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FINANZEN + RECHT [ RICHTIG VORSORGEN ]<br />
Foto:iStock<br />
Wie hier bei einem Termin mit der Mitarbeiterin einer Bank bieten<br />
beurkundete Vorsorgevollmachtenen für Angehör<strong>ig</strong>e ein<strong>ig</strong>e Vorteile.<br />
Wegen ihrer weitverbreiteten<br />
Akzeptanz lohnt es sich, bei<br />
Vorsorgevollmachten über<br />
eine beurkundete Variante<br />
nachzudenken.<br />
Die beurkundete<br />
Vorsorgevollmacht<br />
TEXT: DR. MATTHIAS REICHART<br />
Unfälle oder Krankheiten können dazu<br />
führen, dass sich Menschen vom einen<br />
auf den anderen Tag nicht mehr selbst um<br />
ihre Angelegenheiten kümmern können.<br />
Tritt eine solche Situation ein, so kommt<br />
es häuf<strong>ig</strong> zu einem gerichtlichen Betreuungsverfahren,<br />
mit dem der betroffenen<br />
Person ein Betreuer zur Seite gestellt<br />
werden soll. Derart<strong>ig</strong>e Verfahren sind mit<br />
entsprechenden Kosten verbunden. Auch<br />
kann es dazu kommen, dass ein Betreuer<br />
eingesetzt wird, der nicht den Vorstellungen<br />
der betroffenen Person entspricht.<br />
Durch die frühzeit<strong>ig</strong>e Erstellung einer<br />
beurkundeten Vorsorgevollmacht kann<br />
dieser Problematik entgegengewirkt<br />
werden. Dabei wird ein mit der Beurkundung<br />
zu beauftragender Notar regelmäß<strong>ig</strong><br />
zunächst den Willen der oder des<br />
Betroffenen genau erfragen. Unklarheiten<br />
sollen dadurch aufgeklärt, Irrtümer<br />
ausgeschlossen und über die rechtliche<br />
Tragweite etwa<strong>ig</strong>er Erklärungen belehrt<br />
werden.<br />
Die Verwendung von Vollmachtsvordrucken,<br />
die man in großer Zahl im Internet<br />
finden kann, dürfte dem individuellen<br />
Interesse des Einzelnen dabei<br />
sicherlich nicht gerecht werden. Vor dem<br />
Hintergrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung<br />
zur inhaltlichen Ausgestaltung<br />
einer Vorsorgevollmacht wird eine<br />
diesbezügliche kompetente notarielle<br />
Beratung besonders wertvoll sein. Im<br />
Weiteren ist der Notar dazu verpflichtet,<br />
im Rahmen der Beurkundung auch die<br />
Geschäftsfäh<strong>ig</strong>keit des Vollmachtgebers<br />
zu überprüfen. Gerade bei Menschen,<br />
die bereits hochbetagt oder krank sind,<br />
soll diese Überprüfung dazu dienen, ggf.<br />
später auftretende Streit<strong>ig</strong>keiten in Bezug<br />
auf die Wirksamkeit der Vollmacht zu<br />
unterbinden. Daher treffen beurkundete<br />
Vorsorgevollmachten im allgemeinen<br />
Rechtsverkehr mit Banken, Versicherungen<br />
und Behörden auf besonders große<br />
Akzeptanz, da sie eine entsprechend<br />
hohe Beweiskraft ausstrahlen. Insgesamt<br />
ist die beurkundete Vorsorgevollmacht<br />
damit sehr umfassend einsetzbar. Für<br />
Grundstücksgeschäfte wird ohnehin eine<br />
notarielle Vollmacht benöt<strong>ig</strong>t.<br />
Foto:EF<br />
Die Kosten einer solchen notariell beurkundeten<br />
Vorsorgevollmacht dürften<br />
indes als moderat einzustufen sein. Sie<br />
richten sich nach dem Vermögen des<br />
Vollmachtgebers. Beläuft sich das Vermögen<br />
des Betroffenen beispielsweise<br />
auf 100.000 Euro, so entstehen für die<br />
Beurkundung Kosten von ca. 250 Euro.<br />
Im Verhältnis dazu würden die jährlichen<br />
Gerichtsgebühren einer Dauerbetreuung<br />
im Vermögensbereich bei ca.<br />
200,00 Euro liegen, sodass im Laufe<br />
mehrerer Jahre ein stolzer Betrag zustande<br />
kommt.<br />
Auch vor diesem Hintergrund dürfte bei<br />
der Erstellung von Vorsorgevollmachten<br />
der Gang zum Notar der sicherste Weg<br />
sein, um die individuellen Interessen des<br />
Einzelnen bestmöglich zu sichern.<br />
Dr. Matthias Reichart<br />
ist Partner der Kanzlei<br />
Dr. Reichart, Kriesten<br />
und Mügge in<br />
Göttingen.<br />
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