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VHF Bayern Ausgabe 2008 Handbuch für die Vergabe und ...

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Anhang 9.1 Ausfüllhilfe<br />

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER<br />

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)<br />

Offizielle Bezeichnung<br />

Postanschrift<br />

Kontaktstelle(n)<br />

Internet-Adresse(n)<br />

III.2<br />

Bekanntmachung<br />

Zwingend sind <strong>die</strong> Angaben zu offizieller Bezeichnung,<br />

Postanschrift, Telefon- <strong>und</strong> Faxnummer sowie E-mail-<br />

Adresse. Die Angabe der Internet-Adresse (URL) ist<br />

freiwillig.<br />

Land: Deutschland<br />

Weitere Auskünfte erteilen: Anzukreuzen ist: <strong>die</strong> oben genannten Kontaktstellen<br />

Verdingungs-/ Ausschreibungs- <strong>und</strong> ergänzende<br />

Unterlagen … sind erhältlich bei:<br />

Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an:<br />

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND<br />

HAUPTTÄTIGKEIT(EN)<br />

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag<br />

anderer öffentlicher Auftraggeber<br />

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND<br />

II.1) BESCHREIBUNG<br />

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den<br />

Auftraggeber<br />

II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung,<br />

Lieferung bzw. Dienstleistung<br />

Hauptort der Dienstleistung<br />

NUTS-Code<br />

Anzukreuzen ist jeweils: <strong>die</strong> oben genannten Kontaktstellen.<br />

Ist <strong>die</strong>s in Ausnahmefällen nicht zutreffend, so<br />

sind <strong>die</strong> notwendigen Angaben im Anhang A der<br />

<strong>Vergabe</strong>bekanntmachung einzutragen.<br />

Anzukreuzen ist: <strong>die</strong> oben genannten Kontaktstellen<br />

Bei Baumaßnahmen des B<strong>und</strong>es ist anzukreuzen:<br />

Ministerium oder sonstige zentral- oder<br />

b<strong>und</strong>esstaatliche Behörde einschließlich regionaler<br />

oder lokaler Unterabteilungen sowie <strong>die</strong> Haupttätigkeit<br />

des jeweiligen Ressorts.<br />

Bei Baumaßnahmen der Länder (einschl.<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung)<br />

<strong>und</strong> der Kommunen ist anzukreuzen: Regional- oder<br />

Lokalbehörde.<br />

Als Haupttätigkeit ist im Hochbau <strong>die</strong> entspr.<br />

Ressortzuordnung anzukreuzen, im Straßenbau ist<br />

Sonstiges anzukreuzen <strong>und</strong> „Straßenbau“ einzutragen.<br />

Anzukreuzen ist: Nein<br />

Vom Auftraggeber gewählte Kurzbezeichnung <strong>für</strong> den<br />

gesamten Auftrag, z.B. Objektplanung <strong>für</strong> Gebäude<br />

nach § 15 HOAI<br />

Anzukreuzen ist Dienstleistung; <strong>die</strong> Nr. der Dienstleistungskategorie<br />

ist einzutragen, siehe VOF Anhang I<br />

(entspricht RL 2004/18/EG, Anhang II): z.B. Nr. 12 bei<br />

Arch.- <strong>und</strong> Ingenieurleistungen.<br />

Einzutragen ist i.d.R.:<br />

Erfüllungsort <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen des Auftragnehmers<br />

ist <strong>die</strong> Baustelle, soweit <strong>die</strong> Leistungen dort zu<br />

erbringen sind, im Übrigen der Sitz des<br />

Auftraggebers.<br />

Eintrag nicht zwingend erforderlich, wird jedoch<br />

empfohlen.<br />

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung Anzukreuzen ist i.d.R.: Öffentlicher Auftrag<br />

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung (falls<br />

zutreffend)<br />

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder<br />

Beschaffungsvorhabens<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

keine Einträge<br />

Es ist nicht zweckmäßig, <strong>die</strong> Bekanntmachung mit einer<br />

ausführlichen Aufgabenbeschreibung zu überfrachten.<br />

Mindestangaben soweit zutreffend:<br />

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