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frankenstein - Verbandsgemeinde Hochspeyer

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<strong>Hochspeyer</strong> - 5 - Mittwoch, den 7. November 2012<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong><br />

Information des Bürgermeisters der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong><br />

zur Kommunal- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong>,<br />

sicherlich haben Sie in den letzten Wochen in der Presse erfahren, dass die Landesregierung nach Ablauf der sogenannten<br />

Freiwilligkeitsphase nunmehr in die gesetzliche Phase der Kommunal- und Verwaltungsreform eintreten möchte.<br />

Da die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> auf der Liste des Landes für die Gemeinden steht, bei denen ein vordringlicher<br />

Handlungsbedarf gesehen wird, und in der Freiwilligkeitsphase keine Einigung mit einer Nachbar-<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

erzielt werden konnte, beabsichtigt nunmehr die Landesregierung, im Rahmen einer gesetzlichen Regelung, die Fusion<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> mit einer anderen <strong>Verbandsgemeinde</strong> bis zum Jahre 2014 per Gesetz zu regeln.<br />

Der Gutachter, Prof. Dr. Junkernheinrich von der Technischen Universität Kaiserslautern, hat in seinem Gutachten vorgeschlagen,<br />

dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Enkenbach-Alsenborn fusionieren<br />

soll.<br />

Mit Schreiben vom 17.10.2012 hat Herr Minister Roger Lewentz Herrn Bürgermeister Wenzel, <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Enkenbach-Alsenborn, und mich über das geplante Vorgehen zur weiteren Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

informiert. In seinem Schreiben führt er aus, dass „für alle verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n,<br />

die nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

einen Gebietsänderungsbedarf haben, die Gebietsänderung herbeizuführen“ ist. „Die Gebietsänderungsmaßnahmen<br />

sollen Zug um Zug umgesetzt werden. Dazu ist die gesetzliche Regelung etlicher Gebietsänderungsmaßnahmen<br />

bis zu den allgemeinen Kommunalwahlen im Jahre 2014 angestrebt“.<br />

Konkret auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> bezogen führt der Minister in seinem Schreiben aus: „Für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Hochspeyer</strong> wird nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform ein gemeindeimmanenter Gebietsänderungsbedarf gesehen. Hinreichende Ausnahmegründe<br />

für einen unveränderten Fortbestand der <strong>Verbandsgemeinde</strong> sind nicht identifiziert worden.“<br />

Diese Absicht der Landesregierung wird nun in einen Gesetzentwurf münden, der anschließend im Landesparlament<br />

beraten und verabschiedet werden soll. „Angedacht ist nun, einen Zusammenschluss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

<strong>Hochspeyer</strong> und Enkenbach-Alsenborn Mitte 2014 herbeizuführen“, so der Minister.<br />

vAus Sicht der Landesregierung sprechen für diese Lösung vor allem folgende Gründe:<br />

- „Zusammenschluss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Hochspeyer</strong> und Enkenbach-Alsenborn ist im Hinblick<br />

auf den dadurch erreichbaren großen Disparitätenausgleich sehr sachgerecht.<br />

- <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> hat einen Zusammenschluss mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Enkenbach-Alsenborn<br />

präferiert<br />

- landkreisinterne Lösung“<br />

Die Arbeitsgruppe des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Hochspeyer</strong>, die bereits zu Beginn der Freiwilligkeitsphase ihre Arbeit<br />

aufgenommen hat, hat sich mit dieser neuen Rechtslage befasst. In dieser Arbeitsgruppe sind neben dem Bürgermeister<br />

und den Beigeordneten alle Fraktionen des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates und die Ortsbürgermeister vertreten. Alle<br />

Mitglieder der Arbeitsgruppe waren sich darin einig, dass Fragen der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, der besseren<br />

Finanzausstattung der neuen Gebietskörperschaft, der wohnortnahen Verwaltung und einer Mindestinfrastrukturausstattung<br />

Grundlage einer gesetzlichen Regelung sein müssen.<br />

Dies bedeutet, dass im Gesetzgebungsverfahren die Verschuldungssituation der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong><br />

ebenso eine Rolle spielen muss wie der Erhalt des Verwaltungsstandortes in der Ortsgemeinde <strong>Hochspeyer</strong>, die Einhaltung<br />

der rechtlichen Vorgaben im Feuerwehrwesen und ein bedarfsgerechtes schulisches Angebot.<br />

Diese Forderungen, die die Arbeitsgruppe bereits in der Freiwilligkeitsphase definiert hatte, bleiben auch in der gesetzlichen<br />

Phase unverändert und müssen auch im Gesetzgebungsverfahren Beachtung finden.<br />

Der Innenminister hat sowohl der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> als auch der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Enkenbach-Alsenborn<br />

Gelegenheit gegeben, sich bis Mitte Dezember zu der geplanten gesetzlichen Regelung zu äußern. Die Arbeitsgruppe<br />

„Kommunalreform“ in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> wird die Möglichkeiten des Handelns, getragen in<br />

der Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong>, sorgfältig prüfen und sich<br />

dabei auch externen Sachverstand einholen.<br />

Der Gemeinde- und Städtebund, das ist die Vertretung der Ortsgemeinden, der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und verbandsfreien<br />

Gemeinden in Rheinland-Pfalz, hat dazu seine Unterstützung angeboten. Er hat ein Gutachten in Auftrag gegeben,<br />

in dem durch einen Juristen die rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Gesetzgebungsphase<br />

geprüft und beurteilt werden sollen. Die daraus resultierenden Empfehlungen werden auch in die Verhandlungen<br />

mit dem Ministerium einfließen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Lösung gefunden wird, die dem Wohl<br />

aller Bürgerinnen und Bürger dient, unsere Kommunalverwaltung handlungs- und zukunftsfähig macht und sicher stellt,<br />

dass die Interessen aller Ortsgemeinden der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hochspeyer</strong> gewahrt bleiben. In diesem Sinn wollen<br />

wir uns auch weiterhin offen und konstruktiv in das laufende Verfahren einbringen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Walter Rung, Bürgermeister

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