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Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen, Stunden- und Studienpläne Wintersemester 1930/31

Sächsische Technische Hochschule zu Dresden einschl. Abteilung Forstliche Hochschule Tharandt

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- 13-<br />

Gebühren<br />

bei <strong>der</strong> Abteilung Forstliche Hochschule Tharandt.<br />

I. Allgemeine Gebühren.<br />

Für Studierende <strong>und</strong> Hörer gelten die gleichen Gebührensätze.<br />

1. Aufnabmegebühren<br />

a) für die erstmalige Aufnahme ohne vorherigen Besuch einer an<strong>der</strong>en<br />

deutschsprachigen Hochscbule . . . . . . . . .<br />

b) für die erstmalige Aufnahme nach dem Besuch einer an<strong>der</strong>en deutschsprachigen<br />

Hocbschule . . . . .<br />

c) für die erneute Aufnahme . . . . . . .<br />

2. Einschreibegebübr für Hospitanten je Halbjabr<br />

3. Allgemeine Studiengebübr je Halbjahr<br />

A. für Studierende <strong>und</strong> Hörer . . . .<br />

B. für Hospitanten · bei Belegen von <strong>Vorlesungen</strong> o<strong>der</strong> <strong>Übungen</strong> im<br />

Gesarotumfange von<br />

a) 1-2 St<strong>und</strong>en. .<br />

b) 3-6 St<strong>und</strong>en<br />

c) mehr als 6 St<strong>und</strong>en<br />

4. Büchereigebühr je Halbjahr<br />

5. Institutsgebühr je Halbjahr<br />

6. Beitrag zur Unfallversicherung je Halbjahr.<br />

7. " "Krankenkasse je Halbjahr<br />

a) von Reichsdeutschen .<br />

b) von Reicbsauslän<strong>der</strong>n .<br />

8. Beitrag von den Studierenden, <strong>der</strong> jeweils von dem Studentenausschuß<br />

festgesetzt wird.<br />

II. Unterrichtsgebühren.<br />

Die Gebühr beträgt für die Wochenst<strong>und</strong>e je Halbjahr<br />

IlI.<br />

IV.<br />

Aufwandsgebühren.<br />

Für Abnutzung <strong>und</strong> Gebrauch von Lehrgegenständen wird eine Aufwandsgebühr<br />

erhoben, diese beträgt je Halbjahr<br />

a) bei dem kleinen cbemiscben Praktikum<br />

b) bei dem chemischen Vollpraktikum (Anleitung zu wissenschaftlichen<br />

Arbeiten für Forstwirte <strong>und</strong> Chemiker) . • . . . . . . . .<br />

c) bei den geologischen <strong>und</strong> den mikroskopischen, zoologischen <strong>und</strong><br />

botanischen <strong>Übungen</strong><br />

d) bei den Leibesübungen<br />

Prüfungsgebühren.<br />

Die Gebühren betragen für<br />

a) die Diplomvorprüfung<br />

b) die Diplomschlußprüfung .<br />

c) jedes Prüfungsfach bei Halbjahl'sprüfungen<br />

15 RM<br />

10 RM<br />

3 RM<br />

4 RM<br />

45 RM<br />

7.50 RM<br />

15 RM<br />

30 RM<br />

5 RM<br />

5 RM<br />

1.50 RM<br />

12 RM<br />

18 RM<br />

.. 3.50 RM<br />

10 RM<br />

25 RM<br />

5 RM<br />

2 RM<br />

40 RM<br />

60 RM<br />

6 RM

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