Niederschrift über die öffentliche Sitzung des ... - Bad Säckingen
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Der Bürgermeister informiert, dass der Sprecherrat kein beschließen<strong>des</strong> Gremium sei und<br />
ausschließlich eine beratende Funktion für Bürgermeister und Gemeinderat habe. Es bestehe<br />
Bereitschaft, Ortsvorsteher zu gegebenem Anlass an den Beratungen zu beteiligen. Auch hier<br />
müsse in den kommenden 12 Monaten Erfahrungen gesammelt und anschließend Bilanz<br />
gezogen werden.<br />
Stadtrat Sutter verweist auf <strong>die</strong> Funktion <strong>des</strong> Sprecherrates, <strong>die</strong> in der Gemeindeordnung klar<br />
definiert sei. Es empfehle sich, zu belassen, was sich in den letzten Monaten bewährt habe.<br />
Stadtrat Maier sieht Feuerwehraufgaben nicht beim Hauptausschuss, sondern beim<br />
Technischen Ausschuss richtig angesiedelt.<br />
Der Bürgermeister unterscheidet zwischen technischen und Verwaltungsfragen. Im Zweifelsfall<br />
werde eine Feuerwehrangelegenheit im Hauptausschuss behandelt. Im Übrigen seien streitige<br />
Angelegenheiten im gegenseitigen Einvernehmen problemlos einem bestimmten Gremium<br />
zuweisbar.<br />
Beschluss: (einstimmig)<br />
§ 11 Satz 3 der Hauptsatzung i.d.F. der Änderung vom 13.09.2004<br />
ist moderat in dem Sinne umzuformulieren, dass den im Gemein-<br />
samen Ausschuss vertretenen Mitgliedern <strong>des</strong> Gemeinsamen Aus-<br />
schusses Weisungen zur einheitlichen Stimmabgabe erteilt werden<br />
können.<br />
Beschluss: (einstimmig)<br />
Über <strong>die</strong> Hauptsatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong> i.d.F. der Änderung<br />
vom 13.09.2004 wird nach einer zwölfmonatigen Bewährungszeit er-<br />
neut beraten und Bilanz gezogen.<br />
Beschluss: (8 Ja, 1 Enthaltung, 18 Nein)<br />
Der Antrag der Fraktion der Freien Wähler, drei statt wie in § 15 <strong>des</strong><br />
Satzungsentwurfs vorgeschlagen zwei ehrenamtliche Stellvertreter<br />
<strong>des</strong> Bürgermeisters zu bestellen, wird abgelehnt.<br />
Beschluss: (einstimmig)<br />
Der Gemeinderat beschließt <strong>die</strong> Änderung der Hauptsatzung der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong> in der vorliegenden Fassung mit der Maßgabe,<br />
dass § 11 Satz 3 der Satzung entsprechend dem Vorschlag der SPD-<br />
Fraktion umformuliert wird.