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Für Pfarren in Pfarrverbänden

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Gottesdienste an Werktagen im Kirchenjahr 15<br />

26. Die Priester e<strong>in</strong>es Pfarrverbands sollen möglichst täglich die Heilige Messe mit den Gläubigen der<br />

Pfarre, an wechselnden Orten, feiern. 38 In der Regel feiern sie, mit Ausnahme e<strong>in</strong>er zusätzlichen<br />

Totenliturgie, nur e<strong>in</strong>mal die Heilige Messe pro Tag. 39<br />

27. Priester und andere hauptamtliche Seelsorger<strong>in</strong>nen und Seelsorger 40 mögen sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er regelmäßigen,<br />

gleichbleibenden Ordnung an den Werktagen zum geme<strong>in</strong>samen Beten der Tagzeiten (v.a.<br />

Laudes/Morgenlob und Vesper/Abendlob) versammeln 41 und die Gläubigen beständig dazu e<strong>in</strong>laden.<br />

Diese Tagzeiten sollen so gestaltet se<strong>in</strong>, dass es den Gläubigen leicht möglich ist daran teilzunehmen. 42<br />

Ansässige Ordensgeme<strong>in</strong>schaften mögen die Teilnahme der Gläubigen an ihrem Tagzeitengebet ebenfalls<br />

ermöglichen.<br />

28. Werktage s<strong>in</strong>d bevorzugte Gelegenheiten:<br />

28.1. um <strong>in</strong> Kapellen, <strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen für alte, kranke oder beh<strong>in</strong>derte Menschen, <strong>in</strong> Schulen,<br />

Justizvollzugsanstalten oder anderen E<strong>in</strong>richtungen die Heilige Messe zu feiern. Der Bitte von<br />

Geme<strong>in</strong>schaften oder Ordenschristen, Eucharistie zu feiern, soll nach Möglichkeit entsprochen<br />

werden. Wo es möglich ist, sollen diese Heiligen Messen aber allen zugänglich se<strong>in</strong>.<br />

28.2. um sich zum Tagzeitengebet, zu Wort-Gottes-Feiern, Andachten, Anbetung, Lobpreis, Segensfeiern,<br />

Rosenkranz, Lectio div<strong>in</strong>a, Meditation oder anderen Gebetsformen <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den zu<br />

versammeln. Dem Wachsen solcher Gottesdienstformen soll die besondere Aufmerksamkeit der<br />

Pfarrgeme<strong>in</strong>deräte gelten. Sie werden dabei durch Pastoralassistent<strong>in</strong>nen, Patoralassistenten und<br />

Diakone subsidiär unterstützt.<br />

28.3. um Formen der Hausliturgie zu pflegen: Krankenbesuche und Krankenkommunion, Segensfeiern<br />

im Familien- oder Freundeskreis, Lectio div<strong>in</strong>a bzw. Schriftmeditation.<br />

29. In allen Kirchen, <strong>in</strong> denen sonntags zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>mal im Monat die Eucharistie gefeiert wird, soll auch das<br />

geme<strong>in</strong>same Gebet an den Werktagen gefördert werden. Diese Zusammenkünfte werden vor allem durch<br />

Diakone oder Laien geleitet.<br />

30. Beg<strong>in</strong>nzeiten, Länge und Formen der Gottesdienste an Werktagen sollen mit Rücksicht auf<br />

unterschiedliche Bedürfnisse und lebensweltliche Beanspruchungen der Menschen gewählt werden. Dabei<br />

ist e<strong>in</strong>e Vielfalt gottesdienstlichen Lebens im Pfarrverband anzustreben, die den Menschen<br />

verschiedene Formen der Partizipation eröffnet, <strong>in</strong>dem die Charismen <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>schaften<br />

genützt werden. Der Erprobung neuer Gottesdienstformen soll daher ebenso Raum gegeben werden, wie<br />

den Initiativen e<strong>in</strong>zelner Gruppen und Geme<strong>in</strong>schaften.<br />

38 Dienstfreie Tage der Priester (vgl. Priesterdienstrecht) s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen.<br />

39 Vgl. can. 904 CIC: … haben die Priester häufig zu zelebrieren; ja die tägliche Zelebration wird e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>glich empfohlen, …; can. 905 CIC: Mit<br />

Ausnahme der Fälle, <strong>in</strong> denen es nach Maßgabe des Rechts erlaubt ist, mehrmals am selben Tag die Eucharistie zu zelebrieren oder zu<br />

konzelebrieren, ist es dem Priester nicht erlaubt, mehr als e<strong>in</strong>mal am Tag zu zelebrieren.<br />

40 Zur Begriffsdef<strong>in</strong>ition vgl. Wr. Diözesanblatt 3-4/2013, Nr. 30: PAss s<strong>in</strong>d im Auftrag der Kirche tätig. Sie handeln als Seelsorger<strong>in</strong>nen und<br />

Seelsorger.<br />

41 Vgl. Vaticanum II, Sacrosanctum Concilium, Art. 99: Da das Stundengebet Stimme der Kirche ist, … wird empfohlen, dass die nicht zum<br />

Chor verpflichteten Kleriker und besonders die Priester, die zusammenleben oder zusammenkommen, wenigstens e<strong>in</strong>en Teil des<br />

Stundengebetes geme<strong>in</strong>sam verrichten. Vgl. Vaticanum II, Sacrosanctum Concilium, Art. 100: Die Seelsorger sollen darum bemüht se<strong>in</strong>,<br />

dass die Haupthoren, besonders die Vesper an Sonntagen und höheren Festen, <strong>in</strong> der Kirche geme<strong>in</strong>sam gefeiert werden. Vgl. auch<br />

Allgeme<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> das Stundengebet, Nr. 20 u. 25.<br />

42 Vgl. dazu Allgeme<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> das Stundengebet, Nr. 23 u. 33.

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