frankenstein - Verbandsgemeinde Hochspeyer
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<strong>Hochspeyer</strong> - 5 - Mittwoch, den 7. November 2012<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong><br />
Information des Bürgermeisters der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong><br />
zur Kommunal- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong>,<br />
sicherlich haben Sie in den letzten Wochen in der Presse erfahren, dass die Landesregierung nach Ablauf der sogenannten<br />
Freiwilligkeitsphase nunmehr in die gesetzliche Phase der Kommunal- und Verwaltungsreform eintreten möchte.<br />
Da die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> auf der Liste des Landes für die Gemeinden steht, bei denen ein vordringlicher<br />
Handlungsbedarf gesehen wird, und in der Freiwilligkeitsphase keine Einigung mit einer Nachbar-<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
erzielt werden konnte, beabsichtigt nunmehr die Landesregierung, im Rahmen einer gesetzlichen Regelung, die Fusion<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> mit einer anderen <strong>Verbandsgemeinde</strong> bis zum Jahre 2014 per Gesetz zu regeln.<br />
Der Gutachter, Prof. Dr. Junkernheinrich von der Technischen Universität Kaiserslautern, hat in seinem Gutachten vorgeschlagen,<br />
dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Enkenbach-Alsenborn fusionieren<br />
soll.<br />
Mit Schreiben vom 17.10.2012 hat Herr Minister Roger Lewentz Herrn Bürgermeister Wenzel, <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Enkenbach-Alsenborn, und mich über das geplante Vorgehen zur weiteren Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform<br />
informiert. In seinem Schreiben führt er aus, dass „für alle verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n,<br />
die nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform<br />
einen Gebietsänderungsbedarf haben, die Gebietsänderung herbeizuführen“ ist. „Die Gebietsänderungsmaßnahmen<br />
sollen Zug um Zug umgesetzt werden. Dazu ist die gesetzliche Regelung etlicher Gebietsänderungsmaßnahmen<br />
bis zu den allgemeinen Kommunalwahlen im Jahre 2014 angestrebt“.<br />
Konkret auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> bezogen führt der Minister in seinem Schreiben aus: „Für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Hochspeyer</strong> wird nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und<br />
Verwaltungsreform ein gemeindeimmanenter Gebietsänderungsbedarf gesehen. Hinreichende Ausnahmegründe<br />
für einen unveränderten Fortbestand der <strong>Verbandsgemeinde</strong> sind nicht identifiziert worden.“<br />
Diese Absicht der Landesregierung wird nun in einen Gesetzentwurf münden, der anschließend im Landesparlament<br />
beraten und verabschiedet werden soll. „Angedacht ist nun, einen Zusammenschluss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
<strong>Hochspeyer</strong> und Enkenbach-Alsenborn Mitte 2014 herbeizuführen“, so der Minister.<br />
vAus Sicht der Landesregierung sprechen für diese Lösung vor allem folgende Gründe:<br />
- „Zusammenschluss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Hochspeyer</strong> und Enkenbach-Alsenborn ist im Hinblick<br />
auf den dadurch erreichbaren großen Disparitätenausgleich sehr sachgerecht.<br />
- <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> hat einen Zusammenschluss mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Enkenbach-Alsenborn<br />
präferiert<br />
- landkreisinterne Lösung“<br />
Die Arbeitsgruppe des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Hochspeyer</strong>, die bereits zu Beginn der Freiwilligkeitsphase ihre Arbeit<br />
aufgenommen hat, hat sich mit dieser neuen Rechtslage befasst. In dieser Arbeitsgruppe sind neben dem Bürgermeister<br />
und den Beigeordneten alle Fraktionen des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates und die Ortsbürgermeister vertreten. Alle<br />
Mitglieder der Arbeitsgruppe waren sich darin einig, dass Fragen der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, der besseren<br />
Finanzausstattung der neuen Gebietskörperschaft, der wohnortnahen Verwaltung und einer Mindestinfrastrukturausstattung<br />
Grundlage einer gesetzlichen Regelung sein müssen.<br />
Dies bedeutet, dass im Gesetzgebungsverfahren die Verschuldungssituation der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong><br />
ebenso eine Rolle spielen muss wie der Erhalt des Verwaltungsstandortes in der Ortsgemeinde <strong>Hochspeyer</strong>, die Einhaltung<br />
der rechtlichen Vorgaben im Feuerwehrwesen und ein bedarfsgerechtes schulisches Angebot.<br />
Diese Forderungen, die die Arbeitsgruppe bereits in der Freiwilligkeitsphase definiert hatte, bleiben auch in der gesetzlichen<br />
Phase unverändert und müssen auch im Gesetzgebungsverfahren Beachtung finden.<br />
Der Innenminister hat sowohl der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> als auch der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Enkenbach-Alsenborn<br />
Gelegenheit gegeben, sich bis Mitte Dezember zu der geplanten gesetzlichen Regelung zu äußern. Die Arbeitsgruppe<br />
„Kommunalreform“ in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> wird die Möglichkeiten des Handelns, getragen in<br />
der Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong>, sorgfältig prüfen und sich<br />
dabei auch externen Sachverstand einholen.<br />
Der Gemeinde- und Städtebund, das ist die Vertretung der Ortsgemeinden, der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und verbandsfreien<br />
Gemeinden in Rheinland-Pfalz, hat dazu seine Unterstützung angeboten. Er hat ein Gutachten in Auftrag gegeben,<br />
in dem durch einen Juristen die rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Gesetzgebungsphase<br />
geprüft und beurteilt werden sollen. Die daraus resultierenden Empfehlungen werden auch in die Verhandlungen<br />
mit dem Ministerium einfließen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Lösung gefunden wird, die dem Wohl<br />
aller Bürgerinnen und Bürger dient, unsere Kommunalverwaltung handlungs- und zukunftsfähig macht und sicher stellt,<br />
dass die Interessen aller Ortsgemeinden der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> gewahrt bleiben. In diesem Sinn wollen<br />
wir uns auch weiterhin offen und konstruktiv in das laufende Verfahren einbringen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Walter Rung, Bürgermeister