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6 Bildung und Wissenschaft<br />

Definitionen<br />

Schulen (öffentliche und private)<br />

Absolventen/Abgänger mit Fachhochschulreife sind überwiegend Schüler/-innen mit<br />

dem Abschlusszeugnis der Fachoberschulen.<br />

Absolventen/Abgänger mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife sind<br />

insbesondere Schüler/-innen mit dem Abschlusszeugnis der Gymnasien, Integrierten<br />

Gesamtschulen, Abendgymnasien und Kollegs sowie der Fachgymnasien.<br />

Absolventen/Abgänger mit Realschul- oder mittlerem Abschluss sind Schüler/-innen<br />

mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule, der Schularten mit mehreren Bildungsgängen,<br />

einer Realschulklasse an Hauptschulen oder einer Abendrealschule. Als<br />

mittlerer Abschluss gilt insbesondere das Versetzungszeugnis in den 11. Schuljahrgang,<br />

das Abgangszeugnis aus dem 11., 12. oder 13. Schuljahrgang (ohne Hochschulreife)<br />

eines Gymnasiums oder einer Integrierten Gesamtschule sowie das Abschlusszeugnis<br />

einer Berufsaufbau- oder zweijährigen Berufsfachschule.<br />

Absolventen/Abgänger mit Hauptschulabschluss sind Schüler/-innen der Hauptschulen,<br />

Förderschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Realschulen,<br />

Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und Freien Waldorfschulen.<br />

Als Lehrkräfte gelten alle Personen, die ganz oder teilweise eigenverantwortlich<br />

unterrichten oder unterrichten müssten bzw. eine Schule leiten. Die Lehrkräfte werden<br />

derjenigen Schulart zugeordnet, an der sie ausschließlich bzw. überwiegend tätig sind.<br />

Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte sind mit voller Regelpflichtstundenzahl beschäftigt.<br />

Lehramtsanwärter bzw. Referendare werden – soweit sie selbstständig Unterricht<br />

erteilen – den stundenweise Beschäftigten (< 50 % der Regelpflichtstunden) zugeordnet.<br />

Die Schulpflicht beträgt in nahezu allen Ländern zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine<br />

neunjährige zum Teil auch zehnjährige Vollzeitschulpflicht und in eine dreijährige<br />

Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht (siehe Teilzeit-Berufsschulen)).<br />

Allgemeinbildende Schulen<br />

Abendgymnasien ermöglichen Erwachsenen meist innerhalb von drei Jahren den Erwerb<br />

der Hochschulreife. Die Bewerber/-innen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung<br />

bzw. eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen, mindestens<br />

19 Jahre alt sein und normalerweise vor Eintritt in den Hauptkurs einen<br />

einsemestrigen Vorkurs absolvieren. Die Teilnehmer/-innen müssen während der<br />

Zeit des Besuchs des Abendgymnasiums – mit Ausnahme der letzten drei Semester –<br />

berufstätig sein.<br />

Abendhauptschulen führen in einem einjährigen Ausbildungsgang (zwei Semester) zum<br />

Hauptschulabschluss.<br />

Abendrealschulen führen Erwachsene in Abendkursen (vier Semester) zum Realschulabschluss.<br />

Förderschulen sind Einrichtungen mit Vollzeitschulpflicht, die auf die Vermittlung von<br />

Unterrichtsinhalten bei Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer<br />

Beeinträchtigung sowie auf sozial gefährdete Kinder spezialisiert sind. Diese Kinder<br />

können an anderen Schulen nicht oder nicht mit ausreichendem Erfolg unterrichtet<br />

werden. Zu den Förderschulen zählen auch alle übrigen selbstständigen<br />

allgemeinbildenden Schularten, wie Realförderschulen und Gymnasialförderschulen.<br />

Freie Waldorfschulen sind private Ersatzschulen, die die Klassen 1 bis 12 von Grund-,<br />

Haupt- und teilweise auch Förderschulen sowie höheren Schulen als einheitlichen<br />

Bildungsgang nach der Pädagogik von Rudolf Steiner führen.<br />

Grundschulen (Klassenstufe 1 bis 4) vermitteln Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten<br />

in einem gemeinsamen Bildungsgang. Danach erfolgt der Übergang auf eine<br />

Orientierungsstufe (auch 5. und 6. Klasse in Berlin und Brandenburg) bzw. auf eine<br />

weiterführende Schule.<br />

Gymnasien sind weiterführende Schulen, die üblicherweise unmittelbar an die Grundschule<br />

oder die Orientierungsstufe anschließen und zur allgemeinen Hochschulreife<br />

führen. Die Schulbesuchsdauer beträgt, bis zur vollständigen Umstellung auf das<br />

Abitur nach der 12. Klasse (G8), neun bzw. sieben Jahre (Klassen 5/7 bis 13). Die<br />

Klassen 5/7 bis 10 bilden den Sekundarbereich I und die Jahrgangsstufen 11 bis 13<br />

bzw. 10 bis 12 bei G8-Gymnasien den Sekundarbereich II.<br />

Hauptschulen sind weiterführende Schulen; sie umfassen fünf bis sechs Schuljahre<br />

(Klassen 5 bis 9 bzw. 10) oder drei bis vier Schuljahre nach Besuch einer zweijährigen<br />

Orientierungsstufe (Klassen 7 bis 9 bzw. 10) und vermitteln eine allgemeine Bildung als<br />

Grundlage für eine praktische Berufsausbildung.<br />

Integrierte Gesamtschulen sind Einrichtungen, an denen Schüler mit Hauptschul-,<br />

Realschul- und Gymnasialempfehlung gemeinsam unterrichtet werden und alle drei<br />

Abschlüsse erlangen können. Die Integrierten Gesamtschulen verfügen über einen<br />

leistungsorientierten Unterricht durch Kurse anhand von Anspruchsebenen. Kooperative<br />

(Additive) Gesamtschulen sind abschlussbezogen (Hauptschul-, Realschulabschluss<br />

oder Abitur). Die Ergebnisse über die kooperativen Gesamtschulen sind nicht gesondert<br />

ausgewiesen, sondern bei den entsprechenden Schularten enthalten.<br />

Kollegs sind Vollzeitschulen zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die<br />

Aufnahmebedingungen sind die gleichen wie bei den Abendgymnasien. Die Kollegiaten<br />

dürfen jedoch keine berufliche Tätigkeit ausüben.<br />

Schulartunabhängige Orientierungsstufen sind schulartübergreifende Einrichtungen<br />

der Klassenstufen 5 und 6. Soweit die Orientierungsstufen aus organisatorischen<br />

Gründen bei einzelnen Schularten integriert sind, werden sie – ohne die Möglichkeit<br />

einer Trennung – bei diesen nachgewiesen.<br />

Realschulen sind weiterführende Schulen (Klassen 5 bzw. 7 bis 10), die im Anschluss<br />

an die Grundschule oder die Orientierungsstufe besucht werden. Das Abschlusszeugnis<br />

der Realschule berechtigt zum Besuch der Fachoberschule, des Fachgymnasiums oder<br />

zum Übergang auf ein Gymnasium in Aufbauform.<br />

Schularten mit mehreren Bildungsgängen sind Einrichtungen, die eine allgemeine und<br />

berufsvorbereitende Bildung vermitteln sowie die Voraussetzung schaffen für eine qualifizierte<br />

berufliche Tätigkeit. Ab der 7. Klassenstufe beginnt eine Differenzierung. Die<br />

Schüler erwerben mit erfolgreichem Besuch der 9. Klassenstufe den<br />

Hauptschulabschluss und mit erfolgreichem Besuch der 10. Klassenstufe und<br />

bestandener Prüfung den Realschulabschluss.<br />

Schulkindergärten sind überwiegend den Grund- oder Förderschulen angegliedert. Sie<br />

werden in der Regel von schulpflichtigen, aber noch nicht schulreifen Kindern besucht<br />

und bereiten auf den Eintritt in diese Schulen vor.<br />

Vorklassen an Grund-, Förder- und Gesamtschulen werden von Kindern besucht, die<br />

schulfähig, jedoch noch nicht schulpflichtig sind.<br />

Berufliche Schulen, berufliche Bildung, Weiterbildung<br />

Auszubildende (früher: Lehrlinge) sind Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages<br />

nach dem Berufsbildungsgesetz eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten<br />

Ausbildungsberuf bzw. in einer Regelung für Menschen mit Behinderungen<br />

durchlaufen. Dazu gehören auch Jugendliche, deren Ausbildung voll oder teilweise<br />

durch staatliche Programme finanziert wird. Nicht als Auszubildende gelten Personen,<br />

deren berufliche Ausbildung ausschließlich in beruflichen Schulen erfolgt (z. B. Schüler/<br />

-innen in Berufsfachschulen) oder die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis<br />

ausgebildet werden (z. B. Beamte/Beamtinnen im Vorbereitungsdienst).<br />

Berufsaufbauschulen werden von Jugendlichen besucht, die in einer Berufsausbildung<br />

oder Berufstätigkeit stehen oder gestanden haben, nach mindestens halbjährigem<br />

Besuch der Teilzeit-Berufsschule – parallel zur Teilzeit-Berufsschule – oder nach<br />

erfüllter Teilzeit-Berufsschulpflicht. Sie sind meist nach Fachrichtungen gegliedert; die<br />

Unterrichtsdauer beträgt bei Vollzeitschulen ein bis eineinhalb, bei Teilzeitschulen drei<br />

bis dreieinhalb Jahre. Der erfolgreiche Abschluss vermittelt die dem Realschulabschluss<br />

gleichgestellte Fachschulreife.<br />

Berufsfachschulen sind Schulen mit voller Wochenstundenzahl und mindestens<br />

einjähriger Schulbesuchsdauer, die in der Regel freiwillig nach Erfüllung der<br />

Vollzeitschulpflicht zur Berufsvorbereitung oder auch zur vollen Berufsausbildung ohne<br />

vorherige praktische Berufsausbildung besucht werden können.<br />

Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) in vollzeitschulischer Form hat die Aufgabe, allgemeine<br />

und – auf der Breite eines Berufsfeldes (z. B. Wirtschaft, Metall) – fachtheoretische<br />

sowie fachpraktische Lerninhalte als berufliche Grundbildung zu vermitteln. Der<br />

erfolgreiche Besuch des Berufsgrundbildungsjahres wird großteils auf die Berufsausbildung<br />

im dualen System angerechnet.<br />

Berufsoberschulen/Technische Oberschulen bieten Schulabgängern mit mittlerem<br />

Bildungsabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung die Möglichkeit, die<br />

fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife (Prüfung in zweiter Fremdsprache) zu<br />

erlangen Die Berufsoberschulen/Technischen Oberschulen umfassen mindestens zwei<br />

Schuljahre und werden großteils als Vollzeitschulen geführt.<br />

Teilzeit-Berufsschulen sind Einrichtungen im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht<br />

(dreijährige Teilzeitschulpflicht). Unterrichtet werden Jugendliche, die sich in einer<br />

beruflichen Ausbildung (Duales Ausbildungssystem) befinden, in einem<br />

Arbeitsverhältnis stehen oder beschäftigungslos sind. Sie haben die Aufgabe, die<br />

Allgemeinbildung der Schüler/-innen zu vertiefen und die für den Beruf erforderliche<br />

fachtheoretische Grundausbildung zu vermitteln. Der Unterricht wird in Koordination mit<br />

dem Ausbildungsbetrieb in der Regel als Teilzeitunterricht an zwei Tagen in der Woche<br />

oder als Blockunterricht in zusammenhängenden Abschnitten in Vollzeitform erteilt.<br />

Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag durch Volloder<br />

Teilzeitunterricht auf eine berufliche Tätigkeit vor.<br />

Die Angaben über die Beteiligung der Erwerbspersonen an Maßnahmen zur beruflichen<br />

Weiterbildung umfassen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, zu denen Vorträge<br />

oder Wochenendkurse, der Besuch von Techniker- oder Meisterschulen sowie von<br />

Lehrgängen, Kursen, Seminaren usw. zählen. Lehrgänge, die der Allgemeinbildung, der<br />

Berufsvorbereitung und -ausbildung dienen, sind hier nicht erfasst.<br />

Die in Bayern eingerichteten Fachakademien setzen den Realschulabschluss oder den<br />

Abschluss einer Berufsausbildung voraus. Sie bereiten in der Regel auf den Eintritt in<br />

eine gehobene Berufslaufbahn vor. Der Ausbildungsgang umfasst bei Vollzeitunterricht<br />

mindestens zwei Jahre.<br />

Fachgymnasien sind berufsbezogene Gymnasien, für deren Besuch der Realschulabschluss<br />

oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt wird. Der Schulbesuch dauert<br />

drei Jahre (Klassen 11 bis 13). Der Abschluss des Fachgymnasiums gilt als Befähigungsnachweis<br />

für das Studium an Hochschulen.<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2010</strong> 129

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