März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
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Pendlerpauschale<br />
Um <strong>der</strong> Vollständigkeit meines Berichts zu entsprechen, möchte ich auch auf eine Eingabe hinweisen, die nur mittelbar mit dem<br />
Thema „Beschäftigung“ zu tun hat, jedoch für den Leser von Interesse sein könnte. So bat mich ein Petent um Informationen zu<br />
geplanten Neuregelungen bezüglich <strong>der</strong> Pendlerpauschale und damit verbundenen Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung.<br />
Ich habe mich diesbezüglich mit <strong>der</strong> für die Steuerpolitik zuständigen Abteilung des <strong>Bayerischen</strong> Finanzministeriums in<br />
Verbindung gesetzt. Diese teilte mir mit, dass <strong>der</strong>zeit kein Gesetzentwurf in Zusammenhang mit einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen<br />
Regelung zur Pendlerpauschale vorliegt. Än<strong>der</strong>ungen wurden zwar politisch diskutiert und von <strong>der</strong> Presse entsprechend aufgegriffen,<br />
jedoch gibt es hierzu noch keinen Entwurf o<strong>der</strong> konkrete Ausführungen. Das Jahr <strong>2006</strong> würde bei einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtslage<br />
ohnehin unberührt bleiben. Ich habe dem Petenten abschließend noch mitgeteilt, dass u.a. die Verbände und ich nach Erstellung<br />
eines Gesetzentwurfes, <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te Menschen tangiert, im Anhörungsverfahren ohnehin beteiligt werden und hierzu Stellung<br />
nehmen können.<br />
Vergabe von Aufträgen des Freistaats Bayern an Betriebe, die die Beschäftigungsquote erfüllen<br />
Der Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertreter eines privaten Unternehmens in Bayern, das deutlich mehr schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen beschäftigt<br />
als es die Schwerbehin<strong>der</strong>tenquote erfor<strong>der</strong>t, hat angeregt, bei <strong>der</strong> Vergabe von Aufträgen durch den Freistaat Bayern die<br />
Erfüllung <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>tenquote bei <strong>der</strong> Entscheidung über den Zuschlag als maßgebliches Kriterium mit zu berücksichtigen.<br />
Da dies einen Anreiz für Betriebe bedeuten würde, mehr schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen einzustellen bzw. weiter zu beschäftigen,<br />
habe ich diese Anregung im Hinblick darauf, dass <strong>der</strong> Freistaat Bayern sich zum Ziel gesetzt hat, die Beschäftigung schwerbehin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen durch konkrete Maßnahmen, aber auch mittelbar durch eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bereitschaft zur Integration zu<br />
verbessern - an das Bayer. Finanzministerium herangetragen. Ich habe darauf hingewiesen, dass eine mittelbare För<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen <strong>der</strong>zeit dadurch erfolgt, dass die öffentliche Hand Aufträge an anerkannte Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
vergibt. Ein weiteres mittelbares För<strong>der</strong>instrument könnte aus meiner Sicht auch die bevorzugte Vergabe von Aufträgen an<br />
Betriebe darstellen, die die Schwerbehin<strong>der</strong>tenquote erfüllen.<br />
Das Finanzministerium hat dazu mitgeteilt, dass öffentliche Aufträge nach dem Haushaltsrecht und den Vergabevorschriften in<br />
einem förmlichen Verfahren auszuschreiben sind, wenn nicht wegen des geringen Umfangs <strong>der</strong> Bestellung o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en<br />
Gründen eine freihändige Vergabe in Betracht kommt. Der Zuschlag ist hierbei auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Nicht<br />
auftragsbezogene Aspekte, wie z.B. die Schwerbehin<strong>der</strong>tenquote, dürfen bei <strong>der</strong> Entscheidung nicht berücksichtigt werden. An<br />
diese Grundsätze seien die staatlichen Stellen auch nach dem EU-Recht, dass das gleiche Verfahren vorsieht, gebunden. Diese<br />
Mitteilung bedauerte ich sehr, denn wie oben bereits erwähnt, wird hier auf ein, wichtiges Instrument <strong>der</strong> Unterstützung verzichtet.<br />
Standortschließungen bei <strong>der</strong> Telekom<br />
Die Personalvertretung <strong>der</strong> Deutsche Telekom hat mir Anfang <strong>März</strong> diesen Jahres berichtet, dass die Telekom die Auflösung von<br />
Standorten in Bayern plant. Die bestehenden 24 Nie<strong>der</strong>lassungen sollen auf 8 reduziert werden. Die Mitarbeiter werden an neuen<br />
Standorten wie z.B. Traunstein, München, Nürnberg weiterbeschäftigt. Von <strong>der</strong> geplanten Maßnahme sind 59 zum Teil schwerstbehin<strong>der</strong>te<br />
Mitarbeiter betroffen, die mit <strong>der</strong> Verlagerung ihres Arbeitsplatzes an einen über 200 km entfernten Ort rechnen müssen.<br />
Die Weiterbeschäftigung an den geplanten Standorten wäre im Hinblick auf die weiten Wegstrecken, die die behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen zurücklegen müssten, vielfach nicht möglich. Viele blinde, schwerst sehbehin<strong>der</strong>te Menschen, Rollstuhlfahrer, Krebsund<br />
Chemopatienten müssen mehrmals die Woche zu Behandlungen. Die Weiterführung <strong>der</strong> Behandlungen würde diesem Personenkreis<br />
im Falle eines Standortwechsels unmöglich gemacht.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 39 von 154