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14 DER SONNTAG UND DIE WOCHENTAGE<br />

21. Die Gottesdienstordnungen der <strong>Pfarren</strong> eines Entwicklungsraums sollen neben der Rücksicht auf die<br />

Gottesdienststätten von pastoraler Vielfalt mit Blick auf die Generationen geprägt sein (Kinder-,<br />

Jugend- oder Familiengottesdienste, eigene Kinderwortgottesdienstformen; das gottesdienstliche Leben in<br />

Einrichtungen für alte, kranke und behinderte Menschen; u.a.) und Ressourcen zur Entstehung und<br />

Förderung von Neuem offen lassen. 34 Die Pfarrgemeinderäte eines Entwicklungsraums tragen dafür<br />

besondere Sorge. Bei der Wahl der Beginnzeiten der Gottesdienste mögen die heute sehr<br />

unterschiedlichen Lebensrhythmen und Bedürfnisse der Generationen verstärkt berücksichtigt werden.<br />

Dazu kann es notwendig werden, dass einzelne Gottesdienstgemeinden liebgewordene Gewohnheiten<br />

hintanstellen, um die Weiterentwicklung der Liturgie in der Pfarre zu ermöglichen. In diesem Sinne ist die<br />

Gottesdienstordnung ein wesentlicher Bestandteil des Pastoralkonzeptes der Pfarre.<br />

22. Die gemeinschaftliche Feier der ersten Vesper, der Laudes oder der zweiten Vesper des Sonntages soll<br />

gefördert werden. 35 Die Vielfalt traditioneller oder neuer Gottesdienstformen soll beibehalten oder<br />

belebt werden und in seiner Vielfalt unter Berücksichtigung der im Pfarrgebiet vorhandenen Kapellen und<br />

örtlicher Traditionen auch räumlich verteilt werden. Solche Gebetsformen eigenen sich für<br />

pfarrübergreifende Initiativen im Entwicklungsraum.<br />

23. Es gehört zu den Verpflichtungen des Pfarrers unter Mithilfe der <strong>anderen</strong> Seelsorgerinnen und<br />

Seelsorger (Priester, Diakone, Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten), die Leitenden der Wort-<br />

Gottes-Feiern und Tagzeitenliturgie in Form regelmäßiger Zusammenkünfte zu begleiten, gemeinsam mit<br />

ihnen die Schriftlesungen zu meditieren 36 und die Gottesdienste vorzubereiten bzw. für deren<br />

Vorbereitung zu sorgen. 37<br />

24. Die Diözesanleitung sorgt für ein regelmäßiges liturgisches und homiletisches Aus- und<br />

Weiterbildungsangebot für Priester, Diakone und Leitende von Tagzeitengebet und Wort-Gottes-Feiern.<br />

Die Wort-Gottes-Feier und die Begleitung ehrenamtlicher liturgischer Dienste erhalten einen festen Platz<br />

in der Ausbildung von Priestern, Diakonen, Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten.<br />

Gottesdienste an Werktagen im Kirchenjahr<br />

25. An jedem Werktag wird in zumindest einer öffentlichen Kirche oder Kapelle im Pfarrgebiet die Heilige<br />

Messe gefeiert.<br />

26. Die Priester einer Pfarre sollen möglichst täglich die Heilige Messe mit den Gläubigen der Pfarre, an<br />

wechselnden Orten, feiern. 38 In der Regel feiern sie, mit Ausnahme einer zusätzlichen Totenliturgie, nur<br />

einmal die Heilige Messe pro Tag. 39<br />

34 Vgl. dazu Franziskus, Evangelii gaudium, Nr. 41: Die Ausdrucksform der Wahrheit kann vielgestaltig sein. Und die Erneuerung der<br />

Ausdrucksformen erweist sich als notwendig, um die Botschaft vom Evangelium in ihrer unwandelbaren Bedeutung an den heutigen<br />

Menschen weiterzugeben.<br />

35 Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Feier der Tagzeitenliturgie wieder als Gemeindeliturgie gewünscht. Sie gehört auch zur<br />

liturgischen Gestalt des Sonntags. Vgl. Vaticanum II, Sacrosanctum Concilium, Art. 99-100.<br />

36 Vgl. Benedikt XVI., Dei Verbum, Art. 25.<br />

37 Vgl. dazu Franziskus, Evangelii gaudium, Nr. 153-154.<br />

38 Dienstfreie Tage der Priester (vgl. Priesterdienstrecht) sind zu berücksichtigen.

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