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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des ... - Bad Säckingen

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Der Bürgermeister informiert, dass der Sprecherrat kein beschließen<strong>des</strong> Gremium sei und<br />

ausschließlich eine beratende Funktion für Bürgermeister und Gemeinderat habe. Es bestehe<br />

Bereitschaft, Ortsvorsteher zu gegebenem Anlass an den Beratungen zu beteiligen. Auch hier<br />

müsse in den kommenden 12 Monaten Erfahrungen gesammelt und anschließend Bilanz<br />

gezogen werden.<br />

Stadtrat Sutter verweist auf <strong>die</strong> Funktion <strong>des</strong> Sprecherrates, <strong>die</strong> in der Gemeindeordnung klar<br />

definiert sei. Es empfehle sich, zu belassen, was sich in den letzten Monaten bewährt habe.<br />

Stadtrat Maier sieht Feuerwehraufgaben nicht beim Hauptausschuss, sondern beim<br />

Technischen Ausschuss richtig angesiedelt.<br />

Der Bürgermeister unterscheidet zwischen technischen und Verwaltungsfragen. Im Zweifelsfall<br />

werde eine Feuerwehrangelegenheit im Hauptausschuss behandelt. Im Übrigen seien streitige<br />

Angelegenheiten im gegenseitigen Einvernehmen problemlos einem bestimmten Gremium<br />

zuweisbar.<br />

Beschluss: (einstimmig)<br />

§ 11 Satz 3 der Hauptsatzung i.d.F. der Änderung vom 13.09.2004<br />

ist moderat in dem Sinne umzuformulieren, dass den im Gemein-<br />

samen Ausschuss vertretenen Mitgliedern <strong>des</strong> Gemeinsamen Aus-<br />

schusses Weisungen zur einheitlichen Stimmabgabe erteilt werden<br />

können.<br />

Beschluss: (einstimmig)<br />

Über <strong>die</strong> Hauptsatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong> i.d.F. der Änderung<br />

vom 13.09.2004 wird nach einer zwölfmonatigen Bewährungszeit er-<br />

neut beraten und Bilanz gezogen.<br />

Beschluss: (8 Ja, 1 Enthaltung, 18 Nein)<br />

Der Antrag der Fraktion der Freien Wähler, drei statt wie in § 15 <strong>des</strong><br />

Satzungsentwurfs vorgeschlagen zwei ehrenamtliche Stellvertreter<br />

<strong>des</strong> Bürgermeisters zu bestellen, wird abgelehnt.<br />

Beschluss: (einstimmig)<br />

Der Gemeinderat beschließt <strong>die</strong> Änderung der Hauptsatzung der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong> in der vorliegenden Fassung mit der Maßgabe,<br />

dass § 11 Satz 3 der Satzung entsprechend dem Vorschlag der SPD-<br />

Fraktion umformuliert wird.

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