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März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

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_________________________________ IX. Barrierefreiheit ____________________________________<br />

1. Allgemeine Informationen<br />

Mit dem am 1.8.03 in Kraft getreten <strong>Bayerischen</strong> Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz wird das Ziel verfolgt, Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />

eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu<br />

ermöglichen. Ziel des Gesetzes ist es, eine Umwelt zu schaffen, in <strong>der</strong> räumliche aber auch kommunikative Barrieren beseitigt<br />

werden.<br />

Das Gesetz enthält eine Reihe von Verbesserungen für behin<strong>der</strong>te Menschen. So sind z.B. Neubauten sowie Um- o<strong>der</strong> Erweiterungsbauten<br />

<strong>der</strong> Behörden, Gerichte und sonstiger öffentlicher Stellen nach den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik barrierefrei<br />

zu gestalten, sie müssen also ohne fremde Hilfe erreichbar und nutzbar sein. Verkehrsanlagen und Beför<strong>der</strong>ungsmittel,<br />

sowie öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind nach Maßgabe <strong>der</strong> einschlägigen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten. In<br />

den betreffenden Fachgesetzen wird eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit zum Ziel erhoben.<br />

Nach dem mit dem Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz in die Bayerische Bauordnung (BayBO) eingefügten Art 46 müssen<br />

in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Kriterium hierfür ist,<br />

dass die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche mit dem Rollstuhl zugänglich sind.<br />

Nach Art 51 BayBO müssen bauliche Anlagen und Einrichtungen (z.B. Bedienelemente), die öffentlich zugänglich sind, in den dem<br />

allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung,<br />

alten Menschen und Personen mit Kleinkin<strong>der</strong>n barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt<br />

werden können. Auch den Bedürfnissen sinnesbehin<strong>der</strong>ter Menschen ist Rechnung getragen worden. Akustische und visuelle<br />

Informationsquellen sind künftig so zu gestalten, dass sie für behin<strong>der</strong>te Menschen, ohne beson<strong>der</strong>e Erschwernis und grundsätzlich<br />

ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Blinde und sehbehin<strong>der</strong>te Menschen können beispielsweise geltend machen,<br />

dass ihnen Bescheide und Vordrucke in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden (z.B. in Blindenschrift<br />

o<strong>der</strong> in Großschrift).<br />

Ich möchte diese Rubrik auch gerne zum Anlass nehmen, auf folgende, sehr erfreuliche Entwicklungen im Hinblick auf die barrierefreie<br />

Gestaltung von Gebäuden des öffentlichen Interesses hinzuweisen:<br />

Nürnberger Burg<br />

Da ich bei dem Staatsempfang zur Eröffnung <strong>der</strong> ConSozial 2004 feststellte, dass <strong>der</strong> Zugang und die Nutzung <strong>der</strong> Räumlichkeiten<br />

<strong>der</strong> Nürnberger Burg vor allem für Rollstuhlfahrer erheblich erschwert waren, habe ich im Hinblick auf den Con Sozial-Empfang<br />

am 09.11.2005 in den Folgejahren bei Staatsminister Kurt Faltlhauser, Staatsminister Erwin Huber und Staatsministerin Christa<br />

Stewens bauliche Verän<strong>der</strong>ungen für einen barrierefreien Zugang zu den Räumlichkeiten angeregt. Staatsministerin Stewens hat<br />

meinen Vorschlag aufgegriffen und mit <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Staatlichen Schlösser und Seen Kontakt aufgenommen.<br />

Staatsminister Faltlhauser versicherte, dass es ein erklärtes Ziel <strong>der</strong> Schlösserverwaltung sei, im Rahmen anstehen<strong>der</strong> Baumaßnahmen<br />

die Gebäude behin<strong>der</strong>tengerecht zu erschließen. Er bat jedoch auch um Verständnis dafür, dass eine behin<strong>der</strong>tengerechte<br />

Umgestaltung <strong>der</strong> historischen Gebäude aufgrund <strong>der</strong>en baulicher Strukturen nicht immer kurzfristig umgesetzt werden kann.<br />

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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 55 von 154

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