Ausgabe 1/10 - Neuwoba - Neubrandenburger ...
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Diese Geräte messen die vom Heizkörper<br />
direkt entnommene Wärme sehr genau. Sie<br />
erfassen keinerlei Wärme, die im Sommer<br />
durch Sonneneinstrahlung in den Wohnungen<br />
entsteht, reagieren also nicht mehr auf<br />
Umgebungswärme. Es erfolgt nur eine Zählung<br />
von Einheiten, wenn die Heizkörperoberflächentemperatur<br />
tatsächlich höher als die<br />
Zimmertemperatur ist, also eine Wärmeabstrahlung<br />
durch den Heizkörper gegeben ist.<br />
EHKV ermitteln aus Raum- und Heizkörperoberflächentemperatur<br />
sowie aus heizkörperspezifischen<br />
Daten wie Nennwärmeleistung und<br />
Heizkörperexponent den Wärmeverbrauch der<br />
Heizkörper. Die Geräte beginnen zu zählen,<br />
sobald zwischen Heizkörpersensor und Raumluftsensor<br />
eine Temperaturdifferenz von mindestens<br />
4,5 Kelvin besteht, unterhalb von 23 °C<br />
am Heizkörper erfolgt keine Zählung. Nennwärmeleistung<br />
und Heizkörperexponent werden<br />
direkt in das Gerät programmiert und bei der<br />
Ermittlung der Verbrauchseinheiten bereits im<br />
Gerät berücksichtigt (Produktskale). Der Anzeigefortschritt<br />
der Geräte ist abhängig von der Auflösung<br />
der Anzeige und des bei der Berechnung<br />
berücksichtigten Heizkörperexponenten. Beide<br />
Faktoren sind je nach Hersteller unterschiedlich,<br />
so dass die Anzeigen der verschiedenen EHKV in<br />
der Regel nicht miteinander vergleichbar sind.<br />
Die EHKV erfassen den Verbrauch vom 01.01.<br />
bis 31.12. jeden Jahres. Am 31.12. wird der Verbrauchswert<br />
gespeichert und das Zählwerk be-<br />
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ginnt am 01.01. wieder bei Null an zu zählen: Der<br />
gespeicherte Vorjahreswert der EHKV verändert<br />
sich nicht und kann nun bei Eingang der Betriebskostenabrechnung<br />
auf Übereinstimmung mit<br />
den abgerechneten Werten überprüft werden.<br />
Sollten die per 31.12. gespeicherten Verbrauchswerte<br />
der EHKV oder der Zwischenablesung<br />
nicht mit der Betriebskostenabrechnung übereinstimmen,<br />
wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter<br />
der Abteilung Betriebskostenrechnung.<br />
.<br />
.. und zum Schluss noch eine große Bitte von<br />
uns:<br />
Zu Jahresbeginn erfolgte wieder die Ablesung<br />
der Heizkostenverteiler und Wasserzähler für<br />
die Umlagenabrechnung des Jahres 2009 durch<br />
die Mitarbeiter der beauftragten Unternehmen.<br />
Leider war die Ausfallrate für nicht wahrgenommene<br />
Ablesetermine in den Liegenschaften, die<br />
nicht per Funk ausgelesen werden können, in<br />
diesem Jahr sehr hoch.<br />
Wir möchten Sie deshalb bitten, die vorgeschlagenen<br />
Termine für die Ablesung im kommenden<br />
Jahr unbedingt wahrzunehmen. Sollten Sie<br />
trotz allem verhindert sein, können Sie die Ablesewerte<br />
selbstverständlich auch bei Ihrem Nachbarn<br />
hinterlassen, dem Messdienstunternehmen<br />
übermitteln oder sich mit den Mitarbeitern der<br />
Abt. Betriebskosten in Verbindung setzen.<br />
Liegt dem Messdienstunternehmen trotz mehrfacher<br />
Ableseversuche für die Abrechnung kein<br />
Verbrauchswert Ihrer Messgeräte vor, erfolgt lt.<br />
§ 9 a der Heizkostenverordnung eine Schätzung<br />
des Verbrauches der Heizkosten und des Wassers.<br />
Bei dieser Schätzung findet praktisch der tatsächliche<br />
Verbrauch keine Berücksichtigung in<br />
der Abrechnung, was für manchen Mieter in der<br />
Vergangenheit schon eine bittere Erfahrung war.<br />
... und zum Schluss noch eine<br />
große Bitte von uns:<br />
Weitere nützliche Hinweise zur Ablesemöglichkeit<br />
der in unseren Wohnungen eingebauten<br />
Heizkostenverteiler finden Sie in den beiden<br />
dargestellten Grafiken.