danksagung - Penig
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<strong>Penig</strong>er Amtsblatt 20. Januar 2012<br />
Ausgabe 1<br />
Diese Wohnung ist:<br />
• ca. 69 m² groß,<br />
• barrierefrei,<br />
• mit Fahrstuhl,<br />
• mit Balkon und<br />
• PKW-Stellplatz.<br />
Für Auskünfte steht Ihnen Heidi Stein unter der Telefonnummer 037381/<br />
959-32 zur Verfügung.<br />
-6-<br />
ORDNUNGSAMT<br />
Öffentliche Bekanntmachung zum<br />
Widerspruchsrecht für folgende<br />
Datenübermittlungen<br />
Widerspruch gegen Übermittlung an Religionsgesellschaften<br />
Das Meldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer<br />
Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem<br />
Kirchenmitglied in demselben Familienverband leben, übermittelt werden<br />
dürfen. Der betroffene Familienangehörige – also nicht das Kirchenmitglied<br />
selbst – kann jedoch nach § 30 Abs. 2 SächsMG die Einrichtung<br />
einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.<br />
Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen<br />
Wenn Sie ein Alters- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsjubiläum haben,<br />
darf die Meldebehörde auf Grund von § 33 Abs. 2 SächsMG eine auf<br />
folgende Daten beschränkte Auskunft erteilen: Vor- und Familiennamen,<br />
Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums. Die Ehrung von<br />
Altersjubiläen beginnt frühestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres<br />
und die Ehrung von Ehejubiläen erstmals aus Anlass der Goldenen Hochzeit.<br />
Diese Auskünfte dürfen jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht<br />
widersprochen haben. Eine Begründung ist nicht erforderlich.<br />
Widerspruch gegen Übermittlung an Parteien<br />
Im Zusammenhang mit Wahlen dürfen nach § 33 Abs. 1 SächsMG Parteien,<br />
Wählergruppen u. a. im Zusammenhang mit Wahlen im Rahmen<br />
von so genannten Gruppenauskünften Meldedaten übermittelt werden.<br />
Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen. Eine Begründung<br />
ist nicht erforderlich.<br />
Widerspruch gegen Übermittlung an Adressbuchverlage<br />
Adressbuchverlage dürfen nach § 33 Abs. 3 SächsMG Auskünfte über<br />
Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern,<br />
die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermittelt werden. Dieser Auskunftserteilung<br />
können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht<br />
erforderlich.<br />
Widerspruch gegen Internetauskunft<br />
Einfache Melderegisterauskünfte können gem. den Voraussetzungen des<br />
§ 32 Abs. 4 SächsMG auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet<br />
erteilt werden. Ein Abruf ist nicht zulässig, wenn Sie gemäß § 32 Abs.<br />
4 SächsMG dieser Form der Auskunftserteilung widersprechen.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei<br />
der Stadtverwaltung <strong>Penig</strong>, Einwohnermeldeamt, Zimmer 210, Markt 6,<br />
09322 <strong>Penig</strong><br />
Bereits eingereichte Widersprüche müssen nicht widerholt werden, sie<br />
behalten weiterhin ihre Gültigkeit.<br />
Den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre finden Sie auch<br />
im Internet unter: www.penig.de > Die Behörde als Dienstleister ><br />
Formularmanager.<br />
BAUAMT<br />
Bekanntmachung über die<br />
Widmung / Umstufung / Einziehung<br />
von Straßen in der Stadt <strong>Penig</strong><br />
vom 12.12.2011 gemäß § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsStrG)<br />
öffentliche Feld- und Waldwege sowie beschränkt öffentliche Wege<br />
entlang der A 72, Abschnitt 2<br />
1. Straßenbeschreibung:<br />
1.1 neu errichteter Wirtschaftsweg zwischen BW 15 Ü und BW 16 Ü<br />
südlich der A 72 bei Tauscha,<br />
Weg zwischen der K 8255 (BW 15 Ü) und dem öffentlichen Feld- und<br />
Waldweg am BW 16 Ü südlich entlang der A 72,<br />
Länge: 1,150 km<br />
1.2 neu errichteter Wirtschaftsweg zwischen BW 15 Ü und dem Flurstück<br />
200 der Gemarkung Tauscha,<br />
Weg zwischen der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 200 der<br />
Gemarkung Tauscha und dem BW 15 nördlich entlang der A 72,<br />
Länge: 0,320 km<br />
1.3 Wirtschaftsweg von der Hofstraße über das neu errichtete BW 16 Ü<br />
bis zum Wirtschaftsweg vom BW 15,<br />
Weg von der Hofstraße nördlich der A 72 bis zur Einmündung des neu<br />
errichteten Wirtschaftsweges vom BW 15 südlich entlang der A 72,<br />
Länge: 0,290 km<br />
1.4 abschnittsweise neu errichteter Wirtschaftsweg von der K 8260 in<br />
Obergräfenhain bis zum BW 25 im Zuge der A 72 und westlich entlang<br />
der A 72,<br />
Weg von der K 8260 von Netzknoten 5042 034, Station 0,090 bis zum<br />
BW 25 und weiter westlich entlang der A 72 bis zur nördlichen Flurstücksgrenze<br />
des Flurstücks 192 der Gemarkung Obergräfenhain,<br />
Länge: 0,907 km<br />
1.5 neu errichteter Abschnitt des Wanderweges zur Lochmühle nordöstlich<br />
der A 72,<br />
Abschnitt zwischen dem vorhandenen Weg aus Richtung Lochmühle und<br />
der Anbindung an die Gemeindeverbindungsstraße „Hofstraße“ nordöstlich<br />
der A 72 in Höhe des BW 17,<br />
Länge: 0,250 km<br />
2. Verfügung:<br />
2.1 Der unter Punkt 1.1 bezeichnete neu errichtete Wirtschaftsweg wird<br />
gewidmet zum öffentlichen Feld- und Waldweg,<br />
Widmungsbeschränkungen: Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, frei<br />
für Land- und Forstwirtschaft, Fußgänger und Radfahrer,<br />
2.2 Der unter Punkt 1.2 bezeichnete neu errichtete Wirtschaftsweg wird<br />
gewidmet zum öffentlichen Feld- und Waldweg,<br />
Widmungsbeschränkungen: Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, frei<br />
für Land- und Forstwirtschaft, Fußgänger und Radfahrer,<br />
2.3 Der unter Punkt 1.3 bezeichnete Wirtschaftsweg wird gewidmet zum<br />
öffentlichen Feld- und Waldweg<br />
Widmungsbeschränkungen: Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, frei<br />
für Land- und Forstwirtschaft, Fußgänger, Radfahrer und Anlieger<br />
2.4 Der unter Punkt 1.4 bezeichnete abschnittsweise neu errichtete Wirtschaftsweg<br />
wird gewidmet zum öffentlichen Feld- und Waldweg,<br />
Widmungsbeschränkungen: Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, frei<br />
für Land- und Forstwirtschaft, Fußgänger und Radfahrer,<br />
2.5 Der unter Punkt 1.5 bezeichnete neu errichtete Wanderweg wird<br />
gewidmet zum beschränkt öffentlichen Weg<br />
Widmungsbeschränkungen: frei für Fußgänger und Radfahrer<br />
2.6 Träger der Straßenbaulast der unter den Punkten 1.1 und 1.5 bezeichneten<br />
Wege ist die Stadt <strong>Penig</strong>.