BEKANNTE MARKEN UND MARKTFÜHRER | B4B Themenmagazin 01.2018
01.2018 | B4B Themenmagazin, das Advertorial in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: BEKANNTE MARKEN UND MARKTFÜHRER • BESTESEITEN.DE • ARBEITS- UND BERUFSBEKLEIDUNG • PERSONALANZEIGEN
01.2018 | B4B Themenmagazin, das Advertorial in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: BEKANNTE MARKEN UND MARKTFÜHRER • BESTESEITEN.DE • ARBEITS- UND BERUFSBEKLEIDUNG • PERSONALANZEIGEN
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<strong>01.2018</strong> <strong>B4B</strong> THEMENMAGAZIN<br />
BERUFSKLEIDUNG VERLANGT<br />
EIN CORPORATE BEHAVIOUR<br />
Wie sich Unternehmen darstellen ist eine Sache, wie sie sich verhalten<br />
oft eine ganz andere. Das kann man in unterschiedlichen Situationen<br />
erleben, so z. B. wenn ein vollkommen verdreckter Transporter einer<br />
Reinigungsfirma neben einem steht mit der Aufschrift „Wir sorgen für<br />
Sauberkeit“. Widersprüchlicher kann ein Auftritt kaum sein. Ähnliches<br />
gilt auch für solche Unternehmen, deren Mitarbeiter Berufskleidung<br />
tragen und es damit nach außen positiv repräsentieren sollen, dieses<br />
Ziel aber nicht wirklich erreichen.<br />
Das Bild, das die Berufskleidung abgibt, entspricht entweder nicht der<br />
Erwartung, die ein Unternehmen durch seine Kommunikation selbst geschaffen<br />
hat. Weil am falschen Fleck gespart wird, ist die Berufskleidung<br />
eines sich ansonsten als Qualitätsführer darstellenden Unternehmens<br />
verwaschen oder gar beschädigt. Die Mitarbeiter sind gut, nur die Bekleidung<br />
ist schlecht. Oder die Bekleidung macht einen guten Eindruck, den<br />
die Mitarbeiter, die sie tragen, durch negatives Verhalten aber nicht erfüllen.<br />
Darum reicht es nicht, Mitarbeitern nur Berufskleidung zur Verfügung<br />
zu stellen. Man muss auch dafür sorgen, dass die Bekleidung und das<br />
Verhalten der Mitarbeiter, die sie tragen, stets das Bild abgeben, mit dem<br />
sich ein Unternehmen darstellen möchte. Zum Corporate Behaviour gehört<br />
auch, Mitarbeiter nicht nur einzukleiden sondern sie auch entsprechend<br />
zu schulen. Dann passen die Darstellung und das Verhalten eines Unternehmens<br />
zusammen und werden ein konstruktiver Teil seines Erfolgs.<br />
© depositphotos.com/belchonock<br />
www.b4bbaden-wuerttemberg.de<br />
BERUFSKLEIDUNG, DIENSTKLEIDUNG & SCHUTZKLEIDUNG<br />
Arbeitsrechtlich sind die Untergruppen Berufskleidung, Dienstkleidung<br />
und Schutzkleidung zu unterscheiden:<br />
1. Berufskleidung hat sich für bestimmte Berufe als zweckmäßig<br />
erwiesen und ist für sie üblich geworden. Um Berufskleidung handelt<br />
es sich, wenn deren Beschaffung grundsätzlich dem Arbeitnehmer<br />
obliegt, sie zwar nach den Anforderungen der geschuldeten Arbeit in<br />
der Auswahl begrenzt sein kann, aber vom Arbeitnehmer nach dem<br />
persönlichen Geschmack bestimmt wird<br />
2. Dienstkleidung sind solche Kleidungsstücke, die auf Anordnung<br />
des Arbeitgebers zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen<br />
Interesse während der Arbeitszeit zu tragen sind. Dieser Zweck kann<br />
durch eine Vorgabe hinsichtlich der Farbe und des Materials der während<br />
der Arbeit zu tragenden Kleidung erreicht werden.<br />
3. Schutzkleidung ist eine Arbeitskleidung, die aus Gründen des Arbeitsschutzes<br />
während der Arbeitszeit vom Arbeitnehmer zu tragen<br />
ist.<br />
Der Arbeitnehmer muss es bei Arbeitskleidung hinnehmen, dass ihm<br />
durch die einschränkenden Vorgaben des Arbeitgebers im Rahmen<br />
einer die Kleidung betreffenden Arbeitsanweisung weitgehend die<br />
Möglichkeit genommen wird, seiner Kleidung zur Abgrenzung anderen<br />
gegenüber eine eigene persönliche Note zu geben. Im deutschen<br />
Arbeitsrecht zählt das „vom Arbeitgeber angeordnete Umkleiden im<br />
Betrieb“, um eine Dienst- oder Schutzkleidung anzulegen in der Regel<br />
zur Arbeitszeit, die vergütet werden muss.<br />
Die Beschaffung der Berufskleidung obliegt grundsätzlich dem Arbeitnehmer.<br />
Gesetzlich angeordnete Schutzkleidung muss der Arbeitgeber<br />
stellen oder die Kosten für die Anschaffung übernehmen. Wenn der<br />
Arbeitgeber eine uniformierte Kleidung in bestimmter Farbe, Material<br />
und Aussehen anordnet, spricht man von Dienstkleidung. Üblicherweise<br />
wird sie unentgeltlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.<br />
Dieser Beitrag basiert auf dem Artikel „Arbeitskleidung“ aus der freien Enzyklopädie<br />
Wikipedia und steht unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“. In Wikipedia<br />
ist eine Liste der Autoren verfügbar.<br />
www.wikipedia.org<br />
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