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Verzeichnis der vorlesungen und Übungen, Stunden- und Studienpläne Wintersemester 1931/32

Sächsische Technische Hochschule zu Dresden einschl. Forstliche Hochschule Tharandt

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~5-<br />

Einteilung des Studienjahres.<br />

Das erste Studienjahr beginnt wegen <strong>der</strong> vorgeschriebenen praktischen Arbeitszeit für<br />

die Hochbau-, Bauingenieur-. <strong>und</strong> die Mechanische Abteilung mit dem <strong>Wintersemester</strong>,<br />

für die Chemische Abteilung mit dem Sommersemester, für die Abteilung Forstliche Hochschule<br />

Tharandt, die Mathematisch-naturwissenschaftliche <strong>und</strong> die Kulturwissenschaftliche<br />

Abteilung mit dem Sommer- o<strong>der</strong> <strong>Wintersemester</strong>. Der Eintritt in die Technische<br />

Hochschule kann bei allen Abteilungen sowohl im Sommer- wie im <strong>Wintersemester</strong> erfolgen.<br />

Die Vorlesungen beginnen in <strong>der</strong> Regel im Sommersemester Ende April, im<br />

<strong>Wintersemester</strong> Anfang November.<br />

Aufnahmebedingungen.<br />

1. Für tudierende : Voraussetzung für die Aufnahme ist im allgemeinen das<br />

Reifezeugnis eines Gymnasiums, Realgymnasiums, einer Ober realschule, deutschen Oberschule<br />

<strong>und</strong> Aufbauschule des Deutschen Reiches, einer sächsischen Studienanstalt o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Staatlichen Akademie für Technik zu Chemnitz.<br />

Außerdem können als Studierende aufgenommen werden: Deutsche inaktive Offiziere<br />

mit entsprechen<strong>der</strong> Vorbildung, approbierte Apotheker <strong>und</strong> Personen, welche das Diplom<br />

einer deutschen Technischen Hochschule besitzen, <strong>und</strong> für das Studium als Volks- o<strong>der</strong><br />

Bernfsschullehrer auch Inhaber des Reifezeugnisses eines sächsischen Seminares.<br />

Dagegen dürfen Reichs-, Staats-, Gemeinde- o<strong>der</strong> Kirchenbeamte, Angehörige <strong>der</strong><br />

Reichswehr <strong>und</strong> Personen, welche einer an<strong>der</strong>en sächsischen öffentlichen Bildungsanstalt<br />

angehören, sowie Gewerbetreibende nicht als Studierende, wohl aber als Hospitanten aufgenommen<br />

werden. über eine Aufnahme als Zuhörer wird von Fall zu Fall entschieden.<br />

2. Fiir Zuhörer: Personen, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, können<br />

al Zuhörer eingeschrieben werden, sofern sie die Reife für Obersek<strong>und</strong>a o<strong>der</strong> eine als<br />

gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweisen.<br />

Für die Abteilung Forstliche Hochschule Tharandt ist vor <strong>der</strong> Aufnahme als Zuhörer<br />

eine mindestens halbjährige praktische Tätigkeit im l

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