Für Pfarren in Pfarrverbänden
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28 DIE FESTE IM KIRCHENJAHR<br />
Hochfeste und Feste im Kirchenjahr<br />
XV. Hochfeste an staatlichen Feiertagen<br />
89. An Hochfesten, die auch staatliche Feiertage s<strong>in</strong>d, wird <strong>in</strong> jener Kirche/<strong>in</strong> jenen Kirchen Eucharistie<br />
gefeiert, <strong>in</strong> denen auch am Sonntag die Eucharistie immer gefeiert wird. Im Kirchenjahr mögen e<strong>in</strong>ige<br />
dieser Hochfeste als Pfarrverbandsmesse (siehe Nr. 8) gefeiert werden. Das betrifft folgende Hochfeste 96 :<br />
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Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria (8. Dezember)<br />
Hochfest des Hl. Stephanus (26. Dezember)<br />
Hochfest der Gottesmutter Maria (1. Jänner, Neujahr, Oktav von Weihnachten)<br />
Ersche<strong>in</strong>ung des Herrn (6. Jänner)<br />
Christi Himmelfahrt<br />
Mariä Aufnahme <strong>in</strong> den Himmel (15. August)<br />
Allerheiligen (1. November)<br />
90. <strong>Für</strong> alle Geme<strong>in</strong>den, <strong>in</strong> denen die Eucharistie <strong>in</strong> deren Kirche nicht gefeiert werden kann, gelten an diesen<br />
Tagen dieselben Regelungen wie an Sonntagen.<br />
XVI. Fronleichnam – Hochfest des Leibes und Blutes Christi<br />
91. Im Mittelpunkt des Fronleichnamfestes steht die Feier des österlichen Geheimnisses von Tod und<br />
Auferstehung Jesu Christi <strong>in</strong> der Eucharistie als Ursprung und Lebensgrund der Kirche. Daraus<br />
erwachsen die Verehrung Jesu Christi <strong>in</strong> den eucharistischen Gestalten und die Prozession mit dem Leib<br />
Christi durch unsere Lebens- und Erwerbswelt <strong>in</strong> der Tradition der Flurprozessionen. Die Verb<strong>in</strong>dung<br />
zweier Inhalte christlichen Glaubens erhalten so zu Fronleichnam rituelle Gestalt:<br />
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Die Anwesenheit Gottes <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Sohn Jesus Christus unter uns, <strong>in</strong> allen unseren Lebensrealitäten.<br />
Die dankbare Verwiesenheit des Menschen auf die Güte Gottes; sie drückt sich im Gebet um das, was<br />
der Mensch zum täglichen Leben braucht, um se<strong>in</strong> „tägliches Brot“ aus. Diese Bitte um den Segen<br />
Gottes gilt uns und allen, die mit uns und um uns herum leben.<br />
96 <strong>Für</strong> Weihnachten, Ostern und Fronleichnam gelten eigene Regelungen. Vgl. dazu die Nr. 41-86 und Nr. 91-96<br />
der Rahmenordnung.