MieterZeitung 2017
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Aus dem Alltag der Genossenschaft<br />
!<br />
?<br />
Bei anstehenden Reparaturen<br />
oder der Pflege des Grundstücks<br />
kümmert sich die Genossenschaft<br />
schnell um diese Angelegenheiten.<br />
Auch der Wohnungswechsel läuft<br />
unkompliziert. Mitgliedern stehen<br />
alle freien Wohnungen der Genossenschaft<br />
zur Verfügung.<br />
Sollten sich die eigenen Bedürfnisse<br />
oder Ansprüche mit der Zeit<br />
ändern, ist ein Wechsel in eine andere<br />
Wohnung möglich. Jedoch<br />
kann es zu Wartezeiten kommen,<br />
wenn die gewünschte Wohnung<br />
noch vermietet ist.<br />
Gemeinsam mit anderen Wohnungsanbietern<br />
sind die Genossenschaften<br />
u. a. im GdW<br />
Bundesverband deutscher Wohnungs-<br />
und Immobilienunternehmen<br />
vertreten. Dort sind sie über<br />
regionale Verbände organisiert.<br />
Was sind Genossenschaftsanteile?<br />
Mieter einer Wohnung einer Wohnungs-<br />
oder Baugenossenschaft<br />
kann nur werden, wer im Besitz<br />
von Genossenschaftsanteilen und<br />
dadurch Mitglied ist. Ein Anteil<br />
kostet – je nach Genossenschaft<br />
gibt es hier unterschiedliche Regelungen<br />
in der Satzung – etwa<br />
zwischen 50 und 3.000 Euro.<br />
Die Wohnungsgröße entscheidet<br />
meist über die Anzahl der notwendigen<br />
Anteile.<br />
Wenn das Mitglied seine Wohnung<br />
kündigt, kann es trotzdem Mitglied<br />
bleiben oder auch die Mitgliedschaft<br />
kündigen. Bei Kündigung<br />
der Mitgliedschaft muss die<br />
Genossenschaft die Geschäftsanteile<br />
an den Mieter zurückzahlen.<br />
Dies geschieht oft nicht gleich,<br />
auch hier sind die Regelungen der<br />
Satzung in der jeweiligen Genossenschaft<br />
zu beachten.<br />
Kündigt ein Mitglied die Mitgliedschaft<br />
und will trotzdem in der<br />
Wohnung bleiben, ist der Dauernutzungsvertrag<br />
hinfällig. Dieser<br />
gilt für Mitglieder und in unserer<br />
Wohnungsgenossenschaft können<br />
wir Nichtmitglieder ebenfalls<br />
mit einer Wohnung versorgen,<br />
diese erhalten dann allerdings<br />
keinen Dauernutzungsvertrag,<br />
sondern einen Mietvertrag.<br />
INFO<br />
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