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34 DIE FEIER DER SAKRAMENTE UND SAKRAMENTALIEN<br />

XIX. Erstkommunion<br />

112. Über die Feier der Erstkommunion treffen gegebenenfalls die <strong>Pfarren</strong>, die gemeinsam von einem Pfarrer<br />

geleitet werden, eine Vereinbarung. Dabei möge berücksichtigt werden, dass nicht in jeder Pfarre in<br />

jedem Jahr die Erstkommunion gefeiert werden muss. Umgekehrt ist es möglich, in jeder Eucharistiefeier<br />

an einem Sonn- oder Feiertag die Erstkommunion zu empfangen.<br />

113. <strong>Für</strong> die Vorbereitung auf die Erstkommunion und die Erstbeichte gelten die diözesanen Richtlinien. 128 Ein<br />

fester Bestandteil soll das gemeinsame Feiern mit den Kindern sein. Dafür werden die Modelle aus dem<br />

diözesanen Behelf „Liturgien zur Kommunionvorbereitung von Kindern im Schulalter“ empfohlen. 129<br />

XX. Firmung<br />

114. Die Feier der Firmung ist ein fester Bestandteil des gottesdienstlichen Lebens der <strong>Pfarren</strong> geworden. Sie<br />

vergegenwärtigt das Pfingstereignis in den Gemeinden und schenkt in der Handauflegung durch die<br />

Nachfolger der Apostel die Vollendung der Taufe durch die Gaben des Heiligen Geistes. Die Firmung ist<br />

also ein bevorzugter Ort, um die Communio der Kirche über die Pfarre hinaus spürbar werden zu<br />

lassen. Daher wird der Erzbischof selbst oder ein von ihm beauftragter Firmspender eingeladen. 130 In der<br />

Regel versammeln sich mehrere Pfarrgemeinden eines Entwicklungsraums zu einer gemeinsamen<br />

Feier in einer dafür geeigneten Kirche. <strong>Für</strong> diese Liturgie gelten die diözesanen Leitlinien zur<br />

Vorbereitung und Gestaltung der Feier des Firmsakramentes. 131<br />

Umkehr und Versöhnung<br />

115. In jeder Pfarre gibt es zumindest eine Kirche oder einen <strong>anderen</strong> öffentlich zugänglichen Ort 132 , an dem<br />

regelmäßig die Möglichkeit zum seelsorglichen Gespräch und zur Beichte besteht. Diese Zeiten<br />

sollen so angesetzt werden, dass sie auch berufstätigen Personen erlauben, sie in Anspruch zu nehmen,<br />

und dass sie nicht nur unmittelbar vor einem Gottesdienst liegen. Mittelfristig ist die Herausbildung einer<br />

leicht erreichbaren „Beichtkirche“ in jedem Entwicklungsraum anzustreben. Darin könnte auch der<br />

besondere seelsorgliche Beitrag männlicher Ordensgemeinschaften in einer Pfarre bestehen. Gut gepflegte<br />

Beichttraditionen, die in Gemeinden schon bestehen (z.B. Oster- und Weihnachtsbeichte), sollen nach<br />

Möglichkeit beibehalten werden.<br />

128 Vgl. Leitlinien der Vorbereitung von Kindern auf das Sakrament der Versöhnung und das Sakrament der Eucharistie (Erstbeichte und<br />

Erstkommunion), in: Wiener Diözesanblatt 144 (2006), S. 24-27.<br />

129 Vgl. Auf dem Weg zur Erstkommunion. Liturgien zur Kommunionvorbereitung von Kindern im Schulalter. 3 Hefte, hrsg. vom<br />

Liturgiereferat der Erzdiözese Wien.<br />

130 Leitlinien zur Vorbereitung und Gestaltung der Feier des Firmsakramentes in der Erzdiözese Wien, Nr. 2.<br />

131 Vgl. Wiener Diözesanblatt 8-9/2010, S. 29-32.<br />

132 Vgl. can. 964 §2 CIC.

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