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MieterZeitung 2017

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Aus dem Alltag der Genossenschaft<br />

!<br />

?<br />

Bei anstehenden Reparaturen<br />

oder der Pflege des Grundstücks<br />

kümmert sich die Genossenschaft<br />

schnell um diese Angelegenheiten.<br />

Auch der Wohnungswechsel läuft<br />

unkompliziert. Mitgliedern stehen<br />

alle freien Wohnungen der Genossenschaft<br />

zur Verfügung.<br />

Sollten sich die eigenen Bedürfnisse<br />

oder Ansprüche mit der Zeit<br />

ändern, ist ein Wechsel in eine andere<br />

Wohnung möglich. Jedoch<br />

kann es zu Wartezeiten kommen,<br />

wenn die gewünschte Wohnung<br />

noch vermietet ist.<br />

Gemeinsam mit anderen Wohnungsanbietern<br />

sind die Genossenschaften<br />

u. a. im GdW<br />

Bundesverband deutscher Wohnungs-<br />

und Immobilienunternehmen<br />

vertreten. Dort sind sie über<br />

regionale Verbände organisiert.<br />

Was sind Genossenschaftsanteile?<br />

Mieter einer Wohnung einer Wohnungs-<br />

oder Baugenossenschaft<br />

kann nur werden, wer im Besitz<br />

von Genossenschaftsanteilen und<br />

dadurch Mitglied ist. Ein Anteil<br />

kostet – je nach Genossenschaft<br />

gibt es hier unterschiedliche Regelungen<br />

in der Satzung – etwa<br />

zwischen 50 und 3.000 Euro.<br />

Die Wohnungsgröße entscheidet<br />

meist über die Anzahl der notwendigen<br />

Anteile.<br />

Wenn das Mitglied seine Wohnung<br />

kündigt, kann es trotzdem Mitglied<br />

bleiben oder auch die Mitgliedschaft<br />

kündigen. Bei Kündigung<br />

der Mitgliedschaft muss die<br />

Genossenschaft die Geschäftsanteile<br />

an den Mieter zurückzahlen.<br />

Dies geschieht oft nicht gleich,<br />

auch hier sind die Regelungen der<br />

Satzung in der jeweiligen Genossenschaft<br />

zu beachten.<br />

Kündigt ein Mitglied die Mitgliedschaft<br />

und will trotzdem in der<br />

Wohnung bleiben, ist der Dauernutzungsvertrag<br />

hinfällig. Dieser<br />

gilt für Mitglieder und in unserer<br />

Wohnungsgenossenschaft können<br />

wir Nichtmitglieder ebenfalls<br />

mit einer Wohnung versorgen,<br />

diese erhalten dann allerdings<br />

keinen Dauernutzungsvertrag,<br />

sondern einen Mietvertrag.<br />

INFO<br />

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