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D. Aktuelle Besetzung und Aufgaben der Senate des

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1. Senat, Urteil vom 25. Juni 2010, L 1 KR 87/08; Betriebsprüfung, Nachfor<strong>der</strong>ung<br />

von Sozialversicherungsbeiträgen, Allgemeinverbindlichkeitserklärung für Tarifvertrag<br />

mit Min<strong>des</strong>tlohnfestsetzung, Tarifvertrag für das Maler- <strong>und</strong> Lackiererhandwerk <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Brandenburg, Wirksamkeit, Beweislast <strong>des</strong> Vorliegens <strong>der</strong> Voraussetzungen<br />

<strong>der</strong> Allgemeinverbindlichkeit beim Rentenversicherungsträger; bestehen erhebliche<br />

Zweifel daran, dass die Voraussetzungen <strong>des</strong> § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TVG für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung<br />

eines Tarifvertrages erfüllt sind, hat <strong>der</strong> unter<br />

Zugr<strong>und</strong>elegung dieses Tarifvertrages im Prüfverfahren Gesamtsozialversicherungsbeiträge<br />

nachfor<strong>der</strong>nde Rentenversicherungsträger das Vorliegen dieser Voraussetzungen<br />

darzulegen <strong>und</strong> gegebenenfalls zu beweisen; vgl. hierzu Pressemitteilung<br />

vom 22. Juli 2010 auf www.lsg.berlin.brandenburg.de/Pressemitteilungen.<br />

9. Senat, Beschluss vom 21. Mai 2010, L 9 KR 33/10 B ER; Abgrenzung <strong>der</strong> Verpflichtung<br />

zur Krankenversicherung zwischen PKV <strong>und</strong> GKV, Beteiligung bzw. Beiladung<br />

<strong>der</strong> privaten Krankenkasse im Verwaltungs- bzw. sozialgerichtlichen Verfahren,<br />

unmittelbar vor Arbeitslosengeld II-Bezug privat krankenversichert; will eine gesetzliche<br />

Krankenkasse die Versicherungspflicht eines Hilfesuchenden in <strong>der</strong> GKV nach<br />

§ 5 Abs. 5a SGB V zu Lasten einer privaten Krankenkasse ablehnen, muss sie die<br />

private Krankenkasse an dem bei ihr geführten Verwaltungsverfahren unter den Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 12 Abs. 2 S. 2 SGB X beteiligen <strong>und</strong> ihr ihre Entscheidung bekannt<br />

geben, weil diese wegen <strong>der</strong> Ausschließlichkeit <strong>des</strong> Bestehens privaten o<strong>der</strong><br />

gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes für die private Krankenkasse rechtsgestaltende<br />

Wirkung hat. In den sozialgerichtlichen Klageverfahren wie in den Verfahren<br />

zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist dieser Rechtslage durch die<br />

Beiladung <strong>des</strong> privaten Krankenversicherungsunternehmens nach § 75 Abs. 2 SGG<br />

Rechnung zu tragen. Unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert<br />

ist nur, wer am Tag vor dem Beginn <strong>der</strong> Leistungsgewährung privat<br />

krankenversichert war.<br />

1. Senat, Urteil vom 12. November 2010, L 1 KR 293/08; sozialgerichtliches Verfahren,<br />

Rechtsmittel, Klagefrist, Einzugsstelle, Beteiligter, Rentenversicherungspflicht,<br />

abhängige Beschäftigung, selbständige Tätigkeit, Fremdgeschäftsführer einer GmbH,<br />

Familienunternehmen; bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH ist regelmäßig eine<br />

abhängige Beschäftigung anzunehmen <strong>und</strong> nur in begrenzten Einzelfällen hiervon

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