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6 Bildung und Wissenschaft<br />
Definitionen<br />
Schulen (öffentliche und private)<br />
Absolventen/Abgänger mit Fachhochschulreife sind überwiegend Schüler/-innen mit<br />
dem Abschlusszeugnis der Fachoberschulen.<br />
Absolventen/Abgänger mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife sind<br />
insbesondere Schüler/-innen mit dem Abschlusszeugnis der Gymnasien, Integrierten<br />
Gesamtschulen, Abendgymnasien und Kollegs sowie der Fachgymnasien.<br />
Absolventen/Abgänger mit Realschul- oder mittlerem Abschluss sind Schüler/-innen<br />
mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule, der Schularten mit mehreren Bildungsgängen,<br />
einer Realschulklasse an Hauptschulen oder einer Abendrealschule. Als<br />
mittlerer Abschluss gilt insbesondere das Versetzungszeugnis in den 11. Schuljahrgang,<br />
das Abgangszeugnis aus dem 11., 12. oder 13. Schuljahrgang (ohne Hochschulreife)<br />
eines Gymnasiums oder einer Integrierten Gesamtschule sowie das Abschlusszeugnis<br />
einer Berufsaufbau- oder zweijährigen Berufsfachschule.<br />
Absolventen/Abgänger mit Hauptschulabschluss sind Schüler/-innen der Hauptschulen,<br />
Förderschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Realschulen,<br />
Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und Freien Waldorfschulen.<br />
Als Lehrkräfte gelten alle Personen, die ganz oder teilweise eigenverantwortlich<br />
unterrichten oder unterrichten müssten bzw. eine Schule leiten. Die Lehrkräfte werden<br />
derjenigen Schulart zugeordnet, an der sie ausschließlich bzw. überwiegend tätig sind.<br />
Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte sind mit voller Regelpflichtstundenzahl beschäftigt.<br />
Lehramtsanwärter bzw. Referendare werden – soweit sie selbstständig Unterricht<br />
erteilen – den stundenweise Beschäftigten (< 50 % der Regelpflichtstunden) zugeordnet.<br />
Die Schulpflicht beträgt in nahezu allen Ländern zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine<br />
neunjährige zum Teil auch zehnjährige Vollzeitschulpflicht und in eine dreijährige<br />
Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht (siehe Teilzeit-Berufsschulen)).<br />
Allgemeinbildende Schulen<br />
Abendgymnasien ermöglichen Erwachsenen meist innerhalb von drei Jahren den Erwerb<br />
der Hochschulreife. Die Bewerber/-innen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung<br />
bzw. eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen, mindestens<br />
19 Jahre alt sein und normalerweise vor Eintritt in den Hauptkurs einen<br />
einsemestrigen Vorkurs absolvieren. Die Teilnehmer/-innen müssen während der<br />
Zeit des Besuchs des Abendgymnasiums – mit Ausnahme der letzten drei Semester –<br />
berufstätig sein.<br />
Abendhauptschulen führen in einem einjährigen Ausbildungsgang (zwei Semester) zum<br />
Hauptschulabschluss.<br />
Abendrealschulen führen Erwachsene in Abendkursen (vier Semester) zum Realschulabschluss.<br />
Förderschulen sind Einrichtungen mit Vollzeitschulpflicht, die auf die Vermittlung von<br />
Unterrichtsinhalten bei Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer<br />
Beeinträchtigung sowie auf sozial gefährdete Kinder spezialisiert sind. Diese Kinder<br />
können an anderen Schulen nicht oder nicht mit ausreichendem Erfolg unterrichtet<br />
werden. Zu den Förderschulen zählen auch alle übrigen selbstständigen<br />
allgemeinbildenden Schularten, wie Realförderschulen und Gymnasialförderschulen.<br />
Freie Waldorfschulen sind private Ersatzschulen, die die Klassen 1 bis 12 von Grund-,<br />
Haupt- und teilweise auch Förderschulen sowie höheren Schulen als einheitlichen<br />
Bildungsgang nach der Pädagogik von Rudolf Steiner führen.<br />
Grundschulen (Klassenstufe 1 bis 4) vermitteln Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten<br />
in einem gemeinsamen Bildungsgang. Danach erfolgt der Übergang auf eine<br />
Orientierungsstufe (auch 5. und 6. Klasse in Berlin und Brandenburg) bzw. auf eine<br />
weiterführende Schule.<br />
Gymnasien sind weiterführende Schulen, die üblicherweise unmittelbar an die Grundschule<br />
oder die Orientierungsstufe anschließen und zur allgemeinen Hochschulreife<br />
führen. Die Schulbesuchsdauer beträgt, bis zur vollständigen Umstellung auf das<br />
Abitur nach der 12. Klasse (G8), neun bzw. sieben Jahre (Klassen 5/7 bis 13). Die<br />
Klassen 5/7 bis 10 bilden den Sekundarbereich I und die Jahrgangsstufen 11 bis 13<br />
bzw. 10 bis 12 bei G8-Gymnasien den Sekundarbereich II.<br />
Hauptschulen sind weiterführende Schulen; sie umfassen fünf bis sechs Schuljahre<br />
(Klassen 5 bis 9 bzw. 10) oder drei bis vier Schuljahre nach Besuch einer zweijährigen<br />
Orientierungsstufe (Klassen 7 bis 9 bzw. 10) und vermitteln eine allgemeine Bildung als<br />
Grundlage für eine praktische Berufsausbildung.<br />
Integrierte Gesamtschulen sind Einrichtungen, an denen Schüler mit Hauptschul-,<br />
Realschul- und Gymnasialempfehlung gemeinsam unterrichtet werden und alle drei<br />
Abschlüsse erlangen können. Die Integrierten Gesamtschulen verfügen über einen<br />
leistungsorientierten Unterricht durch Kurse anhand von Anspruchsebenen. Kooperative<br />
(Additive) Gesamtschulen sind abschlussbezogen (Hauptschul-, Realschulabschluss<br />
oder Abitur). Die Ergebnisse über die kooperativen Gesamtschulen sind nicht gesondert<br />
ausgewiesen, sondern bei den entsprechenden Schularten enthalten.<br />
Kollegs sind Vollzeitschulen zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die<br />
Aufnahmebedingungen sind die gleichen wie bei den Abendgymnasien. Die Kollegiaten<br />
dürfen jedoch keine berufliche Tätigkeit ausüben.<br />
Schulartunabhängige Orientierungsstufen sind schulartübergreifende Einrichtungen<br />
der Klassenstufen 5 und 6. Soweit die Orientierungsstufen aus organisatorischen<br />
Gründen bei einzelnen Schularten integriert sind, werden sie – ohne die Möglichkeit<br />
einer Trennung – bei diesen nachgewiesen.<br />
Realschulen sind weiterführende Schulen (Klassen 5 bzw. 7 bis 10), die im Anschluss<br />
an die Grundschule oder die Orientierungsstufe besucht werden. Das Abschlusszeugnis<br />
der Realschule berechtigt zum Besuch der Fachoberschule, des Fachgymnasiums oder<br />
zum Übergang auf ein Gymnasium in Aufbauform.<br />
Schularten mit mehreren Bildungsgängen sind Einrichtungen, die eine allgemeine und<br />
berufsvorbereitende Bildung vermitteln sowie die Voraussetzung schaffen für eine qualifizierte<br />
berufliche Tätigkeit. Ab der 7. Klassenstufe beginnt eine Differenzierung. Die<br />
Schüler erwerben mit erfolgreichem Besuch der 9. Klassenstufe den<br />
Hauptschulabschluss und mit erfolgreichem Besuch der 10. Klassenstufe und<br />
bestandener Prüfung den Realschulabschluss.<br />
Schulkindergärten sind überwiegend den Grund- oder Förderschulen angegliedert. Sie<br />
werden in der Regel von schulpflichtigen, aber noch nicht schulreifen Kindern besucht<br />
und bereiten auf den Eintritt in diese Schulen vor.<br />
Vorklassen an Grund-, Förder- und Gesamtschulen werden von Kindern besucht, die<br />
schulfähig, jedoch noch nicht schulpflichtig sind.<br />
Berufliche Schulen, berufliche Bildung, Weiterbildung<br />
Auszubildende (früher: Lehrlinge) sind Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages<br />
nach dem Berufsbildungsgesetz eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten<br />
Ausbildungsberuf bzw. in einer Regelung für Menschen mit Behinderungen<br />
durchlaufen. Dazu gehören auch Jugendliche, deren Ausbildung voll oder teilweise<br />
durch staatliche Programme finanziert wird. Nicht als Auszubildende gelten Personen,<br />
deren berufliche Ausbildung ausschließlich in beruflichen Schulen erfolgt (z. B. Schüler/<br />
-innen in Berufsfachschulen) oder die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis<br />
ausgebildet werden (z. B. Beamte/Beamtinnen im Vorbereitungsdienst).<br />
Berufsaufbauschulen werden von Jugendlichen besucht, die in einer Berufsausbildung<br />
oder Berufstätigkeit stehen oder gestanden haben, nach mindestens halbjährigem<br />
Besuch der Teilzeit-Berufsschule – parallel zur Teilzeit-Berufsschule – oder nach<br />
erfüllter Teilzeit-Berufsschulpflicht. Sie sind meist nach Fachrichtungen gegliedert; die<br />
Unterrichtsdauer beträgt bei Vollzeitschulen ein bis eineinhalb, bei Teilzeitschulen drei<br />
bis dreieinhalb Jahre. Der erfolgreiche Abschluss vermittelt die dem Realschulabschluss<br />
gleichgestellte Fachschulreife.<br />
Berufsfachschulen sind Schulen mit voller Wochenstundenzahl und mindestens<br />
einjähriger Schulbesuchsdauer, die in der Regel freiwillig nach Erfüllung der<br />
Vollzeitschulpflicht zur Berufsvorbereitung oder auch zur vollen Berufsausbildung ohne<br />
vorherige praktische Berufsausbildung besucht werden können.<br />
Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) in vollzeitschulischer Form hat die Aufgabe, allgemeine<br />
und – auf der Breite eines Berufsfeldes (z. B. Wirtschaft, Metall) – fachtheoretische<br />
sowie fachpraktische Lerninhalte als berufliche Grundbildung zu vermitteln. Der<br />
erfolgreiche Besuch des Berufsgrundbildungsjahres wird großteils auf die Berufsausbildung<br />
im dualen System angerechnet.<br />
Berufsoberschulen/Technische Oberschulen bieten Schulabgängern mit mittlerem<br />
Bildungsabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung die Möglichkeit, die<br />
fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife (Prüfung in zweiter Fremdsprache) zu<br />
erlangen Die Berufsoberschulen/Technischen Oberschulen umfassen mindestens zwei<br />
Schuljahre und werden großteils als Vollzeitschulen geführt.<br />
Teilzeit-Berufsschulen sind Einrichtungen im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht<br />
(dreijährige Teilzeitschulpflicht). Unterrichtet werden Jugendliche, die sich in einer<br />
beruflichen Ausbildung (Duales Ausbildungssystem) befinden, in einem<br />
Arbeitsverhältnis stehen oder beschäftigungslos sind. Sie haben die Aufgabe, die<br />
Allgemeinbildung der Schüler/-innen zu vertiefen und die für den Beruf erforderliche<br />
fachtheoretische Grundausbildung zu vermitteln. Der Unterricht wird in Koordination mit<br />
dem Ausbildungsbetrieb in der Regel als Teilzeitunterricht an zwei Tagen in der Woche<br />
oder als Blockunterricht in zusammenhängenden Abschnitten in Vollzeitform erteilt.<br />
Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag durch Volloder<br />
Teilzeitunterricht auf eine berufliche Tätigkeit vor.<br />
Die Angaben über die Beteiligung der Erwerbspersonen an Maßnahmen zur beruflichen<br />
Weiterbildung umfassen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, zu denen Vorträge<br />
oder Wochenendkurse, der Besuch von Techniker- oder Meisterschulen sowie von<br />
Lehrgängen, Kursen, Seminaren usw. zählen. Lehrgänge, die der Allgemeinbildung, der<br />
Berufsvorbereitung und -ausbildung dienen, sind hier nicht erfasst.<br />
Die in Bayern eingerichteten Fachakademien setzen den Realschulabschluss oder den<br />
Abschluss einer Berufsausbildung voraus. Sie bereiten in der Regel auf den Eintritt in<br />
eine gehobene Berufslaufbahn vor. Der Ausbildungsgang umfasst bei Vollzeitunterricht<br />
mindestens zwei Jahre.<br />
Fachgymnasien sind berufsbezogene Gymnasien, für deren Besuch der Realschulabschluss<br />
oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt wird. Der Schulbesuch dauert<br />
drei Jahre (Klassen 11 bis 13). Der Abschluss des Fachgymnasiums gilt als Befähigungsnachweis<br />
für das Studium an Hochschulen.<br />
Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2010</strong> 129