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BEKANNTE MARKEN UND MARKTFÜHRER | B4B Themenmagazin 01.2018

01.2018 | B4B Themenmagazin, das Advertorial in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: BEKANNTE MARKEN UND MARKTFÜHRER • BESTESEITEN.DE • ARBEITS- UND BERUFSBEKLEIDUNG • PERSONALANZEIGEN

01.2018 | B4B Themenmagazin, das Advertorial in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: BEKANNTE MARKEN UND MARKTFÜHRER • BESTESEITEN.DE • ARBEITS- UND BERUFSBEKLEIDUNG • PERSONALANZEIGEN

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<strong>01.2018</strong> <strong>B4B</strong> THEMENMAGAZIN<br />

BERUFSKLEIDUNG VERLANGT<br />

EIN CORPORATE BEHAVIOUR<br />

Wie sich Unternehmen darstellen ist eine Sache, wie sie sich verhalten<br />

oft eine ganz andere. Das kann man in unterschiedlichen Situationen<br />

erleben, so z. B. wenn ein vollkommen verdreckter Transporter einer<br />

Reinigungsfirma neben einem steht mit der Aufschrift „Wir sorgen für<br />

Sauberkeit“. Widersprüchlicher kann ein Auftritt kaum sein. Ähnliches<br />

gilt auch für solche Unternehmen, deren Mitarbeiter Berufskleidung<br />

tragen und es damit nach außen positiv repräsentieren sollen, dieses<br />

Ziel aber nicht wirklich erreichen.<br />

Das Bild, das die Berufskleidung abgibt, entspricht entweder nicht der<br />

Erwartung, die ein Unternehmen durch seine Kommunikation selbst geschaffen<br />

hat. Weil am falschen Fleck gespart wird, ist die Berufskleidung<br />

eines sich ansonsten als Qualitätsführer darstellenden Unternehmens<br />

verwaschen oder gar beschädigt. Die Mitarbeiter sind gut, nur die Bekleidung<br />

ist schlecht. Oder die Bekleidung macht einen guten Eindruck, den<br />

die Mitarbeiter, die sie tragen, durch negatives Verhalten aber nicht erfüllen.<br />

Darum reicht es nicht, Mitarbeitern nur Berufskleidung zur Verfügung<br />

zu stellen. Man muss auch dafür sorgen, dass die Bekleidung und das<br />

Verhalten der Mitarbeiter, die sie tragen, stets das Bild abgeben, mit dem<br />

sich ein Unternehmen darstellen möchte. Zum Corporate Behaviour gehört<br />

auch, Mitarbeiter nicht nur einzukleiden sondern sie auch entsprechend<br />

zu schulen. Dann passen die Darstellung und das Verhalten eines Unternehmens<br />

zusammen und werden ein konstruktiver Teil seines Erfolgs.<br />

© depositphotos.com/belchonock<br />

www.b4bbaden-wuerttemberg.de<br />

BERUFSKLEIDUNG, DIENSTKLEIDUNG & SCHUTZKLEIDUNG<br />

Arbeitsrechtlich sind die Untergruppen Berufskleidung, Dienstkleidung<br />

und Schutzkleidung zu unterscheiden:<br />

1. Berufskleidung hat sich für bestimmte Berufe als zweckmäßig<br />

erwiesen und ist für sie üblich geworden. Um Berufskleidung handelt<br />

es sich, wenn deren Beschaffung grundsätzlich dem Arbeitnehmer<br />

obliegt, sie zwar nach den Anforderungen der geschuldeten Arbeit in<br />

der Auswahl begrenzt sein kann, aber vom Arbeitnehmer nach dem<br />

persönlichen Geschmack bestimmt wird<br />

2. Dienstkleidung sind solche Kleidungsstücke, die auf Anordnung<br />

des Arbeitgebers zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen<br />

Interesse während der Arbeitszeit zu tragen sind. Dieser Zweck kann<br />

durch eine Vorgabe hinsichtlich der Farbe und des Materials der während<br />

der Arbeit zu tragenden Kleidung erreicht werden.<br />

3. Schutzkleidung ist eine Arbeitskleidung, die aus Gründen des Arbeitsschutzes<br />

während der Arbeitszeit vom Arbeitnehmer zu tragen<br />

ist.<br />

Der Arbeitnehmer muss es bei Arbeitskleidung hinnehmen, dass ihm<br />

durch die einschränkenden Vorgaben des Arbeitgebers im Rahmen<br />

einer die Kleidung betreffenden Arbeitsanweisung weitgehend die<br />

Möglichkeit genommen wird, seiner Kleidung zur Abgrenzung anderen<br />

gegenüber eine eigene persönliche Note zu geben. Im deutschen<br />

Arbeitsrecht zählt das „vom Arbeitgeber angeordnete Umkleiden im<br />

Betrieb“, um eine Dienst- oder Schutzkleidung anzulegen in der Regel<br />

zur Arbeitszeit, die vergütet werden muss.<br />

Die Beschaffung der Berufskleidung obliegt grundsätzlich dem Arbeitnehmer.<br />

Gesetzlich angeordnete Schutzkleidung muss der Arbeitgeber<br />

stellen oder die Kosten für die Anschaffung übernehmen. Wenn der<br />

Arbeitgeber eine uniformierte Kleidung in bestimmter Farbe, Material<br />

und Aussehen anordnet, spricht man von Dienstkleidung. Üblicherweise<br />

wird sie unentgeltlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.<br />

Dieser Beitrag basiert auf dem Artikel „Arbeitskleidung“ aus der freien Enzyklopädie<br />

Wikipedia und steht unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“. In Wikipedia<br />

ist eine Liste der Autoren verfügbar.<br />

www.wikipedia.org<br />

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