11.12.2012 Aufrufe

nr-Werkstatt: Presserecht in der Praxis - Netzwerk Recherche

nr-Werkstatt: Presserecht in der Praxis - Netzwerk Recherche

nr-Werkstatt: Presserecht in der Praxis - Netzwerk Recherche

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14<br />

die Zitatform als Feigenblatt für die Verbreitung von Unwahrheiten o<strong>der</strong><br />

Beleidigungen zu nehmen, die man selbst so nicht hätte äußern dürfen. Die<br />

Verbreiterhaftung entfällt erst bei e<strong>in</strong>er vollständigen Distanzierung, was <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Praxis</strong> aber selten vorkommt. Und sie entfällt bei e<strong>in</strong>er notwendig referierenden<br />

Darstellung etwa im Rahmen e<strong>in</strong>er Berichterstattung über äußerungsrechtliche<br />

Verfahren.<br />

8. Geschützte Sphären<br />

Wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Privatund<br />

Intimsphäre. Hieraus ergeben sich Grenzen auch für die <strong>in</strong>haltlich zutreffende<br />

Berichterstattung. So ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Intimsphäre von je<strong>der</strong>mann<br />

für die Öffentlichkeit grundsätzlich tabu; sie umfasst <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Krank-heiten<br />

und sexuelle Beziehungen und Vorlieben. Über Intimes darf aber dann<br />

berichtet werden, wenn <strong>der</strong> Betroffene e<strong>in</strong>verstanden ist. Am Beispiel <strong>der</strong><br />

Homosexualität von Politikern: Das „Com<strong>in</strong>g-Out“ ist zulässiger Berichtsgegenstand,<br />

das „Out<strong>in</strong>g“ gegen den Willen des Betroffenen nicht.<br />

Auch wer <strong>der</strong> Öffentlichkeit früher e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>time E<strong>in</strong>blicke gewährt hatte, ist<br />

nicht für alle Zeiten schutzlos. So durfte über Harald Juhnkes aktuelles Krankheitsbild<br />

ohne se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung (bzw. die se<strong>in</strong>er Frau) nicht berichtet werden.<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite dürfen Krankheiten dann angesprochen werden,<br />

wenn sie für die Öffentlichkeit relevant s<strong>in</strong>d. Stellt etwa die Alkoholabhängigkeit<br />

e<strong>in</strong>es amtierenden M<strong>in</strong>isters se<strong>in</strong>e Fähigkeit zur Amtsführung <strong>in</strong><br />

Frage, so muss er e<strong>in</strong>e Berichterstattung hierüber h<strong>in</strong>nehmen.<br />

9. Abgrenzung Tatsachenbehauptung / Me<strong>in</strong>ungsäußerung<br />

So streng die Gerichte bei den Anfor<strong>der</strong>ungen an wahrheitsgemäße Berichterstattung<br />

s<strong>in</strong>d, so großzügig s<strong>in</strong>d sie, wenn es um Me<strong>in</strong>ungsäußerungen geht,<br />

also die Bewertung tatsächlicher Vorgänge. Insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong><br />

Berichterstattung über politische und wirtschaftliche Themen gilt die so<br />

genannte Vermutung <strong>der</strong> freien Rede. Hier ist auch schärfste Polemik erlaubt.<br />

E<strong>in</strong> Beispiel aus <strong>der</strong> Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof hielt es für<br />

zulässig, dass Abtreibungsgegner bezogen auf e<strong>in</strong>e Kl<strong>in</strong>ik, <strong>in</strong> <strong>der</strong> legale<br />

Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Flugblatt schrieben:<br />

„Stoppen Sie den K<strong>in</strong><strong>der</strong>mord im Mutterschoß. Damals: Holocaust –<br />

Heute: Babycaust“.<br />

Auch für die Äußerung von Me<strong>in</strong>ungen gibt es <strong>in</strong>des Grenzen, die überschritten<br />

s<strong>in</strong>d, wenn es nicht mehr um die Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sache, son<strong>der</strong>n<br />

alle<strong>in</strong> um die Herabsetzung e<strong>in</strong>er Person geht. So ist e<strong>in</strong>em Wirtschafts-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!