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Für Pfarren in Pfarrverbänden

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20 DIE FESTE IM KIRCHENJAHR<br />

Anzahl der Feiern des Triduums, denen e<strong>in</strong> Priester vorstehen kann<br />

45. Auf Grund der besonderen Bedeutung sollen die Feier vom letzten Abendmahl, die Liturgie vom Leiden<br />

und Sterben des Herrn und die Feier der Osternacht von jedem Priester nur e<strong>in</strong>mal geleitet werden.<br />

Alle Priester, die von der Erzdiözese Wien mit e<strong>in</strong>er seelsorglichen Verpflichtung betraut und nicht durch<br />

ihr Alter, gesundheitliche Bee<strong>in</strong>trächtigung oder e<strong>in</strong>en anderen schwerwiegenden Grund geh<strong>in</strong>dert s<strong>in</strong>d,<br />

sollen unter Wahrung der oben beschriebenen E<strong>in</strong>heit selber e<strong>in</strong>er Feier des Triduums vorstehen, sei es <strong>in</strong><br />

ihrem Pfarrverband oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen zur solidarischen „Mithilfe“. Zur Feier des Triduums gehören<br />

auch die geme<strong>in</strong>same Vorbereitung der Liturgie und die entsprechenden sozialen Kontakte vor und nach<br />

dem Gottesdienst.<br />

46. Das Triduum soll unter Rücksicht der oben beschriebenen Bed<strong>in</strong>gungen im Pfarrverband so oft wie<br />

möglich gefeiert werden. Das bedeutet <strong>in</strong> der Regel: so viele Male, wie es priesterliche Vorsteher für die<br />

Leitung der Liturgie gibt; ihnen zur Seite stehen dabei die Diakone <strong>in</strong> ihrem liturgischen Dienst. Die<br />

legitime Bitte an auswärtige Priester, die ke<strong>in</strong>e eigene pfarrliche Verpflichtung haben, soll vom Pfarrer<br />

ernsthaft erwogen und rechtzeitig geplant werden. Die Feier des Triduums <strong>in</strong> größerer Geme<strong>in</strong>schaft<br />

hat Vorrang vor der Feier e<strong>in</strong>zelner kirchlicher Geme<strong>in</strong>schaften oder Gruppen. 64<br />

47. Mögliche Anpassungen für zu große oder zu kle<strong>in</strong>e Versammlungen:<br />

Feierorte<br />

47.1. In <strong>Pfarrverbänden</strong>, <strong>in</strong> denen es ke<strong>in</strong>e Kirchenräume gibt, die geeignet s<strong>in</strong>d, dass sich mehrere<br />

Geme<strong>in</strong>den versammeln können, und es unmöglich war, e<strong>in</strong>e priesterliche Mithilfe zu bekommen,<br />

kann von dieser Regelung e<strong>in</strong>e Ausnahme gemacht werden. Das bedeutet, dass e<strong>in</strong>zelne Priester<br />

unter den beschriebenen Umständen und unter Wahrung e<strong>in</strong>er gebührenden Sorgfalt und<br />

Feierlichkeit die Feiern der Drei Österlichen Tage auch wiederholen können. 65<br />

47.2. Wo die Versammlungen zur Liturgie des Gründonnerstags oder Karfreitags als zu kle<strong>in</strong> ersche<strong>in</strong>en,<br />

feiern sie die Liturgie geme<strong>in</strong>sam mit e<strong>in</strong>er anderen Geme<strong>in</strong>de.<br />

48. Zur Feier des Triduums versammeln sich die umliegenden Pfarrgeme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>schaften <strong>in</strong><br />

den ausgewählten Kirchen. <strong>Für</strong> die Auswahl der Kirchen s<strong>in</strong>d die nötigen Platzverhältnisse und e<strong>in</strong>e gute<br />

räumliche Verteilung im Pfarrverband zu berücksichtigen. Wo es die Größe der Kirchen ermöglicht,<br />

können die Orte über die Jahre h<strong>in</strong>weg auch wechseln. Die e<strong>in</strong>zelnen Teile des Triduums können - der<br />

Tradition der Stationsgottesdienste folgend - auch <strong>in</strong> unterschiedlichen Kirchen gefeiert werden unter<br />

Wahrung der E<strong>in</strong>heit durch den Vorsteher und die sich immer an anderen Orten versammelnde<br />

Geme<strong>in</strong>schaft der Geme<strong>in</strong>den. 66<br />

64 Ungeachtet der Eigenrechte anderssprachiger Geme<strong>in</strong>den und der Ordensgeme<strong>in</strong>schaften, wobei als oberstes Kriterium gilt: Ostern soll<br />

feierlich gestaltet werden können. Kle<strong>in</strong>ere Geme<strong>in</strong>schaften – auch Ordensgeme<strong>in</strong>schaften – sollen sich größeren Geme<strong>in</strong>schaften<br />

anschließen („sollen an den Feiern der Drei Österlichen Tage <strong>in</strong> größeren Kirchen teilnehmen“).Vgl. Kongregation, Paschalis sollemnitatis,<br />

Art. 43.<br />

65 Vgl. Kongregation für den Gottesdienst, Paschalis sollemnitatis, Art. 43; Ritenkongregation, Ord<strong>in</strong>ationes et declarationes circa ord<strong>in</strong>em<br />

hebdomadae sanctae <strong>in</strong>stauratum, Art. 13.16.21.<br />

66 Vaticanum II, Sacrosanctum Concilium, Art. 41: Daher sollen alle das liturgische Leben des Bistums, <strong>in</strong> dessen Mittelpunkt der Bischof<br />

steht, besonders <strong>in</strong> der Kathedralkirche, aufs höchste wertschätzen; sie sollen überzeugt se<strong>in</strong>, dass die Kirche auf e<strong>in</strong>e vorzügliche Weise<br />

dann sichtbar wird, wenn das ganze heilige Gottesvolk voll und tätig an denselben liturgischen Feiern, besonders an derselben<br />

Eucharistiefeier, teilnimmt (Manifestatio ecclesiae).

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