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Bekanntmachung<br />
Wahl zum 19. Deutschen Bundestag<br />
am 24. <strong>September</strong> <strong>2017</strong><br />
So können Sie wählen<br />
Am 24. <strong>September</strong> <strong>2017</strong> findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.<br />
Als Person ohne festen Wohnsitz können Sie an dieser Wahl in Hamburg teilnehmen,<br />
wenn Sie grundsätzlich wahlberechtigt sind und sich in Hamburg gewöhnlich aufhalten.<br />
Sie können dann einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.<br />
Das Antragsformular erhalten Sie z. B.<br />
- im Diakoniezentrum für Wohnungslose/TAS, Bundesstraße 101 (Stadtteil Eimsbüttel),<br />
- in der erz s agesaufenthaltsstätte für ohnungslose, Norderstraße 50 (Stadtteil Hamburg-Mitte),<br />
- bei H, Altstädter Twiete 1 - 5 (Stadtteil Hamburg-Altstadt),<br />
- in allen Wahldienststellen,<br />
- in weiteren sozialen Einrichtungen (Grundsicherungs- und Sozialämter, in den Tagesaufenthaltsstätten<br />
sowie in den Übernachtungsstätten und Wohnunterkünften, Drogenberatungsstellen<br />
etc.).<br />
Der Antrag muss bis zum Sonntag, den 3. <strong>September</strong> <strong>2017</strong> bei der Wahldienststelle Ihres<br />
Bezirksamts gestellt werden. Versäumen Sie diese Antragsfrist, können Sie trotzdem<br />
Wahlunterlagen erhalten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Antragsfrist ohne Verschulden<br />
versäumt haben.<br />
Nach Erhalt eines Wahlscheines können Sie am Sonntag, dem 24. <strong>September</strong> <strong>2017</strong> Ihre<br />
Stimme in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises abgeben. Sie können aber auch die mit<br />
dem Wahlschein übermittelten Briefwahlunterlagen ausfüllen und kostenlos absenden. Am<br />
besten, Sie stellen den Antrag persönlich im Bezirksamt und füllen dort die Stimmzettel<br />
gleich aus.<br />
Die oben genannten Einrichtungen helfen Ihnen bei eventuellen Rückfragen gerne und<br />
leiten auch Ihre Anträge an die für Sie zuständige Wahldienststelle weiter.<br />
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration<br />
- Amt für Soziales –<br />
Behörde für Inneres und Sport<br />
- Geschäftsstelle des Landeswahlleiters -