Für Pfarren in Pfarrverbänden
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34 DIE FEIER DER SAKRAMENTE UND SAKRAMENTALIEN<br />
XIX. Erstkommunion<br />
112. Über die Feier der Erstkommunion trifft die Leitung des Pfarrverbands nach Beratung mit den<br />
Pfarrgeme<strong>in</strong>deräten aller <strong>Pfarren</strong> e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung. Dabei möge berücksichtigt werden, dass nicht <strong>in</strong><br />
jeder Pfarre <strong>in</strong> jedem Jahr die Erstkommunion gefeiert werden muss. Umgekehrt ist es möglich, <strong>in</strong> jeder<br />
Eucharistiefeier an e<strong>in</strong>em Sonn- oder Feiertag die Erstkommunion zu empfangen.<br />
113. <strong>Für</strong> die Vorbereitung auf die Erstkommunion und die Erstbeichte gelten die diözesanen Richtl<strong>in</strong>ien. 128 E<strong>in</strong><br />
fester Bestandteil soll das geme<strong>in</strong>same Feiern mit den K<strong>in</strong>dern se<strong>in</strong>. Dafür werden die Modelle aus dem<br />
diözesanen Behelf „Liturgien zur Kommunionvorbereitung von K<strong>in</strong>dern im Schulalter“ empfohlen. 129<br />
XX. Firmung<br />
114. Die Feier der Firmung ist e<strong>in</strong> fester Bestandteil des gottesdienstlichen Lebens <strong>in</strong> jedem Pfarrverband. Sie<br />
vergegenwärtigt das Pf<strong>in</strong>gstereignis <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den und schenkt <strong>in</strong> der Handauflegung durch die<br />
Nachfolger der Apostel die Vollendung der Taufe durch die Gaben des Heiligen Geistes. Die Firmung ist<br />
also e<strong>in</strong> bevorzugter Ort, um die Communio der Kirche über die Pfarre h<strong>in</strong>aus spürbar werden zu<br />
lassen. Daher wird der Erzbischof selbst oder e<strong>in</strong> von ihm beauftragter Firmspender durch die Pfarre nach<br />
Abstimmung im Pfarrverband e<strong>in</strong>geladen. 130 Dazu versammeln sich <strong>in</strong> der Regel mehrere<br />
Pfarrgeme<strong>in</strong>den zu e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Feier <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er dafür geeigneten Kirche. <strong>Für</strong> diese Liturgie gelten<br />
die diözesanen Leitl<strong>in</strong>ien zur Vorbereitung und Gestaltung der Feier des Firmsakramentes. 131<br />
Umkehr und Versöhnung<br />
115. In jedem Pfarrverband gibt es zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e Kirche oder e<strong>in</strong>en anderen öffentlich zugänglichen Ort 132 , an<br />
dem wöchentlich, regelmäßige Möglichkeiten zum seelsorglichen Gespräch und zur Beichte<br />
bestehen. Diese Zeiten sollen so angesetzt werden, dass sie auch berufstätigen Personen erlauben, sie <strong>in</strong><br />
Anspruch zu nehmen, und dass sie nicht nur unmittelbar vor e<strong>in</strong>em Gottesdienst liegen. Mittelfristig ist die<br />
Herausbildung e<strong>in</strong>er leicht erreichbaren „Beichtkirche“ <strong>in</strong> jedem Pfarrverband anzustreben. Dar<strong>in</strong> könnte<br />
auch der besondere seelsorgliche Beitrag männlicher Ordensgeme<strong>in</strong>schaften <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pfarre bestehen. Gut<br />
gepflegte Beichttraditionen, die <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den schon bestehen (z.B. Oster- und Weihnachtsbeichte), sollen<br />
nach Möglichkeit beibehalten werden.<br />
128 Vgl. Leitl<strong>in</strong>ien der Vorbereitung von K<strong>in</strong>dern auf das Sakrament der Versöhnung und das Sakrament der Eucharistie (Erstbeichte und<br />
Erstkommunion), <strong>in</strong>: Wiener Diözesanblatt 144 (2006), S. 24-27.<br />
129 Vgl. Auf dem Weg zur Erstkommunion. Liturgien zur Kommunionvorbereitung von K<strong>in</strong>dern im Schulalter. 3 Hefte, hrsg. vom<br />
Liturgiereferat der Erzdiözese Wien.<br />
130 Leitl<strong>in</strong>ien zur Vorbereitung und Gestaltung der Feier des Firmsakramentes <strong>in</strong> der Erzdiözese Wien, Nr. 2.<br />
131 Vgl. Wiener Diözesanblatt 8-9/2010, S. 29-32.<br />
132 Vgl. can. 964 §2 CIC.