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FINANZEN + RECHT [ RICHTIG VORSORGEN ]<br />

Foto:iStock<br />

Wie hier bei einem Termin mit der Mitarbeiterin einer Bank bieten<br />

beurkundete Vorsorgevollmachtenen für Angehör<strong>ig</strong>e ein<strong>ig</strong>e Vorteile.<br />

Wegen ihrer weitverbreiteten<br />

Akzeptanz lohnt es sich, bei<br />

Vorsorgevollmachten über<br />

eine beurkundete Variante<br />

nachzudenken.<br />

Die beurkundete<br />

Vorsorgevollmacht<br />

TEXT: DR. MATTHIAS REICHART<br />

Unfälle oder Krankheiten können dazu<br />

führen, dass sich Menschen vom einen<br />

auf den anderen Tag nicht mehr selbst um<br />

ihre Angelegenheiten kümmern können.<br />

Tritt eine solche Situation ein, so kommt<br />

es häuf<strong>ig</strong> zu einem gerichtlichen Betreuungsverfahren,<br />

mit dem der betroffenen<br />

Person ein Betreuer zur Seite gestellt<br />

werden soll. Derart<strong>ig</strong>e Verfahren sind mit<br />

entsprechenden Kosten verbunden. Auch<br />

kann es dazu kommen, dass ein Betreuer<br />

eingesetzt wird, der nicht den Vorstellungen<br />

der betroffenen Person entspricht.<br />

Durch die frühzeit<strong>ig</strong>e Erstellung einer<br />

beurkundeten Vorsorgevollmacht kann<br />

dieser Problematik entgegengewirkt<br />

werden. Dabei wird ein mit der Beurkundung<br />

zu beauftragender Notar regelmäß<strong>ig</strong><br />

zunächst den Willen der oder des<br />

Betroffenen genau erfragen. Unklarheiten<br />

sollen dadurch aufgeklärt, Irrtümer<br />

ausgeschlossen und über die rechtliche<br />

Tragweite etwa<strong>ig</strong>er Erklärungen belehrt<br />

werden.<br />

Die Verwendung von Vollmachtsvordrucken,<br />

die man in großer Zahl im Internet<br />

finden kann, dürfte dem individuellen<br />

Interesse des Einzelnen dabei<br />

sicherlich nicht gerecht werden. Vor dem<br />

Hintergrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung<br />

zur inhaltlichen Ausgestaltung<br />

einer Vorsorgevollmacht wird eine<br />

diesbezügliche kompetente notarielle<br />

Beratung besonders wertvoll sein. Im<br />

Weiteren ist der Notar dazu verpflichtet,<br />

im Rahmen der Beurkundung auch die<br />

Geschäftsfäh<strong>ig</strong>keit des Vollmachtgebers<br />

zu überprüfen. Gerade bei Menschen,<br />

die bereits hochbetagt oder krank sind,<br />

soll diese Überprüfung dazu dienen, ggf.<br />

später auftretende Streit<strong>ig</strong>keiten in Bezug<br />

auf die Wirksamkeit der Vollmacht zu<br />

unterbinden. Daher treffen beurkundete<br />

Vorsorgevollmachten im allgemeinen<br />

Rechtsverkehr mit Banken, Versicherungen<br />

und Behörden auf besonders große<br />

Akzeptanz, da sie eine entsprechend<br />

hohe Beweiskraft ausstrahlen. Insgesamt<br />

ist die beurkundete Vorsorgevollmacht<br />

damit sehr umfassend einsetzbar. Für<br />

Grundstücksgeschäfte wird ohnehin eine<br />

notarielle Vollmacht benöt<strong>ig</strong>t.<br />

Foto:EF<br />

Die Kosten einer solchen notariell beurkundeten<br />

Vorsorgevollmacht dürften<br />

indes als moderat einzustufen sein. Sie<br />

richten sich nach dem Vermögen des<br />

Vollmachtgebers. Beläuft sich das Vermögen<br />

des Betroffenen beispielsweise<br />

auf 100.000 Euro, so entstehen für die<br />

Beurkundung Kosten von ca. 250 Euro.<br />

Im Verhältnis dazu würden die jährlichen<br />

Gerichtsgebühren einer Dauerbetreuung<br />

im Vermögensbereich bei ca.<br />

200,00 Euro liegen, sodass im Laufe<br />

mehrerer Jahre ein stolzer Betrag zustande<br />

kommt.<br />

Auch vor diesem Hintergrund dürfte bei<br />

der Erstellung von Vorsorgevollmachten<br />

der Gang zum Notar der sicherste Weg<br />

sein, um die individuellen Interessen des<br />

Einzelnen bestmöglich zu sichern.<br />

Dr. Matthias Reichart<br />

ist Partner der Kanzlei<br />

Dr. Reichart, Kriesten<br />

und Mügge in<br />

Göttingen.<br />

40 in

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