nr-Werkstatt: Presserecht in der Praxis - Netzwerk Recherche
nr-Werkstatt: Presserecht in der Praxis - Netzwerk Recherche
nr-Werkstatt: Presserecht in der Praxis - Netzwerk Recherche
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
14<br />
die Zitatform als Feigenblatt für die Verbreitung von Unwahrheiten o<strong>der</strong><br />
Beleidigungen zu nehmen, die man selbst so nicht hätte äußern dürfen. Die<br />
Verbreiterhaftung entfällt erst bei e<strong>in</strong>er vollständigen Distanzierung, was <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Praxis</strong> aber selten vorkommt. Und sie entfällt bei e<strong>in</strong>er notwendig referierenden<br />
Darstellung etwa im Rahmen e<strong>in</strong>er Berichterstattung über äußerungsrechtliche<br />
Verfahren.<br />
8. Geschützte Sphären<br />
Wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Privatund<br />
Intimsphäre. Hieraus ergeben sich Grenzen auch für die <strong>in</strong>haltlich zutreffende<br />
Berichterstattung. So ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Intimsphäre von je<strong>der</strong>mann<br />
für die Öffentlichkeit grundsätzlich tabu; sie umfasst <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Krank-heiten<br />
und sexuelle Beziehungen und Vorlieben. Über Intimes darf aber dann<br />
berichtet werden, wenn <strong>der</strong> Betroffene e<strong>in</strong>verstanden ist. Am Beispiel <strong>der</strong><br />
Homosexualität von Politikern: Das „Com<strong>in</strong>g-Out“ ist zulässiger Berichtsgegenstand,<br />
das „Out<strong>in</strong>g“ gegen den Willen des Betroffenen nicht.<br />
Auch wer <strong>der</strong> Öffentlichkeit früher e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>time E<strong>in</strong>blicke gewährt hatte, ist<br />
nicht für alle Zeiten schutzlos. So durfte über Harald Juhnkes aktuelles Krankheitsbild<br />
ohne se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung (bzw. die se<strong>in</strong>er Frau) nicht berichtet werden.<br />
Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite dürfen Krankheiten dann angesprochen werden,<br />
wenn sie für die Öffentlichkeit relevant s<strong>in</strong>d. Stellt etwa die Alkoholabhängigkeit<br />
e<strong>in</strong>es amtierenden M<strong>in</strong>isters se<strong>in</strong>e Fähigkeit zur Amtsführung <strong>in</strong><br />
Frage, so muss er e<strong>in</strong>e Berichterstattung hierüber h<strong>in</strong>nehmen.<br />
9. Abgrenzung Tatsachenbehauptung / Me<strong>in</strong>ungsäußerung<br />
So streng die Gerichte bei den Anfor<strong>der</strong>ungen an wahrheitsgemäße Berichterstattung<br />
s<strong>in</strong>d, so großzügig s<strong>in</strong>d sie, wenn es um Me<strong>in</strong>ungsäußerungen geht,<br />
also die Bewertung tatsächlicher Vorgänge. Insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong><br />
Berichterstattung über politische und wirtschaftliche Themen gilt die so<br />
genannte Vermutung <strong>der</strong> freien Rede. Hier ist auch schärfste Polemik erlaubt.<br />
E<strong>in</strong> Beispiel aus <strong>der</strong> Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof hielt es für<br />
zulässig, dass Abtreibungsgegner bezogen auf e<strong>in</strong>e Kl<strong>in</strong>ik, <strong>in</strong> <strong>der</strong> legale<br />
Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Flugblatt schrieben:<br />
„Stoppen Sie den K<strong>in</strong><strong>der</strong>mord im Mutterschoß. Damals: Holocaust –<br />
Heute: Babycaust“.<br />
Auch für die Äußerung von Me<strong>in</strong>ungen gibt es <strong>in</strong>des Grenzen, die überschritten<br />
s<strong>in</strong>d, wenn es nicht mehr um die Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sache, son<strong>der</strong>n<br />
alle<strong>in</strong> um die Herabsetzung e<strong>in</strong>er Person geht. So ist e<strong>in</strong>em Wirtschafts-