Ausgabe 1/10 - Neuwoba - Neubrandenburger ...
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konkret ::: betriebskosten<br />
Erläuterungen zu oftmals auftretenden<br />
Fragen der Heizkostenabrechnung<br />
Zustandekommen einer Heizkosten-Nachzahlung bei Auszug aus einer Wohnung<br />
zu Beginn des Jahres oder Einzug in eine Wohnung am Ende des Jahres.<br />
Die Höhe der Vorauszahlung für Heizkosten<br />
beträgt pro Monat jeweils ein Zwölftel der<br />
im Zuge der Umlagenabrechnung errechneten<br />
erforderlichen Jahreskosten für die entsprechende<br />
Wohnung. Das hat zur Folge, dass in<br />
den energieintensiven Monaten Januar bis März,<br />
sowie November und Dezember, die Vorauszahlungsbeträge<br />
niedriger sind als die tatsächlichen<br />
Kosten des Heizenergieverbrauchs. In den energieschwachen<br />
Monaten von Mai bis September<br />
ist die Vorauszahlung dagegen höher als die<br />
Kosten des Energieverbrauchs, da in diesen<br />
Monaten nur Warmwasser und keine oder nur<br />
geringe Wärme entnommen wird.<br />
Erfolgt nun der Auszug innerhalb der ersten<br />
Monate des Jahres, konnte der Ausgleich mit<br />
den verbrausschwachen Sommermonaten noch<br />
nicht erfolgen und die Abrechnung endet in der<br />
Regel mit einer Nachzahlung. Gleiches trifft zu,<br />
wenn der Einzug zum Jahresende erfolgt. Zur<br />
Prüfung der Richtigkeit der Umlagenabrechnung<br />
bei Auszug aus einer Wohnung empfehlen<br />
wir, die lt. Zwischenablesung erfassten Werte<br />
der elektronischen Heizkostenverteiler (EHKV)<br />
und Wasserzähler mit den Abrechnungsdaten zu<br />
vergleichen. Beim Auszug am Jahresanfang dürfen<br />
auch nur die lt. Zwischenablesung erfassten<br />
Verbrauchswerte in der Abrechnung ausgedruckt<br />
und berechnet werden. Bei Einzug in<br />
eine Wohnung wird selbstverständlich auch eine<br />
Zwischenablesung der EHKV und Wasserzähler<br />
vorgenommen. Die Zählerstände der Zwischenablesung<br />
werden in der Abrechnung mit dem Da-<br />
tum der Wohnungsübergabe ausgedruckt. Per<br />
31.12. speichert der EHKV den Verbrauch vom<br />
01.01. bis 31.12. Dieser gespeicherte Wert wird in<br />
der Abrechnung als Zählerstand zum 31.12. des<br />
Abrechnungsjahres ausgewiesen. Die Differenz<br />
zwischen diesen beiden Zählerständen wird berechnet<br />
und stellt den tatsächlichen Verbrauch<br />
je EHKV für den betreffenden Zeitraum des Jah-<br />
es dar. Der Verbrauchswert zum 31.12. (Stichtagswert)<br />
bleibt für ein Jahr im EHKV gespeichert<br />
und kann somit nochmals bei Erhalt der<br />
Betriebskostenabrechnung (z. B. im Jahre 20<strong>10</strong><br />
für die Abrechnung 2009) kontrolliert werden.<br />
Gern beantworten Ihnen die Mitarbeiter des Be-<br />
reiches Betriebskostenrechnung weitergehende<br />
Fragen zu Problemen der Abrechnung.<br />
Die Arbeitsweise von<br />
elektronischen<br />
Heizkostenverteilern<br />
(EHKV)<br />
Wir haben in unserem Wohnungsbestand<br />
grundsätzlich die zweite Generation von EHKV<br />
montiert, die im Zweifühlerbetrieb arbeiten.<br />
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