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frankenstein - Verbandsgemeinde Hochspeyer

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<strong>Hochspeyer</strong> - 3 - Mittwoch, den 7. November 2012<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

die in der Zeit vom<br />

VERBANDSGEMEINDE HOCHSPEYER<br />

Aktuelles vom Passamt<br />

Reisepässe,<br />

15.10.2012 bis 26.10.12<br />

beantragt wurden, können bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Hochspeyer</strong>, Hauptstr. 121, Zimmer Nr. 202 und 203, zu unseren<br />

Öffnungszeiten abgeholt werden. Ein noch in Ihrem Besitz befindliches<br />

gleichartiges Ausweispapier geben Sie bitte bei dieser Gelegenheit<br />

ab.<br />

Bei persönlicher Verhinderung können Sie eine andere Person mit<br />

der Abholung beauftragen. Diese Person muss sich ausweisen und<br />

eine formlose Vollmacht von Ihnen vorzeigen können.<br />

Wir weisen darauf hin, dass auch Ausweispapiere für Ehegatten<br />

nur ausgehändigt werden können, wenn uns von diesem eine<br />

Vollmacht vorgelegt wird.<br />

gez. Rung, Bürgermeister<br />

Öffentliche Sitzung<br />

des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Hochspeyer</strong><br />

Am Dienstag, 13. November 2012, 20:00 Uhr, findet im Rathaus,<br />

Ratssaal, Hauptstraße 121, <strong>Hochspeyer</strong> eine öffentliche Sitzung des<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Hochspeyer</strong> mit folgender Tagesordnung<br />

statt:<br />

1. Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO<br />

2. Nachwahlen in den Ausschüssen<br />

a) Haupt- und Finanzausschuss (vorschlagsberechtigt:<br />

CDU-Fraktion)<br />

b) Ausschuss für Touristik, Jugend und Sport (vorschlagsberechtigt:<br />

CDU-Fraktion)<br />

c) Rechnungsprüfungsausschuss (vorschlagsberechtigt:<br />

CDU-Fraktion)<br />

d) Schulträgerausschuss (vorschlagsberechtigt: CDU-Fraktion)<br />

e) Schulträgerausschuss (Elternvertreterin, stellvertr. Elternvertreterin)<br />

d) Werkausschuss (Stellvertreter/in der Mitarbeiter)<br />

3. Neufassung der Betriebssatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />

gemäß Empfehlungsbeschluss des Werkausschusses<br />

4. Anpassung des Wasserpreises wegen der Erhebung des<br />

Wassercents durch das Land RLP gem. Empfehlungsbeschluss<br />

des Werkausschusses<br />

5. Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung<br />

gemäß Empfehlungsbeschluss des Werkausschusses<br />

6. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Stromprognose<br />

gemäß Empfehlung des Werkausschusses<br />

7. Anpassung der Strompreise gemäß Empfehlungsbeschluss<br />

des Werkausschusses<br />

8. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahre 2013 ff.<br />

gemäß Empfehlung des Werkausschusses<br />

9. Feuerwache <strong>Hochspeyer</strong><br />

hier: Sanierung Leichtflüssigkeitsabscheideranlage<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird ein nachrückendes Ratsmitglied<br />

in öffentlicher Sitzung verpflichtet.<br />

<strong>Hochspeyer</strong>, den 07.11.2012<br />

gez. Rung<br />

- Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplanes “SwinGolf-Anlage<br />

Geyersberg“ in der Ortsgemeinde <strong>Hochspeyer</strong><br />

Der Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

am 18.05.2011 als Satzung gemäß § 10 BauGB und § 88 LBauO<br />

beschlossen.<br />

Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung kann bei<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Hochspeyer</strong>, Zimmer 222,<br />

Hauptstr. 121, 67691 <strong>Hochspeyer</strong>, während der üblichen Dienststunden<br />

von jedermann eingesehen und Auskunft über den<br />

Inhalt verlangt werden.<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es<br />

wird auf die Bestimmungen des § 214 Baugesetzbuches - Beachtlichkeit<br />

der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des<br />

Flächennutzungsplanes und der Satzungen: ergänzendes Verfahren<br />

- und die Bestimmungen des § 215 Baugesetzbuches - Frist für die<br />

Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften - hingewiesen.<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan gemäß §<br />

10 Baugesetzbuch und die darin aufgenommenen gestalterischen<br />

Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften gemäß § 88 Landesbauordnung,<br />

jeweils in der neuesten Fassung) rechtsverbindlich.<br />

<strong>Hochspeyer</strong>, den 07.11.2012<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

gez. Rung, Bürgermeister<br />

Verkehrspolizeiliche Anordnung<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Hochspeyer</strong> erlässt als zuständige<br />

Straßenverkehrsbehörde gem. § 44, Abs. 1 und § 45 Abs. 1<br />

und 3 der StVO in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der StVO aus Gründen<br />

der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Hochspeyer</strong> folgende<br />

straßenverkehrspolizeiliche Anordnung:<br />

1.) Wegen des Martinsumzuges am Mittwoch, den 7. November<br />

2012 in Waldleiningen werden folgende Straßen<br />

in der Zeit von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr halbseitig<br />

gesperrt.<br />

2.) Der Umzug führt von der Hauptstraße bei der Ev. Kirche<br />

über die Hauptstraße (Gehweg), die Harzofenstraße, und<br />

die Hauptstraße zurück zur Kirche.<br />

3.) Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen<br />

(Zeichen 250 StVO) wirksam.<br />

4.) Die Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge für diese Zeit<br />

in den Seitenstraßen abzustellen.<br />

5.) Die Verkehrsteilnehmer werden um Kenntnisnahme und<br />

Beachtung gebeten.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Hochspeyer</strong>, den 29.10.2012<br />

gez.: Stock, Leiterin Ordnungsamt<br />

Verkehrspolizeiliche Anordnung<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Hochspeyer</strong> erlässt als zuständige<br />

Straßenverkehrsbehörde gem. § 44, Abs. 1 und § 45 Abs. 1<br />

und 3 der StVO in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der StVO aus Gründen<br />

der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Hochspeyer</strong> folgende<br />

straßenverkehrspolizeiliche Anordnung:<br />

Wegen des Martinsumzuges am Freitag, den 9. November 2012<br />

in Fischbach werden folgende Straßen in der Zeit von 18.00 Uhr<br />

bis 20.00 Uhr halbseitig gesperrt.<br />

Der Umzug führt von der Frontalstraße über die Hauptstraße, Hintergasse,<br />

Unterer Weg, zurück über die Hauptstraße zum Kindergarten.<br />

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen (250<br />

StVO) wirksam.<br />

Die Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge für diese Zeit in den<br />

Seitenstraßen abzustellen.<br />

Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Hochspeyer</strong>, den 29.10.2012<br />

gez.: Stock, Leiterin Ordnungsamt

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