Für alle anderen Pfarren
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Weihnachten – Hochfest der Geburt unseres Herrn Jesus Christus 27<br />
83.2. Weihnachtsvigil mit Texten aus der Lesehore des Hochfestes, der Verkündigung des<br />
Weihnachtsevangeliums und dem Te Deum. 93 („Mette in Form einer Vigilfeier“)<br />
84. Bei <strong>alle</strong>n Formen soll darauf geachtet werden, dass die verschiedenen liturgischen Dienste eingebunden<br />
werden.<br />
XIII. Am Christtag<br />
85. Alle Kirchen, in denen in der Nacht oder am Vorabend keine Heilige Messe gefeiert wurde, sind<br />
bevorzugte Orte für die Eucharistiefeier am Tag.<br />
86. Jeder Priester darf an diesem Tag als Zelebrant oder Konzelebrant drei Messen feiern, jedoch nur zur<br />
jeweils entsprechenden Zeit: die erste in der Nacht, die zweite am Morgen, die dritte am Tag. 94<br />
87. <strong>Für</strong> <strong>alle</strong> <strong>Pfarren</strong>, in denen nicht Eucharistie gefeiert werden kann, gelten die gleichen Möglichkeiten<br />
wie an Sonntagen.<br />
XIV. Hochfest des Hl. Stephanus<br />
88. Am Festtag des Hl. Stephanus, dem Patron der Dom- und Metropolitankirche (Stephansdom), gelten die<br />
Regelungen für Hochfeste. 95<br />
93 Vgl. dazu die Anmerkungen im Stundenbuch, Bd. 1, S. 188.<br />
94 Direktorium. Liturgischer Kalender der ED Wien, Anmerkung zum 25. Dezember.<br />
95 Vgl. Nr. 89-90 der Rahmenordnung.