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Credit Suisse bulletin, 2002/05

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WEALTH MANAGEMENT TOPICS<br />

«90 Prozent der<br />

Erträge verteilt»<br />

Stephan Hegner, Leiter<br />

Kollektivgeschäft Winterthur Leben<br />

Wie ist die Verzinsung der BVG-<br />

Vermögen festzulegen?<br />

Wichtig ist, dass der Mindestzinssatz<br />

sowohl flexibilisiert als<br />

auch gesenkt wird. Von der<br />

derzeitigen Marktsituation aus<br />

betrachtet, ist selbst eine<br />

Verzinsung von maximal drei<br />

Prozent mit risikofreien Anlagen<br />

kaum erreichbar.<br />

Wie viel hat eigentlich die Winterthur<br />

in den letzten Jahren an<br />

die Versicherten weitergeleitet?<br />

Wir haben seit 1985 rund<br />

12,1 Milliarden Franken an die<br />

Versicherten weitergegeben.<br />

Dies sind 90 Prozent der<br />

Anlageerträge, was einer durchschnittlichen<br />

Jahresrendite<br />

von rund fünf Prozent entspricht.<br />

Ist dies genug?<br />

Meiner Ansicht nach schon.<br />

Im Übrigen betragen unsere<br />

Gewinne nach Steuern kumuliert<br />

1,1 Milliarden Franken. Dies ist<br />

weniger als die gesetzlich geforderte<br />

Eigenkapitalunterlegung<br />

von 1,2 Milliarden. Es müssen<br />

daher Bewertungsreserven<br />

herangezogen werden. Hätten<br />

wir die aktuelle Dauerbaisse<br />

vorausgesehen, hätten wir sicher<br />

grössere Reserven gebildet …<br />

Wie gross sind diese Reserven?<br />

Sie gingen von maximal 3,9<br />

Milliarden auf 900 Millionen<br />

Franken zurück. Die Winterthur<br />

erfüllt aber alle aufsichtsrechtlichen<br />

Solvabilitätsvorschriften.<br />

Die Kunden – rund 41000<br />

Unternehmen mit 500 000 Mitarbeitern<br />

– brauchen sich nicht<br />

zu sorgen. (schi)<br />

Versicherte erhält dadurch mit dem Altersguthaben<br />

eine Rendite, die sicher nicht stark<br />

unter dem Durchschnitt anderer Pensionskassen<br />

liegt. Nachteilig werden allerdings<br />

die Anreize zur Normierung der Anlagepolitik<br />

unter den Anbietern betrachtet. Auf Grund<br />

der bestehenden Informationsdefizite und<br />

der heterogenen Pensionskassenlandschaft<br />

wäre dies für die zweite Säule ohnehin keine<br />

Option, da die tatsächlichen Erträge der<br />

Vorsorgeeinrichtungen kaum bekannt oder<br />

miteinander vergleichbar sind.<br />

p Lohnentwicklung<br />

Der Mindestzinssatz könnte an die Lohnentwicklung<br />

gekoppelt werden. Der Nachteil<br />

eines solchen Anpassungsmechanismus<br />

liegt darin, dass sich der Lohn – und somit<br />

auch der Mindestzins – unabhängig von den<br />

Anlagemöglichkeiten verändert. Das finanzielle<br />

Gleichgewicht der zweiten Säule kann<br />

dadurch gefährdet werden.<br />

Neben der Wahl der Referenzgrösse und<br />

der Bestimmung der Höhe der Mindestverzinsung<br />

besteht ein weiterer Gestaltungsparameter<br />

im Zeitraum, auf welchen sich die<br />

Mindestverzinsung bezieht. Je grösser dieser<br />

gewählt wird, desto mehr Spielraum haben<br />

die Vorsorgeanbieter in der Anlagepolitik.<br />

Schliesslich gibt es auch Freiheiten hinsichtlich<br />

des Anpassungsrhythmus. Je schneller<br />

die Anpassung erfolgt, desto besser kann<br />

auf das aktuelle ökonomische Umfeld eingegangen<br />

werden. Demgegenüber führt das<br />

ständige Verändern dieser zentralen Regelgrösse<br />

zu weniger Transparenz und ist für die<br />

Vorsorgeanbieter viel aufwändiger.<br />

Fachleute streiten über Referenzgrössen<br />

Unausweichlich bei der Festlegung des Mindestzinses<br />

ist jedoch eine stärkere Berücksichtigung<br />

von ökonomischen Rahmenbedingungen.<br />

Denn die Funktionsfähigkeit des<br />

Systems kann nur gewährleistet werden,<br />

wenn die Mindestverzinsung enger an die<br />

Anlagemöglichkeiten auf den Finanzmärkten<br />

gekoppelt ist. Dies bedeutet nicht zwangsläufig,<br />

dass in Zukunft mit tieferen Altersleistungen<br />

gerechnet werden muss, aber es<br />

heisst, dass die Versicherten als Folge einer<br />

Flexibilisierung in Zukunft mit grösseren<br />

Ertragsschwankungen rechnen und eine<br />

dadurch verminderte Planbarkeit der Vorsorgeleistungen<br />

in Kauf nehmen müssen. Auch<br />

unter Fachleuten ist aber umstritten, nach<br />

welchem Mechanismus flexibilisiert werden<br />

soll und welche ökonomischen Referenzsätze<br />

dabei zu berücksichtigen sind. Eine<br />

massgebliche Ursache dafür ist die Tatsache,<br />

dass die gleichzeitig angestrebte<br />

Orientierung an den Anlagemöglichkeiten<br />

und die Sicherung der Kaufkraft nicht<br />

kongruent sein müssen und oft einen unlösbaren<br />

Zielkonflikt darstellen. Dies erschwert<br />

die Diskussion um die Flexibilisierung und<br />

macht eine für alle Seiten befriedigende<br />

Neugestaltung dieser Grösse im Regelwerk<br />

der beruflichen Vorsorge wenig wahrscheinlich.<br />

Wirksamer Wettbewerb löst viele Probleme<br />

In jedem Fall wäre eine politische Festlegung<br />

des Mindestzinssatzes aber äusserst problematisch.<br />

Es bestünde die Gefahr, dass<br />

sich einflussreiche Interessen stärker durchsetzen<br />

als ökonomischer Sachverstand. Nur<br />

wenn ein regelgebundener Mechanismus<br />

implementiert wird, der sich an objektiven<br />

Kriterien orientiert, kommen die Vorzüge einer<br />

Flexibilisierung des Mindestzinssatzes zum<br />

Tragen. Das Ziel der Flexibilisierung ist eine<br />

ausgewogene Lösung, welche die Vorteile<br />

einer besseren Anpassung an das Marktgeschehen<br />

sicherstellt und gleichzeitig verständlich,<br />

transparent sowie mit einem vertretbaren<br />

Kostenaufwand durchführbar ist.<br />

Das Ringen um diese zentrale Grösse<br />

macht deutlich, dass Reformen hin zu einer<br />

wettbewerblichen Ausrichtung der zweiten<br />

Säule eine sinnvolle Alternative darstellen.<br />

Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist<br />

etwa eine einheitliche Regulierung und<br />

Aufsicht für alle Vorsorgeeinrichtungen.<br />

Zudem wäre wirksamer Wettbewerb unter<br />

frei wählbaren Anbietern, die denselben<br />

Rahmenbedingungen unterstehen, mittelfristig<br />

ein aus ökonomischer Sicht plausibles<br />

Instrument, um die notwendigen Leistungsanreize<br />

zu setzen. In einem solchen System<br />

würde die Mindestverzinsung an Relevanz und<br />

somit auch an politischer Brisanz verlieren.<br />

Alex Beck<br />

Telefon 01 333 15 89, alex.beck@csfs.com<br />

David S. Gerber<br />

Telefon 01 333 72 65, david.gerber@csfs.com<br />

Weiterführende Informationen:<br />

David S. Gerber: Freie Pensionskassenwahl in der<br />

schweizerischen Altersvorsorge. Ökonomische Analyse<br />

eines Systemwechsels zu einer wettbewerblichen<br />

Gestaltung der zweiten Säule. Erschienen im Verlag<br />

Rüegger, ISBN 3-7253-0730-X<br />

Foto: Martin Stollenwerk, Prisma<br />

46 Credit Suisse Bulletin 5-<strong>02</strong>

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