Die Gemeinde teilt mit - der Gemeinde Horgau
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Bildungs- und Teilhabepaket<br />
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kin<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en<br />
Eltern zu den geringer Verdienenden gehören, mehr<br />
Zukunftschancen. Sie haben jetzt einen Rechtsanspruch<br />
auf Bildung und Beteiligung an bestimmten Angeboten<br />
und Aktionen. Das bedeutet, dass die Teilnahme von Kin<strong>der</strong>n<br />
und Jugendlichen an Angeboten wie gemeinsames<br />
Mittagessen, Nachhilfe, Musikschule, Sport und Kultur<br />
o<strong>der</strong> Klassenausflügen ermöglicht werden kann. <strong>Die</strong>s beinhaltet<br />
im Einzelnen:<br />
1. Mittagessen in Kita, Schule und Hort:<br />
Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es<br />
dann, wenn Schule, Hort o<strong>der</strong> Kita ein entsprechendes<br />
Angebot bereithalten. Eigenanteil <strong>der</strong> Eltern 1 € pro Tag.<br />
2. Lernför<strong>der</strong>ung:<br />
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernför<strong>der</strong>ung<br />
in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das<br />
Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass<br />
die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren<br />
schulischen Angebote bestehen.<br />
3. Kultur, Sport, Freizeit:<br />
Bedürftige Kin<strong>der</strong> sollen in <strong>der</strong> Freizeit nicht ausgeschlossen<br />
sein, son<strong>der</strong>n an Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit<br />
beteiligt werden. Deswegen wird zum Beispiel<br />
<strong>der</strong> Beitrag für den Sportverein, die Musikschule o<strong>der</strong><br />
die Teilnahme an Freizeiten in Höhe von monatlich bis<br />
zu 10 € übernommen.<br />
4. Schulbedarf und Ausflüge:<br />
Da<strong>mit</strong> bedürftige Kin<strong>der</strong> <strong>mit</strong> den nötigen Lernmaterialien<br />
ausgestattet sind, wird den Familien zweimal im<br />
Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres<br />
70 € und jeweils im Februar darauf 30 € (insgesamt<br />
100 €). Zudem kommt die Kostenübernahme<br />
eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas in Betracht.<br />
Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.<br />
5. Schülerbeför<strong>der</strong>ung:<br />
Insbeson<strong>der</strong>e wer eine weiterführende Schule besucht,<br />
hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beför<strong>der</strong>ungskosten<br />
erfor<strong>der</strong>lich und können sowohl nicht aus dem<br />
eigenen Budget bestritten als auch an<strong>der</strong>weitig abgedeckt<br />
werden, werden diese Ausgaben erstattet.<br />
Das Angebot des Bildungs- und Teilhabepaket bezieht sich<br />
auf Kin<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en Eltern im Bezug von Sozialen Leistungen<br />
(Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kin<strong>der</strong>zuschuss,<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ung sowie<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt) stehen und das 25. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben sowie eine allgemeine-<br />
o<strong>der</strong> berufsbildende Schule besuchen. Für Kultur,<br />
Sport und Freizeit gilt als Altersgrenze das 18. Lebensjahr.<br />
Zuständig für die Bewilligung <strong>der</strong> Leistungen sind<br />
• für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II das<br />
Jobcenter Augsburger Land, Hermanstraße 11, 86150<br />
Augsburg.<br />
• für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII,<br />
AsylbLG, Kin<strong>der</strong>zuschlag- und/o<strong>der</strong> Wohngeldbezieher<br />
das Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4,<br />
86150 Augsburg.<br />
Antragsformulare gibt es in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />
Zimmer-Nr. 01 o<strong>der</strong> unter www.landkreis-augsburg.de/Buergerservice/Fachbereiche/Auswahl<br />
„Bildung<br />
und Teilhabe“.<br />
Mai 2012<br />
05.05.2012 Kulturtage<br />
17 Uhr: Manga-Workshop<br />
und Rock-Pop Jugendgruppen<br />
06.05.2012 Kulturtage:<br />
10 Uhr: Jazzbrunch <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Big-Band <strong>der</strong><br />
Musikschule „Blue Notes”<br />
13.05.2012 Kabarett Herr und Frau Braun<br />
Gelbe Säcke<br />
Bitte erst kurz vor Abholtag bereitstellen<br />
Bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gingen Klagen ein, dass immer öfters<br />
die Gelben Säcke bereits mehrere Tage vor dem Abfuhrtermin<br />
am Straßenrand gelagert werden. Oft werden<br />
leichtere Säcke vom Wind verblasen o<strong>der</strong> Tiere reißen sie<br />
auf. Der Müll bleibt dann liegen bzw. wird vom Wind<br />
wie<strong>der</strong> verstreut. Zudem sind die „Säcke-Berge“ wirklich<br />
kein schöner Anblick.<br />
Wir appellieren hier an alle Bürger im Sinne eines schönen<br />
Ortsbildes, Ihre Gelben Säcke erst am Abend vor dem<br />
Abfuhrtermin am Straßenrand bereitszustellen. Am Abfuhrtag<br />
selbst müssen sie bis spätestens 6.30 Uhr gut sichtbar<br />
bereitstehen. Bei Verhin<strong>der</strong>ung wie Urlaub usw. ist<br />
bestimmt ein hilfsbereiter Nachbar da, <strong>der</strong> für Sie gerne<br />
diesen <strong>Die</strong>nst übernimmt.<br />
Finanz- und Versicherungsbüro<br />
Johann u. Alexan<strong>der</strong> Kohler<br />
Ulmer Str. 3<br />
86497 <strong>Horgau</strong>-Auerbach<br />
Tel: 08294/2820<br />
Fax: 08294/2296<br />
e-mail: johann.kohler@wuestenrot.de