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Stressfreie Erziehung Mit neuer Rubrik: “Wir ... - Pusteblume

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Gut zu wissen<br />

Ab 2012 wird es in der EU keine Glühlampen<br />

mehr im Handel geben.<br />

Die Glühlampe in ihrer klassischen<br />

Form wird in der EU abgeschafft. Die<br />

Zukunft soll nach dem neuen Beschluss<br />

den energieeffizienteren Leuchtmitteln<br />

wie Halogen-, Leuchtstoff- und LED-<br />

Lampen gehören. Derzeit findet sich die<br />

klassische Glühlampe noch in 85 Prozent<br />

der europäischen Haushalte.<br />

Dem EU-Beschluss zufolge soll dieser<br />

„Stromfresser“ in mehreren Jahresschritten<br />

vom Markt genommen werden: Bereits<br />

ab September 2009 sollen Glühlampen<br />

mit einer Leistung von mehr als 100<br />

Watt aus dem Handel genommen werden.<br />

Anfang 2010 folgt dann der zweite<br />

Schritt, in welchem Lampen mit mehr<br />

als 40 Watt Leistung aus dem Handel genommen<br />

werden. Der letzte Schritt erfolgt<br />

<strong>Pusteblume</strong> Seite 36<br />

EU beschließt das endgültige Aus für Glühlampen<br />

dann im Jahre 2012,<br />

hier sollen dann auch<br />

schwächere Lampen<br />

den neuen Leuchtmitteln<br />

weichen.<br />

Diese Übergangszeit<br />

ist nötig, damit Handel<br />

und Industrie ihren Verkauf und die Produktion<br />

auf die energiesparenden Leuchtmittel<br />

umstellen können.<br />

Dieser Schritt war nach Expertenmeinung<br />

längst überfällig, da die klassische Glühlampe<br />

als immenser Stromfresser gilt.<br />

Gerade mal 5 Prozent der Energie werden<br />

in der Glühlampe in Licht umgewandelt,<br />

der Rest wird als nutzlose Wärme an die<br />

Umgebung abgegeben. Im Vergleich hierzu<br />

verbraucht eine Leuchtstofflampe ca. 65<br />

bis 80 Prozent weniger Strom und hat eine<br />

sechsmal höhere Lebensdauer.<br />

Für das Jahr 2009 gib es bisher<br />

folgende Änderungen:<br />

1) Erhöhung des Kindergeldes<br />

1. - 2. Kind um 10,00 EUR, ab<br />

3. Kind um 16,00 EUR.<br />

2) 100,00 EUR „Schulgeld“ bei Schul-<br />

jahresbeginn für SGB II-Empfänger).<br />

3) Einen um 216,00 EUR erhöhten<br />

Kinderfreibetrag.<br />

Die wesentlichen Neuregelungen im Unterhaltsrecht<br />

hat es bereits im Jahre 2008 gegeben,<br />

die nunmehr weiter umzusetzen sind.<br />

Eine der wichtigen Änderungen war, dass<br />

der Unterhalt für die minderjährigen Kinder<br />

und die sog. privilegierten volljährigen<br />

Kinder (Kinder, im Alter von 18 bis zu 20<br />

Jahren, die im Haushalt eines Elternteiles<br />

wohnen und noch zur Schule gehen) allen<br />

anderen Unterhaltsansprüchen vorgeht.<br />

Dabei berechnet sich der Kindesunterhalt<br />

nach der sog. Düsseldorfer Tabelle, die<br />

vom Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen<br />

ausgeht und von vier Altersstufen<br />

der Kinder. Eine andere wichtige<br />

Neuregelung sieht vor, dass der geschiedene<br />

Ehegatte wegen der Betreuung eines<br />

Kindes grundsätzlich für mindestens drei<br />

Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen<br />

kann. Bis zu diesem Zeitpunkt braucht<br />

er nicht erwerbstätig zu sein. Diese Neuregelung<br />

bedeutet jedoch nicht, dass der<br />

Elternteil sofort wieder vollberufstätig<br />

werden muss, wenn das Kind drei Jahre<br />

alt ist. Es ist vielmehr eine Verlängerung<br />

des sog. Betreuungsunterhaltes möglich,<br />

wenn dieses im Kindeswohl liegt. Damit<br />

der Elternteil auf Erwerbstätigkeit verwiesen<br />

werden kann, muss für das Kind<br />

eine zuverlässige anderweitige Betreuungsmöglichkeit<br />

bestehen. Soweit dieses<br />

gegeben ist, kann von dem betreuenden<br />

Elternteil die Aufnahme einer eigenen<br />

Erwerbstätigkeit verlangt werden. Allerdings<br />

besteht auch dann noch die Möglichkeit,<br />

einen Aufstockungsunterhaltsanspruch<br />

gegenüber dem anderen Elternteil<br />

zu verlangen, falls dieser ein weit höheres<br />

Einkommen erzielt und während der Ehe<br />

erzielt hat. Dieses soll jedoch nur noch für<br />

eine begrenzte Zeit gelten. Nach neuem<br />

Recht soll für jeden der geschiedenen<br />

Ehegatten grundsätzlich die Eigenverantwortung<br />

gelten.<br />

Fazit: 50 Euro Stromkosten<br />

pro Jahr könnte<br />

ein durschnittlicher<br />

Haushalt mit der<br />

Umstellung auf diese<br />

Leuchtmittel sparen,<br />

das macht EU-weit eine<br />

Ersparnis von sieben Milliarden Euro.<br />

<strong>Mit</strong> der nun getroffenen Regelung soll<br />

der Stromverbrauch bei allen Haushalts-<br />

Tonerstaub bleibt unter Verdacht<br />

Drucker und Kopierer sollten nicht direkt am Arbeitsplatz stehen<br />

Staubpartikel und flüchtige chemische<br />

Verbindungen, die beim Drucken<br />

und Kopieren freigesetzt werden,<br />

können sich negativ auf die Gesundheit<br />

auswirken. <strong>Mit</strong> diesem Befund, so<br />

berichtet die „Apotheken Umschau“<br />

schließt das Bundesinstitut für Risikobewertung<br />

(BfR) seine Untersuchung<br />

zur Toner-Problematik ab.<br />

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lampen um mehr als ein Drittel gesenkt<br />

werden. Laut Bundesumweltministerium<br />

gelten dann ab 2016 für alle Glühlampen<br />

Effizienzanforderungen.<br />

Der wichtigste Faktor ist jedoch der positive<br />

Effekt für die Umwelt und das Klima: Der<br />

Kohlendioxid-Ausstoß kann jährlich um vier<br />

Millionen Tonnen reduziert werden!<br />

Interessiert? Wir sind Ihr Experte, wenn es<br />

um um das Thema Energiesparen geht.<br />

Möglicherweise verursachen die in die<br />

Luft abgegebenen Teilchen bei empfindlichen<br />

Personen allgemeine Symptome wie<br />

Schleimhautbeschwerden oder Reizungen<br />

der Atemwege. Um das Risiko zu senken,<br />

rät das BfR, Drucker und Kopierer in eigene<br />

Räume auszulagern und Geräte mit dem<br />

Umweltsiegel „blauer Engel“ zu wählen.<br />

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