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Germany Yearbook - 2010_ocr

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12 Umwelt<br />

Methodische Erläuterungen<br />

Umweltzustand<br />

Die Waldschäden (Tabelle 12.16) werden seit 1984 einheitlich nach den zwischen dem<br />

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und den<br />

Forstverwaltungen der Länder getroffenen Vereinbarungen ermittelt. Alle Länder wenden<br />

dabei ein Stichprobenverfahren (Probebäume) an, welches flächenbezogene Aussagen<br />

über den Waldzustand liefert. Als wichtigster Vitalitätsweiser wird dabei die Verlichtung<br />

der Baumkronen erfasst (= Nadel-/Blattverlust).<br />

Für die Waldschadenserhebungen werden die Erhebungspunkte durch die Knotenpunkte<br />

eines Gitternetzes festgelegt, dessen Linienabstand bei einer Vollerhebung höchstens<br />

4 km und bei einer Teilstichprobe höchstens 16 km beträgt.<br />

1998 wurden erstmals die zur Beschreibung des Waldzustandes auf Bundesebene notwendigen<br />

Informationen unmittelbar aus den von den Ländern bereitgestellten Einzelbaumdaten<br />

des 16 x 16 km-Stichprobennetzes (EU-weit vorgegebene Netzdichte) ermittelt.<br />

Die Ergebnisse zur Waldschadenserhebung werden noch im laufenden Berichtsjahr vom<br />

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht.<br />

Umweltschutzmaßnahmen<br />

Die in Tabelle 12.17 nachgewiesenen Angaben über die gesamtwirtschaftlichen Aufwendungen<br />

und Ausgaben für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe, beim Staat<br />

und bei den privatisierten öffentlichen Unternehmen wurden im Rahmen der Umweltökonomischen<br />

Gesamtrechnungen ermittelt. Die gesamtwirtschaftlichen Ausgaben und<br />

Aufwendungen für Umweltschutz werden jeweils drei Jahre nach dem Berichtsjahr der<br />

zugrunde liegenden Basisstatistiken veröffentlicht.<br />

Das deutsche Naturschutzgesetz (BNatSchG) unterscheidet zwischen Schutzgebieten<br />

unterschiedlicher Zielstellung und Schutzzwecken (z. B. Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate,<br />

Landschaftsschutzgebiete, Nationalparke, Naturparke).<br />

Darüber hinaus regeln EG-Richtlinien und internationale Verträge die Unterschutzstellung<br />

von ökologisch wertvollen Gebieten. Die für die verschiedenen Schutzgebiet-<br />

Kategorien gemeldeten Gebiete überschneiden sich daher in erheblichem Maße oder<br />

sind sogar deckungsgleich, weshalb eine Addition der Flächen nicht sinnvoll ist.<br />

Basierend auf einem auf internationaler Ebene erarbeiteten Konzept einer Statistik über<br />

umweltbezogene Steuern orientiert sich die Definition von Umweltsteuern an der Besteuerungsgrundlage<br />

– unabhängig von der Motivation zur Einführung der Steuer oder<br />

von der Verwendung der Einnahmen. Maßgeblich ist danach, dass die Steuer sich auf<br />

eine physische Einheit (oder einen Ersatz dafür) bezieht, die nachweislich spezifische<br />

negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Konkret sind darunter Emissionen im weitesten<br />

Sinne (Luftemissionen, Abwasser, Abfall, Lärm), Energieerzeugnisse, der Verkehr<br />

oder Dünge- und Pflanzenschutzmittel zu verstehen. Für Deutschland sind somit bei den<br />

Steuern die Mineralölsteuer und die Stromsteuer (Besteuerungsgrundlage Energieerzeugnis)<br />

sowie die Kraftfahrzeugsteuer (emissionsbezogene bzw. bis 1.7.1997 verkehrsbezogene<br />

Besteuerungsgrundlage) quantitativ am bedeutsamsten.<br />

Die hier präsentierten Ergebnisse (Tabelle 12.19) beziehen sich ausschließlich auf diese<br />

Steuern. Die Mehrwertsteuer auf Kraftfahrzeuge, Mineralöl oder Strom ist nicht einbezogen.<br />

Die Ergebnisse zu den Umweltsteuern werden ein halbes Jahr nach Ablauf des Berichtsjahres<br />

veröffentlicht.<br />

Zusätzliche Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken können Sie über<br />

unsere Internetadresse www.destatis.de unter »Publikationen« kostenlos anhand der<br />

thematisch geordneten »Qualitätsberichte« abrufen.<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2010</strong> 301

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