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Kursbuch Agrarwende 2050

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Ein qualifiziertes und betriebsspezifisches Beratungsangebot sollte bundesweit angeboten<br />

werden, um die Umsetzung und Akzeptanz der ökologischen Vorrangflächen zu<br />

unterstützen.<br />

20 Prozent Extensivgrünland je Betrieb mit Grünlandflächen<br />

Eine große Zahl heimischer Pflanzen- und Tierarten benötigt Grünlandstandorte, die extensiv<br />

und naturschutzgerecht bewirtschaftet werden. Der quantitative und qualitative Verlust an<br />

Grünland ist aus Naturschutzsicht gravierend.<br />

Daher sollen Betriebe mit Grünlandflächen 20 Prozent als Extensiv-Grünland bereitstellen.<br />

Diese Flächen sollten maximal 2-3 Mal pro Jahr genutzt werden, eine Mahd oder Beweidung<br />

aber erst ab dem 01.07. eines Jahres erfolgen. Randstreifen sollten vorhanden sein.<br />

Verpflichtende Einführung von 20 Prozent Extensiv-Grünland in allen Betrieben mit<br />

Grünlandflächen. Die reine Bereitstellung der Fläche kann kurzfristig über das Greening<br />

der 1. Säule erfolgen. Entscheidend sind auch hier die Einhaltung des Flächenanteils, der<br />

Mindeststandards und eine restriktive Ausnahmeregelung.<br />

Die dauerhafte Bereitstellung der Flächen könnte analog wie bei den ökologischen<br />

Vorrangflächen auf Acker (s.o.) erfolgen.<br />

Schutz von Dauergrünland (Natura 2000, Flussauen, Moore etc.)<br />

Der Schutz von Dauergrünland ist eine Maßnahme, die auch für den Klimaschutz relevant ist<br />

und unter Ziel 1 bereits aufgeführt wurde.<br />

Der Schutz von Dauergrünland sollte über ein grundsätzliches Umbruchsverbot mit<br />

restriktiver Ausnahmeregelung umgesetzt werden.<br />

Renaturierung von Moorstandorten<br />

Ziel der Moor-Wiedervernässung und Revitalisierung ist die Wiederherstellung der natürlichen<br />

Funktionen als Kohlenstoffsenke, Nähr- und Schadstofffilter, Wasserspeicher und Lebensraum.<br />

Eine Moor schonende Nutzung orientiert sich an einem hohen Wasserstand, so dass eine<br />

Torfzehrung stark reduziert oder ganz verhindert wird. Als Klimaschutzmaßnahme, s. Ziel 1,<br />

sollen 500.000 Hektar Ackerfläche auf Moorböden renaturiert werden<br />

Konsequente Umsetzung des bestehenden Grünlandumbruchsverbots auf Moorböden,<br />

ggf. sind gesetzliche Lücken zu schließen.<br />

Umbruchlose Grünlanderneuerung und der Ausschluss von Schnellwuchsplantagen<br />

(Kurzumtriebsplantagen) auf Moorstandorten gesetzlich festlegen.<br />

Entwicklung von Moorschutzkonzepten. Die Konzepte einschließlich ökologischer und<br />

hydrologischer Planungen für die betroffenen Flächen sind notwendig, um eine fachlich<br />

fundierte Grundlage für die erfolgreiche Revitalisierung der Moorstandorte zu haben. Nach<br />

der Revitalisierung müssen die Flächen rechtlich abgesichert werden.<br />

Die Rückführung der Ackernutzung in Dauergrünland auf Moorstandorten sollte im<br />

Wesentlichen über Förderinstrumente erfolgen. Finanzmittel werden benötigt für den<br />

Flächenkauf, Maßnahmen zum Wasserrückhalt und zur Erhöhung der Wasserstände.<br />

Unterstützend kann das Instrument des Flächentauschs eingesetzt werden. Zusätzliche<br />

Finanzmittel können über Ausgleichszahlungen aus der Eingriffsregelung genutzt werden.<br />

Darüber hinaus lassen sich auch ökonomische Instrumente einsetzen: Die durch<br />

Moorwiedervernässung eingesparten CO 2 -Äquivalente können in einem freiwilligen<br />

<strong>Kursbuch</strong> <strong>Agrarwende</strong> <strong>2050</strong> – ökologisierte Landwirtschaft in Deutschland“ Seite 77

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