Ausgabe 1/10 - Neuwoba - Neubrandenburger ...
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konkret ::: prämie<br />
Wohnungsbauprämie<br />
Wussten Sie, dass der Staat den Erwerb<br />
von Genossenschaftsanteilen mit der<br />
Wohnungsbauprämie fördert? Prüfen Sie bitte<br />
jetzt, ob Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie<br />
haben.<br />
Als neues Mitglied zahlen Sie Ihre Anteile an unsere<br />
Wohnungsbaugenossenschaft ein. Der Staat<br />
fördert das mit der so genannten Wohnungsbauprämie.<br />
Diese bekommt, wer das 16. Lebensjahr<br />
vollendet hat und im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen<br />
liegt. Höchstgrenzen des zu<br />
versteuernden Einkommens sind für:<br />
Singles: 25.600 Euro<br />
Ehepaare: 51.200 Euro.<br />
Holen Sie sich Ihr Geld!<br />
Der Höchstbetrag der zu berücksichtigenden<br />
Aufwendungen liegt bei 512 Euro für Einzelpersonen<br />
und bei 1.024 Euro für Ehepaare. Der Prämiensatz<br />
beträgt 8,8 Prozent, so dass Singles maximal<br />
45,06 Euro und Ehepaare maximal 90,11<br />
Euro vom Staat bekommen. Die tatsächliche<br />
Höhe ist von Fall zu Fall verschieden und hängt<br />
von den eingezahlten Anteilen ab. Wenn es eine<br />
Prämie gibt, wird diese dem Mitgliedskonto gutgeschrieben.<br />
Damit lässt sich beispielsweise bei<br />
Ratenzahlungen die Anzahl der Raten reduzieren.<br />
Sie möchten die Wohnungsbauprämie beantragen?<br />
Dann setzen Sie sich mit uns unter Telefon:<br />
4553-321 in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!