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BAUEN + WOHNEN [ IMMOBILIEN ]<br />

Fotos:iStock, privat<br />

Die Folgen der Mietpreisbremse<br />

Von Marion Talmeier<br />

Seit dem 1. Dezember gilt in Niedersachsen<br />

in 19 Städten und Gemeinden<br />

eine Mietpreisbremse. Göttingen gehört<br />

dazu. Daher sind nun auch hier die<br />

Mieten nach der „Niedersächsischen<br />

Mieterschutzverordnung“, wie die<br />

Mietpreisbremse offiziell heißt, bei neu<br />

abgeschlossenen Verträgen in der Höhe<br />

begrenzt, und zwar auf einen Wert, der<br />

maximal 10 Prozent über der ortsüblichen<br />

Vergleichsmiete liegt. Von dieser<br />

Begrenzung ausgenommen sind Neubauten<br />

und umfassend sanierte Wohnungen.<br />

Bestehende Mietverhältnisse sind ebenfalls<br />

betroffen: Für sie gilt, dass die<br />

sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen,<br />

die innerhalb von drei Jahren<br />

erfolgen, von 20 auf 15 Prozent abgesenkt<br />

wird.<br />

Aus Sicht von Immobiliene<strong>ig</strong>entümern,<br />

die etwa begehrte Wohnungen im Göttinger<br />

Ostviertel oder andere Immobilien<br />

in beliebter Lage besitzen, besteht<br />

vorerst kein Grund zur Beunruh<strong>ig</strong>ung.<br />

Ihre Kapitalanlagen scheinen weiter<br />

solide gesichert zu sein, wenn sie einen<br />

passenden, zuverläss<strong>ig</strong>en Mieter finden.<br />

Eher als Trostpflaster stellt sich die<br />

Mieterschutzverordnung für Wohnungssuchende<br />

auf der Suche nach einem<br />

Schnäppchen dar. Ihnen bleibt nur die<br />

Hoffnung, dass sich der Markt für Mietwohnungen<br />

durch die in Kraft getretene<br />

Verordnung in den nächsten Jahren in<br />

eine für sie positive Richtung entwickeln<br />

wird.<br />

Künd<strong>ig</strong>ungssperrfrist<br />

Eine weitere Regelung in den von der Verordnung<br />

erfassten Städten und Gemeinden<br />

betrifft die sogenannte Künd<strong>ig</strong>ungssperrfrist<br />

nach Umwandlung einer Mietwohnung<br />

in eine E<strong>ig</strong>entumswohnung, die dann<br />

veräußert wird. Die Sperrfrist wird durch<br />

die neue Regelung verlängert. Das bedeutet:<br />

Wer eine in eine E<strong>ig</strong>entumswohnung<br />

umgewandelte Mietwohnung erwirbt,<br />

muss künft<strong>ig</strong> eine Frist von fünf Jahren<br />

abwarten, bevor er das Mietverhältnis wegen<br />

E<strong>ig</strong>enbedarf oder einer sogenannten<br />

„Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen<br />

Verwertung des Grundstücks“<br />

künd<strong>ig</strong>en kann.<br />

Möblierungszuschlag<br />

Mit Blick auf die Mietpreisbremse bieten<br />

Vermieter in letzter Zeit Mietwohnungen<br />

verstärkt möbliert an, um auf diese Weise<br />

einen sogenannten Möblierungszuschlag<br />

erhalten zu können. Der Hintergrund:<br />

Wer Wohnungen möbliert vermietet,<br />

darf über die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

hinaus einen entsprechenden Zuschlag<br />

verlangen, dessen Höhe nicht pauschal<br />

festgelegt ist. Da es außerdem keine Vergleichsmieten<br />

für möblierte Wohnungen<br />

gibt, nutzen ein<strong>ig</strong>e Vermieter fert<strong>ig</strong> eingerichtete<br />

Apartments, um so die Obergrenze<br />

für Mieten zu umgehen.<br />

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin<br />

wurde anerkannt, dass ein Vermieter<br />

zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel<br />

auf die Miete aufschlagen darf. Bei neuen<br />

Möbeln kann von einer allgemeinen<br />

Nutzungsdauer von 10 Jahren ausgegangen<br />

werden. Bei einem Mieterwechsel<br />

ist also die jeweil<strong>ig</strong>e Restnutzungsdauer<br />

der Möbel entscheidend. Dennoch ist es<br />

nicht einfach, den Zeitwert einer Möblierung<br />

zu bestimmen. Für Vermieter<br />

empfiehlt es sich in jedem Fall, sämtliche<br />

Kaufbelege aufzubewahren.<br />

Erscheint der Zuschlag dem Wohnungsinteressent<br />

zu hoch und können Vermieter<br />

und Wohnungsinteressent sich nicht<br />

ein<strong>ig</strong>en, so bleibt nur die Option, die<br />

Höhe des Möblierungszuschlags mithilfe<br />

eines Gutachters feststellen zu lassen.<br />

Bevor sich ein Vermieter jedoch auf ein<br />

solches Vorgehen einlässt, wird er den<br />

Mietvertrag eher mit einem „kooperativeren“<br />

Interessenten abschließen.<br />

Wie lange gilt Mieterschutzverordnung?<br />

Vorerst sind die eingeführten Regelungen,<br />

die nach der Niedersächsischen<br />

Mieterschutzverordnung gelten, befristet.<br />

Die Mietpreisbremse und die abgesenkte<br />

Kappungsgrenze werden bis<br />

zum 30.11.2021 gelten, die verlängerte<br />

Künd<strong>ig</strong>ungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung<br />

tritt mit Ablauf des 30.11.2023<br />

außer Kraft.<br />

Die Autorin berät mit ihrem Unternehmen<br />

ImmoRentabel Immobiliene<strong>ig</strong>entümer zu<br />

kaufmännischen Fragen rund um die<br />

Immobilie.<br />

www.ImmoRentabel.de<br />

Tel. 0551/79 75 53 51<br />

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