März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
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___________________3. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ______________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Am 15.12.04 hatte die frühere Regierungskoalition den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt. Der Gesetzentwurf<br />
wurde zwar noch vom Bundestag beschlossen, von <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>kammer wurde <strong>der</strong> Entwurf jedoch abgelehnt. Der Vermittlungsausschuss<br />
hat den Gesetzesentwurf in seiner letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen im September 2005 vertagt. Da alle vor<br />
den Neuwahlen nicht abgeschlossenen Gesetzesvorhaben <strong>der</strong> Diskontinuität verfielen, trat das Gesetz nicht mehr in Kraft.<br />
Die Regelung sah vor, dass im Geschäftsverkehr niemand wegen<br />
� Rasse,<br />
� ethnischer Herkunft,<br />
� Geschlecht,<br />
� Behin<strong>der</strong>ung,<br />
� Alter,<br />
� sexueller Orientierung,<br />
� Religion und<br />
� Weltanschauung benachteiligt werden darf.<br />
Zu <strong>der</strong> Regelung, mit <strong>der</strong> mehrere EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen, gehören auch eine Reihe arbeitsrechtlicher Vorschriften.<br />
Anfang des Jahres haben die Grünen ein Gesetz zur Umsetzung <strong>der</strong> europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien im Deutschen<br />
Bundestag eingebracht. Es handelte sich um einen Gesetzentwurf mit dem Inhalt aus <strong>der</strong> 15. Wahlperiode.<br />
Am 01.05.06 hat sich nunmehr <strong>der</strong> Koalitionsausschuss <strong>der</strong> Regierungsfraktionen darauf geeinigt, die EU-Richtlinien durch ein<br />
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz umzusetzen, das unter an<strong>der</strong>em auch Benachteiligungen wegen einer Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong><br />
des Alters erfasst.<br />
In Gesprächen mit dem Ministerpräsidenten Edmund Stoiber und dem Finanzminister Kurt Faltlhauser habe ich mich dafür eingesetzt,<br />
dass auch behin<strong>der</strong>te Menschen in den zivilrechtlichen Antidiskriminierungsschutz einbezogen werden. Es wäre aus meiner<br />
Sicht nicht zu rechtfertigen, dass bei <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Union geplanten 1:1 Umsetzung <strong>der</strong> EU-Richtlinie z.B. eine Familie mit einem<br />
behin<strong>der</strong>ten Kind schlechter vor Diskriminierung geschützt wird als ein junger Farbiger. Ich hoffe sehr, dass eine Lösung zum<br />
Schutz älterer und behin<strong>der</strong>ter Menschen vor Benachteiligungen gefunden wird.<br />
2. Eingaben<br />
keine<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 80 von 154