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März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

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hin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzen den Schluss, dass die Parkerleichterung für den Personenkreis <strong>der</strong> außergewöhnlich gehbehin<strong>der</strong>ten<br />

Menschen in Fußgängerzonen so zu regeln ist, dass ein Parken auch außerhalb <strong>der</strong> Ladezeiten möglich sein muss.<br />

Ich habe daraufhin das Staatsministerium des Innern um Stellungnahme sowie um Mitteilung gebeten, welche Verkehrskonzepte<br />

es für die Gestaltung von Fußgängerzonen gibt, die die beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse und Belange <strong>der</strong> sehr schwer mobilitätsbehin<strong>der</strong>ten<br />

Menschen berücksichtigen bzw. ob solche in Planung sind. Da die Antwort im Berichtzeitraum von Seiten des Innenministeriums<br />

nicht mehr erfolgen konnte, werde ich Sie hierüber selbstverständlich in meinem nächsten Tätigkeitsbericht informieren.<br />

För<strong>der</strong>ung barrierefreier Patientenzimmer in Krankenhäusern<br />

Bei Neu-, großen Um- und Erweiterungsbauten von Krankenhäusern werden die Bewegungsflächen in den Nasszellen <strong>der</strong> „rollstuhlgerechten“<br />

Krankenzimmer (i.d.R. 1 o<strong>der</strong> 2 pro Station) zwar so geplant und gebaut, dass Rollstuhlfahrer mit handbetriebenen<br />

Rollstühlen das Bad/Dusche bzw. das WC im Wesentlichen unbehin<strong>der</strong>t nutzen können, nicht jedoch Elektro-Rollstuhlfahrer. Sie<br />

sind deshalb gezwungen, ein Stationsbad zum Duschen aufzusuchen, das über größere Bewegungsflächen verfügt.<br />

Ein Krankenhausträger hat dies damit begründet, dass die Mehrkosten, die durch größere Bewegungsflächen entstehen, wie sie in<br />

<strong>der</strong> DIN 18024 Teil 2 für öffentlich zugängige Gebäude vorgesehen sind, von den für die Krankenhausfinanzierung zuständigen<br />

Regierungen nicht finanziert würden.<br />

Ich habe mich in dieser Angelegenheit an das für die Krankenhausversorgung zuständige Sozialministerium gewandt, und um<br />

Prüfung gebeten, ob diese Mehrkosten von den Regierungen als för<strong>der</strong>fähig anerkannt werden können.<br />

Mit Schreiben vom 07.03.<strong>2006</strong> hat das Sozialministerium mitgeteilt, dass beim Neubau bzw. <strong>der</strong> Sanierung von Pflegebereichen<br />

eines Krankenhauses grundsätzlich jeweils ein Patientenzimmer pro Station mit einer behin<strong>der</strong>tengerechten Nasszelle auszustatten<br />

ist, das auch von Elektro-Rollstuhlfahrern o<strong>der</strong> mobilitätsbehin<strong>der</strong>ten Patienten benutzt werden kann. Das Schreiben wurde zur<br />

Beachtung auch an die Regierungen gesandt und auch an die kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n zur Unterstützung in ihren<br />

Bemühungen.<br />

Ich begrüße es sehr, dass das Sozialministerium mein Anliegen, dass in Krankenhäusern pro Station mindestens ein Patientenzimmer<br />

mit einer rollstuhlgerechten Nasszelle ausgestattet wird, unterstützt hat. Das Schreiben wird dazu beitragen, dass die<br />

Vorgaben im Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz zum barrierefreien Bauen ein Stück weit mehr realisiert werden und behin<strong>der</strong>ten<br />

Menschen, die schwer mobilitätsbehin<strong>der</strong>t sind und sich zur Behandlung im Krankenhaus aufhalten, ein selbstbestimmteren<br />

Aufenthalt ermöglichen.<br />

Bahnreisen<br />

Einige Eingaben erhielt ich in Zusammenhang mit Bahnreisen mobilitätseingeschränkter Personen. Dabei handelte es sich überwiegend<br />

um Beschwerden über den Service <strong>der</strong> Bahn. So wies eine Petentin in ihrer Eingabe darauf hin, dass ihrem Sohn (Rollstuhlfahrer)<br />

bei <strong>der</strong> Anmeldung einer Fahrt nach München mitgeteilt wurde, zwischen Dingolfing und Wörth sei ein Schienenersatzverkehr<br />

eingeteilt. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass es sich dabei um keinen Nie<strong>der</strong>flurbus, son<strong>der</strong>n um einen üblichen<br />

Reisebus handelt. Daraus ergaben sich erhebliche Probleme für den Petenten, da dieser den Bus nicht benutzen konnte und so<br />

die kostenaufwändigere Beför<strong>der</strong>ung mit dem Taxi in Kauf hätte nehmen müssen. Auf meine Intervention und Dank <strong>der</strong> Bemühungen<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> DB Regio Bayern konnte kurzfristig eine Fahrt über eine an<strong>der</strong>e Strecke zu den gleichen Kosten organisiert<br />

werden. Umfassen<strong>der</strong>es hierzu unter <strong>der</strong> Rubrik Beratungsgremien „barrierefreie Mobilität“.<br />

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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 62 von 154

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