ig_4-2016_web
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in göttingen AKTUELL<br />
H + G GÖTTINGEN E. V.<br />
Mietpreisbremse, Schönheitsreparaturen und Nebenkosten<br />
Gut besucht: Die Herbstveranstaltung des H + G Göttingen<br />
Wie immer sehr gut besucht war auch in<br />
diesem Jahr die Herbstveranstaltung des<br />
H + G Göttingen e. V., der Interessenvertretung<br />
der Göttinger Haus- und Grunde<strong>ig</strong>entümer.<br />
Sowohl Mitglieder als auch<br />
Gäste wurden in Vorträgen zu den Themen<br />
richt<strong>ig</strong>er Umgang mit Schönheitsreparaturen<br />
und Betriebskostenabrechnung<br />
informiert. Ganz aktuell hatte man auch<br />
das Thema Mietpreisbremse ins Programm<br />
genommen.<br />
Der Vorsitzende des Vereins, Rechtsanwalt<br />
Dr. Dieter Hildebrandt, wies auf die<br />
Tatsache hin, dass das Landeskabinett am<br />
2. November die sogenannte Niedersächsische<br />
Mieterschutzverordnung gegen<br />
die Proteste der Immobiliene<strong>ig</strong>entümer<br />
beschlossen habe. Sie gilt seit dem 1.<br />
Dezember. Für sie wurden 19 Städte mit<br />
einer angespannten Wohnlage identifiziert,<br />
darunter auch Göttingen. Bei einer<br />
Wiedervermietung von Wohnraum darf<br />
die Miete auch in Göttingen nun künft<strong>ig</strong><br />
höchstens um zehn Prozent über der<br />
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei<br />
bestehenden Mietverhältnissen darf die<br />
Miete innerhalb von drei Jahren um nicht<br />
mehr als 15 Prozent erhöht werden. Dabei<br />
müssen die Vermieter den Nachweis<br />
der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten<br />
führen. „Damit der H + G Göttingen<br />
e. V. Vermieter bei diesem Nachweis<br />
unterstützen kann, bitten wir die Mitglieder,<br />
unsere Miet-Ermittlungsbögen für<br />
ihre Immobilien bei der Geschäftsstelle<br />
des Vereins einzureichen, sodass wir<br />
Fotos:Kreide<br />
ausreichend Daten für Mieterhöhungen<br />
haben“, appellierte Hildebrandt an die<br />
Anwesenden. Aus seiner Sicht sei die<br />
Die Referenten Dr. Dieter Hildebrandt und<br />
Jens Grundei (v. l.)<br />
nun eingeführte Mietpreisbremse nicht<br />
sinnvoll: „Sie wird keinen Quadratmeter<br />
neuen Wohnraum schaffen und nur zu<br />
Streit<strong>ig</strong>keiten zwischen Vermietern und<br />
Mietern führen – mit jeweils unbekanntem<br />
Ausgang“, so sein Fazit.<br />
Zum Thema Schönheitsreparaturen erläuterte<br />
Rechtsanwalt Jens Grundei: „Entgegen<br />
der immer wieder durch Medien und<br />
nicht fachkund<strong>ig</strong>e Berater verbreiteten<br />
Informationen hat der Bundesgerichtshof<br />
nicht alle Möglichkeiten zur Übertragung<br />
der Schönheitsreparaturen auf die Mieter<br />
gekippt!“ Es sei aber sehr wicht<strong>ig</strong>, hierfür<br />
die richt<strong>ig</strong>en Formulierungen im Mietvertrag<br />
zu wählen. „Verwenden Sie am besten<br />
nur die Formularverträge des H + G e. V.<br />
und lassen Sie sich in der Geschäftsstelle<br />
des Vereins beim Ausfüllen des Vertrages<br />
beraten. Schon so mancher Immobiliene<strong>ig</strong>entümer<br />
hat sich ein E<strong>ig</strong>entor geschossen,<br />
weil er handschriftliche Ergänzungen<br />
gemacht hat. Denn es gilt: Wenn auch nur<br />
ein Teil der Klausel unwirksam formuliert<br />
ist, hat das zur Folge, dass die gesamte<br />
Klausel unwirksam wird!“, warnte<br />
Grundei. Sehr große Bedeutung komme<br />
auch der Dokumentation des Zustandes<br />
des Mietobjektes bei Beginn des Mietverhältnisses<br />
zu: „Fert<strong>ig</strong>en Sie bei nicht renovierten<br />
Wohnungen die Übergabeprotokolle<br />
sehr sorgfält<strong>ig</strong> an und lassen Sie sich<br />
alles vom Mieter unterschreiben“, riet er.<br />
Wesentlich einfacher sei es, nur renovierte<br />
Wohnungen zu übergeben.<br />
Anschließend gab Dieter Hildebrandt<br />
Hinweise zur Fehlervermeidung bei der<br />
Nebenkostenabrechnung. Diese sei insgesamt<br />
vereinfacht worden: „Künft<strong>ig</strong><br />
reicht die Angabe der Gesamtkosten bei<br />
jeder Betriebskostenart. Eine Erläuterung<br />
der dazu führenden Rechenschritte in der<br />
Abrechnung ist nicht mehr nöt<strong>ig</strong>. Die Betriebskostenabrechnung<br />
muss led<strong>ig</strong>lich<br />
transparent und nachvollziehbar sein und<br />
mit den Vereinbarungen im Mietvertrag<br />
konform gehen.“ Mitglieder des H + G<br />
e. V. könnten aber bei der Abrechnungserstellung<br />
selbstverständlich weiterhin<br />
gerne die Unterstützung der Mitarbeiter<br />
des Vereines in Anspruch nehmen.<br />
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