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Ausgabe 1/10 - Neuwoba - Neubrandenburger ...

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Diese Geräte messen die vom Heizkörper<br />

direkt entnommene Wärme sehr genau. Sie<br />

erfassen keinerlei Wärme, die im Sommer<br />

durch Sonneneinstrahlung in den Wohnungen<br />

entsteht, reagieren also nicht mehr auf<br />

Umgebungswärme. Es erfolgt nur eine Zählung<br />

von Einheiten, wenn die Heizkörperoberflächentemperatur<br />

tatsächlich höher als die<br />

Zimmertemperatur ist, also eine Wärmeabstrahlung<br />

durch den Heizkörper gegeben ist.<br />

EHKV ermitteln aus Raum- und Heizkörperoberflächentemperatur<br />

sowie aus heizkörperspezifischen<br />

Daten wie Nennwärmeleistung und<br />

Heizkörperexponent den Wärmeverbrauch der<br />

Heizkörper. Die Geräte beginnen zu zählen,<br />

sobald zwischen Heizkörpersensor und Raumluftsensor<br />

eine Temperaturdifferenz von mindestens<br />

4,5 Kelvin besteht, unterhalb von 23 °C<br />

am Heizkörper erfolgt keine Zählung. Nennwärmeleistung<br />

und Heizkörperexponent werden<br />

direkt in das Gerät programmiert und bei der<br />

Ermittlung der Verbrauchseinheiten bereits im<br />

Gerät berücksichtigt (Produktskale). Der Anzeigefortschritt<br />

der Geräte ist abhängig von der Auflösung<br />

der Anzeige und des bei der Berechnung<br />

berücksichtigten Heizkörperexponenten. Beide<br />

Faktoren sind je nach Hersteller unterschiedlich,<br />

so dass die Anzeigen der verschiedenen EHKV in<br />

der Regel nicht miteinander vergleichbar sind.<br />

Die EHKV erfassen den Verbrauch vom 01.01.<br />

bis 31.12. jeden Jahres. Am 31.12. wird der Verbrauchswert<br />

gespeichert und das Zählwerk be-<br />

19 ::: konkret 1/<strong>10</strong><br />

ginnt am 01.01. wieder bei Null an zu zählen: Der<br />

gespeicherte Vorjahreswert der EHKV verändert<br />

sich nicht und kann nun bei Eingang der Betriebskostenabrechnung<br />

auf Übereinstimmung mit<br />

den abgerechneten Werten überprüft werden.<br />

Sollten die per 31.12. gespeicherten Verbrauchswerte<br />

der EHKV oder der Zwischenablesung<br />

nicht mit der Betriebskostenabrechnung übereinstimmen,<br />

wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter<br />

der Abteilung Betriebskostenrechnung.<br />

.<br />

.. und zum Schluss noch eine große Bitte von<br />

uns:<br />

Zu Jahresbeginn erfolgte wieder die Ablesung<br />

der Heizkostenverteiler und Wasserzähler für<br />

die Umlagenabrechnung des Jahres 2009 durch<br />

die Mitarbeiter der beauftragten Unternehmen.<br />

Leider war die Ausfallrate für nicht wahrgenommene<br />

Ablesetermine in den Liegenschaften, die<br />

nicht per Funk ausgelesen werden können, in<br />

diesem Jahr sehr hoch.<br />

Wir möchten Sie deshalb bitten, die vorgeschlagenen<br />

Termine für die Ablesung im kommenden<br />

Jahr unbedingt wahrzunehmen. Sollten Sie<br />

trotz allem verhindert sein, können Sie die Ablesewerte<br />

selbstverständlich auch bei Ihrem Nachbarn<br />

hinterlassen, dem Messdienstunternehmen<br />

übermitteln oder sich mit den Mitarbeitern der<br />

Abt. Betriebskosten in Verbindung setzen.<br />

Liegt dem Messdienstunternehmen trotz mehrfacher<br />

Ableseversuche für die Abrechnung kein<br />

Verbrauchswert Ihrer Messgeräte vor, erfolgt lt.<br />

§ 9 a der Heizkostenverordnung eine Schätzung<br />

des Verbrauches der Heizkosten und des Wassers.<br />

Bei dieser Schätzung findet praktisch der tatsächliche<br />

Verbrauch keine Berücksichtigung in<br />

der Abrechnung, was für manchen Mieter in der<br />

Vergangenheit schon eine bittere Erfahrung war.<br />

... und zum Schluss noch eine<br />

große Bitte von uns:<br />

Weitere nützliche Hinweise zur Ablesemöglichkeit<br />

der in unseren Wohnungen eingebauten<br />

Heizkostenverteiler finden Sie in den beiden<br />

dargestellten Grafiken.

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