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Die Gemeinde teilt mit - der Gemeinde Horgau

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Beantragung von Personalausweisen,<br />

Pässen und Kin<strong>der</strong>reisepässen<br />

Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit möchten<br />

wir Sie daran erinnern, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente<br />

zu überprüfen.<br />

Eine Verlängerung von Reisepässen und Personalausweisen<br />

ist nicht möglich. <strong>Die</strong> Bearbeitungszeit <strong>der</strong> Bundesdruckerei<br />

bei Neuausstellung beträgt ca. drei Wochen. In<br />

dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis<br />

(wird sofort im Passamt ausgestellt) bzw. ein Expressreisepass<br />

(dauert ca. 4 Werktage) beantragt werden.<br />

Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten<br />

unterschiedlich gesetzlich geregelt. Einzelheiten können<br />

Sie vom Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren.<br />

Zur Antragstellung bringen Sie bitte den bisherigen Ausweis<br />

o<strong>der</strong> Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild<br />

(nicht älter als 6 Monate) und eine Geburtsurkunde - falls<br />

es sich um eine erstmalige Ausstellung bei uns handelt -<br />

<strong>mit</strong>.<br />

Der Ausweis muss persönlich bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

beantragt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Beantragung eines Personalausweises für Kin<strong>der</strong><br />

unter 16 Jahren ist zusätzlich zum Antragsteller die Vorsprache<br />

beide Elternteile nötig. Ist dies nicht möglich,<br />

können entsprechende Formulare auch gerne im Vorfeld<br />

im Rathaus, Zimmer Nr. 01, abgeholt werden. <strong>Die</strong>se können<br />

dann bei <strong>der</strong> Beantragung abgegeben werden.<br />

Bitte prüfen Sie beim Kin<strong>der</strong>reisepass neben <strong>der</strong> Gültigkeit<br />

auch die Aktualität des Lichtbildes. Ist Ihr Kind noch<br />

zweifelsfrei zu erkennen? <strong>Die</strong> Ausstellung bzw. Aktualisierung<br />

von Kin<strong>der</strong>reisepässen dauert ca. 1-2 Tage. Ein<br />

Kin<strong>der</strong>reisepass wird nur noch bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt,<br />

dann ist die Beantragung eines Personalausweises<br />

o<strong>der</strong> Reisepasses erfor<strong>der</strong>lich. <strong>Die</strong> bisherigen grünen Kin<strong>der</strong>ausweise<br />

dürfen nicht mehr verlängert werden. Für den<br />

Kin<strong>der</strong>reisepass ist - unabhängig vom Alter des Kindes -<br />

ein biometrisches Foto erfor<strong>der</strong>lich. Außerdem benötigen<br />

wir die Körpergröße und Augenfarbe. Bei <strong>der</strong> Neuausstellung<br />

eines Kin<strong>der</strong>reisepasses ab dem 10. Lebensjahr ist auch<br />

die Unterschrift des Kindes notwendig. Bitte bringen Sie<br />

Ihr Kind zur Antragstellung <strong>mit</strong>. Des Weiteren ist das Einverständnis<br />

von beiden Elternteilen erfor<strong>der</strong>lich. Sie können<br />

dazu ein Formular bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung abholen<br />

o<strong>der</strong> eine formlose Einverständniserklärung <strong>mit</strong>bringen.<br />

Zwecks Unterschriftenvergleich ist die Vorlage <strong>der</strong><br />

elterlichen Ausweise nötig. Sollten Sie das alleinige Sorgerecht<br />

haben, ist <strong>der</strong> Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.<br />

Gültigkeit<br />

Bei Beantragung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres<br />

beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre, ab Vollendung des<br />

24. Lebensjahres Gültigkeitsdauer 10 Jahre.<br />

Gebühren<br />

Personalausweis (ab 24 Jahre) 28,80 Euro<br />

Personalausweis (unter 24 Jahre) 22,80 Euro<br />

vorl. Personalausweis 10,00 Euro<br />

Kin<strong>der</strong>reisepass 13,00 Euro<br />

Verlängerung/Aktualisierung Kin<strong>der</strong>reisepass 6,00 Euro<br />

ePass 59,00 Euro<br />

ePass (unter 24 Jahre) 37,50 Euro<br />

ePass Express 32 Seiten 91,00 Euro<br />

ePass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre) 69,50 Euro<br />

ePass 48 Seiten 81,00 Euro<br />

ePass 48 Seiten (unter 24 Jahre) 59,50 Euro<br />

ePass Express 48-Seiten 113,00 Euro<br />

ePass Express 48-Seiten (unter 24 Jahre) 91,50 Euro<br />

Bitte beachten Sie, dass bargeldlose Zahlungen (<strong>mit</strong> EC-<br />

o<strong>der</strong> Kreditkarten) lei<strong>der</strong> nicht möglich sind und bringen<br />

Sie die Gebühr zur Beantragung <strong>mit</strong>.<br />

Wichtige Än<strong>der</strong>ung im deutschen Passrecht<br />

Kin<strong>der</strong>einträge im Reisepass <strong>der</strong> Eltern ungültig<br />

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kin<strong>der</strong>einträge im Reisepass<br />

<strong>der</strong> Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr<br />

zum Grenzübertritt. So<strong>mit</strong> müssen ab diesem Tag alle<br />

Kin<strong>der</strong> (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes<br />

Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber<br />

bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.<br />

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen<br />

rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kin<strong>der</strong> bei ihrer<br />

zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente<br />

für Kin<strong>der</strong> stehen Kin<strong>der</strong>reisepässe, Reisepässe und<br />

je nach Reiseziel Personalausweise zur Verfügung.<br />

<strong>Die</strong>s gilt auch für Reisen innerhalb <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union bzw. für den sogen. „Schengen-Raum“. Auch<br />

wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt<br />

sind, entbindet dies die Reisenden nicht von <strong>der</strong> Pflicht,<br />

ein gültiges Dokument <strong>mit</strong>zuführen.<br />

Problemmüll-Sammlung Frühjahr 2012<br />

Achtung: <strong>Die</strong> Sammlung findet auf dem<br />

Parkplatz des Bauhofes, Schwedenweg 15, statt<br />

<strong>Die</strong> Problemmüll-Sammlung im Frühjahr 2012 findet am<br />

Samstag, 12. Mai, von 11.30 bis 13 Uhr auf dem Parkplatz<br />

des Bauhofes, Schwedenweg 15, statt. Bei Fragen wenden<br />

Sie sich bitte an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises<br />

Augsburg, Telefon 08232/9643-21 o<strong>der</strong> -22.<br />

Sirenenproben <strong>der</strong> Feuerwehren<br />

Sirenenprobealarm<br />

Am Samstag, 5. Mai, werden die gemeindlichen Sirenen<br />

<strong>der</strong> Ortsfeuerwehren <strong>Horgau</strong> überprüft. <strong>Die</strong> Alarmauslösung<br />

erfolgt zwischen 11.15 und 11.45 Uhr durch die Feuerwehreinsatzzentrale.<br />

Sollte eine Sirene im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Horgau</strong> nicht<br />

funktionieren, bitten wir Sie, die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

unter Telefon 08294/8040-0 zu verständigen.

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