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VHF Bayern Ausgabe 2008 Handbuch für die Vergabe und ...

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<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong><br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>2008</strong><br />

<strong>Handbuch</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Durchführung von<br />

Freiberuflichen Leistungen<br />

durch <strong>die</strong> Staatsbauverwaltung<br />

des Freistaates <strong>Bayern</strong><br />

Herausgegeben von der Obersten Baubehörde<br />

im Bayerischen Staatsministerium des Innern


Inhaltsverzeichnis<br />

(n.n.b. = noch nicht besetzt)<br />

0.1 Stichwortverzeichnis<br />

0.2 Abkürzungsverzeichnis<br />

0.3 Änderungs<strong>die</strong>nst<br />

Teil I Allgemeines, rechtliche <strong>und</strong> haushaltsrechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

I.1 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />

I.2 Zuständigkeiten bei <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Vertragsabwicklung<br />

I.3 Schema der rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

I.4 Freiberufliche Leistung, Dienstleistung, geistig/schöpferische Leistung, eindeutig/erschöpfend<br />

I.5 Ermittlung des Auftragswertes<br />

Teil II <strong>Vergabe</strong>n unterhalb des Schwellenwertes<br />

II.1 Leitfaden zur <strong>Vergabe</strong> unterhalb des Schwellenwertes<br />

Teil III Durchführung der <strong>Vergabe</strong>verfahren nach VOF<br />

III.1 Schnellübersicht <strong>Vergabe</strong>verfahren<br />

III.2 Leitfaden zur Durchführung der <strong>Vergabe</strong>verfahren nach VOF<br />

III.3 Formblätter:<br />

III.3.1 Bekanntmachung Staatsanzeiger<br />

III.3.2 Bewerbungsbogen<br />

III.3.3 Verzeichnis benannter Unternehmen<br />

III.3.4 Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen<br />

III.3.5 n.n.b.<br />

III.3.6 Informationsschreiben in Anlehnung an § 17 VOF<br />

III.3.7a Informationsschreiben nach § 13 VgV<br />

III.3.7b Informationsschreiben nach § 13 VgV<br />

III.3.8 n.n.b.<br />

III.3.9 Aufforderung zur Auftragsverhandlung<br />

Teil IV Durchführung von Wettbewerben nach GRW<br />

IV n.n.b.<br />

Teil V Freiberufliche Leistungen nach VOL<br />

V.1 Leitfaden zur <strong>Vergabe</strong> Freiberuflicher Leistungen nach VOL<br />

Teil VI Anlagen zu Verträgen mit Freiberuflich Tätigen<br />

VI.1 n.n.b.<br />

VI.2 n.n.b.<br />

VI.3 n.n.b.<br />

VI.4 n.n.b.<br />

VI.5 Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB – Bereich Hochbau<br />

VI.6 Ergänzung zu § 8 des Vertrages <strong>für</strong> <strong>die</strong> DV-Anwendung<br />

VI.7 Richtlinien <strong>für</strong> Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Bauaufgaben (Anhang 20/1<br />

RBBau) <strong>für</strong> schutzbedürftige Baumaßnahmen des B<strong>und</strong>es<br />

VI.8 Zugangsbestimmungen (US-Maßnahmen)<br />

VI.9 n.n.b.<br />

VI.10 n.n.b.<br />

VI.11 Niederschrift über <strong>die</strong> Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

VI.12.1 Bek. d. Bayer. Staatsregierung zur Verwendung von Schutzerklärungen bei Öffentlichen<br />

Aufträgen (Scientology-Organisation)<br />

VI.12.2 Niederschrift Schutzerklärung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1 von 4


Teil VII Vertragsmuster, Anlagen <strong>und</strong> Hilfen <strong>für</strong> Verträge mit Freiberuflich Tätigen<br />

A. Abschnitt Hochbau<br />

ES-Bau<br />

VII.09 Vertragsmuster<br />

VII.09.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

Gebäude<br />

VII.10 Vertragsmuster (ehemals Anhang 10)<br />

VII.10.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.10.2 n.n.b.<br />

VII.10.3 ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte<br />

Technische Ausrüstung<br />

VII.11 Vertragsmuster (ehemals Anhang 11)<br />

VII.11.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.11.2 n.n.b.<br />

VII.11.3 ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte<br />

Tragwerksplanung<br />

VII.12 Vertragsmuster (ehemals Anhang 12)<br />

VII.12.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.12.2 n.n.b.<br />

VII.12.3 ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte<br />

Freianlagen<br />

VII.13 Vertragsmuster (ehemals Anhang 13)<br />

VII.13.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.13.2 n.n.b.<br />

VII.13.3 ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte<br />

Ingenieurbauwerke <strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

VII.14 Vertragsmuster (ehemals Anhang 14)<br />

VII.14.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.14.2 n.n.b.<br />

VII.14.3 ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte<br />

Ingenieurvermessung<br />

VII.15 Vertragsmuster (ehemals Anhang 15)<br />

VII.15.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.15.2 Anlage zu den Hinweisen<br />

VII.15.3 n.n.b.<br />

VII.15.4 Liste zur Festlegung des Umfangs der Objektvermessung<br />

Bauphysik<br />

VII.22 Vertragsmuster<br />

Prüfauftrag nach PrüfVBau<br />

VII.30 Vertragsmuster<br />

VII.30.1 Gebühren-/Honorarermittlung<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordination<br />

VII.34 Vertragsmuster<br />

Künstlerische Leistungen<br />

VII.41 Vertragsmuster<br />

B. Abschnitt Strassen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

Fachübergreifende Unterlagen/Anlagen (nur zu Abschnitt B)<br />

VII.100 Vertragsmuster – neutral –<br />

VII.100.1 allgemeine Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vertragsgestaltung (alle Verträge)<br />

VII.100.2 Honorarermittlung<br />

VII.100.3 allgemeine Hinweise zur Honorarermittlung (alle Verträge)<br />

VII.100.4 Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB – Bereich Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

Verkehrsplanerische Leistungen<br />

VII.101.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

Vermessungstechnische Leistungen<br />

VII.102a Vertragsmuster Entwurfsvermessungen<br />

VII.102b Vertragsmuster Bauvermessungen<br />

VII.102.1a Hinweise zum Vertragsmuster Entwurfsvermessung<br />

VII.102.1b Hinweise zum Vertragsmuster Bauvermessung<br />

VII.102.1c Hinweise <strong>für</strong> sonstige vermessungstechnische Leistungen<br />

VII.102.2 Technische Vertragsbedingungen Vermessung<br />

VII.102.3 Ermittlung der anrechenbaren Kosten <strong>für</strong> Verkehrsanlagen<br />

VII.102.4 Ermittlung der anrechenbaren Kosten <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2 von 4


VII.102.5 Entwurfsvermessung – Ermittlung der Honorarzone<br />

Bodenmechanik, Erd- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>bau<br />

VII.103 Vertragsmuster<br />

VII.103.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.103.2 Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

Objektplanung Verkehrsanlagen<br />

VII.104a Vertragsmuster Straßenverkehrsanlagen<br />

VII.104b Vertragsmuster ortsgerechten Straßenbau<br />

VII.104.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.104.2 Technische Vertragsbedingungen<br />

VII.104.3 Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

Schallimmissionsschutz<br />

VII.105.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

Objektplanung Ingenieurbauwerke<br />

VII.106.1 Hinweise<br />

VII.106.2 Technische Vertragsbedingungen Brücken<br />

VII.106.3 Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke<br />

VII.107.1 Hinweise zur Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke<br />

VII.107.2 n.n.b.<br />

VII.107.3 Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

Technische Ausrüstung Ingenieurbauwerke<br />

VII.108.1 Hinweise<br />

VII.108.2 Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong><br />

VII.109 Vertragsmuster<br />

VII.109.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.109.2 Technische Vertragsbedingungen<br />

VII.109.3 Honorar-/Honorarzonenermittlung<br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

VII.110 Vertragsmuster<br />

VII.110.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.110.2 Technische Vertragsbedingungen<br />

VII.110.3 Honorar-/Honorarzonenermittlung<br />

Landschaftspflegerischer Ausführungsplan<br />

VII.111 Vertragsmuster<br />

VII.111.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.111.2 Technische Vertragsbedingungen<br />

VII.111.3 Ermittlung der anrechenbaren Kosten mit Hinweisen<br />

VII.111.4 Ermittlung der Honorarzone<br />

Verträglichkeitsprüfung <strong>für</strong> Natura 2000-Gebiete<br />

VII.112 Vertragsmuster<br />

VII.112.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.112.2 Technische Vertragsbedingungen<br />

VII.112.3 Honorarermittlung FFH-Vorprüfung<br />

VII.112.4 Honorarermittlung FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

VII.112.5 Honorarermittlung FFH-Ausnahmeprüfung<br />

Faunistische Untersuchungen<br />

VII.113 Vertragsmuster<br />

VII.113.1 Hinweise zum Vertragsmuster<br />

VII.113.2 Technische Vertragsbedingungen<br />

Bauüberwachung<br />

VII.114 Vertragsmuster<br />

VII.114.1 Hinweise zur Bauüberwachung<br />

VII.114.2 Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauüberwachung <strong>und</strong> Bauoberleitung von Ingenieurbauwerken<br />

<strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

VII.114.3 Honorarermittlung<br />

Überprüfung von Ingenieurbauwerken<br />

VII.115 Vertragsmuster<br />

VII.115.1 Hinweise<br />

VII.115.2 Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> statische <strong>und</strong> konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken<br />

<strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

VII.115.3 Honorarermittlung<br />

VII.115.4 Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

Teil VIII Praxisbezogene Themen zu Vertragserstellung <strong>und</strong> Vertragsabwicklung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 3 von 4


A. Vertragsrechtliches, allgemein<br />

VIII.A.1 Werkvertragsrecht<br />

VIII.A.2 Abnahme, Verjährung, Hemmung<br />

VIII.A.3 Mängelhaftung<br />

VIII.A.4 Urheberrecht<br />

Weiter geplant:<br />

VIII.n.n.b. Schriftform<br />

VIII.n.n.b. Losverfahren<br />

VIII.n.n.b. Teilkündigung, Kündigung<br />

VIII.n.n.b. Rahmenverträge – Leitfaden<br />

B, Honorar-, Vergütungsfragen<br />

VIII.B.1 Honorare über den Tafelwerten der HOAI<br />

VIII.B.1.1 erweiterte Honorartafel – Gebäude <strong>und</strong> raumbildende Ausbauten<br />

VIII.B.1.2 erweiterte Honorartafel – Freianlagen<br />

VIII.B.1.3 erweiterte Honorartafel – Ingenieurbauwerke<br />

VIII.B.1.4 erweiterte Honorartafel – Verkehrsanlagen<br />

VIII.B.1.5 erweiterte Honorartafel – Tragwerksplanung<br />

VIII.B.1.6 erweiterte Honorartafel – Technische Ausrüstung<br />

VIII.B.1.7 erweiterte Honorartafel – Wärmeschutz<br />

Geplante Themen:<br />

VIII.n.n.b. Künstlersozialabgabe<br />

VIII.n.n.b. Vergütung nach Zeitaufwand<br />

VIII.n.n.b. bautechnische Nachweise<br />

- allgemeines<br />

- Brandschutz<br />

VIII.n.n.b. Bewertung von einzelnen Gr<strong>und</strong>leistungsteilen<br />

VIII.n.n.b. Bewertung Besonderer Leistungen<br />

- Prüfen von M+W – Planungsleistungen<br />

VIII.n.n.b. Nachtragsprüfung<br />

VIII.n.n.b. Mehraufwand aus Insolvenzen<br />

VIII.n.n.b. Bauzeitverlängerung<br />

VIII.n.n.b. Anrechenbarkeit der Beleuchtung<br />

VIII.n.n.b. Technische Ausrüstung – Anlagengruppen<br />

VIII.n.n.b. vorhandene Bausubstanz<br />

VIII.n.n.b nicht anrechenbare Kosten<br />

- Skonti aus Bauverträgen<br />

- Beschleunigung<br />

- Winterbau<br />

C. Vertragsabwicklung<br />

VIII.C.1 Zahlungseinstellungen, Insolvenzverfahren bei Baumaßnahmen<br />

(OBBS v 260706 IIB1-4095-033/97)<br />

Weiter geplant:<br />

VIII.n.n.b Leistungsverfolgung<br />

VIII.n.n.b Teilabnahme, Abnahme<br />

D. Sonstiges<br />

Geplante Themen:<br />

VIII.n.n.b. Konzeptidee<br />

VIII.n.n.b Gewinner/Preisträger im Wettbewerb – mit wem ist zu verhandeln<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 4 von 4


Stichwortverzeichnis<br />

A<br />

Abschluß des Auswahlverfahrens III.2 Nr.3.4<br />

Aufbewahrung von Verfahrensunterlagen III.2 Nr.8<br />

Aufforderung zur Verhandlung III.2 Nr.5.1, III.3.9<br />

Aufgabenbeschreibung III.2 Nr.4.1.1<br />

Auftragserteilung III.2 Nr.5<br />

Auftragskriterien III.1, III.2 Nr.4.1.2<br />

Auftragsverhandlung III.2 Nr.4.2<br />

Auftragswert I.5<br />

Ausfüllhilfe Bekanntmachung III.2 Anhang<br />

Auslobung III.2.0, III.2 Nr.1.2<br />

Ausschlußgründe III.2 Nr.3.1<br />

Ausschlssprüfung III.2 Nr.3.1<br />

Auswahlverfahren III.2 Nr.3<br />

Auswahlprüfung III.2 Nr.3.3<br />

Auswahlkriterien III.2 Nr. 3<br />

AVB Hochbau VI.5.1<br />

AVB Straßen-,Brückenbau VI.5.2<br />

B<br />

Bekanntmachungen III.2 Nr.1<br />

Bekanntmachung Staatsanzeiger III.2 Nr 1.2 Nr.1, III.3.1<br />

Bekanntmachung B<strong>und</strong>esplattform III.2 Nr.1.3<br />

Berufshaftpflichtversicherung III.2 Anhang<br />

Beschafferprofil III.2 Nr. 1.3<br />

Beteiligung der Fachaussichtsführenden Ebene I.2 Nr.2<br />

Beteiligung der obersten Behörden I.2 Nr.3<br />

Bewerbungsbogen III.3.2<br />

Bewerbungsphase III.2 Nr.2<br />

Bewerbergemeinschaft III.2 Nr.9.3, III.2 Anhang<br />

B<strong>und</strong>eszentralregister (BZR) III.2. Anhang, Nr.III.2.1<br />

C<br />

D<br />

Dienstleistung I.4 B<br />

Diskriminierungsverbot III.2 Nr.4.3<br />

E<br />

Eignung/Eignungsprüfung III.2 Nr.4.2<br />

Eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend I.4 D<br />

Ermittlung des Auftragswertes I.5<br />

Erweiterte Honorartafeln VI.2.1 bis 2.7<br />

F<br />

Freiberufliche Leistung I.4 A<br />

Freiberufliche Dienstleistung I.4 B<br />

Freihändige <strong>Vergabe</strong> II.1<br />

Frei vereinbartes Honorar VI.2<br />

Fachaufsichtsführende Ebene I.2<br />

G<br />

Geistig-schöpferische Leistung I.4 C<br />

Gewichtung III.2 Nrn.3.2, 4.1.2<br />

Gleichbehandlung III.2 Nrn.3.1, 4.2, 4.3<br />

GRW III.2.0; IV<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1<br />

0.1


Stichwortverzeichnis<br />

H<br />

Honorarzone Teil VII, Hinweise<br />

Haftpflichtversicherung Teil VI.5<br />

Honorare über den Tafelwerten VI.2<br />

I<br />

Information nichtberücksichtigte Bewerber III.2 Nr.3.4<br />

Informationspflicht nach §13 VgV III.2 Nr.4.5<br />

J<br />

K<br />

Korruptionsbekämpfungsrichtlinie I.1<br />

Konzeptidee III.2 Nr.4.1.1, VIII …<br />

L<br />

Leistungsbilder nach HOAI/Aufgabenbeschreibung III.2 Nr. 4.1.1<br />

Leistungsfähigkeit III.2 Nr. 3.2<br />

Leistungen anderer Unternehmer III.2 Nr. 3.2, III.3.3,<br />

III.3.4<br />

M<br />

Mängelhaftung VIII.A.3<br />

Mindestsatz Teil VII, Hinweise<br />

N<br />

Nachprüfungsbehörde I.2 Nr.4<br />

Nachreichen von Bewerbungsunterlagen III.2 Nr.3<br />

Nebenkosten I.5<br />

Nichtberücksichtigte Bewerbungen III.2 Nr.3.4<br />

O<br />

Öffnung der Bewerbungsunterlagen III.2 Nr.3<br />

P<br />

Prüfingenieurleistung II.1, VIII.A.5<br />

Prüfsachverständige, vergaberechtl. Gr<strong>und</strong>sätze VIII.A.5<br />

Q<br />

Qualität III.2, Nr. 4.1.2<br />

R<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen (Schemaübersicht) bei <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong><br />

Beauftragung freiberuflicher Leistungen I.3<br />

S<br />

Sachverständige m VOF-Verfahren, Mitwirkung II.1, III.2 Nr.3.2<br />

Schnellübersicht VOF-Verfahren III.1<br />

Schutzerklärung Scientology I.1, VI.12.1 <strong>und</strong> 2<br />

Schwellenwert I.1, I.5<br />

Strafgesetzbuch (Auszüge) VI.11<br />

T<br />

Tabellen/Punktebewertung III.2 Nr.3.2<br />

Transparenz III.2 Nr.4.3<br />

...© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2<br />

0.1


Stichwortverzeichnis<br />

U<br />

Umbauzuschlag n.n.b.<br />

Umsatzsteuerliche Behandlung von Nebenkosten VII Hinweise<br />

Unterkriterien III.2 Nr. 4.1.2, III.3.9<br />

Urheberrecht I.4.C, VII AVB, VIII.A.4<br />

V<br />

Varianten der <strong>Vergabe</strong>verfahren nach VOF III.1<br />

<strong>Vergabe</strong> freiberuflicher Leistungen, Gr<strong>und</strong>sätze I.1, I.4 D<br />

<strong>Vergabe</strong> nach VOL V<br />

<strong>Vergabe</strong> oberhalb des Schwellenwertes I.1<br />

<strong>Vergabe</strong> unterhalb des Schwellenwertes I.1, II.1<br />

<strong>Vergabe</strong>bekanntmachung III.2 Nrn.1.2, 6, 9.1<br />

<strong>Vergabe</strong>entscheidung III.2 Nr.4.4<br />

<strong>Vergabe</strong>vermerk III.2 Nr.7<br />

Vorinformation III.2 Nr. 1.1<br />

Verhandlungsverfahren III.2 Nr.4<br />

Verpflichtungserklärung andere/benannte Unternehmer III.2 Nr. 3.2, III.3.3 <strong>und</strong> 4<br />

Vertragsmuster VII<br />

W<br />

Willkürverbot III.2 Nr.4.4<br />

Wettbewerb I.2 C, IV<br />

Wertung der Angebote<br />

X<br />

Y<br />

Z<br />

Zuständigkeiten bei <strong>Vergabe</strong> I.2 A<br />

Zuständigkeiten bei Vertragsabwicklung I.2 B<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 3<br />

0.1


Abkürzungsverzeichnis<br />

AG Auftraggeber<br />

AllMBl Allgemeines Ministerialamtsblatt<br />

AN Auftragnehmer<br />

AVB Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

BayBO Bayer. Bauordnung<br />

BayHO Bayer. Haushaltsordnung<br />

Bek Bekanntmachung<br />

BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />

BZR B<strong>und</strong>eszentralregister<br />

EG Europäische Gemeinschaft<br />

EStG Einkommensteuergesetz<br />

EU Europäische Union<br />

EuGH Europäischer Gerichtshof<br />

FBT Freiberuflich Tätiger<br />

GRW Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Richtlinien <strong>für</strong> Wettbewerbe<br />

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

GZR Gewerbezentralregister<br />

KorruR Korruptionsbekämpfungsrichtlinie<br />

OLG Oberlandesgericht<br />

PartGG Partnerschaftsgesellschaftsgesetz<br />

PrüfVBau Verordnung über <strong>die</strong> Prüfingenieure … im Bauwesen<br />

TVB Technische Vertrahsbedingungen<br />

UrhG Urherberrechtsgesetz<br />

VgV <strong>Vergabe</strong>verordnung<br />

VOB <strong>Vergabe</strong>- <strong>und</strong> Vertragsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen<br />

VOF Verdingungsordnung <strong>für</strong> freiberufliche Leistungen<br />

VOL Verdingungsordnung <strong>für</strong> Leistungen<br />

VKR <strong>Vergabe</strong>koordinierungsrichtlinie<br />

ZPO Zivilprozessordnung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

0.2


Änderungs<strong>die</strong>nst<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

1<br />

Bezeichnung Änderung<br />

Stand<br />

neu<br />

Begründung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 1 von 1<br />

0.3


Einleitung<br />

Das <strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Durchführung von freiberuflichen Leistungen durch <strong>die</strong><br />

Staatsbauverwaltung des Freistaats <strong>Bayern</strong> (<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong>) enthält <strong>die</strong> bei <strong>Vergabe</strong>verfahren <strong>und</strong> der<br />

anschließenden Vertragserstellung <strong>und</strong> Vertragsabwicklung zu beachtenden Regelungen.<br />

Neben der Vorgabe von rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen, Bestimmungen sowie Zuständigkeitsregelungen sind<br />

insbesondere ablaufbezogene Anleitungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> verschiedenen in Betracht kommenden<br />

<strong>Vergabe</strong>verfahren <strong>für</strong> Verträge mit freiberuflich Tätigen enthalten.<br />

Außerdem sind <strong>die</strong> Vertragsmuster aller Regelverträge mit Erstellungshinweisen <strong>und</strong><br />

selbstrechnenden Mustern zur Honorarermittlung enthalten sowie <strong>die</strong> wesentlichen gesetzlichen<br />

Regelungen <strong>und</strong> <strong>die</strong> häufiger vorkommenden Fragen zur Vertragsabwicklung behandelt.<br />

Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Freiberufliche Leistungen<br />

Das <strong>Handbuch</strong> gilt <strong>für</strong> alle Arten von freiberuflichen Leistungen. Hierzu gehören insbesondere <strong>die</strong><br />

Leistungen der Architekten <strong>und</strong> Ingenieure, Leistungen der Sachverständigen sowie selbständig<br />

ausgeübte wissenschaftliche <strong>und</strong> künstlerische Tätigkeiten. Die Definition der freiberuflichen Leistung<br />

ist im Teil I.4 <strong>VHF</strong> vertieft erläutert.<br />

Je nach Höhe des Auftragswertes <strong>und</strong> der Art der Freiberuflichen Leistung sind unterschiedliche<br />

<strong>Vergabe</strong>vorschriften zu beachten.<br />

<strong>Vergabe</strong>n unterhalb des Schwellenwertes<br />

Alle Aufträge (sowohl eindeutig/erschöpfend als auch nicht eindeutig/erschöpfend beschreibbar) über<br />

freiberufliche Leistungen unterhalb des Schwellenwerts sind nur nach den Bestimmungen des<br />

Haushaltsrecht (§ 55 BayHO) im leistungsbezogenen Wettbewerb an den Bewerber zu vergeben, der<br />

im Hinblick auf <strong>die</strong> gestellte Aufgabe am ehesten <strong>die</strong> Gewähr <strong>für</strong> eine sachgerechte <strong>und</strong> qualitätsvolle<br />

Leistungserfüllung bietet.<br />

Die Aufträge müssen gestreut werden. Näheres siehe Teil II.1 <strong>VHF</strong>.<br />

<strong>Vergabe</strong>n oberhalb des Schwellenwertes<br />

Bei der <strong>Vergabe</strong> von Leistungen, deren geschätzter Auftragswert ohne Mehrwertsteuer (siehe Teil I.5)<br />

den in der VgV genannten Wert (Schwellenwert) erreicht oder übersteigt, sind von den öffentlichen<br />

Auftraggebern nach § 98 GWB <strong>die</strong> einschlägigen Bestimmungen der VOF (näheres siehe in Teil III<br />

<strong>VHF</strong>).<br />

Bei Leistungen, <strong>die</strong> nach Art <strong>und</strong> Umfang eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschrieben (näheres siehe in<br />

Teil I.4 <strong>VHF</strong>) werden können, sind <strong>die</strong> Bestimmungen der VOL ( siehe Teil V ) anzuwenden.<br />

Schriftform der Auftrags- <strong>und</strong> Vergütungsvereinbarung<br />

Aufträge über freiberufliche Leistungen sind vor deren Leistungsaufnahme auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Vertragsmuster (Teil VII <strong>VHF</strong>) <strong>und</strong> Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB, Teil VI.5… <strong>VHF</strong>)<br />

schriftlich zu erteilen. Dabei sind insbesondere der Umfang der Leistung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Höhe der<br />

Vergütung zu vereinbaren. Die Vergütung ist nach den einschlägigen verbindlichen<br />

Gebührenordnungen zu ermitteln. Soweit solche nicht existieren, ist <strong>die</strong> Vergütung frei zu vereinbaren.<br />

Näheres siehe in Teil VI.2 <strong>VHF</strong>.<br />

Erfüllung besonderer Obliegenheiten der Freiberuflich Tätigen (FBT)<br />

Die Richtlinie zur Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (KorruR)<br />

in der Bek. der Bayer. Staatsregierung vom 13.April 2004 Az.: B III 2-515-238 sowie <strong>die</strong> Bek. der<br />

Bayer. Staatsregierung zur Verwendung von Schutzerklärungen bei der <strong>Vergabe</strong> öffentlicher Aufträge<br />

(Scientology-Organisation) vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 sind zu beachten.<br />

Die FBT sind zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz zu<br />

verpflichten. Näheres siehe in Teil VI.11 <strong>VHF</strong>.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

I.1


Zuständigkeiten bei der <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> der Vertragsabwicklung von Leistungen freiberuflich<br />

Tätiger einschließlich bildender Künstler<br />

A <strong>Vergabe</strong><br />

1 Staatliches Bauamt / <strong>die</strong> Autobahndirektion (Dienststelle), nachstehend Bauamt genannt.<br />

Die Bauämter können Leistungen an Freiberuflich Tätige zur Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben<br />

vergeben <strong>und</strong> entscheiden gr<strong>und</strong>sätzlich in eigener Verantwortung. Verträge mit Dritten haben <strong>die</strong> Freiberuflich<br />

Tätigen dabei <strong>für</strong> den Auftraggeber unterschriftsreif zu erarbeiten <strong>und</strong> Zahlungsbelege kassenreif<br />

festzustellen. <strong>Vergabe</strong>entscheidungen <strong>und</strong> <strong>die</strong> kassenmäßige Abwicklung verbleiben jedoch beim Bauamt.<br />

Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom<br />

05.04.94 (AllMBl S. 466) „Privatisierung Staatlicher Aufgaben; Neufassung des Kriterienkatalogs der<br />

Staatsbauverwaltung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erledigung von Planungsleistungen“ ist zu beachten.<br />

Sind bei Hochbaumaßnahmen des B<strong>und</strong>es freiberuflich Tätige bei der Aufstellung der Entscheidungsunterlage<br />

– Bau (ES-Bau) eingeschaltet, sollen <strong>die</strong>se in der Regel nicht mit den weiteren Leistungen zur Planung<br />

<strong>und</strong> Ausführung der Baumaßnahmen beauftragt werden.<br />

Bei Maßnahmen des Straßen- <strong>und</strong> Brückenbaus sollten <strong>die</strong> Leistungen der Planung, einschließlich Mitwirken<br />

<strong>und</strong> Vorbereiten der <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Leistungen der Bauoberleitung an verschiedene Auftragnehmer<br />

vergeben werden.<br />

Die <strong>Vergabe</strong>angelegenheiten der Bauämter sollen sich nach folgenden Gr<strong>und</strong>sätzen ausrichten:<br />

Die Bearbeitung von <strong>Vergabe</strong>angelegenheiten ist Querschnittsaufgabe der Technischen Geschäftsleitung.<br />

Das Bauamt regelt <strong>die</strong> näheren Einzelheiten des Verfahrensablaufs. Die Vorgaben zur Online-<strong>Vergabe</strong><br />

sind zu beachten.<br />

Die Technische Geschäftsleitung bzw. <strong>die</strong> technischen Abteilungen beteiligen <strong>die</strong> Rechtsabteilung bei der<br />

Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung der <strong>Vergabe</strong>, soweit erforderlich, in geeigneter Weise (z.B. durch Mitzeichnung).<br />

Werden Einwendungen erhoben, <strong>die</strong> sich auf <strong>die</strong> Rechtmäßigkeit des <strong>Vergabe</strong>verfahrens<br />

auswirken können, sowie im Fall der Nr. 2, ist <strong>die</strong> Rechtsabteilung immer zu beteiligen.<br />

Vor der <strong>Vergabe</strong>kammer vertritt in der Regel <strong>die</strong> Rechtsabteilung das Bauamt; <strong>die</strong> Technische Geschäftsleitung<br />

ist zu beteiligen. Die Fachaufsicht führende Ebene kann <strong>die</strong> Vertretung vor der <strong>Vergabe</strong>kammer<br />

übernehmen.<br />

Soweit <strong>die</strong> Rechtsabteilung nicht mit einer/einem Be<strong>die</strong>nsteten mit der Befähigung zum Richteramt besetzt<br />

ist, obliegt <strong>die</strong> rechtliche Betreuung der Fachaufsicht führenden Ebene.<br />

2. Fachaufsicht führende Ebene (Regierungen / Landesbaudirektion) bei Hochbaumaßnahmen<br />

Der Regierung obliegt <strong>die</strong> Fachaufsicht bei Baumaßnahmen des Landes; der Landesbaudirektion <strong>die</strong><br />

Fachaufsicht bei Bauaufgaben des B<strong>und</strong>es.<br />

Die Fachaufsicht führende Ebene ist in nachfolgenden Fällen so rechtzeitig zu unterrichten, dass <strong>die</strong>se<br />

entscheiden kann, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang sie im Einzelfall mitwirkt, wenn:<br />

– von den eingeführten Vertragsmustern <strong>und</strong>/oder den Hinweisen dazu abgewichen werden soll<br />

– freiberufliche Leistungen vergeben werden sollen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> keine Muster eingeführt sind <strong>und</strong> der Auftragswert<br />

den Betrag von 25.000 € einschl. MWSt übersteigt.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 1 von 4<br />

I.2


sowie bei<br />

– Feststellungen oder Vorliegen von Anhaltspunkten <strong>für</strong> ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten,<br />

z.B. Preisabreden,<br />

– Berufung eines Bewerbers auf einen Irrtum<br />

– Zustellung eines Nachprüfungsantrages durch <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>kammer<br />

– Schwere Verfehlungen des Bewerbers<br />

3 Beteiligung der Obersten Behörden<br />

Bei schweren Verfehlungen des Auftragnehmers, (z.B. bei Verdacht auf Bestechung <strong>und</strong> bei vorsätzlich<br />

falschen Angaben) ist <strong>die</strong> Oberste Baubehörde (OBB), Sachgebiet IIZ 5 unverzüglich zu unterrichten.<br />

Bereich Hochbau<br />

Bei bedeutenden Baumaßnahmen des Hochbaus sind in der Regel Wettbewerbe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beteiligung bildender<br />

Künstler durchzuführen. Sofern <strong>die</strong> OBB nichts anderes bestimmt, ist der zur Ausführung vorgesehene<br />

Entwurf bzw. das Ergebnis des Wettbewerbs der OBB zur Entscheidung über <strong>die</strong> Ausführung vorzulegen.<br />

Rahmenvereinbarungen mit freiberuflich Tätigen bei Maßnahmen des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> kleine Neu-, Um- <strong>und</strong><br />

Erweiterungsbauten <strong>und</strong> Bauunterhaltungsmaßnahmen sind mit der OBB abzustimmen.<br />

Die Projektsteuerung ist <strong>die</strong> ureigene Aufgabe des Auftraggebers. In besonderen Fällen kann <strong>die</strong>se Leistung<br />

an Freiberuflich Tätige vergeben werden. Diese Ausnahmefälle sind mit der OBB abzustimmen.<br />

Die <strong>Vergabe</strong> von Generalplanerleistungen ist mit der Obersten Technischen Instanz (OBB, BMVBS oder<br />

BMVg) abzustimmen.<br />

Bereich Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

Zustimmung der OBB bei:<br />

Ingenieurleistungen oberhalb des EU-Schwellenwertes nach § 2 Nr.3 VgV,<br />

sowie<br />

großräumigen Verkehrsuntersuchungen, Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong>n <strong>und</strong> eigenständigen Untersuchungen,<br />

wenn <strong>die</strong> Auftragssumme 50.000 € übersteigt.<br />

4 Nachprüfungsbehörde nach § 21 VOF bzw § 32a VOL<br />

Bereich Hochbau:<br />

Nachprüfungsbehörde bei Baumaßnahmen des Landes <strong>und</strong> beim Hochschulbau ist <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>kammer<br />

Südbayern bzw. Nordbayern, bei Baumaßnahmen des B<strong>und</strong>es <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>kammer des B<strong>und</strong>es<br />

Bereich Straßenbau:<br />

Nachprüfungsbehörde ist <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>kammer Südbayern bzw. Nordbayern.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 2 von 4<br />

I.2


B Vertragsabwicklung<br />

1 Bauamt<br />

Das Bauamt überwacht <strong>die</strong> Vertragserfüllung der freiberuflich Tätigen auf der Gr<strong>und</strong>lage der AVB. Kommt<br />

der Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, sind unverzüglich <strong>die</strong> nach § 633 ff.<br />

BGB (verweigerte, verspätete <strong>und</strong> mangelhafte Leistung des Unternehmers) erforderlichen Schritte einzuleiten.<br />

Werden freiberuflich Tätige mit der Objektüberwachung (Bauüberwachung, Bauleitung) beauftragt, soll<br />

ihnen auch <strong>die</strong> Befugnis zur Abgabe von Teilbescheinigungen <strong>und</strong> zur Feststellung der zahlungsbegründenden<br />

Unterlagen übertragen werden. Die durch den freiberuflich Tätigen festgestellten Rechnungsbeträge<br />

sind durch den Anordnungsbefugten im Rahmen seiner Zuständigkeit <strong>und</strong> Verantwortung unter Verwendung<br />

der eingeführten Vordrucke zur Zahlung anzuordnen (vgl. Bekanntmachung der Obersten Baubehörde<br />

im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18. September 2002 (AllMBl S.919).<br />

Soweit Leistungen mit DV durch den freiberuflich Tätigen erbracht <strong>und</strong> durch <strong>die</strong> Bauverwaltung weitergenutzt<br />

werden sollen, sind <strong>die</strong> Dateninhalte, Formate <strong>und</strong> Schnittstellen vertraglich festzulegen.<br />

Honorarmehrforderungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen <strong>und</strong>/oder deren Beurteilung vertiefte<br />

Kenntnisse erfordern (Beurteilung der Berechtigung der Forderung <strong>und</strong>/oder der Vergütungszuordnung <strong>und</strong><br />

-berechnung) beispielsweise aus Bauzeitverzögerung bzw. –beschleunigung oder Planungsänderungen,<br />

werden von der zuständigen Fachabteilung in der Regel zusammen mit der Technischen Geschäftsleitung<br />

bearbeitet.<br />

Im Rahmen der Vertragsabwicklung berät <strong>die</strong> Rechtsabteilung des Bauamtes soweit erforderlich <strong>die</strong> jeweils<br />

zuständige Fachabteilung.<br />

Sie ist insbesondere zu beteiligen bei<br />

- der Bearbeitung von Honorarmehrforderungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, in jedem Fall<br />

bei Forderungen wegen Planungsänderung <strong>und</strong> Bauzeitverzögerung bzw. -beschleunigung<br />

- der Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen<br />

- Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber<br />

- Mängelansprüchen, <strong>die</strong> vom Anspruchsgegner bestritten werden oder <strong>die</strong> erhebliche finanzielle<br />

Auswirkungen haben können<br />

- Hemmung des Ablaufs der Verjährung bzw. Neubeginn der Verjährungsfrist<br />

Die Vertretung vor Gericht obliegt dem Landesamt <strong>für</strong> Finanzen (Fiskalate), soweit sie nicht im Einzelfall<br />

auf das Bauamt oder <strong>die</strong> Landesbaudirektion übertragen wurde. In <strong>die</strong>sem Fall ist <strong>die</strong> Rechtsabteilung des<br />

Bauamtes oder der Landesbaudirektion zuständig.<br />

Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. Mahnbescheide, Klagen (auch hinsichtlich Rückforderungen wegen Überzahlungen),<br />

Streitverkündungen <strong>und</strong> selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO, werden von der<br />

Rechtsabteilung des Bauamts bearbeitet, <strong>die</strong> von den zuständigen Fachabteilungen unterstützt wird. Die<br />

Rechtsabteilung führt <strong>die</strong> Korrespondenz mit dem Landesamt <strong>für</strong> Finanzen oder der Landesbaudirektion.<br />

2 Fachaufsichtführende Ebene<br />

Die Fachaufsicht führende Ebene ist in nachfolgenden Fällen so rechtzeitig zu unterrichten, dass <strong>die</strong>se<br />

entscheiden kann, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang sie im Einzelfall mitwirkt:<br />

- Ansprüche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen wegen Behinderung <strong>und</strong> Bauzeitverzögerung<br />

bzw. -beschleunigung,<br />

- Mängelansprüche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen<br />

- Gerichtliche Verfahren, wie Mahnbescheide, Klagen (auch hinsichtlich Rückforderungen von Überzah-<br />

lungen), Streitverkündungen, selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO<br />

- Zahlungen an Gläubiger des Auftragnehmers<br />

- Kündigung durch den Auftragnehmer<br />

- bei beabsichtigter Vertragskündigung durch das Bauamt<br />

- Zahlungseinstellung durch Auftragnehmer, Insolvenzverfahren<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 3 von 4<br />

I.2


- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen<br />

- Hemmung des Ablaufes der Verjährung bzw Neubeginn der Verjährungsfrist. In <strong>die</strong>sem Fall ist<br />

gleichzeitig <strong>die</strong> OBB durch Kopie zu unterrichten.<br />

Die Landesbaudirektion ist zuständig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Koordination der Zahlungsabwicklung bei Zahlungseinstellungen<br />

durch den Auftragnehmer bzw. bei Insolvenzverfahren. Sie unterrichtet <strong>die</strong> Staatlichen Bauämter <strong>und</strong><br />

andere mit Bauaufgaben des B<strong>und</strong>es oder Landes betrauten Behörden über Zahlungseinstellungen bzw.<br />

Insolvenzverfahren. Zahlungen dürfen in <strong>die</strong>sen Fällen nur mit ihrer Zustimmung geleistet werden.<br />

Die Kündigung des Vertrages wegen Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Auftragnehmers bedarf ebenfalls<br />

der Zustimmung der Landesbaudirektion.<br />

Näheres siehe VIII.C.1 <strong>VHF</strong> (Schreiben der OBB vom 25.07.2006 Az.: IIB1-4094-033/97 „Zahlungseinstellung,<br />

Insolvenzverfahren bei Baumaßnahmen“)<br />

C. Wettbewerbe<br />

Über <strong>die</strong> Durchführung von Wettbewerben bei bedeutenden Baumaßnahmen des Freistaates <strong>Bayern</strong> auf<br />

dem Gebiete der Raumplanung, des Städtebaues <strong>und</strong> des Bauwesens entscheidet im Einzelfall das jeweils<br />

zuständige Staatsministerium im Einvernehmen mit der Obersten Baubehörde <strong>und</strong> dem Staatsministerium<br />

der Finanzen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 4 von 4<br />

I.2


Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen von <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Beauftragung freiberuflicher<br />

Leistungen<br />

Schwellenwert nach § 2 VgV erreicht?<br />

nein ja<br />

Haushaltsrecht GWB<br />

Vollzugsvorschriften VgV<br />

Freihändige <strong>Vergabe</strong> GRW VOF / VOL/A<br />

BGB<br />

<strong>VHF</strong>*)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Auswahl Auftragnehmer<br />

Vertrag<br />

VOL/B<br />

Gebühren-<br />

/Honorarordnungen<br />

I.3<br />

*)bei B<strong>und</strong>esmaßnahmen im Hochbau auch RBBau


Erläuterungen zu den Begriffen<br />

Freiberufliche Leistung, Dienstleistung, geistig/schöpferische Leistung,<br />

eindeutig/erschöpfende Beschreibung<br />

A. „Freiberufliche Leistung“<br />

Regelbeispiele <strong>für</strong> Freiberufliche Leistungen sind in § 18 Nr. 1 EStG (auf den eine amtliche Fußnote<br />

des § 1 VOL/A verweist) festgelegt. Danach sind <strong>die</strong> selbständig ausgeübte wissenschaftliche,<br />

künstlerische, schriftstellerische <strong>und</strong> unterrichtende oder erziehende Tätigkeit, <strong>die</strong> selbständige<br />

Berufstätigkeit der … Ingenieure, Architekten, …hauptberuflichen Sachverständigen, … eine<br />

freiberufliche Leistung.<br />

Das OLG München zitiert in einem einschlägigen Urteil vom 28.04.2006 den § 1 Abs. 2 PartGG.<br />

Dieser definiert neben einer gleichlautenden Auflistung von Regelbeispielen wie im EStG, dass <strong>die</strong><br />

Freien Berufe im allgemeinen auf der Gr<strong>und</strong>lage besonderer beruflicher Qualifikationen oder<br />

schöpferischer Begabung <strong>die</strong> persönliche, eigenverantwortliche <strong>und</strong> fachlich unabhängige Erbringung<br />

von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber <strong>und</strong> der Allgemeinheit zum Inhalt<br />

haben.<br />

Der EuGH versteht in seinem Urteil vom 11.10.2001 Rs C-267/99 unter freien Berufen solche, <strong>die</strong> u. a.<br />

einen ausgesprochen intellektuellen Charakter haben, eine hohe Qualifikation verlangen <strong>und</strong><br />

gewöhnlich einer genauen <strong>und</strong> strengen berufständischen Regelung unterliegen. Bei der Ausübung<br />

einer solchen Tätigkeit habe das persönliche Element eine besondere Bedeutung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ausübung<br />

setze jedenfalls eine große Selbständigkeit bei der Vornahme der beruflichen Handlung voraus.<br />

Alle Rechtsnormen im <strong>Vergabe</strong>bereich betrachten niemals den Freiberufler selbst sondern allein <strong>die</strong><br />

freiberufliche Leistung. Auch Gewerbetreibende können Leistungen erbringen, <strong>die</strong> üblicherweise von<br />

Freiberuflichen erbracht werden. Für <strong>die</strong>sen Fall unterliegt auch <strong>die</strong>se freiberufliche Leistung (oberhalb<br />

des Schwellenwertes) der VOF bzw. VOL.<br />

B. „Dienstleistung“ im Spiegel der einschlägigen Rechtsnormen<br />

EG-Recht<br />

Art. 50 EG beschreibt Dienstleistungen als Leistungen, <strong>die</strong> in der Regel gegen Entgelt erbracht<br />

werden <strong>und</strong> nicht den Vorschriften über den freien Waren- <strong>und</strong> Kapitalverkehr <strong>und</strong> über <strong>die</strong><br />

Freizügigkeit der Personen unterliegen. Insofern gelten freiberufliche Tätigkeiten als Dienstleistungen.<br />

Nr. 33 der Begründung zur Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im<br />

Binnenmarkt führt <strong>die</strong> Dienstleistungen des Baugewerbes einschließlich der Dienstleistungen von<br />

Architekten auf.<br />

Nationales Recht<br />

§ 99 Abs. 1 i.V.m. 4 GWB definiert den Dienstleistungsauftrag als einen öffentlichen Auftrag, der<br />

weder Liefer- noch Bauauftrag ist. § 99 Abs. 6 GWB ist zusätzlich zu beachten.<br />

Die VgV regelt in § 5 <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> von freiberuflichen Dienstleistungen.<br />

C. „Geistig/schöpferische Leistung“<br />

Die geistig-schöpferische Leistung unterscheidet sich in ihrem Wesen gr<strong>und</strong>legend vom Herstellen<br />

eines Bauwerkes, der Lieferung von Waren oder dem Erbringen gewerblicher Dienstleistungen.<br />

Sie ist das Erarbeiten einer noch nicht existierenden Lösung <strong>für</strong> eine gestellte Aufgabe <strong>und</strong> somit das<br />

Ergebnis von Denkprozessen. Die Kriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lösung einer solchen Aufgabe können in Bezug<br />

auf ihre Erfüllung nicht eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend, also nicht hinreichend genau beschrieben werden.<br />

Ihr Ergebnis ist regelmäßig ein Unikat.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 1<br />

I.4


Einzelne, zur Aufgabenerfüllung notwendige, beschreibbare Arbeitsschritte (Erstellen von<br />

Zeichnungen, Aufmass, Berechnungen <strong>und</strong> dgl) haben gegenüber der Eigenschaft der geistigschöpferischen<br />

Leistung jedoch untergeordneten Charakter; sie sind gleichwohl benötigte Mittel, um<br />

das gestalterisch-schöpferische Potenzial des Auftragnehmers zur Ausarbeitung einer optimalen<br />

Lösung umzusetzen. Dieser untergeordnete Charakter ist auch bei eng vorgegebenen, baurechtlichen<br />

Rahmenbedingungen, z. B. Bebauungsplansatzungen, gegeben.<br />

Das OLG München führt in seiner Urteilsbegründung vom 28.04.2006 Verg 6/06 zur Frage der<br />

Abgrenzung beschreibbarer <strong>und</strong> nicht beschreibbarer Leistungen aus, dass im konkreten Einzelfall zu<br />

ermitteln sei, wie groß der schöpferische, gestalterische <strong>und</strong> konstruktive Freiraum des potentiellen<br />

AN zur Erfüllung der vom AG bereits festgelegten Rahmenbedingungen <strong>und</strong> gesteckten Zielvorgaben<br />

ist. Ist ein solcher Freiraum in erkennbarem Maße vorhanden <strong>und</strong> gewollt <strong>und</strong> geht es insbesondere<br />

darum, dass der AN aufgr<strong>und</strong> seiner beruflichen Erfahrung <strong>und</strong> Kompetenz eine eigenständige,<br />

kreative Lösung findet, so mag das planerische Ziel des Auftrags beschreibbar sein, nicht jedoch <strong>die</strong><br />

planerische Umsetzung (= Lösung).<br />

Europarechtlich definiert sind „Bauplanungs<strong>die</strong>nstleistungen“ als geistig-schöpferische Leistungen in<br />

Art. 30 der VKR.<br />

Verbindung zum Urheberrecht:<br />

Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2<br />

UrhG). Werke der Baukunst im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind danach solche Unterlagen <strong>und</strong><br />

Bauwerke, <strong>die</strong> eine persönliche, geistige Schöpfung des Auftragnehmers darstellen <strong>und</strong> einen so<br />

hohen Grad individueller ästhetischer Gestaltungskraft aufweisen, dass sie aus der Masse des<br />

alltäglichen Bauschaffens herausragen.<br />

Nicht jede geistig-schöpferische Leistung unterliegt daher automatisch dem Urheberrecht, vielmehr ist<br />

eine Einzelfallbeurteilung anzustellen.<br />

D. „Eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend“ beschreibbare freiberufliche Leistungen<br />

Rechtsquellen:<br />

§ 2 Abs. 2 VOF (iVm § 5 VgV):<br />

„Eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschreibbare freiberufliche Leistungen sind nach der VOL zu vergeben.“<br />

§ 1 Satz 1 dritter Spiegelstrich VOL:<br />

„Leistungen im Sinne der VOL sind alle … Leistungen, ausgenommen Leistungen ab Erreichen des …<br />

Schwellenwertes, <strong>die</strong> im Rahmen einer freiberuflichen Leistung erbracht … werden <strong>und</strong> deren<br />

Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschrieben<br />

werden kann; <strong>die</strong>se Leistungen fallen unter <strong>die</strong> … VOF.“<br />

Das bedeutet kurz gefasst:<br />

• Eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschreibbare freiberufliche Leistungen ab Erreichen des<br />

Schwellenwertes haben immer <strong>die</strong> VOL als Gr<strong>und</strong>lage.<br />

• Eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschreibbare freiberufliche Leistungen unterhalb des<br />

Schwellenwertes haben weder VOL noch VOF als Gr<strong>und</strong>lage, sondern - <strong>für</strong> alle öffentlichen<br />

Auftraggeber - ausschließlich das Haushaltsrecht.<br />

• Nicht eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschreibbare freiberufliche Leistungen ab Erreichen des<br />

Schwellenwertes haben immer <strong>die</strong> VOF als Gr<strong>und</strong>lage.<br />

• Nicht eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend beschreibbare freiberufliche Leistungen unterhalb des<br />

Schwellenwertes haben weder VOL noch VOF als Gr<strong>und</strong>lage, sondern - <strong>für</strong> alle öffentlichen<br />

Auftraggeber - ausschließlich das Haushaltsrecht.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 2<br />

I.4


Zu den Begriffen selbst:<br />

Weder VgV, VOF noch VOL geben vor, was unter „eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend“ zu verstehen ist,<br />

insbesondere nicht in Bezug auf Planungsleistungen, dem überwiegenden Bereich der geistigen<br />

Leistungen innerhalb aller freiberuflichen Leistungen.<br />

Für Planungsleistungen ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht ausschlaggebend, dass <strong>die</strong> Leistung wie eine<br />

gewerbliche Leistung nach VOB beschrieben werden kann. Vielmehr ist bei der Beschreibung der<br />

Leistung auf deren Lösung abzustellen, also auf das Ergebnis nach Durchführung deren<br />

freiberuflichen Leistung.<br />

Der Begriff „eindeutig“:<br />

Eindeutigkeit bedeutet nicht größtmögliche Detailtiefe <strong>und</strong> ist nicht mit Richtigkeit zu verwechseln. Für<br />

deren Beurteilung ist der Wortlaut maßgebend, der weder erweiternd noch einengend ausgelegt<br />

werden darf.<br />

Der Begriff der Eindeutigkeit setzt auf der Ebene der Leistungsabgrenzung an. Er muss also präzise<br />

<strong>die</strong> Schnittstellen bestimmen, d. h., der Bewerber/Bieter muss wissen, welche Leistung er zu<br />

erbringen hat <strong>und</strong> wer deren Detaillierung bestimmt hat oder noch bestimmen wird. Dazu gehört auch,<br />

dass <strong>die</strong> Einzelformulierungen bzw. –beschreibungen nicht mehrdeutig <strong>und</strong> nicht unklar sind, sondern<br />

<strong>für</strong> alle Betrachter in demselben Sinne zu verstehen sind.<br />

Verwendete Begriffe <strong>und</strong> Bezeichnungen müssen von den angesprochenen Fachkreisen in einem<br />

spezifisch technischen Sinn verstanden werden, verkehrsüblich oder in den gebräuchlichen<br />

technischen Regeln enthalten sein.<br />

Der Begriff „erschöpfend“:<br />

Der erschöpfende Charakter wird sich in der Regel aus der Eindeutigkeit ergeben <strong>und</strong> ist dann<br />

gegeben, wenn <strong>die</strong> Beschreibung keine ernsthaften Fragen offen lässt.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 3<br />

I.4


Ermittlung des Auftragswertes<br />

Allgemein<br />

Die Ermittlung/Schätzung des Auftragswertes ist in der VgV geregelt. Diese Vorgaben wurden nur<br />

teilweise in Regelungen der VOF übernommen. Es muss deshalb auch auf <strong>die</strong> Ausführungen in der<br />

VgV zurückgegriffen werden.<br />

Der maßgebliche Auftragswert (§ 3 VgV), <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entscheidung, ob ein Verfahren nach VOF, VOL oder<br />

Haushaltsrecht durchzuführen ist, ergibt sich aus<br />

• der geschätzten Gesamtvergütung (§ 3 Abs. 1 VgV) an den Auftragnehmer,<br />

• einschließlich etwaiger Prämien / Preisgelder / Zahlungen (§ 3 Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 9 VgV) an<br />

Bewerber oder Bieter,<br />

• dem Stand zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens (§ 3 Abs. 10 VgV),<br />

• dem Ansatz ohne Umsatzsteuer (§ 1 VgV).<br />

• den Nebenkosten (§ 7 HOAI)<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Bedeutung des Schwellenwertes <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahl des <strong>Vergabe</strong>verfahrens ist <strong>die</strong> Ermittlung<br />

des geschätzten Auftragswertes im <strong>Vergabe</strong>vermerk festzuhalten (OLG Celle vom 2.07.2007 Az. 13<br />

Verg 6/07).<br />

Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Auftragswert der vorgesehenen Gesamtleistung<br />

Für <strong>die</strong> Berechnung/Schätzung des Auftragswertes ist <strong>die</strong> Gesamtvergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> zu vergebende<br />

Leistung zum Zeitpunkt der Einleitung des <strong>Vergabe</strong>verfahrens (§ 3 Abs. 10 VgV) ausschlaggebend.<br />

Soweit <strong>für</strong> <strong>die</strong> zu vergebende freiberufliche Tätigkeit eine Gebühren- oder Honorarordnung existiert,<br />

wird <strong>die</strong> Gesamtvergütung hiernach ermittelt.<br />

Existiert <strong>für</strong> <strong>die</strong> zu vergebenden Leistungen keine gesetzliche Gebühren- oder Honorarordnung, ist<br />

eine übliche Vergütung zu ermitteln oder gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 VOF unter Berücksichtigung des<br />

voraussichtlichen Zeitaufwandes, des Schwierigkeitsgrades <strong>und</strong> dem Haftungsrisiko zu schätzen.<br />

Gelingt <strong>die</strong>s nicht, ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung des Auftragswertes ein Sachverständiger nach Maßgabe von §<br />

6 VOF einzuschalten.<br />

Die Vergütung der Architekten <strong>und</strong> Ingenieure erfolgt nach der HOAI.<br />

Zur Gesamtvergütung der Architekten <strong>und</strong> Ingenieure gehören auch <strong>die</strong> Nebenkosten nach § 7 HOAI,<br />

da der Anspruch hierauf gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 HOAI im Regelfall Teil des von der HOAI<br />

vorgesehenen Entgeltes ist <strong>und</strong> ein Anspruch auf Nebenkosten gr<strong>und</strong>sätzlich auch ohne eine<br />

ausdrückliche Vereinbarung neben der Honorarforderung besteht.<br />

Bei <strong>Vergabe</strong>n im Zusammenhang mit Auslobungsverfahren (Wettbewerben) sind <strong>die</strong> vorgesehenen<br />

Preisgelder, Prämien <strong>und</strong> Zahlungen mit ihrer Gesamtsumme gemäß § 3 Abs. 1 <strong>und</strong> 9 VgV zu der<br />

geschätzten Gesamtvergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> mögliche zu vergebende Leistung zu ad<strong>die</strong>ren <strong>und</strong> ergeben so<br />

in Summe den maßgeblichen Auftragswert.<br />

Die Umsatzsteuer bleibt bei der Auftragswertermittlung unberücksichtigt (§ 1 VgV).<br />

Auftragswert bei Teilaufträgen<br />

Eine Aufteilung des Auftrags darf nicht erfolgen, um ihn der Anwendung der VgV zu entziehen (§ 3<br />

Abs. 2 VgV). Die Aufteilung der zu vergebenden Leistungen innerhalb eines Projektes ist immer dann<br />

möglich, wenn es sich nicht um <strong>die</strong>selben freiberuflichen Tätigkeiten handelt.<br />

Der Wert aller Aufträge derselben freiberuflichen Tätigkeit ist immer zu ad<strong>die</strong>ren. Hiervon kann nur im<br />

Rahmen der zulässigen Grenzen nach § 2 Nr. 8 VgV - der im § 3 Abs. 3 VOF umgesetzt wurde -<br />

abgewichen werden.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

I.5


Unterschiedliche freiberufliche Leistungen liegen bei der <strong>Vergabe</strong> von Architekten- <strong>und</strong><br />

Ingenieurleistungen immer dann vor, wenn sie unterschiedlichen Leistungsbildern der HOAI<br />

zugeordnet werden können.<br />

Beim Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ (Teil IX HOAI) kann jedoch gegebenenfalls <strong>die</strong><br />

Anlagengruppe 3 (Elektrotechnik) herausgelöst werden. Weitere Aufteilungen der Anlagengruppen in<br />

§ 68 HOAI zur Ermittlung des Auftragswertes sind nicht möglich.<br />

Dies bedeutet:<br />

• Leistungsphasen innerhalb eines Leistungsbildes sind zusammenzurechnen, auch wenn<br />

Aufträge an unterschiedliche Auftragnehmer vergeben werden (Teillose).<br />

• Aufträge über Leistungen aus verschiedenen Leistungsbildern an unterschiedliche<br />

Auftragnehmer können getrennt behandelt werden (Fachlose).<br />

• Aufträge über Leistungen aus verschiedenen Leistungsbildern an einen Auftragnehmer sind<br />

zusammenzurechnen.<br />

Bei Ausschreibungen mit Fachlosen ist von Bedeutung, ob sich der Auftraggeber <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

offengehalten hat, alle Leistungen (Lose) an einen Auftragnehmer zu vergeben. Ist <strong>die</strong>s der Fall, sind<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung, ob der Schwellenwert erreicht wird, alle Lose zu ad<strong>die</strong>ren. Dies ist nämlich <strong>die</strong><br />

potentielle Gesamtvergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> vorgesehene Leistung.<br />

Auftragswert bei Aufteilung nach Leistungsphasen<br />

Bei einer Aufteilung nach Leistungsphasen innerhalb eines Leistungsbildes der HOAI sind <strong>die</strong><br />

Auftragswerte gr<strong>und</strong>sätzlich zu ad<strong>die</strong>ren.<br />

Auf folgende Fälle wird hingewiesen:<br />

1. Bei Realisierung eines Projekts überschreiten <strong>die</strong> zu vergebenden gesamten<br />

Planungsleistungen eines Leistungsbildes den Schwellenwert. Es ist aber vorerst nur<br />

vorgesehen einen Teil der Planungsleistungen zu vergeben, da nicht feststeht, ob das<br />

Projekt auch fertig gestellt wird <strong>und</strong> alle Leistungsphasen beauftragt werden. Die<br />

Entscheidung darüber ist vom Ergebnis des ersten Teils der Planungen abhängig.<br />

Für den ersten Auftrag ist in <strong>die</strong>sem Fall nur dann ein VOF-Verfahren durchzuführen, wenn<br />

hier<strong>für</strong> der Schwellenwert erreicht wird. Wird <strong>die</strong> Planung fortgeführt, sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

der Folgeaufträge <strong>die</strong> Bestimmungen der VOF anzuwenden.<br />

2. Für <strong>die</strong> Realisierung eines Projektes ist vorgesehen, dass ein Teil der Planungsleistungen<br />

eines Leistungsbildes durch den Auftraggeber erbracht wird. Diese <strong>und</strong> <strong>die</strong> weitere an einen<br />

freiberuflich Tätigen zu vergebende Planungsleistung liegen jeweils unter dem<br />

Schwellenwert. Zusammen würde aber der Schwellenwert überschritten werden.<br />

Für <strong>die</strong> Berechnung des Auftragswertes sind nur <strong>die</strong> Leistungen in Ansatz zu bringen, <strong>die</strong><br />

auch vergeben werden sollen (§ 3 Abs. 1 VOF). Da nicht beabsichtigt ist, alle<br />

Leistungsphasen in Auftrag zu geben, müssen <strong>die</strong> Anteile, <strong>die</strong> der Auftraggeber erbringt,<br />

auch nicht eingerechnet werden.<br />

3. Die Leistungsteile, <strong>die</strong> das Amt selbst erbringen wollte, können aber aufgr<strong>und</strong> geänderter<br />

Rahmenbedingungen nun nicht mehr durch das Amt geleistet werden. Es sollen deshalb<br />

auch <strong>die</strong>se Leistungsteile (Leistungsphasen) an freiberuflich Tätige vergeben werden.<br />

Erreichen <strong>die</strong>se Leistungsteile den Schwellenwert, ist ein VOF-Verfahren durchzuführen.<br />

Liegt der Auftragswert <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Leistungsteile unter dem Schwellenwert aber zusammen<br />

mit dem bereits erteilten Auftrag darüber, ist ebenfalls ein Verfahren nach VOF erforderlich.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

I.5


Leitfaden zur <strong>Vergabe</strong> unterhalb des Schwellenwertes<br />

Bei der <strong>Vergabe</strong> von Leistungen, deren geschätzter Auftragswert ohne Mehrwertsteuer den in § 2 VgV<br />

genannten Wert (Schwellenwert) nicht erreicht, sind<br />

§ 4 Abs.2 Diskriminierungsverbot<br />

§ 11 Ausschlusskriterien<br />

§ 12 Nachweis der finanziellen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit-<br />

§ 13 Fachliche Eignung<br />

der VOF sinngemäß anzuwenden.<br />

Bei einem Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes gemäß § 2 VgV ist dem öffentlichen<br />

Auftraggeber kein formelles <strong>Vergabe</strong>verfahren vorgeschrieben.<br />

Die Aufträge sind im Wege einer Freihändigen <strong>Vergabe</strong> nach leistungsbezogenem Wettbewerb an<br />

den Bewerber zu vergeben, der im Hinblick auf <strong>die</strong> gestellte Aufgabe am ehesten <strong>die</strong> Gewähr <strong>für</strong> eine<br />

sachgerechte <strong>und</strong> qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet (§ 16 i.V.m. § 24 VOF). Daher sollte eine<br />

Leistungsanfrage bei mehreren (mindestens drei) Bewerbern erfolgen<br />

Für Leistungen,<br />

<strong>die</strong> den Gr<strong>und</strong>leistungen von Leistungsbildern der HOAI entsprechen,<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erforderlich werden<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong> Mindestsätze der zutreffenden Honorarzone nicht überschritten werden,<br />

kann eine freihändige <strong>Vergabe</strong> nach Verhandlung mit nur einem Bewerber erfolgen, sofern <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Leistungen nur ein begrenzter Kreis geeigneter Bewerber zur Verfügung steht, der der <strong>Vergabe</strong>stelle<br />

hinreichend bekannt ist.<br />

Bei Sachverständigenleistungen <strong>und</strong> Prüfingenieurleistungen genügt <strong>die</strong> Verhandlung mit einem<br />

Bewerber, wenn das Honorar nach einschlägigen Gebührenordnungen festgelegt ist.<br />

Alle <strong>Vergabe</strong>n müssen gestreut werden, sofern mehrere potentielle Auftragnehmer zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Jedes <strong>Vergabe</strong>verfahren ist analog § 18 VOF mit einem <strong>Vergabe</strong>vermerk (III.2 Nr. 7 <strong>VHF</strong>) zu<br />

dokumentieren.<br />

Für <strong>Vergabe</strong>n unter dem Schwellenwert, ist neben den Mindestinhalten gemäß vorgen. Nr. 7<br />

zusätzlich zu dokumentieren, welcher potentielle Bewerberkreis zur Verfügung steht <strong>und</strong> nach<br />

welchen Gesichtpunkten der oder <strong>die</strong> Bewerber daraus ausgewählt wurden. Außerdem ist zu<br />

dokumentieren, wie <strong>die</strong> Vorgabe zur Streuung der <strong>Vergabe</strong> umgesetzt wurde.<br />

©<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

II.1


Schnellübersicht zu den möglichen Varianten der <strong>Vergabe</strong>verfahren nach VOF<br />

Planungswettbewerb nach § 25<br />

VOF auf Gr<strong>und</strong>lage der GRW<br />

Bekanntmachung nach<br />

§ 20 Abs. 8 VOF<br />

Wettbewerbsverfahren siehe<br />

Teil IV <strong>VHF</strong><br />

Unterrichtung aller Teilnehmer<br />

über das Wettbewerbsergebnis<br />

nach § 25 Abs.7 VOF<br />

Auftragsverhandlung nach<br />

§ 24 VOF iVm § 5 Abs. 2<br />

Buchst. c) VOF<br />

<strong>Vergabe</strong>bekanntmachung<br />

nach § 20 Abs. 10 VOF<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Vorinformation nach § 9 Abs. 1 VOF sofern Gesamtwert der Aufträge > 750 T€/12 Mte<br />

<strong>Vergabe</strong>verfahren<br />

nach § 5 VOF<br />

<strong>Vergabe</strong>verfahren nach § 5 VOF<br />

mit Lösungsvorschlägen nach<br />

§ 24 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 VOF<br />

<strong>Vergabe</strong>bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 VOF<br />

Bewerbung um Teilnahme - Bewerbungsfrist gem. § 14 VOF mind 37 (15) Tage<br />

Auswahl der Bewerber nach § 10, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Mindestanforderungen nach<br />

§§ 11, 12 13 VOF erfüllen<br />

Auswahl von mindestens drei Bewerbern<br />

Information nichtberücksichtigter Bewerber nach § 17 Abs. 4 VOF - Frist<br />

15 Tage<br />

Festlegung der Auftragskriterien nach § 16 Abs. 2 VOF<br />

Aufforderung<br />

zur Verhandlung nach § 16 VOF<br />

Auftragsverhandlungen nach § 5 Abs. 1 <strong>und</strong> § 24 VOF<br />

<strong>Vergabe</strong>entscheidung<br />

Information der Mitbewerber nach § 13 VgV - Frist 14 Kalendertage bis Vertragsabschluß<br />

Vertragsabschluß<br />

Auswertung der Bewerbungsunterlagen<br />

Aufforderung<br />

zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen<br />

zu einer<br />

Planungsaufgabe gegen<br />

Einzelhonorar nach HOAI<br />

sowie zur Teilnahme an der<br />

Verhandlung<br />

nach § 24 Abs. 1 VOF<br />

<strong>Vergabe</strong>bekanntmachung nach § 17 Abs. 1 VOF - Frist 48 Tage<br />

Die Wettbewerbe nach § 20 VOF sind hier nicht erfasst (siehe hierzu Teil IV des <strong>VHF</strong>)<br />

III.1<br />

>


Leitfaden zur Durchführung der <strong>Vergabe</strong>verfahren nach VOF<br />

(ohne Sektorenbereiche)<br />

Gr<strong>und</strong>lage: Verdingungsordnung <strong>für</strong> freiberufliche Leistungen (VOF) idF der Bek vom 16. März 2006<br />

0. Allgemeines<br />

Dieser Leitfaden ist ablauforientiert gefasst.<br />

III.2<br />

Die Anwendung des <strong>Vergabe</strong>verfahrens nach VOF ergibt sich aus den Erläuterungen in Teil I.1 <strong>VHF</strong><br />

(Erreichen/Überschreiten des Schwellenwertes). Die Auftragswertermittlung ist in Teil I.5 <strong>VHF</strong><br />

beschrieben.<br />

Im Anwendungsbereich der VOF werden Aufträge über freiberufliche Leistungen nur im Verhandlungsverfahren<br />

vergeben. Das Verhandlungsverfahren wird nach § 101 Abs. 4 GWB definiert als<br />

Verfahren, bei dem sich der Aufraggeber an ausgewählte Unternehmen wendet, um über den Auftrag zu<br />

verhandeln.<br />

Das VOF-Verfahren gliedert sich also in der Regel auf in ein Auswahl- <strong>und</strong> ein Verhandlungsverfahren.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist das Verhandlungsverfahren mit vorheriger <strong>Vergabe</strong>bekanntmachung durchzuführen (§ 5<br />

Abs. 1 VOF).<br />

In den abschließend aufgelisteten Fällen des § 5 Abs. 2 VOF können Aufträge im Verhandlungsverfahren<br />

ohne vorherige <strong>Vergabe</strong>bekanntmachung vergeben werden.<br />

Die Regelung des § 5 Abs. 2 c) VOF – Auftragsvergabe im Anschluss an einen Wettbewerb – ist so zu<br />

verstehen, dass nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses (Preisgerichtsentscheidung) <strong>und</strong> der<br />

Ankündigung der Absicht in der Wettbewerbsbekanntmachung, den Auftrag im Anschluss an den<br />

Wettbewerb an den Gewinner oder einen der Preisträger zu erteilen, von einer zusätzlichen<br />

<strong>Vergabe</strong>bekanntmachung (Standardformular II) im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 VOF abgesehen werden<br />

kann.<br />

Hierbei wird das Auswahlverfahren in den Ablauf des Wettbewerbes (siehe unten) eingeb<strong>und</strong>en. Im<br />

Übrigen gelten <strong>die</strong>selben Anforderungen wie beim Verhandlungsverfahren mit vorheriger <strong>Vergabe</strong>bekanntmachung.<br />

Muss (bspw. nach einem Einladungswettbewerb oder der vorherigen Festlegung der<br />

<strong>Vergabe</strong>stelle) an den Gewinner vergeben werden, genügt ein Verhandlungsgespräch mit <strong>die</strong>sem. Soll<br />

dagegen an einen Preisträger vergeben werden, müssen alle Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme<br />

an den Verhandlungen aufgefordert werden.<br />

Zusammenspiel <strong>Vergabe</strong>verfahren <strong>und</strong> Planungswettbewerb<br />

§ 25 VOF bestimmt <strong>für</strong> Architekten- <strong>und</strong> Ingenieurleistungen, dass Planungswettbewerbe vor, während<br />

oder ohne Verhandlungsverfahren ausgelobt werden können.<br />

Bei der Auswahl der Wettbewerbsart ist zu beachten:<br />

Das Preisgericht ist nur zu einer objektiven, allein an der Auslobung orientierten <strong>und</strong> <strong>die</strong> Anonymität<br />

wahrenden Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten verpflichtet.<br />

Der Auftraggeber muss deshalb je nach Wettbewerbsform <strong>die</strong> Erfüllung der fachlichen <strong>und</strong> persönlichen<br />

Anforderungen gemäß Nrn. 2.3.1, 2.4.2 Abs. 1 <strong>und</strong> 2.4.3 Abs. 3 GRW im Sinne von §§ 11, 12 <strong>und</strong> 13<br />

VOF vor Zulassung zum Wettbewerb bewerten.<br />

Die Durchführung von Wettbewerben ist im Teil IV <strong>VHF</strong> beschrieben (Der Leitfaden wird erst nach<br />

Novellierung der GRW erstellt).<br />

<strong>Vergabe</strong>vermerk<br />

Während des gesamten Verfahrens ist fortlaufend ein <strong>Vergabe</strong>vermerk zu erarbeiten, der in jeder Phase<br />

des Verfahrens aktuell <strong>und</strong> vollständig vorliegen muss. Dies ist notwendig, um zu jeder Zeit den korrekten<br />

Ablauf des Verfahrens dokumentieren zu können. Einzelnes siehe unten, Nr. 7<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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1. Bekanntmachungen / Formulare / Ausfüllhilfen<br />

1.1 Vorinformation<br />

III.2<br />

Vom Auftraggeber (<strong>Vergabe</strong>stelle) ist eine Vorinformation nach § 9 Abs. 1 VOF (Standardformular 1,<br />

„Vorinformation“, http://simap.europa.eu) zu veröffentlichen, wenn <strong>die</strong> im Zeitraum von 12 Monaten nach<br />

Beginn eines Haushaltsjahres EG-weit auszuschreibenden freiberuflichen Leistungen in der Summe<br />

mindestens den Wert von 750.000,- EUR erreichen. Dabei genügt es, in <strong>die</strong> Vorinformation nur <strong>die</strong><br />

Informationen aufzunehmen, <strong>die</strong> zum Zeitpunkt der Absendung verfügbar sind.<br />

1.2 Bekanntmachungen<br />

Alle nachstehend genannten Standardformulare können Sie unter http://simap.europa.eu abrufen bzw.<br />

bearbeiten.<br />

1. Aufträge über freiberufliche Leistungen sind im Verhandlungsverfahren mit vorheriger <strong>Vergabe</strong>bekanntmachung<br />

zu vergeben (§ 5 Abs. 1 VOF). Hier<strong>für</strong> ist <strong>die</strong> Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 VOF<br />

(Standardformular 2, „Bekanntmachung“,) zu verwenden.<br />

Ausnahmen zu § 5 Abs. 1 Satz 1 VOF sind in § 5 Abs 2 VOF geregelt.<br />

• Eine Ausfüllhilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> „Bekanntmachung“ finden Sie im Anhang <strong>die</strong>ses Leitfadens (Nr. 9)<br />

2. Die beabsichtigte Durchführung eines Wettbewerbes (Auslobungsverfahren nach § 99 Abs. 5 GWB) ist<br />

mit einer Bekanntmachung nach § 20 Abs. 8 VOF (Standardformular 12, „Wettbewerbsbekanntmachung“,<br />

mitzuteilen.<br />

3. Sofern sich nach Versand der Bekanntmachung <strong>die</strong> Notwendigkeit von Änderungen zur Korrektur<br />

fehlerhafter Angaben ergibt, Verfahren eingestellt werden oder dgl., können Bekanntmachungen, sofern<br />

<strong>die</strong>se online abgegeben wurden, mit Hilfe des Standardformulars 14, „Bekanntmachung über zusätzliche<br />

Informationen, Informationen über nicht abgeschlossene Verfahren oder Berichtigung“ überarbeitet<br />

werden. Bei Änderungen ist zu beachten, dass sich dadurch ggfs <strong>die</strong> Fristen entsprechend verändern<br />

könnten <strong>und</strong> deshalb anzupassen sind.<br />

4. Nach durchgeführten Wettbewerben ist das Ergebnis spätestens 48 Tage nach deren Abschluss mit<br />

einer Bekanntmachung nach § 20 Abs. 10 VOF mit Standardformular 13, „Bek über <strong>die</strong> Ergebnisse von<br />

Wettbewerben“ zu veröffentlichen.<br />

5. Vergebene Aufträge sind spätestens 48 Tage nach <strong>Vergabe</strong> gemäß § 17 Abs. 1 VOF mit Standardformular<br />

3, „Bek. über vergebene Aufträge“ mitzuteilen.<br />

6. Soweit vorstehende Fristen nach Tagen bestimmt sind, siehe bezüglich Fristbeginn § 187 Abs. 1 BGB<br />

(der Tag nach Absendung der Bekanntmachung) <strong>und</strong> Fristende § 188 Abs. 1 BGB iVm § 193 BGB (der<br />

letzte Tag der Frist; dabei tritt an <strong>die</strong> Stelle eines Sonn- oder Feiertages oder Sonnabend der nächste<br />

Werktag).<br />

1.3 Allgemein Gültiges bei Veröffentlichungen<br />

Vorinformation <strong>und</strong> Bekanntmachungen sind auf der Homepage des Amtes <strong>für</strong> amtliche<br />

Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg zu veröffentlichen. Die Formulare<br />

können dabei direkt in der Rubrik „Auftraggeber-Seite“ online bearbeitet <strong>und</strong> abgegeben werden. Bei<br />

Nutzung der Online-Formulare ist eine vorherige Anmeldung <strong>und</strong> Registrierung erforderlich.<br />

Bei Nutzung der Online-Bearbeitung <strong>und</strong> -Abgabe können <strong>die</strong> Fristverkürzungen gemäß § 14 Abs. 1 <strong>und</strong><br />

2 VOF angewandt werden.<br />

Die Formulare können im Ausnahmefall aber auch heruntergeladen <strong>und</strong> per E-Mail, Post oder Telefax an<br />

das Amt <strong>für</strong> Veröffentlichungen versandt werden.<br />

Für den Inhalt der Veröffentlichung bleibt <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>stelle verantwortlich. Es empfiehlt sich deshalb, <strong>die</strong><br />

Veröffentlichung entsprechend zu kontrollieren.<br />

Für den Bereich der Staatsbauverwaltung gibt es zurzeit kein Beschafferprofil im Sinne von § 9 Abs. 5<br />

VOF.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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III.2<br />

Um Bewerber zu erreichen, <strong>die</strong> das EU-Amtsblatt nicht beziehen, sind Bekanntmachungen nach<br />

Absendung an das Amt <strong>für</strong> amtliche Veröffentlichungen der EG auch im Inland (Staatsanzeiger) zu<br />

veröffentlichen. Hier<strong>für</strong> kann das entsprechende Muster III.3.1 <strong>VHF</strong> verwendet werden. Die Angaben<br />

müssen dabei mit den Veröffentlichungen im Amtsblatt der EG übereinstimmen.<br />

Für freiberufliche Leistungen im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau hat <strong>die</strong> Veröffentlichung auch auf dem<br />

Internetportal der B<strong>und</strong>esverwaltung (http://www.evergabe-online.de) zu erfolgen. Bei Veröffentlichung<br />

auf <strong>die</strong>ser B<strong>und</strong>esplattform ist das Standardformular 2 „Bekanntmachung“ zu verwenden.<br />

2. Bewerbungsphase<br />

Gemäß Vorgabe im Standardformular „Bekanntmachung“ sind <strong>die</strong> Teilnahmebewerbungen auf dem<br />

Postweg oder direkt einzureichen. Sofern Bewerbungen auf anderem Wege eingehen (Telefax, e-Mail,<br />

telefonisch), muss der Bewerber <strong>die</strong>se gemäß § 4 Abs. 10 VOF bis zum Ablauf der Frist durch<br />

Übermittlung per Post oder direkt bestätigen. Die eingegangenen Unterlagen sind bis zum internen<br />

Öffnungstermin unter Verschluss zu halten.<br />

Elektronische Bestätigungen sind erst möglich, wenn ein Beschafferprofil eingerichtet ist.<br />

3. Auswahlverfahren<br />

Für <strong>die</strong> Öffnung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Dokumentierung deren Umfanges<br />

gibt es keine Formvorgaben. Das Bewerbungsergebnis (Mindestumfang: Anzahl, besondere<br />

Vorkommnisse, fehlende Unterschrift oder Signatur, verspätete Eingänge, etc.) ist jedoch im<br />

<strong>Vergabe</strong>vermerk festzuhalten, siehe unten, Nr. 7.<br />

Im Auswahlverfahren sind <strong>die</strong> Bestimmungen der §§ 4, 7 sowie 10 mit 13 VOF anzuwenden.<br />

Gr<strong>und</strong>satz des Verfahrens: In allen Phasen des Auswahlverfahrens sind <strong>die</strong> Bewerber gleich zu<br />

behandeln, <strong>die</strong> Integrität der Daten, <strong>die</strong> Vertraulichkeit der Bewerberunterlagen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Transparenz des<br />

Verfahrens sind zu gewährleisten.<br />

Das Nachreichen von Unterlagen ist in begründeten Ausnahmefällen dann zulässig, wenn <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />

der Gleichbehandlung angewendet werden.<br />

3.1 Ausschlußprüfung nach § 11 VOF<br />

Die in der Bekanntmachung unter Nr. III.2.1 geforderte Eigenerklärung reicht zunächst <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beurteilung<br />

im Rahmen der Ausschlussprüfung nach § 11 Abs. 1 <strong>und</strong> 4 aus. Bei Nichtvorliegen einer solchen<br />

Erklärung ist der Bewerber wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen.<br />

Liegt jedoch Kenntnis über eine rechtskräftige Verurteilung nach § 11 Abs. 1 entgegen der<br />

Eigenerklärung vor, kann <strong>die</strong>se vom Bewerber durch einen Auszug aus dem B<strong>und</strong>eszentralregister oder<br />

geeignete andere Urk<strong>und</strong>en einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes widerlegt<br />

werden. Ist <strong>die</strong>s nicht möglich, kann <strong>die</strong>s durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung nach<br />

Maßgabe von § 11 Abs. 2 Satz 2 VOF erfolgen. Kann der Bewerber <strong>die</strong> Unrichtigkeit der Kenntnis nicht<br />

widerlegen, ist er zwingend vom weiteren Auswahlverfahren auszuschließen. Ausnahmen von einem<br />

solchermaßen begründeten Ausschluss sind nur nach den in § 11 Abs. 3 genannten zwingenden<br />

Gründen oder Umständen möglich.<br />

Eine Pflicht <strong>für</strong> den Auftraggeber, <strong>die</strong> „Kenntnis“ durch gezielte Recherchen zu erlangen, besteht nicht.<br />

Bei den Kriterien des § 11 Abs. 4 VOF muss ein Ausschluss vom weiteren Verfahren aufgr<strong>und</strong> der „kann“-<br />

Bestimmung im Einzelfall des konkreten Auftrages geprüft <strong>und</strong> abgewogen werden. Diese<br />

Ermessensentscheidung ist immer unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes zu treffen. Im<br />

Zweifelsfall ist <strong>die</strong> vorgesetzte Behörde zu beteiligen.<br />

In der Ausschlussliste von OBB/SG IIZ5 geführte Unternehmen sind auszuschließen.<br />

Die in § 11 VOF genannten Ausschlussgründe sind abschließend <strong>und</strong> nicht um zusätzliche Gründe<br />

erweiterbar.<br />

Hinweis: Im gesamten weiteren Auswahlverfahren wird ausnahmslos bewertet <strong>und</strong> in Konsequenz des<br />

Bewertungsergebnisses ausgewählt, aber nicht mehr ausgeschlossen!<br />

Das Ergebnis aller Ausschlussentscheidungen ist <strong>für</strong> jeden Einzelfall im <strong>Vergabe</strong>vermerk (unten, Nr. 8)<br />

festzuhalten.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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3.2 Eignungsprüfung nach § 12 <strong>und</strong> 13 VOF<br />

III.2<br />

Der verbliebene Bewerberkreis wird nun nach dem Katalog der nach Maßgabe der §§ 12 <strong>und</strong> 13 VOF im<br />

Standardformular „Bekanntmachung“ benannten Nachweise <strong>und</strong> Angaben beurteilt.<br />

Zu bemessen ist dabei insbesondere <strong>die</strong> Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit <strong>und</strong> Aussagekraft der<br />

eingereichten Unterlagen.<br />

Sind <strong>die</strong> Angaben eines Bewerbers unvollständig oder erfüllen <strong>die</strong> Angaben <strong>die</strong> Vorgaben nicht (z. B. kein<br />

Eintrag in der Architektenliste), oder liegen Bewerbungen mit kritisch zu beurteilenden wirtschaftlichen<br />

Unternehmensverknüpfungen vor, wie z.B. ein Planungsbüro, das Tochterfirma eines Bauunternehmens<br />

ist, muss sich <strong>die</strong>s in der Punktebewertung bzw. Gewichtung entsprechend niederschlagen.<br />

Zweifel an der Richtigkeit jedweder Angaben, sind in ausreichender Tiefe zu überprüfen.<br />

Bewerber, <strong>die</strong> sich der Kapazitäten anderer Unternehmen be<strong>die</strong>nen, können deswegen im weiteren<br />

Verfahren nicht unberücksichtigt bleiben (Art. 47 Abs. 2 VKR). In <strong>die</strong>sem Fall ist <strong>die</strong> Vorlage einer<br />

entsprechenden Verpflichtungserklärung nach § 12 Abs. 3 VOF erforderlich. Dies gilt <strong>für</strong> Bewerber <strong>und</strong><br />

Bewerbergemeinschaften gleichermaßen. Muster siehe III.3.3 <strong>und</strong> III.3.4. <strong>VHF</strong>.<br />

Ziel der Prüfungen nach §§ 7 <strong>und</strong> 10 mit 13 VOF ist es, <strong>für</strong> das weitere Verfahren einen Kreis aus<br />

fachk<strong>und</strong>igen, leistungsfähigen <strong>und</strong> zuverlässigen Bewerbern zu ermitteln, der <strong>die</strong> wirtschaftlichen <strong>und</strong><br />

technischen Mindestanforderungen erfüllt.<br />

Die solchermaßen gewonnenen Bewertungsergebnisse sind im <strong>Vergabe</strong>vermerk - ebenso wie alle<br />

Ausschlussentscheidungen nach § 11 VOF - argumentativ oder in Tabellenform zusammengefasst, festzuhalten.<br />

Wird eine Tabellen-/Punktebewertung angewandt, ist festzulegen, wie viele Einzelkriterien in wie vielen<br />

Abschnitten zu bewerten sind <strong>und</strong> ob eine bzw. welche Gewichtung den Abschnitten zugeordnet werden<br />

sollen. Die Summe aller Bewertungsfaktoren sollte 100 sein, damit der prozentuale Anteil der einzelnen<br />

Abschnittsbewertungen transparent <strong>und</strong> plausibel vergleichbar wird.<br />

Dabei ist bei Punktebewertung <strong>und</strong> Gewichtung größtmögliche Objektivität zu wahren hinsichtlich der<br />

immer möglichen Nachprüfung durch Kammern <strong>und</strong> Gerichte.<br />

Besonderheit bei der Mitwirkung von Sachverständigen im VOF-Verfahrens:<br />

Es kann nicht verhindert werden, dass sich solchermaßen (§ 6 Abs. 1 VOF) im Vorfeld Beschäftigte auch<br />

im eigentlichen Verfahren bewerben.<br />

Ein solcher Bewerber darf nach § 6 Abs. 2 VOF nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden. Um<br />

nicht gegen das Diskriminierungsverbot zu verstoßen, ist aufgr<strong>und</strong> einer EuGH-Entscheidung einem<br />

Betroffenen <strong>die</strong> Beweismöglichkeit einzuräumen, dass seine Vorbefassung keine wettbewerbsverfälschende<br />

Auswirkung hat. Siehe auch § 4 Abs. 5 VgV.<br />

Im Zweifelsfall ist <strong>die</strong> vorgesetzte Behörde zu beteiligen.<br />

3.3 Zusammenfassung der Auswahlprüfung <strong>und</strong> Auswahl der Bewerber nach § 10 VOF<br />

Zu <strong>die</strong>sem Zweck werden <strong>die</strong> Beurteilungserkenntnisse der Frage unterworfen, welche Bewerber <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

anstehende Leistung am ehesten geeignet sind <strong>und</strong> damit das in der Bekanntmachung beschriebene<br />

Anforderungsprofil erfüllen, also <strong>die</strong> erforderliche künftige Leistung in der notwendigen Qualität erwarten<br />

lassen. Dabei dürfen weder der Bekanntheitsgrad des Bewerbers noch <strong>die</strong> Gestaltung der Darstellung<br />

einen Einfluss bei der Beurteilung ausüben, sondern ausschließlich <strong>die</strong> Inhalte der Angaben.<br />

Schwerpunkt des Auswahlverfahrens ist also <strong>die</strong> Qualifikation des Bewerbers, Kriterien über<br />

Leistungsumfänge <strong>und</strong> Vergütung kommen erst im Verhandlungsverfahren zum tragen.<br />

Bei Anwendung einer tabellarischen Bewertung nach Punkten ist aber in jedem Fall <strong>für</strong> jeden Bewerber<br />

ergänzend im Einzelnen darzulegen <strong>und</strong> zweifelsfrei zu begründen, weshalb ein Bewerber nicht<br />

berücksichtigt wurde.<br />

Nach Feststellung des Bewertungsergebnisses sind aus den Bewerbern mit den besten<br />

Bewertungsergebnissen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilnahme am Verhandlungsverfahren <strong>die</strong>jenigen auszuwählen, <strong>die</strong> im<br />

Hinblick auf <strong>die</strong> Aufgabe am ehesten <strong>die</strong> Gewähr <strong>für</strong> eine sachgerechte <strong>und</strong> qualitätsvolle<br />

Leistungserfüllung bieten. Gemäß § 10 Abs. 2 VOF sind bei hinreichender Anzahl mindestens drei<br />

Bewerber zur Verhandlung aufzufordern. Dabei ist der Begriff „hinreichend“ dahingehend auszulegen,<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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III.2<br />

dass <strong>die</strong>se drei Bewerber auch eine ausreichende Bewertung über <strong>die</strong> zu erwartende Erfüllung der<br />

wirtschaftlichen <strong>und</strong> technischen Mindestanforderungen aufweisen müssen. Anderenfalls könnte <strong>die</strong><br />

Quote auch unterschritten werden.<br />

Die jeweiligen Ergebnisse/Entscheidungen sind im <strong>Vergabe</strong>vermerk (unten, Nr. 7) in ausreichender Tiefe<br />

zu dokumentieren.<br />

3.4 Information der nichtberücksichtigten Bewerber nach Abschluss des Auswahlverfahrens<br />

Die VOF sieht <strong>die</strong>s nicht zwingend vor. Sofern Bewerber <strong>die</strong> Begründung ihrer Nichtberücksichtigung<br />

schriftlich beantragen, sind ihnen nach § 17 Abs. 4 VOF innerhalb von 15 Tagen (Fristberechnung siehe<br />

oben, Nr. 1.2) nach Eingang des Antrages <strong>die</strong> Gründe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nichtbeteiligung am weiteren Verfahren<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

Unabhängig hiervon sollten bei allen VOF-<strong>Vergabe</strong>verfahren umgehend nach Abschluss des<br />

Auswahlverfahrens alle Bewerber formlos (siehe Muster III.3.6) mit einer kurzen Begründung darüber<br />

informiert werden, dass sie im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Damit soll vermieden<br />

werden, dass etwaige Beschwerdeverfahren bei der <strong>Vergabe</strong>kammer negativen Einfluss auf den weiteren<br />

zeitlichen Verfahrensablauf nehmen <strong>und</strong> größerer Verwaltungsaufwand durch telefonische, elektronische<br />

<strong>und</strong> schriftliche Anfragen reduziert wird.<br />

Es empfiehlt sich ergänzend, wegen etwaiger Rügen zwei Wochen mit dem Fortgang des Verfahrens zu<br />

warten.<br />

4. Verhandlungsverfahren<br />

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Gegenstand<br />

<strong>die</strong>ses Verfahrensabschnitts sind <strong>die</strong> Vertragsverhandlungen zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> ausgewählten<br />

Bewerbern mit dem Ziel der Auftragserteilung. Verhandeln heißt in <strong>die</strong>sem Zusammenhang, dass der<br />

Auftraggeber Auftragsinhalt <strong>und</strong> Auftragsbedingungen festlegt <strong>und</strong> <strong>die</strong> potentiellen Auftragnehmer<br />

anbieten bzw. darstellen, wie <strong>und</strong> zu welchen Konditionen sie <strong>die</strong> Leistung erbringen werden. Das<br />

Verhandlungsverfahren kann nach § 5 Abs. 1 Satz 2 VOF in mehreren Phasen abgewickelt werden.<br />

4.1 Aufforderung zur Verhandlung nach § 16 <strong>und</strong> § 24 VOF<br />

Die ausgewählten Bewerber sind schriftlich (Muster Aufforderungsschreiben siehe III.9 <strong>VHF</strong>) mit<br />

angemessenem zeitlichen Vorlauf zur Teilnahme an der Verhandlung aufzufordern bzw. einzuladen.<br />

Darin muss unter Bezugnahme auf <strong>die</strong> zugehörige Bekanntmachung in der Regel enthalten sein:<br />

- ein-/mehrphasiges Verhandlungsverfahren<br />

- Hinweis auf <strong>die</strong> veröffentlichte Bekanntmachung<br />

- Aufgabenbeschreibung<br />

- Leistungsbild/Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> ein abzugebendes Honorar- /Vergütungsangebot<br />

- Auftragskriterien <strong>und</strong> deren Gewichtung oder Wertungsreihenfolge<br />

- Abgabefrist<br />

- Verhandlungstermine<br />

Der individuelle Inhalt ist einzelfallbezogen zu formulieren <strong>und</strong> ggfs. zu ergänzen um einschlägige<br />

Anlagen, z.B.: Vertragsmuster (Teil VII <strong>VHF</strong>), AVB (VI.5 <strong>VHF</strong>) <strong>und</strong> dgl<br />

4.1.1 Aufgabenbeschreibung<br />

Die Aufgabe ist so zu beschreiben, dass sie alle Bewerber im gleichen Sinne verstehen, beurteilen<br />

<strong>und</strong>/oder kalkulieren können. Die Beschreibung soll alle <strong>für</strong> das Vorhaben relevanten Angaben enthalten<br />

soweit zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bekannt. Sie enthält<br />

• nach § 16 VOF <strong>die</strong> Beschreibung einer zu erbringenden Planungsleistung nach den<br />

Leistungsbildern der HOAI, einer Planungsleistung außerhalb der Leistungsbilder der HOAI (z. B.<br />

Schadstofferhebung, Energetische Erhebungen, Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordination,<br />

Projektsteuerung, Sachverständigenleistungen, künstlerische Leistungen) oder<br />

einer sonstigen freiberuflichen Leistung (Gutachten, Forschungs-/Entwicklungsleistungen sofern<br />

<strong>die</strong>se ausschließlich zum Eigentum <strong>und</strong> Gebrauch des Auftraggebers gehören).<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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III.2<br />

Mit <strong>die</strong>ser Variante wird der Bewerber selbst beurteilt im Hinblick auf seine Eignung <strong>für</strong> <strong>die</strong> in<br />

Aussicht gestellte Leistung.<br />

• im Falle des § 24 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 VOF bei Architekten- <strong>und</strong> Ingenieurleistungen zusätzlich<br />

<strong>die</strong> Beschreibung der Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erarbeitung eines Lösungsvorschlages, z. B. ein<br />

Vorentwurf <strong>für</strong> eine bauliche Anlage. Ein solcher Lösungsvorschlag ist nicht zu verwechseln mit<br />

einem Planungswettbewerb nach § 25 VOF oder der Darstellung einer Konzeptidee (siehe VIII.D<br />

<strong>VHF</strong>). Im Gegensatz zur Konzeptidee haben <strong>die</strong> Bewerber <strong>für</strong> einen Lösungsvorschlag einen<br />

Vergütungsanspruch nach den Bestimmungen der entsprechenden Gebührenordnung.<br />

Mit <strong>die</strong>ser Variante kann neben dem Bewerber <strong>und</strong> der erwarteten, vermutlichen Leistungsqualität<br />

auch eine konkret erbrachte Leistung beurteilt werden. Aufgr<strong>und</strong> der geringen Teilnehmerzahl ist<br />

der Aufwand eingegrenzt <strong>und</strong> kann auch wirtschaftlich gegenüber dem Aufwand <strong>für</strong> Preisgelder<br />

etc bei einem Wettbewerb, abgewogen werden.<br />

Hinweis: Unaufgeforderte Lösungsvorschläge dürfen nach § 24 Abs. 2 VOF nicht gewertet<br />

werden, insbesondere nicht im Zusammenhang mit präsentierten Referenzobjekten.<br />

4.1.2 Auftragskriterien<br />

Spätestens im Aufforderungsschreiben sind (sofern nicht schon in der Bekanntmachung erfolgt) alle<br />

Auftragskriterien sowie zwingend deren Gewichtung anzugeben. Auftragskriterien können im Einzelfall mit<br />

Unterkriterien präzisiert werden. Sofern sich Unterkriterien <strong>und</strong> deren Gewichtung auf den Angebotsinhalt<br />

auswirken, ist auch <strong>die</strong> Gewichtung der Unterkriterien anzugeben (siehe auch III.3.9).<br />

Bei nachvollziehbarer Begründung (im <strong>Vergabe</strong>vermerk!) kann statt einer Gewichtung nach absteigender<br />

Reihenfolge ihrer Bedeutung gewertet werden. Diese Reihenfolge ist festzulegen <strong>und</strong> mitzuteilen.<br />

§ 16 Abs. 3 VOF enthält eine nicht abschließende Aufzählung möglicher Auftragskriterien. Genannt sind:<br />

- Qualität<br />

- Fachlicher <strong>und</strong> technischer Wert<br />

- Ästhetik<br />

- Zweckmäßigkeit<br />

- Umwelteigenschaften<br />

- K<strong>und</strong>en<strong>die</strong>nst <strong>und</strong> technische Hilfe<br />

- Unterhalt, Instandhaltung, Betriebskosten<br />

- Leistungszeitpunkt<br />

- Ausführungszeitraum oder – frist<br />

- Preis/Honorar<br />

Die Auftragskriterien bilden nach § 16 Abs. 4 VOF den Rahmen <strong>für</strong> <strong>die</strong> auszuhandelnden<br />

Auftragsbedingungen <strong>und</strong> dürfen im Nachhinein nicht mehr verändert oder ergänzt werden, Hat der<br />

Auftraggeber beispielsweise schon alle relevanten Auftragskriterien in der „Bekanntmachung“ benannt, so<br />

darf er <strong>die</strong>se später auch in der Aufgabenbeschreibung bzw. der Aufforderung zur Verhandlung nicht<br />

mehr ändern.<br />

In der Regel ist das Kriterium „Preis/Honorar“ genannt.<br />

Ist eine Gebühren- oder Honorarordnung anzuwenden, ist das Planungshonorar in <strong>die</strong>sem Verfahren<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht ausgenommen. Dies ergibt sich zwangsläufig aus § 97 Abs. 5 GWB, wonach der<br />

Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist. Das heißt, mit <strong>die</strong>ser Angabe des Bewerbers<br />

kann geprüft werden, ob sich ein Angebot im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung bewegt <strong>und</strong><br />

damit wirtschaftlich ist.<br />

Bei Leistungen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> das Honorar/<strong>die</strong> Vergütung frei zu vereinbaren ist, muss <strong>für</strong> ein vernünftiges<br />

Angebotsbild <strong>und</strong> dessen Vergleichbarkeit <strong>die</strong> Nennung von realen Maßstäben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Honorarbemessung<br />

vorgegeben sein, also überschlägig ermittelte anrechenbare Kosten, Schwierigkeitsgrad,<br />

Leistungsumfang, spezielle Planungsanforderungen, ggfs. Nebenkosten <strong>und</strong> sonstige Honorar- bzw.<br />

Vergütungsbestandteile. In solchen Fällen, in denen das Honorar/Vergütung also frei zu vereinbaren ist,<br />

ist das Kriterium Preis/Honorar mit mindestens 30 % zu gewichten.<br />

Eine bestimmte Frist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausarbeitung <strong>und</strong> Abgabe etwaiger Angebots- oder sonstiger Unterlagen ist<br />

nicht vorgegeben. Sie muss jedoch dem Bearbeitungsumfang angemessen sein. Eine zu kurze Frist wird<br />

nie zum erwarteten Ergebnis führen.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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4.2. Auswertung der eingegangenen Unterlagen <strong>und</strong> Vorbereitung der Verhandlungsgespräche<br />

III.2<br />

Um <strong>die</strong> Verhandlungsgespräche im Sinne des Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satzes zu strukturieren, empfiehlt<br />

es sich, einen allgemeingültigen einheitlichen Fragenkatalog sowie ggfs. eine Bewertungsmatrix<br />

/Bewertungstabelle entsprechend den Vorgaben des Aufforderungsschreibens vorzubereiten.<br />

Zur Vereinfachung der späteren <strong>Vergabe</strong>entscheidung <strong>und</strong> Vorbeugung gegen etwaige Willkürvorwürfe<br />

müssen Fragenkatalog <strong>und</strong> Bewertungsmatrix <strong>und</strong>/oder -tabellen vor Kenntnis der Bewerbungen bzw.<br />

Angebote aufgestellt werden.<br />

4.3 Auftragsverhandlung nach § 16 <strong>und</strong> § 24 VOF<br />

Ziel der Verhandlung ist es, nach Abwägung der Vor- <strong>und</strong> Nachteile der einzelnen Darstellungen <strong>und</strong><br />

Erkenntnisse im Verb<strong>und</strong> mit der Wirtschaftlichkeit den Bewerber zu erkennen, der einschließlich der<br />

auszuhandelnden Auftragsbedingungen im Rahmen der vorgegebenen Kriterien <strong>die</strong> bestmögliche<br />

Leistung erwarten lässt. Eine reine Auflistung der Erkenntnisse genügt nicht.<br />

Vorschriften <strong>für</strong> Form <strong>und</strong> Durchführung <strong>die</strong>ser Verhandlungen gibt es im Bereich der VOF nicht.<br />

Dennoch eröffnet <strong>die</strong>s keinen vergaberechtsfreien Raum <strong>und</strong> erlaubt auch keinerlei willkürliches Handeln.<br />

Verhandlungen unterliegen – wie das gesamte Verfahren - den Gr<strong>und</strong>sätzen des Wettbewerbes, der<br />

Transparenz <strong>und</strong> der Gleichbehandlung. Vertrauliche Informationen dürfen daher nicht an andere<br />

Teilnehmer weitergegeben <strong>und</strong> Verhandlungsteilnehmer dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden<br />

(Diskriminierungsverbot) – z. B. in Vergütungsfragen.<br />

Zur jeweiligen Verhandlungsr<strong>und</strong>e müssen <strong>die</strong> Teilnehmer auf gleichem Kenntnisstand sein.<br />

Verhandlungsgegenstand sind neben den in 4.1.2 genannten Auftragskriterien im wesentlichen:<br />

- <strong>die</strong> Auftragsbedingungen<br />

- <strong>die</strong> Präzisierung der Leistungsinhalte <strong>und</strong> -ergebnisse<br />

- <strong>die</strong> Vergütung<br />

- <strong>die</strong> Termine <strong>und</strong> Fristen der Abwicklung<br />

- das eingesetzte Personal<br />

- Fremdleistungsanteile<br />

Die mit den Verhandlungsteilnehmern einzeln zu führenden Verhandlungsgespräche sind aus Gründen<br />

der Transparenz zu dokumentieren. Diese Gesprächsprotokolle sollen gr<strong>und</strong>sätzlich auch <strong>die</strong> direkten<br />

Antworten der Bewerber/Bieter enthalten <strong>und</strong> den Beteiligten zur Kenntnis gegeben werden um zum<br />

Gesprächsergebnis Einvernehmen herzustellen.<br />

Aus <strong>die</strong>sen Gesprächsprotokollen <strong>und</strong> den weiteren Erkenntnissen aus der Auswertung der ggfs.<br />

eingegangenen Unterlagen sowie den eigentlichen Verhandlungsergebnissen entsteht das Einzelprotokoll<br />

je Verhandlungsteilnehmer. Einzelprotokolle <strong>und</strong> Bewertungstabellen sind im <strong>Vergabe</strong>vermerk als Anlage<br />

beizufügen.<br />

Mit den Einzelprotokollen aller Verhandlungsteilnehmer wird <strong>die</strong> <strong>für</strong> Dritte erforderliche<br />

Nachvollziehbarkeit des <strong>Vergabe</strong>vermerkes sichergestellt, insbesondere in Bezug auf <strong>die</strong> subjektiven <strong>und</strong><br />

objektiven Einschätzungen der Bewerber, deren Verhalten <strong>und</strong> persönlichen Präsentation.<br />

Ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vergütung der vorgesehenen Leistung eine Gebühren- oder Honorarordnung anzuwenden, ist<br />

deren Rahmen Maßstab <strong>für</strong> alle Verhandlungen in <strong>die</strong>sem Zusammenhang. Die VOF verlangt <strong>die</strong><br />

bestmögliche Leistung, nicht <strong>die</strong> billigste; das Kriterium Preis/Honorar bewegt sich also in den im<br />

Einzelfall anzuwendenden gesetzlichen Grenzen soweit <strong>die</strong>se keine etwaige Öffnungsklausel innehaben.<br />

Findet <strong>die</strong> HOAI Anwendung, ist <strong>die</strong> Honorarzone kein Wettbewerbskriterium, da <strong>die</strong>se der Festlegung<br />

durch <strong>die</strong> zwingenden Regelungen der HOAI unterliegt.<br />

Liegen Verdachtsmomente über ungewöhnlich niedrige Preise vor, sind <strong>die</strong> Bewerber zunächst aus<br />

Beweisgründen gr<strong>und</strong>sätzlich schriftlich zur Aufklärung aufzufordern. Ein Unterlassen einer solchen<br />

Sachverhaltsaufklärung führt zur Rechtswidrigkeit des <strong>Vergabe</strong>verfahrens.<br />

Ungewöhnlich niedrige Preise können ihre Ursache in staatlichen Beihilfen haben. Eine Anerkennung<br />

solcher Beihilfen ist immer dann zu treffen, wenn <strong>die</strong>se Beihilfen rechtmäßig sind. Rechtmäßigkeit liegt<br />

vor, wenn eine staatliche Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist; <strong>die</strong>se Feststellung trifft <strong>die</strong><br />

Kommission der EU (Art. 87, 88 EG). Ein berechtigter Verdacht der Unrechtmäßigkeit ist der Kommission<br />

mitzuteilen, <strong>die</strong> im Rahmen der Beihilfenprüfung nach Art. 88 Abs.3 EG tätig wird.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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4.4. <strong>Vergabe</strong>entscheidung<br />

III.2<br />

Den Verhandlungen folgt <strong>die</strong> Entscheidung, an welchen Bieter/Bewerber der Auftrag vergeben werden<br />

soll (<strong>Vergabe</strong>entscheidung).<br />

Bei der Auswahl des Bewerbers/Bieters, der <strong>die</strong> bestmöglichste Leistungserbringung erwarten lässt,<br />

besteht ein weiter Beurteilungsspielraum. Grenzen hierzu bilden <strong>die</strong> allgemeinen <strong>Vergabe</strong>gr<strong>und</strong>sätze. Der<br />

durch <strong>die</strong> wertende Prognose eröffnete Beurteilungsspielraum ist jedoch dann überschritten, wenn der<br />

Auftraggeber von unzutreffenden bzw. unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachwidrige<br />

Erwägungen angestellt oder sich an den von ihm aufgestellten Beurteilungsmaßstab nicht hält.<br />

Im Sinne der Transparenz <strong>und</strong> des Willkürverbotes ist darzulegen, warum welcher Bieter <strong>für</strong> welches<br />

Kriterium welche Punkte erzielt hat. Es ist dabei nachvollziehbar darzustellen, auf Gr<strong>und</strong> welcher<br />

wesentlichen Erwägungen <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>stelle zu der Bewertung <strong>und</strong> Einstufung/Gewichtung der<br />

Bewertungsinhalte <strong>und</strong> damit der Punkteverteilung gelangt ist. Die kriterienbezogene Angabe erzielter<br />

Punkte <strong>und</strong> ihre Addition allein sind aufgr<strong>und</strong> mehrerer <strong>Vergabe</strong>kammer-Entscheidungen nicht<br />

ausreichend.<br />

4.5 Information der Mitbewerber nach § 13 VgV<br />

Über <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>entscheidung ist zunächst den nichtberücksichtigten Bietern/Bewerbern <strong>die</strong> Information<br />

nach § 13 VgV (siehe Muster III.3.7a) zu erteilen, also der Name des vorgesehenen Auftragnehmers<br />

sowie <strong>die</strong> Gründe der Nichtberücksichtigung. Der Bieter/Bewerber, dessen Angebot angenommen<br />

werden soll, ist zeitgleich von <strong>die</strong>ser Absicht zu informieren (siehe Muster III.3.7b).<br />

Es empfiehlt sich, <strong>die</strong>se Information vorab als Telefax zu versenden, da dadurch mit dem Sendebericht<br />

ein Zugangsbeleg vorliegt.<br />

5. Auftragserteilung<br />

Der Auftrag darf erst nach Ablauf der Frist von 14 Kalendertagen erteilt werden <strong>und</strong> von der<br />

<strong>Vergabe</strong>kammer kein Antrag auf Nachprüfung zugestellt wurde. Ein Vertrag, der vor Fristablauf oder ohne<br />

<strong>die</strong> Information nach § 13 VgV geschlossen wird, ist nichtig.<br />

6. <strong>Vergabe</strong>bekanntmachung nach § 17 Abs. 1 VOF<br />

Bis spätestens 48 Tage nach Auftragserteilung ist Mitteilung mit Standardformular 3, „Bek. über<br />

vergebene Aufträge“ (http://simap. europa.eu) zu machen.<br />

7. <strong>Vergabe</strong>vermerk nach §§ 18, 19 Abs. 1 VOF<br />

Die Auftraggeber sind zwingend verpflichtet, jederzeit einen nachvollziehbaren Überblick über den<br />

aktuellen Stand des Verfahrens zu dokumentieren. Der Vermerk muss deshalb laufend nach jeder<br />

Zwischenentscheidung fortgeschrieben werden.<br />

Damit ist gewährleistet, dass der jeweilige Verfahrensstand bei etwaigen Nachprüfungsverfahren ohne<br />

Zeitverlust bei der Nachprüfungsstelle vorgelegt werden kann sowie erforderlichenfalls bei<br />

Rechnungsprüfungsbehörden, Zuwendungsgebern oder der EG-Kommission.<br />

Gleichzeitig ermöglicht <strong>die</strong>s <strong>die</strong> laufende Eigenkontrolle des ordnungsgemäßen <strong>Vergabe</strong>verfahrens.<br />

Der Vermerk dokumentiert <strong>die</strong> Einhaltung der allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze der Transparenz, des<br />

Wettbewerbes <strong>und</strong> der Gleichbehandlung nach § 97 GWB. Aus dem <strong>Vergabe</strong>vermerk soll nicht nur<br />

hervorgehen, weshalb der erfolgreiche Bewerber den Auftrag erhält, sondern es muss auch<br />

nachvollziehbar dargestellt sein, weshalb <strong>die</strong> anderen Teilnehmer am Verhandlungsverfahren im<br />

Vergleich zum erfolgreichen Bewerber bei der Bewertung ein schlechteres Ergebnis erzielen.<br />

Für den Vermerk über das gesamte Verfahren ist keine Form vorgeschrieben. Da der Inhalt auch immer<br />

individuell auf den Einzelfall abzustimmen ist, wird zunächst kein Formblatt vorgegeben, sondern<br />

nachfolgend <strong>die</strong> Mindestangaben aufgelistet, <strong>die</strong> dem Bedarf entsprechend zu ergänzen sind.<br />

Für eine objektive Nachvollziehbarkeit sind <strong>die</strong> Angaben detailliert, wahrheitsgemäß <strong>und</strong> verständlich zu<br />

fassen.<br />

Mindestinhalt – <strong>Vergabe</strong>vermerk: siehe Anhang, Nr. 9.2<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 8 von 18


8. Aufbewahrung von Verfahrensunterlagen<br />

Die Verfahrensunterlagen sind analog zu den Rechnungslegungsunterlagen sechs Jahre im Bauamt<br />

aufzubewahren (gem. Nr. 3.3.6 – <strong>und</strong> ggfs länger nach Nr. 5.1.6 - der Anlage 2 zu den VV zu Art. 71<br />

BayHO iVm Nr. 9.2b der VV zu Art. 80 BayHO).<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

III.2<br />

Seite 9 von 18


9. Anhang zum Leitfaden<br />

9.1 Ausfüllhilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 VOF, Standardformular 2<br />

(http://simap.europa.eu)<br />

Vorbemerkungen:<br />

III.2<br />

1. Gr<strong>und</strong>satz: Gemäß § 10 Abs. 4 VOF sind alle Nachweise nur in dem Umfang zu fordern, als <strong>die</strong>s durch<br />

den potentiellen Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.<br />

2. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in der Regel zur Nichtberücksichtigung im weiteren<br />

Verfahren. Daher sind nur <strong>die</strong> unbedingt erforderlichen Standards zu fordern. Bei den<br />

Mindestanforderungen ist auch der Gr<strong>und</strong>satz der angemessenen Beteiligung kleinerer Büros <strong>und</strong> von<br />

Berufsanfängern zu beachten.<br />

3. Zu beachten ist bei der Anwendung, dass <strong>die</strong> Standardformulare <strong>für</strong> alle Arten Öffentlicher Aufträge<br />

(siehe II.1.2 a – c der Bek.) eingeführt wurden. So passt u. U. nicht jede Formulierung oder Übersetzung<br />

aus dem Originaltext exakt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auslobung einer Dienstleistung.<br />

Beispiel: Nr. II.3.1 enthält im Original den Begriff „economic operator“ = Wirtschaftsunternehmen. Die<br />

deutsche Bekanntmachung verwendet aber den Begriff „Bieter“. Dies stimmt <strong>für</strong> Bau- <strong>und</strong><br />

Lieferleistungen, nicht aber <strong>für</strong> Dienstleistungen soweit <strong>die</strong> VOF anzuwenden ist. Deshalb ist bei<br />

einzufügenden Texten als Gr<strong>und</strong>lage <strong>die</strong> jeweilige deutsche Rechtsnorm anzuwenden, also gemäß VOF<br />

“Bewerber“ statt „Bieter“.<br />

4. nachfolgende Ausfüllhilfe: Die linke Spalte enthält den Original-Formulartext, <strong>die</strong> rechte Spalte<br />

Hinweise, Erläuterungen <strong>und</strong> feste Textvorgaben in fetter Kursivschrift.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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Anhang 9.1 Ausfüllhilfe<br />

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER<br />

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)<br />

Offizielle Bezeichnung<br />

Postanschrift<br />

Kontaktstelle(n)<br />

Internet-Adresse(n)<br />

III.2<br />

Bekanntmachung<br />

Zwingend sind <strong>die</strong> Angaben zu offizieller Bezeichnung,<br />

Postanschrift, Telefon- <strong>und</strong> Faxnummer sowie E-mail-<br />

Adresse. Die Angabe der Internet-Adresse (URL) ist<br />

freiwillig.<br />

Land: Deutschland<br />

Weitere Auskünfte erteilen: Anzukreuzen ist: <strong>die</strong> oben genannten Kontaktstellen<br />

Verdingungs-/ Ausschreibungs- <strong>und</strong> ergänzende<br />

Unterlagen … sind erhältlich bei:<br />

Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an:<br />

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND<br />

HAUPTTÄTIGKEIT(EN)<br />

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag<br />

anderer öffentlicher Auftraggeber<br />

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND<br />

II.1) BESCHREIBUNG<br />

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den<br />

Auftraggeber<br />

II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung,<br />

Lieferung bzw. Dienstleistung<br />

Hauptort der Dienstleistung<br />

NUTS-Code<br />

Anzukreuzen ist jeweils: <strong>die</strong> oben genannten Kontaktstellen.<br />

Ist <strong>die</strong>s in Ausnahmefällen nicht zutreffend, so<br />

sind <strong>die</strong> notwendigen Angaben im Anhang A der<br />

<strong>Vergabe</strong>bekanntmachung einzutragen.<br />

Anzukreuzen ist: <strong>die</strong> oben genannten Kontaktstellen<br />

Bei Baumaßnahmen des B<strong>und</strong>es ist anzukreuzen:<br />

Ministerium oder sonstige zentral- oder<br />

b<strong>und</strong>esstaatliche Behörde einschließlich regionaler<br />

oder lokaler Unterabteilungen sowie <strong>die</strong> Haupttätigkeit<br />

des jeweiligen Ressorts.<br />

Bei Baumaßnahmen der Länder (einschl.<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung)<br />

<strong>und</strong> der Kommunen ist anzukreuzen: Regional- oder<br />

Lokalbehörde.<br />

Als Haupttätigkeit ist im Hochbau <strong>die</strong> entspr.<br />

Ressortzuordnung anzukreuzen, im Straßenbau ist<br />

Sonstiges anzukreuzen <strong>und</strong> „Straßenbau“ einzutragen.<br />

Anzukreuzen ist: Nein<br />

Vom Auftraggeber gewählte Kurzbezeichnung <strong>für</strong> den<br />

gesamten Auftrag, z.B. Objektplanung <strong>für</strong> Gebäude<br />

nach § 15 HOAI<br />

Anzukreuzen ist Dienstleistung; <strong>die</strong> Nr. der Dienstleistungskategorie<br />

ist einzutragen, siehe VOF Anhang I<br />

(entspricht RL 2004/18/EG, Anhang II): z.B. Nr. 12 bei<br />

Arch.- <strong>und</strong> Ingenieurleistungen.<br />

Einzutragen ist i.d.R.:<br />

Erfüllungsort <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen des Auftragnehmers<br />

ist <strong>die</strong> Baustelle, soweit <strong>die</strong> Leistungen dort zu<br />

erbringen sind, im Übrigen der Sitz des<br />

Auftraggebers.<br />

Eintrag nicht zwingend erforderlich, wird jedoch<br />

empfohlen.<br />

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung Anzukreuzen ist i.d.R.: Öffentlicher Auftrag<br />

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung (falls<br />

zutreffend)<br />

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder<br />

Beschaffungsvorhabens<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

keine Einträge<br />

Es ist nicht zweckmäßig, <strong>die</strong> Bekanntmachung mit einer<br />

ausführlichen Aufgabenbeschreibung zu überfrachten.<br />

Mindestangaben soweit zutreffend:<br />

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II.1.6) Gemeinsames Vokabular <strong>für</strong> öffentliche<br />

Aufträge (CPV)<br />

II.1.7) Auftrag fällt unter das<br />

Beschaffungsübereinkommen (GPA):<br />

III.2<br />

Art der freiberuflichen Leistung (Architekten-,<br />

Ingenieurleistung, Fachplanung, Forschungs-<br />

leistung, Projektsteuerung <strong>und</strong> dgl),<br />

Auftragsumfang (z. B.: Leistungsphasen 2 mit 4 § …<br />

HOAI), stufenweise <strong>Vergabe</strong> (weiterer Leistungen),<br />

Neubau/Sanierung/Umbau … , BGF, BRI,<br />

Abschnittslänge ..., etwaige Kostenobergrenze,<br />

Honorarzone …<br />

Sofern eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt <strong>und</strong><br />

deshalb anzukündigen ist, muss auch der potentielle<br />

Gesamtumfang benannt werden. Dies deshalb, weil sich<br />

<strong>die</strong> Eignungsprüfung über <strong>die</strong>se Gesamtleistung<br />

erstrecken muss <strong>und</strong> ein Bewerber, der dennoch nur<br />

teilweise Eignungsnachweise (z. B. nur über <strong>die</strong><br />

Gr<strong>und</strong>beauftragungsstufen) liefert, im weiteren Verfahren<br />

nicht mehr zu berücksichtigen ist.<br />

Die Angaben sind entsprechend einzutragen. Das<br />

Gemeinsame Vokabular <strong>für</strong> öffentliche Aufträge (Common<br />

Procurement Vocabulary – CPV) ist in der Verordnung<br />

(EG) Nr. 213/<strong>2008</strong> in der Fassung vom 28.11.2007<br />

eingeführt.<br />

Anzukreuzen ist: Ja<br />

II.1.8) Aufteilung in Lose Falls Ja in Frage kommt, ist im folgenden in der Regel <strong>für</strong><br />

ein oder mehrere Lose anzukreuzen.<br />

II.1.9) Varianten/ Alternativangebote sind zulässig: Anzukreuzen ist i.d.R.: Nein<br />

II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS<br />

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang (einschließlich<br />

aller Lose <strong>und</strong> Optionen, falls zutreffend)<br />

Einzutragen ist siehe Nr. II.1.5<br />

II.2.2) Optionen (falls zutreffend). Beabsichtigte, etwaige stufenweise Beauftragungen<br />

(welche Leistungsphasen/Teilleistungen) sind zu<br />

beschreiben, oder Verweis auf Nr. II.1.5 der Bek.<br />

II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER<br />

AUFTRAGSAUSFÜHRUNG<br />

Es ist in der Regel in <strong>die</strong>sem Stadium zielführender, <strong>die</strong><br />

Dauer in Monaten anzugeben. Die datumsmäßige<br />

Festlegung sollte nur in Ausnahmefällen gewählt werden.<br />

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN<br />

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG<br />

III.1.1) Geforderte Kautionen <strong>und</strong> Sicherheiten (falls<br />

zutreffend)<br />

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- <strong>und</strong><br />

Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf <strong>die</strong><br />

maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Einzutragen ist: Objektbezogene*) Berufshaftpflichtversicherung<br />

über … € <strong>für</strong> Personenschäden <strong>und</strong><br />

über … € <strong>für</strong> Sachschäden bei einem, in einem<br />

Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des<br />

Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum<br />

zugelassenen Versicherungsunternehmens.<br />

Die Deckung <strong>für</strong> das Objekt muss über <strong>die</strong><br />

Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.<br />

Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine<br />

Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen<br />

werden, mit der sie den Abschluss der<br />

geforderten Haftpflichtleistungen <strong>und</strong> Deckungsnachweise<br />

im Auftragsfall zusichert.<br />

*) „Objektbezogene“ nur, soweit in besonderen Fällen<br />

ein erhöhter Deckungsbedarf - § 7.2 der Vertragsmuster<br />

– besteht!<br />

Eingetragen werden kann z.B. bei Arch.- <strong>und</strong> Ingenieurleistungen:<br />

gemäß § … AVB (siehe Nr. VI.5)<br />

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III.1.3) Rechtsform, der Bietergemeinschaft, an <strong>die</strong><br />

der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)<br />

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an <strong>die</strong><br />

Auftragsausführung (falls zutreffend)<br />

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers<br />

sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem<br />

Berufs- oder Handelsregister<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Achtung: siehe oben Vorbemerkungen, Nr. 3<br />

III.2<br />

Es ist einzutragen: Gesamtschuldnerisch haftend mit<br />

bevollmächtigtem Vertreter.<br />

Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer<br />

Bewerbergemeinschaft sind unzulässig <strong>und</strong> führen zur<br />

Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen<br />

Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.<br />

Einzutragen ist bei Arch.- <strong>und</strong> Ingenieurleistungen:<br />

Vertragsgr<strong>und</strong>lage werden das Vertragsmuster sowie<br />

<strong>die</strong> Allgemeinen Vertragbedingungen (AVB) des<br />

Auftraggebers (siehe VI.5). Honorare <strong>und</strong> Vergütungen<br />

ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen<br />

Bestimmungen<br />

Einzutragen ist:<br />

Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von<br />

Ausschlussgründen nach § 11 Abs. 1 Buchst. a – g<br />

sowie Abs. 4 Buchst. a – d VOF.<br />

Ein etwaiges Verlangen, dass <strong>die</strong>se Erklärung mit einem<br />

Auszug aus dem B<strong>und</strong>eszentralregister zu belegen ist,<br />

widerspräche § 11 Abs. 2 VOF.<br />

FBT sollten unabhängig sein von ausführenden<br />

Unternehmen, Beteiligten einer Gemeinschaftsmaßnahme<br />

<strong>und</strong> sonstigen vom Wettbewerb tangierten<br />

Unternehmen. Da <strong>die</strong> VOF <strong>die</strong> Unabhängigkeit nicht<br />

zwingend vorschreibt, muss sich der Auftrageber frühzeitig<br />

entscheiden, ob er konzerngeb<strong>und</strong>ene Bewerber<br />

zulassen will.<br />

Einzutragen ist ggfs:<br />

Angabe von rechtlichen <strong>und</strong>/oder wirtschaftlichen<br />

Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.<br />

Einzutragen ist i. d. R.:<br />

Ist der Bewerber eine Juristische Person, zu deren<br />

satzungsgemäßem Geschäftszweck <strong>die</strong> dem Projekt<br />

entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören,<br />

ist <strong>die</strong>se nur dann teilnahmeberechtigt, wenn nachgewiesen<br />

wird, dass einer der Gesellschafter oder der<br />

bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person <strong>und</strong><br />

der verantwortliche Projektbearbeiter <strong>die</strong> an <strong>die</strong><br />

natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.<br />

Einzutragen ist bei Planungsleistungen im Hochbau<br />

soweit im Einzelfall zutreffend:<br />

Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61<br />

BayBO über <strong>die</strong> berufliche Befähigung des<br />

Bewerbers <strong>und</strong>/oder der Führungskräfte des Unternehmens,<br />

insbesondere der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dienstleistung<br />

verantwortlichen Personen durch Nachweis der<br />

• Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung<br />

(Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt,<br />

beratender Ingenieur, Stadtplaner)<br />

gemäß dem Baukammergesetz<br />

(BauKaG) vom 09.Mai 2007<br />

• Berechtigung der Erstellung des Standsicherheitsnachweises<br />

gemäß Art. 62 Abs. 2<br />

BayBO<br />

• Der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes<br />

gemäß Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO<br />

durch Eintrag in einer eigenen Liste der Bayer.<br />

Architekten- oder Ingenieurkammer<br />

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III.2.2) Wirtschaftliche <strong>und</strong> finanzielle<br />

Leistungsfähigkeit<br />

III.2<br />

Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit<br />

eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder<br />

eines Vertragsstaates des Abkommens über den<br />

Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen <strong>die</strong> fachliche<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> ihre Bewerbung, wenn ihre<br />

Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten<br />

Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG<br />

über <strong>die</strong> Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />

gewährleistet ist <strong>und</strong> im Auftragsfalle <strong>die</strong> Vorgaben<br />

des Art 2 BauKaG erfüllt sind.<br />

Dieser Abschnitt betrifft im Wesentlichen <strong>die</strong> Kriterien des<br />

§ 12 VOF. Der zu fordernde Nachweisbedarf richtet sich<br />

nach dem Einzelfall, ggfs können weitere Forderungen<br />

nach § 12 eingestellt werden.<br />

In der Regel ist einzutragen:<br />

Bilanzen oder Erklärung über den Gesamtumsatz des<br />

Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren.<br />

Firmensitz des Bewerbers <strong>und</strong> seiner<br />

Niederlassungen. Sofern <strong>die</strong> Ausführung durch eine<br />

Niederlassung erfolgen soll, sind <strong>die</strong> vorstehend<br />

abgefragten Daten sowohl <strong>für</strong> das Gesamtunternehmen<br />

(Hauptsitz), als auch <strong>die</strong> fragliche<br />

Niederlassung zu erstellen.<br />

Nachweis einer objektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung<br />

gemäß III.1.1 der Bekanntmachung<br />

Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers,<br />

oder der Bewerbergemeinschaft <strong>und</strong>/oder der<br />

Kapazitäten anderer Unternehmen, gegliedert nach<br />

Berufsgruppen, derer sich der Bewerber oder <strong>die</strong><br />

Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des<br />

Auftrages be<strong>die</strong>nen will, analog zu den Angaben in<br />

III.2.1 (berufliche Befähigung).<br />

Der Auftraggeber muss sich bereits im Vorfeld der<br />

Veröffentlichung Gedanken machen über mögliche<br />

Unterauftragsverhältnisse, <strong>die</strong> als solche nicht mehr<br />

ausgeschlossen werden dürfen. Entsprechende<br />

Formblätter siehe III.3 <strong>VHF</strong>.<br />

Einzutragen ist:<br />

Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages<br />

der Leistungen anderer Unternehmen be<strong>die</strong>nen, hat er<br />

<strong>die</strong>se zu benennen.<br />

Eine entsprechende Verpflichtungserklärung <strong>die</strong>ser<br />

Unternehmen ist<br />

� mit der Bewerbung vorzulegen.<br />

� auf Anforderung nachzureichen.<br />

Achtung: <strong>die</strong> Regelungen des § 26 VOF (Unteraufträge)<br />

sind <strong>für</strong> das <strong>Vergabe</strong>verfahren nicht anwendbar; § 26<br />

wendet sich an Auftragnehmer, <strong>die</strong> nach Vertragsabschluss<br />

einen Nachunternehmer einschalten wollen.<br />

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Dieser Abschnitt betrifft im Wesentlichen <strong>die</strong> Kriterien des<br />

§ 13 VOF. Der zu fordernde Nachweisbedarf richtet sich<br />

nach dem Einzelfall, ggfs können weitere Forderungen<br />

nach § 13 VOF eingestellt werden.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

In der Regel ist einzutragen:<br />

Referenzliste vergleichbarer Objekte, abgeschlossener<br />

Projekte oder Wettbewerbserfolge, mit<br />

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III.2.4) Vorbehaltene Aufträge (falls zutreffend) Anzukreuzen ist: Nein<br />

III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR<br />

DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE<br />

III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem<br />

besonderen Berufsstand vorbehalten<br />

III.2<br />

Angabe von Objektbezeichnung, Bauherr, Leistungszeit,<br />

Leistungsbild, ausgeführte Leistungsstufen,<br />

Herstellungskosten der Baumaßnahme.<br />

Nachweis über besondere Erfahrungen im Umgang<br />

mit …<br />

Bei auszuschreibenden Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berufsstände<br />

der Architekten, (beratenden) Ingenieure, Innen- <strong>und</strong><br />

Landschaftsarchitekten, Stadtplaner ist ja anzukreuzen.<br />

Als Vorschrift ist dann das BauKaG zu nennen <strong>und</strong> auf<br />

<strong>die</strong> verlangten Nachweise zur Bauvorlageberechtigung,<br />

etc in Nr. III.2.1 <strong>die</strong>ser Bekanntmachung zu verweisen.<br />

Bei Prüfsachverständigenleistungen ist ja anzukreuzen,<br />

als Vorschrift ist <strong>die</strong> PrüfVBau zu nennen.<br />

III.3.2) Juristische Personen müssen … Hier ist immer ja anzukreuzen<br />

ABSCHNITT IV: VERFAHREN<br />

IV.1) VERFAHRENSART<br />

IV.1.1) Verfahrensart<br />

Beschleunigtes …verfahren<br />

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der<br />

Wirtschaftsteilnehmer …<br />

Objektive Kriterien …<br />

IV.1.3) Verringerung der Zahl der<br />

Wirtschaftsteilnehmer …<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

In der Regel ist das Verhandlungsverfahren <strong>und</strong> nein<br />

anzukreuzen.<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> nur in Ausnahmefällen mögliche Wahl<br />

eines beschleunigten Verfahrens ist § 14 Abs. 2 VOF.<br />

Die Begründung <strong>für</strong> dessen Wahl ist im <strong>Vergabe</strong>vermerk<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ausreichend auszuformulieren <strong>und</strong> nicht<br />

nur formelhaft zu erbringen.<br />

Gemäß einer OLG-Entscheidung hat § 14 Abs. 2 VOF<br />

bieterschützenden Charakter. Die Dringlichkeit ist<br />

insofern ein Ausnahmetatbestand <strong>und</strong> als solcher vom<br />

öffentlichen Auftraggeber eng aus- <strong>und</strong> darzulegen <strong>und</strong><br />

zu beweisen. Dabei sind <strong>die</strong> Interessen des Auftraggebers<br />

den Belangen der Bewerber gr<strong>und</strong>sätzlich dann<br />

unterzuordnen, wenn <strong>die</strong> maßgeblichen Umstände dem<br />

Auftraggeber selbst zuzuschreiben sind.<br />

Nicht ausreichend sind also rein verwaltungsinterne<br />

Gründe, etwa Personalmangel durch Urlaub oder<br />

Krankheit, oder <strong>die</strong> Absicht, durch Verkürzung der Fristen<br />

<strong>die</strong> Anzahl der Teilnehmer einzugrenzen. Eine „besondere<br />

Dringlichkeit“ setzt in der Regel höhere Gewalt voraus bzw<br />

Gegebenheiten, <strong>die</strong> außerhalb des Einflussbereiches des<br />

Auftraggebers liegen.<br />

Hinsichtlich der Teilnehmerbegrenzung empfiehlt sich im<br />

Regelfall nicht, sich vorzeitig auf geplante oder auf<br />

Höchstzahlen festzulegen. Im Normalfall sollte also <strong>die</strong><br />

Mindestzahl nach § 10 Abs. 3 VOF, also drei Teilnehmer<br />

eingetragen werden.<br />

Falls zutreffend, ist i. d. R. einzutragen<br />

- finanzielle <strong>und</strong> wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

- allgemeine fachliche Eignung<br />

- spezielle fachliche Eignung<br />

- …<br />

Die Vorgehensweise ist einzelfallbezogen nach den<br />

Eigenschaften des Projektes zu bemessen.<br />

In d. R. ist ja anzukreuzen.<br />

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IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN<br />

IV.2.1) Zuschlagskriterien<br />

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion<br />

durchgeführt<br />

IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN<br />

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber<br />

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung desselben<br />

Auftrags<br />

IV.3.3) Bedingungen <strong>für</strong> Erhalt von Verdingungs-/<br />

Ausschreibungs- <strong>und</strong> ergänzenden Unterlagen …<br />

IV.3.4) Schlusstermin <strong>für</strong> den Eingang der Angebote<br />

bzw. Teilnahmeanträge<br />

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur<br />

Angebotsabgabe …<br />

IV.3.6) Sprache(n) in der (denen) Angebote oder<br />

Teilnahmeanträge verfasst werden können<br />

IV.3.7) Bindefrist des Angebots (bei offenen<br />

Verfahren)<br />

III.2<br />

Der „niedrigste Preis“ kommt als alleiniges Beurteilungskriterium<br />

im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens<br />

nach VOF niemals in Betracht.<br />

Anzukreuzen ist: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in<br />

Bezug auf: <strong>die</strong> Kriterien, <strong>die</strong> in den …<br />

Nach herrschender Rechtsprechung ist es hinreichend,<br />

den ausgewählten Teilnehmern mit Versand der<br />

Aufforderung zum Verhandlungsverfahren gemäß § 16<br />

Abs. 2 VOF <strong>die</strong> Zuschlagskriterien <strong>und</strong> deren<br />

Gewichtung mitzuteilen.<br />

Es kann jedoch je nach Einzelfall sinnvoll sein, <strong>die</strong><br />

Zuschlagskriterien <strong>und</strong> deren Gewichtung bereits in der<br />

Bekanntmachung zu benennen.<br />

Anzukreuzen ist: Nein<br />

Statt eines Aktenzeichens kann <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>nummer<br />

angegeben werden.<br />

Entsprechend zutreffendes ankreuzen.<br />

VOF-Unterlagen sind nicht kostenpflichtig!<br />

Zahlungsbedingungen entfallen entsprechend.<br />

Entsprechende Daten eintragen<br />

Entsprechende Daten eintragen<br />

Anzukreuzen ist: DE (= deutsch)<br />

Eine Bindefrist kommt bei Verhandlungsverfahren nach<br />

VOF im Normalfall nicht, allenfalls im zweiten Schritt <strong>für</strong><br />

den etwaigen Fall einer Honorarangebotsabforderung in<br />

Frage. Eine solche Bindefrist, ist erst in der Aufforderung<br />

zur Verhandlung zu nennen.<br />

IV.3.8) Bedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Öffnung der Angebote Kommt bei Verfahren nach VOF nicht zur Anwendung<br />

ABSCHNITT VI: ANDERE INFORMATIONEN<br />

VI.1) DAUERAUFTRAG (falls zutreffend) Anzukreuzen ist: Nein<br />

VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN<br />

UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS<br />

GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD<br />

Anzukreuzen ist i.d.R.: Nein<br />

VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN In der Regel ist einzutragen:<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Es wird empfohlen, mit Einreichung der Unterlagen<br />

den „Bewerbungsbogen VOF“ ausgefüllt beizulegen.<br />

Dieser Bogen, in dem <strong>die</strong> gewünschten<br />

Informationen <strong>und</strong> Nachweise zusammengefasst<br />

sind, sowie <strong>die</strong> Musterformulare <strong>für</strong> Angaben <strong>und</strong><br />

Nachweise nach Nr. III.2.1 der Bekanntmachung, das<br />

Vertragsmuster <strong>und</strong> <strong>die</strong> AVB nach Nr. III.1.4 können<br />

bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.<br />

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VI.4)<br />

NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN<br />

VI 4.1) Zuständige Stelle <strong>für</strong> Nachprüfungsverfahren<br />

Zuständige Stelle <strong>für</strong> Schlichtungsverfahren<br />

III.2<br />

Kleinere Büroorganisationen <strong>und</strong> Berufsanfänger<br />

werden insbesondere auf <strong>die</strong> Möglichkeit der Bildung<br />

von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.<br />

Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im<br />

verschlossenen Umschlag mit entsprechender<br />

Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg<br />

oder direkt einzureichen.<br />

Die Anzahl der kompletten Bewerbungsunterlagen<br />

soll maximal … Seiten DIN A 4 sowie sonstige<br />

Unterlagen mit maximal … Seiten in DIN A 3 nicht<br />

überschreiten.<br />

Einzutragen ist <strong>die</strong> zuständige <strong>Vergabe</strong>kammer (Süd- oder<br />

Nordbayern)<br />

kein Eintrag<br />

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen kein Eintrag<br />

VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über <strong>die</strong> Einlegung<br />

von Rechtsbehelfen erhältlich sind<br />

Einzutragen ist <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>stelle<br />

VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG Datum eintragen<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Anhang A In der Regel nicht auszufüllen<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Anhang B Bei <strong>Vergabe</strong>n nach Losen ist je Los ein eigenes Blatt<br />

auszufüllen<br />

____________________________________________________________________________________<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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Anhang 9.2 Mindestinhalt – <strong>Vergabe</strong>vermerk<br />

III.2<br />

(Nachprüfungsverfahren <strong>und</strong> dgl. sowie sonstiges sind an entsprechender Position des Vermerkes mit<br />

weiteren Unterpunkten einzufügen.)<br />

0. Anlagen (Einzelauflistung)<br />

….<br />

1. Allgemeine Verfahrensdaten<br />

1.1 Name/ Anschrift Auftraggeber<br />

1.2 Art/Gegenstand/Wert des Auftrages<br />

1.3 Wahl des Verfahrens<br />

1.4 Auftragswertermittlung<br />

2. Veröffentlichung<br />

2.1 Bekanntmachung vom … mit Standardformular … in …<br />

2.2 etwaige sonstige Veröffentlichungen vom … in …<br />

2.3 Ende der Bewerbungsfrist ………<br />

2.4 Zusammenstellung eingegangener Teilnahmeanträge<br />

3. Auswahlverfahren<br />

3.1 Ergebnis der Ausschlussprüfung nach § 11 VOF/Auflistung der Bewerber mit Ausschluss-<br />

Begründung<br />

3.2 Ergebnis der Prüfung der Eignungskriterien nach §§ 12, 13 VOF/Erläuterung der Wichtung<br />

3.3 Ergebnis des Auswahlverfahrens / Auflistung der Bewerber mit Begründung von Auswahl <strong>und</strong><br />

Nichtberücksichtigung<br />

3.4 Mitteilung nach § 17 Abs. 4 VOF<br />

4. Verhandlungsverfahren<br />

4.1 Aufforderung zur Teilnahme<br />

4.2 Termin Abgabefrist<br />

4.3 Verhandlungsgespräche<br />

-Einzelgesprächsdaten/-niederschriften<br />

4.4 Auswertungsergebnis/ggfs. Zwischenergebnis<br />

4.5 Aufforderung zur Abgabe von Konkretisierungsangeboten oder dgl bei mehrstufigen<br />

Verhandlungsverfahren/Abgabefrist<br />

4.6 Auswertung der Konkretisierungsangebote/ Bewertungsergebnisse<br />

4.7 Gründe zur Ablehnung ungewöhnlich niedriger Angebote<br />

4.8 Benennung des erfolgreichen Bieters/Begründung <strong>für</strong> <strong>die</strong> vorgesehene Beauftragung mit<br />

Auftragskriterien/Auftragsanteil den der Bieter ggfs weiterzugeben beabsichtigt, falls bekannt<br />

5. Information der nicht berücksichtigten Bieter (§ 13 VgV)<br />

- Tag der Absendung …<br />

- Beginn der Frist …<br />

- Ende der Frist … , 24.00 Uhr<br />

- Frühest möglicher Termin der Auftragserteilung …<br />

6. Auftragserteilung<br />

mit Schreiben vom … oder<br />

mit Vertrag vom …<br />

7. Mitteilung nach § 17 Abs. 1 VOF<br />

über den vergebenen Auftrag an das Amt <strong>für</strong> Veröffentlichungen der EU ….<br />

- Tag der Absendung …<br />

<strong>Vergabe</strong>vermerk erstellt von:<br />

…………………………………………………………………………………………..<br />

………………………………………….. ……………………………………….<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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Verhandlungsverfahren nach VOF<br />

Bekanntmachung Staatsanzeiger<br />

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber<br />

<strong>Vergabe</strong>nummer<br />

I.1 Name <strong>und</strong> Anschrift des Öffentlichen Auftraggebers (<strong>Vergabe</strong>stelle)<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Telefon Fax<br />

E-mail Internet<br />

Anh. A Anschrift <strong>für</strong> nähere Auskünfte, <strong>für</strong> Anforderung von Unterlagen, <strong>für</strong> Teilnahmeanträge<br />

Abschnitt II: Auftragsgegenstand<br />

II.1.1 Bezeichnung des Auftrages<br />

II.1.2 Art des Auftrags<br />

Dienstleistungsauftrag<br />

Dienstleistungskategorie Nr.:<br />

(Dienstleistungskategorien 1 – 27 siehe Richtlinie 2004/18/EG, Anhang II)<br />

Ort der Dienstleistung:<br />

weitere Informationen<br />

Weitere Informationen zum <strong>Vergabe</strong>verfahren sind der Veröffentlichung<br />

zu entnehmen<br />

im Amtsblatt der Europäischen Union www.simap.europa.eu<br />

auf der <strong>Vergabe</strong>plattform www.vergabe.bayern.de<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

III.3.1


Teil III.3.2<br />

Eingang des Bewerbungsbogens: ………………<br />

Bewerber-Nr.: ……………………………………..<br />

Bewerbungsbogen VOF<br />

Bitte Zutreffendes ausfüllen bzw. ankreuzen <strong>und</strong> <strong>die</strong> entsprechenden Nachweise beifügen.<br />

Die Zuordnung (z. B.: „Zu III.1.1“) entspricht den Nummern der Bekanntmachung.<br />

Bek. im Supplement des Amtsblatt der EU vom Nr.:<br />

Maßnahme:<br />

Leistung:<br />

Allgemeine Informationen<br />

Name Bewerber / Bewerbergemeinschaft<br />

ausführende Niederlassung<br />

vertragsschließende Stelle / Niederlassung<br />

Straße<br />

PLZ / Ort<br />

Land<br />

Telefon / Fax<br />

E-Mail<br />

Homepage<br />

das/<strong>die</strong> Unternehmen besteht/en seit<br />

Rechtsform des / der Unternehmen<br />

Hauptgesellschafter, Adresse<br />

Zu III.1.1 Geforderte Kautionen <strong>und</strong> Sicherheiten (§ 12 Abs. 1 lit. a VOF)<br />

Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung<br />

entsprechend den Forderungen der Bekanntmachung Nachweis ist beigefügt.<br />

Zu III.1.3 Rechtsform der Bewerbergemeinschaft (§ 7 Abs. 4 VOF)<br />

Ich/Wir biete(n) als Bewerbergemeinschaft an: ja nein<br />

Falls ja:<br />

Der bevollmächtigte Vertreter (Bewerber) ist:<br />

Eine von allen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung liegt den Bewerbungsunterlagen<br />

bei: ja Erklärung ist beigefügt<br />

Bei Bewerbergemeinschaften sind <strong>die</strong> Angaben unter Nr. III.2.1 bis Nr. III.2.3 (sh. auch<br />

Bekanntmachung Nr. III.2.1 bis Nr. III.2.3) auf <strong>die</strong> Bewerbergemeinschaft bezogen anzugeben!<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1 von 4


Teil III.3.2<br />

Zu III.2.1 Persönliche Lage des Bewerbers (§ 11 VOF)<br />

Eine Person, deren Verhalten meinem / unserem Unternehmen zuzuordnen ist, ist aufgr<strong>und</strong> der in §11<br />

Abs. 1 VOF genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden: ja nein<br />

Falls nein: Nachweis / Erklärung ist beigefügt<br />

Es liegt ein in §11 Abs. 4 lit. a mit d VOF erwähnter Umstand vor: ja nein<br />

Falls ja: Es liegt folgender Umstand vor:<br />

Auflagen hinsichtlich der Eintragungen in ein Berufsregister<br />

Die geforderten Nachweise liegen vor: ja nein<br />

Zu III.2.2 Finanzielle <strong>und</strong> wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§§ 7 Abs. 2 <strong>und</strong> 12 Abs. 1 <strong>und</strong><br />

2 VOF)<br />

Ich bin / wir sind wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft: ja nein<br />

Falls ja: Die Erläuterung der Art meiner wirtschaftlichen Verknüpfung ist beigefügt<br />

Ich / wir werden auftragsbezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten:<br />

ja nein<br />

Falls ja: Die Erläuterung der auftragsbezogenen Zusammenarbeit ist beigefügt<br />

Ich/Wir werde/n mich/uns der Kapazitäten anderer Unternehmen be<strong>die</strong>nen: ja nein<br />

Falls ja: Die Erläuterung der Art der Kapazitäten liegt bei<br />

Ein Verzeichnis der benannten Unternehmen liegt bei<br />

Die Verpflichtungserklärung/en <strong>die</strong>ses/r Unternehmen, dass <strong>die</strong>sem/n <strong>die</strong><br />

erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, liegt/en bei<br />

Der Nachweis der finanziellen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird erbracht durch<br />

Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen<br />

Erklärung über den Gesamtumsatz <strong>und</strong> den Umsatz <strong>für</strong> entsprechende<br />

Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren<br />

andere Nachweise:<br />

Zu III.2.3 Technische Leistungsfähigkeit (§§ 7 <strong>und</strong> 13 VOF)<br />

Als Projektverantwortlicher wird benannt:<br />

Nachweis der Berufszulassung/Eignung durch<br />

Eintrag in das Berufsregister Nachweis liegt bei<br />

Bescheinigung über Nachweis liegt bei<br />

Nachweis liegt bei<br />

(z.B. Bauvorlageberechtigung, berufliche Qualifikation, Referenzen, Stellung im Unternehmen, Dauer der<br />

Unternehmenszugehörigkeit, etc)<br />

Nachweis der beruflichen Befähigung des Projektverantwortlichen durch<br />

Nachweis liegt bei<br />

Nachweis liegt bei<br />

Nachweis liegt bei<br />

Nachweis liegt bei<br />

Mitarbeiter am Projekt<br />

Für <strong>die</strong> Fachkräfte, <strong>die</strong> <strong>für</strong> den Auftrag zur Verfügung gestellt werden, wird <strong>für</strong> jede Person der<br />

Nachweis der Befähigung geführt.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 4


Teil III.3.2<br />

Hier<strong>für</strong> wird jeweils vorgelegt: Referenzobjekte*, Befähigung, berufliche Qualifikation, Nachweis der<br />

Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung*, Stellung im Unternehmen*, Dauer der<br />

Unternehmenszugehörigkeit, geplanter Aufgabenbereich <strong>für</strong> den Auftrag<br />

Eine tabellarische Liste <strong>und</strong>/oder ein Organigramm der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen vorgesehenen Personen<br />

liegt bei.<br />

Erbrachte Leistungen<br />

Eine tabellarische Liste (Referenzliste) der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen<br />

Geschäftsjahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte<br />

in den Leistungsphasen *<br />

im Bereich *<br />

mit Angabe der Projektkosten, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber <strong>und</strong> dessen Ansprechpartner<br />

liegt bei.<br />

Die Bescheinigung/en der zuständigen Behörde <strong>für</strong> Leistungen <strong>für</strong> einen öffentlichen Auftraggeber<br />

liegt bei<br />

Die Bescheinigung/en privater Auftraggeber, oder<br />

ersatzweise eine Eigenerklärung liegt bei.<br />

Beschäftigte/Führungskräfte<br />

Eine Erklärung über das jährliche Mittel meiner in den letzten drei Jahren Beschäftigten sowie<br />

meiner Führungskräfte der letzten drei Jahre, liegt bei.<br />

Ausstattung meines Unternehmens<br />

Eine Erklärung über <strong>die</strong> Ausstattung, <strong>die</strong> Geräte*, <strong>die</strong> technische Ausrüstung*, <strong>die</strong><br />

Softwareausstattung <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Dienstleistung*, <strong>die</strong> Datenaustauschformate <strong>für</strong> Zeichnungen,<br />

Berechnungen, LV- Dateien u. Dimensionierungen*, <strong>die</strong> , über <strong>die</strong> mein/unser Unternehmen<br />

verfügt, liegt bei.<br />

Qualitätsmanagement<br />

Eine Beschreibung meiner/unserer Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität <strong>und</strong> der ,<br />

bzw. der Kontrolle durch liegt bei.<br />

Derzeitige Auslastung<br />

Angaben in Form einer tabellarischen Liste über meine/unsere derzeit in Abwicklung befindlichen<br />

Projekte, aufgeteilt nach Gesamtbausummen, öffentlichem oder privatem Auftraggeber, der Anzahl der<br />

mit dem jeweiligen Projekt Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen, Ausführungszeiträume liegt bei.<br />

Zu III.3.1 Erbringung der Dienstleistung durch einen besonderen Berufsstand<br />

Ich erfülle <strong>die</strong> Voraussetzungen des in der Bekanntmachung genannten besonderen<br />

Berufsstands.<br />

Der Nachweis meiner/unserer Voraussetzung <strong>für</strong> den genannten Berufsstand wie in III.2.1 gefordert,<br />

liegt bei.<br />

Der Nachweis der Voraussetzung <strong>für</strong> den genannten Berufsstand liegt <strong>für</strong> jedes Mitglied der<br />

Bewerbergemeinschaft bei.<br />

Der Nachweis der Voraussetzung <strong>für</strong> den genannten Berufsstand liegt <strong>für</strong> jeden anderen<br />

Unternehmer, deren Kapazität ich mich/wir uns be<strong>die</strong>ne/en, bei.<br />

Zu III.3.2) Juristische Personen<br />

Erklärung über <strong>die</strong> Namen <strong>und</strong> <strong>die</strong> berufliche Qualifikation der Personen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung der<br />

betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen, liegen bei.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 4


Verzeichnis aller vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft beigelegten Anlagen<br />

(Bitte in der Reihenfolge <strong>und</strong> mit der gleichen Bezugsnummer des Bewerbungsbogens einzutragen)<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift / en<br />

Teil III.3.2<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 4


Eingang des Bewerbungsbogens:<br />

Bewerber-Nr.:<br />

Verzeichnis benannter Unternehmen<br />

Bitte Zutreffendes ausfüllen bzw. ankreuzen <strong>und</strong> <strong>die</strong> entsprechenden Nachweise beifügen.<br />

Bek. im Supplement des Amtsblatt der EU vom Nr.:<br />

Name Bewerber / Bewerbergemeinschaft:<br />

Maßnahme<br />

Leistung<br />

III.3.3<br />

Ich/Wir benenne/n gemäß Nr. III.2.2 der Bekanntmachung folgende/s Unternehmen,<br />

dessen/derer ich mich/wir uns <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erfüllung des Auftrages be<strong>die</strong>nen will/wollen sowie Art<br />

<strong>und</strong> Umfang der insofern auszuführenden Leistungen:<br />

Unternehmen 1:<br />

Name:<br />

Anschrift:<br />

Beschreibung<br />

der Teilleistung/en:<br />

Unternehmen 2:<br />

Name:<br />

Anschrift:<br />

Beschreibung<br />

der Teilleistung/en:<br />

Unternehmen 3:<br />

Name:<br />

Anschrift:<br />

Beschreibung<br />

der Teilleistung/en:<br />

Unternehmen 4:<br />

Name:<br />

Anschrift:<br />

Beschreibung<br />

der Teilleistung/en:<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong>


Eingang des Bewerbungsbogens:<br />

Bewerber-Nr.:<br />

Verpflichtungserklärung <strong>für</strong> Teilleistungen benannter Unternehmen<br />

Bitte Zutreffendes ausfüllen bzw. ankreuzen <strong>und</strong> <strong>die</strong> entsprechenden Nachweise beifügen.<br />

Bek. im Supplement des Amtsblatt der EU vom Nr.:<br />

Name Bewerber / Bewerbergemeinschaft:<br />

Maßnahme:<br />

Leistung:<br />

III.3.4<br />

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber, <strong>die</strong> in Nr. ,<br />

Formblatt III.3.3 (Verzeichnis benannter Unternehmen) <strong>für</strong> mein/unser Unternehmen<br />

beschriebenen Teilleistungen zu erbringen:<br />

Unternehmen Nr.:<br />

Name:<br />

Anschrift:<br />

Beschreibung<br />

der Teilleistung/en:<br />

(Ort, Datum, Unterschrift)<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong>


Informationsschreiben gemäß III.2, Nr. 3.4 <strong>VHF</strong><br />

Bezeichnung der Leistung/Maßnahme<br />

Bek. im Supplement des Amtsblatt der EU vom Nr.<br />

Ihre Bewerbung vom<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

Wir bedanken uns <strong>für</strong> Ihre Bewerbung zur vorstehenden Bekanntmachung.<br />

III.3.6<br />

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens teilen wir Ihnen in Anlehnung an § 17 Abs. 4 VOF mit, dass<br />

wir Sie im weiteren Verfahren nicht beteiligen können.<br />

Die Nichtberücksichtigung begründet sich wie folgt.<br />

…<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong>


Informationsschreiben gemäß III.2, Nr. 4.5 <strong>VHF</strong><br />

An<br />

Vorab per Telefax<br />

Bezeichnung der Leistung/Maßnahme<br />

Bek. im Supplement des Amtsblatt der EU vom Nr.<br />

Ihre Bewerbung vom<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

Wir bedanken uns <strong>für</strong> Ihre Bewerbung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Teilnahme am/an den Verhandlungsgespräch/en.<br />

III.3.7a<br />

Hiermit informieren wir Sie gemäß § 13 VgV, dass Ihr/e Bewerbung/Angebot nicht berücksichtigt<br />

werden kann.<br />

Wir beabsichtigen den Zuschlag am auf <strong>die</strong> Bewerbung/das Angebot des/der<br />

zu erteilen.<br />

Ihre Bewerbung/Ihr Angebot konnte nicht berücksichtigt werden,<br />

da<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong>


Informationsschreiben gemäß III.2, Nr. 4.5 <strong>VHF</strong><br />

An<br />

Vorab per Telefax<br />

Bezeichnung der Leistung/Maßnahme<br />

Bek. im Supplement des Amtsblatt der EU vom Nr.<br />

Ihre Bewerbung vom<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

Wir bedanken uns <strong>für</strong> Ihre Bewerbung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Teilnahme am/an den Verhandlungsgespräch/en.<br />

III.3.7b<br />

Nach dem derzeitigen Stand des <strong>Vergabe</strong>verfahrens beabsichtigen wir, Ihnen den Auftrag zu erteilen.<br />

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass erst mit Ablauf der in § 13 VgV genannten Frist von<br />

14 Kalendertagen nach Erteilung der Information ein Zuschlag erteilt werden kann. Diese<br />

Informationen werden mit gleichem Datum versandt.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong>


<strong>Vergabe</strong>stelle<br />

An<br />

Bezeichnung der Leistung/Maßnahme<br />

Bek. im Supplement des Amtsblatt der EU vom Nr.<br />

Ihre Bewerbung vom<br />

III.3.9<br />

Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung nach § 16 VOF*<br />

Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung nach § 16 VOF <strong>und</strong> Abgabe eines Angebotes*<br />

Aufforderung zur Teilnahme an der Auftragsverhandlung nach § 24 Abs. 1 VOF*<br />

Anlagen<br />

Zum Verbleib beim Bewerber*<br />

-<br />

-<br />

Dem Auftraggeber einzureichen*<br />

-<br />

-<br />

(mögliche Anlagen: Vertragsmuster, Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Beschreibung Programm Lösungsvorschlag,<br />

Angebotsschreiben, Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bewerbergemeinschaft,<br />

Leistungsbeschreibung, Terminplan, Rücksendeaufkleber, Fragebogen, Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erarbeitung eines<br />

Lösungsvorschlages, …)<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

der/<strong>die</strong>/das vergibt im Verhandlungsverfahren nach VOF <strong>die</strong> -leistungen <strong>für</strong> */<br />

*. Die gr<strong>und</strong>legenden Informationen <strong>und</strong> Hinweise zum Projekt* / zu den zu erbringenden<br />

Leistungen */ * wurden in der Bekanntmachung am im Supplement zum<br />

Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.<br />

Nach Beurteilung Ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen <strong>und</strong> dem Stand des Auswahlverfahrens<br />

beabsichtigen wir, Sie zur Verhandlung über <strong>die</strong> Auftragsbedingungen einzuladen.<br />

Für das Verhandlungsgespräch ist* /sind* <strong>die</strong> im der Anlage angegebenen Unterlagen*/<br />

Präsentationen von Referenzobjekten */ <strong>die</strong> nachstehend angegebenen Nachweise zu Unterkriterien*/<br />

das anliegende Angebot* /Leistungsverzeichnis* ausgefüllt mit unterschriebenem Angebotsschreiben*<br />

/ ein Lösungsvorschlag nach § 24 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 VOF gemäß den Beschreibungen in der Anlage * /<br />

<strong>die</strong> * einzureichen.<br />

Für <strong>die</strong> Vergütung des Lösungsvorschlages wurde nach HOAI ein Honorar von netto € einschl.<br />

Nebenkosten ermittelt. Mit Abgabe der Unterlagen ist hier<strong>für</strong> eine Rechnung über <strong>die</strong>sen Betrag<br />

einzureichen. Die Vergütung erfolgt nach Abschluss der Verhandlungen. *<br />

Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge über <strong>die</strong> in der Anlage beschriebenen Vorgaben<br />

hinaus werden im Verfahren nicht berücksichtigt.*<br />

Alle Unterlagen sind in einem Umschlag bzw. einem geeigneten Versandbehältnis verschlossen<br />

abzugeben. Der Umschlag bzw. das Versandbehältnis ist mit dem Rücksendeaufkleber (Anlage ) zu<br />

versehen. Die Absenderangabe ist zulässig.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong>


III.3.9<br />

Änderungen, Ergänzungen <strong>und</strong> Berichtigungen zu <strong>die</strong>sen Unterlagen sind ebenso verschlossen in der<br />

oben angegebenen Form innerhalb der Frist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abgabe zuzustellen.<br />

Bis zum Ablauf <strong>die</strong>ser Frist können <strong>die</strong> Unterlagen in der oben beschriebenen Form zurückgezogen<br />

werden.<br />

Änderungen des Bewerbers an seinen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein.* Änderungen an den<br />

übergebenen Unterlagen des Auftraggebers <strong>und</strong> Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind<br />

unzulässig.*<br />

Rückfragen sind an <strong>die</strong> in der Bekanntmachung unter Nr. genannte Kontaktstelle zu richten.<br />

Abgabefrist: *<br />

Die Unterlagen sind bis spätestens , Uhr<br />

bei* /beim*<br />

abzugeben.<br />

Wir bitten Sie, am um Uhr zur Verhandlung zu kommen. Diese findet im* /bei*<br />

statt.*<br />

Die Verhandlungen werden in* /ab* im* /bei* stattfinden. Die Einladung hierzu ergeht<br />

gesondert.*<br />

Die eingereichten Unterlagen* / das eingereichte * werden* /wird* Gegenstand der Verhandlung.<br />

Die Verhandlungsergebnisse werden protokolliert, das Protokoll ist von allen<br />

Verhandlungsteilnehmern nach Abschluss der Verhandlung gegenzuzeichnen.<br />

Die Bewertung von Unterlagen <strong>und</strong> Aussagen im Verhandlungsgespräch erfolgt entsprechend den in<br />

der Bekanntmachung unter Nr. genannten Auftragskriterien nach § 16 VOF.* / gemäß<br />

nachstehenden Auftragskriterien nach § 16 VOF:*<br />

Anmerkung: Sofern ein offener Wettbewerb vorausging, müssen in der Verhandlung auch <strong>die</strong> Kriterien<br />

der §§ 11, 12 <strong>und</strong> 13 VOF abgearbeitet werden. Für <strong>die</strong>sen Fall sind <strong>die</strong> Kriterien zu §§ 12 <strong>und</strong> 13<br />

VOF in der nachstehenden Liste aufzunehmen. Zum Nichtvorliegen von Ausschlußkriterien nach § 11<br />

VOF ist eine Erklärung abzuverlangen.*<br />

Auftragskriterien nach § 16 (3) <strong>und</strong> § 24 (2) VOF<br />

1. Qualität<br />

2. fachlicher <strong>und</strong> technischer Wert<br />

3. Leistungszeitraum oder -fristen<br />

4. Preis/Honorar<br />

5. Präsentation vergleichbarer Objekte<br />

6. Ästhetik<br />

Gewichtung<br />

in v.H.<br />

Summe 100 v.H.<br />

Angaben <strong>und</strong> Nachweise zu Unterkriterien<br />

Der Bieter hat zu nachstehend angekreuzten Unterkriterien geeignete Angaben <strong>und</strong> Nachweise auf<br />

Anforderung der <strong>Vergabe</strong>stelle<br />

mit seinen Unterlagen vorzulegen.<br />

im Verhandlungsgespräch darzulegen.<br />

Die vom Bewerber erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des<br />

<strong>Vergabe</strong>verfahrens verarbeitet <strong>und</strong> gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wertung<br />

Ihres Angebotes.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong>


Anmerkung: Die nachstehenden Auflistungen sind beispielhaft <strong>und</strong> haben keinen Anspruch auf<br />

Vollständigkeit. Sie sind auf den Einzelfall hin auszurichten.*<br />

2.<br />

1. Unterkriterien Qualität<br />

Verfügbarkeit der technischen Ausstattung, Internet ISDN / DSL, E-<br />

Mail<br />

Datenverarbeitung: Datenaustausch digital, CAD Format dwg / dxf,<br />

AVA GAEB 90 / XML<br />

Personaleinsatzplan mit namentlicher Benennung des Projektleiters<br />

Organisation der Qualitätskontrolle<br />

Verfügbarkeit des projektleitenden Personals<br />

Erfahrung des <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bearbeitung vorgesehenen Personals mit<br />

vergleichbaren Leistungen<br />

Erfahrung des <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bearbeitung vorgesehenen Personals mit<br />

einschlägigen Regelwerken<br />

Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten<br />

Ort der Leistungserbringung<br />

Haftpflicht: Schadensfälle in den letzten drei Jahren<br />

Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen<br />

Unterkriterien fachlicher <strong>und</strong> technischer Wert:<br />

bei der Planung/Koordination der Planungsbeteiligten<br />

mit dem Einsatz innovativer Techniken<br />

der Einordnung ökologischer Randbedingungen<br />

der Einordnung energetischer Maßnahmen/Auflagen<br />

in der Realisierbarkeit aus technischer <strong>und</strong> wirtschaftlicher Sicht<br />

beim Primärenergieverbrauch<br />

bei der Zusammenarbeit mit Fachplanern<br />

bei Störungen im Planungsablauf<br />

bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Mengenermittlung<br />

bei der Wertung, <strong>Vergabe</strong>vorschlag<br />

beim Nachtragsmanagement<br />

bei der Terminplanung<br />

im Objektablaufmanagement<br />

in der Leistungsüberwachung / Mängelbeseitigung<br />

beim Kostenmanagement<br />

bei der Steuerung Mittelabfluss<br />

bei der Rechnungsbearbeitung<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

III.3.9<br />

Gewichtung


4.<br />

bei Störungen im Bauablauf<br />

bei der Aktenführung einschl. Bautagebuch<br />

bei der Teil- <strong>und</strong> Schlussabnahme<br />

bei der Zusammenarbeit mit Fachbauleitern<br />

3. Unterkriterien Leistungszeitraum oder –fristen:<br />

Sicherstellung von Ausführungszeiträumen/-fristen<br />

Planungslauf bei der Zusammenarbeit mit anderen fachlich Beteiligten<br />

Unterkriterien Preis/Honorar:<br />

<strong>für</strong> Leistungen, bei denen <strong>die</strong> Tafelwerte der HOAI überschritten werden<br />

zur Anwendung des Mindest-, Mittel- oder Höchstsatzes innerhalb einer<br />

Honorarzone<br />

zum Umbauzuschlag<br />

zu Besonderen Leistungen<br />

Zu Umfang <strong>und</strong> Höhe der Nebenkosten<br />

5. Unterkriterien Präsentation vergleichbarer Objekte:<br />

fachliche Präsentation von Referenzprojekten im Verhandlungsgespräch<br />

Referenzen Dritter<br />

6. Unterkriterien Ästhetik / Gestaltung:<br />

Ästhetik / Gestaltung (z.B. Referenzobjekte)<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

III.3.9


III.3.9<br />

Die Auswertung der Verhandlungsergebnisse erfolgt mittels Punktebewertung <strong>und</strong> der oben benannten<br />

Gewichtung.*<br />

Die Nachweise <strong>und</strong> Angaben sowie das Ergebnis des Verhandlungsgesprächs (Präsentation) werden<br />

mit einer Punktzahl von jeweils 0 bis 5 Punkten bewertet.*<br />

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien<br />

<strong>und</strong> Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong>


Leitfaden zur <strong>Vergabe</strong> freiberuflicher Leistungen nach VOL<br />

Verträge über freiberufliche Leistungen sind nach den Regelungen der VOL (Teile A <strong>und</strong> B) zu<br />

vergeben <strong>und</strong> abzuwickeln, wenn<br />

• Art <strong>und</strong> Umfang eindeutig <strong>und</strong> erschöpfend zu beschreiben sind<br />

<strong>und</strong><br />

• der Auftragswert ohne Umsatzsteuer den in der VgV festgelegten Schwellenwert erreicht<br />

oder übersteigt.<br />

Hierzu gibt es noch keine Vertragsmuster <strong>und</strong> Formblätter.<br />

©<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

V.1


Anlage zum Vertrag vom Auftragsnummer<br />

Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen <strong>für</strong> freiberuflich Tätige<br />

- AVB -<br />

Bereich Hochbau<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers<br />

§ 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer <strong>und</strong> anderen fachlich Beteiligen<br />

§ 3 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer<br />

§ 4 Auskunftspflicht des Auftragnehmers<br />

§ 5 Herausgabeanspruch des Auftraggebers<br />

§ 6 Urheberrecht<br />

§ 7 Zahlungen<br />

§ 8 Kündigung<br />

§ 9 Haftung <strong>und</strong> Verjährung<br />

§ 10 Haftpflichtversicherung<br />

§ 11 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />

§ 12 Arbeitsgemeinschaft<br />

§ 13 Anwendbares Recht<br />

§ 14 Schriftform<br />

VI.5<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1 von 7


§ 1<br />

Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers<br />

VI.5<br />

1.1 Die Leistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Gr<strong>und</strong>satz der<br />

Wirtschaftlichkeit, einschließlich der Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Voraussetzungen <strong>für</strong> einen späteren wirtschaftlichen<br />

Betrieb des Bauwerks / der baulichen Anlage <strong>und</strong> den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen<br />

entsprechen. Die Leistungsanforderungen an den Auftragnehmer werden durch<br />

<strong>die</strong> Sachk<strong>und</strong>e des Auftraggebers nicht gemindert.<br />

1.2 Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Regelwerke in der jeweils <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zeit der Planung<br />

<strong>und</strong> der Baudurchführung geltenden Fassung zu beachten:<br />

1.2.1 <strong>die</strong> Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung von Bauaufgaben des B<strong>und</strong>es (RBBau), bzw. <strong>die</strong><br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaats <strong>Bayern</strong> (RLBau)<br />

1.2.2 <strong>die</strong> gesetzlichen Bestimmungen des Öffentlichen <strong>Vergabe</strong>wesens in der jeweils geltenden<br />

Fassung wie:<br />

- <strong>die</strong> §§ 7, 24, 34, 54, 55, 56, 58 <strong>und</strong> 59 B<strong>und</strong>eshaushaltsordnung (BHO) <strong>und</strong> ihre Verwaltungsvorschriften,<br />

bzw. Art. 7, 24, 34, 54, 55, 56, 58 <strong>und</strong> 59 Bayerische Haushaltsordnung<br />

(BayHO) <strong>und</strong> ihre Verwaltungsvorschriften,<br />

- den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),<br />

- <strong>die</strong> Verordnung über <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> öffentlicher Aufträge (VgV).<br />

1.2.3 <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>- <strong>und</strong> Vertragsordnung bzw. Verdingungsordnungen:<br />

- <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>- <strong>und</strong> Vertragsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen (VOB) ,<br />

- <strong>die</strong> Verdingungsordnung <strong>für</strong> Leistungen (VOL),<br />

1.2.4 das <strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des<br />

Freistaates <strong>Bayern</strong> (VHB <strong>Bayern</strong>)<br />

1.3 Als Sachwalter seines Auftraggebers darf der Auftragnehmer keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen<br />

vertreten. Er hat gemäß seinem Berufs- <strong>und</strong> Standesrecht im Rahmen des<br />

Vertrages ihm übertragene Vermögensbetreuungspflichten ausschließlich <strong>für</strong> den Auftraggeber<br />

wahrzunehmen.<br />

1.4 Weder der Auftragnehmer noch eine der in § 16 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 VgV genannten Personen dürfen<br />

in einem von ihm vertragsgemäß betreuten <strong>Vergabe</strong>verfahren <strong>für</strong> einen Bewerber oder Bieter<br />

tätig sein. Dies gilt <strong>für</strong> alle <strong>Vergabe</strong>verfahren oberhalb, unterhalb oder außerhalb (s. § 100 Abs.<br />

2 GWB) der in der VgV festgelegten Schwellenwerte <strong>für</strong> EG-<strong>Vergabe</strong>verfahren.<br />

1.5 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen nach den Anordnungen <strong>und</strong> Anregungen des Auftraggebers<br />

zu erfüllen. Etwaige Bedenken hat er dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

Er hat seine vereinbarten Leistungen vor ihrer endgültigen Ausarbeitung mit dem Auftraggeber<br />

<strong>und</strong> den anderen fachlich Beteiligten abzustimmen.<br />

Die Haftung des Auftragnehmers <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit seiner Leistungen wird<br />

durch <strong>die</strong> Abstimmung mit dem Auftraggeber <strong>und</strong> <strong>die</strong> Entgegennahme von Arbeitsergebnissen<br />

durch ihn nicht eingeschränkt.<br />

Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob seiner Planung öffentlich-rechtliche<br />

Hindernisse <strong>und</strong> Bedenken entgegenstehen.<br />

1.6 Notwendige Überarbeitungen der Unterlagen bei unverändertem Programm <strong>und</strong> bei nur unwesentlich<br />

veränderten Forderungen des Auftraggebers begründen keinen Anspruch auf zusätzliche<br />

Vergütung.<br />

Nicht vereinbarte Leistungen, <strong>die</strong> der Auftraggeber zur Herstellung der baulichen Anlage fordert,<br />

hat der Auftragnehmer mit zu übernehmen, es sei denn, sein Büro ist auf derartige Leistungen<br />

nicht eingerichtet. Soweit Leistungsbilder der HOAI angesprochen sind, richten sich<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 7


VI.5<br />

.<br />

Vergütungsanspruch <strong>und</strong> Vergütungshöhe nach <strong>die</strong>sen Bestimmungen. Die Vergütung ist vor<br />

Leistungsbeginn schriftlich zu vereinbaren.<br />

Bei der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer an <strong>die</strong> baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig<br />

anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau - (Baumaßnahmen des B<strong>und</strong>es) bzw.<br />

Haushaltsunterlage - Bau – (Baumaßnahmen des Freistaates <strong>Bayern</strong>) geb<strong>und</strong>en. Der Auftragnehmer<br />

hat <strong>die</strong> vom Auftraggeber vor Leistungserbringung mitgeteilte bzw. vertraglich vereinbarte<br />

Kostenobergrenze unter Einschluss aller planerischen Maßnahmen zur Optimierung des<br />

Planungskonzepts zu beachten.<br />

Wird erkennbar, dass <strong>die</strong> in der haushaltsmäßig anerkannten Entscheidungsunterlage - Bau -<br />

(Baumaßnahmen des B<strong>und</strong>es) bzw. Haushaltsunterlage - Bau – (Baumaßnahmen des Freistaates<br />

<strong>Bayern</strong>) haushaltsmäßig anerkannten Kosten (Kostenobergrenze) oder <strong>die</strong> vereinbarten<br />

Termine bei der Verfolgung der bisherigen Planung oder nach dem Ergebnis der Ausschreibung<br />

einer Leistung nicht eingehalten werden, hat er den Auftraggeber unverzüglich unter Darlegung<br />

der aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten <strong>und</strong> deren Auswirkungen auf Kosten, Qualität,<br />

Termine <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit des Objekts zu unterrichten.<br />

1.7 Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro zu erbringen. Nur mit<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine Unterbeauftragung zulässig.<br />

§ 2<br />

Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer<br />

<strong>und</strong> anderen fachlich Beteiligen<br />

2.1 Weisungsbefugter Vertragspartner auf Auftraggeberseite ist nur <strong>die</strong> vertragsschließende Stelle,<br />

nachstehend Auftraggeber genannt.<br />

2.2 Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer rechtzeitig über <strong>die</strong> Leistungen, <strong>die</strong> andere<br />

fachlich Beteiligte zu erbringen haben <strong>und</strong> über <strong>die</strong> mit <strong>die</strong>sen vereinbarten Termine / Fristen.<br />

2.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten <strong>die</strong> notwendigen Angaben<br />

<strong>und</strong> Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass <strong>die</strong>se ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen<br />

können. Verzögert sich der Projektablauf, ist der Auftragnehmer verpflichtet, <strong>die</strong>s unverzüglich<br />

schriftlich dem Auftraggeber anzuzeigen.<br />

2.4 Wenn während der Ausführung der Leistungen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auftragnehmer<br />

<strong>und</strong> anderen fachlich Beteiligten auftreten, hat der Auftragnehmer unverzüglich<br />

schriftlich <strong>die</strong> Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen.<br />

§ 3<br />

Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer<br />

3.1 Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Rechte <strong>und</strong> der Interessen des Auftraggebers im Rahmen<br />

der ihm übertragenen Leistungen berechtigt <strong>und</strong> verpflichtet.<br />

Er hat den Auftraggeber unverzüglich über Umstände zu unterrichten, aus denen sich Ansprüche<br />

gegen mit der Bauausführung beauftragte Unternehmen ergeben können.<br />

Die Geltendmachung derartiger Ansprüche obliegt dem Auftraggeber.<br />

3.2 Finanzielle Verpflichtungen <strong>für</strong> den Auftraggeber darf der Auftragnehmer nicht eingehen. Dies<br />

gilt auch <strong>für</strong> den Abschluss, <strong>die</strong> Änderung <strong>und</strong> Ergänzung von Verträgen sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vereinbarung<br />

neuer Preise.<br />

3.3 Der Auftragnehmer darf Dritten ohne Einwilligung des Auftraggebers keine Pläne aushändigen<br />

<strong>und</strong> keine Auskünfte geben, <strong>die</strong> sich auf das Vorhaben beziehen. Nr. 2.3 bleibt unberührt.<br />

§ 4<br />

Auskunftspflicht des Auftragnehmers<br />

4.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungen unverzüglich<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 7


VI.5<br />

<strong>und</strong> ohne besondere Vergütung schriftliche Stellungnahmen abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfahren<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme <strong>für</strong> abgeschlossen erklärt ist.<br />

§ 5<br />

Herausgabeanspruch des Auftraggebers<br />

5.1 Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrags angefertigten Unterlagen - Pläne oder<br />

Zeichnungen als Transparentpausen <strong>und</strong> digitale Datenträger - sind an den Auftraggeber herauszugeben;<br />

sie werden dessen Eigentum. Die dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen<br />

sind dem Auftraggeber spätestens nach Erfüllung seines Auftrags zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte,<br />

<strong>die</strong> nicht auf <strong>die</strong>sem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.<br />

§ 6<br />

Urheberrecht<br />

6.1 Soweit <strong>die</strong> vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen <strong>und</strong> das ausgeführte Werk ganz oder in<br />

Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich <strong>die</strong> Rechte des Auftraggebers auf Nutzung,<br />

Änderung <strong>und</strong> Veröffentlichung <strong>die</strong>ser Werke nach 6.1.1 bis 6.1.5<br />

Als Werke der Baukunst im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind solche Unterlagen <strong>und</strong><br />

Bauwerke anzusehen, <strong>die</strong> eine persönliche, geistige Schöpfung des Auftragnehmers darstellen<br />

<strong>und</strong> einen so hohen Grad an individueller ästhetischer Gestaltungskraft aufweisen, dass sie aus<br />

der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen.<br />

Gegen fachliche Weisungen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer nicht einwenden, dass<br />

<strong>die</strong> von ihm im Rahmen des Auftrags erstellten Pläne <strong>und</strong> Unterlagen seinem Urheberrecht unterliegen.<br />

6.1.1 Sofern der Auftragnehmer nicht nur mit der Vorplanung <strong>und</strong> der Entwurfsplanung eines<br />

Bauwerks beauftragt worden ist, darf der Auftraggeber <strong>die</strong> Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> im Vertrag<br />

genannte Baumaßnahme <strong>und</strong> das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers<br />

nutzen. Die Unterlagen dürfen auch <strong>für</strong> eine etwaige Wiederherstellung des ausgeführten<br />

Werks benutzt werden.<br />

6.1.2 Sofern der Auftragnehmer nicht nur mit der Vorplanung <strong>und</strong> der Entwurfsplanung eines<br />

Bauwerks beauftragt worden ist, darf der Auftraggeber <strong>die</strong> Unterlagen sowie das ausgeführte<br />

Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers ändern, wenn <strong>die</strong>s <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung des<br />

Gebäudes erforderlich ist. Dies gilt nicht, wenn <strong>die</strong> Änderungen der Unterlagen oder des<br />

ausgeführten Werks zu Entstellungen oder anderen Beeinträchtigungen im Sinne von §<br />

14 Urheberrechtsgesetz führen oder <strong>die</strong> Interessenabwägung im Einzelfall ergibt, dass<br />

das Gebrauchsinteresse des Auftraggebers hinter dem Schutzinteresse des Auftragnehmers<br />

zurücktreten muss. In den in Satz 2 genannten Fällen wird der Auftraggeber den<br />

Auftragnehmer über das Vorhaben unterrichten <strong>und</strong> ihm Gelegenheit geben, innerhalb<br />

einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Zeit mitzuteilen, ob <strong>und</strong> in welcher<br />

Weise er mit einer Änderung einverstanden ist.<br />

6.1.3 Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers.<br />

Das Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, wenn Geheimhaltungs- bzw. Sicherheitsinteressen<br />

oder sonstige besondere Belange des Auftraggebers durch <strong>die</strong> Veröffentlichung<br />

berührt werden.<br />

6.1.4 Der Auftraggeber kann seine Befugnisse nach 6.1.1 bis 6.1.3 im Rahmen des § 34 Urheberrechtsgesetz<br />

auf den jeweiligen zur Verfügung über das Gr<strong>und</strong>stück Berechtigten<br />

übertragen.<br />

6.1.5 Enden <strong>die</strong> Leistungen des Auftragnehmers mit der Vorplanung oder mit der Entwurfsplanung<br />

<strong>und</strong> will der Auftraggeber <strong>die</strong>se <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung der im Vertrag genannten Baumaßnahme<br />

nutzen, so ist das Nutzungsrecht mit dem <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Leistungen vereinbarten<br />

Honorar abgegolten.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 7


VI.5<br />

.<br />

6.2 Liegen <strong>die</strong> Voraussetzungen von 6.1 nicht vor, darf der Auftraggeber <strong>die</strong> Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> im<br />

Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen <strong>und</strong> ändern;<br />

dasselbe gilt auch <strong>für</strong> das ausgeführte Werk. Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung<br />

unter Namensangabe des Auftragnehmers.<br />

Das Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

des Auftraggebers. Die Planungs- <strong>und</strong> Kostendaten der Baumaßnahme dürfen vom Auftragnehmer<br />

nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />

Der Auftraggeber kann seine vorgenannten Rechte auf den jeweiligen zur Verfügung über das<br />

Gr<strong>und</strong>stück Berechtigten übertragen.<br />

§ 7<br />

Zahlungen<br />

7.1 Auf Anforderung des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen in Höhe von 95 v.H. der<br />

Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachgewiesenen Leistungen, einschließlich Umsatzsteuer, gewährt. Abschlagszahlungen<br />

werden 18 Werktage nach Zugang des prüfbaren Nachweises fällig.<br />

7.2 Wird nach Annahme der Teil- / Schlusszahlung festgestellt, dass <strong>die</strong> Vergütung abweichend<br />

vom Vertrag oder aufgr<strong>und</strong> unzutreffender anrechenbarer Kosten ermittelt wurde, so ist <strong>die</strong> Abrechnung<br />

zu berichtigen. Soweit Honorare aufgr<strong>und</strong> der Kostenfeststellung zu berechnen sind,<br />

ist <strong>die</strong> Abrechnung ferner zu berichtigen, wenn sich infolge der Überprüfung der Abrechnung<br />

der Baumaßnahme Änderungen der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der Vergütung maßgebenden anrechenbaren<br />

Kosten ergeben. Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer sind verpflichtet, <strong>die</strong> sich danach<br />

ergebenden Beträge zu erstatten. Sie können sich nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung<br />

(§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.<br />

Die <strong>Ausgabe</strong>n des Auftraggebers unterliegen der Rechnungsprüfung durch <strong>die</strong> zuständigen<br />

Rechnungsprüfungsstellen <strong>und</strong> den Rechnungshof. Die Rechnungsprüfung kann auch erst<br />

nach Ablauf mehrerer Jahre durchgeführt werden. Die gesetzliche Verjährungsfrist (§ 195 BGB)<br />

von Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen insoweit festgestellter ungerechtfertigter<br />

Zahlungen bzw. Überzahlungen beginnt mit der Kenntnis des Auftraggebers vom Ergebnis<br />

der Rechnungsprüfung. Der Auftragnehmer muss bis zum Ablauf <strong>die</strong>ser Verjährungsfrist<br />

damit rechnen, dass er auf Erstattung <strong>die</strong>ser ungerechtfertigt gezahlten Beträge in Anspruch<br />

genommen wird.<br />

Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer<br />

ein, dass Forderungen der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, des B<strong>und</strong>eslandes, in dem der<br />

Auftragnehmer tätig wird, <strong>und</strong> dessen Landesbetrieb bzw. Landessondervermögen gegen Forderungen<br />

des Auftragnehmers an eine <strong>die</strong>ser Körperschaften bzw. der vorgenannten Einrichtungen<br />

aufgerechnet werden.<br />

7.3 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er<br />

innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er<br />

sich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug <strong>und</strong> hat Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H. über<br />

dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen.<br />

Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.<br />

§ 8<br />

Kündigung<br />

8.1 Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer können den Vertrag nur aus wichtigem Gr<strong>und</strong> schriftlich kündigen.<br />

Einer Kündigungsfrist bedarf es nicht. Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> liegt auch vor, wenn <strong>die</strong> Baumaßnahme<br />

nicht durchgeführt oder nicht weitergeführt wird.<br />

8.2 Wird aus einem Gr<strong>und</strong> gekündigt, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, erhält er <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

ihm übertragenen Leistungen <strong>die</strong> vereinbarte Vergütung nach Maßgabe des § 649 Satz 2 BGB.<br />

Die ersparten Aufwendungen werden auf 60 v.H. der Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> noch nicht erbrachten<br />

Leistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) aus den Verträgen - Gebäude-, - Technische<br />

Ausrüstung -, - Ingenieurbauwerke <strong>und</strong> Verkehrsanlagen - <strong>und</strong> - Freianlagen -, der<br />

Überwachung der Ausführung aus dem Vertrag - Prüfung der Tragwerksplanung - sowie der<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 7


VI.5<br />

Bauoberleitung <strong>und</strong> örtlichen Bauüberwachung aus dem Vertrag - Ingenieurbauwerke <strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

-, <strong>für</strong> alle übrigen, nicht erbrachten Leistungen der vorgenannten Verträge sowie<br />

des Vertrages <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entscheidungsunterlage - Bau - (Baumaßnahmen des B<strong>und</strong>es) bzw.<br />

Haushaltsunterlage - Bau - (Baumaßnahmen des Landes) auf 40 v.H. der vereinbarten Vergütung<br />

festgelegt, es sei denn, geringere oder höhere ersparte Aufwendungen werden nachgewiesen.<br />

8.3 Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgr<strong>und</strong> zu vertreten, so sind nur <strong>die</strong> bis dahin vertragsgemäß<br />

erbrachten, in sich abgeschlossenen <strong>und</strong> nachgewiesenen Leistungen zu vergüten <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong>se nachweisbar entstandenen notwendigen Nebenkosten zu erstatten.<br />

8.4 Die Mängel- <strong>und</strong> Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.<br />

8.5 Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben <strong>die</strong> Ansprüche der Vertragsparteien<br />

aus den §§ 4 bis 6 unberührt.<br />

§ 9<br />

Haftung <strong>und</strong> Verjährung<br />

9.1 Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers wie Mängel- <strong>und</strong><br />

Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

9.2 Die Verjährungsfrist von fünf Jahren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ansprüche des Auftraggebers beginnt erst mit der<br />

Erfüllung der letzten nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung. Bei Beauftragung der Leistungsphase<br />

9 wird nach Erbringung der Leistungsphase 8 eine förmliche Abnahme durchgeführt.<br />

Mit <strong>die</strong>ser Abnahme beginnt <strong>die</strong> Verjährung der Leistungsphasen 1-8.<br />

§ 10<br />

Haftpflichtversicherung<br />

10.1 Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit<br />

unterhalten <strong>und</strong> nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens<br />

aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen<br />

besteht.<br />

10.2 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf<br />

Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens<br />

des Versicherungsschutzes abhängig machen.<br />

10.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn <strong>und</strong> soweit<br />

Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in <strong>die</strong>sem Fall verpflichtet, unverzüglich<br />

durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten Höhe<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten <strong>und</strong> nachzuweisen.<br />

§ 11<br />

Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />

11.1 Erfüllungsort <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen des Auftragnehmers ist <strong>die</strong> Baustelle, soweit <strong>die</strong> Leistungen<br />

dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.<br />

11.2 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll der Auftragnehmer zunächst <strong>die</strong> dem Auftraggeber unmittelbar<br />

vorgesetzte Behörde anrufen. Streitigkeiten berechtigen den Auftragnehmer nicht, <strong>die</strong><br />

Arbeiten einzustellen.<br />

11.3 Soweit <strong>die</strong> Voraussetzungen gemäß § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet sich<br />

der Gerichtsstand <strong>für</strong> Streitigkeiten nach dem Sitz der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prozessvertretung des Auftraggebers<br />

zuständigen Stelle.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 7


§ 12<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

VI.5<br />

12.1 Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte,<br />

im Vertrag genannte Mitglied <strong>die</strong> Federführung.<br />

Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen<br />

seiner Vertretungsbefugnis, <strong>die</strong> sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind<br />

gegenüber dem Auftraggeber unwirksam.<br />

12.2 Für <strong>die</strong> Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft<br />

auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.<br />

12.3 Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung <strong>für</strong> den Auftraggeber ausschließlich an den im<br />

Vertrag genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung<br />

geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.<br />

§ 13<br />

Anwendbares Recht<br />

13.1 Es gilt das Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

§ 14<br />

Schriftform<br />

14.1 Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 7<br />

.


Anlage zum Vertrag vom Auftragsnummer<br />

Ergänzung zu § 8 des Vertrages <strong>für</strong> <strong>die</strong> DV-Anwendung<br />

Vorgaben zu Erstellung von Ausschreibungsunterlagen <strong>und</strong> Datenaustausch nach GAEB <strong>Ausgabe</strong> 1990<br />

VI.6<br />

Als Ergänzung <strong>für</strong> den Einsatz von Verfahren des Auftragnehmers (FBT) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung von Ausschreibungsunterlagen<br />

sind folgende Vorgaben zu § 8 zu beachten:<br />

1. Vertragliche Regelungen, Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis<br />

Soweit einem Leistungsverzeichnis im Einzelfall Texte <strong>für</strong><br />

Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB)<br />

vorangestellt werden müssen, sind <strong>die</strong>se der Richtlinie zu 214.H aus dem VHB <strong>Bayern</strong> zu entnehmen.<br />

Die daraus benötigten Texte sind allgemein dem ersten LV-Abschnitt (i.d.R. 01) im<br />

Sinne der Datenaustauschregeln des GAEB entweder als vertragliche Regelungen (ZA T0, T1<br />

<strong>und</strong> T9) oder als Hinweistexte (ZA 20 <strong>und</strong> 26) zuzuordnen. Dabei sind <strong>die</strong> jeweils benötigten<br />

Bereiche durch Blattwechsel voneinander abzugrenzen.<br />

Die Standardtexte der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) werden dem Auftragnehmer<br />

nach Anforderung im GAEB-Format (Satzlänge = 105) vom Auftraggeber zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

1.1 Für jede notwendige <strong>und</strong> in sich abgeschlossene vertragliche Regelung ist ein eigenes Textelement<br />

(Vorbemerkung/Hinweis) zu bilden (keine Bündelung mehrerer inhaltlich unterschiedlicher<br />

Vorbemerkungen in einem Textblock). Diese Textelemente sind so zu gestalten, dass sie<br />

im Langtext-Leistungsverzeichnis ausgegeben werden können <strong>und</strong> dürfen max. 999 Zeilen umfassen.<br />

Dabei ist zu beachten, dass je Zeile max. 72 Zeichen <strong>für</strong> vertragliche Regelungen <strong>und</strong><br />

55 Zeichen bei Hinweistexten (nur Langtext) zugelassen sind.<br />

1.2 Der Beginn der WBVB ist durch den Eintrag “Weitere Besondere Vertragsbedingungen“ zu<br />

kennzeichnen. Die Einzeltexte sind als Fortsetzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen<br />

des Formblatts 214.H VHB <strong>Bayern</strong> – in der jeweils neuesten Fassung - zu nummerieren.<br />

Mit dem Eintrag “Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen“ sind <strong>die</strong> WBVB<br />

abzuschließen.<br />

1.3 Technische Angaben, <strong>die</strong> erforderlich sind, um <strong>die</strong> auszuschreibenden Leistungen eindeutig zu<br />

beschreiben, können den entsprechenden Abschnitten oder Positionen vorangestellt werden.<br />

2. Ordnungszahl (OZ)<br />

Die OZ ist zu gliedern in<br />

- 2 Stellen <strong>für</strong> den Abschnitt<br />

- 2 Stellen <strong>für</strong> den Unterabschnitt<br />

- 4 Stellen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Position<br />

(Beispiel: 01.01.0001 entspricht 1122PPPPI der OZ-Maske des GAEB)<br />

Vorangestellte Nullen der OZ können im Ausdruck entfallen (z.B. 01.01.0001 oder 1. 1. 1).<br />

Abschnitts- <strong>und</strong> Unterabschnittsnummer mit der Ziffer 0 sind nicht zugelassen.<br />

Jeder Abschnitt muss mindestens eine Position enthalten.<br />

Beim Wechsel von Abschnitten ist wieder mit Position 1 zu beginnen <strong>und</strong> fortlaufend mit der<br />

Schrittweite 1 zu nummerieren.<br />

Lücken in der Nummerierung sind nicht zugelassen.<br />

Entsprechend vorstehender OZ-Maske sind Positionen mit Indices (1 – 9 <strong>und</strong> a,A – z,Z) nicht<br />

zuverwenden. Muss aus triftigen Gründen von obiger OZ-Maske abgewichen werden, ist <strong>die</strong>s<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 1


VI.6<br />

mit dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren, da <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Fall <strong>die</strong> elektronische Bauabrechnung<br />

nicht eingesetzt werden kann.<br />

3. Positionsbearbeitung<br />

3.1 Allgemeines<br />

- Das Deckblatt zur Leistungsbeschreibung wird vom Bauamt vorgegeben.<br />

- Ein manuell erstelltes Inhaltsverzeichnis <strong>für</strong> <strong>die</strong> LV-Abschnitte ist nicht erforderlich.<br />

3.1.1 Normalpositionen aus dem STLB-Bau<br />

- Standardtexte <strong>und</strong> Mengeneinheiten des STLB-Bau dürfen nicht modifiziert werden.<br />

- Langtext- <strong>und</strong> Kurztextergänzungen von Positionsbeschreibungen sind zwingend auszufüllen.<br />

3.1.2 Normalposition mit frei formuliertem Text<br />

Es ist strikt darauf zu achten, dass<br />

- Fließtexte von Positionen <strong>und</strong> Hinweisen im Langtext (ZA 26) nicht mehr als 55 Zeichen je<br />

Zeile enthalten, da sie sonst beim Datenaustausch automatisch umgebrochen werden (gemäß<br />

Nr.: 5.2.4 Satzaufbau der GAEB-Richtlinie 10/90), wobei jedes Leerzeichen als eigenes<br />

Zeichen zählt (Kurztexte von Positionen können bis zu 70 Zeichen je ZA 25 enthalten);<br />

- in Texten mit Ausnahme von Leerzeichen keine anwendungsabhängigen Formatierungen<br />

wie z.B. Aufzählungen per Nummerierung oder Spiegelstrich, Tabulatorsprünge oder Tabellen<br />

verwendet werden;<br />

- Textattributierungen (kursiv, Fettdruck, Unterstreichungen per Binde- oder Unterstrich, Ist-<br />

Gleich-Zeichen oder Punkt) von der GAEB-Schnittstelle nicht unterstützt werden;<br />

- Unterstreichungen per Binde- oder Unterstrich, Ist-Gleich-Zeichen oder Punkt/Punktfolgen<br />

nicht GAEB-konform <strong>und</strong> damit nicht zulässige Zeichen sind;<br />

- <strong>für</strong> vom Aufsteller geforderte Bieterangaben in Hochkommata gesetzte Punktfolgezeile<br />

(Kenn Nr. 61ff in DA 81) mit anschließender Konstante: "vom Bieter einzutragen" zwingend<br />

anzulegen sind;<br />

- Textergänzungen bei der Umwandlung von STLB-Bau Positionsbeschreibungen nicht verloren<br />

gehen. Bei den so erzeugten Positionen sind <strong>die</strong> STL-Nummern aus dem Text zu entfernen.<br />

3.1.3 Leit- <strong>und</strong> Unterbeschreibung<br />

Leit- <strong>und</strong> Unterbeschreibungen sind jeweils als eigene Positionstexte unmittelbar hintereinander<br />

zu erfassen. Es ist unzulässig, Unterbeschreibungen aus einzelnen Hinweistexten zusammenzustellen.<br />

3.1.4 Mengeneinheiten<br />

- Es sind nur <strong>die</strong> im STLB-Bau verwendeten Mengeneinheiten zugelassen.<br />

(siehe <strong>die</strong> beigefügte Aufstellung unter Ziff. 6.3).<br />

- Eine Änderung der Mengeneinheiten von Positionen aus dem STLB-Bau ist unzulässig<br />

(siehe auch Ziff. 3.2 1 <strong>und</strong> 3.2.2).<br />

3.1.5 St<strong>und</strong>enlohnarbeiten<br />

St<strong>und</strong>enlohnarbeiten (LB 893) sind als Normalpositionen in einem eigenen Unterabschnitt zu<br />

erfassen <strong>und</strong> werden nicht mit einem gesonderten Kennzeichen <strong>für</strong> St<strong>und</strong>enlohn versehen.<br />

3.2 Positionsarten<br />

3.2.1 Pauschalposition<br />

Pauschalpositionen mit einer Ausschreibungsmenge ungleich 1 sind unzulässig.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 2


3.2.2 Nicht zugelassen sind:<br />

- Wahlposition (ehem. Alternativposition)<br />

- Bedarfsposition (ehem. Eventualposition)<br />

- Preisanfrageposition<br />

- Zuschlagsposition<br />

- Position mit "freier Menge"<br />

- Aufteilung des Einheitspreises einer Position in Material- <strong>und</strong> Lohnkosten<br />

- Bietertextergänzungen in Vorbemerkungen <strong>und</strong> Hinweistexten<br />

- Hinweistexte in Abschnitten ohne Positionen<br />

VI.6<br />

3.2.3 Zeichnungen, Tabellen<br />

können nicht im Datenaustausch (GAEB DA 81/DA 83) übergeben werden, sie sind deshalb als<br />

separate Dateien <strong>und</strong> als kopierfähige Anlagen dem LV beizufügen.<br />

4. Anwendung des STLB Bau<br />

Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistungen ist das STLB Bau in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden.<br />

Die Aktualisierung des STLB Bau erfolgt alle 6 Monate durch Beuth/GAEB (in digitaler<br />

<strong>Ausgabe</strong>).<br />

5. Leistungsverzeichnisübergabe mittels GAEB-Datenaustausch<br />

5.1 Der Datenaustausch wird nur auf der Gr<strong>und</strong>lage der "Regelungen <strong>für</strong> den Datenaustausch Leistungsverzeichnis"<br />

des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) in der Version<br />

1990 durchgeführt.<br />

5.2 Beim Einlesen werden <strong>die</strong> Texte so übernommen, wie sie in der jeweiligen Datenart übergeben<br />

werden. Das beim Auftraggeber eingesetzte AVA-Programmsystem generiert <strong>die</strong> Positionstexte<br />

aus der StL-Nummer <strong>und</strong> vergleicht <strong>die</strong>sen mit dem übergebenen Positionstext (Lang- <strong>und</strong><br />

Kurztext).<br />

Werden bei der Datenübernahme Fehler festgestellt, weil <strong>die</strong> vorgenannten Regelungen nicht<br />

berücksichtigt wurden, muss das Leistungsverzeichnis vom FBT überarbeitet werden.<br />

5.3 Zulässige Me<strong>die</strong>n <strong>für</strong> <strong>die</strong> Datenübergabe:<br />

- Diskette 3 ½“ (MS-DOS oder kompatibel)<br />

- CD-Rom / DVD<br />

- e-Mail mit angefügter Datei<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> das Erstellen der <strong>Vergabe</strong>unterlagen:<br />

- <strong>Vergabe</strong>plattform www.vergabe.bayern.de<br />

Das Leistungsverzeichnis ist mit dem IBM-PC-Zeichensatz (IBM-ASCII) zu formatieren. Andere<br />

Zeichensätze, wie ANSI-ASCII bzw. EBCDIC, führen zu Problemen mit den Umlauten <strong>und</strong> sind<br />

unbrauchbar.<br />

5.4 Mit Übergabe der endgültigen Fassung des Leistungsverzeichnisses in Schriftform hat der Auftragnehmer<br />

dem Auftraggeber auch das Leistungsverzeichnis in der vereinbarten Datenaustauschphase<br />

- Kennung 81 / 82 / 83 - zu übergeben.<br />

Werden Abweichungen zwischen dem Inhalt der Datenaustauschdatei <strong>und</strong> der schriftlichen<br />

Fassung des Leistungsverzeichnisses festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, <strong>die</strong> Daten<br />

umgehend mit der Schriftform in Übereinstimmung zu bringen <strong>und</strong> dem Auftraggeber wieder zu<br />

übermitteln.<br />

Hinweise auf den freiberuflich Tätigen (FBT) sind im LV <strong>und</strong> in den Anlagen nicht gestattet. Das<br />

endgültige (versandfertige) Leistungsverzeichnis wird beim Auftraggeber ausgedruckt.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 3


6. Ergänzende Anmerkungen<br />

VI.6<br />

6.1 Leistungsverzeichnisse, <strong>die</strong> Lose beinhalten sollen, sind so aufzuteilen, dass ein Los einem<br />

Leistungsverzeichnis entspricht (Leistungsverzeichnisse mit z.B. 3 Losen bestehen somit aus 3<br />

gesonderten Dateien). Allgemeine Vorbemerkungen <strong>und</strong> vertragliche Regellungen sind in alle<br />

Lose zu übernehmen.<br />

6.2 Zur Vermeidung von unnötiger Mehrarbeit beim Datenaustausch ist rechtzeitig ein Testlauf<br />

beim Bauamt durchzuführen, um evtl. Schwachstellen frühzeitig aufdecken <strong>und</strong> beheben zu<br />

können.<br />

6.3 Zugelassene Einheiten.<br />

Einheit Hinweistext , vertragl. Regelung<br />

cm Zentimeter<br />

cm2 Quadratzentimeter<br />

d Tag<br />

h St<strong>und</strong>e<br />

Jr Jahr<br />

kg Kilogramm<br />

km Kilometer<br />

km2 Quadratkilometer<br />

kwh Kilowattst<strong>und</strong>e<br />

l Liter<br />

m Meter<br />

m2 Quadratmeter<br />

m3 Kubikmeter<br />

Mt Monat<br />

psch Pauschal<br />

St Stück<br />

t Tonne<br />

Wo Wochen<br />

md m x Tag<br />

mMt m x Monat<br />

mWo m x Woche<br />

m2d m2 x Tag<br />

m2Mt m2 x Monat<br />

m2Wo m2 x Woche<br />

m3d m3 x Tag<br />

m3Mt m3 x Monat<br />

m3Wo m3 x Woche<br />

Sth Stück x St<strong>und</strong>e<br />

Std Stück x Tag<br />

StMt Stück x Monat<br />

StWo Stück x Woche<br />

St/M Stück pro Monat<br />

St/J Stück pro Jahr<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 4


Anlage zum Vertrag vom Auftragsnummer<br />

Zugangsbestimmungen <strong>für</strong> US-Liegenschaften<br />

VI.8<br />

1. Es gelten besondere Sicherheitsbestimmungen, <strong>die</strong> vom Auftragnehmer, seinen Nachunternehmern,<br />

seinen Lieferfirmen <strong>und</strong> sonstigen Dienstleistungsunternehmen <strong>und</strong> deren Beschäftigten zu beachten<br />

sind. Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Einhaltung der Zugangsbestimmungen in seinen Nachunternehmer-<br />

<strong>und</strong> Lieferantenverträgen zu vereinbaren.<br />

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten darüber zu unterrichten, dass sie auf Anordnung beim<br />

Betreten, beim Verlassen oder während des Aufenthalts in der Militäreinrichtung durchsucht werden<br />

können <strong>und</strong> dass Personen, <strong>die</strong> versuchen, Zugang zu einer Einrichtung zu erhalten, sich aber weigern,<br />

sich auszuweisen, sich digitale Fingerabdrücke abnehmen zu lassen oder sich, persönliche<br />

Gegenstände <strong>und</strong> Fahrzeuge durchsuchen zu lassen, der Zugang verweigert werden kann.<br />

Die Beschäftigten dürfen sich innerhalb der Liegenschaft nur an der Baustelle aufhalten <strong>und</strong> haben<br />

dorthin den kürzesten Weg zu benutzen. Es ist ständig ein gültiger Personalausweis mitzuführen <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls Führerschein <strong>und</strong> Kfz-Papiere. Das Gelände ist am Ende der täglichen Arbeitszeit<br />

unverzüglich <strong>und</strong> auf dem kürzesten Weg zu verlassen. Der Auftragnehmer darf Beschäftigte, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Sicherheitsbestimmungen nicht beachten <strong>und</strong> gegen <strong>die</strong> daher Beanstandungen vorliegen, mit<br />

sofortiger Wirkung nicht mehr im o. g. Bereich einsetzen. Eventuelle hieraus entstehende Mehrkosten<br />

sind vom Auftragnehmer zu tragen.<br />

Von US-Seite kann <strong>die</strong> Ausstellung eines Kasernenausweises auch verweigert werden. Kosten, <strong>die</strong><br />

dem Auftragnehmer durch eine Ablehnung entstehen, werden vom Auftraggeber nicht erstattet.<br />

2. Die Antragsunterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zugangsberechtigungen sind nach US-Vorgaben anzufertigen. Alle<br />

Schriftstücke sind in Deutsch <strong>und</strong> Englisch einzureichen.<br />

Folgende Zugangsberechtigungen sind, je nach Einsatzdauer, zu beantragen:<br />

2.1 Zugangskontrollliste (an einer bestimmten Wache hinterlegt)<br />

a) Gründe:<br />

- Kurzzeit-Aufenthalt zu bestimmten Anlässen<br />

- während der Bearbeitung eines Ausweisantrages<br />

b) Bearbeitungsdauer: 2 – 3 Wochen<br />

c) Gültigkeit: bis max. 60 Tage, keine Verlängerung möglich<br />

d) Liste der Beschäftigten, <strong>die</strong> auf dem Baugelände eingesetzt werden sollen (ist vom Auf-<br />

tragnehmer in Form einer Excel-Tabelle gemäß dem US-Formblatt „Access-Roster-<br />

Datei“ vorzulegen):<br />

- Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />

- Anschrift<br />

- Geburtsdatum<br />

- Geburtsort<br />

- Nationalität<br />

- Reisepass-Nr. / Personalausweis-Nr.<br />

- Name <strong>und</strong> Telefonnummer des Arbeitgebers (Firma)<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 1


- gewünschter Zugangszeitraum:<br />

- Datum von/bis (max. 60 Tage)<br />

- Wochentage des Einsatzes angeben<br />

- Uhrzeit von/bis (z.B. 07:00 bis 17:00 Uhr)<br />

- Ort / Baustelle<br />

- Name <strong>und</strong> Telefonnummer der Unternehmer<br />

- bei Lieferungen Tag <strong>und</strong> Zeitraum<br />

e) vorzulegende Dokumente:<br />

- Polizeiliches Führungszeugnis (Original) gemäß Angaben in Nr. 5<br />

- Arbeits- <strong>und</strong> Aufenthaltserlaubnis (Kopien) gemäß Angaben in Nr. 6<br />

f) Liste der Privat- <strong>und</strong> Dienstfahrzeuge, <strong>die</strong> auf dem Baugelände eingesetzt werden<br />

sollen (vom Auftragnehmer in einer Excel-Tabelle vorzulegen):<br />

-amtliches Kennzeichen<br />

-Hersteller<br />

-Typ/Modell, Baujahr, Farbe<br />

VI.8<br />

2.2 Befristeter Kasernenausweis<br />

a) Gr<strong>und</strong>: Zugang zur Liegenschaft während laufender Ausweisanträge <strong>und</strong> noch nicht ab<br />

geschlossener Bearbeitung des Formblattes 604 durch US.<br />

b) Bearbeitungszeit: 2 – 4 Wochen<br />

c) Gültigkeit: bis max. 90 Tage<br />

Einmalige Verlängerung ist bis 90 Tage möglich mit Rückgabe des abgelaufenen US-<br />

Ausweises. Eine stichhaltige Begründung <strong>für</strong> eine Verlängerung ist erforderlich.<br />

d) Vom Auftragnehmer vorzulegende Formulare/Dokumente <strong>für</strong> jeden Beschäftigten:<br />

- vollständig ausgefüllte Antragsformulare in englischer Sprache, Formulare sind von<br />

US-Seite erhältlich<br />

- Formblatt 604, von US-Seite erhältlich, wird benötigt zur Zustimmung der Akten-<br />

einsicht <strong>für</strong> alle Nicht-US-Staatsbürger, Auskunft über frühere Wohnorte<br />

- Polizeiliche Überprüfung der Unterlagen (oberer Teil des Formblattes)<br />

- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- <strong>und</strong> Rückseite)<br />

- Polizeiliches Führungszeugnis gemäß den Angaben in Nr. 5<br />

- Arbeits- <strong>und</strong> Aufenthaltserlaubnis gemäß den Angaben in Nr. 6<br />

- Anerkennung der Pflichten des Inhabers eines Kasernenausweises<br />

- Kfz-Liste gemäß den Angaben in Nr. 2.1 f<br />

- DC II – Defence Clearance and Investigation Index:<br />

Wenn der Antragsteller eine frühere Zugehörigkeit oder Verbindung zu den<br />

US-Streitkräften hatte <strong>und</strong> ihm eine Social Security Number ausgestellt wurde<br />

kann ein befristeter Kasernenausweis erst nach dem Abschluss <strong>die</strong>ser<br />

Überprüfung ausgestellt werden.<br />

- Einverständniserklärung <strong>für</strong> eine einfache Sicherheitsüberprüfung<br />

- Sicherheitsfragebogen <strong>für</strong> eine einfache Sicherheitsüberprüfung<br />

2.3 Permanenter Kasernenausweis<br />

a) Gr<strong>und</strong>:<br />

Zugang während des Arbeitseinsatzes in einer Liegenschaft.<br />

b) Bearbeitungszeit: 2 – 4 Wochen, wenn <strong>die</strong> Sicherheitsüberprüfung schon<br />

abgeschlossen ist <strong>und</strong> bis zu mehreren Monaten, wenn <strong>die</strong>se Überprüfung erst durch<br />

US veranlasst wird.<br />

Der Antragsteller wird benachrichtigt, sobald <strong>die</strong> Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 2


VI.8<br />

ist <strong>und</strong> wann/wo er seinen Ausweis abholen kann.<br />

c) Gültigkeit:<br />

auf <strong>die</strong> Dauer der Baumaßnahme begrenzt, bis 2 Jahre oder bis zum Ablauf<br />

der Gültigkeit des Personalausweises oder Reisepasses.<br />

d) Benötigte Formulare / Dokumente wie unter Nr. 2.2 d angegeben.<br />

e) Einzelne Mitarbeiter des Auftragnehmers, z.B. Bauleiter oder Polier, können eine<br />

Einschreibeberechtigung bis 4 Personen erhalten. Eine Einschreibeberechtigung ist<br />

durch den Auftragnehmer schriftlich zu beantragen, zu begründen <strong>und</strong> zu unterzeichnen.<br />

Es muss ein stichhaltiger Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einschreibeberechtigung vorliegen, z.<br />

B. <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlieferung von Baumaterialien, <strong>für</strong> den Zutritt von Personen zu Baubesprechungen<br />

usw. Im formlosen Antragsschreiben müssen Name, Aufgabenbereich <strong>und</strong><br />

Pflichten der Personen, <strong>die</strong> eine Einschreibeberechtigung beantragen, enthalten sein.<br />

2.4 Verfahrensweise bei Verlust oder wenn ein Kasernenausweis gestohlen wird<br />

Wenn ein Ausweis verloren geht oder gestohlen wird, muss der Ausweisinhaber umgehend<br />

<strong>die</strong> örtliche Militärpolizei <strong>und</strong> das US-Passbüro (IACO) informieren.<br />

2.5 Erneuerung eines Kasernenausweises<br />

(Siehe Angaben in Nr. 2.2.d)<br />

Die Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erneuerung werden nicht gesondert vergütet.<br />

3. Generelle Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zugangsgenehmigung ist <strong>die</strong> Erfassung <strong>und</strong> datenmäßige<br />

Registrierung der Fingerabdrücke. An Kontrollpunkten (Toren) können zusätzlich Fingerabdrücke<br />

genommen werden.<br />

4. Der Antragsteller stimmt zu, dass seine Personalien von den zuständigen Dienststellen <strong>für</strong> weitere<br />

persönliche Überprüfungen/Sicherheitsüberprüfungen verwendet werden.<br />

5. Wenn ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird, darf es nicht älter als 12 Monate sein. Sind<br />

im polizeilichen Führungszeugnis Eintragungen vorhanden (außer dem Vermerk „keine Eintragung“),<br />

so muss eine notariell beglaubigte englische Übersetzung des Führungszeugnisses vorgelegt<br />

werden.<br />

Arbeitnehmer, <strong>die</strong> nicht US-Staatsbürger oder deutsche Staatsbürger sind, benötigen ein notariell<br />

beglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis ihres Herkunftslandes mit einer englischen<br />

Übersetzung.<br />

6. Eine gültige Arbeits- <strong>und</strong> Aufenthaltserlaubnis benötigen Arbeitnehmer, <strong>die</strong> weder USamerikanischer<br />

noch deutscher Nationalität sind. Im Wesentlichen sind folgende Personen von<br />

<strong>die</strong>ser Anforderung ausgenommen:<br />

- Staatsbürger aus EU-Ländern, <strong>die</strong> eine EU-Aufenthaltserlaubnis besitzen <strong>und</strong> ihren ständigen<br />

Wohnsitz in Deutschland haben (eigenes Formblatt).<br />

- Studenten von deutschen Universitäten, <strong>die</strong> aus Ländern kommen, <strong>die</strong> nicht der EU angehören,<br />

falls sie nicht länger als drei Monate während der Semesterferien gearbeitet haben. Sie müssen<br />

allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen.<br />

- Soldaten, Mitglieder des zivilen Gefolges sowie Beschäftigte von Organisationen oder Firmen, <strong>die</strong><br />

einen Status gemäß den Artikeln 71 bis 73 des SOFA Abkommens der Nato Streitkräfte in Europa<br />

haben.<br />

- Ausländische Staatsbürger, welche Angehörige der US-Streitkräfte oder des zivilen Gefolges sind.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 3


VI.8<br />

7. Ausländische Beschäftigte, <strong>die</strong> zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr in<br />

Deutschland leben, können einen Ausweis nur bis zum Ende des Gültigkeitsdatums ihres Visums<br />

erhalten, jedoch maximal <strong>für</strong> 1 Jahr.<br />

8. Sicherheitsüberprüfung:<br />

Die Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein <strong>und</strong> müssen seit mindestens 1 Jahr einen<br />

ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Bei Personen, <strong>die</strong> keinen Wohnsitz in Deutschland haben<br />

entfällt eine Sicherheitsprüfung. Da<strong>für</strong> ist ein polizeiliches Führungszeugnis des jeweiligen<br />

Herkunftslandes gemäß den Angaben in Nr. 5 erforderlich.<br />

9. Kasernenausweise werden erst ausgestellt, wenn alle notwendigen Dokumente <strong>und</strong> Erklärungen<br />

vorliegen. Das gesamte Genehmigungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Wird der Ausweis<br />

früher benötigt, kann ein befristeter Ausweis ausgestellt werden. Alle Ausweise müssen vom<br />

Antragsteller persönlich im US-Passbüro abgeholt werden. Bei Abholung eines Ausweises wird der<br />

Antragsteller fotografiert <strong>und</strong> es werden seine Fingerabdrücke genommen.<br />

10. Unangemeldeten Personen wird an der Wache der Zutritt verweigert. In <strong>die</strong>sem Fall verbleibt nur <strong>die</strong><br />

Möglichkeit <strong>die</strong>se Personen einzuschreiben. Personen, <strong>die</strong> eingeschrieben werden, müssen immer<br />

eskortiert werden. Die Eskortierten sind vom Einschreibeberechtigten während der gesamten<br />

Aufenthaltszeit in der Liegenschaft zu begleiten. Für <strong>die</strong> Möglichkeit der Bereitstellung einer<br />

Eskortierung übernimmt der Auftraggeber keine Gewähr. Beim Verlassen der Liegenschaft müssen<br />

<strong>die</strong>se Personen wieder abgemeldet <strong>und</strong> ausgetragen werden. Dem Auftraggeber dürfen durch <strong>die</strong><br />

Eskortierung keine Kosten entstehen.<br />

11. Bei Beendigung des Einsatzes des Beschäftigten auf der Baustelle oder wenn der Ausweis erneuert<br />

werden muss, ist der Ausweis unverzüglich dem US-Passbüro zurückzugeben.<br />

12. Die Kosten, <strong>die</strong> dem Auftragnehmer im Rahmen des Antragsverfahrens entstehen, z.B. <strong>für</strong> Antragsunterlagen<br />

<strong>und</strong> Zeitaufwand, werden nicht gesondert vergütet.<br />

13. Beim Betreten <strong>und</strong> Verlassen der US-Liegenschaft können Wartezeiten durch Kontrollen /Durchsuchungen<br />

auftreten. Der Zeitverlust bis jeweils eine St<strong>und</strong>e pro Ein- oder Ausfahrtskontrolle wird<br />

nicht gesondert vergütet.<br />

Beschäftigte des Auftragnehmers, seiner Nachunternehmer <strong>und</strong> Lieferanten, <strong>die</strong> an der Wache<br />

aufgehalten werden, müssen sich umgehend bei dem <strong>für</strong> sie zuständigen Ansprechpartner<br />

(Generalunternehmer, Planer usw.) melden.<br />

Berechtigte Forderungen aus Wartezeiten müssen vom Auftragnehmer innerhalb 1 Woche<br />

gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen werden. Später geltend gemachte Forderungen<br />

können nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

14. Die Besichtigung von Baustellen bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber <strong>und</strong> ist<br />

mindestens eine Woche vorher anzumelden. Ortsbesichtigungen können bis spätestens 14 Tage vor<br />

Angebotsabgabe durchgeführt werden. Für jeden Bewerber / Bieter ist gr<strong>und</strong>sätzlich nur eine<br />

Ortsbesichtigung vorgesehen, wobei zu <strong>die</strong>sem Termin <strong>die</strong> Besichtigungen durch <strong>die</strong><br />

Nachunternehmer eingeschlossen sind.<br />

15. Länderbeschränkungen<br />

- Auftragnehmer, Nachunternehmer, deren Personal, Material-Zulieferfirmen <strong>und</strong> Dienstleistungsunternehmen,<br />

<strong>die</strong> Ausweis- <strong>und</strong> / oder Passinhaber folgender Länder sind, dürfen nicht zur Auftragsausführung<br />

eingesetzt werden:<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 4


VI.8<br />

Afghanistan, Algerien, Burma, Kambodscha, Kuba, Iran, Irak, das frühere Jugoslawien (Bürger aus<br />

Serbien <strong>und</strong> Montenegro haben einen jugoslawischen Pass; Bürger aus Bosnien-Herzegowina<br />

haben einen eigenen Pass), Laos, Libyen, Mongolei, Nordkorea, Volksrepublik China (inkl. Tibet),<br />

Syrien, Yemen.<br />

- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung <strong>die</strong>ses Vertrages keine Materialien oder<br />

Dienstleistungen zu verwenden, <strong>die</strong> ihren Ursprung in den kommunistischen Gebieten von<br />

Nordkorea, Vietnam, Kambodscha oder Kuba haben, sich dort bef<strong>und</strong>en haben oder aus <strong>die</strong>sen<br />

Gebieten oder durch <strong>die</strong>se Gebiete transportiert worden sind, es sei denn, dass zuvor eine ausdrückliche<br />

schriftliche Genehmigung des US-Vertragsoffiziers da<strong>für</strong> eingeholt worden ist oder<br />

vorliegt.<br />

16. Für <strong>die</strong> Antragsunterlagen zuständige US-Dienststelle:<br />

17. In der Liegenschaft gelten folgende ergänzende / abweichende Regelungen:<br />

Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>stellen:<br />

- Unter Nr. 16 ist jeweils anzugeben, bei welcher US-Dienststelle der Auftragnehmer <strong>die</strong> Antragsunterlagen<br />

erhalten <strong>und</strong> abgeben kann <strong>und</strong> wo er <strong>die</strong> Ausweise abholen kann<br />

- Die Länderauflistungen sind auf Aktualität zu prüfen<br />

- Festlegung eines realistischen Baubeginns in Abhängigkeit von der Frist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erteilung der Zugangsgenehmigungen.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 5


Niederschrift über <strong>die</strong> Verpflichtung<br />

zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

Verhandelt, , den<br />

Vor der zur Verpflichtung zuständigen Person erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach<br />

§ 1 des Gesetzes über <strong>die</strong> förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974<br />

(BGBl S. 547)<br />

Die erschienene Person wurde auf <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.<br />

Sie wurde auf folgende Strafvorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen:<br />

§ 133 Abs. 3 - Verwahrungsbruch,<br />

§ 201 Abs. 3 - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,<br />

§ 203, Abs. 2, 4, 5 - Verletzung von Privatgeheimnissen,<br />

§ 204 - Verwertung fremder Geheimnisse,<br />

§§ 331, 332 - Vorteilsannahme <strong>und</strong> Bestechlichkeit<br />

§ 353 b - Verletzung des Dienstgeheimnisses <strong>und</strong> einer besonderen<br />

Geheimhaltungspflicht,<br />

§ 358 - Nebenfolgen.<br />

§ 97 b Abs. 2<br />

in Verbindung mit<br />

§§ 94 bis 97<br />

§ 120 Abs. 2 - Gefangenenbefreiung,<br />

- Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses,<br />

§ 355 - Verletzung des Steuergeheimnisses.<br />

Die erschienene Person wurde darauf belehrt, daß <strong>die</strong> vorgenannten Strafvorschriften auf Gr<strong>und</strong><br />

der Verpflichtung <strong>für</strong> sie anzuwenden sind.<br />

Sie erklärt, auf <strong>die</strong> genannten Bestimmungen hingewiesen worden zu sein. Sie unterzeichnet<br />

<strong>die</strong>ses Protokoll nach Vorlesung zum Zeichen der Genehmigung <strong>und</strong> bestätigt gleichzeitig den<br />

Empfang einer Abschrift der Niederschrift.<br />

………………………………………………<br />

(Unterschrift der verpflichtenden Person)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

……………………………………………<br />

(Unterschrift der verpflichteten Person)<br />

VI.11


Auszüge aus dem StGB über Strafvorschriften:<br />

§ 133 Verwahrungsbruch<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VI.11<br />

(3) Wer <strong>die</strong> Tat an einer Sache begeht, <strong>die</strong> ihm als Amtsträger oder <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst<br />

besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes<br />

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als<br />

<strong>für</strong> den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter <strong>die</strong> Vertraulichkeit des Wortes verletzt.<br />

§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen<br />

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen<br />

Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das<br />

ihm als<br />

1. Amtsträger<br />

2. <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten<br />

…<br />

anvertraut oder sonst bekanntgeworden ist. Einem Geheimnis im Sinne des Satzes 1 stehen<br />

Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, <strong>die</strong> <strong>für</strong> Aufgaben<br />

der öffentlichen Verwaltung erfasst worden sind; Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche<br />

Einzelangaben anderen Behörden oder sonstigen Stellen <strong>für</strong> Aufgaben der öffentlichen Verwaltung<br />

bekanntgegeben werden <strong>und</strong> das Gesetz <strong>die</strong>s nicht untersagt.<br />

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tode<br />

des Betroffenen unbefugt offenbart.<br />

(5) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder<br />

einen anderen zu schädigen, so ist <strong>die</strong> Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe.<br />

§ 204 Verwertung fremder Geheimnisse<br />

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen<br />

Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren<br />

oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

§ 331 Vorteilsnahme<br />

(1) Ein Amtsträger oder ein <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil als<br />

Gegenleistung da<strong>für</strong> fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung<br />

vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe<br />

bestraft.<br />

…<br />

(3) Die Tat ist nicht nach Abs.1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich<br />

versprechen lässt oder annimmt <strong>und</strong> <strong>die</strong> zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder<br />

<strong>die</strong> Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet <strong>und</strong> sie <strong>die</strong><br />

Annahme genehmigt.


§ 332 Bestechlichkeit<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VI.11<br />

(1) Ein Amtsträger oder ein <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil als<br />

Gegenleistung da<strong>für</strong> fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung<br />

vorgenommen hat oder künftig vornehme <strong>und</strong> dadurch seine Dienstpflichten verletzt oder verletzen<br />

würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit<br />

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.<br />

…<br />

(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung <strong>für</strong> eine künftige Handlung fordert, sich versprechen<br />

lässt oder annimmt, so sind <strong>die</strong> Abätze 1 <strong>und</strong> 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen<br />

gegenüber bereit gezeigt hat,<br />

1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,<br />

2. soweit <strong>die</strong> Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei der Ausübung des Ermessens durch<br />

den Vorteil beeinflussen zu lassen.<br />

§ 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses <strong>und</strong> einer besonderen Geheimhaltungspflicht<br />

(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als<br />

1. Amtsträger,<br />

2. <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder<br />

3. Person, <strong>die</strong> Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,<br />

anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart <strong>und</strong> dadurch wichtige<br />

öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft. Hat der Täter durch <strong>die</strong> Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird<br />

er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, unbefugt einen Gegenstand oder eine Nachricht,<br />

zu deren Geheimhaltung er<br />

1. auf Gr<strong>und</strong> eines Beschlusses eines Gesetzgebungsorganes des B<strong>und</strong>es oder eines Landes<br />

oder eines seiner Ausschüsse verpflichtet ist oder<br />

2. von einer anderen amtlichen Stelle unter Hinweis auf <strong>die</strong> Strafbarkeit der Verletzung der<br />

Geheimhaltungspflicht förmlich verpflichtet worden ist,<br />

an einen anderen gelangen lässt oder förmlich bekanntmacht <strong>und</strong> dadurch wichtige öffentliche<br />

Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(3) Der Versuch ist strafbar.<br />

(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Die Ermächtigung wird erteilt<br />

1. von dem Präsidenten des Gesetzgebungsorgans<br />

a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn der Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit bei<br />

einem oder <strong>für</strong> ein Gesetzgebungsorgan des B<strong>und</strong>es oder eines Landes bekanntgeworden<br />

ist,<br />

b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1<br />

2. von der obersten B<strong>und</strong>esbehörde<br />

a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit sonst<br />

bei einer oder <strong>für</strong> eine Behörde oder bei einer anderen amtlichen Stelle des B<strong>und</strong>es oder <strong>für</strong><br />

eine solche Stelle bekannt geworden ist,<br />

b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2, wenn der Täter von einer amtlichen Stelle des B<strong>und</strong>es<br />

verpflichtet worden ist;<br />

3. von der obersten Landesbehörde in allen übrigen Fällen der Absätze 1 <strong>und</strong> 2 Nr. 2<br />

§ 358 Nebenfolgen<br />

Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 332,<br />

336, 340, 343, 344, 345 Abs. 1, 3, §§ 348, 352 bis 353b Abs. 1, §§ 354, 355 <strong>und</strong> 357 kann das<br />

Gericht <strong>die</strong> Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45 Abs. 2) aberkennen.


Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen<br />

bei der <strong>Vergabe</strong> öffentlicher Aufträge<br />

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung<br />

Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44)<br />

VI.12.1<br />

Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, <strong>die</strong> unter dem<br />

Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt <strong>und</strong> den einzelnen mittels<br />

rücksichtslos eingesetzter psycho- <strong>und</strong> sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren <strong>und</strong><br />

äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn <strong>für</strong> ihre Ziele zu instrumentalisieren.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L.<br />

Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu<br />

betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt <strong>die</strong> Verpflichtung, <strong>die</strong> Technologie von L. Ron<br />

Hubbard <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern <strong>und</strong> in der<br />

Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei<br />

Geschäftskontakten eine Infiltration <strong>und</strong> Ausforschung durch Scientology.<br />

Um <strong>die</strong>ser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:<br />

1. Von Auftragnehmern ist bei der <strong>Vergabe</strong> öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden<br />

Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage*) zu verlangen, <strong>die</strong> bei<br />

Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig <strong>und</strong><br />

notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen <strong>die</strong> Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit des<br />

Auftragnehmers abzuklären, <strong>die</strong><br />

- Möglichkeiten zur Einflussnahme auf <strong>die</strong> Organisation des Vertragspartners oder<br />

seine Beschäftigten eröffnen<br />

- ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder<br />

- <strong>die</strong> Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen <strong>und</strong> Daten gegenüber<br />

dem Vertragspartner erfordern.<br />

Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht:<br />

Unternehmensberatung, Personal- <strong>und</strong> Managementschulung, Fortbildungs- <strong>und</strong> Vortragsveranstaltungen,<br />

Softwareberatung, -entwicklung <strong>und</strong> -pflege, Projektentwicklung <strong>und</strong> -steuerung,<br />

Forschungs- <strong>und</strong> Untersuchungsaufträge.<br />

2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder <strong>die</strong> Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung hat den<br />

Ausschluss von dem laufenden <strong>Vergabe</strong>verfahren zur Folge.<br />

3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen<br />

mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus<br />

wichtigem Gr<strong>und</strong> ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.<br />

4. Den kommunalen Auftraggebern <strong>und</strong> den sonstigen der Aufsicht des Freistaates <strong>Bayern</strong><br />

unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu<br />

verfahren. Das gleiche gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Empfänger von Zuwendungen des Freistaates <strong>Bayern</strong>, wenn <strong>die</strong><br />

Zuwendungen <strong>für</strong> Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.<br />

5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft<br />

*) siehe VI.12.2 <strong>VHF</strong><br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong>


Anlage zum Vertrag vom Auftragsnummer<br />

1. Erklärung zum <strong>Vergabe</strong>verfahren:<br />

Schutzerklärung<br />

VI.12.2<br />

Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass <strong>die</strong> Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2<br />

oder <strong>die</strong> Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von <strong>die</strong>sem<br />

<strong>Vergabe</strong>verfahren zur Folge hat.<br />

2. Erklärung <strong>für</strong> den Fall der Zuschlagserteilung:<br />

2.1 Der Bewerber/Bieter versichert,<br />

- dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer <strong>die</strong> Technologie von L.<br />

Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse<br />

oder Seminare nach <strong>die</strong>ser Technologie besucht <strong>und</strong> Beschäftigte oder sonst zur<br />

Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach <strong>die</strong>ser<br />

Technologie besuchen lässt;<br />

- dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen <strong>die</strong><br />

Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder<br />

Kurse oder Seminare nach <strong>die</strong>ser Technologie besucht.<br />

2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen<br />

von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, <strong>die</strong> während der<br />

Vertragsdauer <strong>die</strong> Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise<br />

verbreiten oder Kurse oder Seminare nach <strong>die</strong>ser Technologie besuchen.<br />

2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen<br />

<strong>die</strong> Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung des<br />

Vertrages aus wichtigem Gr<strong>und</strong> ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des<br />

Auftraggebers bleiben unberührt.<br />

Ort, Datum<br />

______________________________________________________<br />

Stempel <strong>und</strong> rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers/Bieters<br />

Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:<br />

Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf <strong>die</strong> anliegende Bekanntmachung der<br />

Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl S. 701) verwiesen.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 1


Auftragsnummer:<br />

Liegenschaft<br />

Maßnahme<br />

Objekt<br />

Zwischen<br />

<strong>die</strong>se vertreten durch<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

<strong>und</strong> dem<br />

vertreten durch<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Vertrag<br />

Erstellung einer Entscheidungsunterlage – Bau (ES-Bau)<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

VII.09


Auftragsnummer:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

§ 9<br />

Anlagen<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Fachlich Beteiligte<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Vergütung<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Datenverarbeitung<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />

2 Lageplan<br />

3 Geprüftes Angebot vom<br />

4 Pflichtenheft CAD<br />

5 Berechnungsmuster „Vorläufige anrechenbare Kosten“ – Muster DV 1 – Fach 10 / 11 / 14<br />

6 Berechnungsmuster „Vorläufige Honorarermittlung“ – Muster DV 2 – Fach 10 / 11 / 14<br />

7 Berechnungsmuster „Vorläufige Zusammenstellung“ – Muster DV 3 – Fach 10 / 11 / 14<br />

8 Richtlinien <strong>für</strong> Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Baumaßnahmen<br />

(Anhang 20/1 RBBau)<br />

9 Muster der Niederschrift nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

10 Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte<br />

11 Zugangsbestimmungen (US)<br />

12<br />

n© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 9<br />

Stand Juni 2006<br />

VII.09


Auftragsnummer:<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

n© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 9<br />

Stand Juni 2006<br />

VII.09<br />

1.1 Gegenstand <strong>die</strong>ses Vertrages sind Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufstellung einer Entscheidungsunterlage<br />

– Bau (ES-Bau) <strong>für</strong>:<br />

(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme)<br />

<strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> folgende Gebäude / technische Ausrüstung / Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen<br />

* <strong>und</strong> zugehörige bauliche Anlagen<br />

(siehe Lageplan Anlage ) *<br />

Die o.g. Baumaßnahme wird im Auftrag des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> <strong>die</strong> US-Streitkräfte durchgeführt *<br />

<strong>und</strong> aus deren Heimatmitteln finanziert. *<br />

§ 2<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

2.1 Angebot des Auftragnehmers vom (Anlage ) *<br />

2.2 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage ) sind Bestandteil <strong>die</strong>ses<br />

Vertrages.<br />

2.3 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen:<br />

Folgende, vom Auftraggeber übergebene Unterlagen:<br />

(Anlage ) *<br />

Weitere Forderungen <strong>und</strong> Anregungen des Auftraggebers:<br />

Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte *<br />

(Anlage ) *<br />

Abweichungen von 2.3 bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.<br />

2.4 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgende technische <strong>und</strong> sonstige Vorschriften<br />

<strong>und</strong> Regelwerke zu beachten:<br />

„Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ der Staatsregierung in der jeweils geltenden<br />

Fassung. *<br />

Ergänzend zu § 1 Nr. 1.2.1 AVB wird darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong><br />

RBBau, 18. Austauschlieferung 2005, auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt<br />

werden. *


Auftragsnummer:<br />

2.5<br />

Die Baumaßnahme ist<br />

ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />

genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />

Die Baumaßnahme unterliegt<br />

dem Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />

dem Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />

dem Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. *<br />

dem Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. *<br />

§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

n© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 9<br />

Stand Juni 2006<br />

VII.09<br />

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung der<br />

Entscheidungsunterlage – Bau - :<br />

3.1 Nicht von der HOAI erfasste Leistungen<br />

3.1.1 Bedarfsbeschreibung – F 1.1 *<br />

3.1.2 Anforderungsraumbuch – F 1.1 *<br />

3.1.3 Machbarkeitsstu<strong>die</strong> – F 1.10 *<br />

3.1.4 Kostenvergleichsbetrachtung – F 1.11 (Anmietung, Mietkauf, Eigenbau)<br />

3.1.5<br />

3.2 Leistungen / Teilleistungen nach HOAI *<br />

Das sind Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 1 (z.B. aus §§ 15, 55 <strong>und</strong> 73 HOAI) :<br />

3.2.1 Gr<strong>und</strong>lagenermittlung / Teile der Gr<strong>und</strong>lagenermittlung *<br />

3.2.2 Teile der Vorplanung *<br />

(nur wenn <strong>die</strong>s zur nachvollziehbaren Ermittlung der Kosten unumgänglich ist)<br />

3.2.2.1 Zeichnerische Darstellung – F 1.6, einschließlich Untersuchung alternativer<br />

Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen<br />

3.2.2.2 Erläuterung der Baumaßnahme nach Muster 7<br />

3.2.2.3<br />

3.2.2.4 Kostenermittlung – F 1.9<br />

3.3 Terminplanung


Auftragsnummer:<br />

3.4<br />

Vorzulegende Unterlagen<br />

n© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 9<br />

Stand Juni 2006<br />

VII.09<br />

3.4.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden schriftlichen Unterlagen, Berechnungen, Zeichnungen,<br />

Skizzen sind dem Auftraggeber in - facher Ausfertigung, davon einfach in kopier- /<br />

pausfähiger Ausführung sowie in digitaler Form (z.B. CD-ROM) zu übergeben. Weitere Festlegungen<br />

siehe § 8.<br />

Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />

Umfang weiterzubearbeiten, u.a. normengerecht - fach farbig bzw. mit Symbolen<br />

anzulegen, DIN-gerecht zu falten <strong>und</strong> in Ordnern vorzulegen. Die Pläne sind nach den Angaben<br />

des Auftraggebers zu beschriften.<br />

3.4.2 Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als „Entwurfsverfasser“<br />

beziehungsweise „Planverfasser“, <strong>die</strong> übrigen Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.<br />

3.5 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung von Leistungen im Rahmen<br />

einer späteren Realisierung der Maßnahme.<br />

§ 4<br />

Fachlich Beteiligte<br />

4.1 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />

4.1.1<br />

4.1.2<br />

4.1.3<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

5.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

5.1.1<br />

5.1.2<br />

5.1.3<br />

§ 6<br />

Vergütung<br />

6.1 Der Vergütung bzw. der Honorarermittlung werden zu Gr<strong>und</strong>e gelegt<br />

Nicht von der HOAI erfasste Leistungen:<br />

6.1.1 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach § 3 Ziffer 3.1, <strong>die</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage des Angebotes des Auftragnehmers<br />

vom vereinbarte Vergütung in Höhe von €.<br />

Leistungen nach HOAI:


Auftragsnummer:<br />

6.1.2<br />

n© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 9<br />

Stand Juni 2006<br />

VII.09<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach § 3, Ziffer 3.2, <strong>die</strong> nach § 10 / 52 / 69 HOAI anrechenbaren Kosten<br />

der baufachlich genehmigten <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannten Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage<br />

– Bau - ohne Nachträge <strong>und</strong> ohne Umsatzsteuer.<br />

6.1.3 Honorarzone der Leistungen nach § 3, Ziffer 3.2 *<br />

6.1.4 Bewertung der Leistungen nach § 3, Ziffer 3.2 *<br />

Gr<strong>und</strong>lagenermittlung / Teile der Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

- 3.2.1 -<br />

Teile der Vorplanung<br />

- 3.2.2 -<br />

Zeichnerische Darstellung<br />

- 3.2.2.1 -<br />

Erläuterung der Baumaßnahme<br />

- 3.2.2.2 -<br />

- 3.2.2.3 -<br />

Kostenermittlung<br />

- 3.2.2.4 -<br />

Terminplanung<br />

- 3.3 -<br />

6.2 Solange <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung des Honorars gemäß 3.2 maßgebenden Beträge nicht feststehen,<br />

treten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bemessung der Abschlagszahlungen an deren Stelle <strong>die</strong> bei der Auftragserteilung<br />

geschätzten vorläufigen Kosten.<br />

6.3 Zeithonorar nach § 6 HOAI<br />

Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet,<br />

werden folgende St<strong>und</strong>ensätze vergütet: *<br />

Für den Auftragnehmer<br />

Für Mitarbeiter<br />

Für Technische Zeichner<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

Der Auftragnehmer hat den Zeitaufwand durch Tagesbelege nachzuweisen, welche <strong>die</strong> Leistung<br />

genau bezeichnen. Die Tagesbelege, mit Angabe der Bearbeiter, sind dem Auftraggeber<br />

wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.4 Nebenkosten nach § 7 HOAI<br />

6.4.1 Als Nebenkosten werden pauschal (ohne USt.) erstattet:<br />

− Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren<br />

− Vervielfältigen der Unterlagen nach 3.4 *<br />

− Reisen des Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter *<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.1<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3 €<br />

€<br />


Auftragsnummer:<br />

Summe<br />

n© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 9<br />

Stand Juni 2006<br />

VII.09<br />

_____________<br />

zuzüglich Umsatzsteuer<br />

€<br />

_____________<br />

Gesamtsumme €<br />

6.4.2 Als Nebenkosten werden zum Nachweis (ohne USt.) erstattet: *<br />

Reisen *<br />

nach dem B<strong>und</strong>esreisekostengesetz<br />

in der jeweils gültigen Fassung<br />

Fahrten, <strong>die</strong> über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers, d.h.<br />

Stammsitz <strong>und</strong> ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planender Bereich hinausgehen, werden in Höhe<br />

der steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />

Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- <strong>und</strong> Taxifahrten ist <strong>die</strong> Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen.<br />

*<br />

Die Reisekostennachweise sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.5 Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />

§ 7<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

(Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit den niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />

über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />

über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />

(Ausfüllhinweis: Im besonderen Fall ist Nr. 7.1 mit den höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />

über 15,0 Mio. 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />

7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass <strong>die</strong> Deckung <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses<br />

Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung<br />

zu erfolgen <strong>und</strong> kann durch eine Separierung der Deckungssummen in der Bescheinigung<br />

über <strong>die</strong> Jahresversicherung nachgewiesen werden.<br />


Auftragsnummer:<br />

§ 8<br />

Datenverarbeitung<br />

n© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8 von 9<br />

Stand Juni 2006<br />

VII.09<br />

Für <strong>die</strong> nach § 3 in DV-gerechter Form zu liefernden Bauunterlagen sind nachstehende Vorgaben<br />

zu beachten:<br />

8.1 Regelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung von Unterlagen mit der Datenverarbeitung<br />

8.1.1 Aufbau eines digitalen Gebäudemodells<br />

Bei der Erzeugung <strong>und</strong> Bearbeitung der graphischen (8.1.1.1) <strong>und</strong> alphanumerischen<br />

(8.1.1.2) Daten ist das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Pflichtenheft – Gebäudeplanung<br />

* / BFR GBestand (Anlage) i.V. mit H 2.2 RBBau * einzuhalten.<br />

8.1.1.1 Graphische Daten (Pläne)<br />

Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das <strong>die</strong> vollständige<br />

<strong>und</strong> richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen<br />

ermöglicht. Datenverzeichnisse <strong>und</strong> Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorgegeben.<br />

8.1.1.2 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch) *<br />

8.1.2 Entfällt<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>für</strong> seine Leistungen ein Anforderungsraumbuch nach F RBBau mit<br />

einem digitalen System zu erstellen. Hier<strong>für</strong> erhält er Zugang zu einer internetbasierten Datenbankanwendung<br />

des Auftraggebers.<br />

Der Aufbau der Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang der vom<br />

Auftragnehmer einzugebenden Daten ist im Anhang „Objektkatalog Gebäude“ zum Pflichtenheft<br />

– Gebäudeplanung (Anlage) geregelt. Abweichungen davon bedürfen der einvernehmlichen<br />

Abstimmung zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer.<br />

8.1.3 Anfertigung der übrigen, vom Auftragnehmer nach § 3 zu liefernden Unterlagen. *<br />

Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen <strong>und</strong><br />

dem Auftraggeber auf einem Datenträger zu übergeben:<br />

− <strong>die</strong> Beschreibungen, Kostenvergleiche (vgl. Nr. 3.1) *<br />

− den Erläuterungsbericht (vgl. Nr. 3.2) *<br />

− <strong>die</strong> Kostenermittlung (vgl. Nr. 3.2) *<br />

8.2 Regelungen <strong>für</strong> den Datenaustausch<br />

8.2.1 Gr<strong>und</strong>lage der Bearbeitung ist der dem Pflichtenheft Gebäudeplanung * / BFR GBestand *<br />

anliegende „Daten-Austausch-Bogen“ des Auftraggebers mit den aufeinander abgestimmten<br />

Eintragungen von Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ergebnisse des am durchgeführten<br />

Testlaufes zum Datenaustausch *.<br />

Der Auftragnehmer ist da<strong>für</strong> verantwortlich, dass <strong>die</strong> Daten auch nach der Übermittlung an<br />

den Auftraggeber <strong>die</strong>sem vollständig <strong>und</strong> richtig vorliegen. Erweisen sich <strong>die</strong> Daten nach der<br />

Übermittlung als nicht vollständig <strong>und</strong> richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.<br />

Die hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Wiederholungsprüfung auf Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung der Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />

ein. Eine endgültige Abnahme der Daten durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn<br />

vom Prüftool keine Fehler festgestellt werden.<br />

Alle Details zu CAD <strong>und</strong> zum digitalen Raumbuch sind mit dem Auftraggeber, dort mit<br />

Frau / Herrn Tel. abzustimmen.


Auftragsnummer:<br />

§ 9<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

n© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9 von 9<br />

Stand Juni 2006<br />

VII.09<br />

9.1 Als Verantwortliche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name,<br />

Qualifikation) :<br />

9.2 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 9. März 1974 (BGBl. l S. 469 ff./547) in<br />

der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. *<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />

der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung über <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung seiner<br />

Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz abzugeben. Er hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass ggf.<br />

auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber<br />

ebenfalls rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben.<br />

9.3 Beim Betreten <strong>und</strong> Befahren militärischer Liegenschaften sind <strong>die</strong> jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />

(Anlage ) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet <strong>die</strong> Sicherheits- <strong>und</strong><br />

Ordnungsvorschriften, <strong>die</strong> innerhalb der Liegenschaft gelten. *<br />

Auftraggeber:<br />

Auftragnehmer:<br />

, den , den<br />

(Ort, Datum) (Ort, Datum)<br />

(rechtsverbindliche Unterschrift) (rechtsverbindliche Unterschrift)


Hinweise zum Vertragsmuster - Entscheidungsunterlage - Bau -<br />

VII.09.1<br />

Die in Klammern gesetzten Abschnittsbezeichnungen beziehen sich auf das Vertragsmuster Entscheidungsunterlage<br />

- Bau - (ES - Bau -)<br />

Vorbemerkung<br />

1<br />

1.1<br />

1.2<br />

2<br />

2.1<br />

2.2<br />

Vertragsabschluss<br />

Allgemein<br />

Vertragsbestimmungen<br />

Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Entscheidungsunterlage -<br />

Bau<br />

(3.1 - 3.4)<br />

Vergütung (6.1 - 6.5)<br />

Allgemein<br />

Die Entscheidungsunterlage - Bau - ist gr<strong>und</strong>sätzlich vom Bedarfsträger<br />

unter fachlicher Beratung der Bauverwaltung aufzustellen<br />

(E 2 <strong>und</strong> F 1 RBBau).<br />

.<br />

Kostenverpflichtungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung der Entscheidungsunterlage<br />

- Bau - dürfen nur insoweit eingegangen werden, wie<br />

<strong>die</strong>s zur Aufstellung der Unterlagen nach Abschnitt F RBBau<br />

notwendig ist. Wenn dazu ein freiberuflich Tätiger hinzugezogen<br />

werden soll, ist mit ihm ein Vertrag unter Beachtung von<br />

Abschnitt K 12 RBBau abzuschließen. Dem freiberuflich Tätigen<br />

sind mit dem Vertragsentwurf eine Ausfertigung der Allgemeinen<br />

Vertragsbestimmungen (AVB, VI.5.1 <strong>VHF</strong>) sowie<br />

weitere Vertragsunterlagen gemäß Anlagenverzeichnis, zuzuleiten.<br />

Die Auflistung der Anlagen sowie Texte mit * sind zu<br />

prüfen, ob <strong>die</strong>se zutreffen; nicht Zutreffendes ist zu löschen.<br />

Die AVB dürfen nicht geändert werden.<br />

Im Vertrag sind alle Leistungen aufzuführen, deren Übertragung<br />

an den Auftragnehmer vorgesehen ist. Dieses können u.<br />

a. Teile aus den zutreffenden Leistungsbildern der HOAI sein.<br />

Dem Auftragnehmer dürfen in der Regel nur Leistungen nach<br />

3.1 bis 3.4 des Vertragsmusters übertragen werden. Die zutreffenden<br />

Leistungen sind auszuwählen, nicht zu übertragende<br />

Leistungen sind zu streichen.<br />

Werden <strong>die</strong> Leistungen der Gr<strong>und</strong>lagenermittlung nach HOAI<br />

nicht von der Baudurchführenden Ebene erbracht, können<br />

<strong>die</strong>se dem Auftragnehmer in Auftrag gegeben werden. Weitere<br />

Leistungen, z. B. <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vorplanung nach HOAI, sollen im<br />

Zusammenhang mit der Aufstellung der ES - Bau - nur erbracht<br />

werden, wenn <strong>die</strong>s zur nachvollziehbaren Ermittlung<br />

der Kosten unumgänglich ist. Diese Leistungen sind unter<br />

3.2.2 des Vertragsmusters zu benennen.<br />

Soweit Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> ES - Bau - nicht von der HOAI erfasst<br />

sind, soll da<strong>für</strong> eine Vergütung nach Aufwand auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage eines Angebotes vereinbart werden.<br />

Ermittlung der Vergütung Werden Gr<strong>und</strong>leistungen nach HOAI erbracht, ist das vorläufige<br />

Honorar auf der Gr<strong>und</strong>lage geschätzter Kosten zu ermitteln.<br />

Der endgültigen Honorarermittlung ist <strong>die</strong> baufachlich<br />

genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Kostenermittlung<br />

zur ES - Bau - zu Gr<strong>und</strong>e zu legen.<br />

Werden Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers<br />

erforderlich, <strong>die</strong> zu Mehrarbeiten des Auftragnehmers führen,<br />

ist über deren angemessene Vergütung eine zusätzliche Vereinbarung<br />

vor Beginn der Arbeiten zu treffen.<br />

Die Ermittlung der Vergütung <strong>für</strong> in der HOAI erfasste Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

richtet sich nach § 4 HOAI, <strong>die</strong> Ermittlung der Vergütung<br />

Besonderer Leistungen nach § 5 HOAI.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1 von 4


2.3<br />

2.4<br />

2.4.1<br />

2.4.2<br />

2.5<br />

Bewertung der<br />

Leistungen nach HOAI<br />

(6.1.4)<br />

Planen/Bauen im Bestand<br />

Vorhandene Bausubstanz<br />

VII.09.1<br />

Im Vertragsmuster aufgeführte, von der HOAI erfasste Leistungen<br />

sind unter Berücksichtigung der Leistungen des Auftraggebers<br />

in der Regel wie folgt zu bewerten:<br />

Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entscheidungsunterlage - Bau - nach HOAI<br />

Gr<strong>und</strong>lagenermittlung Leistungsphase 1<br />

z. B. nach § 15 <strong>und</strong> 73 HOAI max. 3. v.H.<br />

z. B. nach § 55 HOAI max. 2. v.H.<br />

Soweit anstelle der Machbarkeitsstu<strong>die</strong> nach 3.1.3 weitere<br />

Leistungen / Teilleistungen notwendig werden, können <strong>die</strong>se<br />

im begründeten Einzelfall mit beauftragt werden.<br />

Vorhandene Bausubstanz, <strong>die</strong> technisch oder gestalterisch<br />

mitverarbeitet wird, ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen<br />

zu berücksichtigen (§ 10 Abs. 3a, § 52, § 62, § 69<br />

HOAI).<br />

In § 6 des Vertrages ist dazu ein weiterer Abschnitt mit fortlaufender<br />

Nummerierung einzufügen:<br />

„Nach § 10 Abs. 3a HOAI bei den anrechenbaren Kosten zu<br />

berücksichtigende technisch oder gestalterisch mitverarbeitete<br />

Bausubstanz wird gesondert ermittelt, sobald der Umfang der<br />

erforderlichen Leistungen erkennbar wird.<br />

Vorläufig werden da<strong>für</strong> € angenommen (Berechnung<br />

siehe Anlage)“<br />

Der Umfang der Anrechnung ist schriftlich zu begründen <strong>und</strong><br />

schriftlich zu vereinbaren.<br />

Umbauten Bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen im Sinne von § 3 Nr. 5<br />

<strong>und</strong> 6 HOAI mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad kann<br />

ein Zuschlag gemäß<br />

§ 24 HOAI von 20 bis 33 v.H.<br />

§ 59/60 HOAI von 20 bis 50 v.H.<br />

§ 76 HOAI von 20 bis 50 v.H.<br />

vereinbart werden. Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart<br />

wird, gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein<br />

Zuschlag von 20 v.H. als vereinbart. In <strong>die</strong>sen Fällen ist in<br />

6.1.5 des Vertrags ein weiterer Abschnitt einzufügen:<br />

Nebenkosten<br />

(6.4)<br />

„Für <strong>die</strong> Baumaßnahme:<br />

wird das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach § 3 Ziffer 3.2 um<br />

v.H. erhöht.“<br />

Die Vergütung von Nebenkosten (§ 7 HOAI) erfolgt auf Einzelnachweis,<br />

sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale<br />

Abrechnung vereinbart worden ist.<br />

Die Vereinbarung einer Pauschale (<strong>für</strong> <strong>die</strong> vorzulegenden Ausarbeitungen<br />

des AN sowie <strong>die</strong> Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren)<br />

ist anzustreben, <strong>die</strong> ihr zu Gr<strong>und</strong>e gelegten Einzelansätze sind<br />

im <strong>Vergabe</strong>vermerk festzuhalten.<br />

Eine so definierte Pauschale kann in der Regel bezogen auf<br />

das Basishonorar (netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als<br />

angemessen gelten. Dabei sind als üblich vorausgesetzt:<br />

- <strong>für</strong> ES-, EW-, HU- <strong>und</strong> AFU-Bau je vier Fertigungen in<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 4


2.6<br />

2.7<br />

Umsatzsteuer<br />

(6.5)<br />

Leistungen des Auftraggebers<br />

VII.09.1<br />

Papierform, davon eine kopierfähig sowie eine Fertigung<br />

auf Datenträger<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>unterlagen eine Fertigung in Papier sowie<br />

eine auf Datenträger<br />

Mehr-/Minderfertigungen <strong>und</strong>/oder der anzuwendenden datentechnischen<br />

Übertragungsform ist durch Anpassung des v.H.-<br />

Satzes Rechnung zu tragen.<br />

Für zusätzliche Vervielfältigungskosten <strong>und</strong> dgl. sind vom Auftragnehmer<br />

Einheitspreise anzubieten, <strong>die</strong> auf Angemessenheit<br />

zu prüfen sind.<br />

Für <strong>die</strong> Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen <strong>und</strong> sonstiger<br />

Texte sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> fremdsprachige Beschriftung von Plänen<br />

(z.B. US-Format) sind Angebote einzuholen.<br />

Für <strong>die</strong> Vergütung der Reisekosten des Auftragnehmers <strong>und</strong><br />

seiner Mitarbeiter sind zu beachten:<br />

1. Die notwendige Anzahl der Reisen des Architekten / Ingenieurs<br />

<strong>und</strong> seiner Mitarbeiter setzt der Auftraggeber auf<br />

Vorschlag des Auftragnehmers fest.<br />

2. Fahrtkosten (auch Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder) <strong>für</strong><br />

Reisen, <strong>die</strong> über den Umkreis von mehr als 15 km vom<br />

Geschäftssitz des Architekten / Ingenieurs hinausgehen,<br />

dürfen nicht höher berechnet werden, als es das B<strong>und</strong>esreisekostengesetz<br />

- BRKG - vom 13. November 1973 <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> dazu herausgegebenen Ergänzungen in sinngemäßer<br />

Anwendung vorsehen. In Ergänzung zu § 6 BRKG ist <strong>für</strong><br />

Wegstrecken, <strong>die</strong> der Architekt / Ingenieur im eigenen Pkw<br />

zurücklegt, von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />

Für Trennungsentschädigungen <strong>und</strong> Kosten <strong>für</strong> Familienheimfahrten<br />

der Mitarbeiter des Architekten / Ingenieurs ist keine<br />

Pauschale zu vereinbaren. Die Kosten dürfen nicht höher erstattet<br />

werden, als es der jeweils gültige Tarifvertrag <strong>für</strong> das<br />

Baugewerbe mit den dazu vereinbarten Sätzen <strong>für</strong> technische<br />

<strong>und</strong> kaufmännische Angestellte vorsieht.<br />

Bei der Erstattung von Nebenkosten ist Anh. 8 RBBau zu beachten.<br />

Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen; bei Verträgen<br />

<strong>für</strong> ausländische Streitkräfte oder NATO darf <strong>die</strong> Rechnung<br />

nur netto, ohne Umsatzsteuerausweis, erfolgen, weil <strong>die</strong> Leistungen<br />

insoweit von der Umsatzsteuer befreit sind.<br />

Zu den Leistungen des Auftraggebers gehören im Allgemeinen:<br />

- Gr<strong>und</strong>lagenermittlung gemäß HOAI § 15 Abs. 2 Nummer<br />

1; Übergabe der Ergebnisse,<br />

- Aufstellen des baufachlichen Gutachtens über das Baugr<strong>und</strong>stück,<br />

- Einholen der Einverständniserklärung der nutzenden Verwaltung<br />

zur Kostenermittlung,<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 4


3<br />

Haftpflichtversicherung (7.1)<br />

4 Anwendung der DV<br />

(8)<br />

5<br />

Verpflichtung des<br />

Auftragnehmers<br />

(9.2)<br />

VII.09.1<br />

- Führen von Vorverhandlungen mit den <strong>für</strong> <strong>die</strong> bauordnungsrechtlichen<br />

<strong>und</strong> sonstigen erforderlichen Genehmigungen<br />

oder Zustimmungen zuständigen Behörden.<br />

Bei Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung ist Anh. 4<br />

RBBau zu beachten.<br />

Bei der Auswahl der freiberuflich Tätigen ist darauf zu achten,<br />

dass der Datenaustausch zwischen Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber<br />

gewährleistet ist. Die da<strong>für</strong> notwendigen Vereinbarungen<br />

sind gemäß § 8 zu treffen.<br />

Wenn der Auftragnehmer andere Programmsysteme als der<br />

Auftraggeber verwendet, muss der Auftragnehmer prüfen, ob<br />

<strong>die</strong> Daten auch nach der Übermittlung an den Auftraggeber<br />

vollständig <strong>und</strong> richtig vorliegen. Den Aufwand <strong>für</strong> das Überprüfen<br />

<strong>und</strong> Nachbearbeiten der übermittelten Daten trägt der<br />

Auftragnehmer. Diese Regelung ist in 8.2 enthalten.<br />

Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

vom 9. März 1974 (BGBl. I S. 469 ff. / 547),<br />

geändert durch Gesetz vom 15.08.1975 (BGBl. I S. 1942):<br />

Land<br />

Freiberuflich Tätige sind auf <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung ihrer<br />

Obliegenheiten aus dem Auftrag nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

zu verpflichten (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Auf Nr. 7.1.5 der<br />

Korruptionsbekämpfungsrichtlinien (VHB Nr. 4001 wird hingewiesen.<br />

B<strong>und</strong><br />

Das Verlangen des Auftraggebers zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen<br />

des Auftragnehmers <strong>und</strong> ggf. seiner an der<br />

Durchführung <strong>die</strong>ses Auftrags fachlich beteiligten Mitarbeiter<br />

nach dem Verpflichtungsgesetz ist nur in begründeten Fällen<br />

auszuüben. Zuständig da<strong>für</strong> ist <strong>die</strong> nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Verpflichtungsgesetz<br />

durch Rechtsverordnung bestimmte Behörde.<br />

Gemeinsam<br />

Die einzelne Verpflichtung hat nach § 1 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 Verpflichtungsgesetz<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> den Auftraggeber zuständige Behörde<br />

mündlich vorzunehmen. Dabei ist auf <strong>die</strong> strafrechtlichen Folgen<br />

einer Pflichtverletzung hinzuweisen.<br />

Über <strong>die</strong> Verpflichtung ist eine Niederschrift zu fertigen, <strong>die</strong> der<br />

Verpflichtete mit unterzeichnet <strong>und</strong> von der er eine Abschrift<br />

erhält.<br />

Es wird anheim gestellt, <strong>die</strong> Verpflichtung von Beschäftigten der<br />

Dienststelle vornehmen zu lassen, welche auch <strong>die</strong> Verträge mit<br />

den freiberuflich Tätigen, in Vertretung <strong>für</strong> den öffentlichen Auftraggeber<br />

verantwortlich unterzeichnen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 4


Auftragsnummer:<br />

Liegenschaft<br />

Maßnahme<br />

Objekt<br />

Zwischen<br />

<strong>die</strong>se(r) vertreten durch<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

<strong>und</strong> dem<br />

vertreten durch<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Architektenvertrag<br />

- Gebäude -<br />

dem Freistaat <strong>Bayern</strong> *<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland *<br />

VII.10


Auftragsnummer:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

§ 9<br />

Anlagen<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Fachlich Beteiligte<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Vergütung<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Datenverarbeitung<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />

2 Lageplan*<br />

3 Baufachliches Gutachten über das Baugr<strong>und</strong>stück *<br />

4 Genehmigter Bauantrag vom *<br />

5 Entscheidungsunterlage – Bau – (ES-Bau) vom *<br />

6 Pflichtenheft Gebäudeplanung *<br />

7 Pflichtenheft BFR GBestand *<br />

8 Ergänzung zu § 8 des Vertrages <strong>für</strong> <strong>die</strong> DV-Anwendung<br />

9 vorläufige Ermittlung zu § 10 Abs. 3a HOAI (vorhandene Bausubstanz) *<br />

10 Berechnungsmuster „Ermittlung der anrechenbaren Kosten“<br />

11 Berechnungsmuster „Honorarermittlung“<br />

12 …<br />

13 Niederschrift nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

VII.10<br />

14 Richtlinien <strong>für</strong> Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Baumaßnahmen (Anhang 20/1<br />

RBBau) *<br />

15 Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte *<br />

16 Zugangsbestimmungen (US) *<br />

17 …<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 18


Auftragsnummer:<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

1.1 Gegenstand <strong>die</strong>ses Vertrages sind Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme:<br />

(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme)<br />

<strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> folgende Gebäude <strong>und</strong> zugehörige bauliche Anlagen<br />

(siehe Lageplan Anlage) *<br />

Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> <strong>die</strong> US-Streitkräfte durchgeführt *<br />

<strong>und</strong> aus deren Heimatmitteln finanziert. *<br />

§ 2<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

VII.10<br />

2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil <strong>die</strong>ses Vertrages.<br />

2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen bzw. folgende Aufgaben zu<br />

erfüllen:<br />

2.2.1 Für das Aufstellen der Haushalts-/Entwurfsunterlage - Bau - (3.2):<br />

das baufachliche Gutachten über das Baugr<strong>und</strong>stück vom (Anlage) *<br />

den genehmigten Bauantrag vom (Anlage) *<br />

<strong>die</strong> baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau –<br />

vom (Anlage) *<br />

mit einer Nutzfläche von m²<br />

<strong>und</strong> einer Kostenobergrenze von € <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostengruppen 200 bis 600/700 * (DIN 276<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1993)<br />

davon entfallen auf <strong>die</strong><br />

Kostengruppe 300 €<br />

Kostengruppe 400 €<br />

Folgende weitere Forderungen <strong>und</strong> Anregungen des Auftraggebers:<br />

Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte *<br />

(Anlage) *<br />

2.2.2 Für <strong>die</strong> weitere Bearbeitung (3.3 - 3.6):<br />

Die baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage Bau *<br />

Die mit der Einverständniserklärung des Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage - Bau -<br />

(Anlage) *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 18


Auftragsnummer:<br />

VII.10<br />

2.2.3 Hinsichtlich der Einhaltung der Kostenobergrenze wird ausdrücklich auf § 1 Nr. 1.6 AVB hingewiesen.<br />

Darüber hinaus hat der Auftragnehmer, im Rahmen der vorgegebenen Qualitäts-<br />

<strong>und</strong> Terminziele sowie des vom Auftraggeber gebilligten Planungskonzepts, alle Möglichkeiten<br />

zur Einsparung von Kosten <strong>für</strong> Bau <strong>und</strong> Betrieb des Objektes auszuschöpfen.<br />

Abweichungen von 2.2.1 <strong>und</strong> 2.2.2 bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />

Auftraggebers.<br />

2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgende technische <strong>und</strong> sonstige Vorschriften<br />

<strong>und</strong> Regelwerke zu beachten:<br />

− „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ der Staatsregierung in der jeweils geltenden<br />

Fassung. *<br />

−<br />

Ergänzend zu § 1 Nr. 1.2.1 AVB wird darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong><br />

RLBau bekannt gemacht sind im Allgemeinen Ministerialblatt der Bayer. Staatsregierung vom<br />

12. April 1999 S. 221 ff. <strong>und</strong> auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.*<br />

RBBau, 18. Austauschlieferung 2005, auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt<br />

werden.*<br />

2.4 Die Baumaßnahme ist<br />

ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />

genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />

Die Baumaßnahme unterliegt<br />

dem Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />

dem Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />

dem Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. *<br />

dem Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. *<br />

3.1 Auftragsumfang<br />

§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.<br />

Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung <strong>und</strong> Ausführung der Baumaßnahme<br />

weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.6 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.<br />

Wesentliche Voraussetzungen ist/sind *<br />

dass <strong>die</strong> Haushaltsunterlage-Bau genehmigt ist <strong>und</strong> entsprechende Mittel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme<br />

bereit stehen.*<br />

<strong>die</strong> Einhaltung der mit der ES-Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einverständniserklärung<br />

des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. *<br />

Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet <strong>die</strong>se weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom<br />

Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen<br />

Beauftragungsstufe zumindest <strong>die</strong> Leistungen der folgenden Stufe übertragen werden.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, <strong>die</strong> Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte<br />

der Baumaßnahme zu beschränken.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.6 besteht nicht.<br />

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Auftragsnummer:<br />

VII.10<br />

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />

ableiten.<br />

3.2 Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) *<br />

3.2.1<br />

Erarbeiten der Haushaltsunterlage-Bau nach Abschnitt F 2.1 RLBau, *<br />

Erarbeiten der Entwurfsunterlage-Bau nach Abschn. F 2.1 RBBau, *<br />

einschließlich aller <strong>für</strong> <strong>die</strong> bauaufsichtliche Behandlung erforderlichen Unterlagen <strong>und</strong> Angaben.<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphasen 2, 3 <strong>und</strong> 4 des § 15 HOAI ohne<br />

Einreichen der vom Auftragnehmer erarbeiteten Vorlagen zur Beantragung <strong>und</strong> Einholung der<br />

bauordnungsrechtlichen <strong>und</strong> sonstigen Genehmigungen <strong>und</strong> Zustimmungen sowie ohne notwendige<br />

Verhandlungen mit Behörden.<br />

Folgende Gr<strong>und</strong>leistungen oder Teile der Gr<strong>und</strong>leistungen entfallen, weil sie bereits mit der<br />

Aufstellung der ES - Bau - erbracht sind:<br />

*<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong>jenigen Pläne vorzulegen, <strong>die</strong> zur Erfüllung der Forderungen zu<br />

Abschn. F 2.1.1 RLBau / RBBau * erforderlich sind, <strong>die</strong>s sind insbesondere:<br />

Übersichtsplan<br />

Katasterkarte<br />

Lageplan<br />

Baupläne<br />

M = 1 : 25.000<br />

mit Eintragungen<br />

M = 1 : 500<br />

M = 1 : 100 bzw. 1 : 50<br />

In den Bauplänen sind <strong>die</strong> Planungsdaten zur Kostenberechnung nachzuweisen.<br />

Erläuterungsbericht nach Muster 7 mit Anlagen 1 <strong>und</strong> 2 - F 2.1.2 RLBau / RBBau *.<br />

Kostenberechnung nach Muster 6 - Abschnitt F 2.1.3 RLBau / F 2.1.4 RBBau *.<br />

3.2.2 Des Weiteren werden Teile der Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 5 des § 15 HOAI in der<br />

Form der nachfolgend beschriebenen Darstellungen von Einzelheiten des Objekts als Ausführungszeichnungen<br />

beauftragt:<br />

3.3 Ausführungsplanung<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 5 des § 15 HOAI, soweit sie nicht bereits<br />

nach 3.2.2 beauftragt sind.<br />

Ausarbeiten der Ausführungszeichnungen nach Abschn. F 3.1 RLBau / RBBau *.<br />

Der Auftragnehmer hat vorzulegen:<br />

Ausführungszeichnungen<br />

M = 1 : 50<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

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Auftragsnummer:<br />

3.4 Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

3.4.1 Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

M = 1 :<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 6 des § 15 HOAI.<br />

VII.10<br />

Das Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung<br />

des Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) <strong>für</strong> das Bauwesen<br />

* <strong>und</strong> der der Richtlinien zu 214.H VHB zu erfolgen.<br />

3.4.2 Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong><br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 7 des § 15 HOAI,<br />

einschließlich Prüfen der Nachtragsangebote, * ohne:<br />

− Zusammenstellen <strong>und</strong> Versenden der Verdingungsunterlagen <strong>für</strong> alle Leistungsbereiche,<br />

einschließlich Führen der Bewerber- <strong>und</strong> Bieterliste,<br />

− Auskünfte gegenüber Bewerbern,<br />

− Einholen von Angeboten,<br />

− Durchsicht <strong>und</strong> Nachrechnen der Angebote, einschließlich Aufstellen des Preisspiegels<br />

− Verhandlungen mit den Bietern,<br />

− Auftragserteilung<br />

−<br />

3.5 Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />

3.5.1<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 8 des § 15 HOAI, ohne:<br />

− Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht<br />

− Antrag auf behördliche Abnahmen <strong>und</strong> Teilnahme daran<br />

−<br />

Die Pflicht des Auftragnehmers, <strong>die</strong> Ausführung des Objektes auch auf Übereinstimmung mit<br />

den einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts zu überwachen, wird durch <strong>die</strong> Leistungen<br />

des Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordinators nach § 3 BaustellV nicht gemindert.<br />

3.5.2 Eingehende Rechnungen sind sofort auf ihre Prüffähigkeit zu kontrollieren <strong>und</strong> unverzüglich<br />

fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch zu prüfen <strong>und</strong> festzustellen. Die festgestellten Rechnungen<br />

sind dem Auftraggeber so rechtzeitig vorzulegen, dass er <strong>die</strong> Auszahlung innerhalb der vertraglichen<br />

Zahlungsfristen bewirken kann.<br />

Fristen zur Rechnungsvorlage beim Auftraggeber:<br />

Abschlagsrechnungen:<br />

Teil- / Schlussrechnungen:<br />

Zur Feststellung der Rechnungen sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen, wie Mengenberechnungen,<br />

Abrechnungszeichnungen <strong>und</strong> sonstige begründende Unterlagen unverzüglich<br />

<strong>und</strong> vollständig zu prüfen. Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> geprüften Angaben durch Abhaken<br />

kenntlich zu machen; Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen.<br />

Ein Unterstreichen von Texten ist nicht erforderlich.<br />

Die Mengenberechnungen <strong>und</strong> Abrechnungszeichnungen sind mit folgender Bescheinigung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 18


Auftragsnummer:<br />

zu versehen:<br />

VII.10<br />

„In allen Teilen fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch geprüft <strong>und</strong> mit den aus der Mengenberechnung<br />

(Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen <strong>für</strong> richtig bef<strong>und</strong>en<br />

(Ort) (Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)“<br />

Die Rechnungen sind mit Eingangsvermerk <strong>und</strong> mit folgender Bescheinigung des Auftragnehmers<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> fachtechnische <strong>und</strong> rechnerische Feststellung zu versehen:<br />

„Fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch richtig<br />

Endbetrag €<br />

(Ort) (Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)“<br />

Der festgestellte Betrag ist in Ziffern mit zwei Nachkommastellen anzugeben. Neben der Unterschrift<br />

des Auftragnehmers ist zur klaren Zuordnung das Büro deutlich lesbar, ggf. mit<br />

Stempel zu bezeichnen.<br />

Bei der Prüfung von Kostenrechnungen mittels DV gilt darüber hinaus:<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> sich aus der DV-Prüfung ergebenden Änderungen oder Ergänzungen<br />

so aus <strong>die</strong>ser in <strong>die</strong> Kostenrechnung <strong>und</strong> in vorliegende Mengenberechnungen zu übertragen,<br />

dass zu erkennen ist, inwieweit <strong>die</strong> einzelnen Ansätze berichtigt worden sind. Soweit<br />

Fehler oder Abweichungen auftreten, sind <strong>die</strong> Ansätze zu überprüfen. Bei der Bescheinigung<br />

ist zu vermerken:<br />

„Die Rechnung wurde in dem aus der Prüfrechnung – Anlage – ersichtlichen Umfang mit DV<br />

geprüft<br />

Endbetrag €“<br />

Mit den Bescheinigungen übernimmt der Auftragnehmer auch in Fällen, in denen <strong>die</strong>se Bescheinigungen<br />

durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, <strong>die</strong> Verantwortung<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit von Maßen, Mengen, Einzelansätzen in Aufmaßen, Abrechnungszeichnungen,<br />

Mengenberechnungen, St<strong>und</strong>enlohnzetteln, Lieferscheinen <strong>und</strong> dgl.<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> rechnerische Richtigkeit <strong>und</strong> dass der anzunehmende oder auszuzahlende Betrag<br />

sowie alle auf Berechnungen beruhenden Angaben richtig sind (unberücksichtigt davon<br />

bleiben Pfändungen, Abtretungen <strong>und</strong> sonstige Einbehalte, z.B. Vertragsstrafen oder<br />

Schadensersatzansprüche)<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit der den Unternehmerforderungen zugr<strong>und</strong>e liegenden Ansätze nach<br />

den Vertrags- <strong>und</strong> Berechnungsunterlagen, z.B. Bauverträge, Nachträge dazu, Auftragsschreiben,<br />

Tarife, gesetzliche Bestimmungen, bestätigte Aufmaß- <strong>und</strong> Lieferbescheinigungen,<br />

anerkannte Regiest<strong>und</strong>en<br />

− da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> in den begründenden Unterlagen enthaltenen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zahlung maßgebenden<br />

Angaben richtig sind<br />

− da<strong>für</strong>, dass nach den geltenden Vorschriften <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong>sätzen der Wirtschaftlichkeit<br />

verfahren worden ist<br />

− da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Lieferung oder Leistung sowohl dem Gr<strong>und</strong>e nach als auch hinsichtlich<br />

der Art ihrer Ausführung geboten war<br />

− da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Lieferung oder Leistung entsprechend der zugr<strong>und</strong>e liegenden Vereinbarung<br />

oder Bestellung sachgemäß <strong>und</strong> vollständig ausgeführt worden ist, d.h., dass <strong>die</strong><br />

Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen in Art, Güte <strong>und</strong> Umfang wie berechnet, vertragsgemäß <strong>und</strong><br />

fachgerecht ausgeführt worden sind.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 18


Auftragsnummer:<br />

VII.10<br />

Bei der Behandlung der Rechnungsunterlagen ist Abschnitt J der RLBau / RBBau * zu beachten.<br />

3.5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zur Fertigstellung<br />

des Bauwerks / der baulichen Anlage ein Baubüro ausreichend zu besetzen. Die<br />

Räume <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses Baubüro werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt, einschließlich<br />

der Möblierung, Beleuchtung <strong>und</strong> Beheizung. *<br />

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er hat<br />

ausreichend Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit <strong>und</strong><br />

nach dem Fortgang der Arbeiten richtet.*<br />

Der Auftragnehmer hat seine Überwachungstätigkeit so auszuüben, dass <strong>die</strong> Bauleistungen<br />

von den Bauunternehmen mangelfrei vertragsgerecht ausgeführt werden. Insbesondere sind<br />

schadensgeneigte Bauleistungen <strong>und</strong> solche Arbeiten, deren Ergebnisse durch <strong>die</strong> nachfolgende<br />

Bautätigkeit nicht mehr zugänglich sind, durch Augenschein sorgfältig zu kontrollieren.<br />

3.5.4 Die mit dem Überwachen der Bauausführung Beauftragten müssen gr<strong>und</strong>sätzlich über eine<br />

abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor/Master) <strong>und</strong> eine angemessene<br />

Baustellenpraxis - in der Regel von mindestens drei Jahren - verfügen. Der örtliche Vertreter<br />

des Auftragnehmers auf der Baustelle ist dem Auftraggeber vor Übertragung der Leistungen<br />

schriftlich zu benennen; er ist berechtigt, <strong>die</strong> nach 3.5.2 auszustellenden Bescheinigungen <strong>für</strong><br />

den Auftragnehmer zu vollziehen.<br />

Bestellen <strong>und</strong> Wechsel des örtlichen Vertreters des Auftragnehmers bedürfen des schriftlichen<br />

Einvernehmens der Vertragspartner.<br />

3.5.5 Der mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat zum Nachweis aller Leistungen - ausgenommen<br />

solcher, <strong>die</strong> durch fachlich Beteiligte überwacht werden - <strong>die</strong> Ausführungszeichnungen<br />

der tatsächlichen Ausführung entsprechend während der Bauzeit zu ergänzen bzw.<br />

ihre Ergänzung zu veranlassen.<br />

3.5.6 Ergänzende Vereinbarungen*<br />

3.6 Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

3.6.1 Anfertigen von Baubestandszeichnungen nach Abschnitt H RLBau / RBBau *<br />

Dies ist eine Besondere Leistung der Leistungsphase 9 des § 15 HOAI. Art <strong>und</strong> Umfang <strong>die</strong>ser<br />

Leistung werden bei der Übertragung gemäß 3.1 festgelegt. *<br />

3.6.2 Leistungen zu Wärmeschutz <strong>und</strong> Energieeinsparung *<br />

3.6.2.1 zu den Leistungen nach 3.2 *<br />

Untersuchen verschiedener Lösungsmöglichkeiten mit überschlägiger Berechnung <strong>für</strong> den<br />

Wärmeschutz <strong>und</strong> <strong>die</strong> Energieeinsparung gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV) unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an der Planung Beteiligten.*<br />

Für <strong>die</strong> Planung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- <strong>und</strong> Bauteiloptimierung, <strong>die</strong> über <strong>die</strong><br />

Anforderungen der Energieeinsparverordnung hinausgehen, gilt § 5 Abs. 4a HOAI.<br />

Erstellen der prüfbaren Berechnungen mit grafischer Darstellung der Systemgrenze <strong>und</strong> der<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen zur Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs bzw. des spezifischen<br />

Transmissionswärmeverlustes nach den in der EnEV festgelegten Nachweisverfahren<br />

unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an der Planung Beteiligten. *<br />

Erstellung des Energiebedarfsausweises gem. § 13 EnEV <strong>und</strong> § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften<br />

zur EnEV sowie dessen Fortschreibung unter Einbeziehung evtl. Änderun-<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8 von 18


Auftragsnummer:<br />

gen im Zuge von Planung <strong>und</strong> Ausführung. *<br />

VII.10<br />

Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes in Hinblick auf <strong>die</strong> Einhaltung der Sonneneintragskennwerte<br />

<strong>und</strong> der Kühlleistung nach Anlage 1 Nr. 2.9 (Wohngebäude)* / Anlage 2 Nr. 4<br />

(Nichtwohngebäude)* EnEV i.V. mit DIN 4108-Teil 2, Abschnitt 8 (Vereinfachter Nachweis). *<br />

3.6.2.2 zu den Leistungen nach 3.3 *<br />

Optimierung der geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an<br />

der Planung Beteiligten. Erstellung erforderlicher detaillierter Nachweise insbesondere zu<br />

Wärmebrücken, Sonderbauteilen, Speichermassen, solaren <strong>und</strong> internen Wärmegewinnen. *<br />

3.6.2.3 zu den Leistungen nach 3.5 *<br />

Mitwirken bei der Überwachung wichtiger Ausführungsarbeiten <strong>und</strong> der Durchführung von<br />

bauphysikalischen Messungen, Dichtheitsprüfungen etc. gem. § 6 EnEV. *<br />

3.6.2.4 Weitere Leistungen, wie<br />

− Durchführung von erforderlichen Simulationsberechnungen zu Wärmeverteilung, Aufheizung,<br />

Luftströmung etc.<br />

− Erstellung der nach § 23 Nr. 3 EnEV erforderlichen Nachweise <strong>für</strong> Bauteile, <strong>für</strong> <strong>die</strong> eine<br />

Bewertung im Hinblick auf <strong>die</strong> Anforderungen der EnEV aufgr<strong>und</strong> anerkannter Regeln der<br />

Technik nicht möglich ist, weil solche Regeln nicht vorliegen oder wesentlich von ihnen<br />

abgewichen wird.<br />

werden bei Bedarf gesondert beauftragt.<br />

3.6.2.5* Nach Abschluss der Baumaßnahme *<br />

Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises gem. § 16 EnEV <strong>und</strong> Anlage 6 (Wohngebäude)*<br />

/ Anlage 7 (Nichtwohngebäude)* <strong>und</strong> Anlage 8 zur EnEV sowie dessen Fortschreibung<br />

unter Einbeziehung evtl. Änderungen im Zuge von Planung <strong>und</strong> Ausführung. *<br />

3.6.2.5* Nach Abschluss der Baumaßnahme *<br />

Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises gem. § 16 EnEV <strong>und</strong> Anlage 6<br />

(Wohngebäude)* / Anlage 7 (Nichtwohngebäude)* <strong>und</strong> Anlage 9 zur EnEV sowie dessen Fortschreibung<br />

unter Einbeziehung evtl. Änderungen im Zuge von Planung <strong>und</strong> Ausführung. *<br />

3.6.3 Leistungen <strong>für</strong> das digitale Raumbuch *<br />

3.6.3.1 Erstellen eines digitalen Anforderungsraumbuches <strong>und</strong> Fortschreiben zu einem Raumbuch<br />

auf den Stand der Haushaltsunterlage-Bau<br />

3.6.3.2 Fortschreiben des digitalen Raumbuches auf den Stand der Ausführungsunterlage-Bau<br />

3.6.3.3 Fortschreiben des digitalen Raumbuches auf den Stand der Baufertigstellung<br />

3.6.4 Besondere Leistungen <strong>für</strong> Stationierungsstreitkräfte<br />

3.6.4.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen -Nr.2.1 der Ergänzenden Vereinbarungen (US)*<br />

3.6.4.2 Bauphasenplan - Nr. 2.2 der Ergänzenden Vereinbarungen (US) *<br />

3.6.4.3 Brandschutzplan - Nr. 2.3 der Ergänzenden Vereinbarungen (US) *<br />

3.6.5 Sonstige Besondere Leistungen *<br />

3.7 Vorzulegende Unterlagen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9 von 18


Auftragsnummer:<br />

VII.10<br />

3.7.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen <strong>und</strong> Beschreibungen (einschl. Leistungsverzeichnisse)<br />

<strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.2<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.3<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.4<br />

davon einfach in kopier- / pausfähiger Ausführung sowie in digitaler Form (z.B. als CD-ROM)<br />

zu übergeben. Weitere Festlegungen siehe § 8.<br />

Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />

Umfang weiterzubearbeiten, u.a. normengerecht -fach farbig bzw. mit Symbolen<br />

anzulegen, DIN-gerecht zu falten <strong>und</strong> in Ordnern vorzulegen. Die Pläne sind nach den Angaben<br />

des Auftraggebers zu beschriften.<br />

3.7.2 Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als „Entwurfsverfasser“<br />

beziehungsweise „Planverfasser“, <strong>die</strong> übrigen Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.<br />

3.7.3 Hat der Auftraggeber <strong>die</strong> Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet,<br />

bleibt trotzdem ausschließlich der Auftragnehmer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit seiner<br />

Planungen verantwortlich.<br />

§ 4<br />

Fachlich Beteiligte<br />

4.1 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />

4.1.1 Tragwerksplanung von<br />

4.1.2 Prüfen der Tragwerksplanung von<br />

4.1.3 Ingenieurbauwerke von<br />

4.1.4 Technische Ausrüstung (GWA-Technik) von<br />

4.1.5 Technische Ausrüstung (WBR-Technik) von<br />

4.1.6 Technische Ausrüstung (Elektrotechnik) von<br />

4.1.7 Technische Ausrüstung ( ) von<br />

4.1.8 Freianlagen von<br />

4.1.9<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

5.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

5.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 10 von 18


Auftragsnummer:<br />

VII.10<br />

Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen Monaten<br />

nach Vertragsschluss vollständig <strong>und</strong> mängelfrei vorliegen. *<br />

5.1.2 Für <strong>die</strong> weiteren Leistungen jeweils der einvernehmlich festgelegte Terminplan oder <strong>die</strong> entsprechend<br />

vereinbarten Einzeltermine. *<br />

5.1.3 Die Termine bzw. Fristen werden stufenweise jeweils bei Übertragung der entsprechenden<br />

Leistungen vereinbart.<br />

5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer nicht zu vertreten<br />

hat, sind neue Fristen festzulegen.<br />

5.2 Werden in den Planungs- <strong>und</strong> Baubesprechungen Termine / Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lieferung der Pläne,<br />

Leistungsverzeichnisse <strong>und</strong> sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer<br />

eine Niederschrift zu erstellen <strong>und</strong> dem Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit der<br />

schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers dazu werden <strong>die</strong>se Termine / Fristen Vertragsbestandteil.<br />

§ 6<br />

Vergütung<br />

6.1 Der Honorarermittlung werden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

6.1.1* Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 bis 3.5 gemäß § 4a HOAI der nach den Regeln des § 10 HOAI<br />

als anrechenbar ermittelte Teil aus den Kosten der baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung<br />

zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung<br />

zur Entwurfsunterlage-Bau *, solange sie nicht vorliegt aus den nach 2.2.1 vorgegebenen<br />

Kosten. *<br />

6.1.1* Anrechenbare Kosten nach § 10 HOAI<br />

6.1.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.1 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 10 Abs. 2 Nr. 1 HOAI der<br />

baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens<br />

des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau *, ohne Nachträge<br />

zur Haushaltsunterlage-Bau* / Entwurfsunterlage-Bau*, <strong>die</strong> durch Lohn- <strong>und</strong> Stoffpreissteigerungen<br />

verursacht sind, <strong>und</strong> ohne Umsatzsteuer.<br />

6.1.1.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.2, 3.3 <strong>und</strong> 3.4 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 10 Abs. 2 Nr.<br />

2 HOAI, <strong>die</strong> durch Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote ermittelt<br />

sind, ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Angebotssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie sie<br />

sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben. *<br />

6.1.1.3 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.5 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 10 Abs. 2 Nr. 3 HOAI, <strong>die</strong><br />

durch Abrechnung ermittelt sind (Kostenfeststellung), ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Abrechnungssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie<br />

sie sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben.<br />

*<br />

6.1.1.4 Nach § 10 Abs. 3a HOAI bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigende technisch oder<br />

gestalterisch mitverarbeitete Bausubstanz wird gesondert ermittelt, sobald der Umfang der<br />

erforderlichen Leistungen erkennbar wird.<br />

Vorläufig werden da<strong>für</strong> € angenommen (Berechnung siehe Anlage). *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 11 von 18


Auftragsnummer:<br />

6.1.2 Honorarzonen nach §§ 11 <strong>und</strong> 12 <strong>und</strong> 24 HOAI<br />

BW-Nr. Bezeichnung des Bauwerks Honorarzone<br />

6.1.3 Bewertung der Leistungen<br />

6.1.3.1 Aufstellen der Haushaltsunterlage - Bau / Entwurfsunterlage-Bau - 3.2 – *<br />

6.1.3.2 Vorgezogene Ausführungszeichnungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> HU-Bau – 3.2.2 –<br />

6.1.3.3 Ausführungsplanung – 3.3 –<br />

6.1.3.4 Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong> – 3.4.1 –<br />

6.1.3.5 Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong> – 3.4.2 –<br />

6.1.3.6 Objektüberwachung (Bauüberwachung) – 3.5 –<br />

6.1.4 Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach § 16 HOAI vereinbart.<br />

Zusätzlich wird vereinbart: *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Gebäude *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Gebäude *<br />

6.1.5 Für den Umbau des Gebäudes / der Gebäude<br />

wird gemäß § 24 HOAI eine Erhöhung des Honorars um v.H. vereinbart. *<br />

VII.10<br />

6.1.6 Da der nach den Regeln des § 10 HOAI als anrechenbar ermittelte Teil aus den nach 2.2.1<br />

vorgegebenen Kosten über 25.564.594 € liegt, wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 bis 3.5 ein<br />

Honorar von € vereinbart <strong>und</strong> werden darin <strong>die</strong> Leistungen wie in 6.1.3.1 bis 6.1.3.5<br />

bewertet. Sollte das Ergebnis der baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur<br />

Haushaltsunterlage-Bau / seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau<br />

* mehr als 20 v.H. von den vorgegebenen Kosten abweichen <strong>und</strong> noch<br />

über 25.564.594 € liegen, wird das Honorar unter Berücksichtigung der unter 6.1.2 bis 6.1.5<br />

getroffenen Festlegungen in dem Verhältnis angepasst, in dem es sich nach der Fortschreibungstabelle<br />

(Anlage) verändern würde. *<br />

6.2 § 10 Abs. 2 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt<br />

werden. *<br />

6.3 Verlängern sich <strong>die</strong> nach 5.1.3 vereinbarten Fristen durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer<br />

nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen<br />

eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. des festgelegten<br />

Zeitraumes, mindestens drei Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar<br />

abgegolten. *<br />

6.4 Vergütung <strong>für</strong> Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 12 von 18<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.


Auftragsnummer:<br />

VII.10<br />

6.4.1 Das Honorar <strong>für</strong> das Anfertigen der Bestandszeichnungen nach 3.6.1 wird, entsprechend dem<br />

Arbeitsaufwand, einschließlich eventueller Nebenkosten, wie folgt vereinbart:<br />

Als Pauschale, sobald <strong>die</strong>se Teilleistung in Auftrag gegeben wird * € *<br />

6.4.2 Das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen im Vollzug der Energieeinsparverordnung – EnEV wird entsprechend<br />

dem Arbeitsaufwand einschließlich eventueller Nebenkosten wie folgt vereinbart:<br />

6.4.2.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.2.1<br />

6.4.2.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.2.2<br />

6.4.2.3 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.2.3<br />

6.4.2.4 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.2.4<br />

6.4.3 Das Honorar <strong>für</strong> Leistungen <strong>für</strong> das digitale Raumbuch wird entsprechend dem Arbeitsaufwand<br />

einschließlich eventueller Nebenkosten wie folgt vereinbart:<br />

6.4.3.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.3.1<br />

6.4.3.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.3.2<br />

6.4.3.3 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.3.3<br />

6.4.4 Besondere Leistungen <strong>für</strong> Stationierungsstreitkräfte: *<br />

6.4.4.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen – 3.6.4.1 –<br />

(Ergänzende Vereinbarungen (US) Nr. 2.1)<br />

6.4.4.2 Bauphasenplan – 3.6.4.2 –<br />

(Ergänzende Vereinbarungen (US) Nr. 2.2.)<br />

6.4.4.3 Brandschutzplan – 3.6.4.3 –<br />

(Ergänzende Vereinbarungen (US) Nr. 2.3)<br />

6.4.5 Das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> sonstigen Besonderen Leistungen nach<br />

3.6.5 wird entsprechend dem Arbeitsaufwand, einschließlich<br />

eventueller Nebenkosten, wie folgt vereinbart:<br />

6.5 Zeithonorar nach § 6 HOAI<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

v. H. *<br />

v. H. *<br />

v. H. *<br />

Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet,<br />

werden folgende St<strong>und</strong>ensätze vergütet: *<br />

<strong>für</strong> den Auftragnehmer<br />

<strong>für</strong> Mitarbeiter<br />

<strong>für</strong> Technische Zeichner<br />

€<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

Der Auftragnehmer hat den Zeitaufwand durch Tagesbelege nachzuweisen, welche <strong>die</strong> Leistung<br />

genau bezeichnen. Die Tagesbelege, mit Angabe der Bearbeiter, sind dem Auftraggeber<br />

wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.6 Nebenkosten nach § 7 HOAI<br />

6.6.1 Als Nebenkosten werden pauschal (ohne USt.) erstattet:<br />

− Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren<br />

− Vervielfältigen der Unterlagen nach 3.7 *<br />

− Reisen des Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 13 von 18


Auftragsnummer:<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung nach 3.2<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3 <strong>und</strong> 3.4<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung nach 3.5<br />

Trennungsentschädigungen (§ 7 (2) Nr. 5 HOAI)<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3 <strong>und</strong> 3.4<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.5<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen über den Umfang nach 3.5 hinaus *<br />

Summe<br />

€<br />

VII.10<br />

zuzüglich Umsatzsteuer € €<br />

Gesamtsumme<br />

6.6.2 Als Nebenkosten werden zum Nachweis (ohne USt.) erstattet: *<br />

Reisen *<br />

nach dem Bayer. Reisekostengesetz *<br />

nach dem B<strong>und</strong>esreisekostengesetz *<br />

in der jeweils gültigen Fassung<br />

Fahrten, <strong>die</strong> über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers, d.h.<br />

Stammsitz <strong>und</strong> ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planender Bereich hinausgehen, werden in Höhe<br />

der steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />

Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- <strong>und</strong> Taxifahrten ist <strong>die</strong> Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen.<br />

*<br />

Die Reisekostennachweise sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.7 Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen <strong>die</strong> Honorarermittlung auf der Gr<strong>und</strong>lage der fortgeschriebenen<br />

anrechenbaren Kosten (siehe Berechnungsmuster, Anlagen) beizufügen.<br />

6.8 Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />

§ 7<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

(Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit den niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />

über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />

über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 14 von 18<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />


Auftragsnummer:<br />

VII.10<br />

über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />

(Ausfüllhinweis: Im besonderen Fall ist Nr. 7.1 mit den höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />

über 15,0 Mio. € 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />

7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass <strong>die</strong> Deckung <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses<br />

Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung<br />

zu erfolgen <strong>und</strong> kann durch eine Separierung der Deckungssummen in der Bescheinigung<br />

über <strong>die</strong> Jahresversicherung nachgewiesen werden.<br />

§ 8<br />

Datenverarbeitung<br />

Für <strong>die</strong> nach § 3 in DV-gerechter Form zu liefernden Bauunterlagen sind nachstehende Vorgaben<br />

zu beachten:<br />

8.1* Pflichtenheft BFR GBestand – B<strong>und</strong>esbaumaßnahmen *<br />

(wird auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)<br />

A-1 Daten-Austausch-Bogen<br />

A-2 Projektstruktur<br />

A-3 Standard-Datenumfang der alphanumerischen Bestandsdokumentation<br />

A-4 Teil 1 Zusätzlicher Datenumfang der alphanumerischen baulichen<br />

Bestandsdokumentation<br />

A-4 Teil 2 Zusätzlicher Datenumfang der alphanumerischen technischen<br />

Bestandsdokumentation<br />

A-5 Datenumfang der Vorab-Datenlieferung<br />

A-6 Standard-Datenumfang der geometrischen Bestandsdokumentation<br />

A-7 Zusätzlicher Datenumfang der geometrischen Bestandsdokumentation<br />

A-8 Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Layerstruktur<br />

A-9 Auszug wichtiger Normen <strong>für</strong> <strong>die</strong> zeichnerische Gestaltung von Plänen<br />

A-10 Beispiel Plankopf BBR<br />

8.1* Pflichtenheft Gebäudeplanung – Landesbaumaßnahmen *<br />

(wird auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)<br />

A-1 Daten-Austausch-Bogen<br />

A-2 Projektstruktur<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 15 von 18


Auftragsnummer:<br />

A-3 Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Layerstruktur<br />

A-4 Objektkatalog Gebäude (Erläuterung der Begriffe)<br />

A-5 Objektkatalog Gebäude (Erfassungskatalog)<br />

8.2 Regelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung von Unterlagen mit der Datenverarbeitung<br />

8.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäudemodells<br />

VII.10<br />

Bei der Erzeugung <strong>und</strong> Bearbeitung der graphischen (8.2.1.1) <strong>und</strong> alphanumerischen<br />

(8.2.1.2) Daten ist das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Pflichtenheft – Gebäudeplanung<br />

* / BFR GBestand (Anlage) i.V. mit H 2.2 RBBau * einzuhalten.<br />

8.2.1.1 Graphische Daten (Pläne)<br />

Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das <strong>die</strong> vollständige<br />

<strong>und</strong> richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen<br />

ermöglicht. Datenverzeichnisse <strong>und</strong> Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorgegeben.<br />

8.2.1.2 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch) *<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>für</strong> seine Leistungen ein Anforderungsraumbuch nach K 21 RLBau * /<br />

F RBBau * mit einem digitalen System zu erstellen. Hier<strong>für</strong> erhält er Zugang zu einer internetbasierten<br />

Datenbankanwendung des Auftraggebers.<br />

Der Auftragnehmer hat das digitale Raumbuch der stufenweisen Beauftragung folgend während<br />

des ganzen Planungs- <strong>und</strong> Bauprozesses kontinuierlich fortzuschreiben. Dabei ist der<br />

Stand der HU-Bau-Planung * / EW-Bau-Planung * <strong>und</strong> nach Übertragung der weiteren Leistungen<br />

der Stand der AFU-Bau-Planung sowie der Baufertigstellung auf einem Datenträger zu<br />

dokumentieren.<br />

Der Aufbau der Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang der vom<br />

Auftragnehmer einzugebenden Daten ist im Anhang „Objektkatalog Gebäude“ zum Pflichtenheft<br />

– Gebäudeplanung (Anlage) geregelt. Abweichungen davon bedürfen der einvernehmlichen<br />

Abstimmung zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer.<br />

8.2.2 Anfertigung von Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausschreibung, <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Abrechnung<br />

8.2.2.1 Einsatz der DV-Anlage des Auftraggebers<br />

Der Auftraggeber wird auf seiner DV-Anlage <strong>und</strong> mit seinem DV-Programmsystem <strong>für</strong> alle<br />

öffentlichen <strong>und</strong> beschränkten Ausschreibungen sowie <strong>für</strong> freihändige <strong>Vergabe</strong>n nach Absprache<br />

mit dem Auftragnehmer<br />

− <strong>die</strong> Angebote nachrechnen (vgl. Nr. 3.4.2) *<br />

− <strong>die</strong> Preisspiegel aufstellen (vgl. Nr. 3.4.2) *<br />

8.2.2.2 Einsatz der DV-Anlage des Auftragnehmers *<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bearbeitung notwendigen Angaben nach der ihm zur Verfügung<br />

gestellten Ergänzung zu § 8 <strong>für</strong> <strong>die</strong> DV-Anwendung (Anlage) zu erstellen. Der Auftragnehmer<br />

wird auf seiner DV-Anlage <strong>und</strong> mit seinem DV-Programmsystem <strong>für</strong> alle öffentlichen<br />

<strong>und</strong> beschränkten Ausschreibungen sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> freihändigen <strong>Vergabe</strong>n nach Absprache mit<br />

dem Auftraggeber<br />

− <strong>die</strong> Leistungsverzeichnisse aufstellen (vgl. Nr. 3.4.1) *<br />

− <strong>die</strong> Kostenrechnungen rechnerisch prüfen (vgl. Nr. 3.5.2) *<br />

Der Auftragnehmer versichert, dass beim Einsatz seiner DV-Anlage <strong>und</strong> seines Programm-<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 16 von 18


Auftragsnummer:<br />

VII.10<br />

systems <strong>die</strong> ordnungsgemäße Anwendung des StLB, der Richtlinien zu 214.H VHB <strong>und</strong> der<br />

REB-Verfahrens-Beschreibungen in der jeweils neuesten Fassung gewährleistet wird <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

Regelungen <strong>und</strong> Richtlinien im VHB zur Anwendung der DV bei der Prüfung <strong>und</strong> Wertung <strong>und</strong><br />

bei der Abrechnung beachtet werden.<br />

Er verpflichtet sich, <strong>die</strong> Listenbilder <strong>für</strong> Leistungsverzeichnisse (Lang- <strong>und</strong> Kurztext) nach den<br />

Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen.<br />

8.2.3 Anfertigung der übrigen, vom Auftragnehmer nach § 3 zu liefernden Unterlagen. *<br />

Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen <strong>und</strong><br />

dem Auftraggeber auf einem Datenträger zu übergeben:<br />

− den Erläuterungsbericht (vgl. Nr. 3.2.1) *<br />

− <strong>die</strong> Kostenberechnung (vgl. Nr. 3.2.1) *<br />

− den Kostenanschlag (vgl. Nr. 3.4.2) *<br />

− Flächen- <strong>und</strong> Kubaturberechnungen (vgl. 3.2.1) *<br />

8.3 Regelungen <strong>für</strong> den Datenaustausch<br />

8.3.1 Gr<strong>und</strong>lage der Bearbeitung ist der dem Pflichtenheft Gebäudeplanung * / BFR GBestand *<br />

anliegende „Daten-Austausch-Bogen“ des Auftraggebers mit den aufeinander abgestimmten<br />

Eintragungen von Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ergebnisse des am durchgeführten<br />

Testlaufes zum Datenaustausch *.<br />

Der Auftragnehmer ist da<strong>für</strong> verantwortlich, dass <strong>die</strong> Daten auch nach der Übermittlung an<br />

den Auftraggeber <strong>die</strong>sem vollständig <strong>und</strong> richtig vorliegen. Erweisen sich <strong>die</strong> Daten nach der<br />

Übermittlung als nicht vollständig <strong>und</strong> richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.<br />

Die hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Wiederholungsprüfung auf Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung der Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />

ein. Eine endgültige Abnahme der Daten durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom<br />

Prüftool keine Fehler festgestellt werden.<br />

Alle Details zu CAD <strong>und</strong> zum digitalen Raumbuch sind mit dem Auftraggeber, dort mit<br />

Frau / Herrn Tel. abzustimmen.<br />

8.3.2 Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform<br />

Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass <strong>die</strong> Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform<br />

erfüllt werden.<br />

Die Leistungsbeschreibung muss der GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer<br />

hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-Prüfprogramms<br />

zu prüfen, ob <strong>die</strong> Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen.<br />

Hierzu ist das GAEB-Prüfprogramm durch Hochladen der Leistungsbeschreibung auf <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform<br />

www.vergabe.bayern.de zu verwenden; das Passwort ist beim Auftraggeber zu<br />

erfragen. *<br />

Hierzu ist ein im Internet verfügbares, von der <strong>Vergabe</strong>plattform unabhängiges GAEB-<br />

Prüfprogramm zu verwenden. Internetadresse <strong>und</strong> Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />

Die Leistungsbeschreibung ist anschließend per E-Mail / mit entsprechendem Datenträger<br />

dem Bauamt zuzusenden. *<br />

Zeichnungen aus CAD-Systemen sowie Skizzen <strong>und</strong> Scans sind in das .pdf-Format umzuwandeln<br />

<strong>und</strong> auf <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform www.vergabe.bayern.de hochzuladen. *<br />

<strong>und</strong> per E-Mail / mit entsprechendem Datenträger dem Bauamt zuzusenden. *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 17 von 18


Auftragsnummer:<br />

§ 9<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

VII.10<br />

9.1 Als Verantwortliche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name,<br />

Qualifikation):<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.2: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.3: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.4: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.5: , (siehe auch 3.5.4)<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.6: ,<br />

9.2 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 9. März 1974 (BGBl. l S. 469 ff./547) in der<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. *<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />

der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung über <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />

nach dem Verpflichtungsgesetz abzugeben. Er hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass ggf.<br />

auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber<br />

ebenfalls rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben.<br />

9.3 Beim Betreten <strong>und</strong> Befahren militärischer Liegenschaften sind <strong>die</strong> jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />

(Anlage ) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet <strong>die</strong> Sicherheits- <strong>und</strong> Ordnungsvorschriften,<br />

<strong>die</strong> innerhalb der Liegenschaft gelten. *<br />

Auftraggeber:<br />

Auftragnehmer:<br />

, den , den<br />

(Ort, Datum) (Ort, Datum)<br />

(rechtsverbindliche Unterschrift) (rechtsverbindliche Unterschrift)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 18 von 18


Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Gebäude<br />

Die in Klammern gesetzten Abschnittsbezeichnungen beziehen sich auf das Vertragsmuster Gebäude.<br />

1 Vertragsabschluss<br />

1.1<br />

Allgemein<br />

Vertragsbestimmungen<br />

1.2 Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Haushaltsunterlage - Bau /<br />

Entwurfsunterlage - Bau<br />

<strong>und</strong> Übertragung weiterer<br />

Leistungen<br />

(3.2 bis 3.6)<br />

2 Vergütung (6)<br />

2.1<br />

Allgemein<br />

VII.10.1<br />

Kostenverpflichtungen <strong>für</strong> Planungsleistungen dürfen nur insoweit<br />

eingegangen werden, wie <strong>die</strong>s zur Aufstellung der Haushaltsunterlage-Bau<br />

/ Entwurfsunterlage - Bau - nach Abschn. F 2 RLBau /<br />

RBBau notwendig ist. Wenn dazu freiberuflich tätige Architekten<br />

oder Ingenieure eingeschaltet werden, ist das Vertragsmuster Gebäude<br />

zu verwenden. Dem freiberuflich Tätigen sind mit dem Vertragsentwurf<br />

eine Ausfertigung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen<br />

(AVB, VI.5.1 <strong>VHF</strong>) sowie weitere Vertragsunterlagen gemäß<br />

Anlagenverzeichnis, zuzuleiten. Die Auflistung der Anlagen<br />

sowie Texte mit * sind zu prüfen, ob sie zutreffen; nicht Zutreffendes<br />

ist zu löschen.<br />

Für <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten sowie des Honorares<br />

sind <strong>die</strong> Berechnungsmuster VII.10.2.1 bis 4 <strong>und</strong> VII.10.2.5 zu verwenden.<br />

Sie sind dem Vertrag als Leerformulare beizufügen. Die<br />

von der Bauverwaltung mit Hilfe der bearbeitbaren Formblätter zu<br />

erstellenden Ermittlungen werden dem Auftragnehmer nicht ausgehändigt,<br />

um den Eindruck zu vermeiden, dass mit <strong>die</strong>sen Berechnungen<br />

schon das endgültige Honorar vereinbart sei.<br />

Die AVB dürfen nicht geändert werden.<br />

Im Vertrag sind nur <strong>die</strong> Leistungen aufzuführen, deren Übertragung<br />

an den Auftragnehmer vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer sollen<br />

zunächst nur <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 des Vertragsmusters übertragen<br />

werden. Soweit im Ausnahmefall Leistungen nach 3.3 oder<br />

Teile davon mit beauftragt werden sollen, ist <strong>die</strong>s im <strong>Vergabe</strong>vermerk<br />

besonders zu begründen. Die weiteren Leistungen werden - je<br />

nach Bedarf einzeln oder zusammengefasst - durch ein Schreiben<br />

übertragen, in dem auch das im Vertrag bereits festgelegte Honorar<br />

zu erwähnen ist. Als Frist, in der weitere Leistungen übertragen<br />

werden, sollen in 3.1 "24 Monate" eingesetzt werden.<br />

Werden ausnahmsweise <strong>die</strong> Leistungen nach § 15 Abs. 2 Ziffer 1<br />

HOAI, (Gr<strong>und</strong>lagenermittlung) nicht von der Bauverwaltung erbracht,<br />

so können <strong>die</strong>se Leistungen dem Auftragnehmer mit max. 3<br />

v.H. zusätzlich in Auftrag gegeben werden. In <strong>die</strong>sem Fall ist in § 3<br />

des Vertrages ein weiterer Abschnitt mit fortlaufender Nummerierung<br />

einzufügen.<br />

B<strong>und</strong>:<br />

Sofern bereits (Teil)-Leistungen nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 HOAI (Vorplanung)<br />

mit der ES - Bau - erbracht wurden, ist <strong>die</strong>s bei der Honorarermittlung<br />

zu Ziff. 3.2.1 zu berücksichtigen.<br />

Bei Vertragsabschluss sind der vorläufigen Honorarermittlung <strong>die</strong><br />

geschätzten Kosten bzw. <strong>die</strong> Kosten der baufachlich genehmigten<br />

<strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannten Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage<br />

- Bau - zu Gr<strong>und</strong>e zu legen. Das endgültige Hono-<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1 von 8


VII.10.1<br />

rar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 ist auf Gr<strong>und</strong>lage der baufachlich als<br />

richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage -<br />

Bau bzw. seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung<br />

zur Entwurfsunterlage - Bau - zu ermitteln. Nachträge sind nicht<br />

Bestandteil der Kostenberechnung <strong>und</strong> damit nicht Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Honorarermittlung <strong>für</strong> Leistungen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Haushaltsunterlage<br />

- Bau bzw. Entwurfsunterlage - Bau - erforderlich sind.<br />

Werden Änderungen erforderlich, <strong>die</strong> zu Mehrarbeiten des Objektplaners<br />

bei den Leistungen nach 3.2 führen, ist über deren angemessene<br />

Honorierung eine zusätzliche Vereinbarung zu treffen.<br />

Insoweit können entweder <strong>die</strong> änderungsbedingten Mehrkosten der<br />

Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage –Bau bzw. Entwurfsunterlage<br />

- Bau - hinzugeschlagen oder <strong>die</strong> Mehrleistungen - pauschal<br />

oder nach Zeitaufwand - honoriert werden.<br />

Die Honorarermittlung nach 3.3 bis 3.5 ist entsprechend dem Stand<br />

der Bearbeitung unter Beachtung des § 10 Abs. 2 HOAI fortzuschreiben<br />

(Kostenanschlag <strong>und</strong> Kostenfeststellung). Der Auftragnehmer<br />

ist über <strong>die</strong> Fortschreibung zu unterrichten. Gemäß 6.7 hat<br />

der Auftragnehmer seinen Rechnungen <strong>die</strong> Honorarermittlung auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage der fortgeschriebenen anrechenbaren Kosten beizufügen.<br />

2.2 Ermittlung der Vergütung Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach §§ 4, 4 a, 5, 5 a <strong>und</strong><br />

6 HOAI.<br />

Die Honorarzone ist gemäß §§ 11, 12 <strong>und</strong> 24 der HOAI in 6.1.2<br />

festzulegen.<br />

Wenn an <strong>die</strong> zu übertragenden Aufgaben <strong>die</strong> dem Schwierigkeitsgrad<br />

der Honorarzone entsprechenden Mindestanforderungen gestellt<br />

werden, gilt der Mindestsatz <strong>und</strong> der Zusatz zu 6.1.4 ist zu<br />

löschen.<br />

Wenn darüber hinaus Anforderungen gestellt werden, <strong>die</strong> den Bearbeitungsaufwand<br />

verändern <strong>und</strong> <strong>die</strong> nicht schon in anderer Weise<br />

vergütet werden, ist ein Honorarsatz unter Beachtung des § 4 HOAI<br />

festzulegen.<br />

Als solche Anforderungen kommen u. a. in Betracht:<br />

- Beteiligung <strong>und</strong> Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,<br />

- außergewöhnlich kurze Planungs- <strong>und</strong> Bauzeiten,<br />

- verbindliche Festtermine <strong>und</strong> Fristen,<br />

- Planung <strong>und</strong> Durchführung bei laufendem Betrieb,<br />

- erhöhte baukünstlerische Anforderungen,<br />

- Leistungen <strong>für</strong> den raumbildenden Ausbau nach § 25 Abs. 1 HOAI,<br />

- Berücksichtigung von Forderungen des Denkmalschutzes <strong>und</strong> der<br />

Integration erhaltenswerter Substanz,<br />

- Anwendung neuer Herstellungsverfahren.<br />

Dazu ist in 6.1.4 festzulegen, um welchen Prozentsatz der Differenz<br />

zwischen Höchst- <strong>und</strong> Mindestsatz der Honorartafel gemäß § 16<br />

HOAI das Honorar erhöht wird. Die Gründe <strong>für</strong> <strong>die</strong>se abweichende<br />

Honorarvereinbarung sind schriftlich im <strong>Vergabe</strong>vermerk festzuhalten.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2 von 8


2.2.1 Abweichende<br />

Honorarermittlung<br />

gemäß § 4a HOAI<br />

2.2.2 Besondere / Zusätzliche<br />

Leistungen<br />

(6.4)<br />

2.3 Bewertung der Leistungen<br />

(6.1.3)<br />

VII.10.1<br />

Von der Möglichkeit der Honorarermittlung nach § 4a HOAI soll<br />

regelmäßig Gebrauch gemacht werden, wenn zu erkennen ist, dass<br />

<strong>die</strong> Kostenermittlung eine hohe Verlässlichkeit aufweist <strong>und</strong> der<br />

Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit gegeben ist. In 6.1.1 ist <strong>die</strong><br />

entsprechende Alternative auszuwählen.<br />

Die Erstellung bzw. Fortschreibung der Bestandszeichnungen ist im<br />

Regelfall mit den weiteren Leistungen zu beauftragen. Dabei ist <strong>die</strong><br />

Bestandserfassung in digitaler Form anzustreben (vgl.<br />

RLBau/RBBau H 2). Die Honorierung hat über eine Aufwandsabschätzung<br />

zu erfolgen.<br />

Die in § 3 des Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind unter<br />

Berücksichtigung der Leistungen des Auftraggebers in der Regel<br />

wie folgt zu bewerten:<br />

Haushaltsunterlage- bzw. Entwurfsunterlage-Bau<br />

-3.2- 23 v.H.<br />

dabei sind berücksichtigt:<br />

Vorplanung 7 v.H.<br />

Entwurfsplanung 11 v.H.<br />

Genehmigungsplanung 5 v.H.<br />

B<strong>und</strong>:<br />

Wurden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erarbeitung der Entscheidungsunterlage - Bau -<br />

bereits Leistungen aus der Vorplanung erbracht, sind <strong>die</strong>se zu bewerten<br />

<strong>und</strong> zu berücksichtigen.<br />

Soweit in besonderen Fällen zur Erzielung der Kostensicherheit<br />

zeichnerische Darstellungen von Einzelheiten des Objekts in Form<br />

von Ausführungszeichnungen nach 3.3 erforderlich werden, können<br />

<strong>die</strong>se in einer anteiligen Höhe bis zu 5 v.H. mit den Leistungen nach<br />

3.2 beauftragt werden.<br />

Ausführungsplanung<br />

-3.3- 25 v.H.<br />

Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

- 3.4 -<br />

Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

-3.4.1- 10 v.H.<br />

Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong><br />

-3.4.2- 2 v.H.<br />

Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />

-3.5– 30 v.H.<br />

Falls der Auftraggeber selbst oder freiberuflich Tätige darüber hinaus<br />

Teile der unter 3.2 bis 3.5 des Vertragsmusters genannten Leistungen<br />

erbringen oder bereits erbracht haben, ist <strong>die</strong>s bei der Bewertung<br />

der Leistungen zu berücksichtigen.<br />

2.4 Mehrere Bauwerke Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren Gebäuden, so sind <strong>die</strong><br />

Honorare <strong>für</strong> jedes Gebäude getrennt zu berechnen. Soweit eine<br />

Baumaßnahme aus mehreren gleichen, spiegelgleichen oder im<br />

wesentlichen gleichartigen Gebäuden (Wiederholungen) besteht,<br />

<strong>die</strong> im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang <strong>und</strong> unter gleichen<br />

baulichen Verhältnissen errichtet werden sollen, ist nach 6.1.4 ein<br />

weiterer Abschnitt mit fortlaufender Nummerierung vorzusehen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 3 von 8


2.5 Planen/Bauen im Bestand<br />

2.5.1 Vorhandene Bausubstanz<br />

VII.10.1<br />

Soweit <strong>die</strong> Anzahl der Wiederholungen noch nicht feststeht, ist zu<br />

vereinbaren, dass das Honorar nach § 22 Abs. 2 HOAI ermittelt<br />

wird. Stehen Art <strong>und</strong> Umfang der Wiederholungen fest, ist zur Vermeidung<br />

von Auseinandersetzungen folgende Textfassung vorzusehen:<br />

Wegen der Wiederholungen wird vereinbart <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauwerke<br />

= 50 v.H. des Honorars der Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauwerke (1.-4. Wiederholung),<br />

= 40 v.H. des Honorars der Leistungen (ab 5. Wiederholung).<br />

Das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Objektüberwachung wird nicht reduziert.<br />

Vorhandene Bausubstanz, <strong>die</strong> technisch oder gestalterisch mitverarbeitet<br />

wird, ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu<br />

berücksichtigen.<br />

In 6.1.1.4 wird geregelt:<br />

„Nach § 10 Abs. 3a HOAI bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigende<br />

technisch oder gestalterisch mitverarbeitete Bausubstanz<br />

wird gesondert ermittelt, sobald der Umfang der erforderlichen<br />

Leistungen erkennbar wird.<br />

Vorläufig werden da<strong>für</strong> € angenommen (Berechnung siehe<br />

Anlage)“<br />

Der Umfang der Anrechnung ist schriftlich zu begründen <strong>und</strong> schriftlich<br />

zu vereinbaren.<br />

2.5.2 Umbauten Bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen im Sinne von § 3 Nr. 5 <strong>und</strong> 6<br />

HOAI mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad kann gemäß § 24<br />

HOAI ein Zuschlag von 20 bis 33 v.H. vereinbart werden. Sofern<br />

nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, gilt ab durchschnittlichem<br />

Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 v.H. als vereinbart. In<br />

<strong>die</strong>sen Fällen ist in 6.1.5 des Vertrags ein weiterer Abschnitt einzufügen:<br />

2.6<br />

2.6.1<br />

Objektüberwachung<br />

Dauer<br />

„Für den Umbau des Gebäudes / der Gebäude<br />

wird das Honorar um v.H. erhöht.“<br />

Die Dauer der Objektüberwachung ist spätestens mit Beginn der<br />

Bauausführung festzulegen (siehe dazu auch Ziff. 5.1.3 <strong>und</strong> 6.3 des<br />

Vertragsmusters).<br />

Unter 5.1.3 wird geregelt:<br />

„Die Termine bzw. Fristen werden stufenweise jeweils bei Übertragung<br />

der entsprechenden Leistungen vereinbart. Die Planungs- <strong>und</strong><br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 4 von 8


2.6.2 Verlängerte<br />

Objektüberwachung<br />

VII.10.1<br />

Bauzeit (bei Vergütung nach § 4a HOAI) bzw. Bauzeit wird bei<br />

Übertragung zusätzlich vereinbart.“<br />

Verzögert sich <strong>die</strong> Bauzeit durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer<br />

nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachweislich erforderlichen<br />

Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren.<br />

Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. der festgelegten Ausführungszeit,<br />

mindestens 3 Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist<br />

durch das Honorar abgegolten.<br />

Für den daran anschließenden Zeitraum soll der Auftragnehmer <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> nachweislich gegenüber den Gr<strong>und</strong>leistungen entstandenen<br />

Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung bis zum Höchstbetrag<br />

der Vergütung je Monat erhalten, <strong>die</strong> er als Anteil der Vergütung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Objektüberwachung je Monat der vereinbarten Ausführungszeit<br />

erhalten hat.<br />

Für eine Prüfung der Ansprüche <strong>und</strong> Feststellung einer angemessenen<br />

Honorierung ist eine genaue Erfassung der Ursachen der<br />

verlängerten Objektüberwachung – z.B. durch <strong>die</strong> sorgfältige Führung<br />

des Bautagebuches - unerlässlich.<br />

2.6.3 Einzelleistung Wird <strong>die</strong> Objektüberwachung als Einzelleistung in Auftrag gegeben,<br />

so kann nach § 19 Abs. 4 HOAI verfahren werden.<br />

2.6.4 Bewehrungsabnahme Die (privatrechtliche) Überwachung der Ausführung der Bewehrung<br />

ist bei Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> 2 Teil der Gr<strong>und</strong>leistung<br />

des Objektplaners nach § 15 Abs. 2 Nr. 8 HOAI <strong>und</strong> wird mit<br />

dem <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphase "Objektüberwachung" vereinbarten<br />

Honorar abgegolten.<br />

2.6.5 Gestalterische<br />

Überwachung<br />

2.7<br />

Nebenkosten<br />

(6.6)<br />

Werden dem Auftragnehmer keine Leistungen der Leistungsphase<br />

8 übertragen, so ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> gestalterische Überwachung gemäß § 15<br />

HOAI ein besonderes Honorar schriftlich zu vereinbaren. In <strong>die</strong>sem<br />

Fall ist in § 3.5 des Vertrages ein weiterer Abschnitt mit fortlaufender<br />

Nummerierung einzufügen.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> im Büro des Auftragnehmers anfallende Vervielfältigungen<br />

sowie <strong>die</strong> Kosten des Datenaustausches gehören zu den<br />

Allgemeinen Geschäftskosten <strong>und</strong> sind mit dem Honorar abgegolten.<br />

Die Vergütung von Nebenkosten (§ 7 HOAI) erfolgt auf Einzelnachweis,<br />

sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung<br />

vereinbart worden ist.<br />

Die Vereinbarung einer Pauschale (<strong>für</strong> <strong>die</strong> vorzulegenden Ausarbeitungen<br />

des AN sowie <strong>die</strong> Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren) ist anzustreben,<br />

<strong>die</strong> ihr zu Gr<strong>und</strong>e gelegten Einzelansätze sind im <strong>Vergabe</strong>vermerk<br />

festzuhalten.<br />

Eine so definierte Pauschale kann in der Regel bezogen auf das<br />

Basishonorar (netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen<br />

gelten. Dabei sind als üblich vorausgesetzt:<br />

- <strong>für</strong> ES-, EW-, HU- <strong>und</strong> AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform,<br />

davon eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf<br />

Datenträger<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>unterlagen eine Fertigung in Papier sowie<br />

eine auf Datenträger<br />

Mehr-/Minderfertigungen <strong>und</strong>/oder der anzuwendenden datentechnischen<br />

Übertragungsform ist durch Anpassung des v.H.-Satzes<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Für zusätzliche Vervielfältigungskosten <strong>und</strong> dgl. sind vom Auftrag-<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 5 von 8


2.8<br />

Umsatzsteuerliche<br />

Behandlung von Neben-<br />

kosten<br />

Umsatzsteuer<br />

(6.8)<br />

VII.10.1<br />

nehmer Einheitspreise anzubieten, <strong>die</strong> auf Angemessenheit zu prüfen<br />

sind.<br />

Für <strong>die</strong> Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen <strong>und</strong> sonstiger<br />

Texte sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B.<br />

US-Format) sind Angebote einzuholen.<br />

Für <strong>die</strong> Vergütung der Reisekosten des Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner<br />

Mitarbeiter sind zu beachten:<br />

1. Die notwendige Anzahl der Reisen des Auftragnehmers <strong>und</strong><br />

seiner Mitarbeiter setzt der Auftraggeber auf Vorschlag des Auftragnehmers<br />

fest. Hierbei ist zu beachten, dass <strong>die</strong> Reisen des<br />

Auftragnehmers so ausreichend bemessen werden, dass er <strong>die</strong><br />

Objektüberwachung ordnungsgemäß erfüllen kann.<br />

2. Fahrtkosten (auch Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder) <strong>für</strong> Reisen,<br />

<strong>die</strong> über den Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz<br />

des Auftragnehmers hinausgehen, dürfen <strong>für</strong> B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesmaßnahmen<br />

nicht höher berechnet werden, als es das B<strong>und</strong>esreisekostengesetz<br />

(BRKG) vom 13.11.1993 <strong>und</strong> <strong>die</strong> dazu<br />

herausgegebenen Ergänzungen/das Bayerische Reisekostengesetz<br />

(BayRKG) vom 24. April 2001, zul. geä. 26.07.2005, vorsieht.<br />

Für Wegstrecken, <strong>die</strong> der Auftragnehmer im eigenen Pkw<br />

zurücklegt, ist von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />

Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder bemessen sich nach Art. 8<br />

bzw. 9 BayRKG.<br />

Für Trennungsentschädigungen <strong>und</strong> Kosten <strong>für</strong> Familienheimfahrten<br />

der Mitarbeiter des Auftragnehmers ist keine Pauschale zu vereinbaren.<br />

Die Kosten dürfen nicht höher erstattet werden, als es der<br />

jeweils gültige Tarifvertrag <strong>für</strong> das Baugewerbe mit den dazu vereinbarten<br />

Sätzen <strong>für</strong> technische <strong>und</strong> kaufmännische Angestellte<br />

vorsieht.<br />

Die Vorsteuer in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist abzuziehen bei:<br />

- Vervielfältigungskosten<br />

- Telefonkosten<br />

- Kosten <strong>für</strong> Bus, Bahn, Flugzeug <strong>und</strong> Taxi<br />

In folgenden Kosten ist keine Vorsteuer enthalten <strong>und</strong> somit auch<br />

nicht abzuziehen:<br />

- Postgebühren,<br />

- Trennungsentschädigungen,<br />

- Reisekosten nach BRKG bzw. BayRKG (Verpflegungs-,<br />

Übernachtungs- oder Fahrtkosten <strong>für</strong> Fahrzeuge des Auftragnehmers)<br />

also der Abrechung mit den Pauschalsätzen.<br />

Ausnahme: Ist <strong>die</strong> Abrechnung nach nachgewiesenen <strong>und</strong> tatsächlich<br />

Kosten vertraglich vereinbart, insbesondere bei Übernachtungskosten,<br />

ist vom Rechnungsbetrag <strong>die</strong> anteilige Vorsteuer<br />

abzuziehen.<br />

Auf <strong>die</strong> Nettogesamtsumme der Nebenkosten wird <strong>die</strong> jeweils geltende<br />

Umsatzsteuer hinzugerechnet. Maßnahmen der Stationierungsstreitkräfte<br />

sind umsatzsteuerbefreit.<br />

Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Bei Verträgen <strong>für</strong><br />

ausländische Streitkräfte oder NATO dürfen <strong>die</strong> Rechnungen nur<br />

netto, ohne Umsatzsteuerausweis erfolgen, weil <strong>die</strong>se Maßnahmen<br />

umsatzsteuerbefreit sind.<br />

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2.9 Leistungen des<br />

Auftraggebers<br />

3 Haftpflichtversicherung<br />

(7.1) Basisdeckung<br />

(7.1, 7.2) erhöhter<br />

Deckungsbedarf<br />

4 Anwendung der DV<br />

(8)<br />

VII.10.1<br />

Zu den Leistungen des Auftraggebers gehören im Allgemeinen:<br />

- Gr<strong>und</strong>lagenermittlung gemäß § 15 Abs. 2 Ziff. 1,<br />

Übergabe der Ergebnisse<br />

- Aufstellen des baufachlichen Gutachtens über das Baugr<strong>und</strong>stück,<br />

- B<strong>und</strong>: Vorlage der baufachlich genehmigten <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannten<br />

ES - Bau -,<br />

- Einholen der Bestätigung des Bedarfsträgers zur HU - bzw. EW - Bau -<br />

,<br />

- Einholen der bauordnungsrechtlichen <strong>und</strong> sonst erforderlichen Genehmigungen<br />

oder Zustimmungen,<br />

- <strong>Vergabe</strong><br />

- Zusammenstellen <strong>und</strong> Versenden der Verdingungsunterlagen <strong>für</strong> alle<br />

Leistungsbereiche, Ausfüllen der Einheitlichen Verdingungsmuster,<br />

Festlegung der <strong>Vergabe</strong>art, Führen der Bewerber- <strong>und</strong> Bieterliste,<br />

Auswahl der aufzufordernden Unternehmen, Auskünfte gegenüber den<br />

Bewerbern, Einholen der Angebote, Verdingungsverhandlungen,<br />

Durchsicht <strong>und</strong> Nachrechnen der Angebote einschließlich des Aufstellens<br />

des Preisspiegels, Verhandeln mit den Bietern, Abfassen der Verträge<br />

<strong>und</strong> Auftragserteilung,<br />

- Kassenreifmachen der vom Auftragnehmer geprüften <strong>und</strong> festgestellten<br />

/ bescheinigten Kostenrechnungen,<br />

- Antrag auf behördliche Abnahme <strong>und</strong> Teilnahme daran,<br />

- rechtsgeschäftliche Erklärung der Abnahme<br />

- <strong>die</strong> Haushaltsführung nach der B<strong>und</strong>eshaushaltsordnung / Bayerischen<br />

Haushaltsordnung<br />

- Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen<br />

Berechnungsrecht,<br />

- Führen der Haushaltsüberwachungslisten, der Rechnungslegungsliste.<br />

Die in Abhängigkeit von den voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />

abgestuften Deckungssummen <strong>die</strong>nen als Anhalt <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Vereinbarung im Regelfall.<br />

Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart werden, wenn es<br />

<strong>die</strong> Umstände des Einzelfalles erfordern. Dies gilt in Abstimmung<br />

mit dem BMVBS auch <strong>für</strong> Maßnahmen des B<strong>und</strong>es. In <strong>die</strong>sem Fall<br />

besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, den Abschluss einer Objektversicherung<br />

oder einer Zusatzdeckung durch eine hinzutretende Berufshaftpflicht<br />

/Exzedentenversicherung zu fordern.<br />

Bei der Auswahl der freiberuflich Tätigen ist darauf zu achten, dass<br />

der Datenaustausch zwischen Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber<br />

gewährleistet ist. Die da<strong>für</strong> notwendigen Vereinbarungen sind gemäß<br />

§ 8 zu treffen.<br />

Wenn der Auftragnehmer andere Programmsysteme als der Auftraggeber<br />

verwendet, muss der Auftragnehmer prüfen, ob <strong>die</strong> Daten<br />

auch nach der Übermittlung an den Auftraggeber vollständig <strong>und</strong><br />

richtig vorliegen. Den Aufwand <strong>für</strong> das Überprüfen <strong>und</strong> Nachbearbeiten<br />

der übermittelten Daten trägt der Auftragnehmer. Diese Regelung<br />

ist in 8.2 enthalten.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 7 von 8


5 Verpflichtung des<br />

Auftragnehmers<br />

(9.2)<br />

VII.10.1<br />

Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469 ff. / 547), geändert<br />

durch Gesetz vom 15.08.1975 (BGBl. I S. 1942):<br />

Land<br />

Freiberuflich Tätige sind auf <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten<br />

aus dem Auftrag nach dem Verpflichtungsgesetz zu<br />

verpflichten (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Auf Nr. 7.1.5 der Korruptionsbekämpfungsrichtlinien<br />

wird hingewiesen.<br />

B<strong>und</strong><br />

Das Verlangen des Auftraggebers zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen<br />

des Auftragnehmers <strong>und</strong> ggf. seiner an der Durchführung<br />

<strong>die</strong>ses Auftrags fachlich beteiligten Mitarbeiter nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

ist nur in begründeten Fällen auszuüben. Zuständig<br />

da<strong>für</strong> ist <strong>die</strong> nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Verpflichtungsgesetz durch<br />

Rechtsverordnung bestimmte Behörde.<br />

Gemeinsam<br />

Die einzelne Verpflichtung hat nach § 1 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 Verpflichtungsgesetz<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> den Auftraggeber zuständige Behörde mündlich<br />

vorzunehmen. Dabei ist auf <strong>die</strong> strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung<br />

hinzuweisen.<br />

Über <strong>die</strong> Verpflichtung ist eine Niederschrift zu fertigen, <strong>die</strong> der Verpflichtete<br />

mit unterzeichnet <strong>und</strong> von der er eine Abschrift erhält.<br />

Es wird anheim gestellt, <strong>die</strong> Verpflichtung von Beschäftigten der<br />

Dienststelle vornehmen zu lassen, welche auch <strong>die</strong> Verträge mit<br />

den freiberuflich Tätigen, in Vertretung <strong>für</strong> den öffentlichen Auftraggeber<br />

verantwortlich unterzeichnen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 8 von 8


Anlage zum Vertrag vom Auftragsnummer<br />

Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US - Streitkräfte<br />

gemäß § 2 Architektenvertrag Gebäude<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Ergänzung zu § 2 - Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

2. Ergänzung zu § 3 - Leistungen des Auftragnehmers<br />

3. Ergänzung zu § 6 - Vergütung<br />

Anlagen<br />

Anhang B, Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fertigung von Plänen <strong>und</strong> Bauschildern, März 1988 *<br />

Anhang C, Hinweise zur Erstellung eines Brandschutzplanes, Januar 1983 *<br />

Anmerkung<br />

Anhang C vom BMBau nicht freigegeben.<br />

1 Ergänzung zu § 2 - Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

1.1 Der Auftragnehmer hat ergänzend zu beachten<br />

VII.10.3<br />

- das Verwaltungsabkommen ABG 1975 über <strong>die</strong> Durchführung der Baumaßnahmen <strong>für</strong> <strong>und</strong><br />

durch <strong>die</strong> in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte nach Artikel 49<br />

des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (BGBl 1982 Teil II S. 893),<br />

- <strong>die</strong> Richtlinien zur Ausführung des o.g. Verwaltungsabkommens - RiABG (US),<br />

soweit hierauf im Vertrag Bezug genommen wird.<br />

1.2 Der Auftragnehmer hat weiterhin folgende Anforderungen der US-Streitkräfte bei der<br />

Bearbeitung seiner Leistung zugr<strong>und</strong>e zu legen bzw. zu berücksichtigen:<br />

1.2.1 Besprechungen <strong>und</strong> Entwurfsprüfungen<br />

(1) Normalerweise sind bei jeder Planungsmaßnahme folgende Besprechungen sowie<br />

Entwurfsprüfungen durchzuführen:<br />

Vorplanungsbesprechung, Prüfungsbesprechung zur KVM-Bau, Prüfungsbesprechung zur HU-<br />

Bau <strong>und</strong> Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau. Im Regelfall werden <strong>die</strong> Vorplanungsbesprechung<br />

sowie <strong>die</strong> Prüfungsbesprechung zur KVM-Bau <strong>und</strong> zur HU-Bau an der künftigen Baustelle abgehalten.<br />

Die Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau findet normalerweise bei<br />

US-Army Engineer District, Europe,<br />

65187 Wiesbaden, Konrad-Adenauer-Ring 39<br />

statt. Der US-Projektleiter wird über <strong>die</strong> Vorplanungsbesprechung <strong>und</strong> sämtliche Prü-<br />

fungsbesprechungen in Abstimmung mit dem Vertreter des Bauamtes eine<br />

* Nichtzutreffendes löschen<br />

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VII.10.3<br />

Besprechungsniederschrift anfertigen. In <strong>die</strong>sen Besprechungsniederschriften sind einschlägige<br />

Angaben, Prüfbemerkungen der US-Streitkräfte sowie <strong>die</strong> Veranlassungsvermerke zu jedem<br />

einzelnen Prüfkommentar zu erfassen. Zur Überprüfung <strong>und</strong> Zustimmung sind <strong>die</strong> jeweiligen<br />

Besprechungsniederschriften dem Bauamt zuzuleiten. Die Niederschrift über <strong>die</strong><br />

Vorplanungsbesprechung ist der KVM-Bau beizufügen. Die Niederschrift über <strong>die</strong><br />

Prüfungsbesprechung zur HU-Bau ist der AFU-Bau beizufügen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Niederschrift über <strong>die</strong><br />

Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau ist der berichtigten AFU-Bau beizufügen.<br />

(2) Der Auftragnehmer hat an den o.g. Besprechungen nach Aufforderung durch den<br />

Auftraggeber teilzunehmen. Die Prüfbemerkungen sind bei der weiteren Bearbeitung zu<br />

berücksichtigen.<br />

1.2.2 Projektkosten<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Kostenberechnung nach dem Preisstand zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung der HU-Bau zu erstellen. Zur Ermittlung der von den US-Streitkräften geforderten<br />

Projektkosten zum mittleren Zeitpunkt der Bauausführung ist <strong>die</strong> Endsumme der<br />

Kostenberechnung um einen Zuschlag, der vom Auftraggeber vorgegeben wird, zu erhöhen.<br />

Können <strong>die</strong> von den US-Streitkräften <strong>für</strong> den mittleren Zeitpunkt der Bauausführung<br />

veranschlagten Baukosten (ohne Anteil <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entschädigung) nicht eingehalten werden, ist<br />

dem Auftraggeber unverzüglich zu berichten.<br />

Mittlerer Zeitpunkt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung ist:<br />

Veranschlagte Baukosten gem. Anhang 1 zum Formblatt ABG 3 sind:<br />

1.2.3 Verantwortliche Bearbeiter der US-Streitkräfte<br />

EUD-Projektleiter ist:<br />

WCC-Projektleiter ist:<br />

Der Verantwortliche <strong>für</strong> Fernmeldeeinrichtungen bei 5th Signal Command ist:<br />

1.2.4 Zeichnungen, Beschriftungen<br />

(1) Zeichnungen sind gemäß Anhang B, "Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fertigung von Plänen <strong>und</strong><br />

Bauschildern" zu erstellen. Original-Zeichnungen sind auf Blättern in DIN-Formaten kopier-<br />

/pausfähig anzulegen.<br />

(2) Die Zeichnungen sind in deutscher <strong>und</strong> englischer Sprache zu beschriften.<br />

Beschriftung muss <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mikroverfilmung geeignet sein.<br />

1.3 Begriffsdefinitionen<br />

Als genehmigter Bauantrag gilt <strong>die</strong> von den US-Streitkräften zur Verfügung gestellte<br />

Baubeschreibung (vgl. Art. 11 ABG 1975 <strong>und</strong> RiABG zu Art. 11 ABG 1975). Als<br />

genehmigte Haushaltsunterlage - Bau gilt <strong>die</strong> Haushaltsunterlage in der Fassung nach<br />

der gr<strong>und</strong>sätzlichen Zustimmung der US-Streitkräfte gem. Art. 7.1.4 ABG 1975.<br />

2 Ergänzung zu § 3 - Leistungen des Auftragnehmers


2.1 Erstellen eines Leistungsverzeichnisses mit geschätzten Preisen *<br />

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VII.10.3<br />

Für <strong>die</strong> AFU-Bau ist ein Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen aufzustellen. Hierzu wird<br />

eine Fertigung der/des Leistungsverzeichnisse/s mit geschätzten Preisen versehen <strong>und</strong><br />

durchgerechnet gemäß Nr. 3 der RiABG zu Art. 7 ABG 1975.<br />

2.2 Erstellen eines Bauphasenplanes *<br />

Bei der Ausarbeitung des Bauphasenplanes müssen <strong>die</strong> Forderungen des Nutzers mit<br />

berücksichtigt werden. Die Bauphasenforderungen sind bei der Vorplanungs-besprechung zu<br />

erörtern. In den Bauentwurfsplänen sowie in den Leistungs-verzeichnissen hat der<br />

Bauphasenplan seinen Niederschlag zu finden.<br />

2.3 Erstellen eines Brandschutzplanes *<br />

Ein Brandschutzplan <strong>für</strong><br />

ist gemäß Anhang C, "Hinweise zur Erstellung eines Brandschutzplanes" zu erstellen.<br />

3 Ergänzung zu § 6 - Vergütung<br />

3.1 Die Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach Nr. ist in § 6 geregelt. *<br />

3.2 Die Leistungen nach Nr. sind mit der Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilleistung nach § 3.3<br />

abgegolten. *<br />

3.3 Lieferungen <strong>und</strong> sonstige Leistungen<br />

(hierzu gehören auch <strong>die</strong> Leistungen der von den deutschen Baubehörden beauftragten<br />

freiberuflich Tätigen) sind unter den Voraussetzungen des Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens<br />

zum NATO-Truppenstatut von der Umsatzsteuer befreit. Zum Nachweis der Steuerfreiheit <strong>die</strong>ser<br />

Lieferungen <strong>und</strong> sonstigen Leistungen erhält der Auftragnehmer vom Bauamt eine<br />

Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.<br />

3.4 Auf den Rechnungen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen:<br />

"Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer".<br />

3.5 Genehmigte Kostenberechnung<br />

Als genehmigte Kostenberechnung zur HU-Bau im Sinne von § 6.1.1 gilt - nach der<br />

gr<strong>und</strong>sätzlichen Zustimmung der US-Streitkräfte gem. Art. 7.1.4 ABG 1975 - <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong> der<br />

Prüfbemerkungen fortgeschriebene Kostenberechnung nach dem Preisstand zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung der HU - Bau.


Auftragsnummer:<br />

Liegenschaft<br />

Maßnahme<br />

Objekt<br />

Zwischen<br />

<strong>die</strong>se(r) vertreten durch<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

<strong>und</strong> dem<br />

vertreten durch<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Ingenieurvertrag<br />

- Technische Ausrüstung -<br />

dem Freistaat <strong>Bayern</strong> *<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland *<br />

VII.11


Auftragsnummer:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

§ 9<br />

Anlagen<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Fachlich Beteiligte<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Vergütung<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Datenverarbeitung<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />

2 Lageplan*<br />

3 Genehmigter Bauantrag vom<br />

4 Entscheidungsunterlage – Bau – (ES-Bau) vom *<br />

5 Pflichtenheft Fachplanung *<br />

6 Pflichtenheft BFR GBestand *<br />

7 Ergänzung zu § 8 des Vertrages <strong>für</strong> <strong>die</strong> DV-Anwendung<br />

8 vorläufige Ermittlung zu § 69 Abs. 4 / § 10 Abs. 3a HOAI (vorhandene Bausubstanz)*<br />

9 Ermittlung anrechenbare Kosten<br />

10 Ermittlung verschiedene Honorarzonen*<br />

11 Honorarermittlung<br />

12 …<br />

13 Niederschrift nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

VII.11<br />

14 Richtlinien <strong>für</strong> Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Baumaßnahmen (Anhang 20/1<br />

RBBau)*<br />

15 Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte*<br />

16 Zugangsbestimmungen (US)*<br />

17 …<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 21


Auftragsnummer:<br />

1.1 Für <strong>die</strong> Baumaßnahme<br />

(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme)<br />

(siehe Lageplan Anlage) *<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

VII.11<br />

sind folgende Anlagen der Anlagengruppe(n) nach § 68 HOAI <strong>und</strong> - sofern nachfolgend aufgeführt<br />

– sonstige Technik zu bearbeiten:<br />

1.1.1 Gas-, Wasser-, Abwasser- <strong>und</strong> Feuerlöschtechnik der / des Gebäude(s) / Ingenieurbauwerke(s)<br />

(genaue Bezeichnung der Gebäude / Ingenieurbauwerke)<br />

1.1.2 Wärmeversorgungs-, Brauchwassererwärmungs- <strong>und</strong> Raumlufttechnik der / des Gebäude(s) /<br />

Ingenieurbauwerke(s)<br />

(genaue Bezeichnung der Gebäude / Ingenieurbauwerke)<br />

1.1.3 Elektrotechnik der / des Gebäude(s) / Ingenieurbauwerke(s)<br />

(genaue Bezeichnung der Gebäude / Ingenieurbauwerke)<br />

1.1.4 Aufzug-, Förder- <strong>und</strong> Lagertechnik der / des Gebäude(s) / Ingenieurbauwerke(s)<br />

(genaue Bezeichnung der Gebäude / Ingenieurbauwerke)<br />

1.1.5 Küchen-, Wäscherei- <strong>und</strong> chemische Reinigungstechnik der / des Gebäude(s) / Ingenieurbauwerke(s)<br />

(genaue Bezeichnung der Gebäude / Ingenieurbauwerke)<br />

1.1.6 Medizin- <strong>und</strong> Labortechnik der / des Gebäude(s) / Ingenieurbauwerke(s)<br />

(genaue Bezeichnung der Gebäude / Ingenieurbauwerke)<br />

1.1.7 Sonstige Technik der / des Gebäude(s) / Ingenieurbauwerke(s)<br />

(genaue Bezeichnung der Gebäude / Ingenieurbauwerke)<br />

Die o.g. Baumaßnahme wird im Auftrag des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> <strong>die</strong> US-Streitkräfte durchgeführt *<br />

<strong>und</strong> aus deren Heimatmitteln finanziert. *<br />

§ 2<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 21


Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil <strong>die</strong>ses Vertrages.<br />

2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen bzw. folgende Aufgaben zu erfüllen:<br />

2.2.1 Für das Aufstellen der Haushalts-/Entwurfsunterlage - Bau - (3.2):<br />

den genehmigten Bauantrag vom (Anlage) *<br />

<strong>die</strong> baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau –<br />

vom (Anlage) *<br />

mit einer Kostenobergrenze ………………… € <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostengruppen 400 *<br />

(DIN 276 Ausg. 1993)<br />

davon entfallen auf <strong>die</strong><br />

Kostengruppe 410 ……………€ *<br />

Kostengruppe … ……………€ *<br />

………………<br />

Folgende weitere Forderungen <strong>und</strong> Anregungen des Auftraggebers:<br />

Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte (Anlage) *<br />

(Anlage) *<br />

2.2.2 Für <strong>die</strong> weitere Bearbeitung (3.3 - 3.6):<br />

Die baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage Bau *<br />

Die mit der Einverständniserklärung des Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage - Bau -<br />

(Anlage) *<br />

2.2.3 Hinsichtlich der Einhaltung der Kostenobergrenze wird ausdrücklich auf § 1 Nr. 1.6 AVB hingewiesen.<br />

Darüber hinaus hat der Auftragnehmer, im Rahmen der vorgegebenen Qualitäts- <strong>und</strong><br />

Terminziele sowie des vom Auftraggeber gebilligten Planungskonzepts, alle Möglichkeiten zur<br />

Einsparung von Kosten <strong>für</strong> Bau <strong>und</strong> Betrieb des Objektes auszuschöpfen.<br />

Abweichungen von 2.2.1 <strong>und</strong> 2.2.2 bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.<br />

2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgende technische <strong>und</strong> sonstige Vorschriften <strong>und</strong><br />

Regelwerke zu beachten:<br />

− „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ der Staatsregierung in der jeweils geltenden<br />

Fassung. *<br />

−<br />

Ergänzend zu § 1 Nr. 1.2.1 AVB wird darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong><br />

RLBau bekannt gemacht sind im Allgemeinen Ministerialblatt der Bayer. Staatsregierung vom<br />

12. April 1999 S. 221 ff. <strong>und</strong> auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.*<br />

RBBau, 18. Austauschlieferung 2005, auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt<br />

werden.*<br />

2.4 Die Baumaßnahme ist<br />

ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />

genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />

Die Baumaßnahme unterliegt<br />

dem Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 21


Auftragsnummer:<br />

dem Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />

dem Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. *<br />

dem Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. *<br />

3.1 Auftragsumfang<br />

§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.<br />

VII.11<br />

Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung <strong>und</strong> Ausführung der Baumaßnahme<br />

weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.6 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.<br />

Wesentliche Voraussetzungen ist/sind *<br />

dass <strong>die</strong> Haushaltsunterlage-Bau genehmigt ist <strong>und</strong> entsprechende Mittel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme<br />

bereit stehen.*<br />

<strong>die</strong> Einhaltung der mit der ES-Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einverständniserklärung<br />

des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. *<br />

Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet <strong>die</strong>se weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber<br />

innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Beauftragungsstufe<br />

zumindest <strong>die</strong> Leistungen der folgenden Stufe übertragen werden.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, <strong>die</strong> Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte<br />

der Baumaßnahme zu beschränken.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.6 besteht nicht.<br />

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />

ableiten.<br />

3.2 Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) *<br />

3.2.1<br />

Erarbeiten der Haushaltsunterlage-Bau / der Beiträge zur Haushaltsunterlage - Bau<br />

nach Abschnitt F 2.2 RLBau, *<br />

Erarbeiten der Entwurfsunterlage-Bau / der Beiträge zur Entwurfsunterlage - Bau<br />

nach Abschn. F 2.2 RBBau, *<br />

einschließlich aller <strong>für</strong> <strong>die</strong> bauaufsichtliche Behandlung erforderlichen Unterlagen <strong>und</strong> Angaben.<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphasen 2, 3 <strong>und</strong> 4 des § 73 HOAI ohne<br />

Einreichen der vom Auftragnehmer erarbeiteten Vorlagen zur Beantragung <strong>und</strong> Einholung der<br />

bauordnungsrechtlichen <strong>und</strong> sonstigen Genehmigungen <strong>und</strong> Zustimmungen sowie ohne notwendige<br />

Verhandlungen mit Behörden.<br />

Folgende Gr<strong>und</strong>leistungen oder Teile der Gr<strong>und</strong>leistungen entfallen, weil sie bereits mit der<br />

Aufstellung der ES - Bau - erbracht sind:<br />

*<br />

Die Genehmigungsplanung gemäß Leistungsphase 4 des § 73 Abs. 4 HOAI ist <strong>für</strong> folgende<br />

Anlagen zu erbringen:<br />

*<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 21


Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong>jenigen Pläne, Berechnungen <strong>und</strong> Beschreibungen vorzulegen, <strong>die</strong><br />

zu Erfüllung der Forderungen zu Abschn. F 2.2 RLBau / RBBau * erforderlich sind, <strong>die</strong>s sind<br />

insbesondere:<br />

- Pläne<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

- mit der Darstellung gemäß Abschn. F 2.1.1 RLBau / RBBau. *<br />

- Ergibt sich bei der Durcharbeitung, dass ein anderer Maßstab zweckmäßiger ist, so kann mit<br />

Zustimmung des Auftraggebers ein anderer gewählt werden.<br />

- Schaltschemata – soweit zum Verständnis von Funktionsabläufen erforderlich.<br />

- Beitrag zum Erläuterungsbericht nach Muster 7 mit Anlagen – Abschnitt F 2.2.2 RLBau /<br />

RBBau. *<br />

- Beitrag zur Aufstellung der Kosten - Muster 6 RLBau / RBBau – <strong>für</strong> jede einzelne Anlage –<br />

unterteilt nach Kostengruppen der Kostenberechnung mit allen nach Abschnitt F 2.2.3<br />

RLBau / RBBau erforderlichen Unterlagen <strong>und</strong> Angaben.<br />

3.2.2 Besondere Leistungen<br />

3.2.2.1 Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis <strong>für</strong>:<br />

*<br />

3.2.2.2 Betriebskostenberechnung <strong>für</strong>:<br />

3.3 Ausführungsplanung<br />

*<br />

Ausarbeiten der Ausführungsplanung nach Abschnitt F 3 RLBau / RBBau *<br />

Das sind <strong>die</strong> nachfolgend aufgeführten Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 5 des § 73 Abs. 3<br />

HOAI:<br />

Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 <strong>und</strong> 4 (stufenweise Erarbeitung <strong>und</strong> Darstellung<br />

der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter<br />

Beachtung der durch <strong>die</strong> Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen<br />

Lösung.<br />

Darauf aufbauend hat der Auftragnehmer anzufertigen, vorzulegen <strong>und</strong> auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse<br />

fortzuschreiben:<br />

3.3.1 Ausführungsplanung mit Schlitz- <strong>und</strong> Durchbruchsplänen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage(n) / Anlagengruppe(n)<br />

*<br />

3.3.2 Ausführungsplanung ohne Schlitz- <strong>und</strong> Durchbruchspläne <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage(n) / Anlagengruppe(n)<br />

*<br />

3.3.3 Schlitz- <strong>und</strong> Durchbruchspläne <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage(n) / Anlagengruppe(n)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 21


Auftragsnummer:<br />

*<br />

VII.11<br />

<strong>und</strong> / oder als Besondere Leistungen zu prüfen, zu koordinieren <strong>und</strong> - nach vorheriger Unterrichtung<br />

des Auftraggebers - anzuerkennen:<br />

*<br />

3.3.4 <strong>die</strong> von den ausführenden Unternehmen gefertigten Ausführungszeichnungen, einschließlich<br />

der Schlitz- <strong>und</strong> Durchbruchspläne, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage(n) / Anlagengruppe(n)<br />

*<br />

3.3.5 <strong>die</strong> von den ausführenden Unternehmen gefertigten Ausführungszeichnungen ohne Schlitz-<br />

<strong>und</strong> Durchbruchsplane <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage(n) / Anlagengruppe(n)<br />

*<br />

3.3.6 <strong>die</strong> von den ausführenden Unternehmen gefertigten Schlitz- <strong>und</strong> Durchbruchspläne <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Anlage(n) / Anlagengruppe(n)<br />

*<br />

3.4 Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

3.4.1 Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 6 des § 73 HOAI.<br />

Das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung<br />

des Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) <strong>für</strong> das<br />

Bauwesen * <strong>und</strong> der der Richtlinien zu 214.H VHB zu erfolgen.<br />

3.4.2 Mitwirken bei der <strong>Vergabe</strong><br />

Das sind <strong>die</strong> nachfolgend genannten Gr<strong>und</strong>leistungen – bzw. Teile davon - der Leistungsphase<br />

7 des § 73 Abs. 3 HOAI, einschließlich Prüfen der Nachtragsangebote *, ohne:<br />

− Zusammenstellen <strong>und</strong> Versenden der Verdingungsunterlagen <strong>für</strong> alle Leistungsbereiche,<br />

einschließlich Führen der Bewerber- <strong>und</strong> Bieterliste,<br />

− Auskünfte gegenüber Bewerbern,<br />

− Einholen von Angeboten,<br />

− Durchsicht <strong>und</strong> Nachrechnen der Angebote, einschließlich Aufstellen des Preisspiegels<br />

− Verhandlungen mit den Bietern,<br />

− Auftragserteilung<br />

−<br />

3.5 Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />

3.5.1 Das sind <strong>die</strong> nachfolgend genannten Gr<strong>und</strong>leistungen - bzw. Teile davon - der Leistungsphase<br />

8 des § 73 HOAI:<br />

Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder<br />

Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen<br />

mit den anerkannten Regeln der Technik <strong>und</strong> den einschlägigen Vorschriften,<br />

Mitwirken beim Aufstellen <strong>und</strong> Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm),<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 21


Auftragsnummer:<br />

Mitwirken beim Führen eines Bautagebuches (gemäß VHB, EFB-Bautgb),<br />

Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,<br />

Mitwirken bei der Abnahme der Leistungen sowie Rechnungsprüfung,<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

- Vorbereiten der rechtsgeschäftlichen Abnahmen <strong>und</strong> Teilnahme daran,<br />

- Prüfen der Leistungen auf vertragsgemäße Erfüllung (s. 3.5.2).<br />

- Feststellen <strong>und</strong> Auflisten der Mängel,<br />

- Klären der Vorbehalte wegen Leistungsmängeln <strong>und</strong> Vertragsstrafen.<br />

Vorbereiten der Anträge auf behördliche Abnahme <strong>und</strong> Teilnahme daran.<br />

VII.11<br />

Zusammenstellen <strong>und</strong> Übergeben der Revisionsunterlagen, Be<strong>die</strong>nungsanleitungen <strong>und</strong> Prüfprotokolle.<br />

Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen <strong>für</strong> Mängelansprüche.<br />

Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.<br />

Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden<br />

Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen <strong>und</strong> dem Kostenanschlag.<br />

Die Pflicht des Auftragnehmers, <strong>die</strong> Ausführung des Objektes auch auf Übereinstimmung mit<br />

den einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts zu überwachen, wird durch <strong>die</strong> Leistungen<br />

des Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordinators nach § 3 BaustellV nicht gemindert.<br />

3.5.2 Eingehende Rechnungen sind sofort auf ihre Prüffähigkeit zu kontrollieren <strong>und</strong> unverzüglich<br />

fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch zu prüfen <strong>und</strong> festzustellen. Die festgestellten Rechnungen sind<br />

dem Auftraggeber so rechtzeitig vorzulegen, dass er <strong>die</strong> Auszahlung innerhalb der vertraglichen<br />

Zahlungsfristen bewirken kann.<br />

Fristen zur Rechnungsvorlage beim Auftraggeber:<br />

Abschlagsrechnungen:<br />

Teil- / Schlussrechnungen:<br />

Zur Feststellung der Rechnungen sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen, wie Mengenberechnungen,<br />

Abrechnungszeichnungen <strong>und</strong> sonstige begründende Unterlagen unverzüglich<br />

<strong>und</strong> vollständig zu prüfen. Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> geprüften Angaben durch Abhaken kenntlich<br />

zu machen; Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Ein Unterstreichen<br />

von Texten ist nicht erforderlich.<br />

Die Mengenberechnungen <strong>und</strong> Abrechnungszeichnungen sind mit folgender Bescheinigung zu<br />

versehen:<br />

„In allen Teilen fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch geprüft <strong>und</strong> mit den aus der Mengenberechnung<br />

(Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen <strong>für</strong> richtig bef<strong>und</strong>en<br />

(Ort) (Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)“<br />

Die Rechnungen sind mit Eingangsvermerk <strong>und</strong> mit folgender Bescheinigung des Auftragnehmers<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> fachtechnische <strong>und</strong> rechnerische Feststellung zu versehen:<br />

„Fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch richtig<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8 von 21


Auftragsnummer:<br />

Endbetrag €<br />

(Ort) (Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)“<br />

VII.11<br />

Der festgestellte Betrag ist in Ziffern mit zwei Nachkommastellen anzugeben. Neben der Unterschrift<br />

des Auftragnehmers ist zur klaren Zuordnung das Büro deutlich lesbar, ggf. mit Stempel<br />

zu bezeichnen.<br />

Bei der Prüfung von Kostenrechnungen mittels DV gilt darüber hinaus:<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> sich aus der DV-Prüfung ergebenden Änderungen oder Ergänzungen<br />

so aus <strong>die</strong>ser in <strong>die</strong> Kostenrechnung <strong>und</strong> in vorliegende Mengenberechnungen zu übertragen,<br />

dass zu erkennen ist, inwieweit <strong>die</strong> einzelnen Ansätze berichtigt worden sind. Soweit Fehler<br />

oder Abweichungen auftreten, sind <strong>die</strong> Ansätze zu überprüfen. Bei der Bescheinigung ist zu<br />

vermerken:<br />

„Die Rechnung wurde in dem aus der Prüfrechnung – Anlage – ersichtlichen Umfang mit DV<br />

geprüft<br />

Endbetrag €“<br />

Mit den Bescheinigungen übernimmt der Auftragnehmer auch in Fällen, in denen <strong>die</strong>se Bescheinigungen<br />

durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, <strong>die</strong> Verantwortung<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit von Maßen, Mengen, Einzelansätzen in Aufmaßen, Abrechnungszeichnungen,<br />

Mengenberechnungen, St<strong>und</strong>enlohnzetteln, Lieferscheinen <strong>und</strong> dgl.<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> rechnerische Richtigkeit <strong>und</strong> dass der anzunehmende oder auszuzahlende Betrag<br />

sowie alle auf Berechnungen beruhenden Angaben richtig sind (unberücksichtigt davon<br />

bleiben Pfändungen, Abtretungen <strong>und</strong> sonstige Einbehalte, z.B. Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche)<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit der den Unternehmerforderungen zugr<strong>und</strong>e liegenden Ansätze nach den<br />

Vertrags- <strong>und</strong> Berechnungsunterlagen, z.B. Bauverträge, Nachträge dazu, Auftragsschreiben,<br />

Tarife, gesetzliche Bestimmungen, bestätigte Aufmaß- <strong>und</strong> Lieferbescheinigungen,<br />

anerkannte Regiest<strong>und</strong>en<br />

− da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> in den begründenden Unterlagen enthaltenen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zahlung maßgebenden<br />

Angaben richtig sind<br />

− da<strong>für</strong>, dass nach den geltenden Vorschriften <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong>sätzen der Wirtschaftlichkeit<br />

verfahren worden ist<br />

− da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Lieferung oder Leistung sowohl dem Gr<strong>und</strong>e nach als auch hinsichtlich der<br />

Art ihrer Ausführung geboten war<br />

− da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Lieferung oder Leistung entsprechend der zugr<strong>und</strong>e liegenden Vereinbarung<br />

oder Bestellung sachgemäß <strong>und</strong> vollständig ausgeführt worden ist, d.h., dass <strong>die</strong> Lieferungen<br />

<strong>und</strong> Leistungen in Art, Güte <strong>und</strong> Umfang wie berechnet, vertragsgemäß <strong>und</strong><br />

fachgerecht ausgeführt worden sind.<br />

Bei der Behandlung der Rechnungsunterlagen ist Abschnitt J der RLBau / RBBau * zu beachten.<br />

3.5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zur Fertigstellung<br />

des Bauwerks / der baulichen Anlage ein Baubüro ausreichend zu besetzen. Die Räume<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong>ses Baubüro werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt, einschließlich<br />

der Möblierung, Beleuchtung <strong>und</strong> Beheizung. *<br />

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er hat<br />

ausreichend Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit <strong>und</strong> nach<br />

dem Fortgang der Arbeiten richtet.*<br />

Der Auftragnehmer hat seine Überwachungstätigkeit so auszuüben, dass <strong>die</strong> Bauleistungen<br />

von den Bauunternehmen mangelfrei vertragsgerecht ausgeführt werden. Insbesondere sind<br />

schadensgeneigte Bauleistungen <strong>und</strong> solche Arbeiten, deren Ergebnisse durch <strong>die</strong> nachfol-<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9 von 21


Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

gende Bautätigkeit nicht mehr zugänglich sind, durch Augenschein sorgfältig zu kontrollieren.<br />

3.5.4 Die mit dem Überwachen der Bauausführung Beauftragten müssen gr<strong>und</strong>sätzlich über eine<br />

abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor/Master) <strong>und</strong> eine angemessene<br />

Baustellenpraxis - in der Regel von mindestens drei Jahren - verfügen. Der örtliche Vertreter<br />

des Auftragnehmers auf der Baustelle ist dem Auftraggeber vor Übertragung der Leistungen<br />

schriftlich zu benennen; er ist berechtigt, <strong>die</strong> nach 3.5.2 auszustellenden Bescheinigungen <strong>für</strong><br />

den Auftragnehmer zu vollziehen.<br />

Bestellen <strong>und</strong> Wechsel des örtlichen Vertreters des Auftragnehmers bedürfen des schriftlichen<br />

Einvernehmens der Vertragspartner.<br />

3.5.5 Der mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat zum Nachweis aller Leistungen - ausgenommen<br />

solcher, <strong>die</strong> durch fachlich Beteiligte überwacht werden - <strong>die</strong> Ausführungszeichnungen<br />

der tatsächlichen Ausführung entsprechend während der Bauzeit zu ergänzen bzw.<br />

ihre Ergänzung zu veranlassen.<br />

3.5.6 Ergänzende Vereinbarungen*<br />

3.6 Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

3.6.1 Leistungen zu Wärmeschutz <strong>und</strong> Energieeinsparung *<br />

3.6.1.1 zu den Leistungen nach 3.2 *<br />

Untersuchen verschiedener Lösungsmöglichkeiten mit überschlägiger Berechnung <strong>für</strong> den<br />

Wärmeschutz <strong>und</strong> <strong>die</strong> Energieeinsparung gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV) unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an der Planung Beteiligten. *<br />

Für <strong>die</strong> Planung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- <strong>und</strong> Bauteiloptimierung, <strong>die</strong> über <strong>die</strong><br />

Anforderungen der Energieeinsparverordnung hinausgehen, gilt § 5 Abs. 4a HOAI.<br />

Erstellen der prüfbaren Berechnungen mit grafischer Darstellung der Systemgrenze <strong>und</strong> der<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen zur Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs bzw. des spezifischen<br />

Transmissionswärmeverlustes nach den in der EnEV festgelegten Nachweisverfahren,<br />

unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an der Planung Beteiligten. *<br />

Erstellung des Energiebedarfsausweises gem. § 13 EnEV <strong>und</strong> § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften<br />

zur EnEV sowie dessen Fortschreibung unter Einbeziehung evtl. Änderungen<br />

im Zuge von Planung <strong>und</strong> Ausführung. *<br />

Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes in Hinblick auf <strong>die</strong> Einhaltung der Sonneneintragskennwerte<br />

<strong>und</strong> der Kühlleistung nach Anlage 1 Nr. 2.9 (Wohngebäude)* / Anlage 2 Nr. 4<br />

(Nichtwohngebäude)* EnEV i.V. mit DIN 4108-Teil 2, Abschnitt 8 (Vereinfachter Nachweis). *<br />

3.6.1.2 zu den Leistungen nach 3.3 *<br />

Optimierung der geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an<br />

der Planung Beteiligten. Erstellung erforderlicher detaillierter Nachweise insbesondere zu Wärmebrücken,<br />

Sonderbauteilen, Speichermassen, solaren <strong>und</strong> internen Wärmegewinnen. *<br />

3.6.1.3 zu den Leistungen nach 3.5 *<br />

Mitwirken bei der Überwachung wichtiger Ausführungsarbeiten <strong>und</strong> der Durchführung von bauphysikalischen<br />

Messungen, Dichtheitsprüfungen etc. gem. § 6 EnEV. *<br />

3.6.1.4 Weitere Leistungen, wie<br />

− Durchführung von erforderlichen Simulationsberechnungen zu Wärmeverteilung, Aufheizung,<br />

Luftströmung etc.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 10 von 21


Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

− Erstellung der nach § 23 Nr. 3 EnEV erforderlichen Nachweise <strong>für</strong> Bauteile, <strong>für</strong> <strong>die</strong> eine<br />

Bewertung im Hinblick auf <strong>die</strong> Anforderungen der EnEV aufgr<strong>und</strong> anerkannter Regeln der<br />

Technik nicht möglich ist, weil solche Regeln nicht vorliegen oder wesentlich von ihnen abgewichen<br />

wird<br />

werden bei Bedarf gesondert beauftragt.<br />

3.6.1.5* Nach Abschluss der Baumaßnahme *<br />

Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises gem. § 16 EnEV <strong>und</strong> Anlage 6 (Wohngebäude)*<br />

/ Anlage 7 (Nichtwohngebäude)* <strong>und</strong> Anlage 8 zur EnEV sowie dessen Fortschreibung<br />

unter Einbeziehung evtl. Änderungen im Zuge von Planung <strong>und</strong> Ausführung. *<br />

3.6.1.5* Nach Abschluss der Baumaßnahme *<br />

Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises gem. § 16 EnEV <strong>und</strong> Anlage 6 (Wohngebäude)*<br />

/ Anlage 7 (Nichtwohngebäude)* <strong>und</strong> Anlage 9 zur EnEV sowie dessen Fortschreibung<br />

unter Einbeziehung evtl. Änderungen im Zuge von Planung <strong>und</strong> Ausführung. *<br />

3.6.2 Leistungen <strong>für</strong> das digitale Raumbuch *<br />

3.6.2.1 Erstellen eines digitalen Anforderungsraumbuches <strong>und</strong> Fortschreiben zu einem Raumbuch auf<br />

den Stand der Haushaltsunterlage-Bau<br />

3.6.2.2 Fortschreiben des digitalen Raumbuches auf den Stand der Ausführungsunterlage-Bau<br />

3.6.2.3 Fortschreiben des digitalen Raumbuches auf den Stand der Baufertigstellung<br />

3.6.3 Überprüfen der von den ausführenden Unternehmen DV-gerecht erstellten Bestandspläne <strong>und</strong><br />

des digitalen Raumbuches * auf formelle Anforderungen, Vollständigkeit <strong>und</strong> Übereinstimmung<br />

mit der Ausführung *<br />

3.6.4 Besondere Leistungen <strong>für</strong> Stationierungsstreitkräfte<br />

3.6.4.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen - Nr. 2.1 der Ergänzenden Vereinbarungen (US)*<br />

3.6.4.2 Energiewirtschaftsanalyse - Nr. 2.2 der Ergänzenden Vereinbarungen (US) *<br />

3.6.4.3 Brennstoffauswahlstu<strong>die</strong> - Nr. 2.3 der Ergänzenden Vereinbarungen (US) *<br />

3.6.5 Sonstige Besondere Leistungen *<br />

3.7 Vorzulegende Unterlagen<br />

3.7.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen <strong>und</strong> Beschreibungen (einschl. Leistungsverzeichnisse)<br />

<strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.2<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.3<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.4<br />

davon einfach in kopier- / pausfähiger Ausführung sowie in digitaler Form (z.B. CD-ROM) zu<br />

übergeben. Weitere Festlegungen siehe § 8.<br />

Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />

Umfang weiterzubearbeiten, u.a. normengerecht -fach farbig bzw. mit Symbolen anzulegen,<br />

DIN-gerecht zu falten <strong>und</strong> in Ordnern vorzulegen. Die Pläne sind nach den Angaben des<br />

Auftraggebers zu beschriften.<br />

3.7.2 Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als „Entwurfsverfasser“<br />

beziehungsweise „Planverfasser“, <strong>die</strong> übrigen Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeich-<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 11 von 21


Auftragsnummer:<br />

nen.<br />

VII.11<br />

3.7.3 Hat der Auftraggeber <strong>die</strong> Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet,<br />

bleibt trotzdem ausschließlich der Auftragnehmer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit seiner<br />

Planungen verantwortlich.<br />

§ 4<br />

Fachlich Beteiligte<br />

4.1 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />

4.1.1 Gebäudeplanung von<br />

4.1.2 Tragwerksplanung von<br />

4.1.3 Prüfen der Tragwerksplanung von<br />

4.1.4 Ingenieurbauwerke von<br />

4.1.5 Freianlagen von<br />

4.1.6<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

5.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

5.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2:<br />

Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen Monaten nach<br />

Vertragsschluss vollständig <strong>und</strong> mängelfrei vorliegen. *<br />

5.1.2 Für <strong>die</strong> weiteren Leistungen jeweils der einvernehmlich festgelegte Terminplan oder <strong>die</strong> entsprechend<br />

vereinbarten Einzeltermine. *<br />

5.1.3 Die Termine bzw. Fristen werden stufenweise jeweils bei Übertragung der entsprechenden<br />

Leistungen vereinbart.<br />

5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer nicht zu vertreten<br />

hat, sind neue Fristen festzulegen.<br />

5.2 Werden in den Planungs- <strong>und</strong> Baubesprechungen Termine / Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lieferung der Pläne,<br />

Leistungsverzeichnisse <strong>und</strong> sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer<br />

eine Niederschrift zu erstellen <strong>und</strong> dem Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit der<br />

schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers dazu werden <strong>die</strong>se Termine / Fristen Vertragsbestandteil.<br />

§ 6<br />

Vergütung<br />

6.1 Der Honorarermittlung werden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 12 von 21<br />

*


Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

6.1.1* Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 bis 3.5 gemäß § 4a HOAI der nach den Regeln des § 69 HOAI als<br />

anrechenbar ermittelte Teil aus den Kosten der baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung<br />

zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung<br />

zur Entwurfsunterlage-Bau *, solange sie nicht vorliegt aus den nach 2.2.1 vorgegebenen<br />

Kosten. *<br />

6.1.1* Anrechenbare Kosten nach § 69 HOAI<br />

6.1.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 69 Abs. 3 Nr. 1 HOAI der<br />

baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens<br />

des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau *, ohne Nachträge<br />

zur Haushaltsunterlage-Bau* / Entwurfsunterlage-Bau*, <strong>die</strong> durch Lohn- <strong>und</strong> Stoffpreissteigerungen<br />

verursacht sind, <strong>und</strong> ohne Umsatzsteuer.<br />

Für <strong>die</strong> Honorarberechnung der Genehmigungsplanung sind jeweils nur <strong>die</strong> Kosten der jeweiligen<br />

Anlage zugr<strong>und</strong>e zu legen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> nach den öffentlich rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare<br />

Genehmigung erforderlich ist.<br />

Anrechenbare Kosten <strong>für</strong> das Entwässerungsgesuch sind <strong>die</strong> Herstellungskosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wasser-<br />

<strong>und</strong> Abwasserinstallation, einschließlich der in / unter der Bodenplatte verlegten Gr<strong>und</strong>leitungen,<br />

Abwasserbehandlungsanlagen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Sanitärobjekte. *<br />

6.1.1.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3 <strong>und</strong> 3.4 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 69 Abs. 3 Nr. 2<br />

HOAI, <strong>die</strong> durch Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote ermittelt<br />

sind, ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der Angebotssumme<br />

des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie sie sich<br />

aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben. *<br />

6.1.1.3 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.5 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 69 Abs. 3 Nr. 3, <strong>die</strong> durch<br />

Abrechnung ermittelt sind (Kostenfeststellung), ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der Abrechnungssumme<br />

des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie sie<br />

sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben. *<br />

6.1.1.4 Die angemessene Anrechenbarkeit der in § 69 Abs. 6 HOAI genannten Kosten zu … v.H.<br />

(Diese Kosten können überschlägig ermittelt werden).<br />

6.1.2 Honorarzonen nach §§ 71 <strong>und</strong> 72 HOAI <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgend genannten einzelnen technischen<br />

Anlagen in den Anlagengruppen nach 1.1<br />

6.1.2.1<br />

6.1.2.2<br />

Gas-, Wasser-, Abwasser- <strong>und</strong><br />

Feuerlöschtechnik<br />

(genaue Bezeichnung der einzelnen Anlagen)<br />

Wärmeversorgungs-,<br />

Brauchwassererwärmungs- <strong>und</strong><br />

Raumlufttechnik<br />

(genaue Bezeichnung der einzelnen Anlagen)<br />

6.1.2.3 Elektrotechnik<br />

Gebäude/<br />

Ing.-Bauwerk<br />

Honorarzone<br />

Gebäude/<br />

Ing.-Bauwerk<br />

Gebäude/<br />

Ing.-Bauwerk<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 13 von 21


Auftragsnummer:<br />

6.1.2.4<br />

6.1.2.5<br />

6.1.2.6<br />

6.1.2.7<br />

6.1.3<br />

(genaue Bezeichnung der einzelnen Anlagen)<br />

Aufzug-, Förder- <strong>und</strong> Lagertechnik<br />

(genaue Bezeichnung der einzelnen Anlagen)<br />

Küchen-, Wäscherei- <strong>und</strong> chemische<br />

Reinigungstechnik<br />

(genaue Bezeichnung der einzelnen Anlagen)<br />

Medizin- <strong>und</strong> Labortechnik<br />

(genaue Bezeichnung der einzelnen Anlagen)<br />

Sonstige Technik<br />

(genaue Bezeichnung der einzelnen Anlagen)<br />

Erhöhung des Honorars nach § 76 HOAI <strong>für</strong> Umbauten technischer Anlagen *<br />

Anlagen / Anlagengruppen Im Gebäude / Ing.-Bauwerk v.H. -Satz<br />

6.1.4 Bewertung der Leistungen<br />

6.1.4.1<br />

6.1.4.2<br />

6.1.4.3<br />

<strong>für</strong> das Gebäude / Ingenieurbauwerk<br />

Leistungen<br />

HU-Bau/ EW - Bau - nach 3.2<br />

Vorplanung<br />

Entwurfsplanung<br />

Genehmigungsplanung<br />

Besondere Leistungen nach<br />

3.2.2, Wirtschaftlichkeits-<br />

nachweis nach 3.2.2.1<br />

Betriebskostenberechnung<br />

nach 3.2.2.2<br />

Ausführungsplanung nach 3.3,<br />

Durcharbeiten der Ergebnisse<br />

der Leistungsphasen 3 + 4<br />

3.3 + Ausführungszeichnungen<br />

+ Schlitzpläne nach 3.3.1<br />

3.3 + Ausführungszeichnungen<br />

nach 3.3.2<br />

3.3 + Schlitzpläne nach<br />

3.3.3<br />

3.3 + Prüfen der Ausführungszeichnungen<br />

<strong>und</strong> Schlitzpläne<br />

nach 3.3.4<br />

3.3 + 3.3.3 + Prüfen der Aus-<br />

Bewertung in v.H.<br />

VII.11<br />

6.1.2.1 6.1.2.2 6.1.2.3 6.1.2.4 6.1.2.5 6.1.2.6 6.1.2.7<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 14 von 21


Auftragsnummer:<br />

führungszeichnungen nach<br />

3.3.5<br />

3.3 + 3.3.2 + Prüfen der<br />

Schlitzpläne nach 3.3.6<br />

6.1.4.4 Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

nach 3.4.1<br />

6.1.4.5 Mitwirken bei der <strong>Vergabe</strong><br />

nach 3.4.2<br />

6.1.4.6 Objekt-(Bau-)<br />

Überwachung nach 3.5<br />

Besondere Leistungen <strong>für</strong> Stationierungsstreitkräfte *<br />

6.1.4.7 Leistungsverzeichnis mit geschätzten<br />

Preisen nach<br />

3.6.4.1<br />

6.1.4.8 Energiewirtschaftsanalyse<br />

nach 3.6.4.2<br />

6.1.4.9 Brennstoffauswahlstu<strong>die</strong> nach<br />

3.6.4.3<br />

6.1.5 Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach § 74 HOAI vereinbart.<br />

Zusätzlich wird vereinbart: *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Gebäude / Ingenieurbauwerke *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Gebäude / Ingenieurbauwerke *<br />

VII.11<br />

6.1.6 Nach § 69 Abs. 4 i.V. mit § 10 Abs. 3a HOAI bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigende<br />

technisch oder gestalterisch mitverarbeitete Bausubstanz wird gesondert ermittelt, sobald der<br />

Umfang der erforderlichen Leistungen erkennbar wird.<br />

Vorläufig werden da<strong>für</strong> € angenommen (Berechnung siehe Anlage) *<br />

6.1.7 Nichtöffentliche Erschließung<br />

6.1.7.1 Für jede Anlagengruppe eines Gebäudes / Ingenieurbauwerkes, einschließlich der gegebenenfalls<br />

den Anlagengruppen zuzuordnenden Anlagen der nichtöffentlichen Erschließung <strong>und</strong> /<br />

oder Außenanlagen, wird ein gesondertes Honorar ermittelt.<br />

6.1.7.2 Werden <strong>für</strong> Anlagen der nichtöffentlichen Erschließung <strong>und</strong> / oder Anlagen von Außenanlagen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Versorgung mit Fernwärme, Fernkälte, Kühlwasser <strong>und</strong> elektrischem Strom <strong>die</strong> Erdarbeiten<br />

<strong>und</strong> Ingenieurbauwerke vom Auftragnehmer erbracht, sind <strong>die</strong>se nach Teil VII HOAI auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage einer zusammengefassten Herstellungssumme zu vergüten.<br />

6.1.8 Da der nach den Regeln des § 69 HOAI als anrechenbar ermittelte Teil aus den nach 2.2.1<br />

vorgegebenen Kosten über 3.834.689 € liegt, wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 bis 3.5 ein Honorar<br />

von € vereinbart <strong>und</strong> werden darin <strong>die</strong> Leistungen wie in 6.1.4.1 bis 6.1.4.9 bewertet.<br />

Sollte das Ergebnis der baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau<br />

/ seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau<br />

* mehr als 20 % von den vorgegebenen Kosten abweichen <strong>und</strong> noch über 3.834.689 €<br />

liegen, wird das Honorar unter Berücksichtigung der unter 6.1.1.4 bis 6.1.6 getroffenen Festlegungen<br />

in dem Verhältnis angepasst, in dem es sich nach der Fortschreibungstabelle (Anlage)<br />

verändern würde. *<br />

6.2 § 69 Abs. 3 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt<br />

werden. *<br />

6.3 Verlängern sich <strong>die</strong> nach 5.1.3 vereinbarten Fristen durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer<br />

nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen<br />

eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. des festgeleg-<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 15 von 21


Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

ten Zeitraumes, mindestens drei Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten.<br />

*<br />

6.4 Vergütung <strong>für</strong> Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

6.4.1 Das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen im Vollzug der Energieeinsparverordnung – EnEV wird entsprechend<br />

dem Arbeitsaufwand einschließlich eventueller Nebenkosten wie folgt vereinbart:<br />

6.4.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.1.1 €<br />

6.4.1.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.1.2 €<br />

6.4.1.3 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.1.3 €<br />

6.4.1.4 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.1.4 €<br />

6.4.2 Das Honorar <strong>für</strong> Leistungen <strong>für</strong> das digitale Raumbuch wird entsprechend dem Arbeitsaufwand<br />

einschließlich eventueller Nebenkosten wie folgt vereinbart:<br />

6.4.2.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.2.1 €<br />

6.4.2.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.2.2 €<br />

6.4.2.3 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6.2.3 €<br />

6.4.3 Das Honorar <strong>für</strong> das Überprüfen der von den ausführenden Unternehmen DV-gerecht erstellten<br />

Bestandspläne <strong>und</strong> des digitalen Raumbuches * auf formelle Anforderungen, Vollständigkeit<br />

<strong>und</strong> Übereinstimmung mit der Ausführung nach 3.6.3 wird, entsprechend dem Arbeitsaufwand,<br />

einschließlich eventueller Nebenkosten, wie folgt vereinbart:<br />

Als Pauschale, sobald <strong>die</strong>se Teilleistung in Auftrag gegeben wird * € *<br />

6.4.4 Das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> sonstigen Besonderen Leistungen nach 3.6.5<br />

wird entsprechend dem Arbeitsaufwand, einschließlich eventueller<br />

Nebenkosten, wie folgt vereinbart:<br />

6.5 Zeithonorar nach § 6 HOAI<br />

Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet,<br />

werden folgende St<strong>und</strong>ensätze vergütet: *<br />

<strong>für</strong> den Auftragnehmer<br />

<strong>für</strong> Mitarbeiter<br />

<strong>für</strong> Technische Zeichner<br />

€<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

Der Auftragnehmer hat den Zeitaufwand durch Tagesbelege nachzuweisen, welche <strong>die</strong> Leistung<br />

genau bezeichnen. Die Tagesbelege, mit Angabe der Bearbeiter, sind dem Auftraggeber<br />

wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.6 Nebenkosten nach § 7 HOAI<br />

6.6.1 Als Nebenkosten werden pauschal (ohne USt.) erstattet:<br />

− Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren<br />

− Vervielfältigen der Unterlagen nach 3.7 *<br />

− Reisen des Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter *<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung nach 3.2<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3 <strong>und</strong> 3.4<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 16 von 21<br />

€<br />


Auftragsnummer:<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung nach 3.5<br />

Trennungsentschädigungen (§ 7 (2) Nr. 5 HOAI)<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3 <strong>und</strong> 3.4<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.5<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen über den Umfang nach 3.5 hinaus *<br />

Summe<br />

VII.11<br />

zuzüglich Umsatzsteuer € €<br />

Gesamtsumme<br />

6.6.2 Als Nebenkosten werden zum Nachweis (ohne USt.) erstattet: *<br />

Reisen *<br />

nach dem Bayer. Reisekostengesetz *<br />

nach dem B<strong>und</strong>esreisekostengesetz *<br />

in der jeweils gültigen Fassung<br />

Fahrten, <strong>die</strong> über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers, d.h.<br />

Stammsitz <strong>und</strong> ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planender Bereich hinausgehen, werden in Höhe<br />

der steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />

Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- <strong>und</strong> Taxifahrten ist <strong>die</strong> Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen.<br />

*<br />

Die Reisekostennachweise sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.7 Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen <strong>die</strong> Honorarermittlung auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

fortgeschriebenen anrechenbaren Kosten (siehe Berechnungsmuster, Anlagen) beizufügen.<br />

6.8 Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />

§ 7<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

(Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit den niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />

über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />

über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />

(Ausfüllhinweis: Im besonderen Fall ist Nr. 7.1 mit den höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 17 von 21<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />


Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />

über 15,0 Mio. 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />

7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass <strong>die</strong> Deckung <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses<br />

Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung<br />

zu erfolgen <strong>und</strong> kann durch eine Separierung der Deckungssummen in der Bescheinigung<br />

über <strong>die</strong> Jahresversicherung nachgewiesen werden.<br />

§ 8<br />

Datenverarbeitung<br />

Für <strong>die</strong> nach § 3 in DV-gerechter Form zu liefernden Bauunterlagen sind nachstehende Vorgaben<br />

zu beachten:<br />

8.1* Pflichtenheft BFR GBestand – B<strong>und</strong>esbaumaßnahmen *<br />

(wird auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)<br />

A-1 Daten-Austausch-Bogen<br />

A-2 Projektstruktur<br />

A-3 Standard-Datenumfang der alphanumerischen Bestandsdokumentation<br />

A-4 Teil 1 Zusätzlicher Datenumfang der alphanumerischen baulichen<br />

Bestandsdokumentation *<br />

A-4 Teil 2 Zusätzlicher Datenumfang der alphanumerischen technischen<br />

Bestandsdokumentation *<br />

A-5 Datenumfang der Vorab-Datenlieferung<br />

A-6 Standard-Datenumfang der geometrischen Bestandsdokumentation<br />

A-7 Zusätzlicher Datenumfang der geometrischen Bestandsdokumentation<br />

A-8 Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Layerstruktur<br />

A-9 Auszug wichtiger Normen <strong>für</strong> <strong>die</strong> zeichnerische Gestaltung von Plänen<br />

A-10 Beispiel Plankopf BBR<br />

Pflichtenheft Fachplanung – Landesbaumaßnahmen *<br />

(wird auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)<br />

A-1 Daten-Austausch-Bogen<br />

A-2 Projektstruktur<br />

A-3 Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Layerstruktur<br />

A-4 Erläuterung Kennzeichnungssystem<br />

A-5 Alphanumerischer Schlüssel der Anlagenkennzeichnung<br />

A-6 TGA-Objektkatalog<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 18 von 21


Auftragsnummer:<br />

A-7 Leistungsverzeichnis <strong>für</strong> <strong>die</strong> EDV-gestützte Dokumentation der<br />

Technischen Gebäudeausrüstung (GAEB-Format)<br />

8.2 Regelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung von Unterlagen mit der Datenverarbeitung<br />

8.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäudemodells<br />

VII.11<br />

Bei der Erzeugung <strong>und</strong> Bearbeitung der graphischen (8.2.1.1) <strong>und</strong> alphanumerischen<br />

(8.2.1.2) Daten ist das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Pflichtenheft – Fachplanung<br />

* / Pflichtenheft BFR GBestand (Anlage) i.V. mit H 2.2 RBBau * einzuhalten.<br />

8.2.1.1 Graphische Daten (Pläne)<br />

Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das <strong>die</strong> vollständige<br />

<strong>und</strong> richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen<br />

ermöglicht. Datenverzeichnisse <strong>und</strong> Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorgegeben.<br />

8.2.1.2 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch) *<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>für</strong> seine Leistungen ein Anforderungsraumbuch nach K 21 RLBau * /<br />

F RBBau * mit einem digitalen System zu erstellen. Hier<strong>für</strong> erhält er Zugang zu einer internetbasierten<br />

Datenbankanwendung des Auftraggebers.<br />

Der Auftragnehmer hat das digitale Raumbuch der stufenweisen Beauftragung folgend während<br />

des ganzen Planungs- <strong>und</strong> Bauprozesses kontinuierlich fortzuschreiben. Dabei ist der<br />

Stand der HU-Bau-Planung * / EW-Bau-Planung * <strong>und</strong> nach Übertragung der weiteren Leistungen<br />

der Stand der AFU-Bau-Planung sowie der Baufertigstellung auf einem Datenträger<br />

zu dokumentieren.<br />

Der Aufbau der Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang der vom<br />

Auftragnehmer einzugebenden Daten ist im Anhang „TGA-Objektkatalog“ zum Pflichtenheft<br />

Fachplanung*/ A-3.2 Teil 2 zum Pflichtenheft BFR GBestand* (Anlage) geregelt. Abweichungen<br />

davon bedürfen der einvernehmlichen Abstimmung zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer.<br />

8.2.2 Anfertigung von Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausschreibung, <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Abrechnung<br />

8.2.2.1 Einsatz der DV-Anlage des Auftraggebers<br />

Der Auftraggeber wird auf seiner DV-Anlage <strong>und</strong> mit seinem DV-Programmsystem <strong>für</strong> alle<br />

öffentlichen <strong>und</strong> beschränkten Ausschreibungen sowie <strong>für</strong> freihändige <strong>Vergabe</strong>n nach Absprache<br />

mit dem Auftragnehmer<br />

− <strong>die</strong> Angebote nachrechnen (vgl. Nr. 3.4.2) *<br />

− <strong>die</strong> Preisspiegel aufstellen (vgl. Nr. 3.4.2) *<br />

8.2.2.2 Einsatz der DV-Anlage des Auftragnehmers *<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bearbeitung notwendigen Angaben nach der ihm zur Verfügung<br />

gestellten Ergänzung zu § 8 <strong>für</strong> <strong>die</strong> DV-Anwendung (Anlage) zu erstellen. Der Auftragnehmer<br />

wird auf seiner DV-Anlage <strong>und</strong> mit seinem DV-Programmsystem <strong>für</strong> alle öffentlichen<br />

<strong>und</strong> beschränkten Ausschreibungen sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> freihändigen <strong>Vergabe</strong>n nach Absprache<br />

mit dem Auftraggeber<br />

− <strong>die</strong> Leistungsverzeichnisse aufstellen (vgl. Nr. 3.4.1) *<br />

− <strong>die</strong> Kostenrechnungen rechnerisch prüfen (vgl. Nr. 3.5.2) *<br />

Der Auftragnehmer versichert, dass beim Einsatz seiner DV-Anlage <strong>und</strong> seines Programmsystems<br />

<strong>die</strong> ordnungsgemäße Anwendung des StLB-Bau, der Richtlinien zu 214.H VHB <strong>und</strong><br />

der REB-Verfahrens-Beschreibungen in der jeweils neuesten Fassung gewährleistet wird <strong>und</strong><br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 19 von 21


Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

<strong>die</strong> Regelungen <strong>und</strong> Richtlinien im VHB zur Anwendung der DV bei der Prüfung <strong>und</strong> Wertung<br />

<strong>und</strong> bei der Abrechnung beachtet werden.<br />

Er verpflichtet sich, <strong>die</strong> Listenbilder <strong>für</strong> Leistungsverzeichnisse (Lang- <strong>und</strong> Kurztext) nach den<br />

Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen.<br />

8.2.3 Anfertigung der übrigen, vom Auftragnehmer nach § 3 zu liefernden Unterlagen. *<br />

Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen <strong>und</strong><br />

dem Auftraggeber auf einem Datenträger zu übergeben:<br />

− den Erläuterungsbericht (vgl. Nr. 3.2.1) *<br />

− <strong>die</strong> Kostenberechnung (vgl. Nr. 3.2.1) *<br />

− den Kostenanschlag (vgl. Nr. 3.4.2) *<br />

8.3 Regelungen <strong>für</strong> den Datenaustausch<br />

8.3.1 Gr<strong>und</strong>lage der Bearbeitung ist der dem Pflichtenheft Fachplanung * / Pflichtenheft BFR<br />

GBestand * anliegende „Daten-Austausch-Bogen“ des Auftraggebers mit den aufeinander<br />

abgestimmten Eintragungen von Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ergebnisse des<br />

am durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch *.<br />

Der Auftragnehmer ist da<strong>für</strong> verantwortlich, dass <strong>die</strong> Daten auch nach der Übermittlung an<br />

den Auftraggeber <strong>die</strong>sem vollständig <strong>und</strong> richtig vorliegen. Erweisen sich <strong>die</strong> Daten nach der<br />

Übermittlung als nicht vollständig <strong>und</strong> richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.<br />

Die hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Wiederholungsprüfung auf Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung der Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />

ein. Eine endgültige Abnahme der Daten durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn<br />

vom Prüftool keine Fehler festgestellt werden.<br />

Alle Details zu CAD <strong>und</strong> zum digitalen Raumbuch sind mit dem Auftraggeber, dort mit<br />

Frau / Herrn Tel. abzustimmen.<br />

8.3.2 Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform<br />

Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass <strong>die</strong> Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform<br />

erfüllt werden.<br />

Die Leistungsbeschreibung muss der GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer<br />

hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-Prüfprogramms<br />

zu prüfen, ob <strong>die</strong> Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen.<br />

Hierzu ist das GAEB-Prüfprogramm durch Hochladen der Leistungsbeschreibung auf <strong>die</strong><br />

<strong>Vergabe</strong>plattform www.vergabe.bayern.de zu verwenden; das Passwort ist beim Auftraggeber<br />

zu erfragen. *<br />

Hierzu ist ein im Internet verfügbares, von der <strong>Vergabe</strong>plattform unabhängiges GAEB-<br />

Prüfprogramm zu verwenden. Internetadresse <strong>und</strong> Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />

Die Leistungsbeschreibung ist anschließend per E-Mail / mit entsprechendem Datenträger<br />

dem Bauamt zuzusenden. *<br />

Zeichnungen aus CAD-Systemen sowie Skizzen <strong>und</strong> Scans sind in das .pdf-Format umzuwandeln<br />

<strong>und</strong> auf <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform www.vergabe.bayern.de hochzuladen. *<br />

<strong>und</strong> per E-Mail / mit entsprechendem Datenträger dem Bauamt zuzusenden. *<br />

§ 9<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 20 von 21


Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

9.1 Als Verantwortliche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name,<br />

Qualifikation):<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.2: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.3: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.4: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.5: , (siehe auch 3.5.4)<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.6: ,<br />

9.2 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 9. März 1974 (BGBl. l S. 469 ff./547) in der<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. *<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />

der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung über <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung seiner<br />

Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz abzugeben. Er hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass ggf.<br />

auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber<br />

ebenfalls rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben.<br />

9.3 Beim Betreten <strong>und</strong> Befahren militärischer Liegenschaften sind <strong>die</strong> jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />

(Anlage ) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet <strong>die</strong> Sicherheits- <strong>und</strong><br />

Ordnungsvorschriften, <strong>die</strong> innerhalb der Liegenschaft gelten. *<br />

Auftraggeber:<br />

Auftragnehmer:<br />

, den , den<br />

(Ort, Datum) (Ort, Datum)<br />

(rechtsverbindliche Unterschrift) (rechtsverbindliche Unterschrift)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 21 von 21


Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Technische Ausrüstung<br />

VII.11.1<br />

Die in Klammern gesetzten Abschnittsbezeichnungen beziehen sich auf das Vertragsmuster Technische Ausrüstung<br />

0 Anwendungsbereich<br />

(1.1)<br />

Das Vertragsmuster - Technische Ausrüstung - ist <strong>für</strong> Leistungen<br />

bei der technischen Ausrüstung von Gebäuden / Ingenieurbauwerken<br />

unter Beachtung des Teils IX HOAI anzuwenden.<br />

(1.1.1 bis 1.1.6) Der Anwendungsbereich umfasst auch <strong>die</strong> neben dem Gebäude /<br />

Ingenieurbauwerk stehenden Anlagen oder Anlagen auf dem<br />

Dach, sofern sie funktional den Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung<br />

von Gebäuden / Ingenieurbauwerken zuzuordnen<br />

sind. Nach § 68 HOAI sind Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen der Technischen<br />

Gebäudeausrüstung in 6 Anlagengruppen unterteilt.<br />

(1.1.7) Alle nicht in der HOAI erfassten technischen Bereiche sind in einer<br />

7. Anlagengruppe zusammenzufassen. Die Honorare <strong>für</strong> <strong>die</strong>se<br />

Anlagengruppe sind frei zu vereinbaren, dürfen aber nicht über <strong>die</strong><br />

nach HOAI üblichen Honorare hinausgehen.<br />

Die Honorare <strong>für</strong> Leistungen bei Anlagen der nichtöffentlichen<br />

Erschließung <strong>und</strong> bei Außenanlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versorgung mit Fernwärme,<br />

Fernkälte, Kühlwasser, elektrischem Strom sowie bei<br />

Fernmeldeanlagen bzw. Telekommunikation sind frei zu vereinbaren.<br />

In der Regel können <strong>die</strong> Leistungen nach Teil IX HOAI vergütet<br />

werden. Hierbei ist zu entscheiden, ob <strong>die</strong>se Anlagen in der 7.<br />

Anlagengruppe zusammengefasst oder einer der jeweiligen Anlagengruppen<br />

nach § 68 HOAI zugeordnet werden. Sollte Ersteres<br />

der Fall sein, sind im Vertragsmuster <strong>die</strong> Abschnitte 1.1, 6.1.2 <strong>und</strong><br />

6.1.4 entsprechend zu ergänzen. Für <strong>die</strong> mit <strong>die</strong>sen Anlagen in<br />

Zusammenhang stehenden Erdarbeiten <strong>und</strong> Ingenieurbauwerken<br />

ist ein Vertrag nach Teil VII HOAI (Vertragsmuster Ingenieurbauwerke<br />

<strong>und</strong> Verkehrsanlagen, Anhang 14 RBBau / RLBau) abzuschließen.<br />

Dies gilt auch <strong>für</strong> Anlagen der nichtöffentlichen Erschließung<br />

sowie von Außenanlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

mit Wasser, Abwasser, Gasen <strong>und</strong> Feststoffen.<br />

Die den Energieversorgungsunternehmen, der TELEKOM bzw.<br />

den Kommunen zu leistenden Anschluss- <strong>und</strong> Netzbeiträge werden<br />

bei den anrechenbaren Kosten <strong>und</strong> bei der Honorarermittlung<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Anlagen der Zentralen Leittechnik (ZLT) sowie der Mess-, Steuer-<br />

<strong>und</strong> Regeltechnik (MSR-Anlagen) sind, soweit sie in DDC (Direct<br />

Digital Control)-Technik ausgeführt werden, den Anlagengruppen<br />

folgendermaßen zuzuordnen:<br />

- Die MSR-Technik ist gr<strong>und</strong>sätzlich der jeweiligen Anlage zuzurechnen.<br />

- Leitzentrale mit Peripherie <strong>und</strong> Übertragungsnetze einschließlich<br />

Netzkomponenten <strong>und</strong> Netzelektronik sind der ZLT (Anlagengruppe<br />

1.1.7) zuzurechnen.<br />

- Die Kosten der Geräte <strong>und</strong> Software der Gruppenleitebene (siehe<br />

AMEV-Broschüre "Planung <strong>und</strong> Ausführung von firmenneutralen<br />

Datenübertragungssystemen in öffentlichen Gebäuden<br />

<strong>und</strong> Liegenschaften (FND)", Teil 1, FND-Spezifikation, Abb. 1.1<br />

<strong>und</strong> Abb. 1.2, sind zu 20 v.H. der ZLT <strong>und</strong> zu 80 v.H. den DDC-<br />

Anlagen (Anlagengruppe der jeweiligen Anlage) zuzurechnen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1 von 11


1 Vertragsabschluss<br />

1.1 Allgemein<br />

Vertragsbestimmungen<br />

1.2 Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Haushaltsunterlage – Bau -<br />

Entwurfsunterlage - Bau –<br />

<strong>und</strong> Übertragung weiterer<br />

Leistungen<br />

(3.2 bis 3.6)<br />

VII.11.1<br />

- Wird objektbezogen in der Gruppenleitebene <strong>für</strong> mehrere Gewerke<br />

nur eine DDC-Station erforderlich, ist ein angemessener<br />

Teilleistungssatz <strong>für</strong> <strong>die</strong> Integration aller Gewerke zu vergüten.<br />

Dies gilt nicht, wenn <strong>die</strong> Planung <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Gewerke von einem<br />

Auftragnehmer erbracht wird.<br />

- Falls keine ZLT-Anlage vorgesehen ist, werden <strong>die</strong> Kosten der<br />

MSR-Anlagen zu 100 v.H. der jeweiligen Anlage zugerechnet.<br />

- Bei nachträglicher Planung einer ZLT-Anlage sind <strong>die</strong>ser zusätzlich<br />

20 v.H. der Kosten der der ZLT zuzuordnenden; Geräte<br />

<strong>und</strong> Software der Gruppenleitebene (Anlagengruppe 1.1.7) zuzurechnen.<br />

- Bei Software-Neuentwicklungen ist nur ein im Einzelnen zu<br />

vereinbarender, angemessener Kostenanteil der Honorarberechnung<br />

zugr<strong>und</strong>e zu legen.<br />

Fernmelde- <strong>und</strong> informationstechnische Anlagen einschließlich<br />

Übertragungsnetze (vgl. DIN VDE 0800 <strong>und</strong> DIN 276) sind § 1 Ziff.<br />

1.1.3 des Vertragsmusters zuzuordnen. Zu den Übertragungsnetzen<br />

zur Übermittlung von Daten, Sprache, Text <strong>und</strong> Bild gehören<br />

auch <strong>die</strong> erforderlichen passiven <strong>und</strong> aktiven Netzbetriebseinrichtungen.<br />

Kostenverpflichtungen <strong>für</strong> Planungsleistungen dürfen nur insoweit<br />

eingegangen werden, wie <strong>die</strong>s zur Aufstellung der Haushaltsunterlage-Bau<br />

/ Entwurfsunterlage - Bau - nach Abschn. F 2 RLBau /<br />

RBBau notwendig ist. Wenn dazu freiberuflich tätige Ingenieure<br />

eingeschaltet werden, ist das Vertragsmuster Technische Ausrüstung<br />

zu verwenden. Dem freiberuflich Tätigen sind mit dem Vertragsentwurf<br />

eine Ausfertigung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen<br />

(AVB, VI.5.1 <strong>VHF</strong>) sowie weitere Vertragsunterlagen gemäß<br />

Anlagenverzeichnis, zuzuleiten. Die Auflistung der Anlagen<br />

sowie Texte mit * sind zu prüfen, ob sie zutreffen; nicht Zutreffendes<br />

ist zu löschen.<br />

Für <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten sowie des Honorares<br />

sind <strong>die</strong> Berechnungsmuster VII.10.2.1 bis 4 <strong>und</strong> VII.10.2.5 zu<br />

verwenden. Sie sind dem Vertrag als Leerformulare beizufügen.<br />

Die von der Bauverwaltung mit Hilfe der bearbeitbaren Formblätter<br />

zu erstellenden Ermittlungen werden dem Auftragnehmer nicht<br />

ausgehändigt, um den Eindruck zu vermeiden, dass mit <strong>die</strong>sen<br />

Berechnungen schon das endgültige Honorar vereinbart sei.<br />

Die AVB dürfen nicht geändert werden.<br />

Im Vertrag sind nur <strong>die</strong> Leistungen aufzuführen, deren Übertragung<br />

an den Auftragnehmer vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer<br />

sollen zunächst nur <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 des Vertragsmusters<br />

übertragen werden. Soweit im Ausnahmefall Leistungen nach 3.3<br />

oder Teile davon mit beauftragt werden sollen, ist <strong>die</strong>s im <strong>Vergabe</strong>vermerk<br />

besonders zu begründen. Die weiteren Leistungen<br />

werden - je nach Bedarf einzeln oder zusammengefasst - durch<br />

ein Schreiben übertragen, in dem auch das im Vertrag bereits<br />

festgelegte Honorar zu erwähnen ist. Als Frist, in der weitere Leistungen<br />

übertragen werden, sollen in 3.1 "24 Monate" eingesetzt<br />

werden.<br />

B<strong>und</strong>:<br />

Sofern bereits (Teil)-Leistungen nach § 73 Abs. 3 Nr. 2 HOAI (Vorplanung)<br />

mit der ES - Bau - erbracht wurden, ist <strong>die</strong>s bei der Hono-<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2 von 11


arermittlung zu Ziff. 3.2.1 zu berücksichtigen.<br />

VII.11.1<br />

Art <strong>und</strong> Umfang von besonderen Leistungen zur HU- / EW-Bau<br />

(Wirtschaftlichkeitsnachweis, Betriebskostenberechnung) sind bei<br />

Bedarf gesondert zu vereinbaren <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />

1.3 Einzelleistungen Das Vertragsmuster kann auch angewendet werden, wenn der<br />

freiberuflich Tätige ausschließlich mit einzelnen Leistungsphasen<br />

oder Teilen davon beauftragt werden soll. In <strong>die</strong>sem Fall darf entsprechend<br />

§ 5 (2) HOAI nur ein Honorar berechnet werden, das<br />

dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase<br />

entspricht.<br />

2 Vergütung (6)<br />

2.1 Allgemein<br />

2.2<br />

Ermittlung der Vergütung<br />

Bei Vertragsabschluss sind der vorläufigen Honorarermittlung <strong>die</strong><br />

geschätzten Kosten bzw. <strong>die</strong> Kosten der baufachlich genehmigten<br />

<strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannten Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage<br />

- Bau - zu Gr<strong>und</strong>e zu legen. Das endgültige Honorar<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 ist auf Gr<strong>und</strong>lage der baufachlich<br />

als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage<br />

- Bau bzw. seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung<br />

zur Entwurfsunterlage - Bau - zu ermitteln. Nachträge sind<br />

nicht Bestandteil der Kostenberechnung <strong>und</strong> damit nicht Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Honorarermittlung <strong>für</strong> Leistungen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Haushaltsunterlage<br />

- Bau bzw. Entwurfsunterlage - Bau - erforderlich sind.<br />

Soweit Anlagen einer Anlagengruppe verschiedenen Honorarzonen<br />

zugeordnet werden, ist das Muster 1 zu verwenden. Der ermittelte<br />

Honorarbetrag ist in Muster 2 zu übertragen (Anrechenbare<br />

Kosten). Werden <strong>die</strong> Anlagen einer Anlagengruppe einer Honorarzone<br />

zugeordnet, ist ausschließlich Muster 2 zu verwenden.<br />

Werden Änderungen erforderlich, <strong>die</strong> zu Mehrarbeiten des Ingenieurs<br />

bei den Leistungen nach 3.2 führen, ist über deren angemessene<br />

Honorierung eine zusätzliche Vereinbarung zu treffen. Insoweit<br />

können entweder <strong>die</strong> änderungsbedingten Mehrkosten der<br />

Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage –Bau bzw. Entwurfsunterlage<br />

- Bau - hinzugeschlagen oder <strong>die</strong> Mehrleistungen - pauschal<br />

oder nach Zeitaufwand - honoriert werden.<br />

Die Honorarermittlung nach 3.3 bis 3.5 ist entsprechend dem<br />

Stand der Bearbeitung unter Beachtung des § 69 Abs. 3 HOAI<br />

fortzuschreiben (Kostenanschlag <strong>und</strong> Kostenfeststellung). Der<br />

Auftragnehmer ist über <strong>die</strong> Fortschreibung zu unterrichten. Gemäß<br />

6.7 hat der Auftragnehmer seinen Rechnungen <strong>die</strong> Honorarermittlung<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage der fortgeschriebenen anrechenbaren Kosten<br />

beizufügen.<br />

Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach §§ 4, 4 a, 5, 5 a <strong>und</strong><br />

6 HOAI.<br />

Die Honorarzone ist gemäß §§ 71 <strong>und</strong> 72 HOAI in 6.1.2 festzulegen.<br />

Wenn an <strong>die</strong> zu übertragenden Aufgaben <strong>die</strong> dem Schwierigkeitsgrad<br />

der Honorarzone entsprechenden Mindestanforderungen<br />

gestellt werden, gilt der Mindestsatz <strong>und</strong> der Zusatz zu 6.1.5 ist zu<br />

löschen.<br />

Wenn darüber hinaus Anforderungen gestellt werden, <strong>die</strong> den<br />

Bearbeitungsaufwand verändern <strong>und</strong> <strong>die</strong> nicht schon in anderer<br />

Weise vergütet werden, ist ein Honorarsatz unter Beachtung des §<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 3 von 11


2.2.1 Abweichende<br />

Honorarermittlung<br />

gemäß § 4a HOAI<br />

2.2.2 Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

(3.6.3 / 6.4.3)<br />

2.3 Anwendung des<br />

§ 69 Abs. 6 HOAI<br />

(6.1.1.4)<br />

§ 72 HOAI<br />

(6.1.2.6)<br />

2.4 Genehmigungsplanung<br />

(3.2.1 / 6.1.1.1)<br />

4 HOAI festzulegen.<br />

Als solche Anforderungen kommen u. a. in Betracht:<br />

VII.11.1<br />

- Beteiligung <strong>und</strong> Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,<br />

- außergewöhnlich kurze Planungs- <strong>und</strong> Bauzeiten,<br />

- verbindliche Festtermine <strong>und</strong> Fristen,<br />

- Planung <strong>und</strong> Durchführung bei laufendem Betrieb,<br />

- besondere ausführungstechnische Anforderungen (z.B. Sichtinstallationen<br />

auch als Gestaltungselemente),<br />

- besondere Anforderungen an technische Einrichtungen <strong>und</strong><br />

Installationen in denkmalgeschützten Gebäuden,<br />

- besondere Anforderungen bei EMV-sensiblen Gebäuden (z.B.<br />

entsprechende Forschungs- <strong>und</strong> Klinikbereiche).<br />

Dazu ist in 6.1.5 festzulegen, um welchen Prozentsatz der Differenz<br />

zwischen Höchst- <strong>und</strong> Mindestsatz der Honorartafel gemäß §<br />

74 HOAI das Honorar erhöht wird. Die Gründe <strong>für</strong> <strong>die</strong>se abweichende<br />

Honorarvereinbarung sind im <strong>Vergabe</strong>vermerk festzuhalten.<br />

Von der Möglichkeit der Honorarermittlung nach § 4a HOAI soll<br />

regelmäßig Gebrauch gemacht werden, wenn zu erkennen ist,<br />

dass <strong>die</strong> Kostenermittlung eine hohe Verlässlichkeit aufweist <strong>und</strong><br />

der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit gegeben ist. In 6.1.1 ist<br />

<strong>die</strong> entsprechende Alternative auszuwählen.<br />

Mit der Erstellung der Bestands- bzw. Revisionspläne sind in der<br />

Regel <strong>die</strong> bauausführenden Firmen zu beauftragen. Dabei ist eine<br />

digitale Übergabe der Zeichnungen anzustreben (vgl.<br />

RLBau/RBBau H 2).<br />

Beispiel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Festlegung eines angemessenen Anteils nach § 69<br />

Abs. 6 HOAI i.V.m. 6.1.1.4: Ein Lüftungskanal wird in Beton ausgeführt<br />

<strong>und</strong> kostet 40.000,-- €. Eine Ausführung in verzinktem Stahlblech<br />

hätte etwa <strong>die</strong> Hälfte gekostet. In solch einem Fall ist es<br />

angemessen, in 6.1.1.4 "50" v.H. einzutragen.<br />

Anlagen <strong>für</strong> Druckluft <strong>und</strong> Sondergase, z.B. Sauerstoff, Stickstoff<br />

<strong>und</strong> Helium, rechnen zu den in § 72 Honorarzone III, Buchstabe f<br />

erwähnten "Me<strong>die</strong>nver- <strong>und</strong> -entsorgungsanlagen".<br />

Die Teilleistung "Genehmigungsplanung" ist nur <strong>für</strong> solche Anlagen<br />

zu übertragen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften<br />

eine unmittelbare Genehmigung erforderlich ist (z.B. Entwässerungsgesuch,<br />

Wasserrechtsverfahren).<br />

Den anrechenbaren Kosten <strong>für</strong> das Entwässerungsgesuch sind <strong>die</strong><br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wasser- <strong>und</strong> Abwasserinstallationen<br />

einschließlich der in / unter der Bodenplatte verlegten Gr<strong>und</strong>leitungen,<br />

Abwasserbehandlungsanlagen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Sanitärobjekte zuzurechnen.<br />

Eine entsprechende Vereinbarung ist unter 6.1.1.1 in den<br />

Vertrag aufzunehmen.<br />

Soweit das vollständige Leistungsbild nach 3.2.1 zu erbringen ist,<br />

wird <strong>die</strong> Genehmigungsplanung mit 5 v.H. bewertet. Ist <strong>die</strong> Genehmigungsplanung<br />

nur <strong>für</strong> einzelne Anlagen einer Anlagengrup-<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 4 von 11


2.5 Bewertung der Leistungen<br />

(6.1.4)<br />

VII.11.1<br />

pe notwendig, ist <strong>die</strong>s bei der Leistungsbewertung im Verhältnis:<br />

Kosten der zu genehmigenden Anlagen : Gesamtkosten der Anlagengruppe<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die in § 3 des Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind unter<br />

Berücksichtigung der Leistungen des Auftraggebers in der Regel<br />

wie folgt zu bewerten:<br />

Haushaltsunterlage- / Entwurfsunterlage-Bau<br />

- 3.2 -<br />

Vorplanung<br />

Entwurfsplanung<br />

Genehmigungsplanung<br />

Ausführungsplanung<br />

- 3.3 -<br />

1)<br />

2)<br />

3)<br />

4)<br />

5)<br />

6)<br />

7)<br />

- 3.3 + 3.3.1 –<br />

oder<br />

- 3.3 + 3.3.2 (6 v.H. + 8 v.H.) =<br />

oder<br />

-3.3 + 3.3.3 (6 v.H. + 6 v.H.) =<br />

oder<br />

- 3.3 als Einzelleistung =<br />

oder / <strong>und</strong> als Besondere Leistung<br />

- 3.3.4 –<br />

- als Einzelleistung (3.3) 6 v.H. + 6 v.H.<br />

- 3.3.5 –<br />

- als Einzelleistung (3.3) 6 v.H. + 4 v.H.<br />

- 3.3.6 –<br />

- als Einzelleistung (3.3) 6 v.H. + 2 v.H.<br />

Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

- 3.4.1 -<br />

Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong><br />

- 3.4.2 –<br />

Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />

- 3.5 –<br />

Besondere Leistungen<br />

- 3.2.2 –<br />

Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis<br />

- 3.2.2.1 -<br />

Betriebskostenberechnung<br />

- 3.2.2.2 -<br />

11 v.H.<br />

15 v.H.<br />

5 v.H.<br />

18 v.H.<br />

14 v.H.<br />

12 v.H.<br />

6 v.H.<br />

6 v.H.<br />

12 v.H.<br />

4 v.H.<br />

10 v.H.<br />

2 v.H.<br />

8 v.H.<br />

6 v.H.<br />

4 v.H.<br />

31 v.H.<br />

6 v.H.<br />

2 v.H.<br />

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Leerrohrpläne<br />

VII.11.1<br />

Eine Besondere Leistung im Sinne der HOAI kann vorliegen, wenn<br />

Leerrohrpläne<br />

- genau zu vermaßen sind, z.B. im Zusammenhang mit Sichtmauerwerk<br />

/ Sichtbeton / Fertigteilen<br />

- <strong>für</strong> Anlagen zu erstellen sind, <strong>die</strong> von Dritten geplant werden<br />

(Lichtplaner, Zuleitungen <strong>für</strong> elektrische Antriebe usw.)<br />

Dann ist hier<strong>für</strong> eine Vergütung im Einzelfall frei zu vereinbaren.<br />

Ausführungszeichnungen<br />

Ausführungszeichnungen sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Montage- <strong>und</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandszeichnungen. Sie sind in jedem Fall auf den Zeitpunkt<br />

der Ausschreibung zu aktualisieren <strong>und</strong> auf den Stand der<br />

Ausschreibungsergebnisse fortzuschreiben.<br />

Falls der Auftraggeber selbst oder andere darüber hinaus Teile der<br />

unter 3.2 bis 3.6 des Vertragsmusters genannten Leistungen<br />

erbringen, ist das bei der Bewertung der Leistungen zu berücksichtigen.<br />

2.6 Mehrere Bauwerke Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren eigenständigen Gebäuden<br />

/ Ingenieurbauwerken, so sind <strong>die</strong> Honorare vergleichbarer<br />

Anlagengruppen <strong>für</strong> jedes Gebäude / Ingenieurbauwerk getrennt<br />

zu berechnen. Sind <strong>die</strong>se Anlagengruppen in den verschiedenen<br />

Gebäuden / Ingenieurbauwerken gleich, spiegelgleich oder im<br />

wesentlichen gleichartig (Wiederholungen) <strong>und</strong> werden sie im zeitlichen<br />

oder örtlichen Zusammenhang <strong>und</strong> unter gleichen baulichen<br />

Verhältnissen errichtet, ist im Vertrag ein weiterer Abschnitt mit<br />

fortlaufender Nummerierung vorzusehen. Soweit <strong>die</strong> Anzahl der<br />

Wiederholungen noch nicht feststeht, ist zu vereinbaren, dass das<br />

Honorar nach § 22 Abs. 2 HOAI ermittelt wird. Stehen Art <strong>und</strong><br />

Umfang der Wiederholungen fest, ist zur Vermeidung von Auseinandersetzungen<br />

folgende Textfassung vorzusehen:<br />

2.7<br />

2.7.1<br />

Planen/Bauen im Bestand<br />

Vorhandene Bausubstanz<br />

Wegen der Wiederholungen wird vereinbart<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlagengruppe ..........................................................<br />

im Gebäude / Ingenieurbauwerk .............................................<br />

.............................................................................................<br />

= 50 v.H. des Honorars der Leistungen (1.- 4. Wiederholung),<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlagengruppe ……………………………………………..<br />

im Gebäude / Ingenieurbauwerk …………………………………….<br />

…………………………………………………………………………<br />

= 40 v.H. des Honorars der Leistungen (ab 5. Wiederholung).<br />

Das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Objekt-(Bau-)Überwachung wird nicht reduziert.<br />

Vorhandene Bausubstanz, <strong>die</strong> technisch oder gestalterisch mitverarbeitet<br />

wird, ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu<br />

berücksichtigen.<br />

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2.7.2 Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen<br />

2.8<br />

2.8.1<br />

2.8.2<br />

Objektüberwachung<br />

Dauer<br />

Verlängerte<br />

Objektüberwachung<br />

VII.11.1<br />

In 6.1.6 wird geregelt:<br />

„Nach § 69 Abs. 4 i.V. mit § 10 Abs. 3a HOAI bei den anrechenbaren<br />

Kosten zu berücksichtigende technisch oder gestalterisch mitverarbeitete<br />

Bausubstanz wird gesondert ermittelt, sobald der Umfang<br />

der erforderlichen Leistungen erkennbar wird.<br />

Vorläufig werden da<strong>für</strong> € angenommen (Berechnung<br />

siehe Anlage)“<br />

Der Umfang der Anrechnung ist schriftlich zu begründen <strong>und</strong><br />

schriftlich zu vereinbaren.<br />

Bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen von Anlagen der Technischen<br />

Gebäudeausrüstung kann gemäß § 76 HOAI ein Umbauzuschlag<br />

in Abhängigkeit des Schwierigkeitsgrades schriftlich vereinbart<br />

werden. Der Umbauzuschlag bezieht sich jeweils auf alle<br />

übertragenen Leistungsphasen oder Teile davon.<br />

In <strong>die</strong>sen Fällen ist in 6.1.3 des Vertrages ein weiterer Abschnitt<br />

mit Tabelle einzufügen:<br />

Anlagen / Anlagengruppen - im Gebäude / Ingenieurbauwerk -<br />

v.H.-Satz<br />

Die Höhe des Umbauzuschlags (UZ) richtet sich nach dem<br />

Schwierigkeitsgrad des Umbaus, nicht jedoch nach dem Schwierigkeitsgrad<br />

der Maßnahme selbst (Honorarzone).<br />

Bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad der Leistungen kann ein<br />

Zuschlag von 20 bis 50 v.H. schriftlich vereinbart werden.<br />

Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, gilt ab durchschnittlichem<br />

Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 v.H. als<br />

vereinbart.<br />

Die Dauer der Objektüberwachung ist spätestens mit Beginn der<br />

Bauausführung festzulegen (siehe dazu auch Ziff. 5.1.3 <strong>und</strong> 6.3<br />

des Vertragsmusters).<br />

Unter 5.1.3 wird geregelt:<br />

„Die Termine bzw. Fristen werden stufenweise jeweils bei Übertragung<br />

der entsprechenden Leistungen vereinbart. Die Planungs-<br />

<strong>und</strong> Bauzeit (bei Vergütung nach § 4a HOAI) bzw. Bauzeit wird bei<br />

Übertragung zusätzlich vereinbart.“<br />

Verzögert sich <strong>die</strong> Bauzeit durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer<br />

nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachweislich<br />

erforderlichen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu<br />

vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. der festgelegten<br />

Ausführungszeit, mindestens 3 Monate, maximal jedoch 6 Monate,<br />

ist durch das Honorar abgegolten.<br />

Für den daran anschließenden Zeitraum soll der Auftragnehmer<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> nachweislich gegenüber den Gr<strong>und</strong>leistungen entstandenen<br />

Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung bis zum<br />

Höchstbetrag der Vergütung je Monat erhalten, <strong>die</strong> er als Anteil<br />

der Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Objektüberwachung je Monat der vereinbarten<br />

Ausführungszeit erhalten hat.<br />

Für eine Prüfung der Ansprüche <strong>und</strong> Feststellung einer angemessenen<br />

Honorierung ist eine genaue Erfassung der Ursachen der<br />

verlängerten Objektüberwachung – z.B. durch <strong>die</strong> sorgfältige Führung<br />

des Bautagebuches - unerlässlich.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 7 von 11


VII.11.1<br />

2.8.3 Einzelleistung Wird <strong>die</strong> Objektüberwachung als Einzelleistung in Auftrag gegeben,<br />

so kann nach § 75 Nr. 3 HOAI verfahren werden.<br />

2.9 Zeichnungen In 3.2 <strong>und</strong> 3.3 sind <strong>die</strong> vom Auftragnehmer geforderten Pläne anzugeben.<br />

Im Stadium der Haushaltsunterlage / Entwurfsunterlage -<br />

Bau - sind <strong>die</strong> wesentlichen Bestandteile der Anlage zeichnerisch<br />

darzustellen. Der Maßstab ist so zu wählen, wie er zum Verständnis<br />

nötig ist, z.B. Maßstab 1:500 <strong>für</strong> Lagepläne, Maßstab 1:200<br />

oder 1:100 <strong>für</strong> Gebäudepläne. Ferner sind Funktionsschemata <strong>und</strong><br />

Prinzipschaltbilder vorzulegen.<br />

Die Entwurfszeichnungen sollen mindestens im Maßstab 1:100,<br />

Anlagen außerhalb der Gebäude / Ingenieurbauwerke in kleinerem<br />

Maßstab, Maschinenzentralen, Schaltanlagen <strong>und</strong> andere Anlagen<br />

von besonderer Bedeutung in größerem Maßstab gefertigt werden.<br />

Ferner sind Strangschemata <strong>und</strong> Schaltbilder vorzulegen. Der<br />

Maßstab <strong>für</strong> Ausführungszeichnungen ist entsprechend den Erfordernissen<br />

zu wählen (übliche Maßstäbe 1:50 bis 1:1).<br />

2.10 Tabellen Die Tabellen in § 6 sind so aufgebaut, dass <strong>die</strong> Honorarzonen <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> einzelnen technischen Anlagen innerhalb der Anlagengruppen<br />

6.1.2.1 bis 6.1.2.6 <strong>für</strong> bis zu drei Gebäude / Ingenieurbauwerke<br />

eingetragen werden können.<br />

2.11 Berechnung der Bewertung<br />

der Einzelleistungen<br />

nach 6.1.4<br />

In <strong>die</strong> Tabelle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewertung der Leistungen nach 6.1.4 können<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> verschiedenen Anlagengruppen <strong>und</strong> Leistungen <strong>die</strong> Werte<br />

lediglich <strong>für</strong> 1 Gebäude eingetragen werden, d.h. bei mehreren<br />

Gebäuden ist je Gebäude je eine Tabelle auszufüllen.<br />

Die anrechenbare Bewertung der Einzelleistungen ergibt sich aus<br />

der Multiplikation des Kostenverhältnisses<br />

A = anrechenbare Kosten der Anlagengruppe/Anlage/Teil der<br />

Anlage<br />

anrechenbare Kosten der Anlagengruppe<br />

= ……………<br />

mit<br />

B = Leistungsbewertung nach 6.1.4<br />

A x B = anrechenbare Bewertung in v.H.<br />

= ............<br />

Dabei ist zu beachten, dass das hiermit festgelegte Kostenverhältnis<br />

A sich bezüglich der Berechnung auch dann nicht ändert, wenn<br />

sich mit fortschreitender Planung <strong>und</strong> Ausführung <strong>die</strong> tatsächlichen<br />

Kosten ändern.<br />

Rechenbeispiel:<br />

Für ein Gebäude / Ingenieurbauwerk sind aus der Anlagengruppe<br />

1.1.2 Heizungs-, Wassererwärmungs- <strong>und</strong> RLT-Anlage zu planen.<br />

Die Einzelleistung 3.2.2.1 – Wirtschaftlichkeitsnachweis - ist jedoch<br />

nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wärmerückgewinnungsanlage der RLT-Anlage zu<br />

erbringen.<br />

Kosten: RLT-Anlage<br />

Anlagengruppe 1.1.2<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 8 von 11


2.12 Nebenkosten<br />

(6.6)<br />

Anrechenbare Bewertung <strong>für</strong> 3.2.2.1:<br />

A = 280.000,00 € / 400.00,00 € =<br />

B = 6 v.H. =<br />

A x B = 0,7 x 0,06 = 0,042 =<br />

VII.11.1<br />

Diese Berechnungsart gilt nur <strong>für</strong> über Gr<strong>und</strong>leistungen hinausgehende<br />

Leistungen.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> im Büro des Auftragnehmers anfallende Vervielfältigungen<br />

sowie <strong>die</strong> Kosten des Datenaustausches gehören zu den<br />

Allgemeinen Geschäftskosten <strong>und</strong> sind mit dem Honorar abgegolten.<br />

Die Vergütung von Nebenkosten (§ 7 HOAI) erfolgt auf Einzelnachweis,<br />

sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung<br />

vereinbart worden ist.<br />

Die Vereinbarung einer Pauschale (<strong>für</strong> <strong>die</strong> vorzulegenden Ausarbeitungen<br />

des AN sowie <strong>die</strong> Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren) ist anzustreben,<br />

<strong>die</strong> ihr zu Gr<strong>und</strong>e gelegten Einzelansätze sind in einem<br />

Nebenvermerk festzuhalten.<br />

Eine so definierte Pauschale kann in der Regel bezogen auf das<br />

Basishonorar (netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen<br />

gelten. Dabei sind als üblich vorausgesetzt:<br />

- <strong>für</strong> ES-, EW-, HU- <strong>und</strong> AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform,<br />

davon eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf<br />

Datenträger<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>unterlagen eine Fertigung in Papier sowie<br />

eine auf Datenträger<br />

Mehr-/Minderfertigungen <strong>und</strong>/oder der anzuwendenden datentechnischen<br />

Übertragungsform ist durch Anpassung des v.H.-Satzes<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Für zusätzliche Vervielfältigungskosten <strong>und</strong> dgl. sind vom Auftragnehmer<br />

Einheitspreise anzubieten, <strong>die</strong> auf Angemessenheit zu prüfen<br />

sind.<br />

Für <strong>die</strong> Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen <strong>und</strong> sonstiger<br />

Texte sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B.<br />

US-Format) sind Angebote einzuholen.<br />

Für <strong>die</strong> Vergütung der Reisekosten des Ingenieurs <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter<br />

sind zu beachten:<br />

1. Die notwendige Anzahl der Reisen des Ingenieurs <strong>und</strong> seiner<br />

Mitarbeiter setzt der Auftraggeber auf Vorschlag des Auftragnehmers<br />

fest. Hierbei ist zu beachten, dass <strong>die</strong> Reisen des Ingenieurs<br />

so ausreichend bemessen werden, dass er <strong>die</strong> Objektüberwachung<br />

ordnungsgemäß erfüllen kann.<br />

2. Fahrtkosten (auch Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder) <strong>für</strong> Reisen,<br />

<strong>die</strong> über den Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz<br />

des Auftragnehmers hinausgehen, dürfen <strong>für</strong> B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesmaßnahmen<br />

nicht höher berechnet werden, als es das B<strong>und</strong>esreisekostengesetz<br />

(BRKG) vom 13.11.1993 <strong>und</strong> <strong>die</strong> dazu<br />

herausgegebenen Ergänzungen/das Bayerische Reisekostengesetz<br />

(BayRKG) vom 24. April 2001, zul. geä. 26.07.2005, vorsieht.<br />

Für Wegstrecken, <strong>die</strong> der Auftragnehmer im eigenen Pkw<br />

zurücklegt, ist von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />

Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder bemessen sich nach Art. 8<br />

bzw. 9 BayRKG.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 9 von 11


Umsatzsteuerliche<br />

Behandlung von Neben-<br />

kosten<br />

2.13 Umsatzsteuer<br />

(6.8)<br />

2.14 Leistungen des<br />

Auftraggebers<br />

VII.11.1<br />

Für Trennungsentschädigungen <strong>und</strong> Kosten <strong>für</strong> Familienheimfahrten<br />

der Mitarbeiter des Ingenieurs ist keine Pauschale zu vereinbaren.<br />

Die Kosten dürfen nicht höher erstattet werden, als es der jeweils<br />

gültige Tarifvertrag <strong>für</strong> das Baugewerbe mit den dazu vereinbarten<br />

Sätzen <strong>für</strong> technische <strong>und</strong> kaufmännische Angestellte vorsieht.<br />

Die Vorsteuer in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist abzuziehen bei:<br />

- Vervielfältigungskosten<br />

- Telefonkosten<br />

- Kosten <strong>für</strong> Bus, Bahn, Flugzeug <strong>und</strong> Taxi<br />

In folgenden Kosten ist keine Vorsteuer enthalten <strong>und</strong> somit auch<br />

nicht abzuziehen:<br />

- Postgebühren,<br />

- Trennungsentschädigungen,<br />

- Reisekosten nach BRKG bzw. BayRKG (Verpflegungs-,<br />

Übernachtungs- oder Fahrtkosten <strong>für</strong> Fahrzeuge des Auftragnehmers).<br />

Ausnahme: Bei nachgewiesenen <strong>und</strong> tatsächlich<br />

höheren Kosten, insbesondere bei Übernachtungskosten,<br />

ist vom Rechnungsbetrag <strong>die</strong> anteilige Vorsteuer<br />

abzuziehen.<br />

Auf <strong>die</strong> Nettogesamtsumme der Nebenkosten wird <strong>die</strong> jeweils geltende<br />

Umsatzsteuer hinzugerechnet. Maßnahmen der Stationierungsstreitkräfte<br />

sind umsatzsteuerbefreit.<br />

Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Bei Verträgen <strong>für</strong><br />

ausländische Streitkräfte oder NATO darf <strong>die</strong> Rechnung nur netto,<br />

ohne Umsatzsteuerausweis, erfolgen, weil <strong>die</strong> Leistungen insoweit<br />

umsatzsteuerbefreit sind.<br />

Zu den Leistungen des Auftraggebers - vgl. Abschn. 3.1, Absatz 1<br />

-gehören im Allgemeinen:<br />

- Gr<strong>und</strong>lagenermittlung gemäß § 73 Abs. 3 Ziff. 1 HOAI,<br />

Übergabe der Ergebnisse<br />

- B<strong>und</strong>: Vorlage der baufachlich genehmigten <strong>und</strong> haushaltsmäßig<br />

anerkannten ES - Bau -,<br />

- Einholen der Bestätigung des Bedarfsträgers zur HU - bzw.<br />

EW - Bau -,<br />

- Einholen der bauordnungsrechtlichen <strong>und</strong> sonst erforderlichen<br />

Genehmigungen oder Zustimmungen,<br />

- <strong>Vergabe</strong>,<br />

Zusammenstellen <strong>und</strong> Versenden der Verdingungsunterlagen<br />

<strong>für</strong> alle Leistungsbereiche, Ausfüllen der Einheitlichen Verdingungsmuster,<br />

Festlegung der <strong>Vergabe</strong>art, Führen der Bewerber-<br />

<strong>und</strong> Bieterlisten, Auswahl der aufzufordernden Unternehmen,<br />

Auskünfte gegenüber Bewerbern, Einholen der Angebote,<br />

Verdingungsverhandlungen, Durchsicht <strong>und</strong> Nachrechnen<br />

der Angebote, einschließlich Aufstellen des Preisspiegels,<br />

Verhandeln mit den Bietern, Abfassen der Verträge <strong>und</strong> Auftragserteilung,<br />

- Kassenreifmachen der vom Auftragnehmer geprüften <strong>und</strong><br />

festgestellten / bescheinigten Kostenrechnungen,<br />

- Antrag auf behördliche Abnahme <strong>und</strong> Teilnahme daran,<br />

- rechtsgeschäftliche Erklärung der Abnahme<br />

- <strong>die</strong> Haushaltsführung nach der B<strong>und</strong>eshaushaltsordnung /<br />

Bayerischen Haushaltsordnung<br />

- Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen<br />

Berechnungsrecht,<br />

- Führen der Haushaltsüberwachungslisten, der Rechnungslegungsliste.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 10 von 11


3 Haftpflichtversicherung<br />

(7.1) Basisdeckung<br />

(7.1, 7.2) erhöhter<br />

Deckungsbedarf<br />

4 Anwendung der DV<br />

(8)<br />

5 Verpflichtung des Auftragnehmers<br />

(9.2)<br />

VII.11.1<br />

Die in Abhängigkeit von den voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />

abgestuften Deckungssummen <strong>die</strong>nen als Anhalt <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Vereinbarung im Regelfall.<br />

Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart werden, wenn es<br />

<strong>die</strong> Umstände des Einzelfalles erfordern. Dies gilt in Abstimmung<br />

mit dem BMVBS auch <strong>für</strong> Maßnahmen des B<strong>und</strong>es. In <strong>die</strong>sem Fall<br />

besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, den Abschluss einer Objektversicherung<br />

oder einer Zusatzdeckung durch eine hinzutretende Berufshaftpflicht<br />

/Exzedentenversicherung zu fordern.<br />

Bei der Auswahl der freiberuflich Tätigen ist darauf zu achten,<br />

dass der Datenaustausch zwischen Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber<br />

gewährleistet ist. Die da<strong>für</strong> notwendigen Vereinbarungen<br />

sind gemäß § 8 zu treffen.<br />

Wenn der Auftragnehmer andere Programmsysteme als der Auftraggeber<br />

verwendet, muss der Auftragnehmer prüfen, ob <strong>die</strong> Daten<br />

auch nach der Übermittlung an den Auftraggeber vollständig<br />

<strong>und</strong> richtig vorliegen. Den Aufwand <strong>für</strong> das Überprüfen <strong>und</strong> Nachbearbeiten<br />

der übermittelten Daten trägt der Auftragnehmer. Diese<br />

Regelung ist in 8.2 enthalten.<br />

Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

vom 9. März 1974 (BGBl. I S. 469 ff. / 547), geändert<br />

durch Gesetz vom 15.08.1975 (BGBl. I S. 1942):<br />

Land<br />

Freiberuflich Tätige sind auf <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten<br />

aus dem Auftrag nach dem Verpflichtungsgesetz zu<br />

verpflichten (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Auf Nr. 7.1.5 der Korruptionsbekämpfungsrichtlinien<br />

wird hingewiesen.<br />

B<strong>und</strong><br />

Das Verlangen des Auftraggebers zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen<br />

des Auftragnehmers <strong>und</strong> ggf. seiner an der Durchführung<br />

<strong>die</strong>ses Auftrags fachlich beteiligten Mitarbeiter nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

ist nur in begründeten Fällen auszuüben. Zuständig<br />

da<strong>für</strong> ist <strong>die</strong> nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Verpflichtungsgesetz durch<br />

Rechtsverordnung bestimmte Behörde.<br />

Gemeinsam<br />

Die einzelne Verpflichtung hat nach § 1 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 Verpflichtungsgesetz<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> den Auftraggeber zuständige Behörde mündlich<br />

vorzunehmen. Dabei ist auf <strong>die</strong> strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung<br />

hinzuweisen.<br />

Über <strong>die</strong> Verpflichtung ist eine Niederschrift zu fertigen, <strong>die</strong> der Verpflichtete<br />

mit unterzeichnet <strong>und</strong> von der er eine Abschrift erhält.<br />

Es wird anheim gestellt, <strong>die</strong> Verpflichtung von Beschäftigten der<br />

Dienststelle vornehmen zu lassen, welche auch <strong>die</strong> Verträge mit<br />

den freiberuflich Tätigen, in Vertretung <strong>für</strong> den öffentlichen Auftraggeber<br />

verantwortlich unterzeichnen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 11 von 11


Anlage zum Vertrag vom Auftragsnummer .<br />

Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US - Streitkräfte<br />

gemäß § 2 Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Ergänzung zu § 2 - Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

2. Ergänzung zu § 3 - Leistungen des Ingenieurs<br />

3. Ergänzung zu § 6 - Vergütung<br />

Anlagen<br />

Anhang B, Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fertigung von Plänen <strong>und</strong> Bauschildern, März 1988 *<br />

Anhang D, Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Energiewirtschaftsanalyse, Mai 1988 *<br />

Anhang E, Hinweise zur Erstellung der Brennstoff-Auswahlstu<strong>die</strong>, April 1988 *<br />

Anhang F, Hinweise zur Feststellung des Versorgungsbedarfs, Januar 1983 *<br />

Anhang G, Installationskriterien <strong>für</strong> Telefon <strong>und</strong> Fernsehen, Januar 1981 *<br />

* Nichtzutreffendes löschen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 1 von 3<br />

VII.11.3<br />

Richtlinien zum Investitionsprogramm <strong>für</strong> Energieeinsparung (EAP) aus dem DAEN-Schreiben an MACOHS<br />

vom 1. November 1977 *<br />

1 Ergänzung zu § 2 - Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

1.1 Der Auftragnehmer hat ergänzend zu beachten:<br />

- das Verwaltungsabkommen ABG 1975 über <strong>die</strong> Durchführung der Baumaßnahmen <strong>für</strong> <strong>und</strong><br />

durch <strong>die</strong> in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte nach Artikel 49<br />

des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (BGBl 1982 Teil II S. 893),<br />

- <strong>die</strong> Richtlinien zur Ausführung des o.g. Verwaltungsabkommens - RiABG (US),<br />

soweit hierauf im Vertrag Bezug genommen wird.<br />

1.2 Der Auftragnehmer hat weiterhin folgende Anforderungen der US-Streitkräfte bei der<br />

Bearbeitung seiner Leistung zugr<strong>und</strong>e zu legen bzw. zu berücksichtigen:<br />

1.2.1 Besprechungen <strong>und</strong> Entwurfsprüfungen<br />

(1) Normalerweise sind bei jeder Planungsmaßnahme folgende Besprechungen sowie<br />

Entwurfsprüfungen durchzuführen:<br />

Vorplanungsbesprechung, Prüfungsbesprechung zur KVM-Bau, Prüfungsbesprechung zur HU-<br />

Bau <strong>und</strong> Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau. Im Regelfall werden <strong>die</strong> Vorplanungsbesprechung<br />

sowie <strong>die</strong> Prüfungsbesprechung zur KVM-Bau <strong>und</strong> zur HU-Bau an der künftigen Baustelle<br />

abgehalten. Die Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau findet normalerweise bei<br />

US-Army Engineer District, Europe,<br />

65187 Wiesbaden, Konrad-Adenauer-Ring 39<br />

statt. Der US-Projektleiter wird über <strong>die</strong> Vorplanungsbesprechung <strong>und</strong> sämtliche Prü-<br />

fungsbesprechungen in Abstimmung mit dem Vertreter des Bauamtes eine


* Nichtzutreffendes löschen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 2 von 3<br />

VII.11.3<br />

Besprechungsniederschrift anfertigen. In <strong>die</strong>sen Besprechungsniederschriften sind einschlägige<br />

Angaben, Prüfbemerkungen der US-Streitkräfte sowie <strong>die</strong> Veranlaßungsvermerke zu jedem<br />

einzelnen Prüfkommentar zu erfassen. Zur Überprüfung <strong>und</strong> Zustimmung sind <strong>die</strong> jeweiligen<br />

Besprechungsniederschriften dem Bauamt zuzuleiten. Die Niederschrift über <strong>die</strong><br />

Vorplanungsbesprechung ist der KVM-Bau beizufügen. Die Niederschrift über <strong>die</strong><br />

Prüfungsbesprechung zur HU-Bau ist der AFU-Bau beizufügen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Niederschrift über <strong>die</strong><br />

Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau ist der berichtigten AFU-Bau beizufügen.<br />

(2) Der Auftragnehmer hat an den o.g. Besprechungen nach Aufforderung durch den<br />

Auftraggeber teilzunehmen. Die Prüfbemerkungen sind bei der weiteren Bearbeitung zu<br />

berücksichtigen.<br />

1.2.2 Projektkosten<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Kostenberechnung nach dem Preisstand zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung der HU-Bau zu erstellen. Zur Ermittlung der von den US-Streitkräften geforderten<br />

Projektkosten zum mittleren Zeitpunkt der Bauausführung ist <strong>die</strong> Endsumme der<br />

Kostenberechnung um einen Zuschlag, der vom Auftraggeber vorgegeben wird, zu erhöhen.<br />

Können <strong>die</strong> von den US-Streitkräften <strong>für</strong> den mittleren Zeitpunkt der Bauausführung<br />

veranschlagten Baukosten (ohne Anteil <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entschädigung) nicht eingehalten werden, ist<br />

dem Auftraggeber unverzüglich zu berichten.<br />

Mittlerer Zeitpunkt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung ist<br />

Veranschlagte Baukosten gem. Anhang 1 zum Formblatt ABG 3 sind<br />

1.2.3 Verantwortliche Bearbeiter der US-Streitkräfte<br />

EUD-Projektleiter ist:<br />

WCC-Projektleiter ist:<br />

Der Verantwortliche <strong>für</strong> Fernmeldeeinrichtungen bei 5th Signal Command ist:<br />

1.2.4 Zeichnungen, Beschriftungen<br />

1.3<br />

(1) Zeichnungen sind gemäß Anhang B, "Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fertigung von Plänen <strong>und</strong><br />

Bauschilder" zu erstellen. Original-Zeichnungen sind auf Blättern in DIN-Formaten kopier-<br />

/pausfähig anzulegen.<br />

(2) Die Zeichnungen sind in deutscher <strong>und</strong> englischer Sprache zu beschriften.<br />

Die Beschriftung muss <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mikroverfilmung geeignet sein.<br />

Begriffsdefinitionen<br />

Als genehmigter Bauantrag gilt <strong>die</strong> von den US-Streitkräften zur Verfügung gestellte<br />

Baubeschreibung (vgl. Art. 11 ABG 1975 <strong>und</strong> RiABG zu Art. 11 ABG 1975). Als genehmigte<br />

Haushaltsunterlage-Bau gilt <strong>die</strong> Haushaltsunterlage in der Fassung nach der gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Zustimmung der US-Streitkräfte gem. Art. 7.1.4 ABG 1975.<br />

2 Ergänzung zu § 3 - Leistungen des Ingenieurs<br />

2.1 Erstellen eines Leistungsverzeichnisses mit geschätzten Preisen *<br />

Für <strong>die</strong> AFU-Bau ist ein Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen aufzustellen. Hierzu wird


eine Fertigung der/des Leistungsverzeichnisses mit geschätzten Preisen versehen <strong>und</strong><br />

durchgerechnet gemäß Nr. 3 der RiABG zu Art. 7 ABG 1975.<br />

2.2 Energiewirtschaftsanalyse *<br />

Diese Stu<strong>die</strong> <strong>die</strong>nt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauches. Sie ist gemäß Anhang D,<br />

"Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Energiewirtschaftsanalyse" (Energy Budgets) auszuarbeiten.<br />

2.3 Brennstoff-Auswahlstu<strong>die</strong> *<br />

* Nichtzutreffendes löschen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 3 von 3<br />

VII.11.3<br />

Sie bedeutet eine Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Heizme<strong>die</strong>n Öl, Kohle, Gas <strong>und</strong><br />

Elektro. Sie ist gemäß Anhang E,"Hinweise zur Erstellung der Brennstoff-Auswahlstu<strong>die</strong>" (Fuel<br />

Selektion Study Criteria) durchzuführen.<br />

2.4 Fernmeldeeinrichtungen *<br />

Die Planung <strong>für</strong> Fernmeldeeinrichtigungen hat gemäß Anhang G, "Installationskriterien <strong>für</strong><br />

Telefon <strong>und</strong> Fernsehen" (Installation Criteria for Telephone and Television) zu erfolgen. Mit dem<br />

örtlichen Beauftragten des "5th Signal Command" (vgl. Nr. 1.2.3) ist der Anschluß an das<br />

vorhandene Kabelnetz abzustimmen <strong>und</strong> zu klären, ob evtl. eine Verlegung von bestehenden<br />

Fernmeldekabeln notwendig wird.<br />

3 Ergänzung zu § 6 Vergütung<br />

3.1 Die Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach Nr. ist in § 6 geregelt. *<br />

3.2 Die Leistungen nach Nr. sind mit der Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilleistung nach § 3.3<br />

abgegolten. *<br />

3.3 Lieferungen <strong>und</strong> sonstige Leistungen<br />

(hierzu gehören auch <strong>die</strong> Leistungen der von den deutschen Baubehörden beauftragten<br />

freiberuflich Tätigen) sind unter den Voraussetzungen des Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens<br />

zum NATO-Truppenstatut von der Umsatzsteuer befreit. Zum Nachweis der Steuerfreiheit <strong>die</strong>ser<br />

Lieferungen <strong>und</strong> sonstigen Leistungen erhält der Auftragnehmer vom Bauamt eine<br />

Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.<br />

3.4 Auf den Rechnungen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen:<br />

"Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer".<br />

3.5 genehmigte Kostenberechnung<br />

Als genehmigte Kostenberechnung zur HU-Bau im Sinne von § 6.1.1 gilt - nach der<br />

gr<strong>und</strong>sätzlichen Zustimmung der US-Streitkräfte gem. Art. 7.1.4 ABG 1975 - <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong> der<br />

Prüfbemerkungen fortgeschriebene Kostenberechnung nach dem Preisstand zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung der HU - Bau.


Auftragsnummer:<br />

Liegenschaft<br />

Maßnahme<br />

Objekt<br />

Zwischen<br />

<strong>die</strong>se(r) vertreten durch<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

<strong>und</strong> dem<br />

vertreten durch<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Ingenieurvertrag<br />

- Tragwerksplanung -<br />

dem Freistaat <strong>Bayern</strong> *<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland *<br />

VII.12


Auftragsnummer:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

§ 9<br />

Anlagen<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Fachlich Beteiligte<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Vergütung<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Datenverarbeitung<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />

2 Lageplan<br />

3 Baufachliches Gutachten über das Baugr<strong>und</strong>stück*<br />

4 Genehmigter Bauantrag vom<br />

5 Entscheidungsunterlage – Bau – (ES-Bau) vom *<br />

6 Pflichtenheft Gebäudeplanung *<br />

7 Pflichtenheft BFR GBestand *<br />

8 Ergänzung zu § 8 des Vertrages <strong>für</strong> <strong>die</strong> DV-Anwendung<br />

9 Vorläufige Ermittlung zu § 62 Abs. 3 / § 10 Abs. 3a HOAI (vorhandene Bausubstanz) *<br />

10 Ermittlung anrechenbare Kosten<br />

11 Honorarermittlung<br />

12 …<br />

13 Muster der Niederschrift nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

VII.12<br />

14 Richtlinien <strong>für</strong> Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Baumaßnahmen (Anhang 20/1<br />

RBBau)*<br />

15 Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte*<br />

16 Zugangsbestimmungen (US)*<br />

17 …<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 12


Auftragsnummer:<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

1.1 Gegenstand <strong>die</strong>ses Vertrages sind Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme:<br />

(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme)<br />

<strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> folgende<br />

1.1.1 Gebäude <strong>und</strong> zugehörige bauliche Anlagen*<br />

1.1.2 Ingenieurbauwerke*<br />

(siehe Lageplan Anlage) *<br />

VII.12<br />

Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> <strong>die</strong> US-Streitkräfte durchgeführt *<br />

<strong>und</strong> aus deren Heimatmitteln finanziert. *<br />

§ 2<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil <strong>die</strong>ses Vertrages.<br />

2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen bzw. folgende Aufgaben zu<br />

erfüllen:<br />

2.2.1 Für den Beitrag zur Haushalts-/ Entwurfsunterlage - Bau - (3.2):<br />

das baufachliche Gutachten über das Baugr<strong>und</strong>stück vom (Anlage) *<br />

den genehmigten Bauantrag vom (Anlage) *<br />

<strong>die</strong> baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau –<br />

vom (Anlage) *<br />

mit einer Nutzfläche von m²<br />

<strong>und</strong> einer Kostenobergrenze von € <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostengruppen 200 bis 600/700 * (DIN 276<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1993)<br />

davon entfallen auf <strong>die</strong><br />

Kostengruppe 300 € *<br />

Folgende weitere Forderungen <strong>und</strong> Anregungen des Auftraggebers:<br />

Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte (Anlage) *<br />

(Anlage) *<br />

2.2.2 Für <strong>die</strong> weitere Bearbeitung (3.3 - 3.5):<br />

Die baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage Bau *<br />

Die mit der Einverständniserklärung des Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage - Bau - *<br />

(Anlage) *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 12


Auftragsnummer:<br />

VII.12<br />

Abweichungen von 2.2.1 <strong>und</strong> 2.2.2 bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />

Auftraggebers.<br />

2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgende technische <strong>und</strong> sonstige Vorschriften<br />

<strong>und</strong> Regelwerke zu beachten:<br />

− „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ der Staatsregierung in der jeweils geltenden<br />

Fassung. *<br />

−<br />

Ergänzend zu § 1 Nr. 1.2.1 AVB wird darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong><br />

RLBau bekannt gemacht sind im Allgemeinen Ministerialblatt der Bayer. Staatsregierung vom<br />

12. April 1999 S. 221 ff. <strong>und</strong> auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.*<br />

RBBau, 18. Austauschlieferung 2005, auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt<br />

werden.*<br />

2.4 Die Baumaßnahme ist<br />

ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />

genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />

Die Baumaßnahme unterliegt<br />

dem Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />

dem Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />

dem Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. *<br />

dem Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. *<br />

3.1 Auftragsumfang<br />

§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.<br />

Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung <strong>und</strong> Ausführung der Baumaßnahme<br />

weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.5 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.<br />

Wesentliche Voraussetzungen ist/sind *<br />

dass <strong>die</strong> Haushaltsunterlage-Bau genehmigt ist <strong>und</strong> entsprechende Mittel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme<br />

bereit stehen.*<br />

<strong>die</strong> Einhaltung der mit der ES-Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einverständniserklärung<br />

des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. *<br />

Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet <strong>die</strong>se weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom<br />

Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen<br />

Beauftragungsstufe zumindest <strong>die</strong> Leistungen der folgenden Stufe übertragen werden.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, <strong>die</strong> Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte<br />

der Baumaßnahme zu beschränken.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.5 besteht nicht.<br />

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />

ableiten.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 12


Auftragsnummer:<br />

3.2<br />

Beitrag zur Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) *<br />

3.2.1 Vorplanung<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 64 HOAI - Leistungsphase 2<br />

3.2.2 Entwurfsplanung<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 64 HOAI - Leistungsphase 3<br />

3.3 Beitrag zur weiteren Planung<br />

3.3.1 Genehmigungsplanung<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 64 HOAI - Leistungsphase 4<br />

3.3.2 Ausführungsplanung<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 64 HOAI - Leistungsphase 5<br />

3.4<br />

3.4.1<br />

Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 64 HOAI - Leistungsphase 6<br />

VII.12<br />

Das Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung<br />

des Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) <strong>für</strong> das Bauwesen<br />

* <strong>und</strong> der Richtlinien zu 214.H VHB zu erfolgen.<br />

3.5 Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

3.5.1 Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den<br />

geprüften statischen Unterlagen nach § 64 HOAI – Leistungsphase 8 *<br />

3.6 Vorzulegende Unterlagen<br />

3.6.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen <strong>und</strong> Beschreibungen (einschl. Leistungsverzeichnisse)<br />

<strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.2<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.3<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.4<br />

davon einfach in kopier- / pausfähiger Ausführung sowie in digitaler Form (z.B. CD-ROM) zu<br />

übergeben. Weitere Festlegungen siehe § 8.<br />

Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />

Umfang weiterzubearbeiten, u.a. normengerecht -fach farbig bzw. mit Symbolen anzulegen,<br />

DIN-gerecht zu falten <strong>und</strong> in Ordnern vorzulegen. Die Pläne sind nach den Angaben<br />

des Auftraggebers zu beschriften.<br />

3.6.2 Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser“ beziehungsweise<br />

„Planverfasser“, zu unterzeichnen.<br />

3.6.3 Hat der Auftraggeber <strong>die</strong> Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet,<br />

bleibt trotzdem ausschließlich der Auftragnehmer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit seiner<br />

Planungen verantwortlich.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 12


Auftragsnummer:<br />

§ 4<br />

Fachlich Beteiligte<br />

VII.12<br />

4.1 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />

4.1.1 Gebäudeplanung von<br />

4.1.2 Ingenieurbauwerke von<br />

4.1.3 Prüfen der Tragwerksplanung von<br />

4.1.4 Technische Ausrüstung (GWA-Technik) von<br />

4.1.5 Technische Ausrüstung (WBR-Technik) von<br />

4.1.6 Technische Ausrüstung (Elektrotechnik) von<br />

4.1.7 Technische Ausrüstung ( ) von<br />

4.1.8 Freianlagen von<br />

4.1.9<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

5.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

5.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2:<br />

Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen Monaten<br />

nach Vertragsschluss vollständig <strong>und</strong> mängelfrei vorliegen. *<br />

5.1.2 Für <strong>die</strong> weiteren Leistungen jeweils der einvernehmlich festgelegte Terminplan oder <strong>die</strong> entsprechend<br />

vereinbarten Einzeltermine. *<br />

5.1.3 Die Termine bzw. Fristen werden stufenweise jeweils bei Übertragung der entsprechenden<br />

Leistungen vereinbart.<br />

5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer nicht zu vertreten<br />

hat, sind neue Fristen festzulegen.<br />

5.2 Werden in den Planungs- <strong>und</strong> Baubesprechungen Termine / Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lieferung der Pläne,<br />

Leistungsverzeichnisse <strong>und</strong> sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer<br />

eine Niederschrift zu erstellen <strong>und</strong> dem Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit der<br />

schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers dazu werden <strong>die</strong>se Termine / Fristen Vertragsbestandteil.<br />

§ 6<br />

Vergütung<br />

6.1 Der Honorarermittlung werden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 12


Auftragsnummer:<br />

VII.12<br />

6.1.1 * Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 bis 3.4 gemäß § 4a HOAI der nach den Regeln des § 62 HOAI<br />

als anrechenbar ermittelte Teil aus den Kosten der baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung<br />

zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung<br />

zur Entwurfsunterlage-Bau *, solange sie nicht vorliegt aus den nach 2.2.1 vorgegebenen<br />

Kosten. *<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Angebotssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie sie<br />

sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben. *<br />

6.1.1 * Anrechenbare Kosten nach § 62 HOAI<br />

§ 62 Abs. 4 <strong>und</strong> 8 HOAI in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 *<br />

- ohne Nachträge <strong>für</strong> Leistungen nach 3.2.1 -<br />

§ 62 Abs. 6 bis 8 HOAI in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 *<br />

ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Abrechnungssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie<br />

sie sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben.<br />

*<br />

6.1.2 Nach § 62 Abs. 3 i.V. mit § 10 Abs. 3a HOAI bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigende<br />

technisch oder gestalterisch mitverarbeitete Bausubstanz wird gesondert ermittelt, sobald<br />

der Umfang der erforderlichen Leistungen erkennbar wird.<br />

Vorläufig werden da<strong>für</strong> € angenommen (Berechnung siehe Anlage). *<br />

6.2 Erbringt der Ingenieur Mehrleistungen nach § 62 Abs. 8 HOAI, so wird vereinbart, dass <strong>die</strong><br />

dort genannten Kosten zu … v.H. zu den anrechenbaren Kosten gehören.<br />

6.3 Folgende Gr<strong>und</strong>lagen im Sinne der §§ 63 <strong>und</strong> 65 HOAI sowie Bewertung der Leistungen werden<br />

vereinbart:<br />

Gebäude/<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Honorarzone<br />

§ 63<br />

HOAI<br />

Erhöhung<br />

bei Umbauten<br />

§ 66 (5)<br />

HOAI v.H.<br />

Bewertung der Leistungen<br />

v.H.<br />

3.2.1 3.2.2 3.3.1 3.3.2 3.4 ….<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

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Auftragsnummer:<br />

6.4 Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach § 65 HOAI vereinbart.<br />

Zusätzlich wird vereinbart: *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Gebäude / Ingenieurbauwerke *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Gebäude / Ingenieurbauwerke *<br />

VII.12<br />

6.5 § 62 Abs. 2 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt<br />

werden.<br />

6.6 Vergütung <strong>für</strong> Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

6.6.1 Ingenieurtechnische Kontrolle – 3.5.1 - v.H. *<br />

Die anrechenbaren Kosten sind bei Anwendung von § 62 Abs. 4 HOAI nach der Kostenfeststellung,<br />

solange <strong>die</strong>se nicht vorliegt, nach dem Kostenanschlag zu ermitteln.<br />

6.7 Zeithonorar nach § 6 HOAI<br />

Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet<br />

(§ 6 HOAI), werden folgende St<strong>und</strong>ensätze vergütet: *<br />

<strong>für</strong> den Auftragnehmer<br />

<strong>für</strong> Mitarbeiter<br />

<strong>für</strong> Technische Zeichner<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

Der Auftragnehmer hat den Zeitaufwand durch Tagesbelege nachzuweisen, welche <strong>die</strong> Leistung<br />

genau bezeichnen. Die Tagesbelege, mit Angabe der Bearbeiter, sind dem Auftraggeber<br />

wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.8 Nebenkosten nach § 7 HOAI<br />

6.8.1 Als Nebenkosten werden pauschal (ohne USt.) erstattet:<br />

− Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren<br />

− Vervielfältigen der Unterlagen nach 3.6 *<br />

− Reisen des Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter *<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung nach 3.2<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3 <strong>und</strong> 3.4<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung nach 3.5<br />

Trennungsentschädigungen (§ 7 (2) Nr. 5 HOAI)<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3 <strong>und</strong> 3.4<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.5<br />

Summe<br />

zuzüglich Umsatzsteuer € €<br />

Gesamtsumme<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8 von 12<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />


Auftragsnummer:<br />

6.8.2 Als Nebenkosten werden zum Nachweis (ohne USt.) erstattet: *<br />

Reisen *<br />

nach dem Bayer. Reisekostengesetz *<br />

nach dem B<strong>und</strong>esreisekostengesetz *<br />

in der jeweils gültigen Fassung<br />

VII.12<br />

Fahrten, <strong>die</strong> über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers, d.h.<br />

Stammsitz <strong>und</strong> ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planender Bereich hinausgehen, werden in Höhe<br />

der steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />

Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- <strong>und</strong> Taxifahrten ist <strong>die</strong> Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen.<br />

*<br />

Die Reisekostennachweise sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.9 Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen <strong>die</strong> Honorarermittlung auf der Gr<strong>und</strong>lage der fortgeschriebenen<br />

anrechenbaren Kosten (siehe Berechnungsmuster, Anlagen) beizufügen.<br />

6.10 Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />

§ 7<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

(Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit den niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />

über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />

über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />

(Ausfüllhinweis: Im besonderen Fall ist Nr. 7.1 mit den höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />

über 15,0 Mio. 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />

7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass <strong>die</strong> Deckung <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses<br />

Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung<br />

zu erfolgen <strong>und</strong> kann durch eine Separierung der Deckungssummen in der Bescheinigung<br />

über <strong>die</strong> Jahresversicherung nachgewiesen werden.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9 von 12


Auftragsnummer:<br />

§ 8<br />

Datenverarbeitung<br />

VII.12<br />

Für <strong>die</strong> nach § 3 in DV-gerechter Form zu liefernden Bauunterlagen sind nachstehende Vorgaben<br />

zu beachten:<br />

8.1* Pflichtenheft BFR GBestand – B<strong>und</strong>esbaumaßnahmen *<br />

(wird auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)<br />

A-1 Daten-Austausch-Bogen<br />

A-8 Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Layerstruktur<br />

A-9 Auszug wichtiger Normen <strong>für</strong> <strong>die</strong> zeichnerische Gestaltung von Plänen<br />

A-10 Beispiel Plankopf BBR<br />

8.1* Pflichtenheft Gebäudeplanung – Landesbaumaßnahmen *<br />

(wird auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)<br />

A-1 Daten-Austausch-Bogen<br />

A-3 Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Layerstruktur<br />

8.2 Regelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung von Unterlagen mit der Datenverarbeitung<br />

8.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäudemodells<br />

Bei der Erzeugung <strong>und</strong> Bearbeitung der graphischen (8.2.1.1) <strong>und</strong> alphanumerischen (8.2.1.2)<br />

Daten ist das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Pflichtenheft – Gebäudeplanung * /<br />

BFR GBestand i.V. mit H 2.2 RBBau * (Anlage) einzuhalten.<br />

8.2.1.1 Graphische Daten (Pläne)<br />

Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das <strong>die</strong> vollständige<br />

<strong>und</strong> richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen<br />

ermöglicht. Datenverzeichnisse <strong>und</strong> Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorgegeben.<br />

8.2.1.2 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch) *<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>für</strong> seine Leistungen ein Anforderungsraumbuch nach K 21 RLBau * /<br />

F RBBau * mit einem digitalen System zu erstellen. Hier<strong>für</strong> erhält er Zugang zu einer internetbasierten<br />

Datenbankanwendung des Auftraggebers.<br />

Der Auftragnehmer hat das digitale Raumbuch der stufenweisen Beauftragung folgend während<br />

des ganzen Planungs- <strong>und</strong> Bauprozesses kontinuierlich fortzuschreiben. Dabei ist der<br />

Stand der HU-Bau-Planung * / EW-Bau-Planung * <strong>und</strong> nach Übertragung der weiteren Leistungen<br />

der Stand der AFU-Bau-Planung sowie der Baufertigstellung auf einem Datenträger zu<br />

dokumentieren.<br />

Der Aufbau der Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang der vom<br />

Auftragnehmer einzugebenden Daten ist im Anhang „Objektkatalog Gebäude“ zum Pflichtenheft<br />

– Gebäudeplanung (Anlage) geregelt. Abweichungen davon bedürfen der einvernehmlichen<br />

Abstimmung zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer.<br />

8.2.2 Anfertigung von Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausschreibung, <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Abrechnung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 10 von 12


Auftragsnummer:<br />

8.2.2.1 Einsatz der DV-Anlage des Auftraggebers<br />

VII.12<br />

Der Auftraggeber wird auf seiner DV-Anlage <strong>und</strong> mit seinem DV-Programmsystem <strong>für</strong> alle<br />

öffentlichen <strong>und</strong> beschränkten Ausschreibungen sowie <strong>für</strong> freihändige <strong>Vergabe</strong>n nach Absprache<br />

mit dem Auftragnehmer<br />

− <strong>die</strong> Angebote nachrechnen (vgl. Nr. 3.4.2) *<br />

− <strong>die</strong> Preisspiegel aufstellen (vgl. Nr. 3.4.2) *<br />

8.2.2.2 Einsatz der DV-Anlage des Auftragnehmers *<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bearbeitung notwendigen Angaben nach der ihm zur Verfügung<br />

gestellten Ergänzung zu § 8 <strong>für</strong> <strong>die</strong> DV-Anwendung (Anlage) zu erstellen. Der Auftragnehmer<br />

wird auf seiner DV-Anlage <strong>und</strong> mit seinem DV-Programmsystem <strong>für</strong> alle öffentlichen<br />

<strong>und</strong> beschränkten Ausschreibungen sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> freihändigen <strong>Vergabe</strong>n nach Absprache mit<br />

dem Auftraggeber<br />

− <strong>die</strong> Leistungsverzeichnisse aufstellen (vgl. Nr. 3.4.1) *<br />

Der Auftragnehmer versichert, dass beim Einsatz seiner DV-Anlage <strong>und</strong> seines Programmsystems<br />

<strong>die</strong> ordnungsgemäße Anwendung des StLB-Bau, der der Richtlinien zu 214.H VHB <strong>und</strong><br />

der REB-Verfahrens-Beschreibungen in der jeweils neuesten Fassung gewährleistet wird <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> Regelungen <strong>und</strong> Richtlinien im VHB zur Anwendung der DV bei der Prüfung <strong>und</strong> Wertung<br />

<strong>und</strong> bei der Abrech<br />

nung beachtet werden.<br />

Er verpflichtet sich, <strong>die</strong> Listenbilder <strong>für</strong> Leistungsverzeichnisse (Lang- <strong>und</strong> Kurztext) nach den<br />

Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen.<br />

8.2.3 Anfertigung der übrigen, vom Auftragnehmer nach § 3 zu liefernden Unterlagen. *<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong>se Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen <strong>und</strong> dem<br />

Auftraggeber auf einem Datenträger zu übergeben.<br />

8.3 Regelungen <strong>für</strong> den Datenaustausch<br />

8.3.1 Gr<strong>und</strong>lage der Bearbeitung ist der dem Pflichtenheft Gebäudeplanung * / BFR GBestand *<br />

anliegende „Daten-Austausch-Bogen“ des Auftraggebers mit den aufeinander abgestimmten<br />

Eintragungen von Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ergebnisse des am durchgeführten<br />

Testlaufes zum Datenaustausch *.<br />

Der Auftragnehmer ist da<strong>für</strong> verantwortlich, dass <strong>die</strong> Daten auch nach der Übermittlung an<br />

den Auftraggeber <strong>die</strong>sem vollständig <strong>und</strong> richtig vorliegen. Erweisen sich <strong>die</strong> Daten nach der<br />

Übermittlung als nicht vollständig <strong>und</strong> richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.<br />

Die hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Wiederholungsprüfung auf Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung der Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />

ein. Eine endgültige Abnahme der Daten durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom<br />

Prüftool keine Fehler festgestellt werden.<br />

Alle Details zu CAD <strong>und</strong> zum digitalen Raumbuch sind mit dem Auftraggeber, dort mit<br />

Frau / Herrn Tel. abzustimmen.<br />

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Auftragsnummer:<br />

§ 9<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

VII.12<br />

9.1 Als Verantwortliche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name,<br />

Qualifikation):<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.2: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.3: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.4: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.5: , *<br />

9.2 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 9. März 1974 (BGBl. l S. 469 ff./547) in der<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. *<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />

der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung über <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />

nach dem Verpflichtungsgesetz abzugeben. Er hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass ggf.<br />

auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber<br />

ebenfalls rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben.<br />

9.3 Beim Betreten <strong>und</strong> Befahren militärischer Liegenschaften sind <strong>die</strong> jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />

(Anlage ) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet <strong>die</strong> Sicherheits- <strong>und</strong> Ordnungsvorschriften,<br />

<strong>die</strong> innerhalb der Liegenschaft gelten. *<br />

Auftraggeber:<br />

Auftragnehmer:<br />

, den , den<br />

(Ort, Datum) (Ort, Datum)<br />

(rechtsverbindliche Unterschrift) (rechtsverbindliche Unterschrift)<br />

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Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Tragwerksplanung<br />

VII.12.1<br />

Die in Klammern gesetzten Abschnittsbezeichnungen beziehen sich auf das Vertragsmuster Tragwerksplanung.<br />

0 Anwendungsbereich<br />

0.1 Abgrenzung zu anderen<br />

Vertragsmustern<br />

0.1.1 Tragwerksplanung <strong>für</strong><br />

Ingenieurbauwerke<br />

0.1.2 Tragwerksplanung <strong>für</strong><br />

erdverlegte Leitungen <strong>und</strong><br />

Kanäle<br />

0.1.3 VM Gebäude <strong>und</strong> VM<br />

Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen<br />

1<br />

1.1<br />

Vertragsabschluss<br />

Allgemein<br />

Vertragsbestimmungen<br />

Das Vertragsmuster Tragwerksplanung ist <strong>für</strong> Leistungen bei der<br />

Tragwerksplanung von Gebäuden <strong>und</strong> zugehörigen baulichen<br />

Anlagen sowie <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke unter Beachtung der §§ 62<br />

bis 67 HOAI anzuwenden.<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen der Tragwerksplanung <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke<br />

regeln sich nach § 64 Abs. 1 HOAI.<br />

Die Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 1 gemäß § 55 Abs. 2<br />

HOAI im Leistungsbild Objektplanung <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke nach<br />

§ 51 Abs. 1 Nr. 6 <strong>und</strong> Nr. 7 HOAI enthalten auch <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

der Leistungsphase 1 gemäß § 64 HOAI. Im Leistungsbild<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Tragwerksplanung <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke nach § 51 Abs. 1<br />

Nr. 6 <strong>und</strong> Nr. 7 HOAI kann daher ein Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilleistungen<br />

der Leistungsphase 1 des § 64 HOAI nicht berechnet werden.<br />

Werden im Einzelfall Leistungen der Tragwerksplanung bei erdverlegten<br />

Leitungen <strong>und</strong> Kanälen erforderlich, kann eine Vergütung<br />

gemäß § 6 HOAI vereinbart werden.<br />

Die Aufstellung von ergänzenden Schalplänen (Rohbauzeichnungen<br />

im bisher verwendeten Sinne) gehört zu den Aufgaben des<br />

Objektplaners.<br />

Soll im Einzelfall der Tragwerksplaner ergänzende Schalpläne<br />

(Rohbauzeichnungen im bisher verwendeten Sinne, z. B. nach<br />

DIN 1356, Teil 3) aufstellen, ist das Honorar vor Beginn der Leistung<br />

schriftlich zu vereinbaren. Die Entlastung der Objektplanung<br />

ist bei der Honorierung des Objektplaners zu berücksichtigen.<br />

Kostenverpflichtungen <strong>für</strong> Planungsleistungen dürfen nur insoweit<br />

eingegangen werden, wie <strong>die</strong>s zur Aufstellung der Haushaltsunterlage-Bau<br />

/ Entwurfsunterlage - Bau - nach Abschn. F 2 RLBau /<br />

RBBau notwendig ist. Wenn dazu freiberuflich tätige Architekten<br />

oder Ingenieure eingeschaltet werden, ist das Vertragsmuster<br />

Tragwerksplanung zu verwenden. Dem freiberuflich Tätigen sind<br />

mit dem Vertragsentwurf eine Ausfertigung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen<br />

(AVB, VI.5.1 <strong>VHF</strong>) sowie weitere Vertragsunterlagen<br />

gemäß Anlagenverzeichnis, zuzuleiten. Die Auflistung der<br />

Anlagen sowie Texte mit * sind zu prüfen, ob sie zutreffen; nicht<br />

Zutreffendes ist zu löschen.<br />

Für <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten sowie des Honorares<br />

sind <strong>die</strong> Berechnungsmuster VII.10.2.1 bis 4 <strong>und</strong> VII.10.2.5 zu verwenden.<br />

Sie sind dem Vertrag als Leerformulare beizufügen. Die<br />

von der Bauverwaltung mit Hilfe der bearbeitbaren Formblätter zu<br />

erstellenden Ermittlungen werden dem Auftragnehmer nicht ausgehändigt,<br />

um den Eindruck zu vermeiden, dass mit <strong>die</strong>sen Berechnungen<br />

schon das endgültige Honorar vereinbart sei.<br />

Die AVB dürfen nicht geändert werden.<br />

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1.2 Beitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

HU - Bau/EW - Bau<br />

<strong>und</strong> Übertragung<br />

weiterer Leistungen<br />

(3.2 bis 3.5)<br />

1.3 Einzelleistungen<br />

2<br />

2.1<br />

Vergütung<br />

Allgemein<br />

VII.12.1<br />

Im Vertrag sind nur <strong>die</strong> Leistungen aufzuführen, deren Übertragung<br />

an den Auftragnehmer vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer<br />

sollen zunächst nur <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 des Vertragsmusters<br />

übertragen werden. Die weiteren Leistungen werden - je nach<br />

Bedarf einzeln oder zusammengefasst - durch ein Schreiben<br />

übertragen, in dem auch das im Vertrag bereits festgelegte Honorar<br />

zu erwähnen ist. Als Frist, in der weitere Leistungen übertragen<br />

werden, sollen in 3.1 "24 Monate" eingesetzt werden.<br />

Das Vertragsmuster kann auch angewendet werden, wenn der<br />

freiberuflich Tätige ausschließlich mit einzelnen Leistungsphasen<br />

oder Teilen davon beauftragt werden soll. In <strong>die</strong>sem Falle darf<br />

entsprechend § 5 (2) HOAI nur ein Honorar berechnet werden,<br />

das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten<br />

Leistungsphase entspricht.<br />

Bei Vertragsabschluss sind der vorläufigen Honorarermittlung <strong>die</strong><br />

geschätzten Kosten bzw. <strong>die</strong> Kosten der baufachlich genehmigten<br />

<strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannten Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage<br />

- Bau - zu Gr<strong>und</strong>e zu legen. Die Honorarermittlung<br />

ist entsprechend dem Stand der Bearbeitung fortzuschreiben.<br />

Der Auftragnehmer ist über <strong>die</strong> Fortschreibung zu unterrichten.<br />

Gemäß 6.7 hat der Auftragnehmer seinen Rechnungen <strong>die</strong><br />

Honorarermittlung auf der Gr<strong>und</strong>lage der fortgeschriebenen anrechenbaren<br />

Kosten beizufügen.<br />

2.2 Ermittlung der Vergütung Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach §§ 4, 4a, 5, 5a, 6<br />

HOAI.<br />

2.2.1 Honorarzone<br />

2.2.2 Abweichung vom<br />

Mindestsatz<br />

Die Honorarzone ist gemäß § 63 HOAI in 6.3 festzulegen.<br />

Wenn an <strong>die</strong> zu übertragenden Aufgaben <strong>die</strong> dem Schwierigkeitsgrad<br />

der Honorarzone entsprechenden Mindestanforderungen<br />

gestellt werden, gilt der Mindestsatz <strong>und</strong> der Zusatz zu 6.4 ist zu<br />

löschen.<br />

Wenn darüber hinaus Anforderungen gestellt werden, <strong>die</strong> den<br />

Bearbeitungsaufwand verändern <strong>und</strong> <strong>die</strong> nicht schon in anderer<br />

Weise vergütet werden, ist ein Honorarsatz unter Beachtung des<br />

§ 4 HOAI festzulegen.<br />

Als solche Anforderungen kommen u. a. in Betracht:<br />

- Beteiligung <strong>und</strong> Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,<br />

- außergewöhnlich kurze Planungs- <strong>und</strong> Bauzeiten,<br />

- erhöhte Anforderungen an Planungsoptimierung bzw. an Planungsvarianten<br />

- verbindliche Festtermine <strong>und</strong> Fristen,<br />

- Planung <strong>und</strong> Durchführung bei laufendem Betrieb,<br />

- statische Einflüsse aus Nachbarbauwerken oder Verkehrsanlagen,<br />

- gehobene gestalterische Anforderungen an das Tragwerk,<br />

- Tragwerk oder wesentliche Teile des Tragwerks schiefwinklig,<br />

gekrümmt oder sehr unregelmäßig,<br />

- wesentliche Einflüsse der technischen Ausrüstung <strong>und</strong> des<br />

technischen Ausbaus auf <strong>die</strong> Tragwerksplanung,<br />

- Anwendung neuer Herstellungsverfahren.<br />

Dazu ist in 6.4 festzulegen, um welchen Prozentsatz der Differenz<br />

zwischen Höchst- <strong>und</strong> Mindestsatz der Honorartafel gemäß § 65<br />

HOAI das Honorar erhöht wird. Die Gründe <strong>für</strong> <strong>die</strong>se abweichende<br />

Honorarvereinbarung sind schriftlich im <strong>Vergabe</strong>vermerk festzuhalten.<br />

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2.2.3 Abweichende<br />

Honorarermittlung<br />

gemäß § 4a HOAI<br />

2.2.4 Besondere Leistungen<br />

(3.5)<br />

2.2.4.1 Vorgezogene Mengenermittlung<br />

2.2.4.2 Brandschutznachweis<br />

nach Art. 62 BayBO<br />

2.2.4.3 Erdbebensicherung<br />

VII.12.1<br />

Von der Möglichkeit der Honorarermittlung nach § 4a HOAI soll<br />

regelmäßig Gebrauch gemacht werden, wenn zu erkennen ist,<br />

dass <strong>die</strong> Kostenermittlung eine hohe Verlässlichkeit aufweist <strong>und</strong><br />

der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit gegeben ist. In 6.1.1 ist<br />

<strong>die</strong> entsprechende Alternative auszuwählen.<br />

Besondere Leistungen sind zu vereinbaren, soweit <strong>die</strong>s aufgr<strong>und</strong><br />

besonderer Umstände erforderlich ist. Auf § 5 Abs. 4, 4a <strong>und</strong> 5<br />

HOAI wird besonders hingewiesen. So sind z. B. Nachweise des<br />

Brandschutzes, der Erdbebensicherheit, vorgezogene Mengenermittlung<br />

<strong>und</strong> ergänzende Schalpläne (Rohbauzeichnungen im<br />

bisher verwendeten Sinne) honorarfähig.<br />

Art <strong>und</strong> Umfang der Leistung sind schriftlich genau festzulegen<br />

<strong>und</strong> zu begründen. § 5 (4) HOAI ist zu beachten.<br />

Im Einzelnen sind zu beachten:<br />

Falls <strong>die</strong> Leistung der Leistungsphase 6 "Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong>"<br />

in der Leistungsphase 3 oder 4 erbracht werden muss, wird<br />

<strong>die</strong>se Leistung i.d.R. <strong>für</strong>:<br />

Tragwerke des Ingenieurholzbaus mit 6,0 v.H.<br />

alle übrigen Tragwerke mit 4,5 v.H.<br />

bewertet <strong>und</strong> tritt als Besondere Leistung in <strong>die</strong>ser Höhe an <strong>die</strong><br />

Stelle der Gr<strong>und</strong>leistung der Leistungsphase 6.<br />

Bauphysikalische Nachweise zum Brandschutz sind Nachweise<br />

der Ausbildung des Feuerwiderstandes der Bauteile nach DIN<br />

4102 entsprechend der Feuerwiderstandsklasse.<br />

Bis einschließlich Leistungsphase 3 ist <strong>die</strong> Leistung hier<strong>für</strong> mit<br />

dem Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistung abgegolten (vgl. § 5 Abs. 4<br />

HOAI). Ab Leistungsphase 4 ist <strong>die</strong> Besondere Leistung i.d.R. mit<br />

3 bis 5 v.H. zu bewerten.<br />

Der Nachweis ist prüfbar als Teil des Standsicherheitsnachweises<br />

aufzustellen.<br />

Eine Zusammenstellung mit Positionsnummern <strong>und</strong> Hinweisen<br />

zur DIN 4102, Teil 4 ist als besonderes Kapitel vorzulegen. Sofern<br />

<strong>für</strong> Einzelbauteile aufwendige rechnerische Nachweise erforderlich<br />

werden, <strong>die</strong> über <strong>die</strong> Regelungen nach DIN 4102, Teil 4 hinausgehen,<br />

ist eine besondere Honorierung zu vereinbaren.<br />

Für den Fall, dass bei der Tragwerksplanung Anforderungen aus<br />

der Erdbebensicherung berücksichtigt werden müssen, sind sie<br />

als Besondere Leistung wie folgt zu bewerten:<br />

a) bis einschließlich Leistungsphase 3 2 v.H<br />

(Berücksichtigung der Anforderungen der Erdbebensicherheit)<br />

b) ab Leistungsphase 4<br />

Falls rechnerische Nachweise erforderlich werden, sind<br />

sie wie folgt zu bewerten:<br />

- vereinfachter rechnerischer Nachweis 4 v.H.<br />

(Näherungsverfahren nach DIN 4149, Nr. 8.2)<br />

oder<br />

- genauer rechnerischer Nachweis 8 v.H.<br />

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2.2.4.4<br />

2.2.4.5<br />

Ergänzende Schalpläne<br />

Objektüberwachung<br />

(Bauüberwachung)<br />

2.2.5 Außenanlagen<br />

2.2.6 Ingenieurbauwerke<br />

VII.12.1<br />

Die Leistungen a) <strong>und</strong> b) sind gegebenenfalls additiv zu beauftragen.<br />

Bei schwierigen Baumaßnahmen können ergänzende Schalpläne<br />

mit allen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung des Tragwerks erforderlichen Angaben,<br />

auch solchen, <strong>die</strong> das Einschalen des Betons nicht betreffen,<br />

als Besondere Leistung in Auftrag gegeben werden.<br />

Hierdurch werden zusätzliche Angaben aus den Ausführungszeichnungen<br />

des Objektplaners auf der Baustelle <strong>für</strong> den Rohbau<br />

entsprechend DIN 1356 <strong>Ausgabe</strong>jahr 1988 (im bisher verwendeten<br />

Sinne) nicht mehr benötigt.<br />

Diese Besondere Leistung ist in der Regel mit bis zu 12 v.H. zu<br />

bewerten.<br />

Der Koordinierungsaufwand des Objektplaners gemäß § 15 bzw.<br />

§ 55 HOAI bleibt unberührt.<br />

Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf<br />

Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.<br />

Diese Leistung ist in der Regel erst ab Honorarzone III zu vergeben<br />

(In Honorarzone I <strong>und</strong> II ist <strong>die</strong>s gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 8<br />

HOAI Gr<strong>und</strong>leistung bei der Gebäudeplanung)<br />

Diese Besondere Leistung ist in der Regel mit bis zu 6 v.H. zu<br />

bewerten<br />

Werden Leistungen der Tragwerksplanung <strong>für</strong> Bauwerke von Außenanlagen<br />

(z. B. Stützmauern), deren anrechenbare Kosten 10<br />

v.H. der anrechenbaren Kosten des Gebäudes / Ingenieurbauwerks<br />

bzw. 100.000,- € nicht überschreiten, im Einzelfall erforderlich,<br />

so sind <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten der Tragwerke zur Berechnung<br />

des Honorars zusammenzufassen; das Honorar ist<br />

nach der Summe der anrechenbaren Kosten zu berechnen.<br />

Nach der Objektliste § 54 HOAI können Ingenieurbauwerke auch<br />

bauliche Anlagen umfassen, <strong>die</strong> aus mehreren Tragwerken im<br />

Sinne § 66 HOAI bestehen. In <strong>die</strong>sen Fällen ist zu prüfen, inwieweit<br />

Abschnitt 2.5 <strong>die</strong>ser Hinweise anzuwenden ist.<br />

Beispiel:<br />

Abwasserreinigungsanlage, bestehend aus Rechen, Sandfang, 2<br />

Vorklärbecken, Belebtschlammbecken, 2 Nachklärbecken <strong>und</strong> 2<br />

Faulschlammbehältern.<br />

1. Belebtschlammbecken, konstruktiv verschieden von den<br />

anderen Tragwerken - § 66 Abs. 1 HOAI,<br />

2. Rechen <strong>und</strong> Sandfang, konstruktiv weitgehend vergleichbar<br />

(anrechenbare Kosten zusammengefasst) - § 66 Abs.<br />

2 HOAI,<br />

3. 2 Vorklärbecken <strong>und</strong> 2 Nachklärbecken, konstruktiv<br />

gleich, <strong>die</strong> sich durch geringfügige Änderungen unterscheiden<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> einen wesentlichen Arbeitsumfang<br />

verursachen (Wiederholungen nach § 66 Abs. 3 HOAI),<br />

4. 2 Faulschlammbehälter konstruktiv gleich, <strong>für</strong> <strong>die</strong> eine<br />

Änderung der Tragwerksplanung entweder nicht erforderlich<br />

ist oder <strong>die</strong> nur einen unwesentlichen Arbeitsaufwand<br />

erfordern (eine Wiederholung nach § 66 Abs. 4 HOAI).<br />

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2.3 Gr<strong>und</strong>lagen der Vergütung<br />

2.3.1 Anrechenbare Kosten Die anrechenbaren Kosten <strong>für</strong> das Honorar werden<br />

VII.12.1<br />

- bei Gebäuden <strong>und</strong> zugehörigen baulichen Anlagen nach § 62<br />

Abs. 4 <strong>und</strong> 8 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 HOAI ermittelt.<br />

Hier<strong>für</strong> ist das entsprechende Formblatt (VII.12.2… <strong>VHF</strong>) anzuwenden.<br />

- bei Ingenieurbauwerken / bei Gebäuden mit einem hohen Anteil<br />

an Kosten der Gründung <strong>und</strong> der Tragkonstruktionen, z. B.:<br />

Tribünen, Parkhäuser,- Hallen,- Lagergebäude,- Kraftwerksgebäude,<br />

sowie bei Umbauten<br />

nach § 62 Abs. 6-8 i.V. m. Abs. 2 Nr. 2 HOAI ermittelt.<br />

Hier<strong>für</strong> ist das entsprechende Formblatt (VII.12.2… <strong>VHF</strong>) anzuwenden.<br />

Im Abschnitt 6.1 des Vertragsmusters ist <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>lage der Honorarbemessung<br />

durch Löschen der nicht zutreffenden Berechnungsarten<br />

festzulegen.<br />

2.3.2 Traggerüste Soweit eine Tragwerksplanung <strong>für</strong> Traggerüste bei Ingenieurbauwerken<br />

notwendig wird, ist das Honorar nach § 67 HOAI zu vereinbaren.<br />

2.4 Bewertung der Leistungen<br />

(6.3)<br />

Die im § 3 des Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind in<br />

der Regel wie folgt zu bewerten:<br />

Vorplanung 10 v.H.<br />

- 3.2.1 -<br />

Entwurfsplanung 12 v.H.<br />

- 3.2.2 -<br />

Genehmigungsplanung 30 v.H.<br />

- 3.3.1 -<br />

Ausführungsplanung 26 v.H.<br />

- 3.3.2 -<br />

Die Ausführungsplanung ist mit 42 v.H. zu bewerten:<br />

- im Stahlbetonbau, wenn auch Schalpläne in Auftrag gegeben<br />

werden,<br />

- im Stahlbau, wenn der Auftragnehmer <strong>die</strong> Werkstattpläne auf<br />

Übereinstimmung mit der Genehmigungsplanung <strong>und</strong> den<br />

Ausführungszeichnungen nach § 64 Abs. 3 Nr. 5 HOAI überprüft,<br />

- im Holzbau, wenn das Tragwerk der Honorarzone III oder höher<br />

zuzurechnen ist.<br />

Bei Mischbauten (z. B. Stahlbeton- <strong>und</strong> Holzbau) ist der Bewertungssatz<br />

anteilig zu ermitteln.<br />

Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong> 3 v.H.<br />

- 3.4 -<br />

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2.5<br />

Mehrere Objekte<br />

VII.12.1<br />

Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren Gebäuden / Ingenieurbauwerken<br />

mit konstruktiv verschiedenen Tragwerken, so sind<br />

<strong>die</strong> Honorare <strong>für</strong> jedes Tragwerk getrennt zu berechnen [§ 66 (1)<br />

HOAI].<br />

Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren Gebäuden / Ingenieurbauwerken<br />

mit konstruktiv weitgehend vergleichbaren Tragwerken<br />

derselben Honorarzone 1 <strong>und</strong> werden sie zur Honorarberechnung<br />

als Gruppe zusammengefasst [§ 66 (2) HOAI], ist im<br />

Vertrag nach Abschnitt 6.2 ein weiterer Abschnitt vorzusehen:<br />

Folgende Gebäude / Ingenieurbauwerke werden nach § 66 (2)<br />

HOAI zur Berechnung des Honorars zusammengefasst:<br />

Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren Gebäuden / Ingenieurbauwerken<br />

mit konstruktiv gleichen Tragwerken, <strong>die</strong> sich durch<br />

geringfügige Änderungen der Tragwerksplanung unterscheiden<br />

[Wiederholungen § 66 (3) HOAI], ist im Vertrag nach Abschnitt 6.2<br />

ein weiterer Abschnitt vorzusehen:<br />

Wegen der Wiederholungen wird vereinbart <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gebäude /<br />

Ingenieurbauwerke<br />

Für <strong>die</strong> 1. - 4. Wiederholung je 50 v.H. des Honorars <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstausfertigung<br />

der Leistungen<br />

Ab 5. Wiederholung je 40 v.H. des Honorars <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstausfertigung<br />

der Leistungen<br />

Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren Gebäuden / Ingenieurbauwerken<br />

mit konstruktiv gleichen Tragwerken, <strong>für</strong> <strong>die</strong> eine<br />

Änderung der Tragwerksplanung entweder nicht erforderlich ist<br />

oder nur einen unwesentlichen Arbeitsaufwand erfordert [Wiederholungen<br />

§ 66 (4) HOAI], ist im Vertrag nach Abschnitt 6.2 ein<br />

weiterer Abschnitt vorzusehen:<br />

Wegen der Wiederholungen wird vereinbart <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gebäude /<br />

Ingenieurbauwerke:<br />

<strong>für</strong> jede Wiederholung 10 v.H. des Honorars <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstausfertigung<br />

(1. bis Wiederholung).<br />

1 Ein Hinweis da<strong>für</strong>, dass es sich um konstruktiv weitgehend vergleichbare Tragwerke handelt, liegt vor, wenn<br />

eine Aufwandsminderung gegenüber einer Bearbeitung von konstruktiv verschiedenen Tragwerken zu erwarten<br />

ist.<br />

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2.6<br />

2.6.1<br />

Planen/Bauen im Bestand<br />

Vorhandene Bausubstanz<br />

2.6.2 Umbauten<br />

2.7 Nebenkosten<br />

(6.6)<br />

VII.12.1<br />

Vorhandene Bausubstanz, <strong>die</strong> technisch oder gestalterisch mitverarbeitet<br />

wird, ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen<br />

zu berücksichtigen.<br />

In 6.1.2 wird geregelt:<br />

„Nach § 62 Abs. 3 i.V. mit § 10 Abs. 3a HOAI bei den anrechenbaren<br />

Kosten zu berücksichtigende technisch oder gestalterisch<br />

mitverarbeitete Bausubstanz wird gesondert ermittelt, sobald der<br />

Umfang der erforderlichen Leistungen erkennbar wird.<br />

Vorläufig werden da<strong>für</strong> € angenommen (Berechnung siehe<br />

Anlage) *<br />

Der Umfang der Anrechnung ist schriftlich zu begründen <strong>und</strong><br />

schriftlich zu vereinbaren.<br />

Bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen i.S.v. § 3 Nr. 5 <strong>und</strong> 6 HOAI<br />

mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad kann gemäß § 66 (5)<br />

ein Zuschlag von 20 bis 50 v.H. vereinbart werden. Sofern nicht<br />

etwas anderes schriftlich vereinbart wird, gilt ab durchschnittlichem<br />

Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 v.H. als vereinbart.<br />

In <strong>die</strong>sen Fällen ist der Zuschlag unter 6.3 in Spalte 3 der Tabelle<br />

einzutragen.<br />

Die Vertragsparteien können - je nach Schwierigkeitsgrad der<br />

Leistung - auch einen niedrigeren oder höheren Zuschlag vereinbaren.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> im Büro des Auftragnehmers anfallende Vervielfältigungen<br />

sowie <strong>die</strong> Kosten des Datenaustausches gehören zu den<br />

Allgemeinen Geschäftskosten <strong>und</strong> sind mit dem Honorar abgegolten.<br />

Die Vergütung von Nebenkosten (§ 7 HOAI) erfolgt auf Einzelnachweis,<br />

sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung<br />

vereinbart worden ist.<br />

Die Vereinbarung einer Pauschale ist anzustreben, <strong>die</strong> ihr zu<br />

Gr<strong>und</strong>e gelegten Einzelansätze sind in einem Nebenvermerk festzuhalten.<br />

Eine so definierte Pauschale kann in der Regel bezogen auf das<br />

Basishonorar (netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen<br />

gelten. Dabei sind als üblich vorausgesetzt:<br />

- <strong>für</strong> ES-, EW-, HU- <strong>und</strong> AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform,<br />

davon eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf<br />

Datenträger<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>unterlagen eine Fertigung in Papier sowie<br />

eine auf Datenträger<br />

Mehr-/Minderfertigungen <strong>und</strong>/oder der anzuwendenden datentechnischen<br />

Übertragungsform ist durch Anpassung des v.H.-Satzes<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Für zusätzliche Vervielfältigungskosten <strong>und</strong> dgl. sind vom Auftragnehmer<br />

Einheitspreise anzubieten, <strong>die</strong> auf Angemessenheit zu<br />

prüfen sind.<br />

Für <strong>die</strong> Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen <strong>und</strong> sonstiger<br />

Texte sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B.<br />

US-Format) sind Angebote einzuholen.<br />

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Umsatzsteuerliche<br />

Behandlung von Neben-<br />

kosten<br />

2.8 Umsatzsteuer<br />

(6.7)<br />

2.9 Leistungen des<br />

Auftraggebers<br />

VII.12.1<br />

Für <strong>die</strong> Vergütung der Reisekosten des Ingenieurs <strong>und</strong> seiner<br />

Mitarbeiter sind zu beachten:<br />

1. Die notwendige Anzahl der Reisen setzt der Auftraggeber<br />

auf Vorschlag des Auftragnehmers fest. Hierbei ist zu beachten,<br />

dass <strong>die</strong> Reisen so ausreichend bemessen werden,<br />

dass er <strong>die</strong> Leistung ordnungsgemäß erfüllen kann.<br />

2. Fahrtkosten (auch Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder) <strong>für</strong> Reisen,<br />

<strong>die</strong> über den Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz<br />

des Auftragnehmers hinausgehen, dürfen <strong>für</strong><br />

B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesmaßnahmen nicht höher berechnet<br />

werden, als es das B<strong>und</strong>esreisekostengesetz (BRKG) vom<br />

13.11.1993 <strong>und</strong> <strong>die</strong> dazu herausgegebenen Ergänzungen/das<br />

Bayerische Reisekostengesetz (BayRKG) vom 24.<br />

April 2001, zul. geä. 26.07.2005, vorsieht. Für Wegstrecken,<br />

<strong>die</strong> der Auftragnehmer im eigenen Pkw zurücklegt, ist<br />

von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />

Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder bemessen sich nach Art.<br />

8 bzw. 9 BayRKG.<br />

Für Trennungsentschädigungen <strong>und</strong> Kosten <strong>für</strong> Familienheimfahrten<br />

der Mitarbeiter des Ingenieurs ist keine Pauschale zu vereinbaren.<br />

Die Kosten dürfen nicht höher erstattet werden, als es der<br />

jeweils gültige Tarifvertrag <strong>für</strong> das Baugewerbe mit den dazu vereinbarten<br />

Sätzen <strong>für</strong> technische <strong>und</strong> kaufmännische Angestellte<br />

vorsieht.<br />

Die Vorsteuer in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist abzuziehen bei:<br />

- Vervielfältigungskosten<br />

- Telefonkosten<br />

- Kosten <strong>für</strong> Bus, Bahn, Flugzeug <strong>und</strong> Taxi<br />

In folgenden Kosten ist keine Vorsteuer enthalten <strong>und</strong> somit auch<br />

nicht abzuziehen:<br />

- Postgebühren,<br />

- Trennungsentschädigungen,<br />

- Reisekosten nach BRKG bzw. BayRKG (Verpflegungs-,<br />

Übernachtungs- oder Fahrtkosten <strong>für</strong> Fahrzeuge des Auftragnehmers)<br />

also der Abrechung mit den Pauschalsätzen.<br />

Ausnahme: Ist <strong>die</strong> Abrechnung nach nachgewiesenen <strong>und</strong> tatsächlich<br />

Kosten vertraglich vereinbart, insbesondere bei Übernachtungskosten,<br />

ist vom Rechnungsbetrag <strong>die</strong> anteilige Vorsteuer<br />

abzuziehen.<br />

Auf <strong>die</strong> Nettogesamtsumme der Nebenkosten wird <strong>die</strong> jeweils geltende<br />

Umsatzsteuer hinzugerechnet. Maßnahmen der Stationierungsstreitkräfte<br />

sind umsatzsteuerbefreit.<br />

Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Bei Verträgen <strong>für</strong><br />

ausländische Streitkräfte oder NATO darf <strong>die</strong> Rechnung nur netto,<br />

ohne Umsatzsteuerausweis, erfolgen, weil <strong>die</strong> Leistungen insoweit<br />

umsatzsteuerbefreit sind.<br />

Zu den Leistungen des Auftraggebers gehören im Allgemeinen:<br />

- Gr<strong>und</strong>lagenermittlung gem. § 64 Abs. 3 Ziff. 1 HOAI<br />

Übergabe der Ergebnisse<br />

- Aufstellen des baufachlichen Gutachtens über das Gr<strong>und</strong>stück<br />

- Einholen der bauordnungsrechtlichen <strong>und</strong> sonst erforder-<br />

lichen Genehmigen oder Zustimmungen.<br />

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3<br />

Haftpflichtversicherung<br />

(7.1) Basisdeckung<br />

(7.1, 7.2) erhöhter<br />

Deckungsbedarf<br />

4 Anwendung der DV<br />

(8)<br />

5 Verpflichtung des<br />

Auftragnehmers<br />

(9.2)<br />

VII.12.1<br />

Die in Abhängigkeit von den voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />

abgestuften Deckungssummen <strong>die</strong>nen als Anhalt<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Vereinbarung im Regelfall.<br />

Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart werden, wenn es<br />

<strong>die</strong> Umstände des Einzelfalles erfordern. Dies gilt in Abstimmung<br />

mit dem BMVBS auch <strong>für</strong> Maßnahmen des B<strong>und</strong>es. In <strong>die</strong>sem<br />

Fall besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, den Abschluss einer Objektversicherung<br />

oder einer Zusatzdeckung durch eine hinzutretende Berufshaftpflicht<br />

/Exzedentenversicherung zu fordern<br />

Bei der Auswahl der freiberuflich Tätigen ist darauf zu achten,<br />

dass der Datenaustausch zwischen Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber<br />

gewährleistet ist. Die da<strong>für</strong> notwendigen Vereinbarungen<br />

sind gemäß § 8 zu treffen.<br />

Wenn der Auftragnehmer andere Programmsysteme als der Auftraggeber<br />

verwendet, muss der Auftragnehmer prüfen, ob <strong>die</strong><br />

Daten auch nach der Übermittlung an den Auftraggeber vollständig<br />

<strong>und</strong> richtig vorliegen. Den Aufwand <strong>für</strong> das Überprüfen <strong>und</strong><br />

Nachbearbeiten der übermittelten Daten trägt der Auftragnehmer.<br />

Diese Regelung ist in 8.2 enthalten.<br />

Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

vom 9. März 1974 (BGBl. I S. 469 ff. / 547), geändert<br />

durch Gesetz vom 15.08.1975 (BGBl. I S. 1942):<br />

Land<br />

Freiberuflich Tätige sind auf <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten<br />

aus dem Auftrag nach dem Verpflichtungsgesetz zu<br />

verpflichten (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Auf Nr. 7.1.5 der Korruptionsbekämpfungsrichtlinien<br />

wird hingewiesen.<br />

B<strong>und</strong><br />

Das Verlangen des Auftraggebers zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen<br />

des Auftragnehmers <strong>und</strong> ggf. seiner an der Durchführung<br />

<strong>die</strong>ses Auftrags fachlich beteiligten Mitarbeiter nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

ist nur in begründeten Fällen auszuüben. Zuständig<br />

da<strong>für</strong> ist <strong>die</strong> nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Verpflichtungsgesetz<br />

durch Rechtsverordnung bestimmte Behörde.<br />

Gemeinsam<br />

Die einzelne Verpflichtung hat nach § 1 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 Verpflichtungsgesetz<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> den Auftraggeber zuständige Behörde mündlich<br />

vorzunehmen. Dabei ist auf <strong>die</strong> strafrechtlichen Folgen einer<br />

Pflichtverletzung hinzuweisen.<br />

Über <strong>die</strong> Verpflichtung ist eine Niederschrift zu fertigen, <strong>die</strong> der<br />

Verpflichtete mit unterzeichnet <strong>und</strong> von der er eine Abschrift erhält.<br />

Es wird anheim gestellt, <strong>die</strong> Verpflichtung von Beschäftigten der<br />

Dienststelle vornehmen zu lassen, welche auch <strong>die</strong> Verträge mit<br />

den freiberuflich Tätigen, in Vertretung <strong>für</strong> den öffentlichen Auftraggeber<br />

verantwortlich unterzeichnen.<br />

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6 Überarbeitung<br />

VII.12.1<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen der Tragwerksplanung <strong>und</strong> Prüfung der Tragwerksplanung<br />

sind <strong>die</strong> Begriffe nach 1.6 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen<br />

"Überarbeitung der Unterlagen bei unverändertem<br />

Programm" <strong>und</strong> "unwesentlich veränderte Forderungen"<br />

nicht auf das Bauobjekt, sondern auf <strong>die</strong> jeweilige Vertragsleistung<br />

zu beziehen.<br />

Das bedeutet, dass der Auftragnehmer auch dann Anspruch auf<br />

zusätzliche Vergütung hat, wenn sich <strong>die</strong> Objektplanung nur geringfügig<br />

ändert, <strong>die</strong>se Änderung aber erhebliche Auswirkungen<br />

auf <strong>die</strong> Leistung des Tragwerksplaners oder Prüfers der Tragwerksplanung<br />

hat.<br />

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Anlage zum Vertag vom Auftragsnummer .<br />

Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US - Streitkräfte<br />

gemäß § 2 Ingenieurvertrag Tragwerksplanung<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Ergänzung zu § 2 - Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

2. Ergänzung zu § 6 - Vergütung<br />

Anlagen<br />

Anhang B, Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fertigung von Plänen <strong>und</strong> Bauschildern, März 1988 *<br />

1 Ergänzung zu § 2 - Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

1.1 Der Auftragnehmer hat ergänzend zu beachten<br />

VII.12.3<br />

- das Verwaltungsabkommen ABG 1975 über <strong>die</strong> Durchführung der Baumaßnahmen <strong>für</strong> <strong>und</strong><br />

durch <strong>die</strong> in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte nach Artikel 49<br />

des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (BGBl 1982 Teil II S. 893),<br />

- <strong>die</strong> Richtlinien zur Ausführung des o.g. Verwaltungsabkommens - RiABG (US),<br />

soweit hierauf im Vertrag Bezug genommen wird.<br />

1.2 Der Auftragnehmer hat weiterhin folgende Anforderungen der US-Streitkräfte bei der<br />

Bearbeitung seiner Leistung zugr<strong>und</strong>e zu legen bzw. zu berücksichtigen:<br />

1.2.1 Besprechungen <strong>und</strong> Entwurfsprüfungen<br />

(1) Normalerweise sind bei jeder Planungsmaßnahme folgende Besprechungen sowie<br />

Entwurfsprüfungen durchzuführen:<br />

Vorplanungsbesprechung, Prüfungsbesprechung zur KVM-Bau, Prüfungsbesprechung zur HU-<br />

Bau <strong>und</strong> Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau. Im Regelfall werden <strong>die</strong> Vorplanungsbesprechung<br />

sowie <strong>die</strong> Prüfungsbesprechung zur KVM-Bau <strong>und</strong> zur HU-Bau an der künftigen Baustelle abgehalten.<br />

Die Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau findet normalerweise bei<br />

US-Army Engineer District, Europe,<br />

65187 Wiesbaden, Konrad-Adenauer-Ring 39<br />

statt. Der US-Projektleiter wird über <strong>die</strong> Vorplanungsbesprechung <strong>und</strong> sämtliche Prü-<br />

fungsbesprechungen in Abstimmung mit dem Vertreter des Bauamtes eine<br />

Besprechungsniederschrift anfertigen. In <strong>die</strong>sen Besprechungsniederschriften sind einschlägige<br />

Angaben, Prüfbemerkungen der US-Streitkräfte sowie <strong>die</strong> Veranlassungsvermerke zu jedem<br />

einzelnen Prüfkommentar zu erfassen. Zur Überprüfung <strong>und</strong> Zustimmung sind <strong>die</strong> jeweiligen<br />

Besprechungsniederschriften dem Bauamt zuzuleiten. Die Niederschrift über <strong>die</strong><br />

Vorplanungsbesprechung ist der KVM-Bau beizufügen. Die Niederschrift über <strong>die</strong><br />

* Nichtzutreffendes löschen<br />

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VII.12.3<br />

Prüfungsbesprechung zur HU-Bau ist der AFU-Bau beizufügen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Niederschrift über <strong>die</strong><br />

Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau ist der berichtigten AFU-Bau beizufügen.<br />

(2) Der Auftragnehmer hat an den o.g. Besprechungen nach Aufforderung durch den<br />

Auftraggeber teilzunehmen. Die Prüfbemerkungen sind bei der weiteren Bearbeitung zu<br />

berücksichtigen.<br />

1.2.2 Projektkosten<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Kostenberechnung nach dem Preisstand zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung der HU-Bau zu erstellen. Zur Ermittlung der von den US-Streitkräften geforderten<br />

Projektkosten zum mittleren Zeitpunkt der Bauausführung ist <strong>die</strong> Endsumme der<br />

Kostenberechnung um einen Zuschlag, der vom Auftraggeber vorgegeben wird, zu erhöhen.<br />

Können <strong>die</strong> von den US-Streitkräften <strong>für</strong> den mittleren Zeitpunkt der Bauausführung<br />

veranschlagten Baukosten (ohne Anteil <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entschädigung) nicht eingehalten werden, ist<br />

dem Auftraggeber unverzüglich zu berichten.<br />

Mittlerer Zeitpunkt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung ist:<br />

Veranschlagte Baukosten gem. Anhang 1 zum Formblatt ABG 3 sind:<br />

1.2.3 Verantwortliche Bearbeiter der US-Streitkräfte<br />

EUD-Projektleiter ist:<br />

WCC-Projektleiter ist:<br />

Der Verantwortliche <strong>für</strong> Fernmeldeeinrichtungen bei 5th Signal Command ist:<br />

1.2.4 Zeichnungen, Beschriftungen<br />

(1) Zeichnungen sind gemäß Anhang B, "Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fertigung von Plänen <strong>und</strong><br />

Bauschildern" zu erstellen. Original-Zeichnungen sind auf Blättern in DIN-Formaten kopier-<br />

/pausfähig anzulegen.<br />

(2) Die Zeichnungen sind in deutscher <strong>und</strong> englischer Sprache zu beschriften.<br />

Beschriftung muss <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mikroverfilmung geeignet sein.<br />

1.3 Begriffsdefinitionen<br />

Als genehmigter Bauantrag gilt <strong>die</strong> von den US-Streitkräften zur Verfügung gestellte<br />

Baubeschreibung (vgl. Art. 11 ABG 1975 <strong>und</strong> RiABG zu Art. 11 ABG 1975). An <strong>die</strong> Stelle der<br />

Überprüfung <strong>und</strong> Genehmigung der HU-Bau durch <strong>die</strong> oberste technische Instanz des B<strong>und</strong>es<br />

tritt <strong>die</strong> gr<strong>und</strong>sätzliche Zustimmung der US-Streitkräfte gem. Art. 7.1.4 ABG 1975 zu den<br />

geprüften Bauunterlagen.<br />

* Nichtzutreffendes löschen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 2 von 3


2<br />

2.1<br />

Ergänzung zu § 6 - Vergütung<br />

Lieferungen <strong>und</strong> sonstige Leistungen<br />

VII.12.3<br />

(hierzu gehören auch <strong>die</strong> Leistungen der von den deutschen Baubehörden beauftragten<br />

freiberuflich Tätigen) sind unter den Voraussetzungen des Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens<br />

zum NATO-Truppenstatut von der Umsatzsteuer befreit. Zum Nachweis der Steuerfreiheit <strong>die</strong>ser<br />

Lieferungen <strong>und</strong> sonstigen Leistungen erhält der Auftragnehmer vom Bauamt eine<br />

Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.<br />

2.2 Auf den Rechnungen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen:<br />

"Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer".<br />

2.3 Genehmigte Kostenberechnung<br />

Als genehmigte Kostenberechnung zur HU-Bau im Sinne von § 6.1.1 gilt - nach der<br />

gr<strong>und</strong>sätzlichen Zustimmung der US-Streitkräfte gem. Art. 7.1.4 ABG 1975 - <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong> der<br />

Prüfbemerkungen fortgeschriebene Kostenberechnung nach dem Preisstand zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung der HU - Bau.<br />

* Nichtzutreffendes löschen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 3 von 3


Auftragsnummer:<br />

Liegenschaft<br />

Maßnahme<br />

Objekt<br />

Zwischen<br />

<strong>die</strong>se(r) vertreten durch<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

<strong>und</strong> dem<br />

vertreten durch<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

Architektenvertrag<br />

- Freianlagen -<br />

dem Freistaat <strong>Bayern</strong> *<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland *<br />

VII.13<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1


Auftragsnummer:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

§ 9<br />

Anlagen<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Fachlich Beteiligte<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Vergütung<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Datenverarbeitung<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />

2 Lageplan *<br />

3 Baufachliches Gutachten über das Baugr<strong>und</strong>stück *<br />

4 Genehmigter Bauantrag vom *<br />

5 Entscheidungsunterlage – Bau – (ES-Bau) vom *<br />

6 Ergänzung zu § 8 des Vertrages <strong>für</strong> <strong>die</strong> DV-Anwendung *<br />

7 Ermittlung anrechenbare Kosten“<br />

8 Honorarermittlung“<br />

9 …<br />

10 Niederschrift nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

VII.13<br />

11 Richtlinien <strong>für</strong> Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Baumaßnahmen (Anhang 20/1<br />

RBBau) *<br />

12 Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte *<br />

13 Zugangsbestimmungen (US)*<br />

14<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

2


Auftragsnummer:<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

1.1 Gegenstand <strong>die</strong>ses Vertrages sind Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme:<br />

(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme)<br />

<strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> folgende gekennzeichnete Bereiche*<br />

(siehe Lageplan Anlage) *<br />

Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> <strong>die</strong> US-Streitkräfte durchgeführt *<br />

<strong>und</strong> aus deren Heimatmitteln finanziert. *<br />

§ 2<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

VII.13<br />

2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil <strong>die</strong>ses Vertrages.<br />

2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen bzw. folgende Aufgaben zu<br />

erfüllen:<br />

2.2.1 Für das Aufstellen der Haushalts-/Entwurfsunterlage - Bau - (3.2):<br />

das baufachliche Gutachten über das Baugr<strong>und</strong>stück vom (Anlage) *<br />

den genehmigten Bauantrag vom (Anlage) *<br />

<strong>die</strong> baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau –<br />

vom (Anlage) *<br />

mit einer Kostenobergrenze von € <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostengruppe 500 (DIN 276 <strong>Ausgabe</strong> 1993)<br />

davon entfallen auf <strong>die</strong><br />

Kostengruppe €<br />

Kostengruppe €<br />

Folgende weitere Forderungen <strong>und</strong> Anregungen des Auftraggebers:<br />

Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte *<br />

(Anlage) *<br />

2.2.2 Für <strong>die</strong> weitere Bearbeitung (3.3 - 3.6):<br />

Die baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage Bau *<br />

Die mit der Einverständniserklärung des Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage - Bau -<br />

(Anlage) *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 16


Auftragsnummer:<br />

VII.13<br />

2.2.3 Hinsichtlich der Einhaltung der Kostenobergrenze wird ausdrücklich auf § 1 Nr. 1.6 AVB hingewiesen.<br />

Darüber hinaus hat der Auftragnehmer, im Rahmen der vorgegebenen Qualitäts-<br />

<strong>und</strong> Terminziele sowie des vom Auftraggeber gebilligten Planungskonzepts, alle Möglichkeiten<br />

zur Einsparung von Kosten <strong>für</strong> Bau <strong>und</strong> Betrieb des Objektes auszuschöpfen.<br />

Abweichungen von 2.2.1 <strong>und</strong> 2.2.2 bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />

Auftraggebers.<br />

2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgende technische <strong>und</strong> sonstige Vorschriften<br />

<strong>und</strong> Regelwerke zu beachten:<br />

− „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ der Staatsregierung in der jeweils geltenden<br />

Fassung. *<br />

−<br />

Ergänzend zu § 1 Nr. 1.2.1 AVB wird darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong><br />

RLBau bekannt gemacht sind im Allgemeinen Ministerialblatt der Bayer. Staatsregierung vom<br />

12. April 1999 S. 221 ff. <strong>und</strong> auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.*<br />

RBBau, 18. Austauschlieferung 2005, auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt<br />

werden.*<br />

2.4 Die Baumaßnahme ist<br />

ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />

genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />

Die Baumaßnahme unterliegt<br />

dem Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />

dem Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />

dem Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. *<br />

dem Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. *<br />

3.1 Auftragsumfang<br />

§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.<br />

Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung <strong>und</strong> Ausführung der Baumaßnahme<br />

weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.6 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.<br />

Wesentliche Voraussetzungen ist/sind *<br />

dass <strong>die</strong> Haushaltsunterlage-Bau genehmigt ist <strong>und</strong> entsprechende Mittel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme<br />

bereit stehen.*<br />

<strong>die</strong> Einhaltung der mit der ES-Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einverständniserklärung<br />

des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. *<br />

Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet <strong>die</strong>se weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom<br />

Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen<br />

Beauftragungsstufe zumindest <strong>die</strong> Leistungen der folgenden Stufe übertragen werden.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, <strong>die</strong> Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte<br />

der Baumaßnahme zu beschränken.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.6 besteht nicht.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 16


Auftragsnummer:<br />

VII.13<br />

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />

ableiten.<br />

3.2 Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) *<br />

3.2.1<br />

Erarbeiten der Haushaltsunterlage-Bau nach Abschnitt F 2.4 RLBau *<br />

Erarbeiten der Entwurfsunterlage-Bau nach Abschn. F 2.4 RBBau *<br />

einschließlich aller <strong>für</strong> <strong>die</strong> bauaufsichtliche Behandlung erforderlichen Unterlagen <strong>und</strong> Angaben.<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphasen 2, 3 <strong>und</strong> 4 des § 15 HOAI ohne<br />

Einreichen der vom Auftragnehmer erarbeiteten Vorlagen zur Beantragung <strong>und</strong> Einholung der<br />

bauordnungsrechtlichen <strong>und</strong> sonstigen Genehmigungen <strong>und</strong> Zustimmungen sowie ohne notwendige<br />

Verhandlungen mit Behörden.<br />

Folgende Gr<strong>und</strong>leistungen oder Teile der Gr<strong>und</strong>leistungen entfallen, weil sie bereits mit der<br />

Aufstellung der ES - Bau - erbracht sind:<br />

*<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong>jenigen Pläne vorzulegen, <strong>die</strong> zu Erfüllung der Forderungen zu<br />

Abschn. F 2.4.1 RLBau / RBBau * erforderlich sind, <strong>die</strong>s sind insbesondere:<br />

Übersichtsplan<br />

Katasterkarte<br />

Lageplan<br />

Baupläne<br />

M = 1 :<br />

mit Eintragungen<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

In den Bauplänen sind <strong>die</strong> Planungsdaten zur Kostenberechnung nachzuweisen.<br />

Erläuterungsbericht nach Muster 7 mit Anlagen 1 <strong>und</strong> 2 - F 2.4.2 RLBau / RBBau *.<br />

Kostenberechnung nach Muster 6 - Abschnitt F 2.4.3 RLBau / RBBau *.<br />

3.2.2 Des Weiteren werden Teile der Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 5 des § 15 HOAI in der<br />

Form der nachfolgend beschriebenen Darstellungen von Einzelheiten des Objekts als Ausführungszeichnungen<br />

beauftragt:<br />

3.3 Ausführungsplanung<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 5 des § 15 HOAI, soweit sie nicht bereits<br />

nach 3.2.2 beauftragt sind.<br />

Ausarbeiten der Ausführungszeichnungen nach Abschn. F 3.2 RLBau */ F3.4 RBBau *.<br />

Der Auftragnehmer hat vorzulegen:<br />

Ausführungszeichnungen<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 16


Auftragsnummer:<br />

3.4 Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

3.4.1 Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

M = 1 :<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 6 des § 15 HOAI.<br />

VII.13<br />

Das Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung<br />

des Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) <strong>für</strong> das Bauwesen<br />

* <strong>und</strong> der Richtlinien zu 214.H VHB zu erfolgen.<br />

3.4.2 Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong><br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 7 des § 15 HOAI,<br />

einschließlich Prüfen der Nachtragsangebote, * ohne:<br />

− Zusammenstellen <strong>und</strong> Versenden der Verdingungsunterlagen <strong>für</strong> alle Leistungsbereiche,<br />

einschließlich Führen der Bewerber- <strong>und</strong> Bieterliste,<br />

− Auskünfte gegenüber Bewerbern,<br />

− Einholen von Angeboten,<br />

− Durchsicht <strong>und</strong> Nachrechnen der Angebote, einschließlich Aufstellen des Preisspiegels<br />

− Verhandlungen mit den Bietern,<br />

− Auftragserteilung<br />

−<br />

3.5 Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />

3.5.1<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 8 des § 15 HOAI, ohne:<br />

− Kostenfeststellung nach DIN 276<br />

− Antrag auf behördliche Abnahmen <strong>und</strong> Teilnahme daran<br />

−<br />

Die Pflicht des Auftragnehmers, <strong>die</strong> Ausführung des Objektes auch auf Übereinstimmung mit<br />

den einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts zu überwachen, wird durch <strong>die</strong> Leistungen<br />

des Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordinators nach § 3 BaustellV nicht gemindert.<br />

3.5.2 Eingehende Rechnungen sind sofort auf ihre Prüffähigkeit zu kontrollieren <strong>und</strong> unverzüglich<br />

fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch zu prüfen <strong>und</strong> festzustellen. Die festgestellten Rechnungen<br />

sind dem Auftraggeber so rechtzeitig vorzulegen, dass er <strong>die</strong> Auszahlung innerhalb der vertraglichen<br />

Zahlungsfristen bewirken kann.<br />

Fristen zur Rechnungsvorlage beim Auftraggeber:<br />

Abschlagsrechnungen:<br />

Teil- / Schlussrechnungen:<br />

Zur Feststellung der Rechnungen sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen, wie Mengenberechnungen,<br />

Abrechnungszeichnungen <strong>und</strong> sonstige begründende Unterlagen unverzüglich<br />

<strong>und</strong> vollständig zu prüfen. Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> geprüften Angaben durch Abhaken<br />

kenntlich zu machen; Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Ein<br />

Unterstreichen von Texten ist nicht erforderlich.<br />

Die Mengenberechnungen <strong>und</strong> Abrechnungszeichnungen sind mit folgender Bescheinigung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 16


Auftragsnummer:<br />

zu versehen:<br />

VII.13<br />

„In allen Teilen fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch geprüft <strong>und</strong> mit den aus der Mengenberechnung<br />

(Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen <strong>für</strong> richtig bef<strong>und</strong>en<br />

(Ort) (Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)“<br />

Die Rechnungen sind mit Eingangsvermerk <strong>und</strong> mit folgender Bescheinigung des Auftragnehmers<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> fachtechnische <strong>und</strong> rechnerische Feststellung zu versehen:<br />

„Fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch richtig<br />

Endbetrag €<br />

(Ort) (Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)“<br />

Der festgestellte Betrag ist in Ziffern mit zwei Nachkommastellen anzugeben. Neben der Unterschrift<br />

des Auftragnehmers ist zur klaren Zuordnung das Büro deutlich lesbar, ggf. mit<br />

Stempel zu bezeichnen.<br />

Bei der Prüfung von Kostenrechnungen mittels DV gilt darüber hinaus:<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> sich aus der DV-Prüfung ergebenden Änderungen oder Ergänzungen<br />

so aus <strong>die</strong>ser in <strong>die</strong> Kostenrechnung <strong>und</strong> in vorliegende Mengenberechnungen zu übertragen,<br />

dass zu erkennen ist, inwieweit <strong>die</strong> einzelnen Ansätze berichtigt worden sind. Soweit<br />

Fehler oder Abweichungen auftreten, sind <strong>die</strong> Ansätze zu überprüfen. Bei der Bescheinigung<br />

ist zu vermerken:<br />

„Die Rechnung wurde in dem aus der Prüfrechnung – Anlage – ersichtlichen Umfang mit DV<br />

geprüft<br />

Endbetrag €“<br />

Mit den Bescheinigungen übernimmt der Auftragnehmer auch in Fällen, in denen <strong>die</strong>se Bescheinigungen<br />

durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, <strong>die</strong> Verantwortung<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit von Maßen, Mengen, Einzelansätzen in Aufmaßen, Abrechnungszeichnungen,<br />

Mengenberechnungen, St<strong>und</strong>enlohnzetteln, Lieferscheinen <strong>und</strong> dgl.<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> rechnerische Richtigkeit <strong>und</strong> dass der anzunehmende oder auszuzahlende Betrag<br />

sowie alle auf Berechnungen beruhenden Angaben richtig sind (unberücksichtigt davon<br />

bleiben Pfändungen, Abtretungen <strong>und</strong> sonstige Einbehalte, z.B. Vertragsstrafen oder<br />

Schadensersatzansprüche)<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit der den Unternehmerforderungen zugr<strong>und</strong>e liegenden Ansätze nach<br />

den Vertrags- <strong>und</strong> Berechnungsunterlagen, z.B. Bauverträge, Nachträge dazu, Auftragsschreiben,<br />

Tarife, gesetzliche Bestimmungen, bestätigte Aufmaß- <strong>und</strong> Lieferbescheinigungen,<br />

anerkannte Regiest<strong>und</strong>en<br />

− da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> in den begründenden Unterlagen enthaltenen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zahlung maßgebenden<br />

Angaben richtig sind<br />

− da<strong>für</strong>, dass nach den geltenden Vorschriften <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong>sätzen der Wirtschaftlichkeit<br />

verfahren worden ist<br />

− da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Lieferung oder Leistung sowohl dem Gr<strong>und</strong>e nach als auch hinsichtlich der<br />

Art ihrer Ausführung geboten war<br />

− da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Lieferung oder Leistung entsprechend der zugr<strong>und</strong>e liegenden Vereinbarung<br />

oder Bestellung sachgemäß <strong>und</strong> vollständig ausgeführt worden ist, d.h., dass <strong>die</strong> Lieferungen<br />

<strong>und</strong> Leistungen in Art, Güte <strong>und</strong> Umfang wie berechnet, vertragsgemäß <strong>und</strong><br />

fachgerecht ausgeführt worden sind.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 16


Auftragsnummer:<br />

VII.13<br />

Bei der Behandlung der Rechnungsunterlagen ist Abschnitt J der RLBau / RBBau * zu beachten.<br />

3.5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zur Fertigstellung<br />

des Bauwerks / der baulichen Anlage ein Baubüro ausreichend zu besetzen. Die<br />

Räume <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses Baubüro werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt, einschließlich<br />

der Möblierung, Beleuchtung <strong>und</strong> Beheizung. *<br />

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er hat<br />

ausreichend Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit <strong>und</strong><br />

nach dem Fortgang der Arbeiten richtet.*<br />

Der Auftragnehmer hat seine Überwachungstätigkeit so auszuüben, dass <strong>die</strong> Bauleistungen<br />

von den Bauunternehmen mangelfrei vertragsgerecht ausgeführt werden. Insbesondere sind<br />

schadensgeneigte Bauleistungen <strong>und</strong> solche Arbeiten, deren Ergebnisse durch <strong>die</strong> nachfolgende<br />

Bautätigkeit nicht mehr zugänglich sind, durch Augenschein sorgfältig zu kontrollieren.<br />

3.5.4 Die mit dem Überwachen der Bauausführung Beauftragten müssen gr<strong>und</strong>sätzlich über eine<br />

abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor/Master) <strong>und</strong> eine angemessene<br />

Baustellenpraxis - in der Regel von mindestens drei Jahren - verfügen. Der örtliche Vertreter<br />

des Auftragnehmers auf der Baustelle ist dem Auftraggeber vor Übertragung der Leistungen<br />

schriftlich zu benennen; er ist berechtigt, <strong>die</strong> nach 3.5.2 auszustellenden Bescheinigungen <strong>für</strong><br />

den Auftragnehmer zu vollziehen.<br />

Bestellen <strong>und</strong> Wechsel des örtlichen Vertreters des Auftragnehmers bedürfen des schriftlichen<br />

Einvernehmens der Vertragspartner.<br />

3.5.5 Der mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat zum Nachweis aller Leistungen - ausgenommen<br />

solcher, <strong>die</strong> durch fachlich Beteiligte überwacht werden - <strong>die</strong> Ausführungszeichnungen<br />

der tatsächlichen Ausführung entsprechend während der Bauzeit zu ergänzen bzw.<br />

ihre Ergänzung zu veranlassen.<br />

3.5.6 Ergänzende Vereinbarungen*<br />

3.6 Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

3.6.1 Anfertigen von Baubestandszeichnungen nach Abschnitt H RLBau / RBBau *<br />

Dies ist eine Besondere Leistung der Leistungsphase 9 des § 15 HOAI. Art <strong>und</strong> Umfang <strong>die</strong>ser<br />

Leistung werden bei der Übertragung gemäß 3.1 festgelegt. *<br />

3.6.2 Erstellen von Wartungs- <strong>und</strong> Pflegeanweisungen*<br />

Dies ist eine Besondere Leistung der Leistungsphase 9 des § 15 HOAI. Art <strong>und</strong> Umfang <strong>die</strong>ser<br />

Leistung werden bei der Übertragung gemäß 3.1 festgelegt. *<br />

3.6.3 Überwachen der Wartungs- <strong>und</strong> Pflegeleistungen (Entwicklungspflege)*<br />

Dies ist eine Besondere Leistung der Leistungsphase 9 des § 15 HOAI. Art <strong>und</strong> Umfang <strong>die</strong>ser<br />

Leistung werden bei der Übertragung gemäß 3.1 festgelegt. *<br />

3.6.4 Besondere Leistungen <strong>für</strong> Stationierungsstreitkräfte<br />

3.6.4.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen -Nr.2.1 der Ergänzenden Vereinbarungen (US)*<br />

3.6.4.2 Bauphasenplan - Nr. 2.2 der Ergänzenden Vereinbarungen (US) *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8 von 16


Auftragsnummer:<br />

3.6.5 Sonstige Besondere Leistungen (offen) *<br />

3.7 Vorzulegende Unterlagen<br />

VII.13<br />

3.7.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen <strong>und</strong> Beschreibungen (einschl. Leistungsverzeichnisse)<br />

<strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.2<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.3<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.4<br />

davon einfach in kopier- / pausfähiger Ausführung sowie in digitaler Form (z.B. CD-ROM) zu<br />

übergeben. Weitere Festlegungen siehe § 8.<br />

Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />

Umfang weiterzubearbeiten, u.a. normengerecht -fach farbig bzw. mit Symbolen anzulegen,<br />

DIN-gerecht zu falten <strong>und</strong> in Ordnern vorzulegen. Die Pläne sind nach den Angaben<br />

des Auftraggebers zu beschriften.<br />

3.7.2 Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als „Entwurfsverfasser“<br />

beziehungsweise „Planverfasser“, <strong>die</strong> übrigen Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.<br />

3.7.3 Hat der Auftraggeber <strong>die</strong> Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet,<br />

bleibt trotzdem ausschließlich der Auftragnehmer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit seiner<br />

Planungen verantwortlich.<br />

§ 4<br />

Fachlich Beteiligte<br />

4.1 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />

4.1.1 Gebäudeplanung von<br />

4.1.2 Tragwerksplanung von<br />

4.1.3 Prüfen der Tragwerksplanung von<br />

4.1.4 Ingenieurbauwerke von<br />

4.1.5 Technische Ausrüstung (GWA-Technik) von<br />

4.1.6 Technische Ausrüstung (WBR-Technik) von<br />

4.1.7 Technische Ausrüstung (Elektrotechnik) von<br />

4.1.8 Technische Ausrüstung ( ) von<br />

4.1.9<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

5.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9 von 16


Auftragsnummer:<br />

5.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2:<br />

VII.13<br />

Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen Monaten<br />

nach Vertragsschluss vollständig <strong>und</strong> mängelfrei vorliegen. *<br />

5.1.2 Für <strong>die</strong> weiteren Leistungen jeweils der einvernehmlich festgelegte Terminplan oder <strong>die</strong> entsprechend<br />

vereinbarten Einzeltermine. *<br />

5.1.3 Die Termine bzw. Fristen werden stufenweise jeweils bei Übertragung der entsprechenden<br />

Leistungen vereinbart.<br />

5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer nicht zu vertreten<br />

hat, sind neue Fristen festzulegen.<br />

5.2 Werden in den Planungs- <strong>und</strong> Baubesprechungen Termine / Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lieferung der Pläne,<br />

Leistungsverzeichnisse <strong>und</strong> sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer<br />

eine Niederschrift zu erstellen <strong>und</strong> dem Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit der<br />

schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers dazu werden <strong>die</strong>se Termine / Fristen Vertragsbestandteil.<br />

§ 6<br />

Vergütung<br />

6.1 Der Honorarermittlung werden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

6.1.1 * Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 bis 3.5 gemäß § 4a HOAI der nach den Regeln des § 10 HOAI<br />

als anrechenbar ermittelte Teil aus den Kosten der baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung<br />

zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung<br />

zur Entwurfsunterlage-Bau *, solange sie nicht vorliegt aus den nach 2.2.1 vorgegebenen<br />

Kosten. *<br />

6.1.1 * Anrechenbare Kosten nach § 10 HOAI<br />

6.1.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 10 Abs. 2 Nr. 1 HOAI der<br />

baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens<br />

des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau *, ohne Nachträge<br />

zur Haushaltsunterlage-Bau* / Entwurfsunterlage-Bau*, <strong>die</strong> durch Lohn- <strong>und</strong> Stoffpreissteigerungen<br />

verursacht sind, <strong>und</strong> ohne Umsatzsteuer.<br />

6.1.1.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3 bis 3.4 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 10 Abs. 2 Nr. 2 HO-<br />

AI, <strong>die</strong> durch Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote ermittelt sind,<br />

ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Angebotssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie sie<br />

sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben. *<br />

6.1.1.3 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.5 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 10 Abs. 2 Nr. 3, <strong>die</strong> durch<br />

Abrechnung ermittelt sind (Kostenfeststellung), ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Abrechnungssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie<br />

sie sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben.<br />

*<br />

6.1.2 Honorarzonen nach §§ 13 <strong>und</strong> 14 HOAI<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 10 von 16


Auftragsnummer:<br />

6.1.3 Bewertung der Leistungen<br />

VII.13<br />

Bezeichnung der Freianlage Honorarzone<br />

6.1.3.1 Aufstellen der Haushaltsunterlage / Entwurfsunterlage-Bau - 3.2 –<br />

6.1.3.2 Vorgezogene Ausführungszeichnungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> HU-Bau – 3.2.2 – *<br />

6.1.3.3 Ausführungsplanung – 3.3 –<br />

6.1.3.4 Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong> – 3.4.1 –<br />

6.1.3.5 Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong> – 3.4.2 –<br />

6.1.3.6 Objektüberwachung (Bauüberwachung) – 3.5 –<br />

6.1.4 Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach § 17 HOAI vereinbart.<br />

Zusätzlich wird vereinbart: *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Freianlagen *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Freianlagen *<br />

6.1.5 Da der nach den Regeln des § 10 HOAI als anrechenbar ermittelte Teil aus den nach 2.2.1<br />

vorgegebenen Kosten über 1.533.876 € liegt, wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 bis 3.5 ein Honorar<br />

von € vereinbart <strong>und</strong> werden darin <strong>die</strong> Leistungen wie in 6.1.3.1 bis 6.1.3.5 bewertet.<br />

Sollte das Ergebnis der baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur<br />

Haushaltsunterlage-Bau / seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau<br />

* mehr als 20 v.H. von den vorgegebenen Kosten abweichen <strong>und</strong> noch<br />

über 1.533.876 € liegen, wird das Honorar unter Berücksichtigung der unter 6.1.2 bis 6.1.4<br />

getroffenen Festlegungen in dem Verhältnis angepasst, in dem es sich nach der Fortschreibungstabelle<br />

(Anlage) verändern würde. *<br />

6.2 § 10 Abs. 2 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt<br />

werden. *<br />

6.3 Verlängern sich <strong>die</strong> nach 5.1.3 vereinbarten Fristen durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer<br />

nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen<br />

eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. des festgelegten<br />

Zeitraumes, mindestens drei Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar<br />

abgegolten. *<br />

6.4<br />

Vergütung <strong>für</strong> Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

6.4.1 Das Honorar <strong>für</strong> das Anfertigen der Bestandspläne, das Erstellen von Wartungs- <strong>und</strong> Pflegeanweisungen<br />

<strong>und</strong> / oder das Überwachen der Entwicklungspflege nach 3.6.1 bis 3.6.3 wird,<br />

entsprechend dem Arbeitsaufwand einschließlich eventueller Nebenkosten, wie folgt vereinbart:<br />

Als Pauschale, sobald <strong>die</strong>se Teilleistung in Auftrag gegeben wird *<br />

Für Leistungen nach 3.6.1 € *<br />

Für Leistungen nach 3.6.2 € *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 11 von 16<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.<br />

v.H.


Auftragsnummer:<br />

Für Leistungen nach 3.6.3<br />

6.4.2 Besondere Leistungen <strong>für</strong> Stationierungsstreitkräfte: *<br />

6.4.2.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen – 3.6.4.1 –<br />

(Ergänzende Vereinbarungen (US) Nr. 2.1)<br />

6.4.2.2 Bauphasenplan – 3.6.4.2 –<br />

(Ergänzende Vereinbarungen (US) Nr. 2.2.)<br />

6.5 Zeithonorar nach § 6 HOAI<br />

VII.13<br />

€ *<br />

v. H. *<br />

v. H. *<br />

Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet<br />

(§ 6 HOAI), werden folgende St<strong>und</strong>ensätze vergütet: *<br />

<strong>für</strong> den Auftragnehmer<br />

<strong>für</strong> Mitarbeiter<br />

<strong>für</strong> Technische Zeichner<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

Der Auftragnehmer hat den Zeitaufwand durch Tagesbelege nachzuweisen, welche <strong>die</strong> Leistung<br />

genau bezeichnen. Die Tagesbelege, mit Angabe der Bearbeiter, sind dem Auftraggeber<br />

wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.6 Nebenkosten nach § 7 HOAI<br />

6.6.1 Als Nebenkosten werden pauschal (ohne USt.) erstattet:<br />

− Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren<br />

− Vervielfältigen der Unterlagen nach 3.7 *<br />

− Reisen des Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter *<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung nach 3.2<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3 <strong>und</strong> 3.4<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung nach 3.5<br />

Trennungsentschädigungen (§ 7 (2) Nr. 5 HOAI)<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3 <strong>und</strong> 3.4<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.5<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen über den Umfang nach 3.5 hinaus *<br />

Summe<br />

zuzüglich Umsatzsteuer € €<br />

Gesamtsumme<br />

6.6.2 Als Nebenkosten werden zum Nachweis (ohne USt.) erstattet: *<br />

Reisen *<br />

nach dem Bayer. Reisekostengesetz *<br />

nach dem B<strong>und</strong>esreisekostengesetz *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 12 von 16<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />


Auftragsnummer:<br />

in der jeweils gültigen Fassung<br />

VII.13<br />

Fahrten, <strong>die</strong> über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers, d.h.<br />

Stammsitz <strong>und</strong> ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planender Bereich hinausgehen, werden in Höhe<br />

der steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />

Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- <strong>und</strong> Taxifahrten ist <strong>die</strong> Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen.<br />

*<br />

Die Reisekostennachweise sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.7 Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen <strong>die</strong> Honorarermittlung auf der Gr<strong>und</strong>lage der fortgeschriebenen<br />

anrechenbaren Kosten (siehe Berechnungsmuster, Anlagen) beizufügen.<br />

6.8 Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />

§ 7<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

(Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit den niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />

über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />

über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />

(Ausfüllhinweis: Im besonderen Fall ist Nr. 7.1 mit den höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />

über 15,0 Mio. 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />

7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass <strong>die</strong> Deckung <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses<br />

Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung<br />

zu erfolgen <strong>und</strong> kann durch eine Separierung der Deckungssummen in der Bescheinigung<br />

über <strong>die</strong> Jahresversicherung nachgewiesen werden.<br />

§ 8<br />

Datenverarbeitung<br />

Für <strong>die</strong> nach § 3 in DV-gerechter Form zu liefernden Bauunterlagen sind nachstehende Vorgaben<br />

zu beachten:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 13 von 16


Auftragsnummer:<br />

8.1 Regelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung von Unterlagen mit der Datenverarbeitung<br />

8.1.1 - entfällt -<br />

8.1.1.1 Graphische Daten (Pläne)<br />

VII.13<br />

Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das <strong>die</strong> vollständige<br />

<strong>und</strong> richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen<br />

ermöglicht. Datenverzeichnisse <strong>und</strong> Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorgegeben.<br />

8.1.1.2 - entfällt -<br />

8.1.2 Anfertigung von Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausschreibung, <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Abrechnung<br />

8.1.2.1 Einsatz der DV-Anlage des Auftraggebers<br />

Der Auftraggeber wird auf seiner DV-Anlage <strong>und</strong> mit seinem DV-Programmsystem <strong>für</strong> alle<br />

öffentlichen <strong>und</strong> beschränkten Ausschreibungen sowie <strong>für</strong> freihändige <strong>Vergabe</strong>n nach Absprache<br />

mit dem Auftragnehmer<br />

− <strong>die</strong> Angebote nachrechnen (vgl. Nr. 3.4.2) *<br />

− <strong>die</strong> Preisspiegel aufstellen (vgl. Nr. 3.4.2) *<br />

8.1.2.2 Einsatz der DV-Anlage des Auftragnehmers *<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bearbeitung notwendigen Angaben nach der ihm zur Verfügung<br />

gestellten Ergänzung zu § 8 <strong>für</strong> <strong>die</strong> DV-Anwendung (Anlage) zu erstellen. Der Auftragnehmer<br />

wird auf seiner DV-Anlage <strong>und</strong> mit seinem DV-Programmsystem <strong>für</strong> alle öffentlichen<br />

<strong>und</strong> beschränkten Ausschreibungen sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> freihändigen <strong>Vergabe</strong>n nach Absprache mit<br />

dem Auftraggeber<br />

− <strong>die</strong> Leistungsverzeichnisse aufstellen (vgl. Nr. 3.4.1) *<br />

− <strong>die</strong> Kostenrechnungen rechnerisch prüfen (vgl. Nr. 3.5.2) *<br />

Der Auftragnehmer versichert, dass beim Einsatz seiner DV-Anlage <strong>und</strong> seines Programmsystems<br />

<strong>die</strong> ordnungsgemäße Anwendung des StLB-Bau, der der Richtlinien zu 214.H VHB <strong>und</strong><br />

der REB-Verfahrens-Beschreibungen in der jeweils neuesten Fassung gewährleistet wird <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> Regelungen <strong>und</strong> Richtlinien im VHB zur Anwendung der DV bei der Prüfung <strong>und</strong> Wertung<br />

<strong>und</strong> bei der Abrechnung beachtet werden.<br />

Er verpflichtet sich, <strong>die</strong> Listenbilder <strong>für</strong> Leistungsverzeichnisse (Lang- <strong>und</strong> Kurztext) nach den<br />

Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen.<br />

8.1.3 Anfertigung der übrigen, vom Auftragnehmer nach § 3 zu liefernden Unterlagen. *<br />

Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen <strong>und</strong><br />

dem Auftraggeber auf einem Datenträger zu übergeben:<br />

− den Erläuterungsbericht (vgl. Nr. 3.2.1) *<br />

− <strong>die</strong> Kostenberechnung (vgl. Nr. 3.2.1) *<br />

− den Kostenanschlag (vgl. Nr. 3.4.2) *<br />

− Flächen- <strong>und</strong> Kubaturberechnungen (vgl. 3.2.1) *<br />

8.2 Regelungen <strong>für</strong> den Datenaustausch<br />

8.2.1 Alle Details zu CAD wie Layerstruktur, das Übergabeformat .dxf oder .dwg, <strong>die</strong> Vorlagedatei<br />

sind mit dem Auftraggeber, dort mit<br />

Frau / Herrn Tel. abzustimmen.<br />

8.2.2 Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 14 von 16


Auftragsnummer:<br />

VII.13<br />

Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass <strong>die</strong> Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform<br />

erfüllt werden.<br />

Die Leistungsbeschreibung muss der GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer<br />

hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-Prüfprogramms zu<br />

prüfen, ob <strong>die</strong> Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen.<br />

Hierzu ist das GAEB-Prüfprogramm durch Hochladen der Leistungsbeschreibung auf <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform<br />

www.vergabe.bayern.de zu verwenden; das Passwort ist beim Auftraggeber zu<br />

erfragen. *<br />

Hierzu ist ein im Internet verfügbares, von der <strong>Vergabe</strong>plattform unabhängiges GAEB-<br />

Prüfprogramm zu verwenden. Internetadresse <strong>und</strong> Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />

Die Leistungsbeschreibung ist anschließend per E-Mail / mit entsprechendem Datenträger<br />

dem Bauamt zuzusenden. *<br />

Zeichnungen aus CAD-Systemen sowie Skizzen <strong>und</strong> Scans sind in das .pdf-Format umzuwandeln<br />

<strong>und</strong> auf <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform www.vergabe.bayern.de hochzuladen. *<br />

<strong>und</strong> per E-Mail / mit entsprechendem Datenträger dem Bauamt zuzusenden. *<br />

§ 9<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

9.1 Als Verantwortliche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name,<br />

Qualifikation):<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.2: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.3: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.4: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.5: , (siehe auch 3.5.4)<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.6: ,<br />

9.2 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 9. März 1974 (BGBl. l S. 469 ff./547) in der<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. *<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />

der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung über <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />

nach dem Verpflichtungsgesetz abzugeben. Er hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass ggf.<br />

auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber<br />

ebenfalls rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben.<br />

9.3 Beim Betreten <strong>und</strong> Befahren militärischer Liegenschaften sind <strong>die</strong> jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />

(Anlage ) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet <strong>die</strong> Sicherheits- <strong>und</strong> Ordnungsvorschriften,<br />

<strong>die</strong> innerhalb der Liegenschaft gelten. *<br />

Auftraggeber:<br />

Auftragnehmer:<br />

, den , den<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 15 von 16


Auftragsnummer:<br />

(Ort, Datum) (Ort, Datum)<br />

(rechtsverbindliche Unterschrift) (rechtsverbindliche Unterschrift)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 16 von 16<br />

VII.13


Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Freianlagen<br />

Die in Klammern gesetzten Abschnittsbezeichnungen beziehen sich auf das Vertragsmuster Freianlagen.<br />

1 Vertragsabschluss<br />

1.1 Allgemein<br />

Vertragsbestimmungen<br />

1.2 Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Haushaltsunterlage – Bau<br />

-<br />

Entwurfsunterlage - Bau -<br />

<strong>und</strong> Übertragung weiterer<br />

Leistungen<br />

(3.2 bis 3.6)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.13.1<br />

Kostenverpflichtungen <strong>für</strong> Planungsleistungen dürfen nur insoweit<br />

eingegangen werden, wie <strong>die</strong>s zur Aufstellung der Haushaltsunterlage-Bau<br />

/ Entwurfsunterlage - Bau - nach Abschn. F 2 RLBau /<br />

RBBau notwendig ist. Wenn dazu freiberuflich tätige Architekten oder<br />

Ingenieure eingeschaltet werden, ist das Vertragsmuster Freianlagen<br />

zu verwenden. Dem freiberuflich Tätigen sind mit dem Vertragsentwurf<br />

eine Ausfertigung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen<br />

(AVB, VI.5.1 <strong>VHF</strong>) sowie weitere Vertragsunterlagen gemäß Anlagenverzeichnis,<br />

zuzuleiten. Die Auflistung der Anlagen sowie Texte<br />

mit * sind zu prüfen, ob sie zutreffen; nicht Zutreffendes ist zu löschen.<br />

Für <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten sowie des Honorares<br />

sind <strong>die</strong> Berechnungsmuster VII.10.2.1 bis 4 <strong>und</strong> VII.10.2.5 zu verwenden.<br />

Sie sind dem Vertrag als Leerformulare beizufügen. Die von<br />

der Bauverwaltung mit Hilfe der bearbeitbaren Formblätter zu erstellenden<br />

Ermittlungen werden dem Auftragnehmer nicht ausgehändigt,<br />

um den Eindruck zu vermeiden, dass mit <strong>die</strong>sen Berechnungen<br />

schon das endgültige Honorar vereinbart sei..<br />

Die AVB dürfen nicht geändert werden.<br />

Zur Beurteilung der ökologischen Gr<strong>und</strong>lagen des Standorts, wegen<br />

der optimalen Geländegestaltung <strong>und</strong> der Beurteilung des erhaltbaren<br />

Pflanzenbestandes ist der Garten- <strong>und</strong> Landschaftsarchitekt<br />

rechtzeitig zu beteiligen.<br />

Im Vertrag sind nur <strong>die</strong> Leistungen aufzuführen, deren Übertragung<br />

an den Auftragnehmer vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer sollen<br />

zunächst nur <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 des Vertragsmusters übertragen<br />

werden. Soweit im Ausnahmefall Leistungen nach 3.3 oder Teile<br />

davon mit beauftragt werden sollen, ist <strong>die</strong>s im <strong>Vergabe</strong>vermerk besonders<br />

zu begründen. Die weiteren Leistungen werden - je nach<br />

Bedarf einzeln oder zusammengefasst - durch ein Schreiben übertragen,<br />

in dem auch das im Vertrag bereits festgelegte Honorar zu erwähnen<br />

ist. Als Frist, in der weitere Leistungen übertragen werden,<br />

sollen in 3.1 "24 Monate" eingesetzt werden.<br />

Werden ausnahmsweise <strong>die</strong> Leistungen nach § 15 Abs. 2 Ziffer 1<br />

HOAI, (Gr<strong>und</strong>lagenermittlung) nicht von der Bauverwaltung erbracht,<br />

so können <strong>die</strong>se Leistungen dem Auftragnehmer mit max. 3 v.H.<br />

zusätzlich in Auftrag gegeben werden. In <strong>die</strong>sem Fall ist in § 3 des<br />

Vertrages ein weiterer Abschnitt mit fortlaufender Nummerierung<br />

einzufügen.<br />

B<strong>und</strong>:<br />

Sofern bereits (Teil)-Leistungen nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 HOAI (Vorplanung)<br />

mit der ES - Bau - erbracht wurden, ist <strong>die</strong>s bei der Honorarermittlung<br />

zu Ziff. 3.2.1 zu berücksichtigen.<br />

Wartungs- <strong>und</strong> Pflegeanweisungen sowie Überwachen der Entwicklungspflege<br />

sind erst dann in Auftrag zu geben, wenn Art <strong>und</strong> Umfang<br />

<strong>die</strong>ser Leistungen festgelegt werden können. In das Schreiben zur<br />

Übertragung der Leistung nach 3.6 ist auch das vereinbarte Honorar<br />

1 von 7


2 Vergütung (6)<br />

2.1 Allgemein<br />

mit aufzunehmen.<br />

VII.13.1<br />

Bei Vertragsabschluss sind der vorläufigen Honorarermittlung <strong>die</strong><br />

geschätzten Kosten bzw. <strong>die</strong> Kosten der baufachlich genehmigten<br />

<strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannten Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage<br />

- Bau - zu Gr<strong>und</strong>e zu legen. Das endgültige Honorar<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 ist auf Gr<strong>und</strong>lage der baufachlich als<br />

richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage - Bau<br />

bzw. seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur<br />

Entwurfsunterlage - Bau - zu ermitteln. Nachträge sind nicht Bestandteil<br />

der Kostenberechnung <strong>und</strong> damit nicht Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Honorarermittlung<br />

<strong>für</strong> Leistungen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Haushaltsunterlage - Bau<br />

bzw. Entwurfsunterlage - Bau - erforderlich sind.<br />

Werden Änderungen erforderlich, <strong>die</strong> zu Mehrarbeiten des Objektplaners<br />

bei den Leistungen nach 3.2 führen, ist über deren angemessene<br />

Honorierung eine zusätzliche Vereinbarung zu treffen. Insoweit<br />

können entweder <strong>die</strong> änderungsbedingten Mehrkosten der Kostenberechnung<br />

zur Haushaltsunterlage –Bau bzw. Entwurfsunterlage - Bau<br />

- hinzugeschlagen oder <strong>die</strong> Mehrleistungen - pauschal oder nach<br />

Zeitaufwand - honoriert werden.<br />

Die Honorarermittlung nach 3.3 bis 3.5 ist entsprechend dem Stand<br />

der Bearbeitung unter Beachtung des § 10 Abs. 2 HOAI fortzuschreiben<br />

(Kostenanschlag <strong>und</strong> Kostenfeststellung). Der Auftragnehmer ist<br />

über <strong>die</strong> Fortschreibung zu unterrichten. Gemäß 6.7 hat der Auftragnehmer<br />

seinen Rechnungen <strong>die</strong> Honorarermittlung auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der fortgeschriebenen anrechenbaren Kosten beizufügen.<br />

2.2 Ermittlung der Vergütung Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach §§ 4, 4 a, 5, 5 a <strong>und</strong> 6<br />

HOAI.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Die Honorarzone ist gemäß §§ 13 <strong>und</strong> 14 der HOAI in 6.1.2 festzulegen.<br />

Wenn an <strong>die</strong> zu übertragenden Aufgaben <strong>die</strong> dem Schwierigkeitsgrad<br />

der Honorarzone entsprechenden Mindestanforderungen gestellt<br />

werden, gilt der Mindestsatz <strong>und</strong> der Zusatz zu 6.1.4 ist zu löschen.<br />

Wenn darüber hinaus Anforderungen gestellt werden, <strong>die</strong> den Bearbeitungsaufwand<br />

verändern <strong>und</strong> <strong>die</strong> nicht schon in anderer Weise<br />

vergütet werden, ist ein Honorarsatz unter Beachtung des § 4 HOAI<br />

festzulegen.<br />

Als solche Anforderungen kommen u. a. in Betracht:<br />

- Beteiligung <strong>und</strong> Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,<br />

- außergewöhnlich kurze Planungs- <strong>und</strong> Bauzeiten,<br />

- verbindliche Festtermine <strong>und</strong> Fristen,<br />

- Planung <strong>und</strong> Durchführung bei laufendem Betrieb,<br />

- Berücksichtigung von Forderungen des Denkmalschutzes <strong>und</strong><br />

der Integration erhaltenswerter Substanz,<br />

- Anwendung neuer Herstellungsverfahren,<br />

- erhöhte Anforderungen des Landschafts- <strong>und</strong> Naturschutzes,<br />

2 von 7


2.2.1 abweichende Honorarermittlung<br />

gemäß § 4a HOAI<br />

2.2.2 Besondere / Zusätzliche<br />

Leistungen<br />

(6.4.1)<br />

2.3 Bewertung der Leistungen<br />

(6.1.3)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.13.1<br />

- Berücksichtigung besonders schwieriger Bodenverhältnisse<br />

durch Altlasten / Deponien,<br />

- erhöhte gestalterische Anforderungen.<br />

Dazu ist in 6.1.4 festzulegen, um welchen Prozentsatz der Differenz<br />

zwischen Höchst- <strong>und</strong> Mindestsatz der Honorartafel gemäß § 17<br />

HOAI das Honorar erhöht wird. Die Gründe <strong>für</strong> <strong>die</strong>se abweichende<br />

Honorarvereinbarung sind schriftlich im <strong>Vergabe</strong>vermerk festzuhalten.<br />

Von der Möglichkeit der Honorarermittlung nach § 4a HOAI soll regelmäßig<br />

Gebrauch gemacht werden, wenn zu erkennen ist, dass <strong>die</strong><br />

Kostenermittlung eine hohe Verlässlichkeit aufweist <strong>und</strong> der Gesichtspunkt<br />

der Wirtschaftlichkeit gegeben ist. In 6.1.1 ist <strong>die</strong> entsprechende<br />

Alternative auszuwählen.<br />

Die Erstellung bzw. Fortschreibung der Bestandszeichnungen ist im<br />

Regelfall mit den weiteren Leistungen zu beauftragen. Dabei ist <strong>die</strong><br />

Bestandserfassung in digitaler Form anzustreben (vgl. RLBau/RBBau<br />

H 2). Die Honorierung hat über eine Aufwandsabschätzung zu erfolgen.<br />

– 3.6.1 -<br />

Die in § 3 des Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind unter<br />

Berücksichtigung der Leistungen des Auftraggebers in der Regel wie<br />

folgt zu bewerten:<br />

Haushaltsunterlage- bzw. Entwurfsunterlage-Bau<br />

-3.2- 30 v.H.<br />

dabei sind berücksichtigt:<br />

Vorplanung 10 v.H.<br />

Entwurfsplanung 15 v.H.<br />

Genehmigungsplanung 5 v.H.<br />

B<strong>und</strong>:<br />

Wurden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erarbeitung der Entscheidungsunterlage - Bau - bereits<br />

Leistungen aus der Vorplanung erbracht, sind <strong>die</strong>se zu bewerten<br />

<strong>und</strong> zu berücksichtigen.<br />

Soweit in besonderen Fällen zur Erzielung der Kostensicherheit<br />

zeichnerische Darstellungen von Einzelheiten des Objekts in Form<br />

von Ausführungszeichnungen nach 3.3 erforderlich werden, können<br />

<strong>die</strong>se in einer anteiligen Höhe bis zu 5 v.H. mit den Leistungen nach<br />

3.2 beauftragt werden.<br />

Ausführungsplanung<br />

-3.3- 24 v.H.<br />

Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

- 3.4 –<br />

Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

-3.4.1- 7 v.H.<br />

Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong><br />

-3.4.2- 1,5 v.H.<br />

Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />

-3.5– 27,5 v.H.<br />

Falls der Auftraggeber selbst oder freiberuflich Tätige darüber hinaus<br />

Teile der unter 3.2 bis 3.5 des Vertragsmusters genannten Leistungen<br />

erbringen oder bereits erbracht haben, ist <strong>die</strong>s bei der Bewertung<br />

der Leistungen zu berücksichtigen.<br />

3 von 7


2.4 Kostenfeststellung /<br />

Anrechenbare Kosten<br />

2.5<br />

2.5.1<br />

Objektüberwachung<br />

(Bauüberwachung)<br />

Dauer<br />

2.5.2 Verlängerte<br />

Objektüberwachung<br />

2.5.3 Fachausbildung<br />

(3.5.4)<br />

VII.13.1<br />

Die anrechenbaren Kosten des Objekts sind nach § 10 HOAI - insbesondere<br />

unter Beachtung von Abs. 6 - zu ermitteln <strong>und</strong> in einer Anlage<br />

zum Vertrag nachzuweisen.<br />

Die Dauer der Objektüberwachung ist spätestens mit Beginn der<br />

Bauausführung festzulegen (siehe dazu auch Ziff. 5.1.3 <strong>und</strong> 6.3 des<br />

Vertragsmusters).<br />

Unter 5.1.3 wird geregelt:<br />

„Die Termine bzw. Fristen werden stufenweise jeweils bei Übertragung<br />

der entsprechenden Leistungen vereinbart. Die Planungs- <strong>und</strong><br />

Bauzeit (bei Vergütung nach § 4a HOAI) bzw. Bauzeit wird bei Übertragung<br />

zusätzlich vereinbart.“<br />

Verzögert sich <strong>die</strong> Bauzeit durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer<br />

nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachweislich erforderlichen<br />

Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren.<br />

Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. der festgelegten Ausführungszeit,<br />

mindestens 3 Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist durch<br />

das Honorar abgegolten.<br />

Für den daran anschließenden Zeitraum soll der Auftragnehmer <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> nachweislich gegenüber den Gr<strong>und</strong>leistungen entstandenen<br />

Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung bis zum Höchstbetrag<br />

der Vergütung je Monat erhalten, <strong>die</strong> er als Anteil der Vergütung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Objektüberwachung je Monat der vereinbarten Ausführungszeit<br />

erhalten hat.<br />

Für eine Prüfung der Ansprüche <strong>und</strong> Feststellung einer angemessenen<br />

Honorierung ist eine genaue Erfassung der Ursachen der verlängerten<br />

Objektüberwachung – z.B. durch <strong>die</strong> sorgfältige Führung des<br />

Bautagebuches - unerlässlich.<br />

In Ausnahmefällen sind auch Beauftragte des freiberuflich Tätigen <strong>für</strong><br />

das Überwachen der Bauausführung zuzulassen, <strong>die</strong> zwar nicht eine<br />

Ausbildung an technischen Hochschulen <strong>und</strong> Universitäten oder<br />

Fachhochschulen besitzen, <strong>die</strong> jedoch eine gleichwertige Qualifikation<br />

prüfbar nachweisen können.<br />

2.5.4 Fertigstellungspflege Die Fertigstellungspflege nach DIN 18 035, Teil 4, DIN 18 916, DIN<br />

18 917 <strong>und</strong> DIN 18 918 ist Teil der Bauleistung. Ihre Überwachung<br />

gehört zu den Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 8 des § 15 (2)<br />

HOAI <strong>und</strong> ist nicht mit der in 3.6.1 des Vertrages aufgeführten Überwachung<br />

der Wartungs- <strong>und</strong> Pflegeleistungen (Entwicklungspflege)<br />

zu verwechseln.<br />

2.6 Nebenkosten<br />

(6.6)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Bei Gehölzpflanzungen ist <strong>die</strong> Dauer der Fertigstellungspflege so zu<br />

wählen, dass das Anwuchsergebnis nach DIN 18 916 feststellbar ist<br />

(Pflanzen müssen ausgetrieben haben bzw. voll im Saft stehen). Sie<br />

beträgt in der Regel eine Vegetationsperiode.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> im Büro des Auftragnehmers anfallende Vervielfältigungen<br />

sowie <strong>die</strong> Kosten des Datenaustausches gehören zu den Allgemeinen<br />

Geschäftskosten <strong>und</strong> sind mit dem Honorar abgegolten.<br />

Die Vergütung von Nebenkosten (§ 7 HOAI) erfolgt auf Einzelnachweis,<br />

sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung<br />

vereinbart worden ist.<br />

Die Vereinbarung einer Pauschale (<strong>für</strong> <strong>die</strong> vorzulegenden Ausarbeitungen<br />

des AN sowie <strong>die</strong> Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren) ist anzustre-<br />

4 von 7


Umsatzsteuerliche Behandlung<br />

von Nebenkosten<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.13.1<br />

ben, <strong>die</strong> ihr zu Gr<strong>und</strong>e gelegten Einzelansätze sind in einem Nebenvermerk<br />

festzuhalten.<br />

Eine so definierte Pauschale kann in der Regel bezogen auf das Basishonorar<br />

(netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen<br />

gelten. Dabei sind als üblich vorausgesetzt:<br />

- <strong>für</strong> ES-, EW-, HU- <strong>und</strong> AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform,<br />

davon eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf Datenträger<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>unterlagen eine Fertigung in Papier sowie eine<br />

auf Datenträger<br />

Mehr-/Minderfertigungen <strong>und</strong>/oder der anzuwendenden datentechnischen<br />

Übertragungsform ist durch Anpassung des v.H.-Satzes Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Für zusätzliche Vervielfältigungskosten <strong>und</strong> dgl. sind vom Auftragnehmer<br />

Einheitspreise anzubieten, <strong>die</strong> auf Angemessenheit zu prüfen<br />

sind.<br />

Für <strong>die</strong> Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen <strong>und</strong> sonstiger<br />

Texte sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B. US-<br />

Format) sind Angebote einzuholen.<br />

Für <strong>die</strong> Vergütung der Reisekosten des Architekten / Ingenieurs <strong>und</strong><br />

seiner Mitarbeiter sind zu beachten:<br />

1. Die notwendige Anzahl der Reisen des Architekten / Ingenieurs<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter setzt der Auftraggeber auf Vorschlag des Auftragnehmers<br />

fest. Hierbei ist zu beachten, dass <strong>die</strong> Reisen des<br />

Architekten / Ingenieurs so ausreichend bemessen werden, dass<br />

er <strong>die</strong> Objektüberwachung ordnungsgemäß erfüllen kann.<br />

2. Fahrtkosten (auch Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder) <strong>für</strong> Reisen,<br />

<strong>die</strong> über den Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz des<br />

Auftragnehmers hinausgehen, dürfen <strong>für</strong> B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesmaßnahmen<br />

nicht höher berechnet werden, als es das B<strong>und</strong>esreisekostengesetz<br />

(BRKG) vom 13.11.1993 <strong>und</strong> <strong>die</strong> dazu herausgegebenen<br />

Ergänzungen/das Bayerische Reisekostengesetz<br />

(BayRKG) vom 24. April 2001, zul. geä. 26.07.2005, vorsieht. Für<br />

Wegstrecken, <strong>die</strong> der Auftragnehmer im eigenen Pkw zurücklegt,<br />

ist von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />

Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder bemessen sich nach Art. 8 bzw.<br />

9 BayRKG.<br />

Für Trennungsentschädigungen <strong>und</strong> Kosten <strong>für</strong> Familienheimfahrten<br />

der Mitarbeiter des Architekten / Ingenieurs ist keine Pauschale zu<br />

vereinbaren. Die Kosten dürfen nicht höher erstattet werden, als es<br />

der jeweils gültige Tarifvertrag <strong>für</strong> das Baugewerbe mit den dazu<br />

vereinbarten Sätzen <strong>für</strong> technische <strong>und</strong> kaufmännische Angestellte<br />

vorsieht.<br />

Die Vorsteuer in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist abzuziehen bei:<br />

- Vervielfältigungskosten<br />

- Telefonkosten<br />

- Kosten <strong>für</strong> Bus, Bahn, Flugzeug <strong>und</strong> Taxi<br />

In folgenden Kosten ist keine Vorsteuer enthalten <strong>und</strong> somit auch nicht<br />

abzuziehen:<br />

- Postgebühren,<br />

- Trennungsentschädigungen,<br />

- Reisekosten nach BRKG bzw. BayRKG (Verpflegungs-, Übernachtungs-<br />

oder Fahrtkosten <strong>für</strong> Fahrzeuge des Auftragnehmers)<br />

also der Abrechung mit den Pauschalsätzen.<br />

Ausnahme: Ist <strong>die</strong> Abrechnung nach nachgewiesenen <strong>und</strong> tat-<br />

5 von 7


2.7 Umsatzsteuer<br />

(6.8)<br />

2.8<br />

Leistungen des<br />

Auftraggebers<br />

3 Entwicklungspflege<br />

(3.6.3)<br />

4<br />

Wartungs- <strong>und</strong> Pflegeanweisungen<br />

(3.6.2)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.13.1<br />

sächlich Kosten vertraglich vereinbart, insbesondere bei Übernachtungskosten,<br />

ist vom Rechnungsbetrag <strong>die</strong> anteilige Vorsteuer<br />

abzuziehen (BMF vom 28.03.2003 Gz. IV B 7-S 7303a-2001).<br />

Auf <strong>die</strong> Nettogesamtsumme der Nebenkosten wird <strong>die</strong> jeweils geltende<br />

Umsatzsteuer hinzugerechnet. Maßnahmen der Stationierungsstreitkräfte<br />

sind umsatzsteuerbefreit.<br />

Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Bei Verträgen <strong>für</strong> ausländische<br />

Streitkräfte oder NATO darf <strong>die</strong> Rechnung nur netto, ohne<br />

Umsatzsteuerausweis, erfolgen, weil <strong>die</strong> Leistungen insoweit umsatzsteuerbefreit<br />

sind.<br />

Zu den Leistungen des Auftraggebers gehören im Allgemeinen:<br />

- Gr<strong>und</strong>lagenermittlung gemäß § 15 Abs. 2 Ziff. 1,<br />

Übergabe der Ergebnisse<br />

- Aufstellen des baufachlichen Gutachtens über das Baugr<strong>und</strong>stück,<br />

- B<strong>und</strong>: Vorlage der baufachlich genehmigten <strong>und</strong> haushaltsmäßig<br />

anerkannten ES - Bau -,<br />

- Einholen der Bestätigung des Bedarfsträgers zur HU - bzw. EW -<br />

Bau -,<br />

- Einholen der bauordnungsrechtlichen <strong>und</strong> sonst erforderlichen<br />

Genehmigungen oder Zustimmungen,<br />

- <strong>Vergabe</strong>,<br />

Zusammenstellen <strong>und</strong> Versenden der Verdingungsunterlagen <strong>für</strong><br />

alle Leistungsbereiche, Ausfüllen der Einheitlichen Verdingungsmuster,<br />

Festlegung der <strong>Vergabe</strong>art, Führen der Bewerber- <strong>und</strong><br />

Bieterliste, Auswahl der aufzufordernden Unternehmen, Auskünfte<br />

gegenüber den Bewerbern, Einholen der Angebote, Verdingungsverhandlungen,<br />

Durchsicht <strong>und</strong> Nachrechnen der Angebote<br />

einschließlich des Aufstellens des Preisspiegels, Verhandeln mit<br />

den Bietern, Abfassen der Verträge <strong>und</strong> Auftragserteilung,<br />

- Kassenreifmachen der vom Auftragnehmer geprüften <strong>und</strong> festgestellten<br />

/ bescheinigten Kostenrechnungen,<br />

- Antrag auf behördliche Abnahme <strong>und</strong> Teilnahme daran,<br />

- rechtsgeschäftliche Erklärung der Abnahme<br />

- <strong>die</strong> Haushaltsführung nach der B<strong>und</strong>eshaushaltsordnung / Bayerischen<br />

Haushaltsordnung<br />

- Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen<br />

Berechnungsrecht,<br />

- Führen der Haushaltsüberwachungslisten, der Rechnungslegungsliste.<br />

Im Anschluss an <strong>die</strong> Fertigstellungspflege ist bei Gehölzpflanzung<br />

i.d.R. das Überwachen der Wartungs- <strong>und</strong> Pflegeleistungen nach DIN<br />

18 919 erforderlich. Sie kann <strong>für</strong> einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren<br />

vereinbart werden.<br />

Ihre Überwachung ist in 3.6.3 des Vertrages zu regeln. Hierzu ist ein<br />

gesonderter Vertrag abzuschließen.<br />

Wenn dem freiberuflich Tätigen das Erstellen von Wartungs- <strong>und</strong><br />

Pflegeanweisungen übertragen wird, ist <strong>die</strong>s in den Vertrag aufzunehmen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagen einer möglichst wirtschaftlichen Pflege sind aufzuzeigen.<br />

Es sind Angaben über Art <strong>und</strong> Größe von Pflegegeräten <strong>und</strong><br />

Maschinen sowie den zu erwartenden Personalaufwand zu machen.<br />

6 von 7


5<br />

Haftpflichtversicherung<br />

(7.1) Basisdeckung<br />

(7.1, 7.2) erhöhter Deckungsbedarf<br />

6 Anwendung der DV<br />

(8)<br />

7 Verpflichtung des Auftragnehmers<br />

(9.2)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.13.1<br />

Insbesondere werden Angaben über längerfristige Pflegemaßnahmen<br />

<strong>für</strong> Vegetationsflächen verlangt (z. B. Zeitpunkt <strong>und</strong> Häufigkeit<br />

notwendiger Umpflanzungen von Stauden, Rodungen oder auf den<br />

Stock-Setzen von so genannten <strong>die</strong>nenden Holzarten u. ä.).<br />

Die in Abhängigkeit von den voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />

abgestuften Deckungssummen <strong>die</strong>nen als Anhalt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Vereinbarung im Regelfall.<br />

Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart werden, wenn es <strong>die</strong><br />

Umstände des Einzelfalles erfordern. Dies gilt in Abstimmung mit dem<br />

BMVBS auch <strong>für</strong> Maßnahmen des B<strong>und</strong>es. In <strong>die</strong>sem Fall besteht <strong>die</strong><br />

Möglichkeit, den Abschluss einer Objektversicherung oder einer Zusatzdeckung<br />

durch eine hinzutretende Berufshaftpflicht<br />

/Exzedentenversicherung zu fordern.<br />

Bei der Auswahl der freiberuflich Tätigen ist darauf zu achten, dass<br />

der Datenaustausch zwischen Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber gewährleistet<br />

ist. Die da<strong>für</strong> notwendigen Vereinbarungen sind gemäß §<br />

8 zu treffen.<br />

Wenn der Auftragnehmer andere Programmsysteme als der Auftraggeber<br />

verwendet, muss der Auftragnehmer prüfen, ob <strong>die</strong> Daten auch<br />

nach der Übermittlung an den Auftraggeber vollständig <strong>und</strong> richtig<br />

vorliegen. Den Aufwand <strong>für</strong> das Überprüfen <strong>und</strong> Nachbearbeiten der<br />

übermittelten Daten trägt der Auftragnehmer. Diese Regelung ist in<br />

8.2 enthalten.<br />

Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

vom 9. März 1974 (BGBl. I S. 469 ff. / 547), geändert<br />

durch Gesetz vom 15.08.1975 (BGBl. I S. 1942):<br />

Land<br />

Freiberuflich Tätige sind auf <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten<br />

aus dem Auftrag nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten<br />

(§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Auf Nr. 7.1.5 der Korruptionsbekämpfungsrichtlinien<br />

wird hingewiesen.<br />

B<strong>und</strong><br />

Das Verlangen des Auftraggebers zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen<br />

des Auftragnehmers <strong>und</strong> ggf. seiner an der Durchführung<br />

<strong>die</strong>ses Auftrags fachlich beteiligten Mitarbeiter nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

ist nur in begründeten Fällen auszuüben. Zuständig da<strong>für</strong><br />

ist <strong>die</strong> nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Verpflichtungsgesetz durch Rechtsverordnung<br />

bestimmte Behörde.<br />

Gemeinsam<br />

Die einzelne Verpflichtung hat nach § 1 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 Verpflichtungsgesetz<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> den Auftraggeber zuständige Behörde mündlich vorzunehmen.<br />

Dabei ist auf <strong>die</strong> strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung<br />

hinzuweisen.<br />

Über <strong>die</strong> Verpflichtung ist eine Niederschrift zu fertigen, <strong>die</strong> der Verpflichtete<br />

mit unterzeichnet <strong>und</strong> von der er eine Abschrift erhält.<br />

Es wird anheim gestellt, <strong>die</strong> Verpflichtung von Beschäftigten der<br />

Dienststelle vornehmen zu lassen, welche auch <strong>die</strong> Verträge mit den<br />

freiberuflich Tätigen, in Vertretung <strong>für</strong> den öffentlichen Auftraggeber<br />

verantwortlich unterzeichnen.<br />

7 von 7


Anlage zum Vertrag vom Auftragsnummer .<br />

Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US - Streitkräfte<br />

gemäß § 2 Ingenieurvertrag Freianlagen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Ergänzung zu § 2 - Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

2. Ergänzung zu § 3 - Leistungen des Auftragnehmers<br />

3. Ergänzung zu § 6 - Vergütung<br />

Anlagen<br />

Anhang B, Vorschriften <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fertigung von Plänen <strong>und</strong> Bauschildern, März 1988 *<br />

1 Ergänzung zu § 2 - Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

1.1 Der Auftragnehmer hat ergänzend zu beachten<br />

* Nichtzutreffendes löschen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.13.3<br />

- das Verwaltungsabkommen ABG 1975 über <strong>die</strong> Durchführung der Baumaßnahmen <strong>für</strong> <strong>und</strong><br />

durch <strong>die</strong> in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte nach Artikel 49<br />

des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (BGBl 1982 Teil II S. 893),<br />

- <strong>die</strong> Richtlinien zur Ausführung des o.g. Verwaltungsabkommens - RiABG (US),<br />

soweit hierauf im Vertrag Bezug genommen wird.<br />

1.2 Der Auftragnehmer hat weiterhin folgende Anforderungen der US-Streitkräfte bei der<br />

Bearbeitung seiner Leistung zugr<strong>und</strong>e zu legen bzw. zu berücksichtigen:<br />

1.2.1 Besprechungen <strong>und</strong> Entwurfsprüfungen<br />

(1) Normalerweise sind bei jeder Planungsmaßnahme folgende Besprechungen sowie<br />

Entwurfsprüfungen durchzuführen:<br />

Vorplanungsbesprechung, Prüfungsbesprechung zur KVM-Bau, Prüfungsbesprechung zur HU-<br />

Bau <strong>und</strong> Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau. Im Regelfall werden <strong>die</strong> Vorplanungsbesprechung<br />

sowie <strong>die</strong> Prüfungsbesprechung zur KVM-Bau <strong>und</strong> zur HU-Bau an der künftigen Baustelle abgehalten.<br />

Die Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau findet normalerweise bei<br />

US-Army Engineer District, Europe,<br />

65187 Wiesbaden, Konrad-Adenauer-Ring 39<br />

statt. Der US-Projektleiter wird über <strong>die</strong> Vorplanungsbesprechung <strong>und</strong> sämtliche Prü-<br />

fungsbesprechungen in Abstimmung mit dem Vertreter des Bauamtes eine<br />

Besprechungsniederschrift anfertigen. In <strong>die</strong>sen Besprechungsniederschriften sind einschlägige<br />

Angaben, Prüfbemerkungen der US-Streitkräfte sowie <strong>die</strong> Veranlassungsvermerke zu jedem<br />

einzelnen Prüfkommentar zu erfassen. Zur Überprüfung <strong>und</strong> Zustimmung sind <strong>die</strong> jeweiligen<br />

Besprechungsniederschriften dem Bauamt zuzuleiten. Die Niederschrift über <strong>die</strong><br />

1 von 3


* Nichtzutreffendes löschen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.13.3<br />

Vorplanungsbesprechung ist der KVM-Bau beizufügen. Die Niederschrift über <strong>die</strong><br />

Prüfungsbesprechung zur HU-Bau ist der AFU-Bau beizufügen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Niederschrift über <strong>die</strong><br />

Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau ist der berichtigten AFU-Bau beizufügen.<br />

(2) Der Auftragnehmer hat an den o.g. Besprechungen nach Aufforderung durch den<br />

Auftraggeber teilzunehmen. Die Prüfbemerkungen sind bei der weiteren Bearbeitung zu<br />

berücksichtigen.<br />

1.2.2 Projektkosten<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Kostenberechnung nach dem Preisstand zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung der HU-Bau zu erstellen. Zur Ermittlung der von den US-Streitkräften geforderten<br />

Projektkosten zum mittleren Zeitpunkt der Bauausführung ist <strong>die</strong> Endsumme der<br />

Kostenberechnung um einen Zuschlag, der vom Auftraggeber vorgegeben wird, zu erhöhen.<br />

Können <strong>die</strong> von den US-Streitkräften <strong>für</strong> den mittleren Zeitpunkt der Bauausführung<br />

veranschlagten Baukosten (ohne Anteil <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entschädigung) nicht eingehalten werden, ist<br />

dem Auftraggeber unverzüglich zu berichten.<br />

Mittlerer Zeitpunkt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung ist:<br />

Veranschlagte Baukosten gem. Anhang 1 zum Formblatt ABG 3 sind:<br />

1.2.3 Verantwortliche Bearbeiter der US-Streitkräfte<br />

EUD-Projektleiter ist:<br />

WCC-Projektleiter ist:<br />

Der Verantwortliche <strong>für</strong> Fernmeldeeinrichtungen bei 5th Signal Command ist:<br />

1.2.4 Zeichnungen, Beschriftungen<br />

(1) Zeichnungen sind gemäß Anhang B, "Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fertigung von Plänen <strong>und</strong><br />

Bauschildern" zu erstellen. Original-Zeichnungen sind auf Blättern in DIN-Formaten kopier-<br />

/pausfähig anzulegen.<br />

(2) Die Zeichnungen sind in deutscher <strong>und</strong> englischer Sprache zu beschriften.<br />

Beschriftung muss <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mikroverfilmung geeignet sein.<br />

1.3 Begriffsdefinitionen<br />

Als genehmigter Bauantrag gilt <strong>die</strong> von den US-Streitkräften zur Verfügung gestellte<br />

Baubeschreibung (vgl. Art. 11 ABG 1975 <strong>und</strong> RiABG zu Art. 11 ABG 1975). Als genehmigte<br />

Haushaltsunterlage - Bau gilt <strong>die</strong> Haushaltsunterlage in der Fassung nach der gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Zustimmung der US-Streitkräfte gem. Art. 7.1.4 ABG 1975.<br />

2 Ergänzung zu § 3 - Leistungen des Auftragnehmers<br />

2.1 Erstellen eines Leistungsverzeichnisses mit geschätzten Preisen *<br />

Für <strong>die</strong> AFU-Bau ist ein Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen aufzustellen. Hierzu wird<br />

eine Fertigung der/des Leistungsverzeichnisses mit geschätzten Preisen versehen <strong>und</strong><br />

2 von 3


durchgerechnet gemäß Nr. 3 der RiABG zu Art. 7 ABG 1975.<br />

2.2 Erstellen eines Bauphasenplanes *<br />

* Nichtzutreffendes löschen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.13.3<br />

Bei der Ausarbeitung des Bauphasenplanes müssen <strong>die</strong> Forderungen des Nutzers mit<br />

berücksichtigt werden. Die Bauphasenforderungen sind bei der Vorplanungsbesprechung zu<br />

erörtern. In den Bauentwurfsplänen sowie in den Leistungsverzeichnissen hat der<br />

Bauphasenplan seinen Niederschlag zu finden.<br />

3 Ergänzung zu § 6 - Vergütung<br />

3.1 Die Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach Nr. ist in § 6 geregelt. *<br />

3.2 Die Leistungen nach Nr. sind mit der Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilleistung nach § 3.3<br />

abgegolten. *<br />

3.3 Lieferungen <strong>und</strong> sonstige Leistungen<br />

(hierzu gehören auch <strong>die</strong> Leistungen der von den deutschen Baubehörden beauftragten<br />

freiberuflich Tätigen) sind unter den Voraussetzungen des Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens<br />

zum NATO-Truppenstatut von der Umsatzsteuer befreit. Zum Nachweis der Steuerfreiheit <strong>die</strong>ser<br />

Lieferungen <strong>und</strong> sonstigen Leistungen erhält der Auftragnehmer vom Bauamt eine<br />

Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.<br />

3.4 Auf den Rechnungen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen:<br />

"Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer".<br />

3.5 Genehmigte Kostenberechnung<br />

Als genehmigte Kostenberechnung zur HU-Bau im Sinne von § 6.1.1 gilt - nach der<br />

gr<strong>und</strong>sätzlichen Zustimmung der US-Streitkräfte gem. Art. 7.1.4 ABG 1975 - <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong> der<br />

Prüfbemerkungen fortgeschriebene Kostenberechnung nach dem Preisstand zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung der HU - Bau.<br />

3 von 3


Auftragsnummer:<br />

Liegenschaft<br />

Maßnahme<br />

Objekt<br />

Zwischen<br />

<strong>die</strong>se(r) vertreten durch<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

<strong>und</strong> dem<br />

vertreten durch<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Ingenieurvertrag<br />

- Ingenieurbauwerke <strong>und</strong> Verkehrsanlagen -<br />

dem Freistaat <strong>Bayern</strong> *<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland *<br />

VII.14


Auftragsnummer:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

§ 9<br />

Anlagen<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Fachlich Beteiligte<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Vergütung<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Datenverarbeitung<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />

2 Lageplan*<br />

3 Baufachliches Gutachten über das Gr<strong>und</strong>stück*<br />

4 Genehmigter Bauantrag vom<br />

5 Entscheidungsunterlage – Bau – (ES-Bau) vom *<br />

6 Pflichtenheft CAD<br />

7 Baufachliche Richtlinien Vermessung *<br />

8 Ergänzung zu § 8 des Vertrages <strong>für</strong> <strong>die</strong> DV-Anwendung *<br />

VII.14<br />

9 Vorläufige Ermittlung zu § 52 Abs. 3 HOAI i.V. mit § 10 Abs. 3a HOAI (vorhandene Bausubstanz)*<br />

10 Ermittlung anrechenbare Kosten<br />

11 Honorarermittlung<br />

12 …<br />

13 Niederschrift nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

14 Richtlinien <strong>für</strong> Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Baumaßnahmen (Anhang 20/1<br />

RBBau)*<br />

15 Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte*<br />

16 Zugangsbestimmungen (US)*<br />

17 …<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 2 von 17


Auftragsnummer:<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

1.1 Gegenstand <strong>die</strong>ses Vertrages sind Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme:<br />

(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme)<br />

<strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> folgende<br />

1.1.1 Ingenieurbauwerke*<br />

1.1.2 Verkehrsanlagen*<br />

(siehe Lageplan Anlage) *<br />

VII.14<br />

Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> <strong>die</strong> US-Streitkräfte durchgeführt *<br />

<strong>und</strong> aus deren Heimatmitteln finanziert. *<br />

§ 2<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil <strong>die</strong>ses Vertrages.<br />

2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen bzw. folgende Aufgaben zu<br />

erfüllen:<br />

2.2.1 Für den Beitrag zur Haushalts-/ Entwurfsunterlage - Bau - (3.2):<br />

das baufachliche Gutachten über das Baugr<strong>und</strong>stück vom (Anlage) *<br />

den genehmigten Bauantrag vom (Anlage) *<br />

<strong>die</strong> baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau –<br />

vom (Anlage) *<br />

mit einer Nutzfläche von m²<br />

<strong>und</strong> einer Kostenobergrenze von € <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostengruppen 200 bis 600/700 * (DIN 276<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1993)<br />

davon entfallen auf <strong>die</strong><br />

Kostengruppe 300 € *<br />

Folgende weitere Forderungen <strong>und</strong> Anregungen des Auftraggebers:<br />

Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte *<br />

(Anlage) *<br />

2.2.2 Für <strong>die</strong> weitere Bearbeitung (3.3 - 3.7):<br />

Die baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage Bau *<br />

Die mit der Einverständniserklärung des Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage - Bau -*<br />

(Anlage) *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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Auftragsnummer:<br />

VII.14<br />

2.2.3 Hinsichtlich der Einhaltung der Kostenobergrenze wird ausdrücklich auf § 1 Nr. 1.6 AVB hingewiesen.<br />

Darüber hinaus hat der Auftragnehmer, im Rahmen der vorgegebenen Qualitäts-<br />

<strong>und</strong> Terminziele sowie des vom Auftraggeber gebilligten Planungskonzepts, alle Möglichkeiten<br />

zur Einsparung von Kosten <strong>für</strong> Bau <strong>und</strong> Betrieb des Objektes auszuschöpfen.<br />

Abweichungen von 2.2.1 <strong>und</strong> 2.2.2 bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />

Auftraggebers.<br />

2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgende technische <strong>und</strong> sonstige Vorschriften<br />

<strong>und</strong> Regelwerke zu beachten:<br />

− „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ der Staatsregierung in der jeweils geltenden<br />

Fassung. *<br />

−<br />

Ergänzend zu § 1 Nr. 1.2.1 AVB wird darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong><br />

RLBau bekannt gemacht sind im Allgemeinen Ministerialblatt der Bayer. Staatsregierung vom<br />

12. April 1999 S. 221 ff. <strong>und</strong> auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.*<br />

RBBau, 18. Austauschlieferung 2005, auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt<br />

werden.*<br />

2.4 Die Baumaßnahme ist<br />

ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />

genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />

Die Baumaßnahme unterliegt<br />

dem Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />

dem Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />

dem Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. *<br />

dem Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. *<br />

3.1 Auftragsumfang<br />

§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.<br />

Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung <strong>und</strong> Ausführung der Baumaßnahme<br />

weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.8 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.<br />

Wesentliche Voraussetzungen ist/sind *<br />

dass <strong>die</strong> Haushaltsunterlage-Bau genehmigt ist <strong>und</strong> entsprechende Mittel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme<br />

bereit stehen.*<br />

<strong>die</strong> Einhaltung der mit der ES-Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einverständniserklärung<br />

des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. *<br />

Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet <strong>die</strong>se weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom<br />

Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen<br />

Beauftragungsstufe zumindest <strong>die</strong> Leistungen der folgenden Stufe übertragen werden.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, <strong>die</strong> Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte<br />

der Baumaßnahme zu beschränken.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.7 besteht nicht.<br />

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 4 von 17


Auftragsnummer:<br />

ableiten.<br />

3.2 Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) *<br />

Erarbeiten der Haushaltsunterlage-Bau nach Abschnitt F 2.3 RLBau *<br />

Erarbeiten der Entwurfsunterlage-Bau nach Abschn. F 2.3 RBBau *<br />

VII.14<br />

einschließlich aller <strong>für</strong> <strong>die</strong> bauaufsichtliche Behandlung erforderlichen Unterlagen <strong>und</strong> Angaben.<br />

3.2.1 Vorplanung<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 2 des § 55 Abs. 2 HOAI ohne<br />

- Beschaffen der amtlichen Karten<br />

- Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Bürgern <strong>und</strong> politischen Gremien<br />

*<br />

- Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken <strong>und</strong> Anregungen *<br />

- Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus dem Vorentwurf zur Verwendung <strong>für</strong> ein<br />

Raumordnungsverfahren *<br />

3.2.2 Entwurfsplanung<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 3 des § 55 Abs. 2 HOAI ohne<br />

- Ermitteln <strong>und</strong> Begründen zuwendungsfähiger Kosten sowie Vorbereiten der Anträge auf<br />

Finanzierung *<br />

- Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Bürgern <strong>und</strong> politischen<br />

Gremien *<br />

- Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs aufgr<strong>und</strong> von Bedenken <strong>und</strong> Anregungen *<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong>jenigen Pläne <strong>und</strong> Angaben vorzulegen, <strong>die</strong> zur Erfüllung der Forderungen<br />

zu Abschn. F 2.3.1 RLBau / RBBau * notwendig sind. Dies sind insbesondere:<br />

Übersichtsplan<br />

Katasterkarte mit Eintragungen<br />

Lageplan<br />

Baupläne<br />

<strong>für</strong> Ingenieurbauwerke <strong>für</strong> Verkehrsanlagen<br />

M = 1 : M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

In den Bauplänen sind <strong>die</strong> zur Kostenberechnung erforderlichen Planungsdaten nachzuweisen.<br />

Erläuterungsbericht nach Muster 7<br />

mit Anlagen 1 <strong>und</strong> 2<br />

F 2.3.2 RLBau / RBBau *<br />

mit Anlage 1<br />

F 2.3.2 RLBau / RBBau *<br />

Kostenberechnung nach Muster 6 - Abschnitt F 2.3.3 RLBau / RBBau *.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 5 von 17


Auftragsnummer:<br />

3.3 Genehmigungsplanung<br />

VII.14<br />

einschließlich der <strong>für</strong> <strong>die</strong> bauaufsichtliche Behandlung notwendigen Angaben, Berechnungen<br />

<strong>und</strong> Vorlagen.<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 4 des § 55 Abs. 2 HOAI ohne<br />

- Einreichen der Unterlagen *<br />

- Gr<strong>und</strong>erwerbsplan <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis *<br />

- Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgern *<br />

- Mitwirken beim Planfeststellungsverfahren *<br />

Der Auftragnehmer hat insbesondere vorzulegen<br />

<strong>für</strong> Ingenieurbauwerke <strong>für</strong> Verkehrsanlagen<br />

Lageplan M = 1 : M = 1 :<br />

Baupläne<br />

3.4 Ausführungsplanung<br />

M = 1 : M = 1 :<br />

M = 1 : M = 1 :<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 5 des § 55 Abs. 2 HOAI ohne<br />

-<br />

Ausarbeiten der Ausführungszeichnungen nach Abschn. F 3.3 RLBau / RBBau *<br />

Der Auftragnehmer hat insbesondere vorzulegen<br />

Ausführungszeichnungen<br />

<strong>für</strong> Ingenieurbauwerke: <strong>für</strong> Verkehrsanlagen:<br />

3.5 Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

3.5.1 Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

M = 1 : M = 1 :<br />

M = 1 : M = 1 :<br />

M = 1 : M = 1 :<br />

M = 1 : M = 1 :<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 6 des § 55 Abs. 2 HOAI ohne<br />

-<br />

Das Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung<br />

des Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) <strong>für</strong> das Bauwesen<br />

* <strong>und</strong> der Richtlinien zu 214.H VHB zu erfolgen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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Auftragsnummer:<br />

3.5.2 Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong><br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 7 des § 55 Abs. 2 HOAI,<br />

einschließlich Prüfen der Nachtragsangebote, * ohne<br />

VII.14<br />

− Zusammenstellen <strong>und</strong> Versenden der Verdingungsunterlagen <strong>für</strong> alle Leistungsbereiche,<br />

einschließlich Führen der Bewerber- <strong>und</strong> Bieterliste,<br />

− Auskünfte gegenüber Bewerbern,<br />

− Einholen von Angeboten,<br />

− Durchsicht <strong>und</strong> Nachrechnen der Angebote, einschließlich Aufstellen des Preisspiegels<br />

− Verhandlungen mit den Bietern,<br />

− Auftragserteilung<br />

−<br />

3.6 Bauoberleitung<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 8 des § 55 Abs. 2 HOAI, ohne<br />

− Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen *<br />

− Auflisten der Verjährungsfristen *<br />

− Kostenfeststellung *<br />

− Antrag auf behördliche Abnahmen *<br />

− Übergabe des Objekts *<br />

3.7 Örtliche Bauüberwachung<br />

3.7.1<br />

Das sind <strong>die</strong> Leistungen des § 57 Abs. 1 HOAI ohne<br />

*<br />

Die Pflicht des Auftragnehmers, <strong>die</strong> Ausführung des Objektes auch auf Übereinstimmung mit<br />

den einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts zu überwachen, wird durch <strong>die</strong> Leistungen<br />

des Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordinators nach § 3 BaustellV nicht gemindert.<br />

3.7.2 Eingehende Rechnungen sind sofort auf ihre Prüffähigkeit zu kontrollieren <strong>und</strong> unverzüglich<br />

fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch zu prüfen <strong>und</strong> festzustellen. Die festgestellten Rechnungen<br />

sind dem Auftraggeber so rechtzeitig vorzulegen, dass er <strong>die</strong> Auszahlung innerhalb der vertraglichen<br />

Zahlungsfristen bewirken kann.<br />

Fristen zur Rechnungsvorlage beim Auftraggeber:<br />

Abschlagsrechnungen:<br />

Teil- / Schlussrechnungen:<br />

Zur Feststellung der Rechnungen sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen, wie Mengenberechnungen,<br />

Abrechnungszeichnungen <strong>und</strong> sonstige begründende Unterlagen unverzüglich<br />

<strong>und</strong> vollständig zu prüfen. Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> geprüften Angaben durch Abhaken<br />

kenntlich zu machen; Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Ein<br />

Unterstreichen von Texten ist nicht erforderlich.<br />

Die Mengenberechnungen <strong>und</strong> Abrechnungszeichnungen sind mit folgender Bescheinigung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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Auftragsnummer:<br />

zu versehen:<br />

VII.14<br />

„In allen Teilen fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch geprüft <strong>und</strong> mit den aus der Mengenberechnung<br />

(Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen <strong>für</strong> richtig bef<strong>und</strong>en<br />

(Ort) (Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)“<br />

Die Rechnungen sind mit Eingangsvermerk <strong>und</strong> mit folgender Bescheinigung des Auftragnehmers<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> fachtechnische <strong>und</strong> rechnerische Feststellung zu versehen:<br />

„Fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch richtig<br />

Endbetrag €<br />

(Ort) (Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)“<br />

Der festgestellte Betrag ist in Ziffern mit zwei Nachkommastellen anzugeben. Neben der Unterschrift<br />

des Auftragnehmers ist zur klaren Zuordnung das Büro deutlich lesbar, ggf. mit<br />

Stempel zu bezeichnen.<br />

Bei der Prüfung von Kostenrechnungen mittels DV gilt darüber hinaus:<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> sich aus der DV-Prüfung ergebenden Änderungen oder Ergänzungen<br />

so aus <strong>die</strong>ser in <strong>die</strong> Kostenrechnung <strong>und</strong> in vorliegende Mengenberechnungen zu übertragen,<br />

dass zu erkennen ist, inwieweit <strong>die</strong> einzelnen Ansätze berichtigt worden sind. Soweit<br />

Fehler oder Abweichungen auftreten, sind <strong>die</strong> Ansätze zu überprüfen. Bei der Bescheinigung<br />

ist zu vermerken:<br />

„Die Rechnung wurde in dem aus der Prüfrechnung – Anlage – ersichtlichen Umfang mit DV<br />

geprüft<br />

Endbetrag €“<br />

Mit den Bescheinigungen übernimmt der Auftragnehmer auch in Fällen, in denen <strong>die</strong>se Bescheinigungen<br />

durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, <strong>die</strong> Verantwortung<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit von Maßen, Mengen, Einzelansätzen in Aufmaßen, Abrechnungszeichnungen,<br />

Mengenberechnungen, St<strong>und</strong>enlohnzetteln, Lieferscheinen <strong>und</strong> dgl.<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> rechnerische Richtigkeit <strong>und</strong> dass der anzunehmende oder auszuzahlende Betrag<br />

sowie alle auf Berechnungen beruhenden Angaben richtig sind (unberücksichtigt davon<br />

bleiben Pfändungen, Abtretungen <strong>und</strong> sonstige Einbehalte, z.B. Vertragsstrafen oder<br />

Schadensersatzansprüche)<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit der den Unternehmerforderungen zugr<strong>und</strong>e liegenden Ansätze nach<br />

den Vertrags- <strong>und</strong> Berechnungsunterlagen, z.B. Bauverträge, Nachträge dazu, Auftragsschreiben,<br />

Tarife, gesetzliche Bestimmungen, bestätigte Aufmaß- <strong>und</strong> Lieferbescheinigungen,<br />

anerkannte Regiest<strong>und</strong>en<br />

− da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> in den begründenden Unterlagen enthaltenen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zahlung maßgebenden<br />

Angaben richtig sind<br />

− da<strong>für</strong>, dass nach den geltenden Vorschriften <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong>sätzen der Wirtschaftlichkeit<br />

verfahren worden ist<br />

− da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Lieferung oder Leistung sowohl dem Gr<strong>und</strong>e nach als auch hinsichtlich der<br />

Art ihrer Ausführung geboten war<br />

− da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Lieferung oder Leistung entsprechend der zugr<strong>und</strong>e liegenden Vereinbarung<br />

oder Bestellung sachgemäß <strong>und</strong> vollständig ausgeführt worden ist, d.h., dass <strong>die</strong> Lieferungen<br />

<strong>und</strong> Leistungen in Art, Güte <strong>und</strong> Umfang wie berechnet, vertragsgemäß <strong>und</strong><br />

fachgerecht ausgeführt worden sind.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 8 von 17


Auftragsnummer:<br />

VII.14<br />

Bei der Behandlung der Rechnungsunterlagen ist Abschnitt J der RLBau / RBBau * zu beachten.<br />

3.7.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zur Fertigstellung<br />

des Bauwerks / der baulichen Anlage ein Baubüro ausreichend zu besetzen. Die<br />

Räume <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses Baubüro werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt, einschließlich<br />

der Möblierung, Beleuchtung <strong>und</strong> Beheizung. *<br />

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er hat<br />

ausreichend Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit <strong>und</strong><br />

nach dem Fortgang der Arbeiten richtet.*<br />

Der Auftragnehmer hat seine Überwachungstätigkeit so auszuüben, dass <strong>die</strong> Bauleistungen<br />

von den Bauunternehmen mangelfrei vertragsgerecht ausgeführt werden. Insbesondere sind<br />

schadensgeneigte Bauleistungen <strong>und</strong> solche Arbeiten, deren Ergebnisse durch <strong>die</strong> nachfolgende<br />

Bautätigkeit nicht mehr zugänglich sind, durch Augenschein sorgfältig zu kontrollieren.<br />

3.7.4 Die mit dem Überwachen der Bauausführung Beauftragten müssen gr<strong>und</strong>sätzlich über eine<br />

abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor/Master) <strong>und</strong> eine angemessene<br />

Baustellenpraxis - in der Regel von mindestens drei Jahren - verfügen. Der örtliche Vertreter<br />

des Auftragnehmers auf der Baustelle ist dem Auftraggeber vor Übertragung der Leistungen<br />

schriftlich zu benennen; er ist berechtigt, <strong>die</strong> nach 3.7.2 auszustellenden Bescheinigungen <strong>für</strong><br />

den Auftragnehmer zu vollziehen.<br />

Bestellen <strong>und</strong> Wechsel des örtlichen Vertreters des Auftragnehmers bedürfen des schriftlichen<br />

Einvernehmens der Vertragspartner.<br />

3.7.5 Der mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat zum Nachweis aller Leistungen - ausgenommen<br />

solcher, <strong>die</strong> durch fachlich Beteiligte überwacht werden - <strong>die</strong> Ausführungszeichnungen<br />

der tatsächlichen Ausführung entsprechend während der Bauzeit zu ergänzen bzw.<br />

ihre Ergänzung zu veranlassen.<br />

3.7.6 Ergänzende Vereinbarungen*<br />

3.8 Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

3.8.1 Anfertigen von Baubestandszeichnungen nach Abschnitt H RLBau / RBBau *<br />

Dies ist eine Besondere Leistung der Leistungsphase 9 des § 55 Abs. 2 HOAI.<br />

Art <strong>und</strong> Umfang <strong>die</strong>ser Leistung werden bei der Übertragung gemäß 3.1 festgelegt. *<br />

3.8.2 Besondere Leistungen <strong>für</strong> Stationierungsstreitkräfte<br />

3.8.2.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen –Nr.2.1 der Ergänzenden Vereinbarungen (US)*<br />

3.8.2.2 Bauphasenplan – Nr. 2.2 der Ergänzenden Vereinbarungen (US) *<br />

3.8.2.3 Topographische Vermessung – Nr. 2.3 der Ergänzenden Vereinbarungen (US)*<br />

3.8.3 Sonstige Besondere Leistungen (offen) *<br />

3.9 Vorzulegende Unterlagen<br />

3.9.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen <strong>und</strong> Beschreibungen (einschl. Leistungsverzeichnisse)<br />

<strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.2<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.3<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.4<br />

Seite 9 von 17


Auftragsnummer:<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.5<br />

VII.14<br />

davon einfach in kopier- / pausfähiger Ausführung sowie in digitaler Form (z.B. CD-ROM) zu<br />

übergeben. Weitere Festlegungen siehe § 8.<br />

Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />

Umfang weiterzubearbeiten, u.a. normengerecht -fach farbig bzw. mit Symbolen anzulegen,<br />

DIN-gerecht zu falten <strong>und</strong> in Ordnern vorzulegen. Die Pläne sind nach den Angaben<br />

des Auftraggebers zu beschriften.<br />

3.9.2 Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als „Entwurfsverfasser“<br />

beziehungsweise „Planverfasser“, <strong>die</strong> übrigen Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.<br />

3.9.3 Hat der Auftraggeber <strong>die</strong> Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet,<br />

bleibt trotzdem ausschließlich der Auftragnehmer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit seiner<br />

Planungen verantwortlich.<br />

§ 4<br />

Fachlich Beteiligte<br />

4.1 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />

4.1.1 Der Auftraggeber erbringt alle Gr<strong>und</strong>leistungen der Objektplanung, <strong>die</strong> dem Auftragnehmer<br />

gemäß § 3 nicht übertragen werden.<br />

4.1.2 Tragwerksplanung von<br />

4.1.3 Prüfen der Tragwerksplanung von<br />

4.1.4 Technische Ausrüstung von<br />

4.1.5 Freianlagen von<br />

4.1.6 von<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

5.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

5.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2<br />

Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen Monaten<br />

nach Vertragsschluss vollständig <strong>und</strong> mängelfrei vorliegen. *<br />

5.1.2 Für <strong>die</strong> weiteren Leistungen jeweils der einvernehmlich festgelegte Terminplan oder <strong>die</strong> entsprechend<br />

vereinbarten Einzeltermine. *<br />

5.1.3 Die Termine bzw. Fristen werden stufenweise jeweils bei Übertragung der entsprechenden<br />

Leistungen vereinbart.<br />

5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer nicht zu vertreten<br />

hat, sind neue Fristen festzulegen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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Auftragsnummer:<br />

VII.14<br />

5.2 Werden in den Planungs- <strong>und</strong> Baubesprechungen Termine / Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lieferung der Pläne,<br />

Leistungsverzeichnisse <strong>und</strong> sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer<br />

eine Niederschrift zu erstellen <strong>und</strong> dem Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit der<br />

schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers dazu werden <strong>die</strong>se Termine / Fristen Vertragsbestandteil.<br />

§ 6<br />

Vergütung<br />

6.1 Der Honorarermittlung werden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

6.1.1* Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 bis 3.7 gemäß § 4a HOAI der nach den Regeln des § 10 HOAI<br />

als anrechenbar ermittelte Teil aus den Kosten der baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung<br />

zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung<br />

zur Entwurfsunterlage-Bau *, solange sie nicht vorliegt aus den nach 2.2.1 vorgegebenen<br />

Kosten. *<br />

6.1.1* Anrechenbare Kosten nach § 52 HOAI *<br />

6.1.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 bis 3.3 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 52 HOAI der baufachlich<br />

als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens des<br />

Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau *, ohne Nachträge<br />

zur Haushaltsunterlage-Bau* / Entwurfsunterlage-Bau*, <strong>die</strong> durch Lohn- <strong>und</strong> Stoffpreissteigerungen<br />

verursacht sind, <strong>und</strong> ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Angebotssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie sie<br />

sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben. *<br />

6.1.1.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.4 bis 3.7 <strong>und</strong> 3.8.2 * <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 52 HOAI,<br />

<strong>die</strong> durch Abrechnung ermittelt sind (Kostenfeststellung), ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Abrechnungssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie<br />

sie sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben.<br />

*<br />

6.1.1.3 Nach § 52 Abs. 3 i.V. mit § 10 Abs. 3a HOAI bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigende<br />

technisch oder gestalterisch mitverarbeitete Bausubstanz wird gesondert ermittelt, sobald<br />

der Umfang der erforderlichen Leistungen erkennbar wird.<br />

Vorläufig werden da<strong>für</strong> € angenommen (Berechnung siehe Anlage). *<br />

6.1.2 Honorarzonen im Sinne der §§ 53, 54 HOAI <strong>für</strong> folgende Ingenieurbauwerke nach 1.1.1<br />

BW-Nr. Bezeichnung des Ingenieurbauwerks Honorarzone<br />

6.1.3 Honorarzonen im Sinne der §§ 53, 54 HOAI <strong>für</strong> folgende Verkehrsanlagen nach 1.1.2<br />

BW-Nr. Bezeichnung der Verkehrsanlage Honorarzone<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 11 von 17


Auftragsnummer:<br />

6.1.4 Bewertung der Leistungen <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke<br />

Bezeichnung der Ingenieurbauwerke<br />

nach 6.1.2<br />

Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) /<br />

Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) *<br />

- 3.2 -<br />

Genehmigungsplanung<br />

- 3.3 -<br />

Ausführungsplanung<br />

- 3.4 -<br />

Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

- 3.5.1 -<br />

Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong><br />

- 3.5.2 -<br />

Bauoberleitung<br />

- 3.6 -<br />

Summe der Teilleistungssätze<br />

Besondere Leistungen <strong>für</strong> Stationierungsstreitkräfte *<br />

Leistungsverzeichnis mit geschätzten<br />

Preisen<br />

- 3.8.2.1 -<br />

Bauphasenplan<br />

- 3.8.2.2 -<br />

Topograph.Vermessung<br />

- 3.8.2.3 -<br />

6.1.5 Bewertung der Leistungen <strong>für</strong> Verkehrsanlagen<br />

Bezeichnung der Verkehrsanlagen<br />

nach 6.1.3<br />

Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) /<br />

Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) *<br />

- 3.2 -<br />

Genehmigungsplanung<br />

- 3.3 -<br />

Ausführungsplanung<br />

- 3.4 -<br />

Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

- 3.5.1 -<br />

Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong><br />

- 3.5.2 -<br />

Bauoberleitung<br />

- 3.6 -<br />

Summe der Teilleistungssätze<br />

Besondere Leistungen <strong>für</strong> Stationierungsstreitkräfte *<br />

Leistungsverzeichnis mit geschätzten<br />

Preisen<br />

- 3.8.2.1 -<br />

Bauphasenplan<br />

- 3.8.2.2 -<br />

Topograph.Vermessung<br />

- 3.8.2.3 -<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Bewertung in v.H.<br />

Bewertung in v.H.<br />

VII.14<br />

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Auftragsnummer:<br />

6.1.6 Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach § 56 HOAI vereinbart.<br />

Zusätzlich wird vereinbart: *<br />

VII.14<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlage *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlage *<br />

6.1.7 Das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen bei der örtlichen Bauüberwachung nach § 57 Abs. 2 HOAI<br />

wird wie folgt ermittelt:<br />

6.1.7.1 mit v.H. der anrechenbaren Kosten nach § 52 HOAI *)<br />

6.1.7.2 mit € pauschal unter Zugr<strong>und</strong>elegung der geschätzten Bauzeit von Monaten *)<br />

6.1.8 Für den Umbau des Ingenieurbauwerks / der Verkehrsanlage *<br />

wird gemäß § 59 HOAI eine Erhöhung des Honorars um v.H.vereinbart. *<br />

6.1.9 Da der nach den Regeln des § 52 HOAI als anrechenbar ermittelte Teil aus den nach 2.2.1<br />

vorgegebenen Kosten über 25.564.594 € liegt, wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 bis 3.6 ein<br />

Honorar von € vereinbart <strong>und</strong> werden darin <strong>die</strong> Leistungen wie in 6.1.4 <strong>und</strong> 6.1.5 bewertet.<br />

Sollte das Ergebnis der baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur<br />

Haushaltsunterlage-Bau / seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau<br />

* mehr als 20 v.H. von den vorgegebenen Kosten abweichen <strong>und</strong> noch<br />

über 25.564.594 € liegen, wird das Honorar unter Berücksichtigung der unter 6.1.2 bis 6.1.8<br />

getroffenen Festlegungen in dem Verhältnis angepasst, in dem es sich nach der Fortschreibungstabelle<br />

(Anlage) verändern würde. *<br />

6.2 § 52 Abs. 2 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt<br />

werden. *<br />

6.3 Verlängern sich <strong>die</strong> nach 5.1.3 vereinbarten Fristen durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer<br />

nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen<br />

eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. des festgelegten<br />

Zeitraumes, mindestens drei Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar<br />

abgegolten. *<br />

Bei Vereinbarung eines Festbetrages nach 6.1.7.2 verändert sich das Honorar bei Verkürzung<br />

oder Verlängerung der geschätzten Bauzeit entsprechend. *<br />

6.4 Vergütung <strong>für</strong> Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

6.4.1 Das Honorar <strong>für</strong> das Anfertigen der Bestandszeichnungen nach 3.8.1 wird, entsprechend<br />

dem Arbeitsaufwand, einschließlich eventueller Nebenkosten, wie folgt vereinbart:<br />

Als Pauschale, sobald <strong>die</strong>se Teilleistung in Auftrag gegeben wird € *<br />

6.4.2 Besondere Leistungen <strong>für</strong> Stationierungsstreitkräfte *<br />

6.4.2.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen – 3.8.2.1 - v.H. *<br />

Ergänzende Vereinbarungen (US) – Nr. 2.1<br />

6.4.2.2 Bauphasenplan – 3.8.2.2 - v.H. *<br />

Ergänzende Vereinbarungen (US) – Nr. 2.2<br />

6.4.2.3 Topographische Vermessung – 3.8.2.3 - v.H. *<br />

Ergänzende Vereinbarungen (US) – Nr. 2.3<br />

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Auftragsnummer:<br />

6.5 Zeithonorar nach § 6 HOAI<br />

VII.14<br />

Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet<br />

(§ 6 HOAI), werden folgende St<strong>und</strong>ensätze vergütet: *<br />

<strong>für</strong> den Auftragnehmer €/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

<strong>für</strong> Mitarbeiter €/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

Technische Zeichner €/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

Der Auftragnehmer hat den Zeitaufwand durch Tagesbelege nachzuweisen, welche <strong>die</strong> Leistung<br />

genau bezeichnen. Die Tagesbelege, mit Angabe der Bearbeiter, sind dem Auftraggeber<br />

wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.6 Nebenkosten nach § 7 HOAI<br />

6.6.1<br />

Als Nebenkosten werden pauschal (ohne USt.) erstattet:<br />

− Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren<br />

− Vervielfältigen der Unterlagen nach 3.9 *<br />

− Reisen des Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter *<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung nach 3.2 <strong>und</strong> 3.3 €<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.4 <strong>und</strong> 3.5 €<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung nach 3.6 * <strong>und</strong> 3.7 * €<br />

Trennungsentschädigung (§ 7 (2) Nr. 5 HOAI)<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.4 <strong>und</strong> 3.5 €<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.6 * <strong>und</strong> 3.7 * €<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen über den Umfang nach 3.6 * / 3.7 *<br />

hinaus<br />

Summe<br />

€<br />

€ €<br />

zuzüglich Umsatzsteuer € €<br />

Gesamtsumme € €<br />

6.6.2 Als Nebenkosten werden zum Nachweis (ohne USt.) erstattet: *<br />

Reisen *<br />

nach dem Bayer. Reisekostengesetz *<br />

nach dem B<strong>und</strong>esreisekostengesetz *<br />

in der jeweils gültigen Fassung<br />

Fahrten, <strong>die</strong> über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers, d.h.<br />

Stammsitz <strong>und</strong> ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planender Bereich hinausgehen, werden in Höhe<br />

der steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />

Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- <strong>und</strong> Taxifahrten ist <strong>die</strong> Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen.<br />

*<br />

Die Reisekostennachweise sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.7 Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen <strong>die</strong> Honorarermittlung auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

fortgeschriebenen anrechenbaren Kosten (siehe Berechnungsmuster, Anlagen) beizufügen.<br />

6.8 Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />

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Auftragsnummer:<br />

§ 7<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

VII.14<br />

(Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit den niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />

über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />

über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />

(Ausfüllhinweis: Im besonderen Fall ist Nr. 7.1 mit den höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />

über 15,0 Mio. 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />

7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass <strong>die</strong> Deckung <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses<br />

Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung<br />

zu erfolgen <strong>und</strong> kann durch eine Separierung der Deckungssummen in der Bescheinigung<br />

über <strong>die</strong> Jahresversicherung nachgewiesen werden.<br />

§ 8<br />

Datenverarbeitung<br />

Für <strong>die</strong> nach § 3 in DV-gerechter Form zu liefernden Bauunterlagen sind nachstehende Vorgaben<br />

zu beachten:<br />

8.1 Regelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung von Unterlagen mit der Datenverarbeitung<br />

8.1.1 - entfällt -<br />

8.1.1.1 Graphische Daten (Pläne)<br />

Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das <strong>die</strong> vollständige<br />

<strong>und</strong> richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen<br />

ermöglicht. Datenverzeichnisse <strong>und</strong> Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorgegeben.<br />

8.1.1.2 - entfällt -<br />

8.1.2 Anfertigung von Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausschreibung, <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Abrechnung<br />

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Auftragsnummer:<br />

8.1.2.1 Einsatz der DV-Anlage des Auftraggebers<br />

VII.14<br />

Der Auftraggeber wird auf seiner DV-Anlage <strong>und</strong> mit seinem DV-Programmsystem <strong>für</strong> alle<br />

öffentlichen <strong>und</strong> beschränkten Ausschreibungen sowie <strong>für</strong> freihändige <strong>Vergabe</strong>n nach Absprache<br />

mit dem Auftragnehmer<br />

− <strong>die</strong> Angebote nachrechnen (vgl. Nr. 3.5.2) *<br />

− <strong>die</strong> Preisspiegel aufstellen (vgl. Nr. 3.5.2) *<br />

8.1.2.2 Einsatz der DV-Anlage des Auftragnehmers *<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bearbeitung notwendigen Angaben nach der ihm zur Verfügung<br />

gestellten Ergänzung zu § 8 <strong>für</strong> <strong>die</strong> DV-Anwendung (Anlage) zu erstellen. Der Auftragnehmer<br />

wird auf seiner DV-Anlage <strong>und</strong> mit seinem DV-Programmsystem <strong>für</strong> alle öffentlichen<br />

<strong>und</strong> beschränkten Ausschreibungen sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> freihändigen <strong>Vergabe</strong>n nach Absprache mit<br />

dem Auftraggeber<br />

− <strong>die</strong> Leistungsverzeichnisse aufstellen (vgl. Nr. 3.5.1) *<br />

− <strong>die</strong> Kostenrechnungen rechnerisch prüfen (vgl. Nr. 3.7.2) *<br />

Der Auftragnehmer versichert, dass beim Einsatz seiner DV-Anlage <strong>und</strong> seines Programmsystems<br />

<strong>die</strong> ordnungsgemäße Anwendung des StLB-Bau, der der Richtlinien zu 214.H VHB <strong>und</strong><br />

der REB-Verfahrens-Beschreibungen in der jeweils neuesten Fassung gewährleistet wird <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> Regelungen <strong>und</strong> Richtlinien im VHB zur Anwendung der DV bei der Prüfung <strong>und</strong> Wertung<br />

<strong>und</strong> bei der Abrechnung beachtet werden.<br />

Er verpflichtet sich, <strong>die</strong> Listenbilder <strong>für</strong> Leistungsverzeichnisse (Lang- <strong>und</strong> Kurztext) nach den<br />

Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen.<br />

8.1.3 Anfertigung der übrigen, vom Auftragnehmer nach § 3 zu liefernden Unterlagen. *<br />

Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen <strong>und</strong><br />

dem Auftraggeber auf einem Datenträger zu übergeben:<br />

− den Erläuterungsbericht (vgl. Nr. 3.2.2) *<br />

− <strong>die</strong> Kostenberechnung (vgl. Nr. 3.2.2) *<br />

− den Kostenanschlag (vgl. Nr. 3.5.2) *<br />

− Flächen- <strong>und</strong> Kubaturberechnungen (vgl. 3.2.2) *<br />

8.2 Regelungen <strong>für</strong> den Datenaustausch<br />

8.2.1 Alle Details zu CAD wie Layerstruktur, das Übergabeformat .dxf oder .dwg, <strong>die</strong> Vorlagedatei<br />

sind mit dem Auftraggeber, dort mit<br />

Frau / Herrn Tel. abzustimmen.<br />

8.2.2 Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform<br />

Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass <strong>die</strong> Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform<br />

erfüllt werden.<br />

Die Leistungsbeschreibung muss der GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer<br />

hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-Prüfprogramms zu<br />

prüfen, ob <strong>die</strong> Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen.<br />

Hierzu ist das GAEB-Prüfprogramm durch Hochladen der Leistungsbeschreibung auf <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform<br />

www.vergabe.bayern.de zu verwenden; das Passwort ist beim Auftraggeber zu<br />

erfragen. *<br />

Hierzu ist ein im Internet verfügbares, von der <strong>Vergabe</strong>plattform unabhängiges GAEB-<br />

Prüfprogramm zu verwenden. Internetadresse <strong>und</strong> Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />

Die Leistungsbeschreibung ist anschließend per E-Mail / mit entsprechendem Datenträger<br />

dem Bauamt zuzusenden. *<br />

Zeichnungen aus CAD-Systemen sowie Skizzen <strong>und</strong> Scans sind in das .pdf-Format umzu-<br />

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Auftragsnummer:<br />

wandeln<br />

<strong>und</strong> auf <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>plattform www.vergabe.bayern.de hochzuladen. *<br />

<strong>und</strong> per E-Mail / mit entsprechendem Datenträger dem Bauamt zuzusenden. *<br />

§ 9<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

9.1 Als Verantwortliche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt<br />

(Name, Qualifikation):<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.2: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.3: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.4: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.5: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.6: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.7: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.8: ,<br />

VII.14<br />

9.2 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 9. März 1974 (BGBl. l S. 469 ff./547) in der<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. *<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />

der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung über <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />

nach dem Verpflichtungsgesetz abzugeben. Er hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass ggf.<br />

auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber<br />

ebenfalls rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben.<br />

9.3 Beim Betreten <strong>und</strong> Befahren militärischer Liegenschaften sind <strong>die</strong> jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />

(Anlage ) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet <strong>die</strong> Sicherheits- <strong>und</strong> Ordnungsvorschriften,<br />

<strong>die</strong> innerhalb der Liegenschaft gelten. *<br />

Auftraggeber: Auftragnehmer:<br />

, den , den<br />

(Ort, Datum) (Ort, Datum)<br />

(rechtsverbindliche Unterschrift) (rechtsverbindliche Unterschrift)<br />

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VII.14.1<br />

Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Ingenieurbauwerke <strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

Die in Klammern gesetzten Abschnittsbezeichnungen beziehen sich auf das Vertragsmuster Ingenieurbauwerke<br />

<strong>und</strong> Verkehrsanlagen.<br />

0 Anwendungsbereich Das Vertragsmuster Ingenieurbauwerke <strong>und</strong> Verkehrsanlagen ist <strong>für</strong><br />

Leistungen des Bauingenieurwesens anzuwenden (s. Abschnitt F Nr.<br />

2.3 RLBau / RBBau).<br />

0.1 Abgrenzung zu anderen<br />

Vertragsmustern<br />

0.1.1 Tragwerksplanung <strong>für</strong><br />

erdverlegte Leitungen<br />

<strong>und</strong> Kanäle<br />

0.1.2 Vertragsmuster<br />

Technische Ausrüstung<br />

0.2<br />

Objektdefinition<br />

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In der Objektliste der HOAI nicht aufgeführte Objekte sind sinngemäß<br />

einzuordnen.<br />

Werden Leistungen der Tragwerksplanung erforderlich, so ist ein<br />

Vertrag nach dem Vertragsmuster Tragwerksplanung abzuschließen.<br />

Werden im Einzelfall Leistungen der Tragwerksplanung bei erdverlegten<br />

Leitungen <strong>und</strong> Kanälen erforderlich, kann eine Vergütung gemäß<br />

§ 6 HOAI vereinbart werden.<br />

Teile von Objekten, <strong>die</strong> nach dem Vertragsmuster Objektplanung<br />

Ingenieurbauwerke <strong>und</strong> Verkehrsanlagen zu bearbeiten sind, können<br />

in Gebäude / Ingenieurbauwerke hineinreichen, ohne dadurch zur<br />

Technischen Ausrüstung nach § 68 HOAI zu gehören. Beispiele <strong>für</strong><br />

praktikable Planungsgrenzen: Revisions-, Mess-, Absperr- <strong>und</strong> Übergabeeinrichtungen.<br />

Ingenieurbauwerke i.S. § 51 Abs. 1 Nr. 1, 2 <strong>und</strong> 4 HOAI sind Bauwerke<br />

<strong>und</strong> Anlagen der nicht-öffentlichen Erschließung sowie Außenanlagen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Ver- <strong>und</strong> Entsorgung mit Wasser, Abwasser, Gasen<br />

<strong>und</strong> Feststoffen, einschließlich wassergefährdender Flüssigkeiten.<br />

Hierzu zählen auch Erdarbeiten <strong>und</strong> Ingenieurbauwerke <strong>für</strong> Leistungen,<br />

<strong>die</strong> im Zusammenhang mit Anlagen des Teiles IX HOAI stehen<br />

(vgl. auch Hinweise zu Anh. 11 Ziff 0).<br />

Schornsteine (Beton / Stahl / Mauerwerk) sind Ingenieurbauwerke<br />

nach § 54 Abs. 1 Ziffer g, wenn sie freistehend sind <strong>und</strong> über ein<br />

eigenes F<strong>und</strong>ament verfügen. Sie werden nach Teil VII HOAI vergütet.<br />

Baumaßnahmen nach Ziffer 1.1 des Vertragsmusters können aus<br />

einem Bauwerk / einer Anlage oder aus mehreren Bauwerken <strong>und</strong> /<br />

oder Anlagen im Sinne des § 51 bestehen. Dabei sind jeweils <strong>die</strong><br />

Bauwerke oder Anlagen, <strong>die</strong> funktional eine Einheit bilden, als ein<br />

Objekt anzusehen.<br />

Bei Umbauten <strong>und</strong> Erweiterungen, z. B. einer Schlammbehandlungsanlage<br />

in einer vorhandenen Kläranlage, ist deren vorhandene Bausubstanz,<br />

<strong>die</strong> technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird, gemäß<br />

§ 52 Abs. 3 i.V.m. § 10 Abs. 3 a HOAI zu berücksichtigen.<br />

Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> Funktionseinheit eines Objektes erforderliche maschinen-,<br />

verfahrens- <strong>und</strong> prozesstechnische Ausstattung ist Bestandteil der<br />

Objektplanung des Bauingenieurs. Nicht anrechenbar sind <strong>die</strong> Kosten<br />

<strong>für</strong> Anlagen der Maschinentechnik, <strong>die</strong> der Zweckbestimmung<br />

1 von 11


0.2.1 Honorar<br />

<strong>für</strong> Wasserbau<br />

0.2.2 Honorar<br />

<strong>für</strong> weitere Anlagen<br />

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VII.14.1<br />

des Ingenieurbauwerks <strong>die</strong>nen, soweit der Auftragnehmer <strong>die</strong> Anlagen<br />

weder plant, noch ihre Ausführung überwacht. Hierbei handelt es<br />

sich um Apparate ohne jegliche Anschlusstechnik, <strong>die</strong> en bloc vom<br />

Hersteller geliefert werden. Sie sind jedoch anrechenbar, soweit ihre<br />

Dimensionierung, Ausschreibung <strong>und</strong> / oder Überwachung übertragen<br />

wird <strong>und</strong> sie angeschlossen werden.<br />

Wird <strong>die</strong> Planung <strong>und</strong> Überwachung von Anlagen der Verfahrens-<br />

<strong>und</strong> Prozesstechnik, z. B.<br />

- Pumpen,<br />

- Rohrleitungen,<br />

- Wärmetauscher,<br />

- Heizkessel,<br />

- Eigenstromanlagen,<br />

- Anlagen der Mess- <strong>und</strong> Regeltechnik.<br />

u. ä. <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ingenieurbauwerke nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 <strong>und</strong> 5<br />

dem Auftragnehmer übertragen, dem auch Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se<br />

Ingenieurbauwerke, einschließlich der Anlagen der Maschinentechnik,<br />

in Auftrag gegeben wurden, so sind <strong>die</strong>se Leistungen zu honorieren.<br />

Das Honorar ist schriftlich zu vereinbaren.<br />

Bei der Honorarvereinbarung ist davon auszugehen, dass das Honorar<br />

angemessen ist, wenn bei Bauwerken <strong>und</strong> Anlagen des Wasserbaus<br />

<strong>die</strong> Kosten der Prozess- <strong>und</strong> Verfahrenstechnik den anrechenbaren<br />

Kosten zugerechnet <strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 3 <strong>und</strong> 5 in<br />

schwierigen Fällen ein Zuschlag zu den Bewertungssätzen von je bis<br />

5 v.H. gewährt wird.<br />

In <strong>die</strong>sem Fall ist unter 6.1.4 einzufügen:<br />

Bei folgenden Bauwerken / Anlagen des Wasserbaus nach 1.1.1<br />

werden bei Anwendung von Verfahrens- <strong>und</strong> Prozesstechnik folgende<br />

Zuschläge zu den Bewertungssätzen vereinbart:<br />

BW-Nr. ……. bei 3.2 …….. v.H.<br />

bei 3.4 …….. v.H.<br />

Ein angemessenes Honorar <strong>für</strong> Leistungen bei Bauwerken <strong>und</strong> Anlagen<br />

der Wasserversorgung, Abwasserbehandlung <strong>und</strong> Schlammbehandlung<br />

sowie Abfallbehandlung wird unter Einschluss der Leistungen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlagen der Verfahrens- <strong>und</strong> Prozesstechnik dann erreicht,<br />

wenn <strong>die</strong> Honorare <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweils übertragenen Leistungsphasen<br />

bei <strong>die</strong>sen Ingenieurbauwerken <strong>und</strong> Anlagen nach Teil VII HOAI<br />

berechnet <strong>und</strong> anschließend mit einem Faktor in Abhängigkeit von<br />

dem Kostenanteil der Verfahrens- <strong>und</strong> Prozesstechnik multipliziert<br />

werden.<br />

Dieser Faktor beträgt:<br />

Kostenanteil der Verfahrens- <strong>und</strong> Prozesstechnik<br />

„F“<br />

10 v.H.<br />

1,14<br />

20 v.H.<br />

1,22<br />

30 v.H.<br />

1,28<br />

40 v.H.<br />

1,32<br />

2 von 11


0.3 Umfang der<br />

Verkehrsanlagen<br />

1 Vertragsabschluss<br />

1.1 Allgemein<br />

Vertragsbestimmungen<br />

1.2 Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Haushaltsunterlage – Bau<br />

Entwurfsunterlage – Bau<br />

<strong>und</strong> Übertragung weiterer<br />

Leistungen<br />

(3.2 bis 3.8)<br />

2 Vergütung (6)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Zwischenwerte sind linear zu interpolieren.<br />

VII.14.1<br />

Das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung ist mit den gleichen<br />

Faktoren zu beaufschlagen.<br />

In <strong>die</strong>sem Fall ist unter 6.1.4 einzufügen:<br />

Bei folgenden Bauwerken / Anlagen nach 1.1.1<br />

BW-Nr. ……..<br />

mit einem Anteil von<br />

…….. % Verfahrens- <strong>und</strong> Prozesstechnik <strong>und</strong><br />

…….. % Technische Ausrüstung nach DIN 276<br />

ergibt sich zum Honorar <strong>für</strong> Planung <strong>und</strong> örtliche Bauüberwachung<br />

ein Zuschlagsfaktor von …..<br />

Für Bestandteile von Straßenverkehrsanlagen gilt <strong>die</strong> Definition des<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes (§ 1 Abs. 4 Nummer 1-3 BFStrG), einschließlich<br />

Entwässerung der Verkehrsanlage.<br />

Kostenverpflichtungen <strong>für</strong> Planungsleistungen dürfen nur insoweit<br />

eingegangen werden, wie <strong>die</strong>s zur Aufstellung der Haushaltsunterlage-<br />

Bau / Entwurfsunterlage - Bau - nach Abschn. F 2 RLBau / RBBau<br />

notwendig ist. Wenn dazu freiberuflich tätige Ingenieure eingeschaltet<br />

werden, ist das Vertragsmuster Ingenieurbauwerke <strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

zu verwenden. Dem freiberuflich Tätigen sind mit dem Vertragsentwurf<br />

eine Ausfertigung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen<br />

(AVB, VI.5.1 <strong>VHF</strong>) sowie weitere Vertragsunterlagen gemäß Anlagenverzeichnis,<br />

zuzuleiten. Die Auflistung der Anlagen sowie Texte mit *<br />

sind zu prüfen, ob sie zutreffen; nicht Zutreffendes ist zu löschen.<br />

Für <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten sowie des Honorares<br />

sind <strong>die</strong> Berechnungsmuster VII.10.2.1 bis 4 <strong>und</strong> VII.10.2.5 zu verwenden.<br />

Sie sind dem Vertrag als Leerformulare beizufügen. Die von<br />

der Bauverwaltung mit Hilfe der bearbeitbaren Formblätter zu erstellenden<br />

Ermittlungen werden dem Auftragnehmer nicht ausgehändigt,<br />

um den Eindruck zu vermeiden, dass mit <strong>die</strong>sen Berechnungen schon<br />

das endgültige Honorar vereinbart sei.<br />

Die AVB dürfen nicht geändert werden.<br />

Im Vertrag sind nur <strong>die</strong> Leistungen aufzuführen, deren Übertragung<br />

an den Auftragnehmer vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer sollen<br />

zunächst nur <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 <strong>und</strong> 3.3 des Vertragsmusters<br />

übertragen werden. Soweit im Ausnahmefall Leistungen nach 3.4<br />

oder Teile davon mit beauftragt werden sollen, ist <strong>die</strong>s im <strong>Vergabe</strong>vermerk<br />

besonders zu begründen. Die weiteren Leistungen werden -<br />

je nach Bedarf einzeln oder zusammengefasst - durch ein Schreiben<br />

übertragen, in dem auch das im Vertrag bereits festgelegte Honorar<br />

zu erwähnen ist. Als Frist, in der weitere Leistungen übertragen werden,<br />

sollen in 3.1 "24 Monate" eingesetzt werden.<br />

B<strong>und</strong>:<br />

Sofern bereits (Teil)-Leistungen nach § 55 Absatz 2 Nr. 2 HOAI (Vorplanung)<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufstellung der ES - Bau - erbracht wurden, ist <strong>die</strong>s<br />

bei der Honorarermittlung zu Ziff. 3.2.1 zu berücksichtigen.<br />

3 von 11


VII.14.1<br />

2.1 Allgemein Bei Vertragsabschluss sind der vorläufigen Honorarermittlung <strong>die</strong><br />

geschätzten Kosten bzw. <strong>die</strong> Kosten der baufachlich genehmigten<br />

<strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannten Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage<br />

- Bau - zu Gr<strong>und</strong>e zu legen. Das endgültige Honorar<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 bis 3.3 ist auf Gr<strong>und</strong>lage der baufachlich<br />

als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage -<br />

Bau bzw. seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung<br />

zur Entwurfsunterlage - Bau - zu ermitteln. Nachträge sind nicht Bestandteil<br />

der Kostenberechnung <strong>und</strong> damit nicht Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Honorarermittlung <strong>für</strong> Leistungen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Haushaltsunterlage -<br />

Bau bzw. Entwurfsunterlage - Bau - erforderlich sind.<br />

Werden Änderungen erforderlich, <strong>die</strong> zu Mehrarbeiten des Objektplaners<br />

bei den Leistungen nach 3.2 führen, ist über deren angemessene<br />

Honorierung eine zusätzliche Vereinbarung zu treffen. Insoweit<br />

können entweder <strong>die</strong> änderungsbedingten Mehrkosten der Kostenberechnung<br />

zur Haushaltsunterlage –Bau bzw. Entwurfsunterlage - Bau<br />

- hinzugeschlagen oder <strong>die</strong> Mehrleistungen - pauschal oder nach<br />

Zeitaufwand - honoriert werden.<br />

Die Honorarermittlung nach 3.4 bis 3.7 ist entsprechend dem Stand<br />

der Bearbeitung unter Beachtung des § 52 Abs. 2 HOAI fortzuschreiben<br />

(Kostenberechnung, Kostenfeststellung). Der Auftragnehmer ist<br />

über <strong>die</strong> Fortschreibung zu unterrichten. Gemäß 6.7 hat der Auftragnehmer<br />

seinen Rechnungen <strong>die</strong> Honorarermittlung auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der fortgeschriebenen anrechenbaren Kosten beizufügen.<br />

2.2 Ermittlung der Vergütung Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach §§ 4, 4a, 5, 5a, 6 HO-<br />

AI.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Die Honorarzone ist gemäß §§ 53 <strong>und</strong> 54 HOAI in 6.1.2 <strong>und</strong> 6.1.3<br />

festzulegen.<br />

Wenn an <strong>die</strong> zu übertragenden Aufgaben <strong>die</strong> dem Schwierigkeitsgrad<br />

der Honorarzone entsprechenden Mindestanforderungen gestellt<br />

werden, gilt der Mindestsatz <strong>und</strong> der Zusatz zu 6.1.4 ist zu löschen.<br />

Wenn darüber hinaus Anforderungen gestellt werden, <strong>die</strong> den Bearbeitungsaufwand<br />

verändern <strong>und</strong> <strong>die</strong> nicht schon in anderer Weise<br />

vergütet werden, ist ein Honorarsatz unter Beachtung des § 4 HOAI<br />

festzulegen.<br />

Als solche Anforderungen kommen u. a. in Betracht:<br />

- Beteiligung <strong>und</strong> Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,<br />

- außergewöhnlich kurze Planungs- <strong>und</strong> Bauzeiten,<br />

- verbindliche Festtermine <strong>und</strong> Fristen,<br />

- Planung <strong>und</strong> Durchführung bei laufendem Betrieb,<br />

- Bau- <strong>und</strong> landschaftsgestalterische Beratung,<br />

- erhöhte Anforderungen an Planungsoptimierung bzw. an Planungsvarianten,<br />

- Berücksichtigung von Forderungen des Denkmalschutzes <strong>und</strong><br />

der Integration erhaltenswerter Substanz,<br />

- Anwendung neuer Herstellungsverfahren.<br />

4 von 11


2.2.1 Abweichende<br />

Honorarermittlung<br />

gemäß § 4a HOAI<br />

2.2.2 Besondere / Zusätzliche<br />

Leistungen<br />

(6.4)<br />

2.3 Bewertung der Leistungen<br />

(6.1.4, 6.1.5)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.14.1<br />

Dazu ist in 6.1.6 festzulegen, um welchen Prozentsatz der Differenz<br />

zwischen Höchst- <strong>und</strong> Mindestsatz der Honorartafel gemäß § 56<br />

HOAI das Honorar erhöht wird. Die Gründe <strong>für</strong> <strong>die</strong>se abweichende<br />

Honorarvereinbarung sind schriftlich im <strong>Vergabe</strong>vermerk festzuhalten.<br />

Von der Möglichkeit der Honorarermittlung nach § 4a HOAI soll regelmäßig<br />

Gebrauch gemacht werden, wenn zu erkennen ist, dass <strong>die</strong><br />

Kostenermittlung eine hohe Verlässlichkeit aufweist <strong>und</strong> der Gesichtspunkt<br />

der Wirtschaftlichkeit gegeben ist. In 6.1.1 ist <strong>die</strong> entsprechende<br />

Alternative auszuwählen.<br />

Die Erstellung bzw. Fortschreibung der Bestandszeichnungen ist im<br />

Regelfall mit den weiteren Leistungen zu beauftragen. Dabei ist <strong>die</strong><br />

Bestandserfassung in digitaler Form anzustreben (vgl. H 2<br />

RLBau/RBBau). Die Honorierung hat über eine Aufwandsabschätzung<br />

zu erfolgen.<br />

Die in § 3 des Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind unter<br />

Berücksichtigung der Leistungen des Auftraggebers in der Regel wie<br />

folgt zu bewerten:<br />

Haushaltsunterlage- / Entwurfsunterlage-<br />

Bau<br />

- 3.2 -<br />

Vorplanung<br />

- 3.2.1 -<br />

Entwurfsplanung<br />

- 3.2.2 -<br />

Genehmigungsplanung<br />

- 3.3 -<br />

Ausführungsplanung<br />

- 3.4 -<br />

Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

- 3.5.1 -<br />

Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong><br />

- 3.5.2 -<br />

Bauoberleitung<br />

- 3.6 -<br />

Ingenieurbauwerke<br />

<strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

13 v.H.<br />

28 v.H.<br />

4 v.H.<br />

15 v.H.<br />

10 v.H.<br />

4 v.H.<br />

11 v.H.<br />

Örtliche Bauüberwachung<br />

- 3.7 –<br />

2,1 – 3,2 v.H.<br />

der anrechenbaren Herstellungskosten nach § 57 Abs. 2<br />

HOAI<br />

*)<br />

**)<br />

***)<br />

****)<br />

*) Die Vorplanung der Ingenieurbauwerke nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 <strong>und</strong><br />

7 HOAI, <strong>die</strong> eine Tragwerksplanung erfordern, ist mit 6 v.H. zu bewerten.<br />

**) Die Ausführungsplanung ist nach § 55 Abs. 4 HOAI mit bis zu 35<br />

v.H. zu bewerten, wenn bei Ing.-Bauwerken nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 -<br />

3 <strong>und</strong> 5 ein überdurchschnittlicher Aufwand an Ausführungszeichnungen<br />

erforderlich ist.<br />

***) Erbringt der Auftraggeber <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistung - Nachrechnen der<br />

5 von 11


VII.14.1<br />

Angebote einschl. Aufstellen eines Preisspiegels - selbst, wie <strong>die</strong>s<br />

das Vertragsmuster <strong>für</strong> den Regelfall vorsieht, so sind <strong>die</strong> verbleibenden<br />

Leistungen i. d. R. mit 3,5 v. H. zu bewerten.<br />

****) Abweichend hiervon kann ein Honorar als Festbetrag unter<br />

Zugr<strong>und</strong>elegung der geschätzten Bauzeit vereinbart werden, wenn<br />

auf Wunsch des Auftraggebers eine sehr eingehende örtliche Bauüberwachung<br />

gefordert wird oder eine solche Bauüberwachung wegen<br />

der Schwierigkeiten bei der Ausführung des Objektes erforderlich<br />

wird, <strong>und</strong> wenn in solchen Fällen eine Honorierung nach Vomh<strong>und</strong>ertsatz<br />

der anrechenbaren Kosten nicht zu einem leistungsgerechten<br />

Honorar führen würde, z.B. weil <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten gering<br />

sind.<br />

Falls der Auftraggeber selbst oder andere über <strong>die</strong> in Nr. 2.11 <strong>die</strong>ser<br />

Hinweise beschriebenen Leistungen hinaus, Teile der unter 3.2 bis<br />

3.8 des Vertragsmusters genannten Leistungen erbringen, ist das bei<br />

der Bewertung der Leistungen zu berücksichtigen.<br />

2.4 Mehrere Bauwerke / Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren Ingenieurbauwerken /<br />

Anlagen<br />

Verkehrsanlagen, so sind <strong>die</strong> Honorare <strong>für</strong> jedes Ingenieurbauwerk /<br />

jede Verkehrsanlage getrennt zu berechnen. Soweit eine Baumaßnahme<br />

aus mehreren gleichen, spiegelgleichen oder im Wesentlichen<br />

gleichartigen Ingenieurbauwerken / Verkehrsanlagen (Wiederholungen)<br />

besteht, <strong>die</strong> im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang<br />

<strong>und</strong> unter gleichen baulichen Verhältnissen errichtet werden sollen,<br />

ist im Vertrag nach Abschnitt 6.1.6 ein weiterer Abschnitt mit fortlaufender<br />

Nummerierung vorzusehen. Soweit <strong>die</strong> Anzahl der Wiederholungen<br />

noch nicht feststeht, ist zu vereinbaren, dass das Honorar<br />

nach § 22 Abs. 2 HOAI ermittelt wird. Stehen Art <strong>und</strong> Umfang der<br />

Wiederholungen fest, ist zur Vermeidung von Auseinandersetzungen<br />

folgende Textfassung vorzusehen:<br />

2.5<br />

2.5.1<br />

Planen/Bauen im Bestand<br />

Vorhandene Bausubstanz<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Wegen der Wiederholungen wird vereinbart <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauwerke / Anlagen<br />

Für <strong>die</strong> 1.-4. Wiederholung je 50 v.H. des Honorars <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstausfertigung<br />

der Leistungen.<br />

Ab 5. Wiederholung je 40 v.H. des Honorars <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstausfertigung<br />

der Leistungen.<br />

Das Honorar <strong>für</strong> Bauoberleitung <strong>und</strong> örtliche Bauüberwachung wird<br />

nicht reduziert.<br />

Vorhandene Bausubstanz, <strong>die</strong> technisch oder gestalterisch mitverarbeitet<br />

wird, ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen.<br />

In 6.1.1.3 wird geregelt:<br />

„Nach § 52 Abs. 3 i.V. mit § 10 Abs. 3a HOAI bei den anrechenbaren<br />

Kosten zu berücksichtigende technisch oder gestalterisch mitverarbeitete<br />

Bausubstanz wird gesondert ermittelt, sobald der Umfang der<br />

erforderlichen Leistungen erkennbar wird.<br />

Vorläufig werden da<strong>für</strong> € angenommen (Berechnung siehe<br />

Anlage)“<br />

Der Umfang der Anrechnung ist schriftlich zu begründen <strong>und</strong> schrift-<br />

6 von 11


lich zu vereinbaren.<br />

VII.14.1<br />

2.5.2 Umbauten Bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen im Sinne von § 3 Nr. 5 <strong>und</strong> 6<br />

HOAI mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad kann gemäß § 59<br />

HOAI ein Zuschlag von 20 bis 33 v.H. vereinbart werden. Sofern<br />

nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, gilt ab durchschnittlichem<br />

Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 v.H. als vereinbart. In<br />

<strong>die</strong>sen Fällen ist in 6.1.8 des Vertrags ein weiterer Abschnitt einzufügen:<br />

2.6<br />

2.6.1<br />

Bauausführung<br />

Örtliche Bauüberwachung<br />

(3.7)<br />

2.6.2 Bauoberleitung<br />

(3.6)<br />

„Für den Umbau des Ingenieurbauwerks / der Verkehrsanlage<br />

wird das Honorar um v.H. erhöht.“<br />

Die Dauer der örtlichen Bauüberwachung ist spätestens mit Beginn<br />

der Bauausführung festzulegen (siehe dazu auch 5.1.3 <strong>und</strong> 6.3 des<br />

Vertragsmusters).<br />

Unter 5.1.3 wird geregelt:<br />

„Die Termine bzw. Fristen werden stufenweise jeweils bei Übertragung<br />

der entsprechenden Leistungen vereinbart. Die Planungs- <strong>und</strong><br />

Bauzeit (bei Vergütung nach § 4a HOAI) bzw. Bauzeit wird bei Übertragung<br />

zusätzlich vereinbart.“<br />

Zur Festlegung des Honorars <strong>für</strong> <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung gelten<br />

<strong>die</strong> in 2.2 <strong>die</strong>ser Hinweise aufgeführten Kriterien (Überschreitung des<br />

Mindestsatzes) sinngemäß.<br />

Die Überwachung der Ausführung von Tragwerken der Honorarzonen<br />

I <strong>und</strong> II auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis<br />

ist im Regelfall Teil der Gr<strong>und</strong>leistung nach § 57 Abs. 1 Nr. 10 HOAI.<br />

Die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks ab<br />

Honorarzone III ist einem Tragwerksplaner oder einem Prüfingenieur<br />

<strong>für</strong> Baustatik zu übertragen.<br />

Die Bauoberleitung nach Abschnitt 3.6 des Vertragsmusters ist in der<br />

Regel nur dann zu übertragen, wenn <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung in<br />

Auftrag gegeben wird.<br />

2.6.3 Verlängerte Bauzeit Ist das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung nach § 57 Abs. 2<br />

Satz 1 HOAI als Prozentsatz der anrechenbaren Kosten vereinbart<br />

<strong>und</strong> verzögert sich <strong>die</strong> Bauzeit durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer<br />

nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachweislich<br />

erforderlichen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu<br />

vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. der festgelegten<br />

Ausführungszeit, mindestens 3 Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist<br />

durch das Honorar abgegolten.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Für den daran anschließenden Zeitraum soll der Auftragnehmer <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> nachweislich gegenüber den Gr<strong>und</strong>leistungen entstandenen<br />

Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung bis zum Höchstbetrag<br />

der Vergütung je Monat erhalten, <strong>die</strong> er als Anteil der Vergütung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Objektüberwachung je Monat der vereinbarten Ausführungszeit<br />

erhalten hat.<br />

Für eine Prüfung der Ansprüche <strong>und</strong> Feststellung einer angemessenen<br />

Honorierung ist eine genaue Erfassung der Ursachen der verlängerten<br />

Objektüberwachung – z.B. durch <strong>die</strong> sorgfältige Führung<br />

des Bautagebuches - unerlässlich.<br />

7 von 11


2.7<br />

Nebenkosten<br />

(6.6)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.14.1<br />

Die Kosten <strong>für</strong> im Büro des Auftragnehmers anfallende Vervielfältigungen<br />

sowie <strong>die</strong> Kosten des Datenaustausches gehören zu den Allgemeinen<br />

Geschäftskosten <strong>und</strong> sind mit dem Honorar abgegolten.<br />

Die Vergütung von Nebenkosten (§ 7 HOAI) erfolgt auf Einzelnachweis,<br />

sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung<br />

vereinbart worden ist.<br />

Die Vereinbarung einer Pauschale (<strong>für</strong> <strong>die</strong> vorzulegenden Ausarbeitungen<br />

des AN sowie <strong>die</strong> Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren) ist anzustreben,<br />

<strong>die</strong> ihr zu Gr<strong>und</strong>e gelegten Einzelansätze sind in einem Nebenvermerk<br />

festzuhalten.<br />

Eine so definierte Pauschale kann in der Regel bezogen auf das Basishonorar<br />

(netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen<br />

gelten. Dabei sind als üblich vorausgesetzt:<br />

- <strong>für</strong> ES-, EW-, HU- <strong>und</strong> AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform,<br />

davon eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf Datenträger<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>unterlagen eine Fertigung in Papier sowie eine<br />

auf Datenträger<br />

Mehr-/Minderfertigungen <strong>und</strong>/oder der anzuwendenden datentechnischen<br />

Übertragungsform ist durch Anpassung des v.H.-Satzes Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Für zusätzliche Vervielfältigungskosten <strong>und</strong> dgl. sind vom Auftragnehmer<br />

Einheitspreise anzubieten, <strong>die</strong> auf Angemessenheit zu prüfen<br />

sind.<br />

Für <strong>die</strong> Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen <strong>und</strong> sonstiger<br />

Texte sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B. US-<br />

Format) sind Angebote einzuholen.<br />

Für <strong>die</strong> Vergütung der Reisekosten des Ingenieurs <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter<br />

sind zu beachten:<br />

1. Die notwendige Anzahl der Reisen des Ingenieurs <strong>und</strong> seiner<br />

Mitarbeiter setzt der Auftraggeber auf Vorschlag des Auftragnehmers<br />

fest. Hierbei ist zu beachten, dass <strong>die</strong> Reisen des Ingenieurs<br />

so ausreichend bemessen werden, dass er <strong>die</strong> Bauoberleitung<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung ordnungsgemäß erfüllen<br />

kann.<br />

2. Fahrtkosten (auch Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder) <strong>für</strong> Reisen,<br />

<strong>die</strong> über den Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz des<br />

Auftragnehmers hinausgehen, dürfen <strong>für</strong> B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesmaßnahmen<br />

nicht höher berechnet werden, als es das B<strong>und</strong>esreisekostengesetz<br />

(BRKG) vom 13.11.1993 <strong>und</strong> <strong>die</strong> dazu herausgegebenen<br />

Ergänzungen/das Bayerische Reisekostengesetz<br />

(BayRKG) vom 24. April 2001, zul. geä. 26.07.2005, vorsieht. Für<br />

Wegstrecken, <strong>die</strong> der Auftragnehmer im eigenen Pkw zurücklegt,<br />

ist von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />

Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder bemessen sich nach Art. 8 bzw.<br />

9 BayRKG.<br />

Für Trennungsentschädigungen <strong>und</strong> Kosten <strong>für</strong> Familienheimfahrten<br />

der Mitarbeiter des Ingenieurs ist keine Pauschale zu vereinbaren.<br />

Die Kosten dürfen nicht höher erstattet werden, als es der jeweils<br />

gültige Tarifvertrag <strong>für</strong> das Baugewerbe mit den dazu vereinbarten<br />

Sätzen <strong>für</strong> technische <strong>und</strong> kaufmännische Angestellte vorsieht.<br />

Die Vorsteuer in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist abzuziehen bei:<br />

- Vervielfältigungskosten<br />

- Telefonkosten<br />

8 von 11


Umsatzsteuerliche<br />

Behandlung von Neben-<br />

kosten<br />

2.8 Umsatzsteuer<br />

(6.8)<br />

2.9 Leistungen des<br />

Auftraggebers<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

- Kosten <strong>für</strong> Bus, Bahn, Flugzeug <strong>und</strong> Taxi<br />

VII.14.1<br />

In folgenden Kosten ist keine Vorsteuer enthalten <strong>und</strong> somit auch nicht<br />

abzuziehen:<br />

- Postgebühren,<br />

- Trennungsentschädigungen,<br />

- Reisekosten nach BRKG bzw. BayRKG (Verpflegungs-, Übernachtungs-<br />

oder Fahrtkosten <strong>für</strong> Fahrzeuge des Auftragnehmers)<br />

also der Abrechung mit den Pauschalsätzen.<br />

Ausnahme: Ist <strong>die</strong> Abrechnung nach nachgewiesenen <strong>und</strong> tatsächlich<br />

Kosten vertraglich vereinbart, insbesondere bei Übernachtungskosten,<br />

ist vom Rechnungsbetrag <strong>die</strong> anteilige Vorsteuer<br />

abzuziehen (BMF vom 28.03.2003 Gz. IV B 7-S 7303a-2001).<br />

Auf <strong>die</strong> Nettogesamtsumme der Nebenkosten wird <strong>die</strong> jeweils geltende<br />

Umsatzsteuer hinzugerechnet. Maßnahmen der Stationierungsstreitkräfte<br />

sind umsatzsteuerbefreit<br />

Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Bei Verträgen <strong>für</strong> ausländische<br />

Streitkräfte oder NATO darf <strong>die</strong> Rechnung nur netto, ohne<br />

Umsatzsteuerausweis, erfolgen, weil <strong>die</strong> Leistungen insoweit umsatzsteuerbefreit<br />

sind.<br />

Zu den Leistungen des Auftraggebers gehören im Allgemeinen folgende<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen, <strong>die</strong> dem Auftragnehmer in der Regel nicht<br />

übertragen werden. Deren Ergebnisse sind in schriftlicher Form bzw.<br />

sächlich (z. B. Modelle, CD-ROM) zu übergeben, soweit sie zur Vertragserfüllung<br />

erforderlich sind.<br />

Die Gr<strong>und</strong>leistungen sind, sofern sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung des Objektes<br />

erforderlich sind, in § 3 als vom Auftragnehmer nicht auszuführende<br />

Leistungen aufzunehmen:<br />

Leistungsphase 1<br />

Gr<strong>und</strong>lagenermittlung 2 v.H.<br />

Leistungsphase 2<br />

Beschaffen der amtlichen Karten 0,5 v.H.<br />

Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts<br />

gegenüber Bürgern <strong>und</strong> politischen Gremien 0,5 v.H.<br />

Überarbeiten des Planungskonzepts nach<br />

Bedenken <strong>und</strong> Anregungen 0,5 v.H.<br />

Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus dem Vorentwurf<br />

zur Verwendung <strong>für</strong> ein Raumordnungsverfahren 0,5 v.H.<br />

Leistungsphase 3<br />

Ermitteln <strong>und</strong> Begründen zuwendungsfähiger Kosten sowie<br />

Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung 1 v.H.<br />

Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs<br />

gegenüber Bürgern <strong>und</strong> politischen Gremien 0,5 v.H.<br />

Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs aufgr<strong>und</strong> von Bedenken<br />

<strong>und</strong> Anregungen 0,5 v.H.<br />

Leistungsphase 4<br />

Einreichen der Unterlagen 0,25 v.H.<br />

9 von 11


3 Haftpflichtversicherung<br />

(7.1) Basisdeckung<br />

(7.1, 7.2) erhöhter<br />

Deckungsbedarf<br />

4 Anwendung der DV<br />

(8)<br />

5 Verpflichtung des Auftragnehmers<br />

(9.2)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.14.1<br />

Gr<strong>und</strong>erwerbsplan <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis 0,25 v.H.<br />

Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgern 0,25 v.H.<br />

Mitwirken beim Planfeststellungsverfahren 0,25 v.H.<br />

Leistungsphase 7<br />

Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen <strong>für</strong> alle<br />

Leistungsbereiche 0,5 v.H.<br />

Einholen der Angebote 0,5 v.H.<br />

Leistungsphase 8<br />

In Verzug setzen der ausführenden Unternehmer 1 v.H.<br />

Auflisten der Verjährungsfristen 1 v.H.<br />

Kostenfeststellung 1 v.H.<br />

Stellen der Anträge <strong>für</strong> behördliche Abnahmen 0,5 v.H.<br />

Übergabe des Objekts 0,5 v.H.<br />

Werden <strong>die</strong>se Leistungen ganz oder teilweise dem Auftragnehmer<br />

übertragen, so sind sie in § 3 nicht aufzunehmen <strong>und</strong> entsprechend<br />

bei der Bewertung der Leistungsphasen zu berücksichtigen.<br />

Die Bewertung der Leistungsphase 8 ist um weitere bis zu 5 Punkte<br />

zu verringern, wenn <strong>die</strong> Koordinierung der fachlich Beteiligten vom<br />

Auftraggeber übernommen wird. Für jeden fachlich Beteiligten, den<br />

der Objektplaner zu koordinieren hat <strong>und</strong> dessen Pläne er auf Übereinstimmung<br />

zu prüfen <strong>und</strong> freizugeben hat, ist der Abzug zu reduzieren,<br />

bis der volle Bewertungssatz von 11 v.H. erreicht wird.<br />

Die in Abhängigkeit von den voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />

abgestuften Deckungssummen <strong>die</strong>nen als Anhalt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Vereinbarung im Regelfall<br />

Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart werden, wenn es <strong>die</strong><br />

Umstände des Einzelfalles erfordern. Dies gilt in Abstimmung mit dem<br />

BMVBS auch <strong>für</strong> Maßnahmen des B<strong>und</strong>es. In <strong>die</strong>sem Fall besteht <strong>die</strong><br />

Möglichkeit, den Abschluss einer Objektversicherung oder einer Zusatzdeckung<br />

durch eine hinzutretende Berufshaftpflicht<br />

/Exzedentenversicherung zu fordern.<br />

Bei der Auswahl der freiberuflich Tätigen ist darauf zu achten, dass<br />

der Datenaustausch zwischen Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber gewährleistet<br />

ist. Die da<strong>für</strong> notwendigen Vereinbarungen sind gemäß §<br />

8 zu treffen.<br />

Wenn der Auftragnehmer andere Programmsysteme als der Auftraggeber<br />

verwendet, muss der Auftragnehmer prüfen, ob <strong>die</strong> Daten auch<br />

nach der Übermittlung an den Auftraggeber vollständig <strong>und</strong> richtig<br />

vorliegen. Den Aufwand <strong>für</strong> das Überprüfen <strong>und</strong> Nachbearbeiten der<br />

übermittelten Daten trägt der Auftragnehmer. Diese Regelung ist in<br />

8.2 enthalten.<br />

Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

vom 9. März 1974 (BGBl. I S. 469 ff. / 547), geändert<br />

durch Gesetz vom 15.08.1975 (BGBl. I S. 1942):<br />

10 von 11


© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.14.1<br />

Land<br />

Freiberuflich Tätige sind auf <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten<br />

aus dem Auftrag nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten<br />

(§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Auf Nr. 7.1.5 der Korruptionsbekämpfungsrichtlinien<br />

wird hingewiesen.<br />

B<strong>und</strong><br />

Das Verlangen des Auftraggebers zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen<br />

des Auftragnehmers <strong>und</strong> ggf. seiner an der Durchführung<br />

<strong>die</strong>ses Auftrags fachlich beteiligten Mitarbeiter nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

ist nur in begründeten Fällen auszuüben. Zuständig<br />

da<strong>für</strong> ist <strong>die</strong> nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Verpflichtungsgesetz durch<br />

Rechtsverordnung bestimmte Behörde.<br />

Gemeinsam<br />

Die einzelne Verpflichtung hat nach § 1 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 Verpflichtungsgesetz<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> den Auftraggeber zuständige Behörde mündlich vorzunehmen.<br />

Dabei ist auf <strong>die</strong> strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung<br />

hinzuweisen.<br />

Über <strong>die</strong> Verpflichtung ist eine Niederschrift zu fertigen, <strong>die</strong> der Verpflichtete<br />

mit unterzeichnet <strong>und</strong> von der er eine Abschrift erhält.<br />

Es wird anheim gestellt, <strong>die</strong> Verpflichtung von Beschäftigten der<br />

Dienststelle vornehmen zu lassen, welche auch <strong>die</strong> Verträge mit den<br />

freiberuflich Tätigen, in Vertretung <strong>für</strong> den öffentlichen Auftraggeber<br />

verantwortlich unterzeichnen.<br />

11 von 11


Anlage zum Vertrag vom Auftragsnummer .<br />

Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US - Streitkräfte<br />

gemäß § 2 Ingenieurvertrag Ingenieurbauwerke <strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Ergänzung zu § 2 - Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

2. Ergänzung zu § 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

3. Ergänzung zu § 6 - Vergütung<br />

Anlagen<br />

Anhang B, Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fertigung von Plänen <strong>und</strong> Bauschildern, März 1988 *<br />

Anhang I, Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung <strong>und</strong> Ausführung von Straßenbefestigungen, Dez. 1986 *<br />

1 Ergänzung zu § 2 - Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

1.1 Der Auftragnehmer hat ergänzend zu beachten<br />

* Nichtzutreffendes löschen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.14.3<br />

- das Verwaltungsabkommen ABG 1975 über <strong>die</strong> Durchführung der Baumaßnahmen <strong>für</strong> <strong>und</strong><br />

durch <strong>die</strong> in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte nach Artikel 49<br />

des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (BGBl 1982 Teil II S. 893),<br />

- <strong>die</strong> Richtlinien zur Ausführung des o.g. Verwaltungsabkommens - RiABG (US),<br />

soweit hierauf im Vertrag Bezug genommen wird.<br />

1.2 Der Auftragnehmer hat weiterhin folgende Anforderungen der US-Streitkräfte bei der<br />

Bearbeitung seiner Leistung zugr<strong>und</strong>e zu legen bzw. zu berücksichtigen:<br />

1.2.1 Besprechungen <strong>und</strong> Entwurfsprüfungen<br />

(1) Normalerweise sind bei jeder Planungsmaßnahme folgende Besprechungen sowie<br />

Entwurfsprüfungen durchzuführen:<br />

Vorplanungsbesprechung, Prüfungsbesprechung zur KVM-Bau, Prüfungsbesprechung zur HU-<br />

Bau <strong>und</strong> Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau. Im Regelfall werden <strong>die</strong> Vorplanungsbesprechung<br />

sowie <strong>die</strong> Prüfungsbesprechung zur KVM-Bau <strong>und</strong> zur HU-Bau an der künftigen Baustelle<br />

abgehalten. Die Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau findet normalerweise bei<br />

US-Army Engineer District, Europe,<br />

65187 Wiesbaden, Konrad-Adenauer-Ring 39<br />

statt. Der US-Projektleiter wird über <strong>die</strong> Vorplanungsbesprechung <strong>und</strong> sämtliche Prü-<br />

fungsbesprechungen in Abstimmung mit dem Vertreter des Bauamtes eine<br />

Besprechungsniederschrift anfertigen. In <strong>die</strong>sen Besprechungsniederschriften sind einschlägige<br />

Angaben, Prüfbemerkungen der US-Streitkräfte sowie <strong>die</strong> Veranlassungsvermerke zu jedem<br />

einzelnen Prüfkommentar zu erfassen. Zur Überprüfung <strong>und</strong> Zustimmung sind <strong>die</strong> jeweiligen<br />

Besprechungsniederschriften dem Bauamt zuzuleiten. Die Niederschrift über <strong>die</strong><br />

1 von 3


* Nichtzutreffendes löschen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.14.3<br />

Vorplanungsbesprechung ist der KVM-Bau beizufügen. Die Niederschrift über <strong>die</strong><br />

Prüfungsbesprechung zur HU-Bau ist der AFU-Bau beizufügen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Niederschrift über <strong>die</strong><br />

Prüfungsbesprechung zur AFU-Bau ist der berichtigten AFU-Bau beizufügen.<br />

(2) Der Auftragnehmer hat an den o.g. Besprechungen nach Aufforderung durch den<br />

Auftraggeber teilzunehmen. Die Prüfbemerkungen sind bei der weiteren Bearbeitung zu<br />

berücksichtigen.<br />

1.2.2 Projektkosten<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Kostenberechnung nach dem Preisstand zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung der HU-Bau zu erstellen. Zur Ermittlung der von den US-Streitkräften geforderten<br />

Projektkosten zum mittleren Zeitpunkt der Bauausführung ist <strong>die</strong> Endsumme der<br />

Kostenberechnung um einen Zuschlag, der vom Auftraggeber vorgegeben wird, zu erhöhen.<br />

Können <strong>die</strong> von den US-Streitkräften <strong>für</strong> den mittleren Zeitpunkt der Bauausführung<br />

veranschlagten Baukosten (ohne Anteil <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entschädigung) nicht eingehalten werden, ist<br />

dem Auftraggeber unverzüglich zu berichten.<br />

Mittlerer Zeitpunkt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung ist:<br />

Veranschlagte Baukosten gem. Anhang 1 zum Formblatt ABG 3 sind:<br />

1.2.3 Verantwortliche Bearbeiter der US-Streitkräfte<br />

EUD-Projektleiter ist:<br />

WCC-Projektleiter ist:<br />

Der Verantwortliche <strong>für</strong> Fernmeldeeinrichtungen bei 5th Signal Command ist:<br />

1.2.4 Zeichnungen, Beschriftungen<br />

(1) Zeichnungen sind gemäß Anhang B, "Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fertigung von Plänen <strong>und</strong><br />

Bauschildern" zu erstellen. Original-Zeichnungen sind auf Blättern in DIN-Formaten kopier-<br />

/pausfähig anzulegen.<br />

(2) Die Zeichnungen sind in deutscher <strong>und</strong> englischer Sprache zu beschriften.<br />

Beschriftung muss <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mikroverfilmung geeignet sein.<br />

1.2.5 Straßenbeläge <strong>und</strong> befestigte Decken *<br />

Der Entwurf von befestigten Decken ist gemäß Anhang I, "Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung <strong>und</strong><br />

Ausführung von Straßenbefestigungen" durchzuführen.<br />

1.3 Begriffsdefinitionen<br />

Als genehmigter Bauantrag gilt <strong>die</strong> von den US-Streitkräften zur Verfügung gestellte<br />

Baubeschreibung (vgl. Art. 11 ABG 1975 <strong>und</strong> RiABG zu Art. 11 ABG 1975). An <strong>die</strong> Stelle der<br />

Überprüfung <strong>und</strong> Genehmigung der HU-Bau durch <strong>die</strong> oberste technische Instanz des B<strong>und</strong>es<br />

tritt <strong>die</strong> gr<strong>und</strong>sätzliche Zustimmung der US-Streitkräfte gem. Art. 7.1.4 ABG 1975 zu den<br />

geprüften Bauunterlagen.<br />

2 von 3


2<br />

Ergänzung zu § 3 - Leistungen des Auftragnehmers<br />

2.1 Erstellen eines Leistungsverzeichnisses mit geschätzten Preisen *<br />

* Nichtzutreffendes löschen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.14.3<br />

Für <strong>die</strong> AFU-Bau ist ein Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen aufzustellen. Hierzu wird<br />

eine Fertigung der/des Leistungsverzeichnisses mit geschätzten Preisen versehen <strong>und</strong><br />

durchgerechnet gemäß Nr. 3 der RiABG zu Art. 7 ABG 1975.<br />

2.2 Erstellen eines Bauphasenplanes *<br />

Bei der Ausarbeitung des Bauphasenplanes müssen <strong>die</strong> Forderungen des Nutzers mit<br />

berücksichtigt werden. Die Bauphasenforderungen sind bei der Vorplanungsbesprechung zu<br />

erörtern. In den Bauentwurfsplänen sowie in den Leistungsverzeichnissen hat der<br />

Bauphasenplan seinen Niederschlag zu finden.<br />

2.3 Topographische Vermessung *<br />

Für folgende Bereiche ist eine topographische Vermessung durchzuführen:<br />

Weitere Festlegungen:<br />

3 Ergänzung zu § 6 - Vergütung<br />

3.1 Die Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach Nr. ist in § 6 geregelt. *<br />

3.2 Die Leistungen nach Nr. sind mit der Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilleistung nach § 3.3<br />

abgegolten. *<br />

3.3 Lieferungen <strong>und</strong> sonstige Leistungen<br />

(hierzu gehören auch <strong>die</strong> Leistungen der von den deutschen Baubehörden beauftragten<br />

freiberuflich Tätigen) sind unter den Voraussetzungen des Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens<br />

zum NATO-Truppenstatut von der Umsatzsteuer befreit. Zum Nachweis der Steuerfreiheit <strong>die</strong>ser<br />

Lieferungen <strong>und</strong> sonstigen Leistungen erhält der Auftragnehmer vom Bauamt eine<br />

Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.<br />

3.4 Auf den Rechnungen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen:<br />

"Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer".<br />

3.5 Genehmigte Kostenberechnung<br />

Als genehmigte Kostenberechnung zur HU-Bau im Sinne von § 6.1.1 gilt - nach der<br />

gr<strong>und</strong>sätzlichen Zustimmung der US-Streitkräfte gem. Art. 7.1.4 ABG 1975 - <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong> der<br />

Prüfbemerkungen fortgeschriebene Kostenberechnung nach dem Preisstand zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung der HU - Bau.<br />

3 von 3


Auftragsnummer:<br />

Liegenschaft<br />

Maßnahme<br />

Objekt<br />

Zwischen<br />

<strong>die</strong>se(r) vertreten durch<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

<strong>und</strong> dem<br />

vertreten durch<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

Ingenieurvertrag<br />

- Ingenieurvermessung -<br />

dem Freistaat <strong>Bayern</strong> *<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1 von 12<br />

VII.15


Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

§ 9<br />

Anlagen<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Fachlich Beteiligte<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Vergütung<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Datenverarbeitung<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />

2 Lageplan<br />

3 Liste zur Festlegung des Umfangs der Objektvermessung<br />

4 Pflichtenheft CAD<br />

5 Ermittlung anrechenbare Kosten<br />

6 Honorarermittlung<br />

7 …<br />

8 Muster der Niederschrift nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

VII.15<br />

9 Richtlinien <strong>für</strong> Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Baumaßnahmen (Anhang 20/1<br />

RBBau)*<br />

10 Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte*<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 12


§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

VII.15<br />

1.1 Gegenstand <strong>die</strong>ses Vertrages sind Leistungen der Entwurfs-/Bauvermessung * <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme:<br />

(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme)<br />

Diese besteht aus folgenden<br />

1.1.1 Gebäuden*<br />

1.1.2 Ingenieurbauwerken*<br />

1.1.3 Verkehrsanlagen*<br />

1.2 Gegenstand <strong>die</strong>ses Vertrages sind sonstige vermessungstechnische Leistungen <strong>für</strong> *<br />

(genaue Bezeichnung des Objekts/der Liegenschaft)<br />

(siehe Lageplan Anlage) *<br />

Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> <strong>die</strong> US-Streitkräfte durchgeführt *<br />

<strong>und</strong> aus deren Heimatmitteln finanziert. *<br />

§ 2<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil <strong>die</strong>ses Vertrages.<br />

2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen bzw. folgende Aufgaben zu<br />

erfüllen:<br />

2.2.1 Folgende projektbezogene Unterlagen:<br />

2.2.2 Folgende Forderungen <strong>und</strong> Anregungen des Auftraggebers:<br />

(Anlage) *<br />

2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgende technische <strong>und</strong> sonstige Vorschriften<br />

<strong>und</strong> Regelwerke zu beachten:<br />

2.3.1 Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Vermessung) des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong><br />

Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>esministeriums der Verteidigung in der bei<br />

Vertragsabschluss gültigen Fassung (siehe auch www.bfrvermessung.de). *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 12


2.3.2 *<br />

Ergänzend zu § 1 Nr. 1.2.1 AVB wird darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong><br />

VII.15<br />

RLBau bekannt gemacht sind im Allgemeinen Ministerialblatt der Bayer. Staatsregierung vom<br />

12. April 1999 S. 221 ff. <strong>und</strong> auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.*<br />

RBBau, 18. Austauschlieferung 2005, auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt<br />

werden.*<br />

3.1 Auftragsumfang<br />

§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.<br />

Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung <strong>und</strong> Ausführung der Baumaßnahme<br />

weitere Leistungen nach 3.3 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.<br />

Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet <strong>die</strong>se weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom<br />

Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen<br />

Beauftragungsstufe zumindest <strong>die</strong> Leistungen der folgenden Stufe übertragen werden.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, <strong>die</strong> Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte<br />

der Baumaßnahme zu beschränken.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 besteht nicht.<br />

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />

ableiten.<br />

Aus der abschnittsweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer nur dann eine Erhöhung<br />

seines Honorars ableiten, wenn <strong>und</strong> soweit § 21 HOAI <strong>die</strong>s zulässt.<br />

3.2 Übertragene Leistungen<br />

3.2.1 Entwurfsvermessung *<br />

3.2.1.1 Gr<strong>und</strong>lagenermittlung *<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 1 des § 97b HOAI<br />

3.2.1.2 Geodätisches Festpunktfeld *<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 2 des § 97b HOAI<br />

3.2.1.3 Vermessungstechnische Lage- <strong>und</strong> Höhenpläne */ Bestandsdaten*<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 3 des § 97b HOAI mit Ausnahme von<br />

Es sind <strong>die</strong> Vorgaben der BFR Vermessung zu beachten. Der Datenbestand ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nach den Systemkatalogen der BFR Vermessung zu erzeugen.<br />

Der Umfang der Geländeaufnahme (Objektvermessung) ergibt sich aus beiliegender Liste<br />

(Anlage )<br />

Zusätzlich / alternativ sind folgende analoge Pläne zu erstellen: *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 12


3.2.1.4<br />

Planinhalt: M = 1:<br />

Planinhalt: M = 1:<br />

Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform *<br />

Zur Übergabe der digitalen Daten siehe 3.4<br />

3.2.2 Besondere Leistungen nach HOAI – Entwurfsvermessung –<br />

3.2.2.1<br />

3.2.3 Leistungen nach § 100 HOAI<br />

3.2.3.1<br />

3.3 Weitere Leistungen<br />

3.3.1 Entwurfsvermessung *<br />

3.3.1.1 Absteckungsunterlagen *<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 4 des § 97 HOAI<br />

3.3.2 Bauvermessung *<br />

3.3.2.1<br />

3.3.2.2 Absteckung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauausführung *<br />

Das ist <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistung der Leistungsphase 2 des § 98b HOAI.<br />

3.3.2.3<br />

3.3.3 Besondere Leistungen nach HOAI – Bauvermessung –<br />

3.3.3.1 Dokumentation der Bauausführung<br />

3.3.3.2<br />

Das ist eine Besondere Leistung der Leistungsphase 3 des § 98b HOAI.<br />

VII.15<br />

Erfassen, aufbereiten <strong>und</strong> dokumentieren aller bestandsverändernden Baumaßnahmen <strong>und</strong><br />

Übergabe der digitalen Daten gemäß 3.4<br />

3.3.4 Leistungen nach § 100 HOAI<br />

3.3.4.1<br />

3.4 Datenübergabe<br />

Die Ergebnisse der vermessungstechnischen Leistungen sind digital so zu übergeben, dass<br />

sie vom DV-System des Auftraggebers problemlos eingelesen werden können.<br />

Im Einzelnen wird dazu festgelegt:<br />

3.4.1 Koordinaten der Festpunkte <strong>und</strong> Objektpunkte als ASCII-File auf Datenträger.<br />

Verschlüsselung / Co<strong>die</strong>rung<br />

- nach Objektartenkatalog (BFR Vermessung, Anh. A) *<br />

- nach Vorgabe des Auftraggebers (Anlage ) *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 12


3.4.2 Vermessungstechnische Lage- <strong>und</strong> Höhenpläne / Bestandsdaten<br />

Datenstrukturierung **<br />

- nach Objektabbildungskatalog (BFR Vermessung, Anh. B) *<br />

- nach Vorgabe des Auftraggebers (Anlage ) *<br />

Datenaustauschformat **<br />

- "Einheitliche Datenbankschnittstelle“ (EDBS), Version *<br />

- ALK-GIAP Ladeformat (sequenziell), Version *<br />

- DXF der Firma AUTODESK, Version ) *<br />

- nach Vorgabe des Auftraggebers (Anlage ) *<br />

VII.15<br />

Für <strong>die</strong> Prüfung der Daten ist <strong>die</strong> Primärdaten führende Stelle <strong>für</strong> <strong>die</strong> digitale Baubestandsdokumentation<br />

zuständig. Die digitalen Daten sind deshalb vorzulegen bei:<br />

Bei Datenstrukturierung nach dem Objektabbildungskatalog (BFR Vermessung, Anh. B)<br />

ist als Datenaustauschformat ausschließlich das EDBS- oder ALK-GIAP-Ladeformat<br />

vorzusehen.<br />

3.5 Vorzulegende Unterlagen<br />

3.5.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Planunterlagen sind dem Auftraggeber in einfacher<br />

Ausfertigung zu übergeben, <strong>und</strong> zwar<br />

- Planunterlagen nach auf maßhaltiger Folie *<br />

- Planunterlagen nach auf Papier *<br />

Die Planunterlagen sind unter Beachtung der gültigen Richtlinien (Signaturenkatalog der BFR<br />

Vermessung, Anh. C) <strong>und</strong> DIN-Normen anzufertigen, zu beschriften <strong>und</strong> in Taschen oder Ordnern<br />

zusammenzustellen.<br />

Berechnungen <strong>und</strong> andere vermessungstechnische Unterlagen sind dem Auftraggeber in<br />

-facher Ausfertigung kopierfähig im Format DIN A 4 (hoch) zu übergeben.<br />

3.5.2 Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als "Planverfasser",<br />

<strong>die</strong> übrigen Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

§ 4<br />

Fachlich Beteiligte<br />

4.1 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />

4.1.1 Objektplanung <strong>für</strong> Gebäude von<br />

4.1.2 Objektplanung <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke von<br />

4.1.3 Objektplanung <strong>für</strong> Verkehrsanlagen von<br />

4.1.4 Freianlagen von<br />

4.1.5 Rohrleitungsuntersuchungen von<br />

4.1.6<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 12


§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

5.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

5.1.1<br />

5.1.2<br />

5.1.3<br />

6.1 Entwurfsvermessung / Bauvermessung *<br />

§ 6<br />

Vergütung<br />

Der Honorarermittlung werden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

VII.15<br />

6.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.1 / 3.3.1 <strong>die</strong> nach § 97 HOAI anrechenbaren Kosten der baufachlich<br />

als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens des Auftraggebers<br />

bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage - Bau - ohne Nachträge zur<br />

Haushaltsunterlage-Bau* / Entwurfsunterlage-Bau*, <strong>die</strong> durch Lohn- <strong>und</strong> Stoffpreissteigerungen<br />

verursacht sind, <strong>und</strong> ohne Umsatzsteuer,<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Angebotssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie sie<br />

sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben. *<br />

6.1.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3.2 <strong>die</strong> nach § 98 HOAI anrechenbaren Herstellungskosten, <strong>die</strong><br />

durch Abrechnung (Kostenfeststellung) ermittelt sind, ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Abrechnungssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie<br />

sie sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben.<br />

*<br />

6.1.3 Honorarzonen im Sinne der §§ 97a <strong>und</strong> 98a HOAI<br />

Bezeichnung des Gebäudes/<br />

Bauwerks/ der Verkahrsanlage<br />

Leistungen der Honararzone<br />

Entwurfsvermessung<br />

Bauvermessung<br />

Entwurfsvermessung<br />

Bauvermessung<br />

Entwurfsvermessung<br />

Bauvermessung<br />

Entwurfsvermessung<br />

Bauvermessung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 12


6.1.4 Bewertung der Leistungen der Entwurfsvermessung<br />

Leistungen nach § 97b HOAI Bewertung der Leistungen in v. H.<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen:<br />

Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

- 3.2.1.1 –<br />

Geod. Festpunktfeld<br />

– 3.2.1.2 –<br />

Verm.techn. Lage- <strong>und</strong><br />

Höhenpläne<br />

- 3.2.1.3 –<br />

Geländeschnitte<br />

- 3.2.1.4 –<br />

Absteckungsunterlagen<br />

- 3.3.1.1 -<br />

Besondere Leistungen:<br />

Summe<br />

1.1.1 (1)<br />

6.1.5 Bewertung der Leistungen der Bauvermessung<br />

Leistungen nach § 98b HOAI Bewertung der Leistungen in v.H.<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen:<br />

Baugeometrische Beratung<br />

- 3.3.2.1 -<br />

Absteckung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauausführung<br />

- 3.2.1.3 -<br />

Verm.techn. Überwachung der<br />

Bauausführung<br />

- 3.2.1.3 - / - 3.3.2.3<br />

Besondere Leistungen:<br />

Verm.techn. Dokumentation der<br />

Bauausführung<br />

- 3.3.3.1 -<br />

Summe<br />

1.1.1 (1)<br />

6.1.6 Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach § 99 HOAI vereinbart.<br />

Zusätzlich wird vereinbart: *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> vermessungstechnische Leistungen.<br />

VII.15<br />

6.1.7 § 97 Abs. 2 <strong>und</strong> § 98 Abs. 2 HOAI werden sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis<br />

vorzeitig endet <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge<br />

nicht mehr festgestellt werden. *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8 von 12


6.2 Honorar <strong>für</strong> sonstige Leistungen / Besondere Leistungen *<br />

VII.15<br />

Der Auftragnehmer erhält <strong>für</strong> seine nachstehend aufgeführten Leistungen folgende Vergütung:<br />

6.2.1 Leistungen<br />

nach 3.2<br />

6.2.2 Leistungen<br />

nach 3.3<br />

6.3 Honorar nach Zeitaufwand<br />

Menge, Einheit<br />

ca.<br />

Menge, Einheit<br />

ca.<br />

Die Leistungen des Auftragnehmers nach<br />

Einheitspreis<br />

€ / Einheit<br />

Einheitspreis<br />

€ / Einheit<br />

Gesamtpreis<br />

ca. €<br />

Summe 6.2.1<br />

Gesamtpreis<br />

ca. €<br />

Summe 6.2.2<br />

Pauschale<br />

€<br />

Pauschale<br />

€<br />

sowie unvorhergesehene Leistungen geringen Umfangs werden nach Zeitaufwand (§ 6 HOAI)<br />

mit folgenden St<strong>und</strong>ensätzen vergütet:<br />

6.3.1 Leistungen nach 3.2 Leistungen nach 3.3<br />

€ / Std. ca. Std. € ca. Std. €<br />

Auftragnehmer<br />

Ingenieur<br />

Techniker<br />

Assistent /<br />

Zeichenkraft<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9 von 12


VII.15<br />

6.3.1.1 Die Summe der Vergütung nach Zeitaufwand <strong>für</strong> Leistungen nach 3.2.2 / 3.2.3 * wird vorläufig<br />

festgelegt auf €.<br />

6.3.1.2 Die Summe der Vergütung nach Zeitaufwand <strong>für</strong> Leistungen nach 3.3.3 / 3.3.4 *) wird vorläufig<br />

festgelegt auf €.<br />

6.3.2 Die St<strong>und</strong>ensätze nach 6.3.1 werden nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> reine Arbeitszeit (ohne Wegezeit <strong>und</strong> Arbeitspausen)<br />

vergütet. Über <strong>die</strong> geleisteten St<strong>und</strong>en ist vom Auftragnehmer ein Nachweis zu führen.<br />

Er muss mindestens folgende Angaben enthalten: Datum / Name / Art der Leistung / Anzahl<br />

der St<strong>und</strong>en / Unterschrift. Dieser Nachweis ist dem Auftraggeber zeitnah zur Anerkennung<br />

vorzulegen. Die endgültigen Summen nach 6.3.1.1 <strong>und</strong> 6.3.1.2 errechnen sich aus dem<br />

tatsächlich erbrachten, nachgewiesenen <strong>und</strong> anerkannten Zeitaufwand.<br />

6.3.3 Ein Messtrupp setzt sich aus Mitarbeitern des Auftragnehmers zusammen. Die Zuziehung<br />

weiterer Mitarbeiter bedarf der Zustimmung durch den Auftraggeber.<br />

6.4 Nebenkosten nach § 7 HOAI<br />

6.4.1 Die Nebenkosten werden pauschal (ohne USt.) erstattet.<br />

Hierin sind auch <strong>die</strong> Kosten enthalten <strong>für</strong>:<br />

− Vermarkungsmaterial<br />

− Vervielfältigen der Unterlagen (auch <strong>die</strong> nach 3.5 sowie der reproduktionstechnischen<br />

Arbeiten auf maßhaltiger Folie *<br />

− Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren<br />

− Reisen <strong>und</strong> Wegezeiten des Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter *<br />

6.4.1.1 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2<br />

6.4.1.2 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3<br />

6.4.1.3 Die Nebenkosten nach § 7 Abs. 2 Nr. 8 HOAI <strong>für</strong> das Vermessungsfahrzeug mit umfangreichem<br />

Messinstrumentarium sind bei Leistungen nach den §§ 97b / 98b HOAI in den Honoraren<br />

der Honorartafel enthalten <strong>und</strong> werden deshalb nicht gesondert erstattet. Dies gilt sinngemäß<br />

auch <strong>für</strong> Leistungen nach den §§ 97(5) / 98(4) / 100 HOAI, sofern <strong>die</strong> Vergütung nach 6.2<br />

erfolgt.<br />

Bei Vergütung nach 6.3 (Zeitaufwand) werden € / Std. erstattet.<br />

6.4.1.4 Trennungsentschädigung (§7 (2) Nr. 5 HOAI)<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3<br />

Summe<br />

zuzüglich Umsatzsteuer<br />

Gesamtsumme<br />

6.4.2 Als Nebenkosten werden zum Nachweis (ohne USt.) erstattet: *<br />

Reisen *<br />

nach dem Bayer. Reisekostengesetz *<br />

nach dem B<strong>und</strong>esreisekostengesetz *<br />

in der jeweils gültigen Fassung<br />

Fahrten, <strong>die</strong> über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers, d.h.<br />

Stammsitz <strong>und</strong> ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planender Bereich hinausgehen, werden in Höhe<br />

der steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />

Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- <strong>und</strong> Taxifahrten ist <strong>die</strong> Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen.<br />

*<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 10 von 12<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />


VII.15<br />

6.5 Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen <strong>die</strong> Honorarermittlung auf der Gr<strong>und</strong>lage der fortgeschriebenen<br />

anrechenbaren Kosten (siehe Berechnungsmuster, Anlagen) beizufügen.<br />

6.6 Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />

§ 7<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis zur Höhe von 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />

über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />

über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />

7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass <strong>die</strong> Deckung <strong>für</strong> das vertragsgegenständliche<br />

Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene<br />

Haftpflichtversicherung zu erfolgen <strong>und</strong> kann durch eine Separierung der Deckungssumme<br />

in der Bescheinigung über <strong>die</strong> Jahresversicherung oder durch eine Exzedentenversicherung<br />

nachgewiesen werden.<br />

§ 8<br />

Datenverarbeitung<br />

Für <strong>die</strong> nach § 3 in DV-gerechter Form zu liefernden Unterlagen sind nachstehende Vorgaben<br />

zu beachten:<br />

8.1 Regelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung von Unterlagen mit der Datenverarbeitung<br />

Die Entscheidung über <strong>die</strong> zu erfassenden Objektarten trifft der Auftraggeber. Unabhängig von<br />

der Festlegung des Umfangs der Objektarten ist gr<strong>und</strong>sätzlich unter Folie 811 das Liegenschaftsobjekt<br />

zu erstellen.<br />

Die konkrete Festlegung der zu erfassenden Objekte erfolgt über <strong>die</strong> „Liste zur Festlegung des<br />

Umfangs der Objektvermessung“, <strong>die</strong> den Inhalt der Objektartenliste folienweise zusammenfasst<br />

<strong>und</strong> dadurch <strong>die</strong> Anwendung vereinfacht. Sie ist als Anlage beigefügt.<br />

Abweichungen davon bedürfen der einvernehmlichen Abstimmung zwischen Auftraggeber <strong>und</strong><br />

Auftragnehmer.<br />

Mit Abgabe der EDBS-Datei ist <strong>die</strong> Angabe der verwendeten BFR-Version durch den Auftragnehmer<br />

zwingend erforderlich.<br />

Bestandsdaten sind unter Verschluss zu halten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ohne<br />

Zustimmung des Auftraggebers untersagt. Die Löschung der Daten nach Auftragsabwicklung<br />

ist schriftlich zu bestätigen. Datenträger gehen in den Besitz des Auftraggebers über. § 3 Abs.<br />

3 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) gilt insoweit sinngemäß.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 11 von 12


8.2<br />

VII.15<br />

Der Auftragnehmer ist da<strong>für</strong> verantwortlich, dass <strong>die</strong> Daten auch nach der Übermittlung an<br />

den Auftraggeber <strong>die</strong>sem vollständig <strong>und</strong> richtig vorliegen. Erweisen sich <strong>die</strong> Daten nach der<br />

Übermittlung als nicht vollständig <strong>und</strong> richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.<br />

Die hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Wiederholungsprüfung auf Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung der Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit das Prüftool GEOcheck<br />

ein. Eine endgültige Abnahme der Daten durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom<br />

Prüftool keine Fehler festgestellt werden.<br />

Alle Details sind mit dem Auftraggeber, dort mit Frau / Herrn Tel. abzustimmen.<br />

§ 9<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

9.1 Als Verantwortliche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt<br />

(Name, Qualifikation):<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.2:<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.3:<br />

9.2 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 9. März 1974 (BGBl. l S. 469 ff./547) in der<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. *<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />

der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung über <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />

nach dem Verpflichtungsgesetz abzugeben. Er hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass ggf.<br />

auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber<br />

ebenfalls rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben.<br />

9.3 Die Schlussrechnungslegung erfolgt nach Prüfung, Freigabe <strong>und</strong> Bestätigung der Konformität<br />

der übergebenen Daten mit der BFR Vermessung durch <strong>die</strong> Primärdaten führende Stelle gemäß<br />

3.4.<br />

Auftraggeber:<br />

Auftragnehmer:<br />

, den , den<br />

(Ort, Datum) (Ort, Datum)<br />

(rechtsverbindliche Unterschrift) (rechtsverbindliche Unterschrift)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 12 von 12


Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Ingenieurvermessung<br />

VII.15.1<br />

Die in Klammern gesetzten Abschnittsbezeichnungen beziehen sich auf das Vertragsmuster Ingenieurbauwerke<br />

<strong>und</strong> Verkehrsanlagen.<br />

.<br />

0 Anwendungsbereich Das Vertragsmuster Ingenieurvermessung ist <strong>für</strong> Vermessungsleistungen<br />

anzuwenden, <strong>die</strong> in § 96 ff HOAI näher beschrieben sind. Es<br />

handelt sich hierbei um Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung von Gebäuden,<br />

Ingenieurbauwerken <strong>und</strong> Verkehrsanlagen (§ 97b HOAI), <strong>die</strong> anschließende<br />

Bauausführung <strong>die</strong>ser Objekte (§ 98b HOAI) <strong>und</strong> um<br />

Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> baukostenunabhängige, nicht objektgeb<strong>und</strong>ene<br />

Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bestandsdokumentation von Liegenschaften.<br />

Die Leistungen sind dann nach <strong>die</strong>sem Vertragsmuster zu beauftragen,<br />

wenn sie mit besonderen instrumentellen <strong>und</strong> vermessungstechnischen<br />

Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen (§ 96 Abs.<br />

1 HOAI).<br />

Adresse: www.bfrvermessung.de<br />

1 Vertragsabschluss<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

B<strong>und</strong>:<br />

Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Vermessung) des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen <strong>und</strong> des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums der Verteidigung sind, in der bei Vertragsabschluss<br />

geltenden Fassung, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach den §§ 97b, 98b<br />

<strong>und</strong> insbesondere 100 HOAI anzuwenden.<br />

Das Vertragsmuster findet keine Anwendung bei:<br />

Hinweis auf Muster 16 ???<br />

- Messungen, <strong>die</strong> nach VOB -Teil C- in der ATV DIN 18299, Nr.<br />

4.1.3 sowie den DIN 18300 ff vom Auftragnehmer bei Ausführung<br />

<strong>und</strong> Abrechnung von Bauleistungen, ohne besondere instrumentelle<br />

<strong>und</strong> vermessungstechnische Verfahrensanforderungen als Nebenleistungen<br />

zu erbringen sind (= Leistungsphase 3 des § 98b<br />

HOAI),<br />

- einfachen Vermessungsleistungen, <strong>die</strong> in Leistungsbildern anderer<br />

Teile der HOAI enthalten sind (z.B. §§ 55, 57 HOAI),<br />

- Vermessungsleistungen, <strong>die</strong> nach landesrechtlichen Vorschriften<br />

durchgeführt werden (siehe auch § 96 Abs. 1 HOAI - <strong>für</strong> Landesvermessung<br />

<strong>und</strong> Liegenschaftskataster).<br />

Kostenverpflichtungen dürfen nur insoweit eingegangen werden, wie<br />

<strong>die</strong>s im Einzelfall begründet <strong>und</strong> notwendig ist. Wenn dazu ein Freiberuflich<br />

Tätiger hinzugezogen werden soll, ist mit ihm ein Vertrag unter<br />

Beachtung von K 12 RLBau/RBBau abzuschließen. Dem freiberuflich<br />

Tätigen sind mit dem Vertragsentwurf eine Ausfertigung der Allgemeinen<br />

Vertragsbestimmungen (AVB, VI.5.1 <strong>VHF</strong>) sowie weitere Vertragsunterlagen<br />

gemäß Anlagenverzeichnis, zuzuleiten. Die Auflistung<br />

der Anlagen sowie Texte mit * sind zu prüfen, ob <strong>die</strong>se zutreffen, nicht<br />

Zutreffendes ist zu löschen.<br />

Für <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten sowie des Honorares sind<br />

<strong>die</strong> Berechnungsmuster VII.10.2.1 bis 4 <strong>und</strong> VII.10.2.5 zu verwenden.<br />

Sie sind dem Vertrag als Leerformulare beizufügen. Die von der Bauverwaltung<br />

mit Hilfe der bearbeitbaren Formblätter zu erstellenden Ermittlungen<br />

werden dem Auftragnehmer nicht ausgehändigt, um den<br />

Eindruck zu vermeiden, dass mit <strong>die</strong>sen Berechnungen schon das endgültige<br />

Honorar vereinbart sei.<br />

Die AVB dürfen nicht geändert werden.<br />

1 von 11


1.2 Übertragung von Leistungen<br />

(3.2 <strong>und</strong> 3.3)<br />

1.3 Hinweise zu den<br />

Leistungen<br />

Allgemein<br />

(3.2 <strong>und</strong> 3.3)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.15.1<br />

Im Vertrag sind nur <strong>die</strong> Leistungen aufzuführen, deren Übertragung an<br />

den Auftragnehmer vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer dürfen zunächst<br />

nur <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 des Vertragsmusters übertragen<br />

werden. Dies wird auch durch 3.1 klargestellt. Die weiteren Leistungen<br />

werden - je nach Bedarf einzeln oder zusammengefasst - durch ein<br />

Schreiben übertragen, in dem auch <strong>die</strong> im Vertrag bereits festgelegte<br />

Vergütung zu erwähnen ist. Als Frist, in der weitere Leistungen übertragen<br />

werden, sollen in der Regel in 3.1 Abs. 4 "24" Monate eingesetzt<br />

werden.<br />

Der Ingenieur, dem Leistungen nach 3.2 übertragen worden sind, soll<br />

in der Regel auch mit weiteren Leistungen beauftragt werden.<br />

Soweit dem Auftragnehmer Leistungen nach 3.3 innerhalb von 24<br />

Monaten übertragen werden, wird der letzte Absatz im Abschnitt 3.1<br />

gegenstandslos.<br />

Das Vertragsmuster bietet unter 3.2 bzw. 3.3 <strong>die</strong> Möglichkeit, sowohl<br />

Leistungen nach den §§ 97b / 98b HOAI (Entwurfs- / Bauvermessung)<br />

nebst deren Besondere Leistungen als auch sonstige Leistungen nach<br />

§ 100 HOAI (z. B. Bestandsvermessung) sowie <strong>die</strong> erforderlichen<br />

Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Objekte der §§ 97 (5) / 98 (4) HOAI zu beauftragen.<br />

Dabei ist zu beachten, dass sich <strong>die</strong>se zwei Möglichkeiten auf Gr<strong>und</strong><br />

der unterschiedlichen Voraussetzungen gegenseitig ausschließen; d.<br />

h., es darf <strong>für</strong> ein Objekt / Projekt / eine Liegenschaft nur eine Beauftragungsart<br />

- entweder nach §§ 97 / 98 HOAI oder nach §§ 100 / 98<br />

(4) / 97 (5) HOAI - erfolgen.<br />

Dementsprechend sind z. B. <strong>die</strong> Abschnitte 3.2.3 / 3.3.4 bei Beauftragung<br />

von Leistungen nach den §§ 97b / 98b HOAI zu streichen oder<br />

bei Beauftragung von Leistungen nach § 100 HOAI <strong>die</strong> Abschnitte<br />

3.2.1 / 3.2.2 <strong>und</strong> 3.3.1 / 3.3.2 / 3.3.3.<br />

In das Vertragsmuster sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beauftragung von Leistungen nach<br />

den §§ 97b / 98b HOAI <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen derjenigen Leistungsphasen<br />

der zwei Leistungsbilder „Entwurfsvermessung" <strong>und</strong> „Bauvermessung"<br />

aufgenommen, <strong>die</strong> bei der Fachaufsicht führenden Ebene als<br />

häufig vorkommende <strong>und</strong> damit zu beauftragende vermessungstechnische<br />

Leistungen anzusehen sind („Standardleistungen"). Die Leistungsphase<br />

5 des § 97b HOAI <strong>und</strong> <strong>die</strong> Leistungsphase 3 des § 98b<br />

HOAI sind <strong>für</strong> Bauvorhaben der Fachaufsicht führenden Ebene nicht<br />

(oder nur in begründeten Einzelfällen) zu beauftragen; sie ist in ersterem<br />

Fall den Vermessungsleistungen <strong>für</strong> den Bau linienhafter Objekte,<br />

insbesondere Straßen, zuzuordnen, während es sich in letzterem Fall<br />

i.d.R. um vermessungstechnische Leistungen <strong>für</strong>:<br />

- große <strong>und</strong> umfangreiche Baumaßnahmen mit hohem Installationsaufwand<br />

oder starker Verflechtung der einzelnen Baukörper,<br />

- Baumaßnahmen in Fertigteilbauweise (Rohbau), <strong>die</strong> eine besondere<br />

Präzision erfordern,<br />

- umfangreiche Stahlkonstruktionen,<br />

handelt.<br />

Die in § 98b HOAI beschriebenen Besonderen Leistungen „Herstellen<br />

von Bestandsplänen“ bzw. „Fortführen der vermessungstechnischen<br />

Bestandspläne nach Abschluss der Gr<strong>und</strong>leistung“ sind jedoch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Bestandsdokumentation im Sinne der BFR Vermessung (Kapitel 4)<br />

2 von 11


1.4 Hinweise zu den<br />

Leistungen<br />

Erläuterungen<br />

(3.2.1 / 3.2.2 / 3.2.3<br />

3.3.1-3.3.3 / 3.4)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.15.1<br />

unverzichtbare Leistungen im Rahmen einer Baumaßnahme <strong>und</strong> in<br />

jedem Fall zu beauftragen; auf Kapitel 5.3, Absatz 7 der BFR Vermessung<br />

wird verwiesen.<br />

Die Leistungen der Entwurfs- <strong>und</strong> Bauvermessung sind entsprechend<br />

dem Planungs- <strong>und</strong> Bauablauf chronologisch geordnet; Vermessungsleistungen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung von Objekten sind unter 3.2.1 / 3.2.2, solche<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauausführung unter 3.3.1 bis 3.3.3 zu beauftragen.<br />

Die Anlage zu <strong>die</strong>sen Hinweisen enthält Musterleistungsbeschreibungen<br />

mit einer Liste zur Festlegung des Umfangs der Objektvermessung,<br />

<strong>die</strong> in den Anwendungsbereich der §§ 100 / 98(4) / 97(5) HOAI<br />

fallen oder als umfassendere, präzisere Beschreibung Besonderer<br />

Leistungen der §§ 97b / 98b HOAI verwendet werden können. Weitere<br />

Hinweise zur <strong>Vergabe</strong> vermessungstechnischer Leistungen, hier insbesondere<br />

<strong>die</strong> Hinweise zur Verwendung der Objektartenliste, finden<br />

sich in den BFR Vermessung, Anh. A, Objektartenkatalog-<br />

Vorbemerkungen, Ziff. 5. Im Regelfall ist <strong>die</strong> dort beschriebene Erfassung<br />

des Gr<strong>und</strong>datenbestands zu beauftragen. Die ausgefüllte Liste<br />

zur Festlegung des Umfangs der Objektvermessung ist als Anlage<br />

dem Ingenieurvertrag anzuschließen.<br />

Die Einzelleistungen sind in <strong>die</strong> Nummerierungssystematik des Vertrags<br />

einzuordnen.<br />

Im Einzelnen wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Übertragung von Leistungen auf Folgendes<br />

hingewiesen:<br />

3.2.1.2 Die Leistungsphase 2 des § 97b HOAI beschreibt - projektbezogen<br />

- mit ihren Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>die</strong> Einrichtung eines geodätischen<br />

Festpunktfeldes (Lage <strong>und</strong> Höhe). Für den Zuständigkeitsbereich<br />

der Fachaufsicht führenden Ebene ist <strong>die</strong>s -<br />

liegenschaftsbezogen - detailliert in den BFR Vermessung,<br />

Kapitel 2, geregelt, d. h. <strong>die</strong> entsprechenden Leistungen <strong>die</strong>ser<br />

Leistungsphase sind zur Vermeidung von unterschiedlichen<br />

Handhabungen nach den dort beschriebenen Verfahren,<br />

Genauigkeiten <strong>und</strong> Standards auszuführen. Der Auftragnehmer<br />

ist ggf. besonders darauf hinzuweisen. Diese Leistungsphase<br />

ist nur dann zu beauftragen, wenn kein ausreichendes<br />

Bezugssystem der Vermessungsverwaltung <strong>und</strong> / oder der<br />

Bauverwaltung (Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunkte, AP / HP, LAP /<br />

LHP) vorhanden ist. Erfordert eine Baumaßnahme <strong>die</strong> Anlage<br />

eines geodätischen Festpunktfeldes mit Genauigkeitsvorgaben,<br />

<strong>die</strong> über denen der BFR Vermessung liegen, ist <strong>die</strong>s als<br />

Besondere Leistung <strong>die</strong>ser Leistungsphase zu beauftragen.<br />

Die BFR Vermessung sehen in Kap. 2.2.4 <strong>die</strong> Möglichkeit der<br />

Anlage von Sicherungspunkten <strong>für</strong> <strong>die</strong> LAP vor. Dies entspricht<br />

einer Besonderen Leistung der Leistungsphase 2 des<br />

§ 97b HOAI (Vermarken bei besonderen Anforderungen) <strong>und</strong><br />

ist bei Bedarf als solche unter 3.2.2.1 zu beauftragen.<br />

3.2.1.3 Die Leistungsphase 3 des § 97b HOAI hat <strong>die</strong> Herstellung<br />

vermessungstechnischer Lage- <strong>und</strong> Höhenpläne als Planungsgr<strong>und</strong>lage<br />

zum Ziel <strong>und</strong> gliedert sich in 8 Gr<strong>und</strong>leistungen.<br />

Als Standard der Fachaufsicht führenden Ebene ist <strong>die</strong><br />

Übertragung der Gr<strong>und</strong>leistungen 1 bis 5 <strong>und</strong> 8 vorgesehen.<br />

Die topographisch / morphologische Geländeaufnahme, das<br />

Auswerten der Messungen <strong>und</strong> das Erstellen von Plänen hat<br />

nach Kapitel 3 <strong>und</strong> den Anhängen A bis C der BFR Vermessung<br />

zu erfolgen. Das digitale Geländemodell kann neben der<br />

Erzeugung von Höhenlinien auch zur Ermittlung von Erdmassen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausschreibung von Bauleistungen herangezogen<br />

werden. Sollte im Einzelfall in Abhängigkeit von den örtlichen<br />

3 von 11


© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.15.1<br />

Gegebenheiten zur Erstellung von Planungsunterlagen <strong>die</strong><br />

Übertragung der Gr<strong>und</strong>leistungen 6 <strong>und</strong> 7 notwendig sein, ist<br />

<strong>die</strong>s in 3.2.1.3 entsprechend zu vereinbaren. Auf Gr<strong>und</strong> der<br />

topographischen Gegebenheiten in den Liegenschaften sind<br />

zur Herstellung von Planungsunterlagen gr<strong>und</strong>sätzlich terrestrische<br />

<strong>und</strong> satellitengestützte Aufnahmeverfahren anzuwenden.<br />

Sofern <strong>die</strong> Voraussetzungen vorliegen, können in speziellen<br />

Fällen besondere Verfahren, z. B. <strong>die</strong> Photogrammetrie<br />

(Luftbildmessung), zum Einsatz kommen. Diese Verfahren<br />

sind u. a. in Anlage 1 der BFR (siehe … ) Vermessung beschrieben.<br />

Gr<strong>und</strong>leistung 8 umfasst das Liefern aller Messdaten<br />

in digitaler Form. Für <strong>die</strong>sen Datenaustausch ist Kapitel 6<br />

der BFR Vermessung <strong>und</strong> Ziff. 3.4 des Vertragsmusters maßgebend.<br />

3.2.1.4 Sofern <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung eines Bauvorhabens Geländeschnitte<br />

erforderlich sind, werden sie mit Leistungsphase 6 des § 97b<br />

HOAI beauftragt. Die Anzahl der Schnitte ist im Vertrag anzugeben,<br />

<strong>die</strong>se Leistungsphase ist je nach Einzelfall wie folgt<br />

zu beauftragen:<br />

Geländeschnitte<br />

Das ist <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistung der Leistungsphase 6 des § 97b<br />

HOAI:<br />

Maßstab der Längen: 1:<br />

Maßstab der Höhen: 1:<br />

Anzahl der Schnitte:<br />

Diese Schnitte können zusätzlich zu einer topographischen<br />

Geländeaufnahme erforderlich werden; sie sind <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Fall<br />

aus den Ergebnissen der Leistungsphase 3 des § 97b HOAI<br />

(digitales Geländemodell), ohne örtliche Aufnahme, abzuleiten.<br />

Sind nur Geländeschnitte zur Planung erforderlich, ist zusätzlich<br />

deren örtliche Aufnahme zu berücksichtigen (als Gr<strong>und</strong>leistung<br />

1 des § 97b HOAI, Leistungsphase 3).<br />

3.2.2 Häufig vorkommende Besondere Leistungen der Entwurfsvermessung<br />

sind z. B.:<br />

- Orten <strong>und</strong> Aufmessen des unterirdischen Bestands,<br />

- Detailliertes Aufnehmen bestehender Objekte (Bauaufnahme),<br />

- Darstellen in verschiedenen Maßstäben,<br />

- Aufsuchen <strong>und</strong> Kontrollieren vorhandener Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunkte<br />

oder Grenzpunkte,<br />

- Wiederbestimmen verloren gegangener vorhandener Festpunkte.<br />

Auch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Besonderen Leistungen sind - sofern zutreffend<br />

- <strong>die</strong> BFR Vermessung sinngemäß anzuwenden.<br />

3.2.3 Die nicht objektgeb<strong>und</strong>ene, baukostentunabhängige Flächenvermessung<br />

(Bestandsaufnahme / Bestandsdokumentation<br />

4 von 11


© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

3.3.1<br />

.1<br />

VII.15.1<br />

von Liegenschaften) ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fachaufsicht führende Ebene<br />

das Hauptanwendungsgebiet des § 100 HOAI.<br />

Zu beachten ist auch, dass Vermessungsleistungen <strong>für</strong> Freianlagen<br />

ebenfalls unter <strong>die</strong>sen Paragraphen fallen.<br />

Musterleistungsbeschreibungen <strong>und</strong> eine Liste zur Festlegung<br />

des Umfangs der Objektvermessung sind Anh. 15 RBBau<br />

beigefügt (siehe auch 1.3 ??, letzter Absatz).<br />

Die Leistungsphase 4 des § 97b HOAI behandelt <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Übertragung des Objekts in <strong>die</strong> Örtlichkeit erforderlichen Absteckungsberechnungen<br />

in Bezug auf das übergeordnete<br />

Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunktfeld. Von einer Beauftragung <strong>die</strong>ser<br />

Leistungsphase ist i.d.R. abzusehen bei:<br />

- Innenumbaumaßnahmen,<br />

- kleineren Anbauten an bestehender Bausubstanz.<br />

3.3.2 Im Vertragsmuster ist <strong>für</strong> das Leistungsbild „Bauvermessung"<br />

als Standardleistung <strong>die</strong> Leistungsphase 2 des § 98b HOAI -<br />

Absteckung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauausführung - vorgesehen. Dies entspricht<br />

den Vorgaben des § 3 Nr. 2 VOB / B <strong>und</strong> beinhaltet<br />

das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlage, das<br />

Abstecken der Grenzen des Geländes, das dem Bauunternehmen<br />

zur Verfügung gestellt wird sowie das Schaffen der<br />

notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen<br />

Anlage. Diese Höhenfestpunkte sind i.d.R. temporär <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Dauer der Baumaßnahme vorzuhalten <strong>und</strong> unterliegen<br />

nicht den Vorgaben der BFR Vermessung.<br />

3.3.2<br />

.1<br />

Die Leistungsphase 1 des § 98b HOAI - Baugeometrische<br />

Beratung - ist z. B. in folgenden Fällen zu beauftragen:<br />

Bauvorhaben mit überdurchschnittlichen oder sehr hohen<br />

Anforderungen:<br />

- durch <strong>die</strong> Geometrie des Objekts,<br />

- an <strong>die</strong> Genauigkeit der Bauausführung,<br />

- wegen Behinderungen durch den Baubetrieb.<br />

Das sind Bauvorhaben, <strong>die</strong> auf Gr<strong>und</strong> der Bewertungskriterien<br />

des<br />

§ 98b HOAI den Honorarzonen IV oder V zugeordnet werden.<br />

Dies können z. B. sein:<br />

- große <strong>und</strong> umfangreiche Bauvorhaben mit starker baulicher<br />

Verflechtung der einzelnen Baukörper,<br />

- Baumaßnahmen in Fertigteilbauweise,<br />

- Umfangreiche Stahlkonstruktionen,<br />

- Besondere wissenschaftliche Institutsbauten.<br />

Für <strong>die</strong>se Fälle ist im Vertrag Folgendes unter 3.3.2.1 aufzuführen:<br />

Baugeometrische Beratung:<br />

5 von 11


2 Vergütung (6)<br />

2.1 Allgemein<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

3.3.2<br />

.3<br />

VII.15.1<br />

Das sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 1 des § 98b<br />

HOAI.<br />

Die Beauftragung der Leistungsphase 4 des § 98b HOAI –<br />

Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung -<br />

ist ebenfalls abhängig von Art <strong>und</strong> Umfang des Bauvorhabens<br />

sowie von der Güte des Baugr<strong>und</strong>s zu sehen. Deshalb ist<br />

nach Vorgabe des Einzelfalls zu entscheiden, ob Teilleistungen<br />

oder <strong>die</strong> komplette Leistungsphase erforderlich <strong>und</strong> damit<br />

zu beauftragen sind. In den Vertrag ist dann z. B. Folgendes<br />

unter 3.3.2.3 aufzunehmen:<br />

Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung.<br />

Das sind folgende Teilleistungen der Leistungsphase 4 des §<br />

98b HOAI:<br />

Kontrollieren der Bauausführung durch stichprobenartige<br />

Messungen an Schalungen <strong>und</strong> entstehenden Bauteilen,<br />

Fertigen von Messprotokollen.<br />

Besondere Leistungen der Bauvermessung können z. B. sein:<br />

- Fortführen der vermessungstechnischen Bestandsdaten<br />

(siehe hierzu auch Ziff. 1.3, 4. Absatz <strong>die</strong>ser Hinweise),<br />

- Planen <strong>und</strong> Durchführen von langfristigen vermessungstechnischen<br />

Objektüberwachungen im Rahmen der Ausführungskontrolle<br />

baulicher Maßnahmen,<br />

- Prüfen der Mengenermittlungen.<br />

3.4 Digitale Daten sind gemäß Abschnitt H RBBau/RLBau von der<br />

Primärdaten führenden Stelle in <strong>die</strong> digitale Baubestandsdokumentation<br />

zu übernehmen. Um <strong>die</strong> Daten ohne großen<br />

Nachbereitungsaufwand übernehmen zu können, ist darauf zu<br />

achten, dass <strong>die</strong> Übergabe der digitalen Daten vom Auftragnehmer<br />

in den Datenformaten erfolgt, <strong>die</strong> in den mit der Baubestandsdokumentation<br />

verb<strong>und</strong>enen Regelwerken (z.B. BFR<br />

Vermessung) gefordert ist. Bei der Abnahme der Leistung ist<br />

daher <strong>die</strong> bei der baudurchführenden Ebene <strong>für</strong> <strong>die</strong> Führung<br />

der Primärdaten zuständige Stelle in <strong>die</strong> Datenprüfung einzubeziehen.<br />

Bei Vertragsabschluss sind der Honorarermittlung <strong>die</strong> geschätzten<br />

Kosten zu Gr<strong>und</strong>e zu legen. Dies können, soweit ermittelt, <strong>die</strong> Programmkosten<br />

sein. Das endgültige Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen 3.2.1 /<br />

3.3.1 ist auf der Gr<strong>und</strong>lage der baufachlich als richtig anerkannten<br />

Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage – Bau bzw. seitens des<br />

Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage -<br />

Bau - zu ermitteln. Nachträge zur Kostenberechnung sind nicht Gr<strong>und</strong>lage<br />

der Honorarermittlung <strong>für</strong> Leistungen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Haushaltsunterlage<br />

– Bau bzw. Entwurfsunterlage - Bau - erforderlich sind.<br />

Die Honorarermittlung <strong>für</strong> 3.3.2 ist entsprechend dem Stand der Bearbeitung<br />

fortzuschreiben (Kostenberechnung, Kostenanschlag <strong>und</strong><br />

Kostenfeststellung). Der Auftragnehmer ist über <strong>die</strong> Fortschreibung zu<br />

unterrichten. Gemäß 6.5 hat der Auftragnehmer seinen Rechnungen<br />

<strong>die</strong> Honorarermittlung auf der Gr<strong>und</strong>lage der fortgeschriebenen anrechenbaren<br />

Kosten beizufügen.<br />

6 von 11


VII.15.1<br />

Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist zu beachten, dass<br />

<strong>die</strong> Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz bei der Honorarermittlung<br />

(§ 10 Abs. 3a HOAI) <strong>für</strong> Teil XIII HOAI nicht anzuwenden ist.<br />

Dagegen sind sinngemäß anzuwenden <strong>die</strong> §§ 21, 22 (1) <strong>und</strong> 23 (2)<br />

HOAI.<br />

2.2 Ermittlung der Vergütung Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach § 4 HOAI. Die jeweilige<br />

Honorarzone <strong>für</strong> Leistungen der Entwurfs- / Bauvermessung ist gemäß<br />

§§ 97a / 98a HOAI in Abschnitt 6.1.3 festzulegen.<br />

2.3 Bewertung der Leistungen<br />

(6.1.4, 6.1.5)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Auf <strong>die</strong> unterschiedlichen Bewertungskriterien ist zu achten, nämlich<br />

bei der<br />

Entwurfsvermessung:<br />

Die Betonung liegt hier auf dem Gelände, nicht beim Bauwerk.<br />

Bauvermessung:<br />

Die Betonung liegt hier auf den Behinderungen durch <strong>die</strong> Baustelle,<br />

auf den Anforderungen durch <strong>die</strong> Geometrie des Bauwerks <strong>und</strong> der<br />

Genauigkeit der Bauausführung.<br />

Wenn an <strong>die</strong> zu übertragenden Aufgaben <strong>die</strong> dem Schwierigkeitsgrad<br />

der Honorarzone entsprechenden Mindestanforderungen gestellt werden,<br />

gilt der Mindestsatz <strong>und</strong> der Zusatz zu 6.1.6 ist zu löschen.<br />

Wenn darüber hinaus Anforderungen gestellt werden, <strong>die</strong> den Bearbeitungsaufwand<br />

verändern <strong>und</strong> <strong>die</strong> nicht schon in anderer Weise<br />

vergütet werden, ist ein Honorarsatz unter Beachtung des § 4 HOAI<br />

festzulegen.<br />

Als solche Anforderungen kommen u. a. in Betracht:<br />

Außergewöhnlich kurze Planungs- <strong>und</strong> Bauzeiten,<br />

Verbindliche Festtermine <strong>und</strong> Fristen,<br />

Einflüsse aus Nachbargr<strong>und</strong>stücken oder -bauwerken,<br />

Hoher Detaillierungsgrad bestehender Objekte,<br />

Besondere Behinderungen durch jahres- oder tageszeitliche Erschwernisse,<br />

Klima, Ges<strong>und</strong>heits- oder Sicherheitsrisiken,<br />

Anwendung besonderer / neuer Herstellungsverfahren <strong>und</strong> Bautechniken.<br />

Dazu ist in 6.1.6 festzulegen, um welchen Prozentsatz der Differenz<br />

zwischen Höchst- <strong>und</strong> Mindestsatz der Honorartafel gemäß § 99 HOAI<br />

das Honorar erhöht wird. Die Gründe <strong>für</strong> <strong>die</strong>se abweichende Honorarvereinbarung<br />

sind schriftlich im <strong>Vergabe</strong>vermerk festzuhalten.<br />

Die unter 3.2.1 / 3.3.1 / 3.3.2 des Vertragsmusters aufgeführten Leistungen<br />

sind wie folgt zu bewerten:<br />

Entwurfsvermessung (§97b HOAI)<br />

- 3.2.1 / 3.3.1 -<br />

Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

- 3.2.1.1 -<br />

Geodätisches Festpunktfeld (sofern erforderlich)<br />

- 3.2.1.2 -<br />

3 v. H.<br />

15 v.H.<br />

7 von 11


2.4 Leistungsaufwand<br />

(6.2)<br />

2.5 Zeitaufwand<br />

(6.3)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Verm. techn. Lage- <strong>und</strong> Höhenpläne<br />

- 3.2.1.3 -<br />

VII.15.1<br />

bis zu 52 v.H.<br />

Die Gr<strong>und</strong>leistungen 1 - 5 werden bewertet mit 39 v.H.<br />

Die Gr<strong>und</strong>leistungen 6, 7 <strong>und</strong> 8 werden wie folgt<br />

bewertet:<br />

- Graphisches Übernehmen von Kanälen, Leitungen,<br />

Kabeln <strong>und</strong> unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen<br />

Unterlagen<br />

- Eintragen der bestehenden öffentlich-rechtlichen<br />

Festsetzungen<br />

7 v.H.<br />

5 v.H.<br />

- Liefern aller Messdaten in digitaler Form 1 v.H.<br />

Geländeschnitte (sofern erforderlich)<br />

- 3.2.1.4 -<br />

(Ermittlung aus 3.2.1.3, wenn <strong>die</strong>se Leistungen zur<br />

Herstellung von Lage- <strong>und</strong> Höhenplänen beauftragt<br />

sind) zuzüglich Berücksichtigung der Geländeaufnahme<br />

nur <strong>für</strong> Schnitte<br />

(wenn 3.2.1.3 nicht beauftragt ist)<br />

Absteckungsunterlagen<br />

- 3.3.1.1 -<br />

Bauvermessung (§ 98b HOAI) -3.3.2-<br />

Baugeometrische Beratung (sofern erforderlich)<br />

- 3.3.2.1 -<br />

Absteckung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauausführung<br />

- 3.3.2.2 -<br />

Verm. techn. Überwachung der Bauausführung (sofern<br />

erforderlich)<br />

- 3.3.2.3 -<br />

Werden Teilleistungen beauftragt, sind sie wie folgt<br />

zu bewerten:<br />

- Kontrollieren der Bauausführung durch stichprobenartige<br />

Messungen an Schalungen <strong>und</strong> entstehenden<br />

Bauteilen incl. Fertigen von Messprotokol-<br />

len<br />

- Stichprobenartige Bewegungs- <strong>und</strong> Deformationsmessungen<br />

an konstruktiv bedeutsamen Punkten<br />

des zu erstellenden Objekts, incl. Fertigen von<br />

Messprotokollen<br />

10 v.H.<br />

5. v.H.<br />

15 v.H.<br />

2 v.H.<br />

14 v.H.<br />

18 v.H.<br />

10 v.H.<br />

8 v.H.<br />

Vermessungsleistungen nach den §§ 100 / 98 (4) / 97 (5) HOAI sind<br />

im Allgemeinen als Pauschale auf der Gr<strong>und</strong>lage einer Abschätzung<br />

des zu erwartenden Aufwandes zu vereinbaren (letzte Spalte der Tabelle<br />

unter 6.2.1 / 6.2.2). Kann <strong>für</strong> Einzelleistungen der Leistungsumfang<br />

nicht festgelegt werden, so sind <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Leistungen Einheitspreise<br />

(z. B. € / Stück, € / ha, € / m) zu vereinbaren (Spalte 3 der Tabelle<br />

unter 6.2.1 / 6.2.2).<br />

Für Leistungen, deren Zeitaufwand nicht vorhersehbar ist, ist <strong>die</strong> Vergütung<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 6 HOAI zu vereinbaren.<br />

8 von 11


2.6 Nebenkosten<br />

(6.4)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.15.1<br />

Die St<strong>und</strong>ensätze sind unter Berücksichtigung folgender Tätigkeitsmerkmale<br />

zu vereinbaren:<br />

- Für den Auftragnehmer:<br />

Als Büroinhaber, Geschäftsführer oder Prokurist <strong>für</strong> Besprechungen<br />

<strong>und</strong> kontrollierende Tätigkeiten.<br />

- Für den Vermessungsingenieur:<br />

Als verantwortlicher Projektbearbeiter, z. B. als Messtruppleiter im<br />

Außen<strong>die</strong>nst.<br />

- Für den Vermessungstechniker:<br />

Als techn. Mitarbeiter, z. B. als Beobachter am Instrument, als Auswerter<br />

von Messungen, als qualifizierte Kraft bei der Datenaufbereitung<br />

zur Bestandsdokumentation / Planerstellung.<br />

- Für den Vermessungsassistent / <strong>die</strong> Zeichenkraft:<br />

Als angelernter technischer Mitarbeiter, vor allem im Außen<strong>die</strong>nst.<br />

Ein Messtrupp besteht i.d.R. aus 2 oder 3 Mitarbeitern des Auftragnehmers<br />

in der Zusammensetzung Ingenieur / Techniker / Assistent.<br />

Die Zuziehung weiterer Mitarbeiter kann z. B. erforderlich werden bei<br />

Untertagearbeiten oder Kanalbestandsaufnahmen.<br />

Es wird <strong>die</strong> Arbeitszeit - ohne An- <strong>und</strong> Abfahrtszeiten - am jeweiligen<br />

Geschäftsort (Außen<strong>die</strong>nst oder Büro) vergütet. Bei außergewöhnlichen<br />

Verhältnissen (lange Wegezeiten, kurze Arbeitseinsätze) ist eine<br />

Vergütung der entstehenden Wegezeiten unter Berücksichtigung eines<br />

Abschlags von 15 v.H. der unter Abschnitt 6.3 des Vertragsmusters<br />

aufgeführten St<strong>und</strong>ensätze bei den Nebenkosten unter 6.4.1.3 zu<br />

vereinbaren.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> im Büro des Auftragnehmers anfallende Vervielfältigungen<br />

sowie <strong>die</strong> Kosten des Datenaustausches gehören zu den Allgemeinen<br />

Geschäftskosten <strong>und</strong> sind mit dem Honorar abgegolten.<br />

Die Vergütung von Nebenkosten (§ 7 HOAI) erfolgt auf Einzelnachweis,<br />

sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung vereinbart<br />

worden ist. Die Vereinbarung einer Pauschale (<strong>für</strong> <strong>die</strong> vorzulegenden<br />

Ausarbeitungen des AN sowie <strong>die</strong> Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren)<br />

ist anzustreben, <strong>die</strong> ihr zu Gr<strong>und</strong>e gelegten Einzelansätze sind in einem<br />

Nebenvermerk festzuhalten.<br />

Eine so definierte Pauschale kann in der Regel bezogen auf das Basishonorar<br />

(netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen gelten.<br />

Dabei sind als üblich vorausgesetzt:<br />

- <strong>für</strong> ES-, EW-, HU- <strong>und</strong> AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform,<br />

davon eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf Datenträger<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong>unterlagen eine Fertigung in Papier sowie eine<br />

auf Datenträger<br />

Mehr-/Minderfertigungen <strong>und</strong>/oder der anzuwendenden datentechnischen<br />

Übertragungsform ist durch Anpassung des v.H.-Satzes Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Für zusätzliche Vervielfältigungskosten <strong>und</strong> dgl. sind vom Auftragnehmer<br />

Einheitspreise anzubieten, <strong>die</strong> auf Angemessenheit zu prüfen sind.<br />

Für <strong>die</strong> Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen <strong>und</strong> sonstiger<br />

Texte sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B. US-<br />

Format) sind Angebote einzuholen.<br />

Für <strong>die</strong> Vergütung der Reisekosten ist zu beachten:<br />

1. Die notwendige Anzahl der Reisen des Ingenieurs <strong>und</strong> seiner Mitar-<br />

9 von 11


Umsatzsteuerliche<br />

Behandlung von Neben-<br />

kosten<br />

2.7 Umsatzsteuer<br />

(6.6)<br />

2.8 Leistungen des<br />

Auftraggebers<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.15.1<br />

beiter setzt der Auftraggeber auf Vorschlag des Auftragnehmers<br />

fest. Hierbei ist zu beachten, dass <strong>die</strong> Reisen so ausreichend bemessen<br />

werden, dass <strong>die</strong> Leistung ordnungsgemäß erfüllt werden<br />

kann.<br />

2. Fahrtkosten (auch Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder) <strong>für</strong> Reisen, <strong>die</strong><br />

über den Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers<br />

hinausgehen, dürfen <strong>für</strong> B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesmaßnahmen<br />

nicht höher berechnet werden, als es das B<strong>und</strong>esreisekostengesetz<br />

(BRKG) vom 13.11.1993 <strong>und</strong> <strong>die</strong> dazu herausgegebenen<br />

Ergänzungen/das Bayerische Reisekostengesetz (BayRKG) vom<br />

24. April 2001, zul. geä. 26.07.2005, vorsieht. Für Wegstrecken, <strong>die</strong><br />

der Auftragnehmer im eigenen Pkw zurücklegt, ist von einer Vergütung<br />

von 0,30 € je km auszugehen.<br />

Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgelder bemessen sich nach Art. 8 bzw.<br />

9 BayRKG.<br />

Für Trennungsentschädigungen <strong>und</strong> Kosten <strong>für</strong> Familienheimfahrten<br />

der Mitarbeiter des Ingenieurs ist keine Pauschale zu vereinbaren. Die<br />

Kosten dürfen nicht höher erstattet werden, als es der jeweils gültige<br />

Tarifvertrag <strong>für</strong> das Baugewerbe mit den dazu vereinbarten Sätzen <strong>für</strong><br />

technische <strong>und</strong> kaufmännische Angestellte vorsieht.<br />

Die Vorsteuer in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist abzuziehen bei:<br />

- Vervielfältigungskosten<br />

- Telefonkosten<br />

- Kosten <strong>für</strong> Bus, Bahn, Flugzeug <strong>und</strong> Taxi<br />

In folgenden Kosten ist keine Vorsteuer enthalten <strong>und</strong> somit auch nicht<br />

abzuziehen:<br />

- Postgebühren,<br />

- Trennungsentschädigungen,<br />

- Reisekosten nach BRKG bzw. BayRKG (Verpflegungs-, Übernachtungs-<br />

oder Fahrtkosten <strong>für</strong> Fahrzeuge des Auftragnehmers)<br />

also der Abrechung mit den Pauschalsätzen.<br />

Ausnahme: Ist <strong>die</strong> Abrechnung nach nachgewiesenen <strong>und</strong> tatsächlich<br />

Kosten vertraglich vereinbart, insbesondere bei Übernachtungskosten,<br />

ist vom Rechnungsbetrag <strong>die</strong> anteilige Vorsteuer abzuziehen<br />

(BMF vom 28.03.2003 Gz. IV B 7-S 7303a-2001).<br />

Auf <strong>die</strong> Nettogesamtsumme der Nebenkosten wird <strong>die</strong> jeweils geltende<br />

Umsatzsteuer hinzugerechnet. Maßnahmen der Stationierungsstreitkräfte<br />

sind umsatzsteuerbefreit.<br />

Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Bei Verträgen <strong>für</strong> ausländische<br />

Streitkräfte oder NATO darf <strong>die</strong> Rechnung nur netto, ohne<br />

Umsatzsteuerausweis, erfolgen, weil <strong>die</strong> Leistungen insoweit umsatzsteuerbefreit<br />

sind.<br />

Zu den Leistungen des Auftraggebers gehören im Allgemeinen:<br />

- Bereitstellen einer Lageskizze mit Darstellung der Begrenzung des<br />

zu vermessenden Geländes <strong>und</strong> / oder der zu vermessenden Gebäude<br />

/ Bauwerke,<br />

- Bereitstellen von, beim Auftraggeber vorhandener Plan- <strong>und</strong> Messungsunterlagen,<br />

soweit sie vom Auftragnehmer zur Erbringung seiner<br />

Leistung benötigt werden,<br />

- Einholen der Erlaubnis zum Betreten des zu vermessenden Geländes<br />

/ der Gebäude / der Bauwerke.<br />

10 von 11


3 Haftpflichtversicherung<br />

(7.1) Basisdeckung<br />

(7.1, 7.2) erhöhter<br />

Deckungsbedarf<br />

4 Anwendung der DV<br />

(8)<br />

5 Musterleistungsbeschreibungen<br />

6 Verpflichtung des Auftragnehmers<br />

(9.2)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.15.1<br />

Die in Abhängigkeit von den voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />

abgestuften Deckungssummen <strong>die</strong>nen als Anhalt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Vereinbarung im Regelfall.<br />

Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart werden, wenn es <strong>die</strong><br />

Umstände des Einzelfalles erfordern. Dies gilt in Abstimmung mit dem<br />

BMVBS auch <strong>für</strong> Maßnahmen des B<strong>und</strong>es. In <strong>die</strong>sem Fall besteht <strong>die</strong><br />

Möglichkeit, den Abschluss einer Objektversicherung oder einer Zusatzdeckung<br />

durch eine hinzutretende Berufshaftpflicht<br />

/Exzedentenversicherung zu fordern.<br />

Bei der Auswahl der freiberuflich Tätigen ist darauf zu achten, dass<br />

der Datenaustausch zwischen Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber gewährleistet<br />

ist. Die da<strong>für</strong> notwendigen Vereinbarungen sind gemäß § 8<br />

zu treffen.<br />

Der Auftragnehmer muss prüfen, ob <strong>die</strong> Daten auch nach der Übermittlung<br />

an den Auftraggeber vollständig <strong>und</strong> richtig vorliegen. Den<br />

Aufwand <strong>für</strong> das Überprüfen <strong>und</strong> Nachbearbeiten der übermittelten<br />

Daten trägt der Auftragnehmer. Diese Regelung ist in 8.2 enthalten.<br />

Die Musterleistungsbeschreibungen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Liste zur Festlegung des<br />

Umfangs der Objektvermessung sind <strong>die</strong>sen Hinweisen beigefügt.<br />

Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

vom 9. März 1974 (BGBl. I S. 469 ff. / 547), geändert<br />

durch Gesetz vom 15.08.1975 (BGBl. I S. 1942):<br />

Land<br />

Freiberuflich Tätige sind auf <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten<br />

aus dem Auftrag nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten<br />

(§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Auf Nr. 7.1.5 der Korruptionsbekämpfungsrichtlinien<br />

wird hingewiesen.<br />

B<strong>und</strong><br />

Das Verlangen des Auftraggebers zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen<br />

des Auftragnehmers <strong>und</strong> ggf. seiner an der Durchführung<br />

<strong>die</strong>ses Auftrags fachlich beteiligten Mitarbeiter nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

ist nur in begründeten Fällen auszuüben. Zuständig da<strong>für</strong><br />

ist <strong>die</strong> nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Verpflichtungsgesetz durch Rechtsverordnung<br />

bestimmte Behörde.<br />

Gemeinsam<br />

Die einzelne Verpflichtung hat nach § 1 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 Verpflichtungsgesetz<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> den Auftraggeber zuständige Behörde mündlich vorzunehmen.<br />

Dabei ist auf <strong>die</strong> strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung<br />

hinzuweisen.<br />

Über <strong>die</strong> Verpflichtung ist eine Niederschrift zu fertigen, <strong>die</strong> der Verpflichtete<br />

mit unterzeichnet <strong>und</strong> von der er eine Abschrift erhält.<br />

Es wird anheim gestellt, <strong>die</strong> Verpflichtung von Beschäftigten der<br />

Dienststelle vornehmen zu lassen, welche auch <strong>die</strong> Verträge mit den<br />

freiberuflich Tätigen, in Vertretung <strong>für</strong> den öffentlichen Auftraggeber<br />

verantwortlich unterzeichnen.<br />

11 von 11


Anlage zu den Hinweisen zum Vertragsmuster Ingenieurvermessung – VII.15.1<br />

Musterleistungsbeschreibungen<br />

- <strong>für</strong> Leistungen nach § 100 HOAI<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauwerke der §§ 97(5) <strong>und</strong> 98(4) HOAI<br />

- zur ergänzenden Beschreibung Besonderer Leistungen nach den §§ 97b / 98b HOAI<br />

Vorbemerkungen<br />

VII.15.2<br />

Diese Musterleistungsbeschreibungen <strong>die</strong>nen als Orientierung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gestaltung des Ingenieurvertrags zur<br />

Beauftragung vermessungstechnischer Leistungen in den oben aufgeführten Fällen. Sie sind auf den konkreten<br />

Einzelfall auszurichten <strong>und</strong> unter Beachtung der BFR Vermessung in der bei Vertragsabschluss geltenden<br />

Fassung in das Vertragsmuster - Ingenieurvermessung – VII.15 <strong>VHF</strong> zu übernehmen <strong>und</strong> dort entsprechend<br />

neu zu nummerieren.<br />

Die Entscheidung über <strong>die</strong> zu erfassenden Objektarten trifft das zuständige Bauamt. Der Umfang der Bestandsaufnahme<br />

richtet sich nach dem Projektziel unter Berücksichtigung der örtlichen Erfordernisse <strong>und</strong><br />

Gegebenheiten.<br />

Dabei kommt der Objektartenliste (Hinweise zur Verwendung s. auch BFR Vermessung, Anh. A) eine besondere<br />

Bedeutung zu. Sie <strong>die</strong>nt hier zur Festlegung des Umfangs der Objektvermessung, da sie eine<br />

komprimierte Beschreibung der aufzumessenden <strong>und</strong> darzustellenden Objekte liefert.<br />

Danach ist der Gr<strong>und</strong>datenbestand als Regelfall der Beauftragung von Objektvermessungen anzusehen.<br />

Die konkrete Festlegung der zu erfassenden Objekte im Ingenieurvertrag erfolgt über <strong>die</strong> „Liste zur Festlegung<br />

des Umfangs der Objektvermessung“, <strong>die</strong> den Inhalt der Objektartenliste folienweise zusammenfasst<br />

<strong>und</strong> dadurch <strong>die</strong> Anwendung vereinfacht. Sie ist als Anlage zum Ingenieurvertrag vorgesehen. Bei Beauftragung<br />

zusätzlicher, aufgabenbezogener Erweiterungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Datenerfassung ist da<strong>für</strong> jedoch ein angekreuzter,<br />

folienbezogener Auszug aus der Objektartenliste zwingend erforderlich <strong>und</strong> dem Vertrag ebenfalls<br />

als Anlage beizufügen.<br />

Bestandsdaten sind unter Verschluss zu halten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ohne Zustimmung<br />

des Auftraggebers untersagt. Die Löschung der Daten nach Auftragsabwicklung ist schriftlich zu bestätigen.<br />

Datenträger gehen in den Besitz des Auftraggebers über. § 3 Abs. 3 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen<br />

(AVB) gilt insoweit sinngemäß.<br />

Die unter Ziff. 3 (Objektvermessung) vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber gemeldeten<br />

Objektarten sind zeitnah <strong>und</strong> formlos an <strong>die</strong> Geschäftsstelle des Arbeitskreises Vermessung weiterzuleiten.<br />

Die Adresse der Geschäftsstelle ist ggf. unter der Internet-Adresse www.bfrvermessung.de abrufbar.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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1<br />

2<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

VII.15.2<br />

Erheben <strong>und</strong> Beschaffen von liegenschaftsbezogenen vermessungstechnischen Unterlagen<br />

sowie von verfügbaren Anschlusspunkten der Festpunktfelder der Landesvermessung.<br />

Sichtung der Unterlagen des Bauamts.<br />

Ortsbesichtigung.<br />

Geodätische Festpunktfelder<br />

Die Anlage liegenschaftsbezogener Festpunktfelder richtet sich nach den Vorgaben der BFR<br />

Vermessung, Kapitel 2.<br />

2.1 Lagefestpunkte (LAP)<br />

2.1.1 Erk<strong>und</strong>en der erforderlichen LAP <strong>und</strong> Erstellen des Netzentwurfs gemäß Anlage 4 der BFR<br />

Vermessung, einschließlich Einholen der Genehmigung des Netzentwurfs.<br />

2.1.2 Dauerhaftes Vermarken <strong>und</strong> Einmessen der nach 2.1.1 festgelegten Lagefestpunkte unter<br />

Beachtung der Anlagen 3 <strong>und</strong> 6 sowie Verwendung von Anlage 10 der BFR Vermessung.<br />

Anfertigen der LAP-Übersicht gemäß Anlage 5 der BFR Vermessung.<br />

2.1.3 Dauerhaftes Vermarken <strong>und</strong> Einmessen der nach 2.1.1 festgelegten Lagefestpunkte unter<br />

Beachtung der Anlagen 3 <strong>und</strong> 6 sowie Verwendung von Anlage 10 der BFR Vermessung.<br />

Anfertigen der LAP-Übersicht gemäß Anlage 5 der BFR Vermessung.<br />

2.1.4 Messung <strong>und</strong> Berechnung der LAP entsprechend den BFR Vermessung mit den dort vorgegebenen<br />

Verfahren <strong>und</strong> Genauigkeitsanforderungen.<br />

2.1.5 Aufstellen der Nachweise des LAP-Feldes gemäß Ziff. 2.2.8 der BFR Vermessung.<br />

2.2 Höhenfestpunkte (LHP)<br />

2.2.1 Erk<strong>und</strong>en der erforderlichen LHP <strong>und</strong> Erstellen des Netzentwurfs gemäß Anlage 7 der BFR<br />

Vermessung, einschließlich Einholen der Genehmigung des Netzentwurfs.<br />

2.2.2 Dauerhaftes Vermarken der LHP unter Beachtung von Ziff. 2.3.1 (5) <strong>und</strong> Anlage 9 sowie Verwendung<br />

der Anlage 10 der BFR Vermessung. Anfertigen der LHP-Übersicht gemäß Anlage 8<br />

der BFR Vermessung.<br />

2.2.3 Messung <strong>und</strong> Berechnung der LHP entsprechend den BFR Vermessung mit den dort vorgegebenen<br />

Verfahren <strong>und</strong> Genauigkeitsanforderungen.<br />

2.2.4 Aufstellen der Nachweise des LHP-Feldes gemäß Ziff. 2.3.6 der BFR Vermessung.<br />

3<br />

Objektvermessung<br />

Die Objektvermessung richtet sich nach den Vorgaben der BFR Vermessung, Kapitel 3, Anlage<br />

1 <strong>und</strong> Anh. A (Objektartenkatalog).<br />

Der Auftragnehmer wird aufgefordert, dem Auftraggeber ggf. eine Liste von Objektarten vorzulegen,<br />

<strong>die</strong> noch nicht in der BFR Vermessung erfasst sind, da <strong>die</strong> Systemkataloge der BFR<br />

Vermessung <strong>für</strong> eine vollständige <strong>und</strong> sachlich richtige Objektvermessung fortgeschrieben<br />

werden müssen. Die Vorlage der Liste erfolgt spätestens mit dem Ende der örtlichen Vermessungsarbeiten.<br />

Zusätzliche Objektarten sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.<br />

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3.1 Topographische Aufnahme<br />

VII.15.2<br />

Aufmessen der Geländeform nach Lage <strong>und</strong> Höhe mit den topographischen Gegenständen<br />

<strong>und</strong> technischen Objekten. Aufzunehmen sind <strong>die</strong> in beiliegender Liste zur Festlegung des<br />

Umfangs der Objektvermessung<br />

(Anlage ) gekennzeichneten Objekte.<br />

3.2 Eventualposition:<br />

Baubegleitende Einmessung<br />

3.2.1 Bauliche Anlagen<br />

Baubegleitende Einmessung aller im Bau befindlichen baulichen Anlagen (Gebäude, Ingenieurbauwerke,<br />

Verkehrsanlagen).<br />

3.2.2 Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen<br />

Baubegleitende Einmessung aller im Bau befindlichen Ver- <strong>und</strong> Entsorgungseinrichtungen vor<br />

dem Verfüllen der Leitungsgräben.<br />

3.3 Eventualposition:<br />

Digitalisierung vorhandener Bestandsunterlagen<br />

3.3.1 Ergänzungs-Digitalisierung zum Erstellen des Gr<strong>und</strong>datenbestands<br />

Folgende analoge Pläne sind gemäß BFR Vermessung, Anlage 1.3 in<br />

den digitalen Datenbestand zu überführen:<br />

3.3.2 Komplett-Digitalisierung aller Bestandsunterlagen<br />

Folgende analoge Pläne sind gemäß BFR Vermessung, Anlage 1.3 in den digitalen Datenbestand<br />

zu überführen:<br />

3.4 Bestandsdaten <strong>und</strong> Nachweise<br />

3.4.1 Digitale Aufbereitung der Daten <strong>und</strong> Aufstellen der Nachweise der Objektvermessung gemäß<br />

Ziff. 3.7 der BFR Vermessung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.1.<br />

3.4.2 Eventualposition:<br />

Digitale Aufbereitung der Daten <strong>und</strong> Aufstellen der Nachweise der Objektvermessung gemäß<br />

Ziff. 3.7 der BFR Vermessung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.<br />

3.4.3 Eventualposition:<br />

Beibringen der Nachweise der Digitalisierung gemäß BFR Vermessung, Anlage 1.3, Ziff. 5 <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Leistungen nach 3.3.<br />

3.4.4 Eventualposition:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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VII.15.2<br />

Zusammenführen der Ergebnisse aus 3.4.1 - 3.4.3 * zu einem Datenbestand <strong>für</strong> <strong>die</strong> Übernahme<br />

in <strong>die</strong> digitale Bestandsdokumentation.<br />

3.5 Eventualposition:<br />

Analoge Pläne<br />

3.5.1 Anfertigen von analogen Bestandsplänen,<br />

Inhalt:<br />

Maßstab 1 :<br />

Blattschnitt<br />

gemäß Anh. C der BFR Vermessung - Signaturenkatalog -<br />

3.5.2 Anfertigen von analogen Übersichtsplänen,<br />

4<br />

Inhalt:<br />

Maßstab 1 :<br />

Blattschnitt<br />

Sonstige Leistungen<br />

4.1 Aufnahme von Abwasseranlagen gemäß Arbeitshilfen Abwasser (ISYBAU-<br />

Austauschformate)<br />

Es gelten <strong>die</strong> Arbeitshilfen Abwasser des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />

<strong>und</strong> des B<strong>und</strong>esministeriums der Verteidigung in der bei Vertragsabschluss gültigen<br />

Fassung. Dabei wird besonders auf das Muster „Honoraranfrage LAK“ <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung<br />

eines „Liegenschaftsbezogenen Abwasserentsorgungskonzeptes“ (LAK), Teil A mit technischen<br />

Spezifikationen <strong>und</strong> Vertragsmuster sowie auf <strong>die</strong> zugehörige Checkliste hingewiesen.<br />

Um <strong>die</strong> doppelte <strong>Vergabe</strong> von Leistungen der Position 4.1 zu vermeiden, ist im Einzelfall unter<br />

Berücksichtigung der projektspezifischen Randbedingungen über <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> von Leistungen<br />

an den Vermessungsingenieur oder den abwassertechnischen Fachingenieur zu entscheiden.<br />

Die Aufnahme der Schächte erfolgt mit einem Kanalmessstab. Neben den im ISYBAU-<br />

Austauschformat Typ K definierten Daten sind auch der Schachtmittelpunkt sowie alle Rohrsohlen<br />

(Einmündungen) lage- <strong>und</strong> höhenmäßig zu erfassen.<br />

Es sind <strong>die</strong> ISYBAU-Austauschformate Typ K <strong>und</strong> LK mit den fachtechnischen Angaben, wie<br />

unten aufgeführt, zu erstellen, wobei zwischen zwei Fällen unterschieden wird:<br />

a) ISYBAU-Nummerierung liegt vor:<br />

- Aufnahme der Schächte mit Übernahme der bestehenden ISYBAU - Nummerierung<br />

- Herstellen der Haltungsverknüpfungen<br />

- Erstellen des Kanalbestandsplanes gemäß Folie 850 der Systemkataloge<br />

der BFR Vermessung<br />

b) Es liegt keine ISYBAU-Nummerierung liegt vor:<br />

- Aufnahme der Schächte <strong>und</strong> <strong>Vergabe</strong> einer vorläufigen Nummerierung<br />

- Herstellen der vorläufigen Haltungsverknüpfungen <strong>und</strong> Abgabe eines vorläufigen<br />

Kanalbestandsplanes<br />

- Die <strong>Vergabe</strong> der ISYBAU-Nummerierung erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage des vorläufigen<br />

Kanalbestandsplanes durch das Bauamt.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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VII.15.2<br />

- Übernahme der endgültigen ISYBAU-Nummerierung durch den AN <strong>und</strong> Erstellung des<br />

Kanalbestandsplanes gemäß Folien 850 der Systemkataloge der BFR Vermessung.<br />

4.1.1 Erfassen von Kanalstammdaten (Typ K):<br />

Schachtstammdaten<br />

(Block I)<br />

Haltungsstammdaten<br />

(Block II)<br />

Schachtbezeichnung<br />

Rechtswert Schacht<br />

Hochwert Schacht<br />

Lagegenauigkeitsstufe Deckel<br />

Deckelhöhe Schacht<br />

Höhengenauigkeitsstufe Deckel<br />

Schachtsohlenhöhe<br />

Höhengenauigkeitsstufe Schachtsohle<br />

Haltungsbezeichnung<br />

Von- <strong>und</strong> Bis-Schachtbezeichnung<br />

Sohlhöhe Von-Schacht<br />

Höhengenauigkeitsstufe Von-Schacht<br />

Sohlhöhe Bis-Schacht<br />

Höhengenauigkeitsstufe Bis-Schacht<br />

Haltungslänge<br />

Die Abgabe erfolgt im ISYBAU-Austauschformat Typ K als ASCII-Datei.<br />

4.1.2 Eventualposition:<br />

Erfassen von Leitungsstammdaten (Typ LK)<br />

Bei Beauftragung der Ziff. 4.1.2.2 müssen <strong>die</strong> Anschlusspunkte berechnet werden. Diese Leistung<br />

kann erst nach Abschluss der optischen Kanalinspektion des Hauptkanals erfolgen.<br />

4.1.2.1 Stammdaten Anschlusspunkt:<br />

(Block I, Record 1)<br />

(Block II, Record 2)<br />

Anschlusspunktbezeichnung<br />

Rechtswert Punkt<br />

Hochwert Punkt<br />

Punkthöhe (GOK)<br />

Lagegenauigkeitsstufe<br />

Höhengenauigkeitsstufe<br />

Anschlusspunktbezeichnung<br />

Punktkennung<br />

4.1.2.2 Leitungsstammdaten: Anschlussleitungsbezeichnung<br />

(Block I, Record 1)<br />

Von-Punkt-Nr.<br />

Bis-Punkt-Nr.<br />

Sohlhöhe Von-Punkt-Nr.<br />

Sohlhöhe Bis-Punkt-Nr.<br />

Die Abgabe erfolgt im ISYBAU-Austauschformat Typ LK als ASCII-Datei.<br />

4.1.3 Eventualposition:<br />

Erstellen eines vorläufigen Kanalbestandsplanes)<br />

Als Arbeitsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> ISYBAU-Schachtnummerierung <strong>und</strong> <strong>die</strong> nachfolgende TV-<br />

Untersuchung ist auf der Basis der Schachtaufnahmen aller vorgef<strong>und</strong>enen Schächte <strong>und</strong><br />

unter Zuhilfenahme der vorhandenen Kanalbestandspläne ein vorläufiger Kanalbestandsplan<br />

im Maßstab 1 : 500 mit den Verbindungen der Schächte, der Schachtbezeichnung, den Deckel-<br />

<strong>und</strong> Sohlhöhen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bereiche Schmutz-, Regen- <strong>und</strong> Mischwasser sowie nicht zuzuordnende<br />

Schächte zu erstellen. Zusätzlich ist ein Übersichtsplan, der lediglich <strong>die</strong> Schächte<br />

mit den Verbindungen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Schachtbezeichnung enthält, zu fertigen. Die Verbindungen<br />

werden im Anschluss durch <strong>die</strong> zuständige Baudurchführende Ebene (z. B. Bauamt) überprüft<br />

<strong>und</strong> bei Bedarf entsprechend geändert oder ergänzt. Diese Änderungen sind in <strong>die</strong> Planunter-<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 5 von 8


VII.15.2<br />

lagen zu übernehmen. Die Abgabe des vorläufigen Kanalbestandsplanes erfolgt vorzugsweise<br />

in digitaler Form gemäß den BFR Vermessung oder auch im DXF-Format entsprechend den<br />

Vorgaben des Auftraggebers.<br />

4.1.4 Eventualposition:<br />

Erfassen verdeckter Schächte<br />

Zunächst noch verdeckte Schächte, <strong>die</strong> erst im Rahmen der optischen Kanalinspektion erfasst<br />

<strong>und</strong> auf Veranlassung des zuständigen Bauamts durch Dritte freigelegt <strong>und</strong> höhenmäßig an<br />

das Geländeniveau angepasst worden sind, müssen im Nachgang vermessen, getrennt nachgewiesen<br />

<strong>und</strong> in <strong>die</strong> Datensätze der Kanalstammdaten übernommen werden. Die ISYBAU-<br />

Nummerierung <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Schächte erfolgt durch das zuständige Bauamt.<br />

4.1.5 Eventualposition:<br />

Vervollständigung des Kanaldatenbestandes<br />

Nach dem Abschluss der optischen Kanalinspektion sowie dem Abgleich <strong>und</strong> der Prüfung der<br />

erhobenen Daten (<strong>die</strong>se Leistungen sind im LAK, Teil A beschrieben), erfolgt über <strong>die</strong> ISY-<br />

BAU-Austauschformate Typ K (Haltungen) <strong>und</strong> Typ LK (Leitungen) <strong>die</strong> Übernahme der endgültigen<br />

abwassertechnischen Fachdaten vom AG zum AN. Der Kanalbestandsplan ist dementsprechend<br />

zu vervollständigen.<br />

4.1.6 Eventualposition:<br />

Erstellen eines DXF-Datensatzes<br />

Abgabe der digitalen Bestandsdaten “Straßen / Wege / Plätze, Entwässerungsanlagen <strong>und</strong><br />

Gebäude (mit Gebäudenummer, aber ohne Nutzungsbezeichnung)” als DXF-Datensatz nach<br />

den Vorgaben der BFR Vermessung lauffähig <strong>für</strong> Auto-CAD Version nach vorheriger<br />

Absprache mit dem AG.<br />

4.2 Einmessen von Hausanschlüssen<br />

Einmessen der Hausanschlüsse (nach Lage <strong>und</strong> Höhe) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bereiche Abwasser, Wasserversorgung,<br />

Wärmeversorgung, Gasversorgung, Fernmeldeanlagen <strong>und</strong> elektrische Anlagen.<br />

Je Gebäude ist eine Einmessungsskizze der Hausanschlüsse mit Nordorientierung zunächst<br />

in Kopieform <strong>für</strong> Prüfungszwecke <strong>und</strong> nach erfolgter Prüfung als ggf. nachgebessertes Original<br />

in analoger <strong>und</strong> digitaler Form (BMP-Format ) abzugeben.<br />

Für nicht unterkellerte oder nicht begehbare Gebäude sind <strong>die</strong> vom TV-Untersucher georteten<br />

<strong>und</strong> markierten Abwasserhausanschlüsse einzumessen.<br />

4.3 Bauaufnahme von Gebäuden <strong>und</strong> sonstigen baulichen Anlagen<br />

4.3.1 Messnetz<br />

Festlegen, Vermarken <strong>und</strong> Bestimmen eines Messnetzes außerhalb <strong>und</strong> innerhalb der baulichen<br />

Anlage, einschließlich Anschluss (Lage <strong>und</strong> Höhe) an das übergeordnete Festpunktnetz.<br />

Auswertung der Messungen.<br />

4.3.2 Durchführung der Bauaufnahme <strong>für</strong><br />

Gr<strong>und</strong>risse<br />

Schnitte<br />

Genauigkeit +/- cm Maßstab 1 :<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 6 von 8


VII.15.2<br />

Die Schnittebenen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>rissmessungen sind so zu wählen, dass Fenster, Türen <strong>und</strong><br />

Nischen dargestellt werden können.<br />

Die Schnittebenen <strong>für</strong> Längs- <strong>und</strong> Querschnitte sind so zu wählen, dass der konstruktive Aufbau<br />

in der Gr<strong>und</strong>struktur erfasst wird.<br />

4.3.3 Fassaden<br />

Die genaue Lage der Schnittebenen ist in den Plänen festzuhalten.<br />

Photogrammetrische Aufnahme von Außen- <strong>und</strong> Innenfassaden<br />

(Fassadenansichten) einschließlich. Passpunktbestimmung.<br />

Genauigkeit: +/- cm<br />

Bezeichnung der Fassaden:<br />

4.3.4 Auswerten <strong>und</strong> Ausarbeiten der Bauaufnahme gemäß Ziff. 4.3.1 <strong>und</strong> 4.3.2 als Reinzeichnung /<br />

Kartierung in Tusche. In den Plänen ist Folgendes darzustellen:<br />

4.3.5 Zusammenfassung der Messergebnisse aus Ziff. 4.3.2 in Maßketten <strong>und</strong> Darstellung in der<br />

Reinzeichnung. Die Maßketten sind auf den konstruktiven Aufbau <strong>und</strong> auf <strong>die</strong> wesentliche<br />

Raumgliederung zu beziehen. Die Bemaßung ist entsprechend DIN 1356 vorzunehmen.<br />

4.3.6 Fassadenansichten<br />

Auswerten der Aufnahmen nach Ziff. 4.3.3. Entzerren der Aufnahmen unter Berücksichtigung<br />

der festgelegten Passpunkte <strong>und</strong> Detailauswertung / Ausarbeitung zu<br />

Aufrissplänen 1 :<br />

Vertikalschnitten 1 :<br />

Horizontalschnitten 1 :<br />

4.4 Aufnahme unterirdischer Bauwerke<br />

4.4.1 Bestimmen der Lage / Höhe unterirdischer Bauwerke mit Bezug auf <strong>die</strong> oberirdische Situation<br />

(Eigentumsverhältnisse, Nutzung, Topographie).<br />

4.4.2 Auswerten <strong>und</strong> Ausarbeiten der Bestandserfassung gemäß Ziff. 4.2.1 zu einem Lageplan mit<br />

Darstellung der oberirdischen <strong>und</strong> unterirdischen Situation, einschließlich Höhenangaben. Es<br />

sind getrennte Zeichenschlüssel zu verwenden.<br />

Maßstab: 1 :<br />

4.5 Vermessungstechnische Leistungen <strong>für</strong> Bauwerksbeobachtungen<br />

4.5.1 Vermarken <strong>und</strong> erstmaliges Bestimmen der Höhen von Beobachtungspunkten am Gebäude /<br />

Bauwerk * durch Präzisionsnivellement als Bezugsmessung <strong>für</strong> Setzungsbeobachtungen.<br />

Geforderte Genauigkeit (mittl. Fehler des beobachteten Höhenunterschieds): ±<br />

mm. Die Auswahl der Messpunkte ist mit dem Statiker <strong>und</strong> / oder dem Bodenmechaniker abzustimmen.<br />

*<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 7 von 8


4.5.2 Folgemessungen zur weiteren Beobachtung der Setzung.<br />

4.5.3 Auswerten der Messungen <strong>und</strong> Dokumentation der Setzungen. Beobachtungsturnus:<br />

4.5.4 Lagebeobachtungen<br />

4.5.5 Neigungsbeobachtungen<br />

* Nichtzutreffendes löschen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.15.2<br />

Seite 8 von 8


Anlage zum Vertrag vom Auftragsnummer<br />

Liste zur Festlegung des Umfangs der Objektvermessung<br />

Folie Folienname<br />

Vermessung <strong>und</strong> Topographie<br />

800 Vermessung<br />

801 Geländeoberfläche<br />

802 Gewässer<br />

809 Allgemeine Topographie<br />

Nutzungs-, Verwaltungseinheiten <strong>und</strong> Schutzgebiete<br />

810 Nutzungseinheiten<br />

811 Verwaltungseinheiten<br />

812 Schutzgebiete<br />

819 Sonstige Einheiten <strong>und</strong> Gebiete<br />

Bauliche Anlagen<br />

820 Gebäude<br />

821 Untertageanlagen ***<br />

829<br />

Freianlagen<br />

Sonstige Bauliche Anlagen<br />

830 Einfriedungen<br />

831 Grünanlagen<br />

832 Forstflächen<br />

833 Sport- <strong>und</strong> Ausbildungsanlagen<br />

834 Übungsplätze, Schießanlagen<br />

839 Sonstige Freianlagen<br />

Verkehrsanlagen<br />

840 Straßenverkehrsanlagen<br />

841 Flugverkehrsanlagen<br />

842 Schienenverkehrsanlagen<br />

843 Anlagen des Schiffsverkehrs<br />

849 Sonstige Verkehrsanlagen ***<br />

Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen<br />

850 Anlagen der Abwasserableitung <strong>und</strong> –behandlung<br />

851 Wasserversorgungsanlagen<br />

852 Gasversorgungsanlagen<br />

853 Elektrische Anlagen<br />

854 Fernmelde- <strong>und</strong> Informationstechnische Anlagen<br />

855 Wasserversorgungsanlagen<br />

856 POL- <strong>und</strong> sonstige Kraftstoffversorgungsanlagen<br />

857 Anlagen <strong>für</strong> Abfall <strong>und</strong> Verwahrungsgut<br />

859 Sonstige Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen<br />

Umweltbewertung<br />

860 Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutz<br />

861 Biotope<br />

862 Lärm ***<br />

863 Brandschutz<br />

869<br />

Sonstiges<br />

Sonstige Umweltrelevante Flächen ***<br />

890 Geologie ***<br />

891 Hydrologie ***<br />

892 Bodenk<strong>und</strong>e ***<br />

899 Sonstige Objektarten<br />

*<br />

**<br />

***<br />

Zutreffende Folie bitte ankreuzen<br />

Gr<strong>und</strong>daten<br />

Bestand*<br />

Nur ankreuzen bei zusätzlichen, aufgabengeb<strong>und</strong>enen Erweiterungen. Die entsprechenden Objekte sind als Kopien<br />

aus der Objektartenliste <strong>die</strong>ser Anlage beizufügen.<br />

z. Zt. noch nicht in den Systemkatalogen der BFR Vermessung inhaltlich definiert<br />

VII.15.4<br />

Weitere<br />

Daten**<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1 von 1


Auftragsnummer:<br />

Liegenschaft<br />

Maßnahme<br />

Objekt<br />

Zwischen<br />

<strong>die</strong>se(r) vertreten durch<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

<strong>und</strong> dem<br />

vertreten durch<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

Vertrag Bauphysik<br />

Thermische Bauphysik *<br />

Schallschutz *<br />

Raumakustik *<br />

dem Freistaat <strong>Bayern</strong> *<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland *<br />

VII.22<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1


Auftragsnummer:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

§ 9<br />

Anlagen<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Fachlich Beteiligte<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Vergütung<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Datenverarbeitung<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)<br />

2 Geprüftes Angebot vom *<br />

3 Lageplan*<br />

4 Baufachliches Gutachten über das Baugr<strong>und</strong>stück *<br />

5 Genehmigter Bauantrag vom<br />

6 Entscheidungsunterlage – Bau – (ES-Bau) vom *<br />

7 Daten-Austausch-Bogen<br />

8 vorläufige Ermittlung zu § 10 Abs. 3a HOAI (vorhandene Bausubstanz) *<br />

9 Muster der Niederschrift nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

10 Richtlinien <strong>für</strong> Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Baumaßnahmen (Anhang 20/1<br />

RBBau) *<br />

11 Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte *<br />

12 Zugangsbestimmungen (US) *<br />

VII.22<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2


Auftragsnummer:<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

1.1 Gegenstand <strong>die</strong>ses Vertrages sind Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme:<br />

(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme)<br />

<strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> folgende<br />

1.1.1 Gebäude / Ingenieurbauwerke<br />

(<strong>für</strong> Leistungen der thermischen Bauphysik <strong>und</strong>/oder Bauakustik)<br />

1.1.2 Innenräume<br />

(<strong>für</strong> Leistungen der Raumakustik)<br />

(siehe Lageplan Anlage) *<br />

VII.22<br />

Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> <strong>die</strong> US-Streitkräfte durchgeführt *<br />

<strong>und</strong> aus deren Heimatmitteln finanziert. *<br />

§ 2<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil <strong>die</strong>ses Vertrages.<br />

2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen bzw. folgende Aufgaben zu<br />

erfüllen:<br />

Das geprüfte Angebot vom *<br />

2.2.1 Folgende standardisierte Planungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Typenpläne des Auftraggebers: *<br />

2.2.2 Für das Aufstellen der Haushalts-/Entwurfsunterlage - Bau - :<br />

den genehmigten Bauantrag vom (Anlage) *<br />

<strong>die</strong> baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau –<br />

vom (Anlage) *<br />

mit einer Nutzfläche von m²<br />

<strong>und</strong> einer Kostenobergrenze von € <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostengruppen 200 bis 600/700 * (DIN 276<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1993)<br />

davon entfallen auf <strong>die</strong><br />

Kostengruppe 300 €<br />

Kostengruppe 400 €<br />

Folgende weitere Forderungen <strong>und</strong> Anregungen des Auftraggebers:<br />

Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte *<br />

(Anlage) *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 14


Auftragsnummer:<br />

VII.22<br />

2.2.3 Für <strong>die</strong> weitere Bearbeitung:<br />

Die baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage Bau *<br />

Die mit der Einverständniserklärung des Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage - Bau -<br />

(Anlage) *<br />

2.2.4 Abweichungen von 2.2.1 bis 2.2.3 bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.<br />

2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgende technische <strong>und</strong> sonstige Vorschriften<br />

<strong>und</strong> Regelwerke zu beachten:<br />

− „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ der Staatsregierung in der jeweils geltenden<br />

Fassung. *<br />

−<br />

Ergänzend zu § 1 Nr. 1.2.1 AVB wird darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong><br />

RLBau bekannt gemacht sind im Allgemeinen Ministerialblatt der Bayer. Staatsregierung vom<br />

12. April 1999 S. 221 ff. <strong>und</strong> in der jeweils gültigen Fassung auf Verlangen vom Auftraggeber<br />

zur Verfügung gestellt werden.*<br />

RBBau in der jeweils gültigen Fassung auf Verlangen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt<br />

werden.*<br />

2.4 Die Baumaßnahme ist<br />

ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />

genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />

Die Baumaßnahme unterliegt<br />

dem Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />

dem Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />

dem Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. *<br />

dem Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. *<br />

3.1 Auftragsumfang<br />

§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> Leistungen nach 3..<br />

Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung <strong>und</strong> Ausführung der Baumaßnahme<br />

weitere Leistungen nach 3.. bis 3.. - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.<br />

Wesentliche Voraussetzungen ist/sind *<br />

dass <strong>die</strong> Haushaltsunterlage-Bau genehmigt ist <strong>und</strong> entsprechende Mittel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme<br />

bereit stehen.*<br />

<strong>die</strong> Einhaltung der mit der ES-Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einverständniserklärung<br />

des Bedarfsträgers zur EW - Bau -. *<br />

Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet <strong>die</strong>se weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 14


VII.22<br />

Auftragsnummer:<br />

Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen<br />

Beauftragungsstufe zumindest <strong>die</strong> Leistungen der folgenden Stufe übertragen werden.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, <strong>die</strong> Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte<br />

der Baumaßnahme zu beschränken.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 bis 3.6 besteht nicht.<br />

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />

ableiten.<br />

3.2 Thermische Bauphysik *<br />

Entwurf, Bemessung <strong>und</strong> Nachweis des Wärmeschutzes nach der Energieeinsparverordnung<br />

<strong>und</strong> nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften.<br />

3.2.1 Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)<br />

Untersuchen verschiedener Lösungsmöglichkeiten mit überschlägiger Berechnung <strong>für</strong> den<br />

Wärmeschutz <strong>und</strong> <strong>die</strong> Energieeinsparung gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV) unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an der Planung Beteiligten.<br />

Für <strong>die</strong> Planung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- <strong>und</strong> Bauteiloptimierung, <strong>die</strong> über <strong>die</strong><br />

Anforderungen der Energieeinsparverordnung hinausgehen, gilt § 5 Abs. 4a HOAI.<br />

Erstellen der prüfbaren Berechnungen mit grafischer Darstellung der Systemgrenze <strong>und</strong> der<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen zur Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs bzw. des spezifischen<br />

Transmissionswärmeverlustes nach den in der EnEV festgelegten Nachweisverfahren<br />

unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an der Planung Beteiligten.<br />

Erstellung des Energiebedarfsausweises gem. § 13 EnEV <strong>und</strong> § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften<br />

zur EnEV sowie dessen Fortschreibung unter Einbeziehung evtl. Änderungen<br />

im Zuge von Planung <strong>und</strong> Ausführung.<br />

Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes in Hinblick auf <strong>die</strong> Einhaltung der Sonneneintragskennwerte<br />

<strong>und</strong> der Kühlleistung nach Anlage 1 Nr. 2.9 (Wohngebäude)* / Anlage 2 Nr. 4<br />

(Nichtwohngebäude)* EnEV i.V. mit DIN 4108-Teil 2, Abschnitt 8 (Vereinfachter Nachweis). *<br />

3.2.2 Ausführungsplanung *<br />

Optimierung der geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an<br />

der Planung Beteiligten. Erstellung erforderlicher detaillierter Nachweise insbesondere zu<br />

Wärmebrücken, Sonderbauteilen, Speichermassen, solaren <strong>und</strong> internen Wärmegewinnen. *<br />

3.2.3 Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />

Mitwirken bei der Überwachung wichtiger Ausführungsarbeiten <strong>und</strong> der Durchführung von<br />

bauphysikalischen Messungen, Dichtheitsprüfungen etc. gem. § 6 EnEV. *<br />

3.2.4 Weitere Leistungen, wie<br />

- Durchführung von erforderlichen Simulationsberechnungen zu Wärmeverteilung, Aufheizung,<br />

Luftströmung etc.<br />

- Erstellung der nach § 23 Nr. 3 EnEV erforderlichen Nachweise <strong>für</strong> Bauteile, <strong>für</strong> <strong>die</strong> eine Bewertung<br />

im Hinblick auf <strong>die</strong> Anforderungen der EnEV aufgr<strong>und</strong> anerkannter Regeln der<br />

Technik nicht möglich ist, weil solche Regeln nicht vorliegen oder wesentlich von ihnen abgewichen<br />

wird.<br />

werden bei Bedarf gesondert beauftragt.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 14


VII.22<br />

Auftragsnummer:<br />

3.2.5* Nach Abschluss der Baumaßnahme *<br />

Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises gem. § 16 EnEV <strong>und</strong> Anlage 6 (Wohngebäude)*<br />

/ Anlage 7 (Nichtwohngebäude)* <strong>und</strong> Anlage 8 zur EnEV sowie dessen Fortschreibung<br />

unter Einbeziehung evtl. Änderungen im Zuge von Planung <strong>und</strong> Ausführung. *<br />

3.2.5* Nach Abschluss der Baumaßnahme *<br />

Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises gem. § 16 EnEV <strong>und</strong> Anlage 6<br />

(Wohngebäude)* / Anlage 7 (Nichtwohngebäude)* <strong>und</strong> Anlage 9 zur EnEV sowie dessen Fortschreibung<br />

unter Einbeziehung evtl. Änderungen im Zuge von Planung <strong>und</strong> Ausführung. *<br />

3.3 Bauakustik (baulicher Schallschutz) *<br />

Das sind <strong>die</strong> Leistungen nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 HOAI:<br />

3.3.1 Erarbeiten des Planungskonzepts <strong>und</strong> Festlegen der Schallschutzanforderungen<br />

nach § 81 Abs. 1 Nr. 1 HOAI<br />

3.3.2 Erarbeiten des Entwurfs einschl. Aufstellen der Nachweise des Schallschutzes<br />

unter Berücksichtigung von Nebenwegübertragungen<br />

nach § 81 Abs. 1 Nr. 2 HOAI<br />

3.3.3 Mitwirken bei der Ausführungsplanung<br />

nach § 81 Abs. 1 Nr. 3 HOAI<br />

3.3.4 Mitwirken bei der Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> bei der <strong>Vergabe</strong><br />

nach § 81 Abs. 1 Nr. 4 HOAI<br />

3.3.5 Mitwirken bei der Überwachung schalltechnisch wichtiger Ausführungsarbeiten<br />

nach § 81 Abs. 1 Nr. 5 HOAI<br />

3.3.6 Schalltechnische Messungen<br />

nach § 80 Abs. 2 Nr. 2 HOAI<br />

3.4 Schallimmissionsschutz (Schutz der Umgebung geräuscherzeugender Anlagen) *<br />

Das sind <strong>die</strong> Leistungen nach § 80 Abs. 3 HOAI:<br />

3.4.1 Schalltechnische Bestandsaufnahme<br />

3.4.2 Festlegen der schalltechnischen Anforderungen<br />

3.4.3 Entwerfen der Schallschutzmaßnahmen<br />

3.4.4 Mitwirken bei der Ausführungsplanung<br />

3.4.5 Abschlussmessungen<br />

3.5 Raumakustik *<br />

Das sind <strong>die</strong> Leistungen nach § 85 Abs. 2 HOAI:<br />

3.5.1 Raumakustische Planung <strong>und</strong> Überwachung<br />

Die Leistungen sind in folgenden Bearbeitungsstufen nach § 86 Abs. 1 HOAI zu erbringen:<br />

3.5.1.1 Erarbeiten des raumakustischen Planungskonzepts <strong>und</strong> Festlegen der raumakustischen<br />

Anforderungen<br />

3.5.1.2 Erarbeiten des raumakustischen Entwurfs<br />

3.5.1.3 Mitwirken bei der Ausführungsplanung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 14


Auftragsnummer:<br />

3.5.1.4 Mitwirken bei der Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> bei der <strong>Vergabe</strong><br />

3.5.1.5 Mitwirken bei der Überwachung raumakustisch wichtiger Ausführungsarbeiten<br />

3.5.2 Akustische Messungen<br />

VII.22<br />

3.6 Zu den Leistungen gehört <strong>die</strong> Teilnahme an den dazu erforderlichen Besprechungen <strong>und</strong> das<br />

Anfertigen der Ergebnisniederschriften. Die Leistungen sind entsprechend dem Planungs- <strong>und</strong><br />

Baufortschritt zu erbringen. Stellungnahmen, Ausarbeitungen <strong>und</strong> Ausführungsvorschläge sind<br />

schriftlich <strong>und</strong> soweit erforderlich in Form von Zeichnungen vorzulegen.<br />

3.7 Vorzulegende Unterlagen<br />

3.7.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen <strong>und</strong> Beschreibungen (einschl. Leistungsverzeichnisse)<br />

<strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3..<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3..<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3..<br />

davon einfach in kopier- / pausfähiger Ausführung sowie in digitaler Form (z.B. als CD-ROM)<br />

zu übergeben. Weitere Festlegungen siehe § 8.<br />

Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />

Umfang weiterzubearbeiten, u.a. normengerecht -fach farbig bzw. mit Symbolen anzulegen,<br />

DIN-gerecht zu falten <strong>und</strong> in Ordnern vorzulegen. Die Pläne sind nach den Angaben<br />

des Auftraggebers zu beschriften.<br />

3.7.2 Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als „Entwurfsverfasser“<br />

beziehungsweise „Planverfasser“, <strong>die</strong> übrigen Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.<br />

§ 4<br />

Fachlich Beteiligte<br />

4.1 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />

4.1.1 Gebäudeplanung von<br />

4.1.2 Tragwerksplanung von<br />

4.1.3 Prüfen der Tragwerksplanung von<br />

4.1.4 Ingenieurbauwerke von<br />

4.1.5 Technische Ausrüstung (GWA-Technik) von<br />

4.1.6 Technische Ausrüstung (WBR-Technik) von<br />

4.1.7 Technische Ausrüstung (Elektrotechnik) von<br />

4.1.8 Technische Ausrüstung ( ) von<br />

4.1.9<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 14


Auftragsnummer:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

5.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

5.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3. :<br />

VII.22<br />

5.1.2 Für <strong>die</strong> weiteren Leistungen jeweils der einvernehmlich festgelegte Terminplan oder <strong>die</strong> entsprechend<br />

vereinbarten Einzeltermine. *<br />

5.1.3 Die Termine bzw. Fristen werden stufenweise jeweils bei Übertragung der entsprechenden<br />

Leistungen vereinbart.<br />

5.2 Werden in den Planungs- <strong>und</strong> Baubesprechungen Termine / Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lieferung der Pläne,<br />

Leistungsverzeichnisse <strong>und</strong> sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer<br />

eine Niederschrift zu erstellen <strong>und</strong> dem Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit der<br />

schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers dazu werden <strong>die</strong>se Termine / Fristen Vertragsbestandteil.<br />

6.1 Thermische Bauphysik *<br />

§ 6<br />

Vergütung<br />

Der Honorarermittlung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen im Vollzug der Energieeinsparverordnung – EnEV<br />

werden <strong>die</strong> Preise aus dem geprüften Angebot (Anlage ) zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Das Honorar wird entsprechend dem Arbeitsaufwand einschließlich eventueller Nebenkosten<br />

wie folgt vereinbart:<br />

6.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.1 €<br />

6.1.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.2 €<br />

6.1.3 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.3 €<br />

6.1.4 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.4<br />

als Pauschale, sobald <strong>die</strong>se Teilleistung in Auftrag gegeben wird *<br />

6.2 Bauakustik *<br />

Der Honorarermittlung werden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

6.2.1* Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3.1 bis 3.3.5 gemäß § 4a HOAI der nach den Regeln des § 81 Abs.<br />

3 bis 5 HOAI als anrechenbar ermittelte Teil aus den Kosten der baufachlich als richtig anerkannten<br />

Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens des Auftraggebers bestätigten<br />

Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau *, solange sie nicht vorliegt aus den nach<br />

2.2.2 vorgegebenen Kosten.<br />

6.2.1* Anrechenbare Kosten nach § 81 HOAI<br />

6.2.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3.1 <strong>und</strong> 3.3.2 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i.S. von § 81 Abs. 3 bis 5<br />

HOAI der baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau /<br />

seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau *, ohne<br />

Nachträge zur Haushaltsunterlage-Bau* / Entwurfsunterlage-Bau*, <strong>die</strong> durch Lohn- <strong>und</strong> Stoffpreissteigerungen<br />

verursacht sind, <strong>und</strong> ohne Umsatzsteuer.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8 von 14<br />


VII.22<br />

Auftragsnummer:<br />

6.2.1.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3.3 <strong>und</strong> 3.3.4 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 81 Abs. 3 bis 5<br />

HOAI, <strong>die</strong> durch Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote ermittelt<br />

sind, ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Angebotssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie sie<br />

sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben. *<br />

6.2.1.3 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3.5 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 81 Abs. 3 bis 5 HOAI, <strong>die</strong><br />

durch Abrechnung ermittelt sind (Kostenfeststellung), ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Abrechnungssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie<br />

sie sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben.<br />

*<br />

6.2.1.4 Nach § 81 Abs. 4 i.V. mit § 10 Abs. 3a HOAI bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigende<br />

technisch oder gestalterisch mitverarbeitete Bausubstanz wird gesondert ermittelt, sobald<br />

der Umfang der erforderlichen Leistungen erkennbar wird.<br />

Vorläufig werden da<strong>für</strong> € angenommen (Berechnung siehe Anlage). *<br />

6.2.2 Honorarzone nach § 82 HOAI <strong>und</strong> Bewertung nach § 81 Abs. 1 HOAI<br />

Objekt 1.1.1(1) 1.1.1(2) 1.1.1(3) 1.1.1(4)<br />

Konzept<br />

3.3.1<br />

Entwurf<br />

3.3.2<br />

Ausführungsplanung<br />

3.3.3<br />

<strong>Vergabe</strong><br />

3.3.4<br />

Überwachung<br />

3.3.5<br />

Honorarzone<br />

Bewertung der Leistungen in v.H.<br />

6.2.3 Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach § 83 HOAI vereinbart.<br />

Zusätzlich wird vereinbart: *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Objekt *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Objekt *<br />

6.2.4 § 10 Abs. 2 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt<br />

werden. *<br />

6.2.5 Vergütung <strong>für</strong> Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

6.2.5.1 Das Honorar <strong>für</strong> schalltechnische Messungen nach 3.3.6 wird, entsprechend dem Arbeitsaufwand,<br />

einschließlich eventueller Nebenkosten, wie folgt vereinbart:<br />

Als Pauschale, sobald <strong>die</strong>se Teilleistung in Auftrag gegeben wird *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9 von 14<br />


Auftragsnummer:<br />

6.3<br />

Schallimmissionsschutz *<br />

VII.22<br />

Der Honorarermittlung werden <strong>die</strong> Preise aus dem geprüften Angebot (Anlage ) zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegt.<br />

Das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.4 wird, entsprechend dem Arbeitsaufwand, einschließlich<br />

eventueller Nebenkosten, wie folgt vereinbart:<br />

6.3.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.4.1<br />

6.3.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.4.2<br />

6.3.3 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.4.3<br />

6.3.4 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.4.4<br />

6.3.5 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.4.5<br />

als Pauschale, sobald <strong>die</strong>se Teilleistung in Auftrag gegeben wird *<br />

6.4 Raumakustik *<br />

Der Honorarermittlung werden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

6.4.1* Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.5.1.1 bis 3.5.1.5 gemäß § 4a HOAI der nach den Regeln des § 86<br />

Abs. 3 <strong>und</strong> 4 HOAI als anrechenbar ermittelte Teil aus den Kosten der baufachlich als richtig<br />

anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau / seitens des Auftraggebers bestätigten<br />

Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau *, solange sie nicht vorliegt aus den<br />

nach 2.2.2 vorgegebenen Kosten.<br />

6.4.1* Anrechenbare Kosten nach § 86 HOAI<br />

6.4.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.5.1.1 <strong>und</strong> 3.5.1.2 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i.S. von § 86 Abs. 3<br />

<strong>und</strong> 4 HOAI der baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-Bau<br />

/ seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau<br />

*, ohne Nachträge <strong>und</strong> ohne Umsatzsteuer.<br />

6.4.1.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.5.1.3 <strong>und</strong> 3.5.1.4 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 86 Abs. 3<br />

<strong>und</strong> 4 HOAI, <strong>die</strong> durch Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote<br />

ermittelt sind, ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Angebotssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie sie<br />

sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben. *<br />

6.4.1.3 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.5.1.5 <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten i. S. von § 86 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 HOAI,<br />

<strong>die</strong> durch Abrechnung ermittelt sind (Kostenfeststellung), ohne Umsatzsteuer.<br />

Bei einem Generalunternehmer-Pauschalauftrag (z.B. US-Maßnahme), bei dem <strong>die</strong> Nennung<br />

der Einheitspreise nicht gefordert war, werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten ermittelt aus der<br />

Abrechnungssumme des GU, aufgegliedert entsprechend der Anteile der Kostengruppen, wie<br />

sie sich aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen (3.6.4.1) zur AFU-Bau ergeben.<br />

*<br />

6.4.1.4 Nach § 86 Abs. 4 i.V. mit § 10 Abs. 3a HOAI bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigende<br />

technisch oder gestalterisch mitverarbeitete Bausubstanz wird gesondert ermittelt, sobald<br />

der Umfang der erforderlichen Leistungen erkennbar wird.<br />

Vorläufig werden da<strong>für</strong> € angenommen (Berechnung siehe Anlage). *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 10 von 14<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />


Auftragsnummer:<br />

6.4.2 Honorarzone nach § 87 HOAI <strong>und</strong> Bewertung nach § 86 Abs. 1 HOAI<br />

VII.22<br />

Objekt 1.1.2(1) 1.1.2(2) 1.1.2(3) 1.1.2(4)<br />

Konzept<br />

3.5.1.1<br />

Entwurf<br />

3.5.1.2<br />

Ausführungsplanung<br />

3.5.1.3<br />

<strong>Vergabe</strong><br />

3.5.1.4<br />

Überwachung<br />

3.5.1.5<br />

Honorarzone<br />

Bewertung der Leistungen in v.H.<br />

6.4.3 Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach § 89 HOAI vereinbart.<br />

Zusätzlich wird vereinbart: *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Objekt *<br />

v.H. der Differenz zum Höchstsatz <strong>für</strong> Objekt *<br />

6.4.4 § 10 Abs. 2 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt<br />

werden. *<br />

6.4.5 Vergütung <strong>für</strong> Besondere / Zusätzliche Leistungen<br />

6.4.5.1 Das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> akustischen Messungen nach 3.5.2 wird, entsprechend dem Arbeitsaufwand,<br />

einschließlich eventueller Nebenkosten, wie folgt vereinbart:<br />

Als Pauschale, sobald <strong>die</strong>se Teilleistung in Auftrag gegeben wird *<br />

6.5 Zeithonorar nach § 6 HOAI<br />

Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet,<br />

werden folgende St<strong>und</strong>ensätze vergütet: *<br />

<strong>für</strong> den Auftragnehmer<br />

<strong>für</strong> Mitarbeiter<br />

<strong>für</strong> Technische Zeichner<br />

€<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

Der Auftragnehmer hat den Zeitaufwand durch Tagesbelege nachzuweisen, welche <strong>die</strong> Leistung<br />

genau bezeichnen. Die Tagesbelege, mit Angabe der Bearbeiter, sind dem Auftraggeber<br />

wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.6 Nebenkosten nach § 7 HOAI<br />

6.6.1 Als Nebenkosten (ohne USt.) werden erstattet:<br />

Pauschal v.H. des Nettohonorars.<br />

Hierin sind auch <strong>die</strong> Kosten enthalten <strong>für</strong>:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 11 von 14


Auftragsnummer:<br />

− Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren<br />

− Vervielfältigen der Unterlagen nach 3.7 *<br />

− Reisen des Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter *<br />

6.6.2 Als Nebenkosten werden zum Nachweis (ohne USt.) erstattet: *<br />

Reisen *<br />

nach dem Bayer. Reisekostengesetz *<br />

nach dem B<strong>und</strong>esreisekostengesetz *<br />

in der jeweils gültigen Fassung<br />

VII.22<br />

Fahrten, <strong>die</strong> über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers, d.h.<br />

Stammsitz <strong>und</strong> ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planender Bereich hinausgehen, werden in Höhe<br />

der steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />

Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- <strong>und</strong> Taxifahrten ist <strong>die</strong> Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen.<br />

*<br />

Die Reisekostennachweise sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.7* Der Auftragnehmer hat seinen Rechnungen <strong>die</strong> Honorarermittlung auf der Gr<strong>und</strong>lage der fortgeschriebenen<br />

anrechenbaren Kosten beizufügen. *<br />

6.8 Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />

§ 7<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

(Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit den niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />

über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />

über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />

(Ausfüllhinweis: Im besonderen Fall ist Nr. 7.1 mit den höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />

über 15,0 Mio. € 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 12 von 14


Auftragsnummer:<br />

7.2<br />

VII.22<br />

Der Auftragnehmer hat darüber hinaus da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass <strong>die</strong> Deckung <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses<br />

Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung<br />

zu erfolgen <strong>und</strong> kann durch eine Separierung der Deckungssummen in der Bescheinigung<br />

über <strong>die</strong> Jahresversicherung nachgewiesen werden.<br />

§ 8<br />

Datenverarbeitung<br />

Für <strong>die</strong> nach § 3 in DV-gerechter Form zu liefernden Bauunterlagen sind nachstehende Vorgaben<br />

zu beachten:<br />

8.1 Regelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung von Unterlagen mit der Datenverarbeitung<br />

8.1.1 Graphische Daten (Pläne)<br />

Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das <strong>die</strong> vollständige<br />

<strong>und</strong> richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen<br />

ermöglicht. Datenverzeichnisse <strong>und</strong> Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorgegeben.<br />

8.1.2 Anfertigung der übrigen, vom Auftragnehmer nach § 3 zu liefernden Unterlagen. *<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen <strong>und</strong> dem Auftraggeber<br />

auf einem Datenträger zu übergeben.<br />

8.2 Regelungen <strong>für</strong> den Datenaustausch<br />

8.2.1 Gr<strong>und</strong>lage der Bearbeitung ist der dem Pflichtenheft Gebäudeplanung * / BFR GBestand *<br />

anliegende „Daten-Austausch-Bogen“ des Auftraggebers mit den aufeinander abgestimmten<br />

Eintragungen von Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ergebnisse des am durchgeführten<br />

Testlaufes zum Datenaustausch *.<br />

Der Auftragnehmer ist da<strong>für</strong> verantwortlich, dass <strong>die</strong> Daten auch nach der Übermittlung an<br />

den Auftraggeber <strong>die</strong>sem vollständig <strong>und</strong> richtig vorliegen. Erweisen sich <strong>die</strong> Daten nach der<br />

Übermittlung als nicht vollständig <strong>und</strong> richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.<br />

Die hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Wiederholungsprüfung auf Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung der Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />

ein. Eine endgültige Abnahme der Daten durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom<br />

Prüftool keine Fehler festgestellt werden.<br />

Alle Details sind mit dem Auftraggeber, dort mit Frau / Herrn Tel. abzustimmen.<br />

§ 9<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

9.1 Als Verantwortliche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name,<br />

Qualifikation):<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.2: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.3: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.4: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.5: ,<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 13 von 14


Auftragsnummer:<br />

VII.22<br />

9.2 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 9. März 1974 (BGBl. l S. 469 ff./547) in der<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. *<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />

der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung über <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />

nach dem Verpflichtungsgesetz abzugeben. Er hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass ggf.<br />

auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber<br />

ebenfalls rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben.<br />

9.3 Beim Betreten <strong>und</strong> Befahren militärischer Liegenschaften sind <strong>die</strong> jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />

(Anlage ) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet <strong>die</strong> Sicherheits- <strong>und</strong> Ordnungsvorschriften,<br />

<strong>die</strong> innerhalb der Liegenschaft gelten. *<br />

Auftraggeber:<br />

Auftragnehmer:<br />

, den , den<br />

(Ort, Datum) (Ort, Datum)<br />

(rechtsverbindliche Unterschrift) (rechtsverbindliche Unterschrift)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 14 von 14


Auftragsnummer:<br />

<strong>Vergabe</strong>stelle<br />

VII.30<br />

PRÜFAUFTRAG<br />

gemäß Verordnung über <strong>die</strong> Prüfingenieure, Prüfämter <strong>und</strong> Prüfsachverständigen im Bauwesen<br />

(PrüfVBau)<br />

MNR / Maßnahme:<br />

Bezeichnung der Anlage* / baulichen Anlage*:<br />

Anlagen: 1. Gebühren-/Honorarermittlung<br />

2. Zweitfertigung <strong>die</strong>ses Auftrags<br />

Vom*/Von* Freistaat <strong>Bayern</strong>*<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland*<br />

vertreten durch<br />

das Staatliche Bauamt<br />

wird Ihnen<br />

- <strong>die</strong> bautechnische Prüfung der Standsicherheitsnachweise einschließlich Prüfbericht*/Bescheinigung*<br />

nach § 13 PrüfVBau *<br />

- <strong>die</strong> Typenprüfung nach § 15 PrüfVBau *<br />

- <strong>die</strong> Prüfung der Brandschutznachweise nach § 19 PrüfVBau *<br />

- <strong>die</strong> Prüfung <strong>und</strong> Bescheinigung der Einhaltung der in der Bauvorlage festgelegten Gr<strong>und</strong>flächen<br />

<strong>und</strong> Höhenlagen (Vermessung) nach § 21 PrüfVBau *<br />

- <strong>die</strong> Prüfung der anlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. SPrüfV) <strong>und</strong> Bescheinigung nach § 24 PrüfV-<br />

Bau *<br />

-<br />

-<br />

-<br />

<strong>die</strong> Bescheinigung der Angaben über den Baugr<strong>und</strong> nach § 27 PrüfVBau *<br />

<strong>die</strong> Leistungen nach § 31 Abs. 5 Nr. PrüfVBau *<br />

<strong>die</strong> Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung nach PrüfVBau *<br />

<strong>für</strong> folgende Anlage(n)* / bauliche Anlage(n)*:<br />

in dem aus der Gebühren-/Honorarermittlung - s. Anlage(n) - ersichtlichen Umfang übertragen.<br />

Für wird ein Zuschlag von v.H. nach § 31 Abs. 2*/3* PrüfVBau vereinbart.*<br />

Reisekosten werden nicht vergütet* / in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze gegen Nachweis<br />

vergütet.*<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1 von 2


Auftragsnummer:<br />

Der Aufwand <strong>für</strong> Fahrt- <strong>und</strong>/* Wartezeiten*/ -auslagen* wird nach Zeitaufwand gegen Nachweis<br />

vergütet. Der St<strong>und</strong>ensatz hier<strong>für</strong> beträgt €.<br />

Die zu prüfenden Unterlagen werden erstellt von:<br />

Sonstige Hinweise:<br />

VII.30<br />

Sie werden gebeten, <strong>die</strong> Zweitfertigung <strong>die</strong>ses Auftrags unverzüglich unterschrieben zurück zu geben.<br />

Auftraggeber: Auftragnehmer:<br />

(Ort, Datum)<br />

, den<br />

(Ort, Datum)<br />

, den<br />

(rechtsverbindliche Unterschrift) (rechtsverbindliche Unterschrift)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2 von 2


Anlage zum Prüfauftrag<br />

Ermittlung der Gebühren / des Honorars nach PrüfVBau<br />

<strong>Vergabe</strong>nummer: Datum:<br />

Maßnahme:<br />

Bezeichnung der baulichen Anlage:<br />

Bauwerksklasse (BWK): 1<br />

Zuschlag nach Anlage 1 PrüfVBau v.H. € / m²<br />

Anrechenbarer Bauwert nach § 29 Abs. 1 PrüfVBau (inkl. Zuschlag) aufger<strong>und</strong>et auf volle Tsd.: €<br />

Anrechenbarer Bauwert nach § 29 Abs. 2 PrüfVBau (Anlage ... zum Prüfauftrag) aufger<strong>und</strong>et auf volle Tsd.: €<br />

Gr<strong>und</strong>gebühr/-honorar gem. Gebührentafel zu § 30 Abs. 1 Satz 1 <strong>und</strong> § 31 Abs. 1 Nr. 1 PrüfVBau:<br />

0 €<br />

0,00 €<br />

Gebühren- / Honorarermäßigung nach § 30 (3) oder (4) auf Faktor: 1<br />

Leistung<br />

Faktor<br />

Gebühr/Honorar<br />

x<br />

Faktor<br />

x<br />

Ermäßigung<br />

Gr<strong>und</strong>gebühr/ -<br />

honorar [€] =<br />

VII.30.1<br />

Gebühr/ Honorar [€]<br />

Standsicherheit<br />

§ 31 (1) Nr. 1 Prüfung rechn. Nachweis Standsicherheit 1,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />

§ 31 (1) Nr. 5 elektr. Vergleichsberechn. 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />

§ 31 (1) Nr. 6 Prüfung Lastvorberechnung 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />

§ 31 (2) Umbauzuschlag 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />

§ 31 (3) Teilvorlagezuschlag 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />

Summe Standsicherheit<br />

Konstruktionszeichnungen<br />

0,00<br />

§ 31 (1) Nr. 2 Prüfung Konstruktionszeichnungen 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />

§ 31 (1) Nr. 3 Elementpläne Werkstattzeichnungen 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />

§ 31 (2) Umbauzuschlag 0,00 x 1 x 0,00 = 0,00<br />

Summe Konstruktionszeichnungen<br />

Feuerwiderstandsdauer<br />

0,00<br />

§ 31 (4) a Prüfung tragende Teile 0 x 1 x 0,00 = 0,00<br />

§ 31 (4) b Prüfung Konstrukt. Zeichn. > feuerhemmend 0 x 1 x 0,00 = 0,00<br />

Summe Feuerwiderstandsdauer 0,00<br />

Leistungen im Zeitaufwand [h] [€/h]<br />

§ 31 (5) Nr. 1 Nicht zu erfassende Bauteile x 94,00 = 0,00<br />

§ 31 (5) Nr. 2 Außenwandbekleidungen x 94,00 = 0,00<br />

§ 31 (5) Nr. 3 Prüfung besonderer Nachweis Feuerwiderstand x 94,00 = 0,00<br />

§ 31 (5) Nr. 4 Prüfung Nachweis Erdbebenschutz, Bauzust. etc. x 94,00 = 0,00<br />

§ 31 (5) Nr. 5 Überwachung von Baumaßn. in stat. - konstr. Hins. x 94,00 = 0,00<br />

§ 31 (5) Nr. 6 Sonstige Leistungen x 94,00 = 0,00<br />

§ 33 (2) Typenprüfung (§ 15) x 94,00 x 2 = 0,00<br />

§ 35 Prüfung d. Nachweise ü. d. Brandschutz x 94,00 = 0,00<br />

§ 35 Prüfung d. sicherheitstechn. Anl. u. Einrichtg. x 94,00 = 0,00<br />

§ 35 Prüfung Erd- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>bau x 94,00 = 0,00<br />

§ 30 (6) Fahrt- <strong>und</strong> Wartezeiten x 94,00 = 0,00<br />

Summe Leistungen im Zeitaufwand 0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

Gesamtgebühr/-honorar Brutto [€] 0,00<br />

Gesamtgebühr/-honorar Netto bei 19 % USt (nachrichtlich) [€] 0,00<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>


Auftragsnummer:<br />

Liegenschaft<br />

Maßnahme<br />

Objekt<br />

Zwischen<br />

<strong>die</strong>se(r) vertreten durch<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

Vertrag<br />

- Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordination -<br />

dem Freistaat <strong>Bayern</strong> *<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland *<br />

VII.34<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 1


Auftragsnummer:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

§ 9<br />

Anlagen<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Fachlich Beteiligte<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Vergütung<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Datenverarbeitung<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

1 Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB – (Stand 2005)<br />

2 Geprüftes Angebot vom<br />

3 Lageplan*<br />

4 Daten-Austausch-Bogen<br />

5 Muster der Niederschrift nach dem Verpflichtungsgesetz<br />

VII.34<br />

6 Richtlinien <strong>für</strong> Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Baumaßnahmen (Anhang 20/1<br />

RBBau)*<br />

7 Ergänzende Vereinbarungen <strong>für</strong> Baumaßnahmen der US-Streitkräfte*<br />

8 Zugangsbestimmungen (US)*<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2 von 10


Auftragsnummer:<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

1.1 Gegenstand <strong>die</strong>ses Vertrages sind Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme:<br />

(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme)<br />

<strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> folgende<br />

1.1.1 Gebäude <strong>und</strong> zugehörige bauliche Anlagen *<br />

1.1.2 Ingenieurbauwerke *<br />

(siehe Lageplan Anlage) *<br />

Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong> <strong>die</strong> US-Streitkräfte durchgeführt *<br />

<strong>und</strong> aus deren Heimatmitteln finanziert. *<br />

§ 2<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

VII.34<br />

2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil <strong>die</strong>ses Vertrages.<br />

2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen bzw. folgende Aufgaben zu<br />

erfüllen:<br />

2.2.1 Das geprüfte Angebot vom<br />

2.2.2 Die baufachlich genehmigte <strong>und</strong> haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage-Bau *<br />

Die mit der Einverständniserklärung des Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage - Bau - *<br />

(Anlage) *<br />

2.2.3 Die Ausführungsplanung<br />

(Anlage) *<br />

3.1 Auftragsumfang<br />

§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.<br />

Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung <strong>und</strong> Ausführung der Baumaßnahme<br />

weitere Leistungen nach 3.3 zu übertragen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 3 von 10


Auftragsnummer:<br />

Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />

VII.34<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet <strong>die</strong>se weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom<br />

Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen<br />

Beauftragungsstufe <strong>die</strong> Leistungen der folgenden Stufe übertragen werden.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, <strong>die</strong> Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte<br />

der Baumaßnahme zu beschränken.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 besteht nicht.<br />

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />

ableiten.<br />

3.2 Leistungen in der Planungsphase (Planung der Ausführung)<br />

3.2.1 Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen entsprechend den allgemeinen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen des § 4 ArbSchutzG, wie in RAB 30 Nr. 3.1 beschrieben <strong>und</strong> soweit nicht<br />

nachfolgend unter 3.2.2 bis 3.2.5 weiter konkretisiert.<br />

3.2.2 Übermitteln einer Vorankündigung an <strong>die</strong> zuständige Behörde gemäß § 2 Abs. 2 BaustellV.<br />

3.2.3 Erstellen eines Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplanes gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV, wie in<br />

RAB 31 beschrieben.<br />

3.2.4 Erstellen einer Unterlage <strong>für</strong> den Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz bei möglichen späteren<br />

Arbeiten am Gebäude gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV, wie in RAB 32 beschrieben.<br />

3.2.5 Mitwirken bei der Aufnahme sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsschutzrelevanter Belange in <strong>die</strong> Planungs-<br />

<strong>und</strong> Ausschreibungsunterlagen.<br />

3.3 Leistungen in der Ausführungsphase<br />

3.3.1 Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze nach § 4 ArbSchutzG gemäß § 3<br />

Abs. 3 Nr. 1 BaustellV, wie in RAB 30 Nr. 3.2 beschrieben <strong>und</strong> soweit nicht nachfolgend unter<br />

3.3.2 bis 3.3.6 weiter konkretisiert.<br />

3.3.2 Überwachen der Arbeitgeber <strong>und</strong> Unternehmer ohne Beschäftigte bezüglich ihrer Pflichten<br />

gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV.<br />

3.3.3 Anpassen des Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplans bei erheblichen Änderungen in der<br />

Ausführung des Bauvorhabens gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 3 BaustellV.<br />

3.3.4 Organisieren der Zusammenarbeit der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 4 BaustellV.<br />

3.3.5 Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren<br />

durch <strong>die</strong> Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 5 BaustellV.<br />

3.3.6 Anpassen der Unterlage <strong>für</strong> den Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz bei möglichen späteren<br />

Arbeiten am Gebäude.<br />

3.4 Weisungsbefugnis<br />

Der Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz-Koordinator hat gegenüber den an der Planung Beteiligten<br />

kein Weisungsrecht. Er hat eine Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber <strong>und</strong> den<br />

Beteiligten bezüglich der Belange der Arbeitssicherheit <strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes. In der<br />

Ausführungsphase ist er berechtigt, bei unmittelbar drohenden Gefahren geeignete Maßnahmen<br />

anzuordnen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 4 von 10


Auftragsnummer:<br />

VII.34<br />

3.5 Der Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordinator muss gr<strong>und</strong>sätzlich über eine abgeschlossene<br />

Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor/Master) <strong>und</strong> eine angemessene Baustellenpraxis<br />

- in der Regel von mindestens drei Jahren – verfügen. Er ist dem Auftraggeber<br />

vor Übertragung der Leistungen schriftlich zu benennen. Ein Wechsel des Koordinators bedarf<br />

des schriftlichen Einvernehmens der Vertragspartner.<br />

3.6 Vorzulegende Unterlagen<br />

3.6.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen <strong>und</strong> Beschreibungen (einschl. Leistungsverzeichnisse)<br />

<strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.2<br />

-facher Ausfertigung <strong>für</strong> Leistungen nach 3.3<br />

davon einfach in kopier- / pausfähiger Ausführung sowie in digitaler Form (z.B. als CD-ROM)<br />

zu übergeben. Weitere Festlegungen siehe § 8.<br />

Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />

Umfang weiterzubearbeiten, u.a. normengerecht -fach farbig bzw. mit Symbolen anzulegen,<br />

DIN-gerecht zu falten <strong>und</strong> in Ordnern vorzulegen. Die Pläne sind nach den Angaben<br />

des Auftraggebers zu beschriften.<br />

3.6.2 Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als „Entwurfsverfasser“<br />

beziehungsweise „Planverfasser“, <strong>die</strong> übrigen Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.<br />

§ 4<br />

Fachlich Beteiligte<br />

4.1 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />

4.1.1 Gebäudeplanung von<br />

4.1.2 Tragwerksplanung von<br />

4.1.3 Prüfen der Tragwerksplanung von<br />

4.1.4 Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen von<br />

4.1.5 Technische Ausrüstung (GWA-Technik) von<br />

4.1.6 Technische Ausrüstung (WBR-Technik) von<br />

4.1.7 Technische Ausrüstung (Elektrotechnik) von<br />

4.1.8 Technische Ausrüstung ( ) von<br />

4.1.9 Freianlagen von<br />

4.1.10<br />

4.2 Folgende ausführende Unternehmen sind beteiligt:<br />

4.2.1<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 5 von 10


Auftragsnummer:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

5.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

5.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2:<br />

VII.34<br />

5.1.2 Für <strong>die</strong> weiteren Leistungen jeweils der einvernehmlich festgelegte Terminplan oder <strong>die</strong> entsprechend<br />

vereinbarten Einzeltermine. *<br />

5.1.3 Die Termine bzw. Fristen werden stufenweise jeweils bei Übertragung der entsprechenden<br />

Leistungen vereinbart.<br />

5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer nicht zu vertreten<br />

hat, sind neue Fristen festzulegen.<br />

5.2 Werden in den Planungs- <strong>und</strong> Baubesprechungen Termine / Fristen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lieferung der Pläne<br />

<strong>und</strong> sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer eine Niederschrift zu<br />

erstellen <strong>und</strong> dem Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit der schriftlichen Zustimmung des<br />

Auftraggebers dazu werden <strong>die</strong>se Termine / Fristen Vertragsbestandteil.<br />

§ 6<br />

Vergütung<br />

6.1 Der Honorarermittlung werden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

Die Preise aus dem geprüften Angebot (Anlage )<br />

6.1.1 Das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 wird wie folgt vereinbart:<br />

6.1.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.1 (netto)<br />

6.1.1.2<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.2 (netto)<br />

6.1.1.3 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.3 (netto)<br />

6.1.1.4 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.4 (netto)<br />

6.1.1.5 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.5 (netto)<br />

Summe 3.2 (netto)<br />

6.1.2 Das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3 wird wie folgt vereinbart:<br />

6.1.2.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3.1 (netto)<br />

6.1.2.2 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3.2 (netto)<br />

6.1.2.3<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3.3 (netto)<br />

6.1.2.4 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3.4 (netto)<br />

6.1.2.5 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3.5 (netto)<br />

6.1.2.6 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3.6 (netto) €<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 6 von 10<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />


Auftragsnummer:<br />

Summe 3.3 (netto)<br />

Zwischensumme 3.2 + 3.3 (netto)<br />

Umsatzsteuer 19 v.H.<br />

Gesamtsumme (brutto)<br />

VII.34<br />

6.2 Verlängern sich <strong>die</strong> nach 5.1.3 vereinbarten Fristen durch Umstände, <strong>die</strong> der Auftragnehmer<br />

nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen<br />

eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. des festgelegten<br />

Zeitraumes, mindestens drei Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar<br />

abgegolten. *<br />

6.3 Zeithonorar nach § 6 HOAI<br />

Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter nach Zeitaufwand berechnet,<br />

werden folgende St<strong>und</strong>ensätze vergütet: *<br />

<strong>für</strong> den Auftragnehmer<br />

<strong>für</strong> Mitarbeiter<br />

<strong>für</strong> Technische Zeichner<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 7 von 10<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

€/St<strong>und</strong>e (netto) *<br />

Der Auftragnehmer hat den Zeitaufwand durch Tagesbelege nachzuweisen, welche <strong>die</strong> Leistung<br />

genau bezeichnen. Die Tagesbelege, mit Angabe der Bearbeiter, sind dem Auftraggeber<br />

wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.4 Nebenkosten nach § 7 HOAI<br />

6.4.1 Als Nebenkosten werden pauschal (ohne USt.) erstattet:<br />

− Post- <strong>und</strong> Fernmeldegebühren<br />

− Vervielfältigen der Unterlagen nach 3.6 *<br />

− Reisen des Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter *<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3<br />

Trennungsentschädigungen (§ 7 (2) Nr. 5 HOAI)<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3<br />

Summe<br />

zuzüglich Umsatzsteuer € €<br />

Gesamtsumme<br />

6.4.2 Als Nebenkosten werden zum Nachweis (ohne USt.) erstattet: *<br />

Reisen *<br />

nach dem Bayer. Reisekostengesetz *<br />

nach dem B<strong>und</strong>esreisekostengesetz *<br />

in der jeweils gültigen Fassung<br />

Fahrten, <strong>die</strong> über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers, d.h.<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />


Auftragsnummer:<br />

VII.34<br />

Stammsitz <strong>und</strong> ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planender Bereich hinausgehen, werden in Höhe<br />

der steuerlich zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />

Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- <strong>und</strong> Taxifahrten ist <strong>die</strong> Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen.<br />

*<br />

Die Reisekostennachweise sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

6.5 Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. / Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. *<br />

§ 7<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

(Ausfüllhinweis: Im Regelfall ist Nr. 7.1 mit den niedrigeren Deckungssummen ohne Nr. 7.2 zu wählen.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />

über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />

über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />

(Ausfüllhinweis: Im besonderen Fall ist Nr. 7.1 mit den höheren Deckungssummen in Verbindung mit Nr. 7.2 möglich.)*<br />

7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 AVB müssen mindestens<br />

betragen:<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten <strong>für</strong> Personenschäden <strong>für</strong> sonstige Schäden<br />

bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />

über 15,0 Mio. 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />

7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass <strong>die</strong> Deckung <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses<br />

Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung<br />

zu erfolgen <strong>und</strong> kann durch eine Separierung der Deckungssummen in der Bescheinigung<br />

über <strong>die</strong> Jahresversicherung nachgewiesen werden.<br />

§ 8<br />

Datenverarbeitung<br />

Für <strong>die</strong> nach § 3 in DV-gerechter Form zu liefernden Unterlagen sind nachstehende Vorgaben<br />

zu beachten:<br />

8.1 Regelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung von Unterlagen mit der Datenverarbeitung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 8 von 10


Auftragsnummer:<br />

8.1.1 Graphische Daten (Pläne)<br />

VII.34<br />

Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das <strong>die</strong> vollständige<br />

<strong>und</strong> richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen<br />

ermöglicht. Datenverzeichnisse <strong>und</strong> Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorgegeben.<br />

8.1.2 Anfertigung der übrigen, vom Auftragnehmer nach § 3 zu liefernden Unterlagen. *<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen <strong>und</strong> dem Auftraggeber<br />

auf einem Datenträger zu übergeben.<br />

8.2 Regelungen <strong>für</strong> den Datenaustausch<br />

8.2.1 Gr<strong>und</strong>lage der Bearbeitung ist der dem Pflichtenheft Gebäudeplanung * / BFR GBestand *<br />

anliegende „Daten-Austausch-Bogen“ des Auftraggebers mit den aufeinander abgestimmten<br />

Eintragungen von Auftragnehmer <strong>und</strong> Auftraggeber <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ergebnisse des am durchgeführten<br />

Testlaufes zum Datenaustausch *.<br />

Der Auftragnehmer ist da<strong>für</strong> verantwortlich, dass <strong>die</strong> Daten auch nach der Übermittlung an<br />

den Auftraggeber <strong>die</strong>sem vollständig <strong>und</strong> richtig vorliegen. Erweisen sich <strong>die</strong> Daten nach der<br />

Übermittlung als nicht vollständig <strong>und</strong> richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.<br />

Die hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Wiederholungsprüfung auf Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung der Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />

ein. Eine endgültige Abnahme der Daten durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom<br />

Prüftool keine Fehler festgestellt werden.<br />

Alle Details sind mit dem Auftraggeber, dort mit Frau / Herrn Tel. abzustimmen.<br />

§ 9<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

9.1 Als Verantwortliche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name,<br />

Qualifikation):<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.2: ,<br />

<strong>für</strong> Leistungen nach 3.3: ,<br />

9.2 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 9. März 1974 (BGBl. l S. 469 ff./547) in der<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. *<br />

9.3<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />

der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung über <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />

nach dem Verpflichtungsgesetz abzugeben. Er hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass ggf.<br />

auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber<br />

ebenfalls rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben.<br />

Beim Betreten <strong>und</strong> Befahren militärischer Liegenschaften sind <strong>die</strong> jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />

(Anlage ) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet <strong>die</strong> Sicherheits- <strong>und</strong> Ordnungsvorschriften,<br />

<strong>die</strong> innerhalb der Liegenschaft gelten. *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 9 von 10


Auftragsnummer:<br />

Auftraggeber:<br />

Auftragnehmer:<br />

, den , den<br />

(Ort, Datum) (Ort, Datum)<br />

(rechtsverbindliche Unterschrift) (rechtsverbindliche Unterschrift)<br />

VII.34<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 10 von 10


...<br />

Auftragsnummer:<br />

Liegenschaft<br />

Maßnahme<br />

Objekt<br />

Zwischen<br />

<strong>die</strong>se(r) vertreten durch<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

<strong>und</strong> dem<br />

vertreten durch<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

Vertrag<br />

- Künstlerische Leistungen -<br />

dem Freistaat <strong>Bayern</strong> *<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland *<br />

VII.41<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1


Auftragsnummer:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

§ 9<br />

§ 10<br />

§ 11<br />

§ 12<br />

§ 13<br />

§ 14<br />

§ 15<br />

Anlagen<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Leistungen des Auftraggebers<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Vergütung<br />

Allgemeine Pflichten / Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten<br />

Urheberrecht<br />

Zahlungen<br />

Kündigung<br />

Haftung <strong>und</strong> Verjährung<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />

Schlussbestimmungen<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

1 Geprüftes Angebot vom<br />

2 Pläne Stck/Nr.<br />

VII.41<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>* Nichtzutreffendes löschen Seite 2 von 7<br />

Vertragsmuster Stand Juni 2006


Auftragsnummer:<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

1.1 Gegenstand <strong>die</strong>ses Vertrages sind Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme:<br />

(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme)<br />

<strong>und</strong> zwar folgende künstlerische Leistungen<br />

(genaue Bezeichnung des Kunstwerks)<br />

§ 2<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Vertrages<br />

2.1 Die Ausschreibungsunterlagen <strong>für</strong> den Wettbewerb über künstlerische Leistungen<br />

vom *<br />

VII.41<br />

2.2 Der gebilligte Entwurf des Auftragnehmers durch das Preisgericht in der Preisgerichtssitzung<br />

vom *<br />

2.3 Das Angebot des Auftragnehmers vom *<br />

2.4 Folgende weitere Forderungen des Auftraggebers:<br />

2.5 Die Bestimmungen über den Werkvertrag (§ 631 ff BGB) finden ergänzend Anwendung.<br />

3.1 Auftragsumfang<br />

§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2.<br />

Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer <strong>die</strong> weiteren Leistungen nach 3.3 zu übertragen.<br />

Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 besteht nicht.<br />

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />

ableiten.<br />

3.2 Künstlerischer Entwurf<br />

Bildliche Darstellung *<br />

Modell *<br />

Teilausbildung *<br />

Maßstab 1 :<br />

Maßstab 1 :<br />

Maßstab 1 :<br />

Erläuterungsbericht mit Angaben über Material, Einzelheiten der Gestaltung <strong>und</strong> ggf. über<br />

Vorkehrungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> verkehrssichere Aufstellung oder Anbringung des Kunstwerks. *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>* Nichtzutreffendes löschen Seite 3 von 7<br />

Vertragsmuster Stand Juni 2006


Auftragsnummer:<br />

3.3<br />

Ausführung des Kunstwerks<br />

VII.41<br />

Entsprechend dem Angebot*/ Wettbewerbsergebnis*/ Entwurfsfreigabe* <strong>und</strong> nach Modell<br />

<strong>und</strong> Absprache mit dem Auftraggeber einschließlich Montage vor Ort<br />

3.4 Notwendige Überarbeitungen berechtigen nicht zu zusätzlichen Forderungen.<br />

3.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, <strong>die</strong> Leistungen persönlich zu erbringen oder - bei der<br />

eventuell erforderlichen Einschaltung Dritter durch den Auftragnehmer - <strong>die</strong> Ausführung der<br />

Leistung persönlich zu überwachen.<br />

3.6 Bei Unmöglichkeit der Leistungserfüllung durch den Auftragnehmer ist vereinbart:<br />

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Gesamtwerk nach dem Entwurf des Auftragnehmers<br />

vollenden zu lassen. Hieraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftragnehmer.<br />

3.7 Auf Verlangen einer Vertragspartei hat eine förmliche Abnahme statt zu finden. Wird keine<br />

Abnahme verlangt, so gilt <strong>die</strong> Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Tagen nach<br />

schriftlicher Mitteilung über <strong>die</strong> Fertigstellung <strong>und</strong> ggf. Aufstellung. Wegen unwesentlicher<br />

Mängel kann <strong>die</strong> Abnahme nicht verweigert werden.<br />

§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber übernommen oder in seinem Auftrag erbracht:<br />

4.1 Bereitstellen von Plänen <strong>und</strong> Unterlagen der Baumaßnahme, soweit sie der Auftragnehmer<br />

<strong>für</strong> seine Leistungen benötigt.<br />

4.2 Herstellen folgender baulicher Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufstellung oder Anbringung des<br />

Kunstwerks:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

5.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

5.1.1 Für <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2 * *<br />

5.1.2 * *<br />

5.1.3 Die Voraussetzungen nach 4.2 sind voraussichtlich am hergestellt.<br />

Der endgültige Ausführungstermin wird mit dem Auftragnehmer Wochen vorher abgestimmt<br />

<strong>und</strong> schriftlich mitgeteilt.<br />

Der Auftragnehmer muss sein Werk innerhalb von Wochen nach Eingang der Mitteilung<br />

fertig stellen* (<strong>und</strong> ggf. aufstellen).<br />

§ 6<br />

Vergütung<br />

6.1 Der Honorarermittlung werden zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

Die Preise aus dem geprüften Angebot (Anlage ) *<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>* Nichtzutreffendes löschen Seite 4 von 7<br />

Vertragsmuster Stand Juni 2006


Auftragsnummer:<br />

6.1.1<br />

Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.2<br />

€<br />

abzüglich Preisgeld * - €<br />

6.1.2 Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach 3.3<br />

einschl. Ausführung, Material, Transport <strong>und</strong> Montage<br />

Gesamtvergütung (brutto)<br />

VII.41<br />

6.1.3 In der Gesamtvergütung sind alle anfallenden Aufwendungen (Post- <strong>und</strong> Fernsprechgebühren<br />

Fahrtgelder, Übernachtungen, Tagesspesen, Transportkosten, Materialkosten, evtl. Gerüst-<br />

<strong>und</strong> Montagekosten sowie <strong>die</strong> jeweils gültige Umsatzsteuer) enthalten.<br />

§ 7<br />

Allgemeine Pflichten / Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten<br />

7.1 Das fertige Werk muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik <strong>und</strong> den öffentlichrechtlichen<br />

Bestimmungen entsprechen.<br />

7.2 Der Auftragnehmer legt seinen Leistungen <strong>die</strong> vom Auftraggeber da<strong>für</strong> bestimmten Unterlagen<br />

zugr<strong>und</strong>e; das sind insbesondere Empfehlungen <strong>und</strong> Hinweise des Gutachtergremiums,<br />

sowie Lagepläne, Entwurfs- <strong>und</strong> Ausführungszeichnungen der fachlich Beteiligten.<br />

7.3 Der Auftragnehmer darf <strong>für</strong> den Auftraggeber keine finanziellen Verpflichtungen eingehen.<br />

7.4 Der Künstler erteilt dem Auftraggeber Auskunft <strong>und</strong> gewährt ihm Einblick in <strong>die</strong> von ihm gefertigten<br />

Ausarbeitungen.<br />

7.5 Die von dem Auftragnehmer gefertigten <strong>und</strong> beschafften Unterlagen einschließlich Modell<br />

sind dem Auftraggeber auf Verlangen auszuhändigen; sie werden dann dessen Eigentum.<br />

7.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten <strong>die</strong> notwendigen Angaben<br />

<strong>und</strong> Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass <strong>die</strong>se ihre Leistungen ordnungsgemäß<br />

erbringen können. Verzögern sich Teile <strong>die</strong>ser Leistungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet,<br />

<strong>die</strong>s dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />

7.7 Wenn während der Ausführung der Leistungen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem<br />

Auftragnehmer <strong>und</strong> den anderen fachlich Beteiligten auftreten, hat der Auftragnehmer unverzüglich<br />

schriftlich <strong>die</strong> Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen.<br />

§ 8<br />

Urheberrecht<br />

8.1 Der Auftraggeber darf das fertige Werk <strong>für</strong> den im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Er darf<br />

es bei Bedarf auch an einem anderen Standort auf dem Baugr<strong>und</strong>stück oder auf einem anderen<br />

Gr<strong>und</strong>stück aufstellen. Wenn der Aufstellort in das künstlerische Konzept einbezogen<br />

war, darf er nur mit Einverständnis des Auftragnehmers verändert werden. Bei Gefahr im<br />

Verzug darf der Auftraggeber das Werk auch ohne Einverständnis des Auftragnehmers den<br />

Erfordernissen der Verkehrssicherheit anpassen.<br />

8.2 Beeinträchtigungen, <strong>die</strong> sich durch Einwirkung Dritter ergeben, wird der Auftraggeber im<br />

Rahmen des ihm wirtschaftlich Zumutbaren beheben.<br />

8.3 Der Auftraggeber darf das vertragsgegenständliche Werk des Auftragnehmers im Rahmen<br />

von Berichten <strong>und</strong> Veröffentlichungen über <strong>die</strong> Baumaßnahme oder das fertige Gebäude<br />

veröffentlichen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>* Nichtzutreffendes löschen Seite 5 von 7<br />

Vertragsmuster Stand Juni 2006<br />

€<br />

€<br />


Auftragsnummer:<br />

§ 9<br />

Zahlungen<br />

VII.41<br />

9.1 Der Auftragnehmer kann bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung bis höchstens zu einem<br />

Drittel des Auftragswertes verlangen, wenn er da<strong>für</strong> Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft<br />

nach dem Muster des Auftraggebers leistet.<br />

Abschlagszahlungen <strong>für</strong> erbrachte Leistungen sind möglich.<br />

9.2 Die prüffähige Schlussrechnung ist spätestens vier Wochen nach Abnahme der Leistung zu<br />

stellen <strong>und</strong> wird vier Wochen nach Eingang zur Zahlung fällig.<br />

§ 10<br />

Kündigung<br />

10.1 Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer können den Vertrag nur aus wichtigem Gr<strong>und</strong> kündigen.<br />

Einer Kündigungsfrist bedarf es nicht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Rechtsfolgen<br />

einer Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.<br />

§ 11<br />

Haftung <strong>und</strong> Verjährung<br />

11.1 Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, wie Mängel- <strong>und</strong><br />

Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

11.2 Die Verjährungsfrist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mängelansprüche des Auftraggebers beginnt mit der Abnahme.<br />

§ 12 Haftpflichtversicherung<br />

12.1 Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit<br />

unterhalten <strong>und</strong> nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung von Personen-<br />

<strong>und</strong> Sachschäden aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe von jeweils €<br />

500.000.- besteht.<br />

12.2 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf<br />

Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens<br />

des Versicherungsschutzes abhängig machen.<br />

12.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn <strong>und</strong> soweit<br />

Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in <strong>die</strong>sem Fall verpflichtet, unverzüglich<br />

durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten<br />

Höhe <strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten <strong>und</strong> nachzuweisen.<br />

§ 13<br />

Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />

13.1 Erfüllungsort <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen des Auftragnehmers ist <strong>die</strong> Baustelle, soweit <strong>die</strong> Leistungen<br />

dort zu erbringen sind, sonst der Sitz des Bauamts.<br />

13.2 Gerichtsstand <strong>für</strong> Streitigkeiten ist der Sitz der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prozessvertretung des Auftraggebers<br />

zuständigen Stelle.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>* Nichtzutreffendes löschen Seite 6 von 7<br />

Vertragsmuster Stand Juni 2006


Auftragsnummer:<br />

§ 14<br />

Schlussbestimmungen<br />

VII.41<br />

14.1 Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Bestimmungen<br />

über den Werkvertrag (§§ 631 ff BGB) finden ergänzend Anwendung.<br />

15.1<br />

Auftraggeber:<br />

§ 15<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Auftragnehmer:<br />

, den , den<br />

(Ort, Datum) (Ort, Datum)<br />

(rechtsverbindliche Unterschrift) (rechtsverbindliche Unterschrift)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>* Nichtzutreffendes löschen Seite 7 von 7<br />

Vertragsmuster Stand Juni 2006


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

SEITEN<br />

BEZEICHNUNG<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Leistungsbeschreibung<br />

Honorarermittlung<br />

Vertrag<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.100<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

Seite 1 von 6


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetzes.<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

VII.100<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Leistungen der Ingenieure <strong>und</strong> Landschaftsarchitekten im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau (AVB)<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Planungs- <strong>und</strong> Entwurfsleistungen <strong>für</strong> Straßenverkehrsanlagen<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Planungs- <strong>und</strong> Entwurfsleistungen im Brücken- <strong>und</strong> Ingenieurbau<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Vermessungsleistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> landschaftsplanerische Leistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken <strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> statische <strong>und</strong> konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken <strong>für</strong><br />

Verkehrsanlagen<br />

Seite 2 von 6


(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer<br />

<strong>die</strong> in der Anlage Nr. 1 beschriebenen Leistungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

folgende Leistungen Bewertung<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen:<br />

Besondere Leistungen:<br />

(2) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.100<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

Seite 3 von 6


© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

VII.100<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen mindestens:<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden EUR<br />

Seite 4 von 6


§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2*)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

Zwischensumme Psch<br />

(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Vorläufig<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3*); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

VII.100<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 6<br />

Brutto


AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

VII.100<br />

Seite 6 von 6


Allgemeine Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vertragsgestaltung (gilt <strong>für</strong> alle Verträge)<br />

VII.100.1<br />

(1) Der Auftraggeber hat <strong>für</strong> den vorzubereitenden Vertrag <strong>die</strong> jeweiligen Vertragsmuster verwenden.<br />

Ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung kein geeignetes Vertragsmuster vorhanden oder stimmen <strong>die</strong> zu vereinbarenden<br />

Leistungen nicht mit den im Vertragsmuster beschriebenen Leistungen überein, ist das neutrale<br />

Vertragsmuster VII.100 zu verwenden. Außerdem sind zu verwenden:<br />

− bei Verträgen über Leistungen mit einem Honorar nach besonderer Berechnung auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage anrechenbarer Kosten (Berechnungshonorar): Vordruck VII.100.2,<br />

− bei Verträgen über landschaftsplanerische Leistungen mit einem Berechnungshonorar auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage von Flächen oder Verrechnungseinheiten: Vordrucke VII.109.3 bzw. VII.110.3<br />

− bei Verträgen <strong>für</strong> Bauüberwachung: Vordruck VII.114.3,<br />

− bei Verträgen mit Bieter-/Arbeitsgemeinschaften: n.n.b.<br />

− bei Verträgen, <strong>die</strong> Ausschreibung, <strong>Vergabe</strong>, Bauüberwachung <strong>und</strong>/oder <strong>die</strong> Bauoberleitung<br />

betreffen: Vordruck VI.11 (Niederschrift über <strong>die</strong> Verpflichtung),<br />

− bei Verträgen zu FFH-Prüfungen Vordrucke VII.112.3 bzw. VII.112.4 oder VII.112.5,<br />

− bei Verträgen über Prüfingenieurleistungen mit einem Honorar nach besonderer Berechnung auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage anrechenbarer Kosten (Berechnungshonorar): Vordruck VII.115.3 <strong>und</strong> VII.115.4.<br />

Erläuterungen zu den Vertragsmustern<br />

(2) Zum Titelblatt:<br />

Außer der vollständigen Angabe von Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer sind insbesondere lfd. Nr.,<br />

Bezeichnung <strong>und</strong> Seitenanzahl der Anlagen einzutragen.<br />

(3) Zu "§ 1 Gegenstand des Vertrages":<br />

Bei Abs. 1 ist <strong>die</strong> genaue Bezeichnung der Leistung aufzuführen <strong>und</strong> bei Abs. 2 ist das Zutreffende<br />

anzukreuzen bzw. zu ergänzen.<br />

(4) Zu "§ 2 Bestandteile des Vertrages":<br />

Dem Vertrag sind stets <strong>die</strong> "Allgemeine(n) Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Leistungen der Ingenieure <strong>und</strong><br />

Landschaftsarchitekten im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau“ (AVB, VII.100.4 <strong>VHF</strong>) zu Gr<strong>und</strong>e zulegen.<br />

Diese sollen gr<strong>und</strong>sätzlich nicht geändert werden.<br />

Als weitere Bestandteile des Vertrages sind <strong>die</strong> einschlägigen Technischen Vertragsbedingungen<br />

anzukreuzen bzw. zusätzlich aufzuführen.<br />

Falls <strong>die</strong>se Unterlagen dem Vertrag nicht als Anlage beigefügt werden, sind Bezugshinweise zu<br />

geben.<br />

(5) Zu "§ 3 Leistungen des Auftragnehmers":<br />

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind detailliert zu beschreiben. Es können <strong>die</strong><br />

jeweiligen Vertragsmuster verwendet werden. Dabei sind nichtzutreffende bzw. nicht zu<br />

beauftragende Abschnitte bzw. Leistungen zu streichen, zusätzlich erforderliche Abschnitte bzw.<br />

Leistungen sind zu ergänzen. Sofern Besondere Leistungen anfallen, soll der Auftragnehmer<br />

angeben, ob <strong>und</strong> ggf. in welcher Höhe er hier<strong>für</strong> eine Vergütung fordert.<br />

(6) Zu "§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter":<br />

Hier sind alle Leistungen des Auftraggebers oder anderer fachlich Beteiligter detailliert zu<br />

beschreiben, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen von Bedeutung sind. Dabei<br />

kann es sich um vorbereitende, begleitende, nachfolgende oder bereits erbrachte Leistungen handeln.<br />

Diese Leistungen sind ggf. aus § 3 des jeweiligen Vertragsmusters zu entnehmen. Es soll deutlich<br />

gemacht werden, um welche Leistungen es sich handelt <strong>und</strong> wer <strong>die</strong> nicht übertragenen Leistungen<br />

erbringt; <strong>die</strong>s gilt sowohl <strong>für</strong> eigene Leistungen des Auftraggebers als auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen anderer<br />

an der Planung fachlich Beteiligter.<br />

(7) Zu "§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen":<br />

Für <strong>die</strong> zu erbringenden Leistungen können entweder datumsmäßig bestimmte Termine oder Fristen,<br />

z. B. Tage, Wochen oder Monate, vorgesehen werden. Sie sind ausreichend zu bemessen.<br />

Außergewöhnlich kurze Fristen sind nur bei besonderer Dringlichkeit vorzusehen.<br />

Wenn ein erhebliches Interesse des Auftraggebers <strong>die</strong>s erfordert, sind Einzelfristen <strong>für</strong> in sich<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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abgeschlossene Teile der Leistung zu bestimmen.<br />

VII.100.1<br />

Ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einhaltung von Ausführungsfristen <strong>für</strong> Bauleistungen <strong>die</strong> Übergabe von Zeichnungen oder<br />

anderen Unterlagen wichtig, sind hier<strong>für</strong> ebenfalls Termine oder Fristen festzulegen.<br />

(8) Zu "§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers":<br />

Als Deckungssummen sind in der Regel vorzusehen:<br />

<strong>für</strong> Personenschäden 1.500.000 EUR<br />

<strong>für</strong> sonstige Schäden 1.500.000 EUR<br />

(Vermögens- <strong>und</strong> Sachschäden)<br />

Der Auftragnehmer hat einen ausreichenden Versicherungsschutz, in der Regel durch eine<br />

Berufshaftpflichtversicherung, nachzuweisen, der eine Inanspruchnahme der genannten<br />

Deckungssummen ermöglicht. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass <strong>die</strong> Maximierung der<br />

Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt; d. h. <strong>die</strong> Versicherung<br />

muss bestätigen, dass <strong>für</strong> den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem<br />

Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), <strong>die</strong> Obergrenze <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden<br />

Versicherungssummen liegt. Für Einzelobjekte mit besonders hohem Risiko sind <strong>die</strong> o. g.<br />

Deckungssummen ggf. zu erhöhen. Bei kleinen Aufträgen können niedrigere Versicherungssummen<br />

vereinbart werden.<br />

Die Kosten des Versicherungsschutzes sind mit dem Honorar abgegolten.<br />

(9) Zu "§ 7 Vergütung":<br />

In Absatz 1 ist durch Ankreuzen zu bestimmen, ob das Honorar als Berechnungshonorar (mit einem<br />

Festbetrag oder mit einem vorläufigen Betrag; Vordrucke VII.100.2, VII.115.3, VII.109.3, VII.110.3<br />

oder VII.114.3) oder als frei vereinbartes Honorar festgelegt werden soll.<br />

Wird im Ausnahmefall ein Zeithonorar vereinbart, so ist <strong>die</strong> zutreffende Alternative anzukreuzen.<br />

In Absatz 2 ist vom Auftraggeber <strong>die</strong> gewünschte Anzahl der Mehrfertigungen vorzugeben. In <strong>die</strong><br />

Leerzeilen können ggf. weitere Positionen eingetragen werden. Die Vergütung ist vom Auftragnehmer<br />

anzubieten.<br />

In Absatz 3 ist anzukreuzen, ob <strong>und</strong> wie <strong>die</strong> Nebenkosten abgegolten werden sollen.<br />

In Absatz 4 ist <strong>die</strong> Gesamtvergütung (brutto) anzugeben, sofern nicht Zeithonorare auf Nachweis<br />

vergütet werden sollen.<br />

(10) Zu "§ 8 Ergänzende Vereinbarungen":<br />

An <strong>die</strong>ser Stelle können <strong>für</strong> den Einzelfall erforderliche ergänzende Vereinbarungen getroffen werden.<br />

In Betracht kommen z. B.:<br />

− Ergänzende Bestimmungen hinsichtlich der Zahlungen, Teilschlusszahlungen; vgl. § 8 (2) AVB.<br />

− Vereinbarung einer Vertragsstrafe. Diese ist möglichst zu vermeiden <strong>und</strong> nur dann vorzusehen,<br />

wenn <strong>die</strong> Überschreitung von Terminen bzw. Fristen dem Auftraggeber erhebliche Nachteile<br />

verursachen kann. Sie ist <strong>für</strong> jeden Tag der Überschreitung in angemessener Höhe festzusetzen (z.<br />

B. 0,1 v. H. des Honorars); sie ist auf insgesamt 5 v. H. der Gesamtvergütung zu begrenzen. Ferner<br />

ist eindeutig festzulegen, auf welche Teile der Leistung sich <strong>die</strong> Vertragsstrafe beziehen soll.<br />

(11) Zu "Rechtsverbindliche Unterschriften":<br />

Der Vertrag ist vom Auftraggeber erst zu unterschreiben, nachdem der Auftragnehmer ihn<br />

unterschrieben hat. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine von allen Bietern unterschriebene Erklärung<br />

vorliegen, in der auch <strong>die</strong> gesamtschuldnerische Haftung zu erklären ist.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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VII.100.1<br />

(12) Erläuterungen zu den Vordrucken VII.100.2, VII.115.3, VII.109.3, VII.110.3 <strong>und</strong> VII.114.3.<br />

Die Vordrucke VII.100.2, VII.115.3, VII.109.3, VII.110.3 <strong>und</strong> VII.114.3 sind wie folgt zu verwenden:<br />

− Wenn in einem Vertrag Leistungen aus mehreren Fachbereichen zusammengefasst werden,<br />

verschiedene Objekte geplant werden oder wenn sich <strong>die</strong> Honorarermittlung abschnittsweise bzw.<br />

<strong>für</strong> verschiedene Lose eines Vertrages nicht in einem Vordruck übersichtlich <strong>und</strong> zweifelsfrei<br />

durchführen lässt, so ist <strong>für</strong> jedes Teilhonorar ein gesonderter Vordruck "Honorarermittlung"<br />

(Vordrucke VII.100.2, VII.115.3, VII.109.3, VII.110.3 <strong>und</strong> VII.114.3) zu verwenden.<br />

− Die Angaben zu den Zuschlägen zum Honorar in Nr. 4.1 des Vordruckes VII.100.2 müssen in<br />

jedem Fall sachgerecht <strong>und</strong> vollständig ausgefüllt werden, da bei einer fehlenden Eintragung ab<br />

durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag in Höhe von 20 v.H. als vereinbart gelten<br />

kann (§§ 59, 60, 66 Abs.5 <strong>und</strong> 76 HOAI).<br />

(13) Erläuterungen zu den sonstigen Vordrucken<br />

Für <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten, der Flächen, der Verrechnungseinheiten <strong>und</strong> der<br />

Honorarzone stehen entsprechende Vordrucke in Teil VII zur Verfügung. Der Auftraggeber gibt <strong>die</strong>se<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> das Honorar in der Regel im Entwurf des Vertrages vor.<br />

Hinweise zur sachgerechten Verwendung <strong>die</strong>ser Vordrucke sind ggf. auf deren Rückseite aufgeführt.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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Projektbezeichnung:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

HONORARERMITTLUNG<br />

.............................................<br />

1. Anrechenbare Kosten<br />

Für pauschaliertes Berechnungshonorar<br />

Leistung:<br />

Das Honorar wird endgültig mit einem Festhonorar ermittelt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen<br />

Anlage-Nr.:<br />

Vertrags-Nr.:<br />

.............................................<br />

_____ bis _____ nach Kostenschätzung nach Kostenberechnung nach Kostenanschlag<br />

Die anrechenbaren Kosten betragen nach Formblatt _____ gemäß<br />

Anlage-Nr . _____ (netto) _____ EUR<br />

Für vorläufiges Berechnungshonorar<br />

Das Honorar wird vorläufig ermittelt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen<br />

_____ bis _____ nach vorl. Kostenannahme nach Kostenschätzung nach Kostenberechnung<br />

Die anrechenbaren Kosten betragen nach Formblatt _____ gemäß<br />

Anlage-Nr . _____ (netto) _____ EUR<br />

Das Honorar wird abgerechnet <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen<br />

_____ bis _____ nach Kostenschätzung nach Kostenberechnung nach Kostenanschlag<br />

_____ bis _____ nach Kostenschätzung nach Kostenberechnung nach Kostenanschlag<br />

2. Honorarsatz<br />

Das Objekt wird zugeordnet der Honorarzone _____<br />

VII.100.2<br />

Es gilt der Mindestsatz der Honorartafel zu § _____ HOAI 0,00<br />

zuzüglich _____ v.H. der Differenz zum Höchstsatz wegen _______________________________ 0,00<br />

abzüglich _____ v.H. des Mindestsatzes (§ 4 Abs. 2 HOAI) wegen _________________________ 0,00<br />

Der volle Honorarsatz (100 v.H. des Leistungsbildes) beträgt somit 0,00<br />

3. Honorar <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

Die Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 3 Abs. 1 sind bewertet mit _____ v.H. des Leistungsbildes<br />

Hiernach ergibt sich ein Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen in Höhe von 0,00<br />

4. Zuschläge zum Honorar bei Umbauten, Modernisierungen, Wiederholungen<br />

4.1 Zum Honorar <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen nach Nr. 3 werden bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen Zuschläge<br />

vereinbart:<br />

_____ v.H. (§ 59 HOAI); _____ v.H. (§ 60 HOAI); _____ v.H. (§ 66 Abs.5 HOAI); _____ v.H. (§ 76 HOAI)<br />

Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe von 0,00<br />

4.2 Zum Honorar <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen nach Nr. 3 werden <strong>für</strong> Wiederholungen vereinbart:<br />

_____ v.H. (§ 52 Abs. 8 HOAI); _____ v.H. (§ 66 Abs. 3, 4 HOAI); _____ v.H. (§ 69 Abs. 7 HOAI)<br />

Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe von 0,00<br />

5. Honorar <strong>für</strong> Besondere Leistungen<br />

Für <strong>die</strong> Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 1 ergibt sich ein Pauschalhonorar in Höhe<br />

Die Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 1 - soweit kein Pauschalhonorar - sind bewertet<br />

von 0,00<br />

mit _____ v.H. des Leistungsbildes.<br />

Hiernach ergibt sich ein Honorar <strong>für</strong> Besondere Leistungen in Höhe von 0,00<br />

6. Gesamthonorar<br />

Honorar nach Nr. 3 bis 5 (ohne Umsatzsteuer) 0,00<br />

EUR


Allgemeine Hinweise zur Honorarermittlung (gilt <strong>für</strong> alle Verträge)<br />

1. Berechnungshonorare nach HOAI<br />

VII.100.3<br />

(1) Berechnungshonorare sind nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> in „Leistungsbildern“ bzw. „Leistungskatalogen“ erfassten<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen bzw. Leistungen der HOAI vorgesehen, soweit <strong>die</strong> Honorartafelwerte nicht unter-<br />

bzw. überschritten werden.<br />

Das Berechnungshonorar richtet sich nach:<br />

– den anrechenbaren Kosten des Objekts (ohne Umsatzsteuer) bzw. der Fläche oder den<br />

Verrechnungseinheiten,<br />

– der Honorarzone bzw. Schwierigkeitsstufe, der das Objekt zuzuordnen ist,<br />

– dem Leistungsumfang <strong>und</strong><br />

– der einschlägigen Honorartafel.<br />

(2) Die HOAI sieht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der anrechenbaren Kosten unterschiedliche Kostenermittlungsarten<br />

(Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung) vor, <strong>die</strong><br />

sich im Wesentlichen durch den dem jeweiligen Planungsstand entsprechenden Genauigkeitsgrad<br />

unterscheiden.<br />

Gemäß § 17 AVB (VII.100.4) werden folgende Kostenbegriffe unterschieden:<br />

Vorläufige Kostenannahme = grob überschlägige Ermittlung der Gesamtkosten anhand<br />

entsprechender Erfahrungswerte oder typisierender Kennwerte<br />

Kostenschätzung = überschlägige Ermittlung der Gesamtkosten auf Gr<strong>und</strong> von Erfahrungswerten<br />

(i.d.R. Ergebnis der Leistungsphase 2)<br />

Kostenberechnung = Ermittlung der angenäherten Gesamtkosten im Zuge der Entwurfsbearbeitung<br />

auf Gr<strong>und</strong> der im Einzelnen ermittelten Mengen <strong>und</strong> der<br />

zugehörigen Einzelkosten (i.d.R. Ergebnis der Leistungsphase 3)<br />

Kostenanschlag = Ermittlung der tatsächlich zu erwartenden Gesamtkosten durch <strong>die</strong><br />

Zusammenstellung von Auftragnehmerangeboten, Eigenberechnungen<br />

sowie anderen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme bereits<br />

entstandenen Kosten (i.d.R. Ergebnis der Leistungsphase 7)<br />

Kostenfeststellung = Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten des Bauvorhabens auf<br />

Gr<strong>und</strong> von Abrechnungsbelegen (i.d.R. Ergebnis der Leistungsphase<br />

8).<br />

(3) Das Honorar sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf der Gr<strong>und</strong>lage der vom Auftraggeber<br />

anerkannten Kostenermittlung (i.d.R. Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung) festgeschrieben<br />

werden; d. h. der Kostenanschlag <strong>und</strong> <strong>die</strong> Kostenfeststellung sollen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der<br />

anrechenbaren Kosten nicht vereinbart werden (s. a. § 4 a HOAI), es sei denn, der Kostenanschlag<br />

liegt bei Vertragsabschluss vor.<br />

Alle Kosten sind auf der Gr<strong>und</strong>lage von aktuellen Netto-Baupreisen zu ermitteln, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung<br />

– der Umsatzsteuer,<br />

– künftiger Preisänderungen oder<br />

– eines Zuschlages <strong>für</strong> „Unvorhergesehenes“.<br />

(4) Liegen <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten des Objekts bzw. <strong>die</strong> Fläche oder <strong>die</strong> Verrechnungseinheiten<br />

außerhalb der jeweiligen Honorartafel, so ist bei einer Überschreitung das Honorar frei zu vereinbaren<br />

(siehe frei vereinbarte Honorare).<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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VII.100.3<br />

Bei einer Unterschreitung der jeweiligen Honorartafel-Mindestsätze ist das Honorar jeweils als<br />

Pauschalhonorar oder Zeithonorar zu vereinbaren. In <strong>die</strong>sem Fall dürfen <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> niedrigsten<br />

anrechenbaren Kosten bzw. kleinste Fläche oder niedrigsten Verrechnungseinheiten festgesetzten<br />

Höchstsätze der vereinbarten Honorarzone nicht überschritten werden. Bei der Vereinbarung eines<br />

Zeithonorars dürfen darüber hinaus <strong>die</strong> Mindestsätze der St<strong>und</strong>ensätze des § 6 Abs. 2 HOAI nicht<br />

unterschritten werden.<br />

(5) Die zutreffende Honorarzone bzw. Normal- oder Schwierigkeitsstufe ist nach den Bestimmungen<br />

der HOAI zu ermitteln.<br />

(6) Gr<strong>und</strong>leistungen umfassen <strong>die</strong> Leistungen, <strong>die</strong> zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im<br />

Allgemeinen erforderlich sind (§ 2 Abs. 2 Satz 1 HOAI).<br />

Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Gr<strong>und</strong>leistungen oder nur Teile von<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen übertragen werden, steht dem Auftragnehmer nicht der volle Vomh<strong>und</strong>ertsatz des<br />

Honorars <strong>die</strong>ser Leistungsphase, sondern nur ein entsprechend geringeres Honorar zu.<br />

(7) Besondere Leistungen können zu den Gr<strong>und</strong>leistungen hinzu- oder an deren Stelle treten, wenn<br />

besondere Anforderungen an <strong>die</strong> Ausführung des Auftrags gestellt werden, <strong>die</strong> über <strong>die</strong> allgemeinen<br />

Leistungen hinausgehen oder <strong>die</strong>se ändern.<br />

Ob <strong>und</strong> inwieweit Leistungen als Besondere Leistungen im Sinne des § 5 HOAI honoriert werden<br />

müssen, entscheidet nicht das jeweilige Leistungsbild bzw. der Leistungskatalog der HOAI, sondern<br />

der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang.<br />

Mit der preisrechtlichen Unterscheidung zwischen Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>und</strong> Besonderen Leistungen wird<br />

nur geregelt, welche Leistungen im Regelfall mit dem Gr<strong>und</strong>honorar (Vergütung der Gr<strong>und</strong>leistungen)<br />

abgegolten sind <strong>und</strong> <strong>für</strong> welche Leistungen bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen <strong>und</strong> der<br />

preisrechtlichen Bestimmungen der HOAI ein zusätzliches Honorar berechnet werden darf (Prüfung<br />

eines Honoraranspruches nach den Bestimmungen des § 5 HOAI unter Berücksichtigung von § 2<br />

HOAI).<br />

Für Besondere Leistungen, <strong>die</strong> zu Gr<strong>und</strong>leistungen hinzutreten, darf ein Honorar nach § 5 Abs. 4<br />

HOAI nur berechnet werden, wenn<br />

– <strong>die</strong>se Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- <strong>und</strong> Zeitaufwand verursachen <strong>und</strong><br />

– das zusätzliche Honorar schriftlich vereinbart worden ist.<br />

Ggf. ist das Honorar dann in angemessenem Verhältnis zum Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> nach Art <strong>und</strong> Umfang<br />

vergleichbare Gr<strong>und</strong>leistung zu vereinbaren<br />

– als Vomh<strong>und</strong>ertsatz der jeweiligen Honorartafel oder<br />

– als Pauschalbetrag.<br />

Soweit <strong>für</strong> Besondere Leistungen ein zusätzliches Honorar zu vereinbaren ist, sollte <strong>die</strong>s in der Regel<br />

bei Vertragsabschluss erfolgen. Werden während der Vertragsabwicklung neue Leistungen gefordert,<br />

so ist erst der Umfang der bisherigen Vertragsleistung zu prüfen <strong>und</strong> dann zu entscheiden, ob <strong>die</strong> neu<br />

zu vereinbarende Vertragsleistung eine zusätzliche Vergütung auslöst.<br />

Für Besondere Leistungen, <strong>die</strong> ganz oder teilweise an <strong>die</strong> Stelle von Gr<strong>und</strong>leistungen treten, besteht<br />

stets ein Honoraranspruch. Dieser sollte dann auch stets schriftlich vereinbart werden. Er bemisst sich<br />

nach dem Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> ersetzte Gr<strong>und</strong>leistung (§ 5 Abs. 5 HOAI).<br />

Fehlt eine vergleichbare Gr<strong>und</strong>leistung, ist ein Zeithonorar nach § 6 HOAI zu vereinbaren.<br />

(8) Die Honorartafeln enthalten jeweils Mindest- <strong>und</strong> Höchstsätze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einzelnen Honorarzonen.<br />

In der Regel sind <strong>die</strong> Mindestsätze der HOAI <strong>die</strong> Basis <strong>für</strong> ein angemessenes Honorar. Ein höherer<br />

als der Mindestsatz darf nur vereinbart werden, wenn besondere Anforderungen gestellt werden, <strong>die</strong><br />

den Bearbeitungsaufwand wesentlich erhöhen, <strong>und</strong> <strong>die</strong> nicht bereits bei der Einordnung des Objekts<br />

in <strong>die</strong> Honorarzone bzw. Normal- oder Schwierigkeitsstufe berücksichtigt worden sind.<br />

(9) Die anrechenbaren Kosten, Flächen bzw. Verrechnungseinheiten führen, wenn vertraglich nichts<br />

anderes vereinbart wurde, in der Regel zu einem vorläufigen Berechnungshonorar, d. h. bis zur<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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VII.100.3<br />

Schlussrechnung ist <strong>die</strong> Höhe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung des Honorars offen <strong>und</strong> kann, soweit sich eine<br />

Vertragspartei auf <strong>die</strong> preisrechtlichen Bestimmungen der HOAI berufen kann, noch korrigiert werden.<br />

Es soll nach Möglichkeit davon Gebrauch gemacht werden, den Umfang <strong>und</strong> <strong>die</strong> Höhe der<br />

anrechenbaren Kosten <strong>und</strong> Verrechnungseinheiten bzw. <strong>die</strong> Größe der Flächen bei<br />

Vertragsabschluss zu fixieren, d. h. das so ermittelte Honorar wird als Berechnungshonorar mit einem<br />

Festbetrag vereinbart (Anrechenbare Kosten <strong>für</strong> pauschaliertes Berechnungshonorar).<br />

(10) Nebenkosten (§ 7 HOAI) werden neben dem Honorar gesondert erstattet, wenn <strong>die</strong>s nicht bei<br />

Auftragserteilung schriftlich ganz oder teilweise ausgeschlossen wird. Die Vereinbarung einer<br />

Pauschale (als Festbetrag oder als Vomh<strong>und</strong>ertsatz des Honorars) ist anzustreben.<br />

(11) Ist es in begründeten Ausnahmefällen erforderlich, Reisen (Fahrtkosten <strong>und</strong> Fahrtzeit) gesondert<br />

zu vergüten, so ist <strong>die</strong>s schriftlich zu vereinbaren. Dabei ist folgendes zu beachten:<br />

− <strong>die</strong> notwendige Anzahl der Reisen setzt der Auftraggeber im Benehmen mit dem Auftragnehmer<br />

fest.<br />

− Fahrtkosten (auch Tage- <strong>und</strong> Übernachtungsgeld) <strong>für</strong> Reisen, <strong>die</strong> über den Umkreis von 15 km vom<br />

Geschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen, dürfen nicht höher berechnet werden, als es das<br />

B<strong>und</strong>esreisekostengesetz (BRKG) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung vorsieht.<br />

(12) Werden in begründeten Ausnahmefällen Nebenkosten auf Einzelnachweis erstattet, ist bezüglich<br />

der umsatzsteuerlichen Behandlung folgendes zu beachten:<br />

a) Dem Auftragnehmer sollen <strong>die</strong> Nebenkosten nur in der Höhe erstattet werden, wie sie bei ihm<br />

tatsächlich anfallen. Die geschätzten Beträge sind deshalb zunächst um <strong>die</strong> entsprechenden<br />

Beträge <strong>für</strong> <strong>die</strong> Umsatzsteuer zu kürzen, <strong>die</strong> dem Auftragnehmer von Dritten in Rechnung gestellt<br />

werden <strong>und</strong> <strong>die</strong> nach § 15 UStG <strong>und</strong> § 35 ff. UStDV als Vorsteuer abziehbar sind.<br />

b) Mit Wirkung ab 01.01.2007 wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz auf 19 v. H. erhöht. Somit<br />

beträgt ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt der Faktor zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer bei<br />

– Vervielfältigungskosten: 15,97 v. H. *)<br />

Die abziehbare Vorsteuer ist mittels des Faktors wie folgt zu ermitteln:<br />

Bruttobetrag x Faktor = Vorsteuer<br />

Beispiel: 150,00 EUR Vervielfältigungskosten<br />

150,00 EUR x 15,97 v. H. = 23,96 EUR Vorsteuer<br />

c) Die zu erstattenden Nebenkosten werden umsatzsteuerrechtlich wie <strong>die</strong> Hauptleistung<br />

behandelt, also wie <strong>die</strong> eigentliche Leistung des Auftragnehmers. Die Nebenkosten, gekürzt um<br />

<strong>die</strong> abziehbaren Vorsteuerbeträge, sind deshalb mit der Hauptleistung der Umsatzsteuer zu<br />

unterwerfen.<br />

*)<br />

Beispiel:<br />

EUR<br />

Hauptleistung 2.000,00<br />

+ Nebenkosten (150,00 - 23,96 EUR) 126,04<br />

2.126,04<br />

USt 19 v. H. 403,95<br />

Bruttobetrag 2.529,99<br />

Faktor 15,97 v. H. bei 19 % Umsatzsteuer ergibt sich aus : 100 - (100 : 1,19) = 15,96639 = 15,97<br />

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2. Frei vereinbarte Honorare<br />

VII.100.3<br />

(1) Frei vereinbarte Honorare kommen <strong>für</strong> Leistungen in Betracht, <strong>die</strong> nicht in der HOAI erfasst sind<br />

oder <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong> HOAI eine freie Honorarvereinbarung vorsieht. Sie sind als Pauschal- oder Zeithonorare<br />

zu vereinbaren.<br />

(2) Pauschalhonorare sollen vereinbart werden, wenn es in der HOAI nicht ausgeschlossen ist.<br />

(3) Zeithonorare sollen nur in begründeten Ausnahmefällen vereinbart werden.<br />

Liegen <strong>die</strong> Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vereinbarung eines Zeithonorars vor, so gibt es nach § 6 HOAI<br />

folgende Möglichkeiten:<br />

− Vereinbarung eines Festbetrages auf der Gr<strong>und</strong>lage des vorausgeschätzten Zeitbedarfs <strong>und</strong> der<br />

zu vereinbarenden St<strong>und</strong>ensätze.<br />

− Vereinbarung eines Höchstbetrages auf der Gr<strong>und</strong>lage des vorausgeschätzten Zeitbedarfs <strong>und</strong><br />

der zu vereinbarenden St<strong>und</strong>ensätze. In <strong>die</strong>sem Fall wird nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf<br />

abgerechnet. Die obere Grenze ist der vereinbarte Höchstbetrag (Limitierung).<br />

− Falls ausnahmsweise ein Vorausschätzen des Zeitbedarfs nicht möglich ist, ist das Honorar nach<br />

dem nachgewiesenen Zeitbedarf auf der Gr<strong>und</strong>lage der zu vereinbarenden St<strong>und</strong>ensätze zu<br />

berechnen. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist der voraussichtliche Mittelbedarf abzuschätzen.<br />

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Anlage zum Vertrag vom Auftragsnummer<br />

VII.100.4<br />

Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen <strong>für</strong> freiberuflich Tätige<br />

- AVB -<br />

Bereich Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers<br />

§ 2 Verpflichtung bei Leistungen <strong>für</strong> Ausschreibung, <strong>Vergabe</strong>, Bauüberwachung <strong>und</strong> Bauoberleitung<br />

§ 3 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer <strong>und</strong> anderen fachlich Beteiligten<br />

§ 4 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer<br />

§ 5 Auskunftspflicht des Auftragnehmers<br />

§ 6 Herausgabeanspruch des Auftraggebers<br />

§ 7 Urheberrecht<br />

§ 8 Zahlungen<br />

§ 9 Kündigung<br />

§ 10 Verjährung von Mängelansprüchen<br />

§ 11 Haftung<br />

§ 12 Haftpflichtversicherung<br />

§ 13 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />

§ 14 Arbeitsgemeinschaft<br />

§ 15 Schriftform<br />

§ 16 Umsatzsteuer<br />

§ 17 Kostenbegriffe<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 1


§ 1<br />

Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers<br />

VII.100.4<br />

(1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Stand der Technik, dem Gr<strong>und</strong>satz der<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, über <strong>die</strong> er sich stets auf dem<br />

Laufenden zu halten hat, gewissenhaft auszuüben.<br />

Bei Leistungen der Prüfingenieure sind zusätzlich <strong>die</strong> Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ordnung zu gewährleisten.<br />

(2) Als Sachwalter seines Auftraggebers darf der Auftragnehmer keine Unternehmer- oder<br />

Lieferanteninteressen vertreten. Der Auftragnehmer darf im Zusammenhang mit den in § 1 des<br />

Vertrages bezeichneten Leistungen keine Leistungen <strong>für</strong> Dritte bzw. andere Auftraggeber im<br />

Zusammenhang mit <strong>die</strong>ser Maßnahme erbringen, es sei denn, der Auftraggeber stimmt ausdrücklich<br />

schriftlich zu. Etwaige Forderungen von Dritten, insbesondere von Trägern öffentlicher Belange, hat<br />

der Auftragnehmer unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.<br />

(3) Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen <strong>die</strong> schriftlichen Anordnungen <strong>und</strong> Anregungen des<br />

Auftraggebers zu Gr<strong>und</strong>e zu legen <strong>und</strong> etwaige Bedenken hiergegen dem Auftraggeber unverzüglich<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

Die Erfolgshaftung des Auftragnehmers <strong>für</strong> <strong>die</strong> bestimmungsgemäße Brauchbarkeit seines Werkes<br />

wird durch <strong>die</strong> Entgegennahme oder Anerkennung des Auftraggebers nicht eingeschränkt.<br />

(4) Nicht vereinbarte Leistungen, <strong>die</strong> der Auftraggeber zur Herstellung der baulichen Anlage fordert,<br />

hat der Auftragnehmer mit zu übernehmen; <strong>die</strong> Vergütung hier<strong>für</strong> hat der Auftragnehmer vor<br />

Leistungsbeginn mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> Änderungen der<br />

vereinbarten Leistung; in solchen Fällen richtet sich das Honorar nach den Ermittlungsgr<strong>und</strong>lagen der<br />

vereinbarten Leistung. Notwendige Überarbeitungen der Unterlagen bei unveränderter<br />

Aufgabenstellung <strong>und</strong> bei nur unwesentlich veränderten Forderungen begründen keinen Anspruch auf<br />

zusätzliche Vergütung.<br />

(5) Wird erkennbar, dass ein vorgegebener Kostenrahmen nicht ausreicht, so hat der Auftragnehmer<br />

den Auftraggeber über <strong>die</strong> voraussichtlichen Mehrkosten unverzüglich zu unterrichten <strong>und</strong> mögliche<br />

Einsparungen aufzuzeigen.<br />

(6) Der Auftragnehmer darf ihm übertragene Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

des Auftraggebers weiter vergeben.<br />

(7) Alle Erklärungen <strong>und</strong> Verhandlungen sowie <strong>die</strong> Darstellung der Ergebnisse der<br />

Leistungserbringung einschl. aller Zwischenschritte erfolgen in deutscher Sprache.<br />

(8) Bei Prüfingenieurleistungen darf sich der Auftragnehmer der Mithilfe von befähigten <strong>und</strong><br />

zuverlässigen Mitarbeitern nur in einem solchen Umfang be<strong>die</strong>nen, wie er ihre Tätigkeit voll<br />

überwachen kann, Der Prüfingenieur kann sich nur im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde<br />

durch einen anderen Prüfingenieur vertreten lassen.<br />

Sind zu ordnungsgemäßen Prüfung der eingereichten Unterlagen Spezialkenntnisse erforderlich, <strong>die</strong><br />

der Prüfingenieur nicht besitzt bzw. <strong>die</strong> nicht zu seiner Fachrichtung gehören, so hat der Prüfingenieur<br />

den Auftraggeber hierauf hinzuweisen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Hinzuziehung eines Prüfingenieurs mit speziellen<br />

Kenntnissen bzw. der entsprechenden Fachrichtung zu beantragen.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 2


§ 2<br />

Verpflichtung bei Leistungen <strong>für</strong> Ausschreibung, <strong>Vergabe</strong>, Bauüberwachung <strong>und</strong><br />

Bauoberleitung<br />

VII.100.4<br />

Der Auftragnehmer <strong>und</strong> seine mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen befassten Mitarbeiter<br />

müssen sich auf <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß § 1 des<br />

Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 547), geändert durch Gesetz vom 15. August<br />

1974 (BGBl. I S. 1942) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten<br />

lassen.<br />

Der Einsatz anderer Mitarbeiter als der besonders Verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung<br />

erfolgen. Dem Auftraggeber sind <strong>die</strong>se unverzüglich zu benennen.<br />

§ 3<br />

Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer <strong>und</strong> anderen fachlich Beteiligten<br />

(1) Dem Auftragnehmer gegenüber ist nur <strong>die</strong> vertragsschließende Stelle (Bauamt) weisungsbefugt,<br />

sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.<br />

(2) Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer rechtzeitig über <strong>die</strong> Leistungen, <strong>die</strong> andere<br />

fachlich Beteiligte zu erbringen haben, <strong>und</strong> über <strong>die</strong> mit <strong>die</strong>sen vereinbarten Termine/Fristen.<br />

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten <strong>die</strong> notwendigen Angaben <strong>und</strong><br />

Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass <strong>die</strong>se ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen können.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat seine Leistungen vor ihrer endgültigen Ausarbeitung mit dem Auftraggeber<br />

<strong>und</strong> den anderen fachlich Beteiligten abzustimmen. Wenn während der Ausführung der Leistungen<br />

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auftragnehmer <strong>und</strong> anderen fachlich Beteiligten auftreten,<br />

hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich <strong>die</strong> Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen.<br />

§ 4<br />

Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer<br />

(1) Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Rechte <strong>und</strong> Interessen des Auftraggebers im Rahmen der<br />

ihm übertragenen Leistungen berechtigt <strong>und</strong> verpflichtet. Er hat den Auftraggeber unverzüglich über<br />

Umstände zu unterrichten, aus denen sich Ansprüche gegen mit der Bauausführung beauftragte<br />

Unternehmen ergeben können. Die Geltendmachung derartiger Ansprüche obliegt dem Auftraggeber.<br />

(2) Den Auftraggeber bindende Erklärungen, insbesondere solche mit finanziellen Verpflichtungen,<br />

darf der Auftragnehmer nicht abgeben. Dies gilt auch <strong>für</strong> den Abschluss, <strong>die</strong> Änderung <strong>und</strong> Ergänzung<br />

von Verträgen sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vereinbarung neuer Preise.<br />

(3) Der Auftragnehmer darf unbeschadet § 3 Abs. 3 Dritten ohne Einwilligung des Auftraggebers keine<br />

Unterlagen aushändigen <strong>und</strong> keine Auskunft geben, <strong>die</strong> sich auf <strong>die</strong> Baumaßnahme beziehen.<br />

§ 5<br />

Auskunftspflicht des Auftragnehmers<br />

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungen unverzüglich <strong>und</strong><br />

ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen, bis das Rechnungsprüfungsverfahren <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Baumaßnahme <strong>für</strong> abgeschlossen erklärt ist.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 3


§ 6<br />

Herausgabeanspruch des Auftraggebers<br />

VII.100.4<br />

Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung <strong>die</strong>ses Vertrages angefertigten Unterlagen, wie z. B. Pläne oder<br />

Zeichnungen als Transparentpausen, digitale Daten, sind an den Auftraggeber ohne besondere<br />

Vergütung herauszugeben; sie werden dessen Eigentum. Die dem Auftragnehmer überlassenen<br />

Unterlagen sind dem Auftraggeber spätestens nach Erfüllung des Auftrages zurückzugeben.<br />

Zurückbehaltungsrechte, <strong>die</strong> nicht auf <strong>die</strong>sem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.<br />

§ 7<br />

Urheberrecht<br />

(1) Der Auftraggeber darf <strong>die</strong> Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> im Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung<br />

des Auftragnehmers nutzen <strong>und</strong> ändern; dasselbe gilt auch <strong>für</strong> das ausgeführte Werk. Der<br />

Auftraggeber wird den Auftragnehmer vor wesentlichen Änderungen eines nach dem Urheberrecht<br />

geschützten Werkes anhören; der Auftraggeber wird sein Nutzungsinteresse mit dem<br />

Bestandsinteresse des Urheberrechtsberechtigten abwägen <strong>und</strong> eine möglichst geringe<br />

Beeinträchtigung des Werkes der Baukunst anstreben.<br />

(2) Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers.<br />

Der Auftragnehmer bedarf zur Veröffentlichung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />

Auftraggebers.<br />

§ 8<br />

Zahlungen<br />

(1) Auf Anforderung des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen in Höhe von 95 v. H. der<br />

vereinbarten Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt.<br />

(2) Eine Teilschlusszahlung einschließlich Umsatzsteuer wird <strong>für</strong> in sich abgeschlossene,<br />

vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen gewährt, wenn <strong>die</strong>s im Vertrag vereinbart ist, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Berechnung des Honorars maßgebenden anrechenbaren Kosten feststehen <strong>und</strong> der Auftragnehmer<br />

eine prüfbare Rechnung eingereicht hat.<br />

Der Anspruch auf <strong>die</strong> Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung <strong>und</strong> Feststellung der vom<br />

Auftragnehmer vorgelegten prüfbaren Honorarschlussrechnung fällig, spätestens innerhalb von 2<br />

Monaten nach Zugang. Eine prüffähige Rechnung im Sinne des § 8 Abs. 1 HOAI muss <strong>die</strong>jenigen<br />

Angaben enthalten, <strong>die</strong> nach dem geschlossenen Vertrag <strong>und</strong> der HOAI objektiv unverzichtbar sind,<br />

um <strong>die</strong> sachliche <strong>und</strong> rechnerische Überprüfung des Honorars zu ermöglichen. Werden<br />

Einwendungen gegen <strong>die</strong> Prüfbarkeit unter Angabe der Gründe hier<strong>für</strong> nicht spätestens innerhalb von<br />

2 Monaten nach Zugang der Schlussrechnung erhoben, so kann der Auftraggeber sich nicht mehr auf<br />

fehlende Prüfbarkeit berufen. Die Prüfung der Schlussrechnung ist nach Möglichkeit zu<br />

beschleunigen. In dem Fall, dass <strong>die</strong> Rechnung nur in Teilen prüffähig ist, kann der Auftragnehmer <strong>die</strong><br />

Zahlung eines Guthabens verlangen, das unter Berücksichtigung eventueller Voraus- <strong>und</strong><br />

Abschlagszahlungen bereits feststeht. Alle Rechnungen (einschließlich Nachweise <strong>für</strong> Nebenkosten)<br />

sind im Original mit zwei Durchschriften einzureichen.<br />

(3) Wird nach Annahme der Schlusszahlung (Teilschlusszahlung) festgestellt, dass <strong>die</strong> Vergütung<br />

abweichend vom Vertrag oder aufgr<strong>und</strong> unzutreffender anrechenbarer Kosten ermittelt wurde, so ist<br />

<strong>die</strong> Abrechnung zu berichtigen. Das Gleiche gilt bei Aufmass-, Rechen- oder Übertragungsfehlern.<br />

Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer sind verpflichtet, <strong>die</strong> sich danach ergebenden Beträge zu erstatten.<br />

Sie können sich nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.<br />

(4) Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 4


VII.100.4<br />

innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich<br />

mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug <strong>und</strong> hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem<br />

Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der<br />

Auftragnehmer nicht berufen.<br />

(5) Die Verjährung der Honorarforderung beginnt gr<strong>und</strong>sätzlich mit der Erteilung einer prüffähigen<br />

Schlussrechnung. Die Verjährung einer auf eine nicht prüffähige Honorarschlussrechnung gestützten<br />

Forderung beginnt spätestens, wenn <strong>die</strong> Frist von 2 Monaten abgelaufen ist, ohne dass der<br />

Auftraggeber substantiierte Einwendungen gegen <strong>die</strong> Prüffähigkeit vorgebracht hat. Ist <strong>die</strong> Rechnung<br />

nur teilweise prüffähig, beginnt <strong>die</strong> Verjährung der Honorarschlussrechnung gr<strong>und</strong>sätzlich erst mit der<br />

Erteilung einer insgesamt prüffähigen Schlussrechnung.<br />

§ 9<br />

Kündigung<br />

(1) Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer können den Vertrag nur aus wichtigem Gr<strong>und</strong> schriftlich<br />

kündigen. Einer Kündigungsfrist bedarf es nicht.<br />

Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> liegt auch vor, wenn <strong>die</strong> Baumaßnahme nicht durchgeführt oder nicht<br />

weitergeführt wird.<br />

(2) Wird aus einem Gr<strong>und</strong> gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, erhält der Auftragnehmer<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> ihm übertragenen Leistungen <strong>die</strong> vereinbarte Vergütung unter Abzug der nachgewiesenen<br />

ersparten Aufwendungen. Diese werden ohne Nachweis auf 60 % <strong>für</strong> <strong>die</strong> noch nicht erbrachten<br />

Leistungen der Bauüberwachung bzw. Objektüberwachung der Bauoberleitung, sowie der<br />

Vermessung festgelegt; <strong>für</strong> alle übrigen Leistungen werden <strong>die</strong> ersparten Aufwendungen auf 40 %<br />

festgelegt, es sei denn, geringere oder höhere ersparte Aufwendungen werden nachgewiesen.<br />

(3) Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgr<strong>und</strong> zu vertreten, so sind nur <strong>die</strong> bis dahin<br />

vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen <strong>und</strong> nachgewiesenen Leistungen zu vergüten<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong>se nachweisbar entstandenen notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Der<br />

Schadensersatzanspruch des Auftraggebers bleibt unberührt.<br />

(4) Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben insbesondere <strong>die</strong> Ansprüche<br />

der Vertragsparteien aus den §§ 5 bis 7 unberührt.<br />

§ 10<br />

Verjährung von Mängelansprüchen<br />

(1) Die Ansprüche des Auftraggebers aus <strong>die</strong>sem Vertragsverhältnis verjähren in fünf Jahren.<br />

(2) Die Verjährungsfrist beginnt mit der schriftlichen Erklärung des Auftraggebers, dass <strong>die</strong> Leistung<br />

vertragsgemäß erbracht ist.<br />

§ 11<br />

Haftung<br />

(1) Haftet der Auftragnehmer wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen <strong>die</strong> allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik oder sonstiger schuldhafter Verletzung seiner Vertragspflichten, so hat er den<br />

Schaden an der baulichen Anlage <strong>und</strong> <strong>die</strong> vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten anderen<br />

Schäden in voller Höhe zu ersetzen. Im Übrigen haftet er <strong>für</strong> jede Pflichtverletzung bis zur Höhe der<br />

tatsächlich abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, mindestens bis zur Höhe der im Vertrag<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 5


vereinbarten Deckungssummen der Haftpflichtversicherung.<br />

VII.100.4<br />

(2) Für <strong>die</strong> Verletzung gewerblicher Schutzrechte haftet im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander<br />

der Auftragnehmer allein, wenn er selbst das geschützte Verfahren oder <strong>die</strong> Verwendung geschützter<br />

Gegenstände angeboten oder wenn der Auftraggeber <strong>die</strong> Verwendung vorgeschrieben <strong>und</strong> auf das<br />

Schutzrecht hingewiesen hat.<br />

(3) Soweit eine Vertragspartei von dem Dritten <strong>für</strong> einen Schaden in Anspruch genommen wird, den<br />

<strong>die</strong> andere Vertragspartei zu tragen hat, kann sie verlangen, dass ihre Vertragspartei sie von der<br />

Verbindlichkeit gegenüber dem Dritten befreit. Sie darf den Anspruch des Dritten nicht anerkennen<br />

oder befriedigen, ohne der anderen Vertragspartei vorher Gelegenheit zur Äußerung gegeben zu<br />

haben.<br />

§ 12<br />

Haftpflichtversicherung<br />

(1) Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Er hat zu gewährleisten,<br />

dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag<br />

genannten Deckungssummen besteht. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass <strong>die</strong> Maximierung der<br />

Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Arbeitsgemeinschaften<br />

muss Versicherungsschutz <strong>für</strong> jedes Mitglied bestehen.<br />

(2) Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf<br />

Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens<br />

des Versicherungsschutzes abhängig machen.<br />

(3) Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn <strong>und</strong> soweit<br />

Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht.<br />

§ 13<br />

Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />

(1) Erfüllungsort <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen des Auftragnehmers ist <strong>die</strong> Baustelle, soweit <strong>die</strong>se Leistungen dort<br />

zu erbringen sind, im übrigen der Sitz der vertragsschließenden Stelle (Bauamt).<br />

(2) Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll der Auftragnehmer zunächst <strong>die</strong> dem Bauamt unmittelbar<br />

vorgesetzte Behörde anrufen.<br />

(3) Soweit <strong>die</strong> Voraussetzungen gem. § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet sich der<br />

Gerichtsstand <strong>für</strong> Streitigkeiten nach dem Sitz der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prozessvertretung des Auftraggebers<br />

zuständigen Stelle.<br />

(4) Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, <strong>die</strong> Arbeiten einzustellen.<br />

(5) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste<br />

Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen <strong>und</strong> Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für <strong>die</strong><br />

Regelung der vertraglichen <strong>und</strong> außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt<br />

ausschließlich das Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 6


§ 14<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

VII.100.4<br />

(1) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte,<br />

im Vertrag genannte Mitglied <strong>die</strong> Federführung. Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem<br />

Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, <strong>die</strong> sich aus dem<br />

Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam.<br />

(2) Für <strong>die</strong> Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft<br />

auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.<br />

(3) Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung <strong>für</strong> den Auftraggeber ausschließlich an den im<br />

Vertrag genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung<br />

geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.<br />

§ 15<br />

Schriftform<br />

Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

§ 16<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Umsatzsteuer ist gemäß Umsatzsteuergesetz<br />

− in Abschlagsrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer,<br />

− in Teilschluss- <strong>und</strong> Schlussrechungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung<br />

geltenden Steuersatz anzusetzen; bei Überschreiten von Vertragsfristen, <strong>die</strong> der Auftragnehmer zu<br />

vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.<br />

§ 17<br />

Kostenbegriffe<br />

Die im Zusammenhang mit der Ermittlung der anrechenbaren Kosten verwendeten Begriffe sind wie<br />

folgt zu verstehen:<br />

a) Die "vorläufige Kostenannahme" <strong>die</strong>nt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der grob<br />

überschlägigen Ermittlung der Gesamtkosten anhand entsprechender Erfahrungswerte oder<br />

typisierender Kennwerte.<br />

b) Die "Kostenschätzung" <strong>die</strong>nt zur überschlägigen Ermittlung der Gesamtkosten <strong>und</strong> ist vorläufige<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Finanzierungsüberlegungen. Sie ist unter Benutzung von Erfahrungswerten<br />

aufzustellen.<br />

c) Die "Kostenberechnung" <strong>die</strong>nt zur Ermittlung der angenäherten Gesamtkosten <strong>und</strong> ist Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> erforderliche Finanzierung. Sie ist unter Zugr<strong>und</strong>elegung der bei der Entwurfsbearbeitung im<br />

Einzelnen ermittelten Mengen <strong>und</strong> den zugehörigen Einzelkosten aufzustellen.<br />

d) Der "Kostenanschlag" <strong>die</strong>nt zur Ermittlung der tatsächlich zu erwartenden Gesamtkosten durch <strong>die</strong><br />

Zusammenstellung von Auftragnehmerangeboten, Eigenberechnungen sowie anderen <strong>für</strong> das<br />

Baugr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> ggf. <strong>die</strong> vorausgehende Planung bereits entstandenen Kosten.<br />

e) Die "Kostenfeststellung" ist der Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten. Hierzu sind alle<br />

durch Abrechnungsbeleg nachgewiesenen Kosten zu ordnen <strong>und</strong> zusammenzufassen.<br />

©<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 7


VII.101.1<br />

Hinweise zur Erstellung des Vertrags - verkehrsplanerischen Leistungen (HOAI Teil VII a)<br />

Für den Ingenieurvertrag ist das neutrale Vertragsmuster VII.100 zu verwenden.<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Vorab erbrachte Leistungen<br />

Damit vergleichbare Angebote eingeholt werden können, ist zunächst eine Leistungsbeschreibung zu<br />

erstellen. Dies obliegt in der Regel dem Auftraggeber. Wird <strong>die</strong> Leistungsbeschreibung vom<br />

Auftragnehmer erstellt, müssen Leistungen aus § 61 a Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HOAI vorab erbracht werden.<br />

Hierdurch werden bereits Honorarforderungen ausgelöst. Die Leistungen sind daher samt Honorar<br />

ebenfalls vor der Ausführung zu vereinbaren.<br />

(2) Abgrenzung der Aufgabenteilung<br />

Soweit fachk<strong>und</strong>ige Auftraggeber beim Erbringen der Leistung mitwirken (z. B. beim Durchführen von<br />

Verkehrszählungen), ist <strong>die</strong> Aufgabenteilung zwischen den Vertragspartnern eindeutig abzugrenzen.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(3) Honorar<br />

Das Honorar <strong>für</strong> verkehrsplanerische Leistungen soll bei Auftragserteilung schriftlich frei vereinbart<br />

werden (§ 61 a Abs. 3 HOAI).<br />

(4) Gliederung der Leistungen in Einzelleistungen<br />

Das Honorar soll vom Auftragnehmer vorgeschlagen werden. Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer<br />

können <strong>die</strong> Leistungen in Einzelleistungen aufgliedern <strong>und</strong> hier<strong>für</strong> anteilige Honorare bestimmen. Von<br />

Bedeutung kann eine solche Festlegung sowohl <strong>für</strong> Abschlagszahlungen als auch <strong>für</strong> etwaige<br />

Vertragsänderungen sein.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

SEITEN<br />

BEZEICHNUNG<br />

Vertrag<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.102a<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

Ermittlung der anrechenbaren Kosten (VII.102.3 bzw. VII.102.4)<br />

Ermittlung der Honorarzone (VII.102.5)<br />

Honorarermittlung (VII.100.2)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1 von 14


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetzes.<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

VII.102a<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Leistungen der Ingenieure <strong>und</strong> Landschaftsarchitekten im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau, (AVB)<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Vermessungsleistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau,<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 14


§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende<br />

VII.102a<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen: Bewertung<br />

1. Leistungsphase 1: Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

1.1 Einholen von Informationen <strong>und</strong> Beschaffen von Unterlagen über <strong>die</strong> Örtlichkeit, z.B.<br />

Bauleitplanung, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungseinrichtungen, Schutzgebiete sowie über das geplante<br />

Objekt<br />

Beschaffung von vermessungstechnischen Unterlagen<br />

Ortsbesichtigung<br />

Vermessungstechnische Unterlagen stellt der Auftraggeber.<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

1.2 Ermitteln des Leistungsumfangs<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

2. Leistungsphase 2: Geodätisches Festpunktfeld<br />

2.1 Lagefestpunktfeld<br />

2.1.1 Aufsuchen <strong>und</strong> Kontrollieren der Anschlusspunkte bzw. Nutzug der GPS-<br />

Referenzstationen im vorhandenen Lagefestpunktfeld<br />

2.1.2 Lagefestpunktfeld erk<strong>und</strong>en, Netzentwurf anfertigen <strong>und</strong> Abstimmen mit dem AG<br />

Abstände zwischen den Lagefestpunkten in Trassenrichtung höchstens m<br />

Abstände der Lagefestpunkte von der Achse<br />

mindestens m; höchstens m<br />

Vermarken, Einmessen der Lagefestpunkte, Kontrollieren <strong>und</strong> Fertigen von<br />

Punktübersichten <strong>und</strong> Einmessungsskizzen zum Auffinden.<br />

Lagefestpunkte wie folgt vermarken:<br />

Vermarkungsmaterial stellt der Auftraggeber.<br />

Nach Abstimmung mit Auftraggeber in Karte 1: eintragen.<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

2.1.3 Messen der Lagefestpunkte, ggf. Passpunkte <strong>für</strong> Photogrammetrie<br />

Meßverfahren so wählen, dass<br />

<strong>die</strong> Genauigkeitsangaben gemäß RAS-Verm eingehalten werden<br />

folgende Standardabweichung σLage eingehalten wird<br />

Meßprotokolle an Auftraggeber übergeben.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 14


2.1.4 Lagefestpunkte im System, Lagestatus , berechnen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einhaltung der<br />

zulässigen Abweichungen bzw. Genauigkeitsmaße gemäß Ziffer 2.1.4 nachweisen.<br />

Alle Berechnungen <strong>und</strong> Ergebnisse aus 2.1.1 <strong>und</strong> 2.1.5 an AG übergeben<br />

analog<br />

2.2 Höhenfestpunktfeld<br />

digital in Abstimmung mit AG<br />

2.2.1 Aufsuchen <strong>und</strong> Kontrollieren der Anschlusspunkte im vorhandenen Höhenfestpunktfeld <strong>und</strong><br />

ggf. Abweichungen vermerken.<br />

2.2.2 Höhenfestpunktfeld erk<strong>und</strong>en, Netzentwurf anfertigen <strong>und</strong> Abstimmen mit dem AG<br />

Abstände zwischen den Höhenfestpunkten in Trassenrichtung höchstens m<br />

Abstände der Höhenfestpunkte von der Achse mindestens m, höchstens m<br />

Vermarken, Einmessen zum Wiederauffinden der neuen Höhenfestpunkte<br />

Fertigen von Punktübersichten <strong>und</strong> Einmessungsskizzen<br />

Höhenfestpunkte wie folgt vermarken:<br />

Vermarkungsmaterial stellt der Auftraggeber<br />

Koordinatenbestimmung der Höhenfestpunkte zum Auffinden.<br />

Nach Abstimmung mit dem AG in Karte 1: eintragen.<br />

2.2.3 Messen der Höhenfestpunkte mit An- <strong>und</strong> Abschluss an überprüfte Höhenfestpunkte<br />

Messverfahren so wählen, dass<br />

<strong>die</strong> Genauigkeitsmaße <strong>für</strong> <strong>die</strong> Höhenfestpunkte gemäß RAS-Verm eingehalten werden<br />

folgendes Genauigkeitsmaß eingehalten wird<br />

Messprotokolle an AG übergeben.<br />

2.2.4 Rechnerische Auswertung der Messungen zur Höhenbestimmung, Dokumentation der<br />

Ergebnisse im System, Höhenstatus<br />

Einhaltung der zulässigen Genauigkeitsmaße gemäß Ziffer 2.2.3 nachweisen.<br />

Alle Berechnungen <strong>und</strong> Ergebnisse aus 2.2.1 bis 2.2.4 an Auftraggeber übergeben.<br />

analog<br />

digital in Abstimmung mit AG<br />

3. Leistungsphase 3: Vermessungstechnische Lage- <strong>und</strong> Höhenpläne<br />

(Basisdaten)<br />

3.1 Terrestrische Aufnahme<br />

Aufnahmebereich:<br />

Aufnahme von einmündenden Straßen, Wegen, Bahnlinien, Gewässern bis Einleitstelle,<br />

Leitungen etc.<br />

nach beigefügtem Plan<br />

VII.102a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 14


Profile wie folgt:<br />

Aufnahmeobjekt konstanter Abstand in<br />

Längsrichtung [m]<br />

(Profilintervall)<br />

durchgehende Strecke<br />

einmündende Straßen, Wege<br />

Bahnlinien<br />

Gewässer bis Einleitstelle<br />

charakteristische Profile<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

Abstandsmaße / Ausdehnung der Profile<br />

seitliche<br />

Ausdehnung<br />

links [m]<br />

seitliche<br />

Ausdehnung<br />

rechts [m]<br />

3.1.1 Flächenhafte Geländeaufnahme (Basisdatenerfassung) einschließlich Aufnahme von<br />

Grenzpunkten zur Einpassung des Katasters gemäß RAS-Verm <strong>für</strong> folgende Produkte<br />

digital analog<br />

Gr<strong>und</strong>plan „Folie Gr<strong>und</strong>riss“ im Maßstab 1:<br />

Gr<strong>und</strong>plan „Folie Höhe“ im Maßstab 1:<br />

DGM <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ableitung von Längs- <strong>und</strong> Querprofilen sowie Höhenlinien<br />

Anm. <strong>für</strong> DGM: Bei der flächenhaften Geländeaufnahme sind Dichte <strong>und</strong> Anordnung der Stützpunkte<br />

so zu wählen, dass <strong>die</strong> erforderlichen Längs- <strong>und</strong> Querprofile sowie Höhenlinien<br />

später mit entsprechender Genauigkeit aus dem DGM ermittelt werden können.<br />

3.1.2 Linienhafte Aufnahme (Basisdatenerfassung) gem. 3.1<br />

Längsprofile<br />

Querprofile<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

3.1.3 Messdaten liefern<br />

im Feldbuch / Aufnahmeprotokoll<br />

analog<br />

digital in Abstimmung mit AG:<br />

3.1.4 Geländeaufnahme berechnen<br />

Alle Berechnungen <strong>und</strong> Ergebnisse an Auftraggeber übergeben<br />

VII.102a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 14


analog<br />

digital in Abstimmung mit AG:<br />

3.1.5 Herstellen des Gr<strong>und</strong>plans im Maßstab 1:<br />

„Folie Gr<strong>und</strong>riss“<br />

Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln <strong>und</strong> unterirdischen Bauwerken aus den<br />

nach Leistungsphase 1 beschafften bzw. bereitgestellten Unterlagen unter Verwendung<br />

der aufgemessenen oberirdischen Versorgungszeichen<br />

Übernahme öffentlich rechtlicher Festsetzungen, z.B. Bauleitplanung, Schutzgebiete<br />

„Folie Höhe“<br />

Höhendarstellung durch<br />

Höhenlinie (Intervall )<br />

Punkthöhen<br />

„Folie Gr<strong>und</strong>riss“ <strong>und</strong> „Folie Höhe“ sind zusammen in der „Folie Gr<strong>und</strong>riss <strong>und</strong> Höhe“ als<br />

Basisfolie herzustellen.<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

Herstellen der „Folie Kataster“<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage digitaler Daten, z.B. Automatisierte Liegenschaftskarte<br />

Grenzpunkte im Trassenbereich berechnen, kartieren <strong>und</strong> Kataster anpassen<br />

rechnerische Einpassung (Digitalisierung, Transformation)<br />

graphische Einpassung nach identischen Punkten<br />

als Basisfolie<br />

in der „Folie Gr<strong>und</strong>riss“<br />

in der „Folie Gr<strong>und</strong>riss <strong>und</strong> Höhe“<br />

Kombination der Folien wie folgt:<br />

Anm.: Die Inhalte der einzelnen Folien, insbesondere <strong>die</strong> Texte, dürfen sich bei späterer<br />

Kombination der Folien nicht überlagern. Sie sind freizustellen.<br />

Vorablieferung:<br />

eines Gr<strong>und</strong>planes als Kombination aller Folien auf Papier<br />

aller Folien „Gr<strong>und</strong>riss“ auf Papier<br />

eines Gr<strong>und</strong>planes digital in Abstimmung mit dem AG<br />

Übergabe des Gr<strong>und</strong>plans:<br />

analog (Zeichenträger: )<br />

digital in Abstimmung mit dem AG hinsichtlich der Datei- <strong>und</strong> Datenstrukturen,<br />

Layerbelegungen, Ko<strong>die</strong>rungen<br />

3.2 Photogrammetrische Aufnahme<br />

Aufnahmebereich:<br />

Aufnahme von einmündenden Straßen, Wegen, Bahnlinien, Gewässern bis Einleitstelle,<br />

Leitungen etc.<br />

VII.102a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 14


nach beigefügtem Plan<br />

Profile wie folgt:<br />

Aufnahmeobjekt konstanter Abstand in<br />

Längsrichtung [m]<br />

(Profilintervall)<br />

durchgehende Strecke<br />

einmündende Straßen, Wege<br />

Bahnlinien<br />

Gewässer bis Einleitstelle<br />

charakteristische Profile<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

3.2.1 Messen der Passpunkte, Signalisierung, Bildflug<br />

Abstandsmaße / Ausdehnung der Profile<br />

seitliche<br />

Ausdehnung<br />

links [m]<br />

Erk<strong>und</strong>en, Messen <strong>und</strong> Berechnen der Lage- <strong>und</strong> Grenzpasspunkte<br />

Bezugssystem:<br />

Lagepasspunkte<br />

Grenzpasspunkte<br />

Zusätzliche Passpunkte durch Aerotriangulation bestimmen<br />

Erk<strong>und</strong>en, Messen <strong>und</strong> Berechnen der Höhenpasspunkte<br />

seitliche<br />

Ausdehnung<br />

rechts [m]<br />

Lage- <strong>und</strong> Grenzpasspunkte (ggfs. Widerlagerpunkte, Schachtdeckel, Einläufe usw.)<br />

im Aufnahmegebiet luftsichtbar signalisieren <strong>und</strong> bis zum Zeitpunkt der Befliegung<br />

luftsichtbar halten.<br />

Signalisierungsmaterial nach Abschluss der Arbeiten entfernen.<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

Bildflug<br />

RMK 15/23 mit FMC<br />

RMK wie folgt:<br />

Color<br />

Schwarz/Weiß<br />

Wie folgt:<br />

senkrecht im Bildmaßstab 1:<br />

Längsüberdeckung %, Querüberdeckung %<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

VII.102a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 14


Lieferung von<br />

Bildflugprotokoll <strong>und</strong> Kammerkalibrierungsschein der Aufnahmekammer<br />

Bildmittenübersicht, transparent als Deckfolie im Maßstab 1: <strong>und</strong> digital mit<br />

Streifennummer, Bildnummer <strong>und</strong> Koordinaten im System, Lagestatus<br />

Originalfilm in (einzelnen) glasklaren Spezialtaschen (Übergabe nach Abstimmung mit<br />

AG)<br />

einem Satz Kontaktkopien (ohne Eintragungen)<br />

Kontaktabzüge mit Darstellung der<br />

Lagepasspunkte<br />

Höhenpasspunkte<br />

Netzskizzen der Passpunkte<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

3.2.2 Flächenhafte Geländeaufnahme (Basisdatenerfassung) einschl. signalisierter Grenzpunkte<br />

zur Einpassung des Katasters gem. RAS Verm <strong>für</strong> folgende Produkte<br />

digital analog<br />

Gr<strong>und</strong>plan „Folie Gr<strong>und</strong>riss“ im Maßstab 1:<br />

Gr<strong>und</strong>plan „Folie Höhe“ im Maßstab 1:<br />

DGM <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ableitung von Längs- <strong>und</strong> Querprofilen sowie Höhenlinien<br />

Anm. <strong>für</strong> DGM: Bei der flächenhaften Geländeaufnahme sind Dichte <strong>und</strong> Anordnung der<br />

Stützpunkte so zu wählen, dass <strong>die</strong> erforderlichen Längs- <strong>und</strong> Querprofile sowie Höhenlinien<br />

später mit entsprechender Genauigkeit aus dem DGM ermittelt werden können.<br />

3.2.3 Ergänzende linienhafte Auswertung in Längs- <strong>und</strong> Querprofilen gem. RAS Verm <strong>für</strong><br />

folgende Objekte <strong>und</strong> in folgender Dichte<br />

digital analog<br />

3.2.4 Feldvergleich durchführen, im Luftbild nicht auswertbare Topographie (Basisdaten) sowie<br />

nicht auswertbare Profildaten terrestrisch nach Lage <strong>und</strong> Höhe erfassen <strong>und</strong> Ergebnisse in<br />

<strong>die</strong> Auswertung übernehmen.<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

3.2.5 Messdaten liefern<br />

digital im Feldbuch / Aufnahmeprotokoll<br />

analog<br />

digital in Abstimmung mit AG: .<br />

3.2.6 Auswertung berechnen<br />

VII.102a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8 von 14


Alle Berechnungen <strong>und</strong> Ergebnisse an Auftraggeber übergeben.<br />

Berechnungsergebnisse<br />

analog<br />

digital in Abstimmung mit AG:<br />

3.2.7 Herstellen des Gr<strong>und</strong>plans im Maßstab 1:<br />

„Folie Gr<strong>und</strong>riss“<br />

Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln <strong>und</strong> unterirdischen Bauwerken aus den<br />

nach der Leistungsphase 1 beschafften bzw. bereitgestellten Unterlagen unter<br />

Verwendung der aufgemessenen oberirdischen Versorgungszeichen<br />

Übernahme öffentlich rechtlicher Festsetzungen, z.B. Bauleitplanung, Schutzgebiete<br />

„Folie Höhe“<br />

Höhendarstellung durch<br />

Höhenlinien (Intervall )<br />

Punkthöhen<br />

„Folie Gr<strong>und</strong>riss“ <strong>und</strong> „Folie Höhe“ sind zusammen in der „Folie Gr<strong>und</strong>riss <strong>und</strong> Höhe“ als<br />

Basisfolie herstellen.<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

„Folie Kataster“<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage digitaler Daten, z.B. Automatisierte Liegenschaftskarte<br />

Grenzpunkte im Trassenbereich berechnen, kartieren <strong>und</strong> Kataster anpassen<br />

rechnerische Einpassung (Digitalisierung, Transformation)<br />

graphische Einpassung nach identischen Punkten<br />

als Basisfolie<br />

in der „Folie Gr<strong>und</strong>riss“<br />

in der „Folie Gr<strong>und</strong>riss <strong>und</strong> Höhe“<br />

Kombination der Folien wie folgt:<br />

Anm.: Die Inhalte der einzelnen Folien, insbesondere <strong>die</strong> Texte, dürfen sich bei späterer<br />

Kombination der Folien nicht überlagern. Sie sind freizustellen.<br />

Vorablieferung<br />

eines Gr<strong>und</strong>planes als Kombination aller Folien auf Papier<br />

aller Folien „Gr<strong>und</strong>riss“ auf Papier<br />

eines Gr<strong>und</strong>planes digital in Abstimmung mit dem AG<br />

Übergabe des Gr<strong>und</strong>plans<br />

analog (Zeichenträger: )<br />

digital in Abstimmung mit dem AG hinsichtlich der Datei- <strong>und</strong> Datenstrukturen,<br />

Layerbelegungen, Ko<strong>die</strong>rungen<br />

4. Leistungsphase 4: Absteckungsunterlagen <strong>für</strong> den Entwurf<br />

4.1 Beschaffung der Entwurfsunterlagen <strong>und</strong> Berechnen der Detailgeometrie nach Angabe des<br />

AG wie folgt:<br />

VII.102a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9 von 14


4.2 Absteckliniennetz im Lagefestpunktfeld festlegen <strong>und</strong> Absteckwerte berechnen<br />

Absteckwerte liefern<br />

analog<br />

digital in Abstimmung mit dem AG:<br />

4.3 Graphisches Darstellen der Ergebnisse von Nr. 4.2<br />

5. Leistungsphase 5: Absteckung <strong>für</strong> den Entwurf<br />

5.1 Absteckung linienhafter Objekte, vermarken, kennzeichnen<br />

Achse<br />

Fahrbahnrand<br />

Sonstige Leitlinie<br />

5.2 Absteckung flächenhafter Objekte, vermarken, kennzeichnen<br />

5.3 Hauptpunkte abstecken, vermarken, kennzeichnen<br />

5.4 Kleinpunkte abstecken, vermarken, kennzeichnen wie folgt:<br />

6. Leistungsphase 6: Geländeschnitte<br />

6.1 Ermitteln von Längs- <strong>und</strong> Querprofilen aus terrestrischen oder photogrammetrischen<br />

Aufnahmen ggf. unter Nutzung eines DGM (Nr. 3) <strong>für</strong> Entwurfszwecke<br />

Längsprofile ermitteln<br />

Aufnahmeobjekte gem. Nr. 3.1 bzw. 3.2<br />

Querprofile ermitteln<br />

Aufnahmeobjekte, Abstandsmaße <strong>und</strong> seitliche Ausdehnung gem. Nr. 3.1 bzw. 3.2<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

6.1.1 Ergebnisse liefern<br />

im Feldbuch / Aufnahmeprotokoll<br />

analog<br />

6.2 Darstellen der Profile<br />

digital in Abstimmung mit dem AG:<br />

6.2.1 Längsprofile einschließlich der Anschlussbereiche gemäß RE im Maßstab 1: / 1:<br />

der durchgehenden Strecke<br />

der einmündenden Straßen <strong>und</strong> Wege<br />

Bahnlinien<br />

der Gewässer<br />

VII.102a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 10 von 14


der Leitungen<br />

6.2.2 Querprofile einschließlich der Anschlussbereiche gemäß RE im Maßstab 1:<br />

der durchgehenden Strecke<br />

der einmündenden Straßen <strong>und</strong> Wege<br />

der Bahnlinien<br />

6.3 Übergabe der Profile<br />

der Gewässer (bis zur Einleitstelle) einschließlich der charakteristischen Querprofile<br />

analog (Zeichenträger )<br />

digital in Abstimmung mit dem AG<br />

Besondere Leistungen:<br />

(2) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.102a<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 11 von 14


§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

VII.102a<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen mindestens:<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden EUR<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 12 von 14


§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2*)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

Zwischensumme Psch<br />

(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Vorläufig<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3*); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

VII.102a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 13 von 14<br />

Brutto


AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

VII.102a<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 14 von 14


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

SEITEN<br />

BEZEICHNUNG<br />

Honorarermittlung (VII.100.2)<br />

Vertrag<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.102b<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1 von 13


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetzes<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

VII.102b<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Leistungen der Ingenieure <strong>und</strong> Landschaftsarchitekten im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau, AVB<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Vermessungsleistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau,<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 13


§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende<br />

VII.102b<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen: Bewertung<br />

1. Leistungsphase 1: Baugeometrische Beratung<br />

1.1 Ortsbesichtigung<br />

1.2 Baugeometrische /vermessungstechnische Beratung<br />

1.2.1 Beratung bei der Planung hinsichtlich der erforderlichen Genauigkeiten<br />

1.2.2 Festlegung eines Maß- <strong>und</strong> Bezugssystems<br />

1.2.3 Beratung <strong>und</strong> Erstellung eines konzeptionellen Messprogramms<br />

1.3 Erstellen der vermessungstechnischen Leistungsbeschreibung <strong>für</strong> Bauvermessungen <strong>und</strong><br />

Beweissicherungen<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

1.4 Erstellen eines Messprogrammes <strong>für</strong> Bewegungs- <strong>und</strong> Deformationsmessungen<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

1.5 Von allen Leistungen <strong>die</strong>ser Leistungsphase Protokolle / Entwürfe fertigen <strong>und</strong> liefern mit<br />

- Auswertung der Ergebnisse<br />

- graphischem Darstellen der Ergebnisse<br />

2. Leistungsphase 2: Absteckung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauausführung<br />

2.1 Grenzen von ausgewählten Flächen sowie Punkte abstecken <strong>und</strong> vermarken mit<br />

folgender Vermarkung<br />

Punktbezeichnung (Nummer, Station) auf Beipfahl angeben<br />

Vermessungsergebnis <strong>und</strong> Absteckungsriss an Beteiligte<br />

übergeben<br />

örtlich anzeigen <strong>und</strong> übergeben<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

2.2 Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunktfeld prüfen <strong>und</strong> ergänzen<br />

2.2.1 Lagefestpunktfeld<br />

Netzentwurf fertigen<br />

Festpunkte standsicher <strong>und</strong> dauerhaft vermarken<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 13


mit folgender Vermarkung<br />

mit Vermessungspfeiler / Rohrfestpunkten<br />

Festpunkte zum Wiederauffinden einmessen<br />

Einmessungsskizze fertigen<br />

Festpunkte beobachten <strong>und</strong> bestimmen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einhaltung der zulässigen<br />

Abweichungen bzw. Genauigkeitsmaße nachweisen<br />

Koordinatenverzeichnis aufstellen <strong>und</strong> Bezugssystem / Lagestatus angeben<br />

Punktübersicht fertigen<br />

Punkte örtlich anzeigen <strong>und</strong> übergeben<br />

alle Messprotokolle, Berechnungen <strong>und</strong> Ergebnisse an AG übergeben<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

2.2.2 Höhenfestpunktfeld<br />

Netzentwurf fertigen<br />

Festpunkte standsicher <strong>und</strong> frostsicher vermarken<br />

mit folgender Vermarkung<br />

mit Vermessungspfeiler / Rohrfestpunkten<br />

Festpunkte einmessen<br />

Einmessungsskizze fertigen<br />

Festpunkte durch geometrisches Nivellement im Hin- <strong>und</strong> Rückweg beobachten<br />

<strong>und</strong> bestimmen; sowie <strong>die</strong> Einhaltung der zulässigen Abweichungen bzw.<br />

Genauigkeitsmaße nachweisen<br />

Höhenverzeichnis aufstellen <strong>und</strong> Bezugssystem / Höhenstatus angeben<br />

Punktübersicht fertigen<br />

Punkte örtlich anzeigen <strong>und</strong> übergeben<br />

alle Messprotokolle, Berechnungen <strong>und</strong> Ergebnisse an AG übergeben<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

(z.B. Einhaltung der Genauigkeit durch Stromübergangsnivellement oder Schlauchwaage)<br />

2.3 Übertragen der Projektgeometrie in <strong>die</strong> Örtlichkeit<br />

2.3.1 Absteckungsunterlagen entsprechend der Ausführungsplanung prüfen <strong>und</strong> ergänzen<br />

hinsichtlich<br />

Einhaltung von Zwangs- <strong>und</strong> Randbedingungen<br />

Schnittstellen zu vorhandenen oder geplanten Projekten<br />

2.3.2 Hauptachsen der baulichen Anlage abstecken, sichern <strong>und</strong> kennzeichnen, Baufeld<br />

abstecken, Absteckungsunterlagen <strong>und</strong> das Festpunktfeld an <strong>die</strong> Beteiligten übergeben<br />

Punkte abstecken:<br />

Hauptpunkte<br />

mit Sicherung<br />

Stationspunkte, Stationsintervall: m<br />

Baufeldgrenzpunkte / Straßengebietsgrenzen<br />

Achsrichtungen <strong>und</strong> Kreuzungspunkte bei Brücken einschließlich<br />

VII.102b<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 13


Tangentenrichtungen mit Endpunkten<br />

Höhenbestimmung einzelner Punkte<br />

Punkte dauerhaft vermarken:<br />

unterirdische Vermarkung<br />

unter Pflugschartiefe<br />

Punktbezeichnung (Nummer, Station) auf Beipfahl angeben<br />

Lagefestpunkte sichern<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

2.4 Von allen Leistungen <strong>die</strong>ser Leistungsphase Messprotokolle, Absteckungsrisse <strong>und</strong><br />

Feldbücher fertigen <strong>und</strong> liefern mit<br />

Auswertung der Ergebnisse<br />

graphischem Darstellen der Ergebnisse<br />

Gegenüberstellung Soll - Ist <strong>und</strong><br />

Übergabe an Bauausführungsunternehmen mit Übergabeprotokoll<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

3. Leistungsphase 3: Bauausführungsvermessungen<br />

3.1 Messprogramm gem. DIN 18710-3 <strong>und</strong> DIN 18710-4 aufstellen einschließlich<br />

Absteckungsgr<strong>und</strong>sätze festlegen bzw. Absteckungsplan aufstellen<br />

Messprogramm <strong>für</strong> Überwachungsmessungen aufstellen<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

3.2 Übergebene Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunkte sowie Achspunkte prüfen, sichern sowie Ergebnisse<br />

an AG übergeben.<br />

3.3 Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunktfeld herstellen bzw. verdichten<br />

3.3.1 Herstellung / Verdichtung einschl. Vermarkung des Lagefestpunktfeldes durchführen<br />

Netzentwurf fertigen<br />

Festpunkte standsicher <strong>und</strong> dauerhaft vermarken<br />

mit folgender Vermarkung:<br />

mit Vermessungspfeiler / Rohrfestpunkten<br />

Festpunkte zum Wiederauffinden einmessen<br />

Einmessungsskizze fertigen<br />

Festpunkte beobachten <strong>und</strong> bestimmen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einhaltung der zulässigen Abweichungen<br />

bzw. Genauigkeitsmaße nachweisen<br />

Koordinatenverzeichnis aufstellen <strong>und</strong> Bezugssystem / Lagestatus angeben<br />

Punktübersicht fertigen<br />

Punkte örtlich anzeigen <strong>und</strong> übergeben<br />

VII.102b<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 13


Alle Berechnungen <strong>und</strong> Ergebnisse an AG übergeben<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

3.3.2 Herstellung / Verdichtung einschl. Vermarkung des Höhenfestpunktfeldes durchführen<br />

Netzentwurf fertigen<br />

Festpunkte standsicher <strong>und</strong> frostsicher vermarken<br />

Festpunkte einmessen<br />

Einmessungsskizze fertigen<br />

mit folgender Vermarkung<br />

mit Vermessungspfeiler / Rohrfestpunkten<br />

Festpunkte durch geometrisches Nivellement im Hin- <strong>und</strong> Rückweg beobachten <strong>und</strong><br />

bestimmen sowie <strong>die</strong> Einhaltung der zulässigen Abweichungen bzw. Genauigkeitsmaße<br />

nachweisen.<br />

Höhenverzeichnis aufstellen <strong>und</strong> Bezugssystem / Höhenstatus angeben<br />

Punktübersicht fertigen<br />

Punkte örtlich anzeigen <strong>und</strong> übergeben<br />

Alle Berechnungen <strong>und</strong> Ergebnisse an AG übergeben<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

(z.B. Einhaltung der Genauigkeit durch Stromübergangsnivellement oder Schlauchwaage)<br />

3.4 Zwangs- <strong>und</strong> Randbedingungen von Bauwerksteilen vor Übertragung in <strong>die</strong> Örtlichkeit prüfen<br />

3.5 Baubegleitende Ausführungsvermessungen <strong>für</strong> Kunstbauten<br />

3.5.1 Baubegleitende Vermessungen <strong>und</strong> Absteckungen <strong>für</strong> Kunstbauten nach Lage <strong>und</strong> Höhe<br />

durchführen z.B. <strong>für</strong><br />

- Detailpunkte von Bauwerken / Bauwerksteile (einschl. Einbringen von Messbolzen <strong>und</strong><br />

Messmarken)<br />

- Schalungen<br />

- Traggerüste<br />

- Vorschubanlagen<br />

- Vorbauausrüstungen<br />

- Achswiederherstellungen<br />

- Entwässerungen<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

3.5.2 Baubegleitende Eigenüberwachungsmessungen an Kunstbauten durchführen, Kontrolle<br />

auf Übereinstimmung des Bauwerks bzw. von Bauwerksteilen mit den übergebenen<br />

Unterlagen z.B.:<br />

- an Auflager <strong>und</strong> Übergangskonstruktionen<br />

- durch Erfassung von Bauzuständen<br />

VII.102b<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 13


- an eingebrachten Messbolzen <strong>und</strong> Messmarken<br />

- der Rohbauhöhen<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

3.6 Baubegleitende Ausführungsvermessungen <strong>für</strong> Straßenbauten<br />

3.6.1 Baubegleitende Vermessungen <strong>und</strong> Absteckungen <strong>für</strong> Straßenbauten nach Lage <strong>und</strong> Höhe<br />

durchführen z.B.:<br />

- beim Erdbau, Böschungen<br />

- bei Achswiederherstellungen<br />

- bei Frostschutz-, Deck- <strong>und</strong> Tragschichten<br />

- bei Baubreiten<br />

- bei Fertigereinrichtungen<br />

- bei Entwässerungen<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

3.6.2 Baubegleitende Eigenüberwachungsmessungen an Straßenbauten durchführen, Kontrolle<br />

auf Übereinstimmung des Bauwerks bzw. von Bauwerksteilen mit den übergebenen<br />

Unterlagen z.B. durch:<br />

- ständige Prüfung der Bezugspunkte (Lage <strong>und</strong> Höhe)<br />

- Prüfung wiederhergestellter Achspunkte<br />

- Prüfung von Frostschutzschichten (Lage <strong>und</strong> Höhe)<br />

- Prüfung bituminöser Trag- <strong>und</strong> Deckschicht (Lage <strong>und</strong> Höhe)<br />

- Prüfung von Grenz- <strong>und</strong> Baubreitenabsteckungen<br />

- Prüfung von Böschungen<br />

- Gegenüberstellung von Soll- <strong>und</strong> Istwerten<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

3.7 Messungen zur Herstellung der Ausgleichsgra<strong>die</strong>nte durchführen<br />

3.8 Durchführung von Überwachungsvermessungen (Bewegungs- <strong>und</strong> Deformationsmessungen,<br />

DIN 18710-4) an Bauobjekten z.B. hinsichtlich:<br />

- Setzungen<br />

- Kippungen<br />

- Rutschungen<br />

- Verdrehungen<br />

- horizontale <strong>und</strong> vertikale Durchbiegungen<br />

- horizontale <strong>und</strong> vertikale Verschiebungen<br />

- Kippungen an entstehenden <strong>und</strong> fertigen Bauwerksteilen entsprechend der einzelnen<br />

Bauzustände <strong>und</strong> Hinterfüllungen<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

3.9 Fortlaufende Erfassung der Bauteile <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandsdokumentation durch Einmessen auf das<br />

VII.102b<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 13


Festpunktfeld gem. Angaben des AG bezüglich<br />

- Umfang <strong>und</strong> Inhalt der Erfassung<br />

- Genauigkeit der Aufnahme<br />

- Datenaustauschformat <strong>und</strong> Datenträger<br />

Messdaten liefern:<br />

im Feldbuch / Aufnahmeprotokoll<br />

aufgelistet<br />

aufgelistet <strong>und</strong> auf Datenträger gem. Vorgabe AG gespeichert<br />

3.10 Übergabe des ggf. wiederhergestellten Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunktfeldes an AG<br />

3.11 Von allen Leistungen <strong>die</strong>ser Leistungsphase Messprotokolle, Absteckungsrisse <strong>und</strong><br />

Feldbücher fertigen <strong>und</strong> liefern mit<br />

Auswertung der Ergebnisse<br />

Graphischem Darstellen der Ergebnisse<br />

Gegenüberstellung Soll - Ist <strong>und</strong> Übergabe an AG mit Übergabeprotokoll<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

4. Leistungsphase 4: Vermessungstechnische Überwachung der<br />

Bauausführung<br />

Vermessungstechnische Bauausführungskontrollen auf Übereinstimmung der Bauwerke mit den<br />

übergebenen Unterlagen:<br />

4.1 Messprogramm nach DIN 18710-3 <strong>und</strong> DIN 18710-4 prüfen (s.Zf.3.1)<br />

4.2 Bauausführungskontrollen an Kunstbauten<br />

4.2.1 Ständige Prüfung von Lage <strong>und</strong> Höhe der Bezugspunkte (Primärnetz)<br />

- Prüfung der Bezugspunkte (Lage <strong>und</strong> Höhe)<br />

- Prüfung wiederhergestellter Achspunkte<br />

- Prüfung, ob Genauigkeitsvorgaben eingehalten sind<br />

- Null- <strong>und</strong> Übertragungsmessungen<br />

Übergabe der Messprotokolle <strong>und</strong> Auswertungen an den AG<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

4.2.2 Zur Kontrolle <strong>und</strong> Feststellung der Bauleistungen sind Vermessungen nach Lage <strong>und</strong> Höhe<br />

an charakteristischen, konstruktiv bedeutsamen <strong>und</strong> ausgewählten Stellen bzw. Bauteilen<br />

durchzuführen <strong>und</strong> auszuwerten (s.Zf.3.5) z.B.:<br />

- Gründungskörper (Caissons)<br />

- Lage <strong>und</strong> Richtung sowie Höhen der Widerlager<br />

- Senkrecht- <strong>und</strong> Schrägstellung der Widerlager<br />

- Stützen <strong>und</strong> deren Verschiebungswege<br />

- Flügel, Auflager<br />

- Überbau<br />

- Kappen<br />

- Fertigteile<br />

VII.102b<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8 von 13


- Lage <strong>und</strong> Richtung <strong>und</strong> Höhen der Bauwerksteile<br />

- lichte Höhe <strong>und</strong> Weite bzw. Stützweite<br />

- Lage der Tragkonstruktion<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

4.2.3 Stichprobenhafte Kontrolle von Bewegungs- <strong>und</strong> Deformationsmessungen gem. DIN<br />

18710-4 (s.Zf.3.8) hinsichtlich:<br />

- Setzungen<br />

- Kippungen<br />

- Rutschungen<br />

- Verdrehungen<br />

- horizontale <strong>und</strong> vertikale Durchbiegungen<br />

- horizontale <strong>und</strong> vertikale Verschiebungen<br />

- Kippungen an entstehenden <strong>und</strong> fertigen Bauwerksteilen entsprechend der einzelnen<br />

Bauzustände <strong>und</strong> Hinterfüllungen<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

4.3 Bauausführungskontrollen an Straßenbauten<br />

4.3.1 Stichprobenhafte Messungen <strong>und</strong> Auswertungen zur Kontrolle <strong>und</strong> Feststellung der<br />

Bauleistung (s.Zf.3.6) wie z.B.<br />

- Prüfung der Bezugspunkte (Lage <strong>und</strong> Höhe)<br />

- Prüfung wiederhergestellter Achspunkte<br />

- Prüfung von bituminöser Trag- <strong>und</strong> Deckschicht (Lage <strong>und</strong> Höhe)<br />

- Prüfung der Gegenüberstellung Soll – Ist<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

4.3.2 Vermessungstechnische Kontrollen der Erdbauarbeiten<br />

- Achsabsteckung des AN<br />

- profilgerechte Lage, Neigung <strong>und</strong> Höhe des Planums<br />

- profilgerechte Lage, Neigung der Böschungen <strong>und</strong> Gräben (Mulden)<br />

- Lage <strong>und</strong> Höhe der Entwässerungsleitungen <strong>und</strong> aller zugehörigen Bauteile<br />

(Kontrollschächte, Durchlässe)<br />

- profilgerechte Lage <strong>und</strong> Höhe der Frostschutzschicht<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

4.3.3 Vermessungstechnische Kontrolle der Deckenbauarbeiten<br />

- Planum nach Lage <strong>und</strong> Höhe (Schichtrand-Fahrbahnrand-Fahrbahnmitte)<br />

- profilgerechte Lage <strong>und</strong> Höhe der Trag- <strong>und</strong> Binderschichten<br />

- profilgerechte Lage <strong>und</strong> Höhe der Fahrbahndeckschicht<br />

- Querneigung der Fahrbahndeckschicht<br />

VII.102b<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9 von 13


- Lage <strong>und</strong> Profilierung der Einschnitts- <strong>und</strong> Dammböschungen<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

4.4 Stichprobenhafte Prüfung der Eigenüberwachungsmessungen des AN durch Kontrolle der<br />

übergebenen Feldbücher <strong>und</strong> Messprotokolle (s. Zf. 3.5.2 <strong>und</strong> 3.6.2)<br />

4.5 Übernahme <strong>und</strong> Prüfung der Ergebnisse der Bestandsdokumentation (s.Zf. 3.9) einschließlich<br />

des vollständigen Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunktfeldes<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

4.6 Von allen Leistungen <strong>die</strong>ser Leistungsphase Messprotokolle, Absteckungsrisse <strong>und</strong><br />

Feldbücher fertigen <strong>und</strong> liefern mit<br />

Auswertung der Ergebnisse<br />

Graphischem Darstellen der Ergebnisse<br />

Gegenüberstellung Soll – Ist <strong>und</strong> Übergabe an AG mit Übergabeprotokoll<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

5. Weitere Leistungen der Bauvermessung<br />

5.1 Aufmass der Bauleistungen<br />

5.2 Prüfung von Mengenermittlungen<br />

5.3 Herstellung <strong>und</strong> Fortführung der Bestandsdokumentation<br />

5.4 Gemeinsame vermessungstechnische Feststellungen zur Abnahme der Bauleistungen<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

(2) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.102b<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 10 von 13


§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

VII.102b<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen mindestens:<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden EUR<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 11 von 13


§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2*)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

Zwischensumme Psch<br />

(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Vorläufig<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3*); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

VII.102b<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 12 von 13<br />

Brutto


AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

VII.102b<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 13 von 13


Vermessungstechnische Leistungen (HOAI Teil XIII)<br />

VII.102.1a<br />

Hinweise zu Erstellung der Vertragsmuster - Entwurfsvermessung <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke <strong>und</strong><br />

Verkehrsanlagen<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung kann das Vertragsmuster VII.102a verwendet werden. Als<br />

Bestandteil des Vertrages sind <strong>die</strong> TVB-Vermessung zu vereinbaren. Damit werden auch <strong>die</strong> RAS-<br />

Verm <strong>und</strong> <strong>die</strong> RE Vertragsbestandteil.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(2) Allgemeines<br />

Das Honorar <strong>und</strong> <strong>die</strong> Berechnungsfaktoren sind in § 7 des Vertrages (VII.102a) i.V.m. der<br />

Honorarermittlung (VII.100.2) festzulegen (vgl. § 4 HOAI).<br />

(3) Anrechenbare Kosten<br />

Als Hilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten (§ 97 HOAI) stehen <strong>die</strong> Vordrucke VII.102.3 <strong>und</strong><br />

VII.102.4 mit den erforderlichen Hinweisen zur Verfügung.<br />

Die anrechenbaren Kosten sind nach der Kostenschätzung zu ermitteln <strong>und</strong> als endgültige<br />

Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage schriftlich zu vereinbaren (§ 97 Abs. 2 HOAI). Hierbei ist zu beachten, dass<br />

bei Verkehrsanlagen 100 v. H. der nach § 97 Abs. 3 HOAI ermittelten Kosten anzurechnen sind,<br />

während bei Ingenieurbauwerken eine gestaffelte Abminderung <strong>die</strong>ser Kosten vorzunehmen ist (§ 97<br />

Abs. 4 HOAI). Liegt bei Vertragsabschluss eine Kostenschätzung noch nicht vor, so sind <strong>die</strong><br />

anrechenbaren Kosten zunächst als vorläufige Kostenannahme zu Gr<strong>und</strong>e zu legen. Eine endgültige<br />

Abrechnung nach der Kostenschätzung vereinfacht <strong>und</strong> beschleunigt <strong>die</strong> Abrechnung.<br />

(4) Honorarzone<br />

Die Ermittlung der Honorarzone richtet sich nach § 97 a Abs. 1 HOAI, ggf. § 97 a Abs. 2 <strong>und</strong> 3 HOAI.<br />

Entsprechende Bewertungsmerkmale sind in dem Vordruck VII.102.5 enthalten.<br />

(5) Frei vereinbarte Honorare <strong>für</strong> Leitungen, innerörtliche Verkehrsanlagen u. a.<br />

Bei Leitungen, innerörtlichen Verkehrsanlagen mit überwiegend innerörtlichem Verkehr, bei Geh- <strong>und</strong><br />

Radwegen sowie Gleis- <strong>und</strong> Bahnsteiganlagen kann das Honorar gemäß § 97 Abs. 5 HOAI frei<br />

vereinbart werden.<br />

Werden Zeithonorare vereinbart, so gehören <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> Vermessungsfahrzeuge, <strong>die</strong> mit<br />

umfangreichen Messinstrumenten ausgerüstet sind, sowie <strong>für</strong> hochwertige Geräte, <strong>die</strong> <strong>für</strong><br />

Vermessungsleistungen verwandt werden, zu den Nebenkosten (§ 7 Abs. 2 Nr. 8 HOAI).<br />

(6) Beauftragung von Teilen einer Gr<strong>und</strong>leistung<br />

Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Gr<strong>und</strong>leistungen oder nur Teile von<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen übertragen werden, steht dem Auftragnehmer nicht der volle Vomh<strong>und</strong>ertsatz des<br />

Honorars <strong>die</strong>ser Leistungsphase, sondern nur ein entsprechend geringeres Honorar zu (siehe<br />

nachfolgende Aufstellung).<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 1 von 3


VII.102.1a<br />

Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

Die nachfolgenden Vomh<strong>und</strong>ertsätze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistung sind als Regelsätze zu<br />

betrachten <strong>und</strong> im Einzelfall auf <strong>die</strong> spezifischen Leistungen anzupassen.<br />

HOAI-Text (Auszug) Gliederung der Leistungsbeschreibung<br />

1. Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

Einholen von Informationen <strong>und</strong><br />

Beschaffen von Unterlagen über <strong>die</strong><br />

Örtlichkeit <strong>und</strong> das geplante Objekt<br />

Beschaffen vermessungstechnischer<br />

Unterlagen<br />

Ortsbesichtigung<br />

Ermitteln des Leistungsumfangs in<br />

Abhängigkeit von den<br />

Genauigkeitsanforderungen <strong>und</strong> dem<br />

Schwierigkeitsgrad<br />

2. Geodätisches Festpunktfeld<br />

Erk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Vermarken von Lage- <strong>und</strong><br />

Höhenpunkten<br />

Erstellen von Punktbeschreibungen <strong>und</strong><br />

Einmessungsskizzen<br />

Messungen zum Bestimmen der Fest- <strong>und</strong><br />

Passpunkte<br />

Auswerten der Messungen <strong>und</strong> Erstellen<br />

des Koordinaten- <strong>und</strong> Höhenverzeichnisses<br />

+) eingeschlossen sind nur Passpunkte, soweit<br />

sie Bestanteil des Lagefestpunktfeldes sind,<br />

siehe im Übrigen Leistungsphase 3<br />

3. Vermessungstechnische Lage-<br />

<strong>und</strong> Höhenpläne<br />

Topographisch/Morphologische<br />

Geländeaufnahme<br />

(terrestrisch/photogrammetisch)<br />

einschließlich Erfassen von<br />

Zwangspunkten<br />

Auswerten der Messungen/Luftbilder<br />

Erstellen von Plänen mit Darstellen der<br />

Situation im Planungsbereich einschließlich<br />

der Einarbeitung der Katasterinformation<br />

Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster-<br />

1. Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

1.1 Einholen von Informationen <strong>und</strong> Beschaffen<br />

von Unterlagen über <strong>die</strong> Örtlichkeit <strong>und</strong> das<br />

geplante Objekt, Beschaffen von<br />

vermessungstechnischen Unterlagen<br />

einschließlich Ortsbesichtigung<br />

1.2 Ermitteln des Leistungsumfangs in<br />

Abhängigkeit von den<br />

Genauigkeitsanforderungen <strong>und</strong> dem<br />

Schwierigkeitsgrad<br />

Bewertung<br />

v.H.<br />

Bewertung Leistungsphase 1 3<br />

2. Festpunktfeld<br />

2.1 Lagefestpunktfeld<br />

2.1.1 Aufsuchen <strong>und</strong> Kontrollieren der<br />

Anschlusspunkte im vorhandenen<br />

Lagefestpunktfeld<br />

2.1.2 Erk<strong>und</strong>en, Vermarken, Einmessen der neuen<br />

Lagefestpunkte, Fertigen von<br />

Punktbeschreibungen <strong>und</strong><br />

Einmessungsskizzen<br />

2.1.3 Messen der neuen Lagefestpunkte, ggf. der<br />

Passpunkte*)<br />

2.1.4 Rechnerische Auswertung der Messungen zur<br />

Lagebestimmung, Dokumentation der<br />

Ergebnisse<br />

Bewertung Leistungen Nr. 2.1 9<br />

2.2 Höhenfestpunktfeld<br />

2.2.1 Aufsuchen <strong>und</strong> Kontrollieren der<br />

Anschlusspunkte im vorhandenen<br />

Höhenfestpunktfeld<br />

2.2.2 Erk<strong>und</strong>en, Vermarken, Einmessen der<br />

Höhenfestpunkte, Fertigen von<br />

Punktbeschreibungen <strong>und</strong><br />

Einmessungsskizzen<br />

2.2.3 Messen der neuen Höhenfestpunkte<br />

2.2.4 Rechnerische Auswertung der Messungen zur<br />

Höhenbestimmung, Dokumentation der<br />

Ergebnisse<br />

Bewertung Leistungen Nr. 2.2 6<br />

Bewertung Leistungsphase 2 15<br />

3. Lage- <strong>und</strong> Höhenpläne<br />

Terrestrische Aufnahmen<br />

3.1 Geländeaufnahme <strong>für</strong> den Gr<strong>und</strong>plan „Folie<br />

Gr<strong>und</strong>riss“ <strong>und</strong> „Folie Höhe“ (ggf. Aufbereitung<br />

<strong>für</strong> das Digitale Geländemodell – DGM)<br />

3.2 Aufnahme <strong>für</strong> Längs- <strong>und</strong> Querprofile (ggf.<br />

Aufbereitung <strong>für</strong> das DGM)<br />

3.3 Herstellung des Gr<strong>und</strong>plans<br />

a) „Folie Gr<strong>und</strong>riss“<br />

b) „Folie Höhe“<br />

c) „Folie Kataster“<br />

oder Schichtlinienform Bewertung Leistungsphase 3 (terrestrisch) 52<br />

Erstellen eines digitalen Geländemodells<br />

Graphisches Übernehmen von Kanälen,<br />

Leitungen, Kabeln <strong>und</strong> unterirdischen<br />

Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen<br />

Eintragen der bestehenden öffentlichrechtlichen<br />

Festsetzungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Photogrammetrische Aufnahme<br />

3.1 Erk<strong>und</strong>en , Messen <strong>und</strong> Berechnen von Lage-<br />

<strong>und</strong> Grenzpasspunkten, ggf. einschließlich<br />

Aerotriangulation<br />

3.2 Erk<strong>und</strong>en, Messen <strong>und</strong> Berechnen von<br />

Höhenpasspunkten<br />

2<br />

1<br />

1<br />

3<br />

3<br />

2<br />

1<br />

2<br />

2<br />

1<br />

20<br />

15<br />

7<br />

4<br />

6<br />

7<br />

4<br />

Seite 2 von 3


Liefern aller Messdaten in digitaler Form<br />

4. Absteckungsunterlagen<br />

Berechnen der Detailgeometrie anhand des<br />

Entwurfes <strong>und</strong> Erstellen von<br />

Absteckungsunterlagen<br />

5. Absteckung <strong>für</strong> den Entwurf<br />

Übertragen der Leitlinie linienhafter Objekte<br />

in <strong>die</strong> Örtlichkeit<br />

Übertragen der Projektgeometrie in <strong>die</strong><br />

Örtlichkeit <strong>für</strong> Erörterungsverfahren<br />

6. Geländeschnitte<br />

Ermitteln <strong>und</strong> Darstellen von Längs- <strong>und</strong><br />

Querprofilen aus terrestrischen/photo-<br />

grammetrischen Aufnahmen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

3.3 Signalisieren von Lage- <strong>und</strong> Grenzpunkten als<br />

Passpunkte <strong>und</strong> bis Bildflug überwachen<br />

3.4 Photogrammetrische Aufnahme des<br />

Planungsobjekts<br />

3.5 Photogrammetrische Auswertung zur Herstellung<br />

des Gr<strong>und</strong>planes „Folie Gr<strong>und</strong>riss“ <strong>und</strong> „Folie<br />

Höhe“ sowie Feldvergleich. Terrestrische<br />

Ergänzungsmessungen in nicht auswertbaren<br />

Bereichen (ggf. Aufbereitung <strong>für</strong> das DGM)<br />

„Folie Gr<strong>und</strong>riss“<br />

„Folie Höhe“ (Analogauswertung oder aus DGM<br />

abgeleitet)<br />

3.6 Zusätzliche photogrammetrische Auswertung zur<br />

Ableitung der Längs- <strong>und</strong> Querprofile.<br />

Terrestrische Ergänzungsmessungen in nicht<br />

auswertbaren Bereichen (ggf. Aufbereitung <strong>für</strong><br />

das DGM)<br />

3.7 Herstellung des Gr<strong>und</strong>planes „Folie Kataster“<br />

Bewertung Leistungsphase 3<br />

(photogrammetrisch)<br />

4. Absteckungsunterlagen<br />

4.1 Berechnen <strong>und</strong> Darstellen der Detailgeometrie,<br />

z.B. Fahrbahnränder, Widerlager, Pfeiler etc. zur<br />

Klärung von Entwurfsfragen. (Berechnung der<br />

Achshaupt- <strong>und</strong> Achskleinpunkte siehe § 55 (2)<br />

Nr. 3 HOAI)<br />

4.2 Festlegen eines Absteckliniennetzes im<br />

Festpunktfeld, Berechnen von Absteckwerten<br />

<strong>und</strong> Aufbereiten in Abstecklisten<br />

4.3 Darstellen der Ergebnisse von Nr. 4.2 in Plänen<br />

<strong>und</strong> Skizzen<br />

VII.102.1a<br />

3<br />

2<br />

16<br />

10<br />

4<br />

6<br />

52<br />

Bewertung Leistungsphase 4 15<br />

5. Absteckung <strong>für</strong> den Entwurf<br />

5.1 Leitlinie, z.B. Achse in den Hauptpunkten<br />

(Hektometerpunkte <strong>und</strong> Elementenwechsel)<br />

abstecken, vermarken <strong>und</strong> ggf. kennzeichnen<br />

5.2 Leitlinie in den Kleinpunkten abstecken, ggf.<br />

kennzeichnen<br />

Bewertung Leistungsphase 5 5<br />

6. Geländeschnitte<br />

6.1 Ermitteln von Längs- <strong>und</strong> Querprofilen aus<br />

terrestrischen oder photogrammetrischen<br />

Aufnahmen ggf. unter Nutzung eines DGM<br />

6.2 Darstellen der Längsprofile<br />

6.3 Darstellen der Querprofile<br />

Bewertung Leistungsphase 6 10<br />

8<br />

4<br />

3<br />

3<br />

2<br />

4<br />

1<br />

5<br />

Seite 3 von 3


Vermessungstechnische Leistungen (HOAI Teil XIII)<br />

VII.102.1b<br />

Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Bauvermessung <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke <strong>und</strong><br />

Verkehrsanlagen<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung kann das Vertragsmuster VII.102b verwendet werden. Das<br />

Leistungsbild Bauvermessung (§ 98 b Abs. 1 <strong>und</strong> 2 HOAI) entspricht in Leistungsphase 2 der<br />

Regelung in § 3 Nr. 2 VOB/B <strong>und</strong> ist Sache des Auftraggebers des Bauvertrages. Es entspricht in<br />

Leistungsphase 3 der Regelung in Abschnitt 4.1.3 ATV DIN 18299 VOB/C <strong>und</strong> ist Sache des<br />

Auftragnehmers des Bauvertrages.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(2) Allgemeines<br />

Das Honorar <strong>und</strong> <strong>die</strong> Berechnungsfaktoren sind in § 7 des Vertrages (Vordruck VII.102b) i.V.m.<br />

Vordruck VII.100.2 festzulegen (vgl. § 4 HOAI).<br />

(3) Anrechenbare Kosten<br />

Als Hilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten (§ 98 HOAI) stehen <strong>die</strong> Vordrucke VII.102.3 <strong>und</strong><br />

VII.102.4 mit den erforderlichen Hinweisen zur Verfügung.<br />

Die anrechenbaren Kosten sind nach der Kostenberechnung zu ermitteln <strong>und</strong> als endgültige<br />

Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage schriftlich zu vereinbaren (§ 98 Abs. 2 HOAI). Hierbei ist zu beachten, dass<br />

bei Ingenieurbauwerken 100 v. H. <strong>und</strong> bei Verkehrsanlagen 80 v. H. der nach § 97 Abs. 3 HOAI<br />

ermittelten Kosten anzurechnen sind (§ 98 Abs. 3 HOAI). Eine endgültige Abrechnung nach der<br />

Kostenberechnung vereinfacht <strong>und</strong> beschleunigt <strong>die</strong> Abrechnung.<br />

(4) Honorarzone<br />

Die Ermittlung der Honorarzone richtet sich nach § 98 a Abs. 1, ggf. § 98 a Abs. 2 <strong>und</strong> 3 HOAI.<br />

(5) Frei vereinbarte Honorare <strong>für</strong> Leitungen, innerörtliche Verkehrsanlagen u. a.<br />

Bei Leitungen, Tunnelbauwerken, innerörtlichen Verkehrsanlagen mit überwiegend innerörtlichem<br />

Verkehr, Geh- <strong>und</strong> Radwegen sowie Gleis- <strong>und</strong> Bahnsteiganlagen kann das Honorar gemäß § 98<br />

Abs. 4 HOAI frei vereinbart werden.<br />

Werden Zeithonorare vereinbart, gehören <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> Vermessungsfahrzeuge, <strong>die</strong> mit<br />

umfangreichen Messinstrumenten ausgerüstet sind, sowie <strong>für</strong> hochwertige Geräte, <strong>die</strong> <strong>für</strong><br />

Vermessungsleistungen verwandt werden, zu den Nebenkosten (§ 7 Abs. 2 Nr. 8 HOAI).<br />

(6) Beauftragung von Teilen einer Gr<strong>und</strong>leistung<br />

Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Gr<strong>und</strong>leistungen oder nur Teile von<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen übertragen werden, steht dem Auftragnehmer nicht der volle Vomh<strong>und</strong>ertsatz des<br />

Honorars <strong>die</strong>ser Leistungsphase, sondern nur ein entsprechend geringeres Honorar zu (siehe<br />

nachfolgende Aufstellung).<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 1 von 2


VII.102.1b<br />

Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

Die nachfolgenden Vomh<strong>und</strong>ertsätze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistung sind als Regelsätze zu<br />

betrachten <strong>und</strong> im Einzelfall auf <strong>die</strong> spezifischen Leistungen anzupassen.<br />

HOAI-Text (Auszug) Gliederung der Leistungsbeschreibung<br />

1. Baugeometrische Beratung<br />

Beraten bei der Planung insbesondere im<br />

Hinblick auf <strong>die</strong> erforderlichen<br />

Genauigkeiten<br />

Erstellen eines konzeptionellen<br />

Messprogramms<br />

Festlegen eines <strong>für</strong> alle Beteiligten<br />

verbindlichen Maß-, Bezugs- <strong>und</strong><br />

Benennungssystems<br />

Erstellen von Messprogrammen <strong>für</strong><br />

Bewegungs- <strong>und</strong> Deformationsmessungen,<br />

einschließlich Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

1. Baugeometrische Beratung<br />

1.1 Beraten bei der Planung insbesondere im<br />

Hinblick auf <strong>die</strong> erforderlichen Genauigkeiten,<br />

Erstellen eines konzeptionellen<br />

Messprogramms<br />

1.2 Festlegen eines <strong>für</strong> alle Beteiligten<br />

verbindlichen Maß-, Bezugs- <strong>und</strong><br />

Benennungssystems, Erstellen von<br />

Messprogrammen <strong>für</strong> Bewegungs- <strong>und</strong><br />

Deformationsmessungen einschließlich<br />

Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baustelleneinrichtung<br />

Bewertung<br />

v.H.<br />

Baustelleneinrichtung Bewertung Leistungsphase 1 2<br />

2. Absteckung <strong>für</strong> Bauausführung<br />

Übertragen der Projektgeometrie<br />

(Hauptpunkte) in <strong>die</strong> Örtlichkeit<br />

Übergabe der Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunkte,<br />

der Hauptpunkte <strong>und</strong> der<br />

Absteckungsunterlagen an das<br />

bauausführende Unternehmen<br />

3. Bauausführungsvermessung<br />

Messungen zur Verdichtung des Lage- <strong>und</strong><br />

Höhenfestpunktfeldes<br />

Messungen zur Überprüfung <strong>und</strong><br />

Sicherung von Fest- <strong>und</strong> Achspunkten<br />

Baubegleitende Absteckungen der<br />

geometriebestimmenden Bauwerkspunkte<br />

nach Lage <strong>und</strong> Höhe<br />

Messungen zur Erfassung von<br />

Bewegungen <strong>und</strong> Deformationen des zu<br />

erstellenden Objektes an konstruktiv<br />

bedeutsamen Punkten (bei Wasserstraßen<br />

keine Gr<strong>und</strong>leistung)<br />

Stichprobenartige<br />

Eigenüberwachungsmessungen<br />

Fortlaufende Bestandserfassung während<br />

der Bauausführung als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den<br />

Bestandsplan<br />

4. Vermessungstechnische<br />

Überwachung der Bauausführung<br />

Kontrollieren der Bauausführung durch<br />

stichprobenartige Messungen an<br />

Schalungen <strong>und</strong> entstehenden Bauteilen<br />

Fertigen von Messprotokollen<br />

Stichprobenartige Bewegungs- <strong>und</strong><br />

Deformationsmessungen an konstruktiv<br />

bedeutsamen Punkten des zu erstellenden<br />

Objekts<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

2. Absteckung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauausführung<br />

2.1 Übertragen der Projektgeometrie in <strong>die</strong><br />

Örtlichkeit<br />

2.2 Übergabe der Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunkte<br />

(Punkte der Projektgeometrie) <strong>und</strong> der<br />

Absteckungsunterlagen an das<br />

bauausführende Unternehmen<br />

Bewertung Leistungsphase 2<br />

3. Bauausführungsvermessung<br />

14<br />

3.1 Messungen zur Verdichtung des Lage <strong>und</strong><br />

Höhenfestpunktfeldes<br />

9<br />

3.2 Messungen zur Überprüfung <strong>und</strong> Sicherung<br />

von Fest- <strong>und</strong> Achspunkten<br />

5<br />

3.3 Baubegleitende Absteckungen der<br />

geometriebestimmenden Bauwerkspunkte nach<br />

Lage <strong>und</strong> Höhe<br />

27<br />

3.4 Messungen zur Erfassung von Bewegungen<br />

<strong>und</strong> Deformationen des zu erstellenden Objekts<br />

an konstruktiv bedeutsamen Punkten (bei<br />

Wasserstraßen keine Gr<strong>und</strong>leistung)<br />

15<br />

3.5 Stichprobenartige<br />

Eigenüberwachungsmessungen<br />

2<br />

3.6 Fortlaufende Bestandserfassung während der<br />

Bauausführung als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den<br />

Bestandsplan<br />

8<br />

Bewertung Leistungsphase 3 66<br />

4. Vermessungstechnische Überwachung der<br />

Bauausführung<br />

4.1 Kontrollieren der Bauausführung durch<br />

10<br />

stichprobenartige Lage- <strong>und</strong> Höhenmessungen<br />

in verschiedenen Bauzuständen <strong>und</strong> Fertigen<br />

von Messprotokollen<br />

4.2 Stichprobenartige Bewegungs- <strong>und</strong><br />

8<br />

Deformationsmessungen an konstruktiv<br />

bedeutsamen Punkten des zu erstellenden<br />

Objekts <strong>und</strong> Fertigen von Messprotokollen<br />

Bewertung Leistungsphase 4 18<br />

1<br />

1<br />

12<br />

2<br />

Seite 2 von 2


Vermessungstechnische Leistungen (HOAI Teil XIII)<br />

VII.102.1c<br />

Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - sonstige vermessungstechnische Leistungen<br />

(1) Bei der Beschreibung der Leistung ist zu prüfen, inwieweit ggf. <strong>die</strong> Vertragsmuster zur<br />

Entwurfsvermessung <strong>und</strong> Bauvermessung (VII.102a <strong>und</strong> VII.102b) <strong>und</strong> <strong>die</strong> TVB-Vermessung<br />

(VII.102.2) herangezogen werden können.<br />

(2) Das Honorar <strong>für</strong> sonstige vermessungstechnische Leistungen sollte zum frühestmöglichen<br />

Zeitpunkt schriftlich frei vereinbart werden (§ 100 Abs. 2 HOAI).<br />

Bei Zeithonoraren gehören <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> Vermessungsfahrzeuge, <strong>die</strong> mit umfangreichen<br />

Messinstrumenten ausgerüstet sind, sowie <strong>für</strong> hochwertige Geräte, <strong>die</strong> <strong>für</strong> Vermessungsleistungen<br />

verwandt werden, zu den Nebenkosten (§ 7 Abs. 2 Nr. 8 HOAI).<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>


VII.102.2<br />

Technische Vertragsbedingungen<br />

<strong>für</strong> Vermessungsleistungen<br />

im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

(TVB-Vermessung)<br />

Seite 1 von 6


INHALTSVERZEICHNIS<br />

VII.102.2<br />

Seite<br />

1 Allgemeines …………………………………………………………………………… 3<br />

2 Vermessungsunterlagen …………………………………………………………….. 3<br />

3 Ausführung der Vermessungsleistungen ………………………………………… 4<br />

3.1 Allgemeines …………………………………………………………………………. 4<br />

3.2 Festpunktfeld ………………………………………………………………………… 4<br />

3.3 Kataster ………………………………………………………………………………. 4<br />

3.4 DV-Einsatz …………………………………………………………………………….4<br />

4 Vermessungsergebnisse ………………………………………………………………5<br />

5 Qualitätssicherung …………………………………………………………………… 5<br />

Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke …………………….. 7<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 2 von 6


1 Allgemeines<br />

VII.102.2<br />

Die „Technischen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Vermessungsleistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

(TVB-Vermessung)“ betreffen <strong>die</strong> Leistungen der Entwurfsvermessung <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke <strong>und</strong><br />

Verkehrsanlagen entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 6 des § 97 b HOAI.<br />

Für alle Vermessungen, Berechnungen <strong>und</strong> Zeichnungen gelten <strong>die</strong> RAS-Verm*) Soweit in <strong>die</strong>sen<br />

Richtlinien keine speziellen Regelungen getroffen sind, sind <strong>die</strong> jeweiligen Landesvorschriften zu<br />

beachten. Bei Widersprüchen zwischen den Vorschriften gelten zunächst <strong>die</strong> Landesvorschriften <strong>und</strong><br />

dann <strong>die</strong> RAS-Verm. In derartigen Fällen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zu informieren <strong>und</strong><br />

das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />

Ferner gelten <strong>die</strong> RE*) sowie <strong>die</strong> einschlägigen vom BMVBS herausgegebenen Regelungen<br />

(R<strong>und</strong>schreiben u. a.)**).<br />

Alle Arbeiten sind von qualifiziertem Fachpersonal unter Leitung <strong>und</strong> Verantwortung eines<br />

Vermessungsingenieurs durchzuführen. Dieser ist dem Auftraggeber zu benennen.<br />

Die eingesetzten Instrumente, Hilfsmittel <strong>und</strong> Verfahren müssen dem Stand der Technik entsprechen.<br />

Vor Beginn der örtlichen Arbeiten stellt der Auftraggeber das Betretungsrecht der Gr<strong>und</strong>stücke gemäß<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz <strong>und</strong> Straßengesetze der Länder im erforderlichen Umfang sicher. Der<br />

Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine<br />

Absicht, Gr<strong>und</strong>stücke zum Zwecke der Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird dem<br />

Auftragnehmer das Betreten verweigert, so ist der Auftraggeber zu informieren <strong>und</strong> das weitere<br />

Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />

2 Vermessungsunterlagen<br />

Der Auftraggeber stellt, soweit nichts anderes vereinbart ist, folgende Kartengr<strong>und</strong>lagen analog bzw.<br />

digital zur Verfügung:<br />

a) Topographische Karten im Maßstab 1 : 5.000 (DGK 5) bzw. 1 : 10.000 (TK 10) <strong>und</strong>/oder 1 : 25.000<br />

(TK 25) mit eingetragenem Aufnahmebereich <strong>und</strong> Blatteinteilung der zu erstellenden Gr<strong>und</strong>pläne.<br />

b) Bedarfsorientierte analoge bzw. digitale Kartenprodukte als Planungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> <strong>für</strong><br />

Übersichts- zwecke auf der Gr<strong>und</strong>lage der digitalen Datenbestände ALK <strong>und</strong> ATKIS nach<br />

Absprache über den Dateninhalt, den Maßstab <strong>und</strong> den Kartenausschnitt.<br />

Folgende weitere, aktuelle Vermessungsunterlagen beschafft, soweit nichts anderes vereinbart ist, der<br />

Auftragnehmer in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber <strong>und</strong> in dessen Namen <strong>und</strong> <strong>für</strong> dessen<br />

Rechnung bei den zuständigen amtlichen Stellen:<br />

a) TP-Übersichten, TP-Kartei, TP-Beschreibungen<br />

b) NivP-Übersichten, NivP-Kartei, NivP-Beschreibungen<br />

c) Unterlagen über Polygon- bzw. Aufnahmepunkte (Übersichten, Koordinatenverzeichnisse,<br />

Einmessungsskizzen)<br />

d) Katasterkarten <strong>und</strong>/oder ALK-Daten<br />

e) Koordinaten von Grenzpunkten (soweit erforderlich).<br />

*) Siehe Anhang<br />

**) Siehe hierzu das jeweils aktuelle „Verzeichnis der veröffentlichten R<strong>und</strong>schreiben der Abteilung Straßenbau,<br />

Straßenverkehr des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung (R<strong>und</strong>schreiben-Verzeichnis-StB)“,<br />

veröffentlicht jährlich auf der Homepage des BMVBS www.bmvbs.de, Rubrik: Verkehr / Straße / Straßenbau /<br />

<strong>Vergabe</strong>handbücher<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 3 von 6


3 Ausführung der Vermessungsleistungen<br />

3.1 Allgemeines<br />

VII.102.2<br />

Der Auftragnehmer hat Arbeitsweise <strong>und</strong> Messverfahren vor Beginn der Arbeiten festzulegen <strong>und</strong> mit<br />

dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer hat in einem detaillierten Zeitplan den<br />

Arbeitsablauf aufzuzeigen.<br />

Die zu verwendenden Messgeräte sind auf Verlangen mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sie sind<br />

nach den jeweils anerkannten Regeln der Vermessungstechnik zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. zu justieren.<br />

Prüfergebnisse sind auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Sie dürfen nicht älter als 2 Jahre<br />

sein.<br />

Bezugssystem <strong>für</strong> alle Vermessungen, Berechnungen <strong>und</strong> Zeichnungen ist das System der<br />

Landesvermessung. Die Verwendung anderer Systeme bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.<br />

Sind mehrere Systeme vorhanden, gibt der Auftraggeber das zu verwendende System unter Angabe<br />

des Lage- <strong>und</strong> Höhenstatus der Landesvermessung vor.<br />

Der Auftraggeber gibt <strong>die</strong> einzuhaltenden Genauigkeiten (Standardabweichungen) vor, sofern von den<br />

in der RAS-Verm angegebenen Genauigkeiten abgewichen werden soll. Werden <strong>die</strong> vorgegebenen<br />

Genauigkeitsmaße nicht eingehalten, ohne dass es in der Verantwortung des Auftragnehmers liegt, so<br />

ist das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abzustimmen.<br />

3.2 Festpunktfeld<br />

Nach der Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> vor der Vermarkung sind <strong>die</strong> Netzentwürfe <strong>für</strong> das Lage- <strong>und</strong><br />

Höhenfestpunktfeld dem Auftraggeber zur Zustimmung vorzulegen.<br />

Die Art der Vermarkung <strong>und</strong> Kennzeichnung der Festpunkte ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.<br />

Vermarkung <strong>und</strong> Kennzeichnung sind vom Auftragnehmer bis zur Abnahme der Arbeiten zu erhalten.<br />

3.3 Kataster<br />

Das Verfahren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Herstellung des Gr<strong>und</strong>planes „Folie Kataster“ ist mit dem Auftraggeber<br />

abzustimmen. Bei der Herstellung der „Folie Kataster“ ist das Prinzip der Nachbarschaft, insbesondere<br />

zur „Folie Gr<strong>und</strong>riss“, i. d. R. durch Verwendung einer ausreichenden Zahl von Passpunkten<br />

einzuhalten.<br />

Anzuwendende Verfahren sind − rechnerische Einpassung digitalisierter Katasterkarten oder −<br />

Verwendung von ALK-Daten oder − <strong>die</strong> kombinierte Anwendung der vorstehenden Methoden.<br />

Wenn bei der Einpassung größere Spannungen <strong>und</strong>/oder Widersprüche auftreten, so ist das weitere<br />

Vorgehen mit dem Auftraggeber abzustimmen.<br />

3.4 DV-Einsatz<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> einwandfreie Funktion der benutzten DV-Anlagen <strong>und</strong> der angewandten<br />

Programme sicherzustellen. Herkunft, Name <strong>und</strong> Versionsnummer der benutzten Programme sind<br />

anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, kostenfrei ein Testbeispiel rechnen zu lassen.<br />

Für <strong>die</strong> digitale Weiterverarbeitung der Ergebnisse durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer<br />

sowohl Datenträger, Datenaustauschformat als auch Datei- <strong>und</strong> Datenstruktur vor Auftragsvergabe mit<br />

dem Auftraggeber schriftlich abzustimmen. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer Plots <strong>und</strong> Dateien<br />

von Zwischenergebnissen vorab zu übergeben.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 4 von 6


4 Vermessungsergebnisse<br />

VII.102.2<br />

Außer den digitalen <strong>und</strong> analogen Ergebnissen der Vermessung in der mit dem Auftraggeber<br />

abgestimmten Übergabeform hat der Auftragnehmer alle im Rahmen der Auftragsabwicklung<br />

verwandten <strong>und</strong> entstandenen Unterlagen einschließlich der Qualitätssicherungsnachweise (siehe<br />

Ziffer 5) vollständig <strong>und</strong> systematisch geordnet zu übergeben. Die ausgeführten<br />

Vermessungsleistungen sind auf Verlangen des Auftraggebers örtlich nachzuweisen.<br />

Zu den zu übergebenden Unterlagen gehören, soweit bei Auftragserteilung nichts anderes vereinbart:<br />

a) Alle vom Auftraggeber bereitgestellten <strong>und</strong> vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen<br />

b) Netzskizzen<br />

c) Beschreibung <strong>und</strong> Einmessung der Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunkte<br />

d) Feldbücher sowie Datei der Messungselemente<br />

e) Berechnungen der Lage- <strong>und</strong> Höhenfestpunkte sowie alle sonstigen Koordinatenberechnungen<br />

(z. B. Absteckwerte)<br />

f) Nachweis der Überprüfung der Anschlusspunkte<br />

g) Verzeichnis der Lagekoordinaten <strong>und</strong> Höhen im Landessystem<br />

h) Gr<strong>und</strong>pläne in analoger <strong>und</strong> digitaler Form nach dem vereinbarten Übergabeformat nebst<br />

Datenstruktur <strong>und</strong> Ko<strong>die</strong>rungslisten<br />

i) Absteckungsunterlagen<br />

j) Vergrößerungen bzw. Verkleinerungen von Karten<br />

k) Längs- <strong>und</strong> Querprofile in analoger <strong>und</strong> digitaler Form nach dem vereinbarten Übergabeformat<br />

Bei Befliegungsaufträgen <strong>und</strong> photogrammetrischen Auswertungen sind, sofern nichts anderes<br />

vereinbart, in Abhängigkeit vom Auftrag zusätzlich zu übergeben:<br />

a) Original Diapositive (geschnitten, in glasklaren Spezialtaschen)<br />

b) Kontaktabzüge aller Aufnahmen<br />

c) Kontaktabzüge mit eingetragenen Passpunkten<br />

d) Bildmittenübersicht (digital <strong>und</strong> analog)<br />

e) Kammerkalibrierungsschein<br />

f) Bildflugprotokoll<br />

g) Signalisierungsübersichten<br />

h) Berechnung der Passpunkte einschließlich Ergebnisse der Aerotriangulation<br />

i) Arbeitsunterlagen des Feldvergleichs<br />

j) Terrestrische Ergänzungsmessungen einschließlich Berechnungsunterlagen<br />

5 Qualitätssicherung<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Qualitätssicherung des Auftrages schriftlich zu dokumentieren.<br />

Der Nachweis der Qualitätssicherung muss sich auftragsbezogen mindestens erstrecken auf:<br />

a) Digitale Ergebnisse<br />

− Prüfung auf Einhaltung der Vorgaben zu<br />

− Datei- <strong>und</strong> Datenstruktur, Layerstruktur, Symbolbezeichnungen<br />

− DGM-Randlinien,-Bruchkanten,-Rasterweite<br />

b) Analoge Ergebnisse<br />

− Zeichnungsausführung (Einhaltung der RAS-Verm <strong>und</strong> sonstiger Vorgaben)<br />

− Katastereinpassung (Einhaltung des Prinzips der Nachbarschaft)<br />

− Vollständigkeit des Katasters <strong>und</strong> der Topographie („Folie Gr<strong>und</strong>riss“ <strong>und</strong> „Folie Kataster“)<br />

− Sachgerechte Höhenpunktverteilung <strong>und</strong> -darstellung („Folie Höhe“)<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, anhand der während des Auftrags übergebenen<br />

Zwischenergebnisse sowie anhand der abschließenden Vermessungsergebnisse stichprobenhafte<br />

digitale <strong>und</strong> analoge Qualitätskontrollen durchzuführen <strong>und</strong> das Resultat dem Auftragnehmer bekannt<br />

zu geben.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 5 von 6


Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke<br />

VII.102.2<br />

RE<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (RE<br />

1985) Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

RAS-Verm<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen; Teil Vermessung (RAS-Verm), <strong>Ausgabe</strong> 2001<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

Verzeichnis der Bezugsquellen<br />

FGSV Verlag: FGSV Verlag Wesselinger Str. 17, 50999 Köln Telefon 0 22 36 / 38 46 30, Telefax 0<br />

22 36 / 38 46 40 Boyenstraße 42, 10115 Berlin Telefon 030 / 48 63 82 70, Telefax<br />

030 / 48 63 82 71<br />

VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39, 44139 Dortm<strong>und</strong> Telefon 0180 / 53 40 140,<br />

Telefax 0180 / 53 40 120<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 6 von 6


ENTWURFSVERMESSUNG<br />

BAUVERMESSUNG<br />

} FÜR<br />

VERKEHRSANLAGEN<br />

Anlage-Nr.:<br />

ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN Vertrags-Nr.:<br />

Projekt<br />

......................................................<br />

Z<br />

e<br />

i<br />

l<br />

e<br />

[Z]<br />

Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />

1* Gesamtkosten ohne Ingenieurbauwerke<br />

1.1 davon Kosten <strong>für</strong> Erd- <strong>und</strong> Felsarbeiten<br />

2<br />

davon nicht anrechenbare Kosten (§ 52(6) HOAI), sofern in Z 1<br />

enthalten<br />

2.1* - Baugr<strong>und</strong>stück<br />

2.2 - Vermessung <strong>und</strong> Vermarkung<br />

2.3 - Kunstwerke<br />

2.4 - Winterbauschutzvorkehrungen<br />

2.5 - Entschädigungen <strong>und</strong> Schadenersatzleistungen<br />

2.6* - Baunebenkosten<br />

3<br />

davon nicht anrechenbare Kosten (§ 52(7) HOAI), sofern in Z 1<br />

enthalten**<br />

3.1 - Herrichten des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

3.2* - Erschließen der Außenanlagen<br />

3.3 - verkehrsregelnde Maßnahmen<br />

3.4 - Umlegen <strong>und</strong> Verlegen von Leitungen<br />

3.5 - Ausstattung <strong>und</strong> Nebenanlagen<br />

4 Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis Z 3.5]<br />

5 Zwischensumme [Z 1.1 + Z 4]<br />

6 Sonstige anrechenbare Kosten [Z 1 abz. Z 5]<br />

7 Kosten aus Z 1.1, aber nicht mehr als 40 v.H. aus Z 6 (§ 52(4) HOAI)<br />

8* Kosten <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke<br />

9* Anrechenbar 10 v.H. aus Z 8 (§ 52(4) HOAI) [0,1 x Z 8]<br />

10 Anrechenbare Kosten bis zu 2 Fahrstreifen [Z 6 + Z 7 + Z 9]<br />

11* Installation, Betriebstechnik (§§ 97(3), 98(3) i.V.m. § 10(4) HOAI)<br />

12 ggf. Winterbauschutzvorkehrungen (§ 52(8) i.V.m. § 32(4) HOAI)<br />

13 Summe Z 10 + Z 11 + Z 12<br />

14* Abminderung bei mehr als 2 Fahrstreifen (§ 52(5) HOAI)<br />

14.1 3 Fahrstreifen [0,15 x Z 13]<br />

14.2 4 Fahrstreifen [0,30 x Z 13]<br />

14.3 mehr als 4 Fahrstreifen [0,40 x Z 13]<br />

14.4 Abminderung bei 2 Gleisen mit gemeins. Planum [0,10 x Z 13]<br />

15<br />

Anrechenbare Kosten<br />

Entwurfsvermessung <strong>für</strong> Verkehrsanlagen<br />

[Z 13 abz. Z 14]<br />

nach Kostenschätzung<br />

(Entwurfsvermessung)<br />

nach Kostenberechnung<br />

(Bauvermessung)<br />

16 Abminderung <strong>für</strong> Bauvermessung (§ 98(3) HOAI) [0,2 x Z 15]<br />

17<br />

Anrechenbare Kosten<br />

Bauvermessung <strong>für</strong> Verkehrsanlagen<br />

[Z 15 abz. Z 16]<br />

* siehe Hinweise auf der Rückseite ** soweit vom Auftragnehmer weder geplant noch überwacht<br />

EUR EUR<br />

VII.102.3<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1


Hinweise zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

VII.102.3<br />

zu Zeile 1 Die Gesamtkosten sind alle im Zusammenhang mit der Baumaßnahme<br />

anfallenden Kosten. Ggf. ist § 10 Abs. 3 HOAI zu beachten.<br />

zu Zeilen 1, 8, 9 Die Kosten der Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützmauern) rechnen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nicht zu den anrechenbaren Kosten. 10 v.H. der Kosten <strong>die</strong>ser Bauwerke sind<br />

nach §52 (4) Nr. 2 HOAI wegen der im Rahmen der Straßenplanung<br />

festzulegenden Geometrie jedoch anrechenbar. Dies gilt nicht, wenn dem<br />

Auftragnehmer gleichzeitig Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ingenieurbauwerke übertragen<br />

werden.<br />

Ist <strong>die</strong>s der Fall, so erfolgt in den Zeilen 8 <strong>und</strong> 9 keine Eintragung; <strong>die</strong> Honorare<br />

sind dann getrennt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verkehrsanlage <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ingenieurbauwerke zu<br />

berechnen.<br />

zu Zeile 2.1 Zu den Kosten <strong>für</strong> das Baugr<strong>und</strong>stück gehören der Erwerb, das rechtliche<br />

Freimachen (§ 52 (6) Nr. 1 HOAI) - darunter ist das Freimachen von Rechten<br />

Dritter zu verstehen - sowie andere einmalige Abgaben <strong>für</strong> Erschließung (§ 52 (6)<br />

Nr. 2 HOAI).<br />

zu Zeile 2.6 Zu den Baunebenkosten nach § 52 (6) Nr. 7 HOAI gehören <strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> bei der<br />

Planung <strong>und</strong> Baudurchführung auf der Gr<strong>und</strong>lage von Gebührenordnungen,<br />

Preisvorschriften oder nach besonderer vertraglicher Vereinbarung entstehen. Es<br />

sind <strong>die</strong>s in der Regel Kosten <strong>für</strong> Vorplanung, Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik<br />

bei Brücken), Bauüberwachung, behördliche Prüfungen, Genehmigungen <strong>und</strong><br />

Abnahmen, besondere künstlerische Gestaltung, Finanzierungen <strong>und</strong> Abgaben.<br />

zu Zeile 3.2 Die Erschließung umfasst <strong>die</strong> öffentliche <strong>und</strong> <strong>die</strong> nichtöffentliche Erschließung.<br />

zu Zeile 11 Zu den anrechenbaren Kosten zählen nach §§ 97 (3) <strong>und</strong> 98 (3) HOAI im Hinblick<br />

auf den Koordinierungsaufwand des Auftragnehmers ganz oder teilweise<br />

(entsprechend § 10 (4) HOAI) Installationen, betriebstechnische Anlagen <strong>und</strong><br />

betriebliche Einbauten, wie z. B. elektro- <strong>und</strong> maschinentechnische Einrichtungen<br />

bei Tunneln <strong>und</strong> Kläranlagen.<br />

zu Zeile 14 Die in § 52 (5) HOAI vorgesehenen Abminderungen der anrechenbaren Kosten<br />

kommen bei der Entwurfs- <strong>und</strong> Bauvermessung <strong>für</strong> Verkehrsanlagen voll zum<br />

Tragen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2


ENTWURFSVERMESSUNG<br />

BAUVERMESSUNG<br />

Projektbezeichnung:<br />

Z<br />

e<br />

i<br />

l<br />

e<br />

[Z]<br />

} FÜR<br />

INGENIEURBAUWERKE<br />

Anlage-Nr.:<br />

ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN Vertrags-Nr.:<br />

1* Gesamtkosten<br />

.............................................<br />

Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />

2 Nicht anrechenbare Kosten (§ 52(6) HOAI), sofern in Z 1 enthalten<br />

2.1* - Baugr<strong>und</strong>stück<br />

2.2 - Vermessung <strong>und</strong> Vermarkung<br />

2.3 - Kunstwerke<br />

2.4 - Winterbauschutzvorkehrungen<br />

2.5 - Entschädigungen <strong>und</strong> Schadenersatzleistungen<br />

2.6* - Baunebenkosten<br />

3 Nicht anrechenbare Kosten (§ 52(7) HOAI), sofern in Z 1 enthalten**<br />

3.1 - Herrichten des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

3.2 * - Erschließung <strong>und</strong> Außenanlagen<br />

3.3 - verkehrsregelnde Maßnahmen<br />

3.4 - Umlegen <strong>und</strong> Verlegen von Leitungen<br />

3.5 - Ausstattung <strong>und</strong> Nebenanlagen<br />

3.6 - Maschinentechnik<br />

4 Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis Z 3.6]<br />

5* Installation, Betriebstechnik. (§§ 97(3), 98(3) i.V.m. § 10(4) HOAI)<br />

6 Ggf. Winterbauschutzvorkehrungen (§ 52(8) i.V.m. § 32(4) HOAI)<br />

Anrechenbare Kosten<br />

7 Bauvermessung <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke<br />

abz. Z 4]<br />

[Summe Z 1+Z 5+Z 6<br />

nach Kostenschätzung<br />

(Entwurfsvermessung)<br />

nach Kostenberechnung<br />

(Bauvermessung)<br />

EUR EUR<br />

8 Anzusetzen <strong>für</strong> Entwurfsvermessung (§ 97(4) HOAI) EUR EUR<br />

8.1<br />

bei Z 7 ≤ 511.292 EUR:<br />

bei Z 7 > 511.292 EUR:<br />

0,4 x Z 7<br />

204.516,80 EUR<br />

bei 511.292 EUR < Z 7 ≤ 1.022.584 EUR: 0,35 x (Z 7 - 511.292<br />

8.2 EUR)<br />

bei Z 7 > 1.022.584 EUR: 178.952,20 EUR<br />

bei 1.022.584 EUR < Z 7 ≤ 2.556.459 EUR: 0,30 x (Z 7 –<br />

8.3 1.022.584 EUR)<br />

bei Z 7 > 2.556.459 EUR: 460.162,69 EUR<br />

8.4<br />

bei Z 7 > 2.556.459 EUR:<br />

2.556.459 EUR)<br />

Anrechenbare Kosten<br />

0,25 x (Z 7 –<br />

9 Entwurfsvermessung <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke [Summe Z 8.1 bis Z<br />

8.4]<br />

* siehe Hinweise auf der Rückseite<br />

** soweit vom Auftragnehmer weder geplant noch überwacht<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.102.4


Hinweise zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

VII.102.4<br />

zu Zeile 1 Die Gesamtkosten sind alle im Zusammenhang mit der Baumaßnahme<br />

anfallenden Kosten ohne <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> Installation <strong>und</strong> Betriebstechnik. Ggf. ist<br />

§ 10 (3) HOAI zu beachten.<br />

zu Zeile 2.1 Zu den Kosten <strong>für</strong> das Baugr<strong>und</strong>stück gehören der Erwerb, das rechtliche<br />

Freimachen (§ 52 (6) Nr. 1 HOAI) - darunter ist das Freimachen von Rechten<br />

Dritter zu verstehen - sowie andere einmalige Abgaben <strong>für</strong> Erschließung (§ 52 (6)<br />

Nr. 2 HOAI).<br />

zu Zeile 2.6 Zu den Baunebenkosten nach § 52 (6) Nr. 7 HOAI gehören <strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> bei der<br />

Planung <strong>und</strong> Baudurchführung auf der Gr<strong>und</strong>lage von Gebührenordnungen,<br />

Preisvorschriften oder nach besonderer vertraglicher Vereinbarung entstehen. Es<br />

sind <strong>die</strong>s in der Regel Kosten <strong>für</strong> Vorplanung, Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik<br />

bei Brücken), Bauüberwachung, behördliche Prüfungen, Genehmigungen <strong>und</strong><br />

Abnahmen, besondere künstlerische Gestaltung, Finanzierungen <strong>und</strong> Abgaben.<br />

zu Zeile 3.2 Die Erschließung umfasst <strong>die</strong> öffentliche <strong>und</strong> <strong>die</strong> nichtöffentliche Erschließung.<br />

zu Zeile 5 Zu den anrechenbaren Kosten zählen nach §§ 97 (3) <strong>und</strong> 98 (3) HOAI im Hinblick<br />

auf den Koordinierungsaufwand des Auftragnehmers ganz oder teilweise<br />

(entsprechend § 10 (4) HOAI) Installationen, betriebstechnische Anlagen <strong>und</strong><br />

betriebliche Einbauten, wie z. B. elektro- <strong>und</strong> maschinentechnische Einrichtungen<br />

bei Tunneln <strong>und</strong> Kläranlagen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>


© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

ENTWURFSVERMESSUNG<br />

Anlage-Nr.:<br />

ERMITTLUNG DER HONORARZONE Vertrags-<br />

Nr.:<br />

Projektbezeichnung:<br />

.............................................<br />

H<br />

O<br />

N<br />

O<br />

R<br />

A<br />

R<br />

Z<br />

O<br />

N<br />

Qualität der vorhandenen<br />

Kartenunterlagen<br />

Anforderungen an <strong>die</strong><br />

Genauigkeit<br />

Bewertungsmerkmal<br />

Qualität des vorhandenen<br />

Lage- <strong>und</strong><br />

Höhenfestpunktfeldes<br />

VII.102.5<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

<strong>die</strong><br />

Geländebeschaffenheit<br />

<strong>und</strong> bei der Begehbarkeit<br />

E (1-5 Punkte) (1-5 Punkte) (1-5 Punkte) (1-10 Punkte)<br />

sehr hoch sehr gering sehr hoch sehr gering<br />

I<br />

II<br />

III<br />

Rahmenkarten (analog<br />

oder digital) liegen mit<br />

topographischen Angaben<br />

vor<br />

Rahmenkarten (analog<br />

oder digital) liegen vor<br />

Graphische Genauigkeit,<br />

Höhen <strong>und</strong> Topographie aus<br />

vorhandenen Karten <strong>und</strong><br />

Plänen (keine<br />

Zwangspunkte)<br />

Sehr günstige<br />

Anschlussmöglichkeiten an<br />

das spannungsarme<br />

Landesnetz<br />

Eben<br />

(1) (1) (1) (1-2)<br />

gut gering gut gering<br />

Einfache Vermessungen geringer<br />

Genauigkeit (keine<br />

oder wenige Zwangspunkte)<br />

Anschluss an das<br />

bestehende Landesnetz<br />

mit geringem Aufwand<br />

möglich<br />

Kupiert<br />

(2) (2) (2) (3-4)<br />

befriedigend durchschnittlich befriedigend durchschnittlich<br />

Geometrisch einwandfreie<br />

Katasterkarten<br />

unterschiedlicher<br />

Maßstäbe liegen vor<br />

Abzuleiten aus<br />

Genauigkeitsvorgaben der<br />

RAS-Verm<br />

Anschluss an das<br />

bestehende Landesnetz<br />

mit größerem Aufwand<br />

oder Berücksichtigung<br />

größerer Netzspannungen<br />

Schlecht zugänglich<br />

(3) (3) (3) (5-6)<br />

kaum ausreichend überdurchschnittlich kaum ausreichend überdurchschnittlich<br />

IV Katasterkarten<br />

unterschiedlicher<br />

Maßstäbe liegen vor<br />

V<br />

eP*<br />

Wie Honorarzone III, jedoch<br />

sehr viele Zwangspunkte mit<br />

hoher Lage- <strong>und</strong><br />

Höhengenauigkeit<br />

Anschluss an das<br />

bestehende Landesnetz<br />

mit größerem Aufwand <strong>und</strong><br />

Berücksichtigung größerer<br />

Netzspannungen<br />

Stark kupiert<br />

(4) (4) (4) (7-8)<br />

mangelhaft sehr hoch mangelhaft sehr hoch<br />

Katasterkarten liegen vor,<br />

umfangreiche<br />

Ergänzungsmessungen, z.<br />

B.<br />

Passpunktbestimmungen,<br />

erforderlich<br />

Präzisionsmessungen sehr<br />

hoher Genauigkeit<br />

Anschluss an das<br />

bestehende Landesnetz<br />

nur mit extremem Aufwand<br />

möglich<br />

Stark kupiert <strong>und</strong> schlecht<br />

zugänglich<br />

(5) (5) (5) (9-10)


*eP = ermittelte Punktanzahl<br />

H<br />

O<br />

N<br />

O<br />

R<br />

A<br />

R<br />

Z<br />

O<br />

N<br />

E<br />

Behinderung durch Bebauung <strong>und</strong> Be-<br />

wuchs<br />

(1-10 Punkte)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Zwischensumme 1 der ermittelten<br />

Punktanzahl<br />

Bewertungsmerkmal<br />

Behinderung durch Verkehr<br />

(1-10 Punkte)<br />

Topographiedichte<br />

VII.102.5<br />

(1-15 Punkte)<br />

sehr gering sehr gering sehr gering<br />

I Freie Sicht, geringfügige Bebauung<br />

II Einzelne Hindernisse, lockere<br />

Bebauung<br />

Unbedeutender Verkehrsfluss<br />

Gering strukturiertes Gelände, wenig<br />

aufzunehmende Punkte<br />

(1-2) (1-2) (1-3)<br />

gering gering gering<br />

Sehr schwacher Verkehrsfluss<br />

Strukturiertes Gelände, aufzunehmende<br />

Verkehrswege untergeordnet<br />

(3-4) (3-4) (4-6)<br />

durchschnittlich durchschnittlich durchschnittlich<br />

III Einzelne Busch- <strong>und</strong> Waldstücke, Bebauung<br />

Mittlerer Verkehrsfluss<br />

Strukturiertes Gelände mit Verkehrswegeerfassung<br />

(5-6) (5-6) (7-9)<br />

überdurchschnittlich überdurchschnittlich überdurchschnittlich<br />

IV Starker Bewuchs, dichte Bebauung<br />

Starker Verkehrsfluss<br />

Stark strukturiertes Gelände, Ortslage-<br />

oder überwiegend<br />

Verkehrswegeaufnahmen, hohe Punkt-<br />

<strong>und</strong> Liniendichte<br />

(7-8) (7-8) (10-12)<br />

sehr hoch sehr hoch sehr hoch<br />

V Dichter Wald, sehr enge Bebauung<br />

eP*<br />

Anmerkung:<br />

Bis zu 14 Punkte = Honorarzone I<br />

15 bis 25 Punkte = Honorarzone II<br />

26 bis 37 Punkte = Honorarzone III<br />

38 bis 48 Punkte = Honorarzone IV<br />

49 bis 60 Punkte = Honorarzone V<br />

*eP = ermittelte Punktzahl<br />

Sehr starker Verkehrsfluss<br />

Sehr umfangreiche Detailaufnahmen,<br />

extreme Punktdichte<br />

(9-10) (9-10) (13-15)<br />

Zwischensumme 2 der ermittelten Punktanzahl<br />

Zwischensumme 1 der ermittelten Punktanzahl<br />

Gesamtsumme der ermittelten Punktanzahl<br />

Die Leistung wird zugeordnet<br />

der<br />

Honorarzone


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

SEITEN<br />

BEZEICHNUNG<br />

Vertrag<br />

Ermittlung der anrechenbaren Kosten (VII.103.2)<br />

Honorarermittlung (VII.100.2)<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.103<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1 von 9


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetzes.<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

VII.103<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Leistungen der Ingenieure <strong>und</strong> Landschaftsarchitekten im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau, AVB<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 9


§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen:<br />

1. Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung<br />

Ermitteln der Baugr<strong>und</strong>verhältnisse auf Gr<strong>und</strong> der vorhandenen Unterlagen; Festlegen <strong>und</strong> Darstellen<br />

der notwendigen Baugr<strong>und</strong>erk<strong>und</strong>ungen<br />

1.1 Beschaffung von Kartenmaterial<br />

1.11 Morphologische Karten (1:25.000, 1:5.000)<br />

1.12 Geologische Karten (Übersichtskarten, Spezialkarten)<br />

1.13 Hydrologische Karten (Übersichtskarten, Spezialkarten)<br />

1.2 Einholen von Stellungnahmen <strong>und</strong> Zusammenstellen von vorhandenen speziellen<br />

Unterlagen<br />

1.21 Geologisches Landesamt<br />

1.22 Wasserwirtschaftsamt<br />

1.23 Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt<br />

1.24 Bergbautreibende<br />

1.25 Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsunternehmen (Gas, Elektrizität, Fernwärme, Wasser)<br />

1.26 Abwasserverbände<br />

1.27 Post<br />

1.28 Zuständige Naturschutzbehörde<br />

1.29 Betreiber von noch betriebenen bzw. ehemaligen Deponien<br />

1.3 Beschaffung von Detailplänen der Verkehrsanlagen<br />

1.31 Trassenplanung<br />

1.32 Bauwerksplanung<br />

1.4 Durchsprache der Aufgabenstellung mit Trassen- <strong>und</strong> Bauwerksplanern<br />

1.5 Begehen der Trasse<br />

1.51 Überprüfung der Übereinstimmung der Örtlichkeit mit den vorhandenen Unterlagen<br />

1.52 Aufsuchen <strong>und</strong> Überprüfen von vorhandenen Bodenaufschlüssen<br />

1.53 Aufsuchen <strong>und</strong> Überprüfen von Gr<strong>und</strong>wassermessstellen, Schichtwasseraustritten <strong>und</strong><br />

Quellgebieten<br />

1.6 Geotechnisches Untersuchungsprogramm<br />

1.61 Trassengutachten<br />

Eintragung der vorzunehmenden Aufschlüsse in Lage- <strong>und</strong> Höhenpläne unter<br />

Berücksichtigung schützenswerter Bereiche<br />

1.611 Kernbohrungen; Ansatzpunkte, Teufe<br />

1.612 Handbohrungen; Ansatzpunkte, Teufe<br />

1.613 Schürfe; Ansatzpunkte, Teufe<br />

1.614 Son<strong>die</strong>rungen<br />

VII.103<br />

Bewertung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 9


1.62 Bauwerksgutachten<br />

Eintragungen der vorzunehmenden Aufschlüsse in den Bauwerksplan <strong>und</strong> in <strong>die</strong> Lage- <strong>und</strong><br />

Höhenpläne unter Berücksichtigung schützenswerter Bereiche<br />

1.621 Kernbohrungen; Ansatzpunkte, Teufe<br />

1.622 Handbohrungen; Ansatzpunkte, Teufe<br />

1.623 Schürfe; Ansatzpunkte, Teufe<br />

1.624 Rammkernson<strong>die</strong>rungen<br />

1.625 Rammson<strong>die</strong>rungen<br />

1.626 Spitzendruckson<strong>die</strong>rungen<br />

1.7 Programm der Feldversuche<br />

1.71 Anordnung von Gr<strong>und</strong>wassermessstellen unter Berücksichtigung schützenswerter Bereiche<br />

1.72 Anordnung von Großversuchen zum Einbau <strong>und</strong> zur Verdichtung bestimmter Erdmassen<br />

1.73 Last- <strong>und</strong> Zeitsetzungsversuche<br />

1.74 Anordnung, ob bzw. ggf. welche weitergehenden Aufschlüsse im Bereich von noch<br />

betriebenen bzw. ehemaligen Deponien erforderlich sind.<br />

1.8 Laboruntersuchungen<br />

(z.B. Wassergehalt, Atterberg’sche Grenzen, Sieb- <strong>und</strong> Schlämmanalyse, Scherversuche,<br />

Proctorversuche, Betonaggressivität, Kompressionsversuch, Gehalt an organischen<br />

Bestandteilen, Wasserdurchlässigkeit, Dichtebestimmung)<br />

1.9 Weitergehende chemische Gutachten<br />

Beurteilung, ob bzw. ggf. welche weitergehenden chemischen Gutachten hinsichtlich der<br />

Umweltverträglichkeit von Deponiegut erforderlich sind.<br />

2. Leistungsphase 2: Baugr<strong>und</strong>beurteilung<br />

Auswerten der Ergebnisse der Baugr<strong>und</strong>untersuchung <strong>und</strong> Beschreibung der angetroffenen<br />

Schichten.<br />

2.1 Darstellung der Bodenkennwerte <strong>und</strong> Bodenschichten<br />

2.11 Entnehmen <strong>und</strong> Zusammenstellen von bodenmechanischen Kennwerten <strong>und</strong> Eigenschaften<br />

aus vorhandenen Unterlagen<br />

2.12 Zusammenstellung der im Rahmen der Bodenerk<strong>und</strong>ung gewonnenen bodenmechanischen<br />

Kennwerte <strong>und</strong> Eigenschaften sowie Vergleich mit den vorhandenen Unterlagen<br />

2.13 Tabellarische Auflistung der abgestimmten bodenmechanischen Kennwerte <strong>und</strong><br />

Eigenschaften <strong>für</strong> <strong>die</strong> weitere Verwendung<br />

2.14 Zeichnerische Darstellung der Ergebnisse von Kornverteilung, Proctorversuch, Last- <strong>und</strong><br />

Zeitsetzungsversuchen, Son<strong>die</strong>rungen <strong>und</strong> Angabe der Bestimmungsverfahren<br />

2.15 Darstellung von Schichtenverlauf <strong>und</strong> Verbreitung durch Eintragung in Lage- <strong>und</strong> Höhenpläne<br />

2.2 Darstellung der Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />

2.21 Angaben über Gr<strong>und</strong>wasserhorizonte<br />

2.22 Angaben über Gr<strong>und</strong>wasserstände <strong>und</strong> deren voraussichtliche Schwankungen<br />

2.23 Angaben über Gefälle, Druckverhältnisse <strong>und</strong> Strömung in den verschiedenen Horizonten<br />

2.24 Angaben über Art <strong>und</strong> Umfang von Gr<strong>und</strong>wasservorkommen<br />

(Gr<strong>und</strong>wasser mit zusammenhängendem Spiegel, Kluftwasser, Schichtwasser, mehrere<br />

Stockwerke)<br />

VII.103<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 9


2.25 Angaben über vorhandene bzw. mögliche Wasseraustritte (Quellen)<br />

2.26 Angaben über vorhandene Wasserschutzgebiete, Wasserfassungen, Be- <strong>und</strong><br />

Entwässerungsanlagen<br />

2.3 Zusammenfassende Beurteilung der Bodenverhältnisse<br />

2.31 Eingruppierung der Schichten nach Bodenarten<br />

2.32 Einordnung der Schichten in Bodenklassen nach DIN 18300<br />

2.33 Beurteilung der Schichten nach ihrer Eignung als Dammbaustoff <strong>und</strong> Dammauflager<br />

2.34 Beurteilung der Schichten nach ihrer Eignung als Oberbau- <strong>und</strong> Frostschutzmaterial<br />

2.35 Beurteilung der Schichten nach ihrer Eignung als Filtermaterial, zur Bauwerkshinterfüllung<br />

<strong>und</strong> Baugr<strong>und</strong>verbesserung<br />

2.36 Hinweise auf <strong>für</strong> den Dammbau <strong>und</strong> als Dammauflager beschränkt geeignete bzw.<br />

ungeeignete Schichten <strong>und</strong> Vorschlag <strong>für</strong> deren mögliche Verbesserung bzw. Austausch<br />

2.37 Angaben über einzuhaltende Böschungsneigungen bei Ab- <strong>und</strong> Auftrag, Angaben über<br />

Vorkommen von Gleitschichten <strong>und</strong> Rutschneigungen<br />

2.38 Angabe über <strong>die</strong> Eignung der Schichten zur Bauwerksgründung<br />

2.39 Beurteilung von Deponiegut bzw. Übernahme der Ergebnisse von weitergehenden<br />

chemischen Gutachten <strong>und</strong> Hinweisen/Vorschlägen <strong>für</strong> Verbesserung oder Austausch von<br />

Deponiegut<br />

3. Leistungsphase 3: Geotechnische Beratung<br />

3.1 Erdbauwerke<br />

3.11 Ermittlung der Verformung des anstehenden Bodens als Baugr<strong>und</strong><br />

3.12 Ermittlung der Verformung des anstehenden Bodens als Baustoff<br />

3.13 Angaben über Umfang <strong>und</strong> zeitlichen Verlauf der Setzungen<br />

3.14 Angabe über Umfang der Setzungen, Schiefstellungen, Zerrungen, Pressungen <strong>und</strong> der<br />

Zeiträume des Auftretens <strong>die</strong>ser Verformungen in Bergbaugebieten auf Gr<strong>und</strong> vorheriger<br />

Absprache mit dem Bergbautreibenden<br />

3.15 Nachweis der Sicherheit der Erdbauwerke gegen Gr<strong>und</strong>bruch <strong>und</strong> Gleiten; Nachweis der<br />

Gebrauchsfähigkeit <strong>und</strong> Standsicherheit<br />

3.16 Nachweis der Gebrauchsfähigkeit <strong>und</strong> Standsicherheit von Einschnitts- <strong>und</strong><br />

Auftragsböschungen<br />

3.2 Kunstbauwerke<br />

3.21 Vorschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gründung der einzelnen Baukörper in Abhängigkeit von deren<br />

Setzungsempfindlichkeit in Verbindung mit der Tragwerksplanung<br />

3.22 Angabe der zulässigen Bodenpressung bei Flächengründung bzw. von Spitzendruck <strong>und</strong><br />

Mantelreibungen bei Pfahlgründungen, Ermittlung der Bettungs- <strong>und</strong> Steifeziffern<br />

3.23 Ermittlung der wahrscheinlichen <strong>und</strong> möglichen Baugr<strong>und</strong>verformungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen<br />

Gründungskörper – nach Größe <strong>und</strong> zeitlichem Verlauf – getrennt<br />

• nach 3.231 Einflüssen aus ständigen Bauwerkslasten<br />

• nach 3.232 Einflüssen aus Bauwerkshinterfüllungen<br />

3.24 Angabe über Umfang der Setzungen usw. in Bergbaugebieten wie 3.14<br />

3.25 Nachweis der Gebrauchsfähigkeit <strong>und</strong> Standsicherheit gegen Gr<strong>und</strong>bruch bzw. Geländebruch<br />

3.26 Nachweis der Gebrauchsfähigkeit <strong>und</strong> Standsicherheit gegen Kippen <strong>und</strong> Gleiten<br />

3.3 Sicherung von Bauwerk <strong>und</strong> Baugrube gegen drückendes <strong>und</strong> nichtdrückendes<br />

Wasser im Boden (Gr<strong>und</strong>wasser) unter Berücksichtigung schützenswerter Bereiche<br />

VII.103<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 9


3.31 Vorschläge <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fassung <strong>und</strong> Ableitung von Schicht- <strong>und</strong> Quellwasser<br />

3.32 Vorschläge über notwendige (Art, Umfang) Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen <strong>und</strong> -haltungen sowie<br />

zeitliche Einordnung derselben in den Bauablauf<br />

3.33 Hinweise <strong>und</strong> Vorschläge <strong>für</strong> vorübergehende <strong>und</strong> dauernde Abdichtungen von Baugrube <strong>und</strong><br />

Bauwerk bzw. <strong>für</strong> eine vorübergehende <strong>und</strong> dauernde Drainage des Baugr<strong>und</strong>es<br />

3.4 Sicherung von benachbarten Bauwerken <strong>und</strong> Anlagen<br />

3.41 Überprüfen der Auswirkung der Baugrube auf benachbarte Bauten <strong>und</strong> Anlagen sowie ggf.<br />

Vorschläge <strong>für</strong> deren Sicherung<br />

3.42 Überprüfen der Auswirkung von Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen <strong>und</strong> –haltungen auf benachbarte<br />

Gebäude <strong>und</strong> Anlagen sowie ggf. Vorschläge <strong>für</strong> deren Sicherung<br />

3.43 Überprüfen der Auswirkung der zu errichtenden Bauwerke auf Standfestigkeit <strong>und</strong><br />

Setzungsverhalten benachbarter Gebäude <strong>und</strong> Anlagen sowie ggf. Vorschläge <strong>für</strong> deren<br />

Sicherung<br />

Besondere Leistungen:<br />

(2) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.103<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 9


§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

VII.103<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen mindestens:<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden EUR<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 9


§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2*)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

Zwischensumme Psch<br />

(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Vorläufig<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3*); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

VII.103<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8 von 9<br />

Brutto


AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

VII.103<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9 von 9


VII.103.1<br />

Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Bodenmechanik, Erd- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>bau<br />

(HOAI, Teil XII)<br />

1. Baugr<strong>und</strong>beurteilung <strong>und</strong> Gründungsberatung bei Ingenieurbauwerken<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung kann das Vertragsmuster VII.103 i.V.m. dem „Merkblatt über<br />

geotechnische Untersuchungen <strong>und</strong> Berechnungen im Straßenbau“ (M GUB) der Forschungsgesellschaft<br />

<strong>für</strong> Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen (FGSV) <strong>und</strong> dem Leistungsbereich LB 907 der LB StB-<br />

By <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>wassermessstellen bzw. dem STLK-Leistungsbereich 103 „Bodenerk<strong>und</strong>ung” verwendet<br />

werden.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(2) Allgemeines<br />

Das Honorar <strong>und</strong> <strong>die</strong> Berechnungsfaktoren sind in § 7 des Vertrages (Vordruck VII.103) i.V.m.<br />

Vordruck VII.100.2 festzulegen (vgl. § 4 HOAI).<br />

(3) Anrechenbare Kosten<br />

Als Hilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten steht der Vordruck VII.103.2 zur Verfügung. Die<br />

anrechenbaren Kosten sind gemäß § 92 Abs. 2 HOAI unter Beachtung von § 62 Abs. 3 bis 8 HOAI zu<br />

ermitteln. In der Regel sind <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung zu ermitteln <strong>und</strong><br />

festzuschreiben.<br />

(4) Honorarzone<br />

Die Zuordnung der Honorarzone richtet sich nach § 93 Abs. 1 HOAI, ggf. nach § 93 Abs. 2 HOAI.<br />

(5) Ingenieurbauwerke mit großer Längenausdehnung<br />

Das Honorar bei Ingenieurbauwerken mit großer Längenausdehnung, z. B. <strong>für</strong> Ufer- oder Stützwände,<br />

Lärmschutzanlagen, kann frei vereinbart werden (§ 92 Abs. 5 HOAI).<br />

(6) Beauftragung von Teilen einer Gr<strong>und</strong>leistung<br />

Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Gr<strong>und</strong>leistungen oder nur Teile von<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen übertragen werden, steht dem Auftragnehmer nicht der volle Vomh<strong>und</strong>ertsatz des<br />

Honorars <strong>die</strong>ser Leistungsphase, sondern nur ein entsprechend geringeres Honorar zu (siehe nachfolgende<br />

Aufstellung).<br />

2. Sonstige Leistungen <strong>für</strong> Bodenmechanik, Erd- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>bau bei Ingenieurbauwerken<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung steht kein eigenes Vertragsmuster zur Verfügung. Die<br />

Leistungsbeschreibung ist frei zu formulieren. Es kann das Vertragsmuster <strong>für</strong> Baugr<strong>und</strong>beurteilung<br />

<strong>und</strong> Gründungsberatung <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke sinngemäß verwendet werden.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(2) Das Honorar ist frei zu vereinbaren (§ 95 HOAI).<br />

3. Gemeinsame Beauftragung der Leistungen nach 1. <strong>und</strong> 2.<br />

In der Regel fallen neben der Baugr<strong>und</strong>beurteilung <strong>und</strong> Gründungsberatung nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 (s.<br />

a. § 92 Abs. 1) HOAI auch Sonstige Leistungen <strong>für</strong> Bodenmechanik, Erd- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>bau nach § 91<br />

Abs. 2 Nr. 2 – 9 (s. a. § 95) HOAI an. Zweckmäßigerweise sind alle erforderlichen Leistungen<br />

gemeinsam an einen Auftragnehmer zu vergeben. Das Honorar ist frei zu vereinbaren, wobei der<br />

Mindestpreischarakter der Leistungen <strong>für</strong> § 91 Abs. 2 Nr. 1 HOAI zu beachten ist. Ist der Umfang der<br />

Sonstigen Leistungen <strong>für</strong> Bodenmechanik, Erd- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>bau von untergeordneter Größenordnung,<br />

kann eine Leistungsanfrage bei mehreren Bewerbern entfallen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 1 von 3


VII.103.1<br />

Hinweis: Die <strong>für</strong> obige Leistungen erforderlichen Aufschlussarbeiten sind Bauleistungen nach VOB.<br />

4. Sonstige Leistungen <strong>für</strong> Bodenmechanik, Erd- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>bau bei Verkehrsanlagen<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung kann das Vertragsmuster VII.103 i.V.m. dem „Merkblatt über<br />

geotechnische Untersuchungen <strong>und</strong> Berechnungen im Straßenbau” (M GUB) der<br />

Forschungsgesellschaft <strong>für</strong> Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen (FGSV) <strong>und</strong> dem STLK-Leistungsbereich<br />

103 „Bodenerk<strong>und</strong>ung” verwendet werden.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(2) Das Honorar <strong>für</strong> Sonstige Leistungen <strong>für</strong> Bodenmechanik, Erd- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>bau ist frei zu<br />

vereinbaren (z. B. <strong>für</strong> Baugr<strong>und</strong>beurteilung bei Dämmen <strong>und</strong> Einschnitten, Streckengutachten).<br />

Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke<br />

Die nachfolgenden Vomh<strong>und</strong>ertsätze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistung sind als Regelsätze zu<br />

betrachten <strong>und</strong> im Einzelfall auf <strong>die</strong> spezifischen Leistungen anzupassen.<br />

HOAI-Text (Auszug) Gliederung der Leistungsbeschreibung<br />

1. Klären der Aufgabenstellung, Ermitteln<br />

der Baugr<strong>und</strong>verhältnisse der vorhandenen<br />

Unterlagen, Festlegen <strong>und</strong> Darstellen der<br />

erforderlichen Baugr<strong>und</strong>erk<strong>und</strong>ungen<br />

2. Auswerten <strong>und</strong> Darstellen der<br />

Baugr<strong>und</strong>erk<strong>und</strong>ungen sowie der Labor-<br />

<strong>und</strong> Feldversuche;<br />

Abschätzen des Schwankungsbereiches<br />

von Wasserständen im Boden;<br />

Baugr<strong>und</strong>beurteilung;<br />

Festlegen der Bodenkennwerte<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

1.1 Klären der Aufgabenstellung<br />

1.2 Ermitteln der Bodenverhältnisse (Morphologie<br />

<strong>und</strong> Bewuchs, Geologie, Hydrologie,<br />

Besonderheiten) anhand von morphologischen,<br />

geologischen <strong>und</strong> hydrologischen Karten,<br />

Einholen von Stellungnahmen des<br />

geologischen Landesamtes,<br />

Wasserwirtschaftsamtes, evtl.<br />

Bergbautreibenden usw.<br />

1.3 Begehen der Örtlichkeit. Festlegung des Bohr-<br />

<strong>und</strong> Schürfprogramms. Eintragung der<br />

vorzunehmenden Aufschlüsse in Lagepläne<br />

(Ort, Ansatzpunkte, Teufe). Festlegung von Art<br />

<strong>und</strong> Umfang der vorzunehmenden<br />

Laboruntersuchungen <strong>und</strong> evtl. Feldversucher<br />

Bewertung<br />

v.H.<br />

2<br />

7<br />

Bewertung Leistungsphase 1 15<br />

2.1 Bautechnische Beschreibung der einzelnen<br />

Bodenschichten (Bezeichnung der Schichten<br />

nach Bodenarten <strong>und</strong> –klassen,<br />

Schichtenverlauf) <strong>und</strong> Darstellung durch<br />

Eintragung in Lage- <strong>und</strong> Höhenpläne.<br />

10<br />

2.2 Angaben über Gr<strong>und</strong>wasserstände <strong>und</strong> ihre zu<br />

erwartenden Schwankungen, Hinweise auf<br />

Schichtwasservorkommen <strong>und</strong> zu erwartende<br />

Austritte.<br />

2<br />

2.3 Zusammenfassende Beurteilung der<br />

Bodenverhältnisse, Einordnung in<br />

Bodenklassen, Hinweise auf notwendige<br />

Baugr<strong>und</strong>verbesserungen bzw.<br />

Bodenaustausch<br />

20<br />

2.4 Zusammenstellung <strong>und</strong> tabellarische Auflistung<br />

bodenmechanischer Kennwerte<br />

3<br />

Bewertung Leistungsphase 2 35<br />

6<br />

Seite 2 von 3


3. Vorschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gründung mit Angabe<br />

der zulässigen Bodenpressungen in<br />

Abhängigkeit von den<br />

F<strong>und</strong>amentabmessungen, ggf. mit<br />

Angaben zur Bemessung der<br />

Pfahlgründung; Angabe der zu<br />

erwartenden Setzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> vom<br />

Tragwerksplaner im Rahmen der<br />

Entwurfsplanung nach § 64 zu<br />

erbringenden Gr<strong>und</strong>leistungen; Hinweise<br />

zur Herstellung <strong>und</strong> Trockenhaltung der<br />

Baugrube <strong>und</strong> des Bauwerks sowie zur<br />

Auswirkung der Baumaßnahme auf<br />

Nachbarbauwerke.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

3.1 Vorschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Art der Gründung in<br />

Abhängigkeit von Baugr<strong>und</strong>, Art <strong>und</strong><br />

Setzungsempfindlichkeit des Bauwerks unter<br />

Beachtung der Wirtschaftlichkeit, Angabe der<br />

zul. Bodenpressung bei Flächengründungen<br />

bzw. von Spitzendruck <strong>und</strong> Mantelreibung bei<br />

Tiefgründungen, Ermittlung der Bettungs-. Und<br />

Steifeziffern<br />

3.2 Angabe der zu erwartenden Setzungen<br />

3.3 Vorschläge <strong>für</strong> <strong>die</strong> Herstellung der Baugrube,<br />

Angaben über Art, Umfang <strong>und</strong> zeitliche<br />

Einordnung von Wasserhaltungsmaßnahmen.<br />

Hinweise auf vorübergehende <strong>und</strong> dauernde<br />

Abdichtungen.<br />

3.4 Hinweise zur Auswirkung der Baumaßnahme<br />

auf Nachbarbauwerke<br />

VII.103.1<br />

Bewertung Leistungsphase 3 50<br />

25<br />

5<br />

8<br />

12<br />

Seite 3 von 3


BAUGRUNDBEURTEILUNG, GRÜNDUNGSBERATUNG<br />

FÜR INGENIEURBAUWERKE<br />

Anlage-Nr.:<br />

ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN Vertrags-Nr.:<br />

Projektbezeichnung:<br />

Z<br />

e<br />

i<br />

l<br />

e<br />

(Z)<br />

1<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

.............................................<br />

Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />

Anrechenbare Kosten<br />

ermittelt aus Erfahrungswerten (z. B. Fläche/Länge x Einheitspreis)<br />

nach Kostenschätzung<br />

EUR<br />

VII.103.2


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

SEITEN<br />

BEZEICHNUNG<br />

Vertrag<br />

Ermittlung der anrechenbaren Kosten (VII.104.3)<br />

Honorarermittlung (VII.100.2)<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.104a<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1 von 14


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetzes.<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

VII.104a<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Leistungen der Ingenieure <strong>und</strong> Landschaftsarchitekten im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau, AVB<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Planungs- <strong>und</strong> Entwurfsleistungen <strong>für</strong> Straßenverkehrsanlagen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 14


§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende<br />

VII.104a<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen: Bewertung<br />

1. Leistungsphase 1: Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

1.1 Klären der Aufgabenstellung<br />

1.2 Beschreiben der Planungsaufgabe <strong>und</strong> Planungsziele<br />

1.3 Ermitteln der Randbedingungen<br />

1.4 Durchführen von Ortsbesichtigungen zum Anschätzen der erforderlichen Leistung<br />

1.5 Zusammenstellen der <strong>die</strong> Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten. Hierzu gehören<br />

insbesondere auch örtliche Planungen wie z.B.:<br />

• Bauleitplanung<br />

• Verkehrsentwicklungsplanung<br />

• Regional- <strong>und</strong> Landschaftsplanung<br />

• Lärmaktionspläne<br />

• Luftreinhaltepläne<br />

• wasserwirtschaftliche Fachplanungen<br />

• Planungen Dritter<br />

1.6 Zusammenstellen <strong>und</strong> Werten von Unterlagen<br />

1.7 Erläutern der Planungsdaten. Hierzu gehören u.a. <strong>die</strong> Verbindungsfunktion der Straße,<br />

Querschnitte, Entwurfsgeschwindigkeit<br />

1.8 Ermitteln des Leistungsumfanges<br />

1.9 Ermitteln des Umfanges der erforderlichen Fachbeiträge (z.B. Vermessungsleistungen,<br />

Immissionsschutz, städtebaulicher Beitrag, denkmalpflegerischer Beitrag,<br />

verkehrsplanerische Leistungen, Baugr<strong>und</strong>untersuchung etc.)<br />

1.10 Erarbeiten eines Arbeits- <strong>und</strong> Terminplanes unter Berücksichtigung der Fachbeiträge<br />

1.11 Formulieren von Entscheidungshilfen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auswahl anderer an der Planung fachlich<br />

Beteiligter<br />

1.12 Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

2. Leistungsphase 2: Vorplanung<br />

2.1 Erheben der Gr<strong>und</strong>lagendaten<br />

2.11 Aufbereiten <strong>und</strong> Analysieren der Gr<strong>und</strong>lagen<br />

2.12 Beschaffen <strong>und</strong> Auswerten der zur Lösung der Aufgabenstellung notwendigen Karten nach<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber, sowie Durchführen ergänzender örtlicher Erk<strong>und</strong>ungen<br />

(Abgleich mit der Örtlichkeit)<br />

• Katasterplan 1:<br />

• Bauleitpläne<br />

• Bestandspläne über<br />

o Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke<br />

o wassertechnische Anlagen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 14


o verkehrstechnische Anlagen<br />

o Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

• Planungen Dritter, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Aufgabenstellung beeinflussen, über<br />

o Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke<br />

o wassertechnische Anlagen<br />

o verkehrstechnische Anlagen<br />

o Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

o Bauleitplanungen<br />

• Auswerten von vorliegenden Verkehrsdaten in Analyse <strong>und</strong> Prognose<br />

o Verkehrsmengen (Verkehrszusammensetzung, zeitliche Verteilung)<br />

o bekannte Störungen im Verkehrsablauf<br />

o Unfälle<br />

o Geschwindigkeiten<br />

2.13 Durchführen von zur Lösung der Aufgabenstellung erforderlichen Erk<strong>und</strong>ungen, z.B. Nutzung<br />

angrenzender Flächen, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

2.2 Werten der Gr<strong>und</strong>lagendaten<br />

2.21 Dokumentation von Mängeln im funktionalen <strong>und</strong> gestalterischen Bereich; Mängelanalyse<br />

2.22 Konkretisieren der Planungsziele unter Berücksichtigung der Randbedingungen <strong>und</strong> der<br />

Fachbeiträge (z.B. UVS)<br />

2.3 Erarbeiten von Lösungsvorschlägen<br />

2.31 Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten (Varianten) nach gleichen Anforderungen unter<br />

Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter<br />

Untersuchen der Lösungen in Lage <strong>und</strong> Höhe<br />

Ausarbeiten maßgebender Straßenquerschnitte<br />

Voruntersuchen der Knotenpunkte im Maßstab 1: auf Durchführbarkeit, sowie<br />

Skizzieren verschiedener Lösungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Erläutern der wesentlichen Vor- <strong>und</strong><br />

Nachteile<br />

Überschlägiges verkehrstechnisches Bemessen der Verkehrsanlage; Führen der<br />

Leistungsnachweise <strong>für</strong> Knotenpunkte<br />

Überschlägige Mengen- <strong>und</strong> Kostenermittlung der Varianten anhand von Erfahrungswerten<br />

2.32 Untersuchen der Varianten mit ihren Einflüssen auf bauliche <strong>und</strong> konstruktive Gestaltung,<br />

Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit<br />

2.33 Vergleichen der Varianten<br />

2.34 Festlegen der Vorzugsvariante (Planungskonzept)<br />

2.4 Vorabstimmen der Planung mit Dritten<br />

2.41 Vorverhandeln mit Behörden <strong>und</strong> anderen an der Planung fachlich Beteiligten über <strong>die</strong><br />

Genehmigungsfähigkeit, ggf. Bezuschussung <strong>und</strong> Finanzierung<br />

2.42 Erläutern des Planungskonzeptes <strong>und</strong> Mitwirken vor politischen Gremien <strong>und</strong>/oder Bürgern<br />

2.43 Einarbeiten der vorgebrachten Anregungen <strong>und</strong> Hinweise in Abstimmung mit dem<br />

Auftraggeber in das Planungskonzept<br />

2.5 Kostenschätzung<br />

2.51 Ermitteln der überschlägigen Mengen<br />

2.52 Schätzen der Kosten anhand von Erfahrungswerten<br />

VII.104a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 14


2.6 Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse<br />

Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse in schriftlicher <strong>und</strong> zeichnerischer Form<br />

Zusammenfassender schriftlicher Bericht<br />

3. Leistungsphase 3: Straßenentwurf<br />

3.1 Ausarbeiten des Vorentwurfs<br />

3.11 Stufenweises Ausarbeiten der Verkehrsanlage in zeichnerischer <strong>und</strong> rechnerischer Form<br />

unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen<br />

• Herstellen <strong>und</strong> Ausarbeiten des Übersichtslageplanes<br />

• Bearbeiten der Querschnitte der Verkehrsanlage im Maßstab 1:<br />

• Ausarbeiten des Lageplanes der Verkehrsanlage im Maßstab 1: einschl. aller<br />

Knotenpunkte <strong>und</strong> etwaiger Folgemaßnahmen<br />

• Ausarbeiten der Höhenpläne im Maßstab 1: <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verkehrsanlage sowie <strong>die</strong><br />

kreuzenden <strong>und</strong> einmündenden Straßen<br />

• Ausarbeiten der Querprofile<br />

• Entwerfen der Straßenentwässerung; Überschlägiges Bemessen <strong>und</strong> Eintragen in den<br />

Straßenentwurf<br />

3.12 Festlegen der notwendigen Sicherungs- bzw. Umlegungsmaßnahmen <strong>für</strong> vorhandene Ver-<br />

<strong>und</strong> Entsorgungsleitungen in Abstimmung mit den Leitungsträgern<br />

3.13 Ermitteln der Lärmimmissionen an kritischen Stellen nach Tabellenwerten oder<br />

vergleichbaren Rechenverfahren <strong>und</strong> Aussagen zur Notwendigkeit von<br />

Schallschutzmaßnahmen<br />

3.14 Aufstellen des „Verzeichnis der Brücken <strong>und</strong> der anderen Ingenieurbauwerke“<br />

3.15 Kostenberechnung <strong>und</strong> Finanzierungsplan<br />

• Ermitteln der Mengen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostenberechnung<br />

• Berechnen der Kosten<br />

o Erk<strong>und</strong>en von Einheitspreisen<br />

o Gliedern der Kostenberechnung nach AKS<br />

o Gliedern der Kostenberechnung nach Angaben des Auftraggebers<br />

o Übernehmen <strong>und</strong> Einarbeiten der Ergebnisse der gesonderten<br />

Kostenberechnungen (z.B. Immissionsschutz, Verkehrstechnik)<br />

• Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung<br />

• Aufstellen des Finanzierungsplanes<br />

• Ermitteln <strong>und</strong> Erläutern der zuwendungsfähigen Kosten<br />

• Überschlägiges Ermitteln der Bauzeit <strong>und</strong> des jährlichen Mittelbedarfes<br />

3.16 Fertigen des Erläuterungsberichtes<br />

3.17 Abstimmen des Vorentwurfes mit Dritten<br />

• Verhandeln mit Behörden <strong>und</strong> anderen an der Planung fachlich Beteiligten<br />

• Mitwirken <strong>und</strong> Erläutern des Entwurfes vor politischen Gremien<br />

• Mitwirken <strong>und</strong> Erläutern des Entwurfes in Bürgerversammlungen<br />

• Einarbeiten der in den Versammlungen o.Ä vorgebrachten Anregungen <strong>und</strong> Hinweise in<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber in den Vorentwurf<br />

VII.104a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 14


3.18 Berechnungen *)<br />

• Berechnen der Achshauptpunkte<br />

o <strong>für</strong> Achsen der durchgehenden Strecke<br />

o <strong>für</strong> Achsen der kreuzenden Strecken<br />

o <strong>für</strong> Achsen der begleitenden Strecken<br />

• Berechnen der Achskleinpunkte<br />

o <strong>für</strong> Achsen der durchgehenden Strecke, Intervall: m<br />

o <strong>für</strong> Achsen der kreuzenden Strecken, Intervall: m<br />

o <strong>für</strong> Achsen der begleitenden Strecken, Intervall: m<br />

• Berechnen der lagemäßigen Abhängigkeiten zweier Achsen als<br />

o senkrechte Abstände<br />

o Schnittpunkte<br />

o Trenninselspitzen<br />

o korrespon<strong>die</strong>rende Querprofile<br />

o eine Verziehung, deren Abstände an den Stationen der Querprofile ermittelt<br />

werden<br />

3.19 Ermitteln der Sichtverhältnisse<br />

• <strong>für</strong> durchgehende Strecke<br />

• <strong>für</strong> kreuzende Strecken<br />

• <strong>für</strong> begleitende Strecken<br />

• <strong>für</strong> höhenfreie Knoten<br />

*) Bei CAD-Bearbeitung bereits im Rahmen der Ausarbeitung des Vorentwurfes erforderlich <strong>und</strong> erbracht.<br />

3.2 Weiterentwickeln des Vorentwurfes<br />

3.20 Weiterentwickeln der Entwurfsunterlagen<br />

• Überarbeiten des Übersichtslageplanes<br />

• Überarbeiten der Straßenquerschnitte<br />

• Überarbeiten der Lagepläne<br />

• Überarbeiten der Querprofile<br />

3.21 Überarbeiten des entwässerungstechnischen Entwurfes<br />

3.22 Überarbeiten der Lärmschutzmaßnahmen<br />

3.23 Einarbeiten der Ergebnisse der Fachbeiträge, z.B.<br />

• Verkehrstechnischer Fachbeitrag<br />

• Immissionstechnischer Fachbeitrag<br />

• Baugr<strong>und</strong>beurteilung <strong>und</strong> Gründungsberatung<br />

• Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

• FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

3.24 Mengen <strong>und</strong> Kosten<br />

• Fortschreiben der vorhandenen Mengenermittlung<br />

• Übernehmen <strong>und</strong> Einarbeiten der Ergebnisse der gesonderten Kostenberechnungen (z.B.<br />

Immissionsschutz, Verkehrstechnik)<br />

VII.104a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 14


3.25 Überschlägiges Untersuchen <strong>und</strong> Darstellen des geplanten Bauablaufes unter<br />

Berücksichtigung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter<br />

• Ausarbeiten der Übergänge vom Projekt auf den Bestand<br />

• Ausarbeiten der Umfahrungen von örtlichen Arbeitsstellen<br />

• Ausarbeiten der Verkehrsführung <strong>für</strong> das Projekt während der Bauzeit<br />

4. Leistungsphase 4: Öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren<br />

4.1 Aufbereiten der Entwurfsunterlagen<br />

4.11 Aufbereiten der Entwurfsunterlagen<br />

Aufbereiten der Entwurfsunterlagen <strong>für</strong> das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren<br />

• Übersichtslageplan<br />

• Straßenquerschnitte<br />

• Querprofile<br />

• Lagepläne<br />

• Höhenpläne<br />

• Vom Auftraggeber benannte Sonderpläne<br />

4.12 Darstellen der Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

• in den Lageplänen<br />

• in gesonderten Plänen<br />

4.2 Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses<br />

4.3 Aufstellen der Gr<strong>und</strong>erwerbsunterlagen<br />

4.31 Gr<strong>und</strong>erwerbsplan<br />

• Darstellen der zu erwerbenden, vorübergehend in Anspruch zu nehmenden <strong>und</strong> dauernd<br />

beschränkten Flächen im Lageplan des Straßenentwurfes<br />

• Aufstellen eines eigenständigen Gr<strong>und</strong>erwerbsplanes<br />

4.32 Aufstellen des Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnisses gemäß Planfeststellungsrichtlinien<br />

4.4 Erläuterungsbericht<br />

• Anfertigen des Erläuterungsberichtes <strong>für</strong> das öffentlich-rechtliche<br />

Genehmigungsverfahren<br />

• Anfertigen des Entwurfes eines Erläuterungsberichtes <strong>und</strong> Abstimmen mit dem<br />

Auftraggeber<br />

• Anfertigen der Reinschrift des Erläuterungsberichtes<br />

4.5 Zusammenstellen der Unterlagen<br />

Zusammenstellen aller Unterlagen <strong>für</strong> das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren <strong>und</strong><br />

Vorbereiten der Vervielfältigung<br />

4.6 Mitwirken im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

4.61 Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen zu Bedenken <strong>und</strong> Anregungen<br />

4.62 Verhandeln mit Behörden über <strong>die</strong> Genehmigung<br />

4.63 Teilnahme an den Terminen des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls darin Mitwirken<br />

• Bürgersprechst<strong>und</strong>e(n)<br />

• Erörterungstermin(e)<br />

4.64 Eintragen der Auflagen zur Offenlegung des Ergebnisses des öffentlich-rechtlichen<br />

VII.104a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 14


Genehmigungsverfahrens<br />

5. Leistungsphase 5: Ausführungsunterlagen<br />

5.1 Erarbeiten der Ausführungsunterlagen<br />

5.11 Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 <strong>und</strong> 4 (stufenweise Erarbeitung <strong>und</strong><br />

Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen <strong>und</strong><br />

Verwendung der Fachbeiträge bis zur ausführungsreifen Lösung. Hierzu gehört auch das<br />

Zusammenstellen, Auswerten <strong>und</strong> Berücksichtigen der umweltrelevanten Vorgaben, <strong>die</strong> sich<br />

aus dem allgemeinen Umweltrecht ergeben. Zu den auszuwertenden Unterlagen gehören<br />

neben dem Planfeststellungsbeschluss mit seinen Anlagen (insbesondere der LBP, das<br />

Bauwerksverzeichnis, Gr<strong>und</strong>erwerbsplan <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis) auch <strong>die</strong> FFH-VP<br />

sowie Vereinbarungen mit Dritten.<br />

Ermitteln des Leistungsumfangs <strong>und</strong> Festlegen ergänzender Fachleistungen in Abstimmung<br />

mit dem Auftraggeber<br />

5.12 Berechnungen<br />

• Berechnen des Deckenbuches<br />

o <strong>für</strong> durchgehende Strecke, Intervall: m<br />

o <strong>für</strong> kreuzende Strecken, Intervall: m<br />

o <strong>für</strong> begleitende Strecken, Intervall: m<br />

o zusätzlich an den Stationen der im Intervall nicht erfassten Querprofile<br />

• Berechnen des Planumsbuches<br />

5.13 Entwurfsunterlagen<br />

o <strong>für</strong> durchgehende Strecke<br />

o <strong>für</strong> kreuzende Strecken<br />

o <strong>für</strong> begleitende Strecken<br />

• Aufbereiten der Entwurfsunterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung<br />

o Übersichtslageplan<br />

o Straßenquerschnitte<br />

o Lagepläne<br />

o Höhenpläne<br />

o vom Auftraggeber genannte Sonderpläne<br />

• Aufbereiten der Querprofile <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung<br />

• Herstellen sonstiger Pläne<br />

o Knotendetailpläne<br />

o Schutz- <strong>und</strong> Leiteinrichtungen<br />

o Beschilderungspläne<br />

o Sonstige vom Auftraggeber benannte Planunterlagen<br />

5.14 Erstellen eines integrierten Bauablaufplanes einschließlich Verkehrsführungskonzept <strong>und</strong><br />

Ermittlung vertraglich zu fixierender Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

5.15 Abstimmen vorgenannter Unterlagen mit dem Auftraggeber <strong>und</strong> anderen an der Planung<br />

fachlich Beteiligter<br />

5.2 Fortschreiben der Ausführungsunterlagen<br />

Fortschreiben der Ausführungsunterlagen sowie des integrierten Bauablaufplanes <strong>und</strong><br />

Verkehrsführungskonzeptes während der Bauzeit<br />

VII.104a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8 von 14


6. Leistungsphase 6: Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

6.1 Abstimmung mit dem AG zur gr<strong>und</strong>sätzlichen Gliederung der <strong>Vergabe</strong>unterlagen in<br />

Abschnitte (Lose) <strong>und</strong> wesentlicher Ausführungsphasen<br />

6.2 Nachvollziehbare Ermittlung der Mengen <strong>für</strong> <strong>die</strong> geplante Bauleistung anhand der<br />

vorliegenden Bestands- <strong>und</strong> Ausführungsunterlagen einschließlich Massenbilanz <strong>und</strong><br />

Zuordnung entsprechend der Gliederung des Leistungsverzeichnis sowie nach<br />

Einzelpositionen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen<br />

6.3 Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen unter Anwendung der<br />

LB StB-By <strong>und</strong> Abstimmung mit dem AG<br />

6.4 Abstimmen <strong>und</strong> Koordinieren der Inhalte der Leistungsbeschreibungen mit den an der<br />

Planung fachlich Beteiligten sowie Behörden (z.B. Verkehrsbehörde)<br />

Prüfen, ob <strong>die</strong> sich aus den Inhalten der Leistungen zu 5.11 ergebenden Vorgaben<br />

einschließlich der Vorgaben aus landschaftspflegerischer Vermeidungs-,<br />

Schadensbegrenzungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen <strong>und</strong><br />

Kohärenzsicherungsmaßnahmen sowie technisch-konstruktive Maßnahmen in der<br />

Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis) berücksichtigt sind.<br />

6.5 Aufstellen der übrigen Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> von Bauleistungen nach VHB <strong>Bayern</strong><br />

Abschnitt “<strong>Vergabe</strong>unterlagen“ unter Verwendung der dort zur Verfügung stehenden<br />

Vordrucke<br />

7. Leistungsphase 7: Mitwirken bei der <strong>Vergabe</strong><br />

Die Durchführung des <strong>Vergabe</strong>verfahrens richtet sich nach den vergaberechtlichen Gr<strong>und</strong>sätzen des<br />

Auftraggebers, nach der VOB/A <strong>und</strong> dem Abschnitt „Durchführen der <strong>Vergabe</strong>“ des VHB <strong>Bayern</strong>.<br />

Das <strong>Vergabe</strong>verfahren wird vom AG durchgeführt. Die Gr<strong>und</strong>leistungen werden daher nur teilweise<br />

erbracht.<br />

7.1 Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen <strong>für</strong> alle Leistungsbereiche<br />

7.2 Mitwirkung bei der Prüfung <strong>und</strong> Wertung der Angebote einschließlich Nebenangebote. Dies<br />

schließt <strong>die</strong> Prüfung <strong>und</strong> Beachtung umweltrechtlicher Vorgaben ein.<br />

7.3 Abstimmen <strong>und</strong> Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, <strong>die</strong> an der <strong>Vergabe</strong><br />

mitwirken<br />

7.4 Mitwirken bei Aufklärungsgesprächen mit Bietern<br />

7.5 Fortschreiben der Kostenberechnung<br />

7.6 Kostenkontrolle durch Vergleich der fortgeschriebenen Kostenberechnung mit der<br />

Kostenberechnung<br />

7.7 Mitwirken bei der Auftragserteilung<br />

Das Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen umfasst <strong>die</strong> ordnungsgemäße Erstellung eines<br />

kopier- <strong>und</strong> eines versandfertigen Verdingungsunterlagen-Exemplares.<br />

Dazu sind <strong>die</strong> Heftungen „Angebotsaufforderung“ <strong>und</strong> „Angebot“ mit den dazugehörigen Anlagen<br />

entsprechend VHB <strong>Bayern</strong>, Abschnitt „<strong>Vergabe</strong>unterlagen“ herzustellen <strong>und</strong> ggf. mit Trennblättern in<br />

einen beschrifteten Hefter / Ordner einzufügen.<br />

In dem Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphase 7 sind <strong>die</strong> Wertung <strong>und</strong> Prüfung von Nebenangeboten <strong>und</strong><br />

Änderungsvorschlägen im Hinblick auf <strong>die</strong> technische <strong>und</strong> funktionelle Durchführbarkeit enthalten,<br />

sofern es sich nicht um gr<strong>und</strong>legend andere Konstruktionen handelt.<br />

VII.104a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9 von 14


8. Leistungsphase 8: Bauoberleitung<br />

8.1 Einweisung der örtlichen Bauüberwachung in <strong>die</strong> Baumaßnahme (Bauübergabebesprechung)<br />

8.2 Aufsicht über <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung, soweit <strong>die</strong> Bauoberleitung <strong>und</strong> <strong>die</strong> örtliche<br />

Bauüberwachung getrennt vergeben werden<br />

8.3 Koordinierung aller am Projekt zu Beteiligenden (Schnittstellenkoordination) auch unter<br />

Berücksichtigung umweltfachlicher Aspekte<br />

8.4 Prüfung umweltfachlicher Aspekte der ergänzenden Bauausführungsunterlagen des<br />

Auftragnehmers auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Projekt, insbesondere in<br />

vertraglicher Hinsicht sowie auf Einhaltung der Auflagen (z.B. Verbringungskonzepte,<br />

Arbeitsanweisungen <strong>für</strong> Sp<strong>und</strong>wandkästen <strong>für</strong> Uferbereiche, Havariepläne,<br />

Bauwerksentwürfe)<br />

8.5 Überwachen der vertraglich vereinbarten Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

8.6 Überwachen der vertraglich vereinbarten Leistungen <strong>und</strong> unverzügliche Information des AG<br />

bei erkennbaren Vertragsabweichungen einschließlich Mengenänderungen auch im Hinblick<br />

auf <strong>die</strong> Einhaltung von Auflagen<br />

8.7 Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden<br />

Unternehmen <strong>und</strong> Vergleich zu den Vertragspreisen <strong>und</strong> der fortgeschriebenen<br />

Kostenberechnung<br />

8.8 Laufende Kontrolle über <strong>die</strong> zu erwartende Abrechnungssumme <strong>und</strong> Information des AG über<br />

<strong>die</strong> Auswirkungen auf <strong>die</strong> Haushaltspläne<br />

8.9 Mitwirken beim „In Verzug setzen“ der ausführenden Unternehmen<br />

8.10 Mitwirkung bei der Bearbeitung von Behinderungs- <strong>und</strong> Bedenkenanzeigen<br />

8.11 Bearbeitung von Nachträgen (Inhaltliche Prüfung, Prüfung der Notwendigkeit <strong>und</strong> der<br />

Anspruchsgr<strong>und</strong>lage, Entscheidungsvorschlag <strong>für</strong> den Bauherrn) einschließlich der<br />

Mitwirkung bei den Preisverhandlungen<br />

8.12 Mitwirkung bei der Zustandsfeststellung <strong>und</strong> Abnahme von Leistungen unter Beteiligung der<br />

örtlichen Bauüberwachung <strong>und</strong> anderer an der Planung <strong>und</strong> Objektüberwachung fachlich<br />

Beteiligter<br />

8.13 Überwachen der Prüfungen der Funktionstüchtigkeit der Anlagenteile <strong>und</strong> der Gesamtanlage<br />

8.14 Teilnahme an der Abnahme einschließlich Fertigung der Niederschrift über das Ergebnis der<br />

Abnahme<br />

8.15 Durchsetzung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel<br />

8.16 Mitwirkung bei der Übernahme des Objektes durch den/<strong>die</strong> Baulastträger einschließlich<br />

Zusammenstellung <strong>und</strong> Übergabe der erforderlichen Unterlagen gemäß VHB <strong>Bayern</strong><br />

Abschnitt „Baudurchführung“ in Abstimmung mit dem AG.<br />

8.17 Zusammenstellen von Wartungsvorschriften <strong>für</strong> das Objekt.<br />

8.18 Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche<br />

8.19 Kostenfeststellung<br />

VII.104a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 10 von 14


9. Leistungsphase 9: Objektbetreuung <strong>und</strong> Dokumentation<br />

9.1 Objektbetreuung<br />

• Begehen des Objektes zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Gewährleistung<br />

• Überwachen der Beseitigung von Mängeln, <strong>die</strong> während der Verjährungsfristen der<br />

Gewährleistungsansprüche auftreten<br />

• Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen<br />

9.2 Dokumentation<br />

• Zusammenstellen (systematisch) von zeichnerischen Darstellungen <strong>und</strong> rechnerischer<br />

Ergebnisse<br />

Besondere Leistungen:<br />

(2) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.104a<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 11 von 14


§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

VII.104a<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen mindestens:<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden EUR<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 12 von 14


§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2*)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

Zwischensumme Psch<br />

(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Vorläufig<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3*); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

VII.104a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 13 von 14<br />

Brutto


AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

VII.104a<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 14 von 14


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

SEITEN<br />

BEZEICHNUNG<br />

Vertrag<br />

Ermittlung der anrechenbaren Kosten (VII.104.3)<br />

Honorarermittlung (VII.100.2)<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.104b<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1 von 14


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetzes.<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

VII.104b<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Leistungen der Ingenieure <strong>und</strong> Landschaftsarchitekten im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau, AVB<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Planungs- <strong>und</strong> Entwurfsleistungen <strong>für</strong> Straßenverkehrsanlagen<br />

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§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende<br />

VII.104b<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen: Bewertung<br />

1. Leistungsphase 1: Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

1.1 Klären der Aufgabenstellung<br />

1.2 Beschreiben der Planungsaufgabe <strong>und</strong> Planungsziele<br />

1.3 Ermitteln der Randbedingungen<br />

1.4 Durchführen von Ortsbesichtigungen zum Abschätzen der erforderliche Leistung<br />

1.5 Zusammenstellen der <strong>die</strong> Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten. Hierzu gehören<br />

insbesondere auch örtliche Planungen wie z.B.:<br />

• Bauleitplanung<br />

• Verkehrsentwicklungsplanung<br />

• Regional- <strong>und</strong> Landschaftsplanung<br />

• Lärmaktionspläne<br />

• Luftreinhaltepläne<br />

• wasserwirtschaftliche Fachplanungen<br />

• Planungen Dritter<br />

1.6 Zusammenstellen <strong>und</strong> Werten von Unterlagen<br />

1.7 Erläutern der Planungsdaten. Hierzu gehören u.a. der vorhandene <strong>und</strong> künftige Charakter<br />

sowie Funktion der Ortsdurchfahrt<br />

1.8 Ermitteln des Leistungsumfanges<br />

1.9 Ermitteln des Umfanges der erforderlichen Fachbeiträge (z.B. Vermessungsleistungen,<br />

Immissionsschutz, städtebaulicher Beitrag, denkmalpflegerischer Beitrag,<br />

verkehrsplanerische Leistungen, Baugr<strong>und</strong>untersuchung etc.)<br />

1.10 Erarbeiten eines Arbeits- <strong>und</strong> Terminplanes unter Berücksichtigung der Fachbeiträge<br />

1.11 Formulieren von Entscheidungshilfen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auswahl anderer an der Planung fachlich<br />

Beteiligter<br />

1.12 Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

2. Leistungsphase 2: Linienplanung<br />

2.1 Erheben der Gr<strong>und</strong>lagendaten<br />

2.11 Aufbereiten <strong>und</strong> Analysieren der Gr<strong>und</strong>lagen<br />

2.12 Beschaffen <strong>und</strong> Auswerten der zur Lösung der Aufgabenstellung notwendigen Karten nach<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber, sowie Durchführen ergänzender örtlicher Erk<strong>und</strong>ungen<br />

(Abgleich mit der Örtlichkeit)<br />

• Katasterplan 1:<br />

• Bauleitpläne<br />

• Bestandspläne über<br />

o Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke<br />

o wassertechnische Anlagen<br />

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o denkmalgeschützte Anlagen<br />

o Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

o städtebauliche Situation<br />

• Planungen Dritter, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Aufgabenstellung beeinflussen, über<br />

o Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke<br />

o wassertechnische Anlagen<br />

o verkehrstechnische Anlagen<br />

o Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

o städtebauliche Vorhaben<br />

o Bauleitplanungen<br />

• Auswerten von vorliegenden Verkehrsdaten in Analyse <strong>und</strong> Prognose<br />

o Verkehrsmengen (Verkehrszusammensetzung, zeitliche Verteilung)<br />

o ÖPNV<br />

o Ruhender Verkehr, Fußgänger- <strong>und</strong> Radfahreraufkommen<br />

o bekannte Störungen im Verkehrsablauf<br />

o Unfälle<br />

o Geschwindigkeiten<br />

2.13 Durchführen von zur Lösung der Aufgabenstellung erforderlichen Erk<strong>und</strong>ungen, z.B.<br />

vorhandene Anliegernutzungen, Nutzung <strong>und</strong> Gestaltung des Straßenraumes, Ver- <strong>und</strong><br />

Entsorgungsleitungen<br />

2.14 Erfassen der örtlichen Gegebenheiten durch eine Bilddokumentation<br />

2.2 Werten der Gr<strong>und</strong>lagendaten<br />

2.21 Dokumentieren von Mängeln im funktionalen <strong>und</strong> gestalterischen Bereich; Mängelanalyse<br />

2.22 Konkretisieren der Planungsziele unter Berücksichtigung der Randbedingungen <strong>und</strong> der<br />

Fachbeiträge (z.B. städtebaulicher Fachbeitrag)<br />

2.3 Erarbeiten von Lösungsvorschlägen<br />

2.31 Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten (Varianten) nach gleichen Anforderungen unter<br />

Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter<br />

Untersuchen der Lösungen in Lage <strong>und</strong> Höhe<br />

Ausarbeiten maßgebender Straßenquerschnitte<br />

Voruntersuchen der Knotenpunkte im Maßstab 1: auf Durchführbarkeit, sowie<br />

Skizzieren verschiedener Lösungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Erläutern der wesentlichen Vor- <strong>und</strong><br />

Nachteile<br />

Überschlägiges verkehrstechnisches Bemessen der Verkehrsanlage; Führen der<br />

Leistungsnachweise <strong>für</strong> Knotenpunkte<br />

Überschlägige Mengen- <strong>und</strong> Kostenermittlung der Varianten anhand von Erfahrungswerten<br />

2.32 Untersuchen der Varianten mit ihren Einflüssen auf bauliche <strong>und</strong> konstruktive Gestaltung,<br />

Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der städtebaulichen Randbedingungen<br />

2.33 Vergleichen der Varianten<br />

2.34 Festlegen der Vorzugsvariante (Planungskonzept)<br />

2.4 Vorabstimmen der Planung mit Dritten<br />

2.41 Vorverhandeln mit Behörden <strong>und</strong> anderen an der Planung fachlich Beteiligten über <strong>die</strong><br />

Genehmigungsfähigkeit, ggf. Bezuschussung <strong>und</strong> Finanzierung<br />

2.42 Erläutern des Planungskonzeptes <strong>und</strong> Mitwirken vor politischen Gremien <strong>und</strong>/oder Bürgern<br />

VII.104b<br />

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2.43 Einarbeiten der vorgebrachten Anregungen <strong>und</strong> Hinweise in Abstimmung mit dem<br />

Auftraggeber in das Planungskonzept<br />

2.5 Kostenschätzung<br />

2.51 Ermitteln der überschlägigen Mengen<br />

2.52 Schätzen der Kosten anhand von Erfahrungswerten<br />

2.6 Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse<br />

Zusammenstellung der Vorplanungsergebnisse in schriftlicher <strong>und</strong> zeichnerischer Form<br />

Zusammenfassender schriftlicher Bericht<br />

3. Leistungsphase 3: Straßenentwurf<br />

3.1 Ausarbeiten des Vorentwurfs<br />

3.11 Stufenweises Ausarbeiten der Verkehrsanlage in zeichnerischer <strong>und</strong> rechnerischer Form<br />

unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen<br />

• Herstellen <strong>und</strong> Ausarbeiten des Übersichtslageplanes<br />

• Bearbeiten der Querschnitte des gesamten Straßenraumes im Maßstab 1:<br />

• Ausarbeiten des Lageplanes der Ortsdurchfahrt im Maßstab 1: einschl. aller<br />

Knotenpunkte, Zufahrten <strong>und</strong> etwaigen Folgemaßnahmen<br />

• Ausarbeiten der Höhenpläne im Maßstab 1: <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ortsdurchfahrt sowie <strong>die</strong><br />

kreuzenden <strong>und</strong> einmündenden Straßen<br />

• Ausarbeiten der Querprofile; insbesondere zur Berücksichtigung von Zwangspunkten wie<br />

z.B. Zufahrten <strong>und</strong> Zugänge<br />

• Entwerfen der Straßenentwässerung; Überschlägiges Bemessen <strong>und</strong> Eintragen in den<br />

Straßenentwurf<br />

3.12 Festlegen der notwendigen Sicherungs- bzw. Umlegungsmaßnahmen <strong>für</strong> vorhandene Ver-<br />

<strong>und</strong> Entsorgungsleitungen in Abstimmung mit den Leitungsträgern<br />

3.13 Ermitteln der Lärmimmissionen an kritischen Stellen nach Tabellenwerten oder<br />

vergleichbaren Rechenverfahren <strong>und</strong> Aussagen zur Notwendigkeit von<br />

Schallschutzmaßnahmen<br />

3.14 Aufstellen des „Verzeichnis der Brücken <strong>und</strong> der anderen Ingenieurbauwerke“<br />

3.15 Kostenberechnung <strong>und</strong> Finanzierungsplan<br />

• Ermitteln der Mengen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostenberechnung<br />

• Berechnen der Kosten<br />

o Erk<strong>und</strong>en von Einheitspreisen<br />

o Gliedern der Kostenberechnung nach AKS<br />

o Gliedern der Kostenberechnung nach Angaben des Auftraggebers<br />

o Übernehmen <strong>und</strong> Einarbeiten der Ergebnisse der gesonderten<br />

Kostenberechnungen (z.B. Immissionsschutz, Verkehrstechnik)<br />

• Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung<br />

• Aufstellen des Finanzierungsplanes<br />

• Ermitteln <strong>und</strong> Erläutern der zuwendungsfähigen Kosten<br />

• Überschlägiges Ermitteln der Bauzeit <strong>und</strong> des jährlichen Mittelbedarfes<br />

3.16 Fertigen des Erläuterungsberichtes<br />

3.17 Abstimmen des Vorentwurfes mit Dritten<br />

VII.104b<br />

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• Verhandeln mit Behörden <strong>und</strong> anderen an der Planung fachlich Beteiligten<br />

• Mitwirken <strong>und</strong> Erläutern des Entwurfes vor politischen Gremien<br />

• Mitwirken <strong>und</strong> Erläutern des Entwurfes in Bürgerversammlungen<br />

• Einarbeiten der in den Versammlungen o. Ä vorgebrachten Anregungen <strong>und</strong> Hinweise in<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber in den Vorentwurf<br />

3.18 Berechnungen *)<br />

• Berechnen der Achshauptpunkte<br />

o <strong>für</strong> Achsen der durchgehenden Strecke<br />

o <strong>für</strong> Achsen der kreuzenden Strecken<br />

o <strong>für</strong> Achsen der begleitenden Strecken<br />

• Berechnen der Achskleinpunkte<br />

o <strong>für</strong> Achsen der durchgehenden Strecke, Intervall: m<br />

o <strong>für</strong> Achsen der kreuzenden Strecken, Intervall: m<br />

o <strong>für</strong> Achsen der begleitenden Strecken, Intervall: m<br />

• Berechnen der lagemäßigen Abhängigkeiten zweier Achsen als<br />

o senkrechte Abstände<br />

o Schnittpunkte<br />

o Trenninselspitzen<br />

o korrespon<strong>die</strong>rende Querprofile<br />

o eine Verziehung, deren Abstände an den Stationen der Querprofile ermittelt<br />

werden<br />

3.19 Ermitteln der Sichtverhältnisse<br />

• <strong>für</strong> durchgehende Strecke<br />

• <strong>für</strong> kreuzende Strecken<br />

• <strong>für</strong> begleitende Strecken<br />

• <strong>für</strong> höhenfreie Knoten<br />

*) Bei CAD-Bearbeitung bereits im Rahmen der Ausarbeitung des Vorentwurfes erforderlich <strong>und</strong> erbracht.<br />

3.2 Weiterentwickeln des Vorentwurfes<br />

3.20 Weiterentwickeln der Entwurfsunterlagen<br />

• Überarbeiten des Übersichtslageplanes<br />

• Überarbeiten der Straßenquerschnitte<br />

• Überarbeiten der Lagepläne<br />

• Überarbeiten der Querprofile<br />

3.21 Überarbeiten des entwässerungstechnischen Entwurfes<br />

3.22 Überarbeiten der Lärmschutzmaßnahmen<br />

3.23 Einarbeiten der Ergebnisse der Fachbeiträge, z.B.<br />

• Städtebaulicher Fachbeitrag<br />

• Verkehrstechnischer Fachbeitrag<br />

VII.104b<br />

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• Immissionstechnischer Fachbeitrag<br />

• Baugr<strong>und</strong>beurteilung <strong>und</strong> Gründungsberatung<br />

• Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

• FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

3.24 Mengen <strong>und</strong> Kosten<br />

• Fortschreiben der vorhandenen Mengenermittlung<br />

• Übernehmen <strong>und</strong> Einarbeiten der Ergebnisse der gesonderten Kostenberechnungen (z.B.<br />

Immissionsschutz, Verkehrstechnik)<br />

3.25 Überschlägiges Untersuchen <strong>und</strong> Darstellen des geplanten Bauablaufes unter<br />

Berücksichtigung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter<br />

• Ausarbeiten der Übergänge vom Projekt auf den Bestand<br />

• Ausarbeiten der Umfahrungen von örtlichen Arbeitsstellen<br />

• Ausarbeiten der Verkehrsführung <strong>für</strong> das Projekt während der Bauzeit<br />

4. Leistungsphase 4: Öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren<br />

4.1 Aufbereiten der Entwurfsunterlagen<br />

4.11 Aufbereiten der Entwurfunterlagen<br />

Aufbereiten der Entwurfsunterlagen <strong>für</strong> das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren<br />

• Übersichtslageplan<br />

• Straßenquerschnitte<br />

• Querprofile<br />

• Lagepläne<br />

• Höhenpläne<br />

• Vom Auftraggeber benannte Sonderpläne<br />

4.12 Darstellen der Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

• in den Lageplänen<br />

• in gesonderten Plänen<br />

4.2 Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses<br />

4.3 Aufstellen der Gr<strong>und</strong>erwerbsunterlagen<br />

4.31 Gr<strong>und</strong>erwerbsplan<br />

• Darstellen der zu erwerbenden, vorübergehend in Anspruch zu nehmenden <strong>und</strong> dauernd<br />

beschränkten Flächen im Lageplan des Straßenentwurfs<br />

• Aufstellen eines eigenständigen Gr<strong>und</strong>erwerbsplanes<br />

4.32 Aufstellen des Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnisses gemäß Planfeststellungsrichtlinien<br />

4.4 Erläuterungsbericht<br />

• Anfertigen des Erläuterungsberichtes <strong>für</strong> das öffentlich-rechtliche<br />

Genehmigungsverfahren<br />

• Anfertigen des Entwurfs eines Erläuterungsberichtes <strong>und</strong> Abstimmen mit dem<br />

Auftraggeber<br />

• Anfertigen der Reinschrift des Erläuterungsberichtes<br />

4.5 Zusammenstellen der Unterlagen<br />

Zusammenstellen aller Unterlagen <strong>für</strong> das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren <strong>und</strong><br />

Vorbereiten der Vervielfältigung<br />

VII.104b<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 14


4.6 Mitwirken im öffentlich- rechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

4.61 Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen zu Bedenken <strong>und</strong> Anregungen<br />

4.62 Verhandeln mit Behörden über <strong>die</strong> Genehmigung<br />

4.63 Teilnahme an den Terminen des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls darin Mitwirken<br />

• Bürgersprechst<strong>und</strong>e(n)<br />

• Erörterungstermin(e)<br />

4.64 Eintragen der Auflagen zur Offenlegung des Ergebnisses des öffentlich-rechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens<br />

5. Leistungsphase 5: Ausführungsunterlagen<br />

5.1 Erarbeiten der Ausführungsunterlagen<br />

5.11 Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 <strong>und</strong> 4 (stufenweise Erarbeitung <strong>und</strong><br />

Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen <strong>und</strong><br />

Verwendung der Fachbeiträge bis zur ausführungsreifen Lösung. Hierzu gehört auch das<br />

Zusammenstellen, Auswerten <strong>und</strong> Berücksichtigen der umweltrelevanten Vorgaben, <strong>die</strong> sich<br />

aus dem allgemeinen Umweltrecht ergeben. Zu den auszuwertenden Unterlagen gehören<br />

neben dem Planfeststellungsbeschluss mit seinen Anlagen (insbesondere der LBP, das<br />

Bauwerksverzeichnis, Gr<strong>und</strong>erwerbsplan <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis) auch <strong>die</strong> FFH-VP<br />

sowie Vereinbarungen mit Dritten.<br />

Ermitteln des Leistungsumfangs <strong>und</strong> Festlegen ergänzender Fachleistungen in Abstimmung<br />

mit dem Auftraggeber<br />

5.12 Berechnungen<br />

• Berechnen des Deckenbuches<br />

o <strong>für</strong> <strong>die</strong> durchgehende Strecke, Intervall: m<br />

o <strong>für</strong> kreuzende Strecken, Intervall: m<br />

o <strong>für</strong> begleitende Strecken, Intervall: m<br />

o zusätzlich an den Stationen der im Intervall nicht erfassten Querprofile<br />

• Berechnen des Planumsbuches<br />

5.13 Entwurfsunterlagen<br />

o <strong>für</strong> durchgehende Strecke<br />

o <strong>für</strong> kreuzende Strecken<br />

o <strong>für</strong> begleitende Strecken<br />

• Aufbereiten der Entwurfsunterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung<br />

o Übersichtslageplan<br />

o Straßenquerschnitte<br />

o Lagepläne<br />

o Höhenpläne<br />

o vom Auftraggeber genannte Sonderpläne<br />

• Aufbereiten der Querprofile <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung<br />

• Herstellen sonstiger Pläne<br />

o Knotendetailpläne<br />

o Schutz- <strong>und</strong> Leiteinrichtungen<br />

VII.104b<br />

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o Beschilderungspläne<br />

o Sonstige vom Auftraggeber benannte Planunterlagen<br />

5.14 Erstellen eines integrierten Bauablaufplanes einschließlich Verkehrsführungskonzept <strong>und</strong><br />

Ermittlung vertraglich zu fixierender Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

5.15 Abstimmen vorgenannter Unterlagen mit dem Auftraggeber <strong>und</strong> anderen an der Planung<br />

fachlich Beteiligter<br />

5.2 Fortschreiben der Ausführungsunterlagen<br />

Fortschreiben der Ausführungsunterlagen sowie des integrierten Bauablaufplanes <strong>und</strong><br />

Verkehrsführungskonzeptes während der Bauzeit<br />

6. Leistungsphase 6: Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

6.1 Abstimmung mit dem AG zur gr<strong>und</strong>sätzlichen Gliederung der <strong>Vergabe</strong>unterlagen in<br />

Abschnitte (Lose) <strong>und</strong> wesentlicher Ausführungsphasen<br />

6.2 Nachvollziehbare Ermittlung der Mengen <strong>für</strong> <strong>die</strong> geplante Bauleistung anhand der<br />

vorliegenden Bestands- <strong>und</strong> Ausführungsunterlagen einschließlich Massenbilanz <strong>und</strong><br />

Zuordnung entsprechend der Gliederung des Leistungsverzeichnisses sowie nach<br />

Einzelpositionen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen<br />

6.3 Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen unter Anwendung des<br />

LB StB-By <strong>und</strong> Abstimmung mit dem AG<br />

6.4 Abstimmen <strong>und</strong> Koordinieren der Inhalte der Leistungsbeschreibungen mit den an der<br />

Planung fachlich Beteiligten sowie Behörden (z.B. Verkehrsbehörde)<br />

Prüfen, ob <strong>die</strong> sich aus den Inhalten der Leistungen zu 5.11 ergebenden Vorgaben<br />

einschließlich der Vorgaben aus landschaftspflegerischer Vermeidungs-<br />

Schadensbegrenzungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen <strong>und</strong><br />

Kohärenzsicherungsmaßnahmen sowie technisch-konstruktive Maßnahmen in der<br />

Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis) berücksichtigt sind.<br />

6.5 Aufstellen der übrigen Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> von Bauleistungen nach VHB <strong>Bayern</strong><br />

Abschnitt „<strong>Vergabe</strong>unterlagen“ unter Verwendung der dort zur Verfügung stehenden<br />

Vordrucke<br />

7. Leistungsphase 7: Mitwirken bei der <strong>Vergabe</strong><br />

Die Durchführung des <strong>Vergabe</strong>verfahrens richtet sich nach den vergaberechtlichen Gr<strong>und</strong>sätzen des<br />

Auftraggebers, nach der VOB/A <strong>und</strong> dem Abschnitt „Durchführen der <strong>Vergabe</strong>“ des VHB <strong>Bayern</strong>.<br />

Das <strong>Vergabe</strong>verfahren wird vom AG durchgeführt. Die Gr<strong>und</strong>leistungen werden daher nur teilweise<br />

erbracht.<br />

7.1 Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen <strong>für</strong> alle Leistungsbereiche<br />

7.2 Mitwirkung bei der Prüfung <strong>und</strong> Wertung der Angebote einschließlich Nebenangebote. Dies<br />

schließt <strong>die</strong> Prüfung <strong>und</strong> Beachtung umweltrechtlicher Vorgaben ein.<br />

7.3 Abstimmen <strong>und</strong> Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, <strong>die</strong> an der <strong>Vergabe</strong><br />

mitwirken<br />

7.4 Mitwirken bei Aufklärungsgesprächen mit Bietern<br />

7.5 Fortschreiben der Kostenberechnung<br />

7.6 Kostenkontrolle durch Vergleich der fortgeschriebenen Kostenberechnung mit der<br />

Kostenberechnung<br />

VII.104b<br />

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7.7 Mitwirken bei der Auftragserteilung<br />

Das Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen umfasst <strong>die</strong> ordnungsgemäße Erstellung<br />

eines kopier- <strong>und</strong> eines versandfertigen Verdingungsunterlagen-Exemplares.<br />

Dazu sind <strong>die</strong> Heftungen „Angebotsaufforderung“ <strong>und</strong> „Angebot“ mit den dazugehörigen<br />

Anlagen entsprechend VHB <strong>Bayern</strong>, Abschnitt „<strong>Vergabe</strong>unterlagen“ herzustellen <strong>und</strong> ggf. mit<br />

Trennblättern in einen beschrifteten Hefter / Ordner einzufügen.<br />

In dem Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphase 7 sind <strong>die</strong> Wertung <strong>und</strong> Prüfung von Nebenangeboten<br />

<strong>und</strong> Änderungsvorschlägen im Hinblick auf <strong>die</strong> technische <strong>und</strong> funktionelle Durchführbarkeit<br />

enthalten, sofern es sich nicht um gr<strong>und</strong>legend andere Konstruktionen handelt.<br />

8. Leistungsphase 8: Bauoberleitung<br />

8.1 Einweisung der örtlichen Bauüberwachung in <strong>die</strong> Baumaßnahme (Bauübergabebesprechung)<br />

8.2 Aufsicht über <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung, soweit <strong>die</strong> Bauoberleitung <strong>und</strong> <strong>die</strong> örtliche<br />

Bauüberwachung getrennt vergeben werden<br />

8.3 Koordinierung aller am Projekt zu Beteiligenden (Schnittstellenkoordination) auch unter<br />

Berücksichtigung umweltfachlicher Aspekte<br />

8.4 Prüfen der ergänzenden Bauausführungsunterlagen des Auftragnehmers auf<br />

Übereinstimmung mit dem auszuführenden Projekt, insbesondere in vertraglicher Hinsicht<br />

sowie auf Einhaltung von Auflagen (z.B. Verbringungskonzepte, Bauwerksentwürfe)<br />

8.5 Überwachen der vertraglich vereinbarten Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

8.6 Überwachen der vertraglich vereinbarten Leistungen <strong>und</strong> unverzügliche Information des AG<br />

bei erkennbaren Vertragsabweichungen einschließlich Mengenänderungen auch im Hinblick<br />

auf <strong>die</strong> Einhaltung von Auflagen<br />

8.7 Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden<br />

Unternehmen <strong>und</strong> Vergleich zu den Vertragspreisen <strong>und</strong> der fortgeschriebenen<br />

Kostenberechnung<br />

8.8 Laufende Kontrolle über <strong>die</strong> zu erwartende Abrechnungssumme <strong>und</strong> Information des AG über<br />

<strong>die</strong> Auswirkungen auf <strong>die</strong> Haushaltspläne<br />

8.9 Mitwirken beim „In Verzug setzen“ der ausführenden Unternehmen<br />

8.10 Mitwirkung bei der Bearbeitung von Behinderungs- <strong>und</strong> Bedenkenanzeigen<br />

8.11 Bearbeitung von Nachträgen (Inhaltliche Prüfung, Prüfung der Notwendigkeit <strong>und</strong> der<br />

Anspruchsgr<strong>und</strong>lage, Entscheidungsvorschlag <strong>für</strong> den Bauherrn) einschließlich der<br />

Mitwirkung bei den Preisverhandlungen<br />

8.12 Mitwirkung bei der Zustandsfeststellung <strong>und</strong> Abnahme von Leistungen unter Beteiligung der<br />

örtlichen Bauüberwachung <strong>und</strong> anderer an der Planung <strong>und</strong> Objektüberwachung fachlich<br />

Beteiligter<br />

8.13 Überwachen der Prüfungen der Funktionstüchtigkeit der Anlagenteile <strong>und</strong> der Gesamtanlage<br />

8.14 Teilnahme an der Abnahme einschließlich Fertigung der Niederschrift über das Ergebnis der<br />

Abnahme<br />

8.15 Durchsetzung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel<br />

8.16 Mitwirkung bei der Übernahme des Objektes durch den/<strong>die</strong> Baulastträger einschließlich<br />

Zusammenstellung <strong>und</strong> Übergabe der erforderlichen Unterlagen gemäß VHB <strong>Bayern</strong><br />

Abschnitt „Baudurchführung“ in Abstimmung mit dem AG.<br />

8.17 Zusammenstellen von Wartungsvorschriften <strong>für</strong> das Objekt.<br />

8.18 Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche<br />

8.19 Kostenfeststellung<br />

9. Leistungsphase 9: Objektbetreuung <strong>und</strong> Dokumentation<br />

9.1 Objektbetreuung<br />

VII.104b<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 10 von 14


• Begehen des Objektes zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Gewährleistung<br />

• Überwachen der Beseitigung von Mängeln, <strong>die</strong> während der Verjährungsfristen der<br />

Gewährleistungsansprüche auftreten<br />

• Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen<br />

9.2 Dokumentation<br />

• Zusammenstellen (systematisch) von zeichnerischen Darstellungen <strong>und</strong> rechnerischer<br />

Ergebnisse<br />

Besondere Leistungen:<br />

(2) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.104b<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

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§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

VII.104b<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen mindestens:<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden EUR<br />

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§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2*)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

Zwischensumme Psch<br />

(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Vorläufig<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3*); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

VII.104b<br />

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Brutto


AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

VII.104b<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 14 von 14


VII.104.1<br />

Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI<br />

Teil VII)<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung kann das jeweilige Vertragsmuster VII.104a bzw. VII.104b<br />

verwendet werden. Als Bestandteil des Vertrages sind <strong>die</strong> TVB-Straßen (VII.104.2) zu vereinbaren.<br />

Damit werden auch <strong>die</strong> RE Vertragsbestandteil.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(2) Allgemeines<br />

Das Honorar <strong>und</strong> <strong>die</strong> Berechnungsfaktoren sind in § 7 des Vertrages (Vordruck VII.104a bzw.<br />

VII.104b) i.V.m. Vordruck VII.100.2 festzulegen (vgl. § 4 HOAI).<br />

(3) Anrechenbare Kosten<br />

Als Hilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten (§ 52 i.V.m. § 4 a HOAI) steht der Vordruck<br />

VII.104.3 mit den erforderlichen Hinweisen zur Verfügung.<br />

Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist das Gesamtobjekt aufzuteilen in <strong>die</strong> Verkehrsanlage<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> einzelnen Ingenieurbauwerke. Die unterschiedlichen Ingenieurbauwerke können der<br />

Objektliste <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke (§ 54 HOAI) entnommen werden. Dazu zählen neben den<br />

konstruktiven Ingenieurbauwerken beispielsweise auch Regenrückhaltebecken <strong>und</strong> Lärmschutzwälle.<br />

Anrechenbar sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 <strong>und</strong> 9 des § 55 bei<br />

Verkehrsanlagen 10 v.H. der Kosten <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke, wenn dem Auftragnehmer nicht<br />

gleichzeitig Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 55 HOAI <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Ingenieurbauwerke übertragen werden.<br />

Werden dem Auftragnehmer gleichzeitig Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 55 HOAI übertragen, erfolgt eine<br />

eigenständige Honorarermittlung <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Objekte. Hier ist genau zu prüfen, welche<br />

Leistungen der Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ zusammen mit der Leistung Objektplanung<br />

„Verkehrsanlage“ erbracht werden sollen <strong>und</strong> daher in Auftrag gegeben werden. Bei der<br />

Objektplanung mehrerer Ingenieurbauwerke als Teil der Verkehrsanlage können sich auch Fragen der<br />

Wiederholung (§ 22 Abs. 2 HOAI) ergeben.<br />

Die anrechenbaren Kosten sind nach § 52 Abs. 2 HOAI getrennt <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweiligen Leistungsphasen<br />

zu ermitteln; sie sollen<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 1 <strong>und</strong> 2 zunächst nach der vorläufigen Kostenannahme ermittelt <strong>und</strong> später<br />

nach der Kostenschätzung fortgeschrieben werden,<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 3 <strong>und</strong> 4 nach der Kostenschätzung ermittelt werden,<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 5 bis 7 nach der Kostenberechnung ermittelt werden,<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 8 <strong>und</strong> 9 nach dem Kostenanschlag ermittelt werden.<br />

(4) Honorarzone<br />

Für <strong>die</strong> Zuordnung der Honorarzone nach § 53 Abs. 1 HOAI steht <strong>für</strong> gängige Objekte als Regel <strong>die</strong><br />

Objektliste in § 54 Abs. 2 HOAI zur Verfügung. In Zweifelsfällen <strong>und</strong> <strong>für</strong> nicht in § 54 Abs. 2 HOAI<br />

enthaltene Objekte ist eine Bewertung nach § 53 Abs. 2 ff. HOAI vorzunehmen.<br />

(5) Zuschlag bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen<br />

Im Falle von Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen ist nach § 59 Abs. 3 HOAI ein Zuschlag zum Honorar<br />

schriftlich zu vereinbaren<br />

− bei geringen Kosten <strong>für</strong> Erdarbeiten einschließlich Felsarbeiten <strong>und</strong> geb<strong>und</strong>ener Gra<strong>die</strong>nte oder<br />

− bei geringen Kosten <strong>für</strong> Erdarbeiten einschließlich Felsarbeiten <strong>und</strong> schwieriger Anpassung an<br />

vorhandene Bebauung.<br />

Hierbei ist zunächst zu prüfen, ob <strong>die</strong>se Bedingungen insgesamt zu unangemessen geringen<br />

anrechenbaren Kosten führen. Liegen <strong>die</strong>se Voraussetzungen nicht vor oder ist <strong>die</strong>s zweifelhaft, so ist<br />

ein Zuschlag schriftlich auszuschließen (im Vordruck VII.100.2). § 59 HOAI (Umbauten <strong>und</strong><br />

Modernisierungen) <strong>und</strong> § 10 Abs. 3 a HOAI (Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz) schließen<br />

sich nicht gegenseitig aus; ggf. sind beide Bestimmungen anzuwenden.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 1 von 7


VII.104.1<br />

(6) Honorare in besonderen Fällen<br />

Bei selbstständigen Geh- <strong>und</strong> Radwegen mit rechnerischer Festlegung nach Lage <strong>und</strong> Höhe, bei<br />

nachträglich an vorhandene Straßen angepassten landwirtschaftlichen Wegen, Gehwegen <strong>und</strong><br />

Radwegen sowie bei Gleis- <strong>und</strong> Bahnsteiganlagen mit mehr als zwei Gleisen kann das Honorar<br />

gemäß § 52 Abs. 9 HOAI frei vereinbart werden. Wird ein Honorar nicht bei Auftragserteilung<br />

schriftlich vereinbart, so ist das Honorar als Zeithonorar nach § 6 HOAI zu berechnen.<br />

(7) Städtebauliche oder landschaftsgestalterische Anforderungen<br />

Werden besondere städtebauliche oder landschaftsgestalterische Anforderungen an <strong>die</strong> Einbindung<br />

der Verkehrsanlage in <strong>die</strong> Umgebung gestellt, so kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> bauliche bzw. landschaftsgestalterische<br />

Beratung ein Honorar nach § 61 Abs. 4 HOAI frei vereinbart werden. Wenn dem Auftragnehmer<br />

gleichzeitig Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 55 HOAI <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Verkehrsanlagen übertragen werden, so gilt §<br />

61 Abs. 3 HOAI.<br />

(8) Beauftragung von Teilen einer Gr<strong>und</strong>leistung<br />

Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Gr<strong>und</strong>leistungen oder nur Teile von<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen übertragen werden, steht dem Auftragnehmer nicht der volle Vomh<strong>und</strong>ertsatz des<br />

Honorars <strong>die</strong>ser Leistungsphase, sondern nur ein entsprechend geringeres Honorar zu (siehe<br />

nachfolgende Aufstellung).<br />

Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

Die nachfolgenden Vomh<strong>und</strong>ertsätze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistung sind als Regelsätze zu<br />

betrachten <strong>und</strong> im Einzelfall auf <strong>die</strong> spezifischen Leistungen anzupassen.<br />

HOAI-Text (Auszug) Gliederung der Leistungsbeschreibung<br />

1. Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

Klären der Aufgabenstellung<br />

Ermitteln der vorgegebenen<br />

Randbedingungen<br />

Ortsbesichtigung<br />

Zusammenstellen der <strong>die</strong> Aufgabe<br />

beeinflussenden Planungsabsichten<br />

Zusammenstellen <strong>und</strong> Werten von<br />

Unterlagen<br />

Erläutern von Planungsdaten<br />

Ermitteln des Leistungsumfangs <strong>und</strong> der<br />

erforderlichen Vorarbeiten, zum Beispiel<br />

Baugr<strong>und</strong>untersuchungen,<br />

Vermessungsleistungen, Immissionsschutz;<br />

ferner bei Verkehrsanlagen:<br />

Verkehrszählungen<br />

Formulieren von Entscheidungshilfen <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Auswahl anderer an der Planung<br />

fachlich Beteiligter<br />

Zusammenfassen der Ergebnisse<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

1. Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

1.1 Klären der Aufgabenstellung<br />

1.2 Zusammenstellen <strong>und</strong> Werten von Unterlagen,<br />

Angaben <strong>für</strong> fachspezifische Beiträge,<br />

Zusammenfassen der Ergebnisse<br />

Bewertung<br />

v.H.<br />

Bewertung Leistungsphase 1 2<br />

1<br />

1<br />

Seite 2 von 7


2. Vorplanung (Projekt- <strong>und</strong><br />

Planungsvorbereitung)<br />

Analyse der Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Abstimmen der Zielvorstellungen auf <strong>die</strong><br />

Randbedingungen, <strong>die</strong> insbesondere durch<br />

Raumordnung, Landesplanung,<br />

Bauleitplanung, Rahmenplanung sowie<br />

örtliche <strong>und</strong> überörtliche Fachplanungen<br />

vorgegeben sind<br />

Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit<br />

ihren Einflüssen auf bauliche <strong>und</strong><br />

konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der<br />

Umweltverträglichkeit<br />

Beschaffen <strong>und</strong> Auswerten amtlicher<br />

Karten<br />

Erarbeiten eines Planungskonzepts<br />

einschließlich Untersuchung der<br />

alternativen Lösungsmöglichkeiten nach<br />

gleichen Anforderungen mit zeichnerischer<br />

Darstellung <strong>und</strong> Bewertung unter<br />

Einarbeitung der Beiträge anderer an der<br />

Planung fachlich Beteiligter<br />

Überschlägige verkehrstechnische<br />

Bemessung der Verkehrsanlage; Ermitteln<br />

der Schallimmissionen von der<br />

Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach<br />

Tabellenwerten; Untersuchen der<br />

möglichen Schallschutzmaßnahmen,<br />

ausgenommenen detaillierte<br />

schalltechnische Untersuchungen,<br />

insbesondere in komplexen Fällen<br />

Klären <strong>und</strong> Erläutern der wesentlichen<br />

fachspezifischen Zusammenhänge,<br />

Vorgänge <strong>und</strong> Bedingungen<br />

Vorverhandlungen mit Behörden <strong>und</strong><br />

anderen an der Planung fachlich beteiligten<br />

über <strong>die</strong> Genehmigungsfähigkeit,<br />

gegebenenfalls über <strong>die</strong> Bezuschussung<br />

<strong>und</strong> Kostenbeteiligung<br />

Mitwirken beim Erläutern des<br />

Planungskonzepts gegenüber Bürgern <strong>und</strong><br />

politischen Gremien<br />

Überarbeiten des Planungskonzepts nach<br />

Bedenken <strong>und</strong> Anregungen<br />

Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge<br />

aus dem Vorentwurf zur Verwendung <strong>für</strong><br />

ein Raumordnungsverfahren<br />

Kostenschätzung<br />

Zusammenstellen aller<br />

Vorplanungsergebnisse<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

2. Vorplanung/Linienplanung<br />

2.1 Variantenuntersuchungen<br />

(i.d.R. M = 1 : 25 000 bis 1 : 2 500)<br />

(Skizzenhafte Darstellung der Verkehrsanlage,<br />

insbesondere der Knotenpunkte, in größerem<br />

Maßstab)<br />

(Verkehrstechnische <strong>und</strong> lärmtechnische<br />

Voruntersuchungen)<br />

2.2 Abstimmung der Planung mit Dritten<br />

2.3 Kostenschätzung<br />

2.4 Zusammenstellen der<br />

Vorplanung/Linienplanung<br />

VII.104.1<br />

Bewertung Leistungsphase 2 15<br />

10<br />

3<br />

1<br />

1<br />

Seite 3 von 7


3. Entwurfsplanung<br />

Durcharbeiten des Planungskonzepts<br />

(stufenweise Erarbeitung einer<br />

zeichnerischen Lösung) unter<br />

Berücksichtigung aller fachspezifischer<br />

Anforderungen <strong>und</strong> unter Verwendung der<br />

Beiträge anderer an der Planung fachlich<br />

Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf<br />

Fachspezifische Berechnungen,<br />

ausgenommen Berechnungen des<br />

Tragwerks<br />

Zeichnerische Darstellung des<br />

Gesamtentwurfs<br />

Zusammenfassen aller vorläufigen<br />

Entwurfsunterlagen<br />

Überschlägige Festlegung der<br />

Abmessungen von Ingenieurbauwerken;<br />

Kostenberechnung<br />

Kostenkontrolle durch Vergleich der<br />

Kostenberechnung mit der<br />

Kostenschätzung<br />

Finanzierungsplan; Bauzeiten- <strong>und</strong><br />

Kostenplan;<br />

Ermitteln <strong>und</strong> Begründen der<br />

zuwendungsfähigen Kosten sowie<br />

Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung<br />

Erläuterungsbericht<br />

Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen<br />

Entwurfs gegenüber Bürgern <strong>und</strong><br />

politischen Gremien;<br />

Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs<br />

aufgr<strong>und</strong> von Bedenken <strong>und</strong> Anregungen<br />

Verhandlungen mit Behörden <strong>und</strong> anderen<br />

an der Planung fachlich Beteiligten über <strong>die</strong><br />

Genehmigungsfähigkeit<br />

Weiterentwicklung des vorläufigen Entwurfs<br />

zum endgültigen Entwurf<br />

Rechnerische Festlegung der Anlage in<br />

den Haupt- <strong>und</strong> Kleinpunkten<br />

Darlegen der Auswirkungen auf<br />

Zwangspunkte;<br />

Nachweis der Lichtraumprofile;<br />

Ermitteln der Schallimmissionen von der<br />

Verkehrsanlage nach Tabellenwerten;<br />

Festlegen der erforderlichen<br />

Schallschutzmaßnahmen an der<br />

Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter<br />

Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter<br />

schalltechnischer Untersuchungen <strong>und</strong><br />

Feststellen der Notwendigkeit von<br />

Schallschutzmaßnahmen an betroffenen<br />

Gebäuden;<br />

überschlägiges Ermitteln der wesentlichen<br />

Bauphasen unter Berücksichtigung der<br />

Verkehrslenkung während der Bauzeit<br />

Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

3. Straßenentwurf<br />

3.1 Ausarbeitung des Vorentwurfs<br />

3.11 Graphische Ausarbeitung der Verkehrsanlage<br />

nach Lage <strong>und</strong> Höhe einschließlich<br />

Knotenpunkten, Anschlussstellen <strong>und</strong><br />

Nebenanlagen<br />

(Festlegung von Straßenquerschnitt, Bauklasse <strong>und</strong><br />

Deckenbau)<br />

(Festlegung der Abmessung von<br />

Ingenieurbauwerken)<br />

3.12 Kostenberechnung, Kostenkontrolle <strong>und</strong><br />

Finanzierungsplan<br />

3.13 Erläuterungsbericht<br />

3.14 Abstimmen der Planung mit Dritten<br />

VII.104.1<br />

Bewertung Leistungen Nr. 3.1 15<br />

3.2 Weiterentwickeln des Vorentwurfs zur<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> das Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> Baudurchführung<br />

(Rechnerische Festlegung <strong>und</strong> Darstellung der<br />

Verkehrsanlage)<br />

(Festlegung der Schallschutzmaßnahmen)<br />

(Bauablaufplanung)<br />

(Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen)<br />

Bewertung Leistungen Nr. 3.2 15<br />

Bewertung Leistungsphase 3 30<br />

11<br />

1<br />

1<br />

2<br />

Seite 4 von 7


4. Genehmigungsplanung<br />

Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses<br />

unter Verwendung der Beiträge anderer an<br />

der Planung fachlich Beteiligter<br />

Gr<strong>und</strong>erwerbsplan <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis<br />

Erarbeiten der Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

erforderlichen öffentlich-rechtlichen<br />

Verfahren einschließlich der Anträge auf<br />

Ausnahmen <strong>und</strong> Befreiungen<br />

Einarbeiten der Ergebnisse der<br />

schalltechnischen Untersuchungen<br />

Vervollständigen <strong>und</strong> Anpassen der<br />

Planungsunterlagen, Beschreibungen <strong>und</strong><br />

Berechnungen unter Verwendung der<br />

Beiträge anderer an der Planung fachlich<br />

Beteiligter<br />

Einreichen <strong>die</strong>ser Unterlagen<br />

Verhandlungen mit Behörden<br />

Mitwirken beim Erläutern gegenüber<br />

Bürgern<br />

Mitwirken im Planfeststellungsverfahren<br />

einschließlich der Teilnahme an<br />

Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei<br />

der Abfassung der Stellungnahmen zu<br />

Bedenken <strong>und</strong> Anregungen<br />

5. Ausführungsplanung<br />

Durcharbeiten der Ergebnisse der<br />

Leistungsphasen 3 <strong>und</strong> 4 (stufenweise<br />

Erarbeitung <strong>und</strong> Darstellung der Lösung)<br />

unter Berücksichtigung aller<br />

fachspezifischen Anforderungen <strong>und</strong><br />

Verwendung der Beiträge anderer an der<br />

Planung fachlich Beteiligter bis zur<br />

ausführungsreifen Lösung<br />

Zeichnerische <strong>und</strong> rechnerische<br />

Darstellung des Objekts mit allen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Ausführung notwendigen Einzelangaben<br />

einschließlich Detailzeichnungen in den<br />

erforderlichen Maßstäben<br />

Erarbeiten der Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> anderen<br />

an der Planung fachlich Beteiligten <strong>und</strong><br />

integrieren ihrer Beiträge bis zur<br />

ausführungsreifen Lösung<br />

Fortschreiben der Ausführungsplanung<br />

während der Objektausführung<br />

6. Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

Mengenermittlung <strong>und</strong> Aufgliederung nach<br />

Einzelpositionen unter Verwendung der<br />

Beiträge anderer an der Planung fachlich<br />

Beteiligter<br />

Aufstellen der Verdingungsunterlagen,<br />

insbesondere Anfertigen der<br />

Leistungsbeschreibungen mit<br />

Leistungsverzeichnissen sowie der<br />

Besonderen Vertragsbedingungen<br />

Abstimmen <strong>und</strong> Koordinieren der<br />

Verdingungsunterlagen der an der Planung<br />

fachlich Beteiligten<br />

Festlegen der wesentlichen<br />

4. Planfeststellungsunterlagen<br />

4.1 Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses<br />

4.2 Aufstellen des Gr<strong>und</strong>erwerbsplanes <strong>und</strong> des<br />

Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnisses<br />

4.3 Aufbereitung der Entwurfsunterlagen aus<br />

Leistungsphase 3<br />

4.4 Ausarbeiten des Erläuterungsberichts <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Planfeststellung<br />

4.5 Mitwirken im Planfeststellungsverfahren<br />

VII.104.1<br />

Bewertung Leistungsphase 4 5<br />

5. Ausführungsunterlagen<br />

5.1 Erarbeiten der Ausführungsunterlagen<br />

(Einarbeiten der Ergebnisse des<br />

Planfeststellungsverfahrens in <strong>die</strong><br />

Entwurfsunterlagen)<br />

(Ausarbeiten von ergänzenden zeichnerischen <strong>und</strong><br />

rechnerischen Unterlagen)<br />

5.2 Fortschreiben der Ausführungsunterlagen<br />

während der Bauausführung<br />

Bewertung Leistungsphase 5 15<br />

6. Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

6.1 Mengenermittlung einschließlich Aufgliederung<br />

nach Einzelpositionen<br />

6.2 Aufstellen der Verdingungsunterlagen<br />

Ausführungsphasen Bewertung Leistungsphase 6 10<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

14<br />

1<br />

6<br />

4<br />

Seite 5 von 7


7. Mitwirken bei der <strong>Vergabe</strong><br />

Zusammenstellen der<br />

Verdingungsunterlagen <strong>für</strong> alle<br />

Leistungsbereiche<br />

Einholen von Angeboten<br />

Prüfen <strong>und</strong> Werten der Angebote<br />

einschließlich Aufstellen eines<br />

Preisspiegels<br />

Abstimmen <strong>und</strong> Zusammenstellen der<br />

Leistungen der fachlich Beteiligten, <strong>die</strong> an<br />

der <strong>Vergabe</strong> mitwirken<br />

Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern<br />

Mitwirken bei der Auftragserteilung<br />

Fortschreiben der Kostenberechnung<br />

Kostenkontrolle durch Vergleich der<br />

fortgeschriebenen Kostenberechnung mit<br />

der Kostenberechnung<br />

8. Bauoberleitung<br />

Aufsicht über <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung,<br />

soweit <strong>die</strong> Bauoberleitung <strong>und</strong> <strong>die</strong> örtliche<br />

Bauüberwachung getrennt vergeben<br />

werden, Koordinieren der an der<br />

Objektüberwachung fachlich Beteiligten,<br />

insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung<br />

<strong>und</strong> Freigeben von Plänen Dritter<br />

Aufstellen <strong>und</strong> Überwachen eines Zeitplans<br />

(Balkendiagramm)<br />

„In Verzug setzen“ der ausführenden<br />

Unternehmen<br />

Abnahme von Leistungen <strong>und</strong> Lieferungen<br />

unter Mitwirkung der örtlichen<br />

Bauüberwachung <strong>und</strong> anderer an der<br />

Planung <strong>und</strong> Objektüberwachung fachlich<br />

Beteiligter unter Fertigung einer<br />

Niederschrift über das Ergebnis der<br />

Abnahme<br />

Antrag auf behördliche Abnahmen <strong>und</strong><br />

Teilnahme daran<br />

Übergabe des Objekts einschließlich<br />

Zusammenstellung <strong>und</strong> Übergabe der<br />

erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel<br />

Abnahmeniederschriften <strong>und</strong> Prüfprotokolle<br />

Zusammenstellung von<br />

Wartungsvorschriften <strong>für</strong> das Objekt<br />

Überwachen der Prüfungen der<br />

Funktionsfähigkeit der Anlagenteile <strong>und</strong> der<br />

Gesamtanlage<br />

Auflisten der Verjährungsfristen der<br />

Gewährleistungsansprüche<br />

Kostenfeststellung; Kostenkontrolle durch<br />

Überprüfen der Leistungsabrechnung der<br />

bauausführenden Unternehmen im<br />

Vergleich zu den Vertragspreisen <strong>und</strong> der<br />

fortgeschriebenen Kostenberechnung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

7. Mitwirken bei der <strong>Vergabe</strong><br />

7.1 Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen<br />

<strong>und</strong> Einholen von Angeboten<br />

7.2 Prüfen <strong>und</strong> Werten der Angeboten<br />

VII.104.1<br />

7.3 Fortschreiben der Kostenberechnung <strong>und</strong><br />

Kostenkontrolle<br />

1<br />

Bewertung Leistungsphase 7 5<br />

8. Bauoberleitung<br />

(wie HOAI-Text)<br />

Bewertung Leistungsphase 8 15<br />

1<br />

3<br />

Seite 6 von 7


9. Objektbetreuung <strong>und</strong> Dokumentation<br />

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor<br />

Ablauf der Verjährungsfristen der<br />

Gewährleistungsansprüche gegenüber den<br />

ausführenden Unternehmen<br />

Überwachen der Beseitigung von Mängeln,<br />

<strong>die</strong> innerhalb der Verjährungsfristen der<br />

Gewährleistungsansprüche, längstens<br />

jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit<br />

Abnahme der Leistungen auftreten<br />

Mitwirken bei der Freigabe von<br />

Sicherheitsleistungen<br />

Systematische Zusammenstellung der<br />

zeichnerischen Darstellung <strong>und</strong><br />

rechnerischen Ergebnisse des Objekts<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

9. Objektbetreuung <strong>und</strong> Dokumentation<br />

(wie HOAI-Text)<br />

VII.104.1<br />

Bewertung Leistungsphase 9 3<br />

Seite 7 von 7


Technische Vertragsbedingungen<br />

<strong>für</strong> Planungs- <strong>und</strong> Entwurfsleistungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

<strong>für</strong> Straßenverkehrsanlagen<br />

(TVB-Straßen)<br />

VII.104.2<br />

Seite 1 von 10


INHALTSVERZEICHNIS<br />

VII.104.2<br />

Seite<br />

1 Allgemeines …………………………………………………………………………… 3<br />

1.1 Geltungsbereich …………………………………………………………………….. 3<br />

1.2 Allgemeine Qualitätsansprüche …………………………………………………… 3<br />

1.3 DV-Einsatz …………………………………………………………………………… 3<br />

1.4 Abstimmung mit dem Auftraggeber ……………………………………………….. 3<br />

1.5 Beschaffen von Unterlagen ………………………………………………………… 3<br />

1.6 Erk<strong>und</strong>ungen durchführen ………………………………………………………….. 3<br />

2 Gr<strong>und</strong>lagenermittlung (Leistungsphase 1) ……………………………………… 4<br />

3 Vorplanung (Leistungsphase 2) …………………………………………………… 4<br />

3.1 Allgemeines ………………………………………………………………………….. 4<br />

3.2 Varianten ……………………………………………………………………………... 4<br />

3.3 Knotenpunkte ………………………………………………………………………… 4<br />

3.4 Verkehrstechnische Bemessung …………………………………………………… 4<br />

3.5 Lärmtechnische Voruntersuchung …………………………………………………. 4<br />

3.6 Anregungen <strong>und</strong> Hinweise Dritter ………………………………………………….. 5<br />

3.7 Kostenschätzung …………………………………………………………………….. 5<br />

4 Entwurfsplanung (Leitungsphase 3) ……………………………………………... 5<br />

4.1 Allgemeines …………………………………………………………………………... 5<br />

4.2 Ausgewählte Querprofile ……………………………………………………………. 5<br />

4.3 Straßenentwässerung ……………………………………………………………….. 5<br />

4.4 Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen …………………………………………………….. 5<br />

4.5 Schallschutzuntersuchungen ……………………………………………………….. 5<br />

4.6 Luftschadstoffe ……………………………………………………………………….. 6<br />

4.7 Ingenieurbauwerke …………………………………………………………………... 6<br />

4.8 Mengenermittlung ……………………………………………………………………. 6<br />

4.9 Kostenberechnung……………………………………………………………………. 6<br />

4.10 Zuwendungsfähige Kosten ………………………………………………………… 6<br />

4.11 Bauzeitenplan <strong>und</strong> Verkehrslenkung ……………………………………………… 6<br />

4.12 Erläuterungsbericht ………………………………………………………………… 7<br />

4.13 Anregungen <strong>und</strong> Hinweise Dritter ………………………………………………… 7<br />

4.14 Achshauptpunkte …………………………………………………………………… 7<br />

4.15 Kleinpunkte ………………………………………………………………………….. 7<br />

5 Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) …………………………………….. 7<br />

6 Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) ……………………………………….. 7<br />

6.1 Allgemeines …………………………………………………………………………… 7<br />

6.2 Deckenbuch …………………………………………………………………………… 7<br />

6.3 Planumsbuch …………………………………………………………………………. 8<br />

6.4 Querprofile ……………………………………………………………………………. 8<br />

6.5 Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Absteckung ……………………………………………………… 8<br />

6.6 Sonstige Pläne ……………………………………………………………………….. 8<br />

7 Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong> (Leistungsphase 6) ………………………………….. 8<br />

7.1 Abgleich mit der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung ……………….. 8<br />

7.2 Mengenermittlung mit Leistungsverzeichnis ………………………………………. 8<br />

7.3 Ergänzen der Leistungsbeschreibung ……………………………………………... 8<br />

7.4 Vervollständigen der <strong>Vergabe</strong>unterlagen …………………………………………. 8<br />

8 Mitwirken bei der <strong>Vergabe</strong> (Leistungsphase 7) …………………………………. 9<br />

Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke …………………….. 9<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 2 von 10


1 Allgemeines<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

VII.104.2<br />

Die „Technischen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Planungs- <strong>und</strong> Entwurfsleistungen <strong>für</strong> Straßenverkehrsanlagen<br />

(TVB-Straßen)” betreffen <strong>die</strong> Leistungsphasen 1 bis 7 des § 55 HOAI.<br />

1.2 Allgemeine Qualitätsansprüche<br />

Die Objektplanungen <strong>für</strong> Straßenverkehrsanlagen sind nach den RE*) sowie den einschlägigen vom<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung herausgegebenen Regelungen (R<strong>und</strong>schreiben<br />

u.a.)**), insbesondere den „Hinweise(n) zu § 16 FStrG“*) <strong>und</strong> den „Planfeststellungsrichtlinien”*),<br />

zu bearbeiten. Abweichungen bedürfen der vorherigen Anordnung oder Zustimmung des<br />

Auftraggebers.<br />

1.3 DV-Einsatz<br />

Beim Einsatz von DV-Anlagen des Auftragnehmers ist vor Beginn der Auftragsbearbeitung mit dem<br />

Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung finden <strong>und</strong> ob ein Datentransfer zur DV-<br />

Anlage des Auftraggebers erfolgen soll. Die geforderten Berechnungen sind auf automatischen<br />

Rechenanlagen mit maschinell erstelltem, tabellarischem Ergebnisprotokoll durchzuführen, um<br />

Rechen- <strong>und</strong> Übertragungsfehler auszuschalten. Beim Einsatz der DV-Anlage des Auftraggebers sind<br />

dessen Vorschriften über <strong>die</strong> Abwicklung <strong>und</strong> Verrechnung der DV-Aufträge zu berücksichtigen. Das<br />

Zusammenstellen der Eingabedaten <strong>und</strong> das Prüfen der Ergebnisse ist in jedem Fall Aufgabe des<br />

Auftragnehmers.<br />

1.4 Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

Die Folge der einzelnen Arbeitsschritte (z. B. Entwicklung der Linienführung, rechnerische Fixierung,<br />

zeichnerische Ausarbeitung) ist mit dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten abzustimmen.<br />

Der Auftraggeber kann bei <strong>die</strong>ser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />

sind, bevor er <strong>die</strong> Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten des Auftragnehmers erteilt.<br />

1.5 Beschaffen von Unterlagen<br />

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />

Verfügung. Darüber hinausgehende Planungsunterlagen hat der Auftragnehmer – ggf. mit<br />

Unterstützung des Auftraggebers – zu beschaffen <strong>und</strong>/oder Informationen über bestehende <strong>und</strong><br />

geplante Anlagen einzuholen. Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare<br />

usw.) als Nebenkosten im Sinne von § 7 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet werden<br />

sollen, sind <strong>die</strong>se mit ihm vorher abzustimmen. Der Auftragnehmer muss <strong>die</strong> Aktualität der Unterlagen<br />

überprüfen <strong>und</strong> <strong>die</strong>se ggf. – in Abstimmung mit dem Auftraggeber – im erforderlichen Umfang<br />

aktualisieren. Die Unterlagen sind dem Auftraggeber zu überlassen.<br />

1.6 Erk<strong>und</strong>ungen durchführen<br />

Über <strong>die</strong> Auswertung der beschafften Unterlagen hinaus sind alle dort nicht erfassten, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erk<strong>und</strong>en.<br />

*) Siehe Anhang<br />

**) Siehe hierzu das jeweils aktuelle „Verzeichnis der veröffentlichten R<strong>und</strong>schreiben der Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr<br />

des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung (R<strong>und</strong>schreiben-Verzeichnis-StB)“, veröffentlicht jährlich auf<br />

der Homepage des BMVBS www.bmvbs.de, Rubrik: Verkehr / Straße / Straßenbau / <strong>Vergabe</strong>handbücher<br />

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2 Gr<strong>und</strong>lagenermittlung (Leistungsphase 1)<br />

Es gilt <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung in § 55 Abs. 2 Leistungsphase 1 der HOAI.<br />

3 Vorplanung (Leistungsphase 2)<br />

3.1 Allgemeines<br />

VII.104.2<br />

Die Ergebnisse der Vorplanung sind in Lage <strong>und</strong> Höhe darzustellen. Um den „Hinweise(n) zu § 16<br />

FStrG”*) <strong>und</strong> den Erfordernissen der Umweltverträglichkeitsprüfung*) zu entsprechen, ist i.d.R. bei den<br />

Maßstäben 1:5000 <strong>und</strong> 1:2500 <strong>die</strong> Darstellung der Achsen, Fahrbahnränder <strong>und</strong> Böschungskanten<br />

erforderlich. Um den städtebaulichen Belangen in geschlossenen Ortslagen zu entsprechen, ist in der<br />

Regel <strong>die</strong> Nutzung der Bebauung anzugeben.<br />

3.2 Varianten<br />

Zur Gr<strong>und</strong>leistung gehört neben der Nullvariante (Baulicher Ist-Zustand) <strong>die</strong> Bearbeitung von bis zu<br />

drei Varianten zuzüglich der sich aus der Bearbeitung eventuell ergebenden Untervarianten, <strong>die</strong> in<br />

Teilbereichen geringfügig von der Hauptvariante abweichen.<br />

Für darüber hinausgehende Varianten oder Varianten, <strong>die</strong> einer anderen Straßenkategorie nach RAS-<br />

N*) zuzuordnen sind, ist in der Regel ein gesondertes Honorar schriftlich zu vereinbaren.<br />

3.3 Knotenpunkte<br />

Die Knotenpunkte sind konzepthaft zu entwerfen <strong>und</strong> lage- <strong>und</strong> höhenmäßig so weit zu untersuchen,<br />

dass beurteilt werden kann, ob <strong>die</strong> Lösung verkehrlich angemessen <strong>und</strong> umweltgerecht ist.<br />

3.4 Verkehrstechnische Bemessung<br />

Die Verkehrsanlage ist überschlägig verkehrstechnisch zu bemessen.<br />

Bei nicht netzverändernden Planungen schließt <strong>die</strong>s – soweit erforderlich – ein:<br />

− Strukturdaten <strong>für</strong> derzeitige <strong>und</strong> künftige Situation erheben,<br />

− derzeitige <strong>und</strong> zukünftige Verkehrssituation beurteilen,<br />

− Unfallsituation erk<strong>und</strong>en,<br />

− zukünftige Verkehrsbelastung abschätzen,<br />

− Verkehrsanlage überschlägig bemessen.<br />

Bei netzverändernden Planungen erfolgt <strong>die</strong> Bemessung auf der Gr<strong>und</strong>lage eines Fachbeitrages (Teil<br />

VIIa HOAI).<br />

3.5 Lärmtechnische Voruntersuchung<br />

Die zu erwartenden Lärmimmissionen sind zu ermitteln. Dies kann in Abstimmung mit dem<br />

Auftraggeber an den realen Immissionsorten oder an fiktiven Immissionsorten (Isophonen oder<br />

Rasternetz) geschehen.<br />

Es ist darzulegen, in welchem Umfang <strong>die</strong> Immissionen durch<br />

− planerische Maßnahmen,<br />

− verkehrliche Maßnahmen,<br />

− aktiven Lärmschutz,<br />

− passiven Lärmschutz<br />

verhindert bzw. verringert werden können.<br />

*) Siehe Anhang<br />

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3.6 Anregungen <strong>und</strong> Hinweise Dritter<br />

VII.104.2<br />

Der Auftraggeber bestimmt im Rahmen der Abstimmung, welche Anregungen, Hinweise, Vorschläge,<br />

Forderungen usw. Dritter in <strong>die</strong> Vorplanung einzuarbeiten sind.<br />

3.7 Kostenschätzung<br />

Der mögliche Genauigkeitsgrad bei der Kostenschätzung muss mit dem Genauigkeitsgrad bei der<br />

Mengenermittlung übereinstimmen.<br />

4 Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)<br />

4.1 Allgemeines<br />

Die Entwurfsplanung ist nach den RE*) aufzustellen. Ergänzend dazu sind <strong>die</strong> nachfolgenden<br />

Anforderungen zu beachten.<br />

4.2 Ausgewählte Querprofile<br />

Im Einzelnen sind darzustellen<br />

− <strong>die</strong> Abmessungen <strong>und</strong> Neigungen des geplanten Straßenkörpers bis zur neuen Eigentumsgrenze<br />

bzw.,<br />

soweit erforderlich, einschließlich parallel verlaufender anderer Verkehrswege oder Wasserläufe,<br />

− Ober- <strong>und</strong> Unterkante der Befestigung der Fahr-, Mehrzweck- <strong>und</strong> Standstreifen,<br />

− Planum, Seitenstreifen, Seitenwege,<br />

− Böschungen <strong>und</strong> Entwässerungsanlagen,<br />

− Oberbodenabtragsgrenze,<br />

− alle Gegebenheiten außerhalb des Straßenkörpers, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung <strong>und</strong> Ausführung von<br />

Bedeutung sind (wie z. B. Radwege, Feldwege, Vorfluter, Längsleitungen, schützenswerte Bereiche<br />

usw.).<br />

4.3 Straßenentwässerung<br />

Die Straßenentwässerung ist einschließlich der erforderlichen Wasserschutzmaßnahmen Bestandteil<br />

der Objektplanung der Verkehrsanlage. Ausgenommen hiervon sind konstruktive Ingenieurbauwerke,<br />

<strong>die</strong> eine Tragwerksplanung oder erdstatische Berechnung erfordern. Nachweise <strong>und</strong> Planungen <strong>für</strong><br />

den Vorfluter sind nicht in den Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Objektplanung der Verkehrsanlage enthalten.<br />

Die Straßenentwässerungsanlagen sind nach RAS-Ew*) zu planen. Das Entwässerungskonzept <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen sind mit der Wasserbehörde abzustimmen.<br />

4.4 Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

Für <strong>die</strong> vorhandenen Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen sind <strong>die</strong> erforderlichen Sicherungs- <strong>und</strong><br />

Umlegungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Leitungsträgern festzulegen.<br />

4.5 Schallschutzuntersuchungen<br />

Die Ermittlung der Schallimmissionen, das Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen <strong>und</strong> das Festlegen<br />

der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen ist in dem Umfang durchzuführen, wie <strong>die</strong>s mit Hilfe der<br />

”Verkehrslärmschutzverordnung”*) einschließlich der Diagramme <strong>und</strong> Tabellen in ihren Anlagen <strong>und</strong> –<br />

zur Berücksichtigung der Abschirmung – der entsprechenden Diagramme im Anhang der RLS*)<br />

möglich ist. Für weitergehende Untersuchungen ist ein Fachbeitrag erforderlich.<br />

*) Siehe Anhang<br />

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4.6 Luftschadstoffe<br />

VII.104.2<br />

Die Ermittlung der Schadstoffimmissionen ist in dem Umfang durchzuführen, wie <strong>die</strong>s mit den<br />

Diagrammen bzw. Tabellen des „Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit<br />

lockerer Randbebauung (MLuS 02), <strong>Ausgabe</strong> 2002, geänderte Fassung 2005“ möglich ist. Für<br />

weitergehende Untersuchungen ist ein Fachbeitrag erforderlich.<br />

4.7 Ingenieurbauwerke<br />

Der Auftragnehmer ermittelt <strong>die</strong> Mindestabmessungen der Ingenieurbauwerke hinsichtlich:<br />

− Lichtraumprofile bei Brücken über Verkehrswegen,<br />

− wasserwirtschaftlicher Forderungen bei Brücken über Wasserläufen,<br />

− betrieblicher Forderungen der späteren Unterhaltungspflichtigen,<br />

− ökologischer Erfordernisse,<br />

− städtebaulicher bzw. landschaftsgestalterischer Forderungen usw.<br />

− sonstiger wesentlicher Dimensionierungsparameter,<br />

z. B. bei Lärmschutzwänden <strong>und</strong> Regenrückhaltebecken usw.<br />

Die Festlegung der Haupt- <strong>und</strong> der konstruktiven Abmessungen der Ingenieurbauwerke (z. B.<br />

Bauhöhe) <strong>und</strong> gegebenenfalls Systeme geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber.<br />

4.8 Mengenermittlung<br />

Die Mengenermittlung bildet <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostenberechnung. Sie ist daher entsprechend den<br />

Bedürfnissen der AKS*) zu gliedern.<br />

Bei der Mengenermittlung anhand von Querprofilen ist mindestens anzugeben:<br />

− Bodenabtrag (ggf. unterteilt nach Bodenklassen),<br />

− Bodenauftrag,<br />

− Oberbodenabtrag,<br />

− Oberbodenauftrag,<br />

− Frostschutzmaterial,<br />

− Füllmaterial.<br />

Eine andere Art der Mengenermittlung (z. B. nach DGM) sowie <strong>die</strong> Form der Ermittlung der übrigen<br />

Mengen(z. B. Fahrbahn- <strong>und</strong> Böschungsflächen, Leitungslängen, Stückzahlen, Gewichte) sind mit<br />

dem Auftraggeber abzustimmen.<br />

4.9 Kostenberechnung<br />

Die Kostenberechnung ist nach der AKS*) durchzuführen.<br />

Die Verteilung der Gesamtkosten auf <strong>die</strong> beteiligten Kostenträger gemäß gesetzlicher oder<br />

vertraglicher Regelung ist zu ermitteln.<br />

4.10 Zuwendungsfähige Kosten<br />

Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten geschieht nach den einschlägigen Vorschriften in<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber.<br />

4.11 Bauzeitenplan <strong>und</strong> Verkehrslenkung<br />

Die sich aus dem Bauablauf ergebenden Folgerungen sind in <strong>die</strong> übrigen Entwurfsunterlagen<br />

einzuarbeiten. Die Bauzeit ist auch unter Berücksichtigung natur- <strong>und</strong> umweltschutzfachlicher<br />

Erfordernisse zu ermitteln. Die zur Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit notwendigen<br />

provisorischen Baumaßnahmen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu untersuchen <strong>und</strong><br />

kostenmäßig zu erfassen.<br />

*) Siehe Anhang<br />

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4.12 Erläuterungsbericht<br />

Der Erläuterungsbericht ist nach dem Musterbericht der RE*) aufzustellen.<br />

4.13 Anregungen <strong>und</strong> Hinweise Dritter<br />

VII.104.2<br />

Der Auftraggeber bestimmt im Rahmen der Abstimmung, welche Anregungen, Hinweise, Vorschläge,<br />

Forderungen usw. Dritter in <strong>die</strong> Entwurfsplanung einzuarbeiten sind.<br />

4.14 Achshauptpunkte<br />

Das Berechnungsprotokoll muss mindestens enthalten <strong>für</strong> den Achshauptpunkt<br />

− Station,<br />

− Lagekoordinaten im Landessystem,<br />

<strong>für</strong> das in Stationierungsrichtung folgende Element<br />

− Art, Vorzeichen <strong>und</strong> Größe,<br />

− Tangentenrichtung <strong>und</strong> Drehwinkel des Elementes,<br />

− Koordinaten des Tangentenschnittpunktes,<br />

− <strong>die</strong> Mittelpunktskoordinaten der Kreise.<br />

4.15 Kleinpunkte<br />

Das Berechnungsprotokoll muss <strong>für</strong> den Kleinpunkt mindestens enthalten<br />

− Station,<br />

− Lagekoordinaten im Landessystem.<br />

5 Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4)<br />

Die Planfeststellungsunterlagen sind nach den „Planfeststellungsrichtlinien”*) <strong>und</strong> in enger<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber aufzustellen. Die Unterlagen sind in Anlehnung an <strong>die</strong> RE*) zu<br />

gestalten. Bei der Aufstellung der Planunterlagen muss vor allem auf eine allgemeinverständliche<br />

Darstellung des Vorhabens geachtet werden. Dies gilt sowohl <strong>für</strong> den Erläuterungsbericht als auch <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> anderen Unterlagen. In den Planfeststellungsunterlagen soll deshalb auf eine Darstellung der<br />

bautechnischen Details verzichtet werden, soweit sie nicht planungsrechtlich relevant sind.<br />

6 Ausführungsplanung (Leistungsphase 5)<br />

6.1 Allgemeines<br />

Die Unterlagen sind so zu bearbeiten, dass alle Festlegungen aus der Baurechtserlangung<br />

berücksichtigt werden <strong>und</strong> eine einwandfreie Baudurchführung möglich ist. Art <strong>und</strong> Umfang sind mit<br />

dem Auftraggeber abzustimmen.<br />

6.2 Deckenbuch<br />

Das Deckenbuch muss mindestens Angaben enthalten über <strong>die</strong> Höhen<br />

− der Fahrbahnmitte (Gra<strong>die</strong>nte),<br />

− der Außenränder der äußeren Fahrstreifen oder der Randstreifen,<br />

− des Außenrandes der Stand- oder Mehrzweckstreifen,<br />

<strong>und</strong>, soweit vorhanden,<br />

− der Oberkante Hochbord(e),<br />

− der Ränder der Rad- <strong>und</strong>/oder Gehwege.<br />

Gegebenenfalls getroffene Annahmen sind zu erläutern.<br />

*) Siehe Anhang<br />

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6.3 Planumsbuch<br />

VII.104.2<br />

Das Planumsbuch muss mindestens <strong>die</strong> Profilkoordinaten enthalten.<br />

− des Umrisses des Erdkörpers (ohne Geländelinie),<br />

− des Umrisses der Frostschutzschicht,<br />

− der Fahrbahndecke an den Rändern <strong>und</strong> an Stellen mit Dicken- <strong>und</strong>/ oder Querneigungswechseln.<br />

6.4 Querprofile<br />

Alle Querprofile müssen den unter Nr. 4.2 gestellten Anforderungen entsprechen, wobei <strong>die</strong><br />

Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen sind.<br />

6.5 Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Absteckung<br />

Die Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> vermessungstechnische Berechnung der Absteckung bestehen mindestens aus<br />

− dem Berechnungsprotokoll der Haupt- <strong>und</strong> Kleinpunkte,<br />

− einem geometrischen Detailplan <strong>für</strong> <strong>die</strong> Knotenpunkte.<br />

Der geometrische Detailplan muss mindestens enthalten<br />

− Bezeichnung der Achsen,<br />

− Achshauptpunkte mit Station,<br />

− Elemente,<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> untergeordnete Achse Station <strong>und</strong> Abstand zur übergeordneten Achse.<br />

6.6 Sonstige Pläne<br />

Sonstige Pläne sind Detailpläne <strong>für</strong> Entwässerung, Knotendetailpläne, Pläne <strong>für</strong> Lärmschutzanlagen<br />

<strong>und</strong> Pläne zur Verlegung von Leitungen. Diese Pläne müssen mindestens Angaben enthalten über<br />

− den Bestand, der nach Durchführung der Baumaßnahme verbleibt,<br />

− das Projekt mit allen zur Beurteilung <strong>und</strong> Baudurchführung notwendigen Lageangaben, wie z. B.<br />

Trassierungselemente, Breiten, Längen usw.,<br />

− alle zur Beurteilung <strong>und</strong> Baudurchführung notwendigen Höhenangaben.<br />

7 Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong> (Leistungsphase 6)<br />

7.1 Abgleich mit der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung<br />

Bei Erstellung der Leistungsbeschreibung ist festzulegen, welche Angaben aus der<br />

landschaftspflegerischen Ausführungsplanung in <strong>die</strong> Baubeschreibung <strong>und</strong> das Leistungsverzeichnis<br />

zu übernehmen sind.<br />

7.2 Mengenermittlung mit Leistungsverzeichnis<br />

Die Mengenermittlung nach Einzelpositionen gemäß STLK*) bzw. LB StB-By*) ist so detailliert<br />

aufzugliedern, dass sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausschreibung verwendet werden kann.<br />

7.3 Ergänzen der Leistungsbeschreibung<br />

Die Leistungsbeschreibung ist nach dem VHB <strong>Bayern</strong>*) aufzustellen.<br />

7.4 Vervollständigen der <strong>Vergabe</strong>unterlagen<br />

Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausschreibung erforderlichen Vordrucke sind zu ergänzen <strong>und</strong> sämtliche <strong>Vergabe</strong>unterlagen<br />

nach VHB <strong>Bayern</strong>*) zusammenzustellen.<br />

*) Siehe Anhang<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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8 Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong> (Leistungsphase 7)<br />

VII.104.2<br />

Das Einholen, Prüfen <strong>und</strong> Werten von Angeboten erfolgt nach VOB/A*) <strong>und</strong> VHB <strong>Bayern</strong>*) Die<br />

Angebotseröffnung wird vom Auftraggeber durchgeführt.<br />

Bei einer Fortschreibung der Kostenberechnung sind <strong>die</strong> neuen Kosten der bisherigen<br />

Kostenberechnung gegenüberzustellen; wesentliche Abweichungen sind zu erläutern <strong>und</strong> zu<br />

begründen.<br />

Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke<br />

Verkehrslärmschutzverordnung<br />

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm-<br />

Schutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 721, 1193)<br />

Hinweise zu § 16 FStrG<br />

Bestimmung der Linienführung von B<strong>und</strong>esfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG. BMV-ARS Nr.<br />

13/1996 vom 15. April 1996 - StB 15/38.16.00/17 Va 96<br />

Planfeststellungsrichtlinien<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planfeststellung nach dem B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien<br />

2002 – PlafeR 02); BMV-ARS Nr. 27/2002 vom 5. November 2002 – S 15/38.18.01/94 Va 02 (VkBl.<br />

2002, S. 802)<br />

RE<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985<br />

(RE 1985) Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

RAS-N<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen (RAS); Teil: Leitfaden <strong>für</strong> <strong>die</strong> funktionale Gliederung des<br />

Straßennetzes, <strong>Ausgabe</strong> 1988 (RAS-N) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

RAS-Ew<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen (RAS); Teil: Entwässerung, <strong>Ausgabe</strong> 2006<br />

(RAS-Ew) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

RLS-90<br />

Richtlinien <strong>für</strong> den Lärmschutz an Straßen, <strong>Ausgabe</strong> 1990<br />

(RLS-90) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

VOB/A<br />

<strong>Vergabe</strong>- <strong>und</strong> Vertragsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2006 (VOB/A) Bezugsquelle: Beuth Verlag<br />

VHB <strong>Bayern</strong><br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates<br />

<strong>Bayern</strong>, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern,<br />

Bezugsquelle: Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />

STLK<br />

Standardleistungskatalog <strong>für</strong> den Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe <strong>und</strong> STLK-<br />

Datenträger) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

LB StB-By<br />

Leistungsbeschreibung <strong>für</strong> den Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau in <strong>Bayern</strong>, LB StB-By 07 – <strong>Ausgabe</strong><br />

02/2007, herausgegeben von Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern,<br />

Bezugsquelle: Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />

*) Siehe Anhang<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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VII.104.2<br />

STLK/ASTRA-Richtlinien<br />

Richtlinien <strong>für</strong> das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) <strong>und</strong> von AVA-Programmen im<br />

Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

AKS<br />

Anweisung zur Kostenberechnung <strong>für</strong> Straßenbaumaßnahmen, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (AKS 1985)<br />

BMV-ARS Nr. 24/1984 vom 12. Dezember 1984 – StB 24/38.45.00/24023 Va 84 (VkBl 1985<br />

S. 92) in Verbindung mit dem BMV-ARS Nr. 13/1990 vom 1. August 1990 – StB<br />

24/38.46.00/31 Va 90 Bezugsquelle: VkBl-Verlag (VkBl. 1990, S. 567-576)<br />

Verzeichnis der Bezugsquellen<br />

Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin Telefon 030 / 2601-<br />

0, Telefax 030 / 2601-1231<br />

FGSV Verlag: FGSV Verlag GmbH Wesselinger Str. 17, 50999 Köln Telefon 0 22 36 / 38<br />

46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40 Boyenstraße 42, 10115 Berlin Telefon<br />

030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48 63 82 71<br />

VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39, 44139 Dortm<strong>und</strong> Telefon 0180 / 53 40 140,<br />

Telefax 0180 / 53 40 120<br />

Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern: www.stmi.bayern.de<br />

Das VHB <strong>Bayern</strong> kann unter der Rubrik Bauen / Themen / <strong>Vergabe</strong>-<br />

Vertragswesen eingesehen werden, <strong>die</strong> LB StB-By unter der Rubrik Bauen /<br />

Straßenbau / Veröffentlichungen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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OBJEKTPLANUNG VERKEHRSANLAGEN<br />

Anlage-Nr.:<br />

ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN Vertrags-Nr.:<br />

Projektbezeichnung:<br />

.............................................<br />

Z<br />

e<br />

i<br />

l<br />

e<br />

[Z]<br />

Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />

1* Gesamtkosten ohne Ingenieurbauwerke<br />

1.1 davon Kosten <strong>für</strong> Erd- <strong>und</strong> Felsarbeiten<br />

2<br />

davon nicht anrechenbare Kosten (§ 52(6) HOAI), sofern in Z 1<br />

enthalten<br />

2.1* - Baugr<strong>und</strong>stück<br />

2.2 - Vermessung <strong>und</strong> Vermarkung<br />

2.3 - Kunstwerke<br />

2.4 - Winterbauschutzvorkehrungen<br />

2.5 - Entschädigungen <strong>und</strong> Schadenersatzleistungen<br />

2.6* - Baunebenkosten<br />

3<br />

davon nicht anrechenbare Kosten (§ 52(7) HOAI), sofern in Z 1<br />

enthalten **<br />

3.1 - Herrichten des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

3.2* - Erschließung <strong>und</strong> Außenanlagen<br />

3.3 - verkehrsregelnde Maßnahmen<br />

3.4 - Umlegen <strong>und</strong> Verlegen von Leitungen<br />

3.5 - Ausstattung <strong>und</strong> Nebenanlagen<br />

4 Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis 3.5]<br />

5 Zwischensumme [Z 1.1 + Z 4]<br />

6 Sonstige anrechenbaren Kosten [Z 1 abz. Z 5]<br />

Kosten aus Z 1.1, aber nicht mehr als 40 v.H. aus Z 6 (§ 52(4)<br />

7<br />

HOAI)<br />

8* Kosten <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke<br />

9* Anrechenbar 10 v.H. aus Z 8 (§ 52(4) HOAI) [0,1 x Z 8]<br />

10 Anrechenbare Kosten bis zu 2 Fahrstreifen [Z 6 + Z 7 + Z 9]<br />

11* Installation, Betriebstechnik (§ 52(3) i.V.m. § 10(4) HOAI)<br />

12 ggf. Winterbauschutzvorkehrungen (§ 52(8) i.V.m. § 32(4) HOAI)<br />

13* ggf. vorh. Bausubstanz (§ 52(3) i.V.m. § 10(3a) HOAI)<br />

14 Summe Z 10 + Z 11 + Z 12 + Z 13<br />

15* Abminderung bei mehr als zwei Fahrstreifen - (§ 52(5) HOAI):<br />

15.1 3 Fahrstreifen [0,15 x Z 14]<br />

15.2 4 Fahrstreifen [0,30 x Z 14]<br />

15.3 mehr als 4 Fahrstreifen [0,40 x Z 14]<br />

15.4 Abminderung bei 2 Gleisen mit gemeins. Planum [0,10 x Z 14]<br />

Anrechenbare Kosten<br />

16 <strong>für</strong> Leistungsphasen 1 bis 7 <strong>und</strong> 9 [Z 14 abz. Z 15]<br />

17*<br />

<strong>für</strong> Leistungsphase 8 <strong>und</strong> örtliche Bauüberwachung [Z 1 + Z 11 + Z 12 + Z 13<br />

abz. Z 4]<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

nach Kostenschätzung<br />

nach Kostenberechnung<br />

nach Kostenanschlag<br />

EUR EUR<br />

VII.104.3


* siehe Hinweise auf der Rückseite ** soweit vom Auftragnehmer weder geplant noch überwacht<br />

Hinweise zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

VII.104.3<br />

zu Zeile 1 Die Gesamtkosten sind alle im Zusammenhang mit der Baumaßnahme<br />

anfallenden Kosten. Ggf. ist § 10 Abs. 3 HOAI zu beachten.<br />

zu Zeilen 1, 8 , 9 Die Kosten der Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützmauern) rechnen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nicht zu den anrechenbaren Kosten. 10 v.H. der Kosten <strong>die</strong>ser Bauwerke sind<br />

nach § 52 (4) Nr. 2 HOAI wegen der im Rahmen der Straßenplanung festgelegten<br />

Geometrie jedoch anrechenbar. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer<br />

gleichzeitig Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ingenieurbauwerke übertragen werden.<br />

Ist <strong>die</strong>s der Fall, so erfolgt in den Zeilen 8 <strong>und</strong> 9 keine Eintragung; <strong>die</strong> Honorare<br />

sind dann getrennt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verkehrsanlage <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ingenieurbauwerke zu<br />

berechnen.<br />

zu Zeile 2.1 Zu den Kosten <strong>für</strong> das Baugr<strong>und</strong>stück gehören der Erwerb, das rechtliche<br />

Freimachen (§ 52 (6) Nr. 1 HOAI) - darunter ist das Freimachen von Rechten<br />

Dritter zu verstehen - sowie andere einmalige Abgaben <strong>für</strong> Erschließung (§ 52 (6)<br />

Nr. 2 HOAI).<br />

zu Zeile 2.6 Zu den Baunebenkosten nach § 52 (6) Nr. 7 HOAI gehören <strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> bei der<br />

Planung <strong>und</strong> Baudurchführung auf der Gr<strong>und</strong>lage von Gebührenordnungen,<br />

Preisvorschriften oder nach besonderer vertraglicher Vereinbarung entstehen. Es<br />

sind <strong>die</strong>s in der Regel Kosten <strong>für</strong> Vorplanung, Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik<br />

bei Brücken), Bauüberwachung, behördliche Prüfungen, Genehmigungen <strong>und</strong><br />

Abnahmen, besondere künstlerische Gestaltung, Finanzierungen <strong>und</strong> Abgaben.<br />

zu Zeile 3.2 Die Erschließung umfasst <strong>die</strong> öffentliche <strong>und</strong> nichtöffentliche Erschließung.<br />

zu Zeile 11 Zu den anrechenbaren Kosten zählen nach § 52 (3) HOAI im Hinblick auf den<br />

Koordinierungsaufwand des Auftragnehmers ganz oder teilweise (entsprechend §<br />

10 (4) HOAI) Installationen, betriebstechnische Anlagen <strong>und</strong> betriebliche<br />

Einbauten, wie z. B. elektro- <strong>und</strong> maschinentechnische Einrichtungen bei Tunneln<br />

<strong>und</strong> Kläranlagen.<br />

zu Zeile 13 Der Umfang der Anrechnung vorhandener Bausubstanz hängt ab vom Umfang der<br />

Leistung des Auftragnehmers <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Bausubstanz.<br />

zu Zeile 15 Die Abminderung der anrechenbaren Kosten nach § 52 (5) HOAI bezieht sich nur<br />

auf <strong>die</strong> Leistungsphasen 1 bis 7 <strong>und</strong> 9, nicht auf <strong>die</strong> Leistungsphase 8 <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

örtliche Bauüberwachung nach § 57 HOAI.<br />

zu Zeile 17 Als Abnahme von Leistungen <strong>und</strong> Lieferungen im Sinne von § 55 (2)<br />

Leistungsphase 8 HOAI ist - im Gegensatz zu § 57 (1) HOAI - nicht <strong>die</strong> Abnahme<br />

im Sinne von § 12 VOB/B, sondern <strong>die</strong> körperliche Hinnahme zu verstehen (siehe<br />

amtliche Begründung zu § 55 HOAI).<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>


VII.105.1<br />

Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Schallimmissionsschutz (HOAI Teil XI)<br />

Für den Ingenieurvertrag ist das neutrale Vertragsmuster VII.100 zu verwenden.<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Die wesentlichen Leistungen des Schallimmissionsschutzes sind in § 80 Abs. 3 HOAI<br />

zusammengefasst. Bei Verkehrsanlagen sind Leistungen des Schallimmissionsschutzes zum Teil<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen der Objektplanung, <strong>und</strong> zwar in der Vorplanung (§ 55 Abs. 2 Nr. 2 HOAI) <strong>und</strong> in der<br />

Entwurfsplanung (§ 55 Abs. 2 Nr. 3 HOAI). Die bei der Objektplanung zu erbringenden Leistungen<br />

sind auf das Ermitteln der Schallimmissionen nach den Diagrammen <strong>und</strong> Tabellen der Anlagen zur<br />

Verkehrslärmschutzverordnung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Abschirmung bei Anwendung der entsprechenden Diagramme<br />

im Anhang der „Richtlinien <strong>für</strong> den Lärmschutz an Straßen (RLS)” beschränkt, d. h. Ermitteln der<br />

Schallimmissionen von langen geraden Straßen ohne Berücksichtigung von Reflexionen mit <strong>und</strong> ohne<br />

Abschirmung (s. TVB-Straßen, VII.104.2 Nr. 4.5). Darüber hinausgehende Leistungen sind nach § 84<br />

HOAI zu honorieren.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(2) Freie Vereinbarung des Honorars<br />

Das Honorar <strong>für</strong> Leistungen des Schallimmissionsschutzes soll schriftlich frei vereinbart werden (§ 84<br />

HOAI).<br />

(3) Gliederung der Leistung in Einzelleistungen<br />

Das Honorar soll vom Auftragnehmer vorgeschlagen werden. Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer<br />

können <strong>die</strong> Leistung in Einzelleistungen aufgliedern <strong>und</strong> hier<strong>für</strong> anteilige Honorare bestimmen. Von<br />

Bedeutung kann eine solche Festlegung sowohl <strong>für</strong> Abschlagszahlungen als auch <strong>für</strong> etwaige<br />

Vertragsänderungen sein.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>


VII.106.1<br />

Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI<br />

Teil VII)<br />

Für den Ingenieurvertrag ist das neutrale Vertragsmuster VII.100 zu verwenden.<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung sind <strong>die</strong> TVB-Brücken (VII.106.2) als Bestandteil des Vertrages<br />

zu vereinbaren. Damit werden auch <strong>die</strong> RAB-BRÜ sowie <strong>die</strong> RE Ziffer 10.2 Vertragsbestandteil.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(2) Allgemeines<br />

Das Honorar <strong>und</strong> <strong>die</strong> Berechnungsfaktoren sind in § 7 des Vertrages (Vordruck VII.100) i.V.m.<br />

Vordruck VII.100.2 festzulegen (vgl. § 4 HOAI).<br />

(3) Anrechenbare Kosten<br />

Als Hilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten (§ 52 i.V.m. § 4 a HOAI) steht der Vordruck<br />

VII.106.3 mit den erforderlichen Hinweisen zur Verfügung. Die anrechenbaren Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

jeweiligen Leistungsphasen sind in der Regel wie folgt zu ermitteln:<br />

– <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Kostenschätzung<br />

– <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 5 bis 7 nach der Kostenberechnung<br />

– <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 8 <strong>und</strong> 9 nach dem Kostenanschlag.<br />

(4) Honorarzone<br />

Für <strong>die</strong> Zuordnung der Honorarzone nach § 53 Abs. 1 HOAI steht <strong>für</strong> gängige Objekte als Regel <strong>die</strong><br />

Objektliste in § 54 Abs. 1 HOAI zur Verfügung. In Zweifelsfällen <strong>und</strong> <strong>für</strong> nicht in § 54 Abs. 1 HOAI<br />

enthaltene Objekte ist eine Bewertung nach § 53 Abs. 2 ff. HOAI vorzunehmen.<br />

(5) Ingenieurbauwerke mit erheblichen Längenabmessungen<br />

Bei Ingenieurbauwerken mit erheblichen Längenabmessungen <strong>und</strong> weitgehend gleichbleibenden<br />

Planungsparametern, bei denen kein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Honorar, das nach den<br />

vollen anrechenbaren Kosten ermittelt wird, <strong>und</strong> den Leistungen des Auftragnehmers besteht, ist § 4<br />

Abs. 2 HOAI anzuwenden, d. h. <strong>die</strong> Mindestsätze der HOAI dürfen durch schriftliche Vereinbarung<br />

unterschritten werden. Dies kommt in Betracht z. B. bei Ufer- oder Stützwänden, Lärmschutzanlagen,<br />

Tunneln, Galerien <strong>und</strong> langen Brücken (siehe auch amtliche Begründung zu § 65 Abs. 2 HOAI).<br />

Besonders hohe Abschläge, <strong>die</strong> sich von denen anderer Bieter wesentlich unterscheiden, sind<br />

aufzuklären <strong>und</strong> <strong>die</strong> Gründe im <strong>Vergabe</strong>vermerk festzuhalten.<br />

(6) Auftrag <strong>für</strong> mehrere Ingenieurbauwerke<br />

Umfasst ein Auftrag mehrere Ingenieurbauwerke, so gilt § 22 HOAI. Brücken im Zuge von<br />

zweibahnigen Straßen mit getrennten Über- <strong>und</strong> Unterbauten, bei denen sich Abmessungen <strong>und</strong><br />

Konstruktion nicht wesentlich unterscheiden, gelten als im Wesentlichen gleichartig im Sinne des § 22<br />

HOAI (vgl. § 52 Abs. 8 HOAI). Bei sonstigen Ingenieurbauwerken ist sinngemäß zu verfahren.<br />

(7) Zuschlag <strong>für</strong> Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen<br />

Ein Zuschlag kommt nur dann in Betracht, wenn wesentliche Eingriffe in <strong>die</strong> vorhandene Konstruktion<br />

oder den Bestand vorgenommen werden (s. § 3 HOAI). § 59 HOAI (Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen)<br />

<strong>und</strong> § 10 Abs. 3 a HOAI (Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz) schließen sich nicht<br />

gegenseitig aus; ggf. sind beide Bestimmungen anzuwenden.<br />

(8) Städtebauliche oder landschaftsgestalterische Anforderungen<br />

Werden besondere städtebauliche oder landschaftsgestalterische Anforderungen an <strong>die</strong> Einbindung<br />

des Ingenieurbauwerks in <strong>die</strong> Umgebung gestellt, so kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> bau- <strong>und</strong> landschaftsgestalterische<br />

Beratung ein Honorar nach § 61 Abs. 4 HOAI frei vereinbart werden. Wenn dem Auftragnehmer<br />

gleichzeitig Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 55 HOAI <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Ingenieurbauwerke übertragen werden, so gilt<br />

§ 61 Abs. 3 HOAI.<br />

(9) Beauftragung von Teilen einer Gr<strong>und</strong>leistung<br />

Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Gr<strong>und</strong>leistungen oder nur Teile von<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen übertragen werden, steht dem Auftragnehmer nicht der volle Vomh<strong>und</strong>ertsatz des<br />

Honorars <strong>die</strong>ser Leistungsphase, sondern nur ein entsprechend geringeres Honorar zu (siehe<br />

nachfolgende Aufstellung).<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 1 von 5


VII.106.1<br />

Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

Die nachfolgenden Vomh<strong>und</strong>ertsätze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistung sind als Regelsätze zu<br />

betrachten <strong>und</strong> im Einzelfall auf <strong>die</strong> spezifischen Leistungen anzupassen.<br />

HOAI-Text (Auszug) Gliederung der Leistungsbeschreibung<br />

1. Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

Klären der Aufgabenstellung<br />

Ermitteln der vorgegebenen<br />

Randbedingungen<br />

Bei Objekten nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 <strong>und</strong> 7,<br />

<strong>die</strong> eine Tragwerksplanung erfordern:<br />

Klären der Aufgabenstellung auch auf dem<br />

Gebiet der Tragwerksplanung;<br />

Ortsbesichtigung<br />

Zusammenstellen der <strong>die</strong> Aufgabe<br />

beeinflussenden Planungsabsichten<br />

Zusammenstellen <strong>und</strong> Werten von<br />

Unterlagen<br />

Erläutern von Planungsdaten<br />

Ermitteln des Leistungsumfangs <strong>und</strong> der<br />

erforderlichen Vorarbeiten, zum Beispiel<br />

Baugr<strong>und</strong>untersuchungen,<br />

Vermessungsleistungen, Immissionsschutz;<br />

Formulieren von Entscheidungshilfen <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Auswahl anderer an der Planung<br />

fachlich Beteiligter<br />

Zusammenfassen der Ergebnisse<br />

2. Vorplanung (Projekt- <strong>und</strong><br />

Planungsvorbereitung)<br />

Analyse der Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Abstimmen der Zielvorstellungen auf <strong>die</strong><br />

Randbedingungen, <strong>die</strong> insbesondere durch<br />

Raumordnung, Landesplanung,<br />

Bauleitplanung, Rahmenplanung sowie<br />

örtliche <strong>und</strong> überörtliche Fachplanungen<br />

vorgegeben sind<br />

Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit<br />

ihren Einflüssen auf bauliche <strong>und</strong><br />

konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der<br />

Umweltverträglichkeit<br />

Beschaffen <strong>und</strong> Auswerten amtlicher<br />

Karten<br />

Erarbeiten eines Planungskonzepts<br />

einschließlich Untersuchung der<br />

alternativen Lösungsmöglichkeiten nach<br />

gleichen Anforderungen mit zeichnerischer<br />

Darstellung <strong>und</strong> Bewertung unter<br />

Einarbeitung der Beiträge anderer an der<br />

Planung fachlich Beteiligter…<br />

Klären <strong>und</strong> Erläutern der wesentlichen<br />

fachspezifischen Zusammenhänge,<br />

Vorgänge <strong>und</strong> Bedingungen<br />

Überarbeiten des Planungskonzepts nach<br />

Bedenken <strong>und</strong> Anregungen…<br />

Vorverhandlungen mit Behörden <strong>und</strong><br />

anderen an der Planung fachlich Beteiligten<br />

über <strong>die</strong> Genehmigungsfähigkeit,<br />

gegebenenfalls über <strong>die</strong> Bezuschussung<br />

<strong>und</strong> Kostenbeteiligung<br />

Mitwirken beim Erläutern des<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

1. Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

1.1 Klären der Aufgabestellung<br />

Randbedingungen <strong>und</strong> Planungsabsichten<br />

1.2 Zusammenstellen <strong>und</strong> Werten von Unterlagen,<br />

Ortsbesichtigungen, Ermitteln des<br />

Leistungsumfangs <strong>und</strong> Angaben <strong>für</strong><br />

fachspezifische Beiträge (z.B. hydrologische,<br />

geologische Untersuchungen),<br />

Zusammenfassen der Ergebnisse<br />

Bewertung<br />

v.H.<br />

Bewertung Leistungsphase 1 2<br />

2. Vorplanung<br />

2.1 Variantenuntersuchungen mit skizzenhafter 5*[11]<br />

Darstellung (z. B. im Hinblick auf<br />

Randbedingungen, Zweckmäßigkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit, Gestaltung,<br />

Umfeldeinpassung) <strong>und</strong> vergleichender<br />

Wertung, Bauwerksskizzen (gemäß Anlage<br />

10.2 RE)<br />

2.2 Abstimmung der Planung mit Dritten<br />

1<br />

1<br />

1*[2]<br />

Seite 2 von 5


Planungskonzepts gegenüber Bürgern <strong>und</strong><br />

politischen Gremien<br />

Kostenschätzung<br />

Zusammenstellen aller<br />

Vorplanungsergebnisse<br />

* Bewertung bei Objekten nach § 51 Abs. 1 Nr. 6<br />

<strong>und</strong> 7 HOAI, <strong>die</strong> eine Tragwerksplanung<br />

erfordern<br />

3. Entwurfsplanung<br />

Durcharbeiten des Planungskonzepts<br />

(stufenweise Erarbeitung einer<br />

zeichnerischen Lösung) unter<br />

Berücksichtigung aller fachspezifischen<br />

Anforderungen <strong>und</strong> unter Verwendung der<br />

Beiträge anderer an der Planung fachlich<br />

Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf<br />

Fachspezifische Berechnungen,<br />

ausgenommen Berechnungen des<br />

Tragwerks<br />

Zeichnerische Darstellung des<br />

Gesamtentwurfs<br />

Überarbeitung des vorläufigen Entwurfs<br />

aufgr<strong>und</strong> von Bedenken <strong>und</strong> Anregungen<br />

Verhandlungen mit Behörden <strong>und</strong> anderen<br />

an der Planung fachlich Beteiligten über <strong>die</strong><br />

Genehmigungsfähigkeit<br />

Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen<br />

Entwurfs gegenüber Bürgern <strong>und</strong><br />

politischen Gremien;<br />

Kostenberechnung<br />

Kostenkontrolle durch Vergleich der<br />

Kostenberechnung mit der<br />

Kostenschätzung<br />

Erläuterungsbericht<br />

Finanzierungsplan, Bauzeiten- <strong>und</strong><br />

Kostenplan:<br />

Ermitteln <strong>und</strong> Begründen der<br />

zuwendungsfähigen Kosten sowie<br />

Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung<br />

Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen<br />

4. Genehmigungsplanung<br />

Erarbeiten der Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

erforderlichen öffentlich-rechtlichen<br />

Verfahren einschließlich der Anträge auf<br />

Ausnahmen <strong>und</strong> Befreiungen<br />

Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses<br />

unter Verwendung der Beiträge anderer an<br />

der Planung fachlich Beteiligter<br />

Gr<strong>und</strong>erwerbsplan <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis<br />

…<br />

Vervollständigen <strong>und</strong> Anpassen der<br />

Planungsunterlagen, Beschreibungen <strong>und</strong><br />

Berechnungen unter Verwendung der<br />

Beiträge anderer an der Planung fachlich<br />

Beteiligter<br />

Verhandlungen mit Behörden<br />

Mitwirken beim Erläutern gegenüber<br />

Bürgern<br />

Mitwirken im Planfeststellungsverfahren<br />

einschließlich der Teilnahme an<br />

Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei<br />

der Abfassung der Stellungnahmen zu<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

2.3 Kostenschätzung<br />

2.4 Zusammenstellen der Vorplanung<br />

VII.106.1<br />

1*[1]<br />

1*[1]<br />

Bewertung Leistungsphase 2 8*[15]<br />

3. Entwurfsplanung<br />

3.1 Durcharbeiten der ausgewählten Lösung<br />

einschließlich fachspezifischer Berechnungen (z.<br />

B. hydraulische Nachweise) bis zur vollständigen<br />

zeichnerischen Darstellung (Bauwerksplan)<br />

3.2 Abstimmung der Planung mit Dritten<br />

3.3 Kostenberechnung einschließlich<br />

Mengenermittlung<br />

oder<br />

Kostenberechnung nach Einzelpositionen (unter<br />

Verwendung der Mengenermittlung nach §55 (2),<br />

Leistungsphase 6 HOAI) <strong>und</strong> Kostenkontrolle<br />

3.4 Erläuterungsbericht<br />

3.5 Bauzeitenplan, Finanzierungsplan, Ergänzende<br />

Unterlagen <strong>für</strong> Zuwendungsanträge<br />

3.6 Zusammenstellung des Bauwerksentwurfes<br />

Bewertung Leistungsphase 3<br />

4. Unterlagen <strong>für</strong> Genehmigungsverfahren<br />

30[28]<br />

4.1 Erstellen der Genehmigungsunterlagen<br />

3<br />

4.2 Mitwirken im Genehmigungsverfahren<br />

19<br />

3<br />

3<br />

[1]<br />

2<br />

2<br />

1<br />

2<br />

Seite 3 von 5


Bedenken <strong>und</strong> Anregungen<br />

5. Ausführungsplanung<br />

Durcharbeiten der Ergebnisse der<br />

Leistungsphasen 3 <strong>und</strong> 4 (stufenweise<br />

Erarbeitung <strong>und</strong> Darstellung der Lösung)<br />

unter Berücksichtigung aller<br />

fachspezifischen Anforderungen <strong>und</strong><br />

Verwendung der Beiträge anderer an der<br />

Planung fachlich Beteiligter bis zur<br />

ausführungsreifen Lösung<br />

Zeichnerische <strong>und</strong> rechnerische<br />

Darstellung des Objekts mit allen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Ausführung notwendigen Einzelangaben<br />

einschließlich Detailzeichnungen in den<br />

erforderlichen Maßstäben<br />

Erarbeiten der Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> anderen<br />

an der Planung fachlich Beteiligten <strong>und</strong><br />

integrieren ihrer Beiträge bis zur<br />

ausführungsreifen Lösung<br />

Fortschreiben der Ausführungsplanung<br />

während der Objektausführung<br />

6. Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

Mengenermittlung <strong>und</strong> Aufgliederung nach<br />

Einzelpositionen unter Verwendung der<br />

Beiträge anderer an der Planung fachlich<br />

Beteiligter<br />

Aufstellen der Verdingungsunterlagen,<br />

insbesondere Anfertigen der<br />

Leistungsbeschreibung mit<br />

Leistungsverzeichnissen sowie der<br />

Besonderen Vertragsbedingungen<br />

Abstimmen <strong>und</strong> Koordinieren der<br />

Verdingungsunterlagen der an der Planung<br />

fachlich Beteiligten<br />

Festlegen der wesentlichen<br />

Ausführungsphasen<br />

7. Mitwirken bei der <strong>Vergabe</strong><br />

Zusammenstellen der<br />

Verdingungsunterlagen <strong>für</strong> alle<br />

Leistungsbereiche<br />

Einholen von Angeboten<br />

Prüfen <strong>und</strong> Werten der Angebote<br />

einschließlich Aufstellen eines<br />

Preisspiegels<br />

Abstimmen <strong>und</strong> Zusammenstellen der<br />

Leistungen der fachlich Beteiligten, <strong>die</strong> an<br />

der <strong>Vergabe</strong> mitwirken<br />

Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern<br />

Mitwirken bei der Auftragserteilung<br />

Fortschreiben der Kostenberechnung<br />

Kostenkontrolle durch Vergleich der<br />

fortgeschriebenen Kostenberechnung mit<br />

VII.106.1<br />

Bewertung Leistungsphase 4 5<br />

5. Ausführungsunterlagen<br />

5.1 Durcharbeiten der Ergebnisse der<br />

Leistungsphasen 3 <strong>und</strong> 4 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauausführung<br />

5.2 Ausarbeiten der Ausführungsunterlagen als<br />

Ergänzung der Pläne nach § 64 (3),<br />

Leistungsphase 5 HOAI (z.B. <strong>für</strong><br />

Brückenausstattung, Lager,<br />

Fahrbahnübergänge)<br />

5.3 Abstimmen der Ausführungsunterlagen mit<br />

Dritten (z.B. Versorgungsunternehmen)<br />

5.4 Fortschreiben der Ausführungsunterlagen<br />

Bewertung Leistungsphase 5 15<br />

6. Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

6.1 Mengenermittlung nach Einzelpositionen gemäß 5<br />

LB StB-By mit Leistungsverzeichnis<br />

6.2 Ergänzen der Leistungsbeschreibung<br />

(Baubeschreibung)<br />

6.3 Vervollständigen der Verdingungsunterlagen<br />

Bewertung Leistungsphase 6<br />

7. Mitwirken bei der <strong>Vergabe</strong><br />

10<br />

7.1 Einholen von Angeboten<br />

1<br />

7.2 Prüfen <strong>und</strong> Werten der Angebote Mitwirken bei<br />

Verhandlungen mit Bietern<br />

7.3 Fortschreiben der Kostenberechnung <strong>und</strong><br />

Kostenkontrolle<br />

der Kostenberechnung Bewertung Leistungsphase 7 5<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

4<br />

8<br />

2<br />

1<br />

3<br />

2<br />

3<br />

1<br />

Seite 4 von 5


VII.106.1<br />

8. Bauoberleitung<br />

Aufsicht über <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung,<br />

soweit <strong>die</strong> Bauoberleitung <strong>und</strong> <strong>die</strong> örtliche<br />

Bauüberwachung getrennt vergeben<br />

werden, Koordinieren der an der<br />

Objektüberwachung fachlich Beteiligten,<br />

insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung<br />

<strong>und</strong> Freigaben von Plänen Dritter<br />

Aufstellen <strong>und</strong> Überwachen eines Zeitplans<br />

(Balkendiagramm)<br />

Inverzugsetzen der ausführenden<br />

Unternehmen<br />

Abnahme von Leistungen <strong>und</strong> Lieferungen<br />

unter Mitwirkung der örtlichen<br />

8. Bauoberleitung<br />

Bauüberwachung <strong>und</strong> anderer an der<br />

Planung <strong>und</strong> Objektüberwachung fachlich<br />

Beteiligter unter Fertigung einer<br />

Niederschrift über das Ergebnis der<br />

Abnahme<br />

Antrag auf behördliche Abnahmen <strong>und</strong><br />

Teilnahme daran<br />

Übergabe des Objekts einschließlich<br />

Zusammenstellung <strong>und</strong> Übergabe der<br />

erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel<br />

Abnahmeniederschriften <strong>und</strong><br />

Prüfungsprotokolle<br />

Zusammenstellen von<br />

Wartungsvorschriften <strong>für</strong> das Objekt<br />

Überwachen der Prüfungen der<br />

Funktionsfähigkeit der Anlagenteile <strong>und</strong> der<br />

Gesamtanlage<br />

Auflisten der Verjährungsfristen der<br />

Gewährleistungsansprüche<br />

Kostenkontrolle durch Überprüfen der<br />

Leistungsabrechnung der bauausführenden<br />

Unternehmen im Vergleich zu den<br />

(wie HOAI-Text)<br />

Vertragspreisen <strong>und</strong> der fortgeschriebenen<br />

Kostenberechnung Bewertung Leistungsphase 8 15<br />

9. Objektbetreuung <strong>und</strong> Dokumentation<br />

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor<br />

Ablauf der Verjährungsfristen der<br />

Gewährleistungsansprüche gegenüber den<br />

ausführenden Unternehmen<br />

Überwachen der Beseitigung von Mängeln,<br />

9. Objektbetreuung <strong>und</strong> Dokumentation<br />

<strong>die</strong> innerhalb der Verjährungsfristen der<br />

Gewährleistungsansprüche, längstens<br />

jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit<br />

Abnahme der Leistungen auftreten<br />

Mitwirken bei der Freigabe von<br />

Sicherheitsleistungen<br />

Systematische Zusammenstellung der<br />

zeichnerischen Darstellung <strong>und</strong><br />

(wie HOAI-Text)<br />

rechnerischen Ergebnisse des Objekts<br />

Bewertung Leistungsphase 9 3<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 5 von 5


Technische Vertragsbedingungen<br />

<strong>für</strong> Planungs- <strong>und</strong> Entwurfsleistungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

<strong>für</strong> Brücken- <strong>und</strong> Ingenieurbau<br />

(TVB-Brücken)<br />

VII.106.2<br />

Seite 1 von 7


INHALTSVERZEICHNIS<br />

VII.106.2<br />

Seite<br />

1 Allgemeines …………………………………………………………………………….. 3<br />

1.1 Geltungsbereich …………………………………………………………………….. 3<br />

1.2 Allgemeine Qualitätsansprüche …………………………………………………… 3<br />

1.3 DV-Einsatz …………………………………………………………………………… 3<br />

1.4 Abstimmung mit dem Auftraggeber ………………………………………………. 3<br />

1.5 Planungsunterlagen ………………………………………………………………… 3<br />

2 Objektplanung (§ 55 HOAI) …………………………………………………………… 3<br />

2.1 Gr<strong>und</strong>lagenermittlung (Leistungsphase 1) ……………………………………….. 3<br />

2.2 Vorplanung (Leistungsphase 2) …………………………………………………… 4<br />

2.2.1 Varianten ………………………………………………………………………. 4<br />

2.2.2 Abstimmung der Planung mit Dritten ……………………………………….. 4<br />

2.2.3 Kostenschätzung ……………………………………………………………… 4<br />

2.3 Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) ……………………………………………... 4<br />

2.3.1 Durcharbeiten der ausgewählten Lösung <strong>und</strong> Bauwerksplan …………… 4<br />

2.3.2 Abstimmung der Planung mit Dritten ……………………………………….. 4<br />

2.3.3 Kostenberechnung ……………………………………………………………. 4<br />

2.3.4 Erläuterungsbericht …………………………………………………………… 5<br />

2.3.5 Bauzeitenplan, Finanzierungsplan ………………………………………….. 5<br />

2.3.6 Zusammenstellen des Bauwerksentwurfs …………………………………. 5<br />

2.4 Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong> (Leistungsphase 6) ………………………………….. 5<br />

2.4.1 Abgleich mit der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung ……….. 5<br />

2.4.2 Mengenermittlung mit Leistungsverzeichnis ………………………………. 5<br />

2.4.3 Ergänzen der Leistungsbeschreibung ……………………………………… 5<br />

2.4.4 Vervollständigen der <strong>Vergabe</strong>unterlagen ………………………………….. 5<br />

2.5 Mitwirken bei der <strong>Vergabe</strong> (Leistungsphase 7) …………………………………. 5<br />

3 Tragwerksplanung (§ 64 HOAI) ……………………………………………………… 5<br />

3.1 Vorplanung (Leistungsphase 2) …………………………………………………… 5<br />

3.2 Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) …………………………………………….. 6<br />

3.2.1 Überschlägige statische Berechnung <strong>und</strong> Bemessung …………………... 6<br />

3.2.2 Mitwirken bei der Kostenberechnung ………………………………………. 6<br />

Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke …………………….. 7<br />

Verzeichnis der Bezugsquellen ……………………………………………………….. 7<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 2 von 7


1 Allgemeines<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

Die „Technischen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Planungs- <strong>und</strong> Entwurfsleistungen im Brücken- <strong>und</strong><br />

Ingenieurbau (TVB-Brücken)“ betreffen<br />

a) bei Objektplanungen <strong>die</strong> Leistungsphasen 1 bis 3, 6 <strong>und</strong> 7 des § 55 HOAI,<br />

b) bei Tragswerksplanungen <strong>die</strong> Leistungsphasen 2 bis 3 des § 64 HOAI.<br />

1.2 Allgemeine Oualitätsansprüche<br />

VII.106.2<br />

Die Objekt- <strong>und</strong> Tragwerksplanungen <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke sind nach den RAB-BRÜ*) sowie den<br />

einschlägigen vom B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung herausgegebenen<br />

Regelungen (R<strong>und</strong>schreiben u. a.) **) zu bearbeiten.<br />

1.3 DV-Einsatz<br />

Beim Einsatz von DV-Anlagen des Auftragnehmers ist vor Beginn der Auftragsbearbeitung mit dem<br />

Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung finden sollen <strong>und</strong> ob ein Datentransfer<br />

zur DV-Anlage des Auftraggebers erfolgen soll (z. B. Leistungsverzeichnisse, statische<br />

Berechnungen, Achseinrechnungen, CAD).<br />

1.4 Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

Die einzelnen Arbeitsschritte (z. B. Entwickeln von Entwurfsvarianten, Weiterentwickeln der<br />

ausgewählten Lösung, zeichnerische Ausarbeitung) sind mit dem Auftraggeber vor Beginn der<br />

jeweiligen Arbeiten abzustimmen. Der Auftraggeber kann bei <strong>die</strong>ser Abstimmung festlegen, welche<br />

Zwischenergebnisse ihm vorzulegen sind, bevor er <strong>die</strong> Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten des<br />

Auftragnehmers erteilt.<br />

1.5 Planungsunterlagen<br />

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />

Verfügung. Darüber hinausgehende Planungsunterlagen hat der Auftragnehmer – ggf. mit<br />

Unterstützung des Auftraggebers – zu beschaffen <strong>und</strong>/oder Informationen über bestehende <strong>und</strong><br />

geplante Anlagen einzuholen. Soweit das Beschaffen von Unterlagen (Pläne, Daten, Pegelstände,<br />

Wasserganglinien, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im Sinne von § 7 HOAI vom<br />

Auftraggeber auf Nachweis erstattet werden soll (siehe auch § 7 des Vertrages), ist <strong>die</strong>s mit ihm<br />

vorher abzustimmen. Der Auftragnehmer muss <strong>die</strong> Aktualität der Unterlagen überprüfen <strong>und</strong> <strong>die</strong>se ggf.<br />

– in Abstimmung mit dem Auftraggeber – im erforderlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind<br />

dem Auftraggeber zu überlassen.<br />

2 Objektplanung (§ 55 HOAI)<br />

2.1 Gr<strong>und</strong>lagenermittlung (Leistungsphase 1)<br />

Über <strong>die</strong> Auswertung der beschafften Unterlagen hinaus sind alle dort nicht erfassten, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erk<strong>und</strong>en.<br />

*) Siehe Anhang **) Siehe hierzu das jeweils aktuelle „Verzeichnis der veröffentlichten R<strong>und</strong>schreiben der Abteilung<br />

Straßenbau, Straßenverkehr des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung (R<strong>und</strong>schreiben-Verzeichnis-<br />

StB)", veröffentlicht jährlich auf der Homepage des BMVBS www.bmvbs.de, Rubrik: Verkehr / Straße / Straßenbau /<br />

<strong>Vergabe</strong>handbücher<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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2.2 Vorplanung (Leistungsphase 2)<br />

2.2.1 Varianten<br />

VII.106.2<br />

Im Rahmen der Vorplanung soll anhand von Entwurfsstu<strong>die</strong>n (Variantenuntersuchungen) geklärt<br />

werden, welches Entwurfskonzept <strong>für</strong> <strong>die</strong> Baumaßnahme am zweckmäßigsten ist. Hierbei sind<br />

technische, natur- <strong>und</strong> umweltschutzfachliche, wirtschaftliche <strong>und</strong> gestalterische Gesichtspunkte zu<br />

beachten. Erforderlich ist daher eine frühzeitige Abstimmung mit den übrigen an der Planung<br />

Beteiligten. In der Regel sind mehrere Skizzen zur Festlegung des Entwurfskonzeptes anzufertigen.<br />

Zur Gr<strong>und</strong>leistung gehören <strong>die</strong> Bearbeitung von bis zu drei Varianten (unterschiedliche<br />

Brückensysteme, Baustoffe, Stützweiten) zuzüglich sich evtl. ergebender Untervarianten (z. B.<br />

verschiedene Überbauquerschnitte, Stützenformen, Gründungsvarianten, Geländerformen,<br />

Gestaltungsmöglichkeiten). Für darüber hinausgehende Varianten ist ein gesondertes Honorar<br />

schriftlich zu vereinbaren. Die Varianten sind in übersichtlicher Form gegenüberzustellen <strong>und</strong> zu<br />

bewerten. Die Variante, <strong>die</strong> der weiteren Bearbeitung zugr<strong>und</strong>e gelegt werden soll, ist mit dem<br />

Auftraggeber festzulegen. Die Bauwerksskizzen sind auf einem besonderen Plan in geeignetem<br />

Maßstab entsprechend Anlage 10.2 der RE*) darzustellen. In den Bauwerksskizzen sind <strong>die</strong><br />

Hauptabmessungen des Bauwerkes (z. B. Querschnittshöhe, Stützweite, lichte Höhe im kritischen<br />

Punkt, Breite zwischen den Geländern, Belastungsklasse, Kreuzungswinkel usw.) anzugeben.<br />

2.2.2 Abstimmung der Planung mit Dritten<br />

Der Auftraggeber legt fest, welche Anregungen, Hinweise, Vorschläge, Forderungen usw. aus den<br />

Vorverhandlungen des Auftragnehmers mit Dritten in <strong>die</strong> Vorplanung einzuarbeiten sind.<br />

2.2.3 Kostenschätzung<br />

Für <strong>die</strong> Varianten ist eine Kostenschätzung aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungswerten (z. B. Brückenfläche mal<br />

Euro/m 2<br />

) durchzuführen.<br />

2.3 Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)<br />

2.3.1 Durcharbeiten der ausgewählten Lösung <strong>und</strong> Bauwerksplan<br />

Der Auftragnehmer arbeitet <strong>die</strong> ausgewählte Lösung (aufgr<strong>und</strong> der Vorplanung nach Ziffer 2 oder<br />

entsprechender Vorgaben des Auftraggebers) stufenweise aus. In technischer <strong>und</strong> wirtschaftlicher<br />

Hinsicht sind insbesondere <strong>die</strong> Wechselbeziehungen zwischen Baugr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Tragkonstruktion, <strong>die</strong><br />

Dauerhaftigkeit der Konstruktion, <strong>die</strong> leichte Wartungsmöglichkeit <strong>und</strong> Zugänglichkeit <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

Anforderungen bei der Herstellung des Bauwerkes zu beachten. Dies gilt sinngemäß auch <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Wechselbeziehung zwischen Bauwerk <strong>und</strong> natur- <strong>und</strong> umweltschutzfachlichen Anforderungen. In<br />

gestalterischer Hinsicht sind <strong>die</strong> Einpassung des Bauwerkes in <strong>die</strong> Landschaft bzw. <strong>die</strong> Umgebung,<br />

ausgewogene Proportionen <strong>und</strong> ansprechende Detailausbildungen besonders zu berücksichtigen. Der<br />

Bauwerksplan ist so auszuarbeiten, dass er auch als Ausschreibungsunterlage verwendet werden<br />

kann.<br />

2.3.2 Abstimmung der Planung mit Dritten<br />

Der Auftraggeber legt fest, welche Anregungen, Hinweise, Vorschläge, Forderungen usw. aus den<br />

Verhandlungen des Auftragnehmers mit Dritten in <strong>die</strong> Entwurfsplanung einzuarbeiten sind.<br />

2.3.3 Kostenberechnung<br />

Bei einer Mengenermittlung nach Hauptpositionen ist <strong>die</strong> Aufgliederung mit dem Auftraggeber<br />

abzustimmen.<br />

*) Siehe Anhang<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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2.3.4 Erläuterungsbericht<br />

VII.106.2<br />

Inhalt <strong>und</strong> Gliederung des Erläuterungsberichtes richten sich nach den Festlegungen in der RAB-<br />

BRÜ*).<br />

2.3.5 Bauzeitenplan, Finanzierungsplan<br />

Der Bauablauf ist auch unter Berücksichtigung natur- <strong>und</strong> umweltschutzfachlicher Erfordernisse<br />

festzulegen. Die sich aus dem Bauablauf ergebenden Folgerungen sind in <strong>die</strong> übrigen<br />

Entwurfsunterlagen einzuarbeiten. Die Bauzeit ist zu ermitteln. Die Verteilung der Gesamtkosten auf<br />

<strong>die</strong> beteiligten Kostenträger gemäß gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen ist zu ermitteln <strong>und</strong> mit<br />

dem Auftraggeber abzustimmen.<br />

2.3.6 Zusammenstellen des Bauwerksentwurfs<br />

Die Zusammenstellung der Entwurfsunterlagen ist nach der Gliederung der RAB-BRÜ*) vorzunehmen.<br />

2.4 Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong> (Leistungsphase 6)<br />

2.4.1 Abgleich mit der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung<br />

Bei Erstellung der Leistungsbeschreibung ist festzulegen, welche Angaben aus der<br />

landschaftspflegerischen Ausführungsplanung in <strong>die</strong> Baubeschreibung <strong>und</strong> das Leistungsverzeichnis<br />

zu übernehmen sind.<br />

2.4.2 Mengenermittlung mit Leistungsverzeichnis<br />

Die Mengenermittlung nach Einzelpositionen gemäß STLK*) bzw. LB StB-By*) ist so detailliert<br />

aufzugliedern, dass sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausschreibung verwendet werden kann. Hierbei ist <strong>die</strong> Einteilung nach<br />

Gruppen entsprechend den Angaben in der RAB-BRÜ*) zu berücksichtigen.<br />

2.4.3 Ergänzen der Leistungsbeschreibung<br />

Die Leistungsbeschreibung ist nach dem VHB <strong>Bayern</strong>*) aufzustellen.<br />

2.4.4 Vervollständigen der <strong>Vergabe</strong>unterlagen<br />

Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausschreibung erforderlichen Vordrucke sind zu ergänzen <strong>und</strong> sämtliche <strong>Vergabe</strong>unterlagen<br />

nach VHB <strong>Bayern</strong>*) zusammenzustellen.<br />

2.5 Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong> (Leistungsphase 7)<br />

Das Einholen, Prüfen <strong>und</strong> Werten von Angeboten erfolgt nach der VOB/A*) <strong>und</strong> dem VHB <strong>Bayern</strong>*).<br />

Die Angebotseröffnung wird vom Auftraggeber durchgeführt. Bei einer Fortschreibung der Kostenberechnung<br />

sind <strong>die</strong> neuen Kosten der bisherigen Kostenberechnung gegenüberzustellen;<br />

wesentliche Abweichungen sind zu erläutern <strong>und</strong> zu begründen.<br />

3 Tragwerksplanung (§ 64 HOAI)<br />

3.1 Vorplanung (Leistungsphase 2)<br />

Der Auftragnehmer legt auf Gr<strong>und</strong> von Näherungsberechnungen oder Erfahrungswerten <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

verschiedenen Lösungsvarianten der Objektplanung <strong>die</strong> wesentlichen Abmessungen des Bauwerkes<br />

fest (Querschnitte, Stützweiten usw.)<br />

*) Siehe Anhang<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 5 von 7


3.2 Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)<br />

3.2.1 Überschlägige statische Berechnung <strong>und</strong> Bemessung<br />

VII.106.2<br />

Der Auftragnehmer führt überschlägig <strong>die</strong> erforderliche statische Berechnung durch (Entwurfsstatik).<br />

Hierzu gehören folgende Leistungen:<br />

a) Überbau<br />

– Festlegung des wirtschaftlichsten Querschnittes <strong>und</strong> dessen Abmessungen.<br />

– Bemessung der maßgebenden Querschnitte <strong>und</strong>, soweit kritisch,<br />

– Nachweis der Sicherheit gegen Verformungen <strong>und</strong> Stabilitätsnachweis.<br />

– Nachweis der Setzungsempfindlichkeit des gewählten Systems.<br />

– Bestimmung der Auflagerkräfte <strong>und</strong> Dimensionierung der Lager.<br />

– Ermittlung der an den Lagern <strong>und</strong> Fahrbahnübergängen zu erwartenden Bewegungen.<br />

b) Unterbauten<br />

– Festlegung der erforderlichen Abmessungen.<br />

– Bemessung der maßgebenden Querschnitte <strong>und</strong>, soweit erforderlich, Stabilitätsnachweis.<br />

c) Gründung<br />

– Wahl der geeigneten Gründungsart in Bezug auf <strong>die</strong> vorhandenen Baugr<strong>und</strong>verhältnisse.<br />

– Festlegung der Hauptabmessungen der Gründungskonstruktion.<br />

– Überschlägiger Nachweis der Bodenpressungen sowie der Kipp-, Gleit- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>bruchsicherheiten.<br />

– Berechnung der wahrscheinlichen <strong>und</strong> möglichen Setzungen <strong>und</strong> Verschiebungen <strong>für</strong><br />

sämtliche Gründungskörper.<br />

3.2.2 Mitwirken bei der Kostenberechnung<br />

Die erforderlichen Stahl-, Betonstahl-, Spannstahl- <strong>und</strong> Betonmengen sind getrennt nach Bauteilen<br />

<strong>und</strong> Materialgüten überschlägig zu ermitteln.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke<br />

VII.106.2<br />

RE<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985<br />

(RE 1985) Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

RAB-BRÜ<br />

Richtlinien <strong>für</strong> das Aufstellen von Bauwerksentwürfen, <strong>Ausgabe</strong><br />

1992 Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

VOB/A<br />

<strong>Vergabe</strong>- <strong>und</strong> Vertragsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2006 (VOB/A) Bezugsquelle: Beuth Verlag<br />

VHB <strong>Bayern</strong><br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaats<br />

<strong>Bayern</strong>, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern,<br />

Bezugsquelle: Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />

STLK<br />

Standardleistungskatalog <strong>für</strong> den Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe <strong>und</strong> STLK-<br />

Datenträger) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

LB StB-By<br />

Leistungsbeschreibung <strong>für</strong> den Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau in <strong>Bayern</strong>, LB StB-By 07 – <strong>Ausgabe</strong><br />

02/2007, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des<br />

Innern, Bezugsquelle: Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />

STLK/ASTRA-Richtlinien<br />

Richtlinien <strong>für</strong> das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) <strong>und</strong> von AVA-Programmen im<br />

Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien) Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

Verzeichnis der Bezugsquellen<br />

Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin Telefon 030 / 2601-<br />

0, Telefax 030 / 2601-1231<br />

FGSV Verlag: FGSV Verlag GmbH Wesselinger Str. 17, 50999 Köln Telefon 0 22 36 / 38<br />

46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40 Boyenstraße 42, 10115 Berlin Telefon<br />

030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48 63 82 71<br />

VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39, 44139 Dortm<strong>und</strong> Telefon 0180 / 53<br />

40 140, Telefax 0180 / 53 40 120<br />

Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern: www.stmi.bayern.de<br />

Das VHB <strong>Bayern</strong> kann unter der Rubrik Bauen / Themen / <strong>Vergabe</strong>-<br />

Vertragswesen eingesehen werden, <strong>die</strong> LB StB-By unter der Rubrik Bauen /<br />

Straßenbau / Veröffentlichungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 7 von 7


Projektbezeichnung:<br />

Z<br />

e<br />

i<br />

l<br />

e<br />

[Z]<br />

1** Gesamtkosten<br />

OBJEKTPLANUNG INGENIEURBAUWERKE<br />

ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />

.............................................<br />

Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />

2 Nicht anrechenbare Kosten (§ 52(6) HOAI), sofern in Z 1 enthalten<br />

2.1** - Baugr<strong>und</strong>stück<br />

2.2 - Vermessung <strong>und</strong> Vermarkung<br />

2.3 - Kunstwerke<br />

2.4 - Winterbauschutzvorkehrungen<br />

2.5 - Entschädigungen <strong>und</strong> Schadenersatzleistungen<br />

2.6** - Baunebenkosten<br />

3 Nicht anrechenbare Kosten (§ 52(7) HOAI)***, sofern in Z 1 enthalten<br />

3.1 - Herrichten des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

3.2** - Erschließung <strong>und</strong> Außenanlagen<br />

3.3 - verkehrsregelnde Maßnahmen<br />

3.4 - Umlegen <strong>und</strong> Verlegen von Leitungen<br />

3.5 - Ausstattung <strong>und</strong> Nebenanlagen<br />

3.6 - Maschinentechnik<br />

4 Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis 3.6]<br />

5** Installation, Betriebstechnik (§ 52(3) i.V.m. § 10(4) HOAI)<br />

6 ggf. Winterbauschutzvorkehrungen (§ 52(8) i.V.m. § 32(4) HOAI)<br />

7** ggf. vorhandene Bausubstanz (§ 52(3) i.V.m. § 10(3a) HOAI)<br />

8** Anrechenbare Kosten [Z 1 + Z 5 + Z 6 + Z 7 abz. Z 4]<br />

* Anrechenbare Kosten ermittelt aus Erfahrungswerten (z.B. Fläche / Länge x Einheitspreis)<br />

** siehe Hinweise auf der Rückseite<br />

*** soweit vom Auftragnehmer weder geplant noch überwacht<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Anlage-Nr.:<br />

Vertrags-Nr.:<br />

nach Kostenschätzung*<br />

nach Kostenberechnung<br />

nach Kostenanschlag<br />

EUR EUR<br />

VII.106.3


Hinweise zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.106.3<br />

zu Zeile 1 Die Gesamtkosten sind alle im Zusammenhang mit der Baumaßnahme anfallenden Kosten,<br />

ohne <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> Installation <strong>und</strong> Betriebstechnik. Ggf. ist § 10 (3) HOAI zu beachten.<br />

zu Zeile 2.1 Zu den Kosten <strong>für</strong> das Baugr<strong>und</strong>stück gehören der Erwerb, das rechtliche Freimachen (§ 52 (6)<br />

Nr. 1 HOAI) - darunter ist das Freimachen von Rechten Dritter zu verstehen - sowie andere<br />

einmalige Abgaben <strong>für</strong> Erschließung (§ 52 (6) Nr. 2 HOAI).<br />

zu Zeile 2.6 Zu den Baunebenkosten nach § 52 (6) Nr. 7 HOAI gehören <strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> bei der Planung <strong>und</strong><br />

Baudurchführung auf der Gr<strong>und</strong>lage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften oder nach besonderer<br />

vertraglicher Vereinbarung entstehen. Es sind <strong>die</strong>s in der Regel Kosten <strong>für</strong> Vorplanung,<br />

Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik bei Brücken), Bauüberwachung, behördliche Prüfungen,<br />

Genehmigungen <strong>und</strong> Abnahmen, besondere künstlerische Gestaltung, Finanzierungen<br />

<strong>und</strong> Abgaben.<br />

zu Zeile 3.2 Die Erschließung umfasst <strong>die</strong> öffentliche <strong>und</strong> <strong>die</strong> nichtöffentliche Erschließung.<br />

zu Zeile 5 Zu den anrechenbaren Kosten zählen nach § 52 (3) HOAI im Hinblick auf den Koordinierungsaufwand<br />

des Auftragnehmers ganz oder teilweise (entsprechend § 10 (4) HOAI) Installationen,<br />

betriebstechnische Anlagen <strong>und</strong> betriebliche Einbauten wie z. B. elektro- <strong>und</strong> maschinentechnische<br />

Einrichtungen bei Tunneln <strong>und</strong> Kläranlagen.<br />

zu Zeile 7 Der Umfang der Anrechnung vorhandener Bausubstanz hängt ab vom Umfang der Leistung<br />

des Auftragnehmers <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Bausubstanz.<br />

zu Zeile 8 Die anrechenbaren Kosten werden bei der Kostenschätzung aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungswerten<br />

(z. B. Fläche/Länge x Einheitspreis) ermittelt.


VII.107.1<br />

Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke<br />

(HOAI Teil VIII)<br />

Für den Ingenieurvertrag ist das neutrale Vertragsmuster VII.100 zu verwenden.<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung sind <strong>die</strong> TVB-Brücken, VII.106.2 als Bestandteil des Vertrages<br />

zu vereinbaren. Damit werden auch <strong>die</strong> RAB-BRÜ sowie <strong>die</strong> RE Ziffer 10.2 Vertragsbestandteil.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(2) Allgemeines<br />

Das Honorar <strong>und</strong> <strong>die</strong> Berechnungsfaktoren sind in § 7 des Vertrages (Vordruck VII.100) i.V.m.<br />

Vordruck VII.100.2 festzulegen (vgl. § 4 HOAI).<br />

(3) Anrechenbare Kosten<br />

Als Hilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten steht der Vordruck VII.107.3 mit den<br />

erforderlichen Hinweisen zur Verfügung. Die anrechenbaren Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweiligen<br />

Leistungsphasen sind in der Regel wie folgt zu ermitteln:<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 2 bis 4 nach der Kostenschätzung,<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 5 bis 7 nach der Kostenberechnung,<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 8 <strong>und</strong> 9 nach dem Kostenanschlag.<br />

Bei Umbauten nach § 3 Nr. 5 HOAI i.V.m. § 66 Abs. 5 HOAI ist zu klären, ob <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> das<br />

Abbrechen von Bauwerksteilen den anrechenbaren Kosten nach § 62 HOAI zuzurechnen sind.<br />

(4) Honorarzone<br />

Die Zuordnung der Honorarzone richtet sich nach § 63 Abs. 1, ggf. nach § 63 Abs. 2 HOAI.<br />

(5) Ingenieurbauwerke mit erheblichen Längenabmessungen<br />

Bei Ingenieurbauwerken mit erheblichen Längenabmessungen <strong>und</strong> weitgehend gleichbleibenden<br />

statisch-konstruktiven Verhältnissen, bei denen kein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem<br />

Honorar, das nach den vollen anrechenbaren Kosten ermittelt wird, <strong>und</strong> den Leistungen des<br />

Auftragnehmers besteht, ist § 4 Abs. 2 HOAI anzuwenden, d. h. <strong>die</strong> Mindestsätze der HOAI dürfen<br />

durch schriftliche Vereinbarung unterschritten werden. Dies kommt in Betracht z. B. bei Ufer- oder<br />

Stützwänden, Lärmschutzanlagen, Tunneln, Galerien <strong>und</strong> langen Brücken (siehe auch amtliche<br />

Begründung zu § 65 Abs. 2 HOAI). Besonders hohe Abschläge, <strong>die</strong> sich von denen anderer Bieter<br />

wesentlich unterscheiden, sind aufzuklären <strong>und</strong> <strong>die</strong> Gründe im <strong>Vergabe</strong>vermerk festzuhalten.<br />

(6) Gleichartige Bauwerke<br />

Bei Brücken im Zuge von zweibahnigen Straßen mit getrennten Überbauten <strong>und</strong> im Wesentlichen<br />

gleichen bzw. gleichen statisch-konstruktiven Verhältnissen ist § 66 Abs. 3 bzw. § 66 Abs. 4 Nr. 2<br />

HOAI anzuwenden. Bei sonstigen Ingenieurbauwerken ist sinngemäß zu verfahren.<br />

(7) Zuschlag <strong>für</strong> Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen<br />

Ein Zuschlag kommt nur dann in Betracht, wenn wesentliche Eingriffe in <strong>die</strong> vorhandene Konstruktion<br />

oder den Bestand vorgenommen werden (s. § 3 HOAI).<br />

§ 66 HOAI (Umbauten) <strong>und</strong> § 10 Abs. 3 a HOAI (Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz)<br />

schließen sich nicht gegenseitig aus; ggf. sind beide Bestimmungen anzuwenden.<br />

(8) Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 1 der Tragwerksplanung sind bei Ingenieurbauwerken nach § 51<br />

Abs. 1 Nr. 6 <strong>und</strong> 7 HOAI im Leistungsbild des Objektplaners enthalten (vgl. § 55 Abs. 2 <strong>und</strong> Fußnote<br />

zu § 64 Abs. 1 HOAI).<br />

(9) Beauftragung von Teilen einer Gr<strong>und</strong>leistung<br />

Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Gr<strong>und</strong>leistungen oder nur Teile von<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen übertragen werden, steht dem Auftragnehmer nicht der volle Vomh<strong>und</strong>ertsatz des<br />

Honorars <strong>die</strong>ser Leistungsphase, sondern nur ein entsprechend geringeres Honorar zu (siehe<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 1 von 4


nachfolgende Aufstellung).<br />

VII.107.1<br />

Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

Die nachfolgenden Vomh<strong>und</strong>ertsätze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistung sind als Regelsätze zu<br />

betrachten <strong>und</strong> im Einzelfall auf <strong>die</strong> spezifischen Leistungen anzupassen.<br />

HOAI-Text (Auszug) Gliederung der Leistungsbeschreibung<br />

1. Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

Klären der Aufgabenstellung auf dem<br />

Fachgebiet Tragwerksplanung im<br />

Benehmen mit dem Objektplaner<br />

2. Vorplanung (Projekt- <strong>und</strong><br />

Planungsvorbereitung)<br />

Bei Ingenieurbauwerken nach § 51 Abs. 1<br />

Nr. 6 <strong>und</strong> 7: Übernahme der Ergebnisse<br />

aus Leistungsphase 1 von § 55 Abs. 2<br />

Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht<br />

unter Berücksichtigung der Belange der<br />

Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> der Wirtschaftlichkeit<br />

Mitwirken bei dem Erarbeiten eines<br />

Planungskonzepts einschließlich<br />

Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten<br />

des Tragwerk unter gleichen<br />

Objektbedingungen mit skizzenhafter<br />

Darstellung, Klärung <strong>und</strong> Angabe der <strong>für</strong><br />

das Tragwerk wesentlichen konstruktiven<br />

Festlegungen <strong>für</strong> zum Beispiel Baustoffe,<br />

Bauarten <strong>und</strong> Herstellungsverfahren,<br />

Konstruktionsraster <strong>und</strong> Gründungsart<br />

Mitwirken bei Vorverhandlungen mit<br />

Behörden <strong>und</strong> anderen an der Planung<br />

fachlich Beteiligten über <strong>die</strong><br />

Genehmigungsfähigkeit<br />

Mitwirken bei der Kostenschätzung ...<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

1. Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

Bei Ingenieurbauwerken nach §51 (1) Nr. 6 <strong>und</strong> 7<br />

HOAI sind <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen der Leistungsphase 1<br />

im Leistungsbild Objektplanung des §55 HOAI<br />

enthalten<br />

2. Vorplanung<br />

2.1 Statisch-konstruktive Untersuchung der<br />

Varianten (unter Berücksichtigung z. B.<br />

verschiedener Baustoffe, Bauarten,<br />

Herstellungsverfahren, Gründungsarten)<br />

Mitwirken beim Erarbeiten der<br />

Bauwerksskizzen<br />

2.2 Mitwirken beim Abstimmen mit Dritten<br />

2.3 Mitwirken bei der Kostenschätzung<br />

Bewertung<br />

v.H.<br />

Bewertung Leistungsphase 2 10<br />

-<br />

8<br />

1<br />

1<br />

Seite 2 von 4


3. Entwurfsplanung<br />

(System <strong>und</strong> Integrationsplanung)<br />

Erarbeiten der Tragwerkslösung unter<br />

Beachtung der durch <strong>die</strong> Objektplanung<br />

integrierten Fachplanungen bis zum<br />

konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer<br />

Darstellung; Gr<strong>und</strong>legende Festlegungen<br />

der konstruktiven Details <strong>und</strong><br />

Hauptabmessungen des Tragwerks <strong>für</strong> zum<br />

Beispiel Gestaltung der tragenden<br />

Querschnitte, Aussparungen <strong>und</strong> Fugen;<br />

Ausbildung der Auflager- <strong>und</strong><br />

Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel<br />

Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden<br />

<strong>und</strong> anderen an der Planung fachlich<br />

Beteiligten über <strong>die</strong> Genehmigungsfähigkeit<br />

Überschlägige statische Berechnung <strong>und</strong><br />

Bemessung<br />

Mitwirken bei der Kostenberechnung, ...<br />

Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch<br />

Vergleich der Kostenberechnung mit der<br />

Kostenschätzung<br />

Mitwirken bei der Objektbeschreibung<br />

4. Genehmigungsplanung<br />

Aufstellen der prüffähigen statischen<br />

Berechnungen <strong>für</strong> das Tragwerk unter<br />

Berücksichtigung der vorgegebenen<br />

bauphysikalischen Anforderungen<br />

Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von<br />

normalen Bauzuständen<br />

Anfertigen der Positionspläne <strong>für</strong> das<br />

Tragwerk oder Eintragen der statischen<br />

Positionen, der Tragwerksabmessungen,<br />

der Verkehrslasten, der Art <strong>und</strong> Güte der<br />

Baustoffe <strong>und</strong> der Besonderheiten der<br />

Konstruktionen in <strong>die</strong> Entwurfszeichnungen<br />

des Objektplaners (zum Beispiel in<br />

Transparentpausen) Zusammenstellen der<br />

Unterlagen der Tragwerkshandlungen mit<br />

Prüfämtern <strong>und</strong> Prüfingenieuren<br />

Vervollständigen <strong>und</strong> Berichtigen der<br />

Berechnungen <strong>und</strong> Pläne<br />

5. Ausführungsplanung<br />

Durcharbeiten der Ergebnisse der<br />

Leistungsphasen 3 <strong>und</strong> 4 unter Beachtung<br />

der durch <strong>die</strong> Objektplanung integrierten<br />

Fachplanungen<br />

Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung<br />

der fertig gestellten Ausführungspläne des<br />

Objektplaners<br />

Zeichnerische Darstellung der<br />

Konstruktionen mit Einbau- <strong>und</strong><br />

Verleganweisungen, zum Beispiel<br />

Bewehrungspläne, Stahlbaupläne,<br />

Holzkonstruktionspläne (keine<br />

Werkstattzeichnungen)<br />

Aufstellen detaillierter Stahl- oder<br />

Stücklisten als Ergänzung zur<br />

zeichnerischen Darstellung der<br />

Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

3. Entwurfsplanung<br />

3.1 Erarbeiten der Tragwerkslösung mit<br />

gr<strong>und</strong>legender Festlegung der<br />

Hauptabmessungen <strong>und</strong> der konstruktiven<br />

Details<br />

3.2 Mitwirken bei Verhandlungen mit Dritten<br />

3.3 Überschlägige statische Berechnung <strong>und</strong><br />

Bemessung (z.B. Auflagerkräfte, Dilatation,<br />

ma0gebende Querschnitte)<br />

3.4 Mitwirken bei der Kostenberechnung <strong>und</strong><br />

Kostenkontrolle (überschlägige<br />

Mengenermittlung)t<br />

3.5 Mitwirken beim Erläuterungsbericht<br />

(Beschreibung des Tragwerks)<br />

VII.107.1<br />

Bewertung Leistungsphase 3 12<br />

4. Statische Berechnung<br />

Aufstellen der statischen Berechnung<br />

(Standsicherheitsnachweise, Zusammenstellen<br />

der Unterlagen, Verhandeln mit Prüfingenieuren,<br />

Vervollständigen <strong>und</strong> Berichtigen)<br />

Bewertung Leistungsphase 4 30<br />

5. Ausführungsplanung<br />

5.1 Durcharbeiten der Ergebnisse der<br />

2<br />

Leistungsphasen 3 <strong>und</strong> 4<br />

5.2 Anfertigen der Schalpläne im Stahlbetonbau<br />

5.3 Anfertigen der Bewehrungspläne im<br />

Stahlbetonbau einschließlich der dazugehörigen<br />

Stahllisten<br />

5.4 Anfertigen der Stahlbaupläne, Holzbaupläne<br />

einschließlich der dazugehörigen Stahl- <strong>und</strong><br />

Stücklisten<br />

5<br />

1<br />

4<br />

1<br />

1<br />

30<br />

16<br />

24<br />

24-40*<br />

Seite 3 von 4


VII.107.1<br />

Bewertung Leistungsphase 5 26-42*<br />

+Anmerkungen:<br />

Die Leistungsphase 5 ist mit 26 v.H. zu bewerten (§64 (2) HOAI)<br />

• im Stahlbetonbau, sofern keine Schalpläne in Auftrag gegeben werden,<br />

• im Stahlbau, sofern der Auftragnehmer <strong>die</strong> Werkstattzeichnungen nicht auf Übereinstimmung mit der<br />

Genehmigungsplanung <strong>und</strong> den Ausführungszeichnungen überprüft<br />

• im Holzbau, sofern das Tragwerk in den Honorarzonen I <strong>und</strong> II eingeordnet ist.<br />

Sofern bei Tragwerken, <strong>die</strong> vollständig aus Stahlbeton errichtet werden, <strong>die</strong> Schalpläne in Auftrag gegeben<br />

werden, beträgt der Bewertungssatz 42 v.H.<br />

Bei gemischten Bauweisen (z.B. Stahlüberbau auf Betonunterbauten) ist der Bewertungssatz in Abhängigkeit<br />

vom Anteil der jeweiligen Bauweise <strong>und</strong> vom Umfang der Auftragserteilung sachgerecht zwischen 26 <strong>und</strong> 42 v.H.<br />

festzulegen.<br />

6. Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

Ermitteln der Betonstahlmengen im<br />

Stahlbetonbau, der Stahlmengen im<br />

Stahlbau <strong>und</strong> der Holzmengen im<br />

Ingenieurholzbau als Beitrag zur<br />

Mengenermittlung des Objektplaners<br />

Überschlägiges Ermitteln der Mengen der<br />

konstruktiven Stahlteile <strong>und</strong> statisch<br />

erforderlichen Verbindungs- <strong>und</strong><br />

Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau<br />

Aufstellen von Leistungsbeschreibungen<br />

als Ergänzung zu den Mengenermittlungen<br />

als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> das Leistungsverzeichnis<br />

des Tragwerks<br />

7. Mitwirken bei der <strong>Vergabe</strong><br />

8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />

9. Objektbetreuung <strong>und</strong> Dokumentation<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

6. Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

Mengenermittlung, soweit sie in schwierigen<br />

Einzelfällen nur auf Gr<strong>und</strong> statischer Berechnungen<br />

<strong>und</strong> nicht auf Gr<strong>und</strong> von Erfahrungswerten aufgestellt<br />

werden kann, als Beitrag zur Mengenermittlung des<br />

Objektplaners, <strong>und</strong> Mitwirken bei der<br />

Leistungsbeschreibung auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Ausführungsplanung<br />

Bewertung Leistungsphase 6 3<br />

Im Leistungsbild sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen<br />

7 bis 9 keine Gr<strong>und</strong>leistungen vorgesehen<br />

3<br />

Seite 4 von 4


Projektbezeichnung:<br />

Z<br />

e<br />

i<br />

l<br />

e<br />

[Z]<br />

TRAGWERKSPLANUNG INGENIEURBAUWERKE<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Anlage-Nr.:<br />

ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN Vertrags-Nr.:<br />

.............................................<br />

Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />

1 Kosten einschl. Baustelleneinrichtung (§ 62 HOAI)<br />

1.1 - Erdarbeiten<br />

1.2 - Mauerarbeiten<br />

1.3 - Beton- <strong>und</strong> Stahlbetonarbeiten<br />

1.4 - Natur- <strong>und</strong> Betonwerksteinarbeiten<br />

1.5 - Zimmer- <strong>und</strong> Holzbauarbeiten<br />

1.6 - Stahlbauarbeiten<br />

1.7 - Tragwerke <strong>und</strong> Tragwerksteile aus sonstigen Stoffen<br />

1.8 - Abdichtungsarbeiten<br />

1.9 - Dachdeckungs-, Klempner- <strong>und</strong> Schlosserarbeiten<br />

1.10 - Bohrarbeiten (außer Baugr<strong>und</strong>bohrungen), Rammarbeiten<br />

1.11 - Verbauarbeiten <strong>für</strong> Baugruben<br />

1.12 - Wasserhaltungsarbeiten<br />

1.13 - Abbruchkosten bei Umbauten (§ 66(5) Satz 5 HOAI)<br />

2 Zwischensumme [Z 1.1 bis 1.13]<br />

3 Nicht anrechenbare Kosten (§ 62(7) HOAI)<br />

3.1 - Herrichten des Baugr<strong>und</strong>stücks<br />

3.2 - Mehrkosten <strong>für</strong> außergewöhnliche Ausschachtungsarbeiten<br />

3.3 - Rohrgräben ohne statischen Nachweis<br />

3.4 - nichttragendes Mauerwerk < 11,5 cm<br />

3.5 - Bodenplatten ohne statischen Nachweis<br />

3.6* - Mehrkosten Sonderausführungen unter Beachtung von § 62(8) HOAI<br />

3.7 - Winterbauschutzvorkehrungen<br />

3.8 - Arbeiten i.V.m. dem Ausbau des Ingenieurbauwerks<br />

3.9* - Baunebenkosten<br />

4 Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z 3.1 bis 3.9]<br />

5 Differenzbetrag [Z 2 abz. Z 4]<br />

6* ggf. vorh. Bausubstanz (§ 62(3) i.V.m. § 10 (3a) HOAI)<br />

7 ggf. Winterbauschutzvorkehrungen (§ 62(3) i.V.m. § 32(4) HOAI)<br />

8* Anrechenbare Kosten [Z 5 + Z 6 + Z 7]<br />

* siehe Hinweise auf der Rückseite<br />

** Anrechenbare Kosten ermittelt aus Erfahrungswerten (z.B. Fläche / Länge x Einheitspreis)<br />

nach Kostenschätzung**<br />

nach Kostenberechnung<br />

nach Kostenanschlag<br />

EUR EUR<br />

VII.107.3


Hinweise zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.107.3<br />

Die anrechenbaren Kosten richten sich nach § 62 (2) <strong>und</strong> (3) sowie (6) bis (8) HOAI. § 62 (4) <strong>und</strong> (5) gelten nicht<br />

<strong>für</strong> Ingenieurbauwerke. Zusätzlich gilt § 66 (5) HOAI. Ggf. ist § 10 Abs. 3 HOAI zu beachten.<br />

zu Zeile 3.6 Hier sind nur <strong>die</strong> Mehrkosten, z. B. einer aufwendigen Sichtbetonverkleidung gegenüber einer<br />

üblichen Sichtbetonverkleidung, einzutragen.<br />

zu Zeile 3.9 Zu den Baunebenkosten nach § 62 (7) Nr. 10 HOAI gehören <strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> bei der Planung<br />

<strong>und</strong> Baudurchführung auf der Gr<strong>und</strong>lage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften oder nach<br />

besonderer vertraglicher Vereinbarung entstehen. Es sind <strong>die</strong>s in der Regel Kosten <strong>für</strong> Vorplanung,<br />

Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik bei Brücken), Bauüberwachung, behördliche Prüfungen,<br />

Genehmigungen <strong>und</strong> Abnahmen, besondere künstlerische Gestaltung, Finanzierungen<br />

<strong>und</strong> Abgaben.<br />

zu Zeile 6 Der Umfang der Anrechnung vorhandener Bausubstanz hängt ab vom Umfang der Leistung<br />

des Auftragnehmers <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Bausubstanz.<br />

zu Zeile 8 Die anrechenbaren Kosten werden bei der Kostenschätzung aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungswerten<br />

(z. B. Fläche/Länge x Einheitspreis) ermittelt.


Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Technische Ausrüstung<br />

Ingenieurbauwerke (HOAI Teil IX)<br />

Beschreibung der Leistung<br />

VII.108.1<br />

(1) Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung steht kein Vertragsmuster zur Verfügung. Die<br />

Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung ist frei zu formulieren. Es ist das neutrale Vertragsmuster<br />

VII.100 zu verwenden.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(2) Allgemeines<br />

Leistungen bei der Technischen Ausrüstung von Ingenieurbauwerken sind nach Teil IX HOAI zu<br />

vergüten, wenn sie einer der dort genannten 6 Anlagengruppen zuzuordnen sind (z. B. <strong>die</strong><br />

Betriebseinrichtungen eines Straßentunnels; sie gehören zur Anlagengruppe nach § 68 Nr. 1 - 3<br />

HOAI, „Feuerlösch-, Raumluft- <strong>und</strong> Elektrotechnik“). Das Honorar <strong>und</strong> <strong>die</strong> Berechnungsfaktoren sind<br />

in § 7 des Vertrages (Vordruck VII.100) i.V.m. Vordruck VII.100.2 festzulegen (vgl. § 4 HOAI).<br />

Die Honorare <strong>für</strong> <strong>die</strong> Technische Ausrüstung von Verkehrsanlagen (z. B. Lichtsignalanlagen,<br />

Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Straßenbeleuchtung) sind nicht in Teil IX HOAI erfasst. Diese<br />

Leistungen sind, soweit sie mit der Objektplanung <strong>für</strong> Verkehrsanlagen erbracht werden, nach Teil VII<br />

HOAI zu vergüten (vgl. auch § 52 Abs. 7 HOAI). Soweit <strong>die</strong>se Leistungen gesondert erbracht werden,<br />

kann ein Honorar frei vereinbart werden.<br />

(3) Anrechenbare Kosten<br />

Als Hilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten (§ 69 i.V.m. § 4 a HOAI) steht der Vordruck<br />

VII.108.2 mit den erforderlichen Hinweisen zur Verfügung. Die anrechenbaren Kosten sind gemäß §<br />

69 Abs. 3 HOAI in der Regel wie folgt zu ermitteln:<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Kostenschätzung<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 5 bis 7 nach der Kostenberechnung<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 8 <strong>und</strong> 9 nach dem Kostenanschlag.<br />

(4) Honorarzone<br />

Für <strong>die</strong> Zuordnung der Honorarzone nach § 71 Abs. 1 HOAI steht <strong>für</strong> gängige Objekte als Regel <strong>die</strong><br />

Objektliste in § 72 HOAI zur Verfügung. In Zweifelsfällen <strong>und</strong> <strong>für</strong> nicht in § 72 HOAI enthaltene<br />

Objekte ist eine Bewertung nach § 71 Abs. 2, ggf. unter Berücksichtigung von § 71 Abs. 3 i.V.m. § 63<br />

Abs. 2 HOAI, entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Planungsanforderungen möglich.<br />

(5) Ingenieurbauwerke mit erheblichen Längenabmessungen <strong>und</strong>/oder Wiederholungen<br />

Bei Ingenieurbauwerken mit erheblichen Längenabmessungen <strong>und</strong> weitgehend gleichbleibenden<br />

Planungsparametern (z. B. Tunnelbauwerken), bei denen kein ausgewogenes Verhältnis zwischen<br />

dem Honorar, das nach den vollen anrechenbaren Kosten ermittelt wird, <strong>und</strong> den Leistungen des<br />

Auftragnehmers besteht, ist § 4 Abs. 2 HOAI anzuwenden, d. h. <strong>die</strong> Mindestsätze der HOAI dürfen<br />

durch schriftliche Vereinbarung unterschritten werden. Bei Tunnelbauwerken mit zwei oder mehr<br />

Röhren ist darüber hinaus zu prüfen, ob § 22 HOAI anzuwenden ist (siehe auch amtliche Begründung<br />

zu § 65 Abs. 2 HOAI).<br />

(6) Zuschlag <strong>für</strong> Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen<br />

Ein Zuschlag kommt nur dann in Betracht, wenn wesentliche Eingriffe in <strong>die</strong> vorhandene Ausrüstung<br />

vorgenommen werden (s. § 3 HOAI). Der Ersatz einer Technischen Ausrüstung durch eine neue gilt<br />

nicht als Umbau oder Modernisierung im Sinne von § 3 Nr. 5 <strong>und</strong> 6 HOAI.<br />

§ 76 HOAI (Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen) <strong>und</strong> § 10 Abs. 3 a HOAI (Berücksichtigung<br />

vorhandener Bausubstanz) schließen sich nicht gegenseitig aus; ggf. sind beide Bestimmungen<br />

anzuwenden.<br />

(7) Örtliche Bauüberwachung<br />

Für <strong>die</strong> Objektüberwachung (Bauüberwachung) nach § 73 Abs. 1 Nr. 8 HOAI ist, soweit zweckmäßig,<br />

von der Möglichkeit nach § 74 Abs. 3 HOAI Gebrauch zu machen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong>


Projektbezeichnung:<br />

Z<br />

e<br />

i<br />

TECHNISCHE AUSRÜSTUNG INGENIEURBAUWERKE<br />

ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

.............................................<br />

Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />

Anlage-Nr.:<br />

Vertrags-Nr.:<br />

nach Kostenschätzung<br />

nach Kostenberechnung<br />

l<br />

nach Kostenanschlag<br />

e<br />

(Z)<br />

EUR EUR<br />

1* Gesamtkosten<br />

2 Nicht anrechenbaren Kosten (§69(5) HOAI)<br />

2.1 - Winterbauschutzvorkehrungen<br />

2.2* - Baunebenkosten<br />

3 Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis 2.2]<br />

4* Ggf. vorhandene Bausubstanz (§ 69(4) i.V.m. § 10(3a) HOAI)<br />

5 Ggf. Winterbauschutzvorkehrungen (§ 69(7) i.V.m. § 32(4) HOAI)<br />

6* Anrechenbare Kosten [Z 1 + Z 4 + Z 5 abz. Z 3]<br />

* Siehe Hinweise unten<br />

Hinweise<br />

VII.108.2<br />

zu Zeile 1 Die Gesamtkosten sind alle im Zusammenhang mit der Anlage einer Anlagengruppe anfallenden<br />

Kosten. Ggf. ist § 10 (3) HOAI zu beachten.<br />

zu Zeile 2.2 Zu den Baunebenkosten nach § 62 (5) Nr. 2 HOAI gehören <strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> bei der Planung <strong>und</strong><br />

Baudurchführung auf der Gr<strong>und</strong>lage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften oder nach besonderer<br />

vertraglicher Vereinbarung entstehen. Es sind <strong>die</strong>s in der Regel Kosten <strong>für</strong> Vorplanung,<br />

Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik bei Brücken), Bauüberwachung, behördliche Prüfungen,<br />

Genehmigungen <strong>und</strong> Abnahmen, Finanzierungen <strong>und</strong> Abgaben.<br />

zu Zeile 4 Der Umfang der Anrechnung vorhandener Bausubstanz hängt ab vom Umfang der Leistung<br />

des Auftragnehmers <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Bausubstanz.<br />

Unter vorhandener Bausubstanz ist hierbei <strong>die</strong> vorhandene Technische Ausrüstung zu verstehen.<br />

zu Zeile 6 Die anrechenbaren Kosten werden bei der Kostenschätzung aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungswerten<br />

(z. B. Länge x Einheitspreis) ermittelt.


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

SEITEN<br />

1<br />

2<br />

BEZEICHNUNG<br />

Vertrag<br />

Honorar-/Honorarzonenermittlung (VII.109.3 <strong>VHF</strong>)<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Honorarangebot<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.109<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.109 – Seite 1


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes .<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB (VII.100.4 <strong>VHF</strong> )<br />

Technische Vertragsbedingungen (VII.109.2 <strong>VHF</strong>)<br />

VII.109<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.109 – Seite 1


§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

VII.109<br />

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende Leistungen Bewertung<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen:<br />

1 Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung <strong>und</strong> Ermitteln des Leistungsumfangs<br />

1.1 Klären der Aufgabenstellung<br />

1.2 Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere:<br />

− Ggf. FFH-Verträglichkeitsprüfungen <strong>für</strong> Natura 2000-Gebiete,<br />

− Örtliche <strong>und</strong> überörtliche Planungen <strong>und</strong> Untersuchungen,<br />

− Thematische Karten, Luftbilder <strong>und</strong> sonstige Daten.<br />

Prüfen der:<br />

− Qualität der Unterlagen,<br />

− Eignung des Maßstabs,<br />

− Notwendigkeit zum Umarbeiten vorhandener Karten.<br />

1.3 Ortsbesichtigung zum Abschätzen der erforderlichen Leistung<br />

1.4 Abschätzen des Untersuchungsrahmens <strong>und</strong> Abstimmen mit dem Auftraggeber<br />

1.5 Ermitteln ergänzender Fachleistungen <strong>und</strong> Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

2 Leistungsphase 2: Ermitteln <strong>und</strong> Bewerten der Planungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

2.1 Festlegen der Indikatoren/Kriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Schutzgüter <strong>und</strong> der <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Indikatoren<br />

erforderlichen Untersuchungsinhalte, in Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

2.2 Flächendeckende Kartierung der Biotoptypen; Beschaffen vorhandener Unterlagen zu den<br />

Schutzgütern<br />

2.3 Erfassen <strong>und</strong> Beschreiben des Bestands der Schutzgüter gemäß Anhang 4 MUVS – <strong>Ausgabe</strong> 2001<br />

Hierzu gehören in der Regel:<br />

− Menschen<br />

• Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeld,<br />

• Gebiete mit Erholungsfunktionen,<br />

− Pflanzen <strong>und</strong> Tiere<br />

• Biotoptypen <strong>und</strong> faunistische Funktionsräume,<br />

• Schutzgebiete,<br />

− Boden<br />

• Bodentyp <strong>und</strong> -art,<br />

• Lebensraumfunktion,<br />

• Reglerfunktion,<br />

• Natürliche Ertragsfähigkeit,<br />

• Schutzgebiete,<br />

• Bodenwertzahl,<br />

− Wasser<br />

• Gr<strong>und</strong>wasser: Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand, Gr<strong>und</strong>wasserdeckschichten, Gr<strong>und</strong>wasserhöffigkeit,<br />

Schutzgebiete,<br />

• Oberflächengewässer: Gewässergüte, Gewässertyp, Gewässermorphologie<br />

− Klima <strong>und</strong> Luft<br />

• Funktionszonen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lufthygiene <strong>und</strong> das Lokalklima,<br />

• Schutzgebiete,<br />

• Stadt- <strong>und</strong> Geländeklima, bioklimatische Situation, Kaltluftentstehungsgebiete, Kaltluftabfluss,<br />

− Landschaft<br />

• Landschaftsbild, Strukturelemente, Sichtbeziehungen,<br />

• Unzerschnittene Räume,<br />

− Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter,<br />

• Kulturhistorisch bedeutsame Bauwerke, Siedlungsstrukturen, Ensembles <strong>und</strong> das jeweils<br />

zugehörige Umfeld.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.109 – Seite 2


2.4 Bewerten der Funktionselemente der einzelnen Schutzgüter hinsichtlich<br />

− der Bedeutung (abgeleitet aus den gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen, fachlichen Bewertungskriterien <strong>und</strong><br />

den regionalen Zielen <strong>und</strong> Verhältnissen),<br />

− ggf. der Empfindlichkeit, soweit <strong>die</strong>s in <strong>die</strong>sem Planungsschritt bereits erforderlich<br />

2.5 Beurteilen der vorhandenen <strong>und</strong> vorhersehbaren nicht durch das Straßenbauvorhaben bedingten<br />

Umweltbelastungen<br />

2.6 Darstellen der Ergebnisse der Bestandsbeschreibung <strong>und</strong> -bewertung in<br />

− Text: gemäß Mustergliederung des MUVS Ziffer 2 <strong>und</strong> 3<br />

− Karten<br />

3 Leistungsphase 3: Konfliktanalyse <strong>und</strong> Alternativen<br />

3.1 Ermitteln von Bereichen unterschiedlicher Konfliktdichte durch Zusammenschau der beurteilten<br />

Schutzgutfunktionen <strong>und</strong> Einordnen der Bedeutungszuweisungen<br />

3.2 Abgrenzen von Korridoren, in denen soweit möglich eine Trassenführung durch konfliktarme Bereiche<br />

vorgesehen werden kann, <strong>und</strong> Kennzeichnen von Konfliktschwerpunkten<br />

3.3 Darstellen der Ergebnisse der Raumwiderstandsanalyse in<br />

− Text: gemäß Mustergliederung des MUVS Ziffer 4<br />

− Karten<br />

3.4 Beurteilen von Variantenvorschlägen Dritter, ob sie <strong>die</strong> aus umweltfachlicher Sicht weiter zu verfolgen<br />

sind<br />

3.5 Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

3.6 Abstimmen mit dem Auftraggeber<br />

4 Leistungsphase 4: Vorläufige Fassung der Stu<strong>die</strong><br />

4.1 Mitwirken beim Entwickeln von Varianten<br />

4.2 Ermitteln <strong>und</strong> Bewerten der relevanten Projektwirkungen nach Art, Intensität, räumlicher Ausbreitung<br />

<strong>und</strong> Dauer des Auftretens bzw. Einwirkens <strong>für</strong> jede Variante, Abgrenzen <strong>und</strong> Einstufen von Wirkzonen<br />

<strong>für</strong> jede Variante<br />

4.3 Ermitteln der Auswirkungen <strong>für</strong> jede Variante:<br />

− Auswirkungen des Vorhabens durch Überlagern der Wert- <strong>und</strong> Funktionselemente mit den<br />

Wirkzonen, schutzgutbezogen,<br />

− ggf. Entlastungswirkungen,<br />

− Wechselwirkungen, <strong>die</strong> nicht über <strong>die</strong> beschriebenen Umweltauswirkungen erfasst werden.<br />

4.4 Abschätzen von Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verminderung der zu erwartenden<br />

Beeinträchtigungen sowie der Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />

Voraussichtlich nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen sind in ihren Konsequenzen darzulegen <strong>und</strong><br />

so aufzubereiten, dass sie direkt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abwägung verwertbar sind.<br />

4.5 Beurteilen der verbleibenden Auswirkungen <strong>für</strong> jede Variante, schutzgutbezogen <strong>und</strong><br />

schutzgutübergreifend.<br />

Im Rahmen der Beurteilung der Umweltauswirkungen sind Möglichkeiten zur Vermeidung <strong>und</strong> zur<br />

Ausgleichbarkeit von Beeinträchtigungen (z. B. räumliche Vermeidung durch Trassen- <strong>und</strong><br />

Standortwahl, Verschiebungen von Trassen <strong>und</strong> Standorten sowie durch Ingenieurbauwerke) zu<br />

berücksichtigen <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />

4.6. Darstellen von Entwicklungstendenzen des Untersuchungsraumes <strong>für</strong> den Prognose-Null-Fall<br />

VII.109<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.109 – Seite 3


4.7. Vergleichen der Varianten<br />

− Schutzgutbezogener Vergleich mit Reihung der Varianten <strong>für</strong> jedes Schutzgut<br />

− Schutzgutübergreifende Betrachtung<br />

4.8. Darstellen der Ergebnisse der Auswirkungsprognose <strong>und</strong> des Variantenvergleichs in<br />

− Text: gemäß Mustergliederung des MUVS Ziffer 5<br />

− Karten<br />

4.9. Erstellen der vorläufigen Fassung <strong>und</strong> abstimmen mit dem Auftraggeber<br />

5 Leistungsphase 5: Endgültige Fassung der Stu<strong>die</strong><br />

5.1 Erstellen der endgültigen Fassung der Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong><br />

5.2 Erstellen einer nichttechnischen Kurzfassung zur Übernahme in <strong>die</strong> allgemein verständliche<br />

Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG<br />

5.3. Abschlussbesprechung mit Übergabe der Stu<strong>die</strong> mit Text <strong>und</strong> Karten gemäß MUVS<br />

Besondere Leistungen. Diese sind nur Vertragsbestandteil, sofern sie im Folgenden vereinbart<br />

werden.<br />

Insbesondere kommen z.B. in Betracht:<br />

− Beschaffen <strong>und</strong> Aufbereiten der analogen oder digitalen Kartenunterlagen,<br />

− Erarbeiten der Unterlagen <strong>für</strong> den Scoping-Termin,<br />

− Teilnahme an <strong>und</strong> Vorbereiten von Terminen mit Fachbehörden, Sachverständigen <strong>und</strong> Dritten zur<br />

Abstimmung des Untersuchungsrahmens (Scoping),<br />

− Einzeluntersuchungen zu natürlichen Gr<strong>und</strong>lagen, zur Vorbelastung <strong>und</strong> zu sozioökonomischen<br />

Fragestellungen,<br />

− Sonderkartierungen, wie pflanzensoziologische Kartierung, faunistische Kartierung, Bodenkartierung,<br />

Kartierung des Kleinklimas,<br />

− Prognosen, z. B. Verkehrsprognosen, Bedarfsprognosen,<br />

− Ausbreitungsberechnungen,<br />

− Beweissicherung,<br />

− Aktualisierung der Planungsgr<strong>und</strong>lagen,<br />

− Verkehrszählungen, Straßenentwürfe,<br />

− Vorstellen der Bestandserfassung vor Dritten,<br />

− Luftbildbefliegung, Luftbildauswertung,<br />

− Vorstellen der Ergebnisse der Raumanalyse vor Dritten,<br />

− Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung,<br />

− Simulation von Landschaftsbildveränderungen, z. B. über Overheadtechnik, Fotomontagen, Modellbau,<br />

DV, Realbildverfremdung, Videofilm,<br />

− Detailausarbeitungen in besonderen Maßstäben,<br />

− Städtebaulicher Fachbeitrag,<br />

− Vorstellen der Planung vor Dritten,<br />

− Erstellen von Druckvorlagen,<br />

− Vorstellen der Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong> vor Dritten,<br />

− Erstellen von Unterlagen nach § 6 UVPG,<br />

− Aktualisierung <strong>und</strong> Aufarbeitung der UVS auf der Gr<strong>und</strong>lage der Ergebnisse der FFH-VP.<br />

VII.109<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.109 – Seite 4


(2) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.109<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.109 – Seite 5


§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen mindestens:<br />

VII.109<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden EUR<br />

§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. 1 EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

Zwischensumme Psch<br />

Vorläufig<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.109 – Seite 6


(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

VII.109<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.109 – Seite 7<br />

Brutto<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]


Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster <strong>für</strong> Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong>n im<br />

Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (HOAI Teil VI)<br />

Beschreibung der Leistung<br />

VII.109.1<br />

(1) Allgemeines<br />

Die Erarbeitung einer UVS ist in der Regel dann erforderlich, wenn es mehrere sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

unterscheidende Planungsvarianten (insbesondere Trassenvarianten) gibt, <strong>die</strong> in einem Raumordnungsverfahren<br />

landesplanerisch zu beurteilen sind bzw. <strong>für</strong> <strong>die</strong> eine Linienbestimmung nach § 16<br />

FStrG erforderlich ist. Die <strong>Vergabe</strong> einer UVS nach §§ 48, 48a, 48b HOAI kann i.d.R. nur bei einem<br />

„variantenbezogenen Ansatz“ in wirtschaftlicher Weise erfolgen, da hierbei der Untersuchungsbereich<br />

relativ knapp bemessen werden kann (Anhaltswerte bieten <strong>die</strong> in VII.110.1 (11) <strong>VHF</strong> genannten Werte<br />

<strong>für</strong> das Plangebiet bei Neubau. Die Werte gelten jeweils ab der äußersten noch in Frage kommenden<br />

Lage der Trasse).<br />

Stehen <strong>die</strong> in der UVS zu untersuchenden Trassenvarianten bzw. –korridore noch nicht fest, dann hat<br />

sich eine zweistufige Vorgehensweise bewährt:<br />

1. Ausarbeitung einer Planungsraumanalyse (entspricht der bisherigen Raumempfindlichkeitsanalyse<br />

- REA) <strong>für</strong> einen großzügig bemessenen Planungsraum anhand vorhandener Unterlagen (TK<br />

1:25.000, Schutzgebietskarten, FNP, Landschaftspläne, Biotopkartierung, ABSP, Luftbilder, Artenschutzkartierung<br />

usw.). Das Leistungsbild orientiert sich an den Leistungsphasen 1 - 3 des § 3 Abs. 1<br />

des Vertragsmusters (VII.109).<br />

2. Anschließend Erarbeitung der UVS <strong>für</strong> <strong>die</strong> nach dem Ergebnis der Planungsraumanalyse ernsthaft<br />

in Frage kommenden bzw. „sich aufdrängenden“ Trassen bzw. Trassenkorridore.<br />

Bei der nachfolgenden UVS sind dann bei der Festlegung des Leistungsbildes <strong>die</strong> Vorleistungen der<br />

vorangegangenen Planungsraumanalyse zu berücksichtigen. In der Regel sollte bei einer zweistufigen<br />

Bearbeitung <strong>die</strong> UVS erst nach Abschluss der Planungsraumanalyse gesondert vergeben werden.<br />

(2) Anwendung der Mustertexte<br />

Als Bestandteil des Vertrages sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung <strong>die</strong> in § 3 Abs. 1 des Vertragsmusters<br />

(VII.109) aufgeführten Mustertexte zu verwenden sowie <strong>die</strong> technischen Vertragsbedingungen<br />

(VII.109.2) zu vereinbaren.<br />

(3) Festlegung des Untersuchungszeitraumes<br />

Der Untersuchungszeitraum <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung der Bestandsaufnahme (siehe Nr. 6 der technischen<br />

Vertragsbedingungen) ist so festzulegen, dass Qualitäts- <strong>und</strong> Aussagekraftverluste sowie Erhebungsdefizite<br />

bei der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Fehleinschätzungen bei der Bestandsbewertung weitestgehend<br />

ausgeschlossen werden.<br />

(4) Benennung landesrechtlicher Bestimmungen<br />

Die gemäß Nr. 2 der technischen Vertragsbedingungen zu beachtenden landesrechtlichen Bestimmungen<br />

(z. B. Zusammenarbeitserlasse) sind in § 2 des Vertrages zu benennen.<br />

(5) Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

Der Untersuchungsraum (entspricht dem Untersuchungsbereich des § 48 a Nr. 2 Leistungsphase 1<br />

HOAI) ist entsprechend der Planungsstufe (d. h. in Abhängigkeit von Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild,<br />

Straßenkategorie, Verkehrsmengen) abzugrenzen. Die Größe des vorläufigen Untersuchungsraumes<br />

wird bestimmt durch <strong>die</strong> Netzkonzeption <strong>und</strong> <strong>die</strong> räumlichen Parameter der voraussichtlichen<br />

Wirkungen des Vorhabens auf <strong>die</strong> aus §§ 1 <strong>und</strong> 2 BNatSchG abgeleiteten Wert- <strong>und</strong> Funktionselemente<br />

allgemeiner <strong>und</strong> besonderer Bedeutung <strong>für</strong> den Naturhaushalt <strong>und</strong> das Landschaftsbild, auf<br />

den Menschen sowie <strong>die</strong> Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgüter. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

ist in einer Karte darzustellen; <strong>die</strong>se ist zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer zu vereinbaren.<br />

Mit zunehmender Konkretisierung der Planung ist <strong>die</strong> Abgrenzung des Untersuchungsraumes zu<br />

überprüfen <strong>und</strong> ggf. anzupassen. Um geeignete Standorte <strong>für</strong> Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

festlegen zu können, kann es erforderlich werden, den Untersuchungsraum um den Raum zu erweitern,<br />

in dem <strong>die</strong> Realisierung <strong>die</strong>ser funktionsbezogenen Maßnahmen möglich ist. Die Abgrenzung<br />

des angepassten bzw. erweiterten Untersuchungsraumes ist einschließlich etwaiger Auswirkungen<br />

auf das Honorar zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer zu vereinbaren. Dabei wird Bezug genommen<br />

auf den im Vordruck VII.109.3 festgelegten Untersuchungsraum.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1 von 2


VII.109.1<br />

(6) Referenzraum<br />

Zur Beurteilung der erhobenen Daten kann es erforderlich werden, einen über den honorarwirksamen<br />

Untersuchungsraum hinausgehenden Raum (Referenzraum) heranzuziehen, um <strong>die</strong> jeweilige regionale<br />

<strong>und</strong> überregionale Bedeutung abschätzen zu können. Dieser Referenzraum wird nicht honorarwirksam.<br />

(7) Besondere Leistungen<br />

Leistungen, wie besondere Hilfsmittel der Darstellung (z. B. Modelle, audiovisuelle Me<strong>die</strong>n), Leistungen<br />

der Öffentlichkeitsarbeit, Vorstellung der Planung vor Dritten, usw. sind als Besondere Leistungen<br />

zu vereinbaren (vgl. VII.100.3 (7) <strong>VHF</strong>).<br />

Ist zum Zeitpunkt der <strong>Vergabe</strong> <strong>die</strong> Notwendigkeit von unmittelbar im Zusammenhang mit den zu beauftragenden<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen stehenden Besonderen Leistungen (z. B. faunistische Untersuchungen<br />

entsprechend VII.113 <strong>VHF</strong>) absehbar, dann sollen <strong>die</strong>se in <strong>die</strong> Leistungs-/Honoraranfrage <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

nachfolgenden Verhandlungen einbezogen werden. Dazu sind <strong>die</strong> Art <strong>und</strong> der Umfang der Leistungen<br />

möglichst genau vom AG abzuschätzen; sie sind Gr<strong>und</strong>lage des <strong>Vergabe</strong>verfahrens.<br />

Es ist vertraglich zu vereinbaren, dem AN <strong>die</strong> in Rede stehenden Besonderen Leistungen zu übertragen,<br />

sobald der erforderliche Leistungsumfang im Zuge der Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>für</strong> eine <strong>Vergabe</strong> hinreichend<br />

konkretisiert worden ist.<br />

Die genaue Festlegung <strong>und</strong> Übertragung der Besonderen Leistungen bedarf der Schriftform. Die<br />

St<strong>und</strong>ensätze <strong>und</strong> ggf. erforderliche Nebenkosten sind im Vertrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen vertraglich<br />

zu vereinbaren. Der Auftragnehmer ist zu verpflichten, <strong>die</strong>se weiteren Leistungen zu erbringen, wenn<br />

ihm vom Auftraggeber <strong>die</strong>se Leistungen im Rahmen der Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong><br />

übertragen werden. Der Auftraggeber kann sich vorbehalten, <strong>die</strong> Übertragung weiterer Leistungen auf<br />

einzelne Teilleistungen zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller im <strong>Vergabe</strong>verfahren<br />

vorausgeschätzten Leistungen sowie eine Erhöhung des Honorars aus der stufenweisen Beauftragung<br />

ist auszuschließen.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(8) Allgemeines<br />

Das Honorar <strong>und</strong> <strong>die</strong> Berechnungsfaktoren sind in § 7 des Vertrages i.V.m. dem Vordruck VII.109.3<br />

(vgl. § 4 HOAI).<br />

(9) Gr<strong>und</strong>lage der Honorarberechnung<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Honorarberechnung ist <strong>die</strong> Fläche des Untersuchungsraumes (§ 48 b Abs. 2 HOAI).<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2 von 2


Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong><br />

Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong>n im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

VII.109.2<br />

1 Geltungsbereich<br />

Die „Besonderen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong>n im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau”<br />

betreffen folgende Fachbeiträge:<br />

- Planungsraumanalyse (entspricht der bisherigen Raumempfindlichkeitsanalyse – REA) als<br />

Gr<strong>und</strong>lage einer nachfolgenden Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong> in der Planungsstufe Linienfindung<br />

i.d.R. mit den Leistungsphasen 1 bis 3 des § 48a HOAI<br />

- <strong>die</strong> Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong> - UVS - in der Planungsstufe Linienfindung mit den Leistungsphasen<br />

1 bis 5 des § 48a HOAI<br />

2 Qualitätsansprüche<br />

Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach dem UVPG * , dem BNatSchG * i.V.m. den jeweils in<br />

Frage kommenden Naturschutzgesetzen der Länder, den HNL-S * , den ”Eingriffsregelung-<br />

Empfehlungen” * sowie den einschlägigen vom B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />

herausgegebenen Regelungen (R<strong>und</strong>schreiben u. a.) 1) zu bearbeiten.<br />

Insbesondere kommen hier<strong>für</strong> in Frage<br />

− „Hinweise zu § 16 FStrG” * ,<br />

− „RE” * ,<br />

− „Planfeststellungsrichtlinien” * .<br />

Ferner sind <strong>die</strong> Landschaftsplanerischen Leistungen auf der Gr<strong>und</strong>lage landesrechtlicher Bestimmungen<br />

(z. B. Zusammenarbeitserlasse) zu erarbeiten.<br />

Abweichungen bedürfen der vorherigen Anordnung oder Zustimmung des Auftraggebers.<br />

Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter Leitung <strong>und</strong> Verantwortung eines Landschaftsarchitekten<br />

bzw. eines Diplomingenieurs der Landespflege durchzuführen. Er ist dem Auftraggeber<br />

zu benennen. Die eingesetzten Materialien, Hilfsmittel <strong>und</strong> Verfahren müssen dem Stand der<br />

Technik entsprechen <strong>und</strong> umweltverträglich sein.<br />

Straßenplanung <strong>und</strong> landschaftsplanerische Fachbeiträge sind in enger gegenseitiger Abstimmung zu<br />

erarbeiten. Straßenplaner <strong>und</strong> Landschaftsplaner müssen daher vom Beginn der Straßenplanung an<br />

in allen Phasen eng zusammenarbeiten.<br />

Die Aussagen der landschaftsplanerischen Fachbeiträge <strong>und</strong> der Straßenplanung müssen auf einander<br />

abgestimmt sein.<br />

Die landschaftsplanerischen Fachbeiträge bauen aufeinander auf. Soweit Sachverhalte bereits in einem<br />

vorangegangenen Fachbeitrag bearbeitet wurden, bilden <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den<br />

nachfolgenden Fachbeitrag. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine Aktualisierung oder Vertiefung erforderlich<br />

ist.<br />

*)<br />

Siehe Anhang<br />

1)<br />

Siehe hierzu das jeweils aktuelle "Verzeichnis der veröffentlichten R<strong>und</strong>schreiben der Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Stadtentwicklung (R<strong>und</strong>schreibenverzeichnis StB)", veröffentlicht jährlich im Verkehrsblatt<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1 von 6


VII.109.2<br />

3 DV-Einsatz<br />

Beim Einsatz von DV-Anlagen des Auftragnehmers ist vor Beginn der Auftragsbearbeitung mit dem<br />

Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung finden <strong>und</strong> ob bzw. ggf. wie ein Datentransfer<br />

zur DV-Anlage des Auftraggebers erfolgen soll.<br />

Beim Einsatz der DV-Anlage des Auftraggebers sind dessen Vorschriften über <strong>die</strong> Abwicklung <strong>und</strong><br />

Verrechnung der DV-Aufträge zu berücksichtigen.<br />

Das Zusammenstellen der Eingabedaten <strong>und</strong> das Prüfen der Ergebnisse ist in jedem Fall Aufgabe des<br />

Auftragnehmers.<br />

4 Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

Die Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte ist mit dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungen abzustimmen.<br />

Der Auftraggeber kann bei <strong>die</strong>ser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />

sind, bevor er <strong>die</strong> Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten des Auftragnehmers erteilt.<br />

5 Beschaffen von Unterlagen<br />

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur Verfügung.<br />

Darüber hinausgehende Planungsunterlagen hat der Auftragnehmer - ggf. mit Unterstützung<br />

des Auftraggebers - zu beschaffen <strong>und</strong>/oder Informationen über bestehende <strong>und</strong> geplante Anlagen<br />

einzuholen.<br />

Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im<br />

Sinne von § 7 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet werden sollen, sind <strong>die</strong>se mit ihm vorher<br />

abzustimmen.<br />

Der Auftragnehmer muss <strong>die</strong> Aktualität der Unterlagen überprüfen <strong>und</strong> <strong>die</strong>se ggf. - in Abstimmung mit<br />

dem Auftraggeber - im erforderlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind dem Auftraggeber zu<br />

überlassen.<br />

6 Bestandserfassung<br />

Über <strong>die</strong> Auswertung der beschafften Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erheben. Die Erhebung<br />

erstreckt sich<br />

— <strong>für</strong> <strong>die</strong> Flora über eine Vegetationsperiode,<br />

— <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fauna über den notwendigen Beurteilungszeitraum bei den projektrelevanten Tiergruppen<br />

(z. B. Wintergäste bei Zugvögeln, Amphibienwanderung, Wanderung von Großsäugern).<br />

Spezielle Luftbildbefliegungen sind nur in den da<strong>für</strong> geeigneten Zeiträumen durchzuführen.<br />

7 Planungsinhalte<br />

Es gilt <strong>die</strong> Leistungsbeschreibung gem. § 3 des Vertrages.<br />

8 Betretungsrecht<br />

Vor Beginn der örtlichen Arbeiten stellt der Auftraggeber das Betretungsrecht der Gr<strong>und</strong>stücke gemäß<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz <strong>und</strong> Straßengesetze der Länder im erforderlichen Umfang sicher. Der Auftragnehmer<br />

hat <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine Absicht,<br />

Gr<strong>und</strong>stücke zum Zwecke der Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird dem Auftragnehmer<br />

das Betreten verweigert, so ist der Auftraggeber zu informieren <strong>und</strong> das weitere Vorgehen mit ihm<br />

abzustimmen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2 von 6


9 Quellenangaben<br />

VII.109.2<br />

Alle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung ausgewerteten <strong>und</strong> zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />

anzugeben.<br />

10 Besondere Qualitätsansprüche<br />

Die Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong> ist zusätzlich zu den unter Nr. 2 genannten Vorschriften nach dem<br />

MUVS * ) <strong>und</strong> dem UVPG*) zu bearbeiten. Die Ergebnisse der FFH-Vor-, FFH-Verträglichkeits- bzw.<br />

FFH-Ausnahmeprüfungen sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach Art. 6a Abs. 2<br />

Satz 2 BayNatSchG <strong>und</strong> §§ 42 <strong>und</strong> 43 BNatSchG sind einzuarbeiten <strong>und</strong> in einem gesonderten Abschnitt<br />

des Erläuterungsberichtes der UVS darzustellen.<br />

11 Maßstab<br />

Die Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong> ist im Maßstab 1:5.000 abzufassen. Bei Großprojekten kann <strong>die</strong><br />

Darstellung der Ergebnisse in kleinerem Maßstab erforderlich werden.<br />

12 Untersuchungsraum<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes ist zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer zu vereinbaren.<br />

Aus der Bearbeitung sich ergebende Änderungen der Größe des Untersuchungsraumes sind<br />

mit dem Auftraggeber abzustimmen. Honorarwirksam sind dabei nur <strong>die</strong> Flächen, <strong>die</strong> 110 v. H. des<br />

ursprünglichen Untersuchungsraumes überschreiten.<br />

13 Alternativen<br />

Bei der UVS sind im Rahmen der Gr<strong>und</strong>leistungen ohne zusätzliche Vergütung bis zu vier Alternativen<br />

einschließlich der sich aus der Bearbeitung eventuell hierzu ergebender Untervarianten (ggf. einschließlich<br />

der sog. "Nullvariante", sofern <strong>die</strong>se ausnahmsweise einzubeziehen ist) zu untersuchen.<br />

Ergeben sich im Rahmen der Bearbeitung weitere zu untersuchende Alternativen, dann wird der dadurch<br />

entstehende Mehraufwand entweder durch den durch <strong>die</strong> zusätzlichen Alternativen entsprechend<br />

vergrößerten Untersuchungsraum oder durch eine Anpassung der Von-H<strong>und</strong>ert-Sätzen vergütet.<br />

14 Verzögerungen<br />

Wird der Auftrag aus Gründen unterbrochen, <strong>die</strong> der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, <strong>und</strong> liegen<br />

zwischen der Bestandserfassung <strong>und</strong> -bewertung <strong>und</strong> der Endfassung der Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong><br />

mehr als zwei Jahre, so ist zwischen dem Auftraggeber <strong>und</strong> dem Auftragnehmer zu vereinbaren,<br />

inwieweit <strong>die</strong> Bestandserfassung <strong>und</strong> -bewertung gegen gesonderte Vergütung zu aktualisieren sind.<br />

15 Anregungen <strong>und</strong> Hinweise Dritter<br />

Der Auftragnehmer erfasst <strong>und</strong> bewertet Anregungen Dritter <strong>und</strong> unterrichtet den Auftraggeber. Der<br />

Auftraggeber entscheidet dann im Rahmen der Abstimmung, welche Anregungen, Hinweise, Vorschläge,<br />

Forderungen usw. Dritter in <strong>die</strong> Planung einzuarbeiten sind, <strong>und</strong> legt <strong>die</strong>se Entscheidung<br />

offen.<br />

*) Siehe Anhang<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 3 von 6


16 Abfassen der Unterlagen<br />

Die Karten sind entsprechend den Musterkarten <strong>für</strong> „Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong>n“ zu fertigen.<br />

Der Erläuterungsbericht ist im Hinblick auf <strong>die</strong> Verwendbarkeit der Aussagen <strong>für</strong><br />

VII.109.2<br />

− <strong>die</strong> Abfassung des Erläuterungsberichtes der Verkehrsanlage nach den RE <strong>und</strong><br />

− <strong>die</strong> Unterlagen gemäß UVPG<br />

abzufassen.<br />

In der Regel ist (als Zusammenfassung der Ergebnisse der Leistungsphasen 1 - 3) ein Zwischenbericht<br />

zu fertigen. Diese Leistung des Auftragnehmers ist mit dem Honorar abgegolten. Das Liefern von<br />

Mehrfertigungen ist gesondert zu vereinbaren.<br />

Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke<br />

BNatSchG<br />

Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 25.<br />

März 2002 (BGBl. I Nr. 22 vom 3.4.2002 S. 1193; 25.11.2003 S. 2304)<br />

UVPG<br />

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27.06.1985 über <strong>die</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

bei bestimmten öffentlichen <strong>und</strong> privaten Projekten (85/337/EWG) (UVPG) vom 5. September<br />

2001 (BGBl. I Nr. 48 vom 19.9. 2001 S. 2350, S. 3762; 25.3.2002 S. 1193; 18.6.2002 S. 1914)<br />

Hinweise zu § 16 FStrG<br />

Bestimmung der Linienführung von B<strong>und</strong>esfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG. BMV-ARS Nr.<br />

13/1996 vom 15. April 1996 – StB 15/38.16.00/17 Va 96<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

Planfeststellungsrichtlinien<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planfeststellung nach dem B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien –<br />

PlafeR). BMV-ARS Nr. 27/2002 vom 05. November 2002 – S 15/38.18.01/94 Va 02 (VkBl 2002 S. 802)<br />

RE<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (RE<br />

1985)<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

AKS<br />

Anweisung zu Kostenberechnung <strong>für</strong> Straßenbaumaßnahmen, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (AKS 85), BMV-ARS<br />

Nr. 24/1984 vom 12. Dezember 1984 – StB 24/38.45.00/24023 Va 84 (VkBl 1985 S. 92) in Verbindung<br />

mit dem BMV-ARS Nr. 13/1990 vom 1. August 1990 – StB 24/38.46.00/31 Va 90<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

HNL-S<br />

Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege beim B<strong>und</strong>esfernstraßenbau,<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1999 (HNL-S 99)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

MUVS<br />

Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong> in der Straßenplanung, <strong>Ausgabe</strong> 2001 (MUVS)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

Eingriffsregelung – Empfehlungen<br />

Empfehlungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abhandlung der Eingriffsregelung beim B<strong>und</strong>esfernstraßenbau; Schriftenreihe<br />

"Straßenbau <strong>und</strong> Straßenverkehrstechnik“, Heft 668<br />

Bezugsquelle: Typo Verlag<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 4 von 6


VII.109.2<br />

Leitfaden FFH-VP, Musterkarten FFH-VP<br />

Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong><br />

2004;<br />

Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau<br />

(Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004.<br />

BMVBW-ARS Nr. 21/2004 vom 20. September 2004 – S 13/14.87.02/60 Va 04<br />

Bezugsquelle: Verlags-Kartographie<br />

RAS-LG<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung<br />

Abschnitt 3: Lebendverbau, <strong>Ausgabe</strong> 1983 (RAS-LG 3)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

RAS-LP<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege<br />

Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung, <strong>Ausgabe</strong> 1996 (RAS-LP 1)<br />

Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung, <strong>Ausgabe</strong> 1993 (RAS-LP 2)<br />

Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen <strong>und</strong> Tieren bei Baumaßnahmen,<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1999<br />

(RAS-LP 4)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

VOB/A<br />

<strong>Vergabe</strong>- <strong>und</strong> Vertragsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2002 (VOB/A)<br />

Bezugsquelle: Beuth-Verlag<br />

HVA B-StB (früher: HVA-StB)<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Ausführung von Bauleistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

(HVA B-StB)<br />

Bezugsquelle: Deutscher B<strong>und</strong>es-Verlag<br />

STLK<br />

Standardleistungskatalog <strong>für</strong> den Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe <strong>und</strong> STLK-<br />

Diskettenausgabe)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

STLK/AVA-Richtlinien<br />

Richtlinien <strong>für</strong> das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) <strong>und</strong> von AVA-Programmen im<br />

Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

Verzeichnis der Bezugsquellen<br />

FGSV Verlag: FGSV Verlag GmbH<br />

Wesselinger Str. 17, 50999 Köln<br />

Telefon 0 22 36 / 38 46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40<br />

Boyenstraße 42, 10115 Berlin<br />

Telefon 030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48 63 82 71<br />

VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag<br />

Hohe Straße 39, 44139 Dortm<strong>und</strong><br />

Telefon 0108 / 53 40 140, Telefax 0180 / 53 40 120<br />

Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH<br />

Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin<br />

Telefon 030 / 26 01-0, Telefax 030 / 26 01-1231<br />

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Typo Verlag: Typo-Druck- <strong>und</strong> Verlags GmbH<br />

Rosental 44, 53111 Bonn<br />

Telefon 0228 / 65 09 05, Telefax 0228 / 65 09 06<br />

Deutscher B<strong>und</strong>es-Verlag: Deutscher B<strong>und</strong>es-Verlag GmbH<br />

Postfach 12 03 80, 53045 Bonn<br />

Telefon: 0228 / 38 208-0, Telefax: 0228 / 38 208-38<br />

Verlags-Kartographie: Verlags-Kartographie GmbG Alsfeld,<br />

Virchowstraße 7, 36304 Alsfeld<br />

Telefon: 06631 / 3800; Telefax: 06631 / 72782<br />

Hinweis:<br />

Die Regelwerke sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.<br />

VII.109.2<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 6 von 6


Projektbezeichnung:<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE<br />

PLANUNG IM MAßSTAB 1 : 5.000<br />

Anlage-Nr.: 1<br />

HONORARERMITTLUNG Vertrags-Nr.:<br />

.............................................<br />

1. Fläche des Untersuchungsraumes<br />

Der Honorarermittlung wird <strong>die</strong> Fläche des Untersuchungsraumes zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Diese beträgt gemäß Anlage Nr. _____ vorläufig _____ ha.<br />

2. Honorar <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

Die Planung wird zugeordnet der Honorarzone _____ (§ 48 HOAI); siehe Rückseite<br />

Es gilt der Mindestsatz der Honorartafel zu § 48b HOAI<br />

zuzüglich _____ v.H. der Differenz zum Höchstsatz wegen _____<br />

abzüglich _____ v.H. des Mindestsatzes wegen _____<br />

Der volle Honorarsatz (100 v.H. des Leistungsbildes) beträgt somit<br />

Die Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 3 Abs. 1 des Vertrages sind bewertet<br />

mit _____ v.H. des Leistungsbildes<br />

Hiernach ergibt sich ein vorläufiges Honorar in Höhe von<br />

3. Honorar <strong>für</strong> Besondere Leistungen<br />

Für <strong>die</strong> Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 1 ergibt sich ein Pauschalhonorar in Höhe von<br />

Die Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 1 des Vertrages - soweit nicht in EUR bewertet -<br />

sind<br />

bewertet mit_____ v.H. des Leistungsbildes<br />

Hiernach ergibt sich ein vorläufiges Honorar endgültiges Honorar von<br />

4. Gesamthonorar<br />

Honorar nach Nr. 2 <strong>und</strong> 3 (ohne Umsatzsteuer)<br />

VII.109.3<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.109.3 – Seite 1<br />

EUR


ERMITTLUNG DER HONORARZONE<br />

Bewertungsmerkmal Honorarzone I Honorarzone II Honorarzone III eP*<br />

Ausstattung an ökologisch<br />

bedeutsamen Strukturen<br />

gering durchschnittlich umfangreich <strong>und</strong><br />

vielgestaltig<br />

(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6) . . . . . .<br />

VII.109.3<br />

Gliederung des Landschaftsbildes schwach mäßig stark<br />

(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6) . . . . . .<br />

Ausprägung bzw. Bedeutung der<br />

Erholungsnutzung<br />

schwach durchschnittlich,<br />

regionale<br />

Bedeutung<br />

intensiv,<br />

überregionale<br />

Bedeutung<br />

(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6) . . . . . .<br />

Nutzungsansprüche gering ausgeprägt,<br />

einheitlich<br />

differenziert stark differenziert,<br />

kleinräumig<br />

(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6) . . . . . .<br />

Empfindlichkeit gegenüber Umweltbelastungen<br />

<strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

gering durchschnittlich hoch<br />

(1-9 Punkte) (1-3) (4-6) (7-9) . . . . . .<br />

Potenzielle Beeinträchtigungsintensität<br />

des Vorhabens<br />

gering durchschnittlich hoch<br />

(1-9 Punkte) (1-3) (4-6) (7-9) . . . . . .<br />

* eP = ermittelte Punktanzahl<br />

Anmerkung:<br />

Bis zu 16 Punkte = Honorarzone I<br />

17 bis 30 Punkte = Honorarzone II<br />

31 bis 42 Punkte = Honorarzone III<br />

Summe der ermittelten Punktanzahl . . . . . .<br />

Die Leistung wird zugeordnet der Honorarzone .................<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.109.3 – Seite 2


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

SEITEN<br />

1<br />

2<br />

BEZEICHNUNG<br />

Honorarermittlung (VII.110.3 <strong>VHF</strong>)<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Honorarangebot<br />

Vertrag<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.110<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.110 – Seite 1


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes .<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB (VII.100.4 <strong>VHF</strong> )<br />

Besondere Vertragsbedingungen (VII.110.2 <strong>VHF</strong>)<br />

VII.110<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.110 – Seite 2


§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

VII.110<br />

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende Leistungen Bewertung<br />

(1.1) Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>für</strong> den LBP zum RE-Vorentwurf:<br />

1 Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung <strong>und</strong> Ermitteln des Leistungsumfangs<br />

1.1 Klären der Aufgabenstellung<br />

1.2 Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere:<br />

− Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong>,<br />

− ggf. FFH-Verträglichkeitsprüfung <strong>für</strong> Natura 2000-Gebiete,<br />

− örtliche <strong>und</strong> überörtliche Planungen <strong>und</strong> Untersuchungen,<br />

− thematische Karten, Luftbilder <strong>und</strong> sonstige Daten,<br />

prüfen der:<br />

− Qualität der Unterlagen,<br />

− Eignung des Maßstabs,<br />

− Notwendigkeit zum Umarbeiten vorhandener Karten.<br />

1.3 Ortsbesichtigung zur Abschätzung der erforderlichen Leistung<br />

1.4 Abgrenzen des Planungsgebietes nach Art der Baumaßnahme <strong>und</strong> Empfindlichkeit der Landschaft<br />

Abgrenzungskriterien sind z. B. Störung ökologischer Funktionen, Trenneffekte, Lärm- <strong>und</strong><br />

Schadstoffausbreitung, Störung der Sichtbeziehungen. Die räumliche Abgrenzung ist abhängig vom<br />

Relief, von der Empfindlichkeit des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes sowie von der<br />

Nutzungsstruktur. Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Abgrenzung können ggf. einer Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong><br />

entnommen werden.<br />

1.5 Ermitteln des Leistungsumfanges <strong>und</strong> Festlegen ergänzender Fachleistungen <strong>und</strong> Abstimmung mit<br />

dem Auftraggeber <strong>und</strong> ggf. mit anderen Beteiligten Dabei sind insbesondere <strong>die</strong> erforderlichen<br />

Leistungen nach Art, Zeitraum der örtlichen Erhebungen <strong>und</strong> Bearbeitungstiefe<br />

(Planungsmaßstab/Detaillierungsgrad) zu ermitteln<br />

1.6 Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der übrigen Planungen in<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

2 Leistungsphase 2: Ermitteln <strong>und</strong> Bewerten der Planungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

2.1 Erfassen des Bestandes aufgr<strong>und</strong> vorhandener Unterlagen <strong>und</strong> örtlicher Erhebungen.<br />

Die Bestandserfassung hat so zu erfolgen, wie es <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eingriffsbeurteilung erforderlich ist. Dies<br />

setzt voraus, dass <strong>die</strong> örtlichen Erhebungen der Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt <strong>die</strong> Vegetationsperiode<br />

umfassen. Dabei ist auf Wanderverhalten <strong>und</strong> Lebenszyklen einzelner Arten zu achten<br />

Zu erfassen sind:<br />

− der Naturhaushalt in seinen Wirkungszusammenhängen, insbesondere durch<br />

Landschaftsfaktoren wie Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer,<br />

Gr<strong>und</strong>wasser, Geländeklima sowie Tiere <strong>und</strong> Pflanzen <strong>und</strong> deren Lebensräume Die Erfassung<br />

der Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt beinhaltet <strong>die</strong> Ermittlung der Vorkommen den Lebensraum<br />

charakterisierender sowie seltener, gefährdeter oder geschützter Arten der Fauna <strong>und</strong> Flora, <strong>die</strong><br />

eine Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Biotoptypen <strong>und</strong> standörtlichen Gegebenheiten sowie<br />

Aussagen zur potenziellen Beeinträchtigung <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Lebensräume zulassen bzw. <strong>die</strong><br />

gegebenenfalls <strong>die</strong> Notwendigkeit <strong>für</strong> eine vertiefte Untersuchung von Arten oder Gruppen der<br />

Flora <strong>und</strong> Fauna belegen<br />

• Zur Erfassung <strong>und</strong> Bewertung der Flora ist eine Biotoptypen- <strong>und</strong> Nutzungskartierung<br />

erforderlich (entsprechen der Biotoptypenschlüssel der jeweiligen Länder)<br />

• Zur Erfassung <strong>und</strong> Bewertung der Fauna ist eine zoologische Zuordnung zu den Biotoptypen<br />

erforderlich, bei der faunistische Funktionsräume <strong>und</strong> -elemente abzugrenzen sind. Gr<strong>und</strong>lage<br />

sind <strong>die</strong> im Zuge der Biotoptypenkartierung vor Ort gewonnenen Erkenntnisse über <strong>die</strong><br />

Tierwelt. Diese bilden <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> eine eventuell erforderlich werdende zielorientierte<br />

quantitative oder qualitative Erhebung charakteristischer Tierarten (als Besondere Leistung)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.110 – Seite 3


<strong>und</strong> <strong>für</strong> das detaillierte Abgrenzen ihrer Gesamt- <strong>und</strong> Teillebensräume.<br />

− <strong>die</strong> Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile <strong>und</strong> schützenswerten Lebensräume,<br />

− <strong>die</strong> vorhandenen Nutzungen <strong>und</strong> Vorhaben,<br />

− das Landschaftsbild <strong>und</strong> <strong>die</strong> Erholungseignung der Landschaft<br />

Zu erfassen sind u. a. gliedernde <strong>und</strong> belebende Landschaftselemente, kulturhistorische<br />

Elemente, prägende Strukturelemente, landschaftliche Leitlinien, Sicht- <strong>und</strong> Wegebeziehungen,<br />

unzerschnittene bzw. störungsfreie Räume. Hierzu zählen insbesondere auch <strong>die</strong> Funktion des<br />

Freiraumes hinsichtlich der landschaftsgeb<strong>und</strong>enen Erholung sowie das Wohnumfeld; dabei sind<br />

räumliche Bezugseinheiten abzugrenzen. Die Bewertung der Empfindlichkeit <strong>die</strong>ser<br />

Bezugseinheiten <strong>und</strong> Funktionen gegenüber Beeinträchtigungen der Erlebbarkeit von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft erfolgt anhand bestimmter Eigenschaftsmerkmale wie<br />

• strukturelle Charakteristik (Eigenart)<br />

• Fein- <strong>und</strong> Grobreliefierung <strong>und</strong> Vegetationsbedeckung (Vielfalt)<br />

• Naturnähe im Einklang mit Charakteristik (Schönheit)<br />

− <strong>die</strong> kulturgeschichtlich bedeutsamen Objekte.<br />

Zur Bestandserfassung im besiedelten Bereich zählen auch <strong>die</strong> Analyse der Freiraumnutzungen <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> Erfassung der Ortsstruktur<br />

2.2 Erfassen der Eigentumsverhältnisse aufgr<strong>und</strong> vorhandener Unterlagen<br />

2.3 Bestandsbewertung<br />

Bewerten der Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Empfindlichkeit des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes<br />

nach den Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />

2.4 Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft (Vorbelastung)<br />

2.5 Darstellung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> der -bewertung<br />

− Text,<br />

− Karten.<br />

3 Leistungsphase 3: Ermitteln <strong>und</strong> Bewerten des Eingriffs<br />

3.1 Konfliktanalyse Ermitteln <strong>und</strong> Bewerten der Wirkungen des Vorhabens auf Naturhaushalt <strong>und</strong><br />

Landschaftsbild einschließlich der Erholungseignung der Landschaft Ermitteln der Intensität der<br />

Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Sinne der Eingriffsregelung nach §§ 18 ff BNatSchG<br />

i.V.m. den landesrechtlichen Regelungen<br />

3.2 Konfliktminderung Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Verminderung von<br />

Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes einschließlich der<br />

Erholungseignung der Landschaft, <strong>die</strong> in Abstimmung mit den an der Planung Beteiligten zu<br />

Anpassungen des Straßenentwurfes führen<br />

3.3 Unvermeidbare Beeinträchtigungen Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen nach Art,<br />

Umfang, Ort <strong>und</strong> zeitlichem Ablauf <strong>und</strong> Bewerten in Bezug auf Erheblichkeit <strong>und</strong> Nachhaltigkeit<br />

3.4 Überprüfen der Abgrenzung des Plangebietes<br />

3.5 Darstellen der Ergebnisse von Konfliktanalyse <strong>und</strong> Konfliktminderung sowie der unvermeidbaren<br />

Beeinträchtigungen<br />

− Text,<br />

− Karten.<br />

3.6 Abstimmen mit dem Auftraggeber<br />

4 Leistungsphase 4: Vorläufige Planfassung<br />

4.1 Erarbeiten der gr<strong>und</strong>sätzlichen Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in Text <strong>und</strong> Karten mit<br />

alternativen Teillösungen Darstellen <strong>und</strong> Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der<br />

Landschaftspflege nach Art, Umfang, Lage <strong>und</strong> zeitlicher Abfolge einschließlich der<br />

Biotopenentwicklungs- <strong>und</strong> Pflegemaßnahmen, insbesondere <strong>die</strong> Ausgleichs-, gegebenenfalls<br />

Ersatzmaßnahmen, <strong>die</strong> Gestaltungs- <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen Gegebenenfalls Übernahme von<br />

Kohärenzsicherungsmaßnahmen aus der FFH-Ausnahmeprüfung, sowie Maßnahmen zur<br />

Schadensbegrenzung, <strong>die</strong> nicht Gegenstand des technischen Entwurfs sind.<br />

4.2 Vergleichendes Gegenüberstellen von Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Ausgleich einschließlich Darstellen<br />

verbleibender nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu deren Ersatz<br />

VII.110<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.110 – Seite 4


4.3 Kostenschätzung Überschlägige Kostenermittlung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostenberechnung nach AKS. Dabei sind<br />

<strong>die</strong> Einzelpositionen der Kostenermittlung darzustellen<br />

4.4 Abstimmen der vorläufigen Planfassung mit dem Auftraggeber <strong>und</strong> der <strong>für</strong> Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege zuständigen Behörde, ggf. unter Hinzuziehung weiterer Träger öffentlicher Belange<br />

4.5 Erstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes in der vorgeschriebenen <strong>und</strong> abgestimmten<br />

Fassung in Text <strong>und</strong> Karten Die vorläufige Planfassung besteht aus<br />

− Text,<br />

− Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan,<br />

− Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (falls erforderlich),<br />

− Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen im Maßstab des straßenbautechnischen<br />

Vorentwurfes,<br />

− Maßnahmenverzeichnis nach Muster „Maßnahmenblatt“,<br />

− Vergleichende Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Ausgleich einschl. Darstellen<br />

verbleibender nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu deren Ersatz,<br />

− Kostenschätzung<br />

(2) Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung<br />

weitere Leistungen nach 2.1 - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.<br />

Die Übertragung erfolgt durch gesonderte schriftliche Mitteilung.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet <strong>die</strong>se weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom<br />

Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen<br />

Beauftragungsstufe übertragen werden.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, <strong>die</strong> Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der<br />

Baumaßnahme zu beschränken.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 2.1 besteht nicht.<br />

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />

ableiten.<br />

VII.110<br />

(2.1) Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>für</strong> den LBP zum Genehmigungsentwurf: Vorläufige<br />

Bewertung<br />

3 Leistungsphase 3: Ermitteln <strong>und</strong> Bewerten des Eingriffs<br />

3.1 Konfliktanalyse Ermitteln <strong>und</strong> Bewerten der Wirkungen des Vorhabens auf Naturhaushalt <strong>und</strong><br />

Landschaftsbild einschließlich der Erholungseignung der Landschaft Ermitteln der Intensität der<br />

Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Sinne der Eingriffsregelung nach §§ 18 ff BNatSchG<br />

i.V.m. den landesrechtlichen Regelungen<br />

3.2 Konfliktminderung Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Verminderung von<br />

Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes einschließlich der<br />

Erholungseignung der Landschaft, <strong>die</strong> in Abstimmung mit den an der Planung Beteiligten zu<br />

Anpassungen des Straßenentwurfes führen<br />

3.3 Unvermeidbare Beeinträchtigungen Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen nach Art,<br />

Umfang, Ort <strong>und</strong> zeitlichem Ablauf <strong>und</strong> Bewerten in Bezug auf Erheblichkeit <strong>und</strong> Nachhaltigkeit<br />

3.4 Überprüfen der Abgrenzung des Plangebietes<br />

3.5 Darstellen der Ergebnisse von Konfliktanalyse <strong>und</strong> Konfliktminderung sowie der unvermeidbaren<br />

Beeinträchtigungen<br />

− Text,<br />

− Karten.<br />

3.6 Abstimmen mit dem Auftraggeber<br />

5 Leistungsphase 5: Endgültige Planfassung<br />

5.1 Erarbeiten der endgültigen Lösung der Aufgabe in Text <strong>und</strong> Karten. Darstellen <strong>und</strong> Begründen von<br />

Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege nach Art, Umfang, Lage <strong>und</strong> zeitlicher<br />

Abfolge einschließlich der Biotopenentwicklungs- <strong>und</strong> Pflegemaßnahmen, insbesondere <strong>die</strong><br />

Ausgleichs-, gegebenenfalls Ersatzmaßnahmen, <strong>die</strong> Gestaltungs- <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen<br />

Gegebenenfalls Übernahme von Kohärenzsicherungsmaßnahmen aus der FFH-Ausnahmeprüfung,<br />

sowie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, <strong>die</strong> nicht Gegenstand des technischen Entwurfs sind.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.110 – Seite 5


5.2 Vergleichendes Gegenüberstellen von Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Ausgleich einschließlich Darstellen<br />

verbleibender nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu deren Ersatz.<br />

5.3 Abstimmen der endgültigen Planfassung mit dem Auftraggeber <strong>und</strong> der <strong>für</strong> Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege zuständigen Behörde, ggf. unter Hinzuziehung weiterer Träger öffentlicher Belange<br />

5.4 Erstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes in der vorgeschriebenen <strong>und</strong> abgestimmten<br />

Fassung in Text <strong>und</strong> Karten Die endgültige Planfassung besteht aus<br />

− Text,<br />

− Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan,<br />

− Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (falls erforderlich),,<br />

− Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen im Maßstab des straßenbautechnischen<br />

Entwurfes in parzellenscharfer Darstellung,<br />

− Maßnahmenverzeichnis nach Muster „Maßnahmenblatt“,<br />

− Vergleichende Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Ausgleich einschl. Darstellen<br />

verbleibender nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu deren Ersatz,<br />

5.5 Abschlussbesprechung <strong>und</strong> Übergabe der endgültigen Fassung des LBP in der vereinbarten Form<br />

(3) Besondere Leistungen.<br />

Diese sind nur Vertragsbestandteil, sofern sie im Folgenden vereinbart werden.<br />

− pflanzensoziologische Kartierung, floristische oder faunistische Feldaufnahmen (quantitative <strong>und</strong>/oder<br />

qualitative Erhebung, z. B. Populationsstärke <strong>und</strong> -zyklus, Wanderverhalten),<br />

− Ermitteln der Eigentumsverhältnisse, über <strong>die</strong> vom Auftraggeber keine Unterlagen zur Verfügung<br />

gestellt werden,<br />

− Simulation von Landschaftsbildveränderungen, z. B. über Overheadtechnik, Fotomontagen, Modellbau,<br />

DV, Realbildverfremdung, Videofilm,<br />

− Klären der Verfügbarkeit geeigneter Flächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> vorgesehenen Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

mit den maßgeblich Betroffenen (Gr<strong>und</strong>eigentümer/Pächter),<br />

− Erstellung von zusätzlichen Unterlagen <strong>für</strong> das Genehmigungsverfahren, z. B. § 6 UVPG-Unterlagen,<br />

Waldflächenbilanz, Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Genehmigung nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz<br />

− Detailausarbeitungen in besonderen Maßstäben,<br />

− Kurzfassungen,<br />

− Aktualisierung <strong>und</strong> Aufarbeitung des LBP des RE-Vorentwurfes <strong>für</strong> das Genehmigungsverfahren,<br />

− Erstellen von Druckvorlagen,<br />

− Vorstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes vor Dritten, Teilnahme an Sitzungen von<br />

politischen Gremien <strong>und</strong> Sitzungen im Rahmen der Bürgerbeteiligungen,<br />

− Aktualisierung <strong>und</strong> Aufarbeitung des LBP des RE-Vorentwurfes <strong>für</strong> das Genehmigungsverfahren auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage der Ergebnisse der FFH-VP.<br />

(4) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.110<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.110 – Seite 6


(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

VII.110<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen mindestens:<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden EUR<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.110 – Seite 7


§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. 1 EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

Zwischensumme Psch<br />

(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Vorläufig<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

VII.110<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.110 – Seite 8<br />

Brutto


AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

VII.110<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.110 – Seite 9


VII.110.1<br />

Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster <strong>für</strong> landschaftspflegerische Begleitpläne<br />

im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (HOAI Teil VI)<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Anwendung der Mustertexte<br />

Als Bestandteil des Vertrages sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung <strong>die</strong> in § 3 Abs. 1 des Vertragsmusters<br />

(VII.110) aufgeführten Mustertexte zu verwenden sowie <strong>die</strong> technischen Vertragsbedingungen<br />

(VII.110.2) zu vereinbaren.<br />

(2) Plangebiet als Gegenstand der Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

Gegenstand der Gr<strong>und</strong>leistungen bei landschaftspflegerischen Begleitplänen ist das Plangebiet. Das<br />

Plangebiet ist entweder aus den Ergebnissen der UVS oder bei Um- <strong>und</strong> Ausbauten geringeren Umfangs<br />

frei zu entwickeln <strong>und</strong> entsprechend der Planungstiefe fallbezogen (d. h. in Abhängigkeit von<br />

Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild, Straßenkategorie, Verkehrsmengen) abzugrenzen (als Anlage zu<br />

Vordrucks VII.110.3). Die Größe des Plangebietes wird somit bestimmt durch <strong>die</strong> Netzkonzeption <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> räumlichen Parameter der voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens auf <strong>die</strong> aus §§ 1 <strong>und</strong> 2<br />

BNatSchG abgeleiteten Wert- <strong>und</strong> Funktionselemente allgemeiner <strong>und</strong> besonderer Bedeutung <strong>für</strong> den<br />

Naturhaushalt <strong>und</strong> das Landschaftsbild.<br />

Die in einer Karte dargestellte Abgrenzung des Plangebietes ist als Vertragsbestandteil zwischen Auftraggeber<br />

<strong>und</strong> Auftragnehmer zu vereinbaren. Die Fläche des Plangebietes ist insgesamt <strong>und</strong> entsprechend<br />

den sich aus § 8 BNatSchG ergebenden Erfordernissen planerisch durchzuarbeiten. Dabei<br />

ist das Plangebiet hinsichtlich des Arbeitsaufwandes differenziert zu betrachten. Die gesamte Fläche<br />

des Plangebietes ist folglich auch im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan darzustellen (unvollständig wäre z. B.<br />

eine Darstellung, <strong>die</strong> an der Grenze des Berechnungsraumes endet).<br />

Mit zunehmender Konkretisierung der Planung ist <strong>die</strong> Abgrenzung des Plangebietes zu überprüfen<br />

<strong>und</strong> ggf. anzupassen. Um <strong>die</strong> betroffenen Wert- <strong>und</strong> Funktionselemente von besonderer Bedeutung<br />

<strong>für</strong> Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege ganzheitlich erfassen <strong>und</strong> bewerten zu können oder um geeignete<br />

Standorte <strong>für</strong> Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen festlegen zu können, kann es erforderlich<br />

werden, das Plangebiet um <strong>die</strong> Flächen zu erweitern, in der <strong>die</strong> Erfassung <strong>und</strong> Bewertung erforderlich<br />

ist oder <strong>die</strong> Realisierung <strong>die</strong>ser funktionsbezogenen Maßnahmen möglich ist. Die Abgrenzung des<br />

angepassten bzw. erweiterten Plangebietes ist einschließlich etwaiger Auswirkungen auf den honorarwirksamen<br />

Berechnungsraum zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer zu vereinbaren.<br />

(3) Referenzraum<br />

Zur Beurteilung der erhobenen Daten kann es erforderlich werden, einen über das Plangebiet hinausgehenden<br />

Raum (Referenzraum) heranzuziehen, um <strong>die</strong> jeweilige regionale oder überregionale Bedeutung<br />

abschätzen zu können. Dieser Referenzraum wird nicht honorarwirksam.<br />

(4) Festlegung des Untersuchungszeitraumes<br />

Der Untersuchungszeitraum <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung der Bestandsaufnahme (siehe Nr. 1.6 TVB-<br />

Landschaft) ist so festzulegen, dass Qualitäts- <strong>und</strong> Aussagekraftverluste sowie Erhebungsdefizite bei<br />

der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Fehleinschätzungen bei der Bestandsbewertung weitestgehend ausgeschlossen<br />

werden.<br />

(5) Benennung landesrechtlicher Bestimmungen<br />

Die gemäß Nr. 2 der technischen Vertragsbedingungen zu beachtenden landesrechtlichen Bestimmungen<br />

(z. B. Zusammenarbeitserlasse) sind in § 2 des Vertrages zu benennen.<br />

(6) Besondere Leistungen<br />

Verursacht <strong>die</strong> Berücksichtigung der waldrechtlich relevanten Sachverhalte (vgl. VII.110.2 Nr. 10)<br />

einen im Verhältnis zu den Gr<strong>und</strong>leistungen wesentlichen zusätzlichen Arbeits– <strong>und</strong> Zeitaufwand, so<br />

treten <strong>die</strong>se Leistungen als Besondere Leistung zu den Gr<strong>und</strong>leistungen des LBP hinzu.<br />

Leistungen, wie besondere Hilfsmittel der Darstellung (z. B. Modelle, audiovisuelle Me<strong>die</strong>n), Leistungen<br />

der Öffentlichkeitsarbeit, Vorstellung der Planung vor Dritten, usw. sind ebenfalls als Besondere<br />

Leistungen zu vereinbaren (vgl. VII.100.3 (7) <strong>VHF</strong>).<br />

Ist zum Zeitpunkt der <strong>Vergabe</strong> <strong>die</strong> Notwendigkeit von unmittelbar im Zusammenhang mit den zu beauftragenden<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen stehenden Besonderen Leistungen (z. B. faunistische Untersuchungen<br />

entsprechend VII.113 <strong>VHF</strong>) absehbar, dann sollen <strong>die</strong>se in <strong>die</strong> Leistungs-/Honoraranfrage <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

nachfolgenden Verhandlungen einbezogen werden.<br />

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VII.110.1<br />

Dazu sind <strong>die</strong> Art <strong>und</strong> der Umfang der Leistungen möglichst genau vom AG abzuschätzen; sie sind<br />

Gr<strong>und</strong>lage des <strong>Vergabe</strong>verfahrens.<br />

Es ist vertraglich zu vereinbaren, dem AN <strong>die</strong> in Rede stehenden Besonderen Leistungen zu übertragen,<br />

sobald der erforderliche Leistungsumfang im Zuge der Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>für</strong> eine <strong>Vergabe</strong> hinreichend<br />

konkretisiert worden ist.<br />

Die genaue Festlegung <strong>und</strong> Übertragung der Besonderen Leistungen bedarf der Schriftform. Die<br />

St<strong>und</strong>ensätze <strong>und</strong> ggf. erforderliche Nebenkosten sind im Vertrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen vertraglich<br />

zu vereinbaren. Der Auftragnehmer ist zu verpflichten, <strong>die</strong>se weiteren Leistungen zu erbringen, wenn<br />

ihm vom Auftraggeber <strong>die</strong>se Leistungen im Rahmen der Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong><br />

übertragen werden. Der Auftraggeber kann sich vorbehalten, <strong>die</strong> Übertragung weiterer Leistungen auf<br />

einzelne Teilleistungen zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller im <strong>Vergabe</strong>verfahren<br />

vorausgeschätzten Leistungen sowie eine Erhöhung des Honorars aus der stufenweisen Beauftragung<br />

ist auszuschließen.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(7) Allgemeines<br />

Die Honorarberechnung ist gemäß § 49 a (3) HOAI in Verbindung mit § 46 a HOAI vorzunehmen.<br />

Das Honorar <strong>und</strong> <strong>die</strong> Berechnungsfaktoren sind in § 7 des Vertrages i.V.m. dem Vordruck VII.110.3<br />

festzulegen (vgl. § 4 HOAI).<br />

Der LBP zu einem Straßenbauvorhaben wird in zwei Stufen erarbeitet (LBP zum RE-Vorentwurf <strong>und</strong><br />

LBP zum Genehmigungsentwurf). Beide Teile bilden eine planerische Einheit. Es sollte daher angestrebt<br />

werden, dem Auftragnehmer mit dem Vertrag <strong>für</strong> den LBP zum RE-Vorentwurf – bei Fortsetzung<br />

der Planung – <strong>die</strong> weiteren Leistungen <strong>für</strong> den LBP zum Genehmigungsentwurf mit zu übertragen.<br />

Für den LBP zum RE-Vorentwurf werden zunächst <strong>die</strong> Leistungen der Leistungsphasen 1 – 4 anteilig<br />

(vgl. unten) dem Auftragnehmer übertragen. Die weiteren Leistungen <strong>für</strong> den LBP zum Genehmigungsentwurf<br />

werden zu gegebener Zeit durch eine Vertragsergänzung in Schriftform übertragen, in<br />

der <strong>die</strong> Bewertung der Leistungsphasen (Leistungsphase 5, Leistungsphasen 2 – 3 anteilig, vgl. unten)<br />

entsprechend dem tatsächlich erforderlichen Leistungsumfang überprüft <strong>und</strong> ggf. daran anzupassen<br />

ist.<br />

Die in § 3 des Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind bei der oben dargestellten 2-stufigen<br />

<strong>Vergabe</strong> in der Regel wie folgt zu bewerten. Die Bewertung berücksichtigt, dass im LBP zum Vorentwurf<br />

<strong>die</strong> Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung des Eingriffs sowie <strong>die</strong> Maßnahmenplanung i.d.R. in größerem<br />

Maßstab erfolgt <strong>und</strong> <strong>die</strong>se Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Genehmigungsplanung hinsichtlich der Detailschärfe<br />

überarbeitet bzw. ergänzt werden müssen. Demgegenüber sind wesentliche Änderungen der Straßenplanung<br />

sowie erforderliche Aktualisierungen der Planungsgr<strong>und</strong>lagen gegenüber der Vorentwurfsplanung<br />

nicht berücksichtigt <strong>und</strong> müssen bei der Bewertung der Leistungsphasen zusätzlich<br />

berücksichtigt werden:<br />

LBP zum Vorentwurf:<br />

Lph. 1: Klären der Aufgabenstellung <strong>und</strong> Ermitteln des Leistungsumfangs 1 - 3 v.H.<br />

Lph. 2: Ermitteln <strong>und</strong> Bewerten der Planungsgr<strong>und</strong>lagen 15 - 22 v.H.<br />

Lph. 3: Ermitteln <strong>und</strong> Bewerten des Eingriffs 20 v.H.<br />

Lph. 4: Vorläufige Planfassung 30 v.H.<br />

66 – 75 v.H.<br />

LBP zum Genehmigungsentwurf<br />

Lph. 3: Ermitteln <strong>und</strong> Bewerten des Eingriffs 5 - 15 v.H.<br />

Lph. 5: Endgültige Planfassung 20 v.H.<br />

25 – 35 v.H.<br />

(8) Vereinbarung der Normal- bzw. Schwierigkeitsstufe<br />

Die Zuordnung zur Normalstufe oder zur Schwierigkeitsstufe ist zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer<br />

zu vereinbaren. Sie ist anhand der Bewertungskriterien des § 48 HOAI zu ermitteln <strong>und</strong> im<br />

Vordruck VII.110.3 festzulegen.<br />

Die Zuordnung zur Normal- bzw. Schwierigkeitsstufe erfolgt gemäß § 49 HOAI mit den Bewertungspunkten<br />

nach § 48 Abs. 3 HOAI. Dabei ist folgende Zuordnung vorzunehmen:<br />

– Normalstufe: bis zu 23 Punkte;<br />

− Schwierigkeitsstufe: 24 bis 42 Punkte.<br />

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VII.110.1<br />

(9) Fiktiver Berechnungsraum<br />

Wegen der gr<strong>und</strong>sätzlichen Unterschiedlichkeit der Leistungsbilder, der vollständig anderen Zielsetzung<br />

<strong>und</strong> der gesetzlich bedingten, völlig anderen Anwendungsbereiche der beiden Planwerke der §§<br />

46 <strong>und</strong> 49 a HOAI ist <strong>die</strong> unmittelbare Ermittlung des Honorars <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen bei Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplänen nach Einzelansätzen des § 46 a Abs. 3 HOAI nicht ohne Modifikation<br />

möglich. Daher wird zur Honorarfindung ein fiktiver Berechnungsraum festgesetzt, der in der Regel<br />

kleiner ist als das Plangebiet. Dieser ist Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der Verrechnungseinheiten <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Honorarberechnung.<br />

Die Breite des Berechnungsraums ist im Einzelfall zu ermitteln. Die Festlegung des Berechnungsraumes<br />

erfolgt nach den Kriterien:<br />

− Größe des Plangebietes,<br />

− Schwierigkeit der Aufgabe, soweit nicht schon in der Honorarzone berücksichtigt,<br />

− mangelnder Differenzierungsmöglichkeit bei der Honorarfindung, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Zuordnung in<br />

nur zwei Stufen auftreten kann. Sie kann über <strong>die</strong> Größe des Berechnungsraumes kompensiert<br />

werden.<br />

Dabei ist wie folgt vorzugehen:<br />

Das Plangebiet wird unterteilt in einen engeren Untersuchungsraum mit der beiderseitig ab Straßenachse<br />

(Neubau) bzw. Fahrbahnrand (Ausbau) gemessenen mittleren Breite B1 <strong>und</strong> einen daran anschließenden<br />

weiteren Untersuchungsraum mit der jeweiligen mittleren Breite B2.<br />

Die Begrenzung des Plangebiets <strong>und</strong> des engeren Untersuchungsraumes wird entsprechend den<br />

örtlichen Verhältnissen, unter Berücksichtigung der Reichweite der straßen- <strong>und</strong> verkehrsbedingten<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> der landschaftsökologischen Empfindlichkeit der jeweiligen Flächen gegenüber den<br />

Projektwirkungen vom AG festgelegt. Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Natura 2000–<br />

Gebiete sowie auf streng geschützte Arten sind bei der Festlegung des Plangebiets zu berücksichtigen.<br />

Anhaltswerte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Festlegung der verschiedenen Breiten enthält <strong>die</strong> Tabelle in Nr. (11). Aus<br />

den Flächen des engeren <strong>und</strong> weiteren Untersuchungsraums ergeben sich durch Teilung durch <strong>die</strong><br />

Länge <strong>die</strong> mittleren Breiten B1 <strong>und</strong> B2 <strong>für</strong> jede Seite.<br />

Die der Honorarermittlung zu Gr<strong>und</strong>e zu legende Breite B des Berechnungsraums <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige<br />

Seite ergibt sich daraus nach der Formel B = B1 + 0,2 B2. Bei der Ermittlung des Berechnungsraumes<br />

sind je 100 m über Bauanfang <strong>und</strong> -ende hinaus zu berücksichtigen.<br />

(10) Verrechnungseinheiten<br />

Bei der Ermittlung des Honorars ist von folgenden Ansätzen auszugehen:<br />

a) 1.200 VE je Hektar im Berechnungsraum <strong>für</strong>:<br />

− vorhandene <strong>und</strong> geplante Naturschutzgebiete, Nationalparke, Kernzonen von Biosphärenschutzgebieten,<br />

Naturdenkmale,<br />

− Kernzonen der Naturparke (da <strong>die</strong>se in <strong>Bayern</strong> der Schutzkategorie LSG entsprechen, sind<br />

sie nur insoweit mit 1200 VE/ha zu bewerten, als sie zugleich unter eine der anderen in<br />

Bst. a) aufgeführten Schutzkategorien fallen; ansonsten sind sie mit 400 VE zu bewerten),<br />

− internationale Schutzgebiete (z. B. Ramsar-Flächen, gemeldete Vogelschutzgebiete, FFH-<br />

Gebiete),<br />

− geschützte Landschaftsbestandteile,<br />

− Flächen gemäß § 30 BNatSchG bzw. entsprechender landesrechtlicher Regelungen,<br />

− ausgewiesene Vorrangflächen <strong>für</strong> den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz (landesplanerische Festsetzungen<br />

z. B.: Karte der Vorrangflächen <strong>für</strong> den Biotopschutz, Kartierung der schutzwürdigen<br />

Bereiche, Biotopkartierung). Hierunter fallen nicht <strong>die</strong> in den Regionalplänen festgelegten<br />

"Vorbehaltsflächen <strong>für</strong> Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege" <strong>und</strong> <strong>die</strong> im ABSP dargestellten<br />

"Vorranggebiete Naturschutz" (lediglich naturschutzinterne Festlegung).<br />

b) 400 VE je Hektar <strong>für</strong> <strong>die</strong> übrigen Flächen im Berechnungsraum. Diese Festlegung soll auch <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Flächenkategorien nach § 46 a Abs. 3 Ziff. 8 <strong>und</strong> 10 HOAI vereinbart werden, weil das betroffene<br />

Plangebiet intensiv durchgeplant wird <strong>und</strong> es sich hierbei nicht um nachrichtliche<br />

Übernahmen handelt. Hierzu gehören z. B. auch Landschaftsschutzgebiete.<br />

c) 1.200 VE je Hektar <strong>für</strong> im Rahmen des Planungsauftrages ausgewiesene Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

außerhalb des Berechnungsraumes, soweit sie 10 v. H. des ursprünglich<br />

vereinbarten Berechnungsraumes überschreiten.<br />

Die übrigen in § 46 a Abs. 3 Ziffern 1 bis 3 HOAI aufgeführten Flächenkategorien treffen <strong>für</strong> Landschaftspflegerische<br />

Begleitpläne zu Straßenbauvorhaben nicht zu.<br />

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(11) Anhaltswerte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Festlegung der Untersuchungsraumbreiten<br />

DTV bzw. Eingriffsintensität gering<br />

(i.d.R. Kr / St)<br />

mittel<br />

(i.d.R. St / B)<br />

hoch<br />

(i.d.R. B / BAB)<br />

VII.110.1<br />

sehr hoch<br />

(i.d.R. BAB)<br />

Plangebiet<br />

B 1 + B 2 Neubau 300 - 500 m 400 - 600 m 500 - 750 m 600 - 1.300 m<br />

Ausbau 150 - 250 m 200 - 300 m 250 - 350 m 300 - 500 m<br />

Engerer Untersuchungsraum<br />

B 1 Neubau 125 - 175 m 150 - 200 m 175 - 250 m 200 - 300 m<br />

Ausbau 25 - 50 m 35 - 75 m 50 - 100 m 75 - 125 m<br />

Weiterer Untersuchungsraum<br />

B 2 Neubau 175 - 325 m 250 - 400 m 325 - 500 m 400 - 1.000 m<br />

Ausbau 125 - 200 m 165 - 225 m 200 - 250 m 225 - 375 m<br />

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VII.110.2<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> landschaftspflegerische Begleitpläne im<br />

Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

1 Geltungsbereich<br />

Die „Technischen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> landschaftsplanerische Begleitpläne im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau" betreffen folgenden Fachbeitrag:<br />

- Landschaftspflegerischer Begleitplan - LBP- in der Planungsstufe Straßenentwurf.<br />

2 Qualitätsansprüche<br />

Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach dem UVPG * , dem BNatSchG * i.V.m. den jeweils in<br />

Frage kommenden Naturschutzgesetzen der Länder, den HNL-S * , den ”Eingriffsregelung-<br />

Empfehlungen” * sowie den einschlägigen vom B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong><br />

Wohnungswesen herausgegebenen Regelungen (R<strong>und</strong>schreiben u. a.) 1) zu bearbeiten.<br />

Insbesondere kommen hier<strong>für</strong> in Frage<br />

− „Hinweise zu § 16 FStrG” * ,<br />

− „RE” * ,<br />

− „Planfeststellungsrichtlinien” * .<br />

Ferner sind <strong>die</strong> Landschaftsplanerischen Leistungen auf der Gr<strong>und</strong>lage landesrechtlicher<br />

Bestimmungen (z. B. Zusammenarbeitserlasse) zu erarbeiten.<br />

Abweichungen bedürfen der vorherigen Anordnung oder Zustimmung des Auftraggebers.<br />

Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter Leitung <strong>und</strong> Verantwortung eines Landschaftsarchitekten<br />

bzw. eines Diplomingenieurs der Landespflege durchzuführen. Er ist dem Auftraggeber zu<br />

benennen. Die eingesetzten Materialien, Hilfsmittel <strong>und</strong> Verfahren müssen dem Stand der Technik<br />

entsprechen <strong>und</strong> umweltverträglich sein.<br />

Straßenplanung <strong>und</strong> landschaftsplanerische Fachbeiträge sind in enger gegenseitiger Abstimmung zu<br />

erarbeiten. Straßenplaner <strong>und</strong> Landschaftsplaner müssen daher vom Beginn der Straßenplanung an<br />

in allen Phasen eng zusammenarbeiten.<br />

Die Aussagen der landschaftsplanerischen Fachbeiträge <strong>und</strong> der Straßenplanung müssen auf<br />

einander abgestimmt sein.<br />

Die landschaftsplanerischen Fachbeiträge bauen aufeinander auf. Soweit Sachverhalte bereits in<br />

einem vorangegangenen Fachbeitrag bearbeitet wurden, bilden <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den<br />

nachfolgenden Fachbeitrag. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine Aktualisierung oder Vertiefung<br />

erforderlich ist.<br />

*)<br />

Siehe Anhang<br />

1)<br />

Siehe hierzu das jeweils aktuelle "Verzeichnis der veröffentlichten R<strong>und</strong>schreiben der Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen (R<strong>und</strong>schreibenverzeichnis StB)", veröffentlicht jährlich im<br />

Verkehrsblatt<br />

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3 DV-Einsatz<br />

VII.110.2<br />

Beim Einsatz von DV-Anlagen des Auftragnehmers ist vor Beginn der Auftragsbearbeitung mit dem<br />

Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung finden <strong>und</strong> ob bzw. ggf. wie ein<br />

Datentransfer zur DV-Anlage des Auftraggebers erfolgen soll.<br />

Beim Einsatz der DV-Anlage des Auftraggebers sind dessen Vorschriften über <strong>die</strong> Abwicklung <strong>und</strong><br />

Verrechnung der DV-Aufträge zu berücksichtigen.<br />

Das Zusammenstellen der Eingabedaten <strong>und</strong> das Prüfen der Ergebnisse ist in jedem Fall Aufgabe des<br />

Auftragnehmers.<br />

4 Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

Die Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte ist mit dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungen<br />

abzustimmen.<br />

Der Auftraggeber kann bei <strong>die</strong>ser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />

sind, bevor er <strong>die</strong> Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten des Auftragnehmers erteilt.<br />

5 Beschaffen von Unterlagen<br />

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />

Verfügung. Darüber hinausgehende Planungsunterlagen hat der Auftragnehmer - ggf. mit<br />

Unterstützung des Auftraggebers - zu beschaffen <strong>und</strong>/oder Informationen über bestehende <strong>und</strong><br />

geplante Anlagen einzuholen.<br />

Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im<br />

Sinne von § 7 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet werden sollen, sind <strong>die</strong>se mit ihm<br />

vorher abzustimmen.<br />

Der Auftragnehmer muss <strong>die</strong> Aktualität der Unterlagen überprüfen <strong>und</strong> <strong>die</strong>se ggf. - in Abstimmung mit<br />

dem Auftraggeber - im erforderlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind dem Auftraggeber zu<br />

überlassen.<br />

6 Bestandserfassung<br />

Über <strong>die</strong> Auswertung der beschafften Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erheben. Die Erhebung<br />

erstreckt sich<br />

— <strong>für</strong> <strong>die</strong> Flora über eine Vegetationsperiode,<br />

— <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fauna über den notwendigen Beurteilungszeitraum bei den projektrelevanten Tiergruppen<br />

(z. B. Wintergäste bei Zugvögeln, Amphibienwanderung, Wanderung von Großsäugern).<br />

Spezielle Luftbildbefliegungen sind nur in den da<strong>für</strong> geeigneten Zeiträumen durchzuführen.<br />

7 Planungsinhalte<br />

Es gilt <strong>die</strong> Leistungsbeschreibung gem. § 3 des Vertrages.<br />

8 Betretungsrecht<br />

Vor Beginn der örtlichen Arbeiten stellt der Auftraggeber das Betretungsrecht der Gr<strong>und</strong>stücke gemäß<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz <strong>und</strong> Straßengesetze der Länder im erforderlichen Umfang sicher. Der<br />

Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine<br />

Absicht, Gr<strong>und</strong>stücke zum Zwecke der Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird dem<br />

Auftragnehmer das Betreten verweigert, so ist der Auftraggeber zu informieren <strong>und</strong> das weitere<br />

Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />

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9 Quellenangaben<br />

VII.110.2<br />

Alle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung ausgewerteten <strong>und</strong> zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />

anzugeben.<br />

10 Besondere Qualitätsansprüche<br />

Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist auf der Gr<strong>und</strong>lage der Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong> zu<br />

erarbeiten, so weit <strong>die</strong>se vorhanden ist. Dabei sind auch <strong>die</strong> Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(Ebene Linienbestimmung bzw. Raumordnung) zu berücksichtigen.<br />

Die Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt <strong>und</strong> ihre Lebensräume sind im Rahmen der Gr<strong>und</strong>leistungen anhand<br />

mehrfacher intensiver Begehungen durch geeignete Fachleute zu erheben. Dabei ist besonders auf<br />

Indikatorarten sowie seltene <strong>und</strong> gefährdete Arten zu achten. Weitergehende, auf eine vollständige<br />

Erfassung des Artenspektrums abzielende sowie quantitative Untersuchungen der Flora <strong>und</strong> Fauna<br />

stellen demgegenüber Besondere Leistungen dar.<br />

Die Ergebnisse der FFH-Vor-, FFH-Verträglichkeits- bzw. FFH-Ausnahmeprüfungen sowie der<br />

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG <strong>und</strong> §§ 42 <strong>und</strong> 43<br />

BNatSchG sind einzuarbeiten <strong>und</strong> in einem gesonderten Abschnitt des Erläuterungsberichtes des LBP<br />

darzustellen.<br />

Die aus der FFH-Verträglichkeits- bzw. FFH-Ausnahmeprüfungen sowie aus der speziellen<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung nach §§ 42 <strong>und</strong> 43 BNatSchG resultierenden landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen sind vollständig in das Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationskonzept des LBP zu<br />

integrieren.<br />

Über <strong>die</strong> naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ggf. hinausgehend sind im LBP auch <strong>die</strong> Einbindung<br />

der Straße in <strong>die</strong> Landschaft sowie das Straßenbegleitgrün mit verkehrstechnischer, ingenieurbiologischer<br />

<strong>und</strong> gestalterischer Funktion zu behandeln.<br />

Ist vom Vorhaben Wald betroffen, so sind <strong>die</strong> waldrechtlich relevanten Sachverhalte (insbes.<br />

Waldflächenverluste <strong>und</strong> deren Waldfunktionen sowie <strong>die</strong> geplanten Neuaufforstungen <strong>und</strong> sonstigen<br />

waldbaulichen Maßnahmen) entsprechend dem Bayer. Waldgesetz zu ermitteln, zu bewerten <strong>und</strong> im<br />

Text- <strong>und</strong> Kartenteil des LBP darzustellen.<br />

Für <strong>die</strong> Maßnahmenplanung zum Vorentwurf 1:5000 genügt i.d.R. ein Kompensationskonzept, das <strong>die</strong><br />

vorgesehenen Maßnahmen nach Art, Umfang <strong>und</strong> Lage (evtl. mit Alternativen) aufzeigt. Es ist jedoch<br />

nicht ausreichend, lediglich einen Suchraum <strong>für</strong> <strong>die</strong> Maßnahmen darzustellen. Die endgültige,<br />

detaillierte Festlegung der Maßnahmen erfolgt dann erst zur Planfeststellung oder zur Einholung der<br />

naturschutzfachlichen Erlaubnis.<br />

Bei der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind zusätzlich zu den unter Nr. 1.2<br />

genannten Vorschriften <strong>die</strong> RAS-LP 1 * ), RAS-LP 2*), RAS-LG 3*) <strong>und</strong> RAS-LP 4*) zu beachten.<br />

11 Maßstab<br />

Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist im Maßstab des Straßenentwurfs – im Hinblick auf <strong>die</strong><br />

Planfeststellung im Regelfall im Maßstab 1:1.000 – abzufassen. Dabei kann der Bestands- <strong>und</strong><br />

Konfliktplan in einem übersichtlicheren Maßstab dargestellt werden. Darüberhinaus werden im<br />

Regelfall <strong>die</strong> Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in einem zusätzlichen Übersichtsplan dargestellt, um<br />

den räumlichen Gesamtzusammenhang zu verdeutlichen.<br />

Diese Leistungen des Auftragnehmers sind mit dem Honorar abgegolten.<br />

* ) Siehe Anhang<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 3 von 5


12 Änderungen des Bearbeitungsumfanges<br />

VII.110.2<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen.<br />

Honorarwirksam sind dabei nur <strong>die</strong> Flächen, <strong>die</strong> 110 v.H. des ursprünglichen Untersuchungsraumes<br />

überschreiten.<br />

13 Verzögerungen<br />

Wird der Auftrag aus Gründen unterbrochen, <strong>die</strong> der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, <strong>und</strong> liegen<br />

zwischen der Bestandserfassung <strong>und</strong> -bewertung <strong>und</strong> der endgültigen Planfassung mehr als zwei<br />

Jahre, so ist zwischen dem Auftraggeber <strong>und</strong> dem Auftragnehmer zu vereinbaren, inwieweit <strong>die</strong><br />

Bestandserfassung <strong>und</strong> -bewertung gegen gesonderte Vergütung zu aktualisieren sind.<br />

14 Anregungen <strong>und</strong> Hinweise Dritter<br />

Der Auftragnehmer erfasst <strong>und</strong> bewertet Anregungen Dritter <strong>und</strong> unterrichtet den Auftraggeber. Der<br />

Auftraggeber entscheidet dann im Rahmen der Abstimmung, welche Anregungen, Hinweise,<br />

Vorschläge, Forderungen usw. Dritter in <strong>die</strong> Entwurfsplanung einzuarbeiten sind, <strong>und</strong> legt <strong>die</strong>se<br />

Entscheidung offen.<br />

15 Abfassen der Unterlagen<br />

Die Karten sind entsprechend den Musterkarten LBP zu fertigen.<br />

Der Erläuterungsbericht ist nach dem Musterbericht RE aufzustellen. Besondere Bewertungen,<br />

besondere Ausführungen zum Erläuterungsbericht, Artenlisten, Gutachten etc. werden dem Anhang<br />

nach RE * ) beigefügt.<br />

16 Kostenermittlung<br />

Die Kostenberechnung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ist im Hinblick auf <strong>die</strong> AKS nach<br />

folgenden KBK-Nummern aufzugliedern:<br />

- 131: Entschädigung <strong>für</strong> vorübergehend beanspruchte Flächen (landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen)<br />

- 161: Gr<strong>und</strong>erwerb <strong>für</strong> A/E-Maßnahmen außerhalb des Straßenkörpers<br />

- 221: Substrate <strong>für</strong> Sonderstandorte<br />

- 851: Straßenbepflanzung einschl. Fertigstellungs- u. Entwicklungspflege<br />

- 951: Maßnahmen zum Schutz von N+L im Bereich des Straßenkörpers (ohne 851),<br />

einschl. Fertigstellungs- <strong>und</strong> Entwicklungspflege<br />

- 961: A/E-Maßnahmen außerhalb des Straßenkörpers, einschl. Fertig stellungs- <strong>und</strong><br />

Entwicklungspflege.<br />

Die Kostenschätzung wird nicht in <strong>die</strong> Planfeststellungsunterlagen übernommen.<br />

Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke<br />

Planfeststellungsrichtlinien<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planfeststellung nach dem B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien –<br />

PlafeR). BMV-ARS Nr. 27/2002 vom 05. November 2002 – S 15/38.18.01/94 Va 02 (VkBl 2002 S. 802)<br />

HNL-S<br />

Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege beim<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1999 (HNL-S 99)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

* ) Siehe Anhang<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 4 von 5


VII.110.2<br />

RE<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (RE<br />

1985)<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung von Ausgleich <strong>und</strong> Ersatz nach Art. 6 <strong>und</strong> 6a BayNatSchG bei<br />

staatlichen Straßenbauvorhaben<br />

vom 21.06.1993, Az.: StMI IID2/IIZ7-43821-001/93<br />

Musterkarten <strong>für</strong> <strong>die</strong> einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im<br />

Straßenbau - <strong>Ausgabe</strong> 1998 - (Musterkarten LBP)<br />

Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsminister des Innern vom 2.<br />

November 1998 Az.: IIZ7-4021.3-002/98<br />

Musterkarten Landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau<br />

Ministerialschreiben der der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsminister des Innern vom<br />

14.02.2001 Az.: IIZ7-4021.3-002/99<br />

RAS-LG<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung<br />

Abschnitt 3: Lebendverbau, <strong>Ausgabe</strong> 1983 (RAS-LG 3)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

RAS-LP<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege<br />

Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung, <strong>Ausgabe</strong> 1996 (RAS-LP 1)<br />

Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung, <strong>Ausgabe</strong> 1993 (RAS-LP 2)<br />

Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen <strong>und</strong> Tieren bei Baumaßnahmen,<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1999 (RAS-LP 4)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

Abweichungen von den Regelwerken sind mit dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungen<br />

abzustimmen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 5 von 5


Projektbezeichnung:<br />

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN<br />

PLANUNG IM MAßSTAB 1 : 500 BIS 1 : 2.500<br />

HONORARERMITTLUNG<br />

.............................................<br />

1. Fläche des Berechnungsraumes<br />

Der Honorarermittlung wird <strong>die</strong> Fläche des Berechnungsraumes zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Diese beträgt gemäß Nr. 5 vorläufig _____ ha.<br />

2. Honorar <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

Die Planung im Maßstab 1:500, 1:1.000, 1: wird zugeordnet der<br />

Normalstufe<br />

Schwierigkeitsstufe (§ 49 i.V.m. § 48 HOAI; siehe Rückseite)<br />

Fläche des Berechnungsraumes<br />

ha je 1.200 VE = VE<br />

ha je 400 VE =<br />

Summe<br />

VE<br />

VE<br />

Es gilt der Mindestsatz der Honorartafel zu § 46a HOAI<br />

Anlage-Nr.: 1<br />

Vertrags-Nr.:<br />

zuzüglich v.H. der Differenz zum Höchstsatz wegen ______________________________________<br />

abzüglich v.H. des Mindestsatzes wegen ______________________________________<br />

Der volle Honorarsatz (100 v.H. des Leistungsbildes) beträgt somit<br />

Die Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 3 Abs. 1 des Vertrages sind bewertet<br />

mit<br />

v.H. des Leistungsbildes<br />

Hiernach ergibt sich ein vorläufiges Honorar in Höhe von<br />

3. Honorar <strong>für</strong> Besondere Leistungen<br />

Für <strong>die</strong> Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 1 ergibt sich ein Pauschalhonorar in Höhe von<br />

Die Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 1 - soweit nicht in EUR bewertet - sind bewertet<br />

mit v.H. des Leistungsbildes.<br />

Hiernach ergibt sich ein<br />

4. Gesamthonorar<br />

Honorar nach Nr. 2 <strong>und</strong> 3 (ohne Umsatzsteuer)<br />

5. Ermittlung des Berechnungsraumes<br />

[siehe Rückseite]<br />

vorläufiges Honorar endgültiges Honorar von<br />

F = [(Länge[m] + 2*100 m) * (B [m] linke Seite + B B[m] rechte Seite)<br />

/ 10.000] = _____________ ha<br />

VII.110.3<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.110.3 – Seite 1<br />

EUR


ERMITTLUNG DER HONORARZONE<br />

Bewertungsmerkmal Honorarzone I Honorarzone II Honorarzone III eP*<br />

Ausstattung an ökologisch bedeutsamen<br />

Strukturen<br />

gering durchschnittlich umfangreich <strong>und</strong><br />

vielgestaltig<br />

(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6)<br />

Gliederung des Landschaftsbildes schwach mäßig stark<br />

(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6)<br />

Ausprägung bzw. Bedeutung der<br />

Erholungsnutzung<br />

schwach<br />

durchschnittlich, intensiv, überregio-<br />

regionale Bedeutung nale Bedeutung<br />

(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6)<br />

Nutzungsansprüche gering ausgeprägt, differenziert stark differenziert,<br />

einheitlich<br />

kleinräumig<br />

(1-6 Punkte) (1-2) (3-4) (5-6)<br />

Empfindlichkeit gegenüber Umweltbelastungen<br />

<strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

gering durchschnittlich hoch<br />

(1-9 Punkte) (1-3) (4-6) (7-9)<br />

Potenzielle Beeinträchtigungsintensität<br />

des Vorhabens<br />

gering durchschnittlich hoch<br />

(1-9 Punkte) (1-3) (4-6) (7-9)<br />

Summe der ermittelten Punktanzahl<br />

Die Leistung wird zugeordnet der Normalstufe (bis 23 Punkte) Schwierigkeitsstufe (24 bis 42 Punkte)<br />

*eP = ermittelte Punktanzahl; Zuordnung zur Normal- bzw. Schwierigkeitsstufe gemäß § 49 HOAI mit den Bewertungspunkten<br />

nach § 48 Abs. 3 HOAI i.V.m. VII.110.1 Nr. 8 <strong>VHF</strong>.<br />

zu 5. Ermittlung des Berechnungsraumes (Längen <strong>und</strong> Breiten in m)<br />

B = B1 + 0,2*B2 ____________ + ____________ = ____________ m<br />

Blinke Seite linke Seite linke Seite<br />

B Brechte Seite = B1rechte<br />

Seite + 0,2*B2rechte Seite ____________ + ____________ = ____________ m<br />

Länge = ____________m<br />

B1 = Fläche engerer Untersuchungsraum<br />

B2 = Fläche weiterer Untersuchungsraum<br />

VII.110.3<br />

. . . . . .<br />

. . . . . .<br />

. . . . . .<br />

. . . . . .<br />

. . . . . .<br />

. . . . . .<br />

. . . . . .<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.110.3 – Seite 2


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

SEITEN<br />

BEZEICHNUNG<br />

Honorarermittlung (VII.100.2 <strong>VHF</strong>)<br />

Vertrag<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.111<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

Ermittlung der anrechenbaren Kosten mit Hinweisen (VII.111.3)<br />

Ermittlung der Honorarzone (VII.111.4)<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Honorarangebot<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.111 – Seite 1


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes .<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB (VII.100.4 <strong>VHF</strong> )<br />

Technische Vertragsbedingungen (VII.111.2 <strong>VHF</strong>)<br />

VII.111<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.111 – Seite 2


§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

VII.111<br />

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer Bewertung<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen:<br />

1 Leistungsphase 1: Gr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

1.1 Klären der Aufgabenstellung<br />

1.2 Verschaffen eines Überblicks <strong>und</strong> Kenntnisnahme des Projekts<br />

1.3 Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen. Hierzu gehören insbes.:<br />

− Planfeststellungsbeschluss<br />

− LBP<br />

− Bauentwurf<br />

− Bauwerksverzeichnis<br />

− Gr<strong>und</strong>erwerbsplan, Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis<br />

− Vereinbarungen<br />

− technische <strong>und</strong> Sicherheitsanforderungen<br />

Der Auftragnehmer prüft, ob darüber hinaus weitere planungsrelevante Unterlagen erforderlich sind<br />

1.4 Ortsbesichtigung zur Abschätzung der erforderlichen Leistung<br />

1.5 Ermitteln des Leistungsumfanges <strong>und</strong> Festlegen ergänzender Fachleistungen in Abstimmung mit dem<br />

Auftraggeber. Hinweise auf gegebenenfalls erforderliche Besondere Leistungen – soweit vorher bekannt<br />

– wie z. B. Aktualisieren der Bestandsaufnahme<br />

1.6 Hinweise <strong>für</strong> das erforderliche Einschalten anderer Fachbereiche wie z. B. Biologen, Geologen,<br />

Hydrologen, Statiker, Vermesser<br />

1.7 Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplanes. Schriftliches Zusammenfassen der Punkte 1.5 <strong>und</strong> 1.6 als<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> weiteren Arbeitsschritte (Vermerk o. Ä.) sowie Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

2 Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- <strong>und</strong> Planungsvorbereitung)<br />

2.1 Analyse der Gr<strong>und</strong>lagen Auswerten der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung erforderlichen Unterlagen im Hinblick auf<br />

Aussagen zu den planfestgestellten oder genehmigten Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der<br />

Landschaftspflege wie<br />

− Planfeststellungsbeschluss/Plangenehmigung<br />

− LBP (Schutz-, Gestaltungs-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen), insbesondere Maßnahmenplan<br />

<strong>und</strong> Maßnahmenverzeichnis<br />

− Bauentwurf/Bauwerksverzeichnis/Gr<strong>und</strong>erwerbsplan, -verzeichnis<br />

− Vereinbarungen mit <strong>und</strong> Zusagen gegenüber Privaten, Behörden, Verbänden <strong>und</strong><br />

Versorgungsträgern<br />

− Technische <strong>und</strong> Sicherheitsanforderungen z. B. technische Vertragsbedingungen, Fachnormen,<br />

Richtlinien<br />

Andere Vorgaben<br />

2.2 Vergleichen der Ergebnisse der Bestandserfassung des LBP mit den örtlichen Gegebenheiten im<br />

Bereich der Eingriffs- <strong>und</strong> Maßnahmenflächen (im Wesentlichen gem. RAS-LP 2, Ziffer 1.2.1)<br />

2.3 Überprüfen der landschaftspflegerischen Maßnahmen. Prüfen, ob <strong>die</strong> Inhalte der Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung – ausreichen oder ob weitere Ausarbeitungen auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

des LBP <strong>und</strong> der örtlichen Gegebenheiten gemäß Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung – erforderlich<br />

sind<br />

2.4 Anpassen der landschaftspflegerischen Maßnahmen auf Gr<strong>und</strong>lage der vorgenommenen Überprüfung<br />

unter Beibehaltung der Maßnahmenkonzeption im Plangebiet des LBP<br />

2.5 Zusammenstellen aller Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung der Maßnahmen des LAP. Fortschreiben der LBP-<br />

Maßnahmenblätter <strong>und</strong> Beschreiben der Maßnahme sowie Erarbeiten von Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung,<br />

zeitliche Zuordnung, Zuordnen der Maßnahmen zu den Fachbereichen <strong>und</strong> Hinweise auf weitere<br />

Ausarbeitungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.111 – Seite 3


2.6 Erarbeiten eines Planungskonzeptes ggf. mit zeichnerischen Darstellungen <strong>und</strong> erläuternden Angaben.<br />

Vorentwurf eines Übersichtsplanes (LAP-Übersicht der Maßnahmen)<br />

2.7 Sichten <strong>und</strong> Einarbeiten der Leistungen anderer Fachbereiche wie z. B. Biologen, Geologen,<br />

Hydrologen, Statiker, Vermesser<br />

2.8 Abstimmen mit Behörden <strong>und</strong> anderen an der Planung fachlich Beteiligten über <strong>die</strong> Durchführbarkeit der<br />

angepassten Maßnahmen<br />

2.9 Kostenschätzung nach DIN 276 <strong>und</strong> Aufbereitung zur Fortschreibung der AKS<br />

2.10 Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse. Abstimmen mit dem AG <strong>und</strong> Festlegen der weiteren<br />

Arbeitsschritte, z. B. Maßnahmenpläne, Detailpläne<br />

3 Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- <strong>und</strong> Integrationsplanung)<br />

3.1 Durcharbeiten des Planungskonzepts; Umsetzen der Vorgaben durch stufenweises Erarbeiten der<br />

Gesamtlösung <strong>und</strong> deren Details bis zum vollständigen Entwurf<br />

3.2 Sichten <strong>und</strong> Einarbeiten der Leistungen anderer Fachbereiche wie z. B. Biologen, Geologen,<br />

Hydrologen, Statiker, Vermesser<br />

3.3 Textliche Darstellung des Gesamtentwurfs; Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- <strong>und</strong><br />

Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung. Fortschreiben der<br />

LAP-Maßnahmenblätter<br />

3.4 Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs; Fortschreiben des Übersichtplanes (LAP-Übersicht der<br />

Maßnahmen) <strong>und</strong> Anfertigen eines zeichnerischen Entwurfes <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Maßnahmen im jeweils<br />

erforderlichen Maßstab, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu<br />

Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung<br />

3.5 Abstimmen der detaillierten Einzelmaßnahmen mit Behörden <strong>und</strong> anderen an der Planung fachlich<br />

Beteiligten<br />

3.6 Kostenberechnung nach DIN 276 <strong>und</strong> Aufbereitung zur Fortschreibung der AKS<br />

3.7 Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung<br />

3.8 Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen <strong>und</strong> Abstimmen mit dem AG<br />

4 Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung<br />

4.1 Erarbeiten der Vorlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen<br />

Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen <strong>und</strong> Befreiungen unter<br />

Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger<br />

Verhandlungen mit Behörden<br />

4.2 Einreichen <strong>die</strong>ser Unterlagen<br />

4.3 Vervollständigen <strong>und</strong> Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen unter<br />

Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter<br />

4.4 Prüfen auf notwendige Genehmigungen; Einholen von Zustimmungen <strong>und</strong> Genehmigungen<br />

5 Leistungsphase 5: Ausführungsplanung<br />

5.1 Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 <strong>und</strong> ggf. 4 bis zur ausführungsreifen Lösung<br />

5.2 Textliches <strong>und</strong> zeichnerisches Darstellen der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Schutz-,<br />

Gestaltungs-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen) mit allen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung notwendigen<br />

Einzelangaben. Fortschreiben der LBP-Maßnahmenblätter mit Zeitpunkt <strong>und</strong> Dauer der Ausführung,<br />

Hinweisen zur Darstellung, Angaben zur Leistungserfassung sowie Hinweisen <strong>für</strong> <strong>die</strong> weitere<br />

Entwicklung.<br />

Mitwirken an der Erstellung des integrierten Bauzeitenplanes.<br />

Zeichnerisches Darstellen der Einzelmaßnahmen in Maßnahmen <strong>und</strong> Detailplänen<br />

Abstimmen mit dem Auftraggeber<br />

5.3 Erarbeiten der Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> anderen an der Planung fachlich Beteiligten <strong>und</strong> Integrierung ihrer<br />

Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung<br />

5.4 Fortschreiben der Ausführungsunterlagen während der Durchführung der Einzelmaßnahmen<br />

VII.111<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.111 – Seite 4


6 Leistungsphase 6: Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong><br />

6.1 Abstimmung mit dem AG zur gr<strong>und</strong>sätzlichen Gliederung der <strong>Vergabe</strong>unterlagen in Abschnitte (Lose)<br />

<strong>und</strong> wesentlicher Ausführungsphasen<br />

6.2 Nachvollziehbare Ermittlung der Mengen <strong>für</strong> <strong>die</strong> geplante Bauleistung anhand der vorliegenden<br />

Bestands- <strong>und</strong> Ausführungsunterlagen einschließlich Massenbilanz <strong>und</strong> Zuordnung entsprechend der<br />

Gliederung des Leistungsverzeichnisses sowie nach Einzelpositionen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> das Aufstellen<br />

der Leistungsbeschreibungen<br />

6.3 Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen unter Anwendung des STLK bzw.<br />

des RLK-Land <strong>und</strong> Abstimmung mit dem AG<br />

6.4 Abstimmen <strong>und</strong> Koordinieren der Inhalte der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich<br />

Beteiligten sowie Behörden (z. B. Verkehrsbehörde)<br />

6.5 Aufstellen der übrigen Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> von Bauleistungen nach HVA B-StB Teil 1 „Richtlinien<br />

<strong>für</strong> das Aufstellen von <strong>Vergabe</strong>unterlagen“ unter Verwendung der dort zur Verfügung stehenden<br />

Vordrucke.<br />

7 Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong><br />

Durchführung des <strong>Vergabe</strong>verfahrens richtet sich nach den vergaberechtlichen Gr<strong>und</strong>sätzen des<br />

Auftraggebers, nach der VOB/A <strong>und</strong> dem Teil 2 „Richtlinien <strong>für</strong> das Durchführen der <strong>Vergabe</strong>verfahren“ des<br />

HVA B-StB.<br />

Das <strong>Vergabe</strong>verfahren wird vom AG durchgeführt. Die Gr<strong>und</strong>leistungen werden daher nur teilweise erbracht.<br />

7.1 Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen <strong>für</strong> alle Leistungsbereiche<br />

7.2 Mitwirkung bei der Prüfung <strong>und</strong> Wertung der Angebote einschließlich Nebenangebote<br />

7.3 Abstimmen <strong>und</strong> Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, <strong>die</strong> an der <strong>Vergabe</strong> mitwirken<br />

7.4 Mitwirken bei Aufklärungsgesprächen mit Bietern<br />

7.5 Fortschreiben der Kostenberechnung<br />

7.6 Kostenkontrolle durch Vergleich der fortgeschriebenen Kostenberechnung mit der Kostenberechnung<br />

7.7 Mitwirken bei der Auftragserteilung<br />

Das Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen umfasst <strong>die</strong> ordnungsgemäße Erstellung eines kopier- <strong>und</strong><br />

eines versandfertigen Verdingungsunterlagen-Exemplares.<br />

Dazu sind <strong>die</strong> Heftungen „Angebotsaufforderung“ <strong>und</strong> „Angebot“ mit den dazugehörigen Anlagen<br />

entsprechend Teil 1 HVA B-StB herzustellen <strong>und</strong> ggf. mit Trennblättern in einen beschrifteten Hefter / Ordner<br />

einzufügen.<br />

In dem Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphase 7 sind <strong>die</strong> Wertung <strong>und</strong> Prüfung von Nebenangeboten im Hinblick auf<br />

<strong>die</strong> technische <strong>und</strong> funktionelle Durchführbarkeit enthalten, sofern es sich nicht um gr<strong>und</strong>legend andere<br />

Konstruktionen handelt.<br />

8 Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />

8.1 Einweisen der Auftragnehmer (Landschaftspflegerische Leistungen) in <strong>die</strong> Baumaßnahme<br />

(Bauanlaufbesprechung)<br />

8.2 Überwachen der Ausführung der Maßnahmen auf Übereinstimmung mit dem LAP (d. h. mit der<br />

Baugenehmigung – z. B. Planfeststellung – oder -bestimmung) <strong>und</strong> dem Bauvertrag (bei<br />

vegetationstechnischen Maßnahmen einschließlich Fertigstellungs- <strong>und</strong> Entwicklungspflege). Anpassen<br />

der Ausführungen im Detail an örtliche Gegegebenheiten <strong>und</strong> Erfordernisse.<br />

Die Durchführung der Bauüberwachung richtet sich nach dem Teil 2 „Richtlinien <strong>für</strong> das Durchführen<br />

des <strong>Vergabe</strong>verfahren“ des HVA B-StB<br />

8.3 Koordinieren der an der Überwachung landschaftspflegerischer Objekte fachlich Beteiligten<br />

8.4 Überprüfen von Lieferleistungen <strong>und</strong> Fertigteilen. Überwachen des Einbaues <strong>und</strong> einer ggf.<br />

vorzunehmenden Anpassung im Detail<br />

8.5 Fortschreiben <strong>und</strong> Detaillieren des integrierten Bauzeitenplanes in Abstimmung mit anderen<br />

Fachbereichen<br />

VII.111<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.111 – Seite 5


8.6 Führen eines Bautagebuches<br />

8.7 Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen<br />

8.8 Bearbeiten von Nachträgen (inhaltliche Prüfung, Prüfung der Notwendigkeit <strong>und</strong> der<br />

Anspruchsgr<strong>und</strong>lage, Entscheidungsvorschlag <strong>für</strong> den Bauherrn) einschließlich des Mitwirkens bei den<br />

Preisverhandlungen.<br />

8.9 Abnahme von Bauleistungen oder Teile davon gemäß Bauvertrag ggf. unter Mitwirkung anderer<br />

Fachbereiche. Feststellen von Mängeln <strong>und</strong> Fertigen einer Maßnahmeniederschrift<br />

8.10 Prüfen der Abschlagsrechnung bei Ausführung <strong>und</strong> Pflege<br />

8.11 Prüfen der Schlussrechnung <strong>für</strong> Ausführung <strong>und</strong> Pflege<br />

8.12 Vorbereiten von Abstimmungen mit Dritten <strong>und</strong> Teilnahme daran<br />

8.13 Auflisten der Fristen <strong>für</strong> Mängelansprüche<br />

8.14 Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistung festgestellten Mängel<br />

8.15 Kostenfeststellung nach DIN 276<br />

8.16 Übergabe der landschaftspflegerischen Objekte an den Auftraggeber einschließlich der erforderlichen<br />

Unterlagen, z. B. Aufmaß, Maßnahmeniederschrift, Bautagebuch<br />

9 Leistungsphase 9: Objektbetreuung <strong>und</strong> Dokumentation<br />

9.1 Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der<br />

Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen<br />

9.2 Überwachen der Beseitigung von Mängeln, <strong>die</strong> innerhalb der Verjährungsfristen der<br />

Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der<br />

Bauleistungen auftreten<br />

9.3 Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen<br />

9.4 Maßnahmenbezogenes Zusammenstellen der vorhandenen Unterlagen (Zeichnungen, Texte,<br />

Bildmaterial) zur Dokumentation<br />

Besondere Leistungen. Diese sind nur Vertragsbestandteil, sofern sie im Folgenden vereinbart<br />

werden.<br />

Insbesondere kommen in Betracht<br />

− Beschaffen zusätzlicher behördlicher Unterlagen,<br />

− Aktualisierung der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> -bewertung,<br />

− Bearbeitung von naturschutzrechtlichen Fragestellungen in Folge von Bestandsveränderungen bei<br />

Eingriffs- bzw. Maßnahmenflächen,<br />

− Ergänzen oder Ändern der Vorplanungsunterlagen (Landschaftspflegerischer Begleitplan) aufgr<strong>und</strong><br />

besonderer Anforderungen,<br />

− Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, z. B. Overheadtechnik, Fotomontagen,<br />

Modellbau, DV, Realbildverfremdung, Videofilm,<br />

− Aufstellen, Überwachen <strong>und</strong> Fortschreiben eines Zahlungsplanes,<br />

− Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung von Tragwerken wie Stützwände, Stege, Überbrückungen<br />

<strong>und</strong> Durchlässe, sowie bei Leistungen, <strong>die</strong> rechtlicher Bestandteil der anrechenbaren Kosten des LAP<br />

sind (andere Gewerke),<br />

− Überwachung der Wartungs- <strong>und</strong> Pflegeleistungen,<br />

− Aufbereiten des Zahlenmaterials <strong>für</strong> eine Objektdatei, z. B. Kompensationskataster,<br />

− Ermitteln von Kostenrichtwerten auf Gr<strong>und</strong>lage der Kostenfeststellung<br />

− Überwachung der Entwicklungspflege.<br />

− Funktionskontrollen<br />

− Entwicklung von Pflegekonzepten<br />

− Erarbeitung von Ablösevereinbarungen<br />

VII.111<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.111 – Seite 6


(2) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.111<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.111 – Seite 7


§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen mindestens:<br />

VII.111<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden EUR<br />

§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. 1 EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.111 – Seite 8


HVA F-StB ING 1<br />

Zwischensumme Psch<br />

(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Vorläufig<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.111 – Seite 9<br />

Brutto<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]


Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster <strong>für</strong> landschaftspflegerische Ausführungspläne<br />

im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (HOAI Teil VI)<br />

Beschreibung der Leistung<br />

VII.111.1<br />

(1) Allgemeines<br />

Leistungen <strong>für</strong> Landschaftspflegerische Ausführungspläne werden den Leistungen bei Freianlagen<br />

zugeordnet (Teil II §§ 13 <strong>und</strong> 14 HOAI). Für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Ausführungsplänen<br />

ist im Regelfall eine Festlegung der Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />

in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan in einem öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren<br />

erfolgt. Dadurch ist das vorliegende Leistungsbild des § 15 HOAI insbesondere in den Leistungsphasen<br />

2 bis 4 nicht ohne Modifizierungen auf den Landschaftspflegerischen Ausführungsplan übertragbar;<br />

<strong>die</strong> Mustertexte in § 3 Abs. 1 des Vertrages sind darauf abgestellt.<br />

Eine Umweltbaubegleitung (fälschlicherweise oft als „ökologische Bauleitung“ bezeichnet) soll sicherstellen,<br />

dass <strong>die</strong> Belange des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege in allen Phasen der Bauausführung<br />

entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften <strong>und</strong> den genehmigten Bauunterlagen (bzw.<br />

dem festgestellten Plan) berücksichtigt werden. Sie ist somit nicht identisch mit der Objektüberwachung<br />

(Bauüberwachung) der Landschaftsbauarbeiten gemäß Leistungsphase 8 des Leistungsbildes<br />

Objektplanung Freianlagen (§ 15 HOAI).<br />

Ist eine <strong>Vergabe</strong> der Umweltbaubegleitung erforderlich, dann erfolgt sie in der Regel im Zeithonorar<br />

als Fest- oder Höchstbetrag (§ 6 HOAI). Die Umweltbaubegleitung kann evtl. auf bestimmte Straßenabschnitte,<br />

besondere empfindliche Flächen, besondere Maßnahmen o.ä. beschränkt werden.<br />

(2) Ermitteln des Leistungsumfanges<br />

Der Umfang der <strong>für</strong> den Landschaftspflegerischen Ausführungsplan erforderlichen Leistungen (Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

<strong>und</strong> Besondere Leistungen) wird je nach Anforderungen des Objektes auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der Mustertexte i. d. R. durch den Auftraggeber vorgeschlagen <strong>und</strong> mit dem Auftragnehmer abgestimmt.<br />

Der Leistungsumfang ist in § 3 des Vertrages (VII.111) i. V. m. dem Vordruck VII.111.3 festzulegen.<br />

(3) Anwendung der Mustertexte<br />

Als Bestandteil des Vertrages sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung <strong>die</strong> in § 3 Abs. 1 des Vertragsmusters<br />

(VII.111) aufgeführten Mustertexte zu verwenden sowie <strong>die</strong> technischen Vertragsbedingungen<br />

(VII.111.2) zu vereinbaren.<br />

Die Beschreibung der Leistung in § 3 umfasst <strong>die</strong> Leistungen <strong>für</strong> Landschaftspflegerische Ausführungspläne<br />

beim Neubau sowie beim Um- <strong>und</strong> Ausbau von Straßen <strong>und</strong> berücksichtigt <strong>die</strong> methodischen<br />

Anforderungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> landschaftspflegerische Ausführungsplanung, <strong>die</strong> sich aus den „Richtlinien<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung<br />

(RAS-LP 2)“ ergeben. Sie sind an <strong>die</strong> Gliederung des Leistungsbildes von § 15 HOAI sinngemäß<br />

angepasst.<br />

Bei der Anwendung der Mustertexte sind folgende Hinweise zu beachten:<br />

− zu Leistungsphase 3: Diese Leistungsphase ist nur <strong>für</strong> Maßnahmen erforderlich, bei denen sich im<br />

Zuge der Leistungsphase 2 herausstellt, dass der Grad der Durcharbeitung der Objekte als Vorgabe<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgende Leistungsphase 5 nicht ausreichend ist oder dass Objekte im Rahmen des<br />

öffentlich-rechtlichen Verfahrens abgeändert wurden <strong>und</strong> daher näher detailliert werden müssen.<br />

− zu Leistungsphase 4: Die Leistungsphase 4 entfällt in der Regel, da <strong>die</strong> Festlegung der Maßnahmen<br />

des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren bereits<br />

erfolgt ist.<br />

− zu Leistungsphase 7 Die Durchführung des <strong>Vergabe</strong>verfahrens richtet sich nach den haushaltsrechtlichen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen des Auftraggebers, der VOB/A <strong>und</strong> dem VHB <strong>Bayern</strong>.<br />

− zu Leistungsphase 8 Die Durchführung der Bauüberwachung richtet sich nach dem VHB <strong>Bayern</strong>.<br />

(4) Benennung landesrechtlicher Bestimmungen<br />

Die gemäß Nr. 2 der technischen Vertragsbedingungen zu beachtenden landesrechtlichen Bestimmungen<br />

(z. B. Zusammenarbeitserlasse) sind in § 2 des Vertrages zu benennen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand November <strong>2008</strong> 1 von 3


VII.111.1<br />

(5) <strong>Vergabe</strong> von Teilleistungen<br />

Bei der <strong>Vergabe</strong> von Teilleistungen (z. B. aufgr<strong>und</strong> geeigneter Vorleistungen aus dem Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan) gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Honorarberechnung Abschnitt 2.1 Nr. 6 sinngemäß.<br />

(6) Zusätzliche Leistungen<br />

Zusätzliche Leistungen, wie ergänzende Bestandsaufnahmen bei erheblichen Bestandsveränderungen,<br />

besondere Hilfsmittel der Darstellung (z. B. Visualisierung), Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit,<br />

Vorstellung der Planung vor Dritten usw., insbesondere Mitwirken bei der Überwachung der Ausführungen<br />

von Tragwerken wie Stützwände, Stege, Überbrückungen <strong>und</strong> Durchlässe können als Besondere<br />

Leistungen vereinbart werden.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(7) Allgemeines<br />

Das Honorar <strong>und</strong> <strong>die</strong> Berechnungsfaktoren sind in § 7 des Vertrages i.V.m. den Vordrucken VII.100.2<br />

<strong>und</strong> VII.111.3 festzulegen (vgl. § 4 HOAI).<br />

Wird <strong>die</strong> Ausführungsplanung an das selbe Büro vergeben, das bereits den LBP erarbeitet hat, sind<br />

<strong>die</strong>se Vorleistungen in den Leistungsphasen 1 <strong>und</strong> 2 sowie ggf. 3 zu berücksichtigen.<br />

(8) Anrechenbare Kosten<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Honorarberechnung sind <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten des Objekts nach § 10 i. V. m.<br />

§ 4 a HOAI. Als Hilfe <strong>für</strong> ihre Ermittlung steht der Vordruck VII.111.3 mit den erforderlichen Hinweisen<br />

zur Verfügung.<br />

Die anrechenbaren Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweiligen Leistungsphasen sind in der Regel wie folgt zu ermitteln;<br />

sie sollen<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 1 bis 4 zunächst nach der vorläufigen Kostenannahme ermittelt <strong>und</strong> später<br />

nach der Kostenschätzung fortgeschrieben werden,<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 5 bis 7 nach der Kostenberechnung ermittelt werden,<br />

− <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsphasen 8 <strong>und</strong> 9 nach dem Kostenanschlag ermittelt werden.<br />

(9) Honorarzone<br />

Die Honorarzone ist zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer festzulegen <strong>und</strong> zu vereinbaren. Im<br />

Regelfall wird <strong>die</strong> Honorarzone in Anlehnung an <strong>die</strong> Objektliste (§ 14 HOAI) zugeordnet <strong>und</strong> im Vordruck<br />

VII.111.4 festgelegt.<br />

Hierbei muss im Einzelfall entschieden werden, welche Honorarzone <strong>die</strong> zu beauftragende Gesamtmaßnahme<br />

zuzuordnen ist. Es trifft <strong>die</strong> Honorarzone zu, <strong>die</strong> anhand einer zusammenfassenden Bewertung<br />

der Einzelprojekte unter Berücksichtigung des jeweiligen Planungsaufwandes ermittelt wurde<br />

(gemittelte Honorarzone). In Anlehnung an <strong>die</strong> Objektliste (§ 14 HOAI) ergibt sich <strong>für</strong> häufig vorkommende<br />

Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege im Straßenbau vornehmlich folgende<br />

Zuordnung:<br />

Honorarzone I<br />

− Böschungsbegrünung durch Einsaaten.<br />

Honorarzone II<br />

− Straßenbegleitgrün<br />

− Geländegestaltungen <strong>und</strong> Pflanzungen <strong>für</strong> Deponien, Halden <strong>und</strong> Entnahmestellen.<br />

Honorarzone III<br />

− Straßenbegleitgrün mit erhöhten Anforderungen an Schutz, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft<br />

− Flächen <strong>für</strong> Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen z. B.<br />

<strong>für</strong> Streuobstwiesen, Feldgehölze, Flächenumwandlung z. B. von Acker in extensives Grünland,<br />

Waldbegründungen<br />

Honorarzone IV<br />

− Flächen <strong>für</strong> Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen<br />

<strong>und</strong> differenzierten Gestaltungsansprüchen, z. B. <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Gewässern, Feuchtbereiche,<br />

Gewässerrenaturierungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand November <strong>2008</strong> 2 von 3


VII.111.1<br />

Honorarzone V<br />

− Flächen <strong>für</strong> Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen mit sehr hohen Planungsanforderungen zur Initiierung<br />

multifunktionaler Beziehungsgefüge (Biotopverb<strong>und</strong>funktionen).<br />

Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, ist <strong>die</strong> Honorarzone anhand der Bewertungskriterien des<br />

§ 13 HOAI zu ermitteln <strong>und</strong> im Vordruck VII.111.4 festzulegen.<br />

(10) Höhe der Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

Setzt sich <strong>die</strong> Gesamtanlage aus verschiedenen Einzelobjekten zusammen, so ist als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistungen der Anteil des Leistungsumfangs anhand einer zusammenfassenden<br />

Bewertung der Einzelobjekte unter Berücksichtigung des jeweiligen Planungsaufwandes zu ermitteln;<br />

<strong>die</strong> Höhe der Bewertung der Gr<strong>und</strong>leistung ist im Einzelfall festzulegen.<br />

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Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> landschaftspflegerische<br />

Ausführungspläne im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

VII.111.2<br />

1 Geltungsbereich<br />

Die „Technischen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> landschaftspflegerische Ausführungspläne im Straßen<strong>und</strong><br />

Brückenbau” betreffen folgenden Fachbeitrag:<br />

- der Landschaftspflegerische Ausführungsplan - LAP- (ggf. einschließlich Mitwirkung bei<br />

der <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Bauüberwachung) in der Planungsstufe Ausführungsplanung <strong>und</strong><br />

Bauausführung.<br />

2 Qualitätsansprüche<br />

Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach dem UVPG * , dem BNatSchG * i.V.m. den jeweils in<br />

Frage kommenden Naturschutzgesetzen der Länder, den HNL-S * , den ”Eingriffsregelungs-<br />

Empfehlungen” * sowie den einschlägigen vom B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong><br />

Wohnungswesen herausgegebenen Regelungen (R<strong>und</strong>schreiben u. a.) 1) zu bearbeiten.<br />

Insbesondere kommen hier<strong>für</strong> in Frage<br />

− „Hinweise zu § 16 FStrG” * ,<br />

− „RE” * ,<br />

− „Planfeststellungsrichtlinien” * .<br />

Ferner sind <strong>die</strong> Landschaftsplanerischen Leistungen auf der Gr<strong>und</strong>lage landesrechtlicher<br />

Bestimmungen (z. B. Zusammenarbeitserlasse) zu erarbeiten.<br />

Abweichungen bedürfen der vorherigen Anordnung oder Zustimmung des Auftraggebers.<br />

Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter Leitung <strong>und</strong> Verantwortung eines Landschaftsarchitekten<br />

bzw. eines Diplomingenieurs der Landespflege durchzuführen. Er ist dem Auftraggeber zu<br />

benennen. Die eingesetzten Materialien, Hilfsmittel <strong>und</strong> Verfahren müssen dem Stand der Technik<br />

entsprechen <strong>und</strong> umweltverträglich sein.<br />

Straßenplanung <strong>und</strong> landschaftsplanerische Fachbeiträge sind in enger gegenseitiger Abstimmung zu<br />

erarbeiten. Straßenplaner <strong>und</strong> Landschaftsplaner müssen daher vom Beginn der Straßenplanung an<br />

in allen Phasen eng zusammenarbeiten.<br />

Die Aussagen der landschaftsplanerischen Fachbeiträge <strong>und</strong> der Straßenplanung müssen auf<br />

einander abgestimmt sein.<br />

Die landschaftsplanerischen Fachbeiträge bauen aufeinander auf. Soweit Sachverhalte bereits in<br />

einem vorangegangenen Fachbeitrag bearbeitet wurden, bilden <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den<br />

nachfolgenden Fachbeitrag. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine Aktualisierung oder Vertiefung<br />

erforderlich ist.<br />

*)<br />

Siehe Anhang<br />

1)<br />

Siehe hierzu das jeweils aktuelle "Verzeichnis der veröffentlichten R<strong>und</strong>schreiben der Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen (R<strong>und</strong>schreibenverzeichnis StB)", veröffentlicht jährlich im<br />

Verkehrsblatt<br />

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3 DV-Einsatz<br />

VII.111.2<br />

Beim Einsatz von DV-Anlagen des Auftragnehmers ist vor Beginn der Auftragsbearbeitung mit dem<br />

Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung finden <strong>und</strong> ob bzw. ggf. wie ein<br />

Datentransfer zur DV-Anlage des Auftraggebers erfolgen soll.<br />

Beim Einsatz der DV-Anlage des Auftraggebers sind dessen Vorschriften über <strong>die</strong> Abwicklung <strong>und</strong><br />

Verrechnung der DV-Aufträge zu berücksichtigen.<br />

Das Zusammenstellen der Eingabedaten <strong>und</strong> das Prüfen der Ergebnisse ist in jedem Fall Aufgabe des<br />

Auftragnehmers.<br />

4 Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

Die Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte ist mit dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungen<br />

abzustimmen.<br />

Der Auftraggeber kann bei <strong>die</strong>ser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />

sind, bevor er <strong>die</strong> Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten des Auftragnehmers erteilt.<br />

5 Beschaffen von Unterlagen<br />

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />

Verfügung. Darüber hinausgehende Planungsunterlagen hat der Auftragnehmer - ggf. mit<br />

Unterstützung des Auftraggebers - zu beschaffen <strong>und</strong>/oder Informationen über bestehende <strong>und</strong><br />

geplante Anlagen einzuholen.<br />

Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im<br />

Sinne von § 7 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet werden sollen, sind <strong>die</strong>se mit ihm<br />

vorher abzustimmen.<br />

Der Auftragnehmer muss <strong>die</strong> Aktualität der Unterlagen überprüfen <strong>und</strong> <strong>die</strong>se ggf. - in Abstimmung mit<br />

dem Auftraggeber - im erforderlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind dem Auftraggeber zu<br />

überlassen.<br />

6 Bestandserfassung<br />

Über <strong>die</strong> Auswertung der beschafften Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erheben. Die Erhebung<br />

erstreckt sich<br />

— <strong>für</strong> <strong>die</strong> Flora über eine Vegetationsperiode,<br />

— <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fauna über den notwendigen Beurteilungszeitraum bei den projektrelevanten Tiergruppen<br />

(z. B. Wintergäste bei Zugvögeln, Amphibienwanderung, Wanderung von Großsäugern).<br />

Spezielle Luftbildbefliegungen sind nur in den da<strong>für</strong> geeigneten Zeiträumen durchzuführen.<br />

7 Planungsinhalte<br />

Es gilt <strong>die</strong> Leistungsbeschreibung gem. § 3 des Vertrages.<br />

8 Betretungsrecht<br />

Vor Beginn der örtlichen Arbeiten stellt der Auftraggeber das Betretungsrecht der Gr<strong>und</strong>stücke gemäß<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz <strong>und</strong> Straßengesetze der Länder im erforderlichen Umfang sicher. Der<br />

Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine<br />

Absicht, Gr<strong>und</strong>stücke zum Zwecke der Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird dem<br />

Auftragnehmer das Betreten verweigert, so ist der Auftraggeber zu informieren <strong>und</strong> das weitere<br />

Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2 von 5


9 Quellenangaben<br />

VII.111.2<br />

Alle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung ausgewerteten <strong>und</strong> zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />

anzugeben.<br />

10 Besondere Qualitätsansprüche<br />

Der Landschaftspflegerische Ausführungsplan ist auf der Gr<strong>und</strong>lage des planfestgestellten oder<br />

plangenehmigten Plans zu erarbeiten.<br />

11 Vorbereitung der <strong>Vergabe</strong> (Leistungsphase 6)<br />

11.1 Mengenermittlung mit Leistungsverzeichnis<br />

Die Mengenermittlung nach Einzelpositionen gemäß STLK* bzw. RLK-Land 2) , soweit bei dem<br />

betreffenden Auftraggeber vorhanden, ist so detailliert aufzugliedern, dass sie <strong>für</strong> das<br />

Leistungsverzeichnis verwendet werden kann.<br />

*) Siehe Anhang<br />

2 ) Regionalleistungskatalog der Straßenbauverwaltung des betreffenden Landes<br />

11.2 Ergänzen der Leistungsbeschreibung<br />

Die Leistungsbeschreibung ist nach dem VHB <strong>Bayern</strong> aufzustellen.<br />

*) Siehe Anhang<br />

11.3 Vervollständigen der <strong>Vergabe</strong>unterlagen<br />

Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausschreibung erforderlichen Vordrucke sind zu ergänzen <strong>und</strong> sämtliche<br />

<strong>Vergabe</strong>unterlagen nach VHB <strong>Bayern</strong> zusammenzustellen.<br />

*) Siehe Anhang<br />

12 Mitwirkung bei der <strong>Vergabe</strong> (Leistungsphase 7)<br />

Das Einholen, Prüfen <strong>und</strong> Werten von Angeboten erfolgt nach der VOB/A* <strong>und</strong> dem VHB <strong>Bayern</strong>. Die<br />

Angebotseröffnung wird vom Auftraggeber durchgeführt.<br />

Bei einer Fortschreibung der Kostenberechnung sind <strong>die</strong> neuen Kosten der bisherigen<br />

Kostenberechnung gegenüberzustellen; wesentliche Abweichungen sind zu erläutern <strong>und</strong> zu<br />

begründen.<br />

*) Siehe Anhang<br />

Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke<br />

BNatSchG<br />

Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom<br />

25. März 2002 (BGBl. I Nr. 22 vom 3.4.2002 S. 1193; 25.11.2003 S. 2304)<br />

UVPG<br />

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27.06.1985 über <strong>die</strong><br />

Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen <strong>und</strong> privaten Projekten (85/337/EWG)<br />

(UVPG) vom 5. September 2001 (BGBl. I Nr. 48 vom 19.9. 2001 S. 2350, S. 3762; 25.3.2002 S.<br />

1193; 18.6.2002 S. 1914)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 3 von 5


VII.111.2<br />

Hinweise zu § 16 FStrG<br />

Bestimmung der Linienführung von B<strong>und</strong>esfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG. BMV-ARS Nr.<br />

13/1996 vom 15. April 1996 – StB 15/38.16.00/17 Va 96<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

Planfeststellungsrichtlinien<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planfeststellung nach dem B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien<br />

– PlafeR). BMV-ARS Nr. 27/2002 vom 05. November 2002 – S 15/38.18.01/94 Va 02 (VkBl 2002<br />

S. 802)<br />

RE<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau,<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1985 (RE 1985)<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

AKS<br />

Anweisung zu Kostenberechnung <strong>für</strong> Straßenbaumaßnahmen, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (AKS 85), BMV-<br />

ARS Nr. 24/1984 vom 12. Dezember 1984 – StB 24/38.45.00/24023 Va 84 (VkBl 1985 S. 92) in<br />

Verbindung mit dem BMV-ARS Nr. 13/1990 vom 1. August 1990 – StB 24/38.46.00/31 Va 90<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

HNL-S<br />

Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege beim<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1999 (HNL-S 99)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

MUVS<br />

Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong> in der Straßenplanung, <strong>Ausgabe</strong> 2001 (MUVS)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

Eingriffsregelung – Empfehlungen<br />

Empfehlungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abhandlung der Eingriffsregelung beim B<strong>und</strong>esfernstraßenbau;<br />

Schriftenreihe "Straßenbau <strong>und</strong> Straßenverkehrstechnik“, Heft 668<br />

Bezugsquelle: Typo Verlag<br />

Leitfaden FFH-VP, Musterkarten FFH-VP<br />

Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) –<br />

<strong>Ausgabe</strong> 2004;<br />

Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004.<br />

BMVBW-ARS Nr. 21/2004 vom 20. September 2004 – S 13/14.87.02/60 Va 04<br />

Bezugsquelle: Verlags-Kartographie<br />

RAS-LG<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung<br />

Abschnitt 3: Lebendverbau, <strong>Ausgabe</strong> 1983 (RAS-LG 3)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

RAS-LP<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege<br />

Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung, <strong>Ausgabe</strong> 1996 (RAS-LP 1)<br />

Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung, <strong>Ausgabe</strong> 1993 (RAS-LP 2)<br />

Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen <strong>und</strong> Tieren bei Baumaßnahmen,<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1999<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 4 von 5


(RAS-LP 4)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

VII.111.2<br />

VOB/A<br />

<strong>Vergabe</strong>- <strong>und</strong> Vertragsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Vergabe</strong> von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2002 (VOB/A)<br />

Bezugsquelle: Beuth-Verlag<br />

HVA B-StB (früher: HVA-StB)<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Ausführung von Bauleistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

(HVA B-StB)<br />

Bezugsquelle: Deutscher B<strong>und</strong>es-Verlag<br />

STLK<br />

Standardleistungskatalog <strong>für</strong> den Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe <strong>und</strong><br />

STLK-Diskettenausgabe)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

STLK/AVA-Richtlinien<br />

Richtlinien <strong>für</strong> das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) <strong>und</strong> von AVA-Programmen<br />

im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

Verzeichnis der Bezugsquellen<br />

FGSV Verlag: FGSV Verlag GmbH<br />

Wesselinger Str. 17, 50999 Köln<br />

Telefon 0 22 36 / 38 46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40<br />

Boyenstraße 42, 10115 Berlin<br />

Telefon 030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48 63 82 71<br />

VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag<br />

Hohe Straße 39, 44139 Dortm<strong>und</strong><br />

Telefon 0108 / 53 40 140, Telefax 0180 / 53 40 120<br />

Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH<br />

Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin<br />

Telefon 030 / 26 01-0, Telefax 030 / 26 01-1231<br />

Typo Verlag: Typo-Druck- <strong>und</strong> Verlags GmbH<br />

Rosental 44, 53111 Bonn<br />

Telefon 0228 / 65 09 05, Telefax 0228 / 65 09 06<br />

Deutscher B<strong>und</strong>es-Verlag: Deutscher B<strong>und</strong>es-Verlag GmbH<br />

Postfach 12 03 80, 53045 Bonn<br />

Telefon: 0228 / 38 208-0, Telefax: 0228 / 38 208-38<br />

Verlags-Kartographie: Verlags-Kartographie GmbG Alsfeld,<br />

Virchowstraße 7, 36304 Alsfeld<br />

Telefon: 06631 / 3800; Telefax: 06631 / 72782<br />

Hinweis:<br />

Die Regelwerke sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 5 von 5


Projektbezeichnung:<br />

Z<br />

e<br />

i<br />

l<br />

e<br />

(Z)<br />

OBJEKTPLANUNG FREIANLAGEN<br />

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE AUSFÜHRUNGSPLÄNE<br />

ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />

.............................................<br />

Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />

1 Anrechenbare Kosten (§ 10(1) bis (3a), (4a) HOAI)<br />

1.1* Flächenhafter Erdbau zur Geländegestaltung (§ 10(4a) Nr.3 HOAI)<br />

1.2* Bestandssicherung<br />

1.3* Herrichten 1) , soweit nicht bereits in Z 1.1 bzw. 1.2 berücksichtigt<br />

1.4* Begrünung mit Fertigstellungs- <strong>und</strong> Entwicklungspflege 1)<br />

1.5* Wege <strong>und</strong> befestigte Flächen (§ 10(4a) Nr. 8 HOAI)<br />

1.6* Sonstige befestigte Flächen (Verkehrsanlage) 1)<br />

1.7* Besondere Biotopstrukturen <strong>und</strong> Habitatelemente 2)<br />

1.8* Bauwerke <strong>und</strong> Anlagen (§ 10(4a) Nr. 1, 2, 4, 6, 7 HOAI)<br />

1.9* Sonstige Geländebearbeitung <strong>und</strong> -gestaltung 1,3)<br />

1.10* Be- <strong>und</strong> Entwässerung 1)<br />

1.11* Wirtschaftsgegenstände 1)<br />

1.12 Kosten nach § 10(3) HOAI<br />

1.13* Vorhandene Bausubstanz (§ 10(3a) HOAI), anrechenbar ____ v.H.<br />

1.14 Sonstige anrechenbare Kosten<br />

2 Zwischensumme [Z 1.1 bis 1.14]<br />

3 Nicht anrechenbare Kosten (§10(6) HOAI, sofern in Z 1.5,1.6 oder 1.12 enthalten).<br />

3.1* Gebäude<br />

3.2* Unter- <strong>und</strong> Oberbau von Fußgängerbereichen 4)<br />

3.3 Sonstige nicht anrechenbare Kosten<br />

4 Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z 3.1 bis 3.3]<br />

5* Anrechenbare Kosten [Z 2 abz. Z 4]<br />

* Siehe Hinweise auf der Rückseite<br />

Anlage-Nr.: 2<br />

Vertrags-Nr.:<br />

nach Kostenschätzung<br />

nach Kostenberechnung<br />

nach Kostenanschlag<br />

EUR EUR<br />

VII.111.3<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Fallen Besondere Leistungen an, so ist hier<strong>für</strong> eine Leistungsbeschreibung aufzustellen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Honorarermittlung formlos vorzunehmen. Die<br />

Leistungen hier<strong>für</strong> werden in § 3 Abs. 1 des Vertrages aufgeführt, <strong>die</strong> ermittelten Honorare in VII.100.2, Nr. 5 eingetragen.<br />

1) Die Begriffsinhalte ergeben sich aus den jeweiligen Kostengruppen (KG) der DIN 276.<br />

2) Soweit technische Maßnahmen zur Minderung von Trennwirkungen.<br />

3) Soweit nicht bereits unter Z 1.1 oder 1.8 berücksichtigt.<br />

4) Ausgenommen Oberflächenbefestigung.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.111.3 – Seite 1


Hinweise zu VII.111.3 <strong>VHF</strong><br />

VII.111.3<br />

zu Zeile 1.1 Hierzu zählt der Erdbau, der zusätzlich zum technischen Regelentwurf als Maßnahme des Naturschutzes<br />

<strong>und</strong> der Landschaftspflege planfestgestellt wurde:<br />

− im Bereich des Straßenkörpers <strong>und</strong> der Nebenanlagen, z. B. Oberbodendisposition, Böschungsgestaltung,<br />

Entwässerungseinrichtungen, Lärmschutzwälle, Boden- <strong>und</strong> Substrataufbau<br />

bei Grünbrücken,<br />

− außerhalb des Straßenkörpers, z. B. Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen.<br />

Hierzu zählen nicht <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den Erdbau des Straßenkörpers (Regelprofil).<br />

zu Zeile 1.2 Hierzu zählen z. B. Einfriedungen, Schutzmaßnahmen, Verpflanzungen, Sichern von zu erhaltendem<br />

Bewuchs.<br />

zu Zeile 1.3 Hierzu zählen z. B. Abräumen von Einfriedungen, Hindernissen <strong>und</strong> von Bewuchs, Abbrechen<br />

von Bauwerken oder -teilen, Beseitigen von Verkehrsanlagen.<br />

zu Zeile 1.4 Hierzu zählen z. B. Bodenbearbeitung, Pflanz- <strong>und</strong> Rasenarbeiten sowie Sicherungsarbeiten<br />

mit lebenden <strong>und</strong> toten Baustoffen <strong>und</strong> -teilen. Nicht zu den anrechenbaren Kosten gehören <strong>die</strong><br />

Kosten <strong>für</strong> Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen, <strong>die</strong> sich aus Planungen nach § 49 b ff. HOAI<br />

ergeben.<br />

zu Zeile 1.5 Hierzu zählen Wege ohne Eignung <strong>für</strong> den regelmäßigen Fahrverkehr mit einfachen Entwässerungsverhältnissen<br />

sowie andere Wege <strong>und</strong> befestigte Flächen, <strong>die</strong> als Gestaltungselement der<br />

Freianlage geplant werden <strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen nach Teil VII HOAI nicht erforderlich sind.<br />

Anrechenbare Kosten <strong>für</strong> Verkehrsanlagen nach Teil VII HOAI sind gesondert über VII.104 <strong>VHF</strong><br />

zu ermitteln.<br />

zu Zeile 1.6 Hierzu zählen z. B. befahrbare Plätze, Höfe, Stellplätze, Beleuchtung, soweit sie als Gestaltungselement<br />

der Freianlage geplant werden.<br />

zu Zeile 1.7 Hierzu zählen z. B. Trockenmauern, Steinhaufen, Reisig- <strong>und</strong> Stubbenhaufen, Amphibienleiteinrichtungen<br />

sowie Tierdurchlässe, sofern hier<strong>für</strong> keine Leistungen nach Teil VIII HOAI erforderlich<br />

werden.<br />

zu Zeile 1.8 Hierzu zählen<br />

§ 10 (4a) Nr. 1: Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen <strong>und</strong> landschaftsgestalterischen<br />

Elementen,<br />

§ 10 (4a) Nr. 2: Teiche ohne Dämme,<br />

§ 10 (4a) Nr. 4: einfache Durchlässe <strong>und</strong> Uferbefestigungen als Mittel zur Geländegestaltung,<br />

soweit keine Leistungen nach Teil VIII HOAI erforderlich sind,<br />

§ 10 (4a) Nr. 6: Stützbauwerke <strong>und</strong> Geländeabstützungen ohne Verkehrsbelastung als Mittel<br />

zur Geländegestaltung, soweit keine Leistungen nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 bis 5<br />

HOAI erforderlich sind,<br />

§ 10 (4a) Nr. 7: Stege <strong>und</strong> Brücken, soweit keine Leistungen nach Teil VIII HOAI erforderlich<br />

sind.<br />

zu Zeile 1.9 Hierzu zählen z. B. vegetationstechnische Bodenverbesserungen, Bodenaushub <strong>für</strong> Stützmauern<br />

<strong>und</strong> F<strong>und</strong>amente, freistehende Mauern, Bachregulierung, Wasserbecken.<br />

zu Zeile 1.10 Hierzu zählen z. B. Oberflächenbe- <strong>und</strong> -entwässerung, Bauwerksbe- <strong>und</strong> -entwässerung, Dränung,<br />

Pumpen, Leitungen.<br />

zu Zeile 1.11 Hierzu zählen z. B: Rankgerüste, Setzstangen, Brut- <strong>und</strong> Nistkästen, Schutzgitter, Pflanzbehälter<br />

<strong>und</strong> -kübel, Bänke, Tische, Abfallbehälter; u.a. aber auch Geländer (siehe DIN 276, KG 5.6)<br />

oder Regenschutzhütten.<br />

zu Zeile 1.13 Die Höhe der Gesamtkosten <strong>für</strong> vorhandene Bausubstanz ist auf einem Beiblatt gesondert zu<br />

ermitteln, das Bestandteil von VII.111.3 wird.<br />

zu Zeile 3.1 Nicht anrechenbare Kosten <strong>für</strong> Gebäude (DIN 276, KG 3) sowie <strong>die</strong> hierzu gehörenden in § 10<br />

Abs. 5 Nr. 1 bis 4 <strong>und</strong> 6 bis 13 HOAI genannten Kosten.<br />

zu Zeile 3.2 Nicht anrechenbar sind Kosten <strong>für</strong> Unter- <strong>und</strong> Oberbau von Fußgängerbereichen nach § 14<br />

Nr. 4 HOAI, ausgenommen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Oberflächenbefestigung.<br />

zu Zeile 5 Die anrechenbaren Kosten können auch aufgr<strong>und</strong> von Erfahrungswerten (z. B. Fläche x Einheitspreis)<br />

ermittelt werden.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.111.3 – Seite 2


OBJEKTPLANUNG FREIANLAGEN<br />

Anlage-Nr.: 3<br />

ERMITTLUNG DER HONORARZONE Vertrags-Nr.:<br />

Projektbezeichnung:.............................................<br />

H<br />

o<br />

n<br />

o<br />

r<br />

a<br />

r<br />

z<br />

o<br />

n<br />

e<br />

I<br />

II<br />

III<br />

IV<br />

V<br />

eP*<br />

Anforderungen an <strong>die</strong><br />

Einbindung in <strong>die</strong> Umgebung<br />

(1-8 Punkte)<br />

Sehr gering<br />

Anforderungen an<br />

Schutz, Pflege <strong>und</strong><br />

Entwicklung von Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

(1-8 Punkte)<br />

Sehr gering<br />

Bewertungsmerkmal<br />

Funktionsbereich(e)<br />

(1-6 Punkte)<br />

Einer<br />

Gestalterische Anforderungen<br />

VII.111.4<br />

Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

(1-8 Punkte)<br />

(1-6 Punkte)<br />

Sehr gering Keine oder einfache<br />

Einrichtungen<br />

(1) (1) (1) (1) (1)<br />

Gering Gering Wenige Gering Geringe Ansprüche<br />

(2-3) (2-3) (2) (2-3) (2)<br />

Durchschnittlich Durchschnittlich Mehrere mit einfachen<br />

Beziehungen<br />

Durchschnittlich Normal oder gebräuchlich<br />

(4-5) (4-5) (3) (4-5) (3)<br />

Überdurchschnittlich Überdurchschnittlich Mehrere mit vielfältigen<br />

Beziehungen<br />

*eP = ermittelte Punktzahl<br />

Überdurchschnittlich Über das Durchschnittliche<br />

hinausgehend<br />

(6-7) (6-7) (4) (6-7) (4)<br />

Sehr hoch Sehr hoch Eine Vielzahl mit umfassenden<br />

Beziehungen<br />

Sehr hoch Besondere Anforderungen<br />

auf Gr<strong>und</strong> besonderer<br />

technischer<br />

Gegebenheiten<br />

(8) (8) (5-6) (8) (5-6)<br />

Anmerkung:<br />

Bis zu 8 Punkte = Honorarzone I<br />

9 bis 15 Punkte = Honorarzone II<br />

16 bis 22 Punkte = Honorarzone III<br />

23 bis 29 Punkte = Honorarzone IV<br />

30 bis 36 Punkte = Honorarzone V<br />

Summe der ermittelten Punktanzahl<br />

Die Leistung wird zugeordnet der Honorarzone .........<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.111.4 – Seite 1


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

SEITEN<br />

1<br />

2<br />

BEZEICHNUNG<br />

Vertrag<br />

Honorarermittlung (VII.112.3, VII.112.4, VII.112.5)<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Honorarangebot<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.112<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes .<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

VII.112<br />

Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB (VII.100.4 <strong>VHF</strong> )<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-Ausnahmeprüfung<br />

im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (VII.112.2 <strong>VHF</strong>)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2


§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

VII.112<br />

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende Leistungen Bewertung<br />

(1.1) Leistungen bei FFH-Vorprüfungen<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen:<br />

1 Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung <strong>und</strong> Ermitteln des Leistungsumfangs<br />

1.1 Klären der Aufgabenstellung<br />

1.2 Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen:<br />

� das zu prüfende NATURA-2000-Gebiet*) einschließlich Standarddatenbogen, der erfassten<br />

Gr<strong>und</strong>daten <strong>und</strong> aufgestellte Managementpläne<br />

� weitere NATURA-2000-Gebiete, <strong>die</strong> mit dem Prüfgebiet in Beziehung stehen können,<br />

einschließlich Standarddatenbogen, der erfassten Gr<strong>und</strong>daten <strong>und</strong> aufgestellte Managementpläne<br />

� vorhandene Untersuchungen zu Lebensräumen des Anhangs I <strong>und</strong> Arten des Anhangs II der<br />

FFH-RL bzw. Anhangs I der VSchRL sowie deren funktionalen Beziehungen<br />

� Vorhabensbeschreibung <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzliche Projektwirkungen<br />

� andere Pläne <strong>und</strong> Projekte, mit denen kumulative Wirkungen auftreten können<br />

� vorhandene Untersuchungen zu Arten des Art. 4 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 der VSchRL sowie deren<br />

funktionalen Beziehungen.<br />

1.3 Ortsbesichtigung<br />

1.4 Abstimmen des Leistungsumfangs mit dem Auftraggeber<br />

*)Sammelbezeichnung <strong>für</strong> gemeldete <strong>und</strong> ausgewiesene Gebiete, <strong>die</strong> dem Netz Natura 2000 angehören<br />

(europaweites, zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten: umfasst <strong>die</strong> Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete <strong>und</strong> <strong>die</strong> FFH-Gebiete)<br />

2 Leistungsphase 2: Abschätzung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen<br />

2.1 Beschreibung des Vorhabens<br />

2.2 Erfassen <strong>und</strong> Beschreiben der maßgebenden bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkprozesse des<br />

Projekts <strong>und</strong> Festlegen der maximalen Wirkzone, bezogen auf <strong>die</strong> potentiell betroffenen Lebensräume<br />

<strong>und</strong> Arten des Gebiets oder Teile davon<br />

2.3 Abschätzen einer möglichen erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>und</strong> des Schutzwecks<br />

des NATURA-2000-Gebietes auf der Gr<strong>und</strong>lage der zusammengestellten Gebietsunterlagen; dabei<br />

sind auch <strong>die</strong> Wechselbeziehungen zu anderen Gebieten einzubeziehen.<br />

2.4 Prognose möglicher Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder des Schutzzwecks durch andere<br />

zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

2.5 Ergebnisdokumentation<br />

Sofern <strong>die</strong> Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung nicht auszuschließen ist, wird das Ergebnis<br />

dokumentiert <strong>und</strong> mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die FFH-Vorprüfung ist dann nach <strong>die</strong>ser<br />

Leistungsphase beendet<br />

3 Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung der FFH-Vorprüfung<br />

3.1 Erarbeiten des Entwurfes der FFH-Vorprüfung in Text <strong>und</strong> Karten<br />

3.2 Abstimmen der vorläufigen Fassung der FFH-Vorprüfung mit dem Auftraggeber <strong>und</strong> der <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

NATURA-2000-Gebiete zuständigen Behörde<br />

4 Leistungsphase 4: Endgültige Fassung der FFH-Vorprüfung<br />

4.1 Erstellen der FFH-Vorprüfung in der endgültigen Fassung in Text <strong>und</strong> Karten<br />

4.2 Abschlussbesprechung <strong>und</strong> Übergabe der endgültigen Fassung der FFH-Vorprüfung in der<br />

vereinbarten Form<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3


(1.2) Leistungen bei FFH-Verträglichkeitsprüfungen<br />

1 Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung <strong>und</strong> Ermitteln des Leistungsumfangs<br />

1.1 Klären der Aufgabenstellung<br />

1.2 Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen:<br />

� das zu prüfende NATURA-2000-Gebiet*) einschließlich Standarddatenbogen, der erfassten<br />

Gr<strong>und</strong>daten <strong>und</strong> aufgestellte Managementpläne<br />

� weitere NATURA-2000-Gebiete, <strong>die</strong> mit dem Prüfgebiet in Beziehung stehen können,<br />

einschließlich Standarddatenbogen, der erfassten Gr<strong>und</strong>daten <strong>und</strong> aufgestellte Managementpläne<br />

� vorhandene Untersuchungen zu Lebensräumen des Anhangs I <strong>und</strong> Arten des Anhangs II der<br />

FFH-RL bzw. Anhangs I der VSchRL sowie deren funktionale Beziehungen<br />

� vorhandene Untersuchungen zu Arten des Art. 4 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 der VSchRL sowie deren<br />

funktionalen Beziehungen.<br />

� Vorhabensbeschreibung <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzliche Projektwirkungen<br />

� Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong>n bzw. Landschaftspflegerische Begleitpläne, soweit vorhanden<br />

� andere Pläne <strong>und</strong> Projekte, mit denen kumulative Wirkungen auftreten können<br />

1.3 Ortsbesichtigung zur Abschätzung der erforderlichen Leistung<br />

1.4 Abgrenzen des Untersuchungsraumes <strong>und</strong> -rahmens <strong>und</strong> des detailliert zu untersuchenden<br />

Bereiches, bezogen auf <strong>die</strong> vom Projekt möglicherweise beeinträchtigten Erhaltungsziele oder den<br />

Schutzzweck<br />

1.5 Ermitteln des Leistungsumfanges <strong>und</strong> Festlegen ergänzender Fachleistungen, bezogen auf <strong>die</strong> vom<br />

Projekt möglicherweise beeinträchtigten Erhaltungsziele oder den Schutzzweck <strong>und</strong> Abstimmung mit<br />

dem Auftraggeber <strong>und</strong> ggf. mit anderen Beteiligten. Dabei sind insbesondere <strong>die</strong> erforderlichen<br />

Leistungen nach Art, Zeitraum der örtlichen Erhebungen <strong>und</strong> Bearbeitungstiefe (Planungsmaßstab/<br />

Detaillierungsgrad) zu ermitteln<br />

1.6 Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der übrigen Planungen in<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

2 Leistungsphase 2: Ermitteln <strong>und</strong> Bewerten der Erheblichkeit<br />

2.1 Erfassen <strong>und</strong> Beschreiben des NATURA-2000-Gebietes auf der Gr<strong>und</strong>lage des<br />

Standarddatenbogens, Charakterisierung des Gesamtgebietes, insbesondere Angaben zur Größe,<br />

Wechselbeziehungen zu anderen Gebieten, Lage im Netz NATURA 2000, Angaben zur Größe der<br />

Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL bzw. der Lebensräume der Arten des Anhangs I der<br />

VSchRL <strong>und</strong> Populationsdaten zu den Arten des Anhangs II der FFH-RL bzw. Anhang I der VSchRL,<br />

sofern vorhanden Managementpläne Erfassen <strong>und</strong> Beschreiben der Erhaltungsziele <strong>und</strong> des<br />

Schutzwecks<br />

2.2 Beschreibung des Vorhabens<br />

2.3 Erfassen <strong>und</strong> Beschreiben der maßgebenden bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkprozesse des<br />

Projekts <strong>und</strong> Festlegen der maximalen Wirkzone (ohne Schadensbegrenzungsmaßnahmen), bezogen<br />

auf <strong>die</strong> potentiell betroffenen Lebensräume <strong>und</strong> Arten des Gebiets oder Teilen davon<br />

2.4 Erfassen <strong>und</strong> Beschreiben im Wirkraum: Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL bzw. der<br />

Lebensräume der Arten des Anhangs I der VSchRL <strong>und</strong> Arten des Anhangs II der FFH-RL (bzgl. nach<br />

FFH-RL differenziert nach prioritär oder nicht prioritär), maßgebliche Bestandteile des Gebiets gemäß<br />

Erhaltungsziele, Erhaltungszustand<br />

*) Sammelbezeichnung <strong>für</strong> gemeldete <strong>und</strong> ausgewiesene Gebiete, <strong>die</strong> dem Netz Natura 2000 angehören<br />

(europaweites, zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten: umfasst <strong>die</strong> Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete <strong>und</strong> <strong>die</strong> FFH-Gebiete)<br />

2.5 Bewerten der Erheblichkeit der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele oder des<br />

Schutzzwecks<br />

2.6 Beschreiben anderer Pläne <strong>und</strong> Projekte mit kumulativen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

oder des Schutzzwecks<br />

2.7 Bewerten der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele oder des Schutzzwecks durch<br />

andere Pläne <strong>und</strong> Projekte auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen<br />

2.8 Bewerten <strong>und</strong> Darstellen der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele oder des<br />

Schutzzwecks im Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten<br />

2.9 Abstimmen mit dem Auftraggeber<br />

VII.112<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4


Sofern – einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten – keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck<br />

maßgeblichen Bestandteilen festgestellt wurden, wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber <strong>die</strong> FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung mit den Leistungsphasen 4 <strong>und</strong> 5 fortgesetzt.<br />

3 Leistungsphase 3: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

3.1 Erarbeiten von Vorgaben <strong>für</strong> Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

3.2 Mitwirken bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

3.3 Dokumentation der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung im Hinblick auf <strong>die</strong> technische, rechtliche<br />

<strong>und</strong> finanzielle Durchführbarkeit auf der Gr<strong>und</strong>lage der Angaben der am Planungsprozess Beteiligten<br />

3.4 Erfassen <strong>und</strong> Beschreiben der maßgebenden bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkprozesse des<br />

Projekts <strong>und</strong> Festlegen der maximalen Wirkzone unter Einbeziehung der<br />

Schadensbegrenzungsmaßnahmen, bezogen auf <strong>die</strong> potentiell betroffenen Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />

des Gebiets oder Teilen davon<br />

3.5 Bewerten der Erheblichkeit der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele oder des<br />

Schutzzwecks unter Einbeziehung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen<br />

3.6 Bewerten <strong>und</strong> Darstellen der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele oder des<br />

Schutzzwecks unter Einbeziehung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen im Zusammenwirken mit<br />

anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten<br />

3.7 Abstimmen mit dem Auftraggeber<br />

4 Leistungsphase 4: Vorläufige Fassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

4.1 Erarbeiten des Entwurfes der FFH-Verträglichkeitsprüfung in Text <strong>und</strong> Karten<br />

4.2 Abstimmen der vorläufigen Fassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung mit dem Auftraggeber <strong>und</strong> der<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> NATURA-2000-Gebiete zuständigen Behörde<br />

5 Leistungsphase 5: Endgültige Fassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

5.1 Erstellen der FFH-Verträglichkeitsprüfung in der endgültigen Fassung in Text <strong>und</strong> Karten<br />

5.2 Abschlussbesprechung <strong>und</strong> Übergabe der endgültigen Fassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung in<br />

der vereinbarten Form<br />

Besondere Leistungen. Diese sind nur Vertragsbestandteil, sofern sie im Folgenden vereinbart<br />

werden.<br />

Insbesondere kommen in Betracht<br />

− Erstellen von zusätzlichen Unterlagen <strong>für</strong> Raumordnungs- bzw. Genehmigungsverfahren, z. B.<br />

Aufbereiten der Ergebnisse der FFH-VP,<br />

− Detailausarbeitungen in besonderen Maßstäben,<br />

− Kurzfassungen,<br />

− Erstellen von Druckvorlagen,<br />

− Vorstellen der FFH-Verträglichkeitsprüfung vor Dritten, Teilnahme an Sitzungen von politischen<br />

Gremien <strong>und</strong> Sitzungen im Rahmen der Bürgerbeteiligungen,<br />

− Ergänzung der Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsziele sowie des Schutzzwecks <strong>und</strong> Abstimmung mit den<br />

Naturschutzbehörden,<br />

− Erheben einzelner Pflanzen <strong>und</strong> Tierarten, <strong>die</strong> maßgebliche Bestandteile eines Lebensraumes nach<br />

Anhang I eines FFH-Gebietes sind,<br />

− Erheben einzelner Tierarten gem. Anhang II FFH-RL <strong>und</strong> Anhang I VSRL,<br />

− Erhebungen zur Hydrogeologie,<br />

− Lärmberechnung ggf. mit Geländemodell, Immissionsberechnungen,<br />

− Einarbeitung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen in den technischen Entwurf,<br />

− Zusammenfassender Bericht mehrerer FFH-Verträglichkeitsprüfungen.<br />

VII.112<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5


(1.3) Leistungen bei FFH- Ausnahmeprüfungen<br />

1 Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung <strong>und</strong> Ermitteln des Leistungsumfangs<br />

1.1 Klären der Aufgabenstellung<br />

1.2 Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen: − FFH-Verträglichkeitsprüfung, −<br />

Zusammenstellen der im Rahmen der UVS untersuchten Varianten einschließlich der<br />

Vorhabensbeschreibung <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlicher Projektwirkungen.<br />

1.3 Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans <strong>und</strong> Festlegen von Leistungen Dritter (z. B. Ausarbeiten<br />

von Projektalternativen, Bewertung der Zumutbarkeit, Darlegen der zwingenden Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses) in Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

2 Leistungsphase 2: Alternativenprüfung<br />

2.1 Erarbeiten von Vorgaben <strong>für</strong> Projektalternativen. Erarbeiten von Korridoren ohne bzw. mit geringeren<br />

Betroffenheiten von NATURA-2000-Gebieten<br />

2.2 Mitwirken bei der Entwicklung von Projektalternativen (Konzeptalternativen, Standort- <strong>und</strong><br />

Trassenalternativen, technische Alternativen). Neben den im Rahmen der UVS untersuchten sind alle<br />

ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen, einschließlich derer, <strong>die</strong> mit stärkeren Auswirkungen<br />

auf andere Belange verb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> derer, mit denen das verkehrliche Ziel nur suboptimal<br />

erreicht werden kann, einzubeziehen.<br />

2.3 Für jede Alternative: Abschätzung möglicher erheblicher Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>und</strong><br />

des Schutzwecks von NATURA-2000-Gebieten<br />

2.4 Vergleichende Bewertung der Alternativen aus Sicht der Belange von Natura 2000; Ermitteln der<br />

Alternative(n), <strong>die</strong> – einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten – keine<br />

oder geringere erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen hervorrufen wird(werden) in<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

2.5 Gesamtbewertung der Alternativen unter Berücksichtigung der übernommenen Beiträge der an der<br />

Planung beteiligten Dritten (Bewertung der Zumutbarkeit) <strong>und</strong> Festlegen der Alternative, <strong>die</strong> der<br />

weiteren Planung zugr<strong>und</strong>e gelegt wird.<br />

2.6 Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

Sofern keine zumutbare Alternative gef<strong>und</strong>en wurde, <strong>die</strong> – einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen<br />

Plänen oder Projekten – keine oder geringere erheblichen Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten in<br />

ihren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen hervorrufen wird, wird in<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber <strong>die</strong> FFH-Ausnahmeprüfung mit den Leistungsphasen 3 bis 6 fortgesetzt.<br />

Ansonsten muss <strong>die</strong> zumutbare Alternative gewählt werden; eine Weiterbearbeitung der FFH-<br />

Ausnahmeprüfung ist in <strong>die</strong>sem Fall nicht erforderlich.<br />

3 Leistungsphase 3: Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses<br />

3.1 Übernahme der Darlegung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses<br />

3.2 Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

4 Leistungsphase 4: Maßnahmen zur Kohärenzsicherung<br />

4.1 Darstellung von Art <strong>und</strong> Umfang der erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele (Übernahme<br />

aus der FFH-Verträglichkeitsprüfung)<br />

4.2 Erarbeiten des Maßnahmenkonzepts zur Kohärenzsicherung (Art <strong>und</strong> Umfang sowie Lage im Netz<br />

NATURA 2000)<br />

4.3 Bewerten <strong>und</strong> Darstellen von Zustand <strong>und</strong> Ausstattung des <strong>für</strong> <strong>die</strong> Umsetzung der Maßnahmen zur<br />

Kohärenzsicherung vorgesehenen Bereichs<br />

4.4 Ausarbeiten <strong>und</strong> Darstellen der konkreten Maßnahmen zur Kohärenzsicherung<br />

4.5 Prognose der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Kohärenzsicherung<br />

4.6 Beschreibung der vorgesehenen Regelungen zur Sicherung der Umsetzung <strong>und</strong> Regelungen zur<br />

Kontrolle der Maßnahmen zur Kohärenzsicherung<br />

4.7 Abstimmen der getroffenen Maßnahmen zur Kohärenzsicherung mit dem Auftraggeber <strong>und</strong> der <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

NATURA-2000-Gebiete zuständigen Behörde.<br />

VII.112<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6


5 Leistungsphase 5: Vorläufige Fassung der FFH-Ausnahmeprüfung<br />

5.1 Erarbeiten des Entwurfes der FFH-Ausnahmeprüfung in Text <strong>und</strong> Karten<br />

5.2 Abstimmen der vorläufigen Fassung der FFH-Ausnahmeprüfung mit dem Auftraggeber <strong>und</strong> der <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

NATURA-2000-Gebiete zuständigen Behörde<br />

6 Leistungsphase 6: Endgültige Fassung der FFH-Ausnahmeprüfung<br />

6.1 Erstellen der endgültigen Fassung der FFH-Ausnahmeprüfung in Text <strong>und</strong> Karten<br />

6.2 Abschlussbesprechung <strong>und</strong> Übergabe der endgültigen Fassung der FFH- Ausnahmeprüfung in der<br />

vereinbarten Form<br />

Bei erheblicher Betroffenheit von prioritären Lebensräumen des Anhangs I der FFH- Richtlinie bzw.<br />

prioritären Arten des Anhangs II der FFH- Richtlinie:<br />

6.4 Zusammenstellen der Unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Übermittlung von Informationen an <strong>die</strong> Europäische<br />

Kommission gemäß § 34 Abs. 5 BNatSchG (Stellungnahme der Kommission zum Projekt)<br />

Besondere Leistungen. Diese sind nur Vertragsbestandteil, sofern sie im Folgenden vereinbart<br />

werden.<br />

Insbesondere kommen in Betracht<br />

− Erheben einzelner Lebensräume bzw. Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten,<br />

− Klären der Verfügbarkeit geeigneter Flächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> vorgesehenen Kohärenzsicherungsmaßnahmen<br />

mit den maßgeblich Betroffenen (Gr<strong>und</strong>eigentümer/Pächter),<br />

− Detailausarbeitungen in besonderen Maßstäben,<br />

− Erstellen von Druckvorlagen,<br />

− Vorstellen der FFH-Ausnahmeprüfung vor Dritten, Teilnahme an Sitzungen von politischen Gremien<br />

<strong>und</strong> Sitzungen im Rahmen der Bürgerbeteiligungen,<br />

− Erhebungen zu abiotischen Faktoren, z. B. zur Hydrogeologie,<br />

− Lärmberechnung ggf. mit Geländemodell, Immissionsberechnungen.<br />

(2) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.112<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7


§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

VII.112<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen mindestens:<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden EUR<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8


§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. 1 EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

Zwischensumme Psch<br />

(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Vorläufig<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

VII.112<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9<br />

Brutto


AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

VII.112<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 10


Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster <strong>für</strong> FFH-Vorprüfungen,<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfungen <strong>und</strong> FFH-Ausnahmeprüfungen<br />

im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (HOAI Teil VI)<br />

Beschreibung der Leistung<br />

VII.112.1<br />

(1) Allgemeines<br />

Für FFH-Vorprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen <strong>und</strong> FFH-Ausnahmeprüfungen gibt es in der<br />

HOAI keine Leistungsbilder. Sie gelten als Sonstige Landschaftsplanerische Leistungen; § 50 HOAI ist<br />

anzuwenden. Sofern FFH-Vorprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen <strong>und</strong> FFH-<br />

Ausnahmeprüfungen zeitgleich mit einer UVS bzw. einem LBP erbracht werden sollen, ist es in der<br />

Regel sinnvoll, <strong>die</strong>se Leistungen an den selben Auftragnehmer zu vergeben, der <strong>die</strong> UVS bzw. den<br />

LBP erarbeitet.<br />

Die erforderlichen Angaben zur FFH–Vorprüfung sind ausschließlich auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener<br />

Unterlagen <strong>und</strong> Daten zum Vorkommen von Arten <strong>und</strong> Lebensräumen sowie akzeptierter<br />

Erfahrungswerte zur Reichweite <strong>und</strong> Intensität von Beeinträchtigungen zu erarbeiten. Ist im Rahmen<br />

einer FFH- Vorprüfung nur mit erheblichem zusätzlichem Aufwand eindeutig feststellbar, ob ein Natura<br />

2000–Gebiet beeinträchtigt werden könnte, sollte vereinfachend von einer nicht auszuschließenden<br />

Beeinträchtigung <strong>und</strong> damit von der Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ausgegangen<br />

werden. In <strong>die</strong>sem Sinne stellt <strong>die</strong> Erarbeitung der Angaben zur FFH– Vorprüfung daher i.d.R. keine<br />

eigenständige landschaftsplanerische Leistung dar <strong>und</strong> erfolgt im Rahmen der Gr<strong>und</strong>leistungen von<br />

REA, UVS oder LBP. Verursacht <strong>die</strong> Erstellung der Angaben zur FFH– Vorprüfung in besonders<br />

gelagerten Fällen einen im Verhältnis zu den Gr<strong>und</strong>leistungen wesentlichen zusätzlichen Arbeits– <strong>und</strong><br />

Zeitaufwand, so sind <strong>die</strong> Regelungen zu dem hier gegenständlichen Vertragsmuster einschlägig.<br />

Bei der <strong>Vergabe</strong> ist zu beachten, dass es sich bei den Unterlagen zur FFH-Vor- <strong>und</strong> FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung ausschließlich, bei den Unterlagen zur FFH–Ausnahmeprüfung nur teilweise<br />

(u.a. Kohärenzausgleich, Bewertung der Alternativen aus Sicht der Belange von Natura 2000) um<br />

landschaftsplanerische Leistungen handelt.<br />

(2) Anwendung der Mustertexte<br />

Als Bestandteil des Vertrages sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung <strong>die</strong> in § 3 Abs. 1 des<br />

Vertragsmusters (VII.112) aufgeführten Mustertextes zu verwenden sowie <strong>die</strong> technischen Vertragsbedingungen<br />

(VII.112.2) zu vereinbaren.<br />

(3) Prüfungsgegenstand<br />

Gemäß dem „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau (Leitfaden FFH-<br />

VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004“ ist das jeweilige NATURA-2000-Gebiet Prüfungsgegenstand.<br />

Der detailliert zu untersuchende Bereich ist entsprechend den Vorgaben des Leitfadens FFH-VP<br />

abzugrenzen. Anhaltspunkte hier<strong>für</strong> sind z.B. Störung ökologischer Funktionen, Trenneffekte, Lärm-<br />

<strong>und</strong> Schadstoffausbreitung. Die räumliche Abgrenzung ist abhängig vom Relief, von der<br />

Empfindlichkeit des Schutzgebiets sowie von der Nutzungsstruktur. Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Abgrenzung<br />

können ggf. einer Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong> entnommen werden.<br />

(4) Darstellungsmaßstab<br />

Der Darstellungsmaßstab ist entsprechend den „Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfungen im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004“ im<br />

Einzelfall festzulegen.<br />

(5) Standarddatenbogen als Unterlage des AG<br />

Der Auftraggeber stellt den Standarddatenbogen <strong>für</strong> das jeweilige NATURA-2000-Gebiet zur<br />

Verfügung. Die Bereitstellung weiterer Daten durch den Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.<br />

(6) Besondere Leistungen<br />

Sofern planungsrelevante Gr<strong>und</strong>lagendaten (z. B. Standarddatenbögen, Gr<strong>und</strong>daten) unvollständig<br />

bzw. <strong>für</strong> eine ausreichende Beurteilung nicht geeignet sind, sind Ergänzungen erforderlich, <strong>die</strong> dann<br />

als Besondere Leistungen zu erbringen <strong>und</strong> gesondert zu vergüten sind.<br />

Leistungen, wie Erhebungen einzelner Lebensräume bzw. einzelner Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten,<br />

Detailausarbeitung in besonderen Maßstäben, Vorstellung der Planung vor Dritten usw. sind als<br />

Besondere Leistungen zu vereinbaren (vgl. VII.100.3 (7) <strong>VHF</strong>).<br />

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VII.112.1<br />

Ist zum Zeitpunkt der <strong>Vergabe</strong> <strong>die</strong> Notwendigkeit von unmittelbar im Zusammenhang mit den zu<br />

beauftragenden Gr<strong>und</strong>leistungen stehenden Besonderen Leistungen (z. B. faunistische<br />

Untersuchungen entsprechend VII.113 <strong>VHF</strong>) absehbar, dann sollen <strong>die</strong>se in <strong>die</strong> Leistungs-<br />

/Honoraranfrage <strong>und</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Verhandlungen einbezogen werden. Dazu sind <strong>die</strong> Art <strong>und</strong><br />

der Umfang der Leistungen möglichst genau vom AG abzuschätzen; sie sind Gr<strong>und</strong>lage des <strong>Vergabe</strong>verfahrens.<br />

Es ist vertraglich zu vereinbaren, dem AN <strong>die</strong> in Rede stehenden Besonderen Leistungen zu<br />

übertragen, sobald der erforderliche Leistungsumfang im Zuge der Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>für</strong> eine <strong>Vergabe</strong><br />

hinreichend konkretisiert worden ist.<br />

Die genaue Festlegung <strong>und</strong> Übertragung der Besonderen Leistungen bedarf der Schriftform. Die<br />

St<strong>und</strong>ensätze <strong>und</strong> ggf. erforderliche Nebenkosten sind im Vertrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen vertraglich<br />

zu vereinbaren. Der Auftragnehmer ist zu verpflichten, <strong>die</strong>se weiteren Leistungen zu erbringen, wenn<br />

ihm vom Auftraggeber <strong>die</strong>se Leistungen im Rahmen der Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong><br />

übertragen werden. Der Auftraggeber kann sich vorbehalten, <strong>die</strong> Übertragung weiterer Leistungen auf<br />

einzelne Teilleistungen zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller im<br />

<strong>Vergabe</strong>verfahren vorausgeschätzten Leistungen sowie eine Erhöhung des Honorars aus der<br />

stufenweisen Beauftragung ist auszuschließen.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(7) Allgemeines<br />

Das Honorar ist frei zu vereinbaren <strong>und</strong> richtet sich nach § 50 Abs 2 HOAI. Das Honorar ist <strong>für</strong> jedes<br />

FFH- oder Vogelschutzgebiet unter Verwendung der Vordrucke VII.112.3, VII.112.4 <strong>und</strong> VII.112.5<br />

getrennt zu ermitteln.<br />

(8) Gr<strong>und</strong>lage der Honorarermittlung<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Honorarermittlung sind der vorausgeschätzte Zeitbedarf <strong>und</strong> <strong>die</strong> vereinbarten<br />

St<strong>und</strong>ensätze nach § 6 HOAI. Das Honorar <strong>und</strong> <strong>die</strong> St<strong>und</strong>ensätze sind in § 7 des Vertrages<br />

festzulegen.<br />

(9) Änderung des Bearbeitungsumfangs<br />

Bei FFH-Vorprüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen <strong>und</strong> FFH-Ausnahmeprüfungen sind in<br />

Abhängigkeit vom Planungsablauf nicht in jedem Falle alle Leistungsphasen erforderlich.<br />

Diese nicht immer erforderlichen Leistungsphasen sind bei<br />

− FFH-Vorprüfungen <strong>die</strong> Leistungsphasen 3 <strong>und</strong> 4,<br />

− FFH-Verträglichkeitsprüfungen <strong>die</strong> Leistungsphase 3,<br />

− FFH-Ausnahmeprüfungen <strong>die</strong> Leistungsphasen 2 (teilweise), 3, 4 <strong>und</strong> 6 (teilweise).<br />

Daher sind <strong>die</strong>se Leistungsphasen in den Vordrucken VII.112.3, VII.112.4 <strong>und</strong> VII.112.5 als<br />

Bedarfsposition gekennzeichnet; sie sind als solche auch zu vereinbaren. Honorarwirksam werden<br />

dann nur <strong>die</strong> bearbeiteten Leistungsphasen oder Teile davon.<br />

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Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> FFH-Vorprüfungen,<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfungen <strong>und</strong> FFH-Ausnahmeprüfungen<br />

im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

VII.112.2<br />

1 Geltungsbereich<br />

Die „Technischen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Landschaftsplanerische Leistungen im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau (TVB-Landschaft)” betreffen folgende Fachbeiträge:<br />

- Unterlagen zur FFH-Vorprüfung (FFH-VorP), FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH–VP)<br />

sowie ggf. landschaftsplanerische Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unterlagen zur FFH–<br />

Ausnahmeprüfung (FFH–AP) in der Planungsstufe Linienfindung <strong>und</strong>/oder Straßenentwurf.<br />

2 Qualitätsansprüche<br />

Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach dem UVPG * , dem BNatSchG * i.V.m. den jeweils in<br />

Frage kommenden Naturschutzgesetzen der Länder, den HNL-S * , den ”Eingriffsregelungs-<br />

Empfehlungen” * sowie den einschlägigen vom B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong><br />

Wohnungswesen herausgegebenen Regelungen (R<strong>und</strong>schreiben u. a.) 1) zu bearbeiten.<br />

Insbesondere kommen hier<strong>für</strong> in Frage<br />

− „Hinweise zu § 16 FStrG” * ,<br />

− „RE” * ,<br />

− „Planfeststellungsrichtlinien” * .<br />

Ferner sind <strong>die</strong> Landschaftsplanerischen Leistungen auf der Gr<strong>und</strong>lage landesrechtlicher<br />

Bestimmungen (z. B. Zusammenarbeitserlasse) zu erarbeiten.<br />

Abweichungen bedürfen der vorherigen Anordnung oder Zustimmung des Auftraggebers.<br />

Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter Leitung <strong>und</strong> Verantwortung eines Landschaftsarchitekten<br />

bzw. eines Diplomingenieurs der Landespflege durchzuführen. Er ist dem Auftraggeber zu<br />

benennen. Die eingesetzten Materialien, Hilfsmittel <strong>und</strong> Verfahren müssen dem Stand der Technik<br />

entsprechen <strong>und</strong> umweltverträglich sein.<br />

Straßenplanung <strong>und</strong> landschaftsplanerische Fachbeiträge sind in enger gegenseitiger Abstimmung zu<br />

erarbeiten. Straßenplaner <strong>und</strong> Landschaftsplaner müssen daher vom Beginn der Straßenplanung an<br />

in allen Phasen eng zusammenarbeiten.<br />

Die Aussagen der landschaftsplanerischen Fachbeiträge <strong>und</strong> der Straßenplanung müssen auf<br />

einander abgestimmt sein.<br />

Die landschaftsplanerischen Fachbeiträge bauen aufeinander auf. Soweit Sachverhalte bereits in<br />

einem vorangegangenen Fachbeitrag bearbeitet wurden, bilden <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den<br />

nachfolgenden Fachbeitrag. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine Aktualisierung oder Vertiefung<br />

erforderlich ist.<br />

*)<br />

Siehe Anhang<br />

1)<br />

Siehe hierzu das jeweils aktuelle "Verzeichnis der veröffentlichten R<strong>und</strong>schreiben der Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen (R<strong>und</strong>schreibenverzeichnis StB)", veröffentlicht jährlich im<br />

Verkehrsblatt<br />

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3 DV-Einsatz<br />

VII.112.2<br />

Beim Einsatz von DV-Anlagen des Auftragnehmers ist vor Beginn der Auftragsbearbeitung mit dem<br />

Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung finden <strong>und</strong> ob bzw. ggf. wie ein<br />

Datentransfer zur DV-Anlage des Auftraggebers erfolgen soll.<br />

Beim Einsatz der DV-Anlage des Auftraggebers sind dessen Vorschriften über <strong>die</strong> Abwicklung <strong>und</strong><br />

Verrechnung der DV-Aufträge zu berücksichtigen.<br />

Das Zusammenstellen der Eingabedaten <strong>und</strong> das Prüfen der Ergebnisse ist in jedem Fall Aufgabe des<br />

Auftragnehmers.<br />

4 Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

Die Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte ist mit dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungen<br />

abzustimmen.<br />

Der Auftraggeber kann bei <strong>die</strong>ser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />

sind, bevor er <strong>die</strong> Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten des Auftragnehmers erteilt.<br />

5 Beschaffen von Unterlagen<br />

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />

Verfügung. Darüber hinausgehende Planungsunterlagen hat der Auftragnehmer - ggf. mit Unterstützung<br />

des Auftraggebers - zu beschaffen <strong>und</strong>/oder Informationen über bestehende <strong>und</strong> geplante<br />

Anlagen einzuholen.<br />

Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im<br />

Sinne von § 7 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet werden sollen, sind <strong>die</strong>se mit ihm<br />

vorher abzustimmen.<br />

Der Auftragnehmer muss <strong>die</strong> Aktualität der Unterlagen überprüfen <strong>und</strong> <strong>die</strong>se ggf. - in Abstimmung mit<br />

dem Auftraggeber - im erforderlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind dem Auftraggeber zu<br />

überlassen.<br />

6 Bestandserfassung<br />

Über <strong>die</strong> Auswertung der beschafften Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erheben. Die Erhebung<br />

erstreckt sich<br />

— <strong>für</strong> <strong>die</strong> Flora über eine Vegetationsperiode,<br />

— <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fauna über den notwendigen Beurteilungszeitraum bei den projektrelevanten Tiergruppen<br />

(z. B. Wintergäste bei Zugvögeln, Amphibienwanderung, Wanderung von Großsäugern).<br />

Spezielle Luftbildbefliegungen sind nur in den da<strong>für</strong> geeigneten Zeiträumen durchzuführen.<br />

7 Planungsinhalte<br />

Es gilt <strong>die</strong> Leistungsbeschreibung gem. § 3 des Vertrages.<br />

8 Betretungsrecht<br />

Vor Beginn der örtlichen Arbeiten stellt der Auftraggeber das Betretungsrecht der Gr<strong>und</strong>stücke gemäß<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz <strong>und</strong> Straßengesetze der Länder im erforderlichen Umfang sicher. Der<br />

Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine<br />

Absicht, Gr<strong>und</strong>stücke zum Zwecke der Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird dem<br />

Auftragnehmer das Betreten verweigert, so ist der Auftraggeber zu informieren <strong>und</strong> das weitere<br />

Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />

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9 Quellenangaben<br />

VII.112.2<br />

Alle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung ausgewerteten <strong>und</strong> zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />

anzugeben.<br />

10 Besondere Qualitätsansprüche<br />

Die FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung <strong>und</strong> FFH-Ausnahmeprüfung sind zusätzlich zu den<br />

unter 1.2 genannten Vorschriften nach den Anforderungen des „Leitfaden zur FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004“ * ) <strong>und</strong> der<br />

„Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau<br />

(Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004“*) zu bearbeiten.<br />

Für jedes FFH- oder Vogelschutzgebiet ist im Regelfall eine eigenständige Unterlage zu erstellen.<br />

11 Maßstab<br />

Die FFH-Vorprüfung ist im Regelfall im Maßstab 1 : 25.000, <strong>die</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

FFH-Ausnahmeprüfung sind im Regelfall im Maßstab 1 : 5.000 abzufassen.<br />

12 Untersuchungsgegenstand<br />

Untersuchungsgegenstand ist das jeweilige NATURA-2000-Gebiet (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet).<br />

Dies gilt auch bei Überlagerungen von FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebieten.<br />

13 Übernahme von Daten<br />

Sofern vorhanden <strong>und</strong> geeignet, sind <strong>die</strong> Datengr<strong>und</strong>lagen aus der UVS bzw. dem LBP zum<br />

Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen sowie <strong>die</strong> schutzgutspezifischen Projektwirkungen zu übernehmen.<br />

14 Alternativenprüfung<br />

Jede Alternative bedingt eine eigenständige FFH-Vorprüfung bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung.<br />

15 Verzögerungen<br />

Wird der Auftrag aus Gründen unterbrochen, <strong>die</strong> der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, <strong>und</strong> dauert<br />

<strong>die</strong> Unterbrechung mehr als zwei Jahre, so ist zwischen dem Auftraggeber <strong>und</strong> dem Auftragnehmer<br />

zu vereinbaren, inwieweit <strong>die</strong> Vorleistungen gegen gesonderte Vergütung zu aktualisieren sind.<br />

16 Anregungen <strong>und</strong> Hinweise Dritter<br />

Der Auftragnehmer erfasst <strong>und</strong> bewertet <strong>die</strong> Anregungen Dritter <strong>und</strong> unterrichtet den Auftraggeber.<br />

Der Auftraggeber entscheidet dann im Rahmen der Abstimmung, welche Anregungen, Hinweise,<br />

Vorschläge, Forderungen usw. Dritter in <strong>die</strong> Entwurfsplanung einzuarbeiten sind, <strong>und</strong> legt <strong>die</strong>se<br />

Entscheidung offen.<br />

17 Änderung des Bearbeitungsumfangs<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Besonderheiten der FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung <strong>und</strong> der FFH-<br />

Ausnahmeprüfung können <strong>die</strong> Leistungen jeweils nach Abschluss bestimmter Leistungsphasen<br />

beendet werden.<br />

* ) Siehe Anhang<br />

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Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke<br />

VII.112.2<br />

BNatSchG<br />

Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 25.<br />

März 2002 (BGBl. I Nr. 22 vom 3.4.2002 S. 1193; 25.11.2003 S. 2304)<br />

UVPG<br />

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27.06.1985 über <strong>die</strong><br />

Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen <strong>und</strong> privaten Projekten (85/337/EWG)<br />

(UVPG) vom 5. September 2001 (BGBl. I Nr. 48 vom 19.9. 2001 S. 2350, S. 3762; 25.3.2002 S. 1193;<br />

18.6.2002 S. 1914)<br />

Hinweise zu § 16 FStrG<br />

Bestimmung der Linienführung von B<strong>und</strong>esfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG. BMV-ARS Nr.<br />

13/1996 vom 15. April 1996 – StB 15/38.16.00/17 Va 96<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

Planfeststellungsrichtlinien<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planfeststellung nach dem B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien –<br />

PlafeR). BMV-ARS Nr. 27/2002 vom 05. November 2002 – S 15/38.18.01/94 Va 02 (VkBl 2002 S. 802)<br />

RE<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (RE<br />

1985)<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

AKS<br />

Anweisung zu Kostenberechnung <strong>für</strong> Straßenbaumaßnahmen, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (AKS 85), BMV-ARS<br />

Nr. 24/1984 vom 12. Dezember 1984 – StB 24/38.45.00/24023 Va 84 (VkBl 1985 S. 92) in Verbindung<br />

mit dem BMV-ARS Nr. 13/1990 vom 1. August 1990 – StB 24/38.46.00/31 Va 90<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

HNL-S<br />

Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege beim<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1999 (HNL-S 99)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

MUVS<br />

Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong> in der Straßenplanung, <strong>Ausgabe</strong> 2001 (MUVS)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

Eingriffsregelung – Empfehlungen<br />

Empfehlungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abhandlung der Eingriffsregelung beim B<strong>und</strong>esfernstraßenbau; Schriftenreihe<br />

"Straßenbau <strong>und</strong> Straßenverkehrstechnik“, Heft 668<br />

Bezugsquelle: Typo Verlag<br />

Leitfaden FFH-VP, Musterkarten FFH-VP<br />

Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong><br />

2004;<br />

Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004.<br />

BMVBW-ARS Nr. 21/2004 vom 20. September 2004 – S 13/14.87.02/60 Va 04<br />

Bezugsquelle: Verlags-Kartographie<br />

RAS-LG<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung<br />

Abschnitt 3: Lebendverbau, <strong>Ausgabe</strong> 1983 (RAS-LG 3)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

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RAS-LP<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege<br />

Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung, <strong>Ausgabe</strong> 1996 (RAS-LP 1)<br />

Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung, <strong>Ausgabe</strong> 1993 (RAS-LP 2)<br />

Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen <strong>und</strong> Tieren bei Baumaßnahmen,<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1999<br />

(RAS-LP 4)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

VII.112.2<br />

VOB/A<br />

<strong>Vergabe</strong>- <strong>und</strong> Vertragsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2002 (VOB/A)<br />

Bezugsquelle: Beuth-Verlag<br />

HVA B-StB (früher: HVA-StB)<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Ausführung von Bauleistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

(HVA B-StB)<br />

Bezugsquelle: Deutscher B<strong>und</strong>es-Verlag<br />

STLK<br />

Standardleistungskatalog <strong>für</strong> den Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe <strong>und</strong> STLK-<br />

Diskettenausgabe)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

STLK/AVA-Richtlinien<br />

Richtlinien <strong>für</strong> das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) <strong>und</strong> von AVA-Programmen im<br />

Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

Verzeichnis der Bezugsquellen<br />

FGSV Verlag: FGSV Verlag GmbH<br />

Wesselinger Str. 17, 50999 Köln<br />

Telefon 0 22 36 / 38 46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40<br />

Boyenstraße 42, 10115 Berlin<br />

Telefon 030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48 63 82 71<br />

VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag<br />

Hohe Straße 39, 44139 Dortm<strong>und</strong><br />

Telefon 0108 / 53 40 140, Telefax 0180 / 53 40 120<br />

Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH<br />

Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin<br />

Telefon 030 / 26 01-0, Telefax 030 / 26 01-1231<br />

Typo Verlag: Typo-Druck- <strong>und</strong> Verlags GmbH<br />

Rosental 44, 53111 Bonn<br />

Telefon 0228 / 65 09 05, Telefax 0228 / 65 09 06<br />

Deutscher B<strong>und</strong>es-Verlag: Deutscher B<strong>und</strong>es-Verlag GmbH<br />

Postfach 12 03 80, 53045 Bonn<br />

Telefon: 0228 / 38 208-0, Telefax: 0228 / 38 208-38<br />

Verlags-Kartographie: Verlags-Kartographie GmbG Alsfeld,<br />

Virchowstraße 7, 36304 Alsfeld<br />

Telefon: 06631 / 3800; Telefax: 06631 / 72782<br />

Hinweis:<br />

Die Regelwerke sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 5 von 5


FFH-VORPRÜFUNG<br />

Anlage-Nr.:<br />

HONORARERMITTLUNG Vertrags-Nr.:<br />

Gebietsbezeichnung: .............................................<br />

<strong>für</strong> Projekt (Bezeichnung): .............................................<br />

1. Gebietsangabe<br />

Der Honorarermittlung wird das jeweilige NATURA-2000-Gebiet zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

FFH-Gebiet .............................................<br />

Vogelschutzgebiet .............................................<br />

Dieses beträgt ca. _____ ha.<br />

Sonstige Kriterien: .............................................<br />

2. Honorar <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen (§ 3 Abs. 1.1 des Vertrages) EUR<br />

Bedarf<br />

Bedarf<br />

Leistungsphase 1<br />

Leistungsphase 2<br />

Leistungsphase 3<br />

Leistungsphase 4<br />

3. Gesamthonorar<br />

geschätzter<br />

Zeitaufwand<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

Honorar nach Nr. 2 (ohne Umsatzsteuer)<br />

St<strong>und</strong>enansatz St<strong>und</strong>ensatz<br />

Zeithonorar als<br />

Festbetrag<br />

VII.112.3<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.112.3 – Seite 1


FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG<br />

Anlage-Nr.:<br />

HONORARERMITTLUNG Vertrags-Nr.:<br />

Gebietsbezeichnung: .............................................<br />

<strong>für</strong> Projekt (Bezeichnung): .............................................<br />

1. Gebietsangabe<br />

Der Honorarermittlung wird das jeweilige NATURA-2000-Gebiet zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

FFH-Gebiet .............................................<br />

Vogelschutzgebiet .............................................<br />

Dieses beträgt ca. _____ ha.<br />

VII.112.4<br />

(Anzahl) _____ der Erhaltungsziele, _____/_____ der Lebensräume / Prioritären Lebensräume, _____/_____ der Arten /Prioritären Arten<br />

(Anzahl) _____ Vogelarten der Anl. I der VSchRL<br />

(geschätzte Anzahl) _____ anderer Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

Sonstige Kriterien: .............................................<br />

2. Honorar <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen (§ 3 Abs. 1.2 des Vertrages)<br />

Bedarf<br />

Bedarf<br />

Leistungsphase 1<br />

Leistungsphase 2<br />

Teilleistung 2.1 - 2.5<br />

2.9<br />

Leistungsphase 2<br />

Teilleistung 2.6 - 2.8<br />

Gr<strong>und</strong>lage *) _____<br />

Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

geschätzter<br />

Zeitaufwand<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

*) vom AG einzutragen Zwischensumme<br />

Leistungsphase 3<br />

Leistungsphase 4<br />

Leistungsphase 5<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

St<strong>und</strong>enansatz St<strong>und</strong>ensatz<br />

Zeithonorar als<br />

Festbetrag<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.112.4 – Seite 1<br />

EUR


3. Honorar <strong>für</strong> Besondere Leistungen<br />

Für <strong>die</strong> Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 1.2 ergibt sich ein Pauschalhonorar in Höhe von<br />

4. Gesamthonorar<br />

Hiernach ergibt sich ein vorläufiges Honorar endgültiges Honorar von<br />

Honorar nach Nr. 2 <strong>und</strong> 3 (ohne Umsatzsteuer)<br />

VII.112.4<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.112.4 – Seite 2


FFH-AUSNAHMEPRÜFUNG<br />

Anlage-Nr.:<br />

HONORARERMITTLUNG Vertrags-Nr.:<br />

Gebietsbezeichnung: .............................................<br />

<strong>für</strong> Projekt (Bezeichnung): .............................................<br />

1. Gebietsangabe<br />

Der Honorarermittlung wird das jeweilige NATURA-2000-Gebiet zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

FFH-Gebiet .............................................<br />

Vogelschutzgebiet .............................................<br />

Dieses beträgt ca. _____ ha.<br />

VII.112.5<br />

(Anzahl) _____ der Erhaltungsziele, _____/_____ Lebensräume / Prioritären Lebensräume, _____/_____ Arten /Prioritären Arten<br />

(Anzahl) _____ Vogelarten der Anl. I der VSchRL<br />

(geschätzte Anzahl) _____ anderer Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

Sonstige Kriterien: .............................................<br />

2. Honorar <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen (§ 3 Abs. 1.3 des Vertrages)<br />

Bedarf<br />

Bedarf<br />

Bedarf<br />

Bedarf<br />

Leistungsphase 1<br />

Leistungsphase 2<br />

Teilleistung 2.1 - 2.4<br />

2.8<br />

Leistungsphase 2<br />

Teilleistung 2.5<br />

Leistungsphase 2<br />

Teilleistung 2.6 - 2.7<br />

Leistungsphase 3<br />

Leistungsphase 4<br />

geschätzter<br />

Zeitaufwand<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

St<strong>und</strong>enansatz St<strong>und</strong>ensatz<br />

Zeithonorar als<br />

Festbetrag<br />

Weiter VII.112.4 (FFH-Verträglichkeitsprüfung; Honorarermittlung)<br />

Übertrag<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.112.5 – Seite 1<br />

EUR


Bedarf<br />

Bedarf<br />

Leistungsphase 5<br />

Leistungsphase 6<br />

Teilleistung 6.1 – 6.2<br />

Leistungsphase 6<br />

Teilleistung 6.3<br />

Leistungsphase 6<br />

Teilleistung 6.4<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 1. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 2. HOAI<br />

§ 6 Abs. 2 Ziff 3. HOAI<br />

Zwischensumme<br />

Übertrag<br />

Hiernach ergibt sich eine vorläufiges Honorar in Höhe von<br />

3. Honorar <strong>für</strong> Besondere Leistungen<br />

Für <strong>die</strong> Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 1.3 ergibt sich ein Pauschalhonorar in Höhe von<br />

4. Gesamthonorar<br />

Hiernach ergibt sich ein vorläufiges Honorar endgültiges Honorar von<br />

Honorar nach Nr. 2 <strong>und</strong> 3 (ohne Umsatzsteuer)<br />

VII.112.5<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> VII.112.5 – Seite 2


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

SEITEN<br />

1<br />

BEZEICHNUNG<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Honorarangebot<br />

Vertrag<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.113<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes .<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

Allgemeine Vertragsbestimmungen – AVB<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> faunistische Untersuchungen<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2


§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

VII.113<br />

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende Leistungen Bewertung<br />

(1.1) AVIFAUNA<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.1.2 □ Flächendeckende Kartierung <strong>für</strong> das gesamte Untersuchungsgebiet mit<br />

4 Begehungen.<br />

Die Artenerhebung erfolgt auf der Basis einer Linien- <strong>und</strong>/oder Punktkartierung; bei größeren<br />

Untersuchungsräumen ist eine Rasterkartierung möglich (Anzahl der Raster ≥ 100,<br />

Rastergröße 250 m x 250 m).<br />

1.1.3 □ Flächendeckende Kartierung <strong>für</strong> das gesamte Untersuchungsgebiet mit 5 Begehungen bei<br />

speziellen Arten <strong>und</strong>/oder Erfordernissen (z.B. Spechte, Eulen). Die Artenerhebung erfolgt<br />

auf der Basis einer Linien- <strong>und</strong>/oder Punktkartierung; bei größeren Untersuchungsräumen ist<br />

eine Rasterkartierung möglich (Anzahl der Raster > 100, Rastergröße 250 m x 250 m).<br />

1.1.4 Abgrenzung von Funktionseinheiten auf der Gr<strong>und</strong>lage von Artenlisten <strong>und</strong> vorliegender<br />

Biotoptypenkartierung einschließlich Oberprüfung im Gelände.<br />

1.2 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.2.1 Vertiefende Erhebung (Revierkartierung) auf Probeflächen mit Erhöhung der Zahl der<br />

Begehungen gegenüber der Standarduntersuchung, i. d. R. 8 Begehungen. Die<br />

Probeflächengröße soll in der Regel 10 ha nicht unterschreiten.<br />

1.2.2 Erhebung spezieller Leitarten, Durchzügler, Teilzieher. Dies erfordert regelmäßig andere<br />

Methoden; <strong>die</strong> Auszahl erfolgt orts- <strong>und</strong> planungsspezifisch <strong>und</strong> wird einzelfallbezogen<br />

begründet.<br />

1.2.3 Abgrenzung der Reviere der kartierten Arten auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden<br />

Biotoptypenkartierung.<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Funktionseinheiten mit Ifd. Flächennummer. Eintragung von<br />

Beobachtungspunkten, -linien <strong>und</strong> F<strong>und</strong>stellen. Kennzeichnung der den jeweiligen<br />

Funktionseinheiten zuzuordnenden Arten.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Teillebensräume nach Ifd. Flächennummer, Aufnahmedatum, Teillebensraumtyp, Liste der<br />

jeweils dort beobachteten bzw. zugeordneten Arten (deutsche <strong>und</strong> zoologische Bezeichnung),<br />

Gefährdungsgrad (Rote Liste), Schutzstatus (ArtenschutzVO), Status, Bemerkungen zum<br />

Vorkommen.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise.<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3


(1.2) AMPHIBIEN<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> <strong>die</strong> UVS<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.1.2 1 flächendeckende Suche nach Laichgewässern durch Ortsbegehung tagsüber, inhaltlich<br />

verb<strong>und</strong>en mit der Suche nach Frühlaichern.<br />

1.1.3 3 weitere Begehungen der vorgef<strong>und</strong>enen Laichgewässer:<br />

− 1 Begehung nachts an den Laichgewässern (Frühlaicher),<br />

− 1 Begehung tagsüber an den Laichgewässern (Spätlaicher),<br />

− 1 Begehung nachts an den Laichgewässern (Spätlaicher),<br />

<strong>und</strong> Kartierung mit dem Ziel der Bestandsgrößenabschätzung durch<br />

− Verhören rufaktiver Individuen am Laichplatz,<br />

− strichprobenhaftes Abkeschern der Laichgewässer,<br />

− Sichtbeobachtung an den Laichgewässern in Bezug auf Adulte <strong>und</strong> Juvenile sowie im Feld<br />

bestimmbaren Laich <strong>und</strong> Larven (Auszählung),<br />

− Ggf. Absuchen von Straßenopfern an vorhandenen Straßen im Einzugsbereich.<br />

1.2 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> den LBP<br />

1.2.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.2.2 1 flächendeckende Suche nach Laichgewässern (insbesondere auch der temporären<br />

Gewässer) durch Ortsbegehung tagsüber, inhaltlich verb<strong>und</strong>en mit der Suche nach<br />

Frühlaichern.<br />

1.2.3 3 weitere Begehungen der vorgef<strong>und</strong>enen Laichgewässer:<br />

− 1 Begehung nachts an den Laichgewässern (Frühlaicher),<br />

− 1 Begehung tagsüber an den Laichgewässern (Spätlaicher),<br />

− 1 Begehung nachts an den Laichgewässern (Spätlaicher),<br />

<strong>und</strong> Kartierung mit dem Ziel der Bestandsgrößenabschätzung durch<br />

− Verhören rufaktiver Individuen am Laichplatz,<br />

− strichprobenhaftes Abkeschern der Laichgewässer,<br />

− Sichtbeobachtung an den Laichgewässern in Bezug auf Adulte <strong>und</strong><br />

Juvenile sowie im Feld bestimmbaren Laich <strong>und</strong> Larven (Auszählung),<br />

− Ggf. Absuchen von Straßenopfern an vorhandenen Straßen im<br />

Einzugsbereich,<br />

<strong>und</strong> 2 Begehungen im Trassenbereich (Wanderkorridore, nächtliche<br />

Scheinwerferkartierung).<br />

1.3 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> <strong>die</strong> UVS<br />

− Kartierung der Sommerlebensräume durch nächtliche<br />

Scheinwerfertaxierung nach einem Sommerregen<br />

(Linientranssektkartierung); 2 Begehungen (Juli, August).<br />

Bei der Laichgewässerkartierung ergänzende Bestimmung von nicht im Feld<br />

bestimmbarem Laich <strong>und</strong> Larven im Labor.<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4


1.4 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

− Amphibienfangzaunkartierung an vorhandenen Straßen (Ausbau). An<br />

vorhandenen Straßen sind <strong>die</strong> Fangzäune gr<strong>und</strong>sätzlich beidseitig<br />

aufzustellen.<br />

− Amphibienfangkreuzkartierung an geplanten Straßentrassen (Neubau).<br />

1.4.1 Standortfestlegung Festlegen <strong>und</strong> Markieren der Fangzaun- bzw. Fangkreuz- <strong>und</strong><br />

Fanggefäßstandorte nach vorliegenden Unterlagen (so weit vorhanden: Biotoptypenkartierung<br />

oder Strukturtypenkartierung, Standardamphibienkartierung, Berichte örtlicher<br />

Amphibienschützer, Lageplan des Eingriffes) vor Ort.<br />

− ein Fanggefäß pro 10 m Fangzaunlänge,<br />

− Abstand der Fangkreuze: 40 m von Mittelpunkt zu Mittelpunkt. Die<br />

Fangkreuze werden einreihig angeordnet.<br />

1.4.2 Regelmäßige Arbeiten<br />

− Dauerbeobachtung<br />

− Kontrolle der Wanderungsaktivität, bei Erforderlichkeit ggf. Organisieren<br />

der Arbeitskräfte <strong>für</strong> Sammlung <strong>und</strong> Transport wandernder Tiere.<br />

Die erforderliche Ortsbesichtigung kann ggf. auch durch einen Facharbeiter unter telefonischer<br />

Rückkopplung mit dem Projektleiter erfolgen, wird aber nicht gesondert angerechnet.<br />

1.4.3 Sammlung <strong>und</strong> Transport gefangener Tiere<br />

Entnehmen der Tiere aus den Fanggefäßen, Übersetzen der Tiere auf <strong>die</strong> dem Fanggefäß<br />

unmittelbar gegenüberliegende Fangzaun- bzw. Straßenseite oder, falls <strong>die</strong>s nicht möglich ist,<br />

Transport <strong>und</strong> Aussetzen der Tiere an einen anderen geeigneten <strong>und</strong> geschützten Ort im<br />

Wanderkorridor in Wanderrichtung. Zum Transport können 10 I Eimer benutzt werden; es dürfen<br />

aber maximal 10 Amphibien in einem Eimer transportiert werden. Schwanzlurche <strong>und</strong><br />

schwanzlose Lurche sind in getrennten Eimern zu transportieren. Zählen der umgesetzten Tiere<br />

pro Einsatztag <strong>und</strong> Fanggefäß ohne Bestimmung der Art.<br />

1.4.4 Qualitative <strong>und</strong> quantitative Kartierung Bestimmen der Amphibien nach Art, Geschlecht,<br />

Eimerstandort <strong>und</strong> beobachteter Individuenzahl je Nacht in 5 repräsentativen Nächten mit<br />

starker Wanderungsaktivität. Davon sollen 3 Nächte in <strong>die</strong> Anwanderungsphase <strong>und</strong> zwei<br />

Nächte in <strong>die</strong> Rückwanderungsphase fallen. Bei starkem Vorkommen sowohl von Urodelen<br />

(Schwanzlurchen), als auch Anuren (schwanzlosen Lurchen) sollen 2 Nächte in <strong>die</strong><br />

Anwanderungsphase <strong>und</strong> 2 Nächte in <strong>die</strong> Rückwanderungsphase der Anuren <strong>und</strong> eine Nacht in<br />

<strong>die</strong> spätere Rückwanderungsphase der Urodelen fallen.<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung der Ziffer 1.1 – 1.3<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Gewässer, Probeflächen oder Teillebensräume <strong>und</strong> Wanderkorridore mit Ifd.<br />

Flächennummer. Ggf. von Beobachtungspunkten, -linien <strong>und</strong> F<strong>und</strong>stellen, Kennzeichnung der<br />

den einzelnen Probeflächen jeweils zuzuordnenden Arten.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Gewässer, Probeflächen oder Teillebensraumtypen <strong>und</strong> Wanderkorridore nach Ifd.<br />

Nummerierung, Liste der jeweils dort beobachteten bzw. zugeordneten Arten (deutsche <strong>und</strong><br />

zoologische Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Listen), Schutzstatus (ArtenschutzVO),<br />

Häufigkeit bzw. Status, Bemerkungen zum Vorkommen.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5


− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

2.2 □ Spezialuntersuchung der Ziffer 1.4<br />

(Amphibienfangzaun- <strong>und</strong> Amphibienfangkreuzkartierung)<br />

2.2.1 Karte:<br />

Darstellung der Biotoptypenflächen im Umfang des Fangzaunes bzw. der Fangkreuze. Falls<br />

keine Biotoptypenkartierung vorliegt (z.B. bei der Planung von Amphibienschutzmaßnahmen an<br />

vorhandenen Straßen), reicht eine vereinfachte Strukturtypenflächendarstellung aus.<br />

Eintragung der Standorte von Fangzäunen bzw. Fangkreuzen <strong>und</strong> Fanggefäßen mit Ifd.<br />

Kennnummer, Standorte der Freilassung der Tiere (nur wenn aus zwingenden Gründen<br />

Freilassung nicht auf der dem Fanggefäß unmittelbar gegenüberliegenden Zaun- bzw.<br />

Straßenseite möglich ist).<br />

2.2.2 Liste:<br />

Fanggefäße nach Ifd. Kennnummer mit den jeweils in den fünf "repräsentativen" Nächten<br />

beobachteten Arten <strong>und</strong> deren Individuenzahlen <strong>und</strong> Geschlechtern. Die Angaben erfolgen<br />

getrennt nach Beobachtungstagen <strong>und</strong> Fangzäunen/Fangkreuzen.<br />

Fanggefäße nach Ifd. Kennnummer mit den Zahlen der jeweils gefangenen Individuen, nach<br />

Beobachtungstagen. Hervorhebende Kennzeichnung der 5 Tage, an denen gleichzeitig<br />

qualitativ <strong>und</strong> quantitativ kartiert wurde.<br />

2.2.3 Grafik:<br />

Histogramm (Säulendiagramm): Individuenzahl pro Fanggefäß auf maßstabsgetreuer Achse der<br />

seitlichen Abstände der Fanggefäße, nach Beobachtungstagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> fünf "repräsentativen"<br />

Nächte. Gesonderte Darstellung in getrennten Histogrammen <strong>für</strong> jede beobachtete Art.<br />

Histogramm (Säulendiagramm): Individuenzahlen pro Fanggefäß, im gesamten Arbeitszeitraum<br />

(Summen der Beobachtungstage pro Eimer).<br />

2.2.4 Text:<br />

2.2.4.1 Beschreibung der Vorgehensweise.<br />

2.2.4.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

(1.3) REPTILIEN<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6


(Probeflächenkartierung)<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.1.2 Festlegung geeigneter Probeflächen auf der Gr<strong>und</strong>lage der Biotoptypenkartierung. Räumliche<br />

Bezugsflächen der Probeflächen sind in der Regel <strong>die</strong> Biotoptypenflächen. Wenn erforderlich,<br />

können geeignete Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt werden.<br />

Die Größe der Probefläche soll bei<br />

− sehr gut ausgestatteten bzw. strukturierten Flächen bis 1 ha,<br />

− gut bis mäßig ausgestatteten bzw. strukturierten Flächen 1-3 ha betragen.<br />

1.1.3 3 Begehungen der Probeflächen bei günstiger Witterung, Jahres- <strong>und</strong> Tageszeit.<br />

1.1.4 Abgrenzung der Funktionseinheiten, ggf. einschließlich der Wanderungsbereiche, auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Artenlisten <strong>und</strong> der vorliegenden Biotoptypenkartierung einschließlich<br />

Überprüfung im Gelände.<br />

1.2 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.2.1 Erhebung besonderer Zielarten.<br />

Bei besonderen Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Methoden zur Anwendung, <strong>die</strong><br />

zielorientiert ausgewählt <strong>und</strong> begründet werden. Hier ist <strong>die</strong> zu erbringende Leistung im<br />

Einzelfall zu beschreiben (siehe gesonderte Leistungsbeschreibung).<br />

1.2.2 Abgrenzung der Funktionseinheiten<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung der Funktionseinheiten<br />

mit Ifd. Flächennummer <strong>und</strong> Kennnummer. Eintragung von Beobachtungspunkten <strong>und</strong> -linien.<br />

Kennzeichnung der den jeweiligen Funktionseinheiten zuzuordnenden Arten.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Funktionseinheiten mit Ifd. Flächennummer <strong>und</strong><br />

Kennnummer, Artenliste (deutsche <strong>und</strong> zoologische Bezeichnung), Gefährdungsrad (Rote<br />

Listen), Bemerkungen zum Vorkommen.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise.<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

(1.4) TAGFALTER, WIDDERCHEN<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7


1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

(Übersichts- <strong>und</strong> Probeflächenkartierung)<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.1.2 Flächendeckende Übersichtskartierung ausgewählter Arten mit 2 Begehungen.<br />

1.1.3 Festlegung geeigneter Probeflächen auf der Gr<strong>und</strong>lage der Biotoptypenkartierung. Auf den<br />

Probeflächen werden in Kombination durchgeführt:<br />

Die Probeflächengröße soll in der Regel 1 ha, mind. jedoch 0,5 ha betragen.<br />

Als Probeflächenabgrenzungen sind in der Regel Biotoptypenflächenabgrenzungen zu wählen.<br />

Wenn erforderlich, können geeignete Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt werden.<br />

1.1.4 □ 3 Begehungen der Probeflächen bei Intensivwiesen, wobei in Kombination<br />

durchzuführen ist:<br />

− Sichtbeobachtung, systematische Begehung,<br />

− Kescherfang,<br />

− Suche nach Präimaginalsta<strong>die</strong>n wertgebender Arten, so weit <strong>die</strong>se nicht anders<br />

nachweisbar sind.<br />

1.1.5 □ 5 Begehungen der Probeflächen bei speziellen Biotopen, wobei in<br />

Kombination durchzuführen ist:<br />

− Sichtbeobachtung, systematische Begehung,<br />

− Kescherfang,<br />

− Suche nach Präimaginalsta<strong>die</strong>n wertgebender Arten, so weit <strong>die</strong>se nicht anders<br />

nachweisbar sind.<br />

1.1.6 Abgrenzung der Funktionseinheiten (ggf. einschließlich der Wanderungsbereiche) auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Artenlisten <strong>und</strong> der Biotoptypenkartierung.<br />

1.2 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.2.1 Erhebung besonderer Zielarten.<br />

Bei besonderen Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Methoden zur Anwendung, <strong>die</strong><br />

zielorientiert ausgewählt <strong>und</strong> begründet werden. Hier ist <strong>die</strong> zu erbringende Leistung im<br />

Einzelfall zu beschreiben (siehe gesonderte Leistungsbeschreibung).<br />

1.2.2 Abgrenzung der Funktionseinheiten <strong>für</strong> besondere Zielarten.<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchungen<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung Funktionseinheiten mit<br />

Ifd. Flächennummer <strong>und</strong> Kennnummer der einzelnen Teilprobeflächen/Funktionseinheiten,<br />

Eintragung von Beobachtungspunkten <strong>und</strong> -linien. Kennzeichnung der Standorte<br />

nachgewiesener bedeutsamer Arten.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Teilprobeflächen/Funktionseinheiten mit Ifd.<br />

Flächennummer <strong>und</strong> Kennnummer der einzelnen Teilprobeflächen/Funktionseinheiten,<br />

Artenliste (zoologische, ggf. deutsche Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Listen), Status (so<br />

weit z. B. in der Spezialuntersuchung nicht nur das Imago berücksichtigt wird), Bemerkungen<br />

zum Vorkommen.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise.<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8


(1.5) LIBELLEN<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

(Probeflächenkartierung)<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.1.2 Festlegung geeigneter Probeflächen (= Vegetationsstrukturtypen) auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Biotoptypenkartierung.<br />

Die Probeflächengröße bei flächenhaften Strukturtypen soll mind. 2 000 qm betragen.<br />

1.1.3 6 Begehungen der Probeflächen. Hiervon sind<br />

− 2 Begehungen im Frühjahr (Ende April – Mai),<br />

− 2 im Sommer (Juni – Juli),<br />

− 2 im Herbst (August - September) durchzuführen.<br />

Bei der Begehung der Probeflächen ist – mit dem Ziel, Reproduktion nachzuweisen –<br />

− Sichtbeobachtung,<br />

− Kescherfang,<br />

− Larven- <strong>und</strong> Exuviensuche (nur qualitativ)<br />

durchzuführen.<br />

1.1.4 Abgrenzung der Funktionseinheiten (ggf. einschließlich der Wanderungsbereiche) auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Artenlisten <strong>und</strong> der Biotoptypenkartierung.<br />

1.2 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.2.1 Erhebung besonderer Zielarten.<br />

Bei besonderen Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Methoden zur Anwendung, <strong>die</strong><br />

zielorientiert ausgewählt <strong>und</strong> begründet werden. Hier ist <strong>die</strong> zu erbringende Leistung im<br />

Einzelfall zu beschreiben (siehe gesonderte Leistungsbeschreibung).<br />

1.2.2 Abgrenzung der Funktionseinheiten <strong>für</strong> besondere Zielarten.<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, bei sehr kleinräumigen<br />

Probeflächenabgrenzungen ergänzende Darstellung auf Detailkarten (1 :1000 – 1 :2500),<br />

Darstellung der Teilprobeflächen/Funktionseinheiten mit Ifd. Flächennummer <strong>und</strong> Kennnummer<br />

der einzelnen Teilprobeflächen/Funktionseinheiten. Eintragung von Beobachtungspunkten <strong>und</strong> -<br />

linien. Darstellung bedeutsamer Teillebensraumbeziehungen (durch Pfeile).<br />

2.1.2 Liste:<br />

Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Teilprobeflächen/Funktionseinheiten mit Ifd.<br />

Flächennummer <strong>und</strong> Kennnummer der einzelnen Probeflächen/Strukturtypen, Artenliste<br />

(zoologische, ggf. deutsche Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Listen), Status,<br />

Bemerkungen zum Vorkommen <strong>und</strong> Angaben über Fortpflanzungsaktivitäten<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise.<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9


(1.6) HEUSCHRECKEN<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

(Übersichtskartierung <strong>und</strong> Probeflächenkartierungen)<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.1.2 Flächendeckende Übersichtskartierung ausgewählter Arten mit. einer Begehung.<br />

1.1.3 Festlegung geeigneter Probeflächen auf der Gr<strong>und</strong>lage der Biotoptypenkartierung. Die<br />

Probeflächengröße soll in der Regel 1 ha, mind. jedoch 0,5 ha betragen. Als<br />

Probeflächenabgrenzungen sind in der Regel Biotoptypenflächenabgrenzungen zu wählen.<br />

Wenn erforderlich, können geeignete Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt werden.<br />

1.1.4 □ 3 Begehungen der Probeflächen im Mai – September<br />

Hierbei ist in Kombination durchzuführen:<br />

− Verhören, Sichtbeobachtung, Kescherfang,<br />

− Feldaufnahme mit BAT-Detector.<br />

1.1.5 □ 1 zusätzliche Begehung der Probeflächen bei pot. Feldgrillenvorkommen <strong>und</strong> zwecks<br />

Erhebung nachtaktiver Arten, Methodik siehe Ziffer 1.1.4<br />

1.1.6 Abgrenzung der Funktionseinheiten (ggf. einschließlich der Wanderungsbereiche) auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Artenlisten <strong>und</strong> der Biotoptypenkartierung.<br />

1.2 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.2.1 Erhebung besonderer Zielarten.<br />

Bei besonderen Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Methoden zur Anwendung, <strong>die</strong><br />

zielorientiert ausgewählt <strong>und</strong> begründet werden. Hier ist <strong>die</strong> zu erbringende Leistung im<br />

Einzelfall zu beschreiben (siehe gesonderte Leistungsbeschreibung).<br />

1.2.2 Abgrenzung der Funktionseinheiten <strong>für</strong> besondere Zielarten.<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung der Funktionseinheiten<br />

im Lebensraumgefüge mit Ifd. Flächennummer <strong>und</strong> Kennnummer der einzelnen Probeflächen/Funktionseinheiten.<br />

Eintragung von Beobachtungspunkten. Kennzeichnung der Standorte<br />

nachgewiesener bedeutsamer Arten.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Funktionseinheiten im Lebensraumgefüge mit Ifd.<br />

Flächennummer <strong>und</strong> Kennnummer der einzelnen Funktionseinheiten, Artenliste (zoologische,<br />

ggf. deutsche Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Liste), Status, Bemerkungen zum<br />

Vorkommen.<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 10


2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise.<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

(1.7) LAUFKÄFER; SPINNEN<br />

Potenziell anwendungsrelevant <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP sind <strong>die</strong> Artengruppen "Laufkäfer" <strong>und</strong> "Spinnen". Da der<br />

Wissensstand bei Spinnen im Gegensatz zu Laufkäfern hinsichtlich Empfindlichkeit gegenüber<br />

straßenbaubedingten Wirkungen jedoch insgesamt noch immer gering ist, sollten Spinnen als Zeigergruppe<br />

bis auf weiteres nur im begründeten Ausnahmefall eingesetzt werden.<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

(Probeflächenkartierungen unter Berücksichtigung der Dominanzstruktur)<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.1.2 Festlegung geeigneter Probeflächen auf der Gr<strong>und</strong>lage der Biotoptypenkartierung. Als<br />

Probeflächenabgrenzung sind in der Regel Biotoptypen zu wählen. Wenn erforderlich, können<br />

geeignete Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt werden.<br />

1.1.3 □ 5 Begehungen der Probeflächen im April – Oktober, wobei je nach Lebensraum in<br />

Kombination oder einzeln, an geeigneten Kleinstandorten der zu betrachtenden Straten<br />

folgende Methoden anzuwenden sind:<br />

− Fallenfang mit Bodenfallen nach Barber (9 Fallen pro Probefläche),<br />

− Handaufsammlung (obligatorisch an allen Überschwemmungsbiotopen),<br />

− Aufschwemm-Methode,<br />

− Gesiebe.<br />

Die o. g. Methoden beinhalten das grobe Aussortieren <strong>und</strong> <strong>die</strong> vorläufige<br />

Alkoholkonservierung der Beifänge, jedoch nicht deren Determination oder Aufbereitung .<br />

Der Einsatz von Handaufsammlungen an nicht wassergeprägten Biotopen muss besonders<br />

begründet werden.<br />

1.1.4 □ 7 Begehungen bei Gewässern, Ufer, Feuchtbiotopen, Magerrasen, Heiden <strong>und</strong><br />

Felsstandorten.<br />

Methodik siehe Ziffer 1.1.3.<br />

1.1.5 □ Bei sehr hoher Bodenfeuchtigkeit oder Zerstörungsgefahr bei Überflutung kann auf<br />

Bodenfallen verzichtet werden; stattdessen Erhöhung der Zahl der Handaufsammlungen/<br />

Bodenaufschwemmungen.<br />

1.1.6 Abgrenzung der Funktionseinheiten im Lebensraumgefüge auf der Gr<strong>und</strong>lage der Arten-<br />

Dominanzlisten <strong>und</strong> der Biotoptypenkartierung einschließlich der Oberprüfung im Gelände.<br />

1.2 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.2.1 Erhebung besonderer Zielarten.<br />

Bei besonderen Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Methoden zur Anwendung, <strong>die</strong><br />

zielorientiert ausgewählt <strong>und</strong> begründet werden. Hier ist <strong>die</strong> zu erbringende Leistung im<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 11


Einzelfall zu beschreiben (siehe gesonderte Leistungsbeschreibung).<br />

1.2.2 Abgrenzung der Funktionseinheiten <strong>für</strong> besondere Zielarten.<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung der Funktionseinheiten<br />

im Lebensraumgefüge, Eintragung der Fallenstandorte mit Ifd. Fallennummer <strong>und</strong><br />

Beobachtungspunkte mit Ifd. Nummer (ggf. Darstellung auf Detailkarte 1:1 000 – 1:2 500).<br />

Kennzeichnung der Standorte nachgewiesener bedeutsamer Arten.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Probefläche mit Ifd. Probeflächennummer, Fallen <strong>und</strong> Beobachtungspunkte mit Ifd. Nummer,<br />

Artenliste (zoologische, ggf. deutsche Bezeichnung, LUCHT - CODE), Dominanzstruktur der<br />

Lebensgemeinschaft, Gefährdungsgrad (Rote Listen), Bemerkungen zum Vorkommen /<br />

Dominanzstruktur.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

(1.8) FLEDERMÄUSE<br />

Fledermäuse integrieren wie nur wenige Artengruppen Informationen über den Gesamtzustand der<br />

Landschaft. Jedoch sind Wechselbeziehungen zwischen Winterquartier, Wochenstuben <strong>und</strong> Jagdrevier<br />

wissenschaftlich noch ungenügend erforscht <strong>und</strong> Erfassungs- <strong>und</strong> Bewertungsmethoden erst in der<br />

Entwicklung. Bis sich Untersuchungsstandards fachgerecht entwickelt haben, sieht das Leistungsbild vorerst<br />

als Standarduntersuchung nur erste grobe Überblickserfassungen vor.<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

(Flächendeckende Bewertung)<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.1.2 Befragung vor Ort.<br />

1.1.3 1 Begehung mit selektiver Suche (Winterquartiere, Wochenstuben, Schlafquartiere in<br />

Gebäuden, Stollen, Altholzbestände, Brücken, etc.). Determination nach Geländekriterien so<br />

weit machbar, ggf. unter Einsatz von BAT-Detectoren"<br />

1.1.4 Abgrenzung von Funktionseinheiten im Lebensraumgefüge auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Biotoptypenkartierung <strong>und</strong> der Artenlisten einschließlich der Überprüfung im Gelände<br />

1.2 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.2.1 Erhebung besonderer Zielarten.<br />

Bei besonderen Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Methoden zur Anwendung, <strong>die</strong><br />

zielorientiert ausgewählt <strong>und</strong> begründet werden. Hier ist <strong>die</strong> zu erbringende Leistung im<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 12


Einzelfall zu beschreiben (siehe gesonderte Leistungsbeschreibung).<br />

1.2.2 Abgrenzung von Funktionseinheiten <strong>für</strong> besondere Zielarten.<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung punktueller Teillebensräume (z.B. Jagdrevier, Wochenstube, Sommerlebensraum,<br />

Winterquartier) mit Ifd. Objektnummer <strong>und</strong> Kennnummer, Darstellung der Lebensraum-<br />

Funktionseinheiten (Darstellung der Teillebensraumbeziehungen durch Pfeile) auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Biotoptypenkartierung mit Ifd. Flächennummer <strong>und</strong> Kennnummer, Standorte<br />

nachgewiesener bedeutsamer Arten.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Punktuelle Teillebensräume <strong>und</strong> Teilfunktionseinheiten im Lebensraumgefüge nach Ifd.<br />

Flächennummer, Artenliste (deutsche <strong>und</strong> zoologische Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote<br />

Liste), Bemerkungen zum Vorkommen.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

(1.9) KLEINSÄUGER (Echte Mäuse, Spitzmäuse, Bilche, Hamster)<br />

Diese Artengruppe soll nur im begründeten Ausnahmefall im Rahmen von UVS <strong>und</strong> LBP untersucht werden.<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 Keine flächendeckende Standarduntersuchung<br />

1.2 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

(Übersichts- <strong>und</strong> Probeflächenkartierung)<br />

1.2.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.2.2 Festlegung geeigneter Probeflächen. Als Probeflächenabgrenzungen sind in der Regel<br />

Biotoptypenflächenabgrenzungen zu wählen. Wenn erforderlich, können geeignete<br />

Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt werden.<br />

1.2.3 Flächendeckende Begehung aller relevanten Strukturen in Hinblick auf<br />

− Auswertung der F<strong>und</strong>e von Flaschenfallen <strong>und</strong> anderen Zufallsfängen,<br />

− Nest- <strong>und</strong> Bausuche,<br />

− Fraß- <strong>und</strong> Fußspuren, Losungen.<br />

1.2.4 Untersuchung der Probeflächen durch<br />

− Lebendfang in artenschutzgerecht präparierten Lebendfallen,<br />

− Beifänge von Barberfallen,<br />

− Schlagfallen <strong>und</strong> Bodenfallen (sie sollen nur zur Verfügung spezifischer Projektziele in<br />

begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen).<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 13


1.2.5 Gewölleanalysen unter Berücksichtigung der übrigen Ergebnisse im Hinblick auf den Nachweis<br />

der Bodenständigkeit. Die Suche nach Gewöllen wird nicht auf <strong>die</strong> Probefläche beschränkt;<br />

ergänzenden Gewölleanalyse.<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung der Funktionseinheiten<br />

im Lebensraumgefüge, Eintragung der F<strong>und</strong>stellen mit Ifd. F<strong>und</strong>ortnummer, Kennzeichnung der<br />

Standorte nachgewiesener bedeutsamer Arten.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Probefläche mit Ifd. Probeflächennummer, F<strong>und</strong>orte mit Ifd. Nummer, Artenliste (zoologische<br />

<strong>und</strong> deutsche Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Liste), Bemerkungen zum Vorkommen.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

(1.10) MITTEL- UND GROSSÄUGER<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.1.2 Befragung von revierbetreuenden Jägern, Jagdpächtern, Jagdaufsehern, Forstbeamten <strong>und</strong><br />

sonstigen ortsk<strong>und</strong>igen Personen zur Benennung bedeutsamer Teillebensräume, wie<br />

− Ruheräume,<br />

− Nahrungsräume,<br />

− Fortpflanzungsräume,<br />

− Wanderlinien,<br />

− Vorkommensschwerpunkte <strong>und</strong> -grenzen,<br />

− sonstige Beobachtungsschwerpunkte.<br />

1.1.3 Plausibilitätskontrolle.<br />

1.2 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> LBP<br />

1.2.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.2.2 Befragung von revierbetreuenden Jägern, Jagdpächtern, Jagdaufsehern, Forstbeamten <strong>und</strong><br />

sonstigen ortsk<strong>und</strong>igen Personen zur Benennung bedeutsamer Teillebensräume, wie<br />

− Ruheräume,<br />

− Nahrungsräume,<br />

− Fortpflanzungsräume,<br />

− Wanderlinien,<br />

− Vorkommensschwerpunkte <strong>und</strong> -grenzen,<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 14


− sonstige Beobachtungsschwerpunkte.<br />

1.2.3 Plausibilitätskontrolle.<br />

1.2.4 Spurensuche im Winter.<br />

1.3 □ Spezialuntersuchung<br />

1.3.1 Artspezifische Untersuchungen je nach Problemstellung (z.B. Spurensuche im Frühsommer).<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

In <strong>die</strong> Befragung einbezogene Jagdreviere mit Ifd. Nummer <strong>und</strong> (Revier-) Grenzen,<br />

Kennzeichnung der Standorte bedeutsamer Arten, Darstellung bedeutsamer<br />

Teillebensraumbeziehungen (durch Pfeile), abgeleitete Vorkommensgrenzen, ggf. Bereiche mit<br />

sporadischem Vorkommen, Wanderwege.<br />

2.1.2 Liste:<br />

(Jagd-)Reviere mit Bezeichnung <strong>und</strong> Ifd. Nummer, Teilfunktionseinheiten im Lebensraumgefüge<br />

<strong>und</strong> Kennnummer des Typs, Artenliste (deutsche <strong>und</strong> zoologische Bezeichnung),<br />

Gefährdungsgrad (Rote Listen), Bemerkungen zum Vorkommen.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise.<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP) durch den Bearbeiter der UVS bzw. des<br />

LBP möglich wird.<br />

(1.11) FISCHE, KREBSE<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS<br />

(Abschnittsweise Befischung von direkt oder indirekt (potenziell) beeinträchtigten Gewässern)<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.1.2 Befragung des Fischereirechtsinhabers zu Besatzmaßnahmen <strong>und</strong> Bewirtschaftungsregime.<br />

1.1.3 Auswahl der Untersuchungsstrecken. In den Untersuchungsstrecken sollen alle erkennbaren<br />

morphologisch verschiedenen Zonierungen der Gewässer enthalten sein (<strong>die</strong> genaue Zahl, Lage<br />

<strong>und</strong> Länge der Abschnitte stellt eine Einzelfallentscheidung dar, <strong>die</strong> mit dem Auftraggeber<br />

abzustimmen ist).<br />

1.1.4 2 Befischungen an ausgewählten Gewässerabschnitten mit Elektrogeräten, Senken, Keschern<br />

oder Wurfnetzen je nach Gewässertyp unter der Beachtung des jeweiligen<br />

Landesfischereirechtes.<br />

1.1.5 2 Befischungen an ausgewählten Gewässerabschnitten mit Reuse <strong>und</strong> Stellnetz je nach<br />

Gewässertyp unter der Beachtung des jeweiligen Landesfischereirechtes.<br />

1.1.6 2 Befischungen an ausgewählten Gewässerabschnitten mit Zugnetz je nach Gewässertyp unter<br />

der Beachtung des jeweiligen landesfischereirechtes.<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 15


1.2 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.2.1 Erhebung besonderer Zielarten.<br />

Bei besonderen Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Methoden zur Anwendung, <strong>die</strong><br />

zielorientiert ausgewählt <strong>und</strong> begründet werden. Hier ist <strong>die</strong> zu erbringende Leistung im Einzelfall<br />

zu beschreiben (siehe gesonderte Leistungsbeschreibung).<br />

1.2.2 Abgrenzung der Funktionseinheiten <strong>für</strong> besondere Zielarten.<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer (Maßstab 1:1000 bis 1:5000),<br />

Darstellung der unterschiedlichen Zonierungen, Kennzeichnung der F<strong>und</strong>orte bedeutsamer<br />

Indikatoren bzw. von Rote-Liste-Arten.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Probeflächennummer, Lebensraum, Zonierung des Gewässers, vorgef<strong>und</strong>ene Strukturelemente,<br />

Artenliste, Schutz- bzw. Gefährdungsstatus.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise.<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

(1.12) FLIESSGEWÄSSERORGANISMEN<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

(Gewässergütebestimmung gemäß DIN 38410)<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.1.2 Festlegung geeigneter Gewässerabschnitte als Probeflächen auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Biotoptypenkartierung. Zahl <strong>und</strong> Lage der Probeflächen werden im Einzelfall mit dem AG<br />

vereinbart. Die Größe der Probeflächen bestimmt sich nach dem Erfordernis einer<br />

repräsentativen Probenahme.<br />

1.1.3 2 Begehungen der Probeflächen (1x Frühjahr, 1x Spätsommer/Herbst).<br />

Ermitteln nach der Zeitsammelmethode in Kombination von<br />

− Ablesen,<br />

− Keschern (im Wasser- <strong>und</strong> Luftraum),<br />

− Sieben.<br />

1.1.4 Abgrenzung der Funktionseinheiten (ggf. einschließlich der Wanderungsbereiche) auf der<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 16


Gr<strong>und</strong>lage der Artenlisten <strong>und</strong> der Biotoptypenkartierung.<br />

1.2 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.2.1 1 zusätzliche Begehung der Probeflächen im Sommer.<br />

1.2.2 Erhebung besonderer Zielarten.<br />

Bei besonderen Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Methoden zur Anwendung, <strong>die</strong><br />

zielorientiert ausgewählt <strong>und</strong> begründet werden. Hier ist <strong>die</strong> zu erbringende Leistung im Einzelfall<br />

zu beschreiben (siehe gesonderte Leistungsbeschreibung).<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung der Lebensraum-<br />

Funktionsräume. Eintragung von Beobachtungspunkten <strong>und</strong> -linien. Kennzeichnung der Standorte<br />

nachgewiesener bedeutsamer Arten.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Probefläche mit Ifd. Probeflächennummer, Gewässertypen bzw. Lebensraumtypen, Artenliste<br />

(zoologische, ggf. deutsche Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Listen), Status, Bemerkungen<br />

zum Vorkommen.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise.<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

(1.13) SCHNECKEN, MUSCHELN<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 Keine flächendeckende Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.2 Spezialuntersuchung<br />

(Probeflächenkartierung)<br />

1.2.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.2.2 Festlegung geeigneter Probeflächen auf der Gr<strong>und</strong>lage der Biotoptypenkartierung. Zahl <strong>und</strong> Lage<br />

der Probeflächen werden im Einzelfall mit dem AG abgestimmt. Als Probeflächenabgrenzung sind<br />

in der Regel Biotoptypenflächenabgrenzungen zu wählen. Wenn erforderlich, können geeignete<br />

Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt werden.<br />

1.2.3 2 Begehungen der Probeflächen (März – Juli <strong>und</strong> September – November) mit qualitativer<br />

Erhebung aufgr<strong>und</strong> einer Kombination von<br />

− Absuchen des Vegetationsbestandes, der Bodenoberfläche <strong>und</strong> ggf.<br />

− weiterer Substrate (Felsen, Totholz),<br />

− Durchharken der Bodenstreu <strong>und</strong> sonstigen Lockermaterials,<br />

− Durchkeschern von Gewässersediment <strong>und</strong> Wasserpflanzen,<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 17


2. Dokumentation<br />

− Absuchen von Hartsubstraten nach aufsitzenden Wassermollusken,<br />

− (Steine, Treibholz)<br />

<strong>und</strong> mit quantitativer Erhebung durch:<br />

− intensive Handfänge mit Ausschütteln von Streu- oder Pflanzenbüscheln <strong>und</strong> Bearbeitung von<br />

Lockermaterial mit dem Reitersieb,<br />

− genaue Durchsicht von Substraten (Siebungen),<br />

− ggf. Auslegung von künstlichen Versteckplätzen,<br />

− Absuchen des Gewässergr<strong>und</strong>es nach Großmuscheln.<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Probe-, Teilprobeflächen mit Ifd. Nummerierung, Eintragung der Aufnahmeflächen<br />

mit Ifd. Nummer (ggf. Darstellung auf Detailkarte 1 : 1 000 –<br />

1 : 2 500). Darstellung der Funktionseinheiten im Lebensraumgefüge, Kennzeichnung der<br />

Standorte nachgewiesener bedeutsamer Arten.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Probe-, Teilprobefläche mit Ifd. Nummer, Aufnahmefläche mit Ifd. Nummer, Artenliste<br />

(zoologische, ggf. deutsche Bezeichnungen), Gefährdungen (Rote bzw. regionale Listen), Status,<br />

Bemerkungen zum Vorkommen.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise.<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

(1.14) ALTHOLZBEWOHNENDE UND BLÜTENBESUCHENDE KÄFER "REIFER" WÄLDER<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

(Probeflächenkartierung)<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

1.1.2 Festlegung geeigneter Probeflächen auf der Gr<strong>und</strong>lage der Biotoptypenkartierung. Sinnvoll ist <strong>die</strong><br />

Untersuchung von mind. 10 Probeflächen. Als Probeflächenabgrenzungen sind in der Regel<br />

Biotoptypenflächenabgrenzungen (Altholzbestände <strong>und</strong> ihre unmittelbaren Kontaktbiotope) zu<br />

wählen. Wenn erforderlich (wenn <strong>die</strong> Bestände z. B. sehr großflächig sind), können geeignete<br />

Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt werden.<br />

1.1.3 3 Begehungen der Probeflächen. In Kombination sind durchzuführen:<br />

− 1 Fensterfalle, Standzeit 3 Monate (Exposition Anfang Mai, 2 x Ablesen, Ablesen/Abbau),<br />

− 4 Raupen-Leimringe 0,25 qm, 3 Monate Standzeit (Exposition Anfang Mai,<br />

2 x Ablesen, Ablesen/Abbau),<br />

− Totholzgesiebe (2 St<strong>und</strong>en Siebung an etwa 10 Stellen), 2 Wiederholungssiebungen.<br />

1.1.4 Abgrenzung der Funktionseinheiten (ggf. einschließlich der Wanderungsbereiche) auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Artenlisten <strong>und</strong> der Biotoptypenkartierung.<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 18


1.2 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.2.1 Untersuchung je nach Problemstellung.<br />

1.2.2 Eine Methodenergänzung ist durch Klopfproben <strong>und</strong> Handaufsammlungen an Totholz <strong>und</strong> in der<br />

Vegetation sinnvoll sowie ggf. durch Flugköderfallen (mit Taubenmist-Köder), insbesondere auf<br />

Untersuchungsflächen mit (sehr) großer Vielfalt an Kleinlebensräumen (vgl. KÖHLER, F. 1996.<br />

Käferfauna in Naturwaldzellen <strong>und</strong> Wirtschaftswald, LÖBF-Schriftenreihe, Bd. 6, Münster).<br />

Bei besonderen Fragestellungen kommen regelmäßig Methoden zur Anwendung, <strong>die</strong> zielorientiert<br />

ausgewählt <strong>und</strong> begründet werden. Hier ist <strong>die</strong> zu erbringende Leistung im Einzelfall zu<br />

beschreiben (siehe gesonderte Leistungsbeschreibung).<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung der Teilprobeflächen mit<br />

Ifd. Flächennummer. Kennzeichnung der Standorte nachgewiesener bedeutsamer Arten.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Teilprobeflächennummer, Artenliste (zoologische, ggf.<br />

deutsche Bezeichnung), Status, Menge/Dichte, Gefährdungsgrad (Rote Liste), Bemerkungen zum<br />

Vorkommen, allg. Bemerkungen.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise.<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden<br />

Beeinträchtigung der Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong><br />

Zielsetzung, Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

(1.15) WILDBIENEN<br />

Wildbienen <strong>die</strong>nen in erster Linie der Charakterisierung von Sonderstandorten wie Magerrasen, Sanddünen,<br />

Erdaufschlüssen, Ruderalflächen, Brachen, Schilfröhrichten, blütenreichen Wiesen sowie der<br />

Übergangsbereiche Offenland/Gehölz, Die gute autökologische Kenntnis vieler Wildbienenarten ermöglicht<br />

eine hervorragende Beurteilung projektbezogener Fragestellungen. Wildbienenerhebungen zeichnen sich<br />

insbesondere dadurch aus, dass sie eine Darstellung funktionaler Beziehungen zwischen verschiedenen<br />

Landschaftsbestandteilen ermöglichen. Weiterhin liefern Wildbienen oftmals differenziertere Ergebnisse in<br />

Gebieten mittlerer Biotopqualitäten als <strong>die</strong> häufig untersuchten Insektengruppen wie Tagfalter oder<br />

Heuschrecken. Dies gilt besonders in landwirtschaftlich genutzten Gebieten sowie im urbanen Bereich.<br />

1. Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandserhebung<br />

1.1 □ Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

(Übersichtskartierung <strong>und</strong> Probeflächenkartierungen)<br />

1.1.1 Erfassung auf der Gr<strong>und</strong>lage vorhandener Unterlagen.<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 19


1.1.2 Flächendeckende Übersichtskartierung repräsentativer Wildbienenhabitate.<br />

1.1.3 Festlegung geeigneter Probeflächen (= Vegetations-/Strukturtypen) mit 1 Begehung.<br />

1.1.4 □ Probeflächenkartierung mit 5 Begehungen während der gesamten Vegetationsperiode.<br />

Auf den Probeflächen werden in Kombination durchgeführt:<br />

− gezielter Sichtfang mit Kescher,<br />

− Ermittlung von Nahrungspflanzen <strong>und</strong> Nistplätzen zum Nachweis der Bodenständigkeit.<br />

Wichtig bei der Geländeerhebung ist <strong>die</strong> gezielte Kontrolle der Lebensraumelemente (Requisiten).<br />

Die Probeflächengröße soll 1-5 ha betragen. Als Probeflächenbegrenzungen sind in der Regel<br />

Biotoptypenflächenabgrenzungen zu wählen. Wenn erforderlich, können geeignete<br />

Untertypenflächen als Probeflächen ausgegrenzt werden.<br />

1.1.5 □ 2 zusätzliche Begehungen bei dem Auftreten von früh blühenden Pflanzen<br />

(z.B. Weidenarten) <strong>und</strong> spät blühenden Pflanzen.<br />

Methodik siehe Ziff. 1.1.4<br />

1.1.6 Abgrenzung der Funktionseinheiten (ggf. einschließlich der Wanderungsbereiche) auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Artenlisten <strong>und</strong> der Biotoptypenkartierung.<br />

1.2 □ Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

1.2.1 Untersuchung je nach Problemstellung.<br />

Bei besonderen Zielarten/Fragestellungen kommen regelmäßig Methoden zur Anwendung, <strong>die</strong><br />

zielorientiert ausgewählt <strong>und</strong> begründet werden. Hier ist <strong>die</strong> zu erbringende Leistung im Einzelfall<br />

zu beschreiben (siehe gesonderte Leistungsbeschreibung).<br />

1.2.2 Abgrenzung der Funktionseinheiten <strong>für</strong> besondere Zielarten.<br />

2. Dokumentation<br />

2.1 □ Standard- <strong>und</strong> Spezialuntersuchung<br />

2.1.1 Karte:<br />

Darstellung der Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Darstellung der Funktionseinheiten im<br />

Lebensraumgefüge mit Ifd. Flächennummer <strong>und</strong> Kennnummer der Einzelnen<br />

Probeflächen/Funktionseinheiten. Eintragung von Beobachtungspunkten. Kennzeichnung der<br />

Standorte nachgewiesener bedeutsamer Arten/Artengemeinschaften.<br />

2.1.2 Liste:<br />

Probeflächen mit Ifd. Probeflächennummer, Funktionseinheiten im Lebensraumgefüge mit Ifd.<br />

Flächennummer <strong>und</strong> Kennnummer der einzelnen Funktionseinheiten, Artenliste (zoologische, ggf.<br />

deutsche Bezeichnung), Gefährdungsgrad (Rote Listen), Status, Bemerkungen zum Nistplatz <strong>und</strong><br />

zum Blütenbesuch, allgemeine Bemerkungen zum Vorkommen.<br />

2.1.3 Text:<br />

2.1.3.1 Beschreibung der Vorgehensweise.<br />

2.1.3.2 Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

− <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler, lokaler Ebene),<br />

− <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

− <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

− <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

− <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 20


(2) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.113<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 21


§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen mindestens:<br />

VII.113<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden EUR<br />

§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. 1 EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

Zwischensumme Psch<br />

Vorläufig<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 22


(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

VII.113<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 23<br />

Brutto<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]


Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster <strong>für</strong> faunistische Untersuchungen<br />

im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (HOAI Teil VI)<br />

Beschreibung der Leistung<br />

VII.113.1<br />

(1) Allgemeines<br />

Für faunistische Untersuchungen gibt es in der HOAI keine Leistungsbilder. Sie gelten als Besondere<br />

Leistungen, wenn sie im Zusammenhang mit Leistungen des Teils VI der HOAI stehen.<br />

Bei eigenständiger <strong>Vergabe</strong> ist § 50 HOAI anzuwenden. Als Bestandteil des Vertrages sind <strong>die</strong><br />

technischen Vertragsbedingungen (VII.113.2 <strong>VHF</strong>) zu vereinbaren.<br />

(2) Erforderlichkeit faunistischer Untersuchungen<br />

Untersuchungen zur Fauna werden erforderlich, wenn <strong>die</strong> Auswertung der verfügbaren<br />

planungsrelevanten Unterlagen bei UVS <strong>und</strong> LBP (Gr<strong>und</strong>leistungen der §§ 48a <strong>und</strong> 49a HOAI) keine<br />

gesicherte Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen nach § 2 UVPG <strong>und</strong> von<br />

Beeinträchtigungen der Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt im Sinne § 18 ff bzw. § 31 ff BNatSchG i. V. mit den<br />

Landesnaturschutzgesetzen zulässt.<br />

(3) Auswahl von Artengruppen<br />

Die naturschutzfachlich geeigneten Arten bzw. Artengruppen sind in 6.44 Tabelle Anhang 1<br />

aufgeführt. Die tatsächlich zu untersuchenden Arten bzw. Artengruppen <strong>und</strong> <strong>die</strong> dazu erforderlichen<br />

Methoden sind im Einzelfall jeweils zielgerichtet <strong>und</strong> problemadäquat auszuwählen. Die in VII.113.2<br />

<strong>VHF</strong> Nr. 16 aufgeführten Leistungen untergliedern sich in:<br />

− Standarduntersuchung<br />

Sie ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweils zu untersuchende Artengruppe immer durchzuführen.<br />

− Spezialuntersuchung<br />

Sofern <strong>die</strong> Standarduntersuchungen keine ausreichenden Erkenntnisse zur Problemlösung<br />

ergeben, sind <strong>die</strong> weiterführenden Spezialuntersuchungen erforderlich. Spezialuntersuchungen<br />

können auch ohne vorausgehende Standarduntersuchung vergeben werden, wenn bereits<br />

vorliegende Kenntnisse <strong>die</strong>s zwingend erforderlich machen.<br />

Die Auswahl von Artengruppen ergibt sich aus der Prüfung <strong>und</strong> argumentativen Zusammenschau<br />

hinsichtlich einer betroffenen - wie auch eingriffs- <strong>und</strong> wirkungsbezogenen Betrachtung.<br />

Hierbei sind im Wesentlichen folgende Kriterien zugr<strong>und</strong>e zu legen:<br />

− Naturräumlich bestimmte allgemeine Charakteristika (z. B. Artengemeinschaften von Küsten,<br />

Alpen, Wäldern, Talsystemen, Flusssystemen)<br />

− Funktionale Lebensraumfunktionen <strong>und</strong> Biotopvernetzung (Raumzusammenhalte; z. B. von Meer-<br />

Lebensraumbewohner, Metapopulationen)<br />

− Verbreitung von Arten (Arten an der Populationsgrenze, Populationsschwerpunkte,<br />

−<br />

Reliktvorkommen)<br />

Vorbelastung (Siedlungsdruck, Immissionsbelastung)<br />

− Wirkung <strong>und</strong> ökologische Folgen, sofern zum Zeitpunkt der Abgabe des Auftragsangebotes<br />

abschätzbar.<br />

(4) Anwendung der Mustertexte<br />

Als Bestandteil des Vertrages sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung <strong>die</strong> in § 3 Abs. 1 des<br />

Vertragsmusters (VII.113) aufgeführten Mustertexte zu verwenden sowie <strong>die</strong> technischen<br />

Vertragsbedingungen (VII.113.2) zu vereinbaren.<br />

(5) Darstellungsmaßstab<br />

Der Darstellungsmaßstab richtet sich nach den jeweiligen Ansprüchen der zu untersuchenden<br />

Artengruppen. Er ist im Einzelfall festzulegen; in der Regel ist der Maßstab 1 : 5.000 ausreichend.<br />

(6) Untersuchungsgebiet<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes bzw. der Probeflächen erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Lebensraumansprüche der jeweils zu untersuchenden Tiergruppe/Tierart, nach der Strukturierung des<br />

Raumes <strong>und</strong> nach den Projektwirkungen. Sie ist zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer zu<br />

vereinbaren. Das Untersuchungsgebiet liegt in der Regel innerhalb des Untersuchungsraumes der<br />

UVS bzw. des Plangebietes des LBP.<br />

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VII.113.1<br />

(7) Festlegung des Untersuchungszeitraumes<br />

Der Untersuchungszeitraum <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung der Bestandsaufnahme richtet sich nach den<br />

spezifischen Ansprüchen der zu untersuchenden Artengruppen (siehe auch VII.113.2 Nr. 6 <strong>und</strong><br />

Anhänge 1 <strong>und</strong> 2) <strong>und</strong> ist zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer zu vereinbaren.<br />

(8) Gegenstand der Untersuchungen<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Untersuchung ist, dass auf Teile der Gr<strong>und</strong>leistungen bei UVS/LBP (i. d. R.<br />

Leistungsphase 2) zurückgegriffen werden kann z. B. auf <strong>die</strong> Biotoptypenkartierung zur Ableitung von<br />

Zootoptypen.<br />

Die Leistungen werden in „Feldaufwand“ <strong>und</strong> „Dokumentation“ gegliedert. Zum Feldaufwand gehören<br />

<strong>die</strong> Geländearbeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestandsbewertung, <strong>die</strong> Determination <strong>und</strong> <strong>die</strong> Aufzeichnung der<br />

Beobachtungen. Zur Dokumentation gehören <strong>die</strong> Sichtung der Aufzeichnungen, <strong>die</strong> Datenauswertung<br />

<strong>und</strong> deren Bewertung. Sie erfolgt in Karten, Listen bzw. Tabellen <strong>und</strong> Text <strong>und</strong> bezieht sich im<br />

Wesentlichen auf <strong>die</strong> wertgebenden Arten. Das Aufstellen, Warten <strong>und</strong> Abbauen der Fangzäune <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Amphibienfangzaunkartierung ist nicht Gegenstand der Untersuchungen <strong>und</strong> wird gesondert<br />

vergütet.<br />

(9) Zeitbedarf<br />

Der gesamte Zeitbedarf <strong>für</strong> jede Artengruppe ergibt sich aus der Summe des Zeitbedarfs <strong>für</strong> den<br />

Feldaufwand, <strong>die</strong> Auswertung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Dokumentation.<br />

Tabelle: Orientierungswerte <strong>für</strong> den Verrechnungsfaktor zur Ermittlung der Zeitansätze <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

einzelnen Artengruppen im Rahmen der Dokumentation bei Standarduntersuchungen:<br />

Artengruppe Verrechnungsfaktor<br />

I Avifauna 0,8<br />

II Amphibien 0,4<br />

III Reptilien 0,4<br />

IV Tagfalter, Widderchen 0,8<br />

V Libellen 0,6<br />

VI Heuschrecken 0,4 - 0,6<br />

VII Laufkäfer, Spinnen 1,0<br />

VIII Fledermäuse 1 ,0<br />

IX Kleinsäuger keine Angaben<br />

X Mittel- <strong>und</strong> Großsäuger 2,0<br />

XI Fische, Krebse 0,6<br />

XII Fließgewässerorganismen 1,0<br />

XIII Schnecken, Muscheln keine Angaben<br />

XIV Altholz-Käfer 1,2<br />

XV Wildbienen 0,8<br />

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Ermittlung des Honorars<br />

(10) Allgemeines<br />

VII.113.1<br />

Das Honorar <strong>für</strong> faunistische Untersuchungen ist frei zu vereinbaren. Gr<strong>und</strong>lage hier<strong>für</strong> sind der<br />

vorausgeschätzte Zeitbedarf <strong>und</strong> <strong>die</strong> vereinbarten St<strong>und</strong>ensätze nach § 6 HOAI. Geräte <strong>und</strong><br />

Materialien, <strong>die</strong> <strong>für</strong> eine fachgerechte Erfüllung der Aufgaben vorausgesetzt werden, z. B. BAT-<br />

Detektoren, Video-Überwachungssysteme, Lebend- <strong>und</strong> Schlagfallen, Elektrofischgeräte gehören<br />

nicht zu den Nebenkosten gemäß § 7 HOAI, sondern sind als Gemeinkosten mit dem Honorar<br />

abgegolten.<br />

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Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> faunistische Untersuchungen<br />

im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

1 Geltungsbereich<br />

VII.113.2<br />

Die „technischen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> faunistische Untersuchungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau”<br />

betreffen folgende Fachbeiträge:<br />

- faunistische Untersuchungen (sonstige landschaftsplanerische Leistungen<br />

i.S. § 50 HOAI)<br />

2 Qualitätsansprüche<br />

Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach dem UVPG * , dem BNatSchG * i.V.m. den jeweils in<br />

Frage kommenden Naturschutzgesetzen der Länder, den HNL-S * , den ”Eingriffsregelungs-<br />

Empfehlungen” * sowie den einschlägigen vom B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />

herausgegebenen Regelungen (R<strong>und</strong>schreiben u. a.) 1) zu bearbeiten.<br />

Insbesondere kommen hier<strong>für</strong> in Frage<br />

− „Hinweise zu § 16 FStrG” * ,<br />

− „RE” * ,<br />

− „Planfeststellungsrichtlinien” * .<br />

Ferner sind <strong>die</strong> Landschaftsplanerischen Leistungen auf der Gr<strong>und</strong>lage landesrechtlicher<br />

Bestimmungen (z. B. Zusammenarbeitserlasse) zu erarbeiten.<br />

Abweichungen bedürfen der vorherigen Anordnung oder Zustimmung des Auftraggebers.<br />

Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter Leitung <strong>und</strong> Verantwortung eines Landschaftsarchitekten<br />

bzw. eines Diplomingenieurs der Landespflege durchzuführen. Er ist dem Auftraggeber zu<br />

benennen. Die eingesetzten Materialien, Hilfsmittel <strong>und</strong> Verfahren müssen dem Stand der Technik<br />

entsprechen <strong>und</strong> umweltverträglich sein.<br />

Straßenplanung <strong>und</strong> landschaftsplanerische Fachbeiträge sind in enger gegenseitiger Abstimmung zu<br />

erarbeiten. Straßenplaner <strong>und</strong> Landschaftsplaner müssen daher vom Beginn der Straßenplanung an<br />

in allen Phasen eng zusammenarbeiten.<br />

Die Aussagen der landschaftsplanerischen Fachbeiträge <strong>und</strong> der Straßenplanung müssen auf<br />

einander abgestimmt sein.<br />

Die landschaftsplanerischen Fachbeiträge bauen aufeinander auf. Soweit Sachverhalte bereits in<br />

einem vorangegangenen Fachbeitrag bearbeitet wurden, bilden <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den<br />

nachfolgenden Fachbeitrag. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine Aktualisierung oder Vertiefung<br />

erforderlich ist.<br />

Die Ergebnisse vertiefter Untersuchungen sind so auszuarbeiten <strong>und</strong> mit Hinweisen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung<br />

zu versehen, dass sie vom AN der Gr<strong>und</strong>leistungen ohne zeitaufwändige Auswertung unmittelbar in<br />

der Planung berücksichtigt werden können.<br />

*)<br />

Siehe Anhang<br />

1)<br />

Siehe hierzu das jeweils aktuelle "Verzeichnis der veröffentlichten R<strong>und</strong>schreiben der Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen (R<strong>und</strong>schreibenverzeichnis StB)", veröffentlicht jährlich im<br />

Verkehrsblatt<br />

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3 DV-Einsatz<br />

VII.113.2<br />

Beim Einsatz von DV-Anlagen des Auftragnehmers ist vor Beginn der Auftragsbearbeitung mit dem<br />

Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung finden <strong>und</strong> ob bzw. ggf. wie ein<br />

Datentransfer zur DV-Anlage des Auftraggebers erfolgen soll.<br />

Beim Einsatz der DV-Anlage des Auftraggebers sind dessen Vorschriften über <strong>die</strong> Abwicklung <strong>und</strong><br />

Verrechnung der DV-Aufträge zu berücksichtigen.<br />

Das Zusammenstellen der Eingabedaten <strong>und</strong> das Prüfen der Ergebnisse ist in jedem Fall Aufgabe des<br />

Auftragnehmers.<br />

4 Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

Die Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte ist mit dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungen<br />

abzustimmen.<br />

Der Auftraggeber kann bei <strong>die</strong>ser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />

sind, bevor er <strong>die</strong> Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten des Auftragnehmers erteilt.<br />

5 Beschaffen von Unterlagen<br />

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />

Verfügung. Darüber hinausgehende Planungsunterlagen hat der Auftragnehmer - ggf. mit<br />

Unterstützung des Auftraggebers - zu beschaffen <strong>und</strong>/oder Informationen über bestehende <strong>und</strong><br />

geplante Anlagen einzuholen.<br />

Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im<br />

Sinne von § 7 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet werden sollen, sind <strong>die</strong>se mit ihm<br />

vorher abzustimmen.<br />

Der Auftragnehmer muss <strong>die</strong> Aktualität der Unterlagen überprüfen <strong>und</strong> <strong>die</strong>se ggf. - in Abstimmung mit<br />

dem Auftraggeber - im erforderlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind dem Auftraggeber zu<br />

überlassen.<br />

6 Bestandserfassung<br />

Über <strong>die</strong> Auswertung der beschafften Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erheben. Die Erhebung<br />

erstreckt sich<br />

— <strong>für</strong> <strong>die</strong> Flora über eine Vegetationsperiode,<br />

— <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fauna über den notwendigen Beurteilungszeitraum bei den projektrelevanten Tiergruppen<br />

(z. B. Wintergäste bei Zugvögeln, Amphibienwanderung, Wanderung von Großsäugern).<br />

Spezielle Luftbildbefliegungen sind nur in den da<strong>für</strong> geeigneten Zeiträumen durchzuführen.<br />

7 Planungsinhalte<br />

Es gilt <strong>die</strong> Leistungsbeschreibung gem. § 3 des Vertrages.<br />

8 Betretungsrecht<br />

Vor Beginn der örtlichen Arbeiten stellt der Auftraggeber das Betretungsrecht der Gr<strong>und</strong>stücke gemäß<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz <strong>und</strong> Straßengesetze der Länder im erforderlichen Umfang sicher. Der<br />

Auftragnehmer hat <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine<br />

Absicht, Gr<strong>und</strong>stücke zum Zwecke der Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird dem<br />

Auftragnehmer das Betreten verweigert, so ist der Auftraggeber zu informieren <strong>und</strong> das weitere<br />

Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2 von 10


9 Quellenangaben<br />

VII.113.2<br />

Alle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planung ausgewerteten <strong>und</strong> zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />

anzugeben.<br />

10 Untersuchungsumfang<br />

Die nachfolgend beschriebenen Leistungen untergliedern sich in:<br />

Standarduntersuchung<br />

Sie ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweils zu untersuchende Artengruppe immer durchzuführen.<br />

Spezialuntersuchung<br />

Sofern <strong>die</strong> Standarduntersuchungen keine ausreichenden Erkenntnisse zur Problemlösung ergeben,<br />

sind weiterführende Spezialuntersuchungen erforderlich, <strong>die</strong> vom Auftraggeber gesondert beauftragt<br />

werden müssen. Spezialuntersuchungen können auch ohne vorausgehende Standarduntersuchung<br />

vergeben werden, wenn bereits vorliegende Kenntnisse <strong>die</strong>s zwingend erforderlich machen.<br />

11 Maßstab<br />

Der Darstellungsmaßstab richtet sich nach den jeweiligen Ansprüchen der zu untersuchenden<br />

Artengruppen. Es wird der Maßstab 1 : 5.000 zugr<strong>und</strong>e gelegt, sofern in der Leistungsbeschreibung<br />

nichts anderes festgelegt ist.<br />

12 Untersuchungsgebiet<br />

Das Untersuchungsgebiet <strong>und</strong> <strong>die</strong> Probeflächen/Gewässerabschnitte werden in einer Karte<br />

dargestellt. Diese wird Vertragsbestandteil.<br />

13 Untersuchungszeitraum<br />

Der Untersuchungszeitraum <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung der Bestandsaufnahme ist vom Auftraggeber in<br />

Abstimmung mit dem Auftragnehmer so festzulegen, dass Qualitäts- <strong>und</strong> Aussagekraftverluste sowie<br />

Erhebungsdefizite bei der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Fehleinschätzungen bei der Bestandsbewertung<br />

weitestgehend ausgeschlossen werden (siehe Nr. 6).<br />

14 Artenschutzrechtliche Genehmigung<br />

Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Genehmigungen nach dem BNatSchG <strong>und</strong> der BartSchVO<br />

(einschl. landesrechtlicher Bestimmungen) werden vom Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers<br />

eingeholt.<br />

15 Dokumentation<br />

Die Dokumentation erfolgt in Karte, Liste <strong>und</strong> Text.<br />

Der Text enthält <strong>die</strong><br />

− Beschreibung der Vorgehensweise,<br />

− Beurteilung der faunistischen Ergebnisse in Hinblick auf<br />

• <strong>die</strong> Bedeutung (Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler lokaler Ebene),<br />

• <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber projektbedingten Wirkungen,<br />

• <strong>die</strong> Möglichkeit zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigung der<br />

Tierart bzw. Artengruppe.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 3 von 10


Die Beurteilung ist so aufzubereiten, dass<br />

• <strong>die</strong> Wirkungsprognose des Vorhabens auf <strong>die</strong> Fauna gemäß UVPG,<br />

VII.113.2<br />

• <strong>die</strong> Einschätzung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der<br />

naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung,<br />

• <strong>die</strong> Möglichkeit zur Ausgleichbarkeit im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,<br />

• <strong>die</strong> Ausgestaltung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Hinblick auf <strong>die</strong> Zielsetzung,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Effizienzkontrolle (gilt nur <strong>für</strong> LBP)<br />

durch den Bearbeiter der UVS bzw. des LBP möglich wird.<br />

16 Zeitbedarf <strong>für</strong> den Feldaufwand<br />

Der nachfolgend genannte Zeitbedarf <strong>für</strong> den Feldaufwand gilt als Orientierungswert in Hinblick auf<br />

<strong>die</strong> Erbringung einer sachgerechten Leistung entsprechend den Anforderungen aus der UVS <strong>und</strong> dem<br />

LBP.<br />

16.1 Avifauna<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

4 Begehungen flächendeckend; bei Eulen <strong>und</strong> Spechten eine zusätzliche Begehung.<br />

Zeitbedarf:<br />

− gut strukturiertes Gelände (Niederwald/Auwald/Feuchtwiesen/-brachen) 12 min/ha pro<br />

Begehung<br />

− mittel strukturiertes Gelände (Heckengelände, Streuobst Ortsrand) 8 min/ha pro Begehung<br />

− gering strukturiertes Gelände (Acker/Intensivgrünland) 4 min/ha pro Begehung<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Probeflächenkartierung, 8 Begehungen.<br />

Zeitbedarf: siehe oben<br />

16.2 Amphibien<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS<br />

4 Begehungen<br />

Zeitbedarf:<br />

− feuchte bis nasse Waldstandorte, Niedermoore u.Ä. Feuchtgebiete 12 min/ ha pro Begehung<br />

− sonstige Waldbereiche 8 min/ha pro Begehung<br />

− sonstige Biotope 4 min/ha pro Begehung<br />

Sind <strong>die</strong> Laichgewässer im Untersuchungsgebiet bereits bekannt, so kann der Zeitbedarf gemäß der<br />

Anzahl der Laichgewässer gesondert festgelegt werden.<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> LBP<br />

6 Begehungen<br />

Zeitbedarf: siehe oben<br />

Spezialuntersuchung<br />

Für UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Amphibienfangzaunkartierung/Amphibienfangkreuzkartierung<br />

Zeitbedarf:<br />

− Standortfestlegung<br />

8 Std. <strong>für</strong> wissenschaftlichen Bearbeiter pro Kartierungsstrecke<br />

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− Dauerbeobachtung<br />

1 Std. pro Tag <strong>und</strong> Fangzaun- bzw. Fangkreuzanlage <strong>für</strong> wissenschaftlichen Bearbeiter<br />

VII.113.2<br />

− Qualitative <strong>und</strong> quantitative Kartierung<br />

5 Tage mit je 3 Std. pro 1.000 m Fangzaun bzw. 25 Fangkreuze <strong>für</strong> wissenschaftlichen<br />

Bearbeiter<br />

Für UVS<br />

2 Begehungen <strong>für</strong> flächendeckende nächtliche Scheinwerfertaxierung<br />

Zeitbedarf: pro Begehung: 5 min/ha.<br />

16.3 Reptilien<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

3 Begehungen<br />

Zeitbedarf: pro Probefläche 1 Std. pro Begehung<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Der Aufwand wird je nach Zielart <strong>und</strong> Problemstellung auf der Basis einer nachvollziehbar<br />

vorauskalkulierten St<strong>und</strong>enzahl im Einzelfall vereinbart.<br />

16.4 Tagfalter/Widderchen<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

− Übersichtskartierung:<br />

2 Begehungen<br />

Zeitbedarf: 3 min/ha pro Begehung<br />

− Kartierung von Probeflächen:<br />

Mager- <strong>und</strong> Trockenrasen, wärmeliebende Gebüsche, Waldränder, Moore, blütenreiche<br />

extensive Wiesen, feuchte Hochstaudenfluren, Nasswiesen, Saumgesellschaften: 5<br />

Begehungen<br />

Zeitbedarf: 1,5 Std./Probefläche pro Begehung<br />

− Kartierung von Probeflächen<br />

(vorherrschend) Intensivwiesen mittlerer Standorte: 3 Begehungen<br />

Zeitbedarf: 1,0 Std./Probefläche pro Begehung<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Der Aufwand wird je nach Zielart <strong>und</strong> Problemstellung auf der Basis einer nachvollziehbaren<br />

vorauskalkulierten St<strong>und</strong>enzahl im Einzelfall vereinbart<br />

16.5 Libellen<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Kartierung von Probeflächen<br />

6 Begehungen<br />

Zeitbedarf:<br />

− sehr strukturreiches Gelände (auch Moore): 2 Std. je Probefläche pro Begehung<br />

− Teiche (naturnahe Stillgewässer): 0,75 Std. je Probefläche pro Begehung<br />

− intensiv genutzte Teiche: 0,5 Std. je Probefläche pro Begehung<br />

− Fließgewässer: 0,3 Std. pro 100 m Länge; mind. jedoch 0,5 Std. pro Begehung<br />

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VII.113.2<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Der Aufwand wird je nach Zielart <strong>und</strong> Problemstellung auf der Basis einer nachvollziehbar<br />

vorauskalkulierten St<strong>und</strong>enanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />

16.6 Heuschrecken<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

− Übersichtskartierung<br />

1 Begehung<br />

Zeitbedarf: 3 min/ha<br />

− Kartierung von Probeflächen<br />

3 Begehungen<br />

Zeitbedarf:<br />

• Mager- <strong>und</strong> Trockenrasen, wärmeliebende Gebüsche, Waldränder, Moore, blütenreiche,<br />

extensive Wiesen, feuchte Hochstaudenfluren, Nasswiesen, Saumgesellschaften<br />

1,5 Std. je Probefläche pro Begehung<br />

• Intensivwiesen mittlerer Standorte<br />

1,0 Std. je Probefläche pro Begehung<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Der Aufwand wird je nach Zielart <strong>und</strong> Problemstellung auf der Basis einer nachvollziehbar<br />

vorauskalkulierten St<strong>und</strong>enzahl im Einzelfall vereinbart.<br />

16.7 Laufkäfer/Spinnen<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

− Kartierung von Probeflächen mit Bodenfallen<br />

5 Begehungen<br />

Zeitbedarf: pro Begehung 3 Std. pro Probefläche<br />

− Bei Gewässern/Ufer, Feuchtbiotopen, sowie Magerrasen, Heiden <strong>und</strong> Felsstandorten<br />

Kartierung von Probeflächen mit 5 Begehungen<br />

zusätzlich 2 Handaufsammlungen/Bodenaufschwemmungen.<br />

Zeitbedarf: 5 Begehungen mit 3 Std. pro Probefläche <strong>und</strong> 2 Begehungen mit 0,5 Std. pro<br />

Probefläche<br />

− Ausschließlich Handaufsammlungen/Bodenaufschwemmungen<br />

Zeitbedarf: 1,5 Std. pro Probefläche <strong>und</strong> Begehung.<br />

Werden neben den Laufkäferuntersuchungen auch Spinnen bearbeitet, sind <strong>die</strong><br />

aufwandvermindernden Effekte zu berücksichtigen.<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Der Aufwand wird je nach Zielart <strong>und</strong> Problemstellung auf der Basis einer nachvollziehbar<br />

vorauskalkulierten St<strong>und</strong>enzahl im Einzelfall vereinbart.<br />

16.8 Fledermäuse<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Flächendeckende Übersichtskartierung<br />

1 Begehung<br />

Zeitbedarf: 2 Std./100 ha incl. Befragung<br />

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VII.113.2<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Der Aufwand wird je nach Zielart <strong>und</strong> Problemstellung auf der Basis einer nachvollziehbar<br />

vorauskalkulierten St<strong>und</strong>enanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />

16.9 Kleinsäuger (Echte Mäuse, Spitzmäuse, Bilche, Hamster)<br />

Keine Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Kartierung von Probeflächen<br />

Zeitbedarf: Der Aufwand wird je nach Zielart <strong>und</strong> Problemstellung auf der Basis einer nachvollziehbar<br />

vorauskalkulierten St<strong>und</strong>enanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />

16.10 Mittel- <strong>und</strong> Großsäuger<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Befragung (<strong>die</strong> Adressenbeschaffung ist hierin nicht enthalten)<br />

Zeitbedarf: 2 Std. pro Forst- bzw. Jagdrevier<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Der Aufwand wird je nach Zielart <strong>und</strong> Problemstellung auf der Basis einer nachvollziehbar<br />

vorauskalkulierten St<strong>und</strong>enanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />

16.11 Fische/Krebse<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

− Bei Elektrobefischung, Senken, Keschern, Wurfnetz<br />

2 Befischungen<br />

Zeitbedarf: 1 Std. pro 100 m Gewässerabschnitt, jeweils <strong>für</strong> einen Fischer <strong>und</strong> 2 Helfer<br />

− Bei Reuse <strong>und</strong> Stellnetz<br />

2 Befischungen<br />

Zeitbedarf: 2 Std. pro Gewässer-/Fließgewässerabschnitt, jeweils <strong>für</strong> einen Fischer <strong>und</strong> 2 Helfer<br />

− Bei Zugnetz<br />

2 Befischungen<br />

Zeitbedarf: 2 Std. pro Gewässer-/Fließgewässerabschnitt, jeweils <strong>für</strong> einen Fischer <strong>und</strong> 5 Helfer<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Der Aufwand wird je nach Zielart <strong>und</strong> Problemstellung auf der Basis einer nachvollziehbar<br />

vorauskalkulierten St<strong>und</strong>enzahl im Einzelfall vereinbart.<br />

16.12 Fließgewässerorganismen<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Kartierung von Probeflächen<br />

2 Begehungen<br />

Zeitbedarf: pro Begehung 5 Std. pro Probefläche<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Kartierung von Probeflächen<br />

3 Begehungen<br />

Zeitbedarf pro Begehung: 5 Std. pro Probefläche<br />

16.13 Schnecken/Muscheln<br />

Keine Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

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VII.113.2<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Kartierung von Probeflächen<br />

2 Begehungen<br />

Zeitbedarf: Der Aufwand wird je nach Zielart <strong>und</strong> Problemstellung auf der Basis einer nachvollziehbar<br />

vorauskalkulierten St<strong>und</strong>enanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />

16.14 Altholzbewohnende <strong>und</strong> blütenbesuchende Käfer „reifer“ Wälder<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Kartierung von Probeflächen<br />

3 Begehungen<br />

Zeitbedarf <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesamtkartierung:10 Std. je Probefläche<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Der Aufwand wird je nach Zielart <strong>und</strong> Problemstellung auf der Basis einer nachvollziehbar<br />

vorauskalkulierten St<strong>und</strong>enanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />

16.15 Wildbienen<br />

Standarduntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

− Übersichtskartierung<br />

Zeitbedarf: 1 Begehung 3 min/ha<br />

− Kartierung von Probeflächen<br />

5 Begehungen<br />

Zeitbedarf: 2,5 Std. pro ha pro Begehung<br />

− Kartierung von Probeflächen bei Auftreten von frühblühenden <strong>und</strong> spätblühenden Pflanzen<br />

2 zusätzliche Begehungen<br />

Spezialuntersuchung <strong>für</strong> UVS <strong>und</strong> LBP<br />

Der Aufwand wird je nach Zielart <strong>und</strong> Problemstellung auf der Basis einer nachvollziehbar<br />

vorauskalkulierten St<strong>und</strong>enanzahl im Einzelfall vereinbart.<br />

Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke<br />

BNatSchG<br />

Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 25.<br />

März 2002 (BGBl. I Nr. 22 vom 3.4.2002 S. 1193; 25.11.2003 S. 2304)<br />

UVPG<br />

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27.06.1985 über <strong>die</strong><br />

Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen <strong>und</strong> privaten Projekten (85/337/EWG)<br />

(UVPG) vom 5. September 2001 (BGBl. I Nr. 48 vom 19.9. 2001 S. 2350, S. 3762; 25.3.2002 S. 1193;<br />

18.6.2002 S. 1914)<br />

Hinweise zu § 16 FStrG<br />

Bestimmung der Linienführung von B<strong>und</strong>esfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG. BMV-ARS Nr.<br />

13/1996 vom 15. April 1996 – StB 15/38.16.00/17 Va 96<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

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VII.113.2<br />

Planfeststellungsrichtlinien<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planfeststellung nach dem B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien –<br />

PlafeR). BMV-ARS Nr. 27/2002 vom 05. November 2002 – S 15/38.18.01/94 Va 02 (VkBl 2002 S. 802)<br />

RE<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (RE<br />

1985)<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

AKS<br />

Anweisung zu Kostenberechnung <strong>für</strong> Straßenbaumaßnahmen, <strong>Ausgabe</strong> 1985 (AKS 85), BMV-ARS<br />

Nr. 24/1984 vom 12. Dezember 1984 – StB 24/38.45.00/24023 Va 84 (VkBl 1985 S. 92) in Verbindung<br />

mit dem BMV-ARS Nr. 13/1990 vom 1. August 1990 – StB 24/38.46.00/31 Va 90<br />

Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

HNL-S<br />

Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege beim<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßenbau, <strong>Ausgabe</strong> 1999 (HNL-S 99)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

MUVS<br />

Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstu<strong>die</strong> in der Straßenplanung, <strong>Ausgabe</strong> 2001 (MUVS)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

Eingriffsregelung – Empfehlungen<br />

Empfehlungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abhandlung der Eingriffsregelung beim B<strong>und</strong>esfernstraßenbau; Schriftenreihe<br />

"Straßenbau <strong>und</strong> Straßenverkehrstechnik“, Heft 668<br />

Bezugsquelle: Typo Verlag<br />

Leitfaden FFH-VP, Musterkarten FFH-VP<br />

Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong><br />

2004;<br />

Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) – <strong>Ausgabe</strong> 2004.<br />

BMVBW-ARS Nr. 21/2004 vom 20. September 2004 – S 13/14.87.02/60 Va 04<br />

Bezugsquelle: Verlags-Kartographie<br />

RAS-LG<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung<br />

Abschnitt 3: Lebendverbau, <strong>Ausgabe</strong> 1983 (RAS-LG 3)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

RAS-LP<br />

Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege<br />

Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung, <strong>Ausgabe</strong> 1996 (RAS-LP 1)<br />

Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung, <strong>Ausgabe</strong> 1993 (RAS-LP 2)<br />

Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen <strong>und</strong> Tieren bei Baumaßnahmen,<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1999<br />

(RAS-LP 4)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

VOB/A<br />

<strong>Vergabe</strong>- <strong>und</strong> Vertragsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

von Bauleistungen, <strong>Ausgabe</strong> 2002 (VOB/A)<br />

Bezugsquelle: Beuth-Verlag<br />

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HVA B-StB (früher: HVA-StB)<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Ausführung von Bauleistungen im Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

(HVA B-StB)<br />

Bezugsquelle: Deutscher B<strong>und</strong>es-Verlag<br />

VII.113.2<br />

STLK<br />

Standardleistungskatalog <strong>für</strong> den Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (STLK) (STLK-Buchausgabe <strong>und</strong> STLK-<br />

Diskettenausgabe)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

STLK/AVA-Richtlinien<br />

Richtlinien <strong>für</strong> das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) <strong>und</strong> von AVA-Programmen im<br />

Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau (STLK/AVA-Richtlinien)<br />

Bezugsquelle: FGSV Verlag<br />

Verzeichnis der Bezugsquellen<br />

FGSV Verlag: FGSV Verlag GmbH<br />

Wesselinger Str. 17, 50999 Köln<br />

Telefon 0 22 36 / 38 46 30, Telefax 0 22 36 / 38 46 40<br />

Boyenstraße 42, 10115 Berlin<br />

Telefon 030 / 48 63 82 70, Telefax 030 / 48 63 82 71<br />

VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag<br />

Hohe Straße 39, 44139 Dortm<strong>und</strong><br />

Telefon 0108 / 53 40 140, Telefax 0180 / 53 40 120<br />

Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH<br />

Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin<br />

Telefon 030 / 26 01-0, Telefax 030 / 26 01-1231<br />

Typo Verlag: Typo-Druck- <strong>und</strong> Verlags GmbH<br />

Rosental 44, 53111 Bonn<br />

Telefon 0228 / 65 09 05, Telefax 0228 / 65 09 06<br />

Deutscher B<strong>und</strong>es-Verlag: Deutscher B<strong>und</strong>es-Verlag GmbH<br />

Postfach 12 03 80, 53045 Bonn<br />

Telefon: 0228 / 38 208-0, Telefax: 0228 / 38 208-38<br />

Verlags-Kartographie: Verlags-Kartographie GmbG Alsfeld,<br />

Virchowstraße 7, 36304 Alsfeld<br />

Telefon: 06631 / 3800; Telefax: 06631 / 72782<br />

Hinweis:<br />

Die Regelwerke sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 10 von 10


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

SEITEN<br />

BEZEICHNUNG<br />

Vertrag<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.114<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

Ermittlung der anrechenbaren Kosten (VII.104.3 bzw. VII.106.3)<br />

Honorarermittlung (VII.114.3)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1 von 9


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetzes.<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

VII.114<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Leistungen der Ingenieure <strong>und</strong> Landschaftsarchitekten im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau, AVB<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Planungs- <strong>und</strong> Entwurfsleistungen <strong>für</strong> Straßenverkehrsanlagen<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Planungs- <strong>und</strong> Entwurfsleistungen im Brücken- <strong>und</strong> Ingenieurbau,<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken <strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 9


§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende<br />

VII.114<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen: Bewertung<br />

Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken <strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

Die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken <strong>und</strong> Verkehrsanlagen umfasst das<br />

Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung<br />

freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der darin festgelegten Termine oder<br />

Fristen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik <strong>und</strong> den einschlägigen Vorschriften<br />

unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben.<br />

Im Rahmen der o.g. allgemein beschriebenen Leistung sind insbesondere folgende Teilleistungen zu<br />

erbringen:<br />

• Hauptachsen <strong>für</strong> das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte<br />

im Objektbereich herstellen (HOAI-Text),<br />

Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in <strong>die</strong> Baumaßnahme<br />

(Bauanlaufbesprechung), Führen eines Bautagebuches (HOAI-Text),<br />

• Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung,<br />

• Geotechnische baubegleitende Beurteilung auf der Gr<strong>und</strong>lage des vorliegenden<br />

Baugr<strong>und</strong>gutachtens,<br />

• Mitwirken bei der Überwachung der vertraglich vereinbarten Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

• Unverzügliche Information der Bauoberleitung über erkennbare Änderungen der vertraglich<br />

zwischen dem Bauauftragnehmer <strong>und</strong> dem Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich<br />

Behinderungen <strong>und</strong> Unterbrechung der Ausführung sowie Mengenänderungen,<br />

• Überwachung des Nachunternehmereinsatzes auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag<br />

genannten Nachunternehmern,<br />

• Dokumentation der Behinderungen <strong>und</strong> Unterbrechung der Ausführung, sowie Leistungs-<br />

/bzw. Mengenänderungen im Bautagebuch,<br />

• Mitwirken bei der Bearbeitung von Vertragsänderungen <strong>und</strong> –ergänzungen<br />

(Sachverhaltsdarstellung, Prüfung auf Vollständigkeit der Nachtragsangebote)<br />

• Zeitliche Verfolgung der Nachtragsbearbeitung,<br />

• Verlangen bzw. Veranlassung <strong>und</strong> Auswertung der Eignung-, Eigenüberwachungs-, ggf.<br />

Fremdüberwachungs- <strong>und</strong> Kontrollprüfungen,<br />

• Gemeinsame Aufmaße mit den bauausführenden Unternehmen (HOAI-Text),<br />

• Prüfung der Aufmaße, Mengenberechnungen <strong>und</strong> Rechnungen sowie sonstiger<br />

zahlungsbegründender Unterlagen,<br />

• Fortschreibung der zahlungsbegründenden Unterlagen im Hinblick auf <strong>die</strong><br />

Schlußrechnungslegung <strong>und</strong> -prüfung<br />

• Prüfung der Schlussrechnung<br />

• Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile <strong>und</strong> der<br />

Gesamtanlage (HOAI-Text) <strong>und</strong> beim Zusammenstellen der im Bauvertrag geforderten<br />

Unterlagen (Hinweis, z.B.: Funktionsfähigkeit einer Straßenanlage vor Verkehrsfreigabe oder<br />

z.B.: Brückenhauptprüfung),<br />

• Mitwirken bei bauvertraglichen Abnahmen,<br />

Überwachen der Räumungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle <strong>und</strong> der<br />

Baubetriebsflächen,<br />

• Mitwirken bei behördlichen Abnahmen (HOAI-Text),<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 9


• Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel<br />

Ergänzende Teilleistungen:<br />

Bezogen auf das jeweilige Objekt sind ggf. folgende Teilleistungen ergänzend zu beauftragen:<br />

a) bei Ingenieurbauwerken<br />

Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken unter Beachtung des „Merkblatt(es) <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Bauüberwachung von Kunstbauten“ (M-BÜ-K)<br />

Insbesondere gehören dazu auch folgende Leistungen:<br />

• Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den<br />

genehmigten <strong>und</strong> freigegebenen Ausführungsunterlagen,<br />

• Kontrolle der Betonverarbeitung auf der Baustelle sowie statistische Auswertung der<br />

Güteprüfungen,<br />

• Ingenieurtechnische Kontrolle der Spannbetonleistungen,<br />

• Überwachung der auf der Baustelle zu erbringenden Arbeiten <strong>und</strong> Korrosionsschutzarbeiten,<br />

• Überwachung der Werkstattfertigung bei vorgefertigten Bauwerksteilen,<br />

• Mitwirken bei der Überwachung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen<br />

(§64 Abs. 4 HOAI)<br />

b) bei gemeinsamer Durchführung von Baumaßnahmen mit Dritten<br />

• Prüfung von Rechnungen von bzw. an Dritte<br />

• Prüfung von Kostenanteilen Dritter (z.B. bei EKrG-Maßnahmen)<br />

c) bei Bauvorhaben mit – potenziellem – Konfliktpotenzial zwischen Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Straßenbauvorhaben<br />

• Dokumentieren des Ist- Zustandes der Bautabuflächen vor Baubeginn (Fotodokumentation,<br />

Beschreibung des aktuellen Nutzungszustands), <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauarbeiten nicht oder nur zeitlich<br />

begrenzt in Anspruch genommen oder in sonstiger Form nicht beeinträchtigt werden dürfen<br />

<strong>und</strong> Kontrolle <strong>die</strong>ser Flächen während des Bauablaufs<br />

• Hinweise auf spezielle, eventuell erst bei der Bauausführung erkennbare relevante<br />

Vermeidungs- <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen. Abstimmen mit dem Auftraggeber <strong>und</strong> ggf. den<br />

zuständigen Behörden<br />

• Mitwirken bei der Klärung von Schadensfällen, <strong>die</strong> Umweltbeeinträchtigungen hervorgerufen<br />

haben<br />

• Mitwirken bei der Abnahme der Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen <strong>und</strong> ggf. der<br />

Mängelbeseitigung<br />

• Beraten <strong>und</strong> Aufklären der an der Baumaßnahme interessierten Stellen (z.B.<br />

Naturschutzbehörden <strong>und</strong> –verbände) <strong>und</strong> Betroffenen (z.B. Anlieger) über Art, räumlichen<br />

<strong>und</strong> zeitlichen Umfang, Sinn <strong>und</strong> Zweck von umweltfachlichen Maßnahmen<br />

• Dokumentieren der erbrachten Leistungen der Umweltbaubegleitung in Begehungs- <strong>und</strong><br />

Besprechungsprotokollen. Diese sollen mindestens Angaben enthalten zu:<br />

o Örtlichkeit<br />

o Art, Umfang <strong>und</strong> Begründung der Auflage bzw. Baumaßnahme<br />

o Umsetzung <strong>und</strong> Termin<br />

o Kontrollen nach Art, Umfang <strong>und</strong> Zeitpunkt<br />

o ggf. Hinweise auf verbleibende Mängel bzw. weiter zu veranlassende Maßnahmen<br />

o Nachweise, Dokumentation<br />

• Dokumentieren des umweltrelevanten Bauablaufs <strong>und</strong> Zusammenstellen der Ergebnisse<br />

durchgeführter Maßnahmen (Protokolle, Vermerke, Fotos), besonders im Hinblick auf künftige<br />

VII.114<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 9


Maßnahmen.<br />

Besondere Leistungen:<br />

(2) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.114<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 9


§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

VII.114<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB-ING betragen mindestens:<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden EUR<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 9


§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2*)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

Zwischensumme Psch<br />

(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Vorläufig<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3*); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

VII.114<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 9<br />

Brutto


§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

VII.114<br />

Die Rechnungsprüfung i.S.d. §57 Abs. 1 Nr. 6 HOAI umfasst <strong>die</strong> Prüfung <strong>und</strong> Beurteilung sämtlicher von<br />

Unternehmen <strong>und</strong> Lieferanten vorgelegter, auf das Bauvorhaben bezogener Rechnungen auf ihre Richtigkeit.<br />

Wesentliches Element nach Prüfung der einzelnen Rechnung bildet <strong>die</strong> Abgabe der Feststellungsbescheinigung.<br />

Mit den Bescheinigungen übernimmt der Auftragnehmer auch in Fällen, in denen <strong>die</strong>se Bescheinigungen durch<br />

seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, <strong>die</strong> Verantwortung<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit von Maßen, Mengen, Einzelansätzen in Aufmaßen, Abrechnungszeichnungen,<br />

Mengenberechnungen, St<strong>und</strong>enlohnzetteln, Lieferscheinen <strong>und</strong> dgl.,<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> rechnerische Richtigkeit <strong>und</strong> dass der anzunehmende <strong>und</strong> auszuzahlende Betrag sowie alle auf<br />

Berechnungen beruhenden Angaben richtig sind,<br />

- <strong>für</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit der den Unternehmerforderungen zu Gr<strong>und</strong>e liegenden Ansätze nach den Vertrags-<br />

<strong>und</strong> Berechnungsunterlagen, wie z.B. Bauverträge, Nachträge dazu, Auftragsschreiben, Tarife,<br />

gesetzliche Bestimmungen, bestätigte Aufmaß- <strong>und</strong> Lieferbescheinigungen, anerkannte Regiest<strong>und</strong>en<br />

- da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> in den begründenden Unterlagen enthaltenen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zahlung maßgebenden Angaben<br />

richtig sind,<br />

- da<strong>für</strong>, dass nach den geltenden Vorschriften <strong>und</strong> nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren<br />

worden ist,<br />

- da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Lieferung oder Leistung sowohl dem Gr<strong>und</strong>e nach als auch hinsichtlich der Art ihrer<br />

Ausführung geboten war,<br />

- da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Lieferung oder Leistung entsprechend der zu Gr<strong>und</strong>e liegenden Vereinbarung oder<br />

Bestellung sachgemäß <strong>und</strong> vollständig ausgeführt worden ist, d.h., dass <strong>die</strong> Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen<br />

in Art, Güte <strong>und</strong> Umfang wie berechnet, vertragsgemäß <strong>und</strong> fachgerecht ausgeführt worden sind.<br />

Die Feststellungsbescheinigung ist mit folgendem Wortlaut auf der Rechnung zu treffen:<br />

„Fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch richtig<br />

Mit ………………… ……………..EUR.<br />

……………………………………………<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers)“<br />

Der festgestellte Betrag ist in Ziffern mit zwei Nachkommastellen anzugeben.<br />

Neben der Unterschrift des Auftragnehmers ist zur klaren Zuordnung ein Stempel mit der Bezeichnung des Büros<br />

anzubringen.<br />

Bei der Prüfung von Rechnungen mittels DV gilt darüber hinaus:<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> sich aus der DV-Prüfberechnung ergebenden Änderungen oder Ergänzungen so aus<br />

<strong>die</strong>ser in <strong>die</strong> Rechnung zu übertragen, dass zu erkennen ist, inwieweit <strong>die</strong> einzelnen Ansätze berichtigt worden<br />

sind.<br />

Soweit Fehler oder Abweichungen auftreten, sind <strong>die</strong> Ansätze zu überprüfen.<br />

Im Falle der DV-Prüfung ist <strong>die</strong> o.a. Feststellungsbescheinigung um folgenden Wortlaut zu ergänzen:<br />

„Die Rechnung wurde in dem aus der Prüfrechnung – siehe Anlage – ersichtlichen Umfang mit DV geprüft.“<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 8 von 9


VII.114<br />

Sodann sind <strong>die</strong> Rechnungen, <strong>die</strong> zur Wahrung von Fristen stets mit dem Eingangsvermerk versehen sein<br />

müssen, unter Beifügen der sie im Einzelnen belegenden Unterlagen unverzüglich dem Auftraggeber<br />

auszuhändigen.<br />

Der <strong>die</strong> Feststellungsbescheinigung vollziehende Beauftragte des Ingenieurbüros muss gr<strong>und</strong>sätzlich über eine<br />

abgeschlossnen Fachausbildung (Dipl.-Ing. (Univ.), Dipl.-Ing. (FH), Ing. (grad.)) <strong>und</strong> über eine angemessene<br />

Baustellenpraxis – in der Regel von mindestens drei Jahren – verfügen.<br />

Eingehende Rechnungen sind sofort nach Zugang auf ihre Prüffähigkeit zu kontrollieren <strong>und</strong> unverzüglich<br />

fachtechnisch <strong>und</strong> rechnerisch zu prüfen <strong>und</strong> festzustellen. Die festgestellten Rechnungen sind dem Auftraggeber<br />

so rechtzeitig vorzulegen, dass er <strong>die</strong> Auszahlung innerhalb der vertraglichen Zahlungsfrist bewirken kann.<br />

Fristen zur Rechnungsvorlage beim Auftraggeber:<br />

Abschlagszahlungen:<br />

Teil-/Schlusszahlungen:<br />

AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 9 von 9


VII.114.1<br />

Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Bauüberwachung (HOAI Teile II, VII, VIII<br />

<strong>und</strong> IX)<br />

1. Allgemeines<br />

(1) Neben den technisch-konstruktiven Anforderungen sind bei der Durchführung von<br />

Straßenbauvorhaben auch natur- <strong>und</strong> umweltschutzfachliche Erfordernisse zu berücksichtigen. Der<br />

<strong>die</strong>sbezügliche Leistungsumfang ist vor dem Hintergr<strong>und</strong> der jeweils bestehenden Konfliktlage auf den<br />

Einzelfall bezogen festzulegen.<br />

In einem Personaleinsatzplan ist festzulegen, ob <strong>und</strong> in welchen Phasen des Baugeschehens<br />

Personal mit besonderen Qualifikationen im Bereich des Natur- <strong>und</strong> Umweltschutzes (z. B. Ingenieure<br />

der Landespflege, Biologen, Zoologen) einzusetzen ist.<br />

(2) Das Honorar <strong>und</strong> <strong>die</strong> Berechnungsfaktoren sind in § 7 des Vertrages (Vordruck VII.114) i.V.m.<br />

Vordruck VII.114.3 festzulegen (vgl. § 4 HOAI).<br />

(3) Die Art der Honorarermittlung <strong>für</strong> <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken <strong>und</strong><br />

Verkehrsanlagen ist zwischen Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer zu vereinbaren. In Betracht kommen<br />

je nach Dauer <strong>und</strong> Umfang der Bauüberwachung:<br />

− Berechnungshonorare (nach § 57 Abs. 2 Satz 1 HOAI)<br />

− Honorare als Festbetrag nach geschätzter Bauzeit (nach § 57 Abs. 2 Satz 2 HOAI)<br />

− Honorare nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf.<br />

(4) Die Vereinbarung des Honorars richtet sich nach § 4 HOAI. Erfolgt keine besondere Vereinbarung<br />

im Vertrag, so gilt ein Berechnungshonorar in Höhe des Mindestsatzes nach § 57 Abs. 2 HOAI von 2,1<br />

v. H. der anrechenbaren Kosten nach § 52 Abs. 2, 3, 6 <strong>und</strong> 7 HOAI als vereinbart.<br />

2. Berechnungshonorar<br />

(1) Anrechenbare Kosten<br />

Zur Ermittlung des Honorars <strong>für</strong> <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken <strong>und</strong><br />

Verkehrsanlagen (§ 57 HOAI) steht als Hilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach § 52<br />

Abs. 2, 3, 6 <strong>und</strong> 7 HOAI <strong>für</strong> Verkehrsanlagen der Vordruck VII:104.3 <strong>und</strong> <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke der<br />

Vordruck VII.106.3 mit den erforderlichen Hinweisen zur Verfügung. Zur Ermittlung des Honorars <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung nach § 64 Abs. 3,<br />

Leistungsphase 8 HOAI <strong>und</strong> ggf. nach § 64 Abs. 4 HOAI steht als Hilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der<br />

anrechenbaren Kosten nach § 62 Abs. 6 bis 8 HOAI der Vordruck VII.114.3 mit den erforderlichen<br />

Hinweisen zur Verfügung.<br />

(2) Mindestsatz<br />

Eine Erhöhung des Mindestsatzes nach § 57 Abs. 2 Satz 1 HOAI kann sich ergeben bei intensiven<br />

Überwachungsmaßnahmen (z. B. bei erhöhtem Koordinierungsaufwand oder bei Vorhaben mit<br />

besonderem Konfliktpotenzial zwischen Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutz <strong>und</strong> Straßenbauvorhaben) oder<br />

wenn das Honorar im Verhältnis zum Zeitaufwand des Auftragnehmers (z. B. bei einer bestimmten,<br />

vom Auftraggeber geforderten Besetzung des örtlichen Baubüros) nicht angemessen ist.<br />

(3) Zuschlag bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen<br />

Es ist zu prüfen, ob eine Erhöhung des Honorars wegen Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen<br />

gerechtfertigt ist (§ 59 HOAI).<br />

(4) Zuschlag bei Instandhaltungen <strong>und</strong> Instandsetzungen<br />

Es ist zu prüfen, ob eine Erhöhung des Honorars wegen Instandhaltungen <strong>und</strong> Instandsetzungen<br />

gerechtfertigt ist (§ 60 HOAI).<br />

3. Honorar als Festbetrag nach geschätzter Bauzeit<br />

(1) Einsatzzeiten, Personaleinsatzplan<br />

Für <strong>die</strong> Ermittlung des Honorars <strong>für</strong> <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken <strong>und</strong><br />

Verkehrsanlagen (§ 57 HOAI) <strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken (§ 64 HOAI)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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VII.114.1<br />

sind <strong>die</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage der geschätzten Bauzeit ermittelten Einsatzzeiten des<br />

Überwachungspersonals maßgebend.<br />

Die Besetzung des örtlichen Baubüros nach Dauer <strong>und</strong> Umfang ist vom Auftragnehmer in<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber in einem Personaleinsatzplan festzulegen. Ebenso sind vom<br />

Auftragnehmer <strong>die</strong> Kosten des Überwachungspersonals je Monat aufgeschlüsselt zu benennen. In<br />

<strong>die</strong>se Monatssätze sind <strong>die</strong> Leistungen nach der Abnahme der Bauleistungen bis zur vorbehaltlosen<br />

Annahme der Schlusszahlung sowie sämtliche Zuschläge <strong>und</strong> Mehraufwendungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

vereinbarten Besonderen Leistungen (vgl. Abschnitt 2.2 der TVB-Bauüberwachung, VII.114.2)<br />

einzurechnen.<br />

(2) Festhonorar<br />

Das Gesamthonorar wird ermittelt aus der Summe der Einzelprodukte aus der ermittelten Einsatzzeit<br />

(in Monaten) <strong>für</strong> jede eingesetzte Person, multipliziert mit dem zugehörigen Monatssatz. Das so<br />

ermittelte Honorar wird als Festbetrag vereinbart.<br />

4. Honorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf<br />

(1) Einsatzzeiten, Personaleinsatzplan<br />

Für <strong>die</strong> Ermittlung des Honorars <strong>für</strong> <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken <strong>und</strong><br />

Verkehrsanlagen (§ 57 HOAI) <strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken (§ 64 HOAI)<br />

sind <strong>die</strong> Einsatzzeiten des Überwachungspersonals während der Bauzeit vom Baubeginn bis zur<br />

Abnahme der Bauleistungen maßgebend.<br />

Die Besetzung des örtlichen Baubüros nach Dauer <strong>und</strong> Umfang ist vom Auftragnehmer in<br />

Abstimmung mit dem Auftraggeber in einem Personaleinsatzplan festzulegen. Ebenso sind vom<br />

Auftragnehmer <strong>die</strong> Kosten des Überwachungspersonals im Monat aufgeschlüsselt zu nennen. In<br />

<strong>die</strong>se Monatssätze sind <strong>die</strong> Leistungen nach der Abnahme der Bauleistungen bis zur vorbehaltlosen<br />

Annahme der Schlusszahlung sowie sämtliche Zuschläge <strong>und</strong> Mehraufwendungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

vereinbarten Besonderen Leistungen (vgl. Abschnitt 2.2 der TVB-Bauüberwachung, VII.114.2)<br />

einzurechnen.<br />

(2) Honorar auf Nachweis<br />

Das vorläufige Gesamthonorar wird ermittelt aus der Summe der Einzelprodukte aus der geschätzten<br />

Einsatzzeit (in Monaten) <strong>für</strong> jede eingesetzte Person, multipliziert mit dem zugehörigen Monatssatz.<br />

Das endgültige Gesamthonorar wird ermittelt aus den nachgewiesenen <strong>und</strong> vom Auftraggeber<br />

anerkannten Einsatzzeiten des Überwachungspersonals. Ein Honorar nach nachgewiesenem<br />

Zeitbedarf soll nur vereinbart werden, wenn im Einzelfall<br />

− ein Berechnungshonorar zu einem unangemessenen Honorar führen würde <strong>und</strong><br />

− ein Honorar als Festbetrag nach geschätzter Bauzeit sich wegen Unsicherheiten in der Abschätzung<br />

der Bauzeit oder des Personaleinsatzes nicht hinreichend genau bei Vertragsabschluss bestimmen<br />

lässt.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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Technische Vertragsbedingungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauüberwachung<br />

<strong>und</strong> Bauoberleitung<br />

von Ingenieurbauwerken<br />

<strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

(TVB-Bauüberwachung)<br />

VII.114.2<br />

Seite 1 von 6


INHALTSVERZEICHNIS<br />

VII.114.2<br />

Seite<br />

1 Allgemeines ……………………………………………………………………………………………… 3<br />

1.1 Geltungsbereich ……………………………………………………………………………………… 3<br />

1.2 Allgemeine Qualitätsansprüche ……………………………………………………………………. 3<br />

1.3 DV-Einsatz ……………………………………………………………………………………………. 3<br />

1.4 Abstimmung mit dem Auftraggeber ………………………………………………………………... 3<br />

1.5 Planungsunterlagen …………………………………………………………………………………. 3<br />

2 Bauoberleitung …………………………………………………………………………………………… 3<br />

2.1 Gr<strong>und</strong>lagen der Leistung …………………………………………………………………………….. 3<br />

2.2 Leistungen des Auftraggebers ………………………………………………………………………. 3<br />

2.3 Personal des Auftragnehmers ………………………………………………………………………. 4<br />

3 Örtliche Bauüberwachung ……………………………………………………………………………… 4<br />

3.1 Gr<strong>und</strong>lagen der Leistung …………………………………………………………………………….. 4<br />

3.2 Dauer der Bauüberwachung ………………………………………………………………………… 4<br />

3.3 Personal des Auftragnehmers ………………………………………………………………………. 5<br />

3.4 Baustellenbüro ………………………………………………………………………………………... 5<br />

4 Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken nach § 64 HOAI ………………………………… 5<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>lagen der Leistung …………………………………………………………………………….. 5<br />

4.2 Dauer der Objektüberwachung ……………………………………………………………………… 5<br />

4.3 Personal des Auftragnehmers ………………………………………………………………………. 5<br />

5 Objektüberwachung bei Bauvorhaben mit besonderem Konfliktpotenzial<br />

zwischen Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutz <strong>und</strong> Straßenbauvorhaben …………………………………. 6<br />

5.1 Gegenstand der Leistung …………………………………………………………………………….. 6<br />

5.2 Dauer der Objektüberwachung ………………………………………………………………………. 6<br />

5.3 Personal des Auftragnehmers ……………………………………………………………………….. 6<br />

Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke ………………………………………… 6<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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1 Allgemeines<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

VII.114.2<br />

Die „Technischen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauüberwachung <strong>und</strong> Bauoberleitung von<br />

Ingenieurbauwerken <strong>und</strong> Verkehrsanlagen (TVB-Bauüberwachung)“ betreffen<br />

(a) <strong>die</strong> örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken <strong>und</strong> Verkehrsanlagen gemäß § 57 HOAI,<br />

(b) <strong>die</strong> Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken gemäß § 64 HOAI,<br />

(c) <strong>die</strong> Bauoberleitung gemäß § 55 HOAI, Leistungsphase 8 <strong>und</strong><br />

(d) <strong>die</strong> Objektbetreuung <strong>und</strong> Dokumentation gemäß § 55 HOAI, Leistungsphase 9<br />

1.2 Allgemeine Qualitätsansprüche<br />

Die Bauoberleitung <strong>und</strong> örtliche Bauüberwachung sind nach den im Vertrag beschriebenen<br />

Leistungen, <strong>die</strong> im Teil 4 „Baudurchführung” des VHB <strong>Bayern</strong>, sowie den einschlägigen vom<br />

B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung herausgegebenen Regelungen R<strong>und</strong>schreiben<br />

u. Ä. durchzuführen.<br />

1.3 DV-Einsatz<br />

Beim Einsatz von DV-Anlagen des Auftragnehmers ist vor Beginn der Auftragsbearbeitung mit dem<br />

Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung finden sollen <strong>und</strong> ob ein Datentransfer<br />

zur DV-Anlage des Auftraggebers erfolgen soll (z. B. Leistungsverzeichnisse, Rechnungslauf,<br />

Prüfberechnungen, Mengenermittlungen, Kostenfortschreibungen, Dokumentenmanagement).<br />

1.4 Abstimmung mit dem Auftraggeber<br />

Die einzelnen Arbeitsschritte (z. B. Rechnungslauf, Planlauf, Nachtragsbearbeitung, Abruf von<br />

Güteüberwachungen) sind mit dem Auftraggeber vor Beginn der jeweiligen Arbeiten abzustimmen.<br />

Der Auftraggeber kann bei <strong>die</strong>ser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />

sind, bevor er <strong>die</strong> Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten des Auftragnehmers erteilt.<br />

1.5 Planungsunterlagen<br />

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer <strong>die</strong> im Vertrag angegebenen Bau- <strong>und</strong> sonstigen Verträge<br />

mit ihren Unterlagen sowie <strong>die</strong> Planfeststellungsbeschlüsse zur Verfügung.<br />

Der Auftragnehmer muss <strong>die</strong> Aktualität der Unterlagen überprüfen <strong>und</strong> den Auftraggeber informieren.<br />

2 Bauoberleitung<br />

2.1 Gr<strong>und</strong>lagen der Leistung<br />

Bei der Bauoberleitung sind <strong>die</strong> Bauherrenfunktionen abzugrenzen.<br />

Die Bauoberleitung nimmt mit den im Vertrag beschriebenen Leistungen Aufgaben des Bauherrn bei<br />

der privatrechtlichen Abwicklung von Verträgen wahr.<br />

Ihr obliegt <strong>die</strong> Durchsetzung der bauvertraglich vereinbarten Leistungen.<br />

Ergänzungen <strong>und</strong> Änderungen der Bauverträge bleiben Aufgabe des Bauherrn. Diese sind durch <strong>die</strong><br />

Bauoberleitung vorzubereiten, herbeizuführen <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />

2.2 Leistungen des Auftraggebers<br />

− Beschaffen der Rechtstitel <strong>für</strong> <strong>die</strong> zur Bauausführung benötigten Flächen.<br />

− Bereitstellen eines Baustellenbüros einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung, Heizung <strong>und</strong> Unterhaltung.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 3 von 6


VII.114.2<br />

− Baufreigabe der Ausführungsunterlagen.<br />

− Kontrollprüfungen durch <strong>die</strong> Baustoffprüfstelle des Auftraggebers gemäß Vereinbarung.<br />

− Abschließende Verhandlungen mit dem Bauunternehmer <strong>und</strong> Genehmigung des vom<br />

Auftragnehmer vorbereiteten Entwurfs bei Nachtragsverträgen.<br />

− Zahlungsanordnungen, Zahlungen, Einzugsermächtigungen.<br />

− Förmliche Abnahme gemäß § 12 VOB/B*) (bei Ingenieurbauwerken einschließlich vorausgehender<br />

Hauptprüfung nach DIN 1076).<br />

− Übergabe der fertigen Leistung an Dritte.<br />

2.3 Personal des Auftragnehmers<br />

Der Auftragnehmer benennt schriftlich einen gegenüber dem Auftraggeber Verantwortlichen <strong>und</strong><br />

dessen Vertreter.<br />

Benennung <strong>und</strong> Wechsel des Verantwortlichen des Auftragnehmers bedürfen der schriftlichen<br />

Zustimmung des Auftraggebers.<br />

Der gegenüber dem Auftraggeber Verantwortliche <strong>und</strong> sein Vertreter müssen über eine<br />

abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule <strong>und</strong> eine<br />

angemessene Baustellenpraxis – in der Regel 3 Jahre – verfügen. Diese benötigen<br />

− praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen in Projektmanagement <strong>und</strong> Koordination,<br />

− bautechnisches Wissen,<br />

− bauvertragliches Wissen,<br />

− Kenntnisse des Naturschutz- <strong>und</strong> Umweltrechtes,<br />

− Kommunikationsfähigkeit <strong>und</strong> Verhandlungsgeschick.<br />

3 Örtliche Bauüberwachung<br />

3.1 Gr<strong>und</strong>lagen der Leistung<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung der örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken <strong>und</strong><br />

Verkehrsanlagen sind <strong>die</strong> im Vertrag beschriebenen Leistungen, <strong>die</strong> im Teil 4 „Baudurchführung” des<br />

VHB <strong>Bayern</strong> ergänzend aufgeschlüsselt sind. Die dort gegebenen Anweisungen <strong>und</strong> Formvorschriften<br />

sind zu beachten.<br />

Hierbei entsprechen:<br />

− „Bauüberwachung” dem „Auftragnehmer”,<br />

− „Bau<strong>die</strong>nststelle” oder „Bauamt” dem „Auftraggeber” <strong>und</strong><br />

− „Auftragnehmer” dem „Bauunternehmer”.<br />

in den TVB-Bauüberwachung.<br />

Die wesentlichsten Kontrollen, <strong>die</strong> bei der Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken durchzuführen<br />

sind, sind im M-BÜ-K*) zusammengestellt.<br />

3.2 Dauer der Bauüberwachung<br />

Die Tätigkeit des Auftragnehmers beginnt mit der Beauftragung der Bauausführung. Sie endet mit der<br />

Schlusszahlungsanweisung durch den Auftraggeber.<br />

*) siehe Anhang<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 4 von 6


3.3 Personal des Auftragnehmers<br />

VII.114.2<br />

Die vom Auftragnehmer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung der Leistungen vorgesehenen Beschäftigten sind gemäß<br />

Personaleinsatzplan einzusetzen. Diese benötigen:<br />

− praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen in Projektmanagement <strong>und</strong> Koordination<br />

− bautechnisches Gr<strong>und</strong>wissen<br />

− bauvertragliches Gr<strong>und</strong>wissen<br />

− Kenntnisse des Naturschutz- <strong>und</strong> Umweltrechtes<br />

− Kommunikationsfähigkeit <strong>und</strong> Verhandlungsgeschick<br />

Der Auftragnehmer benennt schriftlich einen gegenüber dem Auftraggeber Verantwortlichen <strong>und</strong><br />

dessen Vertreter.<br />

Benennung <strong>und</strong> Wechsel des Verantwortlichen des Auftragnehmers bedürfen der schriftlichen<br />

Zustimmung des Auftraggebers.<br />

Alle Leistungen sind von qualifizierten Fachkräften zu erbringen.<br />

Der gegenüber dem Auftraggeber Verantwortliche <strong>und</strong> sein Vertreter müssen über eine<br />

abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule <strong>und</strong> eine<br />

angemessene Baustellenpraxis - in der Regel 3 Jahre - verfügen.<br />

Nur sie sind berechtigt, <strong>die</strong> nach Teil 4 „Baudurchführung” des VHB <strong>Bayern</strong> auszustellenden<br />

Bescheinigungen <strong>für</strong> den Auftraggeber zu vollziehen.<br />

3.4 Baustellenbüro<br />

Das Baustellenbüro einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung, Fernmeldeanschluss, Heizung <strong>und</strong><br />

Unterhaltung werden vom Auftraggeber bereitgestellt.<br />

Bürogeräte <strong>und</strong> Material sind vom Auftragnehmer zu stellen. Das Baubüro wird vom Auftraggeber<br />

nicht versichert. Es ist Sache des Auftragnehmers, <strong>die</strong> Geschäftsunterlagen vor Untergang, Diebstahl<br />

<strong>und</strong> Schädigung zu schützen.<br />

4 Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken nach § 64 HOAI<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>lagen der Leistung<br />

Bei der Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken sind ingenieurtechnische Kontrollen erforderlich,<br />

<strong>die</strong> als besondere Leistungen im Vertrag zu vereinbaren sind.<br />

Bei der Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken sind <strong>die</strong> M-BÜ-K*) zu berücksichtigen.<br />

4.2 Dauer der Objektüberwachung<br />

Die Tätigkeit des Auftragnehmers beginnt mit der Erstellung des Tragwerkes. Er hat selbständig nach<br />

den Erfordernissen des Baufortschrittes <strong>die</strong> ingenieurtechnischen Kontrollen sicherzustellen <strong>und</strong> zu<br />

dokumentieren.<br />

Sie endet mit der VOB-Abnahme des Bauwerkes durch den Auftraggeber.<br />

4.3 Personal des Auftragnehmers<br />

Der Auftragnehmer benennt schriftlich einen gegenüber dem Auftraggeber Verantwortlichen <strong>und</strong><br />

dessen Vertreter.<br />

Benennung <strong>und</strong> Wechsel des Verantwortlichen des Auftragnehmers bedürfen der schriftlichen Zustimmung<br />

des Auftraggebers.<br />

Alle Leistungen sind von Ingenieuren zu erbringen, <strong>die</strong> über Berufserfahrungen in der Tragwerksplanung<br />

verfügen.<br />

*) siehe Anhang<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 5 von 6


VII.114.2<br />

5 Objektüberwachung bei Bauvorhaben mit besonderem Konfliktpotenzial<br />

zwischen Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutz <strong>und</strong> Straßenbauvorhaben<br />

5.1 Gegenstand der Leistung<br />

Diese Objektüberwachung stellt sowohl <strong>die</strong> umfassende Berücksichtigung der ökologischen Belange<br />

als auch der anderen umweltrelevanten Aspekte (z. B. Wirkungen unmittelbar auf den Menschen<br />

durch baubedingte Immissionen, Erschütterungen etc.) sicher.<br />

5.2 Dauer der Objektüberwachung<br />

Die Tätigkeit des Auftragnehmers beginnt mit der Beauftragung der Bauausführung. Sie endet mit der<br />

Schlusszahlungsanweisung durch den Auftraggeber.<br />

5.3 Personal des Auftragnehmers<br />

Die vom Auftragnehmer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung der Leistungen vorgesehenen Beschäftigten sind gemäß<br />

Personaleinsatzplan einzusetzen. Alle Leistungen sind von qualifizierten Fachkräften zu erbringen.<br />

Diese benötigen<br />

− Kenntnisse des Naturschutz- <strong>und</strong> Umweltrechtes,<br />

− umfangreiches naturschutzfachliches Wissen,<br />

− bauvertragliches Wissen,<br />

− bautechnisches Wissen,<br />

− praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen in Projektmanagement <strong>und</strong> Koordination,<br />

− Kommunikationsfähigkeit <strong>und</strong> Verhandlungsgeschick.<br />

In dem Personaleinsatzplan ist festzulegen, zu welchen Phasen des Baugeschehens Personal mit<br />

besonderen Qualifikationen im Natur- <strong>und</strong> Umweltschutz einzusetzen sind. Der Auftragnehmer<br />

benennt schriftlich einen gegenüber dem Auftraggeber Verantwortlichen <strong>und</strong> dessen Vertreter.<br />

Benennung <strong>und</strong> Wechsel des Verantwortlichen des Auftragnehmers bedürfen der schriftlichen<br />

Zustimmung des Auftraggebers.<br />

Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke<br />

VHB <strong>Bayern</strong><br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaats<br />

<strong>Bayern</strong>, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern,<br />

Bezugsquelle: Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />

M-BÜ-K<br />

Merkblatt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bauüberwachung von Kunstbauten (M-BÜ-K) Bezugsquelle: VkBl-Verlag<br />

VOB/B<br />

Verdingungsordnung <strong>für</strong> Bauleistungen, Teil B: "Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausführung<br />

von Bauleistungen – DIN 1961 – (VOB/B), <strong>Ausgabe</strong> 2006" Bezugsquelle: Beuth-Verlag<br />

Verzeichnis der Bezugsquellen<br />

VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39, 44139 Dortm<strong>und</strong> Telefon 0180 / 53 40 140,<br />

Telefax 0180 / 53 40 120<br />

Beuth-Verlag: Beuth-Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin Telefon 030 / 26 01-0,<br />

Telefax 030 / 26 01-1231<br />

Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern: www.stmi.bayern.de<br />

Das VHB <strong>Bayern</strong> kann unter der Rubrik Bauen / Themen / <strong>Vergabe</strong> –<br />

Vertragswesen eingesehen werden.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

BAUÜBERWACHUNG<br />

Projektbezeichnung: .............................................<br />

Anlage-Nr.:<br />

HONORARERMITTLUNG Vertrags-Nr.:<br />

1. Berechnungshonorar<br />

1.1 Anrechenbare Kosten EUR<br />

Der Honorarermittlung werden <strong>die</strong> anrechenbaren Kosten zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Diese betragen nach § 57 i.V.m. § 52 HOAI<br />

nach Anlage Nr. _____ (netto)<br />

Das Honorar wird abgerechnet<br />

1.2 Honorar <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen<br />

nach Kostenberechnung nach Kostenanschlag<br />

nach Kostenberechnung nach Kostenanschlag<br />

Die Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 3 Abs. 1 <strong>die</strong>ses Vertrages sind nach § 57(2) Satz 1 HOAI<br />

bewertet mit _____ v.H. der anrechenbaren Kosten nach Nr. 1.1<br />

Hieraus ergib sich ein vorläufiges Honorar endgültiges Honorar in Höhe von<br />

1.3 Zuschläge zum Honorar<br />

Zum Honorar nach Nr. 1.2 wird bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen folgender Zuschlag<br />

vereinbart: _____ v.H. (§ 59 HOAI)<br />

Hiernach ergibt sich ein Honorar in Höhe von<br />

Zum Honorar nach Nr. 1.2 wird bei Instandhaltungen <strong>und</strong> Instandsetzungen folgender<br />

Zuschlag vereinbart: _____ v.H. (§ 60 HOAI)<br />

Hiernach ergibt sich ein Honorar in Höhe von<br />

1.4 Honorar <strong>für</strong> Besondere Leistungen<br />

Für <strong>die</strong> Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 1*<br />

ergibt sich ein Pauschalhonorar in Höhe von<br />

1.5 Gesamthonorar<br />

Nach Nr. 1.2 bis 1.4 (ohne Umsatzsteuer)<br />

ergibt sich ein Honorar in Höhe von<br />

* siehe auch § 64 Abs. 3. Leistungsphase 8 <strong>und</strong> § 64 Abs. 4 HOAI<br />

VII.114.3<br />

Seite 1 von 2


2. Honorar als Festbetrag nach geschätzter Bauzeit<br />

2.1 Geschätzte Bauzeit, Monatssätze<br />

Der Honorarermittlung werden <strong>die</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage der geschätzten Bauzeit ermittelten Einsatzzeiten<br />

des Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter <strong>und</strong> <strong>die</strong> jeweils maßgebenden Monatssätze zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

In <strong>die</strong> Monatssätze sind einzurechnen:<br />

- Leistungen nach der Abnahme bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung.<br />

- Zuschläge (z. B. <strong>für</strong> Überst<strong>und</strong>en, Nachtarbeit, Sonntags- <strong>und</strong> Feiertagsarbeit, Auslösung,<br />

bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen nach § 59 HOAI).*<br />

- Besondere Leistungen (z. B. nach § 64 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 HOAI).<br />

Einsatzzeiten 1)<br />

_____<br />

_____<br />

_____<br />

Monate<br />

Monate<br />

Monate<br />

1) gemäß Personaleinsatzplan<br />

2.2 Gesamthonorar<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

_____<br />

_____<br />

_____<br />

Monatssätze<br />

EURO je Monat <strong>für</strong> Beauftragten / Vertreter<br />

EUR je Monat <strong>für</strong> ___________________<br />

EUR je Monat <strong>für</strong> ___________________<br />

Das Honorar wird nach § 57 Abs. 2 Satz 2 HOAI als Festbetrag vereinbart. Aus den Einsatzzeiten <strong>und</strong><br />

Monatssätzen nach Nr. 2.1 ergibt sich ein endgültiges Honorar (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von<br />

3. Honorar nach nachgewiesenem Zeitbedarf<br />

3.1 Einsatzzeiten, Monatssätze<br />

Der Honorarermittlung werden <strong>die</strong> Einsatzzeiten des Auftragnehmers <strong>und</strong> seiner Mitarbeiter während<br />

der Bauzeit (Baubeginn bis Abnahme der Bauleistungen) <strong>und</strong> <strong>die</strong> jeweils maßgebenden Monatssätze<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

In <strong>die</strong> Monatssätze sind einzurechnen:<br />

- Leistungen nach der Abnahme bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung.<br />

- Zuschläge (z. B. <strong>für</strong> Überst<strong>und</strong>en, Nachtarbeit, Sonntags- <strong>und</strong> Feiertagsarbeit, Auslösung,<br />

bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen nach § 59 HOAI)*.<br />

- Besondere Leistungen (z. B. nach § 64 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 HOAI).<br />

Geschätzte Einsatzzeiten 1)<br />

_____<br />

_____<br />

_____<br />

Monate<br />

Monate<br />

Monate<br />

1) gemäß Personaleinsatzplan<br />

3.2 Gesamthonorar<br />

_____<br />

_____<br />

_____<br />

Monatssätze<br />

EUR je Monat <strong>für</strong> Beauftragten / Vertreter<br />

EUR je Monat <strong>für</strong> _____________<br />

EUR je Monat <strong>für</strong> _____________<br />

Aus den Monatssätzen <strong>und</strong> den geschätzten Einsatzzeiten nach Nr. 3.1<br />

ergibt sich ein vorläufiges Honorar (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von<br />

* Bei Instandhaltungen <strong>und</strong> Instandsetzungen nach § 60 HOAI<br />

EUR<br />

EUR<br />

VII.114.3<br />

Seite 2 von 2


Projektbezeichnung<br />

Zwischen<br />

vertreten durch [Bauamt]<br />

in [Straße, Ort]<br />

<strong>und</strong><br />

in [Straße, Ort]<br />

wird folgender<br />

geschlossen:<br />

INHALT<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

§ 2 Bestandteile des Vertrages<br />

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers<br />

§ 4 Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

ANLAGEN<br />

NR ANZAHL DER<br />

SEITEN<br />

BEZEICHNUNG<br />

Honorarermittlung (VII.115.3)<br />

Vertrag<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Aktenzeichen:<br />

VII.115<br />

- nachstehend Auftraggeber genannt -<br />

- nachstehend Auftragnehmer genannt -<br />

§ 5 Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

§ 7 Vergütung<br />

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 1 von 7


(1) Bezeichnung der Leistung:<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

VII.115<br />

Statische <strong>und</strong> konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken entsprechend § 2 Abs. 1 <strong>und</strong> § 13 der Verordnung<br />

über <strong>die</strong> Prüfingenieure, Prüfämter <strong>und</strong> Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau).<br />

(2) Die Baumaßnahme unterliegt<br />

den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes.<br />

den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes (Art. 10 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 BayStrWG, Art 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1<br />

BayBO).<br />

Bestandteile des Vertrages sind:<br />

§ 2<br />

Bestandteile des Vertrages<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Leistungen der Ingenieure <strong>und</strong> Landschaftsarchitekten im Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbau, AVB<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Planungs- <strong>und</strong> Entwurfsleistungen im Brücken- <strong>und</strong> Ingenieurbau<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> statische <strong>und</strong> konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken <strong>für</strong><br />

Verkehrsanlagen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 2 von 7


§ 3<br />

Leistungen des Auftragnehmers<br />

VII.115<br />

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende Leistungen Bewertung<br />

Leistung des Prüfingenieurs<br />

Der Prüfingenieur hat im Rahmen seines Prüfauftrages unter Berücksichtigung der Besonderheit der<br />

baulichen Anlage sicher zu stellen, dass <strong>die</strong> Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit<br />

des Ingenieurbauwerkes <strong>und</strong> seiner Bauwerksteile sowohl <strong>für</strong> den Bau- als auch <strong>für</strong> den Endzustand<br />

gewährleistet sind. Dazu legt er selbstständig Inhalt, Umfang <strong>und</strong> Methoden der bautechnischen<br />

Prüfung fest <strong>und</strong> bestimmt <strong>die</strong> Anforderungen, <strong>die</strong> an <strong>die</strong> Erfüllung <strong>die</strong>ses Schutzziels zu stellen sind.<br />

Der Prüfauftrag umfasst <strong>die</strong> nachfolgenden Prüfleistungen, auf Gr<strong>und</strong>lage der „Richtlinie über <strong>die</strong><br />

Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> statische <strong>und</strong> konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken <strong>für</strong> Verkehrsanlagen“<br />

(RVP).<br />

1. Leistungen nach Gr<strong>und</strong>honorar:<br />

1.1 Prüfung der rechnerischen Nachweise der Standsicherheit<br />

1.2 Prüfung der zugehörigen Ausführungszeichnungen in statisch-konstruktiver Hinsicht<br />

1.3 Prüfung von Nachträgen zu den rechnerischen Nachweisen bzw. Ausführungszeichnungen<br />

infolge von Änderungen oder Fehlern bei einem Umfang von mehr als einem Zehntel des<br />

gesamten Prüfauftrags.<br />

1.4 Prüfung einer gesonderten Lastvorberechnung<br />

1.5 Prüfung der Einstufung in militärische Lastenklassen oder <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung der Bemessung<br />

nach STANAG 2021 <strong>für</strong> militärische Lastenklassen <strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung der Bemessung nach<br />

besonderen Lasten wie z.B. besondere Schwerlastfahrzeuge, Straßenbahnen usw.<br />

1.6 Prüfung von statischen Berechnungen <strong>für</strong> Traggerüste<br />

1.7 Prüfung von Ausführungszeichnungen <strong>für</strong> Traggerüste<br />

1.8 Abnahme von Traggerüsten<br />

1.9 Prüfung von statischen Berechnungen <strong>und</strong> Ausführungszeichnungen <strong>für</strong> Bauzustände<br />

(Montage- oder Transportzustände) wie z.B. Freivorbau, Taktschieben <strong>und</strong> Einschieben<br />

1.10 Prüfung von statischen Berechnungen <strong>und</strong> Ausführungszeichnungen <strong>für</strong> Bauzustände bei<br />

abschnittsweiser Herstellung durch feldweises Vorbauen<br />

1.11 Prüfung gemäß Ziffer 1.1 bzw. 1.2 von verbleibender Bausubstanz bei Umbauten<br />

Rechnerische Nachweise<br />

Ausführungszeichnungen<br />

2. Leistungen nach Zeithonorar<br />

2.1 Prüfung von besonderen rechnerischen Nachweisen <strong>für</strong> den Brandschutz<br />

2.2 Örtliche Überwachung von Baumaßnahmen in statisch-konstruktiver Hinsicht <strong>für</strong> einzelne<br />

Bauteile oder Baubehelfe<br />

2.3 Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung von Werkstattzeichnungen mit einem hohen Detaillierungsgrad<br />

2.4 Sonstige Leistungen<br />

3. Weitere Leistungen:<br />

3.1 Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Bemessung<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 3 von 7


3.2 Überprüfung der Geometrie<br />

3.3 Überprüfung des Standardsachregisters nach Heft 504 der Schriftenreihe „Forschung<br />

Straßenbau <strong>und</strong> Straßenverkehrstechnik“, ausgenommen Punkt 8<br />

3.4 Überprüfung der Zusammenstellung der Ausführungsunterlagen in Form von grafischen<br />

Darstellungen nach Punkt 8 des Standardsachregisters (Heft 504)<br />

3.5<br />

Besondere Leistungen:<br />

(2) Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen sind dem Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

VII.115<br />

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen <strong>und</strong> Berechnungen gegen<br />

gesonderte Vergütung zu übergeben. Art <strong>und</strong> Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig <strong>und</strong> mit Planzeichen <strong>und</strong> Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

(5) Der Auftragnehmer hat <strong>die</strong> von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.<br />

(6) Die Leistungen umfassen <strong>die</strong> erforderlichen Abstimmungs- <strong>und</strong> Arbeitsgespräche.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 4 von 7


§ 4<br />

Leistungen des Auftraggebers <strong>und</strong> fachlich Beteiligter<br />

VII.115<br />

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht<br />

<strong>und</strong> sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen <strong>und</strong> in <strong>die</strong>se einzuarbeiten:<br />

§ 5<br />

Termine <strong>und</strong> Fristen<br />

Für <strong>die</strong> Leistungen nach §§ 3 <strong>und</strong> 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:<br />

§ 6<br />

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 11 AVB betragen mindestens:<br />

a) <strong>für</strong> Personenschäden 1.500.000 EUR<br />

b) <strong>für</strong> sonstige Schäden 1.500.000 EUR<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 5 von 7


§ 7<br />

Vergütung<br />

(1) Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. _________ EUR<br />

Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart<br />

mit einem Festbetrag von psch<br />

mit einem vorläufigen Betrag von<br />

Das Honorar wird frei vereinbart<br />

als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch<br />

als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von<br />

als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von<br />

St<strong>und</strong>ensätze werden vereinbart mit<br />

EUR/h <strong>für</strong> den Auftragnehmer (§ 6(2) Nr. 1 HOAI / RVP Ziff. 4.2*)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn./wissenschaftl. Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 2 HOAI)<br />

EUR/h <strong>für</strong> techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter (§ 6(2) Nr. 3 HOAI)<br />

Zwischensumme Psch<br />

(2) Vergütung <strong>für</strong> Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3<br />

Vorläufig<br />

Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR<br />

Zwischensumme<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig<br />

Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß<br />

Kurzfassung der Vertragsleistung<br />

(3) Nebenkosten (§ 7 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3*); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. (2)<br />

Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit<br />

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____v.H. des Honorars<br />

Zwischensumme<br />

Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet<br />

(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto<br />

Umsatzsteuer v.H.<br />

VII.115<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 6 von 7<br />

Brutto


AUFTRAGNEHMER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

§ 8<br />

Ergänzende Vereinbarungen<br />

Rechtsverbindliche Unterschriften<br />

AUFTRAGGEBER<br />

[Ort, Datum, Stempel]<br />

VII.115<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> Seite 7 von 7


VII.115.1<br />

Hinweise zur Erstellung der Vertragsmuster - Prüfung von Ingenieurbauwerken <strong>für</strong><br />

Verkehrsanlagen<br />

Allgemeines<br />

(1) Bei Verträgen mit Prüfingenieuren sind <strong>die</strong> allgemeinen Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>die</strong>ses<br />

<strong>Handbuch</strong>es <strong>und</strong> <strong>die</strong> Hinweise <strong>für</strong> das Aufstellen des Vertrages VII.100.1 sinngemäß anzuwenden.<br />

(2) Die statische <strong>und</strong> konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken <strong>für</strong> Verkehrsanlagen ist im<br />

Regelfall einem zugelassenen Prüfingenieur zu übertragen.<br />

(3) Prüfingenieure erhalten <strong>für</strong> ihre Leistungen im Bereich der B<strong>und</strong>esfernstraßen, der Staatsstraßen<br />

<strong>und</strong> Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung eine Vergütung nach der „Richtlinie des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen zur Ermittlung der Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

statische <strong>und</strong> konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken <strong>für</strong> Verkehrsanlagen (RVP)“ in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(4) Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistung soll das Vertragsmuster VII.115 verwendet werden. Als<br />

Bestandteil des Vertrages sind <strong>die</strong> TVB-Prüf zu vereinbaren.<br />

Ermittlung der Vergütung<br />

(5) Allgemeine Hinweise<br />

Die Vergütung ist nach der RVP zu ermitteln. Sie besteht aus Honoraren <strong>und</strong> Auslagen.<br />

Das Honorar ist in § 7 des Vertrages (Vordruck VII.115) i. V. m. Vordruck VII.115.3 (Honorarermittlung<br />

<strong>für</strong> Prüfingenieure) festzulegen.<br />

Die Ermittlung des Honorars erfolgt<br />

− als Berechnungshonorar aus Anteilen des<br />

Gr<strong>und</strong>honorars (Ziff. 4.1 <strong>und</strong> / oder 4.3 der RVP),<br />

wobei das Gr<strong>und</strong>honorar ermittelt wird aus<br />

• den anrechenbaren Kosten (Ziff. 2.1 der RVP),<br />

• der Bauwerksklasse (Ziff. 2.3 der RVP)<br />

oder<br />

− als Zeithonorar nach Zeitaufwand (Ziff. 4.2 der RVP)<br />

(6) Anrechenbare Kosten<br />

Als Hilfe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ermittlung der anrechenbaren Kosten steht der Vordruck VII.115.4 mit den<br />

erforderlichen Hinweisen zur Verfügung.<br />

(7) Bauwerksklasse<br />

Die Zuordnung des Ingenieurbauwerkes in eine entsprechende Bauwerksklasse erfolgt nach Anlage 2<br />

der RVP. Es ist Ziff. 3.3 der RVP zu beachten.<br />

(8) Gr<strong>und</strong>honorar<br />

Das Gr<strong>und</strong>honorar ergibt sich rechnerisch aus den anrechenbaren Kosten entsprechend der<br />

Bauwerksklasse nach der Formel gem. Ziff. 3.1 oder nach Anlage 3 der RVP.<br />

(9) Anteile des Gr<strong>und</strong>honorars<br />

Die Ermittlung der Anteile erfolgt nach Ziff. 4.1 der RVP <strong>und</strong> gegebenenfalls nach den Regelungen<br />

gem. Abs. (13).<br />

(10) Auftrag <strong>für</strong> mehrere Ingenieurbauwerke<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 1 von 2


VII.115.1<br />

Die Honorarermittlung <strong>für</strong> mehrere Ingenieurbauwerke nach Ziff. 3.2 bzw. Ziff. 4.3.1 oder 4.3.2 der<br />

RVP erfolgt im Vordruck VII.115.3 über den Ansatz von Zuschlägen bezogen auf das Gr<strong>und</strong>honorar<br />

des ersten Ingenieurbauwerkes.<br />

Die Ermäßigungen/ Minderungen werden im v.g. Vordruck VII.115.3 als Zuschläge mit ihrer Differenz<br />

zu 100 % ausgewiesen.<br />

(11) Ingenieurbauwerke mit erheblichen Längenabmessungen<br />

Etwaige Minderungen sind gem. Ziff. 4.3.3 der RVP festzulegen.<br />

(12) Zeithonorar<br />

Bei Festlegung eines Zeithonorars ist ein Höchstbetrag zu vereinbaren.<br />

Deshalb ist im Vordruck VII.115.3 (Honorarermittlung) der max. erforderliche Zeitaufwand anzugeben.<br />

Abgerechnet wird nach dem nachgewiesenen Zeitaufwand, jedoch max. bis zum Höchstbetrag.<br />

Der St<strong>und</strong>ensatz ergibt sich nach Ziff. 4.2 der RVP.<br />

(13) Sofern in Einzelfällen Prüfingenieure auch mit der Überprüfung auf Wirtschaftlichkeit der<br />

Bemessung, der Überprüfung hinsichtlich der Geometrie <strong>und</strong> der Überprüfung des Sachregisters<br />

gemäß ZTV-ING beauftragt werden, erhalten sie hier<strong>für</strong> eine Vergütung gemäß den Regelungen im<br />

Allgemeinen R<strong>und</strong>schreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2006 vom 17.05.2006 (veröffentlicht<br />

einschließlich der RVP auf der Homepage des BMVBS unter der Rubrik Verkehr / Straße / Straßenbau/<strong>Vergabe</strong>handbücher).<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 2 von 2


VII.115.2<br />

Technische Vertragsbedingungen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> statische <strong>und</strong> konstruktive Prüfung<br />

von Ingenieurbauwerken<br />

<strong>für</strong> Verkehrsanlagen<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

(TVB-Prüf)<br />

Seite 1 von 4


INHALTSVERZEICHNIS<br />

VII.115.2<br />

Seite<br />

1 Allgemeines …………………………………………………………………………………….. 3<br />

1.1 Geltungsbereich …………………………………………………………………………….. 3<br />

2 Technische Bedingungen ……………………………………………………………………. 3<br />

2.1 Prüf- <strong>und</strong> Ausführungsunterlagen ………………………………………………………… 3<br />

2.2 Durchführung der Prüfung …………………………………………………………………. 3<br />

2.3 Prüfvermerk …………………………………………………………………………………. 4<br />

2.4 Prüfbericht …………………………………………………………………………………… 4<br />

Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke ……………………………... 4<br />

Verzeichnis der Bezugsquellen ……………………………………………………………….. 4<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

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1 Allgemeines<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

VII.115.2<br />

Die „Technischen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> statische <strong>und</strong> konstruktive Prüfung von<br />

Ingenieurbauwerken <strong>für</strong> Verkehrsanlagen“ (TVB-Prüf) gelten <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke als Bestandteile<br />

von öffentlichen Straßen (bauliche Anlagen), soweit <strong>die</strong>se eines Standsicherheitsnachweises bedürfen<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls Bauhilfskonstruktionen. Die Überwachung <strong>und</strong> Prüfung bestehender baulicher<br />

Anlagen nach DIN 1076 mit Ausnahme von Tragfähigkeitsberechnungen solcher Anlagen ist nicht<br />

Gegenstand der TVB-Prüf.<br />

2 Technische Bedingungen<br />

2.1 Prüf- <strong>und</strong> Ausführungsunterlagen<br />

2.1.1 Der Prüfingenieur erhält vom Auftraggeber ein Ausschreibungsblankett <strong>und</strong> sonstige <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Prüfung notwendige Unterlagen, wie Baugr<strong>und</strong>gutachten, Angaben zu Nebenangeboten u.s.w.<br />

Sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> statische <strong>und</strong> konstruktive Prüfung noch weitere Informationen oder Unterlagen<br />

erforderlich, so hat der Prüfingenieur <strong>die</strong>se anzufordern.<br />

2.1.2 Die Standsicherheitsnachweise <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ausführungspläne erhält der Prüfingenieur vom<br />

Bauauftragnehmer. Alle Unterlagen müssen gemäß ZTV-ING*) aufgestellt <strong>und</strong> unterschrieben<br />

sein.<br />

2.1.3 Fehlende bautechnische Nachweise <strong>und</strong> Unterschriften hat der Prüfingenieur nachzufordern.<br />

2.2 Durchführung der Prüfung<br />

2.2.1 Die Prüfung der statischen Berechnung muss sich auf alle tragenden Teile des Bauwerks<br />

erstrecken. Es muss überprüft werden, ob <strong>die</strong> Voraussetzungen <strong>und</strong> Annahmen der statischen<br />

Berechnung zutreffen, ob alle Lasten <strong>und</strong> Kräfte vollständig erfasst sind <strong>und</strong> ihre Fortleitung bis<br />

in den Baugr<strong>und</strong> verfolgt wird.<br />

2.2.2 Es ist zu prüfen, ob <strong>die</strong> Stand- bzw. Lagesicherheit aller Bauteile <strong>und</strong> des Gesamtbauwerks<br />

gewährleistet ist. Dies gilt auch <strong>für</strong> alle maßgebenden Bau- <strong>und</strong> eventuell zu berücksichtigende<br />

Abbruchzustände. Landesspezifische Regelungen sind zu beachten.<br />

2.2.3 Die Nachweise zur Tragfähigkeit <strong>und</strong> Standsicherheit der Gründung sind zu überprüfen. Hierbei<br />

ist darauf zu achten, dass <strong>die</strong> Angaben <strong>und</strong> Empfehlungen des Baugr<strong>und</strong>gutachters bei den<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegten bodenmechanischen Kenngrößen <strong>und</strong> der gewählten Gründungsart<br />

ausreichend berücksichtigt wurden. Liegt kein Baugr<strong>und</strong>gutachten vor, so muss der<br />

Prüfingenieur entscheiden, ob er mit den vorliegenden Angaben den Baugr<strong>und</strong> ausreichend<br />

beurteilen kann oder ob ein geeigneter Sachverständiger <strong>für</strong> Geotechnik hinzugezogen werden<br />

soll. Die Beauftragung eines Sachverständigen <strong>für</strong> Geotechnik erfolgt ausschließlich über den<br />

Auftraggeber.<br />

2.2.4 Bei der Prüfung ist darauf zu achten, dass Überdimensionierungen vermieden werden <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

Bemessung der Bauteile nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt. Hierbei dürfen jedoch<br />

nicht <strong>die</strong> Belange der Gebrauchstauglichkeit <strong>und</strong> der Dauerhaftigkeit vernachlässigt werden.<br />

2.2.5 Bei der Prüfung von Ausführungszeichnungen ist darauf zu achten, dass <strong>die</strong>se mit den<br />

statischen Berechnungen übereinstimmen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Bauteile konstruktiv richtig ausgebildet sind.<br />

2.2.6 Die Prüfung der Konstruktionszeichnungen umfasst auch <strong>die</strong> Werkstattzeichnungen des Stahl<strong>und</strong><br />

des Ingenieurholzbaus. Liegen <strong>die</strong> zur Klarstellung des Kräfteflusses bei Anschlüssen,<br />

Verbindungen <strong>und</strong> Knotenpunkte erforderlichen Berechnungen <strong>und</strong> Detailzeichnungen nicht<br />

vor, so sind <strong>die</strong>se anzufordern.<br />

2.2.7 Werden bei der Prüfung erhebliche Mängel festgestellt, so hat der Prüfingenieur den<br />

Auftraggeber zu informieren.<br />

*) siehe Anhang<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 3 von 4


VII.115.2<br />

2.2.8 Der Prüfingenieur ist verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn Bauprodukte <strong>und</strong><br />

Bauverfahren, <strong>die</strong> noch nicht allgemein gebräuchlich <strong>und</strong> bewährt sind, verwendet werden<br />

sollen. Auch wenn deren Nachweis durch eine allgemeine bauaufsichtlichte Zulassung oder ein<br />

Prüfzeichen geführt ist, bedarf <strong>die</strong> Verwendung der Zustimmung des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong><br />

Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung oder der da<strong>für</strong> bestimmten Stelle.<br />

2.3 Prüfvermerk<br />

2.3.1 Jede geprüfte Berechnung <strong>und</strong> Zeichnung ist nach Abschluss der Prüfung mit einem<br />

Prüfvermerk zu versehen. Fehler sind zu kennzeichnen.<br />

2.3.2 Prüfbemerkungen in den geprüften Unterlagen sind mit grüner, dokumentenechter Farbe<br />

einzutragen <strong>und</strong> im Prüfbericht kurz zusammen zu fassen. Sie sind auf das notwendige Maß zu<br />

beschränken <strong>und</strong> dürfen nur auf <strong>die</strong> bautechnische Prüfung bezogene Hinweise enthalten. Wird<br />

<strong>die</strong> Richtigkeit der Ergebnisse der Berechnungen durch Vergleichsrechnungen geprüft, ist <strong>die</strong>s<br />

ausdrücklich zu vermerken. Die Annahmen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ergebnisse der Vergleichsrechnungen sind<br />

aktenk<strong>und</strong>ig zu machen.<br />

2.3.3 Jeder Teil der Berechnung <strong>und</strong> jede Zeichnung ist mit einem Prüfstempel zu versehen <strong>und</strong> vom<br />

Prüfingenieur zu unterschreiben. Mit der Unterschrift übernimmt der Prüfingenieur <strong>die</strong><br />

Verantwortung da<strong>für</strong>, dass<br />

− er <strong>die</strong> Prüfung gemäß 2.2 durchgeführt hat;<br />

− <strong>die</strong> Berechnung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ausführungspläne dem Stand der Technik, dem Gr<strong>und</strong>satz der<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen;<br />

− <strong>die</strong> Angaben über <strong>die</strong> zu verwendenden Baustoffe richtig sind.<br />

2.4 Prüfbericht<br />

2.4.1 Im Prüfbericht bescheinigt der Prüfingenieur <strong>die</strong> Vollständigkeit der bautechnischen Prüfung<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> Richtigkeit der Annahmen <strong>und</strong> Ergebnisse. Der Prüfbericht muss eindeutig <strong>und</strong> klar<br />

gefasst sein.<br />

2.4.2 Im Prüfbericht sind <strong>die</strong> geprüften Unterlagen aufzuführen <strong>und</strong> ist festzuhalten, welche<br />

Annahmen der Berechnung zugr<strong>und</strong>e liegen, zum Beispiel über den Baugr<strong>und</strong>, <strong>die</strong><br />

Verkehrslasten, <strong>die</strong> Güte der Baustoffe. Auf <strong>die</strong>jenigen Annahmen, <strong>die</strong> an Ort <strong>und</strong> Stelle<br />

nachzuprüfen sind, ist gesondert hinzuweisen. Sofern <strong>die</strong> Ausführung besondere Sachk<strong>und</strong>e<br />

<strong>und</strong> Erfahrung verlangt, ist darauf hinzuweisen, welche Nachweise vorzulegen sind (zum<br />

Beispiel Eignungsnachweise zum Schweißen).<br />

2.4.3 Bei Abweichungen von dem Stand der Technik, sowie bei nicht allgemein üblichen Baustoffen<br />

oder Bauverfahren, ist im Prüfbericht auf den jeweiligen Sachverhalt hinzuweisen <strong>und</strong> <strong>die</strong>ser zu<br />

erläutern.<br />

2.4.4 Wird <strong>die</strong> Prüfung abschnittsweise durchgeführt, ist in Teilprüfungen anzugeben, welche Bauteile<br />

zur Ausführung freigegeben werden können. Es ist darauf hinzuweisen, dass <strong>die</strong> Prüfung noch<br />

nicht abgeschlossen ist.<br />

Anhang : Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke<br />

ZTV-ING<br />

Zusätzliche Technische Vertragbedingungen <strong>und</strong> Richtlinien <strong>für</strong><br />

Ingenieurbauten Bezugsquelle : VkBl-Verlag<br />

Verzeichnis der Bezugsquellen<br />

VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag<br />

Hohe Straße 39, 44139 Dortm<strong>und</strong><br />

Telefon 0180/53 40 140; Telefax 0180 /53 40 120<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Seite 4 von 4


Projektbezeichnung:<br />

STATISCHE UND KONSTRUKTIVE PRÜFUNG VON<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

INGENIEURBAUWERKEN<br />

HONORARERMITTLUNG<br />

.............................................<br />

1. Anrechenbare Kosten<br />

Für pauschaliertes Berechnungshonorar<br />

Das Honorar wird endgültig mit einem Festhonorar ermittelt<br />

Leistung:<br />

Anlage-Nr.:<br />

Vertrags-Nr.:<br />

.............................................<br />

nach Kostenschätzung nach Kostenberechnung nach Kostenanschlag (Auftragssumme)<br />

Die anrechenbaren Kosten betragen nach VII.115.4 gemäß<br />

Anlage-Nr . _____ (netto) ___________________ EUR<br />

Für vorläufiges Berechnungshonorar<br />

Das Honorar wird vorläufig ermittelt<br />

nach Kostenschätzung nach Kostenberechnung<br />

Die anrechenbaren Kosten betragen nach VII.115.4 gemäß<br />

Anlage-Nr . _____ (netto) ____________________ EUR<br />

Das Prüfhonorar wird abgerechnet<br />

nach Kostenberechnung nach Kostenanschlag (Auftragssumme)<br />

2. Bauwerksklasse <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>honorar<br />

Das Objekt wird gem. RVP Ziff. 2.3, Anlage 2 der Bauwerksklasse _____ zugeordnet.<br />

Es gilt das Gr<strong>und</strong>honorar der Honorartafel zur Formel der RVP Ziff. 3.1 (Anlage 3)<br />

zuzüglich _____ v.H. wegen besonderer Schwierigkeiten _______________________________<br />

abzüglich _____ v.H. wegen erheblicher Längenabmessungen <strong>und</strong> gleichen stat.-konstr.<br />

Verhältnissen gem. RVP Ziff. 4.3.3<br />

Der volle Gr<strong>und</strong>honorarsatz beträgt somit<br />

3. Prüfhonorar <strong>für</strong> Leistungen nach Gr<strong>und</strong>honorar<br />

Die Gr<strong>und</strong>leistungen nach § 3 sind bewertet mit _____ v.H. des Gr<strong>und</strong>honorars<br />

Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungen in Höhe von<br />

4. Zuschläge zum Honorar bei Umbauten, Modernisierungen, Wiederholungen<br />

4.1 Zum Prüfhonorar <strong>für</strong> Leistungen nach Nr. 3 werden bei Umbauten <strong>und</strong> Modernisierungen Zuschläge<br />

vereinbart:<br />

_____ v.H. (RVP Ziff. 4.1.11)<br />

Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorarzuschlag in Höhe von _____ v.H. des Gr<strong>und</strong>honorars nach Nr. 2 von<br />

4.2 Zum Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach Nr. 3 werden <strong>für</strong> Wiederholungen/Zuschläge vereinbart:<br />

_____ v.H. RVP Ziff. 4.3.1, 4.3.2<br />

Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorarzuschlag in Höhe von _____ v.H. des Gr<strong>und</strong>honorars nach Nr. 2 von<br />

5. Honorar <strong>für</strong> weitere Leistungen<br />

Leistungen der vertraglich-geometrischen Prüfung mit von _____ v.H. des Gr<strong>und</strong>honorars<br />

Leistungen der Püfung auf Wirtschaftlichkeit mit von _____ v.H. des Gr<strong>und</strong>honorars<br />

Die Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 1 - soweit kein Pauschalhonorar - sind bewertet<br />

mit _____ v.H. des Leistungsbildes.<br />

Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorar <strong>für</strong> Besondere Leistungen in Höhe von<br />

6. Gesamthonorar<br />

Honorar nach Nr. 3 bis 5 (ohne Umsatzsteuer)<br />

VII.115.3<br />

EUR<br />

Seite 1 von 2


7. Honorar <strong>für</strong> Leistungen nach Zeitaufwand<br />

Es ist der maximal erforderliche Zeitaufwand anzugeben.<br />

St<strong>und</strong>ensatz gem. RVP, Ziff. 4.2<br />

Leistungen gem. RVP Ziff. 4.2.2 (Brandschutz)<br />

geschätzter Zeitaufwand: ________ h; St<strong>und</strong>ensatz _________ EUR/h<br />

Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorar in Höhe von _______ h x _______ EUR/h<br />

Leistungen gem. RVP Ziff. 4.2.3 (Örtliche Bauüberwachung) max. 0,5fache des Gr<strong>und</strong>honorars<br />

geschätzter Zeitaufwand: ________ h; St<strong>und</strong>ensatz _________ EUR/h<br />

Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorar in Höhe von _______ h x _______ EUR/h<br />

Leistungen gem. RVP Ziff. 4.2.4 (Werkstattzeichnungen)<br />

geschätzter Zeitaufwand: ________ h; St<strong>und</strong>ensatz _________EUR/h<br />

Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorar in Höhe von _______ h x _______ EUR/h<br />

Leistungen gem. RVP Ziff. 4.2.5 (sonstige Leistungen)<br />

geschätzter Zeitaufwand: ________ h; St<strong>und</strong>ensatz _________ EUR/h<br />

Hiernach ergibt sich ein Prüfhonorar in Höhe von _______ h x _______ EUR/h<br />

Hiernach ergibt sich ein vorläufiges Prüfhonorar von<br />

8. Gesamthonorar nach Nr. 6 + 7<br />

Honorar nach Nr. 6 <strong>und</strong> 7 (ohne Umsatzsteuer)<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

VII.115.3<br />

EUR<br />

Seite 2 von 2


Projektbezeichnung:<br />

Z<br />

e<br />

i<br />

l<br />

e<br />

[Z]<br />

STATISCHE UND KONSTRUKTIVE PRÜFUNG<br />

VON INGENIEURBAUWERKEN<br />

Anlage-Nr.:<br />

ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN Vertrags-Nr.:<br />

.............................................<br />

Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />

1* Gesamtkosten (einschl. Baustelleneinrichtung)<br />

2<br />

2.1<br />

Nicht anrechenbare Kosten<br />

(Gem. Negativkatalog RVP, Anlage 1 zu Ziffer 2.1)<br />

Baum-Schutzvorrichtungen, Baubüro <strong>für</strong> AG, Bauschilder, Hilfsleistungen <strong>für</strong><br />

Kontrollprüfungen, St<strong>und</strong>enlohnarbeiten <strong>für</strong> Leistungen, <strong>die</strong> nicht zur Herstellung<br />

des Bauwerks gehören<br />

2.2 Verkehrssicherung<br />

2.3<br />

Vorarbeiten wie Baugelände freimachen, Bewuchs entfernen, Bäume fällen,<br />

Oberboden andecken<br />

2.4 Leitungs- <strong>und</strong> Rohrgräben<br />

2.5 Wasserhaltung in Sonderfällen<br />

2.6<br />

2.7<br />

2.8<br />

2.9<br />

2.10<br />

Entwässerungsanlagen bzw. –leitungen, soweit nicht fest mit dem Bauwerk<br />

verb<strong>und</strong>en<br />

Straßen- <strong>und</strong> Wegebefestigungen außerhalb der Baugruben aufnehmen;<br />

Straßen- <strong>und</strong> Wegebefestigungen <strong>und</strong> sonstige Oberflächenbefestigungen<br />

herstellen, ausgenommen auf dem Bauwerk<br />

Behelfsbrücken, soweit sie dem öffentlichen Verkehr <strong>die</strong>nen<br />

(hier<strong>für</strong> erfolgt stets ein gesonderter Prüfauftrag)<br />

Abbrucharbeiten, sofern keine statischen Nachweise <strong>für</strong> Abbruchzustände<br />

erforderlich sind oder sofern sie nicht mit Herstellung bzw. Instandsetzung des<br />

(neuen) Bauwerkes im konstruktiven Zusammenhang stehen<br />

2. Gr<strong>und</strong>beschichtung, Kantenschutz sowie Deckenbeschichtungen von<br />

Stahlbauwerken bzw. –teilen; <strong>die</strong>s gilt nicht <strong>für</strong> kleinere Bauteile wie z. B.<br />

Lager- oder Fahrbahnübergangskonstruktionen, <strong>die</strong> ab Werk mit dem kompletten<br />

Korrosionsschutz versehen geliefert werden oder Geländer<br />

2.11 Oberflächenschutz von Beton<br />

2.12<br />

Sonstige Bauleistungen, <strong>die</strong> den Prüfumfang nicht beeinflussen (z. B. Winterbauschutzvorkehrungen)<br />

3 Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis Z 2.12]<br />

4 Differenzbetrag (Z 1 abz. Z 3)<br />

5** Ggf. sonstige Leistungen, <strong>die</strong> den Prüfaufwand <strong>und</strong> -umfang beeinflussen<br />

6 Anrechenbare Kosten [Summe Z 4 + Z 5]<br />

* Anrechenbare Kosten ermittelt aus Erfahrungswerten (z. B. Fläche / Länge x Einheitspreis)<br />

nach Kostenschätzung*<br />

nach Kostenberechnung<br />

nach Kostenanschlag<br />

EUR EUR<br />

VII.115.4<br />

** Kosten <strong>für</strong> sonstige Leistungen kommen beispielsweise dann in Frage, wenn Bauwerke oder Einrichtungen, <strong>die</strong> nicht Bestandteil des Prüfauftrages<br />

sind, unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf bauzeitliche oder endgültige Zustände des Bauwerkes haben können. Die<br />

Prüfung hat dann <strong>die</strong>se Auswirkungen zu berücksichtigen.<br />

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Werkvertragsrecht<br />

VIII.A.1<br />

Der Werkvertrag ist ein entgeltlicher, gegenseitiger Vertrag <strong>und</strong> wird in §§ 631 ff BGB geregelt. Beim<br />

Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung des versprochenen<br />

Werkes, das heißt zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, <strong>und</strong> der Besteller (Auftraggeber) zur<br />

Entrichtung der vereinbarten Vergütung.<br />

Abzugrenzen ist der Werkvertrag insbesondere vom Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB). Der Dienstvertrag<br />

hat zunächst - genauso wie der Werkvertrag - eine entgeltliche Arbeitsleistung zum Inhalt. Deshalb ist<br />

bei freiberuflichen Tätigkeiten <strong>die</strong> Abgrenzung im Einzelfall oftmals schwierig. Der entscheidende<br />

Unterschied besteht jedoch darin, dass beim Dienstvertrag das bloße Wirken, d.h. <strong>die</strong> Arbeitsleistung<br />

als solche (z.B. Beratung) geschuldet ist, während beim Werkvertrag <strong>die</strong> Tätigkeit auf <strong>die</strong><br />

Herbeiführung eines bestimmten Arbeitsergebnisses/Erfolges (z.B. Plan) gerichtet ist.<br />

Der Vertrag mit einem freiberuflich Tätigen ist in der Regel ein Werkvertrag, da <strong>die</strong> Herbeiführung<br />

eines bestimmten Erfolges geschuldet ist, wie z.B. Planung, Bauleitung, Bauaufsicht. Nur<br />

ausnahmsweise handelt es sich um einen Dienstvertrag wenn z.B. lediglich eine Beratung des<br />

Auftraggebers wegen Baumängeln erfolgt.<br />

Die Pflichten des freiberuflich Tätigen werden im Vertrag mit dem Bauherrn festgelegt. Aus <strong>die</strong>sem<br />

ergibt sich – <strong>und</strong> nicht etwa aus der HOAI - der Umfang der Leistungserbringung, <strong>die</strong> als solche frei<br />

verhandelbar <strong>und</strong> ggf. durch Auslegung zu ermitteln ist. (Anmerkung: Die HOAI bestimmt nur, welche<br />

Leistungen wie vergütet werden <strong>und</strong> nicht, welche Leistungen geschuldet werden.)<br />

In der Praxis werden häufig <strong>die</strong> Leistungsphasen nach § 15 HOAI zur Bestimmung des<br />

Leistungsumfangs herangezogen. Gr<strong>und</strong>sätzlich kann der formfrei <strong>und</strong> damit auch mündlich<br />

geschlossen werden. Nach der RLBau K12 Ziff. 6 hat das Bauamt <strong>die</strong> Aufträge über freiberufliche<br />

Leistungen vor deren Aufnahme jedoch zwingend schriftlich zu erteilen.<br />

Hinweis:<br />

Die Vorschriften des §§ 631 ff BGB gelten immer dann, wenn im einzelnen Vertrag sowie in den<br />

AVB`s nichts oder nichts anderes geregelt ist.<br />

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Abnahme, Verjährung, Hemmung<br />

1. Abnahme<br />

VIII.A.2<br />

Mit der Abnahme des Architekten-/Ingenieurwerks beginnt <strong>die</strong> Verjährungsfrist <strong>für</strong> Mängelansprüche<br />

des Auftraggebers zu laufen (§ 634a BGB).<br />

Abnahme ist <strong>die</strong> Billigung des Werkes als vertragsgemäße Leistung <strong>und</strong> <strong>die</strong> körperliche Hinnahme<br />

des Werks im Sinne einer Besitzübertragung (§ 640 BGB). Bei einer planerischen Architektenleistung<br />

liegt <strong>die</strong> Abnahme in der Billigung des geistigen Werks.<br />

Ist eine körperliche Entgegennahme wegen der Beschaffenheit des Werks nicht möglich (z.B. bei der<br />

Objektüberwachung), tritt an <strong>die</strong> Stelle der Abnahme <strong>die</strong> Vollendung des Werks. Von einer Vollendung<br />

der Objektüberwachung kann erst ausgegangen werden, wenn <strong>die</strong> bei der Abnahme der Bauleistung<br />

festgestellten Baumängel beseitigt sind, da der freiberuflich Tätige <strong>die</strong>s überwachen muss.<br />

Wegen unwesentlicher Mängel darf <strong>die</strong> Abnahme nicht verweigert werden.<br />

Die Rechtswirkungen der Abnahme treten auch dann ein (sogenannte Abnahmefiktion), wenn der<br />

Auftraggeber das Architekten-/Ingenieurwerk nicht innerhalb einer vom freiberuflich Tätigen gesetzten,<br />

angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist (§ 640 Abs. 1 Satz 3 BGB).<br />

Eine Teilabnahme (z.B. nach Abschluss einer Leistungsphase) ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich. Der freiberuflich<br />

Tätige hat aber nur einen Anspruch darauf, wenn <strong>die</strong>s vertraglich vorgesehen ist.<br />

Nimmt der Auftraggeber ein mangelhaftes Werk ab, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm <strong>die</strong><br />

Rechte auf Nacherfüllung, Ersatzvornahme, Rücktritt <strong>und</strong> Minderung hinsichtlich der bekannten<br />

Mängel nur zu, wenn er sich <strong>die</strong>se bei der Abnahme vorbehält (§ 640 Abs. 2 BGB). Der Anspruch auf<br />

Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.<br />

2. Verjährung<br />

2.1 Bauwerke<br />

Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit der freiberuflich Tätige Planungs- <strong>und</strong><br />

Überwachungsleistungen <strong>für</strong> ein Bauwerk erbringt, in 5 Jahren nach Abnahme § 634a Abs. 1 Nr. 2<br />

BGB. Dieser Regelfall erfasst <strong>die</strong> typischen Architektenleistungen von der Planung bis zur<br />

Objektüberwachung. Auch <strong>die</strong> Überwachung von Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten an einem<br />

Bauwerk unterfallen der 5-jährigen Verjährungsfrist, da es sich um Arbeiten an einem Bauwerk<br />

handelt; das gleiche gilt bei arglistig verschwiegenen Mängeln (§ 634a Abs. 3 Satz 2 BGB).<br />

2.2 Sachen<br />

Erbringt der freiberuflich Tätige Planungs- <strong>und</strong> Überwachungsleistungen nicht <strong>für</strong> ein Bauwerk,<br />

sondern <strong>für</strong> <strong>die</strong> Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache (Gr<strong>und</strong>stück oder bewegliche<br />

Sache), verjähren <strong>die</strong> Mängelansprüche 2 Jahre nach Abnahme der Leistung (§ 634a Abs. 1 Nr. 1<br />

BGB). Arglistig verschwiegene Mängel verjähren in drei Jahren (§ 634a Abs. 3 Satz 1 BGB).<br />

2.3 Sonstige Werkleistungen<br />

Bei allen sonstigen, nicht unter a) <strong>und</strong> b) fallenden Werkleistungen (z.B. Erstellen von Gutachten)<br />

verjähren <strong>die</strong> Mängelansprüche in 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden<br />

<strong>und</strong> der Auftraggeber Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erkennen musste (§ 634a Abs.<br />

1 Nr. 3 iVm § 199 Abs.1 BGB). Das gleiche gilt bei arglistig verschwiegenen Mängeln.<br />

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2.4 Wirkung der Verjährung<br />

VIII.A.2<br />

Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, <strong>die</strong> Leistung zu verweigern. Die Verjährung<br />

beseitigt jedoch nicht den Anspruch als solchen (z.B. auf Mängelhaftung, Honorarforderung), sondern<br />

gibt dem Schuldner ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht, das er aber ausdrücklich geltend<br />

machen muss (sog. Einrede der Verjährung).<br />

Wird irrtümlich auf einen verjährten Anspruch geleistet (z.B. auf eine verjährte Honorarforderung) kann<br />

das Geleistete nicht mehr zurückgefordert werden.<br />

Die Verjährung schließt <strong>die</strong> Aufrechnung nicht aus; mit einer verjährten Forderung kann daher<br />

aufgerechnet werden (z.B. Auftraggeber rechnet seine verjährte Schadensersatzforderung gegen <strong>die</strong><br />

Honorarforderung des freiberuflich Tätigen auf).<br />

3. Hemmung (§§ 203 ff BGB)<br />

Hemmung der Verjährung bedeutet, dass <strong>die</strong> Verjährungsfrist anhält zu laufen <strong>und</strong> erst nach Wegfall<br />

des Hemmungsgr<strong>und</strong>es <strong>die</strong> restliche Verjährungsfrist weiter läuft.<br />

Schweben zwischen den Vertragsparteien Verhandlungen über einen Mangelanspruch, so ist <strong>die</strong><br />

Verjährung gehemmt, bis eine der Parteien <strong>die</strong> Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die<br />

Verjährung tritt in <strong>die</strong>sem Fall jedoch frühestens 3 Monate nach Wegfall der Hemmung ein, auch wenn<br />

der tatsächlich verbliebene restliche Verjährungszeitraum kürzer als 3 Monate wäre.<br />

Die Verjährung kann aber auch durch Zustellung eines Mahnbescheids, einer Klageschrift oder eines<br />

Antrags auf ein Selbständiges Beweisverfahren gehemmt werden. In <strong>die</strong>sen Fällen endet <strong>die</strong><br />

Hemmung sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder durch anderweitige Beendigung<br />

des eingeleiteten Verfahrens<br />

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Mängelhaftung<br />

VIII.A.3<br />

Was ein freiberuflich Tätiger schuldet, ergebt sich gr<strong>und</strong>sätzlich aus dem geschlossenen Vertrag, der<br />

in der Regel ein Werkvertrag ist.<br />

Soweit im Vertrag selbst oder den AVB`s nichts oder nichts anderes geregelt ist, erfolgt <strong>die</strong> Haftung<br />

<strong>für</strong> Mängel des Architekten-/Ingenieurwerks nach Werkvertragsrecht §§ 633 ff BGB. Der Auftraggeber<br />

kann danach zunächst Nacherfüllung innerhalb einer angemessen Frist verlangen. Nach erfolglosem<br />

Verstreichen der Frist kann er den Mangel selbst beheben, vom Vertrag zurücktreten oder <strong>die</strong><br />

Vergütung mindern sowie Ersatz des Schadens <strong>und</strong> der vergeblichen Aufwendungen verlangen. Ein<br />

Verschulden des Architekten/Ingenieurs ist – mit Ausnahme der Geltendmachung eines Schadens-<br />

oder Aufwendungsersatzanspruchs – nicht erforderlich.<br />

Ergänzende vertragliche Regelungen wie z.B. <strong>die</strong> VOB/B beim Bauvertrag existieren beim<br />

Architekten-/Ingenieurvertrag nicht.<br />

Der Auftraggeber kann <strong>die</strong> Mangelansprüche vor <strong>und</strong> nach Abnahme des Architekten-/Ingenieurwerks<br />

geltend machen. Eine Differenzierung zwischen Mängelansprüchen vor <strong>und</strong> nach der Abnahme wie<br />

beim VOB-Vertrag erfolgt hier nicht.<br />

Ist <strong>die</strong> Planung geschuldet, muss der freiberuflich Tätige unter Berücksichtigung evt. Vorgaben des<br />

Auftraggebers eine mangelfreie <strong>und</strong> funktionstaugliche Planung, nicht jedoch <strong>die</strong> optimale Lösung<br />

liefern. Sie muss insbesondere, sofern nichts anderes vereinbart ist, zu einer dauerhaften <strong>und</strong> nicht<br />

mehr zurücknehmbaren Baugenehmigung führen sowie den anerkannten Regeln der Baukunst <strong>und</strong><br />

dem verfolgten Zweck entsprechen.<br />

Bei Überschreitung einer vereinbarten Kostenobergrenze ist <strong>die</strong> Architekten-/Ingenieurleistung<br />

mangelhaft. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, verliert der freiberuflich Tätige seinen<br />

Honoraranspruch <strong>und</strong> muss gegebenenfalls auch Schadensersatz leisten. Bei Übernahme einer<br />

Kostengarantie haftet der freiberuflich Tätige sogar verschuldensunabhängig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einhaltung einer<br />

bestimmten Bausumme.<br />

Hat der freiberuflich Tätige <strong>die</strong> Bauleitung <strong>und</strong> -aufsicht übernommen, muss er da<strong>für</strong> sorgen, dass das<br />

Bauwerk plangerecht <strong>und</strong> mangelfrei errichtet wird. Das Ausmaß der Überwachungspflicht richtet sich<br />

nach dem Einzelfall, der Bedeutung <strong>und</strong> Schwierigkeit des jeweiligen Bauabschnitts sowie der<br />

Zuverlässigkeit des Bauunternehmers <strong>und</strong> seiner Leute.<br />

Baumängel sind gr<strong>und</strong>sätzlich keine Mängel der Architekten-/Ingenieurleistung. Anders jedoch, wenn<br />

der Baumangel auf der Verletzung einer Leistungspflicht des Architekten/Ingenieurs beruht z.B. <strong>die</strong><br />

geplante Ausführung führt zu einem Mangel des Bauwerks.<br />

Der freiberuflich Tätige haftet <strong>für</strong> <strong>die</strong> mangelfreie Leistung eines vom ihm beauftragten<br />

Sonderfachmanns (z.B. Statiker) sofern er <strong>die</strong>se Leistung nach dem Vertrag mit seinem Auftraggeber<br />

schuldet. Andererseits ist der freiberuflich Tätige – auch bei Oberleitung <strong>und</strong> örtlicher Bauaufsicht -<br />

nicht verpflichtet, <strong>die</strong> vom Auftraggeber beauftragten Sonderfachleuten hinsichtlich deren Leistungen<br />

zu beaufsichtigen; bemerkt er aber Fehler, muss er eine Nachprüfung veranlassen.<br />

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Urheberrecht<br />

1. Das Werk<br />

1.1 Urheberrechtliche Schutzfähigkeit<br />

VIII.A.4<br />

Das Urheberrecht schützt nicht jedes Bauwerk, sondern nur „Werke der Baukunst“ i.S.d. §§ 1, 2 Nr. 4<br />

UrhG. Als Werke der Baukunst sind solche Unterlagen <strong>und</strong> Bauwerke anzusehen, <strong>die</strong> eine<br />

persönliche, geistige Schöpfung darstellen <strong>und</strong> einen so hohen Grad an individueller ästhetischer<br />

Gestaltungskraft aufweisen, dass sie aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen.<br />

Geschützt sind nicht nur das ausgeführte Werk, sondern auch Skizzen, Pläne <strong>und</strong> Entwürfe, sofern<br />

sie <strong>die</strong> schöpferische Leistung des geplanten Werks mit einer hinreichenden Individualität erkennen<br />

lassen. Die bloße abstrakte Idee ist dagegen regelmäßig nicht Gegenstand des urheberrechtlichen<br />

Schutzes.<br />

Auch Teile eines Werks können schutzfähig sein, wenn sie als bloßer Ausschnitt des Werks <strong>die</strong><br />

Anforderungen an <strong>die</strong> hinreichende Individualität erfüllen.<br />

1.2. Entstehen des Urheberrechtsschutz<br />

Mit dem Schaffensprozess entsteht automatisch der Urheberrechtsschutz. Oftmals wird erst durch ein<br />

rechtskräftiges Urteil eindeutig bestimmt, ob im Einzelfall ein Urheberrecht besteht. An <strong>die</strong> Werke der<br />

Baukunst werden zur Bejahung des Urheberrechtsschutzes im Allgemeinen jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

geringere Anforderungen gestellt als z.B. bei Werken der angewandten Kunst. Die urheberrechtliche<br />

Schutzfähigkeit ist der Dispositionsbefugnis der Beteiligten entzogen <strong>und</strong> kann nicht vereinbart<br />

werden. Entweder es besteht wegen der Individualität des Bauwerks Urheberrecht oder nicht.<br />

2. Der Urheber<br />

Urheber ist immer der Schöpfer des Werks § 7 UrhG. Sämtliche Urheberrechte entstehen also bei<br />

demjenigen Architekten, der das Werk tatsächlich geschaffen hat. Auftraggeber oder Arbeitgeber von<br />

Architekten können daher originär nie Urheber an dem Bauwerk werden, solange sie nicht selbst<br />

schöpferisch hieran mitwirken. Sie können sich lediglich Nutzungsrechte einräumen lassen. Sind<br />

mehrere Architekten in gleicher Weise angegeben, dann wird deren Miturheberschaft § 8 UrhG<br />

vermutet. Diese Vermutungswirkung beschränkt sich auf <strong>die</strong> Urheberschaft <strong>und</strong> erstreckt sich nicht<br />

auf <strong>die</strong> Schutzfähigkeit des betreffenden Werks. Wer als Schöpfer eines Werks dessen<br />

Schutzfähigkeit behauptet, muss konkret vortragen, welche individuellen Gestaltungselemente das<br />

Werk besitzt, aus denen sich <strong>die</strong> urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Werks ergeben soll. Ggf.<br />

muss zur Beurteilung <strong>die</strong>ser Frage ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.<br />

3. Inhalt des Urheberrechts<br />

3.1. Allgemeines<br />

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen <strong>und</strong> persönlichen Beziehungen zum Werk<br />

<strong>und</strong> in der Nutzung des Werks (§ 11 S. 1 UrhG).<br />

Der Urheber bestimmt, in welcher Form sein Werk veröffentlicht wird(§ 12 UrhG).<br />

Er kann verlangen, als Urheber bei seinem Werk genannt zu werden (§ 13 UrhG).<br />

Entstellungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen seines Werks, <strong>die</strong> geeignet sind, seine berechtigten geistigen<br />

oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden, kann er verbieten (§ 14 UrhG).<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliche darf auch derjenige, dem der Urheber Nutzungsrechte eingeräumt hat, das Werk<br />

nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart worden ist (§ 39 Abs. 1 UrhG).<br />

Die materiellen Interessen des Urhebers werden durch <strong>die</strong> Verwertungsrechte (§§ 15 ff UrhG)<br />

geschützt. So darf der Bauherr beispielsweise den Entwurf eines Bauwerks nur mit Zustimmung des<br />

Urhebers ausführen (§ 23 S. 2 UrhG), das Werk vervielfältigen (§ 16 UrhG) oder es auf andere Weise<br />

nutzen. Bei Urheberrechtsverletzungen kann gr<strong>und</strong>sätzlich nicht verlangt werden, das Bauwerk zu<br />

vernichten, da <strong>die</strong> §§ 98,99 UrhG nicht <strong>für</strong> Bauwerke gelten (§ 101 Abs. 2 Nr.1 UrhG). Der Urheber<br />

kann jedoch <strong>die</strong> Beseitigung der Beeinträchtigung nach § 97 Abs. 1 UrhG verlangen.<br />

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3.2. Nutzungsrechte §§ 31 UrhG<br />

VIII.A.4<br />

Da der Architekt in der Regel das von ihm entworfene – urheberrechtlich geschützte - Bauwerk selbst<br />

fertig stellen will, werden dem Bauherrn Nutzungsrechte gr<strong>und</strong>sätzlich nicht stillschweigend<br />

eingeräumt. Der Bauherr muss sich vielmehr das Recht zum „Nachbau“, d.h. der Realisierung des<br />

Entwurfs eines Bauwerks oder zum Fertigbau eines (angefangenen) Bauwerks genauso wie alle<br />

anderen Nutzungsrechte ausdrücklich vertraglich einräumen lassen. Das Nutzungsrecht kann als<br />

einfaches oder ausschließliches Recht vereinbart werden, wobei beim einfachen Nutzungsrecht neben<br />

dem Inhaber auch der Urheber sowie Andere zur Nutzung berechtigt sind, beim ausschließlichen<br />

dagegen nur der Inhaber der Nutzungsrechts.<br />

3.3 Änderungen des Werks § 39 UrhG<br />

Gegen Umwandlungen, Bearbeitungen, Änderungen, Beeinträchtigungen oder Entstellungen ist<br />

Architekt gr<strong>und</strong>sätzlich geschützt. Insoweit besteht ein generelles Änderungsverbot.<br />

Der Architekt kann dem Bauherrn jedoch das Recht einräumen, seinen Entwurf oder das danach fertig<br />

gestellte Bauwerk zu ändern. Dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1 UrhG, wonach das Werk nicht geändert<br />

werden darf, wenn nichts anderes vereinbart ist. Da Änderungen in das gr<strong>und</strong>sätzlich unverzichtbare<br />

Urheberpersönlichkeitsrecht des Architekten eingreifen, müssen sie konkretisiert werden, <strong>und</strong> zwar<br />

umso exakter, je individueller das Bauwerk ist.<br />

Ist dem Bauherrn vertraglich kein Änderungsrecht eingeräumt, sind nach § 39 Abs. 2 UrhG (nur)<br />

<strong>die</strong>jenigen Änderungen zulässig, zu denen der Urheber nach Treu <strong>und</strong> Glauben <strong>die</strong> Einwilligung nicht<br />

versagen kann. Welche Änderungen zulässig sind, ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls, in<br />

denen <strong>die</strong> Interessen des Urhebers <strong>und</strong> des Bauherrn/Eigentümers gegeneinander abzuwägen sind.<br />

Maßgebliche Kriterien sind v.a. der künstlerische Rang des betreffenden Bauwerks sowie Art <strong>und</strong><br />

Ausmaß des Eingriffs, <strong>die</strong> Notwendigkeit des Eingriffs z.B. wegen baulicher Mängel,<br />

bauordnungsrechtliche oder gewerbliche Auflagen, vorhersehbare sich ändernde Bedürfnisse des<br />

Eigentümers, bautechnische Möglichkeiten, das Kosteninteresse. Es kommt also auf <strong>die</strong> Art des<br />

Bauwerks <strong>und</strong> seine bestimmungsgemäße Funktion an. Bei Schulbauten, Verwaltungsgebäuden oder<br />

Krankenhäusern muss eher mit Erweiterungsbauten gerechnet werden als z.B. bei Einfamilienhäusern.<br />

3.4. Entstellungs- <strong>und</strong> Beeinträchtigungsverbot § 14 UrhG<br />

Was auch immer zwischen Architekt <strong>und</strong> Bauherr vereinbart wurde, das Recht, gegen Entstellungen<br />

<strong>und</strong> Beeinträchtigungen seines Werks einzuschreiten, bleibt unverzichtbar. Der Architekt kann aber im<br />

Nachhinein darauf verzichten, gegen <strong>die</strong> Entstellung vorzugehen. Der Übergang von der bloßen<br />

Änderung über <strong>die</strong> Beeinträchtigung zur Entstellung ist fließend <strong>und</strong> bedarf einer Interessenabwägung<br />

im Einzelfall. Nicht als Entstellung angesehen wurden von der Rspr. <strong>die</strong> Erweiterung einer<br />

Gesamtanlage durch zusätzliche Bauwerke, der Einbau eines Terrazzos anstelle des geplanten<br />

Eichenparketts, <strong>die</strong> Veränderung von Dachgauben im Zuge des Dachausbaus. Als Entstellung<br />

angesehen wurden dagegen der Einbau einer Skulptur in <strong>die</strong> schutzfähige Treppenhausgestaltung<br />

eines Gebäudes, <strong>die</strong> Änderung des Haustyps einer Wohnanlage.<br />

4. Keine Auswertungspflicht<br />

Der Bauherr ist nicht verpflichtet, den Entwurf zu realisieren <strong>und</strong> das vom Architekten entworfene<br />

Bauwerk zu errichten. Dies ergibt sich aus dem Kündigungsrecht des Bauherrn (siehe Nr. 5).<br />

5. Kündigungsrecht des Bauherrn<br />

Bis zur Vollendung des Werks kann der Bauherr den Architektenvertrag (Werkvertrag nach §§ 631 ff<br />

BGB) jederzeit, also auch während der Bauausführung, kündigen. Der Architekt kann in <strong>die</strong>sem Fall<br />

weiterhin <strong>die</strong> vereinbarte Vergütung verlangen <strong>und</strong> muss sich lediglich ersparte Aufwendungen<br />

anrechnen lassen (§ 649 BGB).<br />

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VIII.A.4<br />

Bei urheberrechtlich geschützten Bauwerken ist jedoch zu beachten: Gr<strong>und</strong>sätzlich erhält der Bauherr<br />

kein Nutzungsrecht, so dass er den Entwurf nach der Kündigung nicht mehr nutzen darf, soweit bis zur<br />

Vollendung des Bauwerks noch von schutzfähigen Elementen des Entwurfs Gebrauch gemacht werden<br />

muss. Wird der Entwurf dennoch genutzt, hat der Architekt nicht nur Ansprüche auf Vergütung nach<br />

§ 649 S. 2 BGB, sondern auch auf Gr<strong>und</strong> der Urheberrechtsverletzung (§97 UrhG).<br />

6. Vernichtung<br />

Der Urheberarchitekt hat gr<strong>und</strong>sätzlich keinen Anspruch auf Erhaltung des von ihm geschaffenen<br />

Gebäudes. Ein Werk der Baukunst darf daher nach h. M. abgerissen <strong>und</strong> damit vernichtet werden.<br />

Aspekte des Denkmalschutzes bleiben zu beachten.<br />

Aber: Ein Verbot der Vernichtung kommt in Betracht, wenn das Werk Teil eines urheberrechtlich<br />

geschützten Gesamtwerks (Ensembles) ist.<br />

7. Rechtsnachfolge <strong>und</strong> Schutzdauer<br />

7.1. Unübertragbarkeit<br />

Das Urheberrecht ist weder als Ganzes noch in Teilen (z.B. Verwertungsrechte) übertragbar (§ 29 S. 2<br />

UrhG). Eine dennoch erfolgte (vertragliche) Übertragung wäre nichtig. Das Urheberrecht selbst<br />

verbleibt damit gr<strong>und</strong>sätzlich immer beim Urheber. Möglich ist jedoch <strong>die</strong> Einräumung von<br />

Nutzungsrechten. Nur im Falle einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament, Erbvertrag,<br />

Vermächtnis, Auflage) ist das Urheberrecht ausnahmsweise übertragbar (§ 29 S. 1 UrhG).<br />

7.2. Vererblichkeit<br />

Das Urheberrecht ist aber vererblich (§ 28 Abs. 1 UrhG). Die Vererblichkeit gilt <strong>für</strong> das Urheberrecht im<br />

Ganzen mit all seinen Komponenten (Urheberpersönlichkeitsrecht, Verwertungsrecht, Vergütungsrecht,<br />

sonstige Rechte). Vererbt wird das Urheberrecht in der Lage, in der es sich beim Erblasser befand.<br />

7.3 Rechtsnachfolger:<br />

Nur <strong>die</strong> o.g. Erben, Miterben, Vermächtnisnehmer oder erbrechtlich Begünstigte treten als<br />

Rechtsnachfolger in <strong>die</strong> Rechtsstellung des Urhebers ein (§ 30 UrhG), nicht aber derjenige, dem<br />

lediglich ein Nutzungsrecht vom Urheber eingeräumt wurde.<br />

7.4. Schutzdauer<br />

Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG).<br />

8. Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzung<br />

Die §§ 97 ff UrhG geben dem Urheber Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft <strong>und</strong><br />

Schadensersatz bei widerrechtlicher Verletzung seines Urheberrechts. Daneben bestehen Ansprüche<br />

aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie z.B. der unerlaubten Handlung §§ 823 ff BGB oder der<br />

ungerechtfertigten Bereicherung §§ 812 ff BGB.<br />

9. Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

Den von der Staatsbauverwaltung geschlossenen Architektenverträgen liegen vorformulierte Allgemeine<br />

Vertragsbestimmungen (AVB) zu Gr<strong>und</strong>e, vgl. insbesondere § 6 AVB „Urheberrecht“, <strong>die</strong> der<br />

Inhaltskontrolle nach § 307 ff BGB unterliegen. Vertragliche Regelungen, <strong>die</strong> wesentlichen<br />

Gr<strong>und</strong>gedanken der gesetzlichen Regelungen des Urheberrechtsschutzes widersprechen, sind als<br />

„unangemessene Benachteiligung“ unwirksam (§ 307 Abs. 2 Nr. 1BGB). Dies wäre beispielsweise der<br />

Fall, wenn sich der Freistaat <strong>Bayern</strong> das Recht einräumen ließe, über § 39 Abs. 2 UrhG hinaus<br />

Änderungen ohne Einwilligung des Urhebers vornehmen zu dürfen.<br />

10. Einzelfragen<br />

10.1 Darf der Bau mit einem anderen Architekten fortgesetzt werden <strong>und</strong> der Entwurf des<br />

ursprünglichen Architekten realisiert werden?<br />

Ist der Entwurf urheberrechtlich geschützt, benötigt der Bauherr vom Architekten <strong>die</strong>ses Entwurfs das<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 3


VIII.A.4<br />

Nutzungsrecht, einen Bau nach <strong>die</strong>sem Entwurf zu errichten. Zum einen handelt es sich hier um eine<br />

Vervielfältigung (§ 16 UrhG). Zum anderen handelt es sich beim Nachbau eines Werks der Baukunst<br />

um ein Bearbeitungsrecht (§ 23 S. 2 UrhG). Hatte der Bauherr das Nutzungsrecht vom Architekten<br />

nicht erworben, muss er es nachträglich erwerben, wenn er den Entwurf mit einem anderen Architekten<br />

ausführen will. Von einer stillschweigenden Rechtseinräumung wird in der Regel nicht ausgegangen<br />

werden können.<br />

10.2 Darf von dem bisherigen Entwurf abgewichen <strong>und</strong> der Bau fortgesetzt werden?<br />

Maßgeblich ist darauf abzustellen, ob das, was bereits realisiert ist, Urheberrechtsschutz genießt. Ist<br />

der bisherige (Roh-) Bau oder Bauteil nicht schutzfähig <strong>und</strong> wird beim Weiterbau auf eine eigene<br />

Gestaltung ausgewichen, ohne schutzfähige Teile des ursprünglichen Entwurfs zu übernehmen, entfällt<br />

sowohl eine Nutzung fremder Rechte, als auch ein Eingriff in noch nicht bestehende Rechte.<br />

Hat <strong>die</strong> bisherige Ausführung des Entwurfs bereits eine urheberrechtlich geschützte Gestalt<br />

angenommen, sind dem Bauherrn jedoch keine Nutzungsrechte eingeräumt, ist er gr<strong>und</strong>sätzlich zu<br />

keiner Änderung befugt, mit Ausnahme solcher Änderungen, <strong>die</strong> der Urheberarchitekt nach Treu <strong>und</strong><br />

Glauben nicht versagen kann (§ 39 II UrhG).<br />

10.3 Darf das Bauwerk in dem bereits errichteten Zustand belassen werden?<br />

Der Architekt hat keinen Anspruch auf Verwirklichung seines schöpferischen Entwurfs ebenso wie der<br />

Bauherr nicht verpflichtet ist, das vom Architekten entworfenen Bauwerk zu errichten.<br />

Daran ändert sich gr<strong>und</strong>sätzlich auch dann nichts, wenn schon schutzfähige Teile des Werks<br />

verwirklicht worden sind, das Werk aber insgesamt unvollständig bleibt. Auch <strong>die</strong> Vernichtung des<br />

unvollendeten Torsos kann vom Bauherrn nicht verlangt werden (§§ 98, 101 Abs. 2 Nr. 1 UrhG).<br />

10.4 Welche baulichen Maßnahmen <strong>und</strong> Änderungen sind nach Fertigstellung des Bauwerks zulässig?<br />

Ist das Bauwerk errichtet, kann der Bauherr oder ein späterer Eigentümer es bewohnen, verkaufen,<br />

vermieten oder anderweitig als Sachobjekt nutzen, ohne hier<strong>für</strong> Nutzungsrechte vom Architekten zu<br />

benötigen.<br />

Reparaturen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> schutzfähige Gestalt des Gebäudes unverändert lassen, sind zulässig. Der<br />

Wiederaufbau eines infolge z.B. Brandes zerstörten Gebäudes an gleicher Stelle <strong>und</strong> in unveränderter<br />

Form ist zulässig.<br />

Sollen dagegen nach dem Entwurf weitere gleiche Gebäude errichtet werden, muss <strong>die</strong>s ausdrücklich<br />

vereinbart werden.<br />

Hatte der Architekt z.B. <strong>die</strong> Farbgebung des Bauwerks nicht bestimmt, so dass sie außerhalb seines<br />

schutzfähigen Entwurfs liegt, steht es dem Bauherrn frei, <strong>die</strong> Farbe selbst zu bestimmen. Ähnlich<br />

verhält es sich, wenn ein schutzfähiger Teil eines Gebäudes nicht realisiert wird. Insoweit kann auch<br />

von einem schutzfähigen Entwurf abgewichen werden. Desgleichen sind solche Erweiterungsbauten<br />

zulässig, <strong>die</strong> den schutzfähigen Gesamteindruck des Werks nicht tangieren. Dies gilt auch, wenn von<br />

einer bestehenden Erweiterungsplanung kein Gebrauch gemacht wird <strong>und</strong> der Gesamteindruck des<br />

fertig gestellten Gebäudes nicht beeinträchtigt wird.<br />

Werden hingegen <strong>die</strong> ursprünglich schon mitgeplanten (<strong>und</strong> schutzfähigen) Erweiterungsbauten mit<br />

einem anderen Architekten verwirklicht, liegt darin eine urheberrechtlich relevante Nutzung, <strong>die</strong> nur mit<br />

dem Erstarchitekten durchgeführt werden darf oder einen entsprechenden Rechtserwerb<br />

(Nutzungsrechte) voraussetzt.<br />

Haben sich beim Bauwerk Mängel herausgestellt, muss der Architekt gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>die</strong> Maßnahmen<br />

hinnehmen, <strong>die</strong> erforderlich sind, um <strong>die</strong>se Mängel zu beheben z.B. Anbringung von Jalousien vor den<br />

Fenstern bei unzumutbarer Aufwärmung der dahinter liegenden Räume, Ersetzen eines <strong>und</strong>ichten<br />

Flachdaches durch ein leicht abgeschrägtes Dach.<br />

© <strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong> 4


Ermittlung von Honoraren, deren anrechenbare Kosten über den<br />

Tafelendwerten der HOAI liegen<br />

VIII.B.1<br />

Die Honorare <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen, deren anrechenbare Kosten über denen der<br />

Honorartafeln der HOAI liegen, können nach (bzw sinngemäß nach) § 16 Abs. 3<br />

HOAI frei vereinbart werden.<br />

Die nachfolgenden Honorartafeln<br />

VIII.B.1.1 Gebäude <strong>und</strong> raumbildenden Ausbauten (§ 16 Abs. 1)<br />

VIII.B.1.2 Freianlagen (§ 17 Abs. 1)<br />

VIII.B.1.3 Ingenieurbauwerke (§ 56 Abs. 1)<br />

VIII.B.1.4 Verkehrsanlagen (§ 56 Abs. 2)<br />

VIII.B.1.5 Tragwerksplanung (§ 65 Abs. 1)<br />

VIII.B.1.6 Technischen Ausrüstung (§ 74 Abs. 1)<br />

VIII.B.1.7 Wärmeschutzes (§ 78 Abs. 1)<br />

<strong>die</strong>nen als Orientierungshilfe <strong>für</strong> solche Vereinbarungen bei Maßnahmen der<br />

Bayerischen Staatsbauverwaltung.<br />

Die darin vorgegebenen Honorarwerte sollen nicht automatisch in <strong>die</strong> Verträge<br />

übernommen werden, weil <strong>die</strong>s dem Gebot der freien Honorarvereinbarung nicht<br />

entsprechen würde. Die Vergütung ist vielmehr nach den als Anhalt <strong>die</strong>nenden<br />

Honorartafeln unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles im<br />

Verhandlungsweg mit den Auftragnehmern zu bestimmen <strong>und</strong> schriftlich festzulegen.<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong>


Erweiterte Honorartafel<br />

<strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen bei Gebäuden <strong>und</strong> raumbildenen Ausbauten (§ 16 Abs.1 HOAI)<br />

Orientierungswerte <strong>für</strong> anrechenbare Kosten ab 27,5 Mio. €<br />

Kosten<br />

Euro<br />

27.500.000<br />

30.000.000<br />

32.500.000<br />

35.000.000<br />

37.500.000<br />

40.000.000<br />

42.500.000<br />

45.000.000<br />

47.500.000<br />

50.000.000<br />

52.500.000<br />

55.000.000<br />

57.500.000<br />

60.000.000<br />

62.500.000<br />

65.000.000<br />

87.500.000<br />

70.000.000<br />

72.500.000<br />

75.000.000<br />

77.500.000<br />

80.000.000<br />

82.500.000<br />

85.000.000<br />

87.500.000<br />

90.000.000<br />

92.500.000<br />

95.000.000<br />

97.500.000<br />

100.000.000<br />

102.500.000<br />

105.000.000<br />

107.500.000<br />

110.000.000<br />

112.500.000<br />

115.000.000<br />

117.500.000<br />

120.000.000<br />

122.500.000<br />

125.000.000<br />

127.500.000<br />

130.000.000<br />

132.500.000<br />

135.000.000<br />

137.500.000<br />

140.000.000<br />

142.500.000<br />

145.000.000<br />

147.500.000<br />

150.000.000<br />

152.500.000<br />

153.387.564<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Honorar in Euro<br />

Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V<br />

1.420.838<br />

1.542.166<br />

1.662.907<br />

1.783.106<br />

1.902.806<br />

2.022.042<br />

2.140.843<br />

2.259.238<br />

2.377.251<br />

2.494.901<br />

2.612.210<br />

2.729.193<br />

2.845.866<br />

2.962.245<br />

3.078.340<br />

3.194.166<br />

3.309.732<br />

3.425.050<br />

3.540.127<br />

3.654.973<br />

3.769.597<br />

3.884.005<br />

3.998.205<br />

4.112.203<br />

4.226.006<br />

4.339.620<br />

4.453.050<br />

4.566.302<br />

4.679.380<br />

4.792.289<br />

4.905.034<br />

5.017.619<br />

5.130.048<br />

5.242.324<br />

5.354.452<br />

5.466.434<br />

5.578.275<br />

5.689.978<br />

5.801.545<br />

5.912.979<br />

6.024.283<br />

6.135.480<br />

6.246.513<br />

6.357.444<br />

6.468.255<br />

6.578.949<br />

6.689.528<br />

6.799.993<br />

6.910.348<br />

7.020.594<br />

7.130.733<br />

7.169.809<br />

1.577.380<br />

1.710.126<br />

1.842.083<br />

1.973.317<br />

2.103.883<br />

2.233.829<br />

2.363.197<br />

2.492.022<br />

2.620.337<br />

2.748.170<br />

2.875.549<br />

3.002.494<br />

3.129.029<br />

3.255.171<br />

3.380.939<br />

3.506.348<br />

3.631.413<br />

3.756.148<br />

3.880.565<br />

4.004.677<br />

4.128.494<br />

4.252.025<br />

4.375.282<br />

4.498.272<br />

4.621.004<br />

4.743.487<br />

4.865.726<br />

7.987.730<br />

5.109.505<br />

5.231.058<br />

5.352.393<br />

5.473.518<br />

5.594.437<br />

5.715.155<br />

5.835.678<br />

5.956.010<br />

6.076.155<br />

6.196.118<br />

6.315.903<br />

6.435.513<br />

6.554.953<br />

6.674.225<br />

6.793.334<br />

6.912.283<br />

7.031.075<br />

7.149.712<br />

7.268.199<br />

7.386.537<br />

7.504.729<br />

7.622.779<br />

7.740.689<br />

7.782.516<br />

1.786.223<br />

1.934.365<br />

2.081.469<br />

2.227.621<br />

2.372.895<br />

2.517.355<br />

2.661.054<br />

2.804.042<br />

2.946.362<br />

3.088.052<br />

3.229.145<br />

3.369.672<br />

3.509.662<br />

3.649.140<br />

3.788.128<br />

3.926.649<br />

4.064.721<br />

4.202.382<br />

4.339.589<br />

4.476.418<br />

4.612.863<br />

4.748.938<br />

4.884.654<br />

5.020.024<br />

5.155.058<br />

5.289.768<br />

5.424.163<br />

5.558.252<br />

5.692.043<br />

5.825.546<br />

5.958.767<br />

6.091.715<br />

6.224.396<br />

6.356.817<br />

6.488.985<br />

6.620.906<br />

6.752.584<br />

6.884.027<br />

7.015.239<br />

7.146.226<br />

7.276.992<br />

7.407.542<br />

7.537.880<br />

7.668.012<br />

7.797.940<br />

7.927.669<br />

8.057.203<br />

8.186.546<br />

8.315.701<br />

8.444.671<br />

8.573.460<br />

8.619.141<br />

2.099.697<br />

2.271.229<br />

2.441.372<br />

2.610.241<br />

2.777.938<br />

2.944.548<br />

3.110.145<br />

3.274.794<br />

3.438.554<br />

3.601.475<br />

3.763.603<br />

3.924.980<br />

4.085.643<br />

4.245.686<br />

4.404.961<br />

4.563.675<br />

4.721.795<br />

4.879.345<br />

5.036.347<br />

5.192.822<br />

5.348.790<br />

5.504.267<br />

5.659.271<br />

5.813.819<br />

5.967.923<br />

6.121.599<br />

6.274.859<br />

6.427.716<br />

6.580.181<br />

6.732.265<br />

6.883.979<br />

7.035.332<br />

7.186.335<br />

7.336.996<br />

7.487.323<br />

7.637.325<br />

7.787.009<br />

7.936.383<br />

8.085.453<br />

8.234.228<br />

8.382.713<br />

8.530.914<br />

8.678.837<br />

8.826.489<br />

8.973.874<br />

9.120.998<br />

9.267.866<br />

9.414.483<br />

9.560.854<br />

9.706.983<br />

9.852.875<br />

9.904.615<br />

VIII.B.1.1<br />

2.308.745<br />

2.495.963<br />

2.681.565<br />

2.865.688<br />

3.048.449<br />

3.229.946<br />

3.410.268<br />

3.589.491<br />

3.767.681<br />

3.944.900<br />

4.121.199<br />

4.296.628<br />

4.471.230<br />

4.645.045<br />

4.818.109<br />

4.990.455<br />

5.182.113<br />

5.333.112<br />

5.503.477<br />

5.673.233<br />

5.842.401<br />

6.011.004<br />

6.179.060<br />

6.346.587<br />

6.513.604<br />

6.680.125<br />

6.846.166<br />

7.011.741<br />

7.176.865<br />

7.341.549<br />

7.505.805<br />

7.669.646<br />

7.833.082<br />

7.996.123<br />

8.158.780<br />

8.321.062<br />

8.482.977<br />

8.644.535<br />

8.805.744<br />

8.966.611<br />

9.127.144<br />

9.287.350<br />

9.447.237<br />

9.606.810<br />

9.766.077<br />

9.925.043<br />

10.083.714<br />

10.242.096<br />

10.400.195<br />

10.558.016<br />

10.715.563<br />

10.771.432


VIII.B.1.2<br />

Kosten<br />

Euro<br />

Honorar in Euro<br />

Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V<br />

2.000.000<br />

173.084<br />

188.970<br />

210.339<br />

242.582<br />

264.157<br />

2.500.000<br />

213.268<br />

231.534<br />

256.326<br />

293.957<br />

319.233<br />

3.000.000<br />

252.934<br />

273.336<br />

301.269<br />

343.912<br />

372.655<br />

3.500.000<br />

292.175<br />

314.514<br />

345.363<br />

392.715<br />

424.740<br />

4.000.000<br />

331.056<br />

355.167<br />

388.743<br />

440.555<br />

475.706<br />

4.500.000<br />

369.624<br />

395.366<br />

431.508<br />

487.587<br />

525.716<br />

5.000.000<br />

407.916<br />

435.165<br />

473.734<br />

533.857<br />

574.889<br />

5.500.000<br />

445.962<br />

474.608<br />

515.481<br />

579.508<br />

623.323<br />

6.000.000<br />

483.786<br />

513.731<br />

556.797<br />

624.580<br />

671.094<br />

6.500.000<br />

521.407<br />

552.562<br />

597.723<br />

669.134<br />

718.265<br />

7.000.000<br />

558.841<br />

591.126<br />

638.291<br />

713.212<br />

764.891<br />

7.500.000<br />

596.104<br />

629.443<br />

678.530<br />

756.855<br />

811.014<br />

8.000.000<br />

633.208<br />

667.532<br />

718.464<br />

800.094<br />

856.674<br />

8.500.000<br />

670.162<br />

705.408<br />

758.115<br />

842.959<br />

901.904<br />

9.000.000<br />

706.976<br />

743.085<br />

797.501<br />

885.474<br />

946.733<br />

9.500.000<br />

743.659<br />

780.574<br />

836.639<br />

927.661<br />

991.186<br />

10.000.000<br />

780.217<br />

817.887<br />

875.542<br />

969.541<br />

1.035.287<br />

10.500.000<br />

816.658<br />

855.033<br />

914.225<br />

1.011.130<br />

1.079.955<br />

11.000.000<br />

852.988<br />

892.020<br />

952.698<br />

1.052.444<br />

1.122.508<br />

11.500.000<br />

889.211<br />

928.857<br />

990.972<br />

1.093.497<br />

1.165.684<br />

12.000.000<br />

925.333<br />

965.551<br />

1.029.057<br />

1.134.303<br />

1.208.537<br />

12.500.000<br />

961.358<br />

1.002.108<br />

1.066.962<br />

1.174.873<br />

1.251.140<br />

13.000.000<br />

997.290<br />

1.038.533<br />

1.104.695<br />

1.215.217<br />

1.293.485<br />

13.500.000<br />

1.033.133<br />

1.074.834<br />

1.142.262<br />

1.255.347<br />

1.335.586<br />

14.000.000<br />

1.068.891<br />

1.111.014<br />

1.179.671<br />

1.295.269<br />

1.377.450<br />

14.500.000<br />

1.104.567<br />

1.147.078<br />

1.216.929<br />

1.334.994<br />

1.419.089<br />

15.000.000<br />

1.140.168<br />

1.183.031<br />

1.254.040<br />

1.374.529<br />

1.460.511<br />

15.500.000<br />

1.175.684<br />

1.218.877<br />

1.291.011<br />

1.413.881<br />

1.501.725<br />

16.000.000<br />

1.211.131<br />

1.254.619<br />

1.327.846<br />

1.453.056<br />

1.542.738<br />

16.500.000<br />

1.246.508<br />

1.290.261<br />

1.364.550<br />

1.492.061<br />

1.583.558<br />

17.000.000<br />

1.281.813<br />

1.325.806<br />

1.401.128<br />

1.530.903<br />

1.624.190<br />

17.500.000<br />

1.317.052<br />

1.361.258<br />

1.437.583<br />

1.569.585<br />

1.664.643<br />

18.000.000<br />

1.352.227<br />

1.396.619<br />

1.473.920<br />

1.606.114<br />

1.704.920<br />

18.500.000<br />

1.387.339<br />

1.431.892<br />

1.510.142<br />

1.646.495<br />

1.745.029<br />

19.000.000<br />

1.422.390<br />

1.467.080<br />

1.546.253<br />

1.684.731<br />

1.784.974<br />

19.500.000<br />

1.457.381<br />

1.502.185<br />

1.582.255<br />

1.722.828<br />

1.824.760<br />

20.000.000<br />

1.492.315<br />

1.537.209<br />

1.618.153<br />

1.760.788<br />

1.864.392<br />

20.500.000<br />

1.527.193<br />

1.572.154<br />

1.853.949<br />

1.798.617<br />

1.903.875<br />

21.000.000<br />

1.582.015<br />

1.607.024<br />

1.689.645<br />

1.836.318<br />

1.943.212<br />

21.500.000<br />

1.596.785<br />

1.641.819<br />

1.725.244<br />

1.873.894<br />

1.982.407<br />

22.000.000<br />

1.631.502<br />

1.676.541<br />

1.760.750<br />

1.911.349<br />

2.021.465<br />

22.500.000<br />

1.666.189<br />

1.711.193<br />

1.796.163<br />

1.948.685<br />

2.060.389<br />

23.000.000<br />

1.700.788<br />

1.745.776<br />

1.831.487<br />

1.985.907<br />

2.099.182<br />

23.500.000<br />

1.735.355<br />

1.780.291<br />

1.866.724<br />

2.023.015<br />

2.137.847<br />

24.000.000<br />

1.769.876<br />

1.814.741<br />

1.901.875<br />

2.060.014<br />

2.176.389<br />

24.500.000<br />

1.804.351<br />

1.849.126<br />

1.936.944<br />

2.096.906<br />

2.214.808<br />

25.000.000<br />

1.838.781<br />

1.883.449<br />

1.971.930<br />

2.133.693<br />

2.253.110<br />

25.500.000<br />

1.873.166<br />

1.917.710<br />

2.006.837<br />

2.170.378<br />

2.291.296<br />

26.000.000<br />

1.907.508<br />

1.951.911<br />

2.041.666<br />

2.206.963<br />

2.329.368<br />

26.500.000<br />

1.941.808<br />

1.986.053<br />

2.076.419<br />

2.243.451<br />

2.367.330<br />

27.000.000<br />

1.976.066<br />

2.020.137<br />

2.111.098<br />

2.279.842<br />

2.405.184<br />

27.500.000<br />

2.010.283<br />

2.054.165<br />

2.145.703<br />

2.316.140<br />

2.442.932<br />

28.000.000<br />

2.044.460<br />

2.088.137<br />

2.180.236<br />

2.352.346<br />

2.480.576<br />

28.500.000<br />

2.078.597<br />

2.122.055<br />

2.214.700<br />

2.388.463<br />

2.518.118<br />

29.000.000<br />

2.112.697<br />

2.155.919<br />

2.249.095<br />

2.424.491<br />

2.555.561<br />

29.500.000<br />

2.148.758<br />

2.189.732<br />

2.283.422<br />

2.460.433<br />

2.592.906<br />

30.000.000<br />

2.180.782<br />

2.223.492<br />

2.317.683<br />

2.496.290<br />

2.630.156<br />

Erweiterte Honorartafel <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen bei Freianlagen (§ 17 Abs.1 HOAI)<br />

Orientierungswerte <strong>für</strong> anrechenbare Kosten ab 2 Mio. €<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 1


VIII.B.1.2<br />

30.500.000<br />

2.214.770<br />

2.257.203<br />

2.351.879<br />

2.532.064<br />

2.667.312<br />

31.000.000<br />

2.248.722<br />

2.290.864<br />

2.386.011<br />

2.567.757<br />

2.704.376<br />

31.500.000<br />

2.282.638<br />

2.324.476<br />

2.420.081<br />

2.603.370<br />

2.741.349<br />

32.000.000<br />

2.316.520<br />

2.358.041<br />

2.454.089<br />

2.638.904<br />

2.778.234<br />

32.500.000<br />

2.350.368<br />

2.391.558<br />

2.488.036<br />

2.674.361<br />

2.815.031<br />

33.000.000<br />

2.384.182<br />

2.425.030<br />

2.521.924<br />

2.709.742<br />

2.851.743<br />

33.500.000<br />

2.417.964<br />

2.458.456<br />

2.555.754<br />

2.745.048<br />

2.888.371<br />

34.000.000<br />

2.451.713<br />

2.491.837<br />

2.589.526<br />

2.780.281<br />

2.924.917<br />

34.500.000<br />

2.485.429<br />

2.525.174<br />

2.623.242<br />

2.815.443<br />

2.961.381<br />

35.000.000<br />

2.519.115<br />

2.558.468<br />

2.656.902<br />

2.850.533<br />

2.997.765<br />

35.500.000<br />

2.552.769<br />

2.591.719<br />

2.690.507<br />

2.885.554<br />

3.034.071<br />

36.000.000<br />

2.586.393<br />

2.624.929<br />

2.724.059<br />

2.920.506<br />

3.070.299<br />

36.500.000<br />

2.619.987<br />

2.858.097<br />

2.757.557<br />

2.955.391<br />

3.106.451<br />

37.000.000<br />

2.653.552<br />

2.691.224<br />

2.791.003<br />

2.990.209<br />

3.142.529<br />

37.500.000<br />

2.687.087<br />

2.724.311<br />

2.824.398<br />

3.024.962<br />

3.178.532<br />

38.000.000<br />

2.720.593<br />

2.757.359<br />

2.857.742<br />

3.059.650<br />

3.214.463<br />

38.500.000<br />

2.754.071<br />

2.790.367<br />

2.891.036<br />

3.094.274<br />

3.250.323<br />

39.000.000<br />

2.787.521<br />

2.823.338<br />

2.924.281<br />

3.128.837<br />

3.286.112<br />

39.500.000<br />

2.820.944<br />

2.856.270<br />

2.957.478<br />

3.163.338<br />

3.321.832<br />

40.000.000<br />

2.854.339<br />

2.889.165<br />

2.990.626<br />

3.197.778<br />

3.357.484<br />

40.500.000<br />

2.887.707<br />

2.922.023<br />

3.023.728<br />

3.232.159<br />

3.393.068<br />

40.903.350<br />

2.914.606<br />

2.948.503<br />

3.050.397<br />

3.259.850<br />

3.421.725<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong> 2


Erweiterte Honorartafel<br />

<strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen bei Gebäuden bei Ingenieurbauwerken (§ 56 Abs.1 HOAI)<br />

Orientierungswerte <strong>für</strong> anrechenbare Kosten ab 27,5 Mio. €<br />

Kosten<br />

Euro<br />

27.500.000<br />

30.000.000<br />

32.500.000<br />

35.000.000<br />

37.500.000<br />

40.000.000<br />

42.500.000<br />

45.000.000<br />

47.500.000<br />

50.000.000<br />

52.500.000<br />

55.000.000<br />

57.500.000<br />

60.000.000<br />

62.500.000<br />

65.000.000<br />

67.500.000<br />

70.000.000<br />

72.500.000<br />

75.000.000<br />

77.500.000<br />

80.000.000<br />

82.500.000<br />

85.000.000<br />

87.500.000<br />

90.000.000<br />

92.500.000<br />

95.000.000<br />

97.500.000<br />

100.000.000<br />

102.258.376<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Honorar in Euro<br />

Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V<br />

662.787<br />

710.973<br />

758.387<br />

805.100<br />

851.172<br />

896.652<br />

941.586<br />

986.011<br />

1.029.961<br />

1.073.466<br />

1.116.551<br />

1.159.241<br />

1.201.558<br />

1.243.520<br />

1.285.145<br />

1.326.449<br />

1.367.447<br />

1.408.152<br />

1.448.577<br />

1.488.733<br />

1.528.631<br />

1.568.281<br />

1.607.691<br />

1.646.871<br />

1.685.829<br />

1.724.573<br />

1.763.108<br />

1.801.443<br />

1.839.583<br />

1.877.534<br />

1.911.680<br />

744.895<br />

797.928<br />

850.041<br />

901.319<br />

951.835<br />

1.001.650<br />

1.050.816<br />

1.099.378<br />

1.147.379<br />

1.194.852<br />

1.241.831<br />

1.288.343<br />

1.334.413<br />

1.380.065<br />

1.425.321<br />

1.470.198<br />

1.514.715<br />

1.558.888<br />

1.602.731<br />

1.646.258<br />

1.689.482<br />

1.732.415<br />

1.775.068<br />

1.817.450<br />

1.859.572<br />

1.901.443<br />

1.943.070<br />

1.984.482<br />

2.025.627<br />

2.066.571<br />

2.103.373<br />

827.082<br />

885.077<br />

942.012<br />

997.986<br />

1.053.081<br />

1.107.370<br />

1.160.913<br />

1.213.764<br />

1.265.969<br />

1.317.569<br />

1.368.602<br />

1.419.101<br />

1.469.094<br />

1.518.608<br />

1.567.668<br />

1.616.298<br />

1.664.513<br />

1.712.335<br />

1.759.782<br />

1.806.868<br />

1.853.608<br />

1.900.016<br />

1.948.104<br />

1.991.884<br />

2.037.368<br />

2.082.565<br />

2.127.485<br />

2.172.138<br />

2.216.531<br />

2.260.674<br />

2.300.340<br />

909.306<br />

972.308<br />

1.034.111<br />

1.094.829<br />

1.154.556<br />

1.213.374<br />

1.271.351<br />

1.328.548<br />

1.385.018<br />

1.440.808<br />

1.495.959<br />

1.550.509<br />

1.604.492<br />

1.657.937<br />

1.710.872<br />

1.763.321<br />

1.815.309<br />

1.866.855<br />

1.917.979<br />

1.968.699<br />

2.019.032<br />

2.068.992<br />

2.118.594<br />

2.167.852<br />

2.216.777<br />

2.265.382<br />

2.313.677<br />

2.361.672<br />

2.409.378<br />

2.458.803<br />

2.499.410<br />

VIII.B.1.3<br />

991.565<br />

1.059.628<br />

1.126.358<br />

1.191.881<br />

1.256.303<br />

1.319.714<br />

1.382.192<br />

1.443.805<br />

1.504.611<br />

1.564.663<br />

1.624.007<br />

1.682.685<br />

1.740.734<br />

1.798.188<br />

1.855.077<br />

1.911.429<br />

1.967.269<br />

2.022.621<br />

2.077.507<br />

2.131.945<br />

2.185.956<br />

2.239.554<br />

2.292.758<br />

2.345.580<br />

2.398.035<br />

2.450.137<br />

2.501.896<br />

2.553.325<br />

2.604.434<br />

2.655.233<br />

2.700.864


Erweiterte Honorartafel<br />

<strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen bei Verkehrsanlagen (§ 56 Abs.2 HOAI)<br />

Orientierungswerte <strong>für</strong> anrechenbare Kosten ab 27,5 Mio. €<br />

Kosten<br />

Euro<br />

27.500.000<br />

30.000.000<br />

32.500.000<br />

35.000.000<br />

37.500.000<br />

40.000.000<br />

42.500.000<br />

45.000.000<br />

47.500.000<br />

50.000.000<br />

52.500.000<br />

55.000.000<br />

57.500.000<br />

60.000.000<br />

62.500.000<br />

65.000.000<br />

67.500.000<br />

70.000.000<br />

72.500.000<br />

75.000.000<br />

77.500.000<br />

80.000.000<br />

82.500.000<br />

85.000.000<br />

87.500.000<br />

90.000.000<br />

92.500.000<br />

95.000.000<br />

97.500.000<br />

100.000.000<br />

102.258.376<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Honorar in Euro<br />

Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V<br />

604.801<br />

647.269<br />

688.965<br />

729.960<br />

770.315<br />

810.082<br />

849.305<br />

888.023<br />

926.271<br />

964.078<br />

1.001.471<br />

1.038.475<br />

1.075.109<br />

1.111.395<br />

1.147.349<br />

1.182.989<br />

1.218.328<br />

1.253.379<br />

1.288.157<br />

1.322.671<br />

1.356.933<br />

1.390.953<br />

1.424.740<br />

1.458.301<br />

1.491.647<br />

1.524.783<br />

1.557.718<br />

1.590.457<br />

1.623.006<br />

1.855.373<br />

1.884.459<br />

679.733<br />

726.453<br />

772.263<br />

817.247<br />

861.479<br />

905.019<br />

947.921<br />

990.232<br />

1.031.991<br />

1.073.234<br />

1.113.993<br />

1.154.296<br />

1.194.169<br />

1.233.635<br />

1.272.715<br />

1.311.427<br />

1.349.789<br />

1.387.818<br />

1.425.527<br />

1.462.930<br />

1.500.040<br />

1.536.868<br />

1.573.426<br />

1.609.724<br />

1.645.770<br />

1.681.574<br />

1.717.143<br />

1.752.487<br />

1.787.612<br />

1.822.525<br />

1.853.886<br />

754.724<br />

805.785<br />

855.801<br />

904.873<br />

953.083<br />

1.000.504<br />

1.047.195<br />

1.093.211<br />

1.138.598<br />

1.183.397<br />

1.227.644<br />

1.271.372<br />

1.314.611<br />

1.357.386<br />

1.399.723<br />

1.441.642<br />

1.483.163<br />

1.524.305<br />

1.565.085<br />

1.605.518<br />

1.645.619<br />

1.685.400<br />

1.724.875<br />

1.764.054<br />

1.802.950<br />

1.841.571<br />

1.879.927<br />

1.918.027<br />

1.955.880<br />

1.993.493<br />

2.027.271<br />

829.751<br />

885.193<br />

939.461<br />

992.667<br />

1.044.905<br />

1.096.257<br />

1.146.790<br />

1.196.566<br />

1.245.637<br />

1.294.050<br />

1.341.844<br />

1.389.058<br />

1.435.724<br />

1.481.873<br />

1.527.530<br />

1.572.720<br />

1.617.467<br />

1.661.790<br />

1.705.709<br />

1.749.241<br />

1.792.402<br />

1.835.206<br />

1.877.669<br />

1.919.803<br />

1.961.620<br />

2.003.132<br />

2.044.348<br />

2.085.280<br />

2.125.938<br />

2.166.325<br />

2.202.589<br />

VIII.B.1.4<br />

904.809<br />

964.682<br />

1.023.252<br />

1.080.646<br />

1.136.968<br />

1.192.308<br />

1.246.743<br />

1.300.340<br />

1.353.158<br />

1.405.247<br />

1.456.654<br />

1.507.419<br />

1.557.580<br />

1.607.169<br />

1.656.215<br />

1.704.748<br />

1.752.790<br />

1.800.366<br />

1.847.496<br />

1.894.199<br />

1.940.494<br />

1.986.396<br />

2.031.922<br />

2.077.085<br />

2.121.900<br />

2.166.379<br />

2.210.533<br />

2.254.373<br />

2.297.910<br />

2.341.154<br />

2.379.974


Erweiterte Honorartafel<br />

<strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen bei der Tragwerksplanung (§ 65 Abs.1 HOAI)<br />

Orientierungswerte <strong>für</strong> anrechenbare Kosten ab 17,5 Mio. €<br />

Kosten<br />

Euro<br />

17.500.000<br />

20.000.000<br />

22.500.000<br />

25.000.000<br />

27.500.000<br />

30.000.000<br />

32.500.000<br />

35.000.000<br />

37.500.000<br />

40.000.000<br />

42.500.000<br />

45.000.000<br />

47.500.000<br />

50.000.000<br />

52.500.000<br />

55.000.000<br />

57.500.000<br />

60.000.000<br />

62.500.000<br />

65.000.000<br />

67.500.000<br />

70.000.000<br />

72.500.000<br />

75.000.000<br />

76.693.782<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Honorar in Euro<br />

Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V<br />

458.041<br />

511.087<br />

562.953<br />

613.793<br />

683.728<br />

712.854<br />

761.250<br />

808.983<br />

856.107<br />

902.671<br />

948.715<br />

994.276<br />

1.039.384<br />

1.084.069<br />

1.128.354<br />

1.172.263<br />

1.215.815<br />

1.259.029<br />

1.301.920<br />

1.344.505<br />

1.386.797<br />

1.428.809<br />

1.470.553<br />

1.512.039<br />

1.540.006<br />

496.378<br />

553.138<br />

608.567<br />

662.842<br />

716.097<br />

768.443<br />

819.969<br />

870.750<br />

920.848<br />

970.319<br />

1.019.207<br />

1.067.554<br />

1.115.395<br />

1.162.762<br />

1.209.683<br />

1.256.183<br />

1.302.285<br />

1.348.008<br />

1.393.373<br />

1.438.396<br />

1.483.092<br />

1.527.476<br />

1.571.561<br />

1.615.359<br />

1.644.876<br />

592.406<br />

658.697<br />

723.300<br />

786.441<br />

848.294<br />

909.000<br />

968.673<br />

1.027.408<br />

1.085.287<br />

1.142.376<br />

1.198.736<br />

1.254.418<br />

1.309.466<br />

1.363.922<br />

1.417.821<br />

1.471.194<br />

1.524.071<br />

1.576.476<br />

1.628.434<br />

1.679.967<br />

1.731.093<br />

1.781.831<br />

1.832.198<br />

1.882.209<br />

1.915.897<br />

707.779<br />

785.683<br />

861.486<br />

935.470<br />

1.007.857<br />

1.078.820<br />

1.148.505<br />

1.217.029<br />

1.284.493<br />

1.350.984<br />

1.416.574<br />

1.481.327<br />

1.545.301<br />

1.608.544<br />

1.671.102<br />

1.733.013<br />

1.794.313<br />

1.855.035<br />

1.915.208<br />

1.974.858<br />

2.034.009<br />

2.092.685<br />

2.150.906<br />

2.208.691<br />

2.247.602<br />

VIII.B.1.5<br />

803.944<br />

891.553<br />

976.721<br />

1.059.779<br />

1.140.981<br />

1.220.535<br />

1.298.608<br />

1.375.334<br />

1.450.835<br />

1.525.209<br />

1.598.543<br />

1.670.910<br />

1.742.376<br />

1.812.998<br />

1.882.829<br />

1.951.914<br />

2.020.295<br />

2.088.009<br />

2.155.090<br />

2.221.568<br />

2.287.472<br />

2.352.829<br />

2.417.661<br />

2.481.991<br />

2.525.301


Erweiterte Honorartafel<br />

<strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen bei Technische Ausrüstung (§ 74 Abs.1 HOAI)<br />

Orientierungswerte <strong>für</strong> anrechenbare Kosten ab 4 Mio. €<br />

Kosten<br />

Euro<br />

4.000.000<br />

4.500.000<br />

5.000.000<br />

5.500.000<br />

6.000.000<br />

6.500.000<br />

7.000.000<br />

7.500.000<br />

8.000.000<br />

8.500.000<br />

9.000.000<br />

9.500.000<br />

10.000.000<br />

10.500.000<br />

11.000.000<br />

11.500.000<br />

12.000.000<br />

12.500.000<br />

13.000.000<br />

13.500.000<br />

14.000.000<br />

14.500.000<br />

15.000.000<br />

15.500.000<br />

16.000.000<br />

16.500.000<br />

17.000.000<br />

17.500.000<br />

18.000.000<br />

18.500.000<br />

19.000.000<br />

19.500.000<br />

20.000.000<br />

20.500.000<br />

21.000.000<br />

21.500.000<br />

22.000.000<br />

25.000.000<br />

23.000.000<br />

23.500.000<br />

24.000.000<br />

24.500.000<br />

25.000.000<br />

25.500.000<br />

25.564.594<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Honorar in Euro<br />

Zone I Zone II Zone III<br />

384.285<br />

422.291<br />

459.482<br />

495.899<br />

531.681<br />

566.872<br />

601.528<br />

635.693<br />

669.407<br />

702.704<br />

735.612<br />

768.157<br />

800.363<br />

832.249<br />

863.834<br />

895.135<br />

926.165<br />

956.938<br />

987.467<br />

1.017.782<br />

1.047.835<br />

1.077.695<br />

1.107.350<br />

1.136.808<br />

1.166.078<br />

1.195.166<br />

1.224.079<br />

1.252.823<br />

1.281.404<br />

1.309.826<br />

1.338.096<br />

1.366.219<br />

1.394.198<br />

1.422.037<br />

1.449.742<br />

1.477.316<br />

1.504.762<br />

1.532.084<br />

1.559.285<br />

1.586.369<br />

1.613.338<br />

1.640.196<br />

1.666.944<br />

1.693.586<br />

1.697.020<br />

408.646<br />

449.279<br />

489.038<br />

528.027<br />

566.329<br />

604.012<br />

641.134<br />

677.741<br />

713.874<br />

749.569<br />

784.856<br />

819.762<br />

854.311<br />

888.525<br />

922.422<br />

955.019<br />

989.333<br />

1.022.377<br />

1.055.163<br />

1.087.704<br />

1.120.011<br />

1.152.093<br />

1.183.960<br />

1.215.621<br />

1.247.082<br />

1.278.353<br />

1.309.439<br />

1.340.346<br />

1.371.082<br />

1.401.652<br />

1.432.061<br />

1.462.314<br />

1.492.416<br />

1.522.371<br />

1.552.185<br />

1.581.860<br />

1.611.400<br />

1.640.810<br />

1.670.092<br />

1.699.251<br />

1.728.288<br />

1.757.208<br />

1.786.013<br />

1.814.708<br />

1.818.404<br />

432.722<br />

475.058<br />

516.427<br />

556.945<br />

596.705<br />

635.782<br />

674.239<br />

712.131<br />

749.501<br />

786.390<br />

822.830<br />

858.853<br />

894.484<br />

929.748<br />

964.664<br />

999.252<br />

1.033.530<br />

1.067.513<br />

1.101.214<br />

1.134.648<br />

1.167.826<br />

1.200.758<br />

1.233.456<br />

1.265.928<br />

1.298.184<br />

1.330.231<br />

1.382.077<br />

1.393.729<br />

1.425.194<br />

1.456.479<br />

1.487.588<br />

1.518.528<br />

1.549.303<br />

1.579.920<br />

1.610.382<br />

1.640.693<br />

1.670.859<br />

1.700.883<br />

1.730.769<br />

1.760.520<br />

1.790.140<br />

1.819.632<br />

1.849.000<br />

1.878.246<br />

1.882.015<br />

VIII.B.1.6


Erweiterte Honorartafel <strong>für</strong> Leistungen des Wärmeschutzes (§ 78 Abs.3 HOAI)<br />

Orientierungswerte <strong>für</strong> anrechenbare Kosten ab 27,5 Mio. €<br />

Kosten<br />

Euro<br />

27.500.000<br />

30.000.000<br />

32.500.000<br />

35.000.000<br />

37.500.000<br />

40.000.000<br />

42.500.000<br />

45.000.000<br />

47.500.000<br />

50.000.000<br />

51.129.188<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> - Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

Honorar in Euro<br />

Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V<br />

12.689<br />

13.434<br />

14.178<br />

14.904<br />

15.613<br />

16.307<br />

16.987<br />

17.654<br />

18.309<br />

18.953<br />

19.240<br />

14.088<br />

14.908<br />

15.724<br />

16.520<br />

17.297<br />

18.056<br />

18.800<br />

19.530<br />

20.246<br />

20.950<br />

21.264<br />

15.937<br />

16.875<br />

17.786<br />

18.674<br />

19.541<br />

20.387<br />

21.216<br />

22.028<br />

22.825<br />

23.608<br />

23.957<br />

18.742<br />

19.831<br />

20.888<br />

21.917<br />

22.921<br />

23.902<br />

24.861<br />

25.800<br />

26.722<br />

27.626<br />

28.030<br />

VIII.B.1.7<br />

20.611<br />

21.799<br />

22.952<br />

24.075<br />

25.169<br />

26.237<br />

27.282<br />

28.305<br />

29.309<br />

30.293<br />

30.732

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