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nr-Werkstatt: Presserecht in der Praxis - Netzwerk Recherche

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Tiefer Blick <strong>in</strong> den Aktenschrank:<br />

<strong>Recherche</strong> mit Hilfe des Umwelt<strong>in</strong>formationsgesetzes und des<br />

Informationsfreiheitsgesetzes<br />

von Dr. Manfred Redelfs<br />

In Orig<strong>in</strong>alakten stöbern, statt sich mit <strong>der</strong> lapidaren Antwort <strong>der</strong> Pressestelle<br />

abspeisen zu lassen – wohl je<strong>der</strong> ernsthafte Journalist, <strong>der</strong> wirklich Neues<br />

und möglicherweise Brisantes erfahren will, würde die Chance zur E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong><br />

Unterlagen den oft ausweichenden Erklärungen des Pressesprechers vorziehen.<br />

Trotzdem wissen bisher nur wenige Journalisten, dass sie neben dem<br />

Auskunftsanspruch gegenüber Behörden, <strong>der</strong> <strong>in</strong> § 4 <strong>der</strong> Landespressegesetze<br />

geregelt ist, weitere Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen Stellen haben.<br />

Medienvertreter können nämlich auch das Umwelt<strong>in</strong>formationsgesetz (UIG)<br />

und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für ihre <strong>Recherche</strong>n nutzen. Dabei<br />

handelt es sich um sogenannte „Je<strong>der</strong>mannsrechte“, die im Gegensatz zu<br />

dem Auskunftsanspruch nach dem Landespressegesetz nicht nur <strong>der</strong> Berufsgruppe<br />

<strong>der</strong> Journalisten vorbehalten s<strong>in</strong>d, son<strong>der</strong>n jedem Bürger voraussetzungslos<br />

zustehen. UIG und IFG ist geme<strong>in</strong>sam, dass mit ihnen Abschied<br />

genommen wird von e<strong>in</strong>em obrigkeitsstaatlichen Erbe <strong>der</strong> deutschen<br />

Verwaltung, nämlich dem Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> „Amtsverschwiegenheit“. Bisher gilt die<br />

Grundregel, dass alle Informationen, die bei öffentlichen Stellen gesammelt<br />

werden, e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>ternen Charakter haben. Die Herausgabe ist also die Ausnahme,<br />

z.B. an direkte Betroffene, die Aktene<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> eigener Sache verlangen<br />

o<strong>der</strong> an privilegierte Berufsgruppen wie Journalisten.<br />

Das Umwelt<strong>in</strong>formationsgesetz kehrt für jene Unterlagen und Daten, die im<br />

weitesten S<strong>in</strong>ne umweltrelevant s<strong>in</strong>d, dieses überkommene Verwaltungspr<strong>in</strong>zip<br />

um: Alle Verwaltungs<strong>in</strong>formationen mit Umweltbezug s<strong>in</strong>d öffentliche<br />

Daten, es sei denn, dass dem beson<strong>der</strong>e Gründe entgegenstehen. Nicht die<br />

Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger müssen begründen, warum sie etwas wissen wollen,<br />

son<strong>der</strong>n die Behörde muss Argumente liefern, falls sie glaubt, etwas nicht<br />

herausgeben zu dürfen o<strong>der</strong> zu können. Während das UIG diesen Rechtsgrundsatz<br />

nur für Umwelt<strong>in</strong>formationen etabliert, also themenspezifisch<br />

greift, führen Informationsfreiheitsgesetze das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Verwaltungsöffentlichkeit<br />

generell e<strong>in</strong>. Bisher gibt es solche Bestimmungen <strong>in</strong> vier<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n. Auf nationaler Ebene wird seit vielen Jahren um e<strong>in</strong> Bundes-<br />

IFG gerungen, dessen Verabschiedung nun für das Jahr 2005 geplant ist.

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