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März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

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_________________________________ VI. Studium ______________________________________<br />

1. Allgemeine Informationen<br />

In den achtziger Jahren wurde die Notwendigkeit und das Ziel <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter Studieren<strong>der</strong> in Empfehlun-<br />

gen1 gefasst, die bis heute zentrale Grundlage für die För<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter Studieren<strong>der</strong> geblieben sind. In diesen Empfehlungen<br />

ist das Ziel vorgegeben, dass jedem behin<strong>der</strong>ten Menschen, <strong>der</strong> die dazu notwendigen Voraussetzungen mitbringt ein Studium<br />

an <strong>der</strong> Hochschule seiner Wahl offen stehen muss. Neben dem Bereich des behin<strong>der</strong>tengerechten Bauens werden u.a. Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> Information und Beratung, <strong>der</strong> sozialen Integration, <strong>der</strong> besseren Versorgung mit technischen und persönlichen Hilfen<br />

und des Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsordnungen gefor<strong>der</strong>t. Zwischenzeitlich sind zahlreiche dieser Empfehlungen<br />

an vielen Hochschulen umgesetzt worden.<br />

Die Vorschrift des Art. 2 Absatz 4 Satz 2 des <strong>Bayerischen</strong> Hochschulgesetzes sieht vor, dass die <strong>Bayerischen</strong> Staatlichen Hochschulen<br />

die beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse von behin<strong>der</strong>ten Menschen zu berücksichtigen haben und einen/eine Beauftragte/n für behin<strong>der</strong>te<br />

Studierende zu bestellen haben. Die beson<strong>der</strong>en Belange von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen sollen in <strong>der</strong> Lehre im Rahmen<br />

des Studiums in angemessener Weise berücksichtigt werden. Prüfungsordnungen <strong>der</strong> Hochschulen müssen die beson<strong>der</strong>en<br />

Belange <strong>der</strong> Studierenden mit Behin<strong>der</strong>ung zur Wahrung <strong>der</strong> Chancengleichheit berücksichtigen. Dementsprechend sehen fast<br />

alle Prüfungsordnungen Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. die Verlängerung <strong>der</strong> Prüfungszeit, Bereitstellen von Schreibhilfen,<br />

Gestattung <strong>der</strong> Ablegung <strong>der</strong> Prüfung in einer an<strong>der</strong>en Art, vor.<br />

2. Gespräche, Initiativen<br />

Bayer. Blinden- und Sehbehin<strong>der</strong>tenbund München, Hr. Seuß<br />

Thema: - Studiengebühren für Hochschulstudenten<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertreter von Universitäten und Hochschulen in Bayern<br />

3. Eingaben<br />

Thema: - Studiengebühren für Hochschulstudenten<br />

Diplomarbeiten<br />

In diesem Berichtzeitraum erhielt ich zunehmend viele Eingaben von Studierenden, Studenten und Doktoranten mit <strong>der</strong> Bitte um<br />

Unterstützung ihrer Diplomarbeit. Meine Geschäftsstelle und ich sind stets im Rahmen unserer Möglichkeiten bemüht, den Petenten<br />

die angefragten Informationen und Adressen zukommen zu lassen.<br />

1 Empfehlungen <strong>der</strong> ständigen Konferenz <strong>der</strong> Kultusminister <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> vom 25. Juni 1982 "Verbesserung <strong>der</strong> Ausbildung für Behin<strong>der</strong>te im Hochschulbereich".<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 45 von 154

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