März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
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habe, muss ich auch anmerken, dass hier offensichtlich Fehlentscheidungen getroffen wurden, die erst nach einer erneuten Überprüfung<br />
meinerseits zurückgenommen werden.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Hinweise meinerseits, wurde in unserem Gespräch vereinbart, dass in den Qualitätszirkeln und Fortbildungen <strong>der</strong><br />
AOK-Mitarbeiter zur Praxisbegleitung, sowie in den regelmäßigen Rundschreiben <strong>der</strong> AOK-Zentrale, nicht nur darauf hingewiesen,<br />
son<strong>der</strong>n auch entsprechende Weisung erteilt wird, dass:<br />
� die AOK-Direktionen mit den Heimen von sich aus Kontakt aufnehmen und mit diesen kooperieren werden, wenn eine<br />
Kostenübernahme für ein beantragtes Hilfsmittel eines behin<strong>der</strong>ten Heimbewohners (z.B. wegen Unzuständigkeit) abzulehnen<br />
ist<br />
� vor einer ablehnenden Entscheidung für ein beantragtes Hilfsmittel, mit den Antragstellern entsprechend Rücksprache<br />
gehalten wird<br />
� die Textgestaltung <strong>der</strong> Ablehnungsbescheide <strong>der</strong> AOK verständlich und nachvollziehbar erfolgt, sowie Entscheidungen<br />
<strong>der</strong> Sozialgerichte und Urteilsbegründungen deutlich zu erkennen sind<br />
� Beschwerden, die an meine Geschäftsstelle in Bezug auf Hilfsmittel herangetragen werden, an Herrn Zellner mit <strong>der</strong> Bitte<br />
um Überprüfung weitergeleitet werden dürfen, und - das ist ein für mich sehr wichtiger Punkt<br />
� eine Sensibilisierung <strong>der</strong> AOK-Mitarbeiter im Umgang mit behin<strong>der</strong>ten Mitglie<strong>der</strong>n fortwährend verstärkt umgesetzt wird.<br />
Ich hoffe sehr, dass wir hiermit eine Verbesserung <strong>der</strong> Situation im Interesse <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung erreichen<br />
werden.<br />
Rücknahme <strong>der</strong> Zuzahlung und Leistungsausschlüsse für Menschen in Pflege- und Behin<strong>der</strong>tenheimen<br />
Der Heim- und Elternbeirat des Blindeninstituts Würzburg hat in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass nichtverschreibungspflichtige<br />
Medikamente durch das Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz von <strong>der</strong> Erstattungsfähigkeit ausgenommen wurden und<br />
dies aus Sicht <strong>der</strong> vielen schwer behin<strong>der</strong>ten Menschen und <strong>der</strong>en Betreuern nicht hinnehmbar ist. In <strong>der</strong> Blindeninstitutsstiftung<br />
leben, lernen und arbeiten in Schule, Werkstatt, För<strong>der</strong>stätte und Wohnheim schwer mehrfach behin<strong>der</strong>te Menschen. Gerade<br />
geistig- und mehrfachbehin<strong>der</strong>te Menschen haben ein deutlich erhöhtes Krankheitsrisiko. Bei vielen <strong>der</strong> zum Teil schwerstbehin<strong>der</strong>ten<br />
Heimbewohner sind über Jahre hinweg zusätzliche Erkrankungen aufgetreten, die einer Behandlung bedürfen. Da diese<br />
Erkrankungen oft nicht als schwerwiegend eingestuft werden und nach dem Gesetz nicht „lebensbedrohlich“ sind und „die Lebensqualität<br />
auf Dauer nicht nachhaltig beeinträchtig ist“, auch wenn über Monate bis Jahre die Notwendigkeit einer Behandlung<br />
besteht, müssen insbeson<strong>der</strong>e im Pflegebereich sinnvolle Medikamente, die nicht mehr verschrieben werden dürfen, von den<br />
Heimbewohnern selbst finanziert werden. Die meisten <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Heimbewohner sind Sozialhilfeempfänger und verfügen<br />
lediglich über ein Taschengeld. Davon müssen die Zuzahlungen, die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente und Brillen<br />
bezahlt werden. Dies bedeutet eine doppelte Benachteiligung, wenn man bedenkt, dass ihnen bei erhöhter gesundheitlicher Belastung<br />
weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um gesundheitsbedingte Ausgaben zu schultern.<br />
Ich habe das Sozialministerium um eine Stellungnahme zu dem Schreiben des Heim- und Elternbeirat des Blindeninstituts Würzburg<br />
und um Mitteilung gebeten, was von Seiten des Sozialministeriums unternommen wird, um die Situation <strong>der</strong> durch das Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />
beson<strong>der</strong>s belasteten Personenkreis <strong>der</strong> Heimbewohner und <strong>der</strong> Personen mit geringem Einkommen<br />
zu verbessern.<br />
Das Sozialministerium hat darauf hingewiesen, dass rezeptfreie Medikamente weiterhin von den Krankenkassen übernommen<br />
werden, wenn das jeweilige Arzneimittel zum Therapiestandard gehört und zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung<br />
medizinisch notwendig sei. Die Einzelheiten hierzu regle nach den Vorgaben des Gesetzgebers <strong>der</strong> Gemeinsame Bundessauschuss<br />
in den Arzneimittel-Richtlinien. Diese Richtlinien enthalten einen abschließenden Katalog von Arzneimittel und Wirkstoffen<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 77 von 154