sport-erlebnisse 2017
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Bildungsurlaub zur beruflichen Weiterbildung<br />
können wir dadurch sehr viel Einfluss auf unser eigenes Wohlbefinden nehmen, in der Arbeitswelt<br />
genauso wie im privaten Umfeld.<br />
Zielgruppe: Interessierte<br />
Ort / Termin: Hösbach, 27. November - 01. Dezember <strong>2017</strong><br />
Referentin: Almut Krüger<br />
Gebühr: 490,— € inkl. Tagungsverpflegung<br />
Veranst.Nr.: 30784 LV: ÜL16<br />
Stress vermeiden und gesund bleiben<br />
Bildungsurlaub zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Erhaltung der<br />
Arbeitskraft<br />
Im Alltag entsteht oft das Gefühl, dass die beruflichen und privaten Anforderungen unsere<br />
Möglichkeiten übersteigen. Mit praktischen Anregungen werden wir diesem Gefühl „zu Leibe<br />
rücken“. Übungen zur Verbesserung des Selbstmanagements helfen, Stress erst gar nicht<br />
entstehen zu lassen. Wir machen uns bewusst, welche inneren Einstellungen uns gesund<br />
erhalten bzw. gesund machen können. Yoga, Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen<br />
helfen uns zu entspannen, gelassener zu werden und die eigenen Potentiale und Ressourcen<br />
zu entdecken.<br />
Zielgruppe: Interessierte<br />
Ort / Termin: Frankfurt, 11. - 15. Dezember <strong>2017</strong><br />
Referent: Lothar Brill<br />
Gebühr: 385,— € inkl. Mittagsverpflegung<br />
Veranst.Nr.: 30787<br />
Bildungsurlaub in Hessen findet im Rahmen Lebenslangen Lernens statt und ist eine<br />
gesetzlich manifestierte Form der Weiterbildung. Entgegen dem landesweiten Trend<br />
der Stagnation der Beteiligung, zeigt sich die Partizipation am Bildungsurlaub im<br />
Sport ungebrochen im Aufwärtstrend.<br />
Ansprechpartnerinnen für Ihre Fragen rund um Bildungsurlaub bei der Bildungsakademie<br />
sind Anke Metz und Karin Heyer für Organisatorisches (alle Kontaktdaten siehe Seite 1).<br />
Welches Gesetz steckt dahinter?<br />
Das „Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub“ –<br />
kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG).<br />
Wer zahlt was?<br />
Für die Dauer der Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung zahlt der Arbeitgeber das<br />
Arbeitsentgelt weiter. Die Kosten für den Bildungsurlaub zahlt der Teilnehmer.<br />
Wie wird ein Antrag auf Freistellung beim Arbeitgeber gestellt?<br />
Der Antrag muss dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, spätestens 6 Wochen vor Beginn<br />
der Veranstaltung zugehen. Dem Antrag ist die Anmeldebestätigung zur Veranstaltung, der<br />
Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und das Programm beizufügen. Diese<br />
Unterlagen stellt der Veranstalter kostenfrei zur Verfügung. Nach erfolgter Teilnahme ist dem<br />
Arbeitgeber eine Teilnahmebestätigung des Veranstalters vorzulegen.<br />
Alle Verordnungen und rechtlichen Voraussetzungen finden Sie im Internet auf den<br />
Seiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:<br />
www.soziales.hessen.de/arbeit/bildungsurlaub<br />
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