Kursbuch Agrarwende 2050
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Ein qualifiziertes und betriebsspezifisches Beratungsangebot sollte bundesweit angeboten<br />
werden, um die Umsetzung und Akzeptanz der ökologischen Vorrangflächen zu<br />
unterstützen.<br />
20 Prozent Extensivgrünland je Betrieb mit Grünlandflächen<br />
Eine große Zahl heimischer Pflanzen- und Tierarten benötigt Grünlandstandorte, die extensiv<br />
und naturschutzgerecht bewirtschaftet werden. Der quantitative und qualitative Verlust an<br />
Grünland ist aus Naturschutzsicht gravierend.<br />
Daher sollen Betriebe mit Grünlandflächen 20 Prozent als Extensiv-Grünland bereitstellen.<br />
Diese Flächen sollten maximal 2-3 Mal pro Jahr genutzt werden, eine Mahd oder Beweidung<br />
aber erst ab dem 01.07. eines Jahres erfolgen. Randstreifen sollten vorhanden sein.<br />
Verpflichtende Einführung von 20 Prozent Extensiv-Grünland in allen Betrieben mit<br />
Grünlandflächen. Die reine Bereitstellung der Fläche kann kurzfristig über das Greening<br />
der 1. Säule erfolgen. Entscheidend sind auch hier die Einhaltung des Flächenanteils, der<br />
Mindeststandards und eine restriktive Ausnahmeregelung.<br />
Die dauerhafte Bereitstellung der Flächen könnte analog wie bei den ökologischen<br />
Vorrangflächen auf Acker (s.o.) erfolgen.<br />
Schutz von Dauergrünland (Natura 2000, Flussauen, Moore etc.)<br />
Der Schutz von Dauergrünland ist eine Maßnahme, die auch für den Klimaschutz relevant ist<br />
und unter Ziel 1 bereits aufgeführt wurde.<br />
Der Schutz von Dauergrünland sollte über ein grundsätzliches Umbruchsverbot mit<br />
restriktiver Ausnahmeregelung umgesetzt werden.<br />
Renaturierung von Moorstandorten<br />
Ziel der Moor-Wiedervernässung und Revitalisierung ist die Wiederherstellung der natürlichen<br />
Funktionen als Kohlenstoffsenke, Nähr- und Schadstofffilter, Wasserspeicher und Lebensraum.<br />
Eine Moor schonende Nutzung orientiert sich an einem hohen Wasserstand, so dass eine<br />
Torfzehrung stark reduziert oder ganz verhindert wird. Als Klimaschutzmaßnahme, s. Ziel 1,<br />
sollen 500.000 Hektar Ackerfläche auf Moorböden renaturiert werden<br />
Konsequente Umsetzung des bestehenden Grünlandumbruchsverbots auf Moorböden,<br />
ggf. sind gesetzliche Lücken zu schließen.<br />
Umbruchlose Grünlanderneuerung und der Ausschluss von Schnellwuchsplantagen<br />
(Kurzumtriebsplantagen) auf Moorstandorten gesetzlich festlegen.<br />
Entwicklung von Moorschutzkonzepten. Die Konzepte einschließlich ökologischer und<br />
hydrologischer Planungen für die betroffenen Flächen sind notwendig, um eine fachlich<br />
fundierte Grundlage für die erfolgreiche Revitalisierung der Moorstandorte zu haben. Nach<br />
der Revitalisierung müssen die Flächen rechtlich abgesichert werden.<br />
Die Rückführung der Ackernutzung in Dauergrünland auf Moorstandorten sollte im<br />
Wesentlichen über Förderinstrumente erfolgen. Finanzmittel werden benötigt für den<br />
Flächenkauf, Maßnahmen zum Wasserrückhalt und zur Erhöhung der Wasserstände.<br />
Unterstützend kann das Instrument des Flächentauschs eingesetzt werden. Zusätzliche<br />
Finanzmittel können über Ausgleichszahlungen aus der Eingriffsregelung genutzt werden.<br />
Darüber hinaus lassen sich auch ökonomische Instrumente einsetzen: Die durch<br />
Moorwiedervernässung eingesparten CO 2 -Äquivalente können in einem freiwilligen<br />
<strong>Kursbuch</strong> <strong>Agrarwende</strong> <strong>2050</strong> – ökologisierte Landwirtschaft in Deutschland“ Seite 77