Stressfreie Erziehung Mit neuer Rubrik: “Wir ... - Pusteblume
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Gut zu wissen<br />
Ab 2012 wird es in der EU keine Glühlampen<br />
mehr im Handel geben.<br />
Die Glühlampe in ihrer klassischen<br />
Form wird in der EU abgeschafft. Die<br />
Zukunft soll nach dem neuen Beschluss<br />
den energieeffizienteren Leuchtmitteln<br />
wie Halogen-, Leuchtstoff- und LED-<br />
Lampen gehören. Derzeit findet sich die<br />
klassische Glühlampe noch in 85 Prozent<br />
der europäischen Haushalte.<br />
Dem EU-Beschluss zufolge soll dieser<br />
„Stromfresser“ in mehreren Jahresschritten<br />
vom Markt genommen werden: Bereits<br />
ab September 2009 sollen Glühlampen<br />
mit einer Leistung von mehr als 100<br />
Watt aus dem Handel genommen werden.<br />
Anfang 2010 folgt dann der zweite<br />
Schritt, in welchem Lampen mit mehr<br />
als 40 Watt Leistung aus dem Handel genommen<br />
werden. Der letzte Schritt erfolgt<br />
<strong>Pusteblume</strong> Seite 36<br />
EU beschließt das endgültige Aus für Glühlampen<br />
dann im Jahre 2012,<br />
hier sollen dann auch<br />
schwächere Lampen<br />
den neuen Leuchtmitteln<br />
weichen.<br />
Diese Übergangszeit<br />
ist nötig, damit Handel<br />
und Industrie ihren Verkauf und die Produktion<br />
auf die energiesparenden Leuchtmittel<br />
umstellen können.<br />
Dieser Schritt war nach Expertenmeinung<br />
längst überfällig, da die klassische Glühlampe<br />
als immenser Stromfresser gilt.<br />
Gerade mal 5 Prozent der Energie werden<br />
in der Glühlampe in Licht umgewandelt,<br />
der Rest wird als nutzlose Wärme an die<br />
Umgebung abgegeben. Im Vergleich hierzu<br />
verbraucht eine Leuchtstofflampe ca. 65<br />
bis 80 Prozent weniger Strom und hat eine<br />
sechsmal höhere Lebensdauer.<br />
Für das Jahr 2009 gib es bisher<br />
folgende Änderungen:<br />
1) Erhöhung des Kindergeldes<br />
1. - 2. Kind um 10,00 EUR, ab<br />
3. Kind um 16,00 EUR.<br />
2) 100,00 EUR „Schulgeld“ bei Schul-<br />
jahresbeginn für SGB II-Empfänger).<br />
3) Einen um 216,00 EUR erhöhten<br />
Kinderfreibetrag.<br />
Die wesentlichen Neuregelungen im Unterhaltsrecht<br />
hat es bereits im Jahre 2008 gegeben,<br />
die nunmehr weiter umzusetzen sind.<br />
Eine der wichtigen Änderungen war, dass<br />
der Unterhalt für die minderjährigen Kinder<br />
und die sog. privilegierten volljährigen<br />
Kinder (Kinder, im Alter von 18 bis zu 20<br />
Jahren, die im Haushalt eines Elternteiles<br />
wohnen und noch zur Schule gehen) allen<br />
anderen Unterhaltsansprüchen vorgeht.<br />
Dabei berechnet sich der Kindesunterhalt<br />
nach der sog. Düsseldorfer Tabelle, die<br />
vom Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen<br />
ausgeht und von vier Altersstufen<br />
der Kinder. Eine andere wichtige<br />
Neuregelung sieht vor, dass der geschiedene<br />
Ehegatte wegen der Betreuung eines<br />
Kindes grundsätzlich für mindestens drei<br />
Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen<br />
kann. Bis zu diesem Zeitpunkt braucht<br />
er nicht erwerbstätig zu sein. Diese Neuregelung<br />
bedeutet jedoch nicht, dass der<br />
Elternteil sofort wieder vollberufstätig<br />
werden muss, wenn das Kind drei Jahre<br />
alt ist. Es ist vielmehr eine Verlängerung<br />
des sog. Betreuungsunterhaltes möglich,<br />
wenn dieses im Kindeswohl liegt. Damit<br />
der Elternteil auf Erwerbstätigkeit verwiesen<br />
werden kann, muss für das Kind<br />
eine zuverlässige anderweitige Betreuungsmöglichkeit<br />
bestehen. Soweit dieses<br />
gegeben ist, kann von dem betreuenden<br />
Elternteil die Aufnahme einer eigenen<br />
Erwerbstätigkeit verlangt werden. Allerdings<br />
besteht auch dann noch die Möglichkeit,<br />
einen Aufstockungsunterhaltsanspruch<br />
gegenüber dem anderen Elternteil<br />
zu verlangen, falls dieser ein weit höheres<br />
Einkommen erzielt und während der Ehe<br />
erzielt hat. Dieses soll jedoch nur noch für<br />
eine begrenzte Zeit gelten. Nach neuem<br />
Recht soll für jeden der geschiedenen<br />
Ehegatten grundsätzlich die Eigenverantwortung<br />
gelten.<br />
Fazit: 50 Euro Stromkosten<br />
pro Jahr könnte<br />
ein durschnittlicher<br />
Haushalt mit der<br />
Umstellung auf diese<br />
Leuchtmittel sparen,<br />
das macht EU-weit eine<br />
Ersparnis von sieben Milliarden Euro.<br />
<strong>Mit</strong> der nun getroffenen Regelung soll<br />
der Stromverbrauch bei allen Haushalts-<br />
Tonerstaub bleibt unter Verdacht<br />
Drucker und Kopierer sollten nicht direkt am Arbeitsplatz stehen<br />
Staubpartikel und flüchtige chemische<br />
Verbindungen, die beim Drucken<br />
und Kopieren freigesetzt werden,<br />
können sich negativ auf die Gesundheit<br />
auswirken. <strong>Mit</strong> diesem Befund, so<br />
berichtet die „Apotheken Umschau“<br />
schließt das Bundesinstitut für Risikobewertung<br />
(BfR) seine Untersuchung<br />
zur Toner-Problematik ab.<br />
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lampen um mehr als ein Drittel gesenkt<br />
werden. Laut Bundesumweltministerium<br />
gelten dann ab 2016 für alle Glühlampen<br />
Effizienzanforderungen.<br />
Der wichtigste Faktor ist jedoch der positive<br />
Effekt für die Umwelt und das Klima: Der<br />
Kohlendioxid-Ausstoß kann jährlich um vier<br />
Millionen Tonnen reduziert werden!<br />
Interessiert? Wir sind Ihr Experte, wenn es<br />
um um das Thema Energiesparen geht.<br />
Möglicherweise verursachen die in die<br />
Luft abgegebenen Teilchen bei empfindlichen<br />
Personen allgemeine Symptome wie<br />
Schleimhautbeschwerden oder Reizungen<br />
der Atemwege. Um das Risiko zu senken,<br />
rät das BfR, Drucker und Kopierer in eigene<br />
Räume auszulagern und Geräte mit dem<br />
Umweltsiegel „blauer Engel“ zu wählen.<br />
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