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Ausgabe 1/10 - Neuwoba - Neubrandenburger ...

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konkret ::: betriebskosten<br />

Erläuterungen zu oftmals auftretenden<br />

Fragen der Heizkostenabrechnung<br />

Zustandekommen einer Heizkosten-Nachzahlung bei Auszug aus einer Wohnung<br />

zu Beginn des Jahres oder Einzug in eine Wohnung am Ende des Jahres.<br />

Die Höhe der Vorauszahlung für Heizkosten<br />

beträgt pro Monat jeweils ein Zwölftel der<br />

im Zuge der Umlagenabrechnung errechneten<br />

erforderlichen Jahreskosten für die entsprechende<br />

Wohnung. Das hat zur Folge, dass in<br />

den energieintensiven Monaten Januar bis März,<br />

sowie November und Dezember, die Vorauszahlungsbeträge<br />

niedriger sind als die tatsächlichen<br />

Kosten des Heizenergieverbrauchs. In den energieschwachen<br />

Monaten von Mai bis September<br />

ist die Vorauszahlung dagegen höher als die<br />

Kosten des Energieverbrauchs, da in diesen<br />

Monaten nur Warmwasser und keine oder nur<br />

geringe Wärme entnommen wird.<br />

Erfolgt nun der Auszug innerhalb der ersten<br />

Monate des Jahres, konnte der Ausgleich mit<br />

den verbrausschwachen Sommermonaten noch<br />

nicht erfolgen und die Abrechnung endet in der<br />

Regel mit einer Nachzahlung. Gleiches trifft zu,<br />

wenn der Einzug zum Jahresende erfolgt. Zur<br />

Prüfung der Richtigkeit der Umlagenabrechnung<br />

bei Auszug aus einer Wohnung empfehlen<br />

wir, die lt. Zwischenablesung erfassten Werte<br />

der elektronischen Heizkostenverteiler (EHKV)<br />

und Wasserzähler mit den Abrechnungsdaten zu<br />

vergleichen. Beim Auszug am Jahresanfang dürfen<br />

auch nur die lt. Zwischenablesung erfassten<br />

Verbrauchswerte in der Abrechnung ausgedruckt<br />

und berechnet werden. Bei Einzug in<br />

eine Wohnung wird selbstverständlich auch eine<br />

Zwischenablesung der EHKV und Wasserzähler<br />

vorgenommen. Die Zählerstände der Zwischenablesung<br />

werden in der Abrechnung mit dem Da-<br />

tum der Wohnungsübergabe ausgedruckt. Per<br />

31.12. speichert der EHKV den Verbrauch vom<br />

01.01. bis 31.12. Dieser gespeicherte Wert wird in<br />

der Abrechnung als Zählerstand zum 31.12. des<br />

Abrechnungsjahres ausgewiesen. Die Differenz<br />

zwischen diesen beiden Zählerständen wird berechnet<br />

und stellt den tatsächlichen Verbrauch<br />

je EHKV für den betreffenden Zeitraum des Jah-<br />

es dar. Der Verbrauchswert zum 31.12. (Stichtagswert)<br />

bleibt für ein Jahr im EHKV gespeichert<br />

und kann somit nochmals bei Erhalt der<br />

Betriebskostenabrechnung (z. B. im Jahre 20<strong>10</strong><br />

für die Abrechnung 2009) kontrolliert werden.<br />

Gern beantworten Ihnen die Mitarbeiter des Be-<br />

reiches Betriebskostenrechnung weitergehende<br />

Fragen zu Problemen der Abrechnung.<br />

Die Arbeitsweise von<br />

elektronischen<br />

Heizkostenverteilern<br />

(EHKV)<br />

Wir haben in unserem Wohnungsbestand<br />

grundsätzlich die zweite Generation von EHKV<br />

montiert, die im Zweifühlerbetrieb arbeiten.<br />

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