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Hinz&Kunzt 295 September 2017

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Bekanntmachung<br />

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag<br />

am 24. <strong>September</strong> <strong>2017</strong><br />

So können Sie wählen<br />

Am 24. <strong>September</strong> <strong>2017</strong> findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.<br />

Als Person ohne festen Wohnsitz können Sie an dieser Wahl in Hamburg teilnehmen,<br />

wenn Sie grundsätzlich wahlberechtigt sind und sich in Hamburg gewöhnlich aufhalten.<br />

Sie können dann einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.<br />

Das Antragsformular erhalten Sie z. B.<br />

- im Diakoniezentrum für Wohnungslose/TAS, Bundesstraße 101 (Stadtteil Eimsbüttel),<br />

- in der erz s agesaufenthaltsstätte für ohnungslose, Norderstraße 50 (Stadtteil Hamburg-Mitte),<br />

- bei H, Altstädter Twiete 1 - 5 (Stadtteil Hamburg-Altstadt),<br />

- in allen Wahldienststellen,<br />

- in weiteren sozialen Einrichtungen (Grundsicherungs- und Sozialämter, in den Tagesaufenthaltsstätten<br />

sowie in den Übernachtungsstätten und Wohnunterkünften, Drogenberatungsstellen<br />

etc.).<br />

Der Antrag muss bis zum Sonntag, den 3. <strong>September</strong> <strong>2017</strong> bei der Wahldienststelle Ihres<br />

Bezirksamts gestellt werden. Versäumen Sie diese Antragsfrist, können Sie trotzdem<br />

Wahlunterlagen erhalten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Antragsfrist ohne Verschulden<br />

versäumt haben.<br />

Nach Erhalt eines Wahlscheines können Sie am Sonntag, dem 24. <strong>September</strong> <strong>2017</strong> Ihre<br />

Stimme in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises abgeben. Sie können aber auch die mit<br />

dem Wahlschein übermittelten Briefwahlunterlagen ausfüllen und kostenlos absenden. Am<br />

besten, Sie stellen den Antrag persönlich im Bezirksamt und füllen dort die Stimmzettel<br />

gleich aus.<br />

Die oben genannten Einrichtungen helfen Ihnen bei eventuellen Rückfragen gerne und<br />

leiten auch Ihre Anträge an die für Sie zuständige Wahldienststelle weiter.<br />

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration<br />

- Amt für Soziales –<br />

Behörde für Inneres und Sport<br />

- Geschäftsstelle des Landeswahlleiters -

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