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BAUEN + WOHNEN [ IMMOBILIEN ]<br />
Fotos:iStock, privat<br />
Die Folgen der Mietpreisbremse<br />
Von Marion Talmeier<br />
Seit dem 1. Dezember gilt in Niedersachsen<br />
in 19 Städten und Gemeinden<br />
eine Mietpreisbremse. Göttingen gehört<br />
dazu. Daher sind nun auch hier die<br />
Mieten nach der „Niedersächsischen<br />
Mieterschutzverordnung“, wie die<br />
Mietpreisbremse offiziell heißt, bei neu<br />
abgeschlossenen Verträgen in der Höhe<br />
begrenzt, und zwar auf einen Wert, der<br />
maximal 10 Prozent über der ortsüblichen<br />
Vergleichsmiete liegt. Von dieser<br />
Begrenzung ausgenommen sind Neubauten<br />
und umfassend sanierte Wohnungen.<br />
Bestehende Mietverhältnisse sind ebenfalls<br />
betroffen: Für sie gilt, dass die<br />
sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen,<br />
die innerhalb von drei Jahren<br />
erfolgen, von 20 auf 15 Prozent abgesenkt<br />
wird.<br />
Aus Sicht von Immobiliene<strong>ig</strong>entümern,<br />
die etwa begehrte Wohnungen im Göttinger<br />
Ostviertel oder andere Immobilien<br />
in beliebter Lage besitzen, besteht<br />
vorerst kein Grund zur Beunruh<strong>ig</strong>ung.<br />
Ihre Kapitalanlagen scheinen weiter<br />
solide gesichert zu sein, wenn sie einen<br />
passenden, zuverläss<strong>ig</strong>en Mieter finden.<br />
Eher als Trostpflaster stellt sich die<br />
Mieterschutzverordnung für Wohnungssuchende<br />
auf der Suche nach einem<br />
Schnäppchen dar. Ihnen bleibt nur die<br />
Hoffnung, dass sich der Markt für Mietwohnungen<br />
durch die in Kraft getretene<br />
Verordnung in den nächsten Jahren in<br />
eine für sie positive Richtung entwickeln<br />
wird.<br />
Künd<strong>ig</strong>ungssperrfrist<br />
Eine weitere Regelung in den von der Verordnung<br />
erfassten Städten und Gemeinden<br />
betrifft die sogenannte Künd<strong>ig</strong>ungssperrfrist<br />
nach Umwandlung einer Mietwohnung<br />
in eine E<strong>ig</strong>entumswohnung, die dann<br />
veräußert wird. Die Sperrfrist wird durch<br />
die neue Regelung verlängert. Das bedeutet:<br />
Wer eine in eine E<strong>ig</strong>entumswohnung<br />
umgewandelte Mietwohnung erwirbt,<br />
muss künft<strong>ig</strong> eine Frist von fünf Jahren<br />
abwarten, bevor er das Mietverhältnis wegen<br />
E<strong>ig</strong>enbedarf oder einer sogenannten<br />
„Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen<br />
Verwertung des Grundstücks“<br />
künd<strong>ig</strong>en kann.<br />
Möblierungszuschlag<br />
Mit Blick auf die Mietpreisbremse bieten<br />
Vermieter in letzter Zeit Mietwohnungen<br />
verstärkt möbliert an, um auf diese Weise<br />
einen sogenannten Möblierungszuschlag<br />
erhalten zu können. Der Hintergrund:<br />
Wer Wohnungen möbliert vermietet,<br />
darf über die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
hinaus einen entsprechenden Zuschlag<br />
verlangen, dessen Höhe nicht pauschal<br />
festgelegt ist. Da es außerdem keine Vergleichsmieten<br />
für möblierte Wohnungen<br />
gibt, nutzen ein<strong>ig</strong>e Vermieter fert<strong>ig</strong> eingerichtete<br />
Apartments, um so die Obergrenze<br />
für Mieten zu umgehen.<br />
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin<br />
wurde anerkannt, dass ein Vermieter<br />
zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel<br />
auf die Miete aufschlagen darf. Bei neuen<br />
Möbeln kann von einer allgemeinen<br />
Nutzungsdauer von 10 Jahren ausgegangen<br />
werden. Bei einem Mieterwechsel<br />
ist also die jeweil<strong>ig</strong>e Restnutzungsdauer<br />
der Möbel entscheidend. Dennoch ist es<br />
nicht einfach, den Zeitwert einer Möblierung<br />
zu bestimmen. Für Vermieter<br />
empfiehlt es sich in jedem Fall, sämtliche<br />
Kaufbelege aufzubewahren.<br />
Erscheint der Zuschlag dem Wohnungsinteressent<br />
zu hoch und können Vermieter<br />
und Wohnungsinteressent sich nicht<br />
ein<strong>ig</strong>en, so bleibt nur die Option, die<br />
Höhe des Möblierungszuschlags mithilfe<br />
eines Gutachters feststellen zu lassen.<br />
Bevor sich ein Vermieter jedoch auf ein<br />
solches Vorgehen einlässt, wird er den<br />
Mietvertrag eher mit einem „kooperativeren“<br />
Interessenten abschließen.<br />
Wie lange gilt Mieterschutzverordnung?<br />
Vorerst sind die eingeführten Regelungen,<br />
die nach der Niedersächsischen<br />
Mieterschutzverordnung gelten, befristet.<br />
Die Mietpreisbremse und die abgesenkte<br />
Kappungsgrenze werden bis<br />
zum 30.11.2021 gelten, die verlängerte<br />
Künd<strong>ig</strong>ungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung<br />
tritt mit Ablauf des 30.11.2023<br />
außer Kraft.<br />
Die Autorin berät mit ihrem Unternehmen<br />
ImmoRentabel Immobiliene<strong>ig</strong>entümer zu<br />
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Immobilie.<br />
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Tel. 0551/79 75 53 51<br />
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