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Für alle anderen Pfarren

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Weihnachten – Hochfest der Geburt unseres Herrn Jesus Christus 27<br />

83.2. Weihnachtsvigil mit Texten aus der Lesehore des Hochfestes, der Verkündigung des<br />

Weihnachtsevangeliums und dem Te Deum. 93 („Mette in Form einer Vigilfeier“)<br />

84. Bei <strong>alle</strong>n Formen soll darauf geachtet werden, dass die verschiedenen liturgischen Dienste eingebunden<br />

werden.<br />

XIII. Am Christtag<br />

85. Alle Kirchen, in denen in der Nacht oder am Vorabend keine Heilige Messe gefeiert wurde, sind<br />

bevorzugte Orte für die Eucharistiefeier am Tag.<br />

86. Jeder Priester darf an diesem Tag als Zelebrant oder Konzelebrant drei Messen feiern, jedoch nur zur<br />

jeweils entsprechenden Zeit: die erste in der Nacht, die zweite am Morgen, die dritte am Tag. 94<br />

87. <strong>Für</strong> <strong>alle</strong> <strong>Pfarren</strong>, in denen nicht Eucharistie gefeiert werden kann, gelten die gleichen Möglichkeiten<br />

wie an Sonntagen.<br />

XIV. Hochfest des Hl. Stephanus<br />

88. Am Festtag des Hl. Stephanus, dem Patron der Dom- und Metropolitankirche (Stephansdom), gelten die<br />

Regelungen für Hochfeste. 95<br />

93 Vgl. dazu die Anmerkungen im Stundenbuch, Bd. 1, S. 188.<br />

94 Direktorium. Liturgischer Kalender der ED Wien, Anmerkung zum 25. Dezember.<br />

95 Vgl. Nr. 89-90 der Rahmenordnung.

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