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Ausgabe 1/10 - Neuwoba - Neubrandenburger ...

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konkret ::: prämie<br />

Wohnungsbauprämie<br />

Wussten Sie, dass der Staat den Erwerb<br />

von Genossenschaftsanteilen mit der<br />

Wohnungsbauprämie fördert? Prüfen Sie bitte<br />

jetzt, ob Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie<br />

haben.<br />

Als neues Mitglied zahlen Sie Ihre Anteile an unsere<br />

Wohnungsbaugenossenschaft ein. Der Staat<br />

fördert das mit der so genannten Wohnungsbauprämie.<br />

Diese bekommt, wer das 16. Lebensjahr<br />

vollendet hat und im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen<br />

liegt. Höchstgrenzen des zu<br />

versteuernden Einkommens sind für:<br />

Singles: 25.600 Euro<br />

Ehepaare: 51.200 Euro.<br />

Holen Sie sich Ihr Geld!<br />

Der Höchstbetrag der zu berücksichtigenden<br />

Aufwendungen liegt bei 512 Euro für Einzelpersonen<br />

und bei 1.024 Euro für Ehepaare. Der Prämiensatz<br />

beträgt 8,8 Prozent, so dass Singles maximal<br />

45,06 Euro und Ehepaare maximal 90,11<br />

Euro vom Staat bekommen. Die tatsächliche<br />

Höhe ist von Fall zu Fall verschieden und hängt<br />

von den eingezahlten Anteilen ab. Wenn es eine<br />

Prämie gibt, wird diese dem Mitgliedskonto gutgeschrieben.<br />

Damit lässt sich beispielsweise bei<br />

Ratenzahlungen die Anzahl der Raten reduzieren.<br />

Sie möchten die Wohnungsbauprämie beantragen?<br />

Dann setzen Sie sich mit uns unter Telefon:<br />

4553-321 in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!

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