Niederschrift über die öffentliche Sitzung des ... - Bad Säckingen
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Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong>n Verhandlungen <strong>des</strong><br />
Gemeinderates am 13. September 2004<br />
Anwesend: Bürgermeister Weissbrodt und 26 Gemeinderäte und 3 Ortsvorsteher<br />
Entschuldigt: Stadträte Frei, Thelen<br />
Außerdem Stadtbauamtsleiter Rohrer, Leiterin Rechts- und Ordnungsamt Schwerdtner, Baurechtsamtsleiter Rünzi,<br />
anwesend: Bauverwaltungsleiter Weiß, Stadtkämmerer Weidemann, Geschäftsführerin Eigenbetrieb Städtische<br />
Abwasserbeseitigung, Wöhrle-Metzger<br />
Zuhörer: 40<br />
Schriftführer: Hauptamtsleiter Lau<br />
102<br />
Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />
Der Bürgermeister erläutert <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage. Die Änderung der Satzung gehe mit einer<br />
Verstärkung der Ausschussarbeit einher und definiere <strong>die</strong> Beziehungen zwischen den<br />
beschließenden Ausschüssen und dem Gemeinderat. Geregelt würden auch <strong>die</strong> allgemeinen<br />
Zuständigkeiten, Geschäftskreise und Kompetenzen <strong>die</strong>ser Gremien und <strong>des</strong> Bürgermeisters.<br />
Nicht zuletzt sei <strong>die</strong> Bildung eines Ältestenrates (Sprecherrates) vorgesehen. Die Neuregelung<br />
erlaube eine effektivere Arbeit <strong>des</strong> Gemeinderates und <strong>die</strong>ne keinesfalls dazu, der Öffentlichkeit<br />
wichtige Sachverhalte vorzuenthalten.<br />
Stadtrat Sutter bezeichnet <strong>die</strong> Hauptsatzung als Handwerkzeug <strong>des</strong> Gemeinderates. Leider<br />
habe es an Zeit für eine ordentliche Vorberatung <strong>des</strong> Regelwerkes gemangelt. Deshalb falle es<br />
ihm schwer, auf einzelne Punkte einzugehen. Deutlich erkennbar sei jedoch, dass Ausschüsse<br />
mit anderen und wichtigen Inhalten sowie gewichtigen Kompetenzen auf neue Füße gestellt<br />
werden sollen. Auf alle Fälle beibehalten werden müsse der Grundsatz der Öffentlichkeit der<br />
<strong>Sitzung</strong> in <strong>die</strong>sen Gremien. Eine Nichtöffentlichkeit sei gemäß § 39 GemO nur dann angezeigt,<br />
wenn in den beschließenden Ausschüssen für den Gemeinderat vorberaten werde. In den<br />
Vorjahren habe es heftige Diskussionen um das Erfordernis von Tagungen hinter<br />
verschlossenen Türen gegeben. Die SPD-Fraktion schlage <strong>des</strong>halb vor, <strong>die</strong> geänderte<br />
Hauptsatzung in den kommenden 12 Monaten auf ihre Tauglichkeit zu prüfen. Soweit <strong>die</strong>s nicht<br />
der Fall sein sollte, müssten erforderliche Änderungen herbeigeführt werden.<br />
Der Bürgermeister stimmt einer solchen Vorgehensweise zu.<br />
Weiter regt Stadtrat Sutter an, den letzten Satz <strong>des</strong> § 11 der Satzung neu zu formulieren. Dass<br />
Vertreter <strong>des</strong> Gemeinderates der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong> im Gemeinsamen Ausschuss an das<br />
imperative Mandat <strong>des</strong> Gemeinderates gebunden sein sollen, empfinde er als zu hart. Eine<br />
abgemilderte Form könnte lauten: „Den im Gemeinsamen Ausschuss vertretenen Mitgliedern<br />
<strong>des</strong> Gemeinderats können Weisungen zur einheitlichen Stimmabgabe erteilt werden“.<br />
Stadtrat Sutter bittet, den Gemeinderäten das Heft „Die Gemeinde“, Ausgabe Nr. 16/2004<br />
(BWGZ) zur Verfügung zu stellen. In <strong>die</strong>ser Fachzeitschrift seien wesentliche Beiträge zur<br />
Gemeinderatsarbeit enthalten. Außerdem empfehle er, den Gemeinderatsmitgliedern einheitlich<br />
eine Gemeindeordnung neuester Fassung und den Fraktionsvorsitzenden zusätzlich das<br />
aktuelle kommunale Wahlgesetz zu <strong>über</strong>lassen.