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ZAP-0118

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Fach 12, Seite 368<br />

Nachlass/Erbrecht<br />

FAQ – Generalvollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung<br />

tätig, ist Auftragsrecht einschlägig (§§ 662 ff. BGB). Enthält die Vollmacht dazu keine ausdrücklichen<br />

Ausführungen, ist Unentgeltlichkeit und damit Auftragsrecht anzunehmen (OLG Karlsruhe, Urt. v.<br />

16.5.2017 – 9 U 167/15, <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 505/2017).<br />

Frage:<br />

Muss der Bevollmächtigte über sein Tun Rechenschaft ablegen?<br />

Der Bevollmächtigte ist rechenschaftspflichtig sowohl gegenüber dem Betroffenen als auch im Falle<br />

dessen Todes gegenüber dem Erben. Dies wurde z.B. für eine Tochter entschieden, die aufgrund einer<br />

Generalvollmacht Bargeldbeträge vom Bankkonto der pflegebedürftigen Mutter abgehoben hat, um<br />

diese Gelder für die Mutter zu verwenden. Nach dem Tode der Mutter hat die Tochter gegenüber den<br />

Erben zu beweisen, dass sie die Gelder auftragsgemäß verwendet hat. Im Einzelfall kann dieser Beweis<br />

auch durch eine informatorische Anhörung der Bevollmächtigten erbracht werden. In dem entschiedenen<br />

Rechtsstreit hatte der Erbe von der Tochter die Herausgabe der abgehobenen Bargeldbeträge<br />

verlangt (OLG Karlsruhe <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 505/2017; vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012 – 16 U 196/11,<br />

ZEV 2013, 339 zur Abgrenzung von Kontovollmachten zur Erledigung bloßer Gefälligkeiten – tägliches<br />

Einkaufen für die alte und kranke Mutter; OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2007 – 26 U 62/06, ZEV 2008, 600 f.<br />

– zum Schadensersatz des Bevollmächtigten bei durch Tatsachen unterlegten Zweifeln an seiner<br />

Zuverlässigkeit und seiner Geschäftsbesorgung, Zweifel wegen des Umfangs ungeklärter Verfügungen<br />

i.H.v. 130.000 € in einem Zeitraum von 6,5 Jahren nach Abzug der angemessenen Pflege- und<br />

Mietkosten; BGH, Urt. v. 25.3.2014 – X ZR 94/12, NJW 2014, 3021 ff. – zum Widerruf der Schenkung von<br />

Immobilien an den Bevollmächtigten bei Verstoß gegen dessen Pflicht zu möglichst schonendem<br />

Gebrauch seiner eingeräumten Befugnisse unter bestmöglicher Wahrung der personellen Autonomie<br />

des Betroffenen, sofortige Abschiebung ins Pflegeheim mit der Anordnung der Isolation von sozialen<br />

Kontakten nach Krankenhausaufenthalt).<br />

VIII. Kontrolle des Bevollmächtigten<br />

Frage:<br />

Kann man den Bevollmächtigten kontrollieren lassen?<br />

Ja, ein Kontrollbetreuer kann bestellt werden. Das kann schon durch den Vollmachtgeber geschehen.<br />

Damit verhindert er, dass eine Betreuung gerichtlich angeordnet wird, wenn die Vollmacht erteilt<br />

wurde, um diesen Fall gerade zu verhindern. Andernfalls kann das Betreuungsgericht einen<br />

Kontrollbevollmächtigten einsetzen, wenn der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten nicht mehr<br />

überwachen kann (OLG Hamm, Beschl. v. 23.1.2001 – 15 W 365/00, FamRZ 2001, 870; BGH, Beschl.<br />

v. 30.3.2011 – XII ZB 537/10, NJW 2011, 2137). Weitere Anlässe für die Einsetzung des Kontrollbetreuers<br />

sind der erwartete Verdacht, der Bevollmächtigte habe dem Vollmachtgeber Geld weggenommen,<br />

konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr vereinbarungsgemäß und für<br />

den Vollmachtgeber interessengemäß handelt (BGH, Beschl. v. 9.9.2015 – XII ZB 125/15, NJW 2015,<br />

3575), besondere Schwierigkeiten bei der Führung einzelner Geschäfte (BGH, Beschl. v. 16.7.2014 –<br />

XII ZB 142/14, ZEV 2014, 612) sowie konkrete Verdachtsmomente, dass die Vollmacht hinter dem<br />

Umfang des aktuellen Betreuungsbedarfs zurückbleibt (OLG Köln, Beschl. v. 30.3.2009 – 16 Wx 19/09,<br />

BtPrax 2009, 306).<br />

Können sich Kinder, die durch eine Vorsorgevollmacht zur Einzelvertretung befugt sind, nicht über die<br />

weitere Pflege und Versorgung des Betroffenen einigen, ist dies allein kein Grund zur Einsetzung einer<br />

Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB; BGH, Beschl. v. 30.3.2011 – XII ZB 507 30/10, NJW 2011, 2137).<br />

Als letztes Mittel kann der Kontrollbetreuer dazu ermächtigt werden, die (wirksame) Vorsorgevollmacht<br />

zu widerrufen (BGH, Beschl. v. 14.10.2015 – XII ZB 177/15, MDR 2015, 1423; v. 23.9.2015 – XII ZB<br />

624/14, MDR 2015, 1423 f.).<br />

26 <strong>ZAP</strong> Nr. 1 4.1.2018

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