März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
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Das Staatsministerium vermerkte jedoch, dass1 die Möglichkeit einer zweiten Zurückstellung in beson<strong>der</strong>en Ausnahmefällen besteht,<br />
wenn ein Kind aufgrund seines son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarfes an einer Volksschule zur son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>ung<br />
angemeldet wird. Ein solcher Ausnahmefall ist mit einem son<strong>der</strong>pädagogischen Gutachten zu begründen und ist regelmäßig<br />
nur zu vertreten, wenn zugleich son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>maßnahmen (z.B. <strong>der</strong> Besuch einer schulvorbereitenden Einrichtung)<br />
eingeleitet werden.<br />
Projekt Objektiv<br />
Die Arbeitsgemeinschaft Behin<strong>der</strong>ung und Medien e.V. (ABM) hat im Jahr 1999 das Projekt „Objektiv – Behin<strong>der</strong>ung, Medien und<br />
Schule“ ins Leben gerufen und dieses mit großem Engagement fortgeführt. Das Projekt wird in Schulen für alle Altersstufen gleichermaßen<br />
angeboten. Es handelt sich hierbei um Veranstaltungen zum Thema Behin<strong>der</strong>ung, während denen eine Filmvorführung<br />
stattfindet und anschließend <strong>der</strong> Inhalt des Films von einem Mo<strong>der</strong>ator, <strong>der</strong> selbst behin<strong>der</strong>t ist, mit den Schülern diskutiert<br />
und mit dessen Lebens- und Erfahrungswelt verglichen wird. Das Projekt wurde bayernweit sehr erfolgreich in den Schulen durchgeführt<br />
und fand zudem großes Interesse über die Landesgrenzen hinaus, so z.B. in <strong>der</strong> Schweiz und in den Nie<strong>der</strong>landen. Von<br />
<strong>der</strong> Nachhaltigkeit <strong>der</strong> Aktionen in den Regelschulen konnte ich mich bereits als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> des Landkreises Rosenheim<br />
persönlich überzeugen. ABM führte dort den Lehrern in den Regelschulen die Notwendigkeit vor Augen, wie wichtig es ist,<br />
sich bereits in frühen Schuljahren mit <strong>der</strong> Thematik Behin<strong>der</strong>ung zu befassen und schon im Kindesalter dafür Sorge zu tragen,<br />
dass Barrieren in den Köpfen <strong>der</strong> Gesellschaft abgebaut werden.<br />
Umso bedauerlicher ist es, dass das Projekt – sollte eine Finanzielle Unterstützung nicht möglich sein – noch in diesem Schuljahr<br />
eingestellt werden muss. Da die Finanzierung bereits ab dem Jahr 2005 problematisch war – das Staatsministerium für Arbeit und<br />
Sozialordnung, Familie und Frauen musste die För<strong>der</strong>ung aufgrund fehlen<strong>der</strong> Haushaltsmittel einstellen – habe ich mich damals in<br />
<strong>der</strong> Angelegenheit bereits an das Kultusministerium gewandt. Lei<strong>der</strong> konnte vom Staatsministerium damals und auch nach erneuter<br />
Überprüfung in <strong>2006</strong> trotz intensiver Bemühungen keine För<strong>der</strong>ung des Projektes erfolgen. Da ich als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
von <strong>der</strong> nachhaltigen Wirkung des Projektes im Hinblick auf die Integration von behin<strong>der</strong>ten Menschen überzeugt bin, werde ich<br />
die Bemühungen von ABM zur Fortführung von „Objektiv“ im Rahmen meiner Möglichkeiten weiter unterstützen.<br />
Weitere Eingaben<br />
Damit ich Ihnen die interessante Vielfalt <strong>der</strong> Eingaben zu <strong>der</strong> Thematik „Schule“ verdeutlichen kann, möchte ich beispielhaft aufzählen,<br />
in welchen Angelegenheiten ich ebenfalls tätig wurde. So erhielt ich Eingaben mit <strong>der</strong> Bitte um Unterstützung zur:<br />
• Aufstockung von Son<strong>der</strong>schulpersonal für eine Schule,<br />
• Gründung von Schulen,<br />
• unzureichende Versorgung schwerhöriger Schüler durch den Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienst<br />
• Klärung <strong>der</strong> Frage, ob Integrationshilfe, Schulbegleitung und spezielle Nachhilfeprogramme für behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> als<br />
kommerzielle Dienstleistung angeboten werden können. Ich darf hierzu anmerken, dass eine För<strong>der</strong>ung einer solchen<br />
Dienstleistung generell nicht ausgeschlossen ist. Der örtliche Sozialhilfeträger entscheidet nach Antragstellung entwe<strong>der</strong><br />
über den entsprechenden Einzelfall o<strong>der</strong> trifft mit dem Anbieter, wenn dieser als Dienstleisten<strong>der</strong> den Service vor Ort regelmäßig<br />
anbieten möchte, nach Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen eine Vereinbarung.<br />
1 nach Art. 41 Abs. 2 Satz 1 BayEUG i.V.m. § 17 Satz 2 bis 4 <strong>der</strong> Schulordnung für die Volksschulen zur son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>ung (VSO-F)<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 27 von 154