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28 DIE FESTE IM KIRCHENJAHR<br />

Hochfeste und Feste im Kirchenjahr<br />

XV. Hochfeste an staatlichen Feiertagen<br />

89. An Hochfesten, die auch staatliche Feiertage s<strong>in</strong>d, wird <strong>in</strong> jener Kirche/<strong>in</strong> jenen Kirchen Eucharistie<br />

gefeiert, <strong>in</strong> denen auch am Sonntag die Eucharistie immer gefeiert wird. Im Kirchenjahr mögen e<strong>in</strong>ige<br />

dieser Hochfeste als Pfarrverbandsmesse (siehe Nr. 8) gefeiert werden. Das betrifft folgende Hochfeste 96 :<br />

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Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria (8. Dezember)<br />

Hochfest des Hl. Stephanus (26. Dezember)<br />

Hochfest der Gottesmutter Maria (1. Jänner, Neujahr, Oktav von Weihnachten)<br />

Ersche<strong>in</strong>ung des Herrn (6. Jänner)<br />

Christi Himmelfahrt<br />

Mariä Aufnahme <strong>in</strong> den Himmel (15. August)<br />

Allerheiligen (1. November)<br />

90. <strong>Für</strong> alle Geme<strong>in</strong>den, <strong>in</strong> denen die Eucharistie <strong>in</strong> deren Kirche nicht gefeiert werden kann, gelten an diesen<br />

Tagen dieselben Regelungen wie an Sonntagen.<br />

XVI. Fronleichnam – Hochfest des Leibes und Blutes Christi<br />

91. Im Mittelpunkt des Fronleichnamfestes steht die Feier des österlichen Geheimnisses von Tod und<br />

Auferstehung Jesu Christi <strong>in</strong> der Eucharistie als Ursprung und Lebensgrund der Kirche. Daraus<br />

erwachsen die Verehrung Jesu Christi <strong>in</strong> den eucharistischen Gestalten und die Prozession mit dem Leib<br />

Christi durch unsere Lebens- und Erwerbswelt <strong>in</strong> der Tradition der Flurprozessionen. Die Verb<strong>in</strong>dung<br />

zweier Inhalte christlichen Glaubens erhalten so zu Fronleichnam rituelle Gestalt:<br />

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Die Anwesenheit Gottes <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Sohn Jesus Christus unter uns, <strong>in</strong> allen unseren Lebensrealitäten.<br />

Die dankbare Verwiesenheit des Menschen auf die Güte Gottes; sie drückt sich im Gebet um das, was<br />

der Mensch zum täglichen Leben braucht, um se<strong>in</strong> „tägliches Brot“ aus. Diese Bitte um den Segen<br />

Gottes gilt uns und allen, die mit uns und um uns herum leben.<br />

96 <strong>Für</strong> Weihnachten, Ostern und Fronleichnam gelten eigene Regelungen. Vgl. dazu die Nr. 41-86 und Nr. 91-96<br />

der Rahmenordnung.

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