Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen für das Sommer-Semester 1926
Sächsische Technische Hochschule Dresden
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2 . . Fiir Zuhörer: Personen, die <strong>das</strong> 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, können<br />
als Zuhörer eingeschrieben werden, so fern sie die Reife <strong>für</strong> Obersek<strong>und</strong>a o<strong>der</strong> eine als<br />
gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweisen.<br />
Zuhörer unterstehen ebenso wie tudierende <strong>der</strong> Disziplinarordnung <strong>der</strong> Technischen<br />
Hochschule <strong>und</strong> müssen Beiträge zur Studentenschaft, zur studentischen Krankenkasse<br />
<strong>und</strong> zur Unfallversicherung zahlen. Zu abschließenden Prüfungen werden Zuhörer nicht<br />
zugelassen. .<br />
3. Fiir Hospitunten: Personen, welche deI' Hochschule we<strong>der</strong> als Studierende<br />
noch ~ls Zuhörer angehören, kann <strong>der</strong> ]:l.ektor bei Nachweis entsprechen<strong>der</strong> Vorbildung di e<br />
Teilnahme an einzelnen <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> unter Umständen auch an tJlJungen als Hospitanten<br />
(Gasthörer) gestatten. Di ese gehören <strong>der</strong> Studentenschaft <strong>und</strong> <strong>der</strong> studentischen<br />
Krankenkasse nicht an.<br />
4. Frauen können unter den gleichen Bedingungen als Studierende, Zuhörerinnen<br />
o<strong>der</strong> Hospitantinnen aufgenommen werden.<br />
5. Aus Hi n<strong>der</strong> : Über die Zulassung von Auslän<strong>der</strong>n als Studi eren<strong>der</strong>, Zuh örer o<strong>der</strong><br />
Hospitant wird von Fall zn Fall entschieden. Maßgebend ist in erster Linie die Schu 1-<br />
vorbildung des Bewerbers.<br />
Aufnahmegesuche sind unter Beifügung <strong>der</strong> Schulzeugnisse, amtlicher Nachweise<br />
über ausreichende deutsche Spraehkenntnis <strong>und</strong> über die zum Studium erfor<strong>der</strong>lichen<br />
:Mittel <strong>und</strong> eines s(JJbstgeschriebenen Lebenslaufes <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Sommer</strong> 'emester bis spätestens<br />
15. ~Iär z, <strong>für</strong> <strong>das</strong> Wintersernester bis s p~1 t estens 15. September bei dem Itektorat einzureichen.<br />
Zeugnissen in fl'em<strong>der</strong> Sprache sihd amtlich beglaubigte Übersetzungen beizufügen.<br />
Die Legalisierung <strong>der</strong> Zeugnisse durch <strong>das</strong> zuständige deutsche Konsulat kann<br />
verlangt werden.<br />
Gber die Uöglichkeit <strong>der</strong> Au fnahme kann im allgemeinen erst nach Yorlage <strong>der</strong><br />
genannten Gnterlagen Auskunrt gegeben werden.<br />
Anmeldung.<br />
Die Anmeldungen von Studierenden, Zuhörern <strong>und</strong> Hospitanten erfolgen zu Beginn<br />
jedes <strong>Semester</strong>s im Sekretariat. Dabei sind von Studierenden <strong>und</strong> Zuhörern <strong>der</strong> Nach<br />
weis ausreichen<strong>der</strong> Vorbildung (R,eifezeugnis), nach Besuch an<strong>der</strong>er Hochschulen <strong>der</strong>en<br />
Abgangszeugnis, amtliche Zeugnisse über <strong>das</strong> Lebensalter <strong>und</strong> die Führung, von Hospitanten<br />
Jachweise über die Schul- <strong>und</strong> sonstige Vorbildung in Urschrift einzureichen .<br />
.Annahme von <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Übungen</strong>.<br />
Die näheren Bestimmungen hierüber sind aus <strong>der</strong> Studienordnung <strong>und</strong> aus den Anschlägen<br />
am Schwarzen Brett zu ersehen.<br />
Die W ahl <strong>der</strong> <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Übungen</strong> ist freigestellt . .Tedoch wird empfohlen,<br />
bei <strong>der</strong> Auswahl die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> einschlägigen Prüfungsordnung <strong>und</strong> die Vorbemerkungen<br />
zu den im Vorlesungsverzeichnis enthaltenen Studienplänen zu beachten. Der<br />
von Studierenden uud Zuhörern im <strong>Semester</strong> zu zahlende Honorarbetrag muß mindestens<br />
den einfachen Gebührensatz <strong>für</strong> 3 Wochenst<strong>und</strong>en erreichen. Das Nähere über die Einrichtung<br />
des Studiums ist au s den Studienplänen zu ersehen o<strong>der</strong> bei den Abteilungsvorst~inden<br />
zu erfragen.<br />
Krankenkasse, Unfallversicherung, Studentenschaft.<br />
• Diesen Einrichtungen gehören sämtliche Studierende <strong>und</strong> Zuhörer an. Die da<strong>für</strong><br />
Zll entrichtenden Beiträge werden in jedem <strong>Semester</strong> gleichzeitig mit dem Kolleggelde<br />
erhoben.<br />
Daa Kähere ist aus <strong>der</strong> Studienordnllng 7.U ersehen.