15.12.2016 Aufrufe

ig_4-2016_web

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Foto:EF<br />

In der Praxis wird von dieser Möglichkeit jedoch selten Gebrauch<br />

gemacht.<br />

Durch die Berichterstattung über eine neue Entscheidung des<br />

Bundesgerichtshofes zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung<br />

ist teilweise eine große Verunsicherung über die Wirksamkeit<br />

dieser Vorsorgemöglichkeiten entstanden. Zu Unrecht,<br />

denn der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung led<strong>ig</strong>lich<br />

klargestellt, dass für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht<br />

und einer Patientenverfügung jeweils auch eindeut<strong>ig</strong>e<br />

Erklärungen abgegeben werden müssen und nicht led<strong>ig</strong>lich<br />

allgemeine Floskeln ausreichen, die den Willen des Vollmachtgebers<br />

nicht genau erkennen lassen.<br />

Neben der Vorsorgevollmacht kann außerdem eine Bestimmung<br />

getroffen werden, wer für den Fall, dass trotz bestehender<br />

Vollmacht für einzelne Angelegenheiten eine Betreuung<br />

eingerichtet werden muss, zum Betreuer bestellt werden soll.<br />

Diese Bestimmung der Person des Betreuers durch den eventuell<br />

zu Betreuenden ist für das Gericht selbst dann maßgebend,<br />

wenn zunächst nicht ersichtliche Gründe gegen die Berufung<br />

dieser Person als Betreuer sprechen. So ist gewährleistet, dass<br />

vorrang<strong>ig</strong> immer eine Vertrauensperson als Betreuer bestellt<br />

wird und nicht ein unbekannter Dritter.<br />

Bezüglich der Patientenverfügung ist es erforderlich, dass die<br />

Krankheitszustände, in denen die betreffende Person keine<br />

Einleitung oder Fortsetzung lebensverlängernder Behandlungen<br />

möchte, eindeut<strong>ig</strong> beschrieben werden. Hierfür wird üblicherweise<br />

ein Katalog solcher Krankheitsbeschreibungen verwendet,<br />

bei denen die Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben<br />

nach allen medizinischen Prognosemöglichkeiten ausgeschlossen<br />

erscheint. Für diese Fälle kann durch den Bevollmächt<strong>ig</strong>ten<br />

in Abstimmung mit den Ärzten entschieden werden, dass<br />

lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben und eingeleitete<br />

Maßnahmen abgebrochen werden.<br />

Grundsätzlich unterliegt sowohl die Erteilung einer wirksamen<br />

Vollmacht als auch die Patientenverfügung keiner besonderen<br />

Form.<br />

Soll oder muss allerdings im Rahmen der Bevollmächt<strong>ig</strong>ung<br />

auch über Immobilienvermögen oder bestimmte Gesellschaftsanteile<br />

verfügt werden, ist die notarielle Beurkundung der<br />

Vollmacht erforderlich. Hinzu kommt, dass in aller Regel eine<br />

Beurkundung auch wegen der verstärkten Akzeptanz einer öffentlich<br />

beurkundeten Vollmacht im Rechtsverkehr zu empfehlen<br />

ist. Weitere Vorteile liegen darin, dass die Feststellung der<br />

Geschäftsfäh<strong>ig</strong>keit des Vollmachtgebers gewährleistet ist, der<br />

zweifelsfreie Nachweis der Urheberschaft und in der Möglichkeit<br />

der jederzeit<strong>ig</strong>en Herstellung weiterer Ausfert<strong>ig</strong>ungen der<br />

Vollmacht im Bedarfsfall.<br />

Es ist stets zu empfehlen, für die Abfassung sowohl einer Vorsorgevollmacht<br />

als auch der Patientenverfügung fachlichen Rat<br />

einzuholen Rechtsanwalt statt ein belieb<strong>ig</strong>es & Notar – aber oft unzureichendes – Formular<br />

aus Fachanwalt dem Internet für auszufüllen. Erbrecht<br />

Testamentsberatung<br />

Erbfolgeplanung<br />

Erbschaftssteuer<br />

Ihr Spezialist für alle Fragen des<br />

Erbrechts und der Nachfolgeplanung.<br />

Seit über 30 Jahren in Göttingen.<br />

Wolfgang Wir freuen uns Langmack auf Ihren ist Anruf.<br />

Fachanwalt für Erbrecht<br />

mit e<strong>ig</strong>ener Kanzlei in Göttingen.<br />

Nachlassauseinandersetzung<br />

Pflichtteilsansprüche<br />

Kanzlei für<br />

Erb- und Familienrecht<br />

in Bürogemeinschaft<br />

Testamentsberatung<br />

Erbfolgeplanung<br />

Erbschaftssteuer<br />

Übergabeverträge<br />

Testamentsvollstreckung<br />

Wolfgang Langmack<br />

Rechtsanwalt & Notar<br />

Fachanwalt für Erbrecht<br />

Christian Wanke<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Fachanwalt für Erbrecht<br />

Mediation in Erbschaftsangelegenheiten<br />

Pflichtteilsansprüche<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Telefon (05 51) 48 60 31<br />

www.langmack-erbrecht.de<br />

E-Mail: kontakt@langmack-erbrecht.de<br />

Telelefon (05 51) 3 70 61 62<br />

www.anwalt-wanke.de<br />

E-Mail: info@anwalt-wanke.de<br />

Patientenverfügung<br />

Weender Landstraße 6 | 37073 Göttingen<br />

Gestaltende Steuerberatung<br />

DAS ECKIGE<br />

MUSS IN DAS RUNDE.<br />

Wir helfen Ihnen in allen schwier<strong>ig</strong>en Entscheidungsprozessen –<br />

das ist unser Gesamtansatz.<br />

Vielfält<strong>ig</strong>e Expertise für gestaltende Steuerberatung, das muss das Ziel<br />

individueller, fachübergreifender Beratung sein. Renneberg + Partner ist<br />

offen für Sie.<br />

Göttingen - Kleines Feld 7 · 37130 Gleichen – Klein Lengden · Tel.: 05508 9766-0 · Fax: 05508 9766-60<br />

- Bürgerstraße 42a · 37073 Göttingen · Tel.: 0551 770771-0 · Fax: 0551 770771-360<br />

Hamburg - Am Sandtorkai 50 (SKAI) · 20457 Hamburg · Tel.: 040 3006188-400 · Fax: 040 3006188-64<br />

E-Mail: info@rup.de · Web: www.rup.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!