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D. Aktuelle Besetzung und Aufgaben der Senate des

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1. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2010, L 1 KR 17/09; Methylphenidat, ADHS, Heranwachsen<strong>der</strong>,<br />

Off-Label-Use, Anspruch auf Kostenerstattung verneint.<br />

9. Senat, Urteil vom 2. September 2010, L 9 KR 268/06; Krankenversicherung,<br />

gr<strong>und</strong>rechtsorientierte Auslegung <strong>des</strong> SGB V, lebensbedrohliche Erkrankung, Versorgung<br />

mit Dronabinol (cannabishaltiges Medikament). Im Rahmen <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>rechtsorientierten<br />

Auslegung <strong>des</strong> SGB V (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem<br />

Sozialstaatsprinzip; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) ist eine Versorgung mit nicht zugelassenen<br />

Fertigarzneimitteln o<strong>der</strong> Rezepturarzneimitteln ohne Anwendungsempfehlung<br />

<strong>des</strong> Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschusses zu Lasten <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

ausnahmsweise möglich, wenn eine notstandsähnliche Situation vorliegt,<br />

wie sie für einen zur Lebenserhaltung bestehenden aktuellen Behandlungsbedarf<br />

typisch ist. Entsteht bei einer Versicherten unbehandelt konkrete Lebensgefahr, weil<br />

z.B. <strong>der</strong> bestehende erhebliche Bluthochdruck die Gefahr einer erneuten Gehirnblutung<br />

mit sich bringt, welche die Möglichkeit eines tödlichen Verlaufs einschließt, besteht<br />

ein Anspruch auf Dronabinol im Rahmen <strong>der</strong> Arzneimittelversorgung gegenüber<br />

einer gesetzlichen Krankenkasse.<br />

1. Senat, Urteil vom 30. April 2010, L 1 KR 68/08; Anspruch auf Versorgung mit dem<br />

Arzneimittel NovoSeven im Off-Label-Use bei Gardner-Diamond-Syndrom, Seltenheitsfall;<br />

es besteht Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel NovoSeven im<br />

Seltenheitsfall (hier Gardner-Diamond-Syndrom) in zulassungsüberschreiten<strong>der</strong> Anwendung<br />

(Off-Label-Use) für Versicherte <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung; ist<br />

wegen <strong>der</strong> Seltenheit <strong>der</strong> Krankheit <strong>und</strong> <strong>der</strong> Symptome ein Behandlungserfolg durch<br />

an<strong>der</strong>e Ärzte nicht wie<strong>der</strong>holbar, kann Leistungspflicht auch für einen bloßen Therapieversuch<br />

bestehen, wenn eine schwerwiegende, latent lebensbedrohliche Erkrankung<br />

vorliegt, für die Behandlungsalternativen nicht bekannt sind, wenn <strong>der</strong> Therapieansatz<br />

wissenschaftlich begründet ist <strong>und</strong> die Risiken <strong>der</strong> Nichtbehandlung die<br />

einer Behandlung überwiegen.<br />

1. Senat, Urteil vom 16. Juli 2010, L 1 KR 188/09; Kostenübernahme für ein Blinden-<br />

Barcode-Lesegerät mit Sprachausgabe; ein Blinden-Barcode-Lesegerät mit Sprachausgabe<br />

gehört zu den Hilfsmitteln i.S. von § 33 Abs. 1 SGB V <strong>und</strong> ist von den Kran-

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