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Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen für das Sommer-Semester 1926

Sächsische Technische Hochschule Dresden

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I<br />

1<br />

2 . . Fiir Zuhörer: Personen, die <strong>das</strong> 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, können<br />

als Zuhörer eingeschrieben werden, so fern sie die Reife <strong>für</strong> Obersek<strong>und</strong>a o<strong>der</strong> eine als<br />

gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweisen.<br />

Zuhörer unterstehen ebenso wie tudierende <strong>der</strong> Disziplinarordnung <strong>der</strong> Technischen<br />

Hochschule <strong>und</strong> müssen Beiträge zur Studentenschaft, zur studentischen Krankenkasse<br />

<strong>und</strong> zur Unfallversicherung zahlen. Zu abschließenden Prüfungen werden Zuhörer nicht<br />

zugelassen. .<br />

3. Fiir Hospitunten: Personen, welche deI' Hochschule we<strong>der</strong> als Studierende<br />

noch ~ls Zuhörer angehören, kann <strong>der</strong> ]:l.ektor bei Nachweis entsprechen<strong>der</strong> Vorbildung di e<br />

Teilnahme an einzelnen <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> unter Umständen auch an tJlJungen als Hospitanten<br />

(Gasthörer) gestatten. Di ese gehören <strong>der</strong> Studentenschaft <strong>und</strong> <strong>der</strong> studentischen<br />

Krankenkasse nicht an.<br />

4. Frauen können unter den gleichen Bedingungen als Studierende, Zuhörerinnen<br />

o<strong>der</strong> Hospitantinnen aufgenommen werden.<br />

5. Aus Hi n<strong>der</strong> : Über die Zulassung von Auslän<strong>der</strong>n als Studi eren<strong>der</strong>, Zuh örer o<strong>der</strong><br />

Hospitant wird von Fall zn Fall entschieden. Maßgebend ist in erster Linie die Schu 1-<br />

vorbildung des Bewerbers.<br />

Aufnahmegesuche sind unter Beifügung <strong>der</strong> Schulzeugnisse, amtlicher Nachweise<br />

über ausreichende deutsche Spraehkenntnis <strong>und</strong> über die zum Studium erfor<strong>der</strong>lichen<br />

:Mittel <strong>und</strong> eines s(JJbstgeschriebenen Lebenslaufes <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Sommer</strong> 'emester bis spätestens<br />

15. ~Iär z, <strong>für</strong> <strong>das</strong> Wintersernester bis s p~1 t estens 15. September bei dem Itektorat einzureichen.<br />

Zeugnissen in fl'em<strong>der</strong> Sprache sihd amtlich beglaubigte Übersetzungen beizufügen.<br />

Die Legalisierung <strong>der</strong> Zeugnisse durch <strong>das</strong> zuständige deutsche Konsulat kann<br />

verlangt werden.<br />

Gber die Uöglichkeit <strong>der</strong> Au fnahme kann im allgemeinen erst nach Yorlage <strong>der</strong><br />

genannten Gnterlagen Auskunrt gegeben werden.<br />

Anmeldung.<br />

Die Anmeldungen von Studierenden, Zuhörern <strong>und</strong> Hospitanten erfolgen zu Beginn<br />

jedes <strong>Semester</strong>s im Sekretariat. Dabei sind von Studierenden <strong>und</strong> Zuhörern <strong>der</strong> Nach<br />

weis ausreichen<strong>der</strong> Vorbildung (R,eifezeugnis), nach Besuch an<strong>der</strong>er Hochschulen <strong>der</strong>en<br />

Abgangszeugnis, amtliche Zeugnisse über <strong>das</strong> Lebensalter <strong>und</strong> die Führung, von Hospitanten<br />

Jachweise über die Schul- <strong>und</strong> sonstige Vorbildung in Urschrift einzureichen .<br />

.Annahme von <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Übungen</strong>.<br />

Die näheren Bestimmungen hierüber sind aus <strong>der</strong> Studienordnung <strong>und</strong> aus den Anschlägen<br />

am Schwarzen Brett zu ersehen.<br />

Die W ahl <strong>der</strong> <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Übungen</strong> ist freigestellt . .Tedoch wird empfohlen,<br />

bei <strong>der</strong> Auswahl die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> einschlägigen Prüfungsordnung <strong>und</strong> die Vorbemerkungen<br />

zu den im Vorlesungsverzeichnis enthaltenen Studienplänen zu beachten. Der<br />

von Studierenden uud Zuhörern im <strong>Semester</strong> zu zahlende Honorarbetrag muß mindestens<br />

den einfachen Gebührensatz <strong>für</strong> 3 Wochenst<strong>und</strong>en erreichen. Das Nähere über die Einrichtung<br />

des Studiums ist au s den Studienplänen zu ersehen o<strong>der</strong> bei den Abteilungsvorst~inden<br />

zu erfragen.<br />

Krankenkasse, Unfallversicherung, Studentenschaft.<br />

• Diesen Einrichtungen gehören sämtliche Studierende <strong>und</strong> Zuhörer an. Die da<strong>für</strong><br />

Zll entrichtenden Beiträge werden in jedem <strong>Semester</strong> gleichzeitig mit dem Kolleggelde<br />

erhoben.<br />

Daa Kähere ist aus <strong>der</strong> Studienordnllng 7.U ersehen.

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