März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
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<strong>der</strong> enormen psychischen Belastung ist es werdenden Eltern nicht zumutbar, selbst initiativ tätig zu werden. Erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist daher, ein nie<strong>der</strong>schwelliges Angebot in Form einer aufsuchenden Beratung zu schaffen. Vorbild kann das Verfahren<br />
in <strong>der</strong> Uniklinik Erlangen und in inzwischen auch an <strong>der</strong> Frauenklinik Nürnberg sein. Bei auffälligem Befund wird dort<br />
eine Beratungskraft von Schwangerenberatungsstellen in die Klinik hinzugezogen.<br />
Die Entscheidungshilfe für werdende Eltern muss auf einer umfassenden Information über das zu erwartende Leben mit<br />
einem behin<strong>der</strong>ten Kind basieren. Dazu gehört meines Erachtens<br />
� die Schil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Symptome und <strong>der</strong> Spätfolgen;<br />
� medizinische und sonstige Möglichkeiten <strong>der</strong> Therapie;<br />
� Probleme, die sich aufgrund <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung im Alltag ergeben, bezogen auf alle Lebensphasen;<br />
� Unterstützungsmöglichkeiten aller Art.<br />
Außerdem muss die Zusammenarbeit von Medizin und psychosozialer Beratung verbessert werden. Es müssen regionale<br />
Netzwerke <strong>der</strong> unterschiedlich beteiligten Disziplinen (Ärzte, Humangenetiker, Hebammen, Schwangerenberatungskräfte<br />
usw.) gebildet werden. In Mittelfranken wird dieses im Rahmen eines Modellprojekts mit inzwischen vier Beratungsstellen<br />
erprobt.<br />
Um die Eltern vor übereilten Entscheidungen zu schützen, spreche ich mich erneut dafür aus, dass zwischen Diagnoseeröffnung<br />
und Schwangerschaftsabbruch ein Mindestzeitraum von 3 Tagen liegt. Mit Antrag vom 09.03.05 (BT-Drucks.<br />
15/5034) hat die FDP-Fraktion einen entsprechenden Vorschlag im Bundestag eingebracht.<br />
Das Vorliegen einer medizinischen Indikation darf nicht allein durch den behandelnden Gynäkologen festgestellt werden.<br />
Die Entscheidung soll vielmehr durch ein Ärztegremium getroffen werden. Die Einrichtung einer interdisziplinären Ethik-<br />
Kommission, wie sie bereits an einigen Kliniken etabliert ist, bietet sich an.<br />
Für einen Ausbau <strong>der</strong> psychosozialen Beratung und Begleitung von Frauen vor und nach einer Pränataldiagnostik haben<br />
sich auch die großen Volksparteien ausgesprochen und im Herbst 2004 entsprechende Anträge im Bundestag eingebracht.<br />
Umstritten ist allerdings nach wie vor, ob<br />
• die Beratung verpflichtend sein soll o<strong>der</strong> ob <strong>der</strong> untersuchende Arzt lediglich verpflichtet wird, auf entspre-<br />
chende Beratungsangebote hinzuweisen.<br />
• Kontrovers wird auch diskutiert, ob eine Bedenkzeit von 3 Tagen nach dem Vorliegen des Untersuchungser-<br />
gebnisses und dem Schwangerschaftsabbruch einzuhalten ist o<strong>der</strong> die Schwangere lediglich darauf hingewie-<br />
sen werden soll, dass zwischen <strong>der</strong> Mitteilung des Befundes und dem Schwangerschaftsabbruch ein Zeitraum<br />
von i. d. R. 3 Tagen liegen soll.<br />
• Strittig ist auch, ob die medizinische Indikation von einem interdisziplinär besetzten Gremium festgestellt wer-<br />
den soll.<br />
Alle Anträge sind, da sie vor den Neuwahlen nicht mehr im Bundestag abschließend behandelt wurden, verfallen.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 10 von 154