Die Gemeinde teilt mit - der Gemeinde Horgau
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Beantragung von Personalausweisen,<br />
Pässen und Kin<strong>der</strong>reisepässen<br />
Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit möchten<br />
wir Sie daran erinnern, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente<br />
zu überprüfen.<br />
Eine Verlängerung von Reisepässen und Personalausweisen<br />
ist nicht möglich. <strong>Die</strong> Bearbeitungszeit <strong>der</strong> Bundesdruckerei<br />
bei Neuausstellung beträgt ca. drei Wochen. In<br />
dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis<br />
(wird sofort im Passamt ausgestellt) bzw. ein Expressreisepass<br />
(dauert ca. 4 Werktage) beantragt werden.<br />
Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten<br />
unterschiedlich gesetzlich geregelt. Einzelheiten können<br />
Sie vom Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren.<br />
Zur Antragstellung bringen Sie bitte den bisherigen Ausweis<br />
o<strong>der</strong> Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild<br />
(nicht älter als 6 Monate) und eine Geburtsurkunde - falls<br />
es sich um eine erstmalige Ausstellung bei uns handelt -<br />
<strong>mit</strong>.<br />
Der Ausweis muss persönlich bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
beantragt werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Beantragung eines Personalausweises für Kin<strong>der</strong><br />
unter 16 Jahren ist zusätzlich zum Antragsteller die Vorsprache<br />
beide Elternteile nötig. Ist dies nicht möglich,<br />
können entsprechende Formulare auch gerne im Vorfeld<br />
im Rathaus, Zimmer Nr. 01, abgeholt werden. <strong>Die</strong>se können<br />
dann bei <strong>der</strong> Beantragung abgegeben werden.<br />
Bitte prüfen Sie beim Kin<strong>der</strong>reisepass neben <strong>der</strong> Gültigkeit<br />
auch die Aktualität des Lichtbildes. Ist Ihr Kind noch<br />
zweifelsfrei zu erkennen? <strong>Die</strong> Ausstellung bzw. Aktualisierung<br />
von Kin<strong>der</strong>reisepässen dauert ca. 1-2 Tage. Ein<br />
Kin<strong>der</strong>reisepass wird nur noch bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt,<br />
dann ist die Beantragung eines Personalausweises<br />
o<strong>der</strong> Reisepasses erfor<strong>der</strong>lich. <strong>Die</strong> bisherigen grünen Kin<strong>der</strong>ausweise<br />
dürfen nicht mehr verlängert werden. Für den<br />
Kin<strong>der</strong>reisepass ist - unabhängig vom Alter des Kindes -<br />
ein biometrisches Foto erfor<strong>der</strong>lich. Außerdem benötigen<br />
wir die Körpergröße und Augenfarbe. Bei <strong>der</strong> Neuausstellung<br />
eines Kin<strong>der</strong>reisepasses ab dem 10. Lebensjahr ist auch<br />
die Unterschrift des Kindes notwendig. Bitte bringen Sie<br />
Ihr Kind zur Antragstellung <strong>mit</strong>. Des Weiteren ist das Einverständnis<br />
von beiden Elternteilen erfor<strong>der</strong>lich. Sie können<br />
dazu ein Formular bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung abholen<br />
o<strong>der</strong> eine formlose Einverständniserklärung <strong>mit</strong>bringen.<br />
Zwecks Unterschriftenvergleich ist die Vorlage <strong>der</strong><br />
elterlichen Ausweise nötig. Sollten Sie das alleinige Sorgerecht<br />
haben, ist <strong>der</strong> Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.<br />
Gültigkeit<br />
Bei Beantragung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres<br />
beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre, ab Vollendung des<br />
24. Lebensjahres Gültigkeitsdauer 10 Jahre.<br />
Gebühren<br />
Personalausweis (ab 24 Jahre) 28,80 Euro<br />
Personalausweis (unter 24 Jahre) 22,80 Euro<br />
vorl. Personalausweis 10,00 Euro<br />
Kin<strong>der</strong>reisepass 13,00 Euro<br />
Verlängerung/Aktualisierung Kin<strong>der</strong>reisepass 6,00 Euro<br />
ePass 59,00 Euro<br />
ePass (unter 24 Jahre) 37,50 Euro<br />
ePass Express 32 Seiten 91,00 Euro<br />
ePass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre) 69,50 Euro<br />
ePass 48 Seiten 81,00 Euro<br />
ePass 48 Seiten (unter 24 Jahre) 59,50 Euro<br />
ePass Express 48-Seiten 113,00 Euro<br />
ePass Express 48-Seiten (unter 24 Jahre) 91,50 Euro<br />
Bitte beachten Sie, dass bargeldlose Zahlungen (<strong>mit</strong> EC-<br />
o<strong>der</strong> Kreditkarten) lei<strong>der</strong> nicht möglich sind und bringen<br />
Sie die Gebühr zur Beantragung <strong>mit</strong>.<br />
Wichtige Än<strong>der</strong>ung im deutschen Passrecht<br />
Kin<strong>der</strong>einträge im Reisepass <strong>der</strong> Eltern ungültig<br />
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kin<strong>der</strong>einträge im Reisepass<br />
<strong>der</strong> Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr<br />
zum Grenzübertritt. So<strong>mit</strong> müssen ab diesem Tag alle<br />
Kin<strong>der</strong> (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes<br />
Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber<br />
bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.<br />
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen<br />
rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kin<strong>der</strong> bei ihrer<br />
zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente<br />
für Kin<strong>der</strong> stehen Kin<strong>der</strong>reisepässe, Reisepässe und<br />
je nach Reiseziel Personalausweise zur Verfügung.<br />
<strong>Die</strong>s gilt auch für Reisen innerhalb <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union bzw. für den sogen. „Schengen-Raum“. Auch<br />
wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt<br />
sind, entbindet dies die Reisenden nicht von <strong>der</strong> Pflicht,<br />
ein gültiges Dokument <strong>mit</strong>zuführen.<br />
Problemmüll-Sammlung Frühjahr 2012<br />
Achtung: <strong>Die</strong> Sammlung findet auf dem<br />
Parkplatz des Bauhofes, Schwedenweg 15, statt<br />
<strong>Die</strong> Problemmüll-Sammlung im Frühjahr 2012 findet am<br />
Samstag, 12. Mai, von 11.30 bis 13 Uhr auf dem Parkplatz<br />
des Bauhofes, Schwedenweg 15, statt. Bei Fragen wenden<br />
Sie sich bitte an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises<br />
Augsburg, Telefon 08232/9643-21 o<strong>der</strong> -22.<br />
Sirenenproben <strong>der</strong> Feuerwehren<br />
Sirenenprobealarm<br />
Am Samstag, 5. Mai, werden die gemeindlichen Sirenen<br />
<strong>der</strong> Ortsfeuerwehren <strong>Horgau</strong> überprüft. <strong>Die</strong> Alarmauslösung<br />
erfolgt zwischen 11.15 und 11.45 Uhr durch die Feuerwehreinsatzzentrale.<br />
Sollte eine Sirene im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Horgau</strong> nicht<br />
funktionieren, bitten wir Sie, die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
unter Telefon 08294/8040-0 zu verständigen.