Direkte Demokratie in der Schweiz – Länderbericht ... - servat.unibe.ch
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eispielsweise Fasna<strong>ch</strong>tsmasken) sollte jede Form <strong>der</strong> Vermummung verboten<br />
werden. Die Kommission beantragte dem Stän<strong>der</strong>at, <strong>der</strong> Initiative ke<strong>in</strong>e Folge zu<br />
geben. Diesem Antrag ist <strong>der</strong> Stän<strong>der</strong>at gefolgt und hat die Initiative klar abgelehnt.<br />
Na<strong>ch</strong>dem au<strong>ch</strong> die staatspolitis<strong>ch</strong>e Kommission des Nationalrats beantragt,<br />
<strong>der</strong> Standes<strong>in</strong>itiative ke<strong>in</strong>e Folge zu geben, steht nun die Ents<strong>ch</strong>eidung des<br />
Nationalrats über die Vorlage no<strong>ch</strong> aus.<br />
f) Hauswirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Fortbildung<br />
Gegen den Ents<strong>ch</strong>eid des Kantonsrates des Kantons Züri<strong>ch</strong>, das Gesetz über die<br />
hauswirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Fortbildung aufzuheben, wurde das Referendum ergriffen.<br />
Das Gesetz über die hauswirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Fortbildung s<strong>ch</strong>rieb vor, dass alle<br />
S<strong>ch</strong>ulgeme<strong>in</strong>den im Kanton Züri<strong>ch</strong> zw<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong> Angebot an Fortbildungskursen<br />
im hauswirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Berei<strong>ch</strong> (Haushalt, Ernährung und Gesundheit,<br />
Kleidung, Mode und Gestaltung, Elternbildung sowie Staat, Wirts<strong>ch</strong>aft und<br />
Re<strong>ch</strong>t) für Erwa<strong>ch</strong>sene anbieten müssen. Weil heute die S<strong>ch</strong>ulbildung auf den<br />
vers<strong>ch</strong>iedenen Stufen e<strong>in</strong>e entspre<strong>ch</strong>ende Ausbildung vors<strong>ch</strong>reibt, wurde die<br />
zw<strong>in</strong>gende Regelung obsolet, Fortbildungskurse für Erwa<strong>ch</strong>sene anzubieten, und<br />
das Gesetz entspre<strong>ch</strong>end aufgehoben. Gegen diesen Ents<strong>ch</strong>eid wurde erfolglos<br />
das Referendum ergriffen. Die Gesetzesaufhebung wurde bei <strong>der</strong> Volksabstimmung<br />
am 4. September 2011 <strong>der</strong> Empfehlung des Kantons- und Regierungsrates<br />
folgend knapp mit e<strong>in</strong>em Ja-Stimmenanteil von 50,21% bejaht. Folgli<strong>ch</strong> können<br />
die Geme<strong>in</strong>den künftig Fortbildungskurse auf freiwilliger Basis anbieten, erhalten<br />
aber ke<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung von Seiten des Kantons mehr für die<br />
Kurse.<br />
g) Gotthard-Straßentunnel<br />
Im Kanton Uri wurde am 15. Mai 2011 über e<strong>in</strong>e Volks<strong>in</strong>itiative mit Gegenvors<strong>ch</strong>lag<br />
des Regierungsrats und Landrats abgestimmt. Die Volks<strong>in</strong>itiative „Für<br />
mehr Si<strong>ch</strong>erheit im Gotthardstrassentunnel und e<strong>in</strong>e starke Urner Volkswirts<strong>ch</strong>aft“<br />
ri<strong>ch</strong>tete si<strong>ch</strong> auf die E<strong>in</strong>rei<strong>ch</strong>ung e<strong>in</strong>er Standes<strong>in</strong>itiative. Mittels dieser<br />
Standes<strong>in</strong>itiative sollte si<strong>ch</strong> <strong>der</strong> Kanton Uri auf Bundesebene für den ras<strong>ch</strong>en<br />
Bau e<strong>in</strong>er zweiten Röhre für den Gotthardstraßentunnel mit zwei Fahrspuren,<br />
aber ohne Kapazitätserhöhung, e<strong>in</strong>setzen. Dieses Begehren wurde im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Totalsanierung des Gotthardstraßentunnels gestellt und sollte<br />
e<strong>in</strong>e dur<strong>ch</strong>gehende Passierbarkeit gewährleisten. Na<strong>ch</strong> <strong>der</strong> Sanierung sollte pro<br />
Röhre nur no<strong>ch</strong> e<strong>in</strong>spurig Verkehr geführt werden. Der Gegenvors<strong>ch</strong>lag for<strong>der</strong>te<br />
abwei<strong>ch</strong>end davon den Bau e<strong>in</strong>er Ersatzröhre mit zwei Fahrspuren im Gegenver-<br />
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