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in göttingen AKTUELL<br />

H + G GÖTTINGEN E. V.<br />

Mietpreisbremse, Schönheitsreparaturen und Nebenkosten<br />

Gut besucht: Die Herbstveranstaltung des H + G Göttingen<br />

Wie immer sehr gut besucht war auch in<br />

diesem Jahr die Herbstveranstaltung des<br />

H + G Göttingen e. V., der Interessenvertretung<br />

der Göttinger Haus- und Grunde<strong>ig</strong>entümer.<br />

Sowohl Mitglieder als auch<br />

Gäste wurden in Vorträgen zu den Themen<br />

richt<strong>ig</strong>er Umgang mit Schönheitsreparaturen<br />

und Betriebskostenabrechnung<br />

informiert. Ganz aktuell hatte man auch<br />

das Thema Mietpreisbremse ins Programm<br />

genommen.<br />

Der Vorsitzende des Vereins, Rechtsanwalt<br />

Dr. Dieter Hildebrandt, wies auf die<br />

Tatsache hin, dass das Landeskabinett am<br />

2. November die sogenannte Niedersächsische<br />

Mieterschutzverordnung gegen<br />

die Proteste der Immobiliene<strong>ig</strong>entümer<br />

beschlossen habe. Sie gilt seit dem 1.<br />

Dezember. Für sie wurden 19 Städte mit<br />

einer angespannten Wohnlage identifiziert,<br />

darunter auch Göttingen. Bei einer<br />

Wiedervermietung von Wohnraum darf<br />

die Miete auch in Göttingen nun künft<strong>ig</strong><br />

höchstens um zehn Prozent über der<br />

ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei<br />

bestehenden Mietverhältnissen darf die<br />

Miete innerhalb von drei Jahren um nicht<br />

mehr als 15 Prozent erhöht werden. Dabei<br />

müssen die Vermieter den Nachweis<br />

der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten<br />

führen. „Damit der H + G Göttingen<br />

e. V. Vermieter bei diesem Nachweis<br />

unterstützen kann, bitten wir die Mitglieder,<br />

unsere Miet-Ermittlungsbögen für<br />

ihre Immobilien bei der Geschäftsstelle<br />

des Vereins einzureichen, sodass wir<br />

Fotos:Kreide<br />

ausreichend Daten für Mieterhöhungen<br />

haben“, appellierte Hildebrandt an die<br />

Anwesenden. Aus seiner Sicht sei die<br />

Die Referenten Dr. Dieter Hildebrandt und<br />

Jens Grundei (v. l.)<br />

nun eingeführte Mietpreisbremse nicht<br />

sinnvoll: „Sie wird keinen Quadratmeter<br />

neuen Wohnraum schaffen und nur zu<br />

Streit<strong>ig</strong>keiten zwischen Vermietern und<br />

Mietern führen – mit jeweils unbekanntem<br />

Ausgang“, so sein Fazit.<br />

Zum Thema Schönheitsreparaturen erläuterte<br />

Rechtsanwalt Jens Grundei: „Entgegen<br />

der immer wieder durch Medien und<br />

nicht fachkund<strong>ig</strong>e Berater verbreiteten<br />

Informationen hat der Bundesgerichtshof<br />

nicht alle Möglichkeiten zur Übertragung<br />

der Schönheitsreparaturen auf die Mieter<br />

gekippt!“ Es sei aber sehr wicht<strong>ig</strong>, hierfür<br />

die richt<strong>ig</strong>en Formulierungen im Mietvertrag<br />

zu wählen. „Verwenden Sie am besten<br />

nur die Formularverträge des H + G e. V.<br />

und lassen Sie sich in der Geschäftsstelle<br />

des Vereins beim Ausfüllen des Vertrages<br />

beraten. Schon so mancher Immobiliene<strong>ig</strong>entümer<br />

hat sich ein E<strong>ig</strong>entor geschossen,<br />

weil er handschriftliche Ergänzungen<br />

gemacht hat. Denn es gilt: Wenn auch nur<br />

ein Teil der Klausel unwirksam formuliert<br />

ist, hat das zur Folge, dass die gesamte<br />

Klausel unwirksam wird!“, warnte<br />

Grundei. Sehr große Bedeutung komme<br />

auch der Dokumentation des Zustandes<br />

des Mietobjektes bei Beginn des Mietverhältnisses<br />

zu: „Fert<strong>ig</strong>en Sie bei nicht renovierten<br />

Wohnungen die Übergabeprotokolle<br />

sehr sorgfält<strong>ig</strong> an und lassen Sie sich<br />

alles vom Mieter unterschreiben“, riet er.<br />

Wesentlich einfacher sei es, nur renovierte<br />

Wohnungen zu übergeben.<br />

Anschließend gab Dieter Hildebrandt<br />

Hinweise zur Fehlervermeidung bei der<br />

Nebenkostenabrechnung. Diese sei insgesamt<br />

vereinfacht worden: „Künft<strong>ig</strong><br />

reicht die Angabe der Gesamtkosten bei<br />

jeder Betriebskostenart. Eine Erläuterung<br />

der dazu führenden Rechenschritte in der<br />

Abrechnung ist nicht mehr nöt<strong>ig</strong>. Die Betriebskostenabrechnung<br />

muss led<strong>ig</strong>lich<br />

transparent und nachvollziehbar sein und<br />

mit den Vereinbarungen im Mietvertrag<br />

konform gehen.“ Mitglieder des H + G<br />

e. V. könnten aber bei der Abrechnungserstellung<br />

selbstverständlich weiterhin<br />

gerne die Unterstützung der Mitarbeiter<br />

des Vereines in Anspruch nehmen.<br />

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