Niederschrift über die öffentliche Sitzung des ... - Bad Säckingen
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Der Bürgermeister begrüßt <strong>die</strong> Vorschläge. Der Verwaltung werde er einen entsprechenden<br />
Auftrag erteilen.<br />
Stadtrat Lücker signalisiert <strong>die</strong> Zustimmung der CDU-Fraktion zur beantragten Änderung der<br />
Hauptsatzung. Die Besetzung der beschließenden Ausschüsse mit jeweils 11 Mitgliedern werde<br />
in vollem Umfang akzeptiert. Im Übrigen schließe er sich den Ausführungen von Stadtrat Sutter<br />
an. Dies gelte insbesondere für eine 12-monatige Bewährungszeit der Satzung.<br />
Stadtrat Haus bekundet Mühe mit der für ihn etwas undurchschaubaren Sitzaufteilung in den<br />
Gesellschafterversammlungen und im Aufsichtsrat der Stadtwerke unter den Fraktionen. Die<br />
Fraktion der Freien Wähler fühle sich hierbei klar benachteiligt. Im Übrigen unterstütze er <strong>die</strong><br />
Äußerungen von Stadtrat Sutter, stelle jedoch zusätzlich den Antrag, das Ehrenamt eines<br />
dritten Bürgermeister-Stellvertreters (§ 15 der Satzung) beizubehalten.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass <strong>über</strong> <strong>die</strong> Besetzung der beschließenden Ausschüsse<br />
und der anderen Gremien unter dem <strong>über</strong>nächsten Tagesordnungspunkt beraten werde. Der<br />
Vorschlag der Verwaltung, nur zwei Bürgermeister-Stellvertreter zu benennen, resultiere aus<br />
der gültigen Geschäftsordnung <strong>des</strong> Gemeinderates.<br />
Stadtrat Biendl erklärt, dass <strong>die</strong> von der Verwaltung vorgeschlagene Einrichtung von drei<br />
beschließenden Ausschüssen und den damit verbundenen Aufgabenzuweisungen und<br />
Kompetenzen vor dem Hintergrund <strong>des</strong> § 6 der Satzung grundsätzlich gut geheißen werden<br />
könne. Diese Regelung stelle ein wichtiges Regulativ in den Beziehungen zwischen dem<br />
Gemeinderat und den Ausschüssen dar.<br />
Zum Thema Öffentlichkeit der <strong>Sitzung</strong>en und imperatives Mandat vertrete er <strong>die</strong> gleiche<br />
Auffassung wie Stadtrat Sutter. Das imperative Mandat sei ein Sonderfall der kommunalen<br />
Zusammenarbeit, das aus rechtlicher Sicht zwar zulässig sei, aber möglichst sparsam<br />
angewendet werden müsse.<br />
Unbefriedigend sei, dass eine weitere Änderung der Hauptsatzung heute als Tischvorlage<br />
unterbreitet worden sei. Die Zahl solcher Vorlagen müsse in Zukunft eingeschränkt werden, da<br />
sie ansonsten für den Gemeinderat auf Dauer nicht zu bewältigen seien. Bei kurzfristigen<br />
Vorlagen für außerordentlich hilfreich halte er Markierungen von Änderungen und Ergänzungen.<br />
Stadtrat Biendl stellt klar, dass bei der Empfehlung <strong>des</strong> Sprecherrates, auf <strong>die</strong> Position eines<br />
dritten Bürgermeister-Stellvertreters zu verzichten, kein parteipolitisches Denken, sondern<br />
ausschließlich Pragmatismus im Spiel gewesen sei. Da sich <strong>die</strong> Abwesenheitszeiten <strong>des</strong><br />
amtierenden Bürgermeisters im Vergleich zu den Absenzen seines Vorgängers zum Positiven<br />
hin verändert hätten, bestehe kein ernsthafter Grund, das Institut <strong>des</strong> ehrenamtlichen<br />
Bürgermeister-Stellvertreters unnötig aufzublähen. Außerdem dürfe nicht verkannt werden,<br />
dass es zur Ausübung <strong>des</strong> Ehrenamts einer gewissen kommunalpolitischen Erfahrung bedürfe.<br />
Gleichwohl richte sich das Ansinnen <strong>des</strong> Sprecherrates nicht gegen <strong>die</strong> Fraktion der Freien<br />
Wähler.<br />
Der Bürgermeister bezeichnet <strong>die</strong> Kritik von Stadtrat Biendl an der Tischvorlage für berechtigt.<br />
Die Verwaltung habe in der Kürze der Zeit aber nicht anders handeln können. Die geänderten<br />
Passagen in der Satzung seien lediglich redaktioneller Natur. Zielvorgabe für <strong>die</strong> Verwaltung sei<br />
es, Tischvorlagen künftig möglichst zu vermeiden.