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Für Pfarren in Pfarrverbänden

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34 DIE FEIER DER SAKRAMENTE UND SAKRAMENTALIEN<br />

XIX. Erstkommunion<br />

112. Über die Feier der Erstkommunion trifft die Leitung des Pfarrverbands nach Beratung mit den<br />

Pfarrgeme<strong>in</strong>deräten aller <strong>Pfarren</strong> e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung. Dabei möge berücksichtigt werden, dass nicht <strong>in</strong><br />

jeder Pfarre <strong>in</strong> jedem Jahr die Erstkommunion gefeiert werden muss. Umgekehrt ist es möglich, <strong>in</strong> jeder<br />

Eucharistiefeier an e<strong>in</strong>em Sonn- oder Feiertag die Erstkommunion zu empfangen.<br />

113. <strong>Für</strong> die Vorbereitung auf die Erstkommunion und die Erstbeichte gelten die diözesanen Richtl<strong>in</strong>ien. 128 E<strong>in</strong><br />

fester Bestandteil soll das geme<strong>in</strong>same Feiern mit den K<strong>in</strong>dern se<strong>in</strong>. Dafür werden die Modelle aus dem<br />

diözesanen Behelf „Liturgien zur Kommunionvorbereitung von K<strong>in</strong>dern im Schulalter“ empfohlen. 129<br />

XX. Firmung<br />

114. Die Feier der Firmung ist e<strong>in</strong> fester Bestandteil des gottesdienstlichen Lebens <strong>in</strong> jedem Pfarrverband. Sie<br />

vergegenwärtigt das Pf<strong>in</strong>gstereignis <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den und schenkt <strong>in</strong> der Handauflegung durch die<br />

Nachfolger der Apostel die Vollendung der Taufe durch die Gaben des Heiligen Geistes. Die Firmung ist<br />

also e<strong>in</strong> bevorzugter Ort, um die Communio der Kirche über die Pfarre h<strong>in</strong>aus spürbar werden zu<br />

lassen. Daher wird der Erzbischof selbst oder e<strong>in</strong> von ihm beauftragter Firmspender durch die Pfarre nach<br />

Abstimmung im Pfarrverband e<strong>in</strong>geladen. 130 Dazu versammeln sich <strong>in</strong> der Regel mehrere<br />

Pfarrgeme<strong>in</strong>den zu e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Feier <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er dafür geeigneten Kirche. <strong>Für</strong> diese Liturgie gelten<br />

die diözesanen Leitl<strong>in</strong>ien zur Vorbereitung und Gestaltung der Feier des Firmsakramentes. 131<br />

Umkehr und Versöhnung<br />

115. In jedem Pfarrverband gibt es zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e Kirche oder e<strong>in</strong>en anderen öffentlich zugänglichen Ort 132 , an<br />

dem wöchentlich, regelmäßige Möglichkeiten zum seelsorglichen Gespräch und zur Beichte<br />

bestehen. Diese Zeiten sollen so angesetzt werden, dass sie auch berufstätigen Personen erlauben, sie <strong>in</strong><br />

Anspruch zu nehmen, und dass sie nicht nur unmittelbar vor e<strong>in</strong>em Gottesdienst liegen. Mittelfristig ist die<br />

Herausbildung e<strong>in</strong>er leicht erreichbaren „Beichtkirche“ <strong>in</strong> jedem Pfarrverband anzustreben. Dar<strong>in</strong> könnte<br />

auch der besondere seelsorgliche Beitrag männlicher Ordensgeme<strong>in</strong>schaften <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pfarre bestehen. Gut<br />

gepflegte Beichttraditionen, die <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den schon bestehen (z.B. Oster- und Weihnachtsbeichte), sollen<br />

nach Möglichkeit beibehalten werden.<br />

128 Vgl. Leitl<strong>in</strong>ien der Vorbereitung von K<strong>in</strong>dern auf das Sakrament der Versöhnung und das Sakrament der Eucharistie (Erstbeichte und<br />

Erstkommunion), <strong>in</strong>: Wiener Diözesanblatt 144 (2006), S. 24-27.<br />

129 Vgl. Auf dem Weg zur Erstkommunion. Liturgien zur Kommunionvorbereitung von K<strong>in</strong>dern im Schulalter. 3 Hefte, hrsg. vom<br />

Liturgiereferat der Erzdiözese Wien.<br />

130 Leitl<strong>in</strong>ien zur Vorbereitung und Gestaltung der Feier des Firmsakramentes <strong>in</strong> der Erzdiözese Wien, Nr. 2.<br />

131 Vgl. Wiener Diözesanblatt 8-9/2010, S. 29-32.<br />

132 Vgl. can. 964 §2 CIC.

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